Schriftliche Kleine Anfrage
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- Gert Ursler
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom und Antwort des Senats Betr.: Sexuelle Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften (II) Die Unterbringung in Zelten, in Großunterkünften ohne räumliche Trennung, nicht geschlechtergetrennte sanitäre Einrichtungen, nicht abschließbare Räume und fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Frauen und Mädchen oder Homosexuelle können deren Schutzlosigkeit innerhalb der Flüchtlingseinrichtungen vergrößern. In anderen Bundesländern wurde von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen berichtet, auch von Zwangsprostitution. In Hamburg wird das Zusammenleben in den Unterkünften für Frauen ebenfalls als problembehaftet beschrieben. Nach Auskunft des Senats (vergleiche Drs. 21/1570) wurde eine Vielzahl an relevanten Daten im Sinne der Fragestellung nicht erfasst. In einer Pressemitteilung erklärte BGM I, Olaf Scholz, am 05. Januar 2016, dass es nicht wichtig sei zu wissen, woher Täter kämen, sondern wo sie wären. 1 Dies sollte auch und gerade vor dem Hintergrund des Opferschutzes für jene Orte gelten, wo sich aufgrund der äußeren Umstände potenzielle Opfer aufhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Frauen und minderjährige Mädchen leben zurzeit in Hamburgs Erstaufnahmen und wie entwickelten sich die Zahlen seit August 2015 bis heute? (Bitte monatsweise nach Unterkünften aufschlüsseln.) Zu den Erstaufnahmeeinrichtungen siehe Anlage. Zu den Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge siehe die folgende Übersicht. Einrichtung Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Kinder- und Jugendnotdienst Mädchenhaus des KJND Andere Einrichtungen des LEB Einrichtungen freier Träger der Jugendhilfe Gesamt (Quelle LEB, Anzahl am jeweiligen Monatsende) 1 Vergleiche:
2 Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Bei diesen Unterbringungsorten handelt es sich nicht um Flüchtlingsunterkünfte, sondern um Einrichtungen der Jugendhilfe, die eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII besitzen und den Regelungen der Heimaufsicht unterliegen. 2. In welchen Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahmen und Folgeunterbringungen) schlafen Männer und Frauen, die nicht verpartnert oder verwandt sind, im gleichen Raum? 3. In welchen Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahmen und Folgeunterbringungen) gibt es keine separaten sanitären Anlagen für Männer und Frauen? (Bitte einzeln aufführen.) Siehe Drs. 21/ Gibt es ein Interesse seitens des Senats, der zuständigen Behörden und/oder der Betreiber von Flüchtlingsunterkünften, Hinweise auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Flüchtlingsunterkünften zu erfassen, zu sammeln und auszuwerten? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, was wird getan, um die entsprechenden Daten erheben und auswerten zu können? In allen Aufnahmeeinrichtungen wird das Ziel verfolgt, die Unterbringungsbedingungen im Rahmen der Möglichkeiten fortlaufend zu optimieren und hierbei auch die Bedarfe von besonders schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen. Hiervon sind auch allein reisende Frauen und allein reisende Frauen mit Kindern umfasst, für die in bestehenden Einrichtungen im Rahmen der gegebenen räumlichen Verhältnisse Schutz geschaffen wird, wie auch durch Einrichtung spezieller Unterkünfte. Die Betreiber sind gehalten, über besondere Vorkommnisse in den Einrichtungen auch unterhalb der Schwelle des Verdachts einer Straftat die zuständige Behörde zu informieren. Hierunter fallen auch sexuelle Übergriffe. Diese Hinweise dienen der Veranlassung konkreter erforderlicher Maßnahmen im Einzelfall. Eine statistische Aufbereitung erfolgt insofern nicht. 5. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat inzwischen über die Ausübung von Gewalt an Frauen, minderjährigen Mädchen oder Homosexuellen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg im Jahr 2015 und im Januar 2016 vor? (Bitte monatsweise und nach Art der Unterkunft aufschlüsseln.) a. Wie viele Hinweise auf Gewaltausübung an Frauen und minderjährigen Mädchen in Flüchtlingsunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? b. Wie viele Hinweise auf Gewaltausübung gegen Homosexuelle wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? c. Ist diesen Hinweisen nachgegangen worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis in wie vielen Fällen? Wenn nein: warum nicht? In wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen? d. Wie viele Fälle von Gewaltausübung an Frauen, minderjährigen Mädchen oder Homosexuellen in Flüchtlingsunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt? (Bitte auflisten nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand.) e. Wie viele dieser Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? (Bitte auflisten nach Straftatbestand.) Für die Beantwortung der Frage wird auf Daten aus dem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingesetzten Geschäftsstellen- und Aktenverwaltungsprogramm MESTA 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3204 zurückgegriffen. Da dieses System nicht für Statistikzwecke konzipiert wurde, erfolgen diese Angaben mit Vorbehalt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zu beachten ist außerdem, dass in MESTA nicht erfasst wird, ob es sich bei einem Beschuldigten, Geschädigten oder Anzeigenden um einen Flüchtling handelt oder ob Tatort eine Flüchtlingsunterkunft beziehungsweise eine ähnliche Art der öffentlichrechtlichen Unterbringung ist. Zur weitergehenden Beantwortung der Frage müssten sämtliche wegen des Vorwurfs einer Straftat nach den Vorschriften der 223, 224, 225 und 226 StGB 2 geführten Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2015 und 2016 händisch ausgewertet werden. Eine Beiziehung der Akten oder eine Verfahrensauswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies betrifft die folgende Anzahl von Verfahren 3 : Az-Jahrgang 223, 224, 225, 226 StGB Js/UJs (Anzahl der Verfahren) Anzahl der rechtskräftig Verurteilten / (bis ) 2513/513 0 Im Übrigen siehe Antwort zu 6. bis 6. d. und Drs. 21/ Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat über sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung von Frauen, minderjährigen Mädchen und Homosexuellen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg vor im Jahr 2015 und im Januar 2016? (Bitte monatsweise und nach Art der Unterkunft aufschlüsseln.) a. Wie viele Hinweise auf sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung an Frauen, minderjährigen Mädchen und Homosexuellen in Flüchtlingsunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? b. Ist diesen Hinweisen in allen Fällen nachgegangen worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? In wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen? c. Wie viele Fälle von sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und Vergewaltigung an Frauen, minderjährigen Mädchen und Homosexuellen in Flüchtlingsunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt? (Bitte auflisten nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand nach StGB.) d. Wie viele dieser Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? Nach Auskunft des Fachkommissariats Sexualdelikte des Landeskriminalamtes (LKA 42) gab es im Jahr 2015 und Januar 2016 insgesamt neun Fälle, in denen jeweils Strafanzeige erstattet wurde und bei denen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr getroffen wurden. Zu diesen von der Polizei mitgeteilten Verfahren ergibt sich ausweislich des Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystems MESTA folgender Verfahrensstand: 2 Die Ausübung von Gewalt wird hier in erster Linie als körperlicher Angriff verstanden. 3 Alle aus MESTA mitgeteilten Daten stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA; Stand:
4 Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Monat Standort der Einrichtung 5/2015 ZEA, Schnackenburgallee 81 9/2015 ZEA, Schwarzenbergstr. 95 Straftatbestand Anzeige durch Verfahrensstand Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung Vergewaltigung 9/2015 ZEA, Schnackenburgallee 81 Sexueller Missbrauch von Kindern 11/2015 ZEA Rugenbarg 103 Sexueller Missbrauch von Kindern 11/2015 ZEA Kurt A. Körber- Chaussee /2015 Geschädigte Geschädigte und Sicherheitsdienst vorl. eingestellt gem. 154f. StPO am eingestellt gem. 170 Abs. 2 StPO am Angehörige Einstellung Von Amts wegen nach Infor- MESTA erfasst Noch nicht in mation durch Sicherheitsdienst und Unterkunftsleitung Vergewaltigung Geschädigte Ermittlungen dauern an ZEA Jenfelder Allee 46 Vergewaltigung Geschädigte Die Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass die Anzeigende die Vergewaltigung vorgetäuscht hat. 11/2015 ZEA Ohlstedter Platz 37 Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern 2/2016 ZEA Hesselstücken 15 Sexueller Missbrauch von Kindern Unterkunftsleitung Angehörige Ermittlungen dauern an Ermittlungen dauern an; Haftsache 2/2016 Bargkoppelstieg Vergewaltigung Geschädigte Bei Ermittlungen der Polizei wurde keine Straftat festgestellt Zur weitergehenden Beantwortung der Frage müssten sämtliche wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den Vorschriften der 174, 174a, 174b, 176, 176a und 177 StGB geführte Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2015 und 2016 händisch ausgewertet werden. Eine Beiziehung der Akten oder eine Verfahrensauswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies betrifft die folgende Anzahl von Verfahren: Az-Jahrgang 174, 174a, 174b, 176,176a,177 StGB Js/UJs (Anzahl der Verfahren) / (bis ) 71/43 0 Anzahl der rechtskräftig Verurteilten Die 13 Verfahren, die mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen wurden, wurden durch die Staatsanwaltschaft händisch ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass bei keinem der rechtskräftig abgeurteilten Verfahren eine Flüchtlingsunterkunft, eine Erstaufnahmeeinrichtung oder eine sonstige Art der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Tatort war. Eine Auswertung der besonderen Vorkommnisse mit dem Merkmal Sexuelle Gewalt (auch gegen Männer und Jungen) von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) als der Betreiberin der meisten Erstaufnahmeeinrichtungen hat folgende Angaben erbracht: 4
5 Einrichtung Jahr Erfasste Fälle in Erstaufnahmeeinrichtungen Albert-Einstein- Ring Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3204 (Stand: ) Bei den übrigen Betreibern konnten folgende Vorfälle ermittelt werden: Datum des Vorfalls Art des Vorfalls Maßnahmen/Konsequenzen Oktober 2015 bis Gewalt gegen Frauen in fünf Fällen Papenreye k.a. Während eines Streits wurde eine Frau von Ihrem Ehemann geohrfeigt. Vogt-Kölln- Straße Januar 2016 Sexuelle Nötigung Vogt-Kölln- Straße Januar 2016 Gewalt in der Ehe Karl-Arnold- Ring Januar 2016 Gewalt in der Ehe Kieler Straße Dezember 2015 Beleidigung, Körperverletzung. Die betroffenen Frauen weigerten sich, Anzeige zu erstatten. Mit den Männern wurden daraufhin normenverdeutlichende Gespräche geführt. Der Ehemann wurde in beidseitigem Einverständnis von seiner Frau getrennt. Die Betroffene hat auf eine Anzeige verzichtet. Beide haben anschließend wieder darum gebeten, im selben Wohnbereich untergebracht zu werden. Betroffene hat Anzeige erstattet. Beschuldigter wurde in eine andere Einrichtung verlegt. Ehefrau wurde zunächst in eine andere Einrichtung verlegt und befindet sich inzwischen in einem Frauenhaus. Betroffene hat Anzeige erstattet und wurde in eine andere Einrichtung verlegt. Polizei wurde eingeschaltet. Beschuldigter erhielt Hausverbot und wurde in eine andere Einrichtung verlegt. Eine weitergehende Aufschlüsselung (außer bei der Antwort zu 9.) war in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Darüber hinaus war ein Abgleich der Angaben der Betreiber mit denen von Polizei und Staatsanwaltschaft in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. In den Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen (Folge-)Unterbringung sind im letzten Quartal 2015 drei Fälle im Rahmen von besonderen Vorkommnissen dem Bereich sexueller Gewalt zuzuordnen gewesen. Eine monatliche Differenzierung kann aufgrund der Auswertungsmöglichkeiten jedoch nicht dargestellt werden. Im Januar 2016 sind keine Fälle dokumentiert. Eine systematische Erhebung zur Inanspruchnahme der in Hamburg geförderten Opferschutzeinrichtungen durch (lesbische) Frauen, Mädchen, (schwule) Männer, Jungen aus Flüchtlingseinrichtungen findet nicht statt. Die Abfrage der zuständigen Behörde in der ersten Jahreshälfte 2015 (Drs. 21/1570) erfolgte im Juni 2015 einmalig. Eine Beantwortung würde nunmehr eine Überprüfung mehrerer Hundert Einzelfälle durch die Einrichtungen erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. bis 5. e. und Drs. 21/ Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat im Jahr 2015 und im Januar 2016 im Hinblick auf Zwangsprostitution von Frauen und minderjährigen Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg vor? (Bitte monatsweise und nach Art der Unterkunft aufschlüsseln.) a. Wie viele Hinweise auf Zwangsprostitution in Flüchtlingsunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? b. Ist diesen Hinweisen in allen Fällen nachgegangen worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? 5
6 Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Wenn nein: warum nicht? In wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen? c. Wie viele Fälle von Zwangsprostitution in Flüchtlingsunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt? (Bitte auflisten nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand nach StGB.) d. Wie viele dieser Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den Vorschriften der 180, 180a, 181a und 182 StGB sowie wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den Vorschriften der 232 und 233a StGB geführte Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2015 und 2016 händisch ausgewertet werden. Eine Beiziehung der Akten oder eine Verfahrensauswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies betrifft die folgende Anzahl von Verfahren: 6 Az-Jahrgang 180,180a,181a,182, 232, 233a StGB Js/UJs (Anzahl der Verfahren) / (bis ) 16/2 0 Anzahl der rechtskräftig Verurteilten 1/2016 ZEA Oktaviostraße Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger Das Verfahren, das mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen wurde, wurde durch die Staatsanwaltschaft händisch ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass keine Flüchtlingsunterkunft, keine Erstaufnahmeeinrichtung und keine sonstige Art der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Tatort war. Nach Auskunft der von Hamburg geförderten Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.v.) liegen dort weiterhin keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/1570 und 21/ Welche weiteren präventiven Maßnahmen ergreift der Senat, um in Flüchtlingseinrichtungen Tatbestände gemäß , 180a, 181a, 182, 184f, 184g, 240 StGB zu verhindern? (Abweichungen/Veränderungen zur Antwort in Drs. 21/1570 bitte hervorheben.) Neben den in der Drs. 21/1570 genannten Maßnahmen werden inzwischen mehrere kleinere Erstaufnahmen betrieben, die besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen vorbehalten sind. Eine weitere Ausweitung der präventiven Maßnahmen soll im Rahmen der Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchen Geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen (Drs. 21/2379) erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/ Sind sexuelle Übergriffe auf Männer und minderjährige Jungen bekannt? Falls ja: Bitte monatsweise aufschlüsseln von 2015 bis heute nach Unterkunft, Fallzahl und Straftatbestand. Nach Auskunft des Fachkommissariats Sexualdelikte des Landeskriminalamtes (LKA 42) gab es im Jahr 2015 und Januar 2016 vier Fälle im Sinne der Fragestellung, in denen jeweils Strafanzeige erstattet wurde und die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr getroffen wurden. Zu diesen von der Polizei mitgeteilten Vorgangsdaten ergibt sich ausweislich des Geschäftsstellenund Aktenverwaltungsprogramm MESTA folgender Verfahrensstand: Monat Standort Straftatbestand Verfahrensstand der Einrichtung 12/2015 ZEA Bredowstr. 4 Sexueller Missbrauch von Kindern Keine Straftat festgestellt Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3204 Monat Standort Straftatbestand Verfahrensstand der Einrichtung 1/2016 ZEA Schnackenburgallee Sexueller Missbrauch von Kindern Noch nicht in MESTA erfasst 2/2016 Jenfelder Allee 45 Sexueller Missbrauch von Kindern Noch nicht in MESTA erfasst Einrichtung Dratelnstraße Darüber hinaus sind folgende Vorfälle bekannt, die in den zu 5. bis 5. e. und 6. bis 6. d. von f & w genannten Fallzahlen enthalten sind: Datum des Vorfalls Januar 2016 Art des Vorfalls sexueller Übergriff auf minderjährigen Jungen Im Übrigen siehe Antworten zu 5. bis 7. d. sowie Drs. 21/1570. Maßnahmen/Konsequenzen Polizei wurde eingeschaltet. Beleuchtung im Sanitärbereich wurde verbessert, um weitere Vorfälle zu verhindern. Zusätzliches Sicherheitspersonal in der Nachtschicht.. 7
8 Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage Die Zahl der Hamburg zugewiesenen Frauen und minderjährigen Mädchen ist den folgenden Übersichten zu entnehmen: Standort Frauen minderjährige Mädchen Stand: Bargkoppelstieg 14 3 Bredowstraße 6 4 Dratelnstraße Grellkamp Harburger Poststraße Holstenhofweg Hörgensweg 1 0 Jenfelder Moorpark Karl-Arnold-Ring Kurt-A.-Körber-Chaussee 3 3 Messehallen Neuland I Niendorfer Straße Ohlstedter Platz Oktaviostraße Schnackenburgallee Schwarzenberg Sportallee Sülzbrack Stand: Albert-Einstein-Ring 9 6 Bargkoppelstieg Blomkamp 10 2 Bredowstraße 3 Dratelnstraße Geutensweg 12 7 Grellkamp Harburger Poststraße Holstenhofweg Hörgensweg Jenfelder Moorpark Karl-Arnold-Ring Kurdamm 1 2 Kurt-A.-Körber-Chaussee 36 9 Neuland I Neuland II 4 3 Niendorfer Straße Ohlstedter Platz Oktaviostraße Osterrade 1 1 Papenreye 17 6 Rugenbarg 21 9 Schnackenburgallee Schwarzenberg Sportallee Sülzbrack 4 3 Wendenstraße
9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3204 Standort Frauen minderjährige Mädchen Stand: Albert-Einstein-Ring Bargkoppelstieg Behrmannplatz 5 2 Blomkamp Bredowstraße 10 1 Dratelnstraße Geutensweg Grellkamp Harburger Poststraße Holstenhofweg Hörgensweg Jenfelder Moorpark Karl-Arnold-Ring Kieler Straße Kurdamm Kurt-A.-Körber-Chaussee Neuland I Neuland II Niendorfer Straße Ohlstedter Platz Oktaviostraße Osterrade Papenreye Rugenbarg Schnackenburgallee inkl. Reichspräsident-Ebert- Kaserne (REK) Schwarzenberg inkl. AK Harburg Sportallee Wendenstraße Wiesendamm Stand: Albert-Einstein-Ring Bargkoppelstieg Behrmannplatz 21 9 Blomkamp Bredowstraße 9 7 Dratelnstraße Flagentwiet Geutensweg Grellkamp Harburger Poststraße Holstenhofweg Hörgensweg Jenfelder Moorpark Karl-Arnold-Ring Kieler Straße Kurdamm Kurt-A.-Körber-Chaussee Neuland I Neuland II Niendorfer Straße
10 Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Standort Frauen minderjährige Mädchen Ohlstedter Platz Oktaviostraße Osterrade Papenreye Rugenbarg Schnackenburgallee inkl. REK Schwarzenberg inkl. AK Harburg Sportallee Vogt-Kölln-Straße 8 7 Wendenstraße Wiesendamm Stand: Albert-Einstein-Ring Bargkoppelstieg Behrmannplatz Blomkamp 21 7 Dratelnstraße Flagentwiet Geutensweg Grellkamp Harburger Poststraße Holstenhofweg Hörgensweg Jenfelder Moorpark Karl-Arnold-Ring Kieler Straße Kurdamm Kurt-A.-Körber-Chaussee Neuland I Neuland II Niendorfer Straße Ohlstedter Platz Oktaviostraße Osterrade Papenreye Rugenbarg Schnackenburgallee inkl. REK Schwarzenberg inkl. AK Harburg Sportallee Vogt-Kölln-Straße Wendenstraße Wiesendamm (Quelle: f & w fördern und wohnen AöR) 10
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