Die Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie"

Transkript

1 Professor Dr. Reinhard Hendler Sommersemester 2009 Universität Trier Die Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie 1. Zielsetzung (Art. 2 FFH-RL) Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Angestrebt wird, durch verschiedene Maßnahmen einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Dabei haben die getroffenen Maßnahmen den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen. 2. Zielverwirklichung (Art. 3 FFH-RL) Errichtung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung Natura Das Netz besteht (1) aus den Gebieten, welche die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II umfassen, und (2) aus den aufgrund der Vogelschutz-RL ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten. 3. Erstellung einer Liste von Gebieten durch die Mitgliedstaaten für die EU- Kommission nach Art. 4 I FFH-RL (Phase 1: Vorschlagsliste, Gebietsmeldung) Die Liste umfaßt Gebiete, in denen natürliche Lebensraumtypen des Anhangs I sowie einheimische Arten des Anhangs II vorkommen. b) Kriterien für die Gebietsauswahl Die Gebietsauswahl erfolgt anhand der Kriterien des Anhangs III (Phase 1) und einschlägiger wissenschaftlicher Informationen. Es besteht kein politischer Entscheidungsspielraum, sondern nur ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum (BVerwG, DVBl. 2001, 375 f.). Wirtschaftliche, soziale und bauleitplanerische Belange sind bei der Erstellung der mitgliedstaatlichen Liste nicht zu berücksichtigen. Allerdings sind diese Belange bereits im Zusammenhang mit der Erstellung der mitgliedstaatlichen Liste zu ermitteln und zusammenzustellen (Kommissionsentscheidung 97/266, ABl. EG Nr. L 107, S. 1). c) Zuständigkeit Zuständig für die Gebietsauswahl sind die Länder ( 33 I 1 BNatSchG). d) Verfahren Die Gebietsauswahl erfolgt im Benehmen mit dem BMU, das seinerseits die anderen fachlich betroffenen Bundesministerien beteiligt ( 33 I 2 BNatSchG). Zudem ist nach allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen, die auch im Gemeinschaftsrecht gelten, eine Anhörung der betroffenen Gemeinden und Grundeigentümer erforderlich (vgl. auch Kerkmann, Natura 2000: Verfahren und Rechtsschutz im Rahmen der FFH-RL, 2004, S. 291). 1

2 e) Gebietsmeldung Die Gebietsmeldung gegenüber der Kommission ist vom BMU vorzunehmen ( 33 I BNatSchG). f) Rechtsschutz Nach weit überwiegender Rechtsauffassung besteht kein Rechtsschutz gegenüber der Auswahl und Meldung der Gebiete, da es an der Klagebefugnis ( 42 II VwGO analog) fehlt (ausführlich hierzu Kahl/Gärditz, NuR 2005, 555/ 556 ff.). 4. Erstellung des Entwurfs einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die EU-Kommission nach Art. 4 II UAbs. 1, 2 FFH-RL (Phase 2, 1. Stufe: Kommissionsliste bzw. [vorläufige] Gemeinschaftsliste) Der Listenentwurf umfaßt die aus den nationalen Listen ausgewählten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, wobei die Gebiete mit prioritären Bestandteilen (besonders) auszuweisen sind. b) Kriterien für die Gebietsauswahl Die Gebietsauswahl erfolgt anhand der Kriterien des Anhangs III (Phase 2) im Rahmen von neun biogeographischen Regionen (alpin, atlantisch, boreal, kontinental, makaronesisch, mediterran, pannonisch, Schwarzmeer- u. Steppenregion) für das europäische Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, für das der EG-Vertrag gilt. Die Berücksichtigung wirtschaftlicher und anderer Belange ist unzulässig, soweit es um Gebiete mit prioritären Bestandteilen geht (Anhang III, Phase 2 Nr. 1). Ob sie sich bei den sonstigen Gebieten (Anhang III, Phase 2 Nr. 2) als zulässig erweist, ist umstritten (abl. Gellermann, Natura 2000, 2. Aufl. 2001, S. 58; a. A. Kerkmann, aao, S. 129 ff.) Besonderheiten gelten für den Anwendungsbereich des Art. 4 II UAbs. 2 FFH-RL (Härteklausel). c) Zuständigkeit Zuständig für die Erstellung des Listenentwurfs ist die Kommission. d) Verfahren Einholung des Einvernehmens der Mitgliedstaaten. Umstritten ist derzeit, ob der Mitgliedstaat bei der Erteilung des Einvernehmens auch andere als naturschutzfachliche Belange (z. B. wirtschaftliche, soziale oder kommunale Belange) berücksichtigen darf (vgl. VG Oldenburg, A 510/08: Vorlage an den EuGH). 5. Festlegung der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Art. 4 II UAbs. 3 FFH-RL (Phase 2, 2. Stufe: [endgültige] Gemeinschaftsliste) Die (endgültige) Gemeinschaftsliste umfaßt die Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Art. 4 II UAbs. 1, 2 FFH-RL ausgewählt wurden, wobei die Gebiete mit prioritären Bestandteilen (besonders) ausgewiesen sind. b) Zuständigkeit, Verfahren Für die Festlegung der (endgültigen) Gemeinschaftsliste ist die Kommission zuständig. Die Festlegung erfolgt im sogenannten Komitologieverfahren (Art. 4 II UAbs. 3 i. V. m. Art. 21 FFH-RL). 2

3 c) Festlegungsentscheidung Die (endgültige) Gemeinschaftsliste wird durch Entscheidung der Kommission i. S. d. Art. 249 IV EGV festgelegt. Derartige Listenfestlegungen liegen u. a. für die kontinentale und die atlantische biogeographische Region vor: Entscheidungen der Kommission v (2004/813/EG) u (2008/25/EG), ABl. EU Nr. L 387 vom , S. 1, u. Nr. L 12 vom , S d) Rechtswirkung der Festlegungsentscheidung (1) Die Aufnahme eines Gebiets in die (endgültige) Gemeinschaftsliste bewirkt nach Art. 4 V FFH-RL, daß für dieses Gebiet die Vorschriften zum Verschlechterungsverbot (Art. 6 II FFH- RL) sowie zur Verträglichkeitsprüfung (Art. 6 III, IV FFH-RL) gelten. Zur Umsetzung vgl. unten 8 und 9. (2) Außerdem haben die Mitgliedstaaten ein in die (endgültige) Gemeinschaftsliste aufgenommenes Gebiete so schnell wie möglich spätestens aber binnen sechs Jahren als besonderes Schutzgebiet auszuweisen und dabei bestimmte Festlegungen zu treffen (Art. 4 IV, 6 I FFH-RL). Zur Umsetzung vgl. unten 7. e) Rechtsschutz Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage (Art. 230 IV EGV) gegen die Festlegungsentscheidung der Kommission wird für die betroffenen Grundeigentümer unterschiedlich beurteilt (abl. Kahl/Gärditz, NuR 2005, 555/560 ff.; EuG, ZUR 2006, 535; a. A. Kerkmann, aao, S. 247 ff.), für die betroffenen Gemeinden gemeinhin bejaht (Kerkmann, aao, S. 254f.; Gellermann, aao, S. 246). 6. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Art. 5 FFH-RL Art. 5 FFH-RL sieht vor, daß Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in einem Konzertierungsverfahren vom Rat beschlossen werden. Das Konzertierungsverfahren trägt exzeptionellen Charakter. Es findet statt, wenn die Kommission feststellt, daß ein Gebiet mit einem prioritären Bestandteil nicht in der nationalen Gebietsvorschlagsliste (Art. 4 I FFH-RL) aufgeführt ist, obwohl es nach Auffassung der Kommission für die weitere Existenz des betreffenden prioritären Bestandteils unerläßlich ist. 7. Nationale Unterschutzstellung nach 33 II bis IV BNatSchG, 25 LNatSchG (Phase 3) (1) Die Unterschutzstellung erfolgt grundsätzlich dadurch, daß die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die Länder zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft i. S. d. 22 Abs. 1 BNatSchG (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete etc.) erklärt werden ( 33 II BNatSchG, Ausnahme: 33 IV BNatSchG). (2) Zweck der Unterschutzstellung ist die Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes ( 25 II 2 LNatSchG, vgl. auch Art. 2 II FFH-RL). (3) Die Erhaltungsziele für die Gebiete sind durch Rechtsverordnung der Landesregierung vom (GVBl. S. 323) bestimmt worden (Ermächtigungsgrundlage: 25 II 3 LNatSchG). (4) Festlegung von Maßnahmen für die Gebiete zur Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands durch die obere Naturschutzbehörde im Benehmen mit den kommunalen Planungsträgern und unter Beteiligung der Betroffenen in Bewirtschaftungsplänen ( 25 II 4, 5 LNatSchG). (5) Durchführung der Bewirtschaftungspläne durch vertragliche Vereinbarungen, erforderlichenfalls durch behördl. Anordnungen ( 25 III LNatSchG, vgl. auch Art. 6 I FFH-RL). 3

4 8. Verschlechterungsverbot Die Umsetzung des Verschlechterungsverbots (Art. 6 II FFH-RL) ist durch 10 VI Nr. 1, 33 V 1 Nr. 1, Satz 2 BNatSchG, 26 LNatSchG erfolgt. 9. Verträglichkeitsprüfung (1) Den Regelungen des Art. 6 III, IV FFH-RL zur Verträglichkeitsprüfung kommt eine besonders hohe ökologische und praktische Bedeutung zu. Sie sind durch die BNatSchG, 27 LNatSchG umgesetzt worden. Von den bundesrechtlichen Vorschriften gelten nur 35 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 sowie die 37 I, 38 BNatSchG unmittelbar (vgl. 11 BNatSchG). Im übrigen ist 27 LNatSchG anzuwenden (Ausnahme: 11 Satz 2 BNatSchG). (2) Nach 27 LNatSchG bedürfen Projekte i. S. d. 10 I Nr. 11 BNatSchG einer Verträglichkeitsprüfung. Prüfungsmaßstab sind die Erhaltungsziele des jeweiligen FFH-Gebiets (vgl. auch Art. 6 III 1 FFH-RL). Die Erhaltungsziele ergeben sich aus der oben bei 7. (3) erwähnten Rechtsverordnung der Landesregierung. (3) Ein Projekt ist unzulässig, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt ( 27 I 2 LNatSchG). Die Erheblichkeitsschwelle wird durch die nachteiligen Wirkungen eines Projekts dann nicht überschritten, wenn durch Schutz- und Kompensationsmaßnahmen gewährleistet ist, daß ein günstiger Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen, Habitate und Arten stabil bleibt (BVerwG, NVwZ 2007, 1054/1063 Rn. 53; OVG RhPf., Urt. v C 10751/06.OVG, GliedAbschn. II 3 a, aa). (4) Ausnahmsweise kann ein an sich unzulässiges Projekt aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art zugelassen oder durchgeführt werden, sofern keine zumutbaren Alternativen gegeben sind. In diesem Fall sind Maßnahmen zur Sicherung des Netzes Natura 2000 vorzusehen und die Kommission zu unterrichten ( 27 II, IV LNatSchG, vgl. auch Art. 6 IV UAbs. 1 FFH-RL). Zu den zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses können auch städtebauliche Planungsanliegen einer Gemeinde gehören (VerfGH RhPf., ZUR 2006, 30/34); OVG RhPf., Urt. v C 10751/06. OVG, GliedAbschn. II 3 a, bb (1)). (5) Weist das FFH-Gebiet prioritäre Bestandteile auf, so kann das Projekt zwar ebenfalls ausnahmsweise zugelassen werden, doch unterliegt diese Zulassung besonders strengen Anforderungen ( 27 III, IV LNatSchG, Art. 6 IV UAbs. 2 FFH-RL). (6) Eine Verträglichkeitsprüfung ist zudem bei Plänen durchzuführen. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des 35 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 BNatSchG, die unmittelbar gelten ( 11 Satz 1 BNatSchG), sowie im übrigen aus 27 VII LNatSchG (vgl. auch Art. 6 III 1 FFH-RL). (7) Grundlegende Einscheidungen zur Verträglichkeitsprüfung: BVerwGE 128, 1 ff. (Westumfahrung Halle); BVerwG, NuR 2008, 633 ff. (A 44). 10. Potentielle FFH-Gebiete (1) Nach dem EuGH (NVwZ 2005, 311) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für die in die nationalen Vorschlagslisten aufgenommenen, aber in der Gemeinschaftsliste noch nicht festgelegten Gebiete geeignete Schutzmaßnahmen zur Wahrung der erheblichen ökologischen Bedeutung dieser Gebiete zu ergreifen (Verschlechterungsschutz). (2) Der besondere Schutz des Art. 6 II IV FFH-RL greift erst dann ein, wenn die Gebiete in der Gemeinschaftsliste festgelegt worden sind (Art. 4 V FFH-RL). (3) Im Vergleich zum BVerwG vertritt der EuGH eine weniger strenge Rechtsposition zu den potentiellen FFH-Gebieten. Das BVerwG wendet Art. 6 III, IV FFH-RL bereits dann an, wenn sich ein Gebiet für die Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste u. später in die Gemeinschafts- 4

5 liste aufdrängt. Kann dagegen die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht hinreichend sicher prognostiziert werden, gilt lediglich das Verbot, das Gebiet so nachhaltig zu beeinträchtigen, daß es für eine Meldung u. Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht mehr in Betracht kommt (BVerwGE, NVwZ 2002, 1243/1244 unter Hinweis auf BVerwGE 110, 302/308 f. u. BVerwGE 112, 140). (4) Der BayVGH (BayVBl. 2005, 659) hatte ein Vorabentscheidungsverfahren (Art. 234 EGV) eingeleitet, das der Präzisierung der Entscheidung des EuGH (NVwZ 2005, 211) zu den potentiellen FFH-Gebieten diente und inzwischen abgeschlossen worden ist (EuGH, NVwZ 2007, 61). Nach den präzisierenden Darlegungen des EuGH richten sich die oben bei (1) erwähnten geeigneten Schutzmaßnahmen nach nationalem Recht (so daß etwa eine analoge Anwendung des Art. 6 II IV FFH-RL bzw. der in dieser Regelung enthaltenen Kriterien ausscheidet). Wie das BVerwG (NVwZ 2005, 1422/1423) überzeugend darlegt, ist es nicht erforderlich, daß die (nach nationalem Recht zu treffenden) Schutzmaßnahmen geeignet sind, jedwede Verschlechterung abzuwenden. Vielmehr genügt es in aller Regel, wenn die betreffenden Maßnahmen dem in Art. 6 III, IV FFH-RL zum Ausdruck kommenden Schutzstandard gerecht werden. 11. Artenschutz (Art FFH-RL) Neben den Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume u. der Habitate der Arten enthält die FFH-RL auch besondere artenschutzrechtliche Vorschriften. 5

Rechtsschutz gegen FFH- und Vogelschutzgebiete. Behördliche Auswahlentscheidungen auf dem Prüfstand der Eigentumsgarantie

Rechtsschutz gegen FFH- und Vogelschutzgebiete. Behördliche Auswahlentscheidungen auf dem Prüfstand der Eigentumsgarantie Rechtsschutz gegen FFH- und Vogelschutzgebiete Behördliche Auswahlentscheidungen auf dem Prüfstand der Eigentumsgarantie Von Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer (Münster/Osnabrück) und Ass.

Mehr

Lösungsskizze zum Besprechungsfall XL 1

Lösungsskizze zum Besprechungsfall XL 1 1 Verwaltungsrecht SS 2008 Prof. Dr. Jochen Rozek Lösungsskizze zum Besprechungsfall XL 1 I. Zulässigkeit der Klage 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges ( 40 I 1 VwGO) öffentlich-rechtliche Streitigkeit:

Mehr

NATURA 2000 GEBIETSMANAGEMENT Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG

NATURA 2000 GEBIETSMANAGEMENT Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG Europäische Kommission NATURA 2000 GEBIETSMANAGEMENT Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG M. O Briain NATURA 2000 GEBIETSMANAGEMENT Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie

Mehr

Windkraft und Artenschutz

Windkraft und Artenschutz RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer

Mehr

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung) Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de

Mehr

Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG

Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG Fallbeispiel: Ein Bezirksamt bereitet einen Bebauungsplan vor. Die Öffentlichkeit ist noch nicht beteiligt worden. Darf der Entwurf

Mehr

Numerus clausus. Einleitung: Zugangsbeschränkungen. Frage 1: Artikel 12 EGV (1/16) Übungen im Europarecht Fall 10 vom 8. Mai 2008.

Numerus clausus. Einleitung: Zugangsbeschränkungen. Frage 1: Artikel 12 EGV (1/16) Übungen im Europarecht Fall 10 vom 8. Mai 2008. Numerus clausus Fall 10 vom 8. Mai 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann (Vertretung: Florian Utz) Einleitung: Zugangsbeschränkungen 2 Frage 1: Artikel 12 EGV (1/16) Frage Verstösst Österreich

Mehr

Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000

Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000 Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg im Rahmen von Natura 2000 Natura 2000 - was ist das? Europaweites Netz von Schutzgebieten Schutz von bestimmten Lebensräumen und Arten und damit Schutz

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 22. September 2011. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 22. September 2011. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF I ZB 61/10 BESCHLUSS vom 22. September 2011 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Eidesstattliche Versicherung durch WEG-Verwalter ZPO 900 Abs.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 C 21.05 VG 8 E 2110/04 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Januar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht

Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht A beantragt bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zum Bau eines Wohnhauses. Er erhält die Baugenehmigung allerdings mit den inhaltlichen Zusätzen, dass er

Mehr

Beschreibung der Geodaten

Beschreibung der Geodaten Beschreibung der Geodaten NATURSCHUTZ Naturschutzfachliche Datenauskunft: BEREICH NATURSCHUTZ Leitung: Dipl. Ing. Michael KUBIK Telefon +43 1 4000 73 781 Fax +43 1 4000 9 73 781 E-Mail natu@m22.magwien.gv.at

Mehr

Habitat- und Vogelschutz Die A 20-Entscheidungen des BVerwG 1. Grünes Licht für den Weiterbau der A 20

Habitat- und Vogelschutz Die A 20-Entscheidungen des BVerwG 1. Grünes Licht für den Weiterbau der A 20 Habitat- und Vogelschutz Die A 20-Entscheidungen des BVerwG Von Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer, Richter am Anwaltsgerichtshof für das Land NRW, Münster/Osnabrück* Deutsches Verwaltungsblatt

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 31wx92_06 letzte Aktualisierung: 17.08.2007. OLG München, 07.03.2007-31 Wx 92/06. HGB 18 Abs. 1, 13d, 13e, 13g; EGV Art.

DNotI. Dokumentnummer: 31wx92_06 letzte Aktualisierung: 17.08.2007. OLG München, 07.03.2007-31 Wx 92/06. HGB 18 Abs. 1, 13d, 13e, 13g; EGV Art. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx92_06 letzte Aktualisierung: 17.08.2007 OLG München, 07.03.2007-31 Wx 92/06 HGB 18 Abs. 1, 13d, 13e, 13g; EGV Art. 43, 48 Firma der deutschen Zweigniederlassung

Mehr

Orientierungssatz: Überbuchung kann auch beim örtlichen Auswahlverfahren eine Rolle spielen ( 25 HZV). G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n

Orientierungssatz: Überbuchung kann auch beim örtlichen Auswahlverfahren eine Rolle spielen ( 25 HZV). G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n Orientierungssatz: Überbuchungen, die sicherstellen sollen, dass kein Studienplatz unbesetzt bleibt, sind als kapazitätsdeckend anzuerkennen, wenn die Hochschule im Haupt- und Nachrückverfahren einen Überbuchungsfaktor

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Landesgrenzen als Hindernis im Rechtsschutz nach dem BNatSchG und UmwRG

Landesgrenzen als Hindernis im Rechtsschutz nach dem BNatSchG und UmwRG Landesgrenzen als Hindernis im Rechtsschutz nach dem BNatSchG und UmwRG Entscheidung VG Bremen 29.11.07 5K 565/07 ZUR 2008, 368 Keine Klagebefugnis eines bundesweit tätigen Sportfischereiverbandes, weil

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 68.10 OVG 7 KS 87/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

OVG Lüneburg Beschluss vom 26.03.2010

OVG Lüneburg Beschluss vom 26.03.2010 Aus dem deutsch- amerikanischen Freundschafts,- Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 ergibt sich weder ein Anspruch eines US-amerikanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Mehr

Begutachtung; BMF; Änderung des BörseG, des KapitalmarktG u.a.; Stellungnahme des BMEIA

Begutachtung; BMF; Änderung des BörseG, des KapitalmarktG u.a.; Stellungnahme des BMEIA 8/SN-115/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Völkerrechtsbüro GZ. BMEIA-AT.8.15.02/0074-I.A/2015 Zu GZ. BMF-090101/0001-III/5/2015 SB/DW: Ges. Mag. Lauritsch/ Att.

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/5551 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Warum Windenergie im Wald? (4)

Warum Windenergie im Wald? (4) Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im

Mehr

Windenergie und Naturschutz

Windenergie und Naturschutz Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-

Mehr

Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext

Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext Christoph Kretschmer Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext Zulässigkeit von Werbeeinschränkungen für Ärzte nach europäischem Recht und deutschem Verfassungsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der

Mehr

Der Rechtsschutz im Umweltrecht im europäischen Kontext

Der Rechtsschutz im Umweltrecht im europäischen Kontext Der Rechtsschutz im Umweltrecht im europäischen Kontext Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel auf der Tagung Der Rechtsschutz im Umweltrecht in der Praxis am 10. Juli 2015 in Berlin I. Einleitung

Mehr

Prof. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2005/2006. Binnenmarktrecht. I. Allgemeiner Gleichheitssatz als ungeschriebener Rechtsgrundsatz

Prof. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2005/2006. Binnenmarktrecht. I. Allgemeiner Gleichheitssatz als ungeschriebener Rechtsgrundsatz Prof. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2005/2006 Binnenmarktrecht 2 Das allgemeine Diskriminierungsverbot I. Allgemeiner Gleichheitssatz als ungeschriebener Rechtsgrundsatz - anders als im deutschen

Mehr

Frankfurter Newsletter zum Recht der Europäischen Union

Frankfurter Newsletter zum Recht der Europäischen Union Frankfurter Newsletter zum Recht der Europäischen Union Professor Dr. Matthias Pechstein Keine Individualnichtigkeitsklage gegen Gesetzgebungsakte - Zur Rechtsmittelentscheidung des EuGH in der Rs. Inuit

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 C 5.02 Verkündet OVG 1 A 5008/99 am 30. Januar 2003 Schütz Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Windenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts

Windenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts Windenergie Grundlagen Natur- und Artenschutzrecht Windenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts Referat für das Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz im Rahmen der Veranstaltung

Mehr

Im Internet unter: http://www.fuesser.de

Im Internet unter: http://www.fuesser.de Ausgewählte Probleme der raumordnungsrechtlichen Einzelhandelssteuerung nach LEP 2003 und LEP-E 2012 im Rahmen der Sächsischen Verwaltungsrechtstage 2012 Klaus Füßer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf

Mehr

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,

Mehr

Die Behandlung von Verfahrensfehlern im Umweltverwaltungsrecht aus europarechtlicher Sicht

Die Behandlung von Verfahrensfehlern im Umweltverwaltungsrecht aus europarechtlicher Sicht Die Behandlung von Verfahrensfehlern im Umweltverwaltungsrecht aus europarechtlicher Sicht Referat für das 12. Bremer Umweltrechtsgespräch am 25. Juni 2013 Prof. Dr. Gerd Winter, FEU, Universität Bremen

Mehr

Vom 17. Juli 2000 (ABl. EU Nr. L 192 S. 36 ) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: Artikel 1

Vom 17. Juli 2000 (ABl. EU Nr. L 192 S. 36 ) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: Artikel 1 Entscheidung der Kommission über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) gemäß Artikel 15 der Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der

Mehr

II. Tabellarischer Überblick über die Anti-Terrorismusmaßnahmen

II. Tabellarischer Überblick über die Anti-Terrorismusmaßnahmen Abkürzungsverzeichnis... 19 Einleitung... 23 A. Aktuelle Diskussion zur Terrorismusbekämpfung und die Einordnung der vorliegenden Problematik... 23 B. Die Sanktionsregime mit ihren Terrorlisten und ihre

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 AV 2.03 VG 6 A 32/03 und 6 A 41/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Januar 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Vortrag bei der Fachschaft Medizin der Universität des Saarlandes

Vortrag bei der Fachschaft Medizin der Universität des Saarlandes Dr. Wolfgang Zimmerling, Berliner Promenade 15, 66111 Saarbrücken Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 22.06.15 Z/L D5/1139-15 Vortrag bei der Fachschaft Medizin der Universität

Mehr

Gliederung. 1. Inwieweit ist der Schutz von Auen und Feuchtgebieten in der WRRL verankert?

Gliederung. 1. Inwieweit ist der Schutz von Auen und Feuchtgebieten in der WRRL verankert? WRRL-Ziele für Auen und Feuchtgebiete Gibt es die? NUA-Seminar, Düsseldorf 15. Juni 2012 Dr. iur. Juliane Albrecht Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), Dresden Gliederung 1. Inwieweit

Mehr

HAMBURGISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT

HAMBURGISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT HAMBURGISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT 4 Bs 241/06 11 E 2431/06 4. Senat Beschluss vom 9. Mai 2007 AufenthG 84 Abs. 1 4 Abs. 5 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist einschränkend dahin auszulegen, dass die Vorschrift

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Dezember 2014. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Dezember 2014. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 69/12 BESCHLUSS vom 11. Dezember 2014 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 91 Abs. 1 Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine

Mehr

Wir setzen klare Schwerpunkte

Wir setzen klare Schwerpunkte Wir setzen klare Schwerpunkte Wir sind auf das Verwaltungs- und Vergaberecht spezialisiert und bieten Ihnen höchste fachliche Kompetenz in unseren Kerngebieten Fachwissen, das in zahlreichen Fachpublikationen

Mehr

Europäisches Vergabe- und Kartellrecht als Herausforderung für die deutsche Sozialversicherung

Europäisches Vergabe- und Kartellrecht als Herausforderung für die deutsche Sozialversicherung Gregor Thüsing (Hg.) Europäisches Vergabe- und Kartellrecht als Herausforderung für die deutsche Sozialversicherung V&R unipress Bonn University Press Inhalt Vorwort 11 A. Europäisches Vergaberecht und

Mehr

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Änderung vom Entwurf vom 17. Juli 2014 Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN zur rechtlichen Problematik internationales Familienrecht - u.a. anwendbares Recht für geltend gemachte Ansprüche erstellt im Auftrag

Mehr

Der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Deutschland Stand und offene Fragen

Der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Deutschland Stand und offene Fragen Thomas Bunge, Berlin Der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Deutschland Stand und offene Fragen Tagung Rechtsschutz im Umweltrecht in der Praxis des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen am 9.

Mehr

Die Harmonisierung des Verwaltungsrechts im Zollkodex der Europäischen Gemeinschaften

Die Harmonisierung des Verwaltungsrechts im Zollkodex der Europäischen Gemeinschaften Die Harmonisierung des Verwaltungsrechts im Zollkodex der Europäischen Gemeinschaften Eine Studie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der europäischen und nationalen Gerichte und der Fortgeltung

Mehr

14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten?

14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten? 14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten? Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich-

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 1 C 27.06 VGH 24 B 06.28 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ohne mündliche Verhandlung am 7. Januar

Mehr

Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig?

Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig? 19. Windenergietage Forum 1 - Neue Flächen für die Windenergie / 04.11.2010 Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig? Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt FA für

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 38.11 OVG 6 A 1546/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. August 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014

Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014 Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vgt 8. Oktber 2014 I. Altes und Grundsätzliches 1. Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Unselbstständiger

Mehr

Die garantierte Einspeisevergütung für Strom nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien

Die garantierte Einspeisevergütung für Strom nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien Markus Weck Die garantierte Einspeisevergütung für Strom nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien Anwendungsprobleme, europa- und verfassungsrechtliche Fragen PETER LANG Europäischer Verlag

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. September 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

über den geschützten Landschaftsbestandteil Südbach in der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland

über den geschützten Landschaftsbestandteil Südbach in der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland ORL 1 über den geschützten Landschaftsbestandteil Südbach in der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland in der Fassung vom 26.10.1989 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geschützter Lanschaftsbestandteil...2 2 Schutzzweck...2

Mehr

Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen

Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen Praktikerseminar Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen am 16.11.2011 in München Referenten: Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 60.10 OVG 6 A 470/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Februar 2011 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

A STATE Zustandsindikatoren beschreiben den Zustand der biologischen Vielfalt, der durch Einflussfaktoren verändert wird

A STATE Zustandsindikatoren beschreiben den Zustand der biologischen Vielfalt, der durch Einflussfaktoren verändert wird FHE 12. Int. Alpine Workshop 2014 Umsetzung Natura 2000 im Isartal Evaluierungsbogen zum FFH Gebiet Isarmündung UG 5 1. Studentischer Bearbeiter: Tobias Adams 2. Bearbeiter: Wolfgang Lorenz Regierung von

Mehr

Aktuelle Probleme der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Aktuelle Probleme der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln Prof. Dr. Dres. h.c. Klaus Stern Seminar im Rundfunkrecht im Sommersemester 2005 Aktuelle Probleme der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. März 2007. in dem Verfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. März 2007. in dem Verfahren BUNDESGERICHTSHOF IV AR(VZ) 1/07 BESCHLUSS vom 28. März 2007 in dem Verfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja EGGVG 23 Abs. 1, VwGO 40 Abs. 1 Bei Streitigkeiten über die Streichung aus der bei

Mehr

BauGB 1 Abs. 4, 2 Abs. 2; BNatSchGAG ND 31; RaumOG 4 Abs. 1, 7 Abs. 3; VwGO 113 Abs. 1 S. 1

BauGB 1 Abs. 4, 2 Abs. 2; BNatSchGAG ND 31; RaumOG 4 Abs. 1, 7 Abs. 3; VwGO 113 Abs. 1 S. 1 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12me242_13 letzte Aktualisierung: 15.4.2014 OVG Lüneburg., 12.2.2014-12 ME 242/13 BauGB 1 Abs. 4, 2 Abs. 2; BNatSchGAG ND 31; RaumOG 4 Abs. 1, 7 Abs. 3; VwGO

Mehr

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL

KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL RICHTLINIE 2006/48/EG (es sei denn RL 2006/49/EG ist explizit genannt) KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL Standardansatz Art. 80 Abs. 3, Anhang VI, Teil 1, Ziff. 24 Art. 80 Abs. 7 Art. 80 Abs.

Mehr

Städtbaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag nach der BauGB-Novelle 2013. 14. Weimarer Baurechtstage am 06.03.2015

Städtbaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag nach der BauGB-Novelle 2013. 14. Weimarer Baurechtstage am 06.03.2015 Städtbaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag nach der BauGB-Novelle 2013 14. Weimarer Baurechtstage am 06.03.2015 Referent: Dr. Andreas Dazert Fachanwalt für Verwaltungsrecht Lehrbeauftragter der Universität

Mehr

Energierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung

Energierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Tatjana Schmidt Energierecht Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Diplomica Verlag Tatjana Schmidt Energierecht

Mehr

Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Besprechungsfall vom 14.05.2009

Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Besprechungsfall vom 14.05.2009 Prof. Dr. Gerhard Robbers SS 2009 Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Besprechungsfall vom 14.05.2009 B ist Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der rheinland-pfälzischen Stadt X. Das

Mehr

Lösungsvorschlag. 1. Teil. Ausgangsfall. A. Zulässigkeit

Lösungsvorschlag. 1. Teil. Ausgangsfall. A. Zulässigkeit Lösungsvorschlag 1. Teil. Ausgangsfall A. Zulässigkeit Die Zulässigkeit der Klage der Stadt X gegen die Aufhebungsverfügung ist unproblematisch. Der Verwaltungsrechtsweg nach 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ist gegeben,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 23.04 OVG 12 A 11814/03 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Oktober 2005 durch den Vorsitzenden

Mehr

Maximilian Fuchs Franz Marhold. Europäisches Arbeitsrecht. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft

Maximilian Fuchs Franz Marhold. Europäisches Arbeitsrecht. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft Maximilian Fuchs Franz Marhold Europäisches Arbeitsrecht Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft SpringerWienNewYork Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Lehrbücher zum Europäischen Arbeitsrecht

Mehr

18 Kündigungsschutz. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Arbeitnehmer

18 Kündigungsschutz. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Arbeitnehmer 18 Kündigungsschutz (1) 1 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, hçchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der

Mehr

Gliederung. Inhaltsverzeichnis 9. Abkürzungsverzeichnis 15. I. Einleitung 21 1. Einführung 21 2. Fragestellung 23 3. Methodisches Vorgehen 24

Gliederung. Inhaltsverzeichnis 9. Abkürzungsverzeichnis 15. I. Einleitung 21 1. Einführung 21 2. Fragestellung 23 3. Methodisches Vorgehen 24 Gliederung Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 I. Einleitung 21 1. Einführung 21 2. Fragestellung 23 3. Methodisches Vorgehen 24 II. Entwicklung des Regulierungsrechts in Deutschland 26 1. Entwicklung

Mehr

Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG

Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Endgültige Fassung, Februar 2007 1 INHALT VORWORT 4 I. KONTEXT 6 I.1 Artenschutz

Mehr

Inhalt. UVP- RL- Novelle. 1 Recht / Urteile 2 Methodik / Fallbeispiele 3 Ausblick / Neue Arbeitsfelder? Umweltprüfungen aktuelle Tendenzen

Inhalt. UVP- RL- Novelle. 1 Recht / Urteile 2 Methodik / Fallbeispiele 3 Ausblick / Neue Arbeitsfelder? Umweltprüfungen aktuelle Tendenzen UVP- RL- Novelle B. B. N. - AK LandschaDsplanung 11.4.2014, Uni Kassel Joachim Hartlik Inhalt 1 Recht / Urteile 2 Methodik / Fallbeispiele 3 Ausblick / Neue Arbeitsfelder? 1 1 Recht / Urteile 4 Begriffe

Mehr

Stand: 2. Februar 2001. Grundflächen der öffentlichen Hand Vertragliche Vereinbarungen Duldungspflicht. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des

Stand: 2. Februar 2001. Grundflächen der öffentlichen Hand Vertragliche Vereinbarungen Duldungspflicht. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Stand: 2. Februar 2001 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer 7 8 9 Grundflächen der öffentlichen Hand Vertragliche Vereinbarungen

Mehr

E W A L D & P a r t n e r

E W A L D & P a r t n e r BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 21.6.2012, 2 AZR 343/11 Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg- Vorpommern

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 29.15 OVG 3 A 488/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Juli 2015 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Netzzugang wer ist zuständig und wer zahlt?

Netzzugang wer ist zuständig und wer zahlt? Netzzugang wer ist zuständig und wer zahlt? Vortrag im Rahmen des Hearings Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien der IZES ggmbh am 21. Juni 2006 Wie? Netzanschluss Wo? Wer Wer zahlt? Seite

Mehr

Umweltverträglichkeitsstudie

Umweltverträglichkeitsstudie Landschaftsplanung Bauleitplanung Digitale Flächeninformation Peter C. Beck M.A. Geograph Hoffmannstraße 59 64285 Darmstadt Tel.: 06151-296959 Umweltverträglichkeitsstudie 19 Windenergieanlagen Harthäuser

Mehr

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen KNV-V. Ausfertigungsdatum: 28.04.2015. Vollzitat:

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen KNV-V. Ausfertigungsdatum: 28.04.2015. Vollzitat: Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung (KWK-Kosten- Nutzen-Vergleich-Verordnung - KNV-V)

Mehr

Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland

Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland Berliner Schriften zum internationalen und ausländischen Privatrecht 2 Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland Unter besonderer Berücksichtigung personaler

Mehr

Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de

Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Genehmigung von Windkraftanlagen nach den Vorschriften des BImSchG und des UVPG Halime Serbes Impulsvortrag Seminar IDUR und NABU 28.09.2012 in Freiburg Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 22.07 OVG 4 B 17.05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. August 2007 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20

A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 7 7 Inhaltsverzeichnis A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 B) Die Entwicklung des Verbraucherkreditrechts... 23 I. Europäisches Verbraucherkreditrecht...

Mehr

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Bundesrat Drucksache 604/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Wi Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 56.07 OVG 4 B 31.05 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2004O0013 DE 22.12.2004 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B M1 LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 248/08 6 L 295/08 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte gegen den Landkreis

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zu Tierhaltungsanlagen. Ltd. LWD Volkmar Nies Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke

Aktuelle Rechtsprechung zu Tierhaltungsanlagen. Ltd. LWD Volkmar Nies Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke Aktuelle Rechtsprechung zu Tierhaltungsanlagen Ltd. LWD Volkmar Nies Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke Gliederung I. Genehmigungsrecht II. Umweltverträglichkeitsprüfung III. FFH-Richtlinie und Genehmigungsrecht

Mehr

Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte

Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Vortrag (Kurzfassung) anlässlich der der 2. Nürnberger Tage zum Asyl- und

Mehr

1. Arbeitsstätten. 2013 W. Kohlhammer, Stuttgart

1. Arbeitsstätten. 2013 W. Kohlhammer, Stuttgart 1. Arbeitsstätten VO. v. 12.8.2004 Einleitung ArbStättV 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Die Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004, zuletzt geändert am 16.

Mehr

Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)

Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) WRMG Ausfertigungsdatum: 29.04.2007 Vollzitat: "Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 29.

Mehr

Aktuelle Fragen zum Abbau von Bodenschätzen: Planung, Genehmigung, Konflikte, Rekultivierung, Rechtsschutz

Aktuelle Fragen zum Abbau von Bodenschätzen: Planung, Genehmigung, Konflikte, Rekultivierung, Rechtsschutz Aktuelle Fragen zum Abbau von Bodenschätzen: Planung, Genehmigung, Konflikte, Rekultivierung, Rechtsschutz Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schrödter, Wedemark (www.drschroedter.de) auf einem vhw-seminar

Mehr

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577 HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.

Mehr

Rechtsfragen gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen

Rechtsfragen gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen Rechtsfragen gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen Umweltrecht aktuell Hannover, 18. Juni 2013 Dr. Holger Jacobj Prof. Versteyl Rechtsanwälte 1 Gliederung 1. Begriffsbestimmungen, 3 KrWG Gemeinnützige

Mehr

Indikatorenbasierte Bewertung der Freiraumentwicklung

Indikatorenbasierte Bewertung der Freiraumentwicklung Indikatorenbasierte Bewertung der Freiraumentwicklung 1. Zielstellung Gliederung 2. Bestehende Ansätze zu Freiraumindikatoren 3. Gedanke und Vorschläge zur Weiterentwicklung Landschaft; Schutzgebiete Unzerschnittene

Mehr