UMSETZUNG STADTGEBIET MANNHEIM
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- Rosa Winkler
- vor 9 Jahren
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1 UMSETZUNG IM STADTGEBIET MANNHEIM Dezernat IV Planung, Bauen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Fachbereich Baurecht und Umweltschutz
2 VORWORT Mit der NATURA 2000 hat der Naturschutz in Mannheim auch auf Europaebene eine ganz besondere Bedeutung bekommen. Die Richtlinien zur Umsetzung der NATURA 2000 werden uns in bestehenden und zukünftigen Planungen im Stadtgebiet ständig begleiten und müssen beachtet werden wie z.b. das Vorkommen des Feldhamsters im Mannheim. Das vorliegende Informationsblatt soll die komplizierte Materie der europäischen Gesetzgebung verständlich machen und geht speziell auf den Mannheimer Raum ein. Lothar Quast Bürgermeister Karl Gleisberg Fachbereich Baurecht Und Umweltschutz Literatur und Bildnachweis: MLR und LfU 2000: NATURA 2000 in Baden-Württemberg. Ebert 1994: Die Schmetterlinge Baden-Württembergs, Ulmer-Verlag Sternberg/Buchwald 1999: Die Libellen Baden-Württembergs, Ulmer-Verlag Gruber 1989: Die Schlangen Europas und rund ums Mittelmeer, Kosmos-Verlag Nöllert 1992: Amphibien- und Reptilienführer, Kosmos-Verlag Weinhold 2001: Abschlußbericht Zum Vorkommen des Feldhamstern auf den Gemarkungen der Stadt Mannheim unter der Berücksichtigung der Gesamtverbreitung im Rhein-Neckar-Raum.
3 INHALT 1. Einleitung : Was ist NATURA 2000? 2. Inhalt und Ziele der NATURA Umsetzung der FFH Richtlinie auf EU - Ebene 4. Umsetzung der FFH Richtlinie in Baden-Württemberg 5. Rechtliche Rahmenbedingungen und Eingriffsregelung in Deutschland 6. Literatur und Bildnachweis: Anhang Anlage 1: Tierarten des Anhangs IV der FFH - Richtlinie Anlage 2 Karte zur Darstellung der FFH Gebiete in Mannheim
4 1. Einleitung : Was ist NATURA 2000? Mit dem europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000 haben sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. In Europa soll ein weites Netz an naturnahen Lebensräumen sowie den darin lebenden Tier- und Pflanzenarten entstehen. Dabei kommt der Verknüpfung ausgewählter Lebensräume aus den verschiedenen biogeografischen Regionen eine herausragende Schlüsselfunktion zu. Diese verknüpfenden Elemente werden z.b. durch Hecken, Fließgewässer oder Böschungen dargestellt, die an isoliert liegende Gebiete anschließen und so ein zusammenhängendes Verbundsystem schaffen sollen. So sind die Mannheimer Naturschätze europaweit von großer Wichtigkeit geworden und wir tragen die Verantwortung für deren Erhalt. 2. Inhalt und Ziele der NATURA 2000 Das NATURA 2000 Projekt wird zum einem in der von der EU schon 1979 erlassenen Vogelschutzrichtlinie sowie in der 1992 festgesetzten FFH Richtlinie verwirklicht. Die FFH Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sind von den Mitgliedsstaaten der EU verbindlich umzusetzen. Die Vogelschutzrichtlinie hat den langfristigen Schutz und die Erhaltung aller wildlebender Vögel und ihrer Lebensräume, die erhalten und entwickelt werden müssen, zum Ziel. Mit der FFH Richtlinie (Flora=Pflanzen, Fauna=Tiere, Habitat=Lebensraum) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Lebensräume mit typischen Lebensgemeinschaften in ausreichendem Umfang zu bewahren oder wiederherzustellen. 1
5 Die Inhalte der verschiedenen Anhänge der FFH - Richtlinie: In Anhang I sind natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse beschrieben, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Von 172 Lebensraumtypen finden sich 48 in Baden Württemberg. Dazu zählen auch Binnendünen, Heiden, Magerrasen, Auwälder und Fließgewässer wie sie in Mannheim anzutreffen sind. In Anhang III sind die Kriterien zur Auswahl der zu schützenden Gebiete beschrieben. In Anhang V sind Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse genannt, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können. In Anhang II sind Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse aufgezählt, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Von insgesamt 200 Tier- sowie 430 Pflanzenarten, die stark gefährdet sind, finden sich 41 Tier- und 11 Pflanzenarten in Baden Württemberg. Dazu zählen z.b der in Mannheim vorkommende Hirschkäfer o- der Kammmolch bzw. die Sand-Silberscharte, welche im Mannheimer Rangierbahnhof vorkommt. Anhang IV beschreibt streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Die in Mannheim vorkommenden Tierarten sind in Anhang 1 aufgelistet Anhang VI listet verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und der Beförderung auf. Tier- und Pflanzenarten der FFH - Richtlinie können sowohl in Anhang II und Anhang IV vorkommen. Während für die Tier- und Pflanzenarten bzw. für die Lebensraumtypen von Anhang I und Anhang II FFH - Schutzgebiete (nicht für jedes Vorkommen, sondern nur repräsentative 30-60% des gesamten Bestandes) benannt werden müssen, sind für die Gebiete in denen Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV (z. b. Feldhamstervorkommen in Mannheim) vorkommen keine Schutzgebiete zu benennen, sondern individuelle Einzelschutzmaßnahmen falls erforderlich durchzuführen. Darüber hinaus befinden sich unter den Lebensraumtypen im Anhang I sogenannte prioritäre Lebensraumtypen (12 in Baden-Württemberg wie z.b. Naturnahe Hochmoore) und unter den Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II prioritäre Tier- ( 3 in Baden-Württemberg: Juchtenbock, Alpenbock und Spanische Flagge) und prioritäre Pflanzenarten (1 in Baden-Württemberg: Sand- Silberscharte) für die Schutzgebiete benannt werden müssen. D.H. allein schon für das Vorhandensein eines prioritären Lebensraums oder Tier- und Pflanzenart ist eine Benennung als FFH - Gebiet zwingend erforderlich. In Mannheim gibt es keine prioritären Lebensraumtypen bzw. prioritäre Tierarten und nur eine prioritäre Pflanzenart (Jurinea cyanoides Sand Silberscharte), darum wurde der Teil des Rangierbahnhofs als Verbreitungsgebiet als FFH-Gebiet gemeldet. In der Anlage 1 und 2 des Anhangs sind die Tierarten des Anhangs IV und die FFH - Gebiete für Mannheim aufgeführt. 2
6 3. Umsetzung der FFH Richtlinie auf EU - Ebene Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet der EU-Kommission bis 1995 nationale Listen mit Gebieten, in denen die Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten der FFH - Richtlinie vorkommen und die den vorgegebenen Kriterien entsprechen zu melden. Da bis zum heutigen Tag noch keine abschließende Liste der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt wurde ist noch keine abschließende Festlegung der FFH-Gebiete erfolgt. Daraufhin wählt die EU-Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten für jede der biogeographischen Regionen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aus. Diese bilden zusammen mit den Schutzgebieten der Vogelschutzrichtlinie das Schutzgebietsnetz NATURA Die ausgewählten Gebiete müssen von den Mitgliedsstaaten mit den nationalen Möglichkeiten schnellstmöglich dauerhaft gesichert werden. Danach sind sie verpflichtet den Zustand der NATURA 2000 zu überwachen und der EU-Kommission regelmäßig zu berichten. 4. Umsetzung der FFH Richtlinie in Baden-Württemberg Für Baden Württemberg schlugen die Landesanstalt für Umweltschutz und die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege geeignete Flächen als FFH Gebiete vor. Die Stadt- und Landkreise haben diese Vorschläge zur Kenntnis und Stellungnahme vorgelegt bekommen. Nach dem sog. Konsulationsverfahren wurde die Vorschlagsliste durch die Landesregierung beschlossen und an das Bundesamt für Naturschutz in Berlin weitergeleitet (Sachstand Februar 2002). In der Informationsvorlage Nr.356/00 wurden die Mannheimer FFH Gebiete (s. Karte im Anhang) dem Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt. 5. Rechtliche Rahmenbedingungen und Eingriffsregelung in Deutschland Die rechtliche Umsetzung der FFH- und Vogelschutz-Richtlinien finden sich für Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in den Paragraphen 19 a-f. In den Paragraphen sind Kriterien zum Aufbau und Schutz des europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000 aufgeführt. In den FFH Gebieten sind genehmigungs- und anzeigepflichtige Projekte, die die Erhaltungsziele des Gebietes beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsstudie zu unterziehen. Wirkt sich ein Projekt nachteilig auf die Erhaltung eines Lebensraumes und dessen Arten aus, ist es unzulässig ( 19 c BNatSchG). Eine Ausnahme bilden Projekte, die aus zwingenden Gründen öffentlicher, 3
7 sozialer und wirtschaftlicher Belange notwendig sind, oder deren Umsetzung keine zumutbare Alternative zulässt. Für diese Projekte sind Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Sind durch ein Projekt streng zu schützende Arten des Anhangs IV betroffen, tritt der 20 f BNatSchG in Kraft. Demnach ist es verboten, die Lebensweise und Wohnstätte der Tier- und/oder Pflanzenart, sowie deren Entwicklungsform in jeglicher Form zu beschädigen, entnehmen oder zu vernichten. Von diesem Verbot kann nach 31 BNatSchG in Verbindung mit Artikel 16 FFH unter strengen Vorraussetzungen eine Befreiung durch das Regierungspräsidium erteilt werden. 4
8 Anlage 1: Tierarten des Anhangs IV der FFH Richtlinie in Mannheim Im Anhang IV der FFH - Richtlinie sind ca. 250 Tier- und 50 Pflanzenarten genannt, die in Europa vorkommen. Eine Großzahl der aufgeführten Arten können aufgrund der geographischen Lage und den Standortfaktoren nicht in Mannheim vorkommen z.b. der Eisbär, Wale oder der Gefleckte Walzenskink. In der folgenden Auflistung sind Tierarten von Anhang IV beschrieben, für die ein Vorkommen im Mannheimer Raum belegt oder wahrscheinlich ist. Die Liste ist nach besten Wissen und Gewissen erstellt und kann keine abschließende Liste sein. Pflanzenarten sind nicht aufgeführt, da keine Fundorte für Mannheim bekannt sind. Ein Vorkommen der genannten Tierarten muss bei allen Planungen im Stadtgebiet Berücksichtigung finden.
9 Säugetiere: Cricetus cricetus Feldhamster: Kommt in Mannheim im gesamten landwirtschaftlichen Bereich mit Schwerpunkten im Bösfeld/Kloppenheimer Feld und nordwestlich Sandhofen vor. Reptilien: Lacerta agilis Zauneidechse Besiedelt unterschiedlichste Lebensräume, in Mannheim bevorzugt an Bahndämmen, in Heidebiotopen und Ruderalflächen wie z.b. Koksbuckel. Podarcis muralis Mauereidechse Man findet sie an trocken-warmen, sonnigen und steinigen Standorten mit Südexposition. Wie ihr Name schon verrät auch an Mauern wie z.b. an der alten Stadtmauer von Mannheim- Seckenheim und den Mauern der Riedbahnbrücke. Tierarten des Anhangs IV in Mannheim
10 Coronella austriaca - Glattnatter Sie besiedelt Biotope wie Legesteinmauern, Bahndämme und Waldlichtungen (1 Nachweis in Mannheim am neuen Messplatz 2001). Amphibien: Elaphe longissima Äskulapnatter Sie kommt an Flussufern und ähnlich feuchten Regionen vor, bevorzugt lichte Laubwälder mit Geröll und Efeu durchsetzt aber auch Straßenböschungen (1 Nachweis Feudenheim 1990). Bombina variegata Gelbbauchunke Lebt an verschiedensten Gewässern, an pflanzenreichen Sümpfen und sogar in kleinen Pfützen. Alytes obstetricans Geburtshelferkröte Sie lebt vor allem in Lehm-, Stein- und Kiesgruben, liebt warme sonnige Hänge und erträgt Trockenheit. Rana arvalis Moorfrosch Kommt in Flussniederungen, Moor- und Sumpfgebieten, feuchten Wiesen und Auwäldern vor. Wurde 1981 in den Schwetzinger Wiesen nachgewiesen. Rana dalmatina Springfrosch Laicht in Wiesen- und besonnten Waldtümpeln. Lebt oft weit weg vom Wasser, auch in trockenen Wäldern. Tierarten des Anhangs IV in Mannheim
11 Pelobates fuscus Knoblauchkröte Lebt in Ebenen und Flußniederungen und verlangt lockeren und sandigen Boden, sowie im Spargelanbau notwendig. Laicht in tiefen Tümpeln und Gewässern. Kam vor 15 Jahren in den Riedwiesen und am Rheinauer See vor. Bufo calamatia Kreuzkröte Sie sind nicht standortstreu und Tiere der Flußläufe und Kiesgebiete. Bevorzugt lockere Böden und laicht in Weihern von stillgelegten Kiesgruben aber auch in temporären Kleingewässern. Vorkommen in Mannheim am Rheinauer See, im Rheinauer Wald und zwischen Koksbuckel und Sandhofen. Bufo viridis Wechselkröte In Kiesgruben und Feldern vorkommend. Die Wechselkröte ist eine wärmeliebende Art und bevorzugt vor allem Gewässer in sonnenexponierter Lage. In Mannheim am Rheinauer See und zwischen Koksbuckel und Sandhofen nachgewiesen. Hyla arborea Laubfrosch Zeigt eine Vorliebe für grössere Feuchtgebiete mit Gebüsch und Wald in unmittelbarer Nähe. In Mannheim in den Schwetzinger Wiesen vor 15 Jahren nachgewiesen. Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch Bevorzugt von Wald umgebene pflanzenreich Moorgewässer, die Ränder von kleineren sumpfigen Wiesen- und Feldweihern sowie Wiesengräben. In Mannheim wahrscheinlich in den Schwetzinger Wiesen/Riedwiesen vorkommend Triturus cristatus - Kammmolch Hält sich März bis Juni in Weihern, Altwässern, Ziegelei- und Kiesgrubentümpeln, sofern sie über einen halben Meter tief sind, auf. Später unter Holz oder Steinen und in Löchern, meist nicht weit weg von Steinen. Tritt vereinzelt in den Schwetzinger Wiesen/Riedwiesen auf. (auch in FFH Anhang II) Tierarten des Anhangs IV in Mannheim
12 Fische: Keine in Mannheim gefunden worden. Käfer: Cerambyx cerdo Eichenbock, Heldbock Wird aus dem Hardtwald um Karlsruhe und aus Karlsruhe selbst gemeldet. Der Käfer ist auf Eichen angewiesen. Er wurde auch im Landschaftsschutzgebiet Waldpark gefunden. (auch in FFH Anhang II) Tierarten des Anhangs IV in Mannheim
13 Schmetterlinge: Lycaena dispar Großer Ampferfeuerfalter: In der Unterart L. d. rutilus in BW vorkommend. Es liegen nur alte Fundmeldungen für Mannheim vor. Wahrscheinlich im Gebiet ausgestorben. (auch in FFH Anhang II) Maculinea arion Schwarzfleck Ameisen-Bläuling: Alte Meldungen aus Heute wahrscheinlich im Gebiet ausgestorben. (auch in FFH Anhang II) Maculinea teleius Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling: Möglicherweise in den Auenbereichen am Großen Wiesenknopf. Alte Meldungen aus dem Bereich NSG Schwetzinger Wiesen. (auch in FFH Anhang II). Tierarten des Anhangs IV in Mannheim
14 Libellen: Leucorrhina pectoralis Große Moosjungfer: Wurde 1911 von Torfsümpfe im Rheintal bei Mannheim gemeldet. Es liegen mehrere Streufunde aus der Oberrheinebene vor (z.b. Anfang 90er Jahre bei Rheinhausen-Oberhausen). Möglicherweise in Mannheim vorkommende. Leucorrhina caudalis Zierliche Moosjungfer: Historische Funde liegen aus der Oberrheinebene vor (z.b. aus Philippsburg). Heute ist nur noch ein Vorkommen aus Karlsruhe bekannt. Streufunde auch in Mannheim möglich.. Ophiogomphus cecilia Grüne Flussjungfer: wurde nördlich von Karlsruhe und bei Schwetzingen gefunden. Möglicherweise auch in Mannheim. Tierarten des Anhangs IV in Mannheim
Liste der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Fachprüfung enschutz Anlage 3 Liste der en des Anhangs IV der FFH-Richtlinie basierend auf die Liste der en nach den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie in Sachsen (www.umwelt.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/documents/liste_sn_ffh-en.pdf)
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