Aktuelle Compliance Themen. Webinar Cortal Consors Professional Partners. 23. September 2014
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- Michael Pohl
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1 Aktuelle Compliance Themen Webinar Cortal Consors Professional Partners 23. September 2014 Jürgen App, WP/StB
2 App Audit GmbH Erfahrungshintergrund Entwicklung Entwicklung: 2011: Gründung App Audit Seit 1994: Tätigkeit für Banken/Finanzdienstleister Wirtschaftsprüfung Beratung in prüfungsnahen / regulatorischen Themen Team Team: Mehrere spezialisierte Wirtschaftsprüfer Assistenten mit Schwerpunkt Finanzdienstleister Schwerpunkte: Gesetzliche Prüfung Jahresabschluss Wertpapiergeschäft/WpHG Kreditgeschäft Aufsichtsrecht Interne Revision Beratung Rechnungswesen Governance/Kontrollsysteme Aufsichtsrecht 2
3 AGENDA I. Zuwendungs /Verwendungsverzeichnis II. Vergütungsregelungen III. Compliance Quote IV. Compliance Bericht V. MiFID 2 3
4 Zuwendungsverzeichnis Überblick Zuwendungsverzeichnis (erhaltene Zuwendungen) Erfassungspflicht Art der Zuwendungen Nicht: jede einzelne Zuwendung separat! Monetäre Zuwendungen Nicht Monetäre Zuwendungen Betragsmäßige Erfassung Keine betragsmäßige Erfassung gefordert d.h. keine Bewertungspflicht 4
5 Zuwendungsverzeichnis Verwendungsverzeichnis Clusterbildung Effiziente und hochwertige Infrastruktur Personalressourcen (Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter) Qualifizierung/Information der Mitarbeiter (Schulung etc.) Information der Kunden Qualitätssicherungs und verbesserungsprozesse Sonstige Keine quantifizierte Zuordnung zu einzelnen Clustern gefordert Prozentuale Zuordnung ist ausreichend, muss aber nachvollziehbar begründbar sein 5
6 Zuwendungsverzeichnis Zuwendungsüberschuss Vorgaben MaComp Verbot der Ausschüttung/Entnahme nicht (mehr) vorgesehen Mittelfristige Behandlung allerdings unklar BaFin möchte beobachten Zuwendungsüberschuss: Erfahrungen aus der Praxis für den typischen Verwalter unüblich eher für Institute relevant, die zu sehr großen Teilen ihre Vergütung von Dritten erhalten grundsätzlich nicht unbedenklich, da ja Indiz, dass Zuwendungen nicht im Interesse des Kunden verwendet 6
7 Zuwendungsverzeichnis Einzelfragen Sachverhalt Bank bucht die Flat Fee beim Kunden ab, zahlt anteilige VV Gebühr an den Vermögensverwalter aus Stellt erhaltene Vergütung von Bank eine Zuwendung dar? Würdigung keine Zuwendung, da rein abrechnungstechnische Buchung Falls Zuwendung, müssten Beträge auch als gewährte Zuwendungen durch depotführende Stelle klassifiziert werden zweifelhaft 7
8 Zuwendungsverzeichnis Einzelfragen Sachverhalt Ist die Bewirtung bei Einladung durch depotführende Bank als Zuwendung zu erfassen? Würdigung Keine Zuwendung nach 31d WpHG Grund: Zuwendung erfolgt an Mitarbeiter und nicht an Unternehmen Adressierung im Rahmen der Mitarbeiterverhaltensregeln! Ist die Unterbringung bei einer Veranstaltung auf Kosten des Einladenden eine Zuwendung? Siehe oben Würdigung ist tw. aber strittig! es wird argumentiert, dass die Vorteile an Mitarbeiter als Zuwendung auch dem Unternehmen zugute kommen! 8
9 Zuwendungsverzeichnis Einzelfragen Sachverhalt Überlassung von Informationsmaterial/Präsente durch eine Bank, mit der man zusammenarbeitet. Handelt es sich um eine Zuwendung? Würdigung Beurteilung wird tw. davon abhängig gemacht, ob Weitergabe an Kunden erfolgt (=keine Zuwendung) oder nicht (=Zuwendung) Generell ist keine Pflicht zur Aufzeichnung jedes Einzelsachverhalts normiert MaComp: sämtliche Zuwendungen zu erfassen bei der Darstellung ist zwischen monetären und nicht monetären Zuwendungen zu unterscheiden. 9
10 Zuwendungsverzeichnis Einzelfragen Sachverhalt Nach welchen zeitlichen Kriterien werden Zuwendungen erfasst: 1) Zuflussprinzip oder 2) Periodenabgrenzung (GuVkonform) Würdigung Begriffsvielfalt: Gesetz spricht von erhaltenen, MaComp von annehmen, Dr. Birnbaum spricht von eingenommenen Zuwendungen Üblich und auch pragmatisch erscheint die Betrachtung in der Periodenabgrenzung auch wenn nicht eindeutig geregelt 10
11 Vergütungsregelungen Überblick Herausforderungen KWG InstitutsVergV MaComp Begrenzung variabler Vergütungsbestandteile (100% d. fixen Vergütung) Nicht (mehr) anwendbar für: Finanzportfolioverwalter u. Anlage /Abschlussvermittler ohne Zugriff auf Kundenvermögen Weitere Konkretisierung der Vorgaben des KWG Fokus: Institutsschutz! Weitere (subsidiäre) Regelungen Fokus: Kundenschutz! 11
12 Vergütungsregelungen InstitutsVergV InstitutsVergV 2010: 11 Paragrafen InstitutsVergV 2013: 29 Paragrafen (!) Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung Keine harte Obergrenze gemäß Regelung KWG für die meisten Finanzdienstleister! Allgemeine Grundsätze für Angemessenheit? Vergütung von Geschäftsleitern Variable Vergütungen sollen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben für außerordentliche Entwicklungen soll der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit vereinbaren zwingendes Schriftformerfordernis der Regelungen des Anstellungsvertrages 12
13 Vergütungsregelungen InstitutsVergV Schriftliche/elektronische Information aller Mitarbeiter Information über Ausgestaltung Vergütungssystem und parameter Offenlegung Inhalte unterteilt nach den jeweiligen Geschäftsbereichen: 1) Erläuterung Vergütungssystem 2) Entscheidungsprozesse, insbes. a) Vergütungsparameter b) Zusammensetzung Vergütung c) Anzahl Begünstigte d) Art/Weise der Gewährung 3) Gesamtbetrag aller Vergütungen, unterteilt in fixe und variable Vergütung, sowie 4) Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung 13
14 Vergütungsregelungen MaComp Einführung neuer Produkte/Dienstleistungen: Adressierung vergütungsbezogener Risiken Dokumentation hierzu Überwachung/Kontrollen o o durch operative Bereiche zur Feststellung von Handlungen gg. Kundeninteresse aus vergütungsbezogenen Gründen Zusätzlich durch Compliance Funktion Vergütungssystem muss im Einzelfall das vollständige Entfallen des variablen Vergütungsteiles gestatten nicht nur quantitative Kriterien bei variabler Vergütung diverse Beispiele für gute u. schlechte Gestaltungen in MaComp Vergütungssysteme dürfen nicht unnötig kompliziert sein. 14
15 Vergütungsregelungen Einzelfragen Problemfelder in der Praxis: Angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung Was ist überhaupt variable Vergütung? a) Gewährung oder Höhe im Ermessen des Instituts oder b) vom Eintritt vereinbarter Bedingungen abhängt Grenzen der Angemessenheit außerhalb von harten Prozentvorgaben? Umgehungsstrategie: flexible Anpassung Festgehalt statt variabler Vergütung Risiko der Beurteilung als Gestaltungsmissbrauch Vergütungsparameter bei variabler Vergütung für Kontrolleinheiten? Unternehmensziele vs produktbezogene Ziele 15
16 Compliance Quote Anforderungen Neue Anforderung seit 2013: Offenlegung einer Compliance Quote ggü. der Aufsicht Angabe durch Prüfer im Prüfungsbericht Quote: Mitarbeiter der Compliance Funktion zur Gesamtanzahl der MA des Unternehmens Bei Instituten ohne Vollzeit Compliance Funktion : BaFin erwartet Herausrechnung der Zeiten für andere Tätigkeiten in Personalunion z.b. Tätigkeit im Kundengeschäft z.b. Tätigkeit als Geldwäschebeauftragter ggf. sind Zeiten zu schätzen 16
17 Compliance Quote Beispiel Anzahl Mitarbeiter Tätigkeitsanteil Compliance Mitarbeiter für Quote Mitarbeiter Compl. Funktion 2 60% 1,2 Mitarbeiter Gesamt Quote 0,10 Quote (%) 10 % Fokus der Aufsicht? Zeitanteile der Compliance Funktion Unternehmens individuelle Compliance Quote 17
18 Compliance Bericht Anforderungen (MaComp BT 1.2.2) 1. Beschreibung der Umsetzung und Wirksamkeit des Kontrollwesens bzgl. Wertpapierdienstleistungen 2. Zusammenfassung a) identifizierter Risiken b) durchgeführter Prüfungen c) wesentlicher Feststellungen d) Maßnahmen zur Behebung von Defiziten/Mängeln und zur Risikoreduzierung 3. Sonstige im Berichtszeitraum aufgetretene wesentliche Sachverhalte mit Compliance Relevanz 4. Angemessenheit der Personal und Sachausstattung der Compliance Funktion 5. Falls ein Bericht nicht sämtliche Geschäftsbereiche abdeckt, ist dies zu begründen 18
19 Compliance Bericht Inhalte Typische Inhalte relevant für Verwalter * allgemeine Verhaltensregeln (Informationsblätter / Geeignetheit) * Bearbeitung Kundenaufträge * Zuwendungen/Offenlegung * Organisation (Aufbau /Ablauforganisation) * Kundeninteressen * Kundenbeschwerden * Best Execution * Mitarbeiter / Mitarbeitergeschäfte * Aufzeichnungspflichten 19
20 MiFID 2 Zeitlicher Rahmen formaler Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für die Richtlinie ist im 2. Quartal 2014 erfolgt Richtlinie im Juli 2014 in Kraft getreten derzeit ESMA Konsultationspapier im Entwurf Regelungen in den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umzusetzen neue Regeln ab Januar 2017 national anzuwenden 20
21 MiFID 2 Verschärfung Verhaltensregeln Kundeninformationen müssen dem Kunden rechtzeitig übermittelt werden cooling off Periode Mehr Kostentransparenz bei Anlageberatung Kostenzusammenfassung Beurteilung Kosteneffekt auf Rendite Zuwendungen: Pflicht zur Mitteilung an Kunden, wie Gutschrift erfolgen kann WpHG Bogen: zwingende Abfrage der Fähigkeit Verluste zu tragen VV: Regelmäßiger Bericht zur Geeignetheit insbes. zu Einhaltung Anlagerichtlinien Persönliche Verhältnisse 21
22 MiFID 2 Anlageberatung: Verschärfung Informationspflichten vor Beratung, ob 1) unabhängig oder nicht unabhängig 2) die Angebotspalette des Finanzdienstleisters eingeschränkt ist z.b. Hinweis, falls Beziehungen mit Emittenten bestehen Unabhängigkeit!? 3) der Kunde ein kontinuierliches Reporting in Bezug auf die Geeignetheit erhält Voraussetzungen bei Behauptung der Unabhängigkeit: 1) vollständiges Provisionsverbot 2) Research bzgl. ausreichender Anzahl von Produkten 3) Streuung von Finanzinstrumenten: Art + Emittenten 4) keine enge Verbindung zu Produktanbietern Vermögensverwalter mit eigenen Fonds? 22
23 MiFID 2 Vermögensverwaltung: Verschärfung vollständiges Provisionsverbot von dritter Seite Verbot anderer monetärer Vorteile von dritter Seite Vermögensverwalter mit (hohen) kickback Anteilen werden ihre Vergütungsmodelle überarbeiten müssen VV, der eigenen Fonds in Kundendepot nimmt, erhält i.d.r. auch Vergütung von KAG Provisionsverbot? Frage, wie der Bereich Vermögensverwaltung abgegrenzt wird! Geschäftsfelder außerhalb VV + unabhängige Anlageberatung: Nach wie vor kein Provisions /Zuwendungsverbot! 23
24 MiFID 2 Aufzeichnungspflichten jede Kommunikation, die zu Kundentransaktionen führen kann auch Telefongespräche Aufklärung Kunden über Aufzeichnung Aufwand/Kosten entsteht für die anstehende Implementierung entsprechender technischer Systeme CRM Systeme werden damit zunehmend unverzichtbar Kundengespräche mit Mobiltelefon?? 24
25 MiFID 2 Fazit Anlageberatung: Zusatzinfos wg. Kostentransparenz Anlageberatung und VV: Überprüfung Geschäftsmodelle bzw. Vereinbarungen mit Kooperationspartner im Lichte des Provisionsverbots Überprüfung Anpassungserfordernisse Kundenverträge/Kundeninformation WpHG Bogen Kundenreporting: Geeignetheit! Aufzeichnungspflichten! 25
26 Fragen? 26
27 Kontakt JÜRGEN APP Wirtschaftsprüfer Steuerberater Telefon: Fax: Mobil: E Mail: info@app audit.de 27
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