PAG Roeser Baupotenzialfläche Roeser «rue d Alzingen» Fläche RO 2 der UEP
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- Lennart Schmitt
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1 PAG Roeser Baupotenzialfläche Roeser «rue d Alzingen» Fläche RO 2 der UEP FFH-Vorprüfung (Screening) Vogelschutzzone LU Vallée supérieure de l Alzette Januar 2013 Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung für die Erdkabelstrecke Koerich - Redange
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3 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG GEBIETSBESCHREIBUNG PROJEKTBESCHREIBUNG BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETS VOGELSCHUTZZONE LU VALLÉE SUPERIEURE DE L ALZETTE ERMITTLUNG DER BETROFFENHEIT UND DER ERHEBLICHKEIT ANHANG-IV-ARTEN WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT... 32
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5 1 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG Im PAG-Entwurf der Gemeinde Roeser ist eine Bebauung der Freifläche innerhalb der Straßenbiegung der rue d Alzingen im Norden der Ortschaft Roeser vorgesehen. Da die geplante Maßnahme im Wirkungsbereich der europäisch geschützten Vogelschutzzone LU Vallée supérieure de l'alzette liegt, ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Nach Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie ist eine Prüfung der Verträglichkeit im Falle von Plänen oder Projekten vorgesehen, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ein Habitat- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können. Prüfgegenstand einer FFH-VP für eine Vogelschutzzone sind die: Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte Prüfrelevant sind Maßnahmen und Projekte, die innerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen (also in FFH- und Vogelschutzgebieten) oder deren Standorte sich zwar außerhalb dieser Kulissen befinden, die aber dennoch geeignet sind, auf Natura 2000-Gebiete negativ einzuwirken. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für die Gebiete festgelegten Erhaltungsziele. Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgeschaltet ist eine FFH-Vorprüfung (FFH- VoP), in der die Betroffenheit des Schutzgebietes abgeschätzt wird. Die Durchführung der FFH-VP ist vom Ergebnis einer solchen Vorprüfung abhängig. Stellt sich bei der Vorprüfung heraus, dass erhebliche Auswirkungen auf die die Lebensraumtypen und Anhangarten nicht ausgeschlossen werden können, ist eine eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen Schutzzone. Neben den für die Schutzzone genannten Zielarten sind auch die Anhang-IV-Arten der Direktive mit in das Untersuchungsprogramm einbezogen worden. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Contournement Hosingen
6 2 2. GEBIETSBESCHREIBUNG Die Untersuchungsfläche befindet sich im Norden der Ortschaft Roeser in einer Straßenbiegung der rue d Alzingen, die sie im Norden und Südosten auch begrenzt. Bis auf den östlichen Teil ist die Fläche von bestehender Bebauung umgeben. Die Fläche wird im Moment von Grünland eingenommen. Von Osten nach Westen durchzieht ein zum Teil von Gehölzen gesäumter Graben die Fläche. Entlang des Grabens befinden sich teilweise Gehölze. Mehrere Einzelbäume (Linden) am Graben unmittelbar an der Straße sowie die 30 m-abstandsflächen zum Graben sind als Art. 17- Biotope klassiert. Der geringste Abstand zum Natura-2000-Gebiet beträgt ca. 65 m.
7 3 3. PROJEKTBESCHREIBUNG Laut PAG-Entwurf ist die Fläche komplett als zone d habitation 1 klassiert, was eine geringe Bebauungsdichte impliziert. Das Gebiet ist eingebettet in den bestehenden Siedlungsraum, sodass die die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden ist. Wirkfaktoren Die von einem Wohngebiet ausgehenden Wirkfaktoren werden in baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkungen unterschieden. baubedingte Auswirkungen Während der Erschließung des Wohngebiets kommt es zu Störungen auf den Flächen und der Umgebung. Hier ist insbesondere der Baulärm zu nennen. Daneben treten Schadstoff-, Staub- und Erschütterungsemissionen auf. Ein potenzielles Risiko für den Untergrund (Boden, Grundwasser) und das
8 4 anlagenbedingte Auswirkungen betriebsbedingte Auswirkungen Oberflächenwasser bestehen im Falle des Auslaufens von Öl oder Treibstoff. Die Auswirkungen während der Bauphase sind zeitlich begrenzt. Durch die Vorhaben wird ein Großteil der Fläche dauerhaft überbaut. Die derzeitige Vegetation geht fast vollständig verloren. Der Versiegelungsgrad, der zur Zeit noch gering ist, wächst an. Daneben treten optische Effekte, (Landschaftsbildveränderung) auf. Es ist davon auszugehen, dass es nach der Errichtung des Gebietes zu einer verstärkten Frequentierung des Gebietes mit entsprechenden Störungen durch Lärm und Anwesenheit von Personen führt. Es handelt sich meist um zeitweise Lärmbelastungen, z.b. durch Verkehrsaktivitäten.
9 5 4. BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETS VOGELSCHUTZZONE LU VALLÉE SUPERIEURE DE L ALZETTE Die Vogelschutzzone LU Vallée supérieure de l Alzette hat gemäß Meldung an die EU insgesamt eine Größe von 1.047,73 ha (EUNIS); unter Einbezug von Erweiterungsvorschlägen bzw. Nachmeldungen resultiert eine Gesamtfläche von rund 1212 ha (Biver et al. 2010) und erstreckt sich entlang des Tals der Alzette von Esch/Alzette bis nach Hesperingen. Das Vogelschutzgebiet schließt Teile der Gemarkungen von Esch/Alzette, Mondercange, Schifflange, Bettemburg, Roeser und Hesperange ein. Das Schutzgebiet umfasst in erster Linie den Oberlauf der Alzette. Es ist Gegenstand des Förderprojekts LIFE-Natur, im Rahmen dessen bereits Renaturierungsmaßnahmen an der Alzette durchgeführt wurden. In das Gebiet integriert sind mehrere klassierte oder zur Ausweisung vorgesehene nationale Naturschutzgebiete: Am Bauch (Mondercange), Am Brill (Schifflange), Dumontshaff (Mondercange, Schifflange, in Prozedur), Stréissel (Bettemburg), Um Bierg (Bettemburg, Roeser), Roeserbann (Roeser, Hesperange). Ein Managementplan liegt noch nicht vor.
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11 7 Vögel Übersicht über die wertgebenden Arten. EU- Code A294 A295 A297 A247 A229 A055 A257 A218 A027 A136 A030 A082 A113 A122 A032 A381 A153 A127 A251 A022 A233 A338 Art VS-RL RL Lux. Status Population Zielart COL Acrocephalus paludicola Seggenrohrsäner Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Alauda arvensis Feldlerche Alcedo atthis Eisvogel Anas querquedula Knäkente Anthus pratensis Wiesenpieper Athene noctua Steinkauz Casmerodius albus Silberreiher Charadrius dubius Flussregenpfeifer Ciconia ciconia Weißstorch Circus cyaneus Kornweihe Coturnix coturnix Wachtel Crex crex Wachtelkönig Egretta garzetta Seidenreiher Emberiza schoeniclus Rohrammer Gallinago gallinago Bekassine Grus grus Kranich Hirundo rustica Rauchschwalbe Ixobrychus minutus Zwergdommel Jynx torquilla Wendehals Lanius collurio Neuntöter Anhang I m, di, vu, sp x Art. 4 (2) 1 (n), m, di, vu, sp x Art. 4 (2) 4 n, m, vu, ra, sp c Art. 4 (2) 3 n, m, vu, ra x Anhang I 4 n, vu, ra 2-3 c Art. 4 (2) 1 (n), m, di 0-1 c Art. 4 (2) 2 n, m, vu, ra c 1 n, di, vu 1-3 c Anhang I m, h, ra x 4 n, m, ra, x Anhang I m, vu, ra x Anhang I (n), h, vu, ra x Art. 4 (2) 2 n, m, vu, ra 1-5 c Anhang I 1 n, di, vu, sp 1-3 c Anhang I m, vu, ra x n, vu, ra, sp c Art. 4 (2) 0 [n], m, h, di, vu, sp x Anhang I m, (h), vu, ra x n, m, ra x Anhang I n, m, vu, ra, sp x Art. 4 (2) 3 n, m, vu, ra x Anhang I 4 n, vu, ra x
12 8 EU- Code A272 Art VS-RL RL Lux. Status Population Zielart COL Luscinia svecica Blaukehlchen Anhang I 0 m, vu, ra, sp x A152 A073 A074 A260 A112 A151 A234 A235 A140 A119 A118 A336 A249 A275 A210 A004 A166 A162 A142 Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe Milvus migrans Schwarzmilan Milvus milvus Rotmilan Motacilla flava Wiesenschafstelze Perdix perdix Rebhuhn Philomachus pugnax Kampfläufer Picus canus Grauspecht Pircus viridis Grünspecht Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn Rallus aquaticus Wasserralle Remiz pendulinus Beutelmeise Riparia riparia Uferschwalbe Saxicola rubetra Braunkehlchen Streptopelia turtur Turteltaube Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Tringa glareola Bruchwasserläufer Tringa totanus Rotschenkel Vanellus vanellus Kiebitz m, h, vu, ra, sp x Anhang I 4 n, ra 4-8 i Anhang I 3 n, vu, ra 3-6 i Art. 4 (2) 2 n, m, vu, ra c 2 n, vu, ra 2-4 c Anhang I m, vu, ra, sp x Anhang I 4 n, vu, ra, sp x n, vu, ra Anhang I m, ra x Anhang I m, vu, ra, sp x Art. 4 (2) 4 n, m, h, vu, ra, sp 3-5 c Art. 4 (2) R n, m, vu, ra, sp x Art. 4 (2) n, m, di, vu, sp Art. 4 (2) 1 n, m, di, vu 8-10 c 3 n, m, vu, ra x 4 n, ra, sp Anhang I m, ra, sp x Art. 4 (2) m, ra, sp x Art. 4 (2) 1 n, m, di, vu 2-5 c Legende n nicheur (occasionnel) [éteint] / Brutvogel (unregelmäßig) [erloschen] m migrateur (rare) / Durchtügler/Rastvogel (selten) h hivernant (rare) / Wintergast (selten) di espèce menacée de disparition / von Erlöschen bedrohte Art vu espèce vulnérable à certaines modifications de son habitat / gegenüber Habitatveränderungen empfindliche Art
13 9 Legende ra sp x c i espèce rare à densité faible ou à distribution restreinte seltene Art mit geringer Dichte bzw. eingeschränkter Verbreitung espèce nécessitant une attention particulière en raison de la spécificité de son habitat Art, die eine besondere Aufmerksamkeit aufgrund spezifischer Habitatbedingungen bedarf espèce présente en période de reproduction, migration et/ou hivernation Art anwesend zur Brut- oder Zugzeit und/oder zur Überwinterung couples / Paare individus / Individuen Legende Vogelschutzdirektive (VS-RL) Anhang I Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzdirektive (Art. 4 Abs. 1) Art. 4 (2) in Luxemburg brütende und nicht brütende Zugvogelart gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutzdirektive2009/147/EC: Gefährdungskategorien 0 Bestand erloschen der Roten Liste (RL) 1 Bestand vom Erlöschen bedroht Luxemburgs: 2 stark gefährdet 3 gefährdet 4 Vorwarnliste R Arten mit geographischer Restriktion DD Arten mit ungenügender Datengrundlage * ungefährdet Zielart COL: Einstufung der Centrale ornithologique Luxembourg (COL) (Biver et al. 2010) Zielart des Schutzgebietes Weitere relevante Art des Schutzgebietes Quellen: A - N 258 Zones de protection spéciale, Règlement grand-ducal du 30 novembre 2012 portant désignation des zones de protection Spéciale, 12 décembre 2012, Centrale ornithologique Luxembourg (COL), Biver (2010), Lorgé & Biver (2010), Lebensraumtypen nach Anhang I der Habitatdirektive Im Standardbogen (Eunis) für die Zone werden als Sonstige Lebensraumtypen für das Gebiet genannt: Natura 2000 Lebensraumtyp Code 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachlandmähwiesen
14 10 Schutzziele Für das Vogelschutzgebiet LU Vallée supérieure de l Alzette sind folgende Schutzziele definiert. Erhalt und Förderung von großflächig extensiv bewirtschaftetem Grünland, gekoppelt an Spätmahd-Programme; Förderung zeitlich versetzter Mahdtermine der Wiesen; Verbesserung der Wasserqualität, der Gewässerstruktur und der Überschwemmungszonen Erhalt und Förderung von Feuchtbrachen und Schilfbeständen
15 11 5. ERMITTLUNG DER BETROFFENHEIT UND DER ERHEBLICHKEIT In der folgenden Tabelle sind für die Anhangarten der europäischen Vogelschutzzone LU Vallée superieure de l Alzette die Betroffenheiten und die Erheblichkeiten der potenziellen Einflüsse dokumentiert. Legende für die folgenden Tabellen auszuschließen nicht auszuschließen wahrscheinlich Vögel EU- Code A294 A295 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Acrocephalus paludicola Seggenrohrsäner Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger Anhang I Art. 4 (2) Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu den bekannten Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (größere Seggen-/Röhrichtbestände) Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes ( Hoowisen nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich
16 12 EU- Code A297 A247 A229 A055 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Alauda arvensis Feldlerche Alcedo atthis Eisvogel Anas querquedula Knäkente Art. 4 (2) Art. 4 (2) Anhang I Art. 4 (2) Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Brutund Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Röhrichtbestände entlang der Alzette), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Brutund Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (offene Wiesen- und Feldflur in der Aue der Alzette), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich (z. B. durch Erholungssuchende) Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Brutund Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Alzette), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebiete
17 13 EU- Code A257 A218 A027 A236 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Anthus pratensis Wiesenpieper Athene noctua Steinkauz Casmerodius albus Silberreiher Charadrius dubius Flussregenpfeifer Art. 4 (2) Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesen in der Aue nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Grünland als Jagdhabitat, Kopfweiden entlang der Alzette bzw. alte Gebäude als Brutplatz), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage), anpassungsfähige Art, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich (z. B durch Erholungssuchende) Geringfügiger Verlust von ortsrandnahen Grünland außerhalb des Schutzgebietes (Weiden) als potenzielles Jagd-/ Nahrungshabitat Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Grünland nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu Brut- und Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes
18 14 EU- Code A030 A082 A113 A122 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Ciconia ciconia Weißstorch Circus cyaneus Kornweihe Coturnix coturnix Wachtel Crex crex Wachtelkönig Anhang I Anhang I Art. 4 (2) Anhang I Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Rast- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Alzetteaue), hohe Anpassungsfähigkeit der Art im Bereich der Nahrungshabitate, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, keine aktuellen Brutvorkommen im Wirkungsraum Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft entlang der Alzette, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Ackerflächen), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes ( Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche
19 15 EU- Code A032 A381 A153 A127 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Egretta garzetta Seidenreiher Emberiza schoeniclus Rohrammer Gallinago gallinago Bekassine Grus grus Kranich Art. 4 (2) Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Feuchtgebiete) Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Röhrichte / Ufersaum entlang der Alzette), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage), geringe Effektdistanz gegenüber Lärm Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Nahrungs- und Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Flutmulden, feuchte Senken innerhalb des Auengrünlandes, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis geringe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (offene Feldflur in der Aue), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage), geringfügige Zunahme von Störungen durch Unruhe im Siedlungsrandbereich (z. B. durch Erholungssuchende)
20 16 EU- Code A251 A022 A233 A338 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Hirundo rustica Rauchschwalbe Ixobrychus minutus Zwergdommel Jynx torquilla Wendehals Lanius collurio Neuntöter Art. 4 (2) Anhang I Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Rastgebieten innerhalb des Schutzgebietes (Röhrichte / Schilfgebiete), geringe Distanz (< 100 m) zu potenziellen Brutstandorten außerhalb des Schutzgebietes (Gebäude, Stallungen im Bereich der Ortslage), hohe Anpassungsfähigkeit der Art (Siedlungsbewohner), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage) Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Sukzessionsflächen im Bereich Hoowisen ), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche
21 17 EU- Code A272 A152 A073 A074 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Luscinia svecica Blaukehlchen Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe Milvus migrans Schwarzmilan Milvus milvus Rotmilan Anhang I Anhang I Anhang I Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu den bekannten Rastgebieten innerhalb des Schutzgebietes Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesen entlang der Alzette, feuchte Mulden, Hoowisen nördlich Roeser) Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft entlang der Alzette), hohe Distanz (> 1000 m) zu bekannten Bruthorsten, hohe Anpassungsfähigkeit im Bereich der Jagdgebiete, geringfügiger Verlust von Nahrungsflächen (Grünland) außerhalb des Schutzgebietes, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft entlang der Alzette), hohe Distanz (> 1000 m) zu bekannten Bruthorsten, hohe Anpassungsfähigkeit im Bereich der Jagdgebiete, geringfügiger Verlust von Nahrungsflächen (Grünland) außerhalb des Schutzgebietes, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche
22 18 EU- Code A260 A112 A151 A234 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Motacilla flava Wiesenschafstelze Perdix perdix Rebhuhn Philomachus pugnax Kampfläufer Picus canus Grauspecht Art. 4 (2) Anhang I Anhang I Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Grünland und Ackerflächen nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (offene Feldflur, z. B. im Bereich Hoowisen ), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Mulden, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (dichtere/geschlossenen Gehölzbestände entlang der Alzette)
23 19 EU- Code A235 A140 A119 A118 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Picus viridis Grünspecht Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn Rallus aquaticus Wasserralle Anhang I Anhang I Anhang I Art. 4 (2) Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Brutund Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Gehölzbestände innerhalb der Aue als Brutplatz, Grünland zur Nahrungssuche), hohe Anpassungsfähigkeit (Siedlungsbewohner), geringe Effektdistanz gegenüber Lärm Verlust von ortsrandnahen Grünland außerhalb des Schutzgebietes (Weiden) als potenzielles Nahrungshabitat Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Mulden, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Feuchtgebiete/Röhrichte, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Feuchtgebiete/Röhrichte, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche
24 20 EU- Code A336 A249 A275 A210 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Remiz pendulinus Beutelmeise Riparia riparia Uferschwalbe Saxicola rubetra Braunkehlchen Streptopelia turtur Turteltaube Art. 4 (2) Art. 4 (2) Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu bekannten Brutund Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes Geringe Distanz (< 500) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Uferabbrüche entlang der Alzette), hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Rast-/ Nahrungshabitaten (Feuchtgebiete, Röhrichte), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung (Ortsrandlage) Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Grünland nördlich Roeser), Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche, ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich Keine Betroffenheit erkennbar: Hohe Distanz (> 1000 m) zu potenziellen Bruthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (größere, wärmebegünstigte sowie trockene Gehölz- und Waldbestände)
25 21 EU- Code A004 A166 A162 A142 Art VS-RL Betroffenheit / Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Tringa glareola Bruchwasserläufer Tringa totanus Rotschenkel Vanellus vanellus Kiebitz Anhang I Art. 4 (2) Art. 4 (2) Geringe Distanz (< 500 m) zu potenziellen Brut- und Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Alzette), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Mulden, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft mit wechselfeuchten Mulden, Hoowisen nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche Mittlere bis hohe Distanz ( m) zu potenziellen Brut- und Rasthabitaten innerhalb des Schutzgebietes (Wiesenlandschaft in der Aue nördlich Roeser), ggf. geringfügige Zunahme von Störungen durch Lärm und Unruhe im Siedlungsrandbereich, Vorbelastungen durch bestehende Wohnbebauung zwischen Schutzgebiet und geplanter Baufläche
26 22 Lebensraumtypen EU Lebensraumtyp Betroffenheit Erläuterung Erheb- Code Wirkfaktoren lichkeit 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachlandmähwiesen Habitatstruktur / Habitatstruktur / Habitatstruktur / Habitatstruktur / Habitatstruktur / Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. Natürliche eutrophe Seen liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. Feuchte Hochstaudenfluren liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. Magere Flachlandmähwiesen liegen nicht im Planungsgebiet und werden vom geplanten Projekt nicht betroffen. 6 ANHANG-IV-ARTEN Die Anhang-IV-Arten zählen europarechtlich zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Nach Art. 12 der Habitatdirektive gelten für diese Arten besondere Schutzbestimmungen, die auch im Art. 20 des Naturschutzgesetzes umgesetzt wurden. Art Unio crassus Kleine Flussmuschel Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Erläuterung Die Kleine Flussmuschel lebt in schnell fließenden sauerstoffreichen Bächen und Flüssen, Die Kleine Flussmuschel kommt in Luxemburg nur noch in der Our (zwischen Vianden und Ouren) und in der Obersauer (zwischen Pont misère und belgischer Grenze) vor. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Erheblichkeit
27 23 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Lapinga achine Gelbringfalter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Gelbringfalter gilt als besonders typischer Repräsentant der Offenwaldarten. Ihr Biotop resultiert aus mehreren ursprünglichen Landnutzungsformen, in erster Linie aus der Brennholznutzung im Nieder- und Mittelwald, aus der Waldweide sowie der Streue- und Heugewinnung im Wald und seinem unmittelbaren Randbereich. Lichte Wälder mit einer Bodenvegetation, die von Gräsern dominiert wird, sind daher bevorzugter Lebensraum des Gelbringfalters. Auch auf kleinen Waldlichtungen mit Gebüsch und in Hecken sowie an Waldrändern kann man die Tiere beobachten. Aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Lycaena dispar Großer Feuerfalter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Lebensräume sind v. a. Feuchtwiesen und deren Brachen. Für die Falter ist ein reiches Nektarpflanzenangebot wichtig. Die Biotoppalette des Großen Feuerfalters ist recht vielseitig. Gemeinsam ist den besiedelten Lebensräumen, dass sie feucht bis nass sind, wie Feuchtwiesen, Verlandungszonen, feuchte Gräben, Feuchtbrachen, Ton- und Kiesgruben etc. Dabei braucht der Falter für seine Ernährung blütenreiche (= nektarreiche) Vegetationsbestände, während die Raupen sich von nicht sauren Ampferarten ernähren. Da die ursprüngliche Raupennahrungspflanze Rumex hydrolapathum, eine Pflanze seicht überschwemmter Standorte, in Luxemburg nur sehr vereinzelt vorkommt, spielt sie als Nahrungspflanze eine untergeordnete Rolle. Die Art ist in großen Teilen Europas verbreitet. In Luxemburg ist der Große Feuerfalter vor allem in der Südhälfte des Landes verbreitet, mit einem Verbreitungsschwerpunkt im Südwesten des Landes. Im Ösling fehlt die Art scheinbar völlig. Ein vom SICONA durchgeführtes Monitoring 2010 erbrachte keien Beswtätigung der historischen Funde im Roeserbann. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Maculinea arion Schwarzfleckiger Feuerfalter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Schwarzfleckige Feuerfalter kommt auf trockenwarmen Standorten mit einer lückigen Vegetationsstruktur und offenen Störstellen vor. Besiedelt werden kurzrasige Magerrasen, Kalk- und Sandtrockenrasen, Halbtrockenrasen, Silbergrasfluren sowie Heiden. Voraussetzung für das Vorkommen des Feuerfalters sind Thymian- Bestände als Futter- und Eiablagepflanzen sowie Kolonien von Knotenameisen (Myrmica sabuleti) für die Aufzucht der Raupen. Die höchste Verbreitungsdichte in Luxemburg besitzt die Art in den ehemaligen Tagebaugebieten im Südwesten des Landes. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen.
28 24 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Nachtkerzenschwärmer kommt in sonnigwarmen, feuchten Lebensräumen vor. Besiedelt werden feuchte Hochstaudenfluren an Bächen und Wiesengräben, niedrigwüchsige Röhrichte, Kiesund Schuttfluren sowie lückige Unkrautgesellschaften an größeren Flussläufen. Als Sekundärstandorte werden Böschungen und Dämme, Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche, verwilderte Gärten sowie neu entstandene Brachflächen genutzt. Die Art ist ausgesprochen mobil und wenig standorttreu. Daher kann sie in kurzer Zeit neue Populationen bilden, aber auch an bekannten Flugplätzen plötzlich wieder verschwinden In Luxemburg ist die Art vor allem im Süden verbreitet. Für das Plangebiet ist die Art nicht gemeldet. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Triturus cristatus Kammmolch Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Ein Amphibienlebensraum besteht aus dem Laichgewässer, dem Winterquartier und dem Landhabitat. Als Laichgewässer nutzt der Kammmolch stark besonnte und pflanzenreiche Stillgewässer wie Wiesentümpel, Weiher, Teiche oder Altwässer. Gemieden werden beschattete, kalte und saure Gewässer und Gewässer mit Fischen. Als Landlebensraum nutzt der Kammmolch die unmittelbare Umgebung des Laichgewässers, sodass sowohl offene Agrarlandschaften als auch Waldgebiete in Frage kommen Er kommt in Luxemburg fast ausschließlich im Gutland vor und zeigt einen deutlichen Verbreitungsschwerpunkt im Süden und Südwesten des Landes. Das Plangebiet liegt im Verbreitungsgebiet der Art und weist aber keine geeigneten Biotopstrukturen auf. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen.
29 25 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Erläuterung Erheblichkeit Bombina variegata Gelbbauchunke Die Gelbbauchunke ist eine typische Pionierart. Besiedelt werden naturnahe Flussauen, Sand- und Kiesabgrabungen, Steinbrüche sowie Truppenübungsplätze. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Klein- und Kleinstgewässer genutzt, die oft nur temporär Wasser führen. Die Gewässer sind meist vegetationslos, fischfrei und von lehmigen Sedimenten getrübt (z.b. Wasserlachen, Pfützen oder mit Wasser gefüllte Wagenspuren). Ursprüngliche Laichgewässer sind zeitweise durchflossene Bachkolke, Quelltümpel, Überschwemmungstümpel in Auen oder Wildschweinsuhlen. Als Landlebensraum dienen lichte Feuchtwälder, Röhrichte, Wiesen, Weiden und Felder. Während der trocken-warmen Sommermonate werden innerhalb des Landlebensraumes liegende Gewässer als Aufenthaltsgewässer genutzt. Die Gelbbauchunke ist zurzeit in Luxemburg die seltenste Amphibienart. Sie kommt nur sehr lokal im äußersten Süden vor. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Als Laichgewässer bevorzugt die Geburtshelferkröte offene, besonnte Gewässer, die sowohl vegetationsarm als auch vegetationsreich sein können. Als Landlebensraum nutzt sie die unmittelbare Umgebung des Laichgewässers und bevorzugt dabei Bereiche mit losem Gestein (alte unverfugte Mauern, Steinhaufen) und Böden in die sie sich leicht eingraben kann. Die Überwinterung erfolgt an Land, an frostfreien Stellen wie Nagerbauten oder Gesteinsspalten. Die Geburtshelferkröte verbringt ihre gesamte Aktivitätsperiode in der Umgebung der Laichgewässer. Die Entfernung zwischen Landlebensraum und Laichgewässer beträgt oft weniger als 100 m. Die Geburtshelferkröte ist in Luxemburg relativ häufig. Besonders weit verbreitet ist sie im Bereich des Luxemburger Sandsteins und in weiten Bereichen des Öslings wo leicht grabbare oder steini-ge Böden gute Versteckmöglichkeiten bieten. In den südlichen Landesteilen, wo schwere Böden vorherrschen (Lias im Südwesten, Keuper im Osten) kommt sie dagegen nicht vor. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Alytes obstetricans Geburtshelferkröte Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.
30 26 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Erläuterung Erheblichkeit Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch Der Lebensraum des Kleinen Wasserfroschs sind Erlenbruchwälder, Wiesen und Weiden sowie gewässerreiche Waldgebiete. Als Laichgewässer werden unterschiedliche Gewässertypen genutzt: moorige und sumpfige Wiesen- und Waldweiher, Teiche, Gräben, Bruchgewässer, die Randbereiche größerer Gewässer. Seltener werden Flüsse besiedelt. Bisweilen kommt die Art sogar im Siedlungsbereich an Gartengewässern vor. Bevorzugt werden kleinere, nährstoffarme und vegetationsreiche Gewässer mit leicht saurem Wasser, die voll sonnenexponiert und fischfrei sind. Dort besiedeln die Tiere den größten Teil des Jahres die flachen Uferzonen. Im Gegensatz zu den anderen Grünfröschen kann der Kleine Wasserfrosch auch weit entfernt vom Wasser angetroffen werden. Die Überwinterung erfolgt meist an Land, wo sich die Tiere in Waldbereichen in lockeren Boden eingraben Grünfrösche sind im Gutland weit verbreitet. Im Ösling sind sie dagegen selten und kommen nur sehr lokal vor. Diese Seltenheit dürfte hauptsächlich auf das kühlere Klima zurückzuführen sein Das direkte Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.. Bufo calamita Kreuzkröte Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Kreuzkröte ist eine Pionierart, die ursprünglich in offenen Auenlandschaften auf vegetationsarmen, trocken-warmen Standorten mit lockeren, meist sandigen Böden vorkam. In Luxemburg sind die aktuellen Vorkommen vor allem auf Abgrabungsflächen im Bereich des luxemburger Sandsteines konzentriert. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel oder Lachen aufgesucht. Die Gewässer führen oftmals nur temporär Wasser, sind häufig vegetationslos und fischfrei. Tagsüber verbergen sich die dämmerungsund nachtaktiven Tiere unter Steinen oder in Erdhöhlen. Als Winterquartiere werden lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen und Kleinsäugerbauten genutzt. In Luxemburg kommt die Art nur im Gutland vor. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.
31 27 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Hyla arborea Laubfrosch Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Laubfrosch ist eine Charakterart der bäuerlichen Kulturlandschaft mit kleingewässerreichen Wiesen und Weiden in einer mit Gebüschen und Hecken reich strukturierten Landschaft. Ursprüngliche Lebensräume waren wärmebegünstigte Flussauen. Als Laichgewässer werden Weiher, Teiche, Tümpel, temporäre Kleingewässer, Altwässer, seltener auch größere Seen besiedelt. Bevorzugt werden vegetationsreiche Gewässer, die voll sonnenexponiert und fischfrei sind. Außerhalb der Fortpflanzungszeit halten sich die wanderfreudigen Laubfrösche in höherer Vegetation auf (z.b. Brombeerhecken, Röhrichte, Weidegebüsche, Kronendach der Bäume). Die Überwinterung erfolgt an Land, wo sich die Tiere in Waldbereichen, Feldgehölzen oder Säumen in Wurzelhöhlen oder Erdlöchern verstecken. Der Laubfrosch ist in Luxemburg sehr selten. Neben Einzeltieren im mittleren Westen existiert nur noch ein größeres Vorkommen im Südosten. Im Plangebiet ist die Art nicht verbreitet. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Lacerta agilis Zauneidechse Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Zauneidechse besiedelt die verschiedensten, vor allem durch den Menschen geprägten Lebensräume. Hierzu zählen Weinberge, Gärten, Parkanlagen, Feldraine, Wegränder, Böschungen, Dämme, Bahntrassen, wenig genutzte Wiesen und Weiden, Abgrabungs- und Rohbodenflächen. Auch in Heidegebieten, an naturnahen Waldrändern, auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an Rändern von Feuchtwiesen oder Niedermooren ist sie zu finden. Entscheidend ist das Vorhandensein geeigneter Sonnen- (z.b. auf Steinen, Totholz oder freien Bodenflächen) und Versteckplätze sowie bewuchsfreier Flächen mit geeignetem Grund zur Eiablage. Die Zauneidechse ist in Luxemburg selten und kommt nur lokal vor. Die meisten Vorkommen liegen im Süden und Südwesten des Landes, aus dem Ösling sind fast keine Vorkommen bekannt. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen. Lacerta viridis Smaragdeidechse Habitatstruktur / Barrierewirkung / Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen (z. B.
32 28 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Podarcis muralis Mauereidechse Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Mauereidechse ist eine wärmeliebende Art mit Schwerpunkt-vorkommen an Trockenmauern der Weinberge an der Mosel sowie den Sandsteinfelsen in und um die Stadt Luxemburg. Bevorzugt finden sich die Tiere auf nach Südosten oder Südwesten exponierten Flächen. In diesen Biotopen ergibt sich eine optimale Ausnutzung der Vormittagsbeziehungsweise der Nachmittagssonne. Ersatzweise werden gerne auch Bahndämme besiedelt. Die Mauereidechse ist in Luxemburg relativ häufig. Insgesamt lassen sich vier Verbreitungsschwerpunkte feststellen: die Täler von Mosel und Untersauer das südliche Ösling mit den Tälern der Obersauer (zwischen "Pont Misère" und Bourscheid), der unteren Clerf (Moulin de Schüttburg, Wilwerwiltz) und der unteren Wiltz (Wiltz und Merkholtz) die ehemaligen Tagebaugebiete im Südwesten des Landes die Stadt Luxemburg und Umgebung Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen Coronella austriaca Schlingnatter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Schlingnatter bevorzugt offenes oder halboffenes, trockenes und sonniges Gelände mit Wärme speicherndem Untergrund und niedriger Vegetation. Typische Schlingnatterbiotope sind zum Beispiel felsige Hänge mit Gebüschen, Trockenmauern, Bahndämme, Weinberge, Steinbrüche und ehemalige Tagebaugebiete. Wichtig ist ein großes Angebot an Hohlräumen wie Felsspalten und Mauerfugen, die als Versteck und Winterquartier genutzt werden. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen
33 29 Art Für das Gebiet bekannte Fledermausarten Rhinolophus ferrumequinum (Große Hufeisennase) Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Barrierewirkung / /Kollissions-risiko Erläuterung Prinzipiell können die ortsnahen Grünlandflächen mit den Gehölzen von verschiedenen Fledermausarten (z.b. großes Mausohr) für Jagd, Quartier bzw. strukturorientierten Transferflug genutzt werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist aber auszuschließen. Erheblichkeit Myotis bechsteinii (Bechstein-Fledermaus) (z. B. Myotis emarginatus (Wimperfledermaus) Myotis myotis (Großes Mausohr) Myotis brandtii (Große Bartfledermaus) Myotis mystacinus (Kleine Bartfledermaus) Myotis nattereri (Fransenfledermaus) Myotis daubentonii (Wasserfledermaus) Eptesicus serotinus (Breitflügelfledermaus) Nyctalus noctula (Großer Abendsegler) Nyctalus leisleri (Kleiner Abendsegler) Plecotus auritus (Braunes Langohr) Plecotus austriacus (Graues Langohr) Pipistrellus nathusii (Rauhautfledermaus) Pipistrellus pipistellus (Zwergfledermaus) Vespertilio muralis (Zweifarbfledermaus)
34 30 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Habitatstruktur / Erläuterung Erheblichkeit Muscardinus avellanarius Haselmaus Barrierewirkung / (z. B. Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern, an gut strukturierten Waldrändern sowie auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden in Parklandschaften auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sowie gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt. Tagsüber schlafen die dämmerungs- und nachtaktiven Haselmäuse in faustgroßen Kugelnestern in der Vegetation oder in Baumhöhlen. Die Haselmaus hat einen vergleichsweise geringen Aktionsradius mit bis zu m² großen Revieren. Innerhalb ihres Lebensraumes legen die Weibchen meist nur geringe Entfernungen von weniger als 50 m zurück. Die Männchen können größere Ortswechsel bis über 300 m in einer Nacht vornehmen. Aufgrund der Habitatstruktur im Plangebiet ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen. Castor fiber Biber Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Als Lebensraum brauchen Biber eigentlich nur Wasser und Vegetation. Wasser brauchen die Tiere um Nahrungsquellen zu erschließen sowie zum Schutz: der Eingang des Biberbaus oder der Biberburg liegt immer unter Wasser. Ist die Wassertiefe hierzu nicht ausreichend, baut der Biber einen oder mehre Dämme und gestaltet so aktiv seinen Lebensraum. Anfang 2009 sind in Luxemburg 9 Biberstandorte bekannt. Die meisten davon dürften von Einzeltieren bewohnt sein; an zwei Standorten wurden jedoch jeweils 2 Biber gemeinsam beobachtet. Besiedelte Gewässer sind zurzeit die Sauer, die Our, die Clerve, die Woltz und die Weiße Ernz. Das Plangebiet bietet keine geeigneten Lebensräume. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Lutra lutra Fischotter Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Fischotter bewohnt saubere, naturnahe und fischreiche Fließ- und Stillgewässer. Ein idealer Fischotterlebensraum beinhaltet strukturreiche Gewässer mit Flachwasserzonen, Ufergehölzen, Uferabbrüchen, Inseln, Sandbänken, ausreichend Verstecke, ungestörte Rückzugsflächen und eine ausreichende Deckung durch eine dichte Ufervegetation. Neben den Gewässern selbst nutzt der Otter auch daran angrenzende Bruchwälder oder Schilf- und Feuchtgebiete. Im 19-ten Jahrhundert kam der Fischotter, der heute fast als ausgestorben gilt, mit Ausnahme des äußersten Südens noch an allen größeren luxemburgischen Fließgewässern vor. Zurzeit wird mit aufwändigen Schutzprojekten durch Lebensraumverbesserung versucht, den Otter in Luxemburg wieder heimisch werden zu lassen. Im Plangebiet ist die Art nicht verbreitet. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen.
35 31 Art Betroffenheit Wirkfaktoren Erläuterung Erheblichkeit Felis silvestris Wildkatze Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Die Wildkatze bewohnt Landschaften mit relativ hohem Waldanteil. Bevorzugt wird strukturreiches Gelände in dem sich Wälder mit offenen Flächen wie Waldwiesen, Lichtungen, Brachflächen oder Kahlschlägen mosaikartig abwechseln. Aufgrund ihrer Störungsempfindlichkeit sind Wildkatzen auf ruhige Kernbereiche in ihrem Lebensraum angewiesen. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im mittleren Ösling. Zusammen mit den angrenzenden Gebieten in Frankreich und Südwestdeutschland bildet Luxemburg das bedeutendste mitteleuropäische Areal der Wildkatze. Im Plangebiet ist die Art nicht verbreitet. Infolgedessen ist eine Beeinträchtigung auszuschließen. Dircranum viride Grünes Besenmoos Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Das Grüne Besenmoos wächst nahezu ausschließlich in grund- und luftfeuchten Wäldern auf der Borke von mittelalten Laubhölzern und morschem Holz. Seltener sind Vorkommen auf Silikatgestein oder Humus. Als Epiphyt wächst sie in den unteren und oft schrägwachsenden Stammabschnitten hauptsächlich von Buche aber auch von Eschen, Ahornen, Eichen und Hainbuchen. In Luxemburg ist diese Moosart nur im Gutland vorzufinden. Aufgrund der Biotopstruktur ist ein Vorkommen auszuschließen. Trichomanes speciosus Prächtiger Dünnfarn Habitatstruktur / Barrierewirkung / (z. B. Der Prächtige Dünnfarn wächst an silikatischen, weitgehend frostgeschützten und lichtarmen Standorten zwischen 100 und 400 Meter über NN. Dies sind vor allem Felsspalten, Höhlendecken oder Nischen in Felsen und Blockschutthalden mit ganzjährig hoher Luftfeuchte. Die Wuchsorte liegen meist in schattigen Wäldern. Besonders günstige Standorte sind wasserzügige Sandsteinformationen. Im Buntsandstein werden bevorzugt die Deckenbereiche im hinteren Teil der oft mehr als 50 cm tiefen Höhlungen besiedelt. Im Planungsgebiet sind keine geeigneten Wuchsstandorte vorhanden. Infolgedessen ist eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.
36 32 7. WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN Mögliche Wechselbeziehungen zwischen der direkt betroffenen Schutzzone und weiter entfernt liegenden sind aufgrund der Entfernungen und der sstrukturen auszuschließen. Die nächstgelegene Baupotenzialfläche, die im Wirkungsbereich des Habitatgebiets liegt, befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 m südwestlich am Ortsausgang von Roeser in Richtung Alzette. Da zwischen der hier betrachteten Fläche und der genannten Fläche am Ortsausgang von Roeser keine Wirkungsbeziehungen bestehen, sind Summationswirkungen auszuschließen. 8. ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT Im PAG-Entwurf der Gemeinde Roeser ist eine Bebauung der Freifläche innerhalb der Straßenbiegung der rue d Alzingen im Norden der Ortschaft Roeser vorgesehen. Da die geplante Maßnahme im Wirkungsbereich der europäisch geschützten Vogelschutzzone LU Vallée supérieure de l'alzette liegt, ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen Schutzzone. Neben den für die Schutzzone genannten Arten sind auch die Anhang-IV-Arten der Direktive mit in das Untersuchungsprogramm einbezogen worden. Als Ergebnis der Vorprüfung kann festgehalten werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen für verschiedene Lebensraumtypen und Anhangarten ausgeschlossen werden können. Folglich ist die Ausarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend der europäischen Direktive nicht erforderlich. Bei einer Erschließung der Fläche ist jedoch ein ausreichender Abstand zum vorhandenen Graben einzuhalten.
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