Vereinbarung für freie Mitarbeiter

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1 Vereinbarung für freie Mitarbeiter Zwischen der TITELBILD Subtitling and Translation GmbH, a Red Bee Media Company, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführung, Katharinenstraße 18, Berlin - nachfolgend TITELBILD genannt - und - nachfolgend freier Mitarbeiter genannt - - nachfolgend gemeinsam Parteien genannt - wird folgender Vertrag über eine freie Mitarbeit geschlossen. 1 Tätigkeit des freien Mitarbeiters 1. Der freie Mitarbeiter wird zukünftig für TITELBILD tätig, falls und soweit es zu entsprechenden projektbezogenen Beauftragungen kommt. Die Einzelheiten der projektbezogenen Zusammenarbeit, insbesondere der Aufgabenbereich des freien Mitarbeiters und die Anforderungen an die Erledigung der ihm übertragenen Aufgabe, werden im projektbezogenen Einzelauftrag bestimmt. Die Einzelbeauftragung kann schriftlich wie mündlich erfolgen (z. B. telefonisch, per - Korrespondenz etc.).

2 2. Der freie Mitarbeiter erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer, unterliegt nicht der Weisungsbefugnis von TITELBILD und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden, soweit sich aus der Vereinbarung über den Einzelauftrag nichts anderes ergibt. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. 3. Der freie Mitarbeiter ist verpflichtet, erteilte Aufträge persönlich auszuführen. Die Erbringung der geschuldeten Leistung durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung durch TITELBILD. 2 Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung 1. Diese Vereinbarung tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft. Soweit bei Inkrafttreten projektbezogene Einzelfallaufträge noch nicht erledigt sind ( laufende Aufträge ), sollen die Regelungen dieser Vereinbarung ergänzend Anwendung finden, wenn dem der Inhalt der jeweiligen Einzelbeauftragung, deren Regelung dieser Vereinbarung im Zweifel vorgeht, nicht entgegensteht und wenn die Parteien die Anwendung dieser Vereinbarung auf bei Inkrafttreten noch laufende Aufträge nicht ausschließen. 2. Der Abschluss dieser Vereinbarung begründet keinen Anspruch darauf, dass TITELBILD den freien Mitarbeiter zukünftig beauftragt oder dass eine solche Beauftragung regelmäßig erfolgen wird. Die tatsächliche Beauftragung mit einer projektbezogenen Tätigkeit steht TITELBILD frei. 3 Vergütung, Ersatz von Aufwendungen 1. Die Vergütung der Tätigkeit des freien Mitarbeiters sowie die Zahlungsbedingungen werden bei der projektbezogenen Auftragserteilung zwischen dem freien Mitarbeiter und TITELBILD vereinbart. 2. Der freie Mitarbeiter wird TITELBILD seine Vergütung gemäß der projektbezogenen Vereinbarung nach der Erbringung seiner gesamten projektbezogenen Leistung in Rechnung stellen. Der Anspruch auf Teilzahlungen vor der vollständigen Leistungserbringung bedarf der gesonderten Vereinbarung im projektbezogenen Auftrag. Die Zahlung wird sodann 60 Tage nach dem Zugang der Rechnung bei

3 TITELBILD fällig, soweit TITELBILD die Leistungen des freien Mitarbeiters bis dahin als auftragsgemäß abgenommen hat. 3. Die Abführung von Einkommensteuer und von etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen obliegt dem freien Mitarbeiter. 4. Aufwendungen, die im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, hat der freie Mitarbeiter selbst zu tragen. 4 Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub 1. Dem freien Mitarbeiter steht kein Honoraranspruch und auch keine sonstige Leistung seitens TITELBILD zu, wenn er infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Leistung der Dienste verhindert ist. Im Falle der Verhinderung ist die Verhinderung unverzüglich gegenüber TITELBILD anzugeben. 2. Der freie Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsgeld. 5 Anderweitige Tätigkeiten/Wettbewerbsverbot Es bleibt dem freien Mitarbeiter überlassen, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Durch seine anderweitige Tätigkeit darf jedoch die Tätigkeit für TITELBILD nicht beeinträchtigt werden. 6 Vertraulichkeit, Verschwiegenheit 1. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner freien Mitarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, von TITELBILD oder eines mit TITELBILD verbundenen Unternehmens oder eines mit TITELBILD in vertraglicher Beziehung stehenden Unternehmens während und nach Beendigung des freien Mitarbeiterverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Der freie Mitarbeiter darf vertrauliche Informationen nur für den Auftragszweck verwenden. Der freie Mitarbeiter darf sein Tätigwerden für TITELBILD gegenüber Dritten (etwa als Referenz oder Werbung für seine Person) nur nach schriftlicher Zustimmung durch TITELBILD erwähnen.

4 2. Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, die nach dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen von TITELBILD oder eines mit TITELBILD verbundenen Unternehmens oder eines mit TITELBILD in vertraglicher Beziehung stehenden Unternehmens nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. 3. Der freie Mitarbeiter hat vertrauliche Informationen vor jeglicher unautorisierter Verwendung oder Weitergabe zu schützen. Vertrauliche Informationen sind, soweit sie in verkörperter Form vorliegen, etwa auf Papier oder Datenträgern, in verschlossenen Behältnissen aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der freie Mitarbeiter verpflichtet, solche vertraulichen Informationen an TITELBILD zu übergeben. Der freie Mitarbeiter wird TITELBILD im Falle einer unautorisierten Offenbarung oder eines Verlustes von vertraulichen Informationen unmittelbar darüber informieren. 4. Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwendung, soweit die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vorliegt oder soweit die vertraulichen Informationen (i) ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt sind, (ii) allgemein bekannt sind oder (iii) die Weitergabe dieser zur Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag unerlässlich ist sowie (iv) unabhängig und selbstständig von einer Partei entwickelt wurden, ohne gleichartige Informationen oder Daten der anderen Partei gekannt oder verwendet zu haben. Darüber hinaus dürfen die Parteien vertrauliche Information weitergeben, wenn (v) die Parteien aufgrund eines Gesetzes oder einer bindenden Gerichts- sowie auch Schiedsgerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind. Für den Fall der Weitergabe von vertraulichen Informationenverpflichtet an Dritte verpflichtet sich der freie Mitarbeiter, die vertraulichen Informationen nur an solche Dritte weiterzugegeben, die sich ebenfalls zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichten. 7 Rückgabe von Eigentum und Unterlagen Der freie Mitarbeiter hat sämtliches in seinem Besitz befindliche Eigentum von TITELBILD und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit von TITELBILD zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstigen Gegenstände bei Beendigung des freien Mitarbeiterverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert an TITELBILD zurückzugeben. Dem freien Mitarbeiter steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Das Gleiche gilt,

5 soweit dem freien Mitarbeiter für die Dauer einer erteilten Auftrags Unterlagen o- der sonstige Gegenstände überlassen wurden. 8 Übertragung von Rechten 1. Soweit bei dem freien Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen Urheberrechte, Leistungsschutz- und/oder sonstige Rechte etwa nach dem Urheberrechtsgesetz entstehen, räumt der freie Mitarbeiter TITELBILD diese Leistungsschutzrechte und/oder die ausschließlichen und weiterübertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte daran einschließlich aller verwandter Schutzrechte ohne inhaltliche, zeitliche oder örtliche Einschränkung zur weltweiten Auswertung ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere folgende Werke des freien Mitarbeiters, ohne hierauf beschränkt zu sein: Übersetzungen und Untertitelungen sowie sonstige Sprachwerke, Werke der (angewandten) Kunst, Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Skizzen und plastische Darstellungen, Lichtbildwerke und Filmwerke etc. 2. Die Übertragung nach Ziffer 1 umfasst unter anderem die Befugnis von TITELBILD, die Werke im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form, entgeltlich oder unentgeltlich, zu nutzen, öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art aufzunehmen und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Übertragung umfasst insbesondere auch die Befugnis, das Werk interaktiv auf elektronischem Weg (etwa CD-ROM, DVD, sonstige Speichermedien, Internet, proprietäre Online-Dienste etc.) auf allen derzeit bekannten Übertragungswegen, wie Kabel, Satellit, Funkübertragungssystemen, einschließlich WAP, GPRS und HSCSD (HSMD) und auf dem Übertragungssystem UMTS/IMT 2000, nutzbar zu machen. 3. Sämtliche vorstehenden Rechte sind TITELBILD spätestens zum Zeitpunkt ihrer Entstehung auch über den Zeitpunkt der Beendigung des freien Mitarbeiterverhältnisses hinaus eingeräumt bzw. übertragen und können von TITELBILD nach freiem Belieben ganz oder teilweise auch in Form einer ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Berechtigung genutzt, ausgewertet und auf Dritte weiter übertragen werden bzw. als ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte eingeräumt oder zur Auswertung überlassen werden, ohne dass es einer Zustimmung des freien Mitarbeiters bedarf.

6 4. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich vorsorglich, die für die Übertragung und/oder Einräumung der vorstehenden Rechte ggf. erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben. 5. Der freie Mitarbeiter räumt TITELBILD insbesondere das Recht ein, die von ihm geschaffenen Werke und sonstigen Leistungen zu bearbeiten und zu ändern sowie die so bearbeiteten oder geänderten Werke zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten. 6. Die Parteien sind sich bewusst, dass einzelne der von den vorstehenden Rechtseinräumungen umfassten Nutzungsarten in ihrer zukünftigen wirtschaftlichen Bedeutung möglicherweise noch nicht vollständig eingeschätzt werden können. Da TITELBILD darauf angewiesen ist, die Werke in Zukunft auch in allen Nutzungsarten, die heute technisch noch unbekannt sein mögen, auszuwerten, erklären sich die Parteien ausdrücklich damit einverstanden, dass TITELBILD durch den freien Mitarbeiter die vorbezeichneten Nutzungsrechte im vorbezeichneten Umfang auch an solchen heute technisch noch unbekannten Nutzungsarten eingeräumt erhält. 7. Eine Verpflichtung von TITELBILD zur Verwertung der eingeräumten Rechte besteht nicht. Das dem freien Mitarbeiter nach 41 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) eventuell zustehende Rückrufsrecht wegen Nichtausübung der jeweils eingeräumten bzw. übertragenen Nutzungsrechte ist für die Dauer von fünf Jahren ab deren Einräumung bzw. Übertragung ausgeschlossen. Der Rückruf kann erst erklärt werden, nachdem der freie Mitarbeiter TITELBILD eine Nachfrist von zwei Jahren unter Aufforderung zu im Einzelnen bezeichneten Nutzungen gesetzt hat. 8. Der freie Mitarbeiter ist im Rahmen seines Bestimmungsrechts gemäß 13 Satz 2 UrhG damit einverstanden, dass eine Benennung und Bezeichnung des freien Mitarbeiters als Urheber im Rahmen der Verwertung der vertragsgegenständlichen Rechte nicht erfolgt. 9. Sämtliche von dem freien Mitarbeiter etwa geschaffenen Werke und sonstigen Leistungen sind Bestandteil der Tätigkeitsaufgabe gemäß 1 dieses Vertrags bzw. gemäß der noch abzuschließenden Einzelaufträge. Diese Werke und sonstigen Leistungen und alle eventuellen Ansprüche des freien Mitarbeiters für die Einräumung bzw. Übertragung der Rechte gemäß 8 dieses Vertrages sind mit der Vergütung des freien Mitarbeiters durch TITELBILD vollständig abgegolten. Dies

7 gilt auch für die Zeit nach Beendigung des mit diesem Vertrag begründeten freien Mitarbeiterverhältnisses. 10. Hinsichtlich der Einräumung der vorbezeichneten Nutzungsrechte steht dem freien Mitarbeiter insbesondere kein Zurückbehaltungsrecht zu. Der freie Mitarbeiter kann die Einräumung der Nutzungsrechte nicht rückgängig machen, es sei denn, eine entsprechende Berechtigung ergibt sich aus diesem Vertrag oder zwingend anwendbarem Gesetzesrecht. 9 Haftung / Gewährleistung 1. TITELBILD haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit dies nicht Schäden betrifft, die aus der Verletzung solcher Vertragspflichten resultieren, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der freie Mitarbeiter regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Soweit TITELBILD keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. Der freie Mitarbeiter gewährleistet, dass er seine Leistungen mangelfrei erbringt und dass durch seine Leistungen und deren Verwertung durch TITELBILD Rechte (Urheberrechte, verwandte Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte wie Markenrechte und Geschmacksmusterrechte) Dritter nicht verletzt werden. Dem freien Mitarbeiter ist bewusst, dass die Verletzung der Pflicht, sach- und rechtsmangelfrei zu leisten, insbesondere zu Schadenersatzansprüchen seitens TITELBILD führen kann. 10 Schlussbestimmungen 1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen, die die Parteien über seinen Gegenstand getroffen haben. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle genannten Anlagen werden Vertragsbestandteil. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses freien Mitarbeitervertrages bedürfen der Schriftform.

8 3. Sofern Bestimmungen dieses freien Mitarbeitervertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine andere gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so nahe wie möglich kommt. 4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Berlin., den.., den.. TITELBILD Subtitling and Translation GmbH Freier Mitarbeiter

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