PAG Roeser Baupotenzialfläche Roeser «rue d Alzingen» Fläche RO 2 der UEP

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PAG Roeser Baupotenzialfläche Roeser «rue d Alzingen» Fläche RO 2 der UEP"

Transkript

1 PAG Roeser Baupotenzialfläche Roeser «rue d Alzingen» Fläche RO 2 der UEP FFH-Vorprüfung (Screening) Vogelschutzzone LU Vallée supérieure de l Alzette Januar 2013 Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung für die Erdkabelstrecke Koerich - Redange

2

3 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG GEBIETSBESCHREIBUNG PROJEKTBESCHREIBUNG BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETS VOGELSCHUTZZONE LU VALLÉE SUPERIEURE DE L ALZETTE ERMITTLUNG DER BETROFFENHEIT UND DER ERHEBLICHKEIT ANHANG-IV-ARTEN WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT... 32

4

5 1 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG Im PAG-Entwurf der Gemeinde Roeser ist eine Bebauung der Freifläche innerhalb der Straßenbiegung der rue d Alzingen im Norden der Ortschaft Roeser vorgesehen. Da die geplante Maßnahme im Wirkungsbereich der europäisch geschützten Vogelschutzzone LU Vallée supérieure de l'alzette liegt, ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Nach Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie ist eine Prüfung der Verträglichkeit im Falle von Plänen oder Projekten vorgesehen, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ein Habitat- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können. Prüfgegenstand einer FFH-VP für eine Vogelschutzzone sind die: Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte Prüfrelevant sind Maßnahmen und Projekte, die innerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen (also in FFH- und Vogelschutzgebieten) oder deren Standorte sich zwar außerhalb dieser Kulissen befinden, die aber dennoch geeignet sind, auf Natura 2000-Gebiete negativ einzuwirken. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für die Gebiete festgelegten Erhaltungsziele. Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgeschaltet ist eine FFH-Vorprüfung (FFH- VoP), in der die Betroffenheit des Schutzgebietes abgeschätzt wird. Die Durchführung der FFH-VP ist vom Ergebnis einer solchen Vorprüfung abhängig. Stellt sich bei der Vorprüfung heraus, dass erhebliche Auswirkungen auf die die Lebensraumtypen und Anhangarten nicht ausgeschlossen werden können, ist eine eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen Schutzzone. Neben den für die Schutzzone genannten Zielarten sind auch die Anhang-IV-Arten der Direktive mit in das Untersuchungsprogramm einbezogen worden. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Contournement Hosingen

6 2 2. GEBIETSBESCHREIBUNG Die Untersuchungsfläche befindet sich im Norden der Ortschaft Roeser in einer Straßenbiegung der rue d Alzingen, die sie im Norden und Südosten auch begrenzt. Bis auf den östlichen Teil ist die Fläche von bestehender Bebauung umgeben. Die Fläche wird im Moment von Grünland eingenommen. Von Osten nach Westen durchzieht ein zum Teil von Gehölzen gesäumter Graben die Fläche. Entlang des Grabens befinden sich teilweise Gehölze. Mehrere Einzelbäume (Linden) am Graben unmittelbar an der Straße sowie die 30 m-abstandsflächen zum Graben sind als Art. 17- Biotope klassiert. Der geringste Abstand zum Natura-2000-Gebiet beträgt ca. 65 m.

7 3 3. PROJEKTBESCHREIBUNG Laut PAG-Entwurf ist die Fläche komplett als zone d habitation 1 klassiert, was eine geringe Bebauungsdichte impliziert. Das Gebiet ist eingebettet in den bestehenden Siedlungsraum, sodass die die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden ist. Wirkfaktoren Die von einem Wohngebiet ausgehenden Wirkfaktoren werden in baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkungen unterschieden. baubedingte Auswirkungen Während der Erschließung des Wohngebiets kommt es zu Störungen auf den Flächen und der Umgebung. Hier ist insbesondere der Baulärm zu nennen. Daneben treten Schadstoff-, Staub- und Erschütterungsemissionen auf. Ein potenzielles Risiko für den Untergrund (Boden, Grundwasser) und das

8 4 anlagenbedingte Auswirkungen betriebsbedingte Auswirkungen Oberflächenwasser bestehen im Falle des Auslaufens von Öl oder Treibstoff. Die Auswirkungen während der Bauphase sind zeitlich begrenzt. Durch die Vorhaben wird ein Großteil der Fläche dauerhaft überbaut. Die derzeitige Vegetation geht fast vollständig verloren. Der Versiegelungsgrad, der zur Zeit noch gering ist, wächst an. Daneben treten optische Effekte, (Landschaftsbildveränderung) auf. Es ist davon auszugehen, dass es nach der Errichtung des Gebietes zu einer verstärkten Frequentierung des Gebietes mit entsprechenden Störungen durch Lärm und Anwesenheit von Personen führt. Es handelt sich meist um zeitweise Lärmbelastungen, z.b. durch Verkehrsaktivitäten.

9 5 4. BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETS VOGELSCHUTZZONE LU VALLÉE SUPERIEURE DE L ALZETTE Die Vogelschutzzone LU Vallée supérieure de l Alzette hat gemäß Meldung an die EU insgesamt eine Größe von 1.047,73 ha (EUNIS); unter Einbezug von Erweiterungsvorschlägen bzw. Nachmeldungen resultiert eine Gesamtfläche von rund 1212 ha (Biver et al. 2010) und erstreckt sich entlang des Tals der Alzette von Esch/Alzette bis nach Hesperingen. Das Vogelschutzgebiet schließt Teile der Gemarkungen von Esch/Alzette, Mondercange, Schifflange, Bettemburg, Roeser und Hesperange ein. Das Schutzgebiet umfasst in erster Linie den Oberlauf der Alzette. Es ist Gegenstand des Förderprojekts LIFE-Natur, im Rahmen dessen bereits Renaturierungsmaßnahmen an der Alzette durchgeführt wurden. In das Gebiet integriert sind mehrere klassierte oder zur Ausweisung vorgesehene nationale Naturschutzgebiete: Am Bauch (Mondercange), Am Brill (Schifflange), Dumontshaff (Mondercange, Schifflange, in Prozedur), Stréissel (Bettemburg), Um Bierg (Bettemburg, Roeser), Roeserbann (Roeser, Hesperange). Ein Managementplan liegt noch nicht vor.

10 6

11 7 Vögel Übersicht über die wertgebenden Arten. EU- Code A294 A295 A297 A247 A229 A055 A257 A218 A027 A136 A030 A082 A113 A122 A032 A381 A153 A127 A251 A022 A233 A338 Art VS-RL RL Lux. Status Population Zielart COL Acrocephalus paludicola Seggenrohrsäner Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Alauda arvensis Feldlerche Alcedo atthis Eisvogel Anas querquedula Knäkente Anthus pratensis Wiesenpieper Athene noctua Steinkauz Casmerodius albus Silberreiher Charadrius dubius Flussregenpfeifer Ciconia ciconia Weißstorch Circus cyaneus Kornweihe Coturnix coturnix Wachtel Crex crex Wachtelkönig Egretta garzetta Seidenreiher Emberiza schoeniclus Rohrammer Gallinago gallinago Bekassine Grus grus Kranich Hirundo rustica Rauchschwalbe Ixobrychus minutus Zwergdommel Jynx torquilla Wendehals Lanius collurio Neuntöter Anhang I m, di, vu, sp x Art. 4 (2) 1 (n), m, di, vu, sp x Art. 4 (2) 4 n, m, vu, ra, sp c Art. 4 (2) 3 n, m, vu, ra x Anhang I 4 n, vu, ra 2-3 c Art. 4 (2) 1 (n), m, di 0-1 c Art. 4 (2) 2 n, m, vu, ra c 1 n, di, vu 1-3 c Anhang I m, h, ra x 4 n, m, ra, x Anhang I m, vu, ra x Anhang I (n), h, vu, ra x Art. 4 (2) 2 n, m, vu, ra 1-5 c Anhang I 1 n, di, vu, sp 1-3 c Anhang I m, vu, ra x n, vu, ra, sp c Art. 4 (2) 0 [n], m, h, di, vu, sp x Anhang I m, (h), vu, ra x n, m, ra x Anhang I n, m, vu, ra, sp x Art. 4 (2) 3 n, m, vu, ra x Anhang I 4 n, vu, ra x

12 8 EU- Code A272 Art VS-RL RL Lux. Status Population Zielart COL Luscinia svecica Blaukehlchen Anhang I 0 m, vu, ra, sp x A152 A073 A074 A260 A112 A151 A234 A235 A140 A119 A118 A336 A249 A275 A210 A004 A166 A162 A142 Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe Milvus migrans Schwarzmilan Milvus milvus Rotmilan Motacilla flava Wiesenschafstelze Perdix perdix Rebhuhn Philomachus pugnax Kampfläufer Picus canus Grauspecht Pircus viridis Grünspecht Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn Rallus aquaticus Wasserralle Remiz pendulinus Beutelmeise Riparia riparia Uferschwalbe Saxicola rubetra Braunkehlchen Streptopelia turtur Turteltaube Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Tringa glareola Bruchwasserläufer Tringa totanus Rotschenkel Vanellus vanellus Kiebitz m, h, vu, ra, sp x Anhang I 4 n, ra 4-8 i Anhang I 3 n, vu, ra 3-6 i Art. 4 (2) 2 n, m, vu, ra c 2 n, vu, ra 2-4 c Anhang I m, vu, ra, sp x Anhang I 4 n, vu, ra, sp x n, vu, ra Anhang I m, ra x Anhang I m, vu, ra, sp x Art. 4 (2) 4 n, m, h, vu, ra, sp 3-5 c Art. 4 (2) R n, m, vu, ra, sp x Art. 4 (2) n, m, di, vu, sp Art. 4 (2) 1 n, m, di, vu 8-10 c 3 n, m, vu, ra x 4 n, ra, sp Anhang I m, ra, sp x Art. 4 (2) m, ra, sp x Art. 4 (2) 1 n, m, di, vu 2-5 c Legende n nicheur (occasionnel) [éteint] / Brutvogel (unregelmäßig) [erloschen] m migrateur (rare) / Durchtügler/Rastvogel (selten) h hivernant (rare) / Wintergast (selten) di espèce menacée de disparition / von Erlöschen bedrohte Art vu espèce vulnérable à certaines modifications de son habitat / gegenüber Habitatveränderungen empfindliche Art

13 9 Legende ra sp x c i espèce rare à densité faible ou à distribution restreinte seltene Art mit geringer Dichte bzw. eingeschränkter Verbreitung espèce nécessitant une attention particulière en raison de la spécificité de son habitat Art, die eine besondere Aufmerksamkeit aufgrund spezifischer Habitatbedingungen bedarf espèce présente en période de reproduction, migration et/ou hivernation Art anwesend zur Brut- oder Zugzeit und/oder zur Überwinterung couples / Paare individus / Individuen Legende Vogelschutzdirektive (VS-RL) Anhang I Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzdirektive (Art. 4 Abs. 1) Art. 4 (2) in Luxemburg brütende und nicht brütende Zugvogelart gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutzdirektive2009/147/EC: Gefährdungskategorien 0 Bestand erloschen der Roten Liste (RL) 1 Bestand vom Erlöschen bedroht Luxemburgs: 2 stark gefährdet 3 gefährdet 4 Vorwarnliste R Arten mit geographischer Restriktion DD Arten mit ungenügender Datengrundlage * ungefährdet Zielart COL: Einstufung der Centrale ornithologique Luxembourg (COL) (Biver et al. 2010) Zielart des Schutzgebietes Weitere relevante Art des Schutzgebietes Quellen: A - N 258 Zones de protection spéciale, Règlement grand-ducal du 30 novembre 2012 portant désignation des zones de protection Spéciale, 12 décembre 2012, Centrale ornithologique Luxembourg (COL), Biver (2010), Lorgé & Biver (2010), Lebensraumtypen nach Anhang I der Habitatdirektive Im Standardbogen (Eunis) für die Zone werden als Sonstige Lebensraumtypen für das Gebiet genannt: Natura 2000 Lebensraumtyp Code 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachlandmähwiesen

14 10 Schutzziele Für das Vogelschutzgebiet LU Vallée supérieure de l Alzette sind folgende Schutzziele definiert. Erhalt und Förderung von großflächig extensiv bewirtschaftetem Grünland, gekoppelt an Spätmahd-Programme; Förderung zeitlich versetzter Mahdtermine der Wiesen; Verbesserung der Wasserqualität, der Gewässerstruktur und der Überschwemmungszonen Erhalt und Förderung von Feuchtbrachen und Schilfbeständen

15 11 5. ERMITTLUNG DER BETROFFENHEIT UND DER ERHEBLICHKEIT In der folgenden Tabelle sind für die Anhangarten der europäischen Vogelschutzzone LU Vallée superieure de l Alzette die Betroffenheiten und die Erheblichkeiten der potenziellen Einflüsse dokumentiert. Legende für die folgenden Tabellen auszuschließen nicht auszuschließen wahrscheinlich Vögel EU- Code A294 A295 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Acrocephalus paludicola Seggenrohrsäner Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger Anhang I Art. 4 (2) Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu den bekannten Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (größere Seggen-/Röhrichtbestände) Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes ( Hoowisen nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich

16 12 EU- Code A297 A247 A229 A055 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Alauda arvensis Feldlerche Alcedo atthis Eisvogel Anas querquedula Knäkente Art. 4 (2) Art. 4 (2) Anhang I Art. 4 (2) Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Brutund Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Röhrichtbestände entlang der Alzette), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Brutund Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (offene Wiesen- und Feldflur in der Aue der Alzette), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich (z. B. durch Erholungssuchende) Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Brutund Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Alzette), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebiete

17 13 EU- Code A257 A218 A027 A236 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Anthus pratensis Wiesenpieper Athene noctua Steinkauz Casmerodius albus Silberreiher Charadrius dubius Flussregenpfeifer Art. 4 (2) Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesen in der Aue nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Grünland als Jagdhabitat, Kopfweiden entlang der Alzette bzw. alte Gebäude als Brutplatz), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage), anpassungsfähige Art, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich (z. B durch Erholungssuchende) Geringfügiger Verlust von ortsrandnahen Grünland außerhalb des Schutzgebietes (Weiden) als potenzielles Jagd-/ Nahrungshabitat Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Grünland nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu Brut- und Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes

18 14 EU- Code A030 A082 A113 A122 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Ciconia ciconia Weißstorch Circus cyaneus Kornweihe Coturnix coturnix Wachtel Crex crex Wachtelkönig Anhang I Anhang I Art. 4 (2) Anhang I Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Rast- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Alzetteaue), hohe Anpassungsfähigkeit der Art im Bereich der Nahrungshabitate, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, keine aktuellen Brutvorkommen im Wirkungsraum Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft entlang der Alzette, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Ackerflächen), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes ( Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche

19 15 EU- Code A032 A381 A153 A127 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Egretta garzetta Seidenreiher Emberiza schoeniclus Rohrammer Gallinago gallinago Bekassine Grus grus Kranich Art. 4 (2) Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Feuchtgebiete) Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Röhrichte / Ufersaum entlang der Alzette), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage), geringe Effektdistanz gegenüber Lärm Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Nahrungs- und Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Flutmulden, feuchte Senken innerhalb des Auengrünlandes, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis geringe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (offene Feldflur in der Aue), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage), geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich (z. B. durch Erholungssuchende)

20 16 EU- Code A251 A022 A233 A338 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Hirundo rustica Rauchschwalbe Ixobrychus minutus Zwergdommel Jynx torquilla Wendehals Lanius collurio Neuntöter Art. 4 (2) Anhang I Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Rastgebieten innerhalb des Schutzgebietes (Röhrichte / Schilfgebiete), geringe Distanz (< 100 m) zu potenziellen Brutstandorten außerhalb des Schutzgebietes (Gebäude, Stallungen im Bereich der Ortslage), hohe Anpassungsfähigkeit der Art (Siedlungsbewohner), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage) Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Sukzessionsflächen im Bereich Hoowisen ), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche

21 17 EU- Code A272 A152 A073 A074 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Luscinia svecica Blaukehlchen Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe Milvus migrans Schwarzmilan Milvus milvus Rotmilan Anhang I Anhang I Anhang I Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu den bekannten Rastgebieten innerhalb des Schutzgebietes Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesen entlang der Alzette, feuchte Mulden, Hoowisen nördlich Roeser) Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft entlang der Alzette), hohe Distanz (> 1000 m) zu bekannten Bruthorsten, hohe Anpassungsfähigkeit im Bereich der Jagdgebiete, geringfügiger Verlust von Nahrungsflächen (Grünland) außerhalb des Schutzgebietes, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft entlang der Alzette), hohe Distanz (> 1000 m) zu bekannten Bruthorsten, hohe Anpassungsfähigkeit im Bereich der Jagdgebiete, geringfügiger Verlust von Nahrungsflächen (Grünland) außerhalb des Schutzgebietes, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche

22 18 EU- Code A260 A112 A151 A234 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Motacilla flava Wiesenschafstelze Perdix perdix Rebhuhn Philomachus pugnax Kampfläufer Picus canus Grauspecht Art. 4 (2) Anhang I Anhang I Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Grünland und Ackerflächen nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (offene Feldflur, z. B. im Bereich Hoowisen ), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Mulden, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (dichtere/geschlossenen Gehölzbestände entlang der Alzette)

23 19 EU- Code A235 A140 A119 A118 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Picus viridis Grünspecht Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn Rallus aquaticus Wasserralle Anhang I Anhang I Anhang I Art. 4 (2) Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Brutund Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Gehölzbestände innerhalb der Aue als Brutplatz, Grünland zur Nahrungssuche), hohe Anpassungsfähigkeit (Siedlungsbewohner), geringe Effektdistanz gegenüber Lärm Verlust von ortsrandnahen Grünland außerhalb des Schutzgebietes (Weiden) als potenzielles Nahrungshabitat Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Mulden, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Feuchtgebiete/Röhrichte, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Feuchtgebiete/Röhrichte, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche

24 20 EU- Code A336 A249 A275 A210 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Remiz pendulinus Beutelmeise Riparia riparia Uferschwalbe Saxicola rubetra Braunkehlchen Streptopelia turtur Turteltaube Art. 4 (2) Art. 4 (2) Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu bekannten Brutund Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Uferabbrüche entlang der Alzette), hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Rast-/ Nahrungshabitaten (Feuchtgebiete, Röhrichte), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage) Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Grünland nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (größere, wärmebegünstigte sowie trockene Gehölz- und Waldbestände)

25 21 EU- Code A004 A166 A162 A142 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Tringa glareola Bruchwasserläufer Tringa totanus Rotschenkel Vanellus vanellus Kiebitz Anhang I Art. 4 (2) Art. 4 (2) Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Brut- und Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Alzette), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Mulden, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Mulden, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Brut- und Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft in der Aue nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche

26 22 Lebensraumtypen EU Lebensraumtyp Betroffenheit Erläuterung Erheb- Code Wirkfaktoren lichkeit 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachlandmähwiesen Habitatstruktur / Habitatstruktur / Habitatstruktur / Habitatstruktur / Habitatstruktur / Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. Natürliche eutrophe Seen liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. Feuchte Hochstaudenfluren liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. Magere Flachlandmähwiesen liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. 6 ANHANG-IV-ARTEN Die Anhang-IV-Arten zählen europarechtlich zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Nach Art. 12 der Habitatdirektive gelten für diese Arten besondere Schutzbestimmungen, die auch im Art. 20 des Naturschutzgesetzes umgesetzt wurden. Art Unio crassus Kleine Flussmuschel Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Erläuterung Die Kleine Flussmuschel lebt in schnell fließenden sauerstoffreichen Bächen und Flüssen, Die Kleine Flussmuschel kommt in Luxemburg nur noch in der Our (zwischen Vianden und Ouren) und in der Obersauer (zwischen Pont misère und belgischer Grenze) vor. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Erheblichkeit

27 23 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Lapinga achine Gelbringfalter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Gelbringfalter gilt als besonders typischer Repräsentant der Offenwaldarten. Ihr Biotop resultiert aus mehreren ursprünglichen Landnutzungsformen, in erster Linie aus der Brennholznutzung im Nieder- und Mittelwald, aus der Waldweide sowie der Streue- und Heugewinnung im Wald und seinem unmittelbaren Randbereich. Lichte Wälder mit einer Bodenvegetation, die von Gräsern dominiert wird, sind daher bevorzugter Lebensraum des Gelbringfalters. Auch auf kleinen Waldlichtungen mit Gebüsch und in Hecken sowie an Waldrändern kann man die Tiere beobachten. Aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Lycaena dispar Großer Feuerfalter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Lebensräume sind v. a. Feuchtwiesen und deren Brachen. Für die Falter ist ein reiches Nektarpflanzenangebot wichtig. Die Biotoppalette des Großen Feuerfalters ist recht vielseitig. Gemeinsam ist den besiedelten Lebensräumen, dass sie feucht bis nass sind, wie Feuchtwiesen, Verlandungszonen, feuchte Gräben, Feuchtbrachen, Ton- und Kiesgruben etc. Dabei braucht der Falter für seine Ernährung blütenreiche (= nektarreiche) Vegetationsbestände, während die Raupen sich von nicht sauren Ampferarten ernähren. Da die ursprüngliche Raupennahrungspflanze Rumex hydrolapathum, eine Pflanze seicht überschwemmter Standorte, in Luxemburg nur sehr vereinzelt vorkommt, spielt sie als Nahrungspflanze eine untergeordnete Rolle. Die Art ist in großen Teilen Europas verbreitet. In Luxemburg ist der Große Feuerfalter vor allem in der Südhälfte des Landes verbreitet, mit einem Verbreitungsschwerpunkt im Südwesten des Landes. Im Ösling fehlt die Art scheinbar völlig. Ein vom SICONA durchgeführtes Monitoring 2010 erbrachte keien Beswtätigung der historischen Funde im Roeserbann. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Maculinea arion Schwarzfleckiger Feuerfalter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Schwarzfleckige Feuerfalter kommt auf trockenwarmen Standorten mit einer lückigen Vegetationsstruktur und offenen Störstellen vor. Besiedelt werden kurzrasige Magerrasen, Kalk- und Sandtrockenrasen, Halbtrockenrasen, Silbergrasfluren sowie Heiden. Voraussetzung für das Vorkommen des Feuerfalters sind Thymian- Bestände als Futter- und Eiablagepflanzen sowie Kolonien von Knotenameisen (Myrmica sabuleti) für die Aufzucht der Raupen. Die höchste Verbreitungsdichte in Luxemburg besitzt die Art in den ehemaligen Tagebaugebieten im Südwesten des Landes. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen.

28 24 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Nachtkerzenschwärmer kommt in sonnigwarmen, feuchten Lebensräumen vor. Besiedelt werden feuchte Hochstaudenfluren an Bächen und Wiesengräben, niedrigwüchsige Röhrichte, Kiesund Schuttfluren sowie lückige Unkrautgesellschaften an größeren Flussläufen. Als Sekundärstandorte werden Böschungen und Dämme, Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche, verwilderte Gärten sowie neu entstandene Brachflächen genutzt. Die Art ist ausgesprochen mobil und wenig standorttreu. Daher kann sie in kurzer Zeit neue Populationen bilden, aber auch an bekannten Flugplätzen plötzlich wieder verschwinden In Luxemburg ist die Art vor allem im Süden verbreitet. Für das Plangebiet ist die Art nicht gemeldet. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Triturus cristatus Kammmolch Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Ein Amphibienlebensraum besteht aus dem Laichgewässer, dem Winterquartier und dem Landhabitat. Als Laichgewässer nutzt der Kammmolch stark besonnte und pflanzenreiche Stillgewässer wie Wiesentümpel, Weiher, Teiche oder Altwässer. Gemieden werden beschattete, kalte und saure Gewässer und Gewässer mit Fischen. Als Landlebensraum nutzt der Kammmolch die unmittelbare Umgebung des Laichgewässers, sodass sowohl offene Agrarlandschaften als auch Waldgebiete in Frage kommen Er kommt in Luxemburg fast ausschließlich im Gutland vor und zeigt einen deutlichen Verbreitungsschwerpunkt im Süden und Südwesten des Landes. Das Plangebiet liegt im Verbreitungsgebiet der Art und weist aber keine geeigneten Biotopstrukturen auf. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen.

29 25 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Erläuterung Erheblichkeit Bombina variegata Gelbbauchunke Die Gelbbauchunke ist eine typische Pionierart. Besiedelt werden naturnahe Flussauen, Sand- und Kiesabgrabungen, Steinbrüche sowie Truppenübungsplätze. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Klein- und Kleinstgewässer genutzt, die oft nur temporär Wasser führen. Die Gewässer sind meist vegetationslos, fischfrei und von lehmigen Sedimenten getrübt (z.b. Wasserlachen, Pfützen oder mit Wasser gefüllte Wagenspuren). Ursprüngliche Laichgewässer sind zeitweise durchflossene Bachkolke, Quelltümpel, Überschwemmungstümpel in Auen oder Wildschweinsuhlen. Als Landlebensraum dienen lichte Feuchtwälder, Röhrichte, Wiesen, Weiden und Felder. Während der trocken-warmen Sommermonate werden innerhalb des Landlebensraumes liegende Gewässer als Aufenthaltsgewässer genutzt. Die Gelbbauchunke ist zurzeit in Luxemburg die seltenste Amphibienart. Sie kommt nur sehr lokal im äußersten Süden vor. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Als Laichgewässer bevorzugt die Geburtshelferkröte offene, besonnte Gewässer, die sowohl vegetationsarm als auch vegetationsreich sein können. Als Landlebensraum nutzt sie die unmittelbare Umgebung des Laichgewässers und bevorzugt dabei Bereiche mit losem Gestein (alte unverfugte Mauern, Steinhaufen) und Böden in die sie sich leicht eingraben kann. Die Überwinterung erfolgt an Land, an frostfreien Stellen wie Nagerbauten oder Gesteinsspalten. Die Geburtshelferkröte verbringt ihre gesamte Aktivitätsperiode in der Umgebung der Laichgewässer. Die Entfernung zwischen Landlebensraum und Laichgewässer beträgt oft weniger als 100 m. Die Geburtshelferkröte ist in Luxemburg relativ häufig. Besonders weit verbreitet ist sie im Bereich des Luxemburger Sandsteins und in weiten Bereichen des Öslings wo leicht grabbare oder steini-ge Böden gute Versteckmöglichkeiten bieten. In den südlichen Landesteilen, wo schwere Böden vorherrschen (Lias im Südwesten, Keuper im Osten) kommt sie dagegen nicht vor. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Alytes obstetricans Geburtshelferkröte Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.

30 26 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Erläuterung Erheblichkeit Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch Der Lebensraum des Kleinen Wasserfroschs sind Erlenbruchwälder, Wiesen und Weiden sowie gewässerreiche Waldgebiete. Als Laichgewässer werden unterschiedliche Gewässertypen genutzt: moorige und sumpfige Wiesen- und Waldweiher, Teiche, Gräben, Bruchgewässer, die Randbereiche größerer Gewässer. Seltener werden Flüsse besiedelt. Bisweilen kommt die Art sogar im Siedlungsbereich an Gartengewässern vor. Bevorzugt werden kleinere, nährstoffarme und vegetationsreiche Gewässer mit leicht saurem Wasser, die voll sonnenexponiert und fischfrei sind. Dort besiedeln die Tiere den größten Teil des Jahres die flachen Uferzonen. Im Gegensatz zu den anderen Grünfröschen kann der Kleine Wasserfrosch auch weit entfernt vom Wasser angetroffen werden. Die Überwinterung erfolgt meist an Land, wo sich die Tiere in Waldbereichen in lockeren Boden eingraben Grünfrösche sind im Gutland weit verbreitet. Im Ösling sind sie dagegen selten und kommen nur sehr lokal vor. Diese Seltenheit dürfte hauptsächlich auf das kühlere Klima zurückzuführen sein Das direkte Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.. Bufo calamita Kreuzkröte Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Kreuzkröte ist eine Pionierart, die ursprünglich in offenen Auenlandschaften auf vegetationsarmen, trocken-warmen Standorten mit lockeren, meist sandigen Böden vorkam. In Luxemburg sind die aktuellen Vorkommen vor allem auf Abgrabungsflächen im Bereich des luxemburger Sandsteines konzentriert. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel oder Lachen aufgesucht. Die Gewässer führen oftmals nur temporär Wasser, sind häufig vegetationslos und fischfrei. Tagsüber verbergen sich die dämmerungsund nachtaktiven Tiere unter Steinen oder in Erdhöhlen. Als Winterquartiere werden lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen und Kleinsäugerbauten genutzt. In Luxemburg kommt die Art nur im Gutland vor. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.

31 27 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Hyla arborea Laubfrosch Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Laubfrosch ist eine Charakterart der bäuerlichen Kulturlandschaft mit kleingewässerreichen Wiesen und Weiden in einer mit Gebüschen und Hecken reich strukturierten Landschaft. Ursprüngliche Lebensräume waren wärmebegünstigte Flussauen. Als Laichgewässer werden Weiher, Teiche, Tümpel, temporäre Kleingewässer, Altwässer, seltener auch größere Seen besiedelt. Bevorzugt werden vegetationsreiche Gewässer, die voll sonnenexponiert und fischfrei sind. Außerhalb der Fortpflanzungszeit halten sich die wanderfreudigen Laubfrösche in höherer Vegetation auf (z.b. Brombeerhecken, Röhrichte, Weidegebüsche, Kronendach der Bäume). Die Überwinterung erfolgt an Land, wo sich die Tiere in Waldbereichen, Feldgehölzen oder Säumen in Wurzelhöhlen oder Erdlöchern verstecken. Der Laubfrosch ist in Luxemburg sehr selten. Neben Einzeltieren im mittleren Westen existiert nur noch ein größeres Vorkommen im Südosten. Im Plangebiet ist die Art nicht verbreitet. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Lacerta agilis Zauneidechse Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Zauneidechse besiedelt die verschiedensten, vor allem durch den Menschen geprägten Lebensräume. Hierzu zählen Weinberge, Gärten, Parkanlagen, Feldraine, Wegränder, Böschungen, Dämme, Bahntrassen, wenig genutzte Wiesen und Weiden, Abgrabungs- und Rohbodenflächen. Auch in Heidegebieten, an naturnahen Waldrändern, auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an Rändern von Feuchtwiesen oder Niedermooren ist sie zu finden. Entscheidend ist das Vorhandensein geeigneter Sonnen- (z.b. auf Steinen, Totholz oder freien Bodenflächen) und Versteckplätze sowie bewuchsfreier Flächen mit geeignetem Grund zur Eiablage. Die Zauneidechse ist in Luxemburg selten und kommt nur lokal vor. Die meisten Vorkommen liegen im Süden und Südwesten des Landes, aus dem Ösling sind fast keine Vorkommen bekannt. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen. Lacerta viridis Smaragdeidechse Habitatstruktur / Barrierewirkung / Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen (z. B.

32 28 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Podarcis muralis Mauereidechse Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Mauereidechse ist eine wärmeliebende Art mit Schwerpunkt-vorkommen an Trockenmauern der Weinberge an der Mosel sowie den Sandsteinfelsen in und um die Stadt Luxemburg. Bevorzugt finden sich die Tiere auf nach Südosten oder Südwesten exponierten Flächen. In diesen Biotopen ergibt sich eine optimale Ausnutzung der Vormittagsbeziehungsweise der Nachmittagssonne. Ersatzweise werden gerne auch Bahndämme besiedelt. Die Mauereidechse ist in Luxemburg relativ häufig. Insgesamt lassen sich vier Verbreitungsschwerpunkte feststellen: die Täler von Mosel und Untersauer das südliche Ösling mit den Tälern der Obersauer (zwischen "Pont Misère" und Bourscheid), der unteren Clerf (Moulin de Schüttburg, Wilwerwiltz) und der unteren Wiltz (Wiltz und Merkholtz) die ehemaligen Tagebaugebiete im Südwesten des Landes die Stadt Luxemburg und Umgebung Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen Coronella austriaca Schlingnatter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Schlingnatter bevorzugt offenes oder halboffenes, trockenes und sonniges Gelände mit Wärme speicherndem Untergrund und niedriger Vegetation. Typische Schlingnatterbiotope sind zum Beispiel felsige Hänge mit Gebüschen, Trockenmauern, Bahndämme, Weinberge, Steinbrüche und ehemalige Tagebaugebiete. Wichtig ist ein großes Angebot an Hohlräumen wie Felsspalten und Mauerfugen, die als Versteck und Winterquartier genutzt werden. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen

33 29 Art Für das Gebiet bekannte Fledermausarten Rhinolophus ferrumequinum (Große Hufeisennase) Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Barrierewirkung / /Kollissions-risiko Erläuterung Prinzipiell können die ortsnahen Grünlandflächen mit den Gehölzen von verschiedenen Fledermausarten (z.b. großes Mausohr) für Jagd, Quartier bzw. strukturorientierten Transferflug genutzt werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist aber auszuschließen. Erheblichkeit Myotis bechsteinii (Bechstein-Fledermaus) (z. B. Myotis emarginatus (Wimperfledermaus) Myotis myotis (Großes Mausohr) Myotis brandtii (Große Bartfledermaus) Myotis mystacinus (Kleine Bartfledermaus) Myotis nattereri (Fransenfledermaus) Myotis daubentonii (Wasserfledermaus) Eptesicus serotinus (Breitflügelfledermaus) Nyctalus noctula (Großer Abendsegler) Nyctalus leisleri (Kleiner Abendsegler) Plecotus auritus (Braunes Langohr) Plecotus austriacus (Graues Langohr) Pipistrellus nathusii (Rauhautfledermaus) Pipistrellus pipistellus (Zwergfledermaus) Vespertilio muralis (Zweifarbfledermaus)

34 30 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Erläuterung Erheblichkeit Muscardinus avellanarius Haselmaus Barrierewirkung / (z. B. Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern, an gut strukturierten Waldrändern sowie auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden in Parklandschaften auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sowie gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt. Tagsüber schlafen die dämmerungs- und nachtaktiven Haselmäuse in faustgroßen Kugelnestern in der Vegetation oder in Baumhöhlen. Die Haselmaus hat einen vergleichsweise geringen Aktionsradius mit bis zu m² großen Revieren. Innerhalb ihres Lebensraumes legen die Weibchen meist nur geringe Entfernungen von weniger als 50 m zurück. Die Männchen können größere Ortswechsel bis über 300 m in einer Nacht vornehmen. Aufgrund der Habitatstruktur im Plangebiet ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen. Castor fiber Biber Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Als Lebensraum brauchen Biber eigentlich nur Wasser und Vegetation. Wasser brauchen die Tiere um Nahrungsquellen zu erschließen sowie zum Schutz: der Eingang des Biberbaus oder der Biberburg liegt immer unter Wasser. Ist die Wassertiefe hierzu nicht ausreichend, baut der Biber einen oder mehre Dämme und gestaltet so aktiv seinen Lebensraum. Anfang 2009 sind in Luxemburg 9 Biberstandorte bekannt. Die meisten davon dürften von Einzeltieren bewohnt sein; an zwei Standorten wurden jedoch jeweils 2 Biber gemeinsam beobachtet. Besiedelte Gewässer sind zurzeit die Sauer, die Our, die Clerve, die Woltz und die Weiße Ernz. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Lutra lutra Fischotter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Fischotter bewohnt saubere, naturnahe und fischreiche Fließ- und Stillgewässer. Ein idealer Fischotterlebensraum beinhaltet strukturreiche Gewässer mit Flachwasserzonen, Ufergehölzen, Uferabbrüchen, Inseln, Sandbänken, ausreichend Verstecke, ungestörte Rückzugsflächen und eine ausreichende Deckung durch eine dichte Ufervegetation. Neben den Gewässern selbst nutzt der Otter auch daran angrenzende Bruchwälder oder Schilf- und Feuchtgebiete. Im 19-ten Jahrhundert kam der Fischotter, der heute fast als ausgestorben gilt, mit Ausnahme des äußersten Südens noch an allen größeren luxemburgischen Fließgewässern vor. Zurzeit wird mit aufwändigen Schutzprojekten durch Lebensraumverbesserung versucht, den Otter in Luxemburg wieder heimisch werden zu lassen. Im Plangebiet ist die Art nicht verbreitet. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen.

35 31 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Felis silvestris Wildkatze Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Wildkatze bewohnt Landschaften mit relativ hohem Waldanteil. Bevorzugt wird strukturreiches Gelände in dem sich Wälder mit offenen Flächen wie Waldwiesen, Lichtungen, Brachflächen oder Kahlschlägen mosaikartig abwechseln. Aufgrund ihrer Störungsempfindlichkeit sind Wildkatzen auf ruhige Kernbereiche in ihrem Lebensraum angewiesen. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im mittleren Ösling. Zusammen mit den angrenzenden Gebieten in Frankreich und Südwestdeutschland bildet Luxemburg das bedeutendste mitteleuropäische Areal der Wildkatze. Im Plangebiet ist die Art nicht verbreitet. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Dircranum viride Grünes Besenmoos Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Das Grüne Besenmoos wächst nahezu ausschließlich in grund- und luftfeuchten Wäldern auf der Borke von mittelalten Laubhölzern und morschem Holz. Seltener sind Vorkommen auf Silikatgestein oder Humus. Als Epiphyt wächst sie in den unteren und oft schrägwachsenden Stammabschnitten hauptsächlich von Buche aber auch von Eschen, Ahornen, Eichen und Hainbuchen. In Luxemburg ist diese Moosart nur im Gutland vorzufinden. Aufgrund der Biotopstruktur ist ein Vorkommen auszuschließen. Trichomanes speciosus Prächtiger Dünnfarn Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Prächtige Dünnfarn wächst an silikatischen, weitgehend frostgeschützten und lichtarmen Standorten zwischen 100 und 400 Meter über NN. Dies sind vor allem Felsspalten, Höhlendecken oder Nischen in Felsen und Blockschutthalden mit ganzjährig hoher Luftfeuchte. Die Wuchsorte liegen meist in schattigen Wäldern. Besonders günstige Standorte sind wasserzügige Sandsteinformationen. Im Buntsandstein werden bevorzugt die Deckenbereiche im hinteren Teil der oft mehr als 50 cm tiefen Höhlungen besiedelt. Im Planungsgebiet sind keine geeigneten Wuchsstandorte vorhanden. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.

36 32 7. WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN Mögliche Wechselbeziehungen zwischen der direkt betroffenen Schutzzone und weiter entfernt liegenden sind aufgrund der Entfernungen und der sstrukturen auszuschließen. Die nächstgelegene Baupotenzialfläche, die im Wirkungsbereich des Habitatgebiets liegt, befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 m südwestlich am Ortsausgang von Roeser in Richtung Alzette. Da zwischen der hier betrachteten Fläche und der genannten Fläche am Ortsausgang von Roeser keine Wirkungsbeziehungen bestehen, sind Summationswirkungen auszuschließen. 8. ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT Im PAG-Entwurf der Gemeinde Roeser ist eine Bebauung der Freifläche innerhalb der Straßenbiegung der rue d Alzingen im Norden der Ortschaft Roeser vorgesehen. Da die geplante Maßnahme im Wirkungsbereich der europäisch geschützten Vogelschutzzone LU Vallée supérieure de l'alzette liegt, ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen Schutzzone. Neben den für die Schutzzone genannten Arten sind auch die Anhang-IV-Arten der Direktive mit in das Untersuchungsprogramm einbezogen worden. Als Ergebnis der Vorprüfung kann festgehalten werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen für verschiedene Lebensraumtypen und Anhangarten ausgeschlossen werden können. Folglich ist die Ausarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend der europäischen Direktive nicht erforderlich. Bei einer Erschließung der Fläche ist jedoch ein ausreichender Abstand zum vorhandenen Graben einzuhalten.

PAG Roeser Baupotenzialfläche Roeser «rue de l Alzette» Fläche RO 3 der UEP

PAG Roeser Baupotenzialfläche Roeser «rue de l Alzette» Fläche RO 3 der UEP PAG Roeser Baupotenzialfläche Roeser «rue de l Alzette» Fläche RO 3 der UEP FFH-Vorprüfung (Screening) Vogelschutzzone LU0001002 Vallée supérieure de l Alzette Januar 2013 Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung für

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001022 GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG... 1

Mehr

Einige heimische Arten

Einige heimische Arten Einige heimische Arten Auf den nachfolgenden Seiten finden sich Informationen zur Gefährdung und zu den Lebensraumansprüchen einzelner Arten sowie zu besonderen Schutzmaßnahmen. Für genauere Informationen

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

FFH-Screening PS Logement Beurteilung der Auswirkungen verschiedener geplanter Wohnzonen des Plan sectoriel Logement auf NATURA 2000-Zonen

FFH-Screening PS Logement Beurteilung der Auswirkungen verschiedener geplanter Wohnzonen des Plan sectoriel Logement auf NATURA 2000-Zonen Ministère du Développement durable et des Infrastructures FFH-Screening PS Logement Beurteilung der Auswirkungen verschiedener geplanter Wohnzonen des Plan sectoriel Logement auf NATURA 2000-Zonen September

Mehr

Kernbereiche der städtischen Biodiversität

Kernbereiche der städtischen Biodiversität Kernbereiche der städtischen Biodiversität Fledermäuse im Hamburger Siedlungsbereich Dipl.-Biol. Holger Reimers StadtNatur Bedeutung und Perspektiven der städtischen Biodiversität Einführung Heimische

Mehr

Liste der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Liste der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Fachprüfung enschutz Anlage 3 Liste der en des Anhangs IV der FFH-Richtlinie basierend auf die Liste der en nach den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie in Sachsen (www.umwelt.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/documents/liste_sn_ffh-en.pdf)

Mehr

WASSERFLEDERMAUS (Myotis daubentonii)

WASSERFLEDERMAUS (Myotis daubentonii) Nill KLEINE HUFEISENNASE (Rhinolophus hipposideros) Kleine, wärmeliebende und im Bayerischen Wald am seltensten vorkommende Art. Die Kleine Hufeisennase hat oberseits ein hellbraunes Fell. Die Unterseite

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll?

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Dr. Andreas Weih Die Sieg als FFH-Gebiet Gliederung Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 Die Sieg im NATURA

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU VALLÉE DE LA MAMER ET DE L EISCH

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU VALLÉE DE LA MAMER ET DE L EISCH Ville de Luxembourg FFHVORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001018 VALLÉE DE LA MAMER ET DE L EISCH PAG VERSCHIEDENE BAUPOTENZIAL FLÄCHEN Januar 2015 FFHVorprüfung (Screening) Habitatzone LU0001022 Grünewald

Mehr

Voruntersuchung der Biotope, Pflanzen- und Tierwelt

Voruntersuchung der Biotope, Pflanzen- und Tierwelt Voruntersuchung der Biotope, Pflanzen- und Tierwelt im geplanten Stadtentwicklungsgebiet Ru-W-01: Trier-Ruwer, "Zentenbüsch" Auftraggeber Stadt Trier Augustinerhof, 54290 Trier Auftragnehmer Bergstraße

Mehr

- PLANFESTSTELLUNG -

- PLANFESTSTELLUNG - Unterlage: 12.5.2 Fachbeitrag Artenschutz gemäß 10 (2) LNatSchG - PLANFESTSTELLUNG - Aufgestellt: St. Guido- Straße 17, 67346 Speyer Tel. 0 62 32 / 626 0, Fax 1104 i.a. gez. Krömer Speyer, den 10.06.2013

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

FA13C Entwurf Stand: 28. Juli 2008

FA13C Entwurf Stand: 28. Juli 2008 FA13C Entwurf Stand: 28. Juli 2008 Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes Ennstal zwischen Liezen und Niederstuttern (AT 2229002) zum

Mehr

Streng geschützte Arten

Streng geschützte Arten Streng geschützte Arten Die nachfolgende Übersicht enthält streng geschützte Arten, die in Bremen nachgewiesen sind oder deren Vorkommen in Bremen nach derzeitigem Kenntnisstand möglich erscheint. Anhand

Mehr

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts

Mehr

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 55 khz

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 55 khz Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 55 khz - Spannweite 19 cm - Gewicht 4 Gramm - Farbe: Rücken schwarzbraun, Bauch etwas heller, Flughäute und Ohren schwärzlich, generell etwas heller als ihre Zwillingsart

Mehr

SANIERUNG UNTERE SALZACH

SANIERUNG UNTERE SALZACH T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der

Mehr

Kartierung von auentypischen und wertgebenden Brutvögel im EU-Vogelschutzgebiet (VSG) Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula im Jahr 2013

Kartierung von auentypischen und wertgebenden Brutvögel im EU-Vogelschutzgebiet (VSG) Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula im Jahr 2013 Gruppe Bad Hersfeld Übersicht In diesem Jahr überwiegend nur Zufallsfunde! Zielarten des Vogelschutzgebietes (nach der Verordnung) in Grünschrift Kartierung von auentypischen und wertgebenden Brutvögel

Mehr

Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs 2014

Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs 2014 Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs Patric Lorgé, 5 route de Luxembourg, L-1899 Kockelscheuer Mikis Bastian Katharina Klein Zusammenfassung: Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs wird alle fünf Jahre

Mehr

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes

Mehr

Haese Büro für Umweltplanung

Haese Büro für Umweltplanung . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 73. Änderung des Flächennutzungsplans, nördl. Teil (Stadt

Mehr

Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur. Errichtung eines Rasenspielfeldes am Endlosen Weg, Soest

Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur. Errichtung eines Rasenspielfeldes am Endlosen Weg, Soest Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung & Bauordnung Windmühlenweg 21 59494 Soest Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Errichtung eines Rasenspielfeldes am Endlosen Weg, Soest Stand: Dezember 2013 Auftraggeber:

Mehr

Dr. Thomas Oyen Im Stiftsfeld Soest. Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Paradiese der Stadt Soest

Dr. Thomas Oyen Im Stiftsfeld Soest. Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Paradiese der Stadt Soest Dr. Thomas Oyen Im Stiftsfeld 1 59494 Soest Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Paradiese der Stadt Soest Stand: 12. Dezember 2012 Auftraggeber: Dr. med. Thomas Oyen

Mehr

Rote Liste der in Österreich gefährdeten Säugetierarten (Mammalia)

Rote Liste der in Österreich gefährdeten Säugetierarten (Mammalia) Rote Liste der in sterreich gefährdeten Säugetierarten (Mammalia) Von Kurt Bauer und Friederike Spitzenberger Naturhistorisches Museum, Wien SÄUGETIERE: 43 von 82 Arten sind gefährdet (= 52%) A.O Gefährdungskategorien

Mehr

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz,

Mehr

Jenny Behm & Dr. Michael Waitzmann Referat Artenschutz, Landschaftsplanung

Jenny Behm & Dr. Michael Waitzmann Referat Artenschutz, Landschaftsplanung Zielarten sicher bestimmen und erfassen Jenny Behm & Dr. Michael Waitzmann Referat Artenschutz, Landschaftsplanung Kartiergruppen Gruppe Arten Gruppe Arten Amp01 Kreuzkröte, Wechselkröte, Laubfrosch Rep01

Mehr

Liste der Vogelschutzgebiete mit den jeweils gebietsspezifischen Vogelarten

Liste der Vogelschutzgebiete mit den jeweils gebietsspezifischen Vogelarten Anlage 2 (zu 1 Nr. 2 BayNat2000V) Liste der Vogelschutzgebiete mit den jeweils gebietsspezifischen Vogelarten Regierungsbezirk(e) 1 Gebiets- OB (teilweise MFr.) DE7132471 Felsen und Hangwälder im Altmühltal

Mehr

Fledermäuse. Bildbestimmungsschlüssel anhand von Schädelmerkmalen. Joachim Jenrich, Paul-Walter Löhr, Franz Müller, Henning Vierhaus

Fledermäuse. Bildbestimmungsschlüssel anhand von Schädelmerkmalen. Joachim Jenrich, Paul-Walter Löhr, Franz Müller, Henning Vierhaus Fledermäuse Bildbestimmungsschlüssel anhand von Schädelmerkmalen Joachim Jenrich, Paul-Walter Löhr, Franz Müller, Henning Vierhaus Verein für Naturkunde in Osthessen e.v. in Kooperation mit dem Biosphärenreservat

Mehr

Bebauungsplan. Röte II in Auggen. Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung. schützenswerter Arten und Biotope. (Vorabschätzung)

Bebauungsplan. Röte II in Auggen. Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung. schützenswerter Arten und Biotope. (Vorabschätzung) Anlage 3 Bebauungsplan Röte II in Auggen Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope (Vorabschätzung) Verfasser: Freiraum und LandschaftsArchitektur Dipl.- Ing. (FH) Ralf

Mehr

STADT PORTA WESTFALICA

STADT PORTA WESTFALICA STADT PORTA WESTFALICA Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Sanierung und Neugestaltung des Ortskerns im Stadtteil Hausberge" Maßnahmenträger: bautec Minden GmbH

Mehr

Naturschutzgebiet Nr "Vogelfreistätte Glender Wiesen"

Naturschutzgebiet Nr Vogelfreistätte Glender Wiesen Regierung von Oberfranken Naturschutzgebiet Nr. 56 - "Vogelfreistätte Glender Wiesen" Gutachten gekürzte Fassung weitere Informationen: RD Dr. Johannes Merkel Tel.: 0921-604 1476 Gutachten zur Schutzwürdigkeit

Mehr

Anhang 1: Ergebnis der Relevanzprüfung

Anhang 1: Ergebnis der Relevanzprüfung Radwanderweg Taxon (kurz) Auswahl zum Filtern streng geschützte Art ARTeFAKT sonstige Quellen eigene Kartierung Potenzielle Lebensräume im Wirkraum Vorkommen der Art im Wirkraum Beeinträchtigung durch

Mehr

9. NICHTTECHN., ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG

9. NICHTTECHN., ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 248 Strategische Umweltprüfung für den PAG Roeser Umweltbericht Phase 2 9. NICHTTECHN., ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Die Gemeinde Roeser hat ihren PAG auf der Basis des Gemeindeplanungs- und

Mehr

Abschätzung des Gefährdungspotentials für die Avifauna im Bereich des Bebauungsplans Nr. 46 Loxstedter Busch. Gemeinde Loxstedt

Abschätzung des Gefährdungspotentials für die Avifauna im Bereich des Bebauungsplans Nr. 46 Loxstedter Busch. Gemeinde Loxstedt Abschätzung des Gefährdungspotentials für die Avifauna im Bereich des Bebauungsplans Nr. 46 Loxstedter Busch Gemeinde Loxstedt Auftraggeber: Auftragnehmer: Herr Schröder Dipl. Biol. Dieter von Bargen -

Mehr

Im Saarland nachgewiesene Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie

Im Saarland nachgewiesene Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie Im Saarland nachgewiesene Arten der Anhänge II, I und der FFH-Richtlinie Stand: 20.03.2014 Zentrum für Biodokumentation Art/wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste-Status SL* Anhang Farn- und

Mehr

Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber

Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung 23. März 2012 Auftraggeber Universitätsstadt Tübingen Landschafts- und Freiraumplanung Fachabteilung Stadtplanung

Mehr

Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet DE Unterelbe bis Wedel. Das Gebiet ist für die Erhaltung folgender Vogelarten und ihrer Lebensräume

Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet DE Unterelbe bis Wedel. Das Gebiet ist für die Erhaltung folgender Vogelarten und ihrer Lebensräume sziele für das Vogelschutzgebiet DE-2323-401 Unterelbe bis Wedel 1. sgegenstand Das Gebiet ist für die folgender Vogelarten und ihrer Lebensräume a) von besonderer Bedeutung: (fett: Arten des Anhangs I

Mehr

Avifaunistisches Monitoring von Buntbrachen und Kartierung der Feldlerche als Grundlage für die Umsetzung von Schutzprojekten.

Avifaunistisches Monitoring von Buntbrachen und Kartierung der Feldlerche als Grundlage für die Umsetzung von Schutzprojekten. Avifaunistisches Monitoring von Buntbrachen und Kartierung der Feldlerche als Grundlage für die Umsetzung von Schutzprojekten Liza Glesener Feldvögel in Luxemburg Feldvögel füllen die Rote Liste der Brutvögel

Mehr

Die typischen Arten auf einen Blick

Die typischen Arten auf einen Blick Die typischen Arten auf einen Blick Höckerschwan (Cygnus olor) Typisch orangefarbener Schnabel mit Höcker, durchziehende Sing- und Zwergschwäne besitzen schwarz-gelbe Schnäbel. Größe: bis 160 cm Saatgans

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) Umweltbericht für den PAG der Stadt Luxemburg. Informationsveranstaltung Beggen 28. Juni 2016.

Strategische Umweltprüfung (SUP) Umweltbericht für den PAG der Stadt Luxemburg. Informationsveranstaltung Beggen 28. Juni 2016. Strategische Umweltprüfung (SUP) Umweltbericht für den PAG der Stadt Luxemburg Informationsveranstaltung Beggen 28. Juni 2016 Juni 2016 Ziel: Prüfung der Umweltverträglichkeit des PAG Strategische Umweltprüfung

Mehr

Nordteil Haselbacher Teiche (psci )

Nordteil Haselbacher Teiche (psci ) Gebietsspezifische Erhaltungsziele nach Artikel 6 (3) der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) für den sächsischen Gebietsvorschlag gemeinschaftlicher Bedeutung Nr. 223: Nordteil Haselbacher

Mehr

Teilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz

Teilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum 2122082 Gesamt: 3 11.02.2013 Auftraggeber Stadt Heidenheim Anzahl der Seiten: 37 HPC AG Tel. 7321/9394-0, Fax 7321/9394-19 Am Jagdschlößle 13 Internet: www.hpc.ag 89520

Mehr

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel

Mehr

Bürgerbeteiligung Fröttmaninger Heide Südlicher Teil. Facetten eines Juwels

Bürgerbeteiligung Fröttmaninger Heide Südlicher Teil. Facetten eines Juwels Bürgerbeteiligung Fröttmaninger Heide Südlicher Teil Facetten eines Juwels Beate Jeuther Vielfalt und Schönheit der Fröttmaninger Heide Die Fröttmaninger Heide ist Heimat für mind. 76 Pflanzen- und 74

Mehr

11.2 Bilder. Bild 1: Der offene, gehölzarme Charakter, wie hier westlich Mägerkingen, ist typisch für das Laucherttal W. Siewert,

11.2 Bilder. Bild 1: Der offene, gehölzarme Charakter, wie hier westlich Mägerkingen, ist typisch für das Laucherttal W. Siewert, 11.2 Bilder Bild 1: Der offene, gehölzarme Charakter, wie hier westlich Mägerkingen, ist typisch für das Laucherttal W. Siewert, 29.09.2015 Bild 2: Das NSG Bei der Mühle nördlich Hörschwag wird von den

Mehr

Plan d action Cuivré des marais Lycaena dispar

Plan d action Cuivré des marais Lycaena dispar Plan national pour la protection de la nature (PNPN 2007-2011) Plans d actions espèces Plan d action Cuivré des marais Lycaena dispar Auteurs Claudine Junck, Roland Proess, Erwin Rennwald Septembre 2009

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 27 vom 12. Mai 2017 4 Anlage 2 1. Bergen-Weißacker Moor Name: Bergen-Weißacker Moor Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Landes-Nr.:

Mehr

Die Bedeutung von Felswänden und Steinbrüchen für Fledermäuse.

Die Bedeutung von Felswänden und Steinbrüchen für Fledermäuse. Die Bedeutung von Felswänden und Steinbrüchen für Fledermäuse. Wieser D., Mixanig H., Krainer K., Bruckner A., Reiter G. Foto: Wieser Fledermäuse und Felswände v Felswände sind primäre bzw. natürliche

Mehr

05 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

05 Artenschutzrechtliche Vorprüfung GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 05 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Gewerbepark Eremitage Teilbereich I, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB 21.04.2017 Projekt: 1750 Bearbeiter:

Mehr

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln

Mehr

Artenschutzfachliche Kurzeinschätzung. Scharrenbroich

Artenschutzfachliche Kurzeinschätzung. Scharrenbroich Vegetationskunde und Umweltplanung Dipl.-Ing. agr. Jürgen Wissmann Hohe Str. 20 53119 Bonn Tel./Fax: 0228/657760 Artenschutzfachliche Kurzeinschätzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Scharrenbroich

Mehr

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG

Mehr

Biotope für Vögel aus Menschenhand - die Offsteiner Klärteiche und eine Bienenfresserkolonie bei Eisenberg

Biotope für Vögel aus Menschenhand - die Offsteiner Klärteiche und eine Bienenfresserkolonie bei Eisenberg Biotope für Vögel aus Menschenhand - die Offsteiner Klärteiche und eine Bienenfresserkolonie bei Eisenberg - Ornithologische Halbtagesexkursion - Führung: Bernd Remelius, Hettenleidelheim, Donnerstag,

Mehr

Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung

Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung Projekt: Windpark Franzenheim Bearbeitung: BGHplan GmbH, Trier Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für den geplanten Windpark Franzenheim (VG Trier-Land) Folgende Natura

Mehr

Bebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung

Bebauungsplan S 91, Bl. 2a Uckendorfer Straße, 2. Änderung Faunistische Gutachten Wilfried Knickmeier Diplom-Biologe Bebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung Artenschutzprüfung Hier: Vorprüfung Auftraggeber: Wohnbaumanagement 1988 GmbH Herrn

Mehr

Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow

Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow Dr. Frank Zimmermann Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Mehr

Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm

Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm Bebauungsplan Nr. 162 Kindertagesstätte St. Andreas in 85276 Pfaffenhofen im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch Angaben zur speziellen

Mehr

Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs - 2009

Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs - 2009 Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs - 2009 Patric Lorgé, Gilles Biver, Centrale Ornithologique, col@luxnatur.lu Zusammenfassung: Rote Listen sollen vor allem die Arten hervorheben, deren Bestände gefährdet

Mehr

Europäische Schutzgebiete (Fauna-Flora-Habitat-RL) im Rheingau:

Europäische Schutzgebiete (Fauna-Flora-Habitat-RL) im Rheingau: Europäische Schutzgebiete (Fauna-Flora-Habitat-RL) im Rheingau: 13 Fledermausarten im Rheingau (Beispiele): Bartfledermaus (Myotis mystacinus/brandtii) Großes Mausohr (Myotis myotis) Fledermausarten im

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) Umweltbericht für den PAG der Stadt Luxemburg. Informationsveranstaltung Hollerich 20. Juni 2016.

Strategische Umweltprüfung (SUP) Umweltbericht für den PAG der Stadt Luxemburg. Informationsveranstaltung Hollerich 20. Juni 2016. Strategische Umweltprüfung (SUP) Umweltbericht für den PAG der Stadt Luxemburg Informationsveranstaltung Hollerich 20. Juni 2016 Juni 2016 Zielsetzung Frühzeitige Informationen über potenzielle erhebliche

Mehr

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Landesamt für Umwelt NATURA 2000 - Vogelarten Brachpieper (Anthus campestris) Der Brachpieper ist ein ungefähr sperlingsgroßer Vogel mit langen, stelzenartigen Beinen und einem sandfarbenen Gefieder. Er bewohnt großflächige

Mehr

Japanischer Staudenknöterich

Japanischer Staudenknöterich Blätter und Blüte Japanischer Staudenknöterich Blatt Japanischer Staudenknöterich Wissenschaftlicher Name: Fallopia japonica Beschreibung: Der japanische Staudenknöterich ist eine schnell wachsende, krautige

Mehr

NATURA 2000-Gebiete des Landes Berlin Aktualisierung der Standarddatenbögen (Juli 2014)

NATURA 2000-Gebiete des Landes Berlin Aktualisierung der Standarddatenbögen (Juli 2014) -Gebiete des Landes Berlin Aktualisierung der Standarddatenbögen (Juli 2014) Liste der Gebiete, die die Kriterien der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG und 79/409/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

des NATURSCHUTZAMTES des LANDKREIS STADE mit Unterstützung des LANDES NIEDERSACHSEN und des

des NATURSCHUTZAMTES des LANDKREIS STADE mit Unterstützung des LANDES NIEDERSACHSEN und des Verbesserung des Bruterfolges und der Eignung als Rastlebensraum für Wat- und Wasservögel. Ein des NATURSCHUTZAMTES des LANDKREIS STADE mit Unterstützung des LANDES NIEDERSACHSEN und des im EU-Vogelschutzgebiet

Mehr

Liste: 1. Nr.

Liste: 1. Nr. (Grundlagen: Anhang IV FFH; 10 Abs. 2 11 BNatSchG) Säugetiere (6) 1 Castor fiber Biber II, IV 0 3? Wiederbesiedlung seit 2007 2 Cricetus cricetus Feldhamster IV 1 2 U1 A 3 Felis silvestris Wildkatze IV

Mehr

Europäischer Biber (Castor fiber)

Europäischer Biber (Castor fiber) Europäischer Biber (Castor fiber) 1 62 8 8 9 3 19 9 1 2 1 2 1 Anzahl Reviere >300 Individuen (2012) Feldhamster (Cricetus cricetus) < 100 S < 5 unbek. unbek. Angaben: Individuen (geschätzt) < 100 Individuen;

Mehr

Die Löwenstadt. Biotopverbundkonzept der Stadt Braunschweig

Die Löwenstadt. Biotopverbundkonzept der Stadt Braunschweig Biotopverbundkonzept der Stadt Braunschweig Was ist ein Biotop? Bio = Leben auf einem Topos = Ort/Platz, also ein von Pflanzen und Tieren belebter Flecken Erde. Das kann sowohl ein Amphibientümpel, ein

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 60 vom 4. Dezember 2015 5 Anlage 2 (Gebiete 1 bis 15) 1. Alteno-Radden Ergänzung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Alteno-Radden

Mehr

Bebauungsplan Nr. 227 "Herner Straße / Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin"

Bebauungsplan Nr. 227 Herner Straße / Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin FREIRAUMPLANUNG Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Leser. Albert. Bielefeld GbR Kortumstr. 35 44787 Bochum Tel.: 02 34/41 74 188-0 Fax: 02 34/41 74 188-30 LAB@lab-bochum.de www.lab-bochum.de LANDSCHAFTS-

Mehr

Natura Vogelschutzgebiete

Natura Vogelschutzgebiete Natura 2000 - Vogelschutzgebiete Region Doupovské hory und Krušné hory (Erzgebirge) Vít Tejrovský Agentur zum Schutz der Natur und Landschaft der Tschechichen Republik Landschaftsschutzgebiet Labské pískovce

Mehr

UMSETZUNG STADTGEBIET MANNHEIM

UMSETZUNG STADTGEBIET MANNHEIM UMSETZUNG IM STADTGEBIET MANNHEIM Dezernat IV Planung, Bauen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Fachbereich Baurecht und Umweltschutz VORWORT Mit der NATURA 2000 hat der Naturschutz in Mannheim auch auf

Mehr

Fläche* (ha) rd ha rd ha. 203 m/ 140 m 196 m/ 163 m

Fläche* (ha) rd ha rd ha. 203 m/ 140 m 196 m/ 163 m GEBIETSBESCHREIBUNG Biogeografische Region Fläche ges. (ha) Natura 2000- Gebiet kontinental rd. 17.990 ha FFH-Gebiet (Tullnerfelder Donau-Auen) Vogelschutzgebiet (Tullnerfelder Donau-Auen) Gebietsnummer

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286 Paderborner Straße / Merschweg in Lippstadt 159. Änderung des Flächennutzungsplanes südlich

Mehr

Geplantes Baugebiet "Am Elmerberg (F 90)" Natura 2000-Vorprüfung. Vogelschutzgebiet 'Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim' (VSG )'

Geplantes Baugebiet Am Elmerberg (F 90) Natura 2000-Vorprüfung. Vogelschutzgebiet 'Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim' (VSG )' Stadt Mainz Bearbeiter: Modus Consult Speyer GmbH Geplantes Baugebiet "Am Elmerberg (F 90)" Bebauungsplanverfahren Natura 2000- Folgendes Natura 2000-Gebiet wurde begutachtet: Vogelschutzgebiet 'Dünen-

Mehr

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie

Mehr

Oliver Marxen Architekt Kohlbrink Soest

Oliver Marxen Architekt Kohlbrink Soest Oliver Marxen Architekt Kohlbrink 7 59494 Soest Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Soest zur Verwirklichung des Wohnprojektes am Troyesweg Stand: Januar

Mehr

Planungsverfahren Westlich der Bahn

Planungsverfahren Westlich der Bahn Stadt Stutensee Stadtteil Blankenloch Planungsverfahren Westlich der Bahn Frühzeitige Beteiligung der Behörden im Sinne des 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) im Auftrag der Stadt Stutensee Stadtplanung Rathausstr.

Mehr

Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Boevange/Attert (Brouch) im Rahmen der PAG Planung

Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Boevange/Attert (Brouch) im Rahmen der PAG Planung ProChirop Büro für Fledertierforschung und -schutz Dr. Christine Harbusch i.a. Enviro Services Herr Marc Eicher Rue de Bettembourg L 3378 Livange Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 Bremigs Wiese der Stadt Wiehl Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Mehr

Rastbestände von regelmäßig vorkommenden Vogelarten in an den Standortbereich der geplanten Großkraftwerke angrenzenden Grünlandbereichen

Rastbestände von regelmäßig vorkommenden Vogelarten in an den Standortbereich der geplanten Großkraftwerke angrenzenden Grünlandbereichen Anhang 5: Rastbestände von regelmäßig vorkommenden Vogelarten in an den Standortbereich der geplanten Großkraftwerke angrenzenden Grünlandbereichen (aus: FROELICH & SPORBECK 2002) Graureiher, Ardea cinerea

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Gleiberger Fledermausnacht

Gleiberger Fledermausnacht Naturschutzbund Wettenberg e. V. und Verein zur Förderung des Natur- und Vogelschutzes Wettenberg e.v. Sonderausgabe Gleiberger Fledermausnacht im Rahmen der Europäischen Fledermausnacht Gemeinschaftsveranstaltung

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 11. April 2017

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 11. April 2017 1 von 5 LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN Jahrgang 2017 Ausgegeben am 11. April 2017 15. Verordnung: Europaschutzgebietsverordnung; Änderung [CELEX-Nr.: 31992L0043] Verordnung der Wiener Landesregierung, mit

Mehr

Habitate sind Lebensräume für Tiere

Habitate sind Lebensräume für Tiere Habitate sind Lebensräume für Tiere Um während der Bauphase geschützten Tierarten ein Ausweichen zu ermöglichen, wurden schon ein Jahr vor Baubeginn vier neue Lebensräume (Habitate) auf dem zukünftigen

Mehr

Ministère de l'environnement Administration des Eaux et Forêts Service de la Conservation de la Nature

Ministère de l'environnement Administration des Eaux et Forêts Service de la Conservation de la Nature Ministère de l'environnement Administration des Eaux et Forêts Service de la Conservation de la Nature Zone de Protection Spéciale relative à la directive 79/409/CEE concernant la conservation des oiseaux

Mehr

NATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick

NATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick Bestandteile: NATURA-2000-Monitoring Thüringen Verbreitungsgebiete Bundesmonitoring FFH - Gebiete 1.) Was war / ist die Aufgabe? (allgemein): Kartierung / Untersuchung der SP (nur Bundes- und FFH-Monitoring)

Mehr

PLAN D'AMÉNAGEMENT GÉNÉRAL (PAG) MODIFICATION PONCTUELLE COMMUNE DE BEAUFORT

PLAN D'AMÉNAGEMENT GÉNÉRAL (PAG) MODIFICATION PONCTUELLE COMMUNE DE BEAUFORT PLAN D'AMÉNAGEMENT GÉNÉRAL (PAG) MODIFICATION PONCTUELLE COMMUNE DE BEAUFORT STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG (SUP) Modification ponctuelle du Plan d Aménagement Général (PAG) In den untersten Wiesen Phase 1

Mehr

Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern. Fledermausbestimmung

Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern. Fledermausbestimmung Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern Fledermausbestimmung Ausgabe 2012 1 Bestimmungsschlüssel für die Fledermäuse Bayerns In Anlehnung an: O. v. Helversen (2004): Bestimmungsschlüssel für

Mehr

An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.

An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04. An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße 16 77955 Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.2013 Artenschutzrechtliche Vorprüfung für die Erweiterung des Gewerbegebietes

Mehr

ART Jahrestagung Erhaltungszustand der Gelbbauchunken-Population in Thüringen und daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen IBIS

ART Jahrestagung Erhaltungszustand der Gelbbauchunken-Population in Thüringen und daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen IBIS Erhaltungszustand der Gelbbauchunken-Population in Thüringen und daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen INGENIEURE FÜR BIOLOGISCHE STUDIEN, INFORMATIONSSYSTEME UND STANDORTBEWERTUNG An der Kirche 5,

Mehr

Fahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen

Fahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen Fahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen Gerd Karreis Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Ausbau der Fahrrinne des Main Vertiefung von 2,50 m auf 2,90 m, Verbreiterung von 36 m auf 40 m

Mehr

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011

Mehr

Exkursionen. Lebensräume. natur exkurs

Exkursionen. Lebensräume. natur exkurs Exkursionen Lebensräume natur exkurs Exkursionen: Lebensräume 1 Auf diesen Exkursionen wird ein bestimmter Lebensraum als Ganzes vorgestellt. Wir beobachten die dort lebenden Pflanzen und Tiere, gehen

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Bebauungsplanänderung des B-Plan B 1 Ortskern Bienen in Rees-Bienen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Bebauungsplanänderung des B-Plan B 1 Ortskern Bienen in Rees-Bienen Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Bebauungsplanänderung des B-Plan B 1 Ortskern Bienen in Rees-Bienen INHALTSVERZEICHNIS A. ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUNG 1 1 Anlass... 2 2 Rechtliche Grundlagen...

Mehr

Erläuterungen vom Planungsbüro Laukhuf

Erläuterungen vom Planungsbüro Laukhuf Erläuterungen Planungsbüro LAUKHUF Seite 1 Erläuterungen vom Planungsbüro Laukhuf Zu folgenden Punkten geben wir Erläuterungen: 1. Stellungnahme des BMLFUW gemäß 5 Abs.4 UVP-G 2000 zu der übermittelten

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr