Ausschreibungsunterlagen Leistungsverzeichnis FKH-LIT-LVNr Untersuchungsund Behandlungseinheit Lithotripsie
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- Manuela Althaus
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1 Franziskus-Krankenhaus Berlin Beschaffung U+B-Einheit Lithotripsie Leistungsverzeichnis FKH-LIT-LVNr Untersuchungsund Behandlungseinheit Lithotripsie Beantwortung der Bieteranfragen lfd-nr 1 Stand: 22. August 2017 Anlagen zum LV
2 Franziskus-Krankenhaus Berlin Beschaffung U+B-Einheit Lithotripsie Bieterfragenkatalog Stand: 22. August 2017 Anlagen zum LV
3 Seite 1 von 1 Vergabeverfahren: Abgabetermin: FKH-LIT-LVNr Urologischer Arbeitsplatz Lithotripsie Freitag, der 08. September 2017, 12:00 Uhr Beantwortung der Bieteranfragen (Eingang bis Mo., ) 1. Sie bitte um Abgabe einiger Formblätter (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes S. 6/6) die leider nicht dem Anhang beigefügt wurden. Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen zu: Zusätzliche Vertragsbedingungen/ Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 323) Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) [Beantwortung: Dies ist infolge des Teilnahmewettbewerbes und der EEE-ERklärung nicht erforderlich. Wir tauschen die Anlage 1 aus und ergänzen die Anlage Wirt 311 A. Die Anlagen Wirt 323, 321 und 322 entfallen] 2. Es wird auf Seite 7 von 18 unter Punkt 8.1. auf die Anlage 12 verwiesen, jedoch liegt der Anlage keine Anlage 12 bei. Bitte senden Sie uns die Anlage 12 zu. [Beantwortung: Das Projektstartgespräch für die Schaffung der neuen Räumlichkeiten der Urologie hat noch nicht stattgefunden, insofern ist der Terminplan der Ausführung noch nicht verfügbar. Die Gespräche sind für Anfang September durch die Geschäftsführung des Hauses avisiert. Der Terminplan wird bei Verfügbarkeit umgehend nachgereicht.] 3. Es wird auf Seite 26 Anlage 2 (LV) auf die Anlage zum Vertragsentwurf verwiesen, jedoch liegt diese Anlage nicht bei. Bitte senden Sie uns die Anlage zum Vertragsentwurf zu. [Beantwortung: Seite 26 der Anlage 2 (LV) wird ausgetauscht.] 4. Da es sich vorliegend um ein Vergabeverfahren nach VgV handelt und demgemäß für die vertraglichen Beziehungen grundsätzlich die Bestimmungen der VOL/B ergänzend zu vereinbaren sind, gehen wir davon aus, dass für die Vertragsbeziehungen im Rahmen dieser Ausschreibung wie üblich ergänzend die VOL/B Anwendung findet. Wir bitten um schriftliche Bestätigung, dass unsere Auslegung korrekt ist. [Beantwortung: Grundsätzlich soweit richtig. ] aufgestellt: Dipl.-Ing. Jürgen Thieme, Leistungsverzeichnis
4 Franziskus-Krankenhaus Berlin Beschaffung U+B-Einheit Lithotripsie Anlage 1 Austauschseite Anlage 1, Seite 6/6 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Stand: 24. August 2017 Anlagen zum LV
5 2017-FKH-LIT-LVNr Seite 6 von 6 Anlagen: Leistungsverzeichnis/se Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313) Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 323) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Wirt 325) Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt 359) Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) Checkliste Eignung (Wirt 320) Erläuterungen zur Angebotspräsentation Produktbewertungsbogen Referenzbogen als Teil des Leistungsverzeichnisses Darstellung der Netzwerk-Topologie für die RIS/PACS-Einbindung... Wirt 311 (evergabe) Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) ( )
6 Franziskus-Krankenhaus Berlin Beschaffung U+B-Einheit Lithotripsie Anlage 2 wirt 311 A Zusätzliche (ZVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Stand: 22. August 2017 Anlagen zum LV
7 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) 1. Allgemeines (1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B). (2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. 2. Preise Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. 3. Lieferung Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle. 4. Verpackung Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen. 5. Skonto (1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen. (2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen. 6. Schriftform Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform ( 126 BGB). Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe sind. Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber. 7. Preisgleitklausel Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung: keine 8. Ausführungsfristen Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und Einzelfristen: siehe Leistungsverzeichnis, Teil A Wirt 311 A ZVB/BVB 10/05)
8 Vertragsstrafen Gemäß 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart: keine Vertragsstrafen Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig: Frist: Vertragsstrafe: %/Tag der Überschreitung Frist: Vertragsstrafe: %/Woche der Überschreitung 10. Güteprüfung: Gemäß 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart: Abnahme inkl. Streßtest durch die MT-Abteilung des Auftraggebers Abnahme PACS-Anbindung inkl. Streßtest durch die IT-Abteilung des Auftraggebers 11. Annahmestelle: Franziskus-Krankenhaus, Bereich Urologie 12. Abnahme Für die Abnahme der Lieferung/Leistung gilt folgende besondere Regelung: nur nach einvernehmlicher Abstimmung mit der MT-Abteilung des Auftraggebers 13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Abweichend von 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche 2 Jahr(e) nach der Abnahme. 14. Zahlungen (1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet: Vorauszahlungen sind nicht vorgesehen Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet: keine Eintragung (2) Abschlagszahlungen werden geleistet nicht geleistet. 15. Rechnungen Der Auftragnehmer hat Rechnungen in 2 facher Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in 2 facher Ausfertigung einzureichen. Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen. 16. Skontoabzüge Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen: Das Skonto beträgt v.h. Wirt 311 A ZVB/BVB (10/05)
9 - 3 - Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit, für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung. Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe, dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich abgeschlossenen Auftragsteils beginnt. 17. Sicherheitsleistung Abweichend von 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten: 5% Vertragserfüllung für eine Auftragssumme von mind ohne MwSt 5% Gewährleistungseinbehalt oder Bürgschaft 18. Sonstige Bedingungen: keine Eintragung Wirt 311 A ZVB/BVB (10/05)
10 Franziskus-Krankenhaus Berlin Beschaffung U+B-Einheit Lithotripsie Anlage 3 Austauschseite Seite 26 zum Leistungsverzeichnis Stand: 22. August 2017 Anlagen zum LV
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