ABC-Einsatz / Kennzeichnung
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- Reinhold Raske
- vor 7 Jahren
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1 Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge Biederitzer Straße Heyrothsberge Lehrunterlage ABC-Einsatz / Kennzeichnung Lehrgang Themen-Nr. Abteilung AF 2 Fachliche Verantwortung ABC-Einsatz Einsatz und Technik BrR Gabor Mueller aktualisiert (Monat/Jahr) Dezember
2 ABC-Einsatz nach FwDV 500 (Stand: 2012) Der ABC-Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften an Einsatzstellen, an denen Gefahren durch A-, B- und / oder C-Gefahrstoffe erkennbar sind oder vermutet werden. Radioaktiv Feuerwehr! Gefahrengruppe II 2 1.3C
3 ABC-Gefahrstoffe sind ABC- Gefahrstoffe radioaktive Stoffe und Materialien (A-Gefahrstoffe), biologische Stoffe und Materialien (B-Gefahrstoffe) und chemische Stoffe und Materialien (C-Gefahrstoffe), die natürlich vorkommen oder künstlich erzeugt wurden und von denen Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen ausgehen können. Warnung vor... Warnung vor ionisierenden Strahlen... Biogefährdung... giftigen Stoffen 3
4 Verwender A-Gefahrstoffe (Sachsen-Anhalt) Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlen werden im täglichen Leben zu den unterschiedlichsten Zwecken eingesetzt. Inhaber von Genehmigungen ca. 270 Industrie und gewerbliche Wirtschaft 70 % Medizin (einschließlich Forschung und Lehre) 12 % Forschung und Lehre außerhalb der Medizin 9 % Sonstige ( z.b. Behörden ) 9 % * Zahl der Inhaber von Genehmigungen nach 7 Strahlenschutzverordnung Die Feuerwehr hat sich ihrerseits zur Vorbereitung einer Brandbekämpfung über die Bereiche zu informieren, in denen mit A-Gefahrstoffen umgegangen wird. 4
5 Verwender B-Gefahrstoffe (Auswahl) Gentechnische Anlagen (z.b. Kulturpflanzenforschung) medizinische Einrichtungen, insbesondere Krankenhäuser (med. Diagnostik) Forschungseinrichtungen/ Labore Medikamentenherstellung Tierställe (z.b. Bergung von Tierkadavern) Veterinärmedizinische Einrichtungen Tierverwertung/Abdeckereien Kläranlagen (z.b. Kontakt mit Abwasser) Kranken- oder Rettungstransport; Transport von infektiösen Material von Patienten; 5
6 Anzahl Verwender B-Gefahrstoffe (Auswahl) Im Land sind mit Stand bei 34 Betreibern insgesamt 209 gentechnische Anlagen in Betrieb, davon sind 137 Anlagen der Sicherheitsstufe 1 und 72 Anlagen der Sicherheitsstufe 2 zugeordnet Gentechnische Anlagen in Sachsen-Anhalt Zahlenmäßige Entwicklung gentechnischer Anlagen in Sachsen-Anhalt: Jahr S1 S2 S3/S4 Anlagen gesamt Betreiber 6
7 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Zur Anzeige sind gezielte Tätigkeiten mit Mikroorganismen der Risikogruppe 2 und höher gemäß 13 Abs.1 und 2 Biostoff-Verordnung gekommen. Stand ( in Sachsen-Anhalt): 57 Anzeigen zu Tätigkeiten der Risikogruppe 2 13 Anzeigen zu Tätigkeiten der Risikogruppe 3 bzw. 3** universitäre Forschung/ Entwicklung, medizinische Diagnostik, kommerzielle Entwicklung und Herstellung von Biologika Ist bei Bereichen der: Sicherheits-/Schutzstufe 1 nicht Sicherheits-/Schutzstufe 2 nicht immer Sicherheits-/Schutzstufe 3 und 4 immer vorhanden. Hinweis: R = Risikogruppe (Schutzstufe) = Gefahrengruppe 7
8 Vorkommen/Verwender C-Gefahrstoffe Straße 138,6 4,7 Eisenbahn 59,0 Binnenschifffahrt 48,4 Seeverkehr 48,8 (2002) 17,8 20,6 20,8 Menge 2013 Klasse 1: 0,48 % Klasse 2: 9,42 % Klasse 3: 66,41 % Klasse 4.1: 3,39 % Klasse 4.2 : 2,81 % Klasse 6.1: 3,34 % Klasse 8: 8,44 % Klasse 9: 4,59 % Gesamt: 98,88 % Insgesamt wurden 2013 ca. 295 Millionen Tonnen Gefahrgüter in Deutschland mit LKW, Eisenbahn und Schiffen befördert. 8
9 Rechtsgrundlagen Kennzeichnung Gewerblicher Bereich Transportbereich Chemikaliengesetz + Gefahrstoffverordnung Gefährliche Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse Gefahrenklassen Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter + Gefahrgutverordnung Straße/ Eisenbahn GGVSEB Binnenschifffahrt GGVBinSch See GGVSee Luftverkehr IATA-DGR Gefährliche Güter (Gefahrgüter) = Gefahrstoff + Transportverpackung Klassen 9
10 Gefahrenklassen Gefährlich sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse ( 3 GefStoffV). Die 28 Gefahrenklassen geben die Art der Gefährdung wieder: Physikalische Gefahren (z.b. Entzündbare Gase oder Aerosole) Gesundheitsgefahren Umweltgefahren Weitere Gefahren (z.b. Akute Toxizität oder Ätz-/Reizwirkung) (Gewässergefährdend >akut und langfristig<) (Die Ozonschicht schädigend) Ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen. Die Gefahrenpiktogramme sind rotumrandete Rauten mit einem schwarzen Symbol auf weißem Grund. Signalwörter: Gefahr oder bei geringerer Gefährdung Achtung Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitsratschläge (P-Sätze) Explosionsgefahr Verätzungsgefahr Gesundheitsgefahr 10
11 Kennzeichnung eines Behälters Klasse 6.1 Giftige Stoffe Verpackungsgruppe II Begrenzte Menge: 500 g Hinweis zur Verpackungsgruppe: I II III Foto: IBK Heyrothsberge GEFAHR Lehrgang : ABC-Einsatz Thema: ABC-Einsatz/ Kennzeichnung 11
12 Klassen Stoffe und Gegenstände Im ADR gibt es folgende 13 Klassen gefährlicher Güter: 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2 Gase 3 Entzündbare flüssige Stoffe Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, desensibilisierte expl. St. Selbstentzündliche Stoffe Stoffe, die in bei Berührung mit mit Wasser entzündliche Gase entwickeln Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Organische Peroxide Giftige Stoffe Ansteckungsgefährliche Stoffe Radioaktive Stoffe Ätzende Stoffe Verschiedene Sonstige gefährliche gefährliche Stoffe Stoffe und Gegenstände und Gegenstände 12
13 Gefahr-/ Großzettel Klasse 1 > Explosive Stoffe und Gegenstände mit explosiven Stoffen < * * * 1 * * Unterklassen 1.1, 1.2 und 1.3 ** Angabe der Unterklasse * Angabe der Verträglichkeitsgruppe Unterklassen 1.4, 1.5 und 1.6 Buchstabe: Verträglichkeitsgruppe z.b. N: Gegenstand, der nur extrem unempfindliche detonierende Stoffe enthält Lehrgang : ABC-Einsatz Thema: ABC-Einsatz/ Kennzeichnung
14 Gefahr-/ Großzettel Klasse 2 > Gase < Klasse 3 Entzündbare Gase Nicht entzündbare, nicht giftige Gase Giftige Gase > Entzündbare flüssige Stoffe < Lehrgang : ABC-Einsatz Thema: ABC-Einsatz/ Kennzeichnung
15 Gefahr-/ Großzettel Klassen 4.1, 4.2 und 4.3 > Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, < Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, desensibilisierte explosive feste Stoffe Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 15
16 Kennzeichnung von Tanks (Beispiel) Stoffe dieser Klasse reagieren von selbst sehr heftig mit anderen Stoffen, z.b. mit dem Sauerstoff der Luft, und setzen dabei viel Wärme frei. Sie rufen beim Kontakt mit der Haut starke Verätzungen und Verbrennungen hervor. Aluminiumalkylen X X333: Pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert UN 3394: Pyrophorer metallorganischer flüssiger Stoff, mit Wasser reagierend Hinweis: Tanks mit einem Fassungsraum < 3 m 3 und Kleincontainer dürfen ersatzweise mit Gefahrzetteln statt mit Großzetteln gekennzeichnet werden. 16
17 Gefahr-/ Großzettel Klassen 5.1 und 5.2 > Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide < Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Klasse 5.2 Organische Peroxide Beschreibung: Symbol (Flamme): schwarz oder weiß auf rotem (obere Hälfte) Grund; untere Hälfte gelber Grund mit Ziffer 5.2 in der unteren Ecke! Lehrgang : ABC-Einsatz Thema: ABC-Einsatz/ Kennzeichnung
18 Flaschenaufkleber (Beispiel) H- u. P- Sätze Zusammensetzung des Gases bzw. Gasgemisches Produktbezeichnung des Herstellers Name, Anschrift und Tel.-Nr. des Herstellers Gefahrzettel 5.1 UN-Nr./Stoff-Nr., Gasbenennung nach GGVSE Herstellerhinweise EWG-Nr. bei Einzelstoffen 18
19 Gefahr-/ Großzettel Klassen 6.1 und 6.2 > Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe < 6 6 Klasse 6.1 Giftige Stoffe Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Lehrgang : ABC-Einsatz Thema: ABC-Einsatz/ Kennzeichnung
20 Gefahrzettel Klasse 7 > Radioaktive Stoffe < CONTENTS (Inhalt) ACTIVITY (Aktivität) + Transportindex Spaltbare Stoffe/ Kritikalitätssicherheitskennzahl Gefahr-/ Großzettel Klasse 8 und Klasse 9 > Ätzende Stoffe < > Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände < Lehrgang : ABC-Einsatz Thema: ABC-Einsatz/ Kennzeichnung >umweltgefährdend < 20
21 Versandstücke mit freigestellten Mengen Nummer des ersten oder einzigen Gefahrzettels Name des Absenders oder des Empfängers Versandstücke mit begrenzten Mengen Abmessungen von 5 cm x 5 cm bis 30 cm x 30 cm Y für eine Luftbeförderung Hinweis: Kein Beförderungspapier erforderlich! 21
22 Kennzeichnung von Fahrzeugen Die Kennzeichnung bei Fahrzeugen erfolgt mit Großzettel (Placard). Zusätzlich werden Transporte auf dem Landweg mit Warntafeln gekennzeichnet. 22
23 Warntafel Anlage 3 Arb.-Material X Bezifferte Warntafel der Klasse 1: 0331 UN 2912 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahr - Nummer; (Gefahr-Nummer) Kemler - Zahl)) Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes (Stoff - Nummer; (Stoff-Nummer; UN-Nummer) UN - Nummer) 1.5 D Klassifizierungscode Nummer zur Kennzeichnung - der Nummer des Stoffes der Unterklasse (Stoff - Nummer; - dem Buchstaben UN - Nummer) der Verträglichkeitsgruppe 23
24 Warntafel (Beispiel) radioaktiver Stoff, ätzend RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt UN 0004 UN 3245 UN 3496 UN 3526 X AMMONIUMPIKRAT, trocken oder angefeuchtet GENETISCH VERÄNDERTE MIKROORGANISMEN BATTERIEN, Nickelmetallhydrid SELENWASSERSTOFF, ADSORBIERT sehr giftiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert PHOSPHOROXYCHLORID Die neue Gefahr-Nummer X 668 trifft auch für die umklassifizierten Stoffe der Stoff-Nummern UN 1834 und UN 1838 zu! ALT: X 88 bzw. X 80 24
25 Gefahrnummer- Allgemeine Bedeutung Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht für Stoffe der Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Ziffern ( ca. 100 verschiedene Gefahr-Nummern!). Die Ziffern weisen im allgemeinen auf folgende Gefahren hin: Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff Oxidierende (brandfördernde) Wirkung Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr Radioaktivität Ätzwirkung an 1. Stelle: - verschiedene gefährliche Stoffe an 2. oder Oder Stelle: -- Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion - Verdoppelung einer Ziffer bedeutet die Zunahme der entsprechenden Gefahr - wird die Gefahr von einer Ziffer ausreichend angegeben, wird der Ziffer eine Null hinzugefügt - Ist der Gefahrnummer ein X vorangestellt, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser - Einige Ziffernkombinationen besitzen eine besondere Bedeutung 25
26 Kennzeichnung von Fahrzeugen > Beförderungseinheiten mit begrenzten Mengen < Höchstzulässiges Gesamtmasse Bef.-Einheit: größer 12 Tonnen 300 x 200 mm + Bruttogesamtmasse Versandstück: größer 8 Tonnen 26
27 Neuerungen ADR 2015/ Zusammenfassung Asymmetrische Kondensatoren wie LIC (Lithium Ionen Kondensatoren) werden neu als Gefahrgut eingestuft (UN 3508 der Klasse 9). Für ungereinigte, leere Altverpackungen wird die UN-Nummer 3509 eingeführt. Damit wird der Transport leerer Verpackungen zur Entsorgung in loser Schüttung deutlich vereinfacht Transporte radioaktiver Typ-A-Versandstücke in gewissen Umfang (max. 10 Versandstücke, max. Transportkennzahl: 3) sind künftig ohne ADR- Schulungsbescheinigung der Klasse 7 möglich. Die schriftlichen Weisungen werden geringfügig modifiziert, müssen deshalb auch erst bis ausgetauscht werden. 27
28 Warnschilder (Beispiel) Lehrgang : ABC-Einsatz Thema: ABC-Einsatz/ Kennzeichnung
29 Warnschilder (Beispiel) 29
30 Einteilung in Gefahrengruppen Im Rahmen der Vorbereitung auf Einsätze werden Bereiche mit ABC-Gefahrstoffen nach dem möglichen Ausmaß der Gefährdung und der notwendigen Maßnahmen in die Gefahrengruppen I, II bzw. III unterteilt. A-Gefahrstoffe: Radioaktive Stoffe Einteilungskriterien: Gesamtaktivität der radioaktiven Stoffe unter Beachtung weiterer Besonderheiten Feuerwehr! Gefahrengruppe I Gefahrengruppen B-Gefahrstoffe: Biologische Stoffe Einteilungskriterien: Infektionsrisiko, Krankheitsbild, Vorbeugungsu. Behandlungsmöglichkeiten C-Gefahrstoffe: Chemische Stoffe Einteilungskriterien: u.a. Art, Menge und Reaktionsgefährlichkeit der chemischen Stoffe Bereiche, in denen die Einsatzkräfte ohne Sonderausrüstung tätig werden dürfen; zur Vermeidung einer Inkorporation soll jedoch Atemschutz getragen werden! 30
31 Einteilung in Gefahrengruppen Transporte Bei Einsätzen im Zusammenhang mit Transporten ABC- Gefahrstoffe ist zunächst wie bei Einsätzen in Bereichen der Gefahrengruppe II zu verfahren. Einsätze mit terroristischem Hintergrund Bei Ereignissen, bei denen der Einsatz von Kampfstoffen oder von ABC- Gefahrstoffen ähnlicher Eigenschaften vermutet werden, ist grundsätzlich wie bei der Gefahrengruppe III zu verfahren. Feuerwehr! Gefahrengruppe II Bereiche, in denen die Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung und unter besonderer Überwachung sowie Dekontamination/ Hygiene tätig werden dürfen! Feuerwehr! Gefahrengruppe III Bereiche, in denen jedoch zusätzlich die Anwesenheit einer fachkundigen Person notwendig ist! 31
32 Sonderausrüstung Persönliche Sonderausrüstung Atemschutz ( z.b. Filter-und Isoliergeräte ) Körperschutz ( Form 1, Form 2 und Form 3 ) Dosismess- und Warngeräte Sonstige Sonderausrüstung Schutzausrüstung am Dekon-Platz Nachweisgeräte - explosionsfähiger Gas/Dampf-Luft-Gemische, - sonstiger gefährlicher Gase und Dämpfe, - des Sauerstoffgehalts, - gefährlicher fester und flüssiger Stoffe und - gefährlicher Strahlung. Sonstige Geräte und Materialien 32
33 Stufenkonzept (FwDV 500, Stand: 2012) Das nachfolgende Stufenkonzept gilt für die Personendekontamination. Dekon-Stufe I: Not-Dekontamination von Personen (Not-Dekon) Sofort ab dem Einsatz des ersten Trupps im Gefahrenbereich sicherzustellen! Notwendig z.b. bei Beschädigung der Schutzausrüstung, bei Kontamination der Haut, bei Atemluftmangel oder bei Verletzungen, die sofort behandelt werden müssen. Dekon-Stufe II: Standard-Dekontamination Sie ist bei jedem ABC-Einsatz unter persönlicher Sonderausrüstung (z.b. CSA, KSA) sicherzustellen. Dekon-Stufe III: Erweiterte Dekontamination im ABC-Einsatz Ist anzuwenden bei Dekon-Maßnahmen für eine größere Anzahl von Personen und/oder starker oder schwer löslicher Verschmutzung. 33
34 Dekon-Matrix für die Feuerwehr Einsatzart Radioaktive Stoffe Biologische Stoffe Chemische Stoffe Dekon-Stufe I Not-Dekon So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien reinigen. Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen. So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien desinfizieren. Einwirkzeiten beachten! Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen. So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien mit Sprühstrahl reinigen. Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem Arzt vorzustellen. Dekon-Stufe II Standard-Dekon Nach Überprüfung auf Kontamination (mit Kontaminationsnachweisgerät) wird die Schutzkleidung abgelegt. Alles, was mehr als die dreifache Nullrate aufweist, gilt als kontaminiert und ist in Säcke/Überfässer zu verpacken. Desinfektion der Schutzkleidungsoberfläche (mit Flächendesinfektionsmittel). Nach der Einwirkzeit kann die Schutzausrüstung abgespült werden. Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen. Dekontamination mit Wasser und Hilfsmitteln. Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen. Quelle: FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz, Anlage 2 Bei Verdacht auf Mehrfachkontamination mit ABC-Gefahrstoffen gilt für Personen in Schutzkleidung und für Geräte folgende Dekon-Reihenfolge: 1. B- Dekon: Aufbringen von Desinfektionsmittel, Einwirkzeit beachten Dekon-Stufe III Erweiterte Dekon Dekontamination wie II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.b. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten). Desinfektion wie II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.b. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten). Anschließend Ablegen der gesamten Kleidung (auch Unterbekleidung). Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen. Dekontamination mit warmen Wasser (evtl. Reinigungszusätze verwenden) und bestimmter Sonderausstattung (z.b. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten). Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen. 2. C- Dekon: Entfernen chem. Kontamination (inkl. Desinfektionsmittel) mit Wasser und ggf. Reinigungszusätzen 3. A- Dekon: Kontaminationsnachweis nach Ablegen der dekontaminierten Bekleidung Lehrgang : ABC-Einsatz Thema: ABC-Einsatz/ Kennzeichnung 34
35 Fachliche Beratung (Beispiele) fachkundige Betriebsangehörige von betroffene Einrichtungen; Ordnungs-, Gewerbeaufsichts-, Umwelt-, Gesundheits-, Bergbau-, Wasserwirtschaftsbehörden; Behörden für Arbeitsschutz, Amt für Verbraucherschutz; technische Behörden und Ämter auf kommunaler Ebene, Kreisoder Regierungsebene (z.b. Tiefbauamt, Stadtreinigungsamt); Umweltbundesamt, PTB Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren; Streitkräfte; RKI KatS TUIS Energieversorgungsunternehmen und Kampfmittelräumdienste. Für ABC-Einsätze sollen Fachberater in der Feuerwehr zur Verfügung stehen! 35
36 Gefährdungen durch ABC-Gefahrstoffe Kontamination Inkorporation Einwirkung von Energie Verunreinigung der Oberflächen von Lebewesen, des Bodens, von Gewässern und Gegenständen Kontamination vermeiden bzw. gering halten! Kontaminationsverschleppung verhindern! Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper Inkorporation ausschließen! Wirkung von Strahlungsenergie und/oder mechanischer Energie auf Lebewesen oder Objekte Gefährliche Strahlungseinwirkung gering halten! Gefährliche Einwirkung mech Energie verhindern! Grundsätze der Gefahrenabwehr (4-A-Regel) 36
37 Einsatzmaßnahmen/ Grundsätze Abstand halten Abschirmung nutzen Aufenthaltsdauer begrenzen Abschalten Kontamination vermeiden Inkorporation ausschließen 37
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