Holzmarkt aktuell und Ausblick
|
|
- Maja Pohl
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationsschreiben 1 / 2013 Holzmarkt aktuell und Ausblick Aufgrund der für den Holzeinschlag miserablen Witterung (so gut wie kein Bodenfrost den ganzen Winter über!) war der Holzeinschlag im Winterhalbjahr eher verhalten. Die Preise für Rundholz konnten daher bei guter Nachfrage und trotz Eurokrise bis Ende April verlängert werden: Die aktuellen Fixlängenpreise, gültig bis Donnerstag, 25. April 2013 (letzte Übernahme): Fichte 2b+ 96 netto (101,30 brutto) Kiefer 2b netto (76-79 brutto) Papierholz 34 netto (35,80 brutto) bis Jahresende Langholz Fichte guter Bauholzqualität erzielt teilweise höhere Erlöse bis 100 netto (105,50 brutto) genaueres bei ihrem WBV-Förster Hackschnitzel frei Haufen Waldstraße (Gipfelrestholz, Zopf 10 cm) werden ca. 3-6 netto gezahlt, für bessere Qualitäten auch mehr. Brennholz (ofenfertig, 33er Scheitel): Weichholz 55-70, Hartholz Bitte beachten Sie, dass die WBV selbst kein ofenfertiges Brennholz handelt. Besuchen sie hierzu unsere Brennholz-Plattform im Internet unter Tagesaktuelle Preise und Aushaltungen erfahren sie bei ihren WBV-Förstern oder im Büro. Informieren sie sich bitte vor Einschlagsbeginn! WBV Mitgliederfahrt 2013 Heuer geht s im Mai zu einer zweitägigen Lehrfahrt ins Frankenland. Weitere Informationen und Anmeldungsformular im Innenteil! Landshut, März 2013 WBV Landshut w.v. Dammstraße Landshut Tel.: 0871 / Fax: 0871 / geschaeftsstelle@wbv-landshut.de Sprechzeiten: Di, Mi, Fr: 8 12 Uhr Falls Sie uns einmal telefonisch nicht erreichen, können Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie zurück. Auch per Fax, oder Handy sind wir für Sie erreichbar! Außendienst: Nord: Scholz: 0151 / Süd: Bauer: 0160 / VIB: Wolferstetter: 0170 / Büro & Waldpflegeverträge: Susanne Ritter: 0871 / Inhalt Holzmarkt... S Jahre Nachhaltigkeit... S. 2 Anmerkungen zur Jagdpolitik.. S. 2 Waldkönigin Isabella Wimmer. S. 3 Termine... S. 3 Forstliches Gutachten... S. 4 Kulturzäune im Wald... S. 5 Naturverjüngung ohne Schutz S. 5 Jägerkurs... S. 6 Generationswechsel im Wald. S. 7 WBV Mitgliederfahrt... S. 7
2 300 Jahr Nachhaltigkeit 1713 schrieb der sächsische Bergamtmann Carl v. Carlowitz den bedeutenden Satz nieder: Es solle nicht mehr Holz genutzt werden, als nachwächst! Für uns Waldbesitzer ist die nachhaltige Waldwirtschaft eine Selbstverständlichkeit. Das Jahr der Nachhaltigkeit können und sollten wir deshalb mit Stolz begehen. Kein anderer Wirtschaftszweig kann das Prädikat Nachhaltigkeit so uneingeschränkt in Anspruch nehmen wie die Forstwirtschaft. Schließlich nehmen unsere Holzvorräte immer noch zu und Deutschland ist das Land mit den höchsten Vorräten in Europa(!). 3,5 Mrd. fm Holz stehen in Deutschlands Wälder, in Bayern sind es immerhin 1 Mrd. fm oder fast 400 fm/ha! Das weckt natürlich Begehrlichkeiten. Die Bundesregierung will zur Steigerung der Artenvielfalt Wälder stilllegen. Das ist aus mehreren Gründen kontraproduktiv. Nicht bewirtschaftete Wälder entwickeln sich langfristig zu reinen Buchenwäldern und diese sind artenärmer als Mischwälder. Außerdem ist Nutzungsverzicht das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Warum? Als Nettoimportland muss jeder fm Holz, welcher bei uns nicht eingeschlagen wird, aus anderen Ländern eingeführt werden. Nur das Holz der kurzen Wege vermeidet CO2 und jeder Balken und jedes Brett, das verbaut wird, speichert Kohlenstoff für viele Jahre. Holz als Brennstoff, am besten am Ende einer Kaskadennutzung ersetzt letztendlich fossile Brennstoffe und trägt so zur weiteren CO2-Einsparung bei. Wie sollten wir als Waldbesitzer reagieren? Leistungsfähige, stabile Mischwälder sind der beste CO2- Speicher, wenn die nachhaltige Nutzung nicht vergessen wird. Denn steigende Vorräte bedeuten steigendes Risiko. Baumhöhe in m x 10 ist ein gutes Maß für den Vorrat, der angestrebt werden sollte. (z.b. 35 m x 10 = 350 fm/ha) Die auskömmlichen Holzpreise sollten genutzt werden um anstehende Durchforstungen aller Altersklassen vorzunehmen. Nur rechtzeitige, regelmäßige und nicht zu starke Eingriffe fördern die Stabilität und Qualität des Bestandes. Fehlende Zeit ist kein Argument, das WBV-Team organisiert alles Anruf genügt. Im Allgäu macht ein Spruch die Runde, der es auf den Punkt bringt: Zwei Dinge braucht der nachhaltige Wald: Sägen und Schießen! Anmerkungen zur Jagdpolitik Ludwig Huber Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Grundeigentümer das Recht zugesprochen, dass er auf seinen Flächen die Jagd aus ethischen Gründen untersagen darf. Der Bay. Verwaltungsgerichtshof hat am einem bayerischen Grundeigentümer das gleiche Recht zugesprochen. Das Bundeskabinett beschloss am die Novellierung des Bundesjagdgesetzes (BJG), um dieses in Einklang mit der europäischen Menschenrechtskonvention zu bringen. Wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass ihre Flächen zu befriedeten Bezirken erklärt werden. Die Jagd ruht in diesen Gebieten. Es wird sich zeigen, wie sich dies auf die Jagdpraxis auswirkt, 2
3 einfacher wird es nicht! Ich bin fest davon überzeugt: Wenn ein Jagdgenosse zusammen mit seinen Kollegen(innen) erreicht, dass die Jagd die im BayJG festgelegten Hegeziele erreicht, wird kaum einer auf die Idee kommen, seine Grundstücke der Jagd zu entziehen. Welche Ziele sind das? Der Landeskultur angepasste artenreiche und gesunde Wildbestände Das Beeinträchtigungen der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden Zumindest die Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können. Wer das Glück hat, in einem Wald mit angepassten Wildbeständen zu wirtschaften, wird nicht auf die Idee kommen, die Jagd zu unterbinden. Ist es doch immer wieder erstaunlich, wie schnell sich die Waldbilder positiv entwickeln. Die Artenvielfalt explodiert fast und wertvolle Einstände für das Wild entstehen, wenn ein erfolgreicher Jäger unterwegs ist. Die Forstlichen Gutachten und revierweisen Aussagen zeigen, dass wir auf dem Weg der Besserung sind, aber noch nicht am Ziel! Die Förster können uns nur die Fakten aufzeigen, um unseren Wald müssen wir uns selber kümmern. Gemeinsam werden wir es schaffen, wenn alle Jagdgenossen ihre Rechte ernsthaft wahrnehmen, die guten Jäger mitziehen und die nicht so guten Jäger endlich aufhören, das Lied vom Tod des letzten Rehs zu spielen! Solange wir uns den Luxus leisten, im Landkreis Landshut jedes sechste Reh überfahren zu lassen, besteht dazu wirklich kein Anlass. Eine kleine Erleichterung der Jagdpraxis bringt die Anordnung vom Bay. Landwirtschaftsminister Brunner, den versehentlichen Abschuss eines Rehbocks in der Schonzeit ab bis zum nicht mehr ordnungsrechtlich zu verfolgen. Dies erleichtert vor allem die Durchführung von Bewegungsjagden, welche auch vom Bay. Landtag zur Absenkung überhöhter Schalenwildbestände empfohlen werden. Die geplante Änderung der Bundesjagdzeiten-Verordnung mit der Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke bis scheiterte am massiven Einspruch der Jagdlobby. Neue Waldkönigin Isabella Wimmer 3 Ludwig Huber Vor kurzem wurde in Wildbad Kreuth die neue Waldkönigin gekürt. Mit Isabella Wimmer (rechts im Bild) aus Steinbach bei Rottenburg tritt erstmals eine Kandidatin aus dem Landkreis Landshut als charmante Vertreterin des Waldes in Bayern auf. Isabella studiert Landwirtschaft in Freising-Weihenstephan und möchte den elterlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb übernehmen. Mit Waldprinzessin Stefanie Wecker aus Schwaben bekommt sie Unterstützung bei der Wahrnehmung der vielen Termine. Die WBV Landshut wünscht den beiden Waldhoheiten alles Gute, viel Freude im Amt und zahlreiche interessante Begegnungen in ihrer zweijährigen Amtszeit. Termine Mischwald Wald der Zukunft. Begehung im Wald des Klosters Oberroning mit versch. natürlichen und gepflanzten Verjüngungsflächen. Treffpunkt: Freitag, 3. Mai 2013 um 17 Uhr in Oberroning bei Rottenburg, Parkplatz am Kloster, Klosterweg. Diese Waldbegehung wird vom Bund Naturschutz (BN) sowie von den Waldbesitzervereinigungen (WBV) Landshut und Schierling durchgeführt.
4 Forstliches Gutachten, Abschussplanung Im vergangenen Herbst wurden die Forstlichen Gutachten 2012 veröffentlicht. Insgesamt ist eine erfreuliche Verbesserung gegenüber 2009 festzustellen: In 13 von 20 Hegegemeinschaften (HG) im Landkreis Landshut wurde die Verbissbelastung als tragbar oder günstig bezeichnet, in sieben HG liegt weiterhin der Verbiss zu hoch. In der Vergangenheit wurde bemängelt, dass sich das Forstliche Gutachten auf die HG bezieht, die Abschussplanung jedoch revierbezogen erstellt wird. Die gutachtliche Einschätzung der Verbissbelastung der HG stellt einen Durchschnittswert dar. Innerhalb einer HG wird es immer Jagdreviere geben, die besser aussehen als der Durchschnitt, und welche, die schlechter dastehen. Im Landkreis Landshut gibt es etwa 250 Jagdreviere. Für rund 200 Jagdreviere wurden im Zuge des Forstlichen Gutachtens 2012 zusätzlich zum jeweiligen Ergebnis für die HG erstmalig sog. Revierweise Aussagen getroffen, in denen eine gutachtliche Einschätzung der Verbisssituation im einzelnen Jagdrevier wiedergegeben wird. Lautet die Diagnose Verbissbelastung zu hoch, gehen wir i.d.r. davon aus, dass nur eine merkliche Erhöhung des Rehwildabschusses eine Besserung verspricht. Nun liegt es an Ihnen, ausdrücklich auch am einzelnen Waldbesitzer, sich aktiv einzubringen und auf gesetzeskonforme Abschusspläne hinzuwirken, die von der Unteren Jagdbehörde bestätigt werden können. Gehen Sie auf Ihren Jagdvorsteher und Ihre Jäger zu und vertreten Sie Ihre Interessen! Gesetzeskonforme Abschusspläne zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen Wildbestand herbeiführen, der möglichst geringe Beeinträchtigungen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung erwarten lässt. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist das sogenannte Waldverjüngungsziel, das durch das bayerische Jagdgesetz 1 definiert wird und die natürliche Verjüngung der standortsgemäßen Baumarten i.w. ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll. Dieses Ziel unterscheidet sich möglicherweise von den waldbaulichen Zielen einzelner Waldbesitzer. Die Forstverwaltung hat in den letzten Monaten mit dem Vegetationsgutachten und den Revierweisen Aussagen den Grundstock für die Aufstellung der Abschusspläne gelegt, sozusagen als fünfter Mann die Karten gegeben. Spielen müssen Sie! Mit der Revierweisen Aussage haben Sie die Trümpfe einer detaillierten Diagnose in der Hand, um entsprechend auf die Abschussplanung einzuwirken. Natürlich können Sie mit guten Karten auch weiter sagen. Dann können Sie aber auf das Spiel nicht mehr so gut Einfluss nehmen, sondern sind mehr von Ihren Mitspielern und vom Glück abhängig. AELF Landshut 1 Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Jagdgesetz: (Die Bejagung) soll die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. 4
5 Kulturzäune im Wald Obwohl Kulturzäune im Wald teuer sind und sowohl Forstwirtschaft als auch Wild und Jagd behindern, wurden in der Vergangenheit viele Kilometer solcher Zäune errichtet, um besonders Mischbaumarten wie Tanne, Douglasie, Eiche oder Buche vor Rehwildverbiss zu schützen. Rechtsgrundlage für die Errichtung von Zäunen bildet Art. 29 BayNatSchG. Nach Absatz 1 können Sperren errichtet werden, wenn die Beschädigung von Forstkulturen zu erwarten ist. Nach Art. 57 Bayerische Bauordnung sind zu diesem Zweck sockellose Einfriedungen erlaubnisfrei. Waldbesitzern ist es also erlaubt, zum Schutz von Forstkulturen, Zäune bis zu einer Größe von 5 ha genehmigungsfrei zu errichten. Sind die geschützten Waldbäume dem Äser des Rehwildes entwachsen und sind keine Fegeschäden durch Rehböcke mehr zu erwarten (ab Armstärke, bei Douglasie und Lärche dicker), haben die Kulturzäune ihren Zweck erfüllt und müssen abgebaut werden (s. Art. 29 BayNatSchG). Funktionslose Zäune, z.b. wenn sie heruntergetreten oder durchlöchert sind, werden zu Abfall ( 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz) und sind zu entsorgen ( 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld belegt werden. Auskünfte hierzu erteilt das Sachgebiet Abfallwirtschaft am Landratsamt. Aus forstlicher Sicht stellen unnötige Zäune nicht nur eine Verletzungsgefahr für Menschen und Wildtiere dar, sondern entziehen dem Wild auch Lebensraum. Dadurch steigt der Verbissdruck auf der Restfläche und zum Schutz der Waldbäume werden neue Zäune gebaut. Nur durch eine konsequente Bejagung kann dieser Kreislauf unterbrochen werden. Dies entspricht auch dem Art. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes, der als Aufgabe der Jagd u.a. eine Anpassung der Wildbestände an den Lebensraum und die Minimierung der Schäden durch Wild in Land- und Forstwirtschaft definiert. Darum ist es wichtig, dass Waldbesitzer und Jäger gemeinsam handeln, um das Beste für Wald und Wild zu erreichen. Wolfgang Forstenaicher, AELF Landshut Naturverjüngung ohne Schutz Auch dieses Jahr wird wieder der Revierinhaber mit der schönsten Naturverjüngung aus mindestens 1/3 Laubholz und/oder Tanne prämiert. Nachdem wir letztes Jahr schon 3 Jägern aus dem südlichen und nördlichen Landkreis bei der Jahreshauptversammlung die Prämie von 100,-- /ha überreichen konnten, möchte die WBV diese positive Entwicklung im Privatwald weiter mit einer Honorierung der erfolgreichen Jäger fortsetzen. Gehen Sie bitte mit Ihrem Jäger in den Wald, begutachten Sie Ihre Naturverjüngungen und melden Sie passende Flächen bis Ende Juli 2013 an die WBV Geschäftsstelle. Wir werden die Flächen dann begutachten und die schönsten ungeschützten Naturverjüngungen prämieren. 5
6 Jägerkurs für Land- und Forstwirte Die WBV Landshut hat ihren dritten Jagdkurs mit dreizehn Teilnehmern fast abgeschlossen. Derzeit laufen die Prüfungen. Aufgrund der sehr hohen Erfolgsquote wird die WBV Landshut an dem bewährten Konzept dieser Jagdausbildung festhalten und einen vierten Jägerkurs für die Mitglieder anbieten. Für die ersten 10 angemeldeten WBV Mitglieder gewährt die WBV einen Rabatt von 100,-- Nach der seit 2007 gültigen Jägerprüfungsordnung ist es möglich, die Ausbildungszeit auf wenige Monate zu beschränken. Diese wird wieder bewusst in die Wintermonate gelegt, damit unsere WBV Mitglieder in der stillen Jahreszeit ohne Zeitprobleme teilnehmen können. Der Jagdkurs findet von Oktober 2013 bis März 2014 statt; einzelne Praxisstunden werden in Absprache mit der WBV Landshut schon früher abgehalten. Die Unterrichtszeiten sind in den Wintermonaten donnerstags ab 18:30 Uhr und samstags von 8:30-16:00 Uhr. Zur Prüfungsanmeldung müssen mindestens 120 Unterrichtsstunden, davon mind. 60 Praxisstunden, nachgewiesen werden. Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 15 Jahre, bei Prüfungsbeginn muss das 16. Lebensjahr erreicht sein. Die Jägerprüfung kann in Bayern an 16 verschieden Orten abgelegt werden. Für Landshut ist Freising oder Goldberg/Kehlheim die nächstliegende Gelegenheit. Für die sechs Prüfungsfächer 1. Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte 2. Biologie der Wildarten, Schalenwild, Haarwild, Federwild 3. Rechtliche Vorschriften (insbesondere Jagdrecht) 4. Jagdbetrieb und jagdliche Praxis 5. Jagdhundewesen 6. Hege, Naturschutz, Land- und Waldbau stehen bewährte und erfahrene Jagdausbilder als Dozenten zur Verfügung. Die Prüfung unterteilt sich in drei aufeinanderfolgende Einheiten. 1. Die schriftliche Prüfung umfasst in Bayern 100 Fragen, wovon 75 richtig und vollständig beantwortet werden müssen. 2. Die mündliche Prüfung wird in den sechs Fächern von unabhängigen, von der Regierung bestellten Prüfern abgenommen. Dauer ca. 12 Min. für jeweils eines der sechs o.g. Prüfungsfächer. 3. Der praktische Teil der Prüfung umfasst die Waffenhandhabung und den Büchsenschuß auf die DJV-Rehbockscheibe Die Kosten für den Jagdkurs belaufen sich auf 1.250,- Euro. Zusätzlich zu den Kursgebühren werden noch etwa 400 Euro für das Jagdliche Schießen erhoben. Die Mindestteilnehmerzahl für den nächsten Jagdkurs liegt bei zehn Personen. Die ersten zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten von der WBV Landshut einen Zuschuss von 100,- Euro. Wenn Sie auch Jäger werden wollen, melden Sie sich bei der WBV Landshut, Susanne Ritter, Dammstrasse 9, Landshut, Tel: 0871/ , Fax: 0871/ bis spätestens 31. Juli 2013 an. 6
7 Generationswechsel im Wald Was tun mit seinem ererbten Wald? Ein Wirtschaftswald braucht Pflege, damit er zukunftsfähig wird und einen regelmäßigen Ertrag abwirft. Der Waldbesitzer benötigt dazu entsprechendes Fachwissen und v.a. Zeit, um den Wald richtig zu bewirtschaften. Durch den Generationenwechsel geht dieses Wissen oft verloren, weil der Hofnachfolger nicht selten nur noch Nebenerwerbslandwirt ist oder die Landwirtschaft ganz aufgibt. Und die nötige Zeit für eine intensive Waldpflege ist oftmals gar nicht mehr vorhanden. Zieht der Waldbesitzer dann noch in die nächste Stadt, um seinem Beruf nachzugehen, gilt meistens: Aus den Augen, aus dem Sinn. Die ererbten Wirtschaftswälder sind gerade in Niederbayern oft Fichten-Monokulturen, also von Menschenhand geschaffene Wälder, die dann auch einer Pflege durch den Waldbesitzer bedürfen. Für Ökoromantik im Sinne von lass den Wald einfach Wald sein ist hier deshalb wenig Platz. Ohne Bewirtschaftung werden diese Wälder instabil gegen Witterungseinflüsse und Klimawandel oder aufgrund Borkenkäferbefall zu einer Gefahr für sich selbst und den Holznachbarn. Außerdem wird sehr viel Geld verschenkt, das man ökologisch nachhaltig mit seinem Wald erzielen könnte. Was also tun, wenn man einen Wald besitzt, aber keine Zeit und Wissen hat, diesen sinnvoll und nachhaltig zu bewirtschaften? Eine Möglichkeit bietet ein sogenannter Waldpflegevertrag mit ihrer Waldbesitzervereinigung. Ihr Wald ist dann in guten Händen! Informieren sie sich unverbindlich bei unserer WBV-Försterin Susanne Ritter! WBV Lehrfahrt 2013 Ablauf der am Lehrfahrt 13. / , Wein und Wald im Frankenland Montag: 5.00 Uhr: Abfahrt Vilsbiburg, Stadthalle, Busunternehmen Vielhuber 5.30 Uhr: Landshut Grieserwiese: 9.00 Uhr: Ankunft Münsterschwarzach Besichtigung der Klosterkirche und des Klosterguts. Der umfangreiche Klosterbereich wird zu 100 % mit erneuerbarer Energie versorgt: Hackschnitzel, Biogas, Sonne, Wasser- und Windkraft Uhr: Mittagessen nach Karte, anschließend Zimmerverteilung Hotel Zum Benediktiner Uhr: Abfahrt durch die Weinberge an der Mainschleife Richtung Sommerach. Geführte Wanderung durch die Weinberge nach Nordheim. Unterwegs erste Weinverkostung in einer Weinberghütte. Besichtigung der Weinkellerei Glaser in Nordheim, anschließend deftige Brotzeit und Weinprobe. Dienstag: 8.00 Uhr: Abfahrt nach Trabelsdorf, Steigerwald Waldbegang mit Oberförster Ludwig Neeb im Revier Lisberg der Forstverwaltung Castell 12 Uhr: Mittagessen nach Karte im Alten Kurhaus in Trabelsdorf 7
8 13.30: Weiterfahrt zum FoA Ebrach und Führung durch das Naturwaldreservat Steigerwald 17 Uhr: Heimfahrt mit Brotzeitpause Da wir in den Weinbergen und im Wald auch einige Stunden zu Fuß unterwegs sind, ist eine ausreichende Kondition angesagt. Auch festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Bekleidung sind erforderlich. Um den Busfahrer zu entlasten, wäre ein 2. Paar Schuhe, zum Wechseln im Handgepäck mitgeführt, ganz gut. Reisekosten für Busfahrt, Übernachtung im Doppelzimmer / Frühstück, Kosten für die Führungen und Gastgeschenke, Weinproben und Brotzeit beim Winzer: 120 Die beiden Mittagessen und die Brotzeit beim Heimfahren sind nicht im Reisepreis enthalten. Über die Fahrtkosten erhalten Sie eine Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Bei Stornierungen kann der Reisepreis nicht erstattet werden, wenn keine Ersatzperson mehr gefunden wird. Anmeldung WBV - Lehrfahrt 13. / , Wein und Wald im Frankenland Hiermit melde ich folgende Personen verbindlich zur Lehrfahrt an: (Name, Adresse, Telefon) Anmeldung bis zum 8. April Anschließend erhalten sie eine Rechnung. I HR P A R T N E R F Ü R W A L D U N D H O L Z Impressum: Herausgeber: Waldbesitzervereinigung Lkrs. Landshut w.v. Verantwortlich: 1. Vorsitzender Ludwig Huber Redaktion: WBV Geschäftsstelle, Dammstr. 9, Landshut Druck: infotex.digital, München 8
Was kosten nicht angepasste Wildbestände?
Was kosten nicht angepasste Wildbestände? Vortrag in Wildsteig am 15. 3. 2013 Ludwig Huber WBV Landshut w.v. WBV Landshut w.v. 21 % Waldanteil im Landkreis 30.000 ha Wald 700 mm Regen 350 500m NN Niederbayerisches
MehrForstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a. Inn Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft
MehrForstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung in Bayern
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung in Bayern Dr. Thomas Kudernatsch Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
MehrGrundlagen der Forstwirtschaft
Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung MV Jagd als Instrument des Waldbaus Rechtliche Rahmenbedingungen Der Wald-Wild-Konflikt 1 Wild Quiz Ist der Hirsch der Mann vom Reh??? Das große
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anweisung zur Erstellung der ergänzenden Revierweisen Aussagen zum Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012 Inhaltsverzeichnis
MehrForstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. 2. Teil Allgemeiner Ablauf
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2. Teil Allgemeiner Ablauf 1 1. Rechtliche Grundlage und Zuständigkeit Art. 32 Abs. 1 BayJG Regelung der Bejagung (1) Der Abschussplan ( 21 Abs. 2
MehrAktuelle Informationen. von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban
Aktuelle Informationen über das Rehwild von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban 7 Millionen Jahre Entwicklungsgeschichte Konzentratsselektierer Schlüpfertyp Grenzliniengänger bedingte Territorialität ausgeklügeltes
MehrVegetationsgutachten und Abschussplanung. Heinzpeter Als
Vegetationsgutachten und Abschussplanung Heinzpeter Als Wenig Rehe zu sehen und doch hoher Verbiss ( FLZ Titel vom 06.03.2012) Richtig wäre die Ergänzung: und doch wächst der Mischwald prächtig. I.) Wenig
MehrForstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hegegemeinschaft Unteres
Mehr2. Informationsschreiben 2005
Waldbesitzervereinigung Landshut e.v. Dammstraße 9 84034 Landshut Tel.: 0871 / 965 46 46 Fax: 0871 / 965 42 92 Internet: www.wbv-landshut.de E-Mail: info@wbv-landshut.de An alle Mitglieder Landshut, im
MehrDie Aufgaben und Pflichten der Jagdgenossenschaften gewinnen an Bedeutung
Quelle: Rosenheimer WBV-Blatt Nr. 101 Januar 1992 Das Rosenheimer Modell - eine Empfehlung zur Gestaltung von Jagdpachtverträgen Die Aufgaben und Pflichten der Jagdgenossenschaften gewinnen an Bedeutung
MehrMERKBLATT 25. Wildverbiss mit Weiserflächen beurteilen. Rechtliche Grundlagen. Weiserflächen Ein zusätzliches Hilfsmittel
MERKBLATT 25 der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft September 2009 Wildverbiss mit Weiserflächen beurteilen Weiserflächen sind ein einfaches Mittel, um zu erkennen und zu verdeutlichen,
MehrMessen und Bewerten der Wald-Verjüngung. OÖ. Abschussplanverordnung
Messen und Bewerten der Wald-Verjüngung OÖ. Abschussplanverordnung Fachausschuss für Waldbau und Naturschutz des Österreichischen Forstvereins 21.-22.11.2013 Forstliche Ausbildungsstätte Ort Gottfried
MehrSTANDLAUT! Rundbrief des Ökologischen Jagdvereins Bayern e.v. für Landwirte, Waldbesitzer, Jäger und Naturfreunde
STANDLAUT! Jagd in Wald und Feld Ökologischer Jagd Verein Bayern e.v. Geschäftsstelle Kirchengasse 6 92268 Etzelwang Tel.: 09663-3453898 Fax: 09663-3453899 info@oejv-bayern.de Rundbrief des Ökologischen
MehrForstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hegegemeinschaft MASSENHAUSEN
MehrBJV. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Notzeitfütterung von Rehwild. Rudolf Fritze 1. Vorsitzender Kreisjagdverband Lindau e.v. Kreisjagdverband Lindau
BJV Kreisjagdverband Lindau Rechtliche Rahmenbedingungen zur Notzeitfütterung von Rehwild Rudolf Fritze 1. Vorsitzender Kreisjagdverband Lindau e.v. Rudolf Fritze 17. November 2011 Rechtliche Grundlagen
MehrDer Wald-Wild-Konflikt. Welches Jagdrecht braucht der Wald?
Der Wald-Wild-Konflikt Welches Jagdrecht braucht der Wald? Kurze Vorstellung Landwirt, Waldbesitzer, Jagdgenosse der heimischen Jagdgenossenschaft Ohrensen Mitpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes
MehrÖkojagd in Österreich Gesetzesflut versus effektive Jagd
Ökojagd in Österreich Gesetzesflut versus effektive Jagd Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt! Naturnah orientierte Wald und Wildbewirtschaftung artenreiche standortsgemäße Naturverjüngung ohne Schutz (z.b.
MehrDer Waldbegang. Die Diskussionsplattform für Jagdgenossen und Jäger. Waldbesitzer und Jäger bewerten gemeinsam die Verjüngungssituation im Revier
Der Waldbegang Die Diskussionsplattform für Jagdgenossen und Jäger Waldbesitzer und Jäger bewerten gemeinsam die Verjüngungssituation im Revier Eine Information des Landesjagdverbands Bayern e.v. Inhalt
MehrDie Bilanz der Bayerischen Staatsforsten Geschäftsjahr Dr. Rudolf Freidhager, Reinhardt Neft 19. Oktober 2012
Die Bilanz der Bayerischen Staatsforsten Geschäftsjahr 2012 Dr. Rudolf Freidhager, Reinhardt Neft 19. Oktober 2012 Die Bilanz der Bayerischen Staatsforsten Geschäftsjahr 2012 Geschäftsjahr 2012 - Forstliche
MehrVerbissmonitoring in NRW Verbissgutachten nach 22 LJG November 2016
Verbissmonitoring in NRW Verbissgutachten nach 22 LJG November 2016 www.wald-und-holz.nrw.de FD Manfred Gertz RFA Siegen- Wittgenstein Gliederung Forstliche Gutachten/ gesetzliche Grundlagen Bausteine
MehrSie. haben. Wald? Glück! Sie. haben. Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft
Sie haben Wald? Sie Glück! haben Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft Liebe Waldeigentümerin, lieber Waldeigentümer, Sie haben Wald gekauft oder geerbt?
MehrErgebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen
Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen Multifunktionale Waldbewirtschaftung - Ausgleich von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion - Naturnahe Waldwirtschaft, PEFC-Zertifizierung Waldbauliche
MehrNATURWALDRESERVAT DAMM
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg NATURWALDRESERVAT DAMM Naturwaldreservat Damm Buche gewinnt an Wuchsraum. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat Damm ist das bisher einzige Buchenreservat
MehrNATURWALDRESERVAT HECKE
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster NATURWALDRESERVAT HECKE Naturwaldreservat Hecke Gräben, Totholz und junge Bäume vermitteln den Besuchern einen urwaldartigen Eindruck.
MehrMein Wald Informationen für Privatwaldbesitzer in Thüringen. für Generationen
Mein Wald Informationen für Privatwaldbesitzer in Thüringen für Generationen Ist ein Wald etwa nur zehntausend Klafter Holz? Oder ist er eine grüne Menschenfreude? Berthold Brecht, (1898 1956), deutscher
Mehr300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt 300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD WALDFLÄCHE Das Thüngener Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 1361 Hektar. Davon
MehrNaturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd. Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster
Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung Forstgesetz
MehrBisher dachte ich, dass die jagdfeindliche Politik, die der Grünen wäre.
Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten akzeptiert fahrlässigen Waffeneinsatz der Bayerische Jagdverband (BJV) geht auf die Barrikaden Mit Schreiben vom 11. Februar 2013 hat Staatsminister
MehrThema Jagdplanung. Rehwild. Weiterbildung Jagdleiter 1
Weiterbildung Jagdleiter Thema Jagdplanung Rehwild 27.04.2015 Weiterbildung Jagdleiter 1 Inhalt der Weiterbildung Begrüssung Rückblick Infoanlass Wald/Wild 24. Feb. 2015 Grundlagen zur Jagdplanung Ziele
MehrForstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hegegemeinschaft Moosburg
MehrNATURWALDRESERVAT WEIHERBUCHET
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i. OB NATURWALDRESERVAT WEIHERBUCHET Naturwaldreservat Weiherbuchet Flache Terrassen und steile Wälle der Endmoräne prägen das Reservat. ALLGEMEINES
MehrSITUATION DER NATURWÄLDER IN DEUTSCHLAND UND BAYERN
SITUATION DER NATURWÄLDER IN DEUTSCHLAND UND BAYERN Dr. Ralf Straußberger BN Waldreferent 13.09.14 Ebrach Nutzen und Schützen gehört zusammen! 95 % naturgemäße Waldwirtschaft wichtig, um Waldfunktionen
MehrEin liberales Jagdgesetz
Ein liberales Jagdgesetz Ist weniger wirklich mehr? 28.08.2014 Wald-Wild-Weiterbildung 2014 1 Inhalt des Referates Jagd im Kanton Solothurn Das Solothurner Jagdgesetz Das ungeschriebene Jagdgesetz Jagd-
MehrEinfluss der neuen Jagdzeitenregelung auf die Erlegungszahlen
92 Rehwildbejagung im Fokus Einfluss der neuen Jagdzeitenregelung auf die Erlegungszahlen Rehwild ist in Rheinland-Pfalz die am häufigsten vorkommende Schalenwildart. Es besiedelt landesweit sowohl die
MehrGemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie)
Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft,
MehrReh- und Rotwild ungefüttert? Rechtsgrundlagen für die Fütterung von Reh- und Rotwild in Bayern 11. Juni 2016 Alfons Leitenbacher
Reh- und Rotwild ungefüttert? Rechtsgrundlagen für die Fütterung von Reh- und Rotwild in Bayern 11. Juni 2016 Alfons Leitenbacher 23 BJagdG (Inhalt des Jagdschutzes): Der Jagdschutz umfasst nach näherer
MehrNATURWALDRESERVAT WOLFSEE
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen NATURWALDRESERVAT WOLFSEE Naturwaldreservat Wolfsee Der Wolfsee gab dem Reservat seinen Namen. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat Wolfsee liegt im
MehrÖJV-Seminar Nürnberg 10. Juli 2010 Ökonomische Bedeutung von Wildschäden im Forstbetrieb. Wolf-Thilo v. Trotha. BB Göttingen GmbH
ÖJV-Seminar Nürnberg 10. Juli 2010 Ökonomische Bedeutung von Wildschäden im Forstbetrieb Wolf-Thilo v. Trotha BB Göttingen GmbH Gliederung 1. BB Forstbetriebsvergleich 2. Ziele des Waldeigentümers 3. Gewinne
MehrDer Forstbetrieb Heigenbrücken Ein Kurzporträt
Der Forstbetrieb Heigenbrücken Ein Kurzporträt Heigenbrücken Juni 2012 Organisation und Flächen der BAYSF Zweistufige Organisation 1 Zentrale mit Sitz in Regensburg 41 Forstbetriebe mit 370 Revieren 1
MehrBÄUMCHEN WECHSELT EUCH!
BÄUMCHEN WECHSELT EUCH! Unser Ziel ist eine gesunde Mischung. Wer heute Waldbau sagt, muss auch Waldumbau und Energiewende meinen. Standortgemäß, naturnah, stabil, leistungsfähig, erneuerbar: Anpassungsfähige
MehrNATURWALDRESERVAT KREBSWIESE- LANGERJERGEN
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mindelheim NATURWALDRESERVAT KREBSWIESE- LANGERJERGEN Naturwaldreservat Krebswiese- Langerjergen Buchenwald mit Totholz ein Element naturnaher Wälder. ALLGEMEINES
MehrVerjüngungsinventur 2015 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 101 HG Süd 1 Seite 1/6
Verjüngungsinventur 215 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 11 HG Süd 1 Seite 1/6 Anteile der Baumartengruppen in den verschiedenen Höhenstufen Zusätzliche Auswertung der Verjüngungsinventur 215 für
MehrSchutzwald in Tirol im Spannungsfeld aller Landnutzer
Schutzwald in Tirol im Spannungsfeld aller Dr. Hubert Kammerlander Gruppe Forst Waldfläche wächst langsam aber stetig 540 W aldfläche in [1.000 ha] 520 500 480 460 440 420 400 Quelle: ÖWI 61/70 71/80 81/85
MehrNATURWALDRESERVAT ASCHOLDINGER AU
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen NATURWALDRESERVAT ASCHOLDINGER AU Naturwaldreservat Ascholdinger Au Unter dem lichten Kiefernschirm hält sich der Wacholder. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat
MehrForstliches Gutachten 2000 zum Zustand der Waldverjüngung
Verbissgutachten - Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2000 Forstliches Gutachten 2000 zum Zustand der Waldverjüngung Bewertung der Verbissbelastung Bei einem Klick auf die linke Übersichtskarte,
MehrZukunft gestalten im Kommunalwald
Zukunft gestalten im Kommunalwald durch dicke Eichen (und andere Bäume) und gute Vermarktung Moderne Waldbaukonzepte und clevere Holzvermarktung 1 Was können Sie heute von mir erwarten? Der Landkreis Heilbronn
MehrDie Fichte im Wandel - Franz Brosinger
Die Fichte im Wandel Franz Brosinger Referat Waldbau und Nachhaltssicherung Fichtenwälder im Klimawandel am 10. Juli 2009 in Freising Folie 1 Gliederung 1. Geschichte und Bedeutung der Fichte in Bayern
MehrWeihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel
Weihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel Gemeinsame Erklärung der Bayerischen Staatsregierung und der forstlichen Verbände und Vereine in Bayern Waldtag Bayern Freising-Weihenstephan
MehrAbschussplan für Rehwild
VG München, Urteil v. 09.03.2016 M 7 K 14.1557 Titel: Abschussplan für Rehwild Normenketten: BJagdG 21 BayJG Art. 32 Leitsätze: 1 Die Pächter eines Gemeinschaftsjagdreviers sind ebenso wie der Eigenjagdinhaber
Mehr1.Ziele der Anpassung an Klimaveränderung 2.Der Wald in Hessen 3. Naturgemäße Waldwirtschaft 4. Beispielhafte waldbauliche Steuerung 5.
Umsetzung waldbaulicher Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Uwe Zindel 1.Ziele der Anpassung an Klimaveränderung 2.Der Wald in Hessen 3. Naturgemäße Waldwirtschaft 4. Beispielhafte waldbauliche
MehrNATURWALDRESERVAT SCHÖNRAMER FILZ
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein NATURWALDRESERVAT SCHÖNRAMER FILZ Naturwaldreservat Schönramer Filz Kiefern in allen Formen und Wuchshöhen. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat Schönramer
MehrPrivatwaldbewirtschaftung. in Bayern. Waldbauern-Management Arbeitstagung für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Privatwaldbewirtschaftung in Bayern BAYERISCHER WALDBESITZER VERBAND e.v. Waldbauern-Management Arbeitstagung für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Hans Baur Bayerischer Waldbesitzerverband e.v. BAYERISCHER
MehrGemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie)
Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,
MehrJagdkonzeption im Waldumbauprojekt der mittleren Hoch- und Kammlagen des Thüringer Waldes. FoA Oberhof/FFK Gotha
Jagdkonzeption im Waldumbauprojekt der mittleren Hoch- und Kammlagen des Thüringer Waldes FoA Oberhof/FFK Gotha Ausgangssituation Orkan- und Borkenkäferkatastrophe (1946 1954) Aufforstung mit häufig ungeeigneten
Mehrdes Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
14. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antrag der Abg. Walter Krögner u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Angepasste Wildbestände erreichen Antrag Der
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten FORSTLICHES GUTACHTEN ZUR SITUATION DER WALDVERJÜNGUNG 2012 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung...5 Einleitung...7 2. 2.1 2.2 2.3
MehrLandkreis Prignitz Geschäftsbereich IV (Veterinärdienste, Landwirtschaft und Ordnung)
Landkreis Prignitz Geschäftsbereich IV (Veterinärdienste, Landwirtschaft und Ordnung) Sachbereich Allgemeine Sicherheit und Ordnung als untere Jagdbehörde Abschussplanung von Schalenwild 1. Grundlagen
MehrWaldnaturschutz Herausforderung für den Berufsstand Förster
FAUN-Seminar Kurzvortrag Freising 22.1.2016 Waldnaturschutz Herausforderung für den Berufsstand Förster Franz Knierer (Beratungsförster) Folie 1 Franz Knierer Wer sind wir unser AELF in Zahlen Eines von
MehrDer. Wieviel Wild verträgt. Der Wald-Wild-Konflikt
Der Wieviel Wild verträgt Der Wald-Wild-Konflikt MR Walter Schmitz Wieviel Wild verträgt der Wald? 17.02.2016 Ökologisches Jagdgesetz NRW (ÖJG) - artenreiche, sich natürlich verjüngende Wälder erzielen
Mehr"Grundsätze und Positionen des ÖJV Bayern" (Kritische Anmerkungen zur Wald- Wild-Diskussion in Bayern und Praxisbeispiele)
"Grundsätze und Positionen des ÖJV Bayern" (Kritische Anmerkungen zur Wald- Wild-Diskussion in Bayern und Praxisbeispiele) Ein Vortrag von Dr. Wolfgang Kornder, Vorsitzender des ÖJV Bayern e.v. Was Sie
MehrNATURWALDRESERVAT ROHRHALDE
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mindelheim NATURWALDRESERVAT ROHRHALDE Naturwaldreservat Rohrhalde Laubbäume prägen die Nordteile des Naturwaldreservats. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat
MehrWahlprüfsteine des. Ökologischer Jagdverein Bayern
Wahlprüfsteine des des Ökologischen Jagdvereins Bayern Ulsenheim, 22. Juli 2013 Der ÖJV Bayern schrieb sämtliche im Landtag vertretene oder eventuell künftig vertretene Parteien an und bat um Beantwortung
MehrRegelmäßige Erhebungen zur Schadenserfassung. Grundlage für die Stellungnahmen zum Einfluss des wiederkäuenden Schalenwildes auf das waldbauliche
66 Wildschäden im Wald Wildtiere sind natürlicher Bestandteil des Lebensraums Wald. Die nachhaltige Bewirtschaftung stabiler und multifunktionaler Wälder erfordert aber an die Lebensraumkapazitäten angepasste
MehrPraktische Umsetzung eines erfolgreichen Jagdbetriebes
Praktische Umsetzung eines erfolgreichen Jagdbetriebes Dr. Franz Straubinger Massow Schönstein Beichlingen Leitbild Dauerwald Intensiv gemischte, horizontal und vertikal strukturierte, ungleichaltrige
Mehr1.Vorbemerkungen 2.Situation am Beispiel Brandenburgs 3.Jagdrechtliche Folgerungen
Gliederung: 1.Vorbemerkungen 2.Situation am Beispiel Brandenburgs 3.Jagdrechtliche Folgerungen 2 Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Brandenburg e.v. Es geht (uns) um die, die wollen! (von denen
MehrForstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Kopie Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft
MehrErgebnisse der 3. Bundeswaldinventur in der Region Berlin-Brandenburg
Ergebnisse der 3. Bundeswaldinventur in der Region Berlin-Brandenburg Ministerium für Infrastruktur 1 Was ist eine Bundeswaldinventur? Ministerium für Infrastruktur alle 10 Jahre werden im gesamten Bundesgebiet
MehrProf. Dr. Rudolf Bretschneider. GfK June 2, 2016 Title of presentation
Prof. Dr. Rudolf Bretschneider GfK June, 0 Title of presentation Einschätzung zur Waldfläche in Österreich im Zeitvergleich (n=.000) (n=.000) 8 0 5 9 besser als in anderen Ländern schlechter als in anderen
MehrForstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2009
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten www.forst.bayern.de Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2009 Impressum Herausgeber Bayerisches Staatsministerium
MehrDas Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom und seine Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung in Deutschland
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26.06.2012 und seine Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung in Deutschland 1 Rechtsgrundsatz:
Mehr3 Holzvorräte in Bayerns Wäldern
3 Holzvorräte in Bayerns Wäldern 3.1 Internationaler Vergleich Deutschland hat unter allen europäischen Ländern abgesehen von Russland die größten Holzvorräte (Abb.1). Die Voraussetzungen für die Forst-
MehrHintergrundinformationen zum Wald der Ludwig-Maximilians-Universität München
Hintergrundinformationen zum Wald der Ludwig-Maximilians-Universität München Thomas Knoke, Christoph Dimke, Stefan Friedrich Der Bayerische Kurfürst Max-Joseph gliederte per Erlass vom 8. April 1802 den
MehrDer Wald zeigt, ob die Jagd stimmt!
Ökologischer Jagdverein Bayern e. V. Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt! Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt! 3 Sehr verehrte Leser und Leserinnen, liebe Jäger und Jägerinnen, liebe Naturnutzer und -schützer,
MehrWildökologische Raumordnung und naturnahe Waldentwicklung
Wildökologische Raumordnung und naturnahe Waldentwicklung Erfurt, 26. März 2011 Prof. Dr. Friedrich Reimoser Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie Veterinärmedizinische Universität Wien Landeskulturelle
MehrNaturschutz im Privatwald
Naturschutz im Privatwald Workshop Umwelt-Campus Birkenfeld 5. September 2009 1 Waldeigentum in Staatswald (Bund) 20.413 ha 2,4 % (3,7 %) Staatswald (Land) 203.338 ha 24,3 % (29,6%) Körperschaftswald 390.146
MehrAusbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern
Ausbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern In Zusammenarbeit mit: Frau Charlotte Pirner, 91257 Pegnitz Herrn Winckelmann, 90480 Nürnberg 1 Inhaltsverzeichnis Kapitel: Inhalt: Folien: Manuskriptseite:
MehrBeschluss 035/2013. Zittau, A. Voigt Oberbürgermeister. Seite 1 von 1. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Beschluss 035/2013 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste beschließt die Neufassung der Regelungen zur Durchführung der Regiejagd in den Eigenjagdbezirken der Stadt
MehrWildschadensverhütung durch artgerechte Notzeitfütterung und Einzelschutz an Forstpflanzen
Wildschadensverhütung durch artgerechte Notzeitfütterung und Einzelschutz an Forstpflanzen Schulung für KG-Vorsitzende und HG-Leiter in Bayern durch die BJV - Landesjagdschule Referent: Severin Wejbora
MehrErgebnisse der Forsteinrichtung für im Stadtwald Scheer
Ergebnisse der Forsteinrichtung für 011-00 im Stadtwald Scheer Örtliche Prüfung am 3. April 01 der Waldbewirtschaftung ( aus Zielsetzung im Stadtwald, UFB Sigmaringen 011 Produktionsfunktion, gleichmäßige
MehrZukunftsfähiger Wald in Zeiten des Klimawandels
Informationsschreiben 1 / 2016 Zukunftsfähiger Wald in Zeiten des Klimawandels Ein Informationsabend für Waldbesitzer und Waldfreunde Dürre Fichtengipfel an allen Waldecken, unübersehbare Löcher in den
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten MR Franz Brosinger anlässlich der Tagung: Die Tanne, Perspektiven im Klimawandel am 10.03.2011 in Freising Es gilt das gesprochene
MehrHegerichtlinie Seite
Hegerichtlinie Seite 1 22.04.2005 Hegerichtlinie Seite 2 22.04.2005 Zielsetzung Ziel der Rehwildhege ist es, das Rehwild in allen geeigneten Lebensräumen als gesundes Glied der freilebenden Tierwelt zu
MehrMitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden. Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen 1 Schäden Bei der Jagd sind verschiedene Arten von Schäden zu unterscheiden:
MehrAktive Waldbesitzer statt Weiße Flecken auf der Flurkarte
Aktive Waldbesitzer statt Weiße Flecken auf der Flurkarte Erfahrungen aus dem Pilotprojekt der Oberförsterei Müncheberg / Brandenburg Territorialstruktur des AfF Müllrose Waldfläche 92.826 ha 6 Regionalteams
Mehr%HZHUWXQJYRQ :LOGVFKlGHQLP :DOG
%HZHUWXQJYRQ :LOGVFKlGHQLP :DOG 1 Richtlinien der OÖ. Landesregierung zur Bewertung von Verbiss- und Fegeschäden im Wald (für pauschalierte Betriebe) Herausgegeben vom Amt der OÖ. Landesregierung nach
MehrKonvention zur Bewertung von Wildverbissschäden an Forstkulturen im Wald
Konvention zur Bewertung von Wildverbissschäden an Forstkulturen im Wald Herausgeber Bayerischer Bauernverband, Bayerischer Waldbesitzerverband Bayerischer Waldbesitzerverband Max-Joseph-Straße 7 / Rgb.
MehrJäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen
Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Die Hege 1 BJagdG: Inhalt des Jagdrechts Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die
MehrFütterung und Kirrung auf dem Prüfstand
Fütterung und Kirrung auf dem Prüfstand Wald-Wild-Forum 2012, Göttingen, 08.02.2012 Torsten Vor Definitionen + Gesetze Die Wildfütterung ist definiert als die Versorgung von Wildtieren, die dem Jagdrecht
MehrJagd und Umwelt. Hofkirchen 1960
Jagd und Umwelt Die Jagdausübung in Hofkirchen unterlag in den letzten Jahrzehnten großen Veränderungen. Einen wesentlichen Einfluss auf die Landschaft und dementsprechend auf den Lebensraum unserer Wildtiere
Mehr1.03.5 Veränderung der Waldfläche [ha] nach Baumartengruppe und Eigentumsart
Periode=2002-2012 ; Eiche [ha] -469 21.823 18.246 30.620 70.221 Buche [ha] -4.696 47.084 22.353 37.583 102.324 andere Lb hoher [ha] 298 12.034 38.752 48.466 99.550 andere Lb niedriger [ha] -7.200 18.215
MehrSTAATSPREIS 2013 FÜR VORBILDLICHE WALDBEWIRTSCHAFTUNG
STAATSPREIS FÜR VORBILDLICHE WALDBEWIRTSCHAFTUNG 2013 1 STAATSPREIS 2013 FÜR VORBILDLICHE WALDBEWIRTSCHAFTUNG Alle zwei Jahre verleiht das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
MehrVorwort. München im Februar gez. Prof. Dr. Hubert Weiger. gez. Dr. Wolfgang Kornder. gez. Karl Friedrich Sinner
Vorwort Es ist alles geregelt, es fehlt nur am Vollzug war ein beliebter Ausspruch eines ehemaligen maßgeblichen Ministerialbeamten am Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, Bereich
MehrBetriebswirtschaftliche Aspekte der Nadelholzwirtschaft im Klimawandel
Technische Universität München Betriebswirtschaftliche Aspekte der Nadelholzwirtschaft im Klimawandel Von Thomas Knoke http://www.manager-magazin.de/finanzen/ alternativegeldanlage/a-857602.html Fachgebiet
MehrWald und Biodiversität in der Sicht des staatlichen Naturschutzes
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen NW-FVA-Symposium Forstwirtschaft im Spannungsfeld vielfältiger Ansprüche Wald und Biodiversität in der Sicht des staatlichen Naturschutzes Dr. Manfred Klein Biodiversität
MehrMöglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte. Gesetzestexte zum Begrenzen des freien Betretungsrechts
Möglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte Jeder Mensch darf den Wald und die freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Mehrfach ist dieses Recht von Bundestag
MehrVerjüngungsstrukturen durch effizienten Jagdbetrieb in. armen Standorten. Prof. Dr. Bernhard Möhring. Abteilung Forstökonomie und Forsteinrichtung
Wirtschaftliche Bewertung von Verjüngungsstrukturen durch effizienten Jagdbetrieb in kieferndominierten Wäldern auf armen Standorten Prof. Dr. Bernhard Möhring und Forst.Ref. Rebekka Kornder Abt. für Forstökonomie
MehrNachhaltige Holznutzung in Tirol 03. Mai 2012
Nachhaltige Holznutzung in Tirol forum technik BIOENERGY POWERING THE FUTURE Landesforstdienst Der Wald wächst gut, aber nicht in den Himmel! Wald in Tirol 520.000 ha = 41 % der Landesfläche 64 % der potenziell
MehrSchutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. Landesverband Schleswig-Holstein - Landesvorsitzende Kniphagen/Ostholstein
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. Landesverband Schleswig-Holstein - Landesvorsitzende - An die Dr. Christel Happach-Kasan Redaktionen der Zeitungen Schwalbenweg 18 In Schleswig-Holstein 23909 Bäk
MehrWaldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.v.
Wald-Mensch-Konflikt Workshop des NABU zum Wald-Wild-Konflikt, 17.02.2016 in Düsseldorf Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender WBV NRW Wald-Mensch-Konflikt: Unser Privatwald im Spannungsfeld zwischen
Mehr