Beschreibung der Geodaten
|
|
- Til Wetzel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beschreibung der Geodaten NATURSCHUTZ Naturschutzfachliche Datenauskunft: BEREICH NATURSCHUTZ Leitung: Dipl. Ing. Michael KUBIK Telefon Fax natu@m22.magwien.gv.at Rechtliche Datenauskunft: BEREICH UMWELTRECHT Leitung: Mag. Gerald KRONEDER Telefon Fax rech@m22.magwien.gv.at Ziel des Naturschutzes ist der Schutz und die Pflege der Natur in all ihren Erscheinungsformen im gesamten Gebiet der Bundeshauptstadt Wien sowie der nachhaltigen Gewährleistung der stadtökologischen Funktionen durch Setzung der erforderlichen Erhaltungs-, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Im Wiener Naturschutzgesetz sind im 5. Abschnitt verschiedene Gebiets- und Objektschutzkategorien definiert. Die anderen in der Karte dargestellten Schutzgebiete sind im Wiener Nationalparkgesetz, Wiener Biosphärenparkgesetz und im Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung verankert. Datendefinition: Europaschutzgebiet (Natura 2000), 22 Wiener Naturschutzgesetz Gebiete, die von der Landesregierung durch Verordnung zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Biotopen oder wild lebenden Tierarten oder wild wachsenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu Europaschutzgebieten erklärt worden sind. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie und Gebiete zur Erhaltung wild lebender Vogelarten im Sinne der Vogelschutz Richtlinie. Seite 1 von 5
2 Nationalpark Donauauen (Wr. Teil), 1 Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz) Nachhaltige Gewährleistung der ökologischen Funktionsfähigkeit und der natürlichen Entwicklung des Auenökosystems in seiner aktuellen Erscheinungsform durch Setzung der erforderlichen Erhaltungs-, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Ziel ist die internationale Anerkennung als Nationalpark der Kategorie II der Richtlinien der Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature and Natural Ressources IUCN) für Nationalparks, Stand 1994, auf Dauer zu erhalten. Naturschutzgebiet, 23 Wiener Naturschutzgesetz Gebiete, die sich durch einen weitgehend intakten Landschaftshaushalt auszeichnen, reich an seltenen oder gefährdeten heimischen Tier- oder Pflanzenarten sind, besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen oder Tieren beherbergen, reich an Naturdenkmälern sind oder aus sonstigen ökologischen oder wissenschaftlichen Gründen erhaltungswürdig sind. Im Naturschutzgebiet sind gewisse Eingriffe in die Natur untersagt. Landschaftsschutzgebiet, 24 Wiener Naturschutzgesetz Gebiete, die sich durch ihre Landschaftsgestalt auszeichnen, als Kulturlandschaft von historischer Bedeutung sind oder im Zusammenwirken mit Nutzungsart und Bauwerken eine landestypische Eigenart aufweisen oder der naturnahen Erholung dienen. Geschützter Landschaftsteil, 25 Wiener Naturschutzgesetz Kleinräumige Gebiete, die die Landschaftsgestalt besonders prägen, die der naturnahen Erholung dienen, die besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen oder Tieren enthalten oder deren unveränderte Erhaltung wegen ihrer kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung von öffentlichem Interesse ist. Hierfür kommen insbesondere Teiche, Wasserläufe und Gewässerufer, Auen, Feuchtbiotope oder charakteristische Geländeformen in Betracht. Ökologische Entwicklungsfläche, 26 Wiener Naturschutzgesetz Flächen, die für die Erreichung der Zielsetzungen des Wiener Naturschutzgesetzes, insbesondere zur Entwicklung und Vernetzung von Grünstrukturen in der Stadt oder zur Umsetzung des Artenund Biotopschutzprogrammes von Bedeutung sind, können zu deren Sicherung mit Bescheid der Naturschutzbehörde für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer zu ökologischen Entwicklungsflächen erklärt werden. Anmerkung: Naturschutzbehörde ist in erster Instanz der Magistrat. Über Berufungen in Verwaltungsstrafsachen entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat Wien. In allen übrigen Fällen entscheidet über Berufungen die Landesregierung. Naturdenkmal, 28 Wiener Naturschutzgesetz Naturgebilde, die wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen ihrer Eigenart, Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftsgestalt verleihen, oder wegen ihrer besonderen Funktion für den Landschaftshaushalt erhaltungswürdig sind, können durch Bescheid der Natur-schutzbehörde mit der zur Erhaltung des Naturgebildes notwendigen oder sein Erscheinungsbild mitbestimmenden Umgebung zum Naturdenkmal erklärt werden. Seite 2 von 5
3 Geschütztes Biotop In einem geschützten Biotop sind alle Eingriffe untersagt, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Die Naturschutzbehörde kann mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot bewilligen, wenn die geplante Maßnahme keine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzzweckes darstellt oder das öffentliche Interesse an der beantragten Maßnahme das öffentliche Interesse an der Bewahrung des geschützten Biotops vor störenden Eingriffen bedeutend überwiegt. Die Bewilligung ist erforderlichenfalls unter Bedingungen, Befristungen und Auflagen zu erteilen. Die Erklärung eines Biotops zum geschützten Biotop ist von der Naturschutzbehörde zu widerrufen, wenn das geschützte Biotop nicht mehr vorhanden ist, oder die für die Unterschutzstellung maßgebenden Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Anmerkung: Naturschutzbehörde ist in erster Instanz der Magistrat. Über Berufungen in Verwaltungsstrafsachen entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat Wien. In allen übrigen Fällen entscheidet über Berufungen die Landesregierung. Biosphärenpark Der Biosphärenpark Wienerwald (Wiener Teil) ist so zu errichten und zu erhalten, dass seine internationale Anerkennung durch die UNESCO erlangt und dauerhaft aufrechterhalten wird, er ein Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen darstellt, eine weitest mögliche Koordinierung mit dem Bundesland Niederösterreich erreicht wird und er durch die Verbindung folgender Funktionen eine Modellregion zur Verwirklichung folgender Ziele auf regionaler Ebene darstellt: a) Schutz: Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt; b) Entwicklung: Förderung einer ökologisch, ökonomisch und soziokulturell nachhaltigen Entwicklung; c) Bildung und Forschung: Unterstützung und Förderung von Programmen zur Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Monitoring. Ramsar Gebiet Das Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasserund Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar Konvention) wurde am 2. Februar 1971 in Ramsar (Iran) gegründet. Die Bestimmungen der Ramsar Konvention traten am 16. April 1983 in Kraft. Die Donau-Auen zwischen Wien und Hainburg sind das größte zusammenhängende Auwaldgebiet Mitteleuropas und seit 1997 international anerkannter Nationalpark. Der nordwestliche Teil, die Untere Lobau, mit einer Größe von 915,3 ha ist seit 1983 Ramsar-Gebiet und seit 2007 Teil des Trilateral Ramsar-Gebietes Donau-March-Thaya-Auen. Seite 3 von 5
4 LEBENSRAUM TIERE UND PFLANZEN Naturschutzfachliche Datenauskunft: BEREICH NATURSCHUTZ Projektleitung: Dr. Josef MIKOCKI Telefon Fax josef.mikocki@wien.gv.at Datendefinition: Netzwerk Natur (Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm) und Netzwerk Natur-Projekte Für den Erhalt der artenreichen Natur-, Kultur- und Stadtlandschaft wurden begleitende zu den rechtlichen Schutzinstrumenten des Gebiets-, Objekt- und Artenschutzes auch ein Naturschutzprogramm geschaffen, das vorsorgend und flächendeckend Ziele definiert und Maßnahmen umsetzt. Das Netzwerk Natur hat in ganz Wien (außerhalb des Nationalparks und des Naturschutzgebietes Lainzer Tiergarten) punktförmige, lineare und flächige Naturschutz-Zielgebiete ausgewiesen und Naturschutzziele definiert. Die Zielgebiete und Zielsetzungen basieren auf dem aktuellen und potentiellen Vorkommen von als "prioritär bedeutend" eingestuften Tier- und Pflanzenarten sowie dem Vorkommen von gefährdeten Lebensraumtypen. 19 Pflanzenarten und 69 Tierarten (z.b. Spatzenzunge, Kelchgras, Sibirische Schwertlilie, Laubfrosch, Ziesel, Wr. Schnirkelschnecke) sowie Biotope wie zum Beispiel Auengewässer, Tümpel, Trockenrasen, Niedermoore, Feuchtwiesen und naturnahe Wälder stehen im Mittelpunkt des Programms. Ziel ist die aktive Sicherung der Biotope und der Lebensräume dieser Arten in guter Qualität und Quantität. Neben den Zielgebieten sind in der Karte auch Umsetzungsprojekte von Netzwerk Natur dargestellt, und Standorte von Informationstafeln, die über Schutzprojekte und Schutzgüter des Naturschutzes aufklären. Streng geschützte und geschützte Arten In Wien stehen über 700 Tier- oder Pflanzenarten unter Naturschutz. Sie sind in der Wiener Naturschutzverordnung aufgelistet. Es wird in die Kategorien streng geschützt und geschützt unterschieden. In der Kategorie streng geschützt gibt es überdies Arten die mit dem Zeichen * als prioritär bedeutend eingestuft sind. Für diese seltenen Arten besteht die gesetzliche Verpflichtung, erhaltende Maßnahmen zu setzen. Geplant ist es, für alle streng geschützten oder geschützten Arten Verbreitungskarten zu erstellen. Als erste Pilotkarten sind die beiden prioritär bedeutenden, streng geschützten Vogelarten Gartenrotschwanz und Eisvogel dargestellt. Nähere Informationen zu Geschützten Arten und Biotopen: Seite 4 von 5
5 DER ÖKOBUSINESSPLAN Datenauskunft: BEREICH NACHHALTIGE ENTWICKLUNG UND INTERNATIONALE KOOPERATIONEN Leitung: Dipl. Ing in. MSc. Eva-Maria PERSY Telefon Fax eva.persy@wien.gv.at Der ÖkoBusinessPlan Wien ist das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien. Ziel der neun verschiedenen Angebote ist es, Wiener Unternehmen dabei zu unterstützen, Ressourcen und Betriebskosten zu sparen und dabei die Umwelt zu entlasten. Das Umweltzeichen Tourismus ist speziell auf Gastronomie und Beherbergungsbetriebe ausgerichtet. WIENER LUFTMESSNETZ Datenauskunft: BEREICH LUFTMESSNETZ Leitung: Dipl. Ing. Peter RIESS Telefon Fax peter.riess@wien.gv.at Wien zählt weltweit zu den Großstädten mit der höchsten Lebensqualität. Ein wichtiger und notwendiger Aspekt dazu ist die Erhaltung und Verbesserung der Luftgüte. Eine umfassende Überwachung der Luftschadstoffe ist Voraussetzung für ein funktionierendes Luftqualitäts- Management. Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) betreibt dazu seit 1987 ein Netzwerk aus insgesamt 18 stationären Messstellen und einem Messbus. Die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Feinstaub, Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ozon werden kontinuierlich gemessen. Auch andere gesundheitsschädliche Luftinhaltsstoffe wie z.b. Benzol, Benzo(a)pyren oder Schwermetalle im Feinstaub werden erfasst. Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sind im Immissionsschutzgesetz-Luft festgelegt. Nähere Informationen zum Wiener Luftmessnetz: Seite 5 von 5
Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens
Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und
MehrDer Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht
Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011
MehrMenschen und Natur verbinden
Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?
MehrTierschutz - Naturschutz. Wildvögel im Naturschutzrecht. EU-Naturschutzrichtlinien. Regelungen im Wiener Landesrecht
Wildvögel im Naturschutzrecht Gerald Kroneder Wiener Umweltschutzabteilung Tierschutz - Naturschutz Unterschiedlicher Schutzzweck! Tierschutzrecht: Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus
MehrLungauer Stammtisch in St. Andrä i. L. Biosphärenpark Lungau
Lungauer Stammtisch in St. Andrä i. L. Biosphärenpark Lungau Ergebnisprotokoll SPES Zukunftsakademie 31. Oktober 2012 Andlwirt 1 Sehr geehrte St. Andräerinnen und St. Andrä, Der Lungau ist seit 11. Juli
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrSatzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher
MehrGesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen
45.00 Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen vom. Februar 968 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Allgemeines Art. ) Schützenswerte Landschaften,
MehrStiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW
Stiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW Vortrag im Rahmen der 2. CampusKonferenz Landschaftsentwicklung der Hochschule Osnabrück Kompensation
MehrMag. Andrea Bund 28.1.2016. IUCN und die Vorgaben
Mag. Andrea Bund 28.1.2016 IUCN und die Vorgaben IUCN Was bedeutet IUCN? I nternational U nion C onservation N ature IUCN Mehr als 10.000 WissenschaftlerInnen und freiwillige ExpertInnen in 180 Ländern
MehrMarktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1
Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrS T I F T U N G S A T Z U N G
S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung
MehrWasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de
Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Impressum Herausgeber: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Stand: Oktober
MehrRichtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche
Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrRICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Vorbemerkung Der Freistaat Bayern gewährt
MehrWarum Prozessschutz Was heißt das? Definitionen Ziele Begründungen. von. Dr. Georg Verbücheln
Warum Prozessschutz Was heißt das? Definitionen Ziele Begründungen von Dr. Georg Verbücheln Einleitung Die Vilmer Thesen Umsetzung von Prozessschutz in der Naturschutzpraxis A Entstehung und Inhalt der
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrGeyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.
Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.
MehrStudienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrRisikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland
Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP
Mehrbetreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2
MehrRichtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrQualitätsmanagement Handbuch gemäss ISO 9001:2008 / ISO 13485:2003
Qualitätsmanagement Handbuch gemäss ISO 9001:2008 / ISO 13485:2003 Hausmann Spitalbedarf AG Hubstrasse 104 CH-9500 Wil SG Telefon: 071 929 85 85 Telefax: 071 929 85 84 E-Mail: hsp@hausmann.ch www.hausmann.ch
MehrTransaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen
Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von
MehrLeitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium
Leitbild LG Liechtensteinisches Gymnasium Bildungs- und Erziehungsauftrag Das Liechtensteinische Gymnasium führt die Schülerinnen und Schüler zur Matura. Um dieses Ziel zu erreichen, vermitteln wir Wissen
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrDie Zentralheizung der Stadt Wer heizt wie?
Die Zentralheizung der Stadt Wer heizt wie? Entwicklung der Fernwärme. Sie erheben, wie bei ihnen geheizt wird, und vergleichen mit der Situation in Wien und in den Bundesländern. Entwicklung der Zentralheizung
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrLandschaftsagentur Plus. Ihr Partner für die Eingriffsregelung
Landschaftsagentur Plus Ihr Partner für die Eingriffsregelung 2 3 Vom Experten geplant, umgesetzt, betreut Ob Ausgleichs- und Ersatz-Maßnahmen nach Forst- oder Landschaftsrecht, artenschutzrechtliche Belange
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrReglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)
Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,
MehrDie künftige Ingenieurausbildung in der EU - Brennpunkt Ostsee-Raum oder The Network of Excellence in Mechatronics in the Baltic Sea Region
Die künftige Ingenieurausbildung in der EU - Brennpunkt Ostsee-Raum oder The Network of Excellence in Mechatronics in the Baltic Sea Region Was ist Mechatronik? Was ist ein mechatronisches System? Mechatronik
MehrUnfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts
Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrGesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1
MehrIndividuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter
Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter Die Situation Immer mehr Jugendliche benötigen beim Übergang zwischen Schule und Beruf zusätzliche Unterstützung.
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrWeiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
MehrVEREINBARUNG. zwischen dem. Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. und der
VEREINBARUNG zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und der Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und schließen in dem Bewusstsein,
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer
MehrGrundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrEuropass in Wiener Schulen
Europass in Wiener Schulen 7. Ideen in die Tat umsetzen nicht teilweise sehr gut ausgezeichnet 0, 0 0 % 7.. Ich kann eine Ideensammlung erstellen und diese z.b. in einem Innovations-Sparbuch festhalten.
MehrKontaktdaten (Pflichtangaben!)
g n u b i e r esch b t k e j o Pr Kontaktdaten (Pflichtangaben!) Name Kindergarten/Schule: Kategorie bitte ankreuzen: Kindergarten 1. 4. Klasse 5. 10. Klasse Sek.-I+II-übergreifend Kreativpreis Die (kreativen)
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
MehrWarum Windenergie im Wald? (4)
Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im
MehrTrainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger
Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie
MehrDie 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung
DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrSEMINARREIHE MEDIZINETHIK
SEMINARREIHE MEDIZINETHIK MIT SUSANNE VAASSEN INSTITUT FÜR PHILOSOPHIE UND DISKURS SEMINaRREIHE MEDIzINETHIK Die Medizinethik beschäftigt sich mit moralischen Fragen der Medizin. Diese werden heute speziell
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
Mehr68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004
2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung
MehrWdF Manager Monitoring Büroarbeitsplätze 2014
WdF Manager Monitoring Büroarbeitsplätze November Projektnummer: 62/ UNTERSUCHUNGSDESIGN Auftraggeber: WdF Wirtschaftsforum der Führungskräfte Methode: Web-gestützte Befragung (WAPI) Grundgesamtheit: WdF
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrArbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.
Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder
MehrAussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung
Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrSitua?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde
Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen
MehrÖBB-Biodiversitätsprogramm
ÖBB-Biodiversitätsprogramm Robert Mühlthaler 12.07.2012 1 ÖBB-Biodiversitätsstrategie 1/2 (veröffentlicht Mai 2010) Der ÖBB-Konzern» ist sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrWien = Menschlich. freigeist.photography
Wien = Menschlich freigeist.photography Idee zu diesem Projekt Wovon lebt eine Stadt wie WIEN? Von seiner Geschichte, seiner Architektur, seinen Sehenswürdigkeiten und kulinarischen heimischen Köstlichkeiten.
MehrDATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG
DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG PERSONENBEZUG, ZWECKÄNDERUNG UND -ANPASSUNG, GESUNDHEITSDATEN, GENETISCHE DATEN Dr. Jens Schwanke KAIROS GMBH BOCHUM/BERLIN, conhit-satellitenveranstaltung, Berlin, 18.04.2016
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrBUSINESS-COACHING. für PROFESSIONALS FÜHRUNGS- UND FACHKRÄFTE, UNTERNEHMER, SELBSTSTÄNDIGE UND EXECUTIVES. Kaderli Coaching & Training
BUSINESS-COACHING für PROFESSIONALS FÜHRUNGS- UND FACHKRÄFTE, UNTERNEHMER, SELBSTSTÄNDIGE UND EXECUTIVES Kaderli & Training Kaderli & Training CH 5032 Aarau - Rohr Mobile: +41 (0) 79 332 54 15 office@ingokaderli.com;
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
Mehr13. Wahlperiode 24. 09. 2001. des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
13. Wahlperiode 24. 09. 2001 Antrag der Abg. Carla Bregenzer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Die Deutsch-Ordens Fachhochschule Riedlingen Hochschule für
Mehrmit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten
Kurzgutachten zur Rechtmäßigkeit der Auswertung von Leistungsdaten durch Outlookkalender Rechtsanwälte Kemper & Kollegen Rotherstr. 19 10245 Berlin Tel.: 030/278939100 Fax: 030/27893919 I. Fragestellung
MehrBusiness Model Canvas
Business Model Canvas Business Model Canvas ist ein strategisches Management Tool, mit dem sich neue und bestehende Geschäftsmodelle visualisieren lassen. Demnach setzt sich ein Geschäftsmodell aus neun
MehrMeinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001
Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrSächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrDie richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen
Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrBerufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des
MehrUmsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse
Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrVerordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung
Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
Mehr