SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2009

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2009 Name / Vorname: Falldossier: Fachrichtung Reintegration Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 180 Minuten 32 Total 11 Seiten o AVB-Auszug betreffend Taggeldversicherung der Krankenversicherung Xundheit (7 Seiten) o Rententabellen AHV/IV 2009 (3 Seiten) o Aufwertungsfaktoren 2009 (1 Seite) Maximale Punktzahl: 200 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre(n) Namen, Vornamen und die auf das Deckblatt. Schreiben Sie auf jede Seite Ihre. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Datum Unterschrift Datum Unterschrift

2 Sachverhalt: Frau Muster hat Jahrgang 1967, ist ledig, hat keine Kinder und keine Unterstützungspflichten. Sie ist gelernte kaufmännische Mitarbeiterin mit KV- Abschluss. Seit dem war sie bei einem Sozialwerk in dieser Funktion mit einem Pensum zu 100% angestellt und hatte zur Hauptaufgabe, Kunden, die in grösserem Stil Waren an das Sozialwerk spenden, vor Ort zu betreuen und die Spenden zu koordinieren. Dadurch reiste sie viel. Sie verdiente CHF brutto jährlich (13x ausbezahlt) sowie eine jährliche Gratifikation bei guter Arbeit von CHF Sie musste bei Stellenantritt für die Krankentaggeldversicherung eine Gesundheitserklärung ausfüllen, in der sie auf entsprechende Fragen hin keine vorbestehenden oder vorbestandenen Leiden deklarierte. Es bestanden folgende Sozialversicherungen, die für den vorliegenden Fall relevant sind: - Krankentaggeldversicherung nach KVG bei der Krankenversicherung Xundheit* (80% des Lohns, Wartefrist 30 Tage, Prämienteilung 50/50) - UVG-Versicherung (nur gesetzliche Deckung) bei der Zürich- Versicherung* - IV und ALV im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung Frau Muster ist bei der Krankenkasse Avenir (Groupe Mutuel)* mit gesetzlicher Franchise OKP grundversichert. Sie ist in einem Hausarztmodell eingeschrieben und erhält dafür eine Prämienvergünstigung. Sie hat keine Zusatzversicherungen abgeschlossen. Der Arbeitgeber war seit Beginn der Anstellung von Frau Muster mit ihren Leistungen unzufrieden. Frau Muster wirkte nicht sehr engagiert und müde. Zudem mischte sie sich in Bereiche ein, die nicht in ihr Ressort gehörten. Das Sozialwerk befand sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Es konnte nicht mehr alle offenen Rechnungen begleichen. Im Bereich der Sozialversicherungen wurden die Prämien für die Krankentaggeldversicherung und die UVG-Versicherung für das Jahr 2008 nicht bezahlt. Der Arbeitgeber hatte sich entschlossen, Frau Muster zu kündigen. Unter Berücksichtigung von Sperrfrist und Kündigungsfrist erloschen das Arbeitsverhältnis und damit auch der Lohnanspruch von Frau Muster am Formulieren Sie alle Ihre nachstehenden Antworten kurz, stichwortartig, jedoch im Sinne einer umfassenden Beratung und unter Angabe der jeweils massgebenden Rechtsgrundlagen (d.h. Gesetzes- bzw. Verordnungsartikel), ausser, in den einzelnen Fragestellungen sei eine besondere Art der Antwort verlangt. Bei den Berechnungsaufgaben ist jeder einzelne Schritt aufzuzeigen (Berechnungswege). *Disclaimer: Es handelt sich um einen frei erfundenen Fall. Die genannten Gesellschaften sind in der Realität in keiner Weise betroffen. Seite 2

3 Teil Eine Mitarbeiterin der Personalabteilung wendet sich an Sie und erkundigt sich, ob im Falle eines Unfalls 2008 die betroffene Person die Kosten selber zu tragen hat, da die Prämien für die Unfallversicherung für das Jahr 2008 nicht bezahlt wurden. Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Weiter fragt sie, welche Konsequenzen sich für den Arbeitgeber aus diesem Umstand ergeben. Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 7 Seite 3

4 Teil 2 Erweiterung zum Sachverhalt 26 Am stürzte Frau Muster, nachdem sie vor einer Kirche von einer anderen Person unbeabsichtigt gestossen wurde, über zwei Treppenstufen hinweg und erlitt am rechten Fuss einen Bänderriss. Beigetragen zu den Auswirkungen des Sturzes hatte sicher auch die schon länger bestehende zunehmende Gangunsicherheit von Frau Muster. Sie wurde in ein nahe gelegenes öffentliches Spital gefahren und dort operiert. Bei einer vertieften Untersuchung stellte der Chefarzt die Diagnose: Multiple Sklerose (MS). Frau Muster erkrankte am noch während ihres Spitalaufenthaltes - an einer hartnäckigen Sommergrippe mit nachfolgender Lungenentzündung. Dadurch dauerte der Spitalaufenthalt nicht wie ursprünglich geplant 14 Tage, sondern 21 Tage. Das Spital erstellte ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis mit folgendem Inhalt: 100% vom bis % vom bis auf weiteres 2.1 Wie beurteilen Sie Leistungspflicht und Leistungen des Unfallversicherers? Machen Sie eine Gesamtschau für die aktuell fälligen Leistungen nur aufgrund der oben beschriebenen Situation, jedoch ohne allfällige Berechnungen der Geldleistungen. Nennen Sie auch die massgebenden Rechtsgrundlagen. 19 Seite 4

5 Teil 2: Fortsetzung 2.2 Gehen Sie von der Annahme aus, dass die betroffene Person ganz ohne Fremdeinwirkung, eindeutig aufgrund der vorbestehenden MS- Erkrankung, gestürzt ist und sich die beschriebene Verletzung zugezogen hat. Wie beurteilt der UVG-Versicherer unter dieser Annahme seine Leistungspflicht? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 7 Seite 5

6 Teil 3 Erweiterung zum Sachverhalt 10 Sobald keine Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall mehr bestand, meldete der Arbeitgeber den Fall bei der kollektiven Krankentaggeldversicherung. Die Xundheit als Taggeldversicherer machte der Versicherten gegenüber geltend, sie habe die vorbestandene MS bei der durchgeführten Gesundheitsprüfung nicht erwähnt, obwohl das Formular nach vorbestehenden oder vorbestandenen Leiden frage. Die Versicherte konterte, sie habe nachgewiesenermassen das Leiden zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht gekannt. Es sei erst nach dem Sturz vor der Kirche diagnostiziert worden. Die Xundheit schrieb danach, selbst wenn davon ausgegangen werde, dass die Versicherte die Krankheit bei der Antragstellung nicht kannte, müsste die Kasse keine Leistungen erbringen. Leistungen bei vorbestandenen Leiden seien nicht vorgesehen. Vorbestandene Leiden seien nicht versicherbar. Ein brennendes Haus könne man nicht mehr versichern. Frage/Auftrag: Prüfen Sie die Argumentation der Xundheit aufgrund der AVB, und geben Sie in wenigen Zeilen Ihre Einschätzung ab. Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 10 Seite 6

7 Teil 4 Erweiterung zum Sachverhalt: 9 Das Sozialwerk hat die Krankentaggeld-Prämien für das Jahr 2008 nicht bezahlt. Als weiteren Grund für eine Leistungsverweigerung gegenüber der Versicherten machte die Xundheit deshalb Prämienausstände des Arbeitgebers geltend und verwies auf Ziffer der AVB. Die Versicherte dagegen akzeptierte dies nicht und verwies auf Art. 64a KVG und Art. 105a ff. KVV. Sie machte geltend, die Xundheit habe das gesetzliche Mahnverfahren nicht eingehalten und sie als Versicherte nicht darüber orientiert, dass der Arbeitgeber die Prämien nicht bezahlt hatte. Prüfen Sie die Argumente der Xundheit, und beantworten Sie folgende Fragen: 4.1 Kann die Xundheit die Leistungen wegen Nichtbezahlens der Prämien durch den Arbeitgeber verweigern? Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Kann die Versicherte etwas aus der Tatsache ableiten, dass sie selber nicht über den Prämienzahlungsverzug und dessen Folgen orientiert worden ist? Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3 Seite 7

8 Teil 4: Fortsetzung 4.3 Was kann die Arbeitnehmerin allenfalls tun, um trotzdem die ihr zustehenden Zahlungen zu erhalten? Begründen Sie Ihre Antwort. 3 Seite 8

9 Teil 5 Erweiterung zum Sachverhalt: 9 Die Versicherte war bereit, die Prämienzahlung sofort selber aufzunehmen und wollte dazu in die Einzeltaggeldversicherung übertreten. Sie hoffte, auf diese Weise zu Leistungen zu kommen. Die Xundheit stellte sich dagegen auf den Standpunkt, dies sei so lange nicht möglich, als sie noch angestellt sei und der Kollektivvertrag bestehe. Sollte sie nach Ablauf ihres Arbeitsvertrags in die Einzelversicherung übertreten, werde sie einer neuen Gesundheitsprüfung unterzogen. Angesichts ihrer Erkrankung könne sie nicht mit einem Übertritt rechnen. Sollte sie doch in der Einzeltaggeldversicherung aufgenommen werden, wäre die Prämie deutlich höher als in der Kollektivversicherung. Prüfen Sie die folgenden 3 Aussagen/Behauptungen der Xundheit auf ihre Richtigkeit und begründen Sie Ihre Auffassung kurz und unter Angabe der massgebende(n) Rechtsgrundlage(n): 5.1 Die Versicherte kann erst in die Einzelversicherung übertreten, wenn sie nicht mehr Arbeitnehmerin des Betriebs ist. Ein freiwilliger vorzeitiger Übertritt ist nicht möglich Der Übertritt in die Einzelversicherung wird von einer neuen Gesundheitsprüfung abhängig gemacht. 3 Seite 9

10 Teil 5: Fortsetzung 5.3 Die von der Versicherten zu bezahlenden Prämien der Einzeltaggeldversicherung sind deutlich höher als die ihr vom Lohn abgezogenen Taggeldbeiträge. 3 Seite 10

11 Teil 6 Erweiterung zum Sachverhalt 12 Frau Muster wollte gegen ihre MS-Erkrankung ankämpfen. Nachdem ihr der Hausarzt, Dr. Hausmann, angesichts weiterer Symptome wie phasenweise Gefühlsstörungen in Händen und Beinen, zunehmende Sehstörungen und ausgeprägte Müdigkeit keine grossen Hoffnungen auf eine vollständige Genesung machen wollte, suchte sie ohne Rücksprache mit Dr. Hausmann einen Schulmediziner (Dr. Müller) mit Zusatzausbildungen im Bereich der Komplementärmedizin auf. Dieser verschrieb ihr verschiedene Therapien, die er teilweise selber durchführte und teilweise an andere Therapeuten delegierte. Die Avenir als obligatorischer Krankenpflegeversicherer verweigerte die Vergütung aller alternativmedizinischen Therapien, auch derjenigen, die der von Frau Muster gewählte Dr. Müller selber durchführte. Die Avenir machte geltend, Dr. Müller sei nicht in ihrem Wahlrecht. 6.1 Inwieweit sind Leistungen der Komplementärmedizin in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) mitversichert? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 4 Seite 11

12 Teil 6: Fortsetzung 6.2 Durfte die Avenir Frau Muster die Kostenübernahme der von Dr. Müller selber durchgeführten Behandlungen verweigern, auch wenn es sich dabei um Behandlungen gehandelt haben sollte, die an sich in den Leistungskatalog der OKP gehören? Frau Muster fragte sich, ob Dr. Müller sie nicht hätte informieren müssen, als er Nichtpflichtleistungen verordnete oder sogar selber erbrachte. Sie überlegte sich deshalb, seine Rechnung zu bestreiten und ihm sogar die ungedeckten Kosten der von ihm veranlassten Therapien in Rechnung zu stellen. Sehen Sie rechtliche Möglichkeiten, Dr. Müller zu behaften? 4 Seite 12

13 Teil 7 Erweiterung zum Sachverhalt: 16 Die finanziellen Probleme des Sozialwerks wurden immer deutlicher. Es blieb seinen Angestellten ab dem die Löhne schuldig und musste Mitte Dezember 2008 Konkurs anmelden. Gehen Sie davon aus, dass Frau Muster ihren letzten Arbeitstag am geleistet und sich am (Mittwoch) persönlich beim RAV (zuständige Amtsstelle) zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung angemeldet hat. Aufgrund ihrer Krankheit (MS) kann Frau Muster nur noch im Ausmass von 50% arbeiten. Von einer Kollegin hat Frau Muster vernommen, dass sie frei wählen kann, bei welcher Arbeitslosenkasse sie die Taggeldleistungen beziehen will und hat sich somit für die Gewerkschaftskasse UNIA* (gesamtschweizerisch tätig) entschieden. 7.1 Wie haben Sie als RAV-Berater/in Frau Muster bezüglich der Geltendmachung der ausstehenden Lohnzahlungen ab und der Leistungen ab hinsichtlich Leistungsart, Ort und Fristen für die Geltendmachung beraten? Antworten Sie stichwortartig, und nennen Sie die massgebenden Rechtsgrundlagen. 8 Seite 13

14 Teil 7: Fortsetzung 7.2 Welche Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge wurden von den jeweiligen Leistungen aus Aufgabe 7.1 (Arbeitslosenentschädigung und Insolvenzentschädigung) vorgenommen? Nennen Sie die entsprechenden Abzüge und die jeweiligen Prozentwerte (keine Berechnung verlangt). 8 Seite 14

15 Teil 8 Erweiterung zum Sachverhalt: 24 Frau Muster buchte bereits im März 2008 eine Woche Wellnessurlaub in Spanien. Sie war demnach vom (Samstag) bis (Samstag) landesabwesend und hatte dies anlässlich ihrer Anmeldung beim RAV bereits den zuständigen Stellen mitgeteilt. 8.1 Hatte diese Ferienwoche einen Einfluss auf die Taggeldabrechnung für den Monat November 2008? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) (keine Berechnung verlangt) War Frau Muster während der Ferienabsenz vom bis obligatorisch unfallversichert? Geben Sie Ihre Antwort einerseits für den Fall, dass während der Dauer des Ferienbezugs weiterhin ein Taggeldanspruch bestand und andererseits für den Fall, dass die Ferientage durch die Arbeitslosenversicherung nicht entschädigt wurden. Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 5 Seite 15

16 Teil 8: Fortsetzung 8.3 Wie hoch ist die Arbeitslosenentschädigung brutto für den Monat November 2008 unter Berücksichtigung der Angaben aus Aufgabe 8.1? Der Monat November 2008 hatte 30 Kalendertage, davon waren 5 Samstage, 5 Sonntage und ein Feiertag, der auf einen Samstag fiel. Zeigen Sie den Berechnungsweg detailliert auf. (Annahmen: Kein Anspruch auf eine Gratifikation infolge ungenügender Leistungen, vorläufig kein Antrag bei der Invalidenversicherung.) 8 Seite 16

17 Teil 8: Fortsetzung 8.4 Auf wie viele Taggelder der Arbeitslosenversicherung hat Frau Muster während der Rahmenfrist für den Leistungsbezug maximal Anspruch? Nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Welche Auswirkungen auf die Leistungsansprüche der Arbeitslosenversicherung ergeben sich, wenn Frau Muster einen Antrag auf eine Invalidenrente stellen würde? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 5 Seite 17

18 Teil 9 Erweiterung zum Sachverhalt: 6 Da Frau Muster jedes Jahr ihre Ferien in Spanien verbringt und sich dort besser verständigen will, besuchte sie vom bis einen Spanischsprachkurs. Dieser fand jeweils am Mittwoch von Uhr und am Samstag von Uhr statt. 9.1 Frau Muster fragte im RAV-Beratungsgespräch vom , ob die Kursrechnung und die Reisespesen von der Arbeitslosenversicherung übernommen würden, schliesslich seien Fremdsprachen in der heutigen Zeit auch auf dem Arbeitsmarkt sehr nützlich. Was teilten Sie Frau Muster als RAV-Berater/in bezüglich einer Kostenübernahme mit? Treffen Sie die Annahme (unabhängig von Ihrer Antwort in Aufgabe 9.1), dass der Spanischkurs nicht von der Arbeitslosenversicherung finanziert wurde. Ergaben sich hinsichtlich Vermittlungsfähigkeit und Taggeldanspruch Probleme, wenn Frau Muster den Kurs weiterhin besuchte und auch selber für sämtliche Kosten aufkam? 2 Seite 18

19 Teil 10 Erweiterung zum Sachverhalt: 4 Der RAV-Berater stellte fest, dass die Bewerbungsunterlagen von Frau Muster nicht dem aktuellen Standart entsprachen. Deshalb meldete er sie für einen dreitägigen, durch die Arbeitslosenversicherung finanzierten Bewerbungskurs im Dezember 2008 an Auf welche Leistungen bestand Anspruch während der Dauer des Bewerbungskurses? 1, Welche Konsequenzen hätte ein Nichtantritt des Bewerbungskurses durch Frau Muster zur Folge gehabt? Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2,5 Seite 19

20 Teil 11 Erweiterung zum Sachverhalt: 10 Aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit überlegt sich Frau Muster auf selbstständiger Basis im Bekanntenkreis Dienstleistungen zu tätigen, wie z.b. das Ausfüllen von Steuererklärungen, Erstellung von Buchhaltungen, etc. (Annahme: Die geplante Erwerbstätigkeit wird von der Ausgleichskasse als selbstständige Erwerbstätigkeit qualifiziert) Unter welchen Voraussetzungen kann Frau Muster diese selbstständige Erwerbstätigkeit als Zwischenverdienst ausüben? Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig. 6 Seite 20

21 Teil 11: Fortsetzung 11.2 Könnte Frau Muster von einer Rahmenfristverlängerung und einem höheren Taggeldanspruch profitieren, falls sie die geplante selbstständige Erwerbstätigkeit (ohne Bezug von Leistungen nach Art. 71a- 71d AVIG) antreten würde und sich dabei vom Bezug von Arbeitslosenentschädigung ab- und zu einem späteren Zeitpunkt erneut zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung anmelden würde? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 4 Seite 21

22 Teil 12 Erweiterung zum Sachverhalt: 12 Frau Muster kämpfte weiter gegen ihre Krankheit MS an. Sie konnte ihre Gangunsicherheit nicht akzeptieren und unternahm Wanderungen, die sie aber überanstrengten. So meldete sich ihr durch den Unfall vom verletzter Fuss wieder. Sie suchte deswegen am den Arzt auf. Er schrieb sie wegen Unfalls bis und mit zu 100% arbeitsunfähig. Ab war sie nur noch wegen MS zu 50% arbeitsunfähig. Der Arzt schloss die Unfallbehandlung per ab. Gehen Sie von der Annahme aus, dass vor der erneuten Aufnahme der ärztlichen Behandlung am unfallbedingt eine volle und krankheitsbedingt eine Arbeitsfähigkeit von 50% bestanden hat. Frau Muster ist bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet, und die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt. Frau Muster wendet sich an Sie mit der Bitte um Beratung Wer ist für die Behandlungsbedürftigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit ab zuständig? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlagen für das Taggeld betreffend die neue Arbeitsunfähigkeit, und begründen Sie Ihre Antwort. 5 Seite 22

23 Teil 12: Fortsetzung 12.3 Aufgrund der Beschwerden im rechten Fuss ist Frau Muster nicht in der Lage ihren Haushalt zu führen. Kommt der Unfallversicherer für die entsprechenden Auslagen auf? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 4 Seite 23

24 Teil 13 Erweiterung zum Sachverhalt: 12 Bei der IV-Anmeldung am bestand eine medizinische/theoretische Arbeitsfähigkeit von 50%. Vorerst ging man davon aus, dass in diesem Umfang eine weitere Tätigkeit als kaufmännische Angestellte möglich sein sollte. Trotzdem war unklar, inwiefern sich die phasenweisen Gefühlsstörungen in Händen und Beinen sowie die zunehmenden Sehstörungen auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz auswirken. Am hat die zuständige IV-Stelle Frau Muster eine ganztägige, dreimonatige berufliche Abklärungsmassnahme ab in einer IV-Institution zugesprochen. Für die Bemessung des Taggelds ist von einem zuletzt n Jahreseinkommen von CHF 89' (6' x 13) auszugehen. Der Gesundheitszustand von Frau Muster verschlechterte sich zusehends, weshalb die Massnahme am abgebrochen werden musste Von wann bis wann hat ein Anspruch auf ein IV-Taggeld bestanden? Berechnen Sie das Taggeld, und zeigen Sie den Berechnungsweg detailliert auf. 4 Seite 24

25 Teil 13: Fortsetzung 13.2 Berechnen Sie das Taggeld (detaillierte Aufstellung) unter der Annahme, dass Frau Muster während der Massnahme auswärts übernachten musste und die IV für Unterkunft und Verpflegung aufkam. Nennen Sie auch die massgebenden Rechtsgrundlagen Angenommen, die Krankenversicherung Xundheit hat ein Krankentaggeld nach KVG ausgerichtet und dieses am eingestellt, nachdem sie erfahren hat, dass Frau Muster sich bei der Invalidenversicherung angemeldet hat. Ist dies rechtens? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebenden Rechtsgrundlagen. 4 Seite 25

26 Teil 14 Erweiterung zum Sachverhalt 9 Annahme: Die Abklärungen der Berufsberatung der IV-Stelle ergaben, dass Frau Muster aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen (Gefühlsstörungen in Händen und Beinen, Sehstörungen, Schwindelattacken) in der freien Wirtschaft nicht mehr vermittelbar ist. Frau Muster ist alleinstehend und konnte sich nicht vorstellen, den ganzen Tag alleine zu Hause zu verbringen. Es konnte ihr ein geschützter Arbeitsplatz beim Wendepunkt vermittelt werden. Sie arbeitet halbtags und verdient dabei CHF 5.-- pro Stunde, bzw. CHF pro Monat, ohne Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Seitens der IV war nun die Rentenfrage zu prüfen Welche Bemessungsmethode wurde bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades angewendet? Nennen Sie auch die massgebenden Rechtsgrundlagen. 1, Welche weiteren Bemessungsmethoden kennt die IV? 1,5 Seite 26

27 Teil 14: Fortsetzung 14.3 Ermitteln Sie den Invaliditätsgrad (Berechnungsweg aufzeigen). Die erwähnte Gratifikation von CHF konnte seitens des Arbeitgebers nie ausgerichtet werden und ist deshalb nicht zu berücksichtigen Auf welche Rente hat Frau Muster Anspruch? Von wann bis wann dauert die Wartefrist, und ab wann kann die Rente ausbezahlt werden? Begründen Sie den Anspruchsbeginn. 4 Seite 27

28 Teil 15 Erweiterung zum Sachverhalt: 7 Gemäss Auszug aus dem individuellen Konto (IK) hat Frau Muster bis 2008 eigene Einkommen von CHF 1'501' erzielt. Sie hat keine Beitragslücken Welcher Rentenbetrag steht ihr bei Beginn der Rentenauszahlung zu? Zeigen Sie den Berechnungsweg detailliert auf Angenommen, Frau Muster hätte zwei Kinder. Würde dies am durchschnittlichen Jahreseinkommen, das der Rentenberechnung zu Grunde liegt, etwas ändern? Begründen Sie Ihre Antwort. 2 Seite 28

29 Teil 16 Erweiterung zum Sachverhalt: 7 Annahme: Frau Muster ist mit dem Entscheid der IV betreffend Invalidenrente nicht einverstanden. Sie ist der Ansicht, die Rente müsste früher ausgerichtet werden. Deshalb ergreift sie das Rechtsmittel und erhebt Beschwerde. Zum Zeitpunkt der Berentung wohnte sie in Unterentfelden im Kanton Aargau Wo und innerhalb welcher Frist ist die Beschwerde einzureichen? Nennen Sie auch die massgebenden Gesetzesgrundlagen Was muss eine Beschwerdeschrift mindestens enthalten? Nennen Sie auch die massgebende Rechtsgrundlage. 4 Seite 29

30 Teil 17 Erweiterung zum Sachverhalt: 5 Angenommen, unabhängig vom Fall, es kämen je eine Rente der Unfallversicherung, der Pensionskasse und der Invalidenversicherung zur Auszahlung Wie verhält es sich mit der Auszahlung der Renten? Wann liegt eine Überentschädigung vor? In welcher Reihenfolge werden die drei erwähnten Versicherungen ihre Renten bei einer Überentschädigung gewähren? 1 Seite 30

31 Teil 18 Erweiterung zum Sachverhalt: 5,5 Von Amtes wegen überprüft die IV auch den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Angenommen, die Abklärungen der Invalidenversicherung ergeben, dass Frau Muster aufgrund ihrer fortschreitenden MS-Erkrankung seit in den Bereichen An- und Auskleiden und seit bei der Körperpflege sowie bei der Fortbewegung regelmässige und erhebliche Dritthilfe benötigt. Dritthilfe leistet in erster Linie eine Nachbarin; bei deren Abwesenheit nimmt Frau Muster die Dienste der Spitex in Anspruch Ab welchem Zeitpunkt besteht bei welchem Grad Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung? Welche HE-Gradunterscheidungen kennen Sie, unabhängig vom Fall? 1, Wie werden die Beiträge der Hilflosenentschädigung festgelegt, z.b. bei einer schweren Hilflosigkeit? 2 Seite 31

32 Teil 19 Erweiterung zum Sachverhalt: 4,5 Annahme: Frau Muster erreicht bei gleichbleibender Hilflosigkeit das AHV- Alter. Im AHV-Alter muss sie dann für ein paar Monate ins Heim, da ihre Nachbarin ebenfalls erkrankt und die Spitex für mehr Leistungen keine Kapazität hat. Nachdem die Nachbarin wieder genesen ist, kann Frau Muster wieder nach Hause in ihre Wohnung zurück Besteht der Anspruch auf die bereits im IV-Alter ausgerichtete Hilflosenentschädigung im AHV-Alter weiter? Nennen Sie auch die massgebende Rechtsgrundlage. 1, Wir verhält es sich mit der Hilflosenentschädigung bei und nach der vorübergehenden Heimeinlieferung? 3 Seite 32

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