16 A 185 Lieferung von loser Kindergarten-Möblierung (2 Lose)

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1 Vergabe gemäß VOL Öffentliche Ausschreibung Vergabestelle: Vergabeamt Ablauf der Angebotsfrist und Einreichungstermin: am bis 24:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: (Fristwahrender Briefkasten D.-Martin-Luther-Str. 1) Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 16 A 185 Lieferung von loser Kindergarten-Möblierung (2 Lose) Vergabenummer - Leistung - Kindergarten in der ehemaligen Pestalozzi-Grundschule, Landshuter Straße 61, Regensburg Objekt Nr. der Fachstelle - Anlieferungs-/ Erfüllungsort - Anlagen des Auftraggebers: Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Bewerbungsbedingungen Hinweise zur Transportverpackung Kennzettel grün zur Angebotsabgabe Seite a-d 1-fach 1-fach 1-fach 1-fach Verbleibt beim Bieter Verbleibt beim Bieter Verbleibt beim Bieter Vertragsunterlagen, bestehend aus Angebotsschreiben Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB-VOL Besondere Vertragsbedingungen BVB-VOL Leistungsbeschreibung A 1 A 5 Z 1 Z 5 B fach 2-fach 2-fach 2-fach Ein Exemplar der Vertragsunterlagen ist vollständig ausgefüllt einzureichen, das Duplikat verbleibt beim Bieter. Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOL) Seite a

2 1. Informationen zur Angebotsbearbeitung: 1.1 Es ist beabsichtigt, die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung aufgeführten Lieferungen und Leistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt Regensburg zu vergeben. Dem Vertrag wird die VOL Teil B zugrunde gelegt. Für das Vergabeverfahren gelten die VOL Teil A und die beigefügten Bewerbungsbedingungen. 1.2 Adresse, bei der die Vertragsunterlagen in Papierform angefordert werden können: Stadt Regensburg Vergabeamt Treppenhaus E, 4. Stock D.-Martin-Luther-Str Regensburg vergabestelle@regensburg.de Servicetelefon: 0941 / Fax: 0941 / Öffnungszeiten: Mo. Fr. von 8:30 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung Fristwahrender Briefkasten: D.-Martin-Luther-Str. 1, Regensburg 1.3 Wenn Sie als Bieter zur Angebotsermittlung eine Ortsbesichtigung der Maßnahme für notwendig erachten, können Sie unter oben genannter Adresse einen Termin vereinbaren. Wird durch die Vergabestelle eine Ortsbesichtigung empfohlen oder vorgeschrieben, so finden Sie dazu genauere Angaben in der Leistungsbeschreibung. 1.4 Fragen zum Inhalt des Angebots müssen schriftlich - per Fax oder - bis möglichst 10 Kalendertage vor dem Einreichungstermin an o.g. Adresse gesendet werden. 1.5 Ihr Angebot senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag spätestens bis zum Einreichungstermin an die oben genannte Adresse. Bitte berücksichtigen Sie ausreichende Zustellzeiten der Postdienste, insbesondere bei Feier- / Ferientagen oder Streiks. Um den fristgerechten Eingang Ihres Angebotes sicher zu stellen, wird empfohlen, dass Sie Ihr Angebot mit einer dokumentierten Sendungsart (z.b. Paket- bzw. Brief-Express-Dienst) zustellen lassen. Während unserer Öffnungszeiten können Sie Ihr Angebot auch persönlich abgeben. Außerhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen der fristwahrende Briefkasten in der D.-Martin-Luther-Str. 1, Regensburg zur Verfügung. Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten farbigen Adressaufkleber als schriftliches Angebot mit der Vergabenummer, der angebotenen Leistung und dem Absender des Bieters zu kennzeichnen. Ebenso verfahren Sie mit etwaigen Änderungen oder Berichtigungen. 1.6 Sofern Sicherheiten zu leisten sind, findet sich die genaue Regelung in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-VOL) und in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-VOL). 1.7 Gemäß 19 VOL/ A weisen wir darauf hin, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden ist, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt worden ist. 1.8 Informationen gemäß 19 Abs. 2 VOL/A werden auf veröffentlicht. 1.9 Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen, z.b. durch Beifügen eigener Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Rückseite Ihres Briefpapiers oder im Anschluss an eine selbst verfasste Angebotsabschrift, zwingend zum Ausschluss aus der Wertung führen. Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOL) Seite b

3 2. Informationen zur Vergabeentscheidung 2.1 Unterlagen: Zu 8 Abs. 3 VOL/A Folgende Unterlagen sind für die Wertung des Angebotes notwendig und sind deshalb mit dem Angebot einzureichen: Los 1: Techn. Datenblätter/Bebilderung (kein Katalog) zu den Positionen 1.1./ 1.3./ 1.6./ 1.7./ 1.8./ 1.10./ 1.11./ 1.12./ 1.15./ 1.17./ 1.18./ 1.19./ 1.23./ 1.24./ 1.25./ 1.27./ 1.28./ 1.29./ 1.30./ 1.31./ Eigenerklärungen von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Aufträge (Eintrag in der Leistungsbeschreibung auf Seite 121) Los 2: Techn. Datenblätter/Bebilderung (kein Katalog) zu den einzelnen, angebotenen Produkten. Erläuterung der Vielfalt der Spielwerte zu den einzelnen Förderbereichen (kognitive, motorische, kreative und soziale Förderung) Gilt für Los 1 und Los 2: Folgende Unterlagen sind im Zuge der Angebotswertung auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen: Prüfzeugnisse amtlicher oder amtlich anerkannter Prüfinstitute für alle angebotenen Teile, Materialien oder Stoffe (Kopie ausreichend). Zertifikate/Siegel (Kopien ausreichend) zu allen Positionen - Prüfzeichen GS (geprüfte Sicherheit) oder gleichwertiger Einzelabnahme - Nachweis/e zur Umweltfreundlichkeit gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Blauer Engel, RAL UZ 38/ RAL UZ 76) oder gleichwertig) FSC-Siegel oder PEFC-Siegel (Holzherkunft) od. gleichwertig Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- u. Sachschäden. Farbmuster für die Plattenauswahl, Stoffe usw. Die Stadt Regensburg behält sich vor, dass der Bestbieter vor der Zuschlagserteilung eine Auswahl seiner angebotenen Produkte bemustert. Diese dient der Überprüfung der Einhaltung der o.g. Anforderungen. Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOL) Seite c

4 2.2 Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit: Zu 6 Abs. 3 VOL/A Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind folgende Eigenerklärungen / Nachweise gemäß 6 Abs. 3 VOL/A: mit dem Angebot vorzulegen: auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen: 2.3 Für die Angebotswertung werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt: Los 1. Preis 100 % Los 2: Preis 65 %, Spielwert 20%, Optik/Design 15% 2.4 Zu 2 Abs. 2 VOL/A Losbildung: Eine Aufteilung der Gesamtleistung in Lose ist vorgesehen, der Auftraggeber behält sich die losweise Vergabe vor: Los 1: Kindertagesstätte Möblierung, Schlafraum Möblierung und Marktplatz Möblierung Los 2: Spielobjekte 2.5 Zu 8 Abs. 4 VOL/A Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen. 2.6 Nachprüfstelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können: Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, Regensburg Im Auftrag gez. Vergabeamt Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOL) Seite d

5 Bewerbungsbedingungen (BwB-VOL) für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen Der Auftraggeber verfährt nach Teil A der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen). Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden! 1. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so muss der Bieter unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich (per Fax oder E- Mail) beim Vergabeamt anfragen. Unvollständige oder abweichende Angebote und auch Textergänzungen des Bieters aufgrund dieser Unklarheiten können zum Ausschluss aus der Wertung führen. 2. Das Angebot ist in allen Vertragsbestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. 3. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften, Kurzfassungen ausgenommen ist die Leistungsbeschreibung sind unzulässig. 4. Auf das Beilegen von eigenen Angebotsschreiben bitten wir zu verzichten. Sofern eine selbstgefertigte Abschrift anstelle der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung verwendet wird, muss der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich anerkennen. Die selbstgefertigte Abschrift muss mit der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung vollständig übereinstimmen; sie muss für jede Teilleistung nacheinander den Kurztext, die Ordnungszahl (Positionen), die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, Gesamtpreis und die Angebotssumme enthalten. 5. Das Angebot muss einschließlich aller geforderten Unterlagen vollständig sein, das heißt, alle Einheitspreise und alle geforderten Erklärungen müssen ausgefüllt werden. Bitte legen Sie alle die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Unterlagen bei. 6. Das Angebot darf nur die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Unzulässig sind Textergänzungen und eigene unaufgeforderte Anmerkungen. 7. Eine Preisangabe mit dem Wert 0 kann mit der Ziffer 0 oder mit einem Strich dargestellt werden, es ist in jedem Fall ein Eintrag zu machen. Preisangaben mit dem Wert 0 müssen im Zuge der Angebotswertung überprüft und ggf. vom Bieter begründet werden. 8. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein (keine löschbare Tinte, kein Bleistift, etc.). 9. Korrekturen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Wollen Sie Ihre Eintragungen nachträglich ändern, streichen Sie den Text / die Zahl durch und schreiben die Änderung daneben / darüber. Ergänzen Sie die Änderung durch Ihre Unterschrift / Firmenstempel. 10. Änderungen an den Vertragsunterlagen und eigene Vertragsbedingungen des Bewerbers / Bieters (AGB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus der Wertung. 11. Vergessen Sie nicht Ihren Stempel / Firmenangaben und die Unterschrift an der dafür vorgesehenen Stelle. 12. Angegebene Preise gelten als Euro-Preise. Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Bewerbungsbedingungen (BwB-VOL)

6 13. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 14. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots vom Bieter hinzuzufügen. 15. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er in seinem Angebot Art und Umfang der von diesen Unternehmen auszuführenden Leistungen angeben. In diesem Zusammenhang wird auf die Ergänzungen zu 4 VOL/B der Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen verwiesen. 16. Bieter, die als Bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, spätestens bei der Angebotsabgabe führen; wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben. 17. Eine Rückerstattung der Gebühr nach Anforderung der Ausschreibungsunterlagen ist nicht möglich. 18. Für die Bearbeitung und das Einreichen des Angebots wird keine Entschädigung gewährt. 19. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung ( 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern beteiligen, werden ausgeschlossen. 20. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzzwecks zu verwerten oder wenn bereits gewerbliche Schutzrechte bestehen, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 21. Beim Preisvergleich über Angebote von Unternehmen, die nicht der Künstlersozialversicherung unterliegen, wird auch der jeweils gültige Beitragssatz, welchen der Auftraggeber an die Künstlersozialkasse abgeben muss, in den Preisvergleich mit einbezogen. Ende der Bewerbungsbedingungen Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Bewerbungsbedingungen (BwB-VOL)

7 Entsorgung von Transportverpackungen Was sind Transportverpackungen? Transportverpackungen sind Fässer, Kanister, Säcke, einschl. Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die dazu dienen, Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber vor Schaden zu bewahren ( 3 Abs.1 Nr.4 Verpackungsverordnung). Sie fallen in der Regel vor Abgabe an den Endverbraucher an. Typischer Regelfall für den Einsatz einer Transportverpackung ist daher der Weg vom Hersteller der Ware bis zum Vertreiber. Beispiel: großer Pappkarton, in dem Dosen o.ä. zu einem Ladengeschäft transportiert werden. Aber: eine Transportverpackung z.b. um einen Fernseher bleibt auch bis zur Auslieferung an den Endverbraucher eine Transportverpackung, hier überwiegt die Schutzfunktion der Verpackung! Rücknahmepflichten: Hersteller/Vertreiber: Nach 4 der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Die Rücknahmepflicht ist am Ort der Übergabe der Transportverpackung zu erfüllen. Das Rückgaberecht ist grundsätzlich bei Übergabe auszuüben. Bei regelmäßigen Lieferungen kann die Verpackung aber auch bei der nächsten Lieferung zurückgegeben werden. Für die Rückgabe darf kein Entgelt erhoben werden! In manchen Fällen bieten Hersteller bzw. Vertreiber Preisnachlässe an, wenn der Empfänger auf sein Rückgaberecht verzichtet. Dies ist nur zulässig, wenn der Preisnachlass der Höhe der Entsorgungskosten entspricht und die Wiederverwendung oder Verwertung der Transportverpackung sichergestellt ist. Entsorgungsbetriebe: Hersteller und Vertreiber können ihre Rücknahme- und Wiederverwertungspflicht auch durch Dritte erfüllen. Dies können Entsorgungs- und Verwertungsbetriebe sein. Also: Nehmen Sie Ihren Zulieferer, Ihren Auftragnehmer in die Pflicht! Fragen Sie ihn, welches Entsorgungsunternehmen er zur Erfüllung seiner Rücknahmepflicht beauftragt, ob er sich an einem der nachfolgend genannten Systeme beteiligt, oder bestehen Sie auf die Rücknahmepflicht des Zulieferers! Sprechen Sie mit den Entsorgungsunternehmen! Bei weiteren Fragen zu Transportverpackungen fragen Sie die Abfallberatung (Tel ).

8 Zusammenschlüsse: INTERSEROH, VfW, RIGK, REPASACK Bei der Rücknahme von Transportverpackungen durch den Vertreiber ergeben sich in der Praxis Probleme wie Zwischenlagerung, Sortierung, Transportwege und die hierfür anfallenden Kosten. Zusammenschlüsse von Entsorgungs- und Verwerterunternehmen können hier die Möglichkeit bieten, die Transportverpackung als beauftragte Dritte zu entsorgen. Hier haben sich in einigen Bereichen branchenspezifische Entsorgungswege gebildet. INTERSEROH-System: Die INTERSEROH AG bietet in Abstimmung mit Industrie und Handel die Rücknahme von Transportverpackungen u. a. in den Branchen Bau, Möbel, Elektro-, Sanitär/Heizung/Klimatechnik sowie im Kfz-Bereich an. Die Kosten für die stoffliche Verwertung tragen die Hersteller, es fallen lediglich Systemkosten z.b. für Sammelbehälter an. VfW: Die Vereinigung für Wertstoffrecycling bietet ebenfalls die Annahme von Transportverpackungen flächendeckend an. Für die Abrechnung der Kosten bietet VfW zwei Möglichkeiten: - ein Gutschriften-System: Hersteller oder Vertreiber legen der Warenrechnung eine Gutschrift bei, die durch den VfW-Verwerterbetrieb eingelöst wird. - ein Pool-System: VfW-Kunden überweisen die Entsorgungskosten anteilmäßig auf ein Treuhandkonto. Die Anfallstellen werden im Hol-System entsorgt. Im Rahmen des Pool-Systems empfehlen sich für Handel und Gewerbe sog. Branchenlösungen, Leistungen und Abrechnung erfolgen aus einer Hand. Branchenlösungen existieren u.a. für die Chemische Industrie, Haushaltswarenhersteller, Unterhaltungs-Elektronik oder Bürokommunikation. RIGK steht für die Gesellschaft zur Rückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen, die von Unternehmen der chemischen Industrie und Verpackungsindustrie gegründet wurde. Ziel ist die Erfassung und Verwertung der mit dem RIGK-Symbol gekennzeichneten Kunststoffverpackungen. Die REPASACK-Gesellschaft organisiert Rücknahme und Verwertung von Papiersäcken. Diese Säcke sind mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet. REPASACK hat mit u.a. mit VfW, INTERSEROH und Baywa Verträge über die Rücknahme gebrauchter Papiersäcke abgeschlossen. Kontakte: Fa. Straße Ort Telefon Meindl Baierner Höhe Lappersdorf 0941/830200I Interseroh Grau Recycling Werner-Heisenbergstr Regensburg 0941/ RIGK Zellner Recycling Ditthornstr Regensburg 0941/ VfW Pöppel Industriestraße Saal a.d.donau 09441/ Interseroh Internet-Adressen: Umweltamt, Stand: September 2014

9 Name und Anschrift des Bieters: Vergabe gemäß VOL Öffentliche Ausschreibung Vergabestelle: Vergabeamt Ablauf der Angebotsfrist und Einreichungstermin: am bis 24:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: (Fristwahrender Briefkasten D.-Martin-Luther-Str. 1) A N G E B O T 16 A 185 Lieferung von loser Kindergarten-Möblierung (2 Lose) Vergabenummer - Leistung - Kindergarten in der ehemaligen Pestalozzi-Grundschule, Landshuter Straße 61, Regensburg Objekt Nr. der Fachstelle - Anlieferungs-/ Erfüllungsort - 1. Angebotsabgabe Ihr Angebot senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag spätestens bis zum Einreichungstermin an die unten genannte Adresse. Bitte berücksichtigen Sie ausreichende Zustellzeiten der Postdienste, insbesondere bei Feier- / Ferientagen oder Streiks. Um den fristgerechten Eingang Ihres Angebotes sicher zu stellen, wird empfohlen, dass Sie Ihr Angebot mit einer dokumentierten Sendungsart (z.b. Paket- bzw. Brief-Express-Dienst) zustellen lassen. Während unserer Öffnungszeiten können Sie Ihr Angebot auch persönlich abgeben. Außerhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen der fristwahrende Briefkasten in der D.-Martin- Luther-Str. 1 zur Verfügung. Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten farbigen Adressaufkleber als schriftliches Angebot mit der Vergabenummer, der angebotenen Leistung und dem Absender des Bieters zu kennzeichnen. Ebenso verfahren Sie mit etwaigen Änderungen oder Berichtigungen. Stadt Regensburg Vergabeamt Treppenhaus E, 4. Stock D.-Martin-Luther-Str Regensburg Eine Angebotsabgabe per Fax ist möglich. Bitte geben Sie vorher per Telefon Bescheid. vergabestelle@regensburg.de Servicetelefon: 0941 / Fax: 0941 / Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 8:30 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung Fristwahrender Briefkasten: D.-Martin-Luther-Str. 1, Regensburg Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national) / Angebot Seite A 1 von A 5

10 2. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n ( 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind, über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, ich/wir mich/uns nicht in Liquidation befinde/n, ich/wir nachweislich keine schwere Verfehlung begangen habe/n, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n, ich/wir im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n und weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter - nach 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens nach 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens (bis ) - nach 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens nach 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens nach 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist. Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben. 3. Mein/Unser Angebot umfasst folgende Vertragsbestandteile: Ein Exemplar der Vertragsunterlagen ist vollständig ausgefüllt einzureichen, das Duplikat verbleibt beim Bieter. 3a) die immer mit dem Angebot abgegeben werden müssen: Seite (Angebotsschreiben) Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB-VOL Besondere Vertragsbedingungen BVB-VOL Leistungsbeschreibung A 1 A 5 Z 1 Z 5 B b) die dem Angebot nicht beigefügt sind: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003 Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national) / Angebot Seite A 2 von A 5

11 3c) die von mir/uns als Bieter beigefügt werden (Bitte im Einzelfall vom Bieter angeben): 4. Ich bin/wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nr.: 5. Ich bin/wir sind bevorzugte/-r Bewerber lt. beigefügtem Nachweis (bitte unter 3c) eintragen) nach der Richtlinie für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe für öffentliche Aufträge Spätaussiedler, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten, Verfolgte vom 30. November 1993, zuletzt geändert am Es bestehen folgende gewerbliche Schutzrechte: (Bitte benennen) 7. Wir bieten die vorgenannte Leistung als Bietergemeinschaft an: Wir legen unserem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung bei (bitte unter 3c) eintragen!), - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und - in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Wir erklären, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 8. Unteraufträge an andere Unternehmen Zum Umfang der Weitervergabe an andere Unternehmen gemäß 4 Nr. 4 VOL/B mache/n ich/wir folgende Angaben: Ich/Wir werde(n) nachfolgend aufgeführte Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen. Die Unterauftragnehmer werden die übertragenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen (siehe auch Regelungen unter Nr. 4.5 ZVB-VOL). Art und Umfang der übertragenen Leistung Art und Umfang der übertragenen Leistung 9. Preisnachlass als Skonto: Die Wertung bleibt für jeden Einzelfall vorbehalten. Es werden nur solche Skonti durch Es wird ein Skonto gewährt in Höhe von den AG bei der Angebotswertung berücksichtigt, deren Voraussetzung der AG auch unter % den angegebenen Bedingungen erfüllen kann. mit einer Zahlungsfrist von Tagen Wird kein Skonto gewährt, so erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. fristgerechte Mein/unser Skonto gilt für jede einzelne Zahlung. Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national) / Angebot Seite A 3 von A 5

12 10. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 11. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine unvollständig oder wissentlich falsche Erklärung im Angebot oder die Nichterfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern den Ausschluss von der Angebotswertung, die Kündigung des Auftrags, wenn mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde, oder auch den Ausschluss von künftigen Aufträgen zur Folge haben kann. 12. Wird eine selbstgefertigte Abschrift der Leistungsbeschreibung abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt (siehe Ziffer 4. BwB-VOL). 13. Gewerbezentralregisterauskunft Bei Aufträgen ab einer Höhe von Euro ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ( 98 c Abs. 3 AufenthG, 21 AEntG und 19 MiLoG), für den Bewerber/die Bewerberin vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150 a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Bei Aufträgen unter Euro behalten wir uns eine Abfrage vor. Hinweis: Um einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu erhalten, ist u.a. auch die Abfrage über den Geburtsnamen der Mutter zwingend notwendig Angaben zur juristischen Person bzw. Personenvereinigung der Firma: Rechtsform: Name (Firma): Registerart/Nr.: Registergericht: Sitz der Firma (Str., Hausnr., PLZ, Ort): 13.2 Handlungsbevollmächtigte(r) der Firma (Geschäftsführer/in): Familienname: Geburtsname: Vorname: Staatsangehörigkeit(en): Geburtsdatum: Geburtsname der Mutter: Geburtsort: Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national) / Angebot Seite A 4 von A 5

13 13.3 Weitere(r) Handlungsbevollmächtigte(r) (Geschäftsführer/in): Familienname: Geburtsname: Vorname: Staatsangehörigkeit(en): Geburtsdatum: Geburtsname der Mutter: Geburtsort: 13.4 Weitere(r) Handlungsbevollmächtigte(r) (Geschäftsführer/in): Familienname: Geburtsname: Vorname: Staatsangehörigkeit(en): Geburtsdatum: Geburtsname der Mutter: Geburtsort: 14. Der/Die für die Leitung und Aufsicht vorgesehene Verantwortliche: Name, fachliche Berufsbezeichnung 15. Der/Die für Angebotserstellung vorgesehene Verantwortliche: Name, Telefon-Nr. / bei Rückfragen Hinweis: Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes. Ort, Datum Stempel/Firmendaten Unterschrift Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national) / Angebot Seite A 5 von A 5

14 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VOL) für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten für Verträge, die Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zum Gegenstand haben, zwischen -im nachfolgenden Auftraggeber genannt- -im nachfolgenden Auftragnehmer genannt. der Stadt Regensburg und dem beauftragten Unternehmen Diese gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils rechtsgültigen Fassung. Die aufgeführten beziehen sich auf die VOL/B. 1. zu 1 Art und Umfang der Leistungen - ohne Ergänzung - 2. zu 2 Änderung der Leistung 2.1 Bei Differenzen im Angebot zwischen dem Einheitspreis (Einzelpreis) und Gesamtpreis ist daher der Einheitspreis (Einzelpreis) zugrunde zu legen. Die angebotenen Preise sind Festpreise, Preisvorbehalte (Lohngleitklausel, Preisgleitklausel) bedürfen einer besonderen Vereinbarung. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 2.3 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nr. 3 eine geänderte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich, vor Ausführung der Leistung und der Höhe nach schriftlich mitteilen. 2.4 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. 2.5 Die Erstattung der Umsatzsteuer erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Teilabnahme oder Abnahme der Leistung gültigen Steuersatz. 2.7 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 2.6 Die Nummern 2.1 bis 2.5 gelten auch für Leistungen von Unterauftragsnehmern. 2.7 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. 3. zu 3 Ausführungsunterlagen - ohne Ergänzung - Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VOL) Seite Z 1 von Z 5

15 4. zu 4 Ausführung der Leistung 4.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. 4.2 Der Auftragnehmer hat mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellt hat. 4.3 Veröffentlichungen über die Leistung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4.4 Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ergänzungen zu 4 Nr. 4: Unterauftragnehmer 4.5 Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, so muss er Art und Umfang der Leistungen mit Angebotsabgabe an der hierfür vorgesehenen Stelle benennen. Es gelten folgende Bedingungen: Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vergabeund Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zugrunde zu legen Der Auftragnehmer darf dem Unterauftragnehmer keine -insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen- ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt Für die zu erbringende Leistung dürfen weder vom Auftragnehmer noch vom Unterauftragnehmer illegal Beschäftigte, Scheinselbstständige oder unselbstständige Arbeitskräfte eingesetzt werden Unterauftragnehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen zum Auftraggeber Vor Auftragsvergabe ist der Unterauftragnehmer zu benennen und seine Eignung nachzuweisen. Der schriftliche Auftrag ist zugleich die schriftliche Zustimmung zu dieser Übertragung. 4.6 Beabsichtigt der Auftragnehmer nach Vertragsschluss Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, gelten folgende Bedingungen: Er hat dies vorher schriftlich anzuzeigen und die schriftliche Zustimmung gemäß 4 Nr. 4 einzuholen. Die Entscheidung über die Zustimmung behält sich der Auftraggeber für jeden Einzelfall vor Für den Fall einer Genehmigung gelten die unter 4.5 genannten Bedingungen. 5. zu 5 Behinderung und Unterbrechung der Leistung - ohne Ergänzung Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VOL) Seite Z 2 von Z 5

16 6. zu 6 Art der Anlieferung und Versand 6.1 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in den Vertragsunterlagen nichts anderes angegeben ist. 6.2 Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen, sofern in den Vertragsunterlagen nichts anderes angegeben ist. 7. zu 7 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers - ohne Ergänzung - 8. zu 8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber 8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Verfahrens befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftraggebers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9. zu 9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer - ohne Ergänzung zu 10 Obhutspflichten - ohne Ergänzung zu 11 Vertragsstrafen Siehe Regelung in den Besonderen Vertragsbedingungen 12. zu 12 Güteprüfung - ohne Ergänzung zu 13 Abnahme 13.1 Lieferleistungen werden an der Anlieferungsstelle, Aufbauleistungen nach Fertigstellung am Ort der Leistungserbringung abgenommen Gegengezeichnete Lieferscheine ersetzen nicht eine Abnahme gem. 13 VOL/B. Sie bestätigen lediglich den Erhalt der Lieferung/Leistung. Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VOL) Seite Z 3 von Z 5

17 14. zu 14 Mängelansprüche und Verjährung 14.1 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Aufwendungen zu tragen, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlich sind Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche endet nicht vor Ablauf der für die Vertragsleistung vereinbarten Verjährungsfrist Der Auftraggeber kann verlangen, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eine gemeinsame Besichtigung der Leistung stattfindet. 15. zu 15 Rechnung 15.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss-, oder Schlussrechnung zu bezeichnen Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren In den Rechnungen sind die Leistungen, nach den Ordnungszahlen (Position) und der jeweiligen Bezeichnung -gegebenenfalls gekürzt- wie in der Leistungsbeschreibung aufzuführen Die Rechnungen sind mit ihren Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnung zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben Alle Rechnungen sowie die notwendigen Rechnungsunterlagen sind in einfacher Fertigung per Fax oder Post (kein ) einzureichen. 16. zu 16 Leistung nach Stundenverrechnungssätzen 16.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach 16 Nr. 2 enthalten: - das Datum, - die Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, - die Gerätekenngrößen und - die Art der Leistung 16.2 Die Originale der Stundenlohnzettel sind der Rechnung beizufügen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die tatsächlichen Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen Die Unterschrift am Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VOL) Seite Z 4 von Z 5

18 17. zu 17 Zahlung 17.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft Forderungsabtretungen sind nicht statthaft Wurde Skonto vereinbart, läuft die Skontierungsfrist frühestens vom Tage des Rechnungseinganges, bei späterer Lieferung vom Tage der Lieferung an Sollte die Rechnungsprüfung ergeben, dass Überzahlungen erfolgt sind, so verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Rückzahlung des festgelegten Betrages (Anspruchsgrundlage 812 BGB). Leistet der Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 18. zu 18 Sicherheitsleistung - ohne Ergänzung zu 19 Streitigkeiten Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - Regensburg. 20. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Wortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 21. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Bedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. 22. Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Ende der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national ) / Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VOL) Seite Z 5 von Z 5

19 Besondere Vertragsbedingungen (BVB VOL) für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen 16 A 185 Lieferung von loser Kindergarten-Möblierung (2 Lose) Vergabenummer - Leistung - Kindergarten in der ehemaligen Pestalozzi-Grundschule, Landshuter Straße 61, Regensburg Objekt Nr. der Fachstelle - Anlieferungs-/Erfüllungsort - Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten für Verträge, die Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zum Gegenstand haben, zwischen -im nachfolgenden Auftraggeber genannt- -im nachfolgenden Auftragnehmer genannt. der Stadt Regensburg und dem beauftragten Unternehmen Sie gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils rechtsgültigen Fassung. 1. Überwachung der Leistung: Die Überwachung wird von der zuständigen Fachstelle der Stadt Regensburg durchgeführt. Die Weitervergabe dieser Leistung bleibt vorbehalten. 2. Rechnungsanschrift abweichend von der Anlieferungs-/Annahmestelle Stadt Regensburg, Amt für Tagesbetreuung von Kindern, Domplatz 3, Regensburg 3. Ausführungsfristen Mit der Ausführung ist zu beginnen siehe Leistungsbeschreibung Seite 101 Die Leistung ist fertig zu stellen siehe Leistungsbeschreibung Seite Vertragsstrafe ( 9 Abs. 2 VOL/A i.v.m. 11 VOL/B) keine 5. Verjährung der Mängelansprüche ( 9 Abs. 3 VOL/A i.v.m. 14 VOL/B) Es gelten die gesetzlichen Fristen des BGB, 6. Sicherheitsleistungen ( 9 Abs. 4 VOL/A i.v.m. 18 VOL/B) Keine 7. Zusätzlich gelten folgende Vertragsbedingungen: Keine weiteren Vertragsbedingungen Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / 2. Ausschreibungsunterlagen / 2.3 Ausschreibungsunterlagen VOL und VgV / Ausschreibung durch Amt 62 (national) / Besondere Vertragsbedingungen (BVB VOL) Seite B 1

20 16 A 185 Leistungsbeschreibung Lieferung von loser Kindergarten-Möblierung für den Kindergarten in der ehemaligen Pestalozzi- Grundschule, Regensburg (2 Lose) Los 1: Kindertagesstätten-Möblierung, Schlafraum- Möblierung und Marktplatz-Möblierung Los 2: Spielobjekte Hinweise: 1. Bitte füllen Sie unbedingt die nachfolgenden Seiten vollständig aus. Selbstgefertigte Abschriften (Preisangebot auf separaten Blättern) werden für die Wertung nur anerkannt, wenn sie durchgängig die vorgegebene Positionsnummerierung enthalten (siehe auch Bewerbungsbedingungen). Legen Sie bitte KEINE eigenen Angebotsschreiben bei. 2. Fehlende Einzelpreise können nach Angebotsabgabe nicht mehr nachgereicht werden ( 16 Abs. 2 VOL/A). 3. Alle Positionen sind erforderlich und müssen angeboten werden. Textliche Änderungen/Ergänzungen der Leistungsbeschreibung sind nicht erlaubt. Sollte nur eine abweichende Leistung möglich sein, stellen Sie rechtzeitig vor Angebotsabgabe eine Bieterfrage an das Vergabeamt. 4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass geänderte Vertragsbedingungen im Angebot und / oder Begleitschreiben mit eigenen AGB s des Bieters zwingend zum Ausschluss des Angebotes führen. 100

21 I. Vorbemerkungen (gelten für Los 1 und Los 2) A. Gegenstand der Ausschreibung Das Pestalozzi Kinderhaus ist eine Einrichtung der Stadt Regensburg, welche zunächst mit zwei Kindergartengruppen in Betrieb geht. In naher Zukunft soll das Haus noch erweitert werden und eine Krippengruppe sowie eine altersgemischte Gruppe entstehen. Darüber hinaus soll das Haus eine Begegnungsstätte für Familien mit Fluchthintergrund oder Migrationshintergrund werden. Die ausgeschriebenen Möbelmengen beziehen sich daher zunächst auf 2 Gruppen, einen Schlafraum und einen Marktplatz (Begegnungsstätte), Titel 1, Los 1. Die Beschaffung der Krippengruppe sowie der altersgemischte Gruppe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, vorbehaltlich dem Zustandekommen dieser Gruppe (Titel 2, Los 1). Die Ausschreibung wird in 2 Lose unterteilt. Los 1 beinhaltet Kindertagesstätten Möblierung, Schlafraum Möblierung und Marktplatzmöblierung sowie die optionale Beschaffung für die Krippengruppe und die altersgemischte Gruppe. Los 2 beinhaltet Spielobjekte. B. Lieferungsmodalitäten B 1. Lieferzeiten Die Lieferung der Ausstattung für Gruppe I + II + Schlafraum + Marktplatz (Titel 1, Los 1) soll sobald als möglich nach Auftragserteilung (voraussichtlich ) erfolgen, wenn möglich noch vor Weihnachten Sollte dies nicht möglich sein, so gilt der vom Auftragnehmer genannte spätere Liefertermin. Die Ausstattung sowohl für Titel 1, Los 1 + Titel 1, Los 2 muss jedoch spätestens in der KW 4 / 2017 geliefert werden. Der genaue Liefertermin für die Krippengruppe sowie für die altersgemischte Gruppe (Titel 2, Los 1 und Titel 2, Los 2) im Jahr 2017 ist noch nicht bekannt. Eine Mitteilung, ob und wann diese Leistung abgerufen wird, erfolgt schriftlich ca. 3 Monate vor Bedarf. Lieferort: Stadt Regensburg, Kinderhaus Pestalozzi, Landshuter Straße 61, Regensburg C. Die Angebotspreise müssen beinhalten: - Herstellung - Verpackung und Versicherung - Lieferung frei Verwendungsstelle (Anlieferung, Entladung u. Transport innerhalb des jeweiligen Gebäudes). Montage incl. aller dafür benötigten Teile u. gebrauchsfertige Aufstellung durch fachkundiges Personal. 101

22 - Vor der Einrichtung aller Räume ist eine Raumplanung samt Montagezeichnung durch den Aufragnehmer vorzunehmen. Die fertige Montagezeichnung ist dem Auftraggeber vorzulegen und muss durch diesen abgezeichnet werden. - Reinigung der Möbel, soweit Verschmutzungen vorhanden sind. - Zurücknahme und Abtransport des Verpackungsmaterials (siehe Beiblatt Entsorgung von Transportverpackungen). D. Gleichwertigkeit der Produkte Sollten einzelne Vorgaben in der Beschreibung der nachfolgenden Positionen auf die Produkte bestimmter Hersteller abzielen, so kann dies vernachlässigt werden und ein gleichwertiges Produkt angeboten werden. Es können von den Bietern grundsätzlich alle vergleichbaren Produkte, vergleichbarer Qualität sowie Güte und Hersteller angeboten werden. Bitte erläutern Sie auf einem Beiblatt, worin das angebotene Produkt abweicht. E. Gewährleistung Für alle angebotenen Produkte wird eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens 2 Jahren gefordert, die alle Mängel umfasst, die ihre Ursache im Material, in der Verarbeitung oder in der Konstruktion haben. Eine freiwillige Garantie, ggf. auch eine Garantie über einen längeren Zeitraum, bitten wir auf einem Beiblatt anzugeben. F. Nachlieferungen Um auch eine evtl. spätere Ergänzung des Pestalozzi-Kinderhauses in der gleichen äußeren Ansicht und Ausführung (Farben etc.) zu ermöglichen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dass nur Einrichtungsprogramme angeboten werden, welche mind. 5 Jahre lang, gerechnet ab Beginn der Laufzeit dieses Vertrages serienmäßig hergestellt werden. 102

23 II. Technische Vorgaben (gültig für Los 1 und Los 2) Die folgenden Vorgaben gelten für alle Positionen, es sei denn, es wird direkt in der Position etwas anderes beschrieben. 1. Anforderung an die Kindertagesstätten-Möblierung, Schlafraum-Möblierung und Marktplatz-Möblierung Zwingend vorgeschrieben ist eine Gesamteinrichtung, in der die einzelnen Einrichtungsgegenstände in Form, Farben und Materialien einander entsprechen, d. h. aus einer Serie aufeinander abgestimmt sind, um eine zusammenhängende und durchgängige Möblierung der einzelnen Bereiche zu gewährleisten. 2. Anforderung an Materialien Formaldehyd: Die einzelnen Gegenstände dürfen 0,05 ppm (= 0,06 mg/m³) nicht überschreiten. Dies wird auf alle Fälle durch die Emissionsklasse E 0,5 (RAL UZ 38) des fertigen Bauteils erfüllt, damit der von der WHO empfohlenen Richtwert eingehalten bzw. unterschritten wird. Empfehlung WHO: Kindertagesstätten Möbel sollen nach Einbringung in den Raum mit normaler Möblierung eine Luftkonzentration entsprechend der WHO von 0,02 mg/m³ Raumluft (Formaldehyd) und 0,2 mg/m³ Raumluft (TVOC, flüchtige organische Verbindungen) nicht überschreiten. Bei geschlossener Raumsituation darf die gesamte Möblierung auch keine sonstigen, gefährlichen Schadstoffe (z. B. Holzschutzmittel, Weichmacher) absondern. Des Weiteren müssen folgende Anforderungen eingehalten werden: - das Mobiliar muss für die regelmäßige Benutzung durch Kinder geeignet sein (frei von Holzschutzmitteln, giftigen Schwermetallen, Weichmachern, speichelbeständige und ungiftige Lacke, abgerundete Stosskanten). - Die Stoßflächen (Rückseiten etc.) müssen mit lösungsmittelfreiem Leim verleimt sein. - Alle verwendeten Materialien, Holzbeizungen und Lacke müssen toxikologisch unbedenklich sein (wasserlöslich, formaldehydfrei). - Soweit Lacke zum Einsatz kommen, sind Lacke nach RAL UZ 12 A oder auf Wasserbasis zu verwenden. - Bei Spanplatten, Tischlerplatten etc. dürfen keinerlei tropische Hölzer verwendet werden. - Die angebotenen Produkte dürfen keine PVC-Bestandteile oder Bestandteile, die unter Verwendung von FCKW hergestellt werden, enthalten. 103

24 3. Bestimmungen a) Die gesamte Möblierung muss den einschlägigen Bestimmungen/ Sicherheitsregeln und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. b) Stahlteile müssen mit dem Symbol der Recyclingfähigkeit gekennzeichnet sein. c) Die angebotenen Produkte müssen geprüft, mit dem genehmigten Prüfzeichen Geprüfte Sicherheit oder durch eine gleichwertige Einzelabnahme zertifiziert worden sein. d) Ferner müssen die angebotenen Produkte das Umweltzeichen RAL UZ 38 / RAL UZ 76 oder mindestens ein gleichwertiges Zeichen vorweisen können. Die Gleichwertigkeit ist mit einer Gegenüberstellung der Mindestanforderungen für RAL UZ 38 / RAL UZ 76 und der erreichten Werte der angebotenen Produkte darzustellen. e) Die Kindergartenmöbel müssen einer Prüfung nach folgenden aktuellen Regeln und Normen unterzogen sein: DIN 53160: Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen DIN 4554: Büromöbel - (ausgenommen Sitzmöbel) Anforderung und Prüfung DIN EN 71: Sicherheit von Spielzeugen DIN EN 14322: Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich DIN EN 14323: Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich DIN EN 1729: Möbel - Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Öko Tex Standard 100 für Kindertextilien bei Pos. 1.23, Materialanforderungen Schränke Schrankkorpus Dreischicht-Feinspanplatten, Echtholzfurnier, Holzart entsprechend der Gesamtoptik. Dicke mind. 19 mm, mit RAL-Gütezeichen nach DIN EN 14322, Oberflächen beidseitig lackiert, kratz- und abriebfest, beständig gegen Feuchtigkeit nach DIN EN Vorderseite und Korpusunterkanten mit Anleimern, Dicke ca. 2,5 mm, farbgleich mit Oberfläche. Kanten und Ecken abgerundet, Radius ca. 3 mm Alle Holz-Schnittkanten, auch auf den Rückseiten der Schrankbauplatten, durch Furnier oder Kanten geschlossen. Mit Reihenlochbohrung, ca. 5 mm Durchmesser, Lochabstand (Raster) ca. 32 mm für die Sicherheitsbodenträger. 104

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