Rahmenvertrag. der Wege durch das Land ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Schäfer, Hornsche Straße 38, Detmold,
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- Imke Lorentz
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1 Rahmenvertrag zwischen der Wege durch das Land ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Schäfer, Hornsche Straße 38, Detmold, - nachfolgend Auftraggeber genannt - und der Firma [ ], vertreten durch [ ], [Anschrift] - nachfolgend Auftragnehmer genannt - über die Erbringung von Leistungen des Gewerks Veranstaltungstechnik für die Veranstaltungsreihe WEGE DURCH DAS LAND 2017 im Zeitraum vom bis zum Präambel (1) Die Wege durch das Land ggmbh hat eine öffentliche Ausschreibung nach den Bestimmungen der VOL/A zur Vergabe des Auftrags für das Gewerk Veranstaltungstechnik für die Veranstaltungsreihe WEGE DURCH DAS LAND 2017 im Zeitraum bis mit den Leistungen der Lieferung und temporären Installation von Beschallungsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Szenenflächen/Bühnen und Bestuhlungen sowie der Bedienung von temporär installierten Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen während der Proben und der Veranstaltungen durch. Gegenstand der Ausschreibung sind ferner Transporte von bei der Wege durch das Land ggmbh vorhandenen veranstaltungsrelevanten Materialien zu den Veranstaltungsorten und deren Auf- und Abbau. Die Leistungen sind für alle Veranstaltungen der vorstehend genannten Veranstaltungsreihe zu erbringen. Der Auftragnehmer hat im Rahmen dieser Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. (2) Ziel der von dem Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ist die reibungslose Durchführung der Proben und der Veranstaltungen mit den jeweiligen Veranstaltungen optimal angepassten Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen, Szenenflächen/Bühnen 1
2 und Bestuhlungen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Besonderheiten der zum Teil historisch wertvollen Veranstaltungslokalitäten. Die zu verwendenden Materialien sind dezent zu installieren. So sind z.b. Funkmikrofone und Funk-/Akku-Lautsprecherboxen zu verwenden. Es sind niedrigenergetische Geräte (z.b. LED-Scheinwerfer) einzusetzen. Vor diesem Hintergrund treffen die Parteien folgende Vereinbarungen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses (Anlage 3) die Durchführung des Gewerks Veranstaltungstechnik und die veranstaltungstechnische Betreuung der in Abs. (2) genannten Veranstaltungen mit folgenden Einzelleistungen: a) Lieferung und temporäre Installation von Beschallungsanlagen b) Lieferung und temporäre Installation von Beleuchtungsanlagen c) Bedienung der temporär installierten Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen während der Proben und Veranstaltungen d) Lieferung und temporäre Installation von Szenenflächen/Bühnen e) Lieferung und temporäre Installation von Bestuhlungen f) Transporte von vorhandenen veranstaltungsrelevanten Materialien zu den Veranstaltungsorten und zum Lager der Wege durch das Land ggmbh. (2) Gegenstand des Vertrages sind folgende Veranstaltungen: a) Hochschule für Musik Detmold Konzerthaus b) Segelflugplatz Oerlinghausen Flugzeughalle c) Ziegeleimuseum Lage Alter Ringofen d) und optional Rossmühle Oberbauerschaft Deele e) Schloss Wehrden Raum Pferdestall und Schlossmuseum Fürstenberg Raum Besucherwerkstatt f) und optional Gut Geissel Deele g) Gut Holthausen - Kirche und Nebenräume h) Schloss Wendlinghausen Kunstscheune i) Theater im Park Theatersaal 2
3 j) Schloss Rheder Rokokosaal + Nebenraum (2 Veranstaltungen) k) Kunsthalle Bielefeld Vortragssaal und Foyer l) Holzhausen Schafstall und Musikpavillion m) und optional COR-Haus Showroom n) 15. und Gut Böckel Kuhstall (Aufbau), 14. Und (Proben) o) MARTA-Herford Veranstaltungssaal p) Phoenix-Contact, Schieder-Forum q) Zionskirche Bethel Bielefeld r) und optional Stift Fischbeck Kirche (Aufbau und Proben) s) Gut Bruche Melle Scheune t) Willebadessen Stadtrundgang und Schlosssaal u) 12. und Dreckburg Salzkotten Scheune (2 Veranstaltungen) (3) Der Auftraggeber behält sich vor, die Veranstaltungs-/Aufbau- und Probentermine gemäß vorstehendem Abs. (2) zu ändern, Veranstaltungstermine ganz abzusagen oder Veranstaltungen zu wiederholen. Ansprüche des Auftragnehmers auf eine Anpassung der Vergütung bleiben unberührt. 2 Vertragsbestandteile (1) Vertragsbestandteile sind neben dem vorliegenden Vertrag folgende Unterlagen: a) Bewerbungsbedingungen (Anlage 1) b) Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anlage 2) c) ggfls.: ergänzende Angaben des Auftraggebers vom [ ], eingestellt auf der Homepage des Auftraggebers am [ ] mit Antworten auf Bieterfragen d) Angebot des Auftragnehmers vom [ ] (Anlage 3) e) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003 (Anlage 4) f) Die Versicherungsbestätigung der [ ] [Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers] vom [ ]. (2) Die vorgenannten Vertragsunterlagen ergänzen einander und beschreiben das von dem Auftragnehmer zu erbringende Werk. Für den Fall, dass es in den Vertragsbe- 3
4 standteilen Widersprüche geben sollte, gelten die Vertragsbestandteile in der vorgenannten Reihenfolge. 3 Rechtliche Einordnung Bei den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Werkleistungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. 4 Ausführungsunterlagen Zur Erfüllung der Verpflichtung gem. 3 VOL/B, dem Auftragnehmer die für die Ausführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Unterlagen zu überlassen, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die technischen Anforderungen der Künstler der jeweiligen Veranstaltungen gem. 1 Abs. (2) spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung in Textform mit. Ferner übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung gem. 1 Abs. (2) Pläne der vom Auftraggeber vorgesehenen zeitlichen Abfolge der jeweiligen Veranstaltung. 5 Art und Umfang der Leistung (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht und entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses (Anlage 3) und der Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis zu erbringen. Ferner verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die ihm mit diesen Vertrag übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass die Veranstaltungstermine gem. 1 Abs. (2) und etwaige, dem Auftragnehmer gem. 1 Abs. 3 mitgeteilte geänderte oder zusätzliche Termine reibungslos durchgeführt werden können. (2) Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers zu unterrichten. 4
5 6 Abnahme der Leistungen (1) Die Parteien vereinbaren eine Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilabnahmen nach Abschluss seiner Leistungen für jede einzelne Veranstaltung gem. 1 Abs. (2) und (3) zu verlangen. (2) Eine Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers durch in Benutzungnahme gemäß 13 Nr. 2 Abs. 3 VOL/B wird ausgeschlossen. 7 Vergütung (1) Der Auftragnehmer erhält für die vertraglich geschuldeten Leistungen eine Vergütung auf Basis der im Leistungsverzeichnis (Anlage 3) vermerkten Einheitspreise. Die vorläufige Auftragssumme beläuft sich demnach auf zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. (2) Die Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Veranstaltungsreihe WEGE DURCH DAS LAND Rechnungen (1) Der Auftragnehmer stellt Abschlagsrechnungen nach Abschluss und Abnahme seiner Leistungen für jede Veranstaltung gem. 1 Abs. (2) und (3). (2) Die Schlussrechnung ist nach Abnahme der letzten Veranstaltung gem. 1 Abs. (2) bzw. (3) zu stellen. 5
6 9 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Detmold. Detmold, den, den Wege durch das Land ggmbh Auftragnehmer 6
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