Bessere Beschäftigungschancen

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1 Bessere Beschäftigungschancen für Frauen schaffen für Frauen schaffen Pressekonferenz der ÖGB-Frauen Teilnehmerinnen: Renate Csörgits, Bundesfrauenvorsitzende und Vizepräsidentin des ÖGB Dr. Gabriele Dallinger-König, Frauenvorsitzende des ÖGB-Tirol ÖGB-Pressekonferenz, Innsbruck, am 8. September 2005

2 Hintergrund Die Frauenarbeitslosigkeit steigt und steigt Entwicklung der Arbeitslosigkeit Österreich Arbeitslosenzahlen Arbeitslosenquote Jahr AL-Zahl Frauen Männer AL-Quote Frauen Männer gesamt gesamt ,8% 5,9% 5,8% ,0% 6,5% 7,5% ,1% 6,6% 7,5% Quelle: AMS Die Arbeitslosigkeit steigt seit 2001 laufend an. Die Frauenarbeitslosigkeit hat im Jahr 2004 stark zugenommen, insbesondere bei Frauen im Haupterwerbsalter bzw. bei den Wiedereinsteigerinnen. Auch 2005 sind Frauen vom Anstieg der Arbeitslosigkeit besonders stark betroffen. So gab es im August einen Anstieg bei der Frauenarbeitslosigkeit um 7,4% gegenüber dem August des Vorjahrs. (Männer: 4,8%). In Absolutzahlen waren im August Frauen und Männer als arbeitslos registriert. Entwicklung der Arbeitslosigkeit Tirol Arbeitslosenzahlen Arbeitslosenquote Jahr AL-Zahl Frauen Männer AL-Quote Frauen Männer gesamt gesamt ,9% 5,4% 4,5% ,4% 5,4% 5,4% ,6% 5,7% 5,5% Die Tiroler Arbeitslosenquote liegt unter dem Bundesdurchschnitt. In Tirol lag aber die Arbeitslosenquote der Frauen in den vergangenen fünf Jahren stets über jener der Männer eine Ausnahme bildet das Jahr 2003, wo die Arbeitslosenquote der Frauen und jene der Männer gleich hoch war stieg die Arbeitslosigkeit so wie in Gesamt-Österreich auch in Tirol besonders bei den Frauen. Aktuell (Zahlen für August 2005) sind in Tirol Frauen und Männer als arbeitslos registriert das entspricht einem Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem August des Vorjahrs um 12,3% (Frauen: um 9,1%, Männer: um 16,0%). Nach Vorarlberg ist damit in Tirol im August die Arbeitslosigkeit (prozentuell) am stärksten gestiegen! 2

3 Immer mehr Frauen arbeiten Teilzeit Der Beschäftigungszuwachs bei Frauen erfolgte in den vergangenen Jahren überwiegend durch die Zunahme der Teilzeitbeschäftigung. Im Jahr 1980 betrug die Teilzeitquote bei den Frauen laut WIFO noch 15,5% arbeiteten bereits 40,6% aller erwerbstätigen Frauen in Österreich Teilzeit 1 (Männer: 5,8%). Teilzeitarbeit wird vor allem im unqualifizierten Bereich angeboten und bietet kaum Aufstiegschancen: Ein Drittel der teilzeitbeschäftigten Frauen arbeitet als Hilfsarbeiterinnen oder mit einfachen Tätigkeiten, nur drei Prozent übt eine Führungstätigkeit aus. Bei Vollzeit arbeiten 19 Prozent in einfachen Tätigkeiten und sechs Prozent der Frauen üben eine Führungstätigkeit aus. Das Recht auf Elternteilzeit ist eine Chance, dass Teilzeitarbeit auch im qualifizierten Bereich entsteht. Verteilung von Vollzeit und Teilzeit Österreich (2004) Vollzeit Teilzeit Stark Erwerbstätige Teilzeitschwankend insgesamt Quote Gesamt ,4% Frauen ,6% Männer ,8% Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung, Jahresergebnis 2004 In Tirol liegt die Teilzeitquote bei den Frauen mit 44% über dem Bundesschnitt. Die Teilzeitquote der Tiroler Männer liegt dagegen mit 5,2% geringfügig unter dem Österreich-Durchschnitt. Verteilung von Vollzeit und Teilzeit Tirol (2004) Vollzeit Teilzeit Stark Erwerbstätige Teilzeitschwankend insgesamt Quote Gesamt ,5% Frauen k.a* ,0% Männer ,2% Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung, Jahresergebnis 2004 * Werte mit weniger als wurden von der Statistik Austria nicht ausgewiesen. Geringfügige Beschäftigung Stark zugenommen hat in den vergangenen Jahren auch eine Sonderform der Teilzeitarbeit, die geringfügige Beschäftigung. Während 1995 rund geringfügige Beschäftigungsverhältnisse registriert wurden, waren es im Jahresdurchschnitt 2004 bereits rund Rund 71% der geringfügig Beschäftigten sind weiblich. 1 Teilzeit definiert als wöchentliche Arbeitszeit von 1 bis 35 Stunden, d.h. die geringfügig Beschäftigten sind inkludiert. Die Daten beziehen sich auf selbst- und unselbstständig Beschäftigte; Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung, Quelle: Statistik Austria. 3

4 ArbeitnehmerInnen sind geringfügig beschäftigt, wenn ihr monatliches Einkommen maximal 323,46 Euro beträgt. Geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich nur unfallversichert. Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung versichern. Eine Arbeitslosenversicherung gibt es für geringfügig Beschäftigte nicht. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Österreich (2004) Gesamt Frauen Männer Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungsträger Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Tirol (2004) Gesamt Frauen Männer Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungsträger In Tirol ist geringfügige Beschäftigung noch stärker "Frauensache" als österreichweit: Rund 75% der geringfügig Beschäftigten in Tirol sind Frauen! Atypische Beschäftigungsformen ohne arbeitsrechtlichen Schutz Neben Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sind zudem atypische Beschäftigungsformen im Vormarsch, die überhaupt keinen arbeitsrechtlichen Schutz bieten: freie Dienstverträge und Werkverträge. Für freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige (=WerkvertragsnehmerInnen ohne Gewerbeschein) gelten keine kollektivvertraglichen Mindestnormen, sie haben keinen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld, auf Abfertigung oder auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch ihr sozialrechtlicher Schutz ist lückenhaft beide Beschäftigtengruppen sind nicht arbeitslosenversichert. Österreichweit gibt es bereits mehr als freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige. Rund die Hälfte von ihnen ist weiblich. Working poor Arm trotz Arbeit wird auch in Österreich Realität Arbeitslosigkeit vor allem Langzeitarbeitslosigkeit ist nach wie vor eines der Hauptrisiken für das Abgleiten in die Armut. Die Zunahme atypischer Beschäftigung hat zur Folge, dass aber auch in Österreich Erwerbstätigkeit nicht immer vor Armut schützt. Laut aktuellem Sozialbericht gelten rund Menschen in Österreich als armutsgefährdet, obwohl sie in Haushalten leben, in denen alle Personen im Erwerbsalter erwerbstätig sind. 4

5 Besonders stark von Armut gefährdet sind Menschen mit unregelmäßiger Beschäftigung und in Jobs mit reduziertem sozial- und arbeitsrechtlichen Schutz (das heißt, vor allem freie DiennstnehmerInnen und Neue Selbstständige). Haushalte, in denen die Frau die Hauptverdienerin ist, haben ein beinah doppelt so hohes Armutsrisiko (20%) als Haushalte mit einem Mann als Hauptverdiener (Armutsrisiko von 11%). Die ÖGB-Frauen fordern Maßnahmen, um bessere Beschäftigungschancen für Frauen zu schaffen und eine bessere Absicherung atypisch Beschäftigter beides ist notwendig um die Armut im reichen Österreich wirksam zu bekämpfen. Die Forderungen der ÖGB-Frauen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen Es wird 30 Jahre dauern, bis die EU-Ziele bei der Kleinkindbetreuung in Österreich erreicht werden, wenn das Tempo beim Ausbau nicht rasch beschleunigt wird. Entwicklung Betreuungsquoten bei Kindern 0 bis unter 3 Jahre in Prozent B K NÖ OÖ S St T V W Ö 2003 KTH alle Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2003/04; AK-Berechnungen KTH= Kindertagesheime, das sind Krippen, Kindergärten und altersgemischte Einrichtungen Alle = inkl. Tageseltern Beim EU-Rat von Barcelona im Jahr 2002 wurde beschlossen, bis 2010 für die unter 3-Jährigen eine Betreuungsquote von 33 Prozent zu haben. Derzeit liegen wir österreichweit bei elf Prozent. Auch bei den 6- bis 9-Jährigen gibt es eine große Betreuungslücke lag die österreichweite Betreuungsquote gerade bei 18 Prozent. Am besten war das Betreuungsnetz in Wien (Betreuungsquote: 54%), am schlechtesten in Tirol und Vorarlberg (Betreuungsquote: je 4%). Nur scheinbar gut ist das Betreuungsnetz für die 3- bis 5-Jährigen. Zwar gibt es für 85 Prozent einen Betreuungsplatz, die Öffnungszeiten sind aber in vielen Fällen unzureichend. 41 Prozent der Kindergärten sperren spätestens um 15 Uhr zu, in Tirol sind es gar 80 Prozent! Die Forderungen der ÖGB-Frauen zur Kinderbetreuung: Das Barcelona Ziel umsetzen und die Lücke in der Kinderbetreuung schließen Plätze sind teils neu zu schaffen, teils zu adaptieren 2. 2 Ergebnis einer Befragung von Eltern durch die Statistik Austria. Demnach fehlt für Kinder überhaupt ein Betreuungsplatz, für ist das Betreuungsangebot unzureichend. 5

6 Die Regierung muss dafür sorgen, dass Länder und Gemeinden ihrer Aufgabe zur Schaffung und Erhaltung von Kinderbetreuungseinrichtungen nachkommen. Qualitätssicherung in der Kinderbetreuung, das heißt zum einen Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und zum anderen Qualität in der pädagogischen Konzeption. Tageseltern: Bundesweit einheitliche Standards für die Ausbildung, für die Qualität der Betreuung und die Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfindet. Qualifizierungsoffensive für Wiedereinsteigerinnen Nach einer Studie von Synthesis im Auftrag des AMS wechselten ,5% der Frauen von der Karenz direkt in die Arbeitslosigkeit (Tirol: 12,3%). 19,9% Prozent arbeiten nach der Karenz als geringfügig Beschäftigte oder freie Dienstnehmerinnen (Tirol: 23,4%), nur 40,3% der Frauen können nach der Karenz Vollzeit oder Teilzeit arbeiten (Tirol: 41,3%) 3. Die Information über Karenz und Kindergeld ist nach wie vor mangelhaft. 83 Prozent der befragten Frauen wissen laut einer Erhebung der AK zwar über die Dauer des Kindergeldbezuges Bescheid, aber nur 50 Prozent über den Kündigungsschutz in der Karenz 4. Das bestätigt unsere These: Viele Eltern glauben, dass die Karenz so lange dauert wie der Geldbezug. Und das wird den Frauen zur Falle! Der Ausstieg in die Babypause ist von der Politik gut organisiert, der Wiedereinstieg ist es nicht. Nötig ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die Frauen beides ermöglichen: Kind und Beruf! Die Forderungen der ÖGB-Frauen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs: Infokampagne der Regierung für ArbeitnehmerInnen in Karenz ArbeitnehmerInnen in Karenz brauchen umfassende Information auch darüber, wie lange ihr Kündigungsschutz in der Karenz wirklich dauert und welche Möglichkeiten es jetzt schon gibt, Weiterbildungsmaßnahmen in der Karenz zu beginnen. Verbesserte Bildungskarenz für jene Wiedereinsteigerinnen, die zum Arbeitgeber zurückkehren können. Voraussetzung für die Bildungskarenz ist derzeit neben dem Einverständnis des Arbeitgebers eine mindestens dreijährige Betriebszugehörigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Bildungskarenz im Anschluss an die Karenz sowie eine kürzere Betriebszugehörigkeit sind erforderlich, um Bildung zu forcieren und nicht zu verhindern. 3 Kurzbericht 2/05 "Erwerbsaktiv nach der Elternkarenz. Befunde zum Jahr 2004" vom Juni Ergebnis einer von L&R im Auftrag der AK durchgeführten Befragung im Jahr

7 Rechtanspruch auf eine Woche Bildungsfreistellung pro Jahr für alle ArbeitnehmerInnen. Weiterbildung wird immer wichtiger doch gerade Frauen haben nicht immer die Möglichkeit diese im Betrieb auch in Anspruch zu nehmen. Ein echter Rechtsanspruch unterstützt das Ziel des lebensbegleitenden Lernens. Schaffung von mehr Vollzeitarbeitsplätzen Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik begnügt sich die Regierung mit einem bloßen "Verwalten" der Arbeitslosigkeit. Die aktive Arbeitsmarktpolitik ist völlig unzureichend mit Mitteln ausgestattet und verharrt im EU-Vergleich auf sehr niedrigem Niveau. Eine Synthesis-Studie zeigt, dass Frauen in Beschäftigung kommen könnten, würde die Lücke in der Kinderbetreuung geschlossen 5. Das rechnet sich doppelt: Die Hälfte der Kosten für die Kinderbetreuung 6 würde damit in Form von Steuern und Sozialversicherungsabgaben und Einsparungen bei Arbeitslosigkeit und Notstandshilfe wieder an den Staat zurückfließen. Erste Schätzungen gehen von bis zu 130 Millionen Euro Einsparungen aus. Die Forderungen der ÖGB-Frauen: Mehr Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik: Erhöhung des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik um jährlich 60 Mio. Euro aus Steuermitteln, bis eine Erhöhung um 250 Mio. Euro erreicht ist. Stützung kleiner und mittlerer Einkommen durch Lohnsteuersenkung um eine Milliarde Euro plus Verdoppelung der Negativsteuer von 110 Euro auf 220 Euro. Mehr und bessere Förderung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben: zum Beispiel durch ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds in allen Bundesländern nach dem Beispiel des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF). Förderung der Qualität der Beschäftigung durch Verbesserung des arbeitsund sozialrechtlichen Schutzes von Freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbstständigen. Verbesserung der Situation auch für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte: Für Teilzeitbeschäftigte soll bei Mehrarbeit ein Zuschlag eingeführt werden (parallel zum Überstundenzuschlag bei Vollzeit). Geringfügig Beschäftigte sollen verpflichtend ab einer Bagatellgrenze von 50 Euro in die Sozialversicherung einbezogen werden 7. 5 Synthesis-Studie im Auftrag der AK Wien vom Dezember 2003 "Beschäftigungseffekte einer umfassenden Kinderbetreuung." 6 Für das Schließen der Lücke sind laut Schätzungen der AK rund 288 Millionen Euro im ersten Jahr und rund 240 Millionen Euro für die weiteren Jahre erforderlich. 7 Derzeit nutzen nur rund 19% der geringfügig Beschäftigten die Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Viele wissen laut einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit aus 2001 gar nichts von der Möglichkeit der Selbstversicherung. 7

8 Streichung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe. Weitere Forderungen der ÖGB-Frauen Kinderbetreuungsgeld verbessern, Wiedereinsteig erleichtern Wahl zwischen bisherigem Kindergeld und höherer Geldleistung bei kürzerer Bezugsdauer. Reform der Zuverdienstgrenze. Wer seine Arbeitszeit auf maximal drei Fünftel der Vollzeit reduziert, für den soll keine finanzielle Zuverdienstgrenze gelten. Elternteilzeit Ein echtes Recht auf Elternteilzeit für Mütter und Väter bis zum Schuleintritt des Kindes. Wegfall der Hürden aufgrund Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit. Gekoppelt mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeit. Vaterschutzmonat Jeder Arbeitnehmer soll das Recht auf einen Vaterschutzmonat ab der Geburt seines Kindes unter vollem Lohnausgleich erhalten. Von diesem Recht sollen auch alle Väter, die in freien Dienstverträgen oder in sonstigen atypischen Beschäftigungsverhältnissen stehen, umfasst sein. Der Anspruch soll nicht verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis von den Vätern in Anspruch genommen werden können. 8

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