Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Boevange/Attert (Brouch) im Rahmen der PAG Planung

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1 ProChirop Büro für Fledertierforschung und -schutz Dr. Christine Harbusch i.a. Enviro Services Herr Marc Eicher Rue de Bettembourg L 3378 Livange Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Boevange/Attert (Brouch) im Rahmen der PAG Planung Die Ortschaft Brouch liegt im direkten Einzugsbereich der Vorkommen von mehreren Anhang II und IV Arten: der Wochenstubenkolonien von Wimperfledermaus (M. emarginatus) und Mausohr (M. myotis) im ehem. Kloster Marienthal, der Wochenstubenkolonien der Mausohren in Ansemburg, Koerich und in Septfontaines, sowie der Wochenstubenkolonie der Breitflügelfledermaus (E. serotinus) in Tuntange. In der Vergangenheit wurden in der Kirche von Reckange eine Kolonie Graue Langohren (Plecotus austriacus) nachgewiesen, in der Kirche von Boevange Braune Langohren (Plecotus auritus) und in der Kirche von Brouch eine Kolonie von Breitflügelfledermäusen (E. serotinus). Zusätzliche Detektornachweise von Zwergfledermäusen (Pipistrellus pipistrellus) liegen aus Brouch vor (Harbusch, 1995; Harbusch et al., 2002). Winterquartiere von insgesamt 13 Arten, darunter 4 Anhang II Arten (M. myotis, M. emarginatus, M. bechsteinii, R. ferrumequinum) sind in den Höhlen der Mamerlayen im Reckenerwald sowie im Wald Geirenslach in den Höhlen Petite und Grande Fleur zu finden. Diese Höhlen sind alle auch wichtige Schwarm- und Paarungsquartiere, die ab dem Spätsommer bis zur Winterzeit aufgesucht werden (Harbusch et al., 2002; Harbusch & Weber, 2013). Die Ortschaft grenzt an das FFH-Gebiet LU Vallées de la Mamer et de L Eisch an. Im Standarddatenbogen des Gebietes sind 5 Anhang II Fledermausarten gelistet: Mausohr (M. myotis), Wimperfledermaus (M. emarginatus), Bechsteinfledermaus (M. bechsteinii), Große Hufeisennase (R. ferrumequinum) und Kleine Hufeisennase (R. hipposideros). Letztere ist allerdings seit 1992 an ihrem letzten Standort im Schlosskeller von Schoenfels nicht mehr nachgewiesen worden und muss als ausgestorben gelten. 1

2 Die Radien der Aktionsräume der Mausohrkolonien betragen maximal 25 km um die Kolonien, die der Breitflügelfledermäuse mindestens 5 km. Die Jagdhabitatpräferenzen des Mausohrs schließen neben Laubwäldern auch Grünlandflächen wie Wiesen, Viehweiden oder auch Obstwiesen ein. Diese Kenntnisse sind bei der Bewertung der Planflächen zu berücksichtigen, ebenso etwaige kumulative Effekte bei der Überplanung großer Jagdgebietsflächen. Die Erheblichkeit der Eingriffe kumuliert sich, wenn die relevanten Zonen alle bebaut werden und somit wird eine Schwelle überschritten wird, ab der der Flächenverlust der Jagdhabitate nicht mehr verträglich ist für den Erhaltungszustand der lokalen Populationen (hier insbesondere der Breitflügelfledermäuse, Langohren und Mausohren), die ihrerseits alle halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften benötigen. Neben den gesicherten Nachweisen von Fledermausarten werden auch die Regionalkenntnisse über Artvorkommen zur Bewertung herangezogen. Das Vorkommen weiterer Arten, als der bei den Ortschaften genannten, ist somit sehr wahrscheinlich. Bei im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagenen Pflanzungen von Hecken, Bäumen und Obstbäumen, sowie bei der Nutzung als extensives Grünland werden folgende Maßnahmen vorausgesetzt: - Pflanzung von ortstypischen und einheimischen Baumarten - Bei Obstbäumen Verwendung von Hochstämmen - Kein Pestizideinsatz bei der Pflege von Obstbäumen oder innerhalb der Nutzung von extensivem Grünland. Flächen 1 und 2: Diese kleinen Flächen im Grünland dienen zur Schließung von Baulücken. Bei ihrer Überplanung sind keine Auswirkungen auf die lokale Fledermausfauna zu erwarten. Fläche BR-N6: Diese Fläche wird als Grünland genutzt und ist überwiegend ohne Leitstrukturen. Die Fläche ist sicherlich Bestandteil der Jagdgebiete lokaler Fledermausarten, insbesondere der hier ansässigen Breitflügelfledermäuse und Zwergfledermäuse. Diese Wiesen sind jedoch kein Mangelbiotop um Brouch und ein Eingriff in die Fläche ist durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Jedoch müssen diese Ausgleichsflächen in räumlicher Nähe zur Eingriffsfläche gefunden werden, um die Aktionsradien der Ortsansässigen Arten nicht zu 2

3 überschreiten. Eine geeignete Maßnahme wäre die Umwandlung von Ackerland westlich der Fläche zu extensivem, strukturreichem Grünland. Fläche 3 und 4: Es handelt sich um eine stark strukturierte, Baum bestandene Gartenfläche in einem Straßendreieck. Die Schließung von Baulücken ist hier sinnvoll, wenngleich es sich auch um einen Eingriff in die Jagdbiotope einiger Siedlungsgebundener Fledermausarten handelt. Dieser Eingriff ist jedoch flächenmäßig gering und durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Diese könnten durch Sicherung anderer Altbaumbestände innerhalb der Ortschaft oder durch Anlegen neuer Baumpflanzungen ausgeglichen werden. Fläche BR-N4: Diese Fläche zwischen Straße und Waldrand ist bereits stark vorbelastet und bietet kaum Lebensraum für Fledermäuse. Eine weitere Überplanung und Lückenschließung werden kaum Auswirkungen zeigen. Fläche BR-W1: Es handelt sich um eine kleine Gartenparzelle mit einzelnen Bäumen am Ortsrand. Aufgrund der geringen Flächengröße sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Jedoch sollten ältere Bäume vor der Entnahme auf Höhlen und eventuelle Besiedlung durch Fledermäuse begutachtet werden. Flächen 5 bis 8: Diese Parzellen entlang der Straßen sind als Grünland genutzt. Ein alter Baumbestand zieht sich entlang der Rue de Buschdorf und sollte auf jeden Fall erhalten bleiben. Er kann als Leitlinie für verschiedene Fledermausarten dienen. Diese Flächen eignen sich zum Schließen von Baulücken entlang der Straße. Es sollte jedoch für die kumulierten Eingriffe, insbesondere durch Überplanung von Flächen 5 und 7, ein Ausgleich für die verloren gegangenen Jagdbiotope geschaffen werden. Dieser bietet sich z.b. durch die Sicherung und Optimierung der folgenden Flächen an: Flächen BR-N2 und BR-N5: 3

4 Diese beiden größeren Flächen im Anschluss an Flächen 5, 6 und 7 werden als Grünland und Viehweide genutzt und sind durch Baumbestand stärker strukturiert. Diese Fläche stellt ein typisches Jagdbiotop für die ortsansässigen Breitflügelfledermäuse und auch Zwergfledermäuse dar. Auch Mausohren, Große Hufeisennasen und Langohren können hier Lebensraum finden. Für die in der Kirche ansässigen Breitflügelfledermäuse ist diese Fläche besonders wichtig, da die Jungtiere bei ihren ersten Flügen in der Nähe der Quartiere ausreichend Nahrung finden müssen. Nachweislich sind dabei Viehweiden wegen der reichen Insektenfauna von besonderer Bedeutung (Harbusch, 2003). Eine Überplanung beider Fläche würde die Erheblichkeitsschwelle für die lokalen Kolonien überschreiten und es wird deshalb von einer Nutzung abgeraten. Auch vor dem Hintergrund der kumulierten Auswirkungen der Bebauung von Flächen 5 bis 8 muss hier ein Ablehnung erfolgen. Flächen 9, 10, 11,12 und 14: Diese Flächen entlang von Straßen sind reine Grünlandflächen ohne weitere Strukturen. Sie eignen sich zur Schließung von Baulücken. Flächen 10 und 12 sind Bestandteile größerer Viehweiden. Viehweiden sind aufgrund ihrer reichen Insektenfauna ein bevorzugtes Jagdgebiet und generell von hoher Bedeutung für verschiedene Fledermausarten. Auch bei diesen Flächen muss auf die kumulierenden Auswirkungen durch Entnahme von Jagdbiotopen geachtet werden. Ausgleichsflächen für diese Eingriffe müssen gefunden werden. Eine Sicherung der Flächen BR-N3 und 13 als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von Jagdbiotopen wäre eine geeignete Maßnahme. Flächen BR-N3 und 13: Diese stark strukturierten Garten und Grünlandflächen stellen aufgrund ihrer Ausstattung ein geeignetes Jagdgebiet für mehrere Fledermausarten dar, insbesondere für die ortsansässigen Breitflügelfledermäuse und Zwergfledermäuse. Für die in der Kirche ansässigen Breitflügelfledermäuse sind diese Flächen besonders wichtig, da die Jungtiere bei ihren ersten Flügen in der Nähe der Quartiere ausreichend Nahrung finden müssen. Nachweislich sind dabei Viehweiden wegen der reichen Insektenfauna von besonderer Bedeutung (Harbusch, 2003). Auch Mausohren, Große Hufeisennasen und Langohren können hier Lebensraum finden. Bei Überplanung der Flächen 9 bis 12 und 14 ist eine zusätzliche Entnahme dieser wertvollen Strukturen nicht mehr kompensierbar und die Flächen sollten deshalb nicht weiter überplant werden. Fläche BR-Oa: 4

5 Es handelt sich um eine überwiegend mit alten Bäumen bestandene Fläche neben der Kirche, die einen sehr guten Übergang vom Siedlungsraum in den angrenzenden Wald und die Habitatzone LU darstellt. Insbesondere für die Breitflügelfledermäuse in der Kirche ist dies eine ideale Leitlinie in die Jagdgebiete, die neben der strukturierten Kulturlandschaft auch Waldränder umfassen. Wie bereits erwähnt sind auch die Jungtiere von solchen Strukturen abhängig. Auch für andere Fledermausarten ist diese parkartige Struktur von großer Bedeutung. Ein Eingriff in den alten Baumbestand ist ohnehin kaum kurzfristig kompensierbar. Wegen wahrscheinlicher Auswirkungen auf die lokale Fledermausfauna wird von einer Überplanung der Fläche abgeraten. Flächen BR-0b und 16: Für diese Flächen gilt dasselbe Prinzip wie für Flächen BR-N3 und 13: sie sind wahrscheinlich wichtige Jagdbiotope und durch die Nähe zur Kirche auch bedeutsam für die dortige Kolonie. Sie sollten nicht weiter überplant werden, da auch hier noch der Eingriff durch Überplanung der Flächen 15 und 17 mit beachtet werden muss. Flächen 15 und 17: Diese kleinen Parzellen entlang der Straße werden als Grünland (Viehweide) genutzt. Sie sind zur Schließung von Baulücken geeignet. Ein Ausgleich für den Eingriff in die Jagdbiotope lokaler Arten kann durch Sicherung der oben genannten Flächen erfolgen. Fläche 28: Es handelt sich um 2 Ackerparzellen, die momentan ohne besondere Bedeutung für die Fledermausfauna sind. Sie liegen jedoch inmitten einer reich strukturierten Umgebung und in einer Übergangszone zum Wald hin. Insofern werden sie wahrscheinlich Bestandteil der Jagdgebiete lokaler Arten sein. Eine Barrierewirkung durch Bebauung zum Wald hin ist nicht auszuschließen und es sollte deshalb Wert auf eine geringe Geschossgröße gelegt werden. Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff sind umzusetzen. Fläche BR-N1: Diese große Fläche grenzt direkt an den Wald an und umfasst strukturreiche Grünlandflächen. Die gesamte Fläche wird sicherlich von mehreren lokalen Fledermausarten als Jagdgebiet genutzt. Der Wald Bricherknapp gehört zwar nicht zur Habitatzone, grenzt 5

6 aber an den geschützten Reckenerwald an, in dem bekanntermaßen mehrere Höhlen der Mamerlayen als Winter- und Schwarmquartier genutzt werden. Der Bricherknapp stellt somit eine Übergangszone und Trittstein für die Habitatzone dar. Die strukturreichen Flächen von BR-N1 können sowohl von Wald- wie auch von Siedlungsgebundenen Arten als Jagdbiotop genutzt werden. Waldränder und vorgelagerte Strukturen werden auch häufig als Leitlinie für wandernde Arten genutzt, auf dem Weg in die Winterquartiere. Von besonderer Bedeutung sind diese Leitlinien für Arten mit geringer Echoortungsleistung wie den Großen Hufeisennasen, die offene Landschaften nicht queren können. Da westlich von Brouch eine offene, intensiv genutzte Landschaft vorherrscht, wird sich das Wandergeschehen zu den Höhlen der Mamerlayen auf die Waldinseln konzentrieren. Somit ist eine Überplanung der Fläche ohne genauere Untersuchung des tatsächlichen Geschehens aus Vorsorgegründen abzulehnen. Fläche 18: Die Grünlandfläche wird momentan als Viehweide genutzt und stellt somit ein geeignetes Jagdbiotop für mehrere Arten dar. Zudem grenzt die Fläche direkt an die Habitatzone. Um erhebliche Auswirkungen auf die Fledermausfauna zu vermeiden, wird die Beschränkung auf eine einreihige Bebauung entlang der Straße vorgeschlagen. Als Ausgleich sollte im Anschluss an die Bebauung eine Hecken- oder breite Baumreihe als Verbindungselement zur Habitatzone angelegt werden. Flächen 19, 20, 22, 23 und 24: Diese Parzellen stellen Baulücken entlang der Straße dar. Sie werden zur Zeit als Grünland genutzt und sind teilweise mit älteren Bäumen bestanden (19 und 25). Die Flächen sind wohl Bestandteil von Jagdgebieten, der Eingriff ist jedoch durch geeignete und räumlich nahe Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Insbesondere der Baumbestand sollte adäquat wieder hergestellt werden. BR-0c: Die Fläche wird durch die Rue de Bissen geteilt. Westlich der Straße wird ein Acker beansprucht, östlich davon eine offene Grünlandfläche. Eine Bebauung der Ackerflächen ist zwar in punkto Jagdgebietsverlust unbedenklich, jedoch wird eine Abstandspufferfläche zum Wald unterschritten, die in der Regel 30 m betragen sollte. Die Fläche eignet sich somit eher 6

7 als Ausgleichsfläche für andere Eingriffe, z.b. auf der östlichen Teilfläche, indem dort Acker zu extensivem Grünland mit Baumstrukturen umgewandelt werden könnte. Literatur: Harbusch, C., 1995: Erfassung der Fledermausfauna im Westen Luxemburgs. Unveröff. Gutachten i.a. Natur Musée. 53 S. Harbusch, C., E. Engel., J.B. Pir, 2002: Die Fledermäuse Luxemburgs. Trav. Sc. Mus. Nat. d hist. nat. Luxembourg. Ferrantia 33, 156 pp. Harbusch, C. 2003: Aspects of the ecology of serotine bats (Eptesicus serotinus, Schreber 1774) in contrasting landscapes in southwest Germany and Luxembourg. PhD thesis, University of Aberdeen, 217 pp. Harbusch, C. & D. Weber, 2013: Fledermäuse (Mammalia, Chiroptera) aus Höhlen des Großherzogtums Luxemburg. Ferrantia 69: Kesslingen, Dr. Christine Harbusch Orscholzer Str. 15 D Perl-Kesslingen Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) Christine.Harbusch@prochirop.de MWSt-Identifkationsnr.: LU Kontonr.: IBAN LU

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