Machbarkeitsstudie Windenergie- / Freiflächenphotovoltaik-Park Mallertshofer Heide

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1 Machbarkeitsstudie Windenergie- / Freiflächenphotovoltaik-Park Mallertshofer Heide - Garching Erstellt im Auftrag der Stadt Garching bei München München, Stand:

2 FROELICH & SPORBECK Machbarkeitsstudie Windenergie-/Freiflächenphotovoltaik-Park Mallertshofer Heide - Garching Auftragnehmer: FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG Niederlassung München Josephsburgstraße München Bearbeitung technische Potenzialermittlung Windenergieanlagen u. Photovoltaik: Carl Philipp Riedel, AGENPA, Brunnenstr. 192, Berlin Achim Gebel, Proseedenergy GmbH, Fanny-Zobel-Str. 9, Berlin Projektleiter: Mario Maahs Verantwortlicher Projektingenieur: Stephan Steingen GIS und Datenbanken: David Schaeling München, 12. Dezember 2011

3 FROELICH & SPORBECK Inhalt - I Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung Veranlassung und Zielsetzung Grundsätzliche Vorgehensweise Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Bestandsbeschreibung Allgemeine Gebietsbeschreibung und naturräumliche Situation Schutzgebiete Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) Naturschutzgebiet (NSG) Landschaftsschutzgebiet (LSG) Bannwald Biotoptypen und gesetzlich geschützte Biotope Kartierte Biotope Vorhandene Ausgleichsflächen Arten Pflanzenarten Fledermäuse Kartierungsmethodik Kartierungsergebnisse Vögel Amphibien Weitere Artengruppen Ökologische Funktionen und Biodiversität Landschaftsbild und Geländemorphologie Altlasten (Konversionsflächen) Sonstige Randbedingungen Boden Wasserwirtschaft Siedlungswesen Denkmalschutz Erholung Technische Infrastrukturanlagen Aktuelle Nutzung Zu erwartendes Konfliktpotenzial Konfliktpotenzial Windkraftanlagen Fledermäuse... 26

4 FROELICH & SPORBECK Inhalt - II Kollisionsgefahr Verluste von Jagd- oder Zughabitaten Zerschneidungswirkungen, Meideverhalten Beeinträchtigungen der Ortung durch ultraschallemittierende Anlagen Vögel Kollisionsgefahr Meideverhalten (Mindestabstände) Barrierewirkung Bestandsgrößen Sonstige Arten und Lebensräume Schutzgebiete (FFH, NSG, LSG) Konfliktpotenzial Freiflächen-Photovoltaikanlagen Fledermäuse Flächenversiegelung Barrierewirkung, Kollisionsrisiko Visuelle Wirkungen, Erwärmung, Schallemissionen und elektrische bzw. magnetische Felder Vögel Sonstige Arten und Lebensräume Schutzgebiete (FFH, NSG, LSG) Technische Potenzialermittlung Potenzial für Windkraftanlagen Physische Standorteignung Verfügbare Anlagengrößen Bauprozess Verfügbare Fläche Auslegung und Kapazität Wirtschaftlichkeit des Standorts Technisch-wirtschaftliche Gesamtbewertung des Standorts Ökologische Ausschlusskriterien und Einschränkungen Angepasstes Standortpotenzial für Windkraftanlagen Potenzial für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Physische Standorteignung Identifizierung geeigneter Flächen Erschließung Flächen- und Ertragspotenzial Typische Konstruktionsweise Layout und Komponenten Bauausführung Förderfähigkeit nach EEG und Wirtschaftlichkeit des Standorts Technisch-wirtschaftliche Gesamtbewertung des Standorts Ökologische Ausschlusskriterien und Einschränkungen Angepasstes Standortpotenzial für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Einschätzung der Machbarkeit und Planungsempfehlung... 62

5 FROELICH & SPORBECK Inhalt - III 6 Zusammenfassung Tabellenverzeichnis Tab. 1: Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL im FFH-Gebiet (nach Standard-Datenbogen)... 6 Tab. 2: Arten des Anhangs II FFH-RL im FFH-Gebiet (nach Standard- Datenbogen; Artenliste im Original aus Artenschutzgründen gekürzt)... 6 Tab. 3: Gebietsbezogene Erhaltungsziele im FFH-Gebiet (LFU 2006)... 7 Tab. 4: Tab. 5: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet Phase 1 (SCHALLER 2011 und eigene Kartierung) Landkreisbedeutsame Pflanzenarten (ABSP 1997) und Pflanzenfunde der Artenschutzkartierung (ASK) von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung im Untersuchungsgebiet Tab. 6: Begehungstermine Detektorbegehung, batcorder Tab. 7: Nachgewiesene Fledermausarten Tab. 8: Landkreisbedeutsame Vogelarten (ABSP 1997) und Artangaben der Artenschutzkartierung (ASK) von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung im Untersuchungsgebiet Tab. 9: Amphibienfunde der Artenschutzkartierung (ASK) von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung im Untersuchungsgebiet Tab. 10: Projektspezifisches Kollisionsrisiko für Fledermäuse Tab. 11: Kriterien zur Potentialanalyse Windkraft Tab. 12: Abschätzung des Leistungspotentials der Offenlandflächen Tab. 13: Abschätzung des Leistungspotential der gegebenen Altlastenverdachtsflächen Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Ablaufschema zum Vorgehen bei der Machbarkeitsstudie... 3 Abb. 2: Erfassung von Fledermausrufen mit Detektor und EDV-gestützter anschließender Rufanalyse Abb. 3: Automatisches Aufzeichnungsgerät (batcorder der Fa. ecoobs) Abb. 4: Typisches Landschaftsbild im Bereich des Nord-West-Sammlers der SWM Abb. 5: Typische Acker-Pararendzina im Gebiet nahe der A

6 FROELICH & SPORBECK Inhalt - IV Abb. 6: Verteilung der Totfunde auf die Arten (nach DÜRR 2011) Abb. 7: Waldabstand und Totfundverteilung (nach SEICHE, ENDL & LEIN 2007) Abb. 8: Abhängigkeit der Totfundzahl von der Anzahl der WEA / Windpark (ENDL ET AL. 2004) Abb. 9: Fundament einer WEA Abb. 10: Installation der Turmelemente und des Rotors Abb. 11: Flächenpotential für Windkraft Abb. 12: Übersicht über potentielle Auslegung des Windparks im Plangebiet (illustrierende Darstellung ohne Standortfestlegung) Abb. 13: Kennzeichnung: Grenze Untersuchungsgebiet (schwarz gestrichelt), potentiell geeigneten Offenlandbereiche (gelb), Grenze Naturschutzgebiet (dunkelblau) Abb. 14: Altlastenverdachtsflächen: Verfüllte Kiesgruben (Orange), offene Kiesgruben (violett) teilweise veraltete Darstellung. Z. T. liegt eine Förderfähigkeit nach EEG vor (Landratsamt München, 1994) Anhänge Anhang 1: Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet D Heideflächen und Lohwälder nördlich von München Anhang 2: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet D Heideflächen und Lohwälder nördlich von München (LFU 2006) Anhang 3: Naturschutzgebietsverordnung Mallertshofer Holz mit Heiden Karten Karte 1: Bestand Schutzgebiete und Biotope M.: 1: Karte 2: Bestand Arten M.: 1: Karte 3: Bestand Infrastruktur M.: 1:15.000

7 FROELICH & SPORBECK Seite 1 1 Einleitung 1.1 Veranlassung und Zielsetzung Eine von der Stadt Garching bei München in Auftrag gegebene Studie zur Ermittlung möglicher Windkraftstandorte im Stadtgebiet (TEAMBÜRO MARKERT 2011) hat ergeben, dass nach konventionellen Prüfkriterien nahezu keine nutzbaren Flächen im Stadtgebiet vorhanden sind. Dieses Ergebnis schränkt die Umsetzung des stadteigenen Klimaschutzkonzepts und die engagierte Beteiligung der Stadt an der Energie-Vision des Landkreises München mit bereits eingeleiteten Maßnahmen wie Tiefengeothermienutzung und Biomasse-Blockheizkraftwerk-Projekt erheblich ein. Die Stadt beabsichtigt deshalb, in Kenntnis der Naturschutzgebietsverordnung und der Schutzund Erhaltungsziele im Standard-Datenbogen, die grundsätzliche Machbarkeit eines Windparks im Teilgebiet Mallertshofer Holz des FFH-Gebiets DE Heideflächen und Lohwälder nördlich von München zu prüfen. Optional wird zusätzlich die Kombination mit Photovoltaik geprüft. Das FFH-Gebiet liegt im Nordwesten des Stadtgebiets. Es ist zusätzlich als Naturschutzgebiet Mallertshofer Holz mit Heiden gemäß 23 BNatSchG ausgewiesen. Die grundsätzliche Realisierungsmöglichkeit wird maßgeblich von der Vereinbarkeit der Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien mit den Schutzzielen des FFH-Gebiets sowie dem Schutzzweck und den Verboten des NSG abhängen. Neben der notwendigen naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Bestandsaufnahme wird auch eine überschlägige Potenzialermittlung für die technische Ausgestaltung der in Rede stehenden Flächen mit Windrädern und Photovoltaikmodulen, einschließlich der nötigen Erschließung vorgenommen. Zusammen mit einer Abschätzung der zu erwartenden wirtschaftlichen Darstellung der Anlagen soll damit die Grundlage für eine abwägende Betrachtung von Vorteilen, ökologischen Risiken und Planungshemmnissen geschaffen werden. Im Ergebnis wird eine Einschätzung der technischen, ökonomischen, ökologischen und rechtlichen Machbarkeit gegeben, die der Vorbereitung weiterer Entscheidungen der Stadt Garching dient. Die Machbarkeitsstudie ist prinzipiell modular aufgebaut. Der vorliegende Zwischenbericht zur Phase 1 beschränkt sich zunächst auf das Gebiet der Stadt Garching und vorläufige Kartierergebnisse zu Fledermäusen. Für den Schlussbericht wird die Fledermauskartierung im Frühsommer 2012 ergänzt. Die Ergebnisse werden anschließend zur Überprüfung der getroffenen Aussagen verwendet. Um das Gesamtpotenzial für den Bereich Mallertshofer Holz bzw. Mallertshofer Heide zu ermitteln, ist vorgesehen, in einer Phase 2 das Untersuchungsgebiet nach Norden auszudehnen und zusätzlich Flächen auf Echinger Flur zu untersuchen. Dies ist dringend angeraten, weil die Einengung der Betrachtung durch eine Gemeindegrenze ohne fachlich-räumlichen Bezug willkürlich ist und zwangsläufig zu einer fachlich nicht ableitbaren Einschränkung der Ergebnisse führt.

8 FROELICH & SPORBECK Seite Grundsätzliche Vorgehensweise Damit die Einschätzungen in dieser Studie auf einer möglichst fundierten fachlichen Grundlage vorgenommen werden, sind zoologische und floristisch-vegetationskundliche Kenntnisse des Gebiets eine maßgebliche Voraussetzung. Dabei wird überwiegend auf vorhandene Unterlagen zurückgegriffen. Hinsichtlich der von Windenergieanlagen potenziell besonders gefährdeten Fledermäuse, denen gleichzeitig ein hoher Schutzstatus und Indikatorfunktionen zukommen, liegt nur eine schlechte Datenbasis vor. Deshalb wurde hierfür eine eigene Kartierung durchgeführt. Diese konnte den Frühsommeraspekt wegen des Zeitpunktes der Beauftragung nicht mehr berücksichtigen. Deshalb stützt sich der vorliegende Zwischenbericht nur auf die Ergebnisse aus den Kartierdurchgängen im Sommer und Herbst Für die Schlussfassung werden dann die Ergebnisse der im Jahr 2012 nachgeholten Erfassungen für Frühjahr und Frühsommer mit berücksichtigt. Die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt technische, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte gleichgewichtig. Die Bearbeitung erfolgte durch ein interdisziplinäres Arbeitsteam aus Spezialisten für die Projektierung und Planung von Windenergieanlagen (WEA) und Photovoltaikanlagen (PVA) sowie Ökologen und Landschaftsplanern. Parallel zur naturschutzfachlichen Bestandsaufnahme wurde im ersten Schritt eine technische Potenzialermittlung für Windkraft und Photovoltaik durchgeführt, um zunächst unbeeinflusst die rein technische und wirtschaftliche Machbarkeit am Standort zu überprüfen. Im zweiten Schritt wurden dann ökologische Ausschluss- und Einschränkungskriterien angelegt um zu einer abgeschichteten Beurteilung der Potenziale zu kommen. Dabei sind fachrechtliche Aspekte noch hintan gestellt. Diese werden schließlich in die abschließende abwägende Beurteilung der Machbarkeit unter synoptischer Abwägung konkurrierender Teilaspekte einbezogen. Diesen Ablauf veranschaulicht das Schema der Abbildung 1. Bereits frühzeitig wurden die Waldbereiche des Mallertshofer Holzes in Abstimmung mit der Auftraggeberin aus der detaillierten Betrachtung ausgeschlossen. Aus einem ganzen Bündel von Gründen mit einer starken Kumulation des Konfliktpotenzials erschien es bereits nach der ersten überschlägigen Bestandaufnahme und bestätigt durch eine gemeinsame Ortsbegehung des Planungsteams nicht sinnvoll, die Waldflächen als potenzielle Standorte für WEA zu prüfen. Damit stand frühzeitig fest, dass sich die Untersuchung auf die Freiflächen der Mallertshofer Heide konzentrieren würde. Stichwortartig werden die wichtigsten Ausschlussgründe für das Waldgebiet nachfolgend aufgeführt: Waldflächen fast vollständig außerhalb des Gemeindegebiets Garching Neben dem bestehenden doppelten Schutzstatus als FFH-Gebiet und NSG zusätzliche Ausweisung als Bannwald und in großen Teilen als Wald für den Immissionsschutz Schutz des landschaftlichen Kleinods der Wüstung Mallertshofen mit denkmalgeschütztem Kirchlein als kulturhistorischem Identifikationsort Schutz des Erholungsgebiets Mallertshofer Sees

9 FROELICH & SPORBECK Seite 3 Die Wälder und Lichtungen stellen einen Kernbereich des Schutzgebiets mit sehr wertvollen Flächen oder Flächen von hohem Entwicklungspotenzial dar Hohe Bedeutung der Waldbereiche für Fledermäuse und Vögel Große Teile unterliegen der gezielten Entwicklungspflege durch den Heideflächenverein Münchner Norden e. V. Abb. 1: Ablaufschema zum Vorgehen bei der Machbarkeitsstudie

10 FROELICH & SPORBECK Seite Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Das Untersuchungsgebiet liegt nordwestlich des Kernortes von Garching. Es umfasst im Wesentlichen die Freiflächen und Feldgehölze der Mallertshofer Heide und das Mallertshofer Holz mit Lichtungen im Nordwesten. Für die Phase 1 der Machbarkeitsstudie, die sich auf das Gemeindegebiet von Garching konzentriert, bildet die Gemeindegrenze zwischen Garching und Eching bzw. zwischen Unterschließheim und Eching die Begrenzung nach Norden. Lediglich ein Ackerstück nahe der Autobahn A 9, das spornartig nach Süden in die Garchinger Flur hinein reicht, wurde vom Gemeindegebiet Eching einbezogen. Im Westteil bezieht das Untersuchungsgebiet auch Gebiete von Ober- und Unterschleißheim ein. Die östliche Begrenzung bildet die A 9. Nach Südosten beschließt eine Linie von der Anschlussstelle Garching-Nord der A 9 bis zum Kreisverkehr an der B 11 das Gebiet. Im Süden reicht das untersuchte Gebiet bis an den Rand des Gewerbegebiets Hochbrück. Die westliche Begrenzung bildet die Ingolstädter Landstraße (B 13) und im Nordwesten verläuft die Grenze entlang der St 2053 Kreuzhof Eching. Zusammengenommen hat das Untersuchungsgebiet eine Fläche von rund 570 ha. Der Zuschnitt des Untersuchungsgebiets ergibt sich maßgeblich aus der Anforderung, dass neben dem Schutzgebiet Mallertshofer Holz auch benachbarte Pufferbereiche und faunistischfunktionale Strukturen der Umgebung in die Betrachtung einzubeziehen sind. Das Untersuchungsgebiet ist in den diesem Text beigefügten Karten 1 bis 3 jeweils dargestellt.

11 FROELICH & SPORBECK Seite 5 2 Bestandsbeschreibung 2.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung und naturräumliche Situation Das im Rahmen der Phase 1 dieser Machbarkeitsstudie untersuchte Gebiet umfasst im Wesentlichen den Südteil von Teilgebiet 4 des FFH-Gebiets Heideflächen und Lohwälder nördlich von München, das zugleich als Naturschutzgebiet geschützt ist. Dazu kommen angrenzende Bereiche mit Pufferfunktion für das Schutzgebiet. Der Weitaus größte Teil des Schutzgebiets ist aktuell im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und zur Übertragung als Nationales Naturerbe vorgesehen. Im westlichen Viertel liegen Teile des Mallertshofer Holzes mit eingestreuten Lichtungen, der als ruhiges, naturnahes Erholungsgebiet genutzte Mallertshofer See und die Rodungsinsel Mallertshofen mit dem denkmalgeschützten Kirchlein St. Martin als Überrest der ehemaligen Ansiedlung Mallertshofen. Der weit überwiegende Teil wird von den weitläufig offenen Flächen der Mallertshofer Heide eingenommen, die nur randlich von kleinen Gehölzinseln und Waldstreifen strukturiert werden. Im Südosten verläuft die Westumfahrung Garching im Zuge der B 11. Östlich der B 11 liegt der Garchinger See, der als viel frequentiertes Badegewässer einen Erholungsschwerpinkt darstellt. Er wird von Gehölzen eingerahmt. Im äußersten Südosten besteht eine Kleingartenkolonie nahe dem Kreisverkehr an der B 11, jedoch durch einen schmalen Waldstreifen von der Straße abgesetzt. Kleingartenkolonie, Garchinger See und das dazwischen liegende Hacklholz trennen die Heidelandschaft von den ortsnahen Ackerflächen bei Garching ab. Das Untersuchungsgebiet ist frei von Besiedlung. Die Höhenlage bewegt sich um 480 m. ü. NN. Mallertshofer Holz und Mallertshofer Heide bilden einen Teil der Heidelandschaft auf der Münchner Schotterebene nördlich von München und sind somit Bestandteil des Naturraums Wälder und Heiden im Norden Münchens (Landschaftsraum 8 im Regionalplan). Gleichwohl ist Bewuchs mit Heidecharakter nur bereichsweise mit Schwerpunkt im Waldbereich (Lichtungen, Rodungsinseln und Krautschicht unter dem lichten Schirm von Bäumen) in nennenswertem Ausmaß vorhanden. Im Offenland finden sich Heidebestände nur kleinflächig und sekundär, auf angelegten Flächen wie der Trasse des Nordwestsammlers oder Ausgleichsflächen für die B 11. Großflächig werden die Freiflächen von Fettwiesen und weiden eingenommen. Am West-, Süd- und Ostrand sind auch Äcker vorhanden. Charakteristisch ist in den letzten Jahren die wieder aufgenommene Wanderschäferei, mit dem Ziel der Landschaftspflege und entwicklung. Der geologische Untergrund ist geprägt von mächtigen, würm-eiszeitlichen Flussschottern aus karbonatreichem Gestein mit sandig-schluffigen Beimengungen. Die Ablagerung erfolgte in ebener Lage, so dass das Gebiet keine erkennbaren natürlichen Höhenunterschiede aufweist.

12 FROELICH & SPORBECK Seite Schutzgebiete Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) Das im Untersuchungsgebiet liegende Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) Nr. DE Heideflächen und Lohwälder nördlich von München, Teilgebiet 04 ist nach Maßgabe der 31ff. BNatSchG als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung geschützt und damit Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes Natura Der Standard- Datenbogen und die gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele (LFU 2006) sind diesem Text als Anhang 1 und Anhang 2 beigefügt. Nach diesen Unterlagen kommen im Gesamtgebiet (alle Teilgebiete) die in den beiden folgenden Tabellen aufgeführten Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL und Arten des Anhangs II der FFH-RL vor. Tab. 1: Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL im FFH-Gebiet (nach Standard- Datenbogen) EU-Code LRT-Name 6210 ( * ) Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorbe officinalis) 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) * und Fettdruck: prioritär Alle drei aufgeführten LRT sind auch im Teilgebiet 4 innerhalb des untersuchten Gebiets vorliegender Studie enthalten. Tab. 2: Arten des Anhangs II FFH-RL im FFH-Gebiet (nach Standard-Datenbogen; Artenliste im Original aus Artenschutzgründen gekürzt) * und fett: prioritär EU-Code Wiss. Artname Deutscher Artname 1084* Osmonda eremita* Eremit Über das Vorkommen des Eremiten im Teilgebiet 4 innerhalb des untersuchten Gebiets der vorliegenden Machbarkeitsstudie liegen keine Informationen vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Art im Mallertshofer Holz eine Population besitzt. Die gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungsziele des Gebiets sind vom LfU wie folgt definiert:

13 FROELICH & SPORBECK Seite 7 Tab. 3: Gebietsbezogene Erhaltungsziele im FFH-Gebiet (LFU 2006) Nr. Zielformulierung 1 Erhaltung bzw. Wiederherstellung der national bedeutsamen Kalkmagerrasen, der artenreichen Flachland-Mähwiesen sowie der lichten Mischwaldbestände im Münchner Norden im Bereich der Garchinger Heide, der Fröttmaninger Heide, der Panzwerwiese, der Heiden um den Sportflugplatz Oberschleißheim sowie der Echinger Lohe, des Mallertshofer, Hartel- und Korbinianiholzes. 2 Erhaltung bzw. Wiederherstellung der großflächigen Kalkmagerrasenbestände (naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, prioritär) und mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorbe officinalis) einschließlich der Waldsäume mit ihren typischen, z. T. nutzungsgeprägten Strukturen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes sowie des weitgehend gehölzfreien Charakters; Erhaltung der einmaligen Durchmischung dealpiner, submediterraner und kontinentaler Florenelemente mit Vorkommen sehr seltener Arten wie Frühlings- Adonisröschen, Ausdauerndem Lein und Filziger Flockenblume, insbesondere in der Garchinger Heide; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der charakteristischen faunistischen Artengemeinschaften, u. a. mit Vorkommen von Wechselkröte, Heidelerche, Kleinem Heidegrashüpfer und Blauflügeliger Ödlandschrecke, sowie deren Habitatelemente. 3 Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wälder (Galio-Carpinetum), insbesondere in der Echinger Lohe, aber auch im Mallertshofer, Hartel- und Korbinianiholz; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des biotopprägenden Nährstoffhaushalts, der Störungsarmut, eines hohen Anteils an Höhlenbäumen, Alt- und Totholz sowie der charakteristischen Bestandsstruktur und Baumartenzusammensetzung. 4 Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Eremiten (prioritär) und seiner Lebensräume in ausreichend großen Laubwaldbeständen mit einem hohen Anteil an Tot- und Altholz sowie Baumstümpfen und anbrüchigen Bäumen (insbesondere Eichen). 5 Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Biotopverbunds und der funktionalen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Teilgebieten. Anmerkung: Das Gebiet unterliegt teilweise der militärischen Nutzung. Durch die Gebietsmeldung und eine spätere Aufnahme der Gebiete in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung dürfen keine wesentlichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der dauerhaften militärischen Nutzung einschließlich einer Nutzungsänderung dieses Gebietes für Zwecke der Bündnis- und Landesverteidigung erfolgen. Die den Erhaltungszielen angefügte Anmerkung bezieht sich nicht auf das Teilgebiet Mallertshofer Holz. Dieses ist heute nicht mehr unter militärischer Nutzung, sondern steht unter der Verwaltung der BImA Naturschutzgebiet (NSG) Das Teilgebiet 4 Mallertshofer Holz des vorstehend beschriebenen FFH-Gebiets ist vollständig gemäß Schutzgebietsverordnung der Regierung von Oberbayern vom , zuletzt berichtigt am , zusätzlich als NSG Mallertshofer Holz mit Heiden (Nr /82) nach 23 BNatSchG unter Schutz gestellt (Verordnung siehe Anhang 3). Der in 3 der Verordnung aufgeführte Schutzzweck ist nachfolgend wiedergegeben:

14 FROELICH & SPORBECK Seite 8 (1) Zweck der Festlegung des Naturschutzgebietes Mallertshofer Holz mit Heiden ist es, 1. einen landschaftsgeschichtlich bedeutsamen und naturnahen Rest der Heidelandschaft im Naturraum Münchner Schotterebene zu schützen und zu entwickeln, 2. die dortigen Vorkommen der in Bayern und in dem Naturraum gefährdeten und rückläufigen Pflanzenarten und gemeinschaften, insbesondere die lichten Schneeheide- Kiefernwälder und Grasheiden in dem bestehenden Umfang zu erhalten und ihre Bestände zu verbessern und auszudehnen, 3. der dortigen Tierwelt mit ihrem hohen Anteil an gefährdeten und allgemein rückläufigen Arten den erforderlichen Lebensraum zu sichern und Störungen fernzuhalten, 4. die durch die Standortfaktoren und die Tier- und Pflanzenwelt bestimmte natürliche Eigenart des Gebiets zu bewahren bzw. durch Extensivierung bisher intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen wiederherzustellen und den Bestand und die Entwicklung der Lebensgemeinschaften zu gewährleisten, 5. geschlossene Waldteile ihrem Standort entsprechend einer naturbetonten und strukturreichen Waldentwicklung zuzuführen, 6. die aufgelassene Kiesabbaustelle Kastner Grube mit ihren offenen Stillgewässern und wechselfeuchten bis trockenen Kiesmagerstandorten als Lebensraum für darauf angewiesene Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Wat- und Wasservögel, und deren ungestörte Entwicklung zu sichern, 7. die wissenschaftliche Erforschung der Entwicklung der Halbtrockenrasengesellschaften sowie deren Lebensgemeinschaften und Standortbedingungen zu ermöglichen. (2) Das Naturschutzgebiet Mallertshofer Holz mit Heiden wird auch in seiner Eigenschaft als Natura-2000-Gebiet geschützt. Erhaltungsziele im Sinn des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (ABI. EG Nr. L 206, S. 7) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) sind: 1. die Erhaltung der Grasheidenkomplexe mit Kalk-Trockenrasen und mageren Mähwiesen sowie der Waldsäume und mäntel als bedeutende Heiderelikte mit ihren Artengemeinschaften, 2. der Erhalt der vorhandenen störungsarmen Eichen-Hainbuchen-Wälder und der Erhalt ihrer typischen Tierwelt durch Sicherung des Höhlen-, Horst- und Laubbaumanteils sowie ausreichenden Alt- und Totholzanteils, 3. der Schutz der (mäßig) nährstoffarmen Standorte und ausreichenden Pufferflächen,

15 FROELICH & SPORBECK Seite 9 4. die Sicherung ausreichender Habitatgrößen der für die Lebensraumtypen charakteristischen Artengemeinschaften, 5. der Erhalt der Biotopverbundfunktion zwischen Fröttmaninger und Garchinger Heide, mit folgenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 6210 Trespen- Schwingel-Kalk-Trockenrasen (Festuco-Brometalia, besonders orchideenreiche Bestände), 6510 Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe, 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum). Bei den in Satz 2 der Schutzgebietsverordnung aufgeführten Erhaltungszielen als FFH-Gebiet fällt auf, dass diese nicht wortgleich mit den in Kapitel 2.2.1, Tab. 3, aufgeführten gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungsziele des LfU sind. Inhaltlich sind die Erhaltungsziele weitgehend, jedoch nicht vollständig deckungsgleich. Für die Konfliktanalyse sind somit beide Auflistungen heranzuziehen. Die besondere Schutzwürdigkeit des NSG ergibt sich u. a. nach Angaben des ABSP LANDKREIS MÜNCHEN (1997) aus folgenden Gegebenheiten: Trockenstandorte mit landesweiter Bedeutung. Kalkmagerrasen und Altgrasfluren sowie magere Wiesen, Weiden und Trockenwald mit Magerrasen im Unterwuchs im Bereich des Mallertshofer Holzes im Westen und Nordwesten des Gebiets und an der Grenze Garching/Oberschleißheim. Diese sind ergänzt um Trockenstandorte mit überregionaler und regionaler Bedeutung. Lichte Waldstellen, Waldlichtungen mit magerem Vegetationsbestand und Trockenwald mit Magerrasen im Unterwuchs im Westen/Nordwesten des Gebiets und an der Grenze Garching/Oberschleißheim im Mallertshofer Holz. Kalkmagerrasen und Altgrasfluren sowie magere Wiesen, Weiden und Trockenwald mit Magerrasen im Unterwuchs, magere Ruderalfluren, Initialvegetation. Kiefern- und Kiefernmischwälder mit Arten bzw. Artenpotential der Trockenwälder und Magerrasen im Münchener Norden. Vorwiegend an der Grenze Oberschleißheim/Eching im Nordwesten sowie Trockenwald mit Magerrasen im Unterwuchs im Westen des Gebiets. Nahezu gesamtes Gebiet (potenzieller) Trockenstandort-Lebensraumkomplex mit insgesamt landesweiter Bedeutung. Einzelne Stillgewässer-Lebensräume mit überregionaler Bedeutung für die Wechselkröte Landschaftsschutzgebiet (LSG) Zusätzlich zum Schutzstatus als NSG und Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) gehört das Untersuchungsgebiet für die Phase 1 nahezu vollständig zum LSG Nr Münchner Norden im Bereich der Stadt Garching und den Gemeinden Ober- und Unterschleißheim. Lediglich Randbereiche im Süden zur Bebauung Hochbrück und im Osten entlang der A 9 sind vom Landschaftsschutzgebiet ausgenommen.

16 FROELICH & SPORBECK Seite 10 Als Schutzzweck des LSG wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts u. in Trocken- und Halbtrockenflächen und den Waldungen genannt, weiterhin die Sicherung der Lebensbedingungen für eine standortgerechte Artenvielfalt und der Erhalt des Landschaftsbildes sowie die Funktion als Naherholungsgebiet. Die Schutzkategorien NSG und FFH-Gebiet stellen deutlich strengere Schutzregime als das Landschaftsschutzgebiet dar. Maßgeblich in Verbindung mit der Errichtung von WEA und PV-Anlagen ist dennoch vor allem 26 Satz 2 BNatSchG: In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen Bannwald Nahezu alle Waldbereiche des Untersuchungsgebiets sind als Bannwald geschützt. Zu Bannwald wird nach Art. 11 BayWaldG Wald erklärt, der auf Grund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss. Auch eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt, die Luftreinhaltung oder für den Immissionsschutz begründen eine Ausweisung als Bannwald. 2.3 Biotoptypen und gesetzlich geschützte Biotope Von SCHOBER 2011 liegt eine Bestandsaufnahme der Biotoptypen innerhalb der Schutzgebietsgrenzen Mallertshofer Holz mit Heiden vor. Die in den Randbereichen des Untersuchungsgebiets außerhalb der Schutzgebietsgrenzen vorgenommene Ergänzungskartierung ergab keine zusätzlichen Biotoptypen. Demnach sind die in der Tab. 4 aufgelisteten Biotoptypen vorhanden. Tab. 4: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet Phase 1 (SCHALLER 2011 und eigene Kartierung) ( ) 1 = zum Teil geschützt, wenn auf trocken-warmen Standort / (*) = prioritär: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen Biotoptyp Gesetzl. geschützt 30 BNatSchG LRT nach Anh. I FFH-RL Stillgewässer Stillgewässer mit naturnaher Schwimmblatt- bzw. Unterwasservegetation 3150 Initialvegetation auf trockenen Standorten Acker Grünland (Wiesen und Weiden) - intensiv

17 FROELICH & SPORBECK Seite 11 Biotoptyp Grünland (Wiesen und Weiden) extensiv Gesetzl. geschützt 30 BNatSchG LRT nach Anh. I FFH-RL Grünland (Wiesen und Weiden) extensiv und artenreich 6510 Magerrasenbrache, magere Altgrasbestände, Grünlandbrache Kalk-Trockenrasen 6210 ( * ) Initialvegetation auf feuchten bis nassen Standorten Großseggenriede und Röhrichte Saumbestände, Schlagfluren, Ruderalfluren, Neophytenfluren Hecken und Gebüsche ( ) 1 Gehölzreiche Brachen Mischwald und -forst Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 9170 Laubwald und gemischte Aufforstung Sonstiger Wald Kiefernwald auf basenreichem Standort Die naturnahen Biotoptypen konzentrieren sich auf das Gebiet des Mallertshofer Holzes mit seinen Lichtungen. Im Offenland der Heide kommen großflächig Fettwiesen und weiden und an den Rändern vereinzelt Äcker vor. Magerstandorte mit trockener Initialvegetation und Magerrasen beschränken sich auf die als Ausgleichsfläche angelegte Trasse des Südwestsammlers und angelegte, noch junge Ausgleichsflächen mit Extensivwiesen an der B 11. Waldriegel an der A 9, an der B 11, an der Bebauung Gewerbegebiet Hochbrück und in Nord-Süd-Richtung an der Nordgrenze des Untersuchungsgebiets der Phase 1 sind fast vollständig als Sonstiger Wald anzusprechen und teilweise von Föhrenbestockung dominiert. Nahe der B 11 im Osten des Untersuchungsgebiets bildet eine naturnahe Labkraut-Eichen-Hainbuchenbestockung ein kleines Feldgehölz. Zwischen Ortsrand Hochbrück und einer Kiesgrube liegt eine große Brachfläche mit stark überdüngter Altgrasflur. In Verlängerung der Kiesgrube nach Osten liegt eine deutlich weniger nährstoffreiche Altgrasflur ehe am östlichen Ende ein gut entwickeltes Gebüsch das Flurstück abschließt. Gehölzreiche Brachflächen machen die südliche Umgebung des Mallertshofer Sees aus. 2.4 Kartierte Biotope Von der amtlichen Flachland-Biotopkartierung im Landkreis München sind nur wenige Flächen außerhalb des Mallertshofer Holzes erfasst. Das Muster der Biotopflächen deckt sich weitgehend mit der Verteilung der Feldgehölze im Bereich der Mallertshofer Heide und der Waldlich-

18 FROELICH & SPORBECK Seite 12 tungen im Mallertshofer Holzes, wobei einschränkend anzumerken ist, dass die große Lichtung im Bereich des Mallertshofer Kirchleins nur in der Westhälfte kartierwürdig war. Die Osthälfte ist nicht aufgenommen. Im Südwesten des Untersuchungsgebiets sind das Hacklholz und der Baumbestand am Garchinger See sowie Verlandungsröhricht am Garchinger See biotopkartiert. Im Offenland wurden die naturnahen kleinen Feldgehölzinseln überwiegend als Biotop kartiert. Die Vegetation an den Böschungen der Kiesgrube ist als Magerrasen, trockene Initialvegetation und mesophiles Gebüsch kartiert. Darüber hinaus sind nur noch eine Hecke und im Westteil Bereiche des Grünlandes mit verdichtetem Untergrund als Feuchtwiese von der Biotopkartierung erfasst. Insgesamt machen die kartierten Biotope außerhalb des Waldes nur einen verschwindend geringen Flächenanteil des Untersuchungsgebiets aus. 2.5 Vorhandene Ausgleichsflächen Die Trasse des Nordwestsammlers der Münchner Stadtentwässerung sind als Ausgleichsflächen angelegt. Hier sind trockene Initialvegetation und noch wenig entwickelte Magerrasen entstanden. Für die B 11 sind auf Höhe des Hacklholzes beiderseits der Straße Ausgleichsflächen angelegt, die zum einen Laichhabitate und Landlebensraum für Wechselkröte und Reptilien und zum anderen magere Wiesenbereiche mit Entwicklungsziel Heidevegetation vorsehen. Die Flächen sind noch relativ jung und bedürfen noch der Entwicklungspflege, um den Zielzustand zu erreichen. Weitere Ausgleichsflächen sind im Gebiet nicht bekannt. 2.6 Arten Pflanzenarten Das NSG Mallertshofer Holz mit Heiden zeichnet sich durch ein Nebeneinander vielfältiger geographischer Florenelemente aus. Arten mediterraner, submediterraner, arktisch-alpiner und pontisch-pannonischer Herkunft führen zu einer einzigartigen Florenzusammensetzung und dokumentieren die nacheiszeitliche Florengeschichte der Münchner Schotterebene. Zahlreiche Arten erreichen hier den Rand ihres Hauptverbreitungsgebiets oder haben isolierte Fundpunkte. Andere Arten haben hier einen bayernweiten Verbreitungsschwerpunkt. Die vorhandenen Artangaben konzentrieren sich fast ausschließlich auf den Westteil des Gebiets im Bereich des Mallertshofer Holzes. Dies korreliert weitgehend mit der Verteilung von naturnahen Vegetationseinheiten, die im Offenland der Heidelandschaft nur kleinflächig und reliktisch bzw. sekundär angelegt und noch wenig entwickelt vorhanden sind.

19 FROELICH & SPORBECK Seite 13 Tab. 5: Landkreisbedeutsame Pflanzenarten (ABSP 1997) und Pflanzenfunde der Artenschutzkartierung (ASK) von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung im Untersuchungsgebiet = Schutzstatus gemäß der Liste der in Deutschland nach 10 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 11 BNatSchG streng geschützten heimischen Tiere und Pflanzen Wiss. Artname Deutscher Artname RL-B / RL-D / Nr. ASK- Fundort in Karte 2 Aster amellus Kalk-Aster 3 / - Aster linosyris Goldaster 3 / - Biscutella laevigiata ssp. Kerneri Brillenschote - / - Carduus defloratus Alpen-Distel - / - Carex ericetorum Heide-Segge - / 3 Carex sempervirens Horst-Segge - / - Carlina arcaulis Silberdistel - / - Cerastium semidecandrum Sahd-Hornkraut - / - Cerinthe minor kleine Wachsblume 3 /- Cytisus ratisbonensis Regensburger Geißklee - / - Daphne creorum Heideröschen 3 / 2 Dorycnium germanicum Deutscher Backenklee 3 / - 3 Gentiana clusii Clusius Enzian 3 / 3 Globularia cordifolia Herzblättrige Kugelblume - / - Globularia punctate gewöhnliche Kugelblume - / 3 Hieracium hoppeanum ssp. testimoniale Hoppes Habichtskraut 3 / - Hyoscyamus niger schwarzes Bilsenkraut 3 / 3 Inula hirta Rauer Alant 3 / 3 Koeleria macrantha Zierliche Kammschmiele - / - Linum perenne Ausdauernder Lein 1 / 1 / 1 Lithospermum officinale Echter Steinsame 3 / - Scabiosa canescens Graue Scabiose 2/ 3 2 Trifolium alpestre Hügel-Klee 3 / Fledermäuse Die Kartierungen begannen gegen Ende Juli unmittelbar nach Auftragserteilung. Jagdhabitate und Wochenstuben konnten deshalb im Jahr 2011 aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit noch nicht erfasst werden. Dies wird im Jahr 2012 nachgeholt. Dabei ist die Durchführung von

20 FROELICH & SPORBECK Seite 14 insgesamt sieben Begehungen unter Einsatz von BAT-Detektoren im Zeitraum von April 2012 bis Juli 2012 vorgesehen. Es erfolgt eine Erfassung der Jagdhabitate mittels Detektorkartierung (Zeitdehnungsdetektor Pettersson D1000x) und anschließende Auswertung mit dem Programm BatSound (i. d. R. artgenaue Ansprache) und der Einsatz von Horchkisten und Nachtsichtgeräten. Die Zwischenergebnisse der Fledermauskartierung 2011 im Zuge der Phase 1 der Machbarkeitsstudie werden nachfolgend dokumentiert Kartierungsmethodik Detektorerfassung Zur Erfassung der Fledermausfauna wurden im Untersuchungsjahr 2011 acht nächtliche Begehungen mittels Detektor nach standardisierten Methoden (s. VUBD 1998) durchgeführt. Die Begehungen fanden im Zeitraum zwischen dem und dem statt. Dabei wurden sowohl optische als auch akustische Nachweise erhoben. Über Sichtnachweise wurden Größe, Flugzeit, Flugart, Anzahl und Habitatnutzung aufgenommen. Verwendet wurden dabei Halogenscheinwerfer und ein hochauflösendes Nachtsichtgerät (ITT Night-Mariner). Die Aufnahme der Lautäußerungen erfolgte über den Einsatz eines Fledermausdetektors (Pettersson D1000x) mit anschließender Analyse der Rufe (10-fach gedehnt) mittels Pettersson-BatSound- Software. Fledermausruferfassung mit Detektor Pettersson -90 db -70 db -50 db -30 db -10 db Spectrogram, FFT size 512, Hanning window. 150 khz 100 khz 50 khz sec. Abb. 2: Erfassung von Fledermausrufen mit Detektor und EDV-gestützter anschließender Rufanalyse

21 FROELICH & SPORBECK Seite 15 Tab. 6: Begehungstermine Detektorbegehung, batcorder Datum Uhrzeit Methodik Uhr Detektor, batcorder Uhr Detektor, batcorder Uhr Detektor, batcorder Uhr Detektor, batcorder Uhr Detektor, batcorder Uhr Detektor, batcorder Uhr Detektor, batcorder Uhr Detektor, batcorder Batcorder Die Erfassung erfolgte über den Einsatz von automatischen Aufzeichnungsgeräten. Hierbei wurden an 8 Erfassungsterminen zeitgleich 3 batcorder der Firma ecoobs eingesetzt. Die automatischen Aufzeichnungsgeräte (batcorder) verfügen über eine Echtzeitaufnahme von Fledermausrufen mit digitaler Speicherung der Rufe, Störgeräusche werden dabei herausgefiltert. Die Aufnahmen werden automatisch auf einer Speicherkarte abgelegt und können mittels spezieller Software analysiert werden. Die Auswertung und Bestimmung der Rufe werden dabei in prozentualen Wahrscheinlichkeiten bei der Artansprache angegeben. Eine Überprüfung der Artbestimmung ist jedoch in jedem Fall erforderlich. Abb. 3: Automatisches Aufzeichnungsgerät (batcorder der Fa. ecoobs)

22 FROELICH & SPORBECK Seite Kartierungsergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der bisher durchgeführten Erhebungen neun Fledermausarten nachgewiesen. Bartfledermaus- und Langohrarten lassen sich über Erfassungen mit Detektor und batcorder nicht sicher auf Artniveau trennen. Daher werden diese als Langohrarten bzw. Bartfledermausarten zusammengefasst. Teilweise konnten die Arten nur bis zur Gattung Myotis bestimmt werden. Die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) gilt landesweit als stark gefährdet. Bundesweit ist diese Art auf der Vorwarnliste geführt. Abendsegler (Nyctalus noctula), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Graues Langohr (Plecotus austriacus) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) gelten landesweit als gefährdet. Das Braune Langohr (Plecotus auritus) ist bundesweit als Art der Vorwarnliste geführt, für das Mausohr (Myotis myotis) gilt dies bundes- und auch landesweit (Bayern). Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) gelten weder bundes- noch landesweit als gefährdet. Die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) ist bundesweit als Art der Vorwarnliste geführt. Sämtliche Fledermausarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt (EU 1997). Mit dem Mausohr ist eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie vertreten. Als häufigste Art wurde die Rauhautfledermaus nachgewiesen. Auch Zwergfledermaus, Bartfledermausarten und Abendsegler sind als häufigere Arten einzustufen, während für Breitflügelfledermaus, Langohrarten und Wasserfledermaus geringere Dichten belegt wurden. In Einzelexemplaren wurden Mausohr und Zweifarbfledermaus nachgewiesen. Die hauptsächlich beflogenen Bereiche sind die Waldbereiche im Mallertshofer Holz, die Randbereiche des Mallertshofer Sees und des Garchinger Sees. Nur geringe Nachweisdichten liegen aus den Freiflächen im östlichen und südlichen Teil des Untersuchungsgebietes vor. Quartiernachweise gelangen bislang nicht, sind aber für die gehölzbestandenen Bereiche und das Mallertshofer Kirchlein St. Martin nicht auszuschließen bzw. wahrscheinlich. Von den nachgewiesenen Arten sind die Rauhautfledermaus, die Zwergfledermaus und der Abendsegler als Arten einzustufen, die durch Kollisionen an Windkraftanlagen besonders betroffen sein können.

23 FROELICH & SPORBECK Seite 17 Tab. 7: Nachgewiesene Fledermausarten RL: Rote Liste; BY: Bayern; D: Deutschland; 1: Vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; G: Gefährdung anzunehmen; D: Daten defizitär; V: Vorwarnliste; BArtSchV: Bundesartenschutzverordnung; : besonders geschützte Art; : streng geschützte Art; FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie., Nachweis: D: Detektor, S. Sichtbeobachtung; *Langohrarten und Bartfledermäuse anhand der Rufnachweise nicht zu unterscheiden. Kürzel in Karte 2 Wiss. Artname Deutscher Artname RL B RL D BArt-SchV FFH Anhang Fortpflanzungsnachweis Nachweis A Nyctalus noctula Abendsegler 3 V IV - D/S B Myotis mystacinus /brandtii* Kleine / Große Bartfledermaus -/2 V IV - D */S E Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 G IV - D/S L Plecotus auritus / austriacus * Braunes / Graues Langohr -/3 V/2 IV - D */S M Myotis myotis Mausohr V V II;IV - D/S R Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 3 - IV - D/S V Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 2 D IV - D/S W Myotis daubentonii Wasserfledermaus - - IV - D/S Z Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus - - IV - D/S

24 FROELICH & SPORBECK Seite Vögel Angaben über Vorkommen von Brutvögeln liegen fast ausschließlich für den Bereich des Mallertshofer Holzes vor. Aus den offenen Flächen südlich und östlich des Waldes ist die Datenlage äußerst spärlich. Da es sich um ein Naturschutz- und FFH-Gebiet mit ansonsten relativ guter Datenlage handelt und das Gebiet gut zugänglich ist, darf mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Mangel an Artangaben maßgeblich auf das fehlende Vorkommen naturschutzfachlich wertgebender Arten zurückzuführen ist. Die im ABSP (1997) aufgeführten landkreisbedeutsamen Vogelarten mit gesichertem bzw. sehr wahrscheinlichem Vorkommen als Brutvogel im Untersuchungsgebiet sowie die in der ASK verzeichneten Artvorkommen sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Die Vogellebensräume werden in Karte 2 zusätzlich dargestellt. Nach eigener Beobachtung ist ein Brutvorkommen des Neuntöters im Westteil des Gebiets nördlich der B 11 wahrscheinlich. Zu berücksichtigen ist auch eine unmittelbar südlich des Untersuchungsgebiets innerhalb eines Bestandes von Altföhren im Gewerbegebiet angesiedelte stabile Saatkrähenkolonie. Die Population der Kolonie hat in der Heidelandschaft ihr ideales Nahrungshabitat. Neben dem in der ASK im Westteil des Untersuchungsgebiets verzeichneten Wiesenbrütergebiet (Grauammer) ist auch ein unmittelbar außerhalb des für Phase 1 untersuchten Gebiets an der Kastner Grube gelegenes Wiesenbrütergebiet (Grauammer) Auffällig ist ebenfalls, dass die bekannten Greifvogelvorkommen jeweils im Norden und Westen des Mallertshofer Holzes liegen und somit von der offenen Landschaft im Süden und Südwestteil des Untersuchungsgebiets abgewandt liegen. Eine überwiegende Orientierung der Jagdhabitate nach Norden ist demnach anzunehmen. Hinweise auf eine Rastplatzfunktion des Gebiets während des Vogelzugs bestehen nicht. Diesbezüglich sind die Bereiche Freisinger Moos und östlich der Isar im Raum nördlich von München bevorzugt. Tab. 8: Landkreisbedeutsame Vogelarten (ABSP 1997) und Artangaben der Artenschutzkartierung (ASK) von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung im Untersuchungsgebiet = Schutzstatus gemäß der Liste der in Deutschland nach 10 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 11 BNatSchG streng geschützten heimischen Tiere und Pflanzen / * = Nummer des Wiesenbrüterlebensraums in Karte 2 / ** = ohne Angabe in ABSP und ASK aber mit Nennung bei SCHOBER 2011 Greifvögel Wiss. Artname Deutscher Artname Lage des Lebensraums RL-B / RL-D / Angabe ABSP Accipiter gentilis Habicht Mallertshofer Holz Westteil 3 / - / x Falco subbuteo Baumfalke Mallertshofer Holz Westteil, Mallertshofer Holz Nordteil Angabe ASK - / 3 / x x

25 FROELICH & SPORBECK Seite 19 Wiss. Artname Deutscher Artname Lage des Lebensraums RL-B / RL-D / Angabe ABSP Pernis apivorus Wespenbussard Mallertshofer Holz Nordteil 3 / - / x Wiesen- bzw. Bodenbrüter Alauda arvensis Feldlerche Freiflächen südlich und östl. Mallertshofer Holz Anthus trivialis Baumpieper Lichtungen im Mallertshofer Holz, Mallertshofer Holz Nordteil Angabe ASK 3 / 3 / - ** ** 3 / - / - x Emberiza calandra Grauammer 1*, 2* 1 / 3 / x x Lullula arborea Heidelerche Lichtungen im Mallertshofer Holz 1 / - / x x Motacilla flava Schafstelze - / 3 / - x Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 1 / 3 / - x Perdix perdix Rebhuhn Lichtungen im Mallertshofer Holz, ehemalige Klärschlammdeponie 3 / 2 / - x x Saxicola rubetra Braunkehlchen 2 / 3 / - x weitere Vogelarten Corvus monedula Dohle 3 / 3 / - x Corvus frugilegus Saatkrähe Kolonie im Gewerbegebiet Hochbrück 3 / 3 / - x Lanius collurio Neuntöter Saumgebüsche im Ostteil 3 / 3 / - x Mergus merganser Gänsesäger Garchinger See 2 / 2 / - x Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Mallertshofer Holz Nordteil 3 / - / - x Amphibien Amphibien kommen im Untersuchungsgebiet naturgemäß nur vereinzelt und relativ isoliert vor. Das liegt darin begründet, dass der Naturraum kaum geeignete Lebensräume bereithält. Eine auf die Gegebenheiten spezialisierte Art ist die Wechselkröte, die bezüglich der Anzahl der bekannten Vorkommen die größte Verbreitung im Gebiet hat. Auch hinsichtlich der Individuenstärke ist die Population relativ stark. Als einzige Arte kommt die Wechselkröte in allen bekannten Amphibienlebensräumen vor und hat dabei insbesondere in den Lebensräumen nördlich des Untersuchungsgebiets zu Phase 1 Teilpopulationen von über 100 Individuen. Sie ist an offene Lebensräume mit vegetationsarmen und relativ flachen Laichgewässern, wie sie für die Grasheidelandschaften typisch sind, angepasst. Relativ verbreitet sind noch Teichmolch und Erdkröte, während Laubfrosch und Grasfrosch nur zwei bzw. ein kleines Vorkommen haben. Die bedeutendsten Amphibienlebensräume des Naturschutz- und FFH-Gebiets liegen mit der Kastner Grube und dem Nordteil des Mallertshofer Holzes bereits außerhalb des Untersuchungsgebiets für Phase 1 auf Echinger Flur. Für die beiden Badegewässer Mallertshofer See

26 FROELICH & SPORBECK Seite 20 und Garchinger See sind keine Amphibienvorkommen verzeichnet. Alle Amphibienlebensräume sind in Karte 2 dargestellt. Einen Überblick über die Arten und ihre Verbreitung im Gebiet gibt die folgende Tabelle. Tab. 9: Amphibienfunde der Artenschutzkartierung (ASK) von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung im Untersuchungsgebiet = Schutzstatus gemäß der Liste der in Deutschland nach 10 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 11 BNatSchG streng geschützten heimischen Tiere und Pflanzen Wiss. Artname Deutscher Artname RL-B / RL-D / Nr. Amphibienlebensraum in Karte 2 Bufo viridis Wechselkröte 1/ 3/ 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Hyla arborea Laubfrosch 2/ 3/ 6, 7 Bufo bufo Erdkröte - / - / - 0, 5, 6 Lissotriton vulgaris Teichmolch 0, 1, 5, 6 Rana temporaria Grasfrosch Weitere Artengruppen Die Artangaben der Artenschutzkartierung ermöglichen einen Überblick über weitere Artengruppen im Gebiet. Hierbei sind insbesondere Insekten von Bedeutung. Es zeigt sich weitgehend das gleiche Verteilungsmuster der registrierten Artvorkommen mit einem Schwerpunkt im Bereich des Mallertshofer Holzes und der darin liegenden Freiflächen und nur sporadischen Angaben für die offene Landschaft im Süden und Osten des Untersuchungsgebiets. Aufgrund dessen und wegen des geringen zu erwartenden spezifischen Konfliktpotenzials in Bezug auf die zu untersuchenden Vorhaben Windenergie- und Photovoltaikanlagen kann auf Ebene einer Machbarkeitsstudie auf die Betrachtung weiterer Artengruppen verzichtet werden. Die vorstehend behandelten Arten bzw. Artengruppen ermöglichen in Verbindung mit den Biotoptypen aufgrund der bioindikatorischen Eigenschaften eine ausreichend fundierte Einschätzung hinsichtlich der grundsätzlichen Machbarkeit der geprüften Vorhaben. 2.7 Ökologische Funktionen und Biodiversität Bei den heute noch vorhandenen und als Heiden bezeichneten Kalkmagerrasenbeständen nördlich von München handelt es sich um Relikte eines ehemals im Raum zwischen München und Eching / Neufahrn großflächig verbreiteten Vegetationstyps. Diese offene Heidelandschaft

27 FROELICH & SPORBECK Seite 21 entstand durch früh einsetzende Rodung der wohl ursprünglich lichten Wälder in diesem Gebiet und Beweidung im Sinne einer historischen Kulturlandschaft und beinhaltete neben den namengebenden Grasheiden ein mehr oder weniger weitmaschiges Mosaik mit Heidewäldern, Gehölzgruppen, Einzelgehölzen und unterschiedlichsten Übergängen mit Dornsträuchern, Altgrasfluren und parkartig strukturierten Bereichen (ABSP 1997). Das NSG Mallertshofer Holz mit Heiden stellt ein vermutlich hauptsächlich aufgrund ehemaliger militärischer Nutzung bis heute zum Teil erhaltenes Heidegebiet mit Resten derartiger Strukturen dar. Aufgrund seiner Lage ist es Bestandteil eines lockeren Verbundsystems ähnlicher Restflächen in relativ zentraler Lage. Trotz vorhandener Unterbrechungen (u. a. Autobahn A 9, B 13, Siedlungsgebiet Hochbrück und intensiv genutzte Agrarflächen) bildet es einen Trittstein im Heideverbund zwischen den Schutzgebieten Echinger Lohe und Garchinger Heide im Osten, dem Heidegebieten bei Hochmutting im Westen und der Fröttmaninger Heide im Süden. Zusammengenommen müssen die Heiden nördlich von München als ein Biodiversitätszentrum für die Region angesehen werden. Hierzu wird auf das Kapitel Pflanzenarten verwiesen. Die dort getroffenen Aussagen hinsichtlich der Artenzusammensetzung sind im Prinzip auch auf die Fauna übertragbar. Die im NSG vorkommenden Grasheiden entsprechen in vegetationskundlicher Hinsicht und pflanzensoziologisch in den reliktisch vorhandenen magersten Ausprägungen den Kalkmagerrasen und unterscheiden sich damit fundamental von den Zwergstrauchheiden bzw. Sandmagerrasen in kalkarmen Sandgebieten. Als Heideflächen werden heute auch die Schafweiden im Süden des Gebiets bezeichnet, die durch Ansaat von artenarmen Intensivweidemischungen auf zeitweiligen Ackerflächen etwa Mitte der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts entstanden sind. Sie weisen kaum typische Heidevegetation auf (SCHOBER 2011). Obwohl damit sehr große Teile des Schutzgebiets aktuell in keinem naturschutzfachlich wertvollen Zustand sind und aufgrund der jüngeren Nutzungshistorie zu nährstoffreich und relativ intensiv genutzt sind, weisen diese Flächen ein großes Entwicklungspotenzial für eine Renaturierung auf. Aufgrund der im engeren und weiteren Umfeld vorhandenen gut bis sehr gut erhaltenen Restflächen, die als Entwicklungszentren für eine erneute Ausbreitung von Arten dienen, ist eine realistische Perspektive für eine heidetypische Renaturierung gegeben. Voraussetzung sind die entsprechenden Mittel für großflächige und nachhaltige Entwicklungsmaßnahmen. 2.8 Landschaftsbild und Geländemorphologie Abgesehen vom stadtrandgeprägten Südrand hat das Gebiet einen ländlich-unverbauten völlig ebenen Landschaftscharakter mit sehr typischer landschaftscharakteristischer Prägung. In weiten Teilen fehlen auffällige technische Landschaftselemente und bestimmen weite Sichtbeziehungen das landschaftliche Erleben. So ist z. B der Echinger Kirchturm St. Andreas in einigen Sichtachsen bereits nahe der B 11 im Mittelteil des Untersuchungsgebiets zu sehen. Dem ste-

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