Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse"

Transkript

1 Gemeinde Oberkirch Ortsteil Haslach Bebauungsplan Hutmatt II Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse Bearbeitet durch Dipl.-Biol. Harald Brünner Hohenwettersbacher Straße 10, Karlsruhe 0721/ harald.bruenner@t-online.de Endbericht Auftraggeber: Bioplan Bühl Dr. Martin Boschert Nelkenstraße 10, Bühl/Baden 07223/ inf@bioplan-buehl.de Projektträger: Gemeinde Oberkirch Kleinsäuger in Landschaftsökologie und Naturschutz Dipl.-Biol. Harald Brünner

2 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 2 Inhalt 1 Aufgabenstellung Methodik Ergebnisse Überblick Fledermausaktivitäten Schutz- und Gefährdungsstatus der angetroffenen Arten Die einzelnen Fledermausarten Baumhöhlen und Spalten: Potenzielle und tatsächliche Fledermausquartiere Bewertung Konfliktbetrachtung Übersicht möglicher Auswirkungen des geplanten Vorhabens Tötung oder Verletzung von Tieren ( 44 Abs. 1 Nr. 1) Erhebliche Störung von Populationen zu bestimmten Zeiten ( 44 Abs. 1 Nr. 2) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten einzelner Individuen ( 44 Abs. 1 Nr. 3) Maßnahmen Schutz-, Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen Empfohlene Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung (Allgemeiner Artenschutz) Fachgutachterliche Gesamtbeurteilung Zitierte Literatur...22

3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 3 1 Aufgabenstellung Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Bebauungsplan Hutmatt II in Oberkirch OT Haslach sollten mögliche Vorkommen von Fledermäusen (alle heimischen Arten streng geschützt: Anhang IV, FFH-Richtlinie) untersucht werden. Als für die Fledermausfauna wertgebende Struktur ist vor allem die verbliebene Gehölzgalerie entlang des Gewässergrabens zu nennen, welcher das Planungsgebiet in der Mitte von Ost nach West durchfließt. Direkt an den Graben angrenzend stehen einige Kirschbäume in einem Obstwiesenfragment auf der Südseite des Grabens. Nördlich des Grabens liegt eine locker bepflanzte Baumschule mit eher niedrigen Gehölzen. Schließlich befinden sich noch im Südwesten des Gebiets einige ältere Kirschbäume am Rande einer Ackerfläche. Im Planungsgebiet soll eine Erweiterung des angrenzenden Gärtnerei- und Gartenbaubetriebs angesiedelt werden. Im Zuge der Planung soll auch der durch das Gelände verlaufende Graben im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen erweitert werden. Zur Verringerung des Gehölzverlusts entlang des Grabens soll dieser in seinem oberen Abschnitt nach Süden hin ( links ) und in seinem unteren Abschnitt nach nach Norden hin ( rechts ) erweitert werden. Über den zentralen Abschnitt liegen dem Fachgutachter keine Aussagen vor. Hier befinden sich nur wenige Weiden und das Obstwiesenfragment. Die Erhebungen sind Grundlage einer Konfliktanalyse (Wirkfaktoren, Auswirkungen auf die lokale Fledermausfauna) bei Realisierung des Bauvorhabens und der Hochwasserschutzmaßnahme und deren fachgutachterliche Bewertung hinsichtlich möglicher Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1 3 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG. Mögliche Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) im Rahmen des besonderen Artenschutzes und der Eingriffsregelung werden entwickelt und aufgezeigt.

4 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 4 2 Methodik Erfassung der Fledermausaktivität mit Detektoren An drei Terminen (23. Juni, 16. August und 3. Oktober 2014) wurde die Fledermausaktivität im Planungsbereich und in den angrenzenden Obstwiesen während jeweils 2,5 Stunden untersucht. Die Erfassung durch Verhör mit Fledermausdetektoren (Pettersson D240X und D1000X) begann zur Ausflugszeit der frühen Fledermausarten etwa 10 Minuten vor Sonnenuntergang. Zeitpunkt und Ort der Begegnung sowie weitere Beobachtungen wurden protokolliert. Die aufgenommenen Fledermausrufe wurden am Rechner mittels der Analysesoftware Batsound (Pettersson Elektronik AB) ausgewertet. Mögliche Fledermausquartiere in Bäumen Noch bei Helligkeit wurde eine Inspektion der Gehölze im Planungsgebiet durchgeführt. Zusätzlich wurde zur Ausflugzeit die Fledermausaktivität genau hinsichtlich möglicher Hinweise auf Quartiervorkommen im Untersuchungsgebiet beobachtet. 3 Ergebnisse 3.1 Überblick Im gesamten Untersuchungsgebiet und auch im direkten Eingriffsgebiet wurden mittels Detektorbegehungen 6 bis 7 Fledermausarten nachgewiesen: Großes Mausohr Fransenfledermaus Bechsteinfledermaus Braunes Langohr sowie Graues Langohr Zwergfledermaus Kleiner Abendsegler

5 Gesamt Aktivität Kontakte je h Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 5 Aus fachgutachterlicher Sicht kann davon ausgegangen werden, dass die Fledermausfauna im Untersuchungsgebiet aus mindestens 6-7 Arten besteht, was einem Anteil von 27-32% der in Baden-Württemberg derzeit vorkommenden 22 Arten entspricht. Das Vorkommen mehrerer anderer Arten im Untersuchungsgebiet ist sehr wahrscheinlich, da im engen und weiteren Umfeld des Planungsgebiets großflächige Obstbaumbestände liegen, die als sehr geeignete Lebensräume für die meisten einheimischen Fledermausarten zu bewerten sind. Das Untersuchungsgebiet selbst zeichnet sich aufgrund seiner Siedlungsrandlage und seiner relativen Strukturarmut durch eine mittlere Vielfalt an Fledermausarten aus. 3.2 Fledermausaktivitäten Alle beobachteten Tiere wurden nur kurzzeitig im oder über (Kleiner Abendsegler) dem Gebiet jagend oder durchfliegend angetroffen. Dabei erstreckten sich die registrierten Aktivitäten auch über die gesamte Untersuchungszeit eines Termins und lagen mit durchschnittlich 7,1 Kontakten je Erfassungsstunde im mittleren Dichtebereich (Tab. 1). Dabei setzte Fledermausaktivität im Untersuchungsgebiet meist erst verhältnismäßig spät ein. Am 16. August flog erst 46 Minuten nach Sonnenuntergang eine Zwergfledermaus entlang der Gehölzgalerie nach Westen (aus dem Ort hinaus), am 3. Oktober nach 40 Minuten in der gleichen Richtung. Nur am 23. Juni flog das erste Tier schon 11 Minuten nach Sonnenuntergang aus der Ortschaft, was der zu erwarteten Ausflugszeit bei nahen Quartieren entspricht. Wahrscheinlich befand sich zu diesem Zeitpunkt eine Wochenstubenkolonie im angrenzenden Siedlungsbereich von Haslach, die an den späteren Erfassungsterminen schon in weiter entfernte Quartiere umgezogen war. Art Wissenschaftlicher Name Großes Mausohr Myotis myotis ,7% 0,4 Fransenfledermaus Myotis nattereri ,8% 0,3 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii ,8% 0,3 Unbestimmte Myotis-Art Myotis sp. indet ,9% 0,1 Unbestimmte Langohr-Art Plecotus sp. indet ,7% 0,4 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus ,4% 5,5 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri ,9% 0,1 Alle Arten ,1 Tabelle 1. Angetroffene Fledermausaktivitäten im Untersuchungsgebiet. Angegeben sind die Kontakte (Sichtbeobachtungen, Detektornachweise) der verschiedenen Arten an den einzelnen Untersuchungsterminen und insgesamt, die relativen Häufigkeiten der Artaktivitäten und die Anzahl der Kontakte je Erfassungsstunde (insgesamt 7,5 effektive Erfassungsstunden mit dem Detektor).

6 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 6 Abbildung 1. Untersuchungsgebiet und Geltungsbereich des Bebauungsplans (rot) und Nachweispunkte der Fledermausarten. 3.3 Schutz- und Gefährdungsstatus der angetroffenen Arten Tabelle 2. Schutzstatus und Gefährdung der Arten nach verschiedenen Regelwerken und Roten Listen. FFH-RL - FFH-Richtlinie Anhang II Tierart von gemeinschaftlichen Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete auszuweisen sind, Anhang IV Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Bern. Konv. - Berner Konvention zum Schutz wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere sowie ihrer Lebensräume: Anhang II streng geschützte Arten, Anhang III geschützte Arten. Bonn. Konv. Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten. Anh. II wandernde Arten für die Abkommen zu schließen sind, FE Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa. BArtSchV Bundesartenschutzverordnung: besonders geschützte Art gemäß Anlage 1. BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz: s streng geschützt. RL D - Rote Liste der Säugetiere Deutschlands, Stand 2008 (Meinig et al. 2009) und RL BW - Baden-Württembergs (Braun 2003): 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, V Art der Vorwarnliste, i wandernde Tierart, D Daten defizitär, nicht bewertet, * nicht gefährdet. RL IUCN - Red List of Threatened Species: European Mammals (Temple & Terry 2007): VU Vulnerable (gefährdet), DD Data Deficient, LC Least Concern (nicht gefährdet). EHZ KBR BW und D Erhaltungszustand der Arten der kontinentalen biogeographischen Region (FFH-Richtlinie) in Baden-Württemberg und Deutschland: FV günstig, U1 ungünstig unzureichend, U2 ungünstig schlecht,?

7 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 7 unbekannt. WwV - Weltweite Verantwortung Deutschlands für den Erhalt der Art (Meinig 2004):! hohe Verantwortlichkeit, mehr als 15% der Weltpopulation im Staatsgebiet;? - ungeklärt. Artname Großes Mausohr Myotis myotis Fransenfledermaus Myotis nattereri Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Braunes Langohr Plecotus auritus Graues Langohr Plecotus austriacus Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri FFH- RL Bonn. Konv. Bern. Konv. BNat SchG BArt SchV RL BW RL D RL IUCN EHZ KBR BW EHZ KBR D WwV II, IV II, FE II s 1 2 V LC FV FV! >15% IV II, FE II s 1 2 * LC FV FV. II, IV II, FE II s VU U1 U1! >15% IV II, FE II s 1 3 V LC FV FV. IV II, FE II s LC U1 U1. IV II, FE III s 1 3 * LC FV FV. IV II, FE II s 1 2 D LC U1 U Die einzelnen Fledermausarten Angaben zur Autökologie und Verbreitung der einzelnen Arten nach Braun & Dieterlen (2003, 2005), Meschede & Rudolph (2004), Dietz et al. (2007) und Petersen et al. (2004). Großes Mausohr (Myotis myotis) RL D: RL BW: V (Vorwarnliste) 2 (stark gefährdet) FFH-Anhang: II und IV EHZ KBR D: FV EHZ BW: FV Allgemeine Angaben Das Große Mausohr ist eine Gebäudefledermaus. Die Fortpflanzungskolonien der Weibchen (Wochenstuben) befinden sich meist in geräumigen Dachstühlen größerer Gebäude und können sehr individuenstark sein: in Deutschland maximal etwa Tiere, meist aber weniger als 150. Große Wochenstubenkolonien beanspruchen in Landschaften mit etwa 40 % Waldanteil einen Aktionsraum von mindestens 800 km 2. Ein einzelnes Großes Mausohr besitzt 1 bis 4 Jagdgebiete von jeweils 5 bis 50 ha Größe. Die Gesamtgröße der Jagdgebiete eines Tiers beträgt etwa 150 ha. Die sehr mobile, strukturgebunden fliegende und lichtscheue Art legt Strecken bis über 20 km zu ihren Jagdgebieten

8 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 8 zurück. Die Tiere fliegen bei der Nahrungssuche in Höhen von 0,5 bis 3 m meist entlang von Leitstrukturen oder im geschlossenen Wald und jagen größere, überwiegend bodenlebende Insekten wie Laufkäfer. Neben Wäldern werden als Nahrungshabitate waldnahe Streuobstwiesen, aber auch Fettwiesen (nach der Mahd), Weiden und sogar Ackerflächen genutzt. Als Mittelstreckenzieher legt die Art Distanzen von bis zu 200 km zwischen Sommerund Winterquartieren zurück. Zur Überwinterung dienen Höhlen, Stollen und Keller. Vorkommen im Untersuchungsgebiet Das Große Mausohr wurde im Untersuchungsgebiet nur dreimal angetroffen (5,7 % der Gesamtkontakte; 0,4 Kontakte je Untersuchungsstunde): entlang der Gehölzgalerie am Gewässergraben, in dem Kirschbaumbestand am Graben und in der Baumschule. Aus fachgutachterlicher Sicht sind im Untersuchungsgebiet keine essenziellen Nahrungshabitate oder Flugrouten zu erwarten. In der nächsten Umgebung dürfte sich auch keine Wochenstubenkolonie befinden. Lokale Population Die lokale Population des Großen Mausohrs und deren Erhaltungszustand sind nicht bekannt. Fransenfledermaus (Myotis nattereri) RL D: RL BW: * (nicht gefährdet) 2 (stark gefährdet) FFH-Anhang: IV EHZ KBR D: FV EHZ BW: FV Allgemeine Angaben Die Sommerquartiere der Fransenfledermaus finden sich sowohl im Wald (Baumhöhlen, Baumspalten, Nistkästen) als auch im Siedlungsbereich (Dachstühle und Mauerspalten), womit die Art als Baumhöhlen und Gebäude bewohnende Fledermaus zu betrachten ist. Die Fransenfledermaus ist eine stark strukturgebunden fliegende und lichtscheue Fledermausart. Die Jagdgebiete liegen überwiegend in feuchten, strukturreichen Laubwäldern, doch wird vorwiegend im Frühjahr und Spätsommer/Herbst auch das reich strukturierte Offenland (z. B. Obstwiesen, Weiden, Hecken) aufgesucht. Die Nahrungshabitate sind bis zu 3 km vom Quartier entfernt, meist jedoch unter 1,5 km. Der gesamte Aktionsraum einer Kolonie hat eine Größe von etwa ha, die individuellen Hauptjagdgebiete aber nur 8-10 ha. Die Tiere jagen vom Kronenbereich bis zur bodennahen Vegetationsschicht und lesen ihre Nahrung überwiegend vom Substrat ab. Die Fransenfledermaus ist ein Kurz- bis Mittelstreckenzieher, wobei zwischen Sommerund Winterquartieren in der Regel Strecken von bis zu 80 km zurückgelegt werden. Die Überwinterung erfolgt überwiegend in Höhlen und Stollen.

9 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 9 Vorkommen im Untersuchungsgebiet Die Fransenfledermaus wurde im Untersuchungsgebiet nur zweimal angetroffen (3,8 % der Gesamtkontakte; 0,3 Kontakte je Untersuchungsstunde). Nur am 3. Oktober wurde wahrscheinlich dasselbe Tier zweimal an der Gehölzgalerie am Gewässergraben registriert. Aus fachgutachterlicher Sicht sind im Untersuchungsgebiet keine essenziellen Nahrungshabitate oder Flugrouten zu erwarten. In der nächsten Umgebung dürfte sich auch keine Wochenstubenkolonie befinden. Lokale Population Die lokale Population der Fransenfledermaus und deren Erhaltungszustand sind nicht bekannt. Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) RL D: RL BW: 2 (stark gefährdet) 2 (stark gefährdet) FFH-Anhang: II und IV EHZ KBR D: U1 EHZ BW: U1 Allgemeine Angaben Die Bechsteinfledermaus ist die einheimische Fledermausart, welche am stärksten an den Lebensraum Wald gebunden ist. Sie bevorzugt feuchte und strukturreiche Laubwälder, besiedelt aber auch Misch- und Nadelwälder. Ein weiterer Verbreitungsschwerpunkt sind Obstwiesengebiete mit altem Baumbestand. Sommerquartiere finden sich hauptsächlich in Spechthöhlen, aber auch hinter abstehender Borke oder in Baumspalten. Zur Jungenaufzucht beziehen Wochenstubenkolonien auch gerne Kastenquartiere. Die Bechsteinfledermaus ist eine stark strukturgebunden fliegende und lichtscheue Fledermausart. Die Größe der individuellen essenziellen Jagdhabitate schwankt mit der Habitatqualität von unter 3 ha (strukturreiche, alte Laubwälder) bis über 100 ha (Nadelwald). Die Art weist einen vergleichsweise geringen Aktionsradius auf, so dass die Hauptjagdgebiete meist nur m vom Quartier entfernt liegen. Bei laktierenden Weibchen beträgt die Entfernung zur Wochenstube weniger als 500 m. Untersuchungen an Populationen in Nistkastenquartieren haben gezeigt, dass die Tiere einer Wochenstube fast täglich ihr Tagesversteck wechseln und dasselbe Quartier nur 2-3mal im Jahr nutzen. In Gebieten ohne künstliche Quartierangebote verbleiben die Wochenstuben über Wochen in der gleichen Naturhöhle und Quartierwechsel kommen wesentlich seltener vor. Bei der Jagd nutzen Bechsteinfledermäuse sämtliche Straten des Waldes vom Waldboden bis zur Kronenregion. Dort lesen sie Insekten und andere Arthropoden von der Vegetation ab oder nehmen sie vom Boden auf. Als größte Entfernung zwischen Sommer- und Winterquartieren wurden 39 km festgestellt, meist sind die zurückgelegten Distanzen aber deutlich kürzer. Damit ist Myotis bechsteinii eine vergleichsweise stationäre Fledermausart. Da die Bechsteinfledermaus in unterirdischen Winterquartieren (Stollen, Höhlen, Keller) nur vereinzelt

10 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 10 auftritt, ist zu vermuten, dass die überwiegende Anzahl der Tiere in Baumhöhlen überwintert. Deutschland trägt für den Erhalt der Bechsteinfledermaus eine besondere Verantwortung, da hier fast ein Viertel der bekannten Vorkommen der Art liegen. Dabei sind die Mittelgebirgsregionen die Kerngebiete der mitteleuropäischen Bestände sind. Vorkommen im Untersuchungsgebiet Die Bechsteinfledermaus wurde im Untersuchungsgebiet nur zweimal angetroffen (3,8 % der Gesamtkontakte; 0,3 Kontakte je Untersuchungsstunde). Deshalb sind im Planungsgebiet aus fachgutachterlicher Sicht keine essenziellen Nahrungshabitate oder Flugrouten zu vermuten. In der näheren Umgebung dürfte sich auch keine Wochenstubenkolonie befinden. Das regelmäßige Auftreten der Art in Obstwiesen allgemein ist wahrscheinlich ein Ausdruck des hohen Nahrungsangebots in Form von fruchtfressenden Insekten. Obwohl der Hauptlebensraum der Bechsteinfledermaus strukturreiche Wälder sind, existieren grundsätzlich auch individuenreiche Wochenstubenkolonien in Obstbaumbeständen. Aufgrund der großen flächigen Ausdehnung dieser Lebensräume in der Umgebung von Haslach sind solche Quartiere in der weiteren Umgebung durchaus wahrscheinlich. Lokale Population Die lokale Population der Bechsteinfledermaus und deren Erhaltungszustand sind nicht bekannt. Braunes Langohr (Plecotus auritus) RL D: RL BW: V (Vorwarnliste) 3 (gefährdet) FFH-Anhang: IV EHZ KBR D: FV EHZ BW: FV Allgemeine Angaben Das Braune Langohr ist eine Baum und Gebäude bewohnende Fledermausart. Sommerquartiere befinden sich hauptsächlich in Baumhöhlen, daneben auch in Spalten, hinter abstehender Rinde und oft in Nist- bzw. Fledermauskästen. Regelmäßig werden Braune Langohren auch auf Dachböden von Kirchen oder anderen Gebäuden in Waldnähe angetroffen. Das Braune Langohr ist eine stark strukturgebunden fliegende und ausgesprochen lichtscheue Fledermausart. Als Jagdgebiete werden mehrschichtige Laubwälder bevorzugt, aber auch strukturärmere Waldtypen, Waldränder, Hecken, Obstwiesen und Parks genutzt. Die Jagdgebiete liegen höchstens 3 km vom Quartier entfernt, meist jedoch unter 1,5 km. Die individuellen Aktionsräume schwanken je nach Nahrungsangebot zwischen 1 und 50 ha. Die Aktionsraumgröße für eine Wochenstube beträgt während der Jungenaufzucht etwa 1 km 2, danach bis zu 10 km 2. Die Beutetiere werden von der Vegetation abgelesen oder im freien Luftraum gefangen. Erbeutete Tiere werden gern zu speziellen Hangplätzen getragen und dort gefressen. Als Winterquartiere dienen Höhlen, Stollen und Keller. Vereinzelt wurden Überwinterungen in Baumhöhlen festgestellt. Das Braune Langohr ist nur eine wenig

11 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 11 wanderfreudige Art. Die Art ist ein Kurzstreckenzieher, Sommer- und Winterquartiere liegen selten mehr als 20 km auseinander. Die Rufe des Braunen Langohrs lassen sich in bestimmten Flugsituationen nur schwer von denen des Grauen Langohrs trennen. sowie Graues Langohr (Plecotus austriacus) RL D: RL BW: 2 (stark gefährdet) 1 (vom Aussterben bedroht) FFH-Anhang: IV EHZ KBR D: U1 EHZ BW: U1 Allgemeine Angaben Das Graue Langohr ist eine Gebäude bewohnende Fledermausart. Seine Sommerquartiere befinden sich fast immer in Gebäuden, meist in geräumigen Dachböden. Das Graue Langohr ist eine stark strukturgebunden fliegende und ausgesprochen lichtscheue Fledermausart. Zur Nahrungssuche werden überwiegend strukturreiche, offene Landschaften angeflogen (Obstwiesen, Parks, Gärten). Es werden aber auch lichte Laubwälder, Waldränder, Hecken und Grünland (Wiesen, Weiden) genutzt. Die Jagdgebiete sind meist unter 20 ha groß und weniger als 1,5 km vom Quartier entfernt, maximal bis zu 5,5 km. Die Nahrung wird mehr als beim Braunen Langohr im freien Luftraum gefangen. Sie wird gern zu speziellen Hangplätzen getragen und dort gefressen. Zum Winterschlaf suchen die Tiere Stollen, Keller oder Mauerspalten auf. Nicht selten finden sich auch Winterquartiere im Siedlungsbereich. Die Art ist ein Kurzstreckenzieher, Sommer- und Winterquartiere liegen selten mehr als 20 km auseinander. Vorkommen im Untersuchungsgebiet An den Untersuchungsterminen im Sommer wurden im Untersuchungsgebiet insgesamt drei Kontakte mit Langohren registriert (5,7 % der Gesamtkontakte; 0,4 Kontakte je Untersuchungsstunde), die keiner der beiden Arten eindeutig zugeordnet werden konnten. Deshalb sind im Planungsgebiet aus fachgutachterlicher Sicht keine essenziellen Nahrungshabitate oder Flugrouten zu vermuten. Langohren sind als leise rufende Arten ( Flüsterer ) allgemein sehr schwer mit dem Detektor zu erfassen. Da sie an zwei Terminen während der Wochenstubenzeit (Mai bis August) angetroffen wurden, ist eine Wochenstubenkolonie in der näheren Umgebung durchaus wahrscheinlich. Lokale Population Die lokale Population des Braunen und/oder Grauen Langohrs und deren Erhaltungszustand sind nicht bekannt.

12 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 12 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) RL D: RL BW: * (nicht gefährdet) 3 (gefährdet) FFH-Anhang: IV EHZ KBR D: FV EHZ BW: FV Allgemeine Angaben Die Zwergfledermaus ist ein Kulturfolger und in Baden-Württemberg und ganz Deutschland die am weitesten verbreitete Fledermausart. Auch Großstädte werden besiedelt. Sie ist eine ausgesprochene Gebäudefledermaus und ihre Wochenstuben finden sich überwiegend in Spalten an Gebäuden (z. B. in Mauern, im Giebelbereich oder unter Verschalungen). Daneben werden aber auch Spaltenquartiere an Bäumen oder Nistkästen genutzt. Die Weibchen sind oft weniger quartiertreu als andere Gebäude bewohnenden Fledermausarten. Einzelne Weibchen und auch ganze Weibchengruppen ziehen im Schnitt alle 12 Tage um, wodurch bei Wochenstubenkolonien ein Verbund von Quartieren entsteht, in denen die Kolonietiere in Gruppen mit ständig wechselnden Zusammensetzungen übertagen (Feyerabend & Simon 2000). Die Zwergfledermaus ist eine mittelmäßig strukturgebunden fliegende und wenig lichtscheue Fledermausart, die gern an Straßenlampen jagt. Die Nahrungshabitate liegen oft in unmittelbarer Nachbarschaft in oder am Rand der Siedlung. Hier jagen die Zwergfledermäuse gern entlang von Gebäuden, Hecken und Baumreihen, um Laternen, in Parks und Gärten. Weitere bedeutende Nahrungshabitate sind Obstwiesen und Feldgehölze, Wald- und Gewässerränder sowie Waldwege. Jede Zwergfledermaus nutzt mehrere kleine Flächen in einem Radius von etwa 2 km um das Quartier. Die individuelle Aktionsraumgröße kann insgesamt über 50 ha betragen. Die Überwinterung erfolgt in Spaltenquartieren geräumiger Höhlen, Kellern, aber auch oberirdischer Teile alter (Mauerwerk von Kirchen) oder moderner Gebäude (Hohlblocksteine). Die Zwergfledermaus legt zwischen Sommer- und Winterquartieren kurze bis mittlere Strecken (etwa 50 km) zurück. Vorkommen im Untersuchungsgebiet Die Zwergfledermaus war im Untersuchungsgebiet die bei weitem am häufigsten angetroffene Fledermausart. (41 Kontakte; 77,4% der registrierten Gesamtaktivität; 5,5 Kontakte je Untersuchungsstunde). Die Art wurde an nahezu allen für Fledermäuse nutzbaren Strukturen angetroffen. Verbreitungsschwerpunkt war die Gehölzgalerie am Graben. Hier wurde am letzten Geländetermin im Oktober auch Balzaktivität verzeichnet. Mit Ausnahme des ersten Termins Ende Juni, an dem das erste Tier schon 10 Minuten nach Sonnenuntergang registriert wurde, war die Art im August und Oktober erst sehr spät (30 bis 40 Minuten nach Sonnenuntergang) präsent. Wahrscheinlich befand sich eine Wochenstubenkolonie im Siedlungsgebiet von Haslach, die nach dem Flüggewerden der Jungtiere in ein anderes, weiter entferntes Quartier umzog. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Lebensräume, die von der Zwergfledermaus als Nahrungshabitate genutzt werden, einschließlich des geschlossenen Siedlungsbereichs, und des großflächigen Angebots nahezu optimaler Nahrungshabitate in der weiten Umgebung von Haslach, sind aus fachgutachterlicher

13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 13 Sicht im Untersuchungsgebiet keine essenziellen Nahrungshabitate und Flugrouten zu erwarten. Lokale Population Die durchaus hohe Zwergfledermaus-Aktivität im Untersuchungsgebiet und die sich daraus ableitenden Populationsparameter lassen auf mindestens eine Wochenstubenkolonie schließen, die zeitweise in Haslach lebt. Zusammen mit dem Balzgeschehen kann daraus aus fachgutachterlicher Sicht ein guter Erhaltungszustand der lokalen Population abgeleitet werden. Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) RL D: RL BW: D (Daten unzureichend) 2 (stark gefährdet) FFH-Anhang: IV EHZ KBR D: U1 EHZ BW: U1 Allgemeine Angaben Der Kleine Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus. Als Sommerquartiere werden überwiegend Baumhöhlen (Spechthöhlen) genutzt. Daneben werden auch Baumspalten, Nistkästen und Hohlräume hinter Gebäudeverkleidungen angenommen. Der Kleine Abendsegler ist eine nicht strukturgebunden fliegende und lichttolerante Fledermausart. Wochenstuben nutzen einen großflächigen Quartierverbund von bis zu 50 Baumhöhlen in 300 ha Wald. Die Distanz zwischen Quartier und Nahrungshabitat erstreckt sich bis zu 17 km. Weibchen aus Wochenstuben befliegen regelmäßig Gebiete im Umkreis von bis zu 5 km. Für einzelne Tiere wurden Aktionsraumgrößen zwischen etwa 2 und 20 km 2 festgestellt. Der Kleine Abendsegler ist ein schneller Freiluftjäger, der überwiegend unter oder über dem Kronendach von Wäldern, oder in bis zu 5 m Höhe über Gewässern und entlang von Geländestrukturen jagt. Überwinternde Tiere wurden in Baumhöhlen und Fledermauskästen gefunden. Die Überwinterungsgebiete der Tiere, die sich im Sommer in Deutschland befinden, sind oft km weiter südlich, weshalb der Kleine Abendsegler zu den Fernwanderern gezählt wird. Vorkommen im Untersuchungsgebiet Der Kleine Abendsegler wurde im Untersuchungsgebiet nur einmal angetroffen (1,9 % der Gesamtkontakte: 0,1 Kontakte je Untersuchungsstunde). Im Juni überflog ein Tier in größerer Höhe das Untersuchungsgebiet etwa 30 Minuten nach Sonnenuntergang. Lokale Population Die lokale Population des Kleinen Abendseglers und deren Erhaltungszustand sind nicht bekannt.

14 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach Baumhöhlen und Spalten: Potenzielle und tatsächliche Fledermausquartiere Eine Inspektion der Gehölzgalerie und der übrigen im Planungsgebiet vorhandenen Gehölze ergab keine Hinweise auf für Fledermäuse geeignete Höhlen oder Spaltenquartiere. Die meisten Bäume sind zu jung für ein bedeutendes Höhlenangebot und stehen zu exponiert in einer Reihe (Galeriegehölz, Obstwiesenfragment) oder am Rand von Obstbaumbeständen. Zusätzlich wurde zur Ausflugzeit die Fledermausaktivität genau hinsichtlich möglicher Hinweise auf Quartiervorkommen im Untersuchungsgebiet beobachtet. Auch aufgrund der registrierten Aktivitäten kann eine Nutzung möglicher Höhlen- oder Spaltenquartiere während der Untersuchungszeit weitestgehend ausgeschlossen werden.

15 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 15 4 Bewertung Das Planungsgebiet und unmittelbar angrenzende Untersuchungsgebiet sind durch eine mittlere Fledermausaktivität gekennzeichnet, die sehr stark von der Gebäude bewohnenden Zwergfledermaus dominiert ist (77,4% der Gesamtaktivität). Damit ähnelt die vorgefundene Aktivität bereits der typischen Ausprägung im geschlossenen Siedlungsbereich, die in größeren Städten dann fast ausschließlich von der Zwergfledermaus gestellt wird. Der Grund hierfür ist die unmittelbare Ortsrandlage und relative Strukturarmut des Untersuchungsgebiets. Die zwar nur mittlere Aktivität aber doch beachtliche Artenvielfalt der angetroffenen, überwiegend strukturgebunden fliegenden Fledermausarten (Großes Mausohr, Fransenfledermaus, Bechsteinfledermaus, Braunes und/oder Graues Langohr) ist dagegen Ausdruck der wahrscheinlich sehr arten- und individuenreichen Fledermausfauna der angrenzenden großflächigen Obstwiesen, wo sicherlich noch weitere Arten zu erwarten sind, z. B. Kleine Bartfledermaus (M. mystacinus), Wimperfledermaus (M. emarginatus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Möglicherweise befinden sich auch Quartiere von Baumhöhlen bewohnenden Fledermausarten in diesen Beständen (Höhne & Dietz 2012). Im Planungsgebiet selbst findet sich als prägendes Strukturelement die grabenbegleitende Gehölzgalerie, die überwiegend aus Weiden besteht. Hier wurden die meisten Fledermauskontakte registriert. Auch hier dominierte die Zwergfledermaus, die die Baumkulisse kurzzeitig als Nahrungshabitat und Balzplatz nutzt. Die geringe Aktivität von Struktur gebunden fliegenden Fledermausarten auch an der Gehölzgalerie lässt auf die zu erwartende funktionale Kohärenz der großflächigen Obstbaumbestände schließen, in denen sich zahlreiche Flugrouten befinden. Der Gehölzgalerie kommt dagegen aus fachgutachterlicher Sicht keine Rolle als essenzielle Flugroute zu. Auch bedeutsame Nahrungshabitate sind im Planungsgebiet, das überwiegend aus Wiesen, Maisäckern und einer Baumschule besteht, nicht zu erwarten. Die beobachteten Tiere durchflogen meist das Untersuchungsgebiet und hielten sich nur kurz darin auf. Im Baumbestand wurden schließlich auch keinerlei Hinweise auf tatsächlich genutzte oder potenzielle Fledermausquartiere in Form von Baumhöhlen und Spalten gefunden. Größere Höhlen, die als Wochenstubenquartiere geeignet sind fehlen völlig. Denkbar sind allenfalls kleinere Spaltenquartiere, die von einzelnen Zwergfledermäusen genutzt werden könnten. Balz- und Paarungsquartiere sind dagegen weit weniger wahrscheinlich. Für die lokale Fledermausfauna hat das Planungsgebiet eine eher geringe Bedeutung. Lediglich der Gehölzgalerie kann eine untergeordnete Funktion als Leitlinie, Nahrungsund Balzhabitat zugesprochen werden.

16 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 16 5 Konfliktbetrachtung 5.1 Übersicht möglicher Auswirkungen des geplanten Vorhabens Baubedingte Auswirkungen Töten oder Verletzen von Individuen während der Fällarbeiten Störung von Populationen durch Lärm und Licht ausgehend von nächtlichen Bauarbeiten Anlagebedingte Auswirkungen Zerstörung oder Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (hier Quartiere in Bäumen) Betriebsbedingte Auswirkungen Störung der lokalen Fledermauspopulationen durch Lärm und Licht ausgehend vom geplanten Gewerbegebiet (und Wohngebiet?). 5.2 Tötung oder Verletzung von Tieren ( 44 Abs. 1 Nr. 1) Rodung des Baumbestands Während der Geländearbeiten wurden sehr wenige Hinweise auf mögliche Höhlen oder Spalten im Gehölzbestand bemerkt. Von den nachgewiesenen Fledermausarten wären allenfalls Einzelquartiere der Zwergfledermaus denkbar, weit weniger wahrscheinlich Balz- und Paarungsquartiere derselben Art. Nicht auszuschließen sind auch Einzelquartiere (auch zur Überwinterung) der nicht nachgewiesenen Rauhautfledermaus. Während der Geländearbeiten wurde besonders auf deren mögliche Nutzung geachtet. Dabei wurden keinerlei Hinweise auf eine Quartiernutzung im Gehölzbestand gefunden. Wenn auch wenig wahrscheinlich, ist diese jedoch nicht völlig auszuschließen. Gleiches gilt für einzelne Überwinterer. Es ist deshalb wenig wahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, dass bei der Rodung der Obstbäume einzelne Zwergfledermäuse (möglicherweise auch Rauhautfledermäuse) verletzt oder getötet werden, die sich im Sommer oder zur Überwinterung in Baumhöhlen und Spalten aufhalten. Damit würde ein Verbotstatbestand gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt werden. Maßnahmen, durch die ein Verletzen oder Töten vermieden werden kann, erscheinen notwendig (M1).

17 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach Erhebliche Störung von Populationen zu bestimmten Zeiten ( 44 Abs. 1 Nr. 2) Eine erhebliche Störung von Tieren liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, etwa durch eine Verringerung ihres Fortpflanzungserfolgs durch Verhinderung des Zugangs von trächtigen oder laktierenden Weibchen zu essenziellen Nahrungshabitaten. Auf der Fläche soll eine Erweiterung des angrenzenden Gärtnerei- und Gartenbaubetriebs angesiedelt werden. Nach Angaben des Auftraggebers ist nur mit gewöhnlichen Gartenbaubetriebsarbeiten zu üblichen Arbeitszeiten zu rechnen. Ein Speditionsbetrieb, durch den sich die ganze Nacht hindurch Schwerverkehr sowie lichtund lärmintensiven Beladungsarbeiten ergeben würden, ist nicht zu rechnen. Eine zusätzliche Wohnbebauung ist nicht vorgesehen. Aufgrund der stark durch die Zwergfledermaus dominierten Fledermausaktivität und den in Kapitel 4 gemachten Ausführungen erscheint es aus fachgutachterlicher Sicht wenig wahrscheinlich, dass die lokalen Fledermauspopulationen im direkten Planungsbzw. Eingriffsgebiet durch das geplante Projekt bau- oder betriebsbedingt gestört werden. Im Gegensatz dazu sind Störungen in den unmittelbar angrenzenden Obstwiesen und Plantagen aus fachgutachterlicher Sicht grundsätzlich denkbar. Dort befinden sich sehr wahrscheinlich optimale Nahrungshabitate und Flugrouten einer sehr reichhaltigen Fledermausfauna (s. Kap. 4). Neben den nachgewiesenen Arten: Großes Mausohr, Fransenfledermaus, Bechsteinfledermaus, Braunes und/oder Graues Langohr, Zwergfledermaus sind hier noch weitere Arten zu nennen: Kleine und/oder Große Bartfledermaus, Wimperfledermaus Rauhautfledermaus. Schließlich muss dort auch mit nach 44 Abs. 1 Nr. 3 geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten Baumhöhlen bewohnender Fledermausarten gerechnet werden (Fransenfledermaus, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr). Störungen durch nächtliche Bautätigkeiten Aus fachgutachterlicher Sicht besteht das Risiko, dass durch lärmende und unter Beleuchtung stattfindende, nächtliche Bauarbeiten lokale Populationen der oben genannten Fledermausarten gestört werden könnten. Der Grund hierfür wären Beeinträchtigungen von Flugrouten und essenziellen Nahrungshabitaten in den Obstwiesen, die an das direkte Eingriffsgebiet angrenzen. Dies gilt im Besonderen für die wenig mobilen Arten Braunes Langohr, Graues Langohr und Bechsteinfledermaus. Damit würde ein Verbotstatbestand gemäß 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt werden. Maßnahmen in Form zeitlicher Beschränkung der Bautätigkeiten zur Vermeidung von Störungen erscheinen notwendig (M2), die bei Bauvorhaben in vergleichbarem Lebensraumfeld grundsätzlich zu beachten sind. Betriebsbedingte Störungen Aus fachgutachterlicher Sicht besteht ebenfalls das Risiko, dass durch bestimmte nächtliche Betriebsaktivitäten, die mit länger anhaltendem Lärm und starker, weit reichender oder streuender Beleuchtung verbunden sind, lokale Populationen der

18 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 18 oben genannten Fledermausarten gestört werden könnten. Der Grund hierfür wären Beeinträchtigungen von Flugrouten und essenziellen Nahrungshabitaten in den Obstwiesen, die an das direkte Eingriffsgebiet angrenzen. Dies gilt im Besonderen für die wenig mobilen Arten Braunes Langohr, Graues Langohr und Bechsteinfledermaus. Damit würde ein Verbotstatbestand gemäß 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt werden. Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen in Form von betrieblichen Einschränkungen während der Fledermaus-Aktivitätszeiten erscheinen notwendig (M3, M4), die bei Bauvorhaben in vergleichbarem Lebensraumfeld grundsätzlich zu beachten sind. 5.4 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten einzelner Individuen ( 44 Abs. 1 Nr. 3) Vorstellung der Sach- und Rechtslage Während der Geländearbeiten wurden sehr wenige Hinweise auf mögliche Höhlen oder Spalten im Obstbaumbestand bemerkt. Von den nachgewiesenen Fledermausarten wären allenfalls Einzelquartiere der Zwergfledermaus denkbar, weit weniger wahrscheinlich Balz- und Paarungsquartiere derselben Art. Nicht auszuschließen sind auch Einzelquartiere der nicht nachgewiesenen Rauhautfledermaus. Während der Geländearbeiten wurde in der Folge besonders auf deren mögliche Nutzung geachtet. Dabei wurden keinerlei Hinweise auf eine Quartiernutzung im Gehölzbestand gefunden. Wenn auch wenig wahrscheinlich, ist diese jedoch nicht völlig auszuschließen. Gleiches gilt für einzelne Überwinterer. Bei der Rodung der Obstbäume würden diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollständig und dauerhaft zerstört werden. Gemäß 44 Abs. 5 BNatSchG liegt für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinn des 18 Abs. 2 Satz 1 ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr.1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Hierfür können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Bei der geplanten Bebauung des Geländes könnte des Weiteren für die beiden wenig mobilen Langohrarten (Braunes und Graues Langohr) und für die Bechsteinfledermaus angenommen werden, dass sich hier für die Population bedeutsame Nahrungshabitate befinden, weshalb sich die Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten an größeren, ökologisch funktionalen Einheiten orientieren sollte (Gassner und Heugel 2010). Die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedeutet, dass alle Habitatelemente mit einzubeziehen sind, die im Verlauf des Fortpflanzungsgeschehens beziehungsweise während spezieller Ruhephasen für das dauerhafte Überleben essenziell sind. Hierzu gehören die bei dieser Art auch in der Regel in unmittelbarer Nachbarschaft zum Quartier liegenden Nahrungshabitate. In diesen Fällen ist bei der räumlichen Abgrenzung einer Stätte das weitere Umfeld mit einzubeziehen. Ähnlich argumentiert Kiel (2007).

19 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 19 Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom An 73.07, juris Rdnr. 9) kommt dagegen zu dem Entschluss, dass der Begriff der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte in 44 Absatz 1 Nr. 3 in einem gegenständlichen Sinne zu verstehen und eng auszulegen sei, während ein ökologisch-funktionales und damit weiteres Verständnis erst im Rahmen der Sonderregelung des 44 Absatz 5 Satz 2 über den dort geforderten räumlichen Zusammenhang zum Tragen kommt. Fachgutachterliche Einschätzung Aus fachgutachterlicher Sicht ist davon auszugehen, dass bei Realisierung des Bauvorhabens anlagebedingt nur eine sehr geringe Zahl von Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Fledermausarten zerstört oder beschädigt werden könnte. Dabei würde es sich überwiegend um kleinere Quartiere von Einzeltieren handeln. Es kann aber gleichzeitig davon ausgegangen werden, dass durch das Angebot an Quartieren in den angrenzenden großflächigen Obstwiesen und selbst im Siedlungsraum für die betroffenen Arten (Zwergfledermaus, möglicherweise Rauhautfledermaus) die ökologische Funktion der möglicherweise vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Aufgrund der geringen Größe, seiner Lage am Rande des Siedlungsbereichs und nicht zuletzt anhand der Erfassungsergebnisse, lässt sich keine essenzielle Bedeutung des Gebiets als Nahrungshabitat für das Braune oder Graue Langohr und die Bechsteinfledermaus ableiten. Sehr großflächige, geeignete Obstwiesen und Plantagen schließen sich in unmittelbarere Nachbarschaft an das Planungsgebiet an. Angesichts dieser Umstände würde aus fachgutachterlicher Sicht durch die Realisierung des Projekts kein Verbotstatbestand gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt werden. Außerhalb des strengen Artenschutzes wird hier dennoch nachdrücklich empfohlen die Gehölzgalerie entlang des Grabens auch nach dessen Erweiterung durch eventuelle Neupflanzungen für Fledermäuse durchgängig zu halten. Hierfür sollte der Abstand zwischen größeren Einzelbäumen bzw. Gruppen kleinerer Bäume nicht weniger als 20 m betragen. (E1).

20 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 20 6 Maßnahmen 6.1 Schutz-, Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen M1 Zeitliche Festlegung der Rodungsarbeiten Zur Vermeidung von baubedingten Verletzungen und Tötungen von Fledermäusen in ihren Baumquartieren während der Rodungsarbeiten sollten diese unbedingt erst nach der Paarungszeit im Herbst durchgeführt werden und zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Tiere noch nicht fest in ihrem Winterschlaf befinden. Fällungen wären dann je nach Witterung ab dem 20. Oktober (kühler Herbst) bis 10. November (milder Herbst) vorzunehmen. M2 Zeitliche Einschränkung der Bauarbeiten Zur Vermeidung von baubedingten Störungen sollten zwischen Anfang März und Mitte November durchgeführte Bauarbeiten außerhalb der nächtlichen Aktivitätszeit der Fledermäuse (30 Minuten vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) stattfinden, also zwischen Sonnenaufgang und 30 Minuten vor Sonnenuntergang. M3 Vermeidung von starker und streuender Ausleuchtung des Gewerbegebiets Im geplanten Gewerbegebiet ist auf eine starke und streuende Straßen- und Grundstücksbeleuchtung zu verzichten. Im Rahmen des Gewerbebetriebs ist auf starke Strahler, die bis in die angrenzenden Obstwiesen reichen, zu verzichten. Durch den Einsatz einer nach oben hin abgeschirmten und gezielt auf die Arbeitsflächen gerichtete Beleuchtung sowie einer lichtschwachen, bodennah installierten (LED-)Beleuchtung zur Begrenzung von Fahrwegen und anderen Flächen können mögliche Störungen von Fledermäusen in den angrenzenden Bereichen effektiv vermieden werden. M4 Vermeidung von lärmenden Tätigkeiten im Gewerbegebiets zu Zeiten der Fledermausaktivitäten Im geplanten Gewerbegebiet ist auf lärmende Betriebstätigkeiten zu Fledermaus- Aktivitätszeiten (Anfang März bis Mitte November: 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) zu verzichten. Hierzu gehören etwa häufige Fahrten von Lastwagen und deren lärmende Beladung, wie sie etwa in einem Speditionsbetrieb zu erwarten wären. Arbeiten, wie sie im Rahmen eines normalen Gärtnerei- und Gartenbaubetriebs zu erwarten sind, können [unter Berücksichtigung von M3] auch während der gesamten Nacht durchgeführt werden.

21 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach Empfohlene Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung (Allgemeiner Artenschutz) E1 Erhalt und gegebenenfalls Komplettierung durch Neupflanzung einer funktionalen Gehölzgalerie am Gewässergraben Im Rahmen des allgemeinen Artenschutzes sollte die Gehölzgalerie entlang des Grabens auch im Zuge der geplanten Erweiterung unbedingt für Fledermäuse durchgängig gehalten werden. Hierfür müssen möglichst viele Gehölze erhalten oder durch Neupflanzungen ersetzt werden. Der Abstand zwischen größeren Einzelbäumen bzw. Gruppen kleinerer Bäume sollte nicht mehr als 10 m betragen, in Einzelfällen sind auch Abstände von 20 m möglich. 7 Fachgutachterliche Gesamtbeurteilung Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen (M1-3) werden durch die Realisierung des geplanten Vorhabens aus fachgutachterlicher Sicht hinsichtlich des speziellen Artenschutzes ( 44 Abs. 1 Nr. 1-3 unter Berücksichtigung von Abs. 5 BNatSchG) keine Verbotstatbestände erwirkt. Eine Vermeidungsmaßnahme zum funktionalen Erhalt der Gehölzgalerie entlang des Gewässergrabens auch nach seiner Erweiterung erscheint im Rahmen des allgemeinen Artenschutzes jedoch nötig.

22 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Fledermäuse - BP Hutmatt II Oberkirch-Haslach 22 8 Zitierte Literatur Braun, M., unter Mitarbeit von F. Dieterlen, U. Häussler, F. Kretzschmar, E. Müller, A. Nagel, M. Pegel, W. Schlund & H. Turni (2003). Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Baden-Württemberg. S In: Braun M. & F. Dieterlen (Hrsg.) Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 1: Allgemeiner Teil, Fledermäuse. Verlag Eugen Ulmer. Dietz, C., O. von Helversen & D. Nill (2007). Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag, Stuttgart. Gassner, E. & M. Heugel (2010). Das neue Naturschutzrecht. Verlag C. H. Beck München. Höhne, E. & M. Dietz (2012). Was finden Fledermäuse an Streuobstwiesen? In: Petermann et al. (Bearb.): Fledermäuse zwischen Kultur und Natur. Naturschutz und Biologische Vielfalt 128: Kiel, E.-F. (2007). Einführung - Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Meinig, H In: Gruttke, H. (Bearb.) (2004). Ermittlung der Verantwortlichkeit für die Erhaltung mitteleuropäischer Arten. Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft Band 8. Bundesamt für Naturschutz, Bonn - Bad Godesberg. Meinig, H., P. Boye & R. Hutterer unter Mitarbeit von H. Benke, R. Brinkmann, Ch. Harbusch, D. Hoffmann, R. Leitl, D. von Knorre, J. Krause, T. Merck, K. Noritsch, B. Pott-Dörfer & M. Weishaar (2009). Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Stand Oktober Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1). Meschede, A. & B.-U. Rudolph (2004). Fledermäuse in Bayern. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. Petersen, B., G. Ellwanger, R. Bless, P. Boye, E. Schröder & A. Ssymank (Bearb.) (2004). Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69 / Band 2. Bundesamt für Naturschutz Bonn-Bad Godesberg. Temple, H.J. & A. Terry (Compilers) (2007). The Status and Distribution of European Mammals. Published by the IUCN in collaboration with the European Union. Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities. viii + 48pp.

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld

Mehr

Kernbereiche der städtischen Biodiversität

Kernbereiche der städtischen Biodiversität Kernbereiche der städtischen Biodiversität Fledermäuse im Hamburger Siedlungsbereich Dipl.-Biol. Holger Reimers StadtNatur Bedeutung und Perspektiven der städtischen Biodiversität Einführung Heimische

Mehr

WASSERFLEDERMAUS (Myotis daubentonii)

WASSERFLEDERMAUS (Myotis daubentonii) Nill KLEINE HUFEISENNASE (Rhinolophus hipposideros) Kleine, wärmeliebende und im Bayerischen Wald am seltensten vorkommende Art. Die Kleine Hufeisennase hat oberseits ein hellbraunes Fell. Die Unterseite

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

Gutachten zur Erfassung der Fledermäuse im Waldrandbereich von Mascheroder Holz, Stöckheimer Forst, Oberdahlumer Forst und Niederdahlumer Holz

Gutachten zur Erfassung der Fledermäuse im Waldrandbereich von Mascheroder Holz, Stöckheimer Forst, Oberdahlumer Forst und Niederdahlumer Holz ANHANG IV Gutachten zur Erfassung der Fledermäuse im Waldrandbereich von Mascheroder Holz, Stöckheimer Forst, Oberdahlumer Forst und Niederdahlumer Holz (Dipl.-Biol. Alexandra Bös) I. Erfassungsmethoden

Mehr

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032

Mehr

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 55 khz

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 55 khz Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 55 khz - Spannweite 19 cm - Gewicht 4 Gramm - Farbe: Rücken schwarzbraun, Bauch etwas heller, Flughäute und Ohren schwärzlich, generell etwas heller als ihre Zwillingsart

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Zwischenbericht. Stand November Von

Zwischenbericht. Stand November Von Umbau der ehemaligen Messe, Stoßdorfer Straße und Abbruch einer Halle an der Josef-Dietzgen-Straße in Hennef (Sieg) hier: Artenschutzfachliche Einschätzung in Bezug auf Fledermäuse Zwischenbericht Stand

Mehr

Dirk Müller MGM Immobilien GmbH & Co. KG Carl-Zeiss-Straße Jena. Auftraggeber: Bearbeiter:

Dirk Müller MGM Immobilien GmbH & Co. KG Carl-Zeiss-Straße Jena. Auftraggeber: Bearbeiter: Erfassung der Fledermäusen im Vorfeld der Erarbeitung einer sap für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen B- planes das Gelände am Saalbahnhof in der Stadt Jena Auftraggeber: Dirk Müller MGM Immobilien

Mehr

Fledermauspotenzialanalyse im Rahmen des B-Planes Dulsberg 6 (Hamburg)

Fledermauspotenzialanalyse im Rahmen des B-Planes Dulsberg 6 (Hamburg) Dipl.-Biol. Björn Leupolt Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Kakenhaner Weg 7 97 Hamburg Tel.: 0151065595 e-mail: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de Fledermauspotenzialanalyse im Rahmen des B-Planes

Mehr

Neubau Aldi Kenzingen

Neubau Aldi Kenzingen Neubau Aldi Kenzingen Relevanzprüfung Fledermäuse Auftraggeber: faktorgruen Freie Landschaftsarchitekten bdla Merzhauser Straße 110 79100 Freiburg Auftragnehmer: Freiburger Institut für angewandte Tierökologie

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet Wilstedter Straße in Tarmstedt. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL

Mehr

Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des Bebauungsplans 75, Gemeinde Oyten

Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des Bebauungsplans 75, Gemeinde Oyten Fledermaus-Quartierpotenzial für den Bereich des Bebauungsplans 75, Gemeinde Oyten Stand: Januar 2014 Bearbeiter: Dr. Hanjo Steinborn, Dipl.-Landschaftsökol. NWP Planungsgesellschaft mbh Escherweg 1 Postfach

Mehr

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von

Mehr

Europäische Schutzgebiete (Fauna-Flora-Habitat-RL) im Rheingau:

Europäische Schutzgebiete (Fauna-Flora-Habitat-RL) im Rheingau: Europäische Schutzgebiete (Fauna-Flora-Habitat-RL) im Rheingau: 13 Fledermausarten im Rheingau (Beispiele): Bartfledermaus (Myotis mystacinus/brandtii) Großes Mausohr (Myotis myotis) Fledermausarten im

Mehr

Artensteckbriefe der 3 besonders zu schützenden Fledermaus-Arten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) (KUHL, 1817) Vespertilion de Bechstein

Artensteckbriefe der 3 besonders zu schützenden Fledermaus-Arten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) (KUHL, 1817) Vespertilion de Bechstein Artensteckbriefe der 3 besonders zu schützenden Fledermaus-Arten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) (KUHL, 1817) Vespertilion de Bechstein Beschreibung Abbildung 1: Portrait Bechsteinfledermaus Quelle:

Mehr

Populationsstruktur. Wochenstube. Wochenstube. Wochenstube. Individuen. Individuen. Individuen

Populationsstruktur. Wochenstube. Wochenstube. Wochenstube. Individuen. Individuen. Individuen Inhalt Evolution und Artenvielfalt Morphologie Ökomorphologie Reproduktionsbiologie Populationsbiologie Ultraschall-Echoorientierung Nahrungsökologie Jagdverhalten Quartierökologie Verhalten Winterschlaf

Mehr

Artenschutzrechtliche Bewertung geplanter Abriss und Neubauarbeiten am Waldhotel Zollernblick in Freudenstadt-Lauterbad

Artenschutzrechtliche Bewertung geplanter Abriss und Neubauarbeiten am Waldhotel Zollernblick in Freudenstadt-Lauterbad Artenschutzrechtliche Bewertung geplanter Abriss und Neubauarbeiten am Waldhotel Zollernblick in Freudenstadt-Lauterbad erstellt am 28. November 2016 von Bearbeitet von Dipl.-Biol. Isabel Dietz & Dr. Christian

Mehr

ZUSAMMENFASSUNG DES FLEDERMAUSKUNDLICHEN FACHGUTACHTENS FÜR DIE SAISON 2014

ZUSAMMENFASSUNG DES FLEDERMAUSKUNDLICHEN FACHGUTACHTENS FÜR DIE SAISON 2014 ZUSAMMENFASSUNG DES FLEDERMAUSKUNDLICHEN FACHGUTACHTENS FÜR DIE SAISON 2014 ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG NACH 44 BNATSCHG WINDPARK OPPENAU / LAUTENBACH GEMEINDEN OPPENAU & LAUTENBACH ORTENAUKREIS AUFTRAGGEBER:

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg

Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg PE Peter Endl (Dipl. Biol.) Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan

Mehr

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas

Mehr

Fledermäuse in Autobahnbrücken. Untersuchung der Wiedtalbrücke (A 3) NUA NRW (Recklinghausen) V. Hartmann (GfL), G.

Fledermäuse in Autobahnbrücken. Untersuchung der Wiedtalbrücke (A 3) NUA NRW (Recklinghausen) V. Hartmann (GfL), G. Untersuchung der Wiedtalbrücke (A 3) 26.3.2010 NUA NRW (Recklinghausen) V. Hartmann (GfL), G. Herold (LBM) Inhalt Brückenfledermäuse - eine Übersicht Fledermäuse der Wiedtalbrücke Ausblick Diskussion Brückenfledermäuse

Mehr

ERFASSUNG VON FLEDERMÄUSEN IM BEREICH DES B-PLANES XVI-81 DÄMERITZSEE IN BERLIN-KÖPENICK

ERFASSUNG VON FLEDERMÄUSEN IM BEREICH DES B-PLANES XVI-81 DÄMERITZSEE IN BERLIN-KÖPENICK ERFASSUNG VON FLEDERMÄUSEN IM BEREICH DES B-PLANES XVI-81 DÄMERITZSEE IN BERLIN-KÖPENICK - Ergebnisse und Vorschläge für die Berücksichtigung - Auftraggeber: Schrickel & Partner Landschaftsarchitektur

Mehr

Windpotenzialflächenn Gemeinde Schlangenn Potenzial für Fledermäuse

Windpotenzialflächenn Gemeinde Schlangenn Potenzial für Fledermäuse Windpotenzialflächenn Gemeinde Schlangenn Potenzial für Fledermäuse Simon & Widdig GbR Büro für Landschaftsökologie November 2012 Im Auftrag von Kortemeier Brokmann, Herford Auftraggeber: Kortemeier Brokmann

Mehr

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts

Mehr

Kontrolle des Rosenhofs hinsichtlich der Eignung als Fledermausquartier sowie überwinternde Fledermäuse, Berchtesgaden, Lkr Berchtesgadener Land

Kontrolle des Rosenhofs hinsichtlich der Eignung als Fledermausquartier sowie überwinternde Fledermäuse, Berchtesgaden, Lkr Berchtesgadener Land Kontrolle des Rosenhofs hinsichtlich der Eignung als Fledermausquartier sowie überwinternde Fledermäuse, Berchtesgaden, Lkr Berchtesgadener Land 31.07.2016 Auftraggeber: NRT Narr. Rist. Türk Landschaftsarchitekten

Mehr

Mögliche Projektwirkungen von Windenergieanlagen (WEA) auf gesetzlich streng geschützte Fledermäuse:

Mögliche Projektwirkungen von Windenergieanlagen (WEA) auf gesetzlich streng geschützte Fledermäuse: Mögliche Projektwirkungen von Windenergieanlagen (WEA) auf gesetzlich streng geschützte Fledermäuse: Verbotstatbestand Zerstörung von Ruhe-/Fortpflanzungsstätten: (Verluste an Quartieren für Fledermäuse,

Mehr

Gleiberger Fledermausnacht

Gleiberger Fledermausnacht Naturschutzbund Wettenberg e. V. und Verein zur Förderung des Natur- und Vogelschutzes Wettenberg e.v. Sonderausgabe Gleiberger Fledermausnacht im Rahmen der Europäischen Fledermausnacht Gemeinschaftsveranstaltung

Mehr

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach

Mehr

Die Bedeutung von Felswänden und Steinbrüchen für Fledermäuse.

Die Bedeutung von Felswänden und Steinbrüchen für Fledermäuse. Die Bedeutung von Felswänden und Steinbrüchen für Fledermäuse. Wieser D., Mixanig H., Krainer K., Bruckner A., Reiter G. Foto: Wieser Fledermäuse und Felswände v Felswände sind primäre bzw. natürliche

Mehr

Bad Kreuznach. Erweiterung Naheklinik. Habitatbaumkartierung 2015

Bad Kreuznach. Erweiterung Naheklinik. Habitatbaumkartierung 2015 Bad Kreuznach Erweiterung Naheklinik 2015 Bearbeitung: Stand 15.09.2015 Am Großen Sand 22 55124 Mainz www.willigalla.de Bad Kreuznach I Erweiterung Naheklinik, Auftraggeber: Stadt Bad Kreuznach Umweltamt

Mehr

An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.

An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04. An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße 16 77955 Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.2013 Artenschutzrechtliche Vorprüfung für die Erweiterung des Gewerbegebietes

Mehr

Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Boevange/Attert (Brouch) im Rahmen der PAG Planung

Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Boevange/Attert (Brouch) im Rahmen der PAG Planung ProChirop Büro für Fledertierforschung und -schutz Dr. Christine Harbusch i.a. Enviro Services Herr Marc Eicher Rue de Bettembourg L 3378 Livange Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in

Mehr

Untersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt

Untersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt Untersuchung und Bewertung zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex Neuerbe 8 in Erfurt Auftraggeber PGM Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse 03 99867 Gotha Bearbeitung Dipl.-Biol.

Mehr

Anhang 2: Art-für-Art-Protokolle

Anhang 2: Art-für-Art-Protokolle Anhang 2: Art-für-Art-Protokolle Artenschutzprüfung potentiell beeinträchtigter planungsrelevanter Arten im Einzelnen Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang

Mehr

Radverkehr versus Naturschutz?

Radverkehr versus Naturschutz? Radverkehr versus Naturschutz? 14.05.2013 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz) ernst-friedrich.kiel@mkulnv.nrw.de

Mehr

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße

Mehr

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG

Mehr

Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober. im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt)

Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober. im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt) Windpark Geilenkirchen-Tripsrath Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober 2010 im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt) Auftragnehmer Büro für Ökologie und Landschaftsplanung

Mehr

Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden Herbolzheim und Kenzingen

Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden Herbolzheim und Kenzingen Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden Herbolzheim und Kenzingen Änderung des Flächennutzungsplans Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermäuse Überarbeitete Fassung 29.11.2012 Auftraggeber:

Mehr

Rote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste)

Rote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) Stand: Mai 2012 Zutreffendes bitte ausfüllen bzw.

Mehr

KARTIERUNG GESCHÜTZTER LEBENSSTÄTTEN HAVELWELLE VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR. 16 ZEPPELINSTRASSE / KASTANIENALLEE, POTSDAM

KARTIERUNG GESCHÜTZTER LEBENSSTÄTTEN HAVELWELLE VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR. 16 ZEPPELINSTRASSE / KASTANIENALLEE, POTSDAM KARTIERUNG GESCHÜTZTER LEBENSSTÄTTEN HAVELWELLE VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN NR. 16 ZEPPELINSTRASSE / KASTANIENALLEE, POTSDAM Bewertung und Kompensationsvorschläge Auftraggeber: DOMOS GmbH Wittelsbacherring

Mehr

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben

Mehr

Fledermäuse

Fledermäuse Foto: M. König Fledermäuse In Deutschland kommen bis zu 26 Arten vor In Niedersachsen kommen 19 Arten vor Sie sind die einzigen aktiv fliegenden Säugetiere Sie fliegen mit den Händen Sie sind nachtaktiv

Mehr

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz

Mehr

Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings

Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Höhlenbrüter und Fledermäuse Stand: 15.05.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer:

Mehr

Teilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz

Teilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum 2122082 Gesamt: 3 11.02.2013 Auftraggeber Stadt Heidenheim Anzahl der Seiten: 37 HPC AG Tel. 7321/9394-0, Fax 7321/9394-19 Am Jagdschlößle 13 Internet: www.hpc.ag 89520

Mehr

Bebauungsplan Nr. 25 D der Stadt Wiehl Gewerbegebiet Marienhagen

Bebauungsplan Nr. 25 D der Stadt Wiehl Gewerbegebiet Marienhagen Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Fledermäuse) zum Bebauungsplan Nr. 25 D der Stadt Wiehl Gewerbegebiet Marienhagen Im Auftrag von: Hellmann und Kunze Reichshof Rehwinkel 15 51580 Reichshof

Mehr

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Bericht, Stand 23.05.2016 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie

Mehr

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde

Mehr

Artenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach

Artenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach Artenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach Bericht, Stand 27.04.2017 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde Dipl.-Biol. Ute und H.-J. Scheckeler

Mehr

Brandtfledermaus (Große Bartfledermaus) (Myotis brandtii)

Brandtfledermaus (Große Bartfledermaus) (Myotis brandtii) Brandtfledermaus (Große Bartfledermaus) (Myotis brandtii) Beschreibung: Kleine Art, nur wenig größer als die Kleine Bartfledermaus. Erst vor etwa 40 Jahren wurde festgestellt, dass es zwei verschiedene

Mehr

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet

Mehr

BAUMHÖHLENKONTROLLE in den Geltungsbereichen der B-Pläne 135, 298, 307 und 310 der Stadt Aurich

BAUMHÖHLENKONTROLLE in den Geltungsbereichen der B-Pläne 135, 298, 307 und 310 der Stadt Aurich BAUMHÖHLENKONTROLLE in den Geltungsbereichen der B-Pläne 135, 298, 307 und 310 der Stadt Aurich - Stand Januar 2013 - Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung Dipl.-Ing., Dipl.-Biol. Frank

Mehr

Gemeinde Moormerland FLEDERMAUSKARTIERUNG WARSINGSFEHN DATUM, OLDENBURG, NOVEMBER 2014 ZWISCHEN DR.-WARSING-STRAßE UND GERHART-HAUPTMANN-STRAßE

Gemeinde Moormerland FLEDERMAUSKARTIERUNG WARSINGSFEHN DATUM, OLDENBURG, NOVEMBER 2014 ZWISCHEN DR.-WARSING-STRAßE UND GERHART-HAUPTMANN-STRAßE Gemeinde Moormerland FLEDERMAUSKARTIERUNG WARSINGSFEHN ZWISCHEN DR.-WARSING-STRAßE UND GERHART-HAUPTMANN-STRAßE G EMEINDE M OORMERLAND Postfach 1120 26793 Moormerland Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Bechsteinfledermaus Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen 3 2 Messtischblatt

Mehr

Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald

Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald Teilflächennutzungsplan Windenergie Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermäuse Auftraggeber: Planungsverband

Mehr

Fledermäuse und Windenergie im Wald Aktuelle Hinweise zur Mopsfledermaus

Fledermäuse und Windenergie im Wald Aktuelle Hinweise zur Mopsfledermaus Fledermäuse und Windenergie im Wald Aktuelle Hinweise zur Mopsfledermaus Dr. Markus Dietz Foto Schlagofer Foto: ITN Foto: ITN Foto: Thomas Stephan Konfliktanalyse in Hessen (ITN 2012) Aus: ITN 2012 Foto:

Mehr

Bericht zur Fledermauskastenkontrolle 2011 im Seligenstädter Stadtwald

Bericht zur Fledermauskastenkontrolle 2011 im Seligenstädter Stadtwald Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Seligenstadt im NABU Seligenstadt und Mainhausen e.v. Kaiser-Karl-Straße 30 63500 Seligenstadt Telefon 06182 21804 Seligenstadt, den 11.02.2012 Hartmut Müller Kaiser-Karl-Straße

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Bebauungsplan Brügel Bruegel IV IV, Stadt Oberkirch-Zusenhofen artenschutzrechtliche Abschät- -

Bebauungsplan Brügel Bruegel IV IV, Stadt Oberkirch-Zusenhofen artenschutzrechtliche Abschät- - Bebauungsplan Brügel Bruegel IV IV, Stadt Oberkirch-Zusenhofen artenschutzrechtliche Abschät- - Artenschutzrechtliche Abschätzung Grundlagen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Auftraggeber:

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Erfassung der Fledermäuse im Rahmen des Bebauungsplanes Erweiterung der Erfurter Teigwaren GmbH

Erfassung der Fledermäuse im Rahmen des Bebauungsplanes Erweiterung der Erfurter Teigwaren GmbH Erfassung der Fledermäuse im Rahmen des Bebauungsplanes Erweiterung der Erfurter Teigwaren GmbH Auftraggeber: Erfurter Teigwaren GmbH Eugen-Richter-Straße 27 99085 Erfurt Generalplaner: SIGMA PLAN Weimar

Mehr

Stadt Varel. Landkreis Friesland. Fledermauskundlicher Fachbeitrag für den Bereich der Sandkuhle Dangast und der Umgebung

Stadt Varel. Landkreis Friesland. Fledermauskundlicher Fachbeitrag für den Bereich der Sandkuhle Dangast und der Umgebung Stadt Varel Landkreis Friesland Fledermauskundlicher Fachbeitrag für den Bereich der Sandkuhle Dangast und der Umgebung Fachplanerische Erläuterungen Dezember 2013 Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Begehungsbericht im Vorfeld geplanter Abrissvorhaben für ein neues Einkaufszentrum in Stutensee-Blankenloch, Am Hasenbiel.

Begehungsbericht im Vorfeld geplanter Abrissvorhaben für ein neues Einkaufszentrum in Stutensee-Blankenloch, Am Hasenbiel. Begehungsbericht im Vorfeld geplanter Abrissvorhaben für ein neues Einkaufszentrum in Stutensee-Blankenloch, Am Hasenbiel. erstellt am 04. Dezember 2014 von Von Dipl.-Biol. Isabel Dietz & Dr. Christian

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Informationsveranstaltung Windenergie, 19. Dezember 2012 Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Einsatz moderner Technik zur Untersuchung von Fledermäusen im Rahmen von

Mehr

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,

Mehr

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen 2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der

Mehr

Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss

Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss - Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 - Auftraggeber Neusser Bauverein AG Am Zollhafen 1 41460 Neuss Projektbearbeitung M.Sc. Landschaftsökologin Verena Schwarz

Mehr

Haese Büro für Umweltplanung

Haese Büro für Umweltplanung . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 73. Änderung des Flächennutzungsplans, nördl. Teil (Stadt

Mehr

SITUATION. Einige Daten und Grafiken

SITUATION. Einige Daten und Grafiken SITUATION Einige Daten und Grafiken Rote Liste gefährdeter Tiere Rote Listen im europäischen Vergleich (Säugetiere) Rote Liste gefährdeter Tiere Aktuelle Gefährdungssituation Rote Listen gefährdeter Pflanzen

Mehr

Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen. Dr. Markus Dietz

Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen. Dr. Markus Dietz Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen Dr. Markus Dietz Gliederung Kenntnisstand Leitfaden Artenschutzrechtliche Fragen Methoden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG FLEDERMÄUSE

ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG FLEDERMÄUSE ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG FLEDERMÄUSE 44 BNatSchG BEBAUUNGSPLAN PARKSTRAßE IN AULENDORF Auftraggeber: Stadt Aulendorf Hauptstraße 35 88326 Aulendorf Bearbeitung: Diplom Biologin Tanja Irg Schützenstraße

Mehr

- 1 - bezüglich des o.g. Projektes kann ich Ihnen aufgrund der von uns am und am durchgeführten Untersuchungen folgendes mitteilen:

- 1 - bezüglich des o.g. Projektes kann ich Ihnen aufgrund der von uns am und am durchgeführten Untersuchungen folgendes mitteilen: - 1 - Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung DENSE & LORENZ GbR Beratung Gutachten Planung Projektmanagement Forschung Büro für angewandte Ökologie Kollegienwall 12d 49074 Osnabrück Loeks

Mehr

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten 1. Methodisches Vorgehen zur Erfassung der Avifauna Als Methode für die Erfassung der Brutvögel kam die Revierkartierung

Mehr

17 Jahre Fledermausschutz in Leverkusen. Der Arbeitskreis Fledermäuse stellt sich vor. Die Schreie der Fledermäuse

17 Jahre Fledermausschutz in Leverkusen. Der Arbeitskreis Fledermäuse stellt sich vor. Die Schreie der Fledermäuse 17 Jahre Fledermausschutz in Leverkusen Der Arbeitskreis Fledermäuse stellt sich vor Die Schreie der Fledermäuse Während sie in der Dämmerung durch die Luft schnellen, hierhin, dorthin, schreien sie laut,

Mehr

ENTWURF. Faunistische Bestandserfassungen. und. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

ENTWURF. Faunistische Bestandserfassungen. und. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Faunistische Bestandserfassungen und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur geplanten Umnutzung der Grundstücke in der Lilienmattstr. 4-6 in Baden-Baden November 2013 Auftraggeber: WALD + CORBE Infrastrukturplanung

Mehr

Sozialverhalten Invasionen.

Sozialverhalten Invasionen. Inhalt Evolution und Artenvielfalt Morphologie Ökomorphologie Reproduktionsbiologie Populationsbiologie Ultraschall-Echoorientierung Nahrungsökologie - Jagdverhalten Quartierökologie Verhalten Winterschlaf

Mehr

DR. JÜRGEN MARX, JÖRG RATHGEBER, DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. JÜRGEN MARX, JÖRG RATHGEBER, DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE AuT-Konzept, Anh. IV-Arten, MaP, ASP... Noch mehr Artenschutz? (!) DR. JÜRGEN MARX, JÖRG RATHGEBER, DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Arten in Baden-Württemberg

Mehr

Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4.

Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4. Erfassung von Eidechsenvorkommen Artenschutzrechtliche Prüfung Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4 Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße

Mehr

Untersuchung auf Fledermausvorkommen

Untersuchung auf Fledermausvorkommen Untersuchung auf Fledermausvorkommen in den Gebäuden Philippstr. 1-19 40878 Ratingen Auftraggeber: Wohnungsgenossenschaft Ratingen eg Poststr. 34 40878 Ratingen Ansprechpartner: Herr Volkmar Schnutenhaus

Mehr

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) zum geplanten Neubau der Schwimmhalle in Geretsried

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) zum geplanten Neubau der Schwimmhalle in Geretsried Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) zum geplanten Neubau der Schwimmhalle in Geretsried Aufgestellt: 28.06.2011 geändert: 24.09.2013 04.12.2013 10.12.2013 Bearbeitung:

Mehr

Analyse des Konfliktpotenzials für Fledermäuse im potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 125a bei Loffenau

Analyse des Konfliktpotenzials für Fledermäuse im potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 125a bei Loffenau VVG Gernsbach-Loffenau-Weisenbach T-FNP "Windenergie" Analyse des Konfliktpotenzials für Fledermäuse im potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 125a bei Loffenau (Foto: D. Nill, mit freundlicher Genehmigung)

Mehr

Fledermäuse. Bildbestimmungsschlüssel anhand von Schädelmerkmalen. Joachim Jenrich, Paul-Walter Löhr, Franz Müller, Henning Vierhaus

Fledermäuse. Bildbestimmungsschlüssel anhand von Schädelmerkmalen. Joachim Jenrich, Paul-Walter Löhr, Franz Müller, Henning Vierhaus Fledermäuse Bildbestimmungsschlüssel anhand von Schädelmerkmalen Joachim Jenrich, Paul-Walter Löhr, Franz Müller, Henning Vierhaus Verein für Naturkunde in Osthessen e.v. in Kooperation mit dem Biosphärenreservat

Mehr

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014

Mehr

Anhang 1 zum Fachbeitrag Artenschutz

Anhang 1 zum Fachbeitrag Artenschutz Hochwasserschutz Straubing Vilshofen: Hochwasserschutz Niederalteich Anhang 1 zum Fachbeitrag Artenschutz Formblätter Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern vertreten durch

Mehr

Tagung Fledermäuse und Windenergie am 6. November Dipl.- .-Biol. Ulf Rahmel

Tagung Fledermäuse und Windenergie am 6. November Dipl.- .-Biol. Ulf Rahmel Methodische Grundlagen für die Berücksichtigung von Fledermäusen in der Regional- und Flächennutzungsplanung sowie in der Bebauungsplanung und im immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren Tagung

Mehr

Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV

Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV 3. Ökologisches Kolloquium Artenschutz in der Praxis Erfahrungen mit Ersatzquartieren und der Umsiedlung von streng geschützten

Mehr