ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG FLEDERMÄUSE

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1 ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG FLEDERMÄUSE 44 BNatSchG BEBAUUNGSPLAN PARKSTRAßE IN AULENDORF Auftraggeber: Stadt Aulendorf Hauptstraße Aulendorf Bearbeitung: Diplom Biologin Tanja Irg Schützenstraße Kleinschafhausen Telefon: Mobil: Internet: Juli 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Untersuchungsmethodik Ergebnisse Schutzgebiete Vegetationsstrukturen / Habitate Vögel Konkret nachgewiesene Vogelarten Nachgewiesene Vogelarten im 50 m Umfeld Fledermäuse Großer Abendsegler (Nyctalus noctula): Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus): Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus): Aktivitätsnachweise und Flugrouten Sonstige Tierarten Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens Maßnahmenempfehlung Fazit Literatur Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lageplan, Blau umrandet Plangebiet Quelle: LUBW... 4 Abbildung 2: BPlan Parkstraße... 4 Abbildung 3: Flugrouten der nachgewiesenen Fledermäuse

3 1 Veranlassung und Zielsetzung Die im Stadtzentrum von Aulendorf gelegene Freifläche nördlich der Schussentalklinik stellt eine wichtige Flächenreserve der Stadt Aulendorf für die bedarfsgerechte ressourcenschonende Wohngebietsentwicklung in Innenbereich dar. Die Fläche liegt seit der Abräumung der baulichen Anlagen des ehemaligen Parksanatoriums brach. Die teilweise Lage des Planungsgebiets innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Kurzentrum und Hofgarten, die eine Wohnbebauung nicht zulassen, erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für dieses städtische Areal einleiten zu können. Der städtebauliche Entwurf sieht eine zum Stadtpark offene, zeilenartige Baustruktur mit zwei bis viergeschossigen Gebäuden vor. Ziel ist es, mit dieser geöffneten Baustruktur, die Stadt mit dem Freiraum fließend zu vernetzen. Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücke 826, 824/2 (Parkstraße), einen Teilbereich des Flurstücks 833/0, begrenzt durch die gedachte Verlängerung der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 824/2 parallel zur nordwestlichengrenze des Flurstücks 826, 826/6, einen Teilbereich des Flurstücks 821 (Schlossplatz/Hofgartenstraße), 824/1, 5/3, 6/2, 6/1 sowie einen Teilbereich des Flurstücks 95/1 (Hauptstraße). Auf der Fläche mit ca. 2,29 ha befinden sich derzeit eine große Grünfläche (ehemaliges Parksanatorium) und im südlichen und östlichen Bereich Parkplätze bzw. gärtnerisch genutzte Flächen. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2010 ist auch die Berücksichtigung artenschutzfachlicher Belange (gem. 44 NatSchG) im Rahmen des Verfahrens erforderlich. Wegen des angrenzenden alten Baumbestandes im Parkgarten und großer Gebäude wie z.b. das Aulendorfer Schloss ist mit dem Vorkommen von Fledermäusen im Planbereich zu rechnen. Die Artenschutzrechtliche Einschätzung ist deshalb nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde dabei insbesondere für die Fledermäuse des Plangebietes vorzunehmen. 3

4 Abbildung 1: Lageplan, Blau umrandet Plangebiet Quelle: LUBW Abbildung 2: BPlan Parkstraße 4

5 1.1 Rechtliche Grundlagen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege / Artenschutzrechtliche Regelungen Die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten werden insbesondere im novellierten Bundesnaturschutzgesetz (Geltung ab ) behandelt. So werden in dem neuen 44 Abs. 1 BNatSchG die Verbotstatbestände an die Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie angepasst: 44 BNatSchG, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten Verbotstatbestände (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. (Zugriffsverbote) 5

6 2 Untersuchungsmethodik Im Plangebiet wurden am , und am abendliche Begehungen von ca. 20:30 bis 23:00 Uhr mit dem Fledermausdetektor durchgeführt um dort fliegende Tiere nachzuweisen bzw. deren Quartiere oder Flugrouten festzustellen. Mit Hilfe des speziellen Ultraschalldetektors wurden die Ultraschallrufe der Fledermäuse hörbar und erfassbar gemacht. Zum Einsatz kommt ein professionelles Erfassungsgerät nach aktuellem Stand der Technik, das eine Artansprache im Feld sowie die Archivierung von Rufen für nachträgliche computergestützte Analyse mittels moderner Software (BatExplorer Vers.: 1.7.1) ermöglicht. Die Begehung erfolgte als Übersichtsbegehung im Umfeld des Eingriffsbereiches während der Dämmerungs- und Dunkelphase und wurde mit Sichterfassungen kombiniert. Zur Feststellung von vorkommenden Vogelarten wurden an allen drei Terminen Relevanzbegehungen im Untersuchungsbereich durchgeführt. Da die bisherige Plangrundlage keinen Eingriff in bestehende Altbäume bzw. Baumfällungen vorsieht, wurden keine Höhlenkontrollen vorgenommen. Sonstige planungsrelevante Tierarten (z.b. Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge) können infolge der fehlenden Habitatstrukturen bzw. der Vorbelastung des Plangebiets insgesamt ausgeschlossen werden. 3 Ergebnisse 3.1 Schutzgebiete Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine nach 32 BNatSchG besonders geschützten Biotope. 3.2 Vegetationsstrukturen / Habitate Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 2,29 ha. Das Plangebiet kann insgesamt grob folgenden Biotoptypen zugeordnet werden: o Öffentliche Grünfläche o Baumgruppen o Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter o Gärten 6

7 3.3 Vögel Konkret nachgewiesene Vogelarten Zur Erlangung grundlegender Kenntnisse hinsichtlich der Bedeutung des Plangebietes für vorkommende Vogelarten ( besonders und streng geschützt gem. BNatSchG) fanden im Planbereich drei Relevanzbegehungen statt. Im Rahmen der Relevanzbegehung konnten für das Plangebiet keine Brutvögel nachgewiesen werden Nachgewiesene Vogelarten im 50 m Umfeld In den angrenzenden Gärten und der Feldflur wurden folgende Arten nachgewiesen (vgl. Tab. 1). Tab. 1: vorkommende Vogelarten im Umfeld des Plangebietes Nr. Art RL BW *1) VS- RL Anh. I EG-Verordnung Nr. 338/ 972 Anh. A o. B*2) 1. Blaumeise x 2. Elster x 3. Feldsperling V x 4. Haussperling V 5. Rabenkrähe x VS- RL Art. 1 *3) x BArt SchV Anl. 1 BNatSchG 10 Abs. 2 Nr. 10 u. 11 Plangebiet Bemerkungen bes. geschützt x Angrenzende Gärten bes. geschützt x Öffentliche Grünfläche bes. geschützt x Angrenzende Gärten bes. geschützt x Öffentliche Grünfläche bes. geschützt x Öffentliche Grünfläche *1) : Rote Liste Baden Württemberg (Stand ) LUBW *2): EG-Verordnung Nr. 338/97 vom , zuletzt geändert durch EG-Verordnung 834/2004 vom *3): Europäische Vogelarten gem. Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) Die nachgewiesenen Vogelarten brüten höchstwahrscheinlich in den Gärten der angrenzenden Siedlung bzw. im angrenzenden Parkbereich und weiter entfernten Gehölzbeständen. Im Plangebiet wurden diese nur futtersuchend oder überfliegend beobachtet. Im Plangebiet befinden sich keine Flächen, die für im Offenland brütende Arten wie der Feldlerche (Alauda arvensis) genutzt werden können. 7

8 3.4 Fledermäuse Im Untersuchungsgebiet wurden bei den Detektorerfassungen insgesamt vier Fledermausarten festgestellt: Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und eine unbestimme Art der Gattung Myotis. Tabelle 1: nachgewiesene Fledermausarten Art Schutzstatus Gefährdun g Anzahl der Nachweise RL D* RL BW* Großer Abendsegler FFH; IV 3 i 3-1 Breitflügelfledermaus FFH; IV V Zwergfledermaus FFH; IV Myotis spec. FFH; IV *0=ausgestorben oder verschollen; 1=vom Aussterben bedroht; 2= stark gefährdet; 3=gefährdet; R=extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion; i= gefährdete wandernde Tierart; G=Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; V=Arten der Vorwarnliste; D= Daten defizitär Potentiell weitere vorkommende Arten: Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Großes Mausohr (Myotis myotis) Großer Abendsegler (Nyctalus noctula): Der Große Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die vor allem Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften nutzt. Der Große Abendsegler jagt in großen Höhen zwischen m über großen Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen sowie über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Die Jagdgebiete können mehr als 10 km vom Quartier entfernt sein. In Baden- Württemberg handelt es meist um Männchenquartiere, Wochenstuben sind die absolute Ausnahme. Weibchen ziehen zur Reproduktion bis nach Nordostdeutschland, Polen und Südschweden. Die Männchen verbleiben oft im Gebiet und warten auf die Rückkehr der Weibchen im Spätsommer, die Paarungszeit ist im Herbst. In vielen Gebieten BadenWürttembergs tritt diese Art insbesondere in den Monaten Mai ( Hinflug ) und dann erst wieder im September ( Rückflug ) in Erscheinung. Als Quartiere werden Baumhöhlen, Nistkästen sowie Spalten an Gebäuden genutzt. 8

9 3.4.2 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus): Als typische Gebäudefledermaus kommt die Breitflügelfledermaus vorwiegend im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereichen vor. Die Jagdgebiete befinden sich bevorzugt in der offenen und halboffenen Landschaft über Grünlandflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks und Gärten sowie unter Straßenlaternen. Dort fliegen die Tiere meist in einer Höhe von 3-15 m. Die individuellen Aktionsräume sind durchschnittlich 4-16 km² groß, wobei die Jagdgebiete meist in einem Radius von 3 (i.d.r. 1-8, max. 12) km um die Quartiere liegen. Fortpflanzungsgesellschaften befinden sich an und in Spaltenverstecken oder Hohlräumen von Gebäuden (z.b. Fassadenverkleidungen, Zwischendecken, Dachböden, Dachpfannen). Einzelne Männchen beziehen neben Gebäudequartieren auch Baumhöhlen, Nistkästen oder Holzstapel. Die Breitflügelfledermaus ist ausgesprochen orts- und quartiertreu Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus): Die Zwergfledermaus bezieht ganz überwiegend Quartiere in Siedlungen. Quartiere in Bäumen und in Nistkästen sind jedoch ebenfalls nachgewiesen. Als Sommerquartiere und Wochenstuben dienen vorwiegend Spaltenverstecke an und in Gebäuden. Die typischen Jagdhabitate der Zwergfledermaus befinden sich an den Waldrändern und Lichtungen. Die Tiere jagen in 2-6 m Höheim freien Luftraum oft entlang von Waldrändern, Hecken und Wegen. Die individuellen Jagdgebiete können bis zu 2,5 km um das Quartier liegen. Die enge Bindung an Strukturen wie z. B. Gehölze erklärt sich u.a. durch den Windschutz, den vor allem kleine Beuteinsekten benötigen (Skiba 2003). 3.5 Aktivitätsnachweise und Flugrouten Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) konnte insgesamt 49 mal detektiert werden und stellt somit im Gebiet die häufigste Art dar. Als Kulturfolger ist die Art in Siedlungen relativ häufig. Die Zwergfledermaus wurde am kompletten Parkrand und auch im Park selbst häufig nachgewiesen. Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) konnte nur an zwei Begehungen insgesamt mit vier Ruffolgen festgestellt werden. Am flog das Tier in mindestens 30 m Höhe für kurze Zeit über der Grünfläche und verschwand dann in nördlicher Richtung über den Parkwald. Am wurde nur eine sehr kurze Ruffolge registriert was auf einen Überflug in großer Höhe hindeutet. 9

10 Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) wurde an zwei Terminen im Bereich der Parkstraße detektiert und auch beobachtet wie diese am Randbereich des Parks auf Jagd war. Kurze Zeit flog das Tier über den Randbereichen der Grünfläche. Insgesamt ist festzustellen dass sich die Fledermausaktivität entlang des nördlichen Parkrandes häuft. Bis auf den Großen Abendsegler wurden alle Arten in diesem Bereich festgestellt. Die Freifläche wurde nur vom Großen Abendsegler überflogen. Auf Grund der geringen Aktivität kann hier nicht von einer Flugroute ausgegangen werden, vielmehr von einem sporadischen Jagdgebiet. Die Dämmerungsbeobachtungen belegen gerade während der Ausflugszeit keine Kreuzung (Überflüge) der Freifläche. Die ersten abendlich gesichteten Tiere wurden aus Richtung Parkanlage kommend beobachtet. Teilweise wurden auch Tiere aus nordöstlicher Parkrichtung fliegend beobachtet (siehe Abbildung 3). Flugroute Fledermäuse Abbildung 3: Flugrouten der nachgewiesenen Fledermäuse Quartierverluste für Fledermäuse sind nicht zu befürchten, da keine großen Bäume gefällt werden. 10

11 3.6 Sonstige Tierarten Sonstige planungsrelevante Tierarten (z.b. Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge) können infolge der vorhandenen Habitatstrukturen und der derzeitigen Nutzung im Plangebiet insgesamt ausgeschlossen werden. Für Reptilien befinden sich keine Unterschlupfmöglichkeiten auf dem festgefahrenen Schotterparkplatz. Die Anwesenheit von Hauskatzen im Siedlungsbereich lässt ebenfalls keine Eidechsenpopulation in diesem Bereich zu. Fototafel: relevante Strukturen im Plangebiet Plangebiet aus Norden Grünfläche im Vordergrund, im Hintegrund Parkanlage Plangebiet aus Westen 11

12 4 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens Auswirkungen des Vorhabens auf die Vögel Gemäß den vorliegenden Kenntnissen über z.b. besonders und streng geschützte Arten (gem. BNatSchG, Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie)/ Rote Liste-Arten, können durch erweiterte Bebauung maßgebliche Beeinträchtigungen für die Vogelwelt, auf Grundlage der vorhandenen Habitatstrukturen prinzipiell ausgeschlossen werden. Infolge der geplanten Bebauung kommt es zunächst v.a. zu einer Inanspruchnahme von Flächen, bei denen es sich vornehmlich um eine Grünflläche im direkten Bezug zur Siedlung handelt. Diese ist aus Artenschutzgründen von vergleichsweise unterdurchschnittlicher Bedeutung. Beeinträchtigungen für konkret und potentiell vorkommende besonders geschützte Vogelarten Bei den durch die geplante Bebauung betroffenen besonders geschützten Vogelarten (vgl. 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Art 1 VS-RL, VS-RL Anhang 1), wie z.b. Haussperling, handelt es sich um Arten mit Brutverdacht in den Randbereichen und nicht im Plamngebiet selbst. Auswirkungen des Vorhabens auf die Fledermäuse Im nördlich angrenzenden Park wurde eine mittlere Fledermausaktivität nachgewiesen. Die zu bebauende Grünfläche wird von den Tieren nur randlich bei Jagdflügen genutzt. Und dies auch nur im nördlichen Teil. Die wichtigste Struktur für Fledermäuse stellt der nördliche Parkrand dar. In diesem Bereich wurden vier Arten nachgewiesen. In diesem Bereich findet kein Eingriff durch die Bebauung statt, sodass die ökologische Funktion weiterhin erfüllt wird. Da keine Fällungen von potentiellen Habitatbäumen geplant sind, ist auch kein Verlust von Fledermausquartieren zu befürchten. Gemäß den vorliegenden Kenntnissen über das Fledermausvorkommen im Plangebiet ist von keiner Beeinträchtigung durch die Maßnahmen auszugehen. Es werden keine Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (1) 1 3 ausgelöst. 12

13 5 Maßnahmenempfehlung Einsatz von insektenfreundlichen Leuchtmitteln und Begrenzung der Beleuchtung auf das unbedingt notwendige Maß Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbare insektenschonende Lampentypen zulässig. Die insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Geltungsbereich zu verwenden. Gehölzentfernung im Rahmen der Bebauung: Die Planung sieht keine Entnahme von großen Altbäumen vor. Sollten sich hier Änderungen ergeben, müsen Altgehölze unbedingt vor einer Fällung von einer Fachkraft auf alle artenschutzrechtlichen Aspekte abgeklärt werden (Höhlenkontrolle usw.). Bei den im nördlichen Parkrand bestehenden Bäumen können derzeit Quartiere nicht ausgeschlossen werden. Für Hecken und Gebüschreihen ist eine Vogelbrut nicht gänzlich ausgeschlossen. Zur Vermeidung der Erfüllung der Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG sollte eine Beseitigung der Heckenstrukturen im Plangebiet nicht zwischen Anfang März und Ende September liegen. 6 Fazit Eine im Stadtzentrum von Aulendorf gelegene Freifläche nördlich der Schussentalklinik soll für die bedarfsgerechte, ressourcenschonende Wohngebietsentwicklung in Innenbereich bebaut werden. Auf der Fläche mit ca. 2,29 ha befinden sich derzeit eine große Grünfläche (ehemaliges Parksanatorium) und im südlichen und östlichen Bereich Parkplätze bzw. gärtnerisch genutzte Flächen. Wegen des angrenzenden alten Baumbestandes im Parkgarten und großer Gebäude wie z.b. das Aulendorfer Schloss ist mit dem Vorkommen von Fledermäusen im Planbereich zu rechnen. Um auszuschließen dass durch die Bebauung wichtige Leitstrukturen für Fledermäuse, die vom Siedlungsbereich in den Parkwald fliegen, verloren gehen wurde an drei Abenden die Fledermausaktivität im Plangebiet untersucht. Mittels Detektor-Untersuchungen konnten insgesamt mindestens 4 Fledermausarten im Gebiet nachgewiesen werden. Diese Arten (Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Myotis spec.) nutzen hauptsächlich den nordwestlichen Parkrand als Jagdhabitat. In diesem Bereich findet kein Eingriff durch die Bebauung statt, sodass die ökologische Funktion weiterhin erfüllt wird. 13

14 Die zu bebauende Grünfläche wurde nicht zu Überflügen in den Parkwald bzw. in die Siedlung genutzt. Im Rahmen der Bebauung sind keine Fällungen von Altbäumen vorgesehen, sodass von keinem Quartierverlust für die Tiere auszugehen ist. Eine prinzipielle Nutzung zur Futtersuche durch Vogelarten des Siedlungsbereichs ist für das Plangebiet festgestellt worden. Hierbei handelt es sich jedoch um allgemein häufige Arten, so dass erhebliche Auswirkungen durch die geplante Bebauung nicht zu befürchten sind. Mit grünordnerischen Maßnahmen wird die Bebauung zum Parkrand hin abgesetzt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass durch das geplante Vorhaben bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen weder für gemeinschaftlich geschützte Arten (Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten) noch für streng geschützte Arten Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1,2,3 BNatschG ausgelöst werden.. 14

15 7 Literatur BAUER, H.-G., & BERTHOLD, P. (1996): Die Brutvögel Mitteleuropas. Bestand und Gefährdung. Aula, Wiesbaden. BEAMAN M., MADGE, S. (2007): Handbuch der Vogelbestimmung.- Verlag Eugen Ulmer. Stuttgart. BRAUN, M. (2003a): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Baden-Württemberg. In: BRAUN, M. & DIETERLEN, F. (2003): Die Säugetiere Baden- Württembergs, Band 1, S , Stuttgart: Ulmer. BRAUN, M. (2003b): Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii (Keyserling & Blasius, 1839). In: BRAUN, M. & DIETERLEN, F. (Hrsg.): Die Säugetiere Baden- Württembergs, Band 1: HÖLZINGER, J. MAHLER, U. (2001): Die Vögel Baden Württembergs, Nicht Singvögel 3.- Verlag Eugen Ulmer. Stuttgart. HÖLZINGER, J., P. BERTHOLD, C. KÖNIG & U. MAHLER (1996): Die in Baden- Württemberg gefährdeten Vogelarten. Rote Liste (4. Fassung. Stand ).- Orn.Jh.Bad.-Württ.9: LANDESSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE BADEN - WÜRTTEMBERG (1993): Die potentielle natürliche Vegetation von Baden-Württemberg. LUBW (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden Württembergs, 5. Fassung. Stand Karlsruhe. MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM BADEN WÜRTTEMBERG (2003): Natura 2000 in Baden Württemberg.- Stuttgart. RUGE, K. (1993): Europäische Spechte Ökologie, Verhalten, Bedrohung, Hilfen.- Beih. Veröff. Naturschutz Landschaftspflege Bad. Württ. 67: SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. - Die neue Brehm-Bücherei. Westrapp Wissenschaften. Hohenwarsleben TRAUTNER, J. & JOOSS, R. (2008): Die Bewertung erheblicher Störung nach 42 BNatschG bei Vogelarten ein Vorschlag zur praktischen Anwendung. Naturschutz und Landschaftsplanung 40, (9) 2008:S

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