IZMR (Art. 73 UN-Charta zu Art. 1, 142, 149 GA IV) Bielfeldtweg 26, [D-21682] STADE

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1 Internationales Zentrum für Menschenrecht öffentlich-vorstaatliche Globalgesellschaft im originär-prärogativem Naturrecht Präambel, Art. 1-4, 19 GR für Art. 24 (2-3), 25 GG Telefon: +49 (0)41 41 / Telefax: +49 (0)41 41 / IZMR (Art. 73 UN-Charta zu Art. 1, 142, 149 GA IV) Bielfeldtweg 26, [D-21682] STADE IZMR Bielfeldtweg 26 [D-21682] STADE SFI-RD-RQ: Rundbrief zu BGHR und BGHSt 3 StR 49/16 Rechtquelle im Naturrecht Akademie für das originäre Recht des Menschen gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig, humanitär und karitativ zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz des Recht der Menschen nach dem Schöpferbund in Treue zum Glauben im Naturrecht für Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor dem Schöpfer und der Schöpfung Akademie Menschenrecht Kommentierung / Bericht von der Akademie Menschenrecht des IZMR und ZEB Video: Nun steht es also fest: der 95-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning wurde in Lüneburg zu bedingungslosen vier Jahren Haft verurteilt. Mit diesem jüngsten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber auch gleichzeitig ein neues Zeitalter in der Rechtsprechung eingeläutet: Mit der alten Rechtsprechung dürfte es definitiv vorbei sein. Bis gestern noch konnte man davon ausgehen, dass nur derjenige strafrechtlich verfolgt wurde, dem auch konkrete und eigene Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Mit der Verurteilung des 95-jährigen SS-Buchhalters steht jedoch fest, jede Form der Beteiligung an Kriegseinsätzen macht den Krieg ab sofort zur Privatsache. IZMR - Bielfeldtweg 26, [D-21682] STADE Bundesrepublik Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom Regulierungsakt HK vom , WüD vom 18/ , GVG, 2 VwVfG, 40 VwGO Beweisurkunden: Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR, Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2014 Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 ZEB, Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2014 Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 GdM, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 9 /2013

2 2 Bewußtsein-Erfahrung in der Jurisfiktion durch scheinbare Änderung des Gewissen Anlaß ultra vires: Feststellung in der Jurisfiktion des Bundesgerichtshof in BGHR 3 StR 49/16 Naturrecht - Aufklärung ist der Ausweg aus der Unmündigkeit. Erkenntnis durch Aufklärung ist der edelste Weg des Verstandes. Lernen durch Nachahmung ist der einfachste Weg. Lernsammlung aus Erfahrung von Versuch und Irrtum ist bitteres Leid. Privatautonomie, Willkür und Billigkeit ist im Naturrecht und in der Öffentlichkeit, in der öffentlichen Ordnung verboten. Der Einäugige ist der König unter den Blinden. Carlo Schmid wußte genau als Er sagte, das deutsche Reich sei nicht untergegangen, weil der Sytemrechtmangel weiterhin fortbesteht. Aus diesem Grund ist in Art. 79, 139, 146 GG die Entnazifizierung eine Pflicht in der verfassunggemäßen Grundordnung der Grundfreiheiten. Carlo SCHMID - Grundgesetz (* 3. Dezember 1896 in Perpignan, Frankreich, als Karl Johann Martin Heinrich Schmid; 11. Dezember 1979 in Bonn) Es ist nun offenkundige Tatsache aus bitterem Leid, daß die Jurisfiktion scheinbar durch äußeren Druck ein neues Zeitalter erfährt. Es wird behauptet, daß UN-Recht in der Jurisdiktion, - als äußerste Korruption durchtriebener Industriezweig der Hochfinanz -, der Vergangenheit angehört, doch in Wirklichkeit hat sich nichts geändert, weil die systematischen Straftaten gegen das Grundrecht der Menschen immer noch gegenwärtig sind. Wenn die Strafbarkeit von Straftaten gegen die Menschlichkeit im Bereich des Grundrecht im billigen und willkürlichen Ermessen der politischen Jurisfiktion, im Gang und im Ergebnis sowie in der Länge, Breite und Härte bestimmt wird, entstehen Grundrechtverletzungen. Die Rechtanbindung des Gesetzes an das Recht, das Grundgesetz an das Grundrecht, ist nicht geschaffen worden, weil das zwingende Völkerrecht nicht eingehalten wird. Zur Entnazifizierfung ist nach Art. 73 UN-Charta in Verbindung mit Art genfer Abkommen IV in SR eine globale Rechthilfe bringende Nichtregierung-Organisation notwendig. Die Organisationen des Internationalen Zentrum für Menschenrecht und des Zentralrat Europäischer Bürger werden wie Feinde des Nationalsozialismus innerhalb der juristischen Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig antizyklisch bekämpft, damit die Menschen nicht frei werden. Es ist Krieg und die Mehrheit der Privatpersonen verschließen ihre Augen wie Blinde. Privatperson bedeutet Idiot, und Idioten sind unmündig. Wer seine Vergangenheit nicht kennt bleibt unmündig, hat keine Zukunft und ist verdammt, sie zu wiederholen! George Santayana - * 16. Dezember 1863 in Madrid; 26. September 1952 in Rom eigentlich Jorge Augustín Nicolás Ruiz de Santayana

3 3 Zur gegenwärtigen Lage der juristischen Bundesrepublik Deutschland: Auf der Homepage des juristischen Deutschen Bundestages ist nachzulesen, Auswärtiges/Antwort (hib 340/2015) daß die Bundesregierung selbst die These vom nicht untergegangenen "Deutschen Reich" (Vergleich Art. 89, 90, 134, 143 ff. GG) vertritt. Es wird im Orientierungsgrundsatz des Grundlagenvertrag in BVerfGE 2 BvR 1/73 festgehalten Vergleich: BVerfG, , 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>, daß das "Deutsche Reich" den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist. Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die juristische Bundesrepublik Deutschland ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch" - Vergleich: Art. 116 GG im Stand vom Gleichschaltungsgesetz Staatsangehörigkeit. Fundstelle: BVerfGE 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058 NJW 1973, (LT) ROW 1973, (LT) DÖV 1973, (LT) BayVBl 1973, (LT) JZ 1973, (LT) DVBl 1973, (LT) Deutschland Archiv 1973, (LT) MDR 1973, (L) Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU- Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".(18/5033). Die Bundesregierung antwortet in (18/5178): "Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist". Auswärtiges/Antwort (hib 340/2015)

4 4 Kein Grundrecht auf Demokratie ( Erklärung des Deutschen Bundestages zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Griechenland-Hilfe und Euro-Rettungsschirm am Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine mündliche Verhandlung zu drei Verfassungsbeschwerden in Sachen Griechenland-Hilfe und Euro-Rettungsschirm durchgeführt, die sich gegen Gesetze und andere Maßnahmen vom Mai 2010 zur Stabilisierung von in Zahlungsschwierigkeiten geratener Staaten des Euro-Raumes richten. Unter den Beschwerdeführern ist auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler. Eine Delegation des Deutschen Bundestages unter Leitung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, hat an der mündlichen Verhandlung teilgenommen. Kauder wies in seiner Eingangsstellungnahme den Vorwurf, das Parlament habe sich bei den Beratungen der entsprechenden Gesetze von der Bundesregierung erpressen lassen, als unrichtig zurück. Er erläuterte den Richtern, dass das Parlament im Zuge seiner Beratungen vielmehr auf weitergehende Kontrollrechte bei der Übernahme finanzieller Garantien bestanden und diese auch gegenüber der Bundesregierung durchgesetzt habe. Der Deutsche Bundestag hat seine Rechte in den parlamentarischen Beratungen der Griechenland-Hilfe und des Euro- Rettungsschirms daher mit großem Selbstbewusstsein wahrgenommen. Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass. Die rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung des Bundestages seien eingehalten worden und die Durchführung eines den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Gesetzgebungsverfahrens in kürzester Zeit gerade ein Ausweis für die Leistungsfähigkeit des Bundestages in Krisenzeiten. Wiederholt betonte Mayer die Einschätzungsprärogative von Bundestag und Bundesregierung zu den vorliegenden schwierigen währungs- und finanzpolitischen Fragen. Der Delegation gehören folgende Abgeordnete des Deutschen Bundestages an: Siegfried Kauder (Vorsitzender des Rechtsausschusses), CDU/CSU, Gunther Krichbaum (Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union), CDU/CSU, Dr. Michael Meister (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender), CDU/CSU, Thomas Silberhorn, CDU/CSU, Michael Stübgen, CDU/CSU, Werner Schieder, SPD, Christian Ahrendt, FDP, Florian Toncar, FDP, Manuel Sarrazin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

5 5 Die juristische Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtstaat, sondern ein demokratisch-sozialer Bundesstaat, ein Staats- Fragment (siehe Anlage Seiten ) (lat. frangere brechen, frāgmentum (Bruch)stück, Überbleibsel ),deutsch Bruchstück eines Staates! Für einen Rechtstaat gelten kategorische und nicht reduzierbare Voraussetzungen (IK, KI): Präliminargrundsätze Verbote von 1 Tarnung und Täuschung durch Aussetzung 2 Scheingeschäfte unter Geheimvorbehalt (Personifikation) zum Lügen und Betrügen 3 Verletzlichkeit und Veräußerlichkeit der Naturrechte 4 Polizei und Justiz 5 inflationäres Geldsystem (inflationärer Aberglaube (IN GOD WE TRUST) 6 Privatautonomie im öffentlichen Recht (Willkür und Billigkeit) 7 Demokratie (ist kein Grundrecht) Es ist falsch, daß ein Rechtstaat aus 3 Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt besteht. Ein Rechtstaat besteht aus 7 Elementen wie das Licht aus 7 Spektralfarben besteht. Grundsatz Intuition Verstand Bewußtsein überpositives Recht - Glaube Grundrecht Konstitution genetische Anordnung - Beziehung Verfassung ideologische Institution der Ideen - Positivismus verfaßtes Gebiet Land Legislative Judikative Exekutive Die juristische Bundesrepublik Deutschland besteht aus 3 Teilen. Ein Rechtstaat besteht aus 7 nicht reduzierbaren Elementen. Rechtspaltung

6 6 Deutscher Bundestag WD /08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Dr. Jörg D. Krämer Gesamtsstaatliche Aspekte der Rittersturzkonferenz 1948 Ausarbeitung WD /08, Abschluß der Arbeit: 11. April 2008 Zusammenfassung:.Immer wieder betonten alle Teilnehmer, daß man an der Einheit der Nation festhalten wolle und diesem langfristigen Ziel durch den provisorischen Charakter der Verfassungsge-benden Versammlung, der Verfassung und der Staatsgründung Ausdruck verleihen wolle. So einigte man sich auf einen Parlamentarischen Rat anstelle einer Verfassungs-gebenden Versammlung, auf ein Grundgesetz anstelle einer Verfassung und ein Provisorium anstelle einer Weststaatsgründung. Die späteren Entscheidungen des Parlamentarischen Rates verwässerten die Absichten der Ministerpräsidenten hinsichtlich des provisorischen Charakters deutlich. In der Mantelnote zu den Koblenzer Beschlüssen weisen die Ministerpräsidenten in diesem Zusammenhang zudem darauf hin, daß eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen wer-den könne, wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren. Carlo Schmid definierte das Grundgesetz als für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebiets der Westmächte gedacht. Also nicht Regierung, sondern Verwaltung. Rainer Volk hält es für wichtig, daß eben nicht von Regierung die Rede ist. Carlo Schmid (SPD) hatte in einem Namensbeitrag für das Schwäbische Tageblatt bereits Mitte Juni 1948 mit deutlichen Worten den provisorischen Charakter einer möglichen Weststaatsgründung beschrieben: Den Deutschen, die glauben könnten, daß wir mit dieser Formulierung einen Verzicht leisten, sei gesagt, daß ein Staat ein Staatsvolk voraussetzt und daß es ein westdeutsches Staatsvolk nicht gibt, sondern nur ein gesamtdeutsches. In Dokument III der Frankfurter Dokumente ist nicht von politischer Einheit, sondern nur von administrativer und wirtschaftlicher Einheit die Rede. Daraus schlossen einige Anwe-sende, daß das zukünftige Gebilde gar keine Staatsqualität haben solle. Die Diskussionen um das zukünftige staatliche Gebilde bestechen durch unpräzise Formulierungen. Der Bayerische Ministerpräsident Ehard etwa, ein hervorragender Jurist, spricht von irgendeiner Orga-nisation, die über den Ländern so etwas Ähnliches wie eine Regierungsgewalt schafft. Es soll wohl vor allem das Verdienst Carlo Schmids gewesen sein, daß sich die SPD und damit letztendlich auch die Rittersturzkonferenz auf ein Provisoriumskonzept verständigte..

7 7 Vergleich. Art. 1 GG - Menschenrecht in Bundestag Pet (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

8 8 Wer die Vergangenheit wirklich kennt, weiß auch, daß die Massenmorde an Menschen von den Polizei- und Justizfiguren verübt worden sind. Die Geschichte wiederholt sich jeden Tag in der Öffentlichkeit, weil die Ursache weiterhin wie ein Krebsgeschwür kontrollos besteht. Und da diese Art-Verbrechen gegen das Naturrecht seit 66 Jahren künstlich vereinzelt auftauchen, kann die Masse das UN-Recht nicht erkennen, solange es nicht den Selben trifft. Und sollte dennoch das UN-Recht sichtbar werden, schauen die Menschen in der Schocktherapie weg und verhalten sich unmündig, weil Faul- und Feigheit die Gründe sind. UN-Recht soll inzwischen in der Jurisfiktion nach 66 Jahren in BGHR 3 StR 49/16 anders bewertet werden. Die Methoden von Versuch und Irrtum sind wieder die Selben. Die zwingende Strafverfolgung wird gemütlich von den juristischen Staatsanwaltschaften und von den juristischen Prozeßgerichten billigend und willkürlich, antizyklisch gegen den Schutz der Menschen rechtwidrig in der UN-Rechtpraxis bestimmt und angewandt, damit die Menschen gegenwärtig nach Hilfe schreien oder um ihr Leib- und Leben fürchten müssen, um den Bedarf zu begründen, die die Verbrecher selbst erzeugen. Der Mensch ist nicht Gegenstand des Prozesses in der Jurisfiktion, sondern der Produzent des Recht zu Recht. Der geistiglebendigene Mensch ist Recht mäßig, also kann der Mensch Sein Recht an die Jurisfiktion diktieren. Der Mensch ist Kategorie Jurisdiktion, und die funktionalen Personalfiguren sind reine Jurisfiktionen. In der Rechtrealität sind Vermutungen verboten. Jurisfiktion und die staatlichen Medien sind Pseudo-Wissenschaften. Wenn die Lüge oft genug wiederholt wird, wird die faktische Lüge, der fiktionale Akt künstlich zur dummen Meinung. Pseudo-Wissenschaft (Lügen-Wissen-schaffen) Gift- und Aufmischer (kein Recht-Wissen-schaffen) Pseudowissenschaft (griech. ψεύδω, pseudo, ich täusche vor ) ist ein Begriff für Behauptungen, Lehren, Theorien, Praktiken und Institutionen, die beanspruchen, Wissenschaft zu sein, aber Ansprüche an Wissenschaften nicht erfüllen. Der Begriff wird sowohl analytisch-deskriptiv als auch abwertend benutzt. Pseudowissenschaften treten mit dem Anspruch der Wissenschaftlichkeit auf. Pseudowissenschaften stehen im Widerspruch zu den anerkannten wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen. Tautologie: Privat (Ersitzung) ist im öffentlichen Recht verboten. Justizia, die Verkörperung der irrigen Idee der Gerechtigkeit mit blinden Augen: Wie schwer ist 1 Kubikmeter Recht, da Justizia das Recht wiegen will? Welche Farbe hat der Geist eines Menschen, da sie mit verschlossen Augen den Geist erkennen möchte? - JP. Universitäten und jp. Hochschulen für Recht- und Geisteswissenschaften sind Pseudo-Wissenschaften zur Götzenanbetung. - JP. Runfunkanstalten betreiben Blasphemie (1. Mose 3, Genesis 1. Mose 2. 4b-9.15, 9,1-11).

9 9 Nach Lust und Laune wird eine offensichtliche und offenkundige Tatsache erst nach 66 Jahren in BGHR 3 StR 49/16 durch politisches Handeln innerhalb der Jurisfiktion strafbar und nun erst sichtbar. Der Grund, warum die Menschen über 66 Jahren im weiterhin bestehende UN-Recht- System nicht aufgeklärt werden sollen, liegt im Ziel der anzuwendenden Schocktherapie, denn die Jurisfiktion macht nichts gegen das UN-Recht. Jeder Mensch fürchtet inzwischen in dieser Leistungs- und EingreifsVer(ge)walt(ig)ung selbst Opfer des NS-UN-Rechtsystem zu werden. Ziel im künstlichen Schockzustand der Gewalttaten ist es, die Menschen für eine gewaltätigmachtvolle Idee einer anderen künstlichen Ideologie gefügig zu machen, um sie in einem künstlich versetzten Gewaltschockzustand als Sklave zu halten. Methode der Schocktherapie ist es, freiheitsberaubte Menschen immer wieder zu zermürben, denn im Zustand totalen Schockes soll durch Gewalt eine Art Paralyse erreicht werden. Mit Gewalt wird der Mensch in diesem ausgesetzten Kriegszustand in die Person, gegen Sich Selbst und gegen Sein Recht als Mensch, in den UR-Zustand der Angst versetzt, um unter Gewaltzwang justiert zu werden. Dem geisteslebendigenen Menschen soll als Ziel das Recht zum Vertrauen der Liebe gebrochen werden, um nach der Idiotie des Positivismus den Menschen im UN-Recht einfacher zurück zu richten, bevor der Mensch in den Gewaltschockzustand geriet. Das Menschsein und das Menschwerden ist nach diesem Versuch und Irrtum für die Opfer nicht mehr möglich, da die Regel der Genesis, -die Heilige Dreifaltigkeit in ihrer nicht reduzierbaren Komplexität-, verletzt wird und der Mensch eine gewaltsame Änderung der Persönlichkeit erfährt und daran bricht. Im Sprachgebrauch wird diese geistige Giftmischung in der Rechtrealität "Vergewaltigung" oder als rechtwidrige Anwendung von Gewalt "Terror" genannt. Die direkten Gewaltopfer und ihre Familien, Freund- und Bekanntschaften erleiden auf Generationen schwerste Schäden. Die kranken Giftmischer von Versuch und Irrtum werden im UN-Recht-System des kollektiven Wahnsinns nicht zur Verantwortung gezogen sowie die Opfer nicht entschädigt oder rehabilitiert. Es kommt zu keiner Restitution der Opfer und keiner Amnestie der Täter aus Versuch und Irrtum. Es kann kein überpositives Ergebnis abgeleitet werden, weil die Gewalt für die nächsten Menschenrechtverletzungen ohne Erkenntnisfähigkeit ohne Schuld in der Metaphysik der reinen Vernunft nicht erfüllt wird, wenn der Täter immer wieder mit dem Sold für das Verbrechen belohnt wird. Das alles geschieht im Verborgenen, denn Menschenrechtopfer im System des Holocaust sind öffentlich unerwünscht. Die Technik der positivistischen Gewalt funktioniert nicht nur bei einzelnen Individuen, sondern diese Methode wird auf die gesamte Gesellschaft in der Kollektivschuld der Menschen täglich angewendet. Ein kollektives Trauma, ein Krieg, ein bewaffneter Konflikt, ein Streit, ein Putsch, eine Katastrohe oder ein Terrorangriff versetzt die Menschen in einen Schockzustand. Der Mensch unterscheidet sich von anderen Lebewesen im Tierreich dadurch, daß der Mensch ein geistiglebendigenes Wesen ist, um seine Zukunft zu bestimmen. Nur der Mensch ist zugänglich für Mitleid, denn Erkenntnis verlangt Ge-Wissen. Diese grausamen Gewalttaten gegen Menschen, in der die Menschen ihr eigenes Recht gegen sich anwenden sollen, um ihren Glaube an die Menschheit zu verlieren, ist Sinn und Zweck der Schocktherapie, die im Namen der Recht(s)- und Geisteswissenschaften an den staatlichen Universitäten und Hochschulen zum Versuchszweck durch Justizfiktion und Ver(ge)walt(ig)ungsfunktion gegen die Genesis praktiziert werden.

10 10 In Geiselhaft entsteht das stockholm Syndrom, in dem der Mensch wie ein Gefangener in der Verhörzelle Bewußt-Sein-mäßig in den Zustand eines Kindes in Angst und Verzweifelung versetzt wird, damit Sich der Mensch aus der Gewalt und der Gewalttat befreien kann. Aber die Geiselhaft verlangt, dem gewaltsamen Argument des Täters, der dunklen Seite zu folgen, damit die Vergewaltigung akzeptiert wird, um in der irrigen Meinung diese Terroristen frei zu sprechen, damit sich der Mensch geistig befreit. Das Experiment Versuch und Irrtum endet dann, wenn der Mensch ein Schläfer im Terrorismus wird. Jedes Mal, wenn der Mensch dann in einen Konflikt geraten könnte, reagiert der Mensch prototypisch vorprogramiert mit Gehorsam und schaltet sich unnatürlich in den geistesabwesenden Schlafmodus. Der einjustierte Mensch sieht dann in der Regel blind zu, wie Menschen gegen das Naturrecht von Figuren der Jurisfiktion und Ver(ge)walt(ig)ungspolizei terrorisiert und mißhandelt werden, damit die Menschen untereinander die natürliche Garantenpflicht des Rechtbeistandes als Beschützer- oder Überwachergarant aus Angst gegen die Liebe zum Leben nicht erfüllen sollen. Die Methode Schockzustand ist es, den Menschen unter allen Umständen zur Versuchsperson des Systems zu machen, damit die Menschen gegen die Grundbestimmung der Genesis abgehalten werden, in Freiheit Mensch zu sein. Der gewaltsame Zugang zur Persönlichkeit bedeutet, die erwachsenen Menschen dauerhaft in Schock der Existenznot in einer Leistungsund EingreifsVer(ge)walt(ig)ung auszusetzen, um sie in einen wehrlosen Zustand zu bringen, in dem sie wie abhängige Kinder sind und diese Abhängigkeit von der Lüge weiter in einer Kollektivschuld vererben, damit sie die Wohlfühlzone der Gewaltaufsicht in die Freiheit nicht verlassen (Platon). Der Irrglaube an eine radikale Gesellschaftsidee, in der Profit und Markt jeden gesellschaftlichen Aspekt, die Schulung, das Gesundheitssystem und das Militär bestimmt, ist sündhaft gegenwärtig. Die Menschheit wird nicht durch Liebe, sondern durch die Gleichschaltung der gewaltsamen Liberalisierung bestimmt. Die eigene Aufklärung ist das Gegenmittel, die einzige Waffe gegen den Schockzustand. Sei Du die Veränderung selbst, die Du in der Vertragswelt auf Erden zukünftig möchtest. Die Neuigkeit nach 66 Jahren in BGHR 3 StR 49/16 ist, daß die Jurisfiktion selbst ihre Verbrechen der Polizeiver(ge)walt(ig)ung mit der scheinbaren Behauptung aufgearbeitet hat, daß Mord nicht verjährt und somit auch nicht die Beihilfe zum Mord. In der Gegenwart sieht es nicht anders aus wie vor 66 Jahren, wenn tagtäglich Straftaten von den juristischen Behördenbediensteten wegen der Leistungs- und EingreifsVer(ge)walt(ig)ung gegen das Recht des Menschen erzeugt werden. Die juristischen Behördenbediensteten klären und urteilen sich in Ketten über ihre eigenen Straftaten im Persilscheinvorgang selbst frei, wenn sie ihre gewaltsam gesetzten Straftaten bei den Menschen in Terror zur Angst selbst erzeugt haben. Im öffentlichen Recht ist Privatautonomie verboten. Zu dieser natürlich und völkerrechtlichen Erkenntnis kommt am die Jurisfiktion erst nach 66 Jahren mit der Verurteilung des 95-jährigen SS-Buchhalters in BGHR 3 StR 49/16 zum Ent-Schluß, daß jede Form der Beteiligung am Krieg und an Kriegseinsätzen eine sofortige Privatsache (Piraterie gegen das Recht des Menschen in der öffentlichen Ordnung = Terror) ist. Grundrecht ist öffentliches Recht. Wer im Grundgesetz handelt, handelt privat! Alle im Grungesetz genannten Verbände juristischer Personen sind privat tätig!

11 11 Das ist ein Recht-Armut-Zeugnis. Wer seine Vergangenheit nicht kennt, bleibt unmündig, hat keine Zukunft und ist verdammt, sie zu wiederholen! Die Verurteilung nach 66 Jahren in BGHR 3 StR 49/16 beweist, daß die Jurisfiktion in den letzten 66 Jahren die NS-Verbrechen in einer anderen Form nicht in Massen, sondern vereinzelt das NS-UN-Recht ungehindert fortgesetzt hat. Damit wird klar und deutlich, was das Internationale Zentrum für Menschenrecht und der Zentralrat Europäischer Bürger immer wieder öffentlich erklären. Der fiktive Staat und die juristischen Funktionsbediensteten dürfen als Figuren nur schuldhaft und schuldig zum Vorteil und zu Gunsten des Menschen im Heiligen Auftrag der Jurisdiktion tätig sein, weil sie im Recht der Verträge obligatorisch tätig sind. Im Heiligen Auftrag der Rechtrealität gibt es aber keine Personifikationen und die Gesetze gelten nicht zum Nachteil des Menschen. Die Menschen haben den Wandel innerhalb der Jurisfiktion aber nicht richtig verstanden, denn an den Menschenmorden waren ausschließlich juristische Bedienstete der Jurisfiktion und die Polizei der fiktionalen Personalver(ge)walt(ig)ung (Ordnungspolizei - gegenwärtig Ordnungsbehörde und Polizei) beteiligt. Denn ein fiktionaler SS-Buchhalter von damals ist gegenwärtig nichts anderes als ein fiktionaler Bediensteter im Finanzinkassobetrieb der juristischen Bundes- Republik Deutschland, genannt BUND. Der BUND tritt nur in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes und nicht des Deutschen Volkes in Art. 116, 133 GG ein. Das Volk in Art. 20 GG ist das Volk der Verbände juristischer Personen! Der BUND sind die juristischen Finanzbehörden, die Finanzinkassobetriebe der Verbände, die sich zur Tarnung und Täuschung unter Geheimvorbehalt von Scheingeschäften als Finanz-"Amt" betiteln und im Recht kein Amt sind. Die Gründe von wie und warum sich das Experiment in der Jurisfiktion in Substanz und Substrat nach 66 Jahren in BGHR 3 StR 49/16 geändert haben soll, liegt in der Tatsache, daß am der Papst im Bundestag öffentlich vorgesprochen hat, weil das Völkerstrafgesetzbuch zum Schutz des Menschen völkerrechtlich immer noch nicht umgesetzt wurde. Die Menschheit steht vor dem Abgrund des Ruins. Wir haben erlebt, daß Macht von Recht getrennt wurde, daß Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und daß der Staat zum Instrument der Rechtzerstörung wurde zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte, sagte gegenwärtig der Papst. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich. Der Mensch kann die Welt zerstören. Er kann sich selbst manipulieren. Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschließen. Von dieser Überzeugung her haben die Widerstand-Kämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzes einen Dienst erwiesen. Für diese Menschen ist es unbestreitbar evident, daß geltendes Recht in Wirklichkeit UN-Rrecht ist. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt und das ist in unserem öffentlichen Bewußtsein weithin der Fall, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt. Sie hat im Bewußtsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und in der Anerkenntnis der unantastbaren Würde des Menschen, eines jeden Menschen Maßstäbe des Recht gesetzt, die zu verteidigen Uns in unserer historischen Stunde aufgegeben ist. Dies ist eine dramatische Situation, die Alle angeht, welche eine öffentliche Diskussion notwendig macht, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht der Rede des Papstes am gewesen ist. Der Papst rief am zur öffentlichen Aufklärung der Menschen im Bundestag auf.

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13 13 Die universale Menschenrechtsverfassung der Grundrechtsträger vom ist am notariell an das Bundeskanzleramt, Bundespräsidialamt, Bundestag, Bundesrat und weitere Behörden der Bundesrepublik und der Länder zugesandt worden. Ein Widerspruch ist nicht erfolgt. Der Akt wurde im Deutschen Amtsblatt veröffentlicht und ist rechtswirksam und rechtsverbindlich in Deutschland. Unsere verfassungsmäßige, grundgesetzliche und völkerrechtliche Gründungsurkunde können Sie in unseren Amtsräumen nach vorheriger Anmeldung im Original und in oben genannten Behörden einsehen. Gemäß Art. 7 (3) GG ist der Religionsunterricht, in diesem Fall aus Art. 1(2) GG die Gemeinschaft des Menschenrechts, in den öffentlichen Schulen, -mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen-, ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Ferner nehmen wir die Rechte aus Art. 4 (2) GG ungestört in Anspruch. Wir möchten daher einen Gottesdienst Menschenrecht veranstalten. Gemäß dem unverletzlichen und unveräußerlichem höheren Recht aus Art. 1-4, 25, 140 GG (Hard Law) zur Wahrung, Förderung, Umsetzung und den Schutz der Menschenrechte. führen wir gemeinsam am den 1. karitativen, religiösen, kulturellen und erzieherischen Menschenrechtsgedenktag nach dem Kontrahierungszwang des uis cogens der freien Menschen in Deutschland auf dem Vorplatz des deutschen Reichstages in Berlin pflichtgemäß Dem Deutschen Volke gegenüber gemäß 2 VwVfG, Art. 140 GG analog dem Gottesdienst durch. Wir weisen Sie an, für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Sollten wir innerhalb von 10 Tagen keine Nachricht bekommen, so gehen wir konkludent davon aus, daß Sie alle notwendigen Maßnahmen zur ungestörten Ausübung des Gottesdienstes vorbereiten, denn die Einladung wird für Frieden und Gerechtigkeit weltweit verbreitet. Die Finanzierung ergibt sich aus Art. 120 GG für den Bund. Die Anzahl unserer Mitglieder beträgt in Deutschland über nach Art. 1 (2) GG. Mit freundlichem Gruß SÜRMELI, M.-Selim (Systemanalytiker) Unterschriftsbeglaubigung, HAGEL, Klaus-Werner Hochkommissar für Menschenrechte Deutschland ICHR-Kommissar für Menschenrechte Deutschland Friedenpreisträger human.rights-award des ICHR Direktor UHRA förmliche Zustellung, Vorab per Fax

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17 17 Im Anschluß fand unmittelbar am auf dem Platz der Republik in Berlin der, - seit dem , geplante und angekündigte Gottesdienst unter freiem Himmel statt, der gewaltsam gegen Menschenrechtler von Funktionsbediensteten der Ordnungspolizei, im Auftrag der juristischen Ver(ge)walt(ig)ung in Berlin durch Polizeifiguren beendet wurde. Originäre und prärogative Menschenrechtler wurden vorsätzlich verletzt, um den Gottesdienst gewaltsam in einem einseitig bewaffneten Konflikt vorsätzlich zu stören und aufzulösen. Die Störung des Gottesdienstes ist ein völkerrechtlicher Straftatbestand und in Art. 1-4, 140 Grundrecht verfassungrechtlich und in 167 StGB ebenfalls strafbar verboten (Terror). In Folge dankte der Papst Benedikt ab, weil die Rede des Papstes im Bundestag wegen der gegenwärtig dramatischen Situation, "die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht der Rede" für den folgeden Gottesdienst am gewesen ist, in einer unmittelbar bewaffenten Kiegshandlung völkerrechtwidrig durch Straftaten der Ordnungsver(ge)walt(ig)ung endete. Die Funktionsimmunität von profanen Bediensteten wurde zum vom Papst Franziskus aufgehoben, damit ein neuer und völkerrechtlicher Gerichthof wegen des Grundgesetzes des Vatikans vom bestimmt werden konnte. Für den Vollzug des Völkerrecht ist im Recht der Verträge - SR des genfer Abkommen IV in SR eine globale Rechthilfe bringende Nichtregierung-Organisation notwendig, zwingend als Schutzmacht verbrieft und vorgesehen, die nach der Grundrechtfeststellung in ECHR 75529/01 (SÜRMELI / BRD) am dem Internationalen Zentrum für Menschenrecht und dem Zentralrat Europäischer Bürger von mustafa-selim SÜRMELI legitim beliehen wurde. Die Person SÜRMELI ist im Wesen nach in Art. 19 (3) Grundrecht, -durch Titel in der Unterwerfungsfeststellung des europäischen Gerichthof für Menschenrecht für 47 Mitgliedsstaaten des Europarats mit 820 Millionen Menschen Grundrecht-, berechtigt und Grundrecht befugt, somit vor der Legalisation im Titel ECHR 75529/01 bevorrechtigt legitimiert. Die rechtmäßigen Gründungen und die Berechtigung dieser Organisationen wurden nach dem haager Abkommen des Völkerrecht durch nationale und internationale Apostillen bestätigt und nach dem wiener Übereinkommen akkreditiert. Durch Vertrag StGBl. Nr. 139/1918 vom ist der Gerichthof der Menschen gemäß 2 BeurkG als Globalrechtbund öffentlich-rechtlich zum Schutz des Menschen nach Art. 25, 140 GG, Art. 73 UN-Charta, Art genfer Konvention zum Schutz vor der Zivilperson (am 1. Freitag nach der 21 völkerrechtlichen Tagesfrist vom ) am unmittelbar und rechtmäßig in Kraft getreten, nach dem durch die Veröffentlichung im Osservatore Romano der Erlaß motu proprio des Vatikanum vom apostolischen Palast, am im ersten Jahr seines Pontifikats zum zum Schutz der Menschenwürde promulgiert wurde. Die Funktionsimmunität von profanen Beamten im Völkerrecht wurde für die Bestimmung des Gerichthof der Menschen natürlich aufgehoben. Die Diplomatik (Urkundenlehre, von altgriechisch diploma Gefaltetes, aus diplóos doppelt ) ist eine grundlegende Disziplin der historischen Hilfwissenschaft der Anerkennung. Sie beschäftigt sich mit der Einteilung, den Merkmalen, der Ausstellung, der Überlieferung, der Echtheit und dem historischen Wert von Rechturkunden. Das vorstaatliche Recht geht in der Notwendigkeit den Gesetzen vor.

18 18 Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft Bundesrepublik Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom Regulierungsakt HK vom , WüD vom 18/ , GVG, 2 VwVfG, 40 VwGO Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2014 Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 ZEB Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2014 Innerhalb der 3-Jahresfrist, seit dem der Gerichthof der Menschen eingerichtet wurde, wurde Beihilfe zum Mord von der BRD-Jurisfiktion nunmehr strafbar erklärt (BGH 3 StR 49/16), um quasi dem Gerichthof den Menschen zuvor zu kommen. Unter der Tatsache, daß erst nach 66 Jahren innerhalb der Jurisfiktion eine völkerrechtliche Verurteilung möglich war, handelte die Jurisfiktion allein in diesem Fall 66 Jahre gegen die Unmittelbarkeit in Art. 1 Grundrecht. Die juristische Bundesrepublik Deutschand ist mit dieser BGH-Feststellung in BGHR 3 StR 49/16 eine Grundrecht widrige Organisation gegen die Verfassungordnung, denn die Menschenwürde ist unmittelbar unantastbar. Die Menschenwürde zu schützen und zu achten ist in Art. 1 Grundrecht Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die juristische Bundesrepublik Deutschland hat keine rechtstaatliche Gewalt, die die BGH-Jurisfiktion selbst festgestellt hat, denn Verbände juristischer Bediensteten für die Bundesrepublik Deutschland, als juristische Personen, leben von Menschenrechtverletzungen. Die Menschenwürde ist unantastbar. Die Menschenwürde zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 66 Jahre hat die Jurisfiktion innerhalb des Grundgesetzes für die juristische Bundesrepublik Deutschland in diesem Fall allein das Völkerstrafgesetzbuch nicht eingehalten, das Völkerrecht verletzt, damit die privatrechtliche Haftung unterbleibt. Die gewinnorientierte Jurisfiktion soll nun nach 66 Jahren ein Ge-Wissen entwickelt haben. Der Haufen von Jurisfiktionsfiguren besteht seit 66 Jahren immer noch fort. Die Fiktionsfiguren Richter, Staatsanwalt, Landkreisbedienstete, Polizisten... sind als Verband juristischer Personen illegal und illegitim in den Vereinsregistern eingetragen, obwohl sie selbst in BVerfGE 1 BvR 1766/2015 nicht recht- und nicht prozeßfähig sind, als Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen werden dürfen und können. Legal ist nicht legitim! Ohne Prozeßfähigkeit kann eine Jurisfiktion selbst keine Prozeßordnung anwenden oder einen rechtmäßigen Prozeß machen! Die Jurisfiktion kann kein Recht übertragen, wenn sie als Fiktion kein Recht besitzt! Deswegen bestätigt der juristische Bundesgerichtshof in BGHR 3 StR 49/16 nur, daß die Jurisfiktion 66 Jahre lang gegen Art. 1 Grundrecht illegitim tätig gewesen ist. Zwar gibt es die Legislative, Judikative und Exekutive, jedoch ohne Legitimation! Verbände juristischer Personen im Grundgesetz besitzen weiterhin keine Legitimation und sind im vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnis immer schuldig und nicht im Recht tätig.

19 19 Die schwarz gekleidete Jurisfiktion ist vergleichbar mit der verbotenen Hells Angels Gang. Denn das juristische Bundesverfassungsgericht hatte am gegenüber MenschenrechtTV erklärt, daß die juristische Bundesrepublik Deutschland nicht Grundrecht berechtigt und somit alle Derivatorganisationen in der Kette nach unten nicht Grundrecht befugt sind. In Nebenprozeßen mußte Klartext gesprochen werden. In BVerfGE 1 BvR 1766/2015 wurde klar, politische und gewerkschaftliche Verbände juristischer Personen ohne Grundrecht sind nicht: grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig und obligatorisch sowie schuldhaft verpflichtet, denn für juristische Personen des öffentlichen Recht(s) gelten die Grundrechte grundsätzlich nicht. Wegen des weiterhin außerordentlich-bestehenden Reichsdeputationsgesetzes für die Kirchen nach dem Staatskirchenrecht ist die Kirche nicht frei und auch nicht bevorrechtigt, weil sie vom juristischen Staat gehalten und beherrscht wird. Ein juristisches Bundeskultusministerium gibt es trotz Gleichschaltungszwang nicht. Religionen, Weltanschauungen oder Glaubensbekenntnisgemeinschaften, die sich in dem juristischen Landeskultusministerium anerkennen oder als Verein eintragen lassen, verlieren ihre Vorrecht am Recht! Aus dem Reichsdeputationsgesetz kommt das neue Schlagwort "Reichsdepp"! Im Zentrum steht die unerlaubte Handlung gegen das Recht, wenn die Obligation entsteht. Gemäß Feststellung in der öffentlichen Verfassungordnung gilt: juristische Personen im öffentlichen Recht (GR) haben keine Grundrechtberechtigung, sondern sind Grundrecht verpflichtet, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (Grundrecht = öffentliche Ordnung). Für juristische Personen des öffentlichen Recht(s) gelten die Grundrechte grundsätzlich nicht. Juristische Personen des privaten Recht haben keine Grundrechtberechtigung, wenn sie von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden, denn nach der Konfusion - und Durchscheinargumentation können Fiktionsfiktionfiguren [FFF] gemäß morituri te salutant nach acta iure imperii ohne ius gentium nicht Grundrecht verpflichtet und gleichzeitig Grundrecht berechtigt sein oder mehr Rechte übertragen als sie selbst besitzen. Da ein juristischer Staat nach dem Recht der Verträge nur juristisch schuldhaft und schuldpflichtig ist, kann jeder Mensch sein Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand nach dem Recht der Obligation selbst bestimmen, wenn die Gründe seiner Internierung durch die Personifikation entfallen. Nach Eintritt des Ereignisses, durch das ein außervertragliches Schuldverhältnis entstanden ist, kann das Recht frei gewählt werden, dem es unterliegen soll. Nur der Verantwortliche des juristischen Funktionsbediensteten haftet privat, weil der juristische Staat selber keine Verbrechen verübt. Das Auto fährt nicht allein, und die Pistole tötet nicht ohne den Benutzer!

20 20 Die Jurisfiktion feiert gegenwärtig ihre eigene Untätigkeit seit 66 Jahren, ihr eigenes Verbrechen nach 66 Jahren als ihr neues "Umdenken", als neue Berichtigung als Ausweg von der eigenen und strafbaren Untätigkeit, als neuer Ausweg aus der Unmündigkeit oder als neues Erwachen, obwohl ein fiktionaler Staat weder ein Rechtstaat noch Kategorie Recht ist. Der Tenor der Feststellung in BGH 3 StR 49/16 steht fest: Alle, auch die kleinen Rädchen, die an der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie in den Vernichtungslagern der Nazis mitgewirkt haben, können wegen massenhaften Mordes oder der Beihilfe zum Mord verfolgt und am Ende auch verurteilt werden, denn Mord verjährt nie und damit auch nicht die Beihilfe dazu. Für die Gegenwart ab 1949 und für die Zukunft bedeutet, alle, auch die kleinen Rädchen, die an staatllichen Stellen die Personifikation gegen Menschen anwenden und bei Menschen zur Aussetzung mitgewirkt haben, können außerhalb vom Strafgesetzbuch wegen massenhafter Menschenrechtverletzung(en) oder der Beihilfe wegen Straftaten gegen das Völkerrecht Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit Kriegsverbrechen Kriegsverbrechen gegen Personen Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung weitere Straftaten Verletzung der Aufsichtspflicht Unterlassen der Meldung einer Straftat verfolgt und am Ende auch verurteilt werden, denn Völkerstraftaten verjährt nie und damit auch nicht die Beihilfe dazu. In den allgemeinen Regelungen des Völkerstrafgesetzbuches gilt im Anwendungsbereich: die Anwendung des allgemeinen Rechts in der öffentlichen Grundordnung (GdM) das strafbare Handeln auf Befehl oder Anordnung - Art. 25 GG Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer ziviler Vorgesetzter Unverjährbarkeit Bei Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte sowie gegen humanitäre Operationen und Embleme gilt das genfer Abkommen IV-SR anzuwenden!

21 21 Art. 6 öffentliche Ordnung (ordre public) EGBGB (zur Obligation) Eine Recht(s)norm, das Gesetz der juristischen Bundesrepublik Deutschland, eines anderen juruistischen Staates oder eines anderen juristischen Gesetzeskreises ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Recht offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist. völkerrechtliche Schutzvereinbarungen und Schutznormen: UN-RES A/66/462/Add.2, UN-RES 43/225, UN-A/RES/66/164, UN-A/RES/53/144, UN-A/RES/53/625/Add.2, UN-DOC A/C.5/43/18 sowie UN-Resolution A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III) 56/83 zu ILC gemäß Art. 73 UN-Charta AEMR = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte v IPBPR = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte v EMRK = Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten v EcoSoC = Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte v gemäß Art. 24 (2-3), 25 GG nach natürlich-völkerrechtlichem Vertrag Art. 1, 125, 127 im Vertrag genfer Abkommen Art. 1, 142, 144 im Vertrag genfer Abkommen Wenn alle, auch die kleinen Rädchen, die an staatlichen Stellen die Personifikation gegen Menschen anwenden und bei Menschen zur Aussetzung strafbar mitwirken, können außerhalb vom Strafgesetzbuch wegen einzelner Menschenrechtverletzung oder massenhaften Menschenrechtverletzungem oder der Beihilfe bei Aussetzung, Bevormundung, Diskriminierung, Ruinierung, Kriminalisierung und Psychiatrisierung in die öffentliche Haftung gebracht und genommen werden, denn jeder Mensch erkrankt an der Schocktherapie, wenn die Schläge dicht, hart und lang genug sind. 25 StGB Täterschaft Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter). 26 StGB Anstiftung Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. 27 StGB Beihilfe Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat Hilfe geleistet hat.

22 22 Doch das ist nichts Neues. Vielmehr wird deutlich, daß die Jurisfiktion innerhalb des Systems diese gemein(von Böse)-gefährlichen Straftaten vorsätzlich 66 Jahre nicht verfolgt hat und die Jurisfiktion rein willkürlich und billigend im NS-Fiktionsgedanken tätig ist. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit oder die Spitze des Eisberges über die Jurisfiktion, denn völkerrechtliche Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch verjähren nicht. Um ein Chaos zu vermeiden, wird den Menschen verschwiegen, daß eine Unverjährbarkeit in 4 VStGB, alternativ der Stillstand der Rechtpflege ( 245 ZPO) gilt, denn innerstaatlich kann das Völkerstrafgesetzbuch nicht von Systemjuristen angewandt oder umgesetzt werden, wie in Art. 24 (3), 25 GG in der Verfassungordnung verbrieft ist. Sie halten den Menschen kleingeistig. In Art. 123 GG, StGBl. Nr. 139/1918 vom ist der juristische Landesnotar nach dem Notargesetz der gesetzliche Vertreter des Landes unter der deutschen Verfassung vom und Art. 6, 50 EGBGB durch Vertrag von Saint-Germain vom Deutsch- Österreich. Die akkreditierte Urkunde des Gerichthof der Menschen ist diplomatisch sowie mit zusätzlichem internationalen Charakter gemäß dem haager Abkommen über die internationale Überbeglaubigung und dem wiener Übereinkommen des Recht des Vertrages für den Vollzug in Art. 142 gener Abkommen-SR überbeglaubigt. Der juristische Strafgerichtshof in Den Haag ist nur von juristischen Staaten gegen juristische Staaten international, aber nicht global erreichbar. Für die Strafverfolgung von völkerrechtlichen Straftaten gegen Menschen ist der Gerichthof der Menschen zuständig, die sich die juristische Bundesrepublik Deutschland durch Entäußerung mit der Urkunde mit voller Beweiskraft unterworfen hat, denn sie wurde, -wie das Internationale Zentrum für Menschenrecht und der Zentralrat Europäischer Bürger-, legitim bevorrechtigt begründet. Originäre Völkerrechtsubjekte sind global im Recht, also legitime Rechtorganisationen und sind keine staatlich-juristischen, sondern bevorrechtigte Nichtregierung-Organisationen und per se rechtfähig, wenn sie von Grundrecht berechtigten und Grundrecht befugten Menschen begründet sind. Derivate Völkerrechtsubjekte bekommen ihre Rechtfähigkeit von den sie originär und legitim schaffenden prärogativen Organisationen beliehen. Nur der geistiglebendigene Mensch kann Sich nach ius gentium befreien und ein rechtstaatliches Volk organisieren, wie sie in der Genesis vorgesehen ist. Das Volk der geistiglebendigenen Menschen wird natürlich geboren und natürlich aufgefunden. Die Rechtgrundordnung sind die noachidischen Gebote. Verbände juristischer Personen können nur ein juristisches Volk von politischen und gewerkschaftlichen Verbänden in Art. 20 GG fingieren und nur einen partiellen Staat juristisch hinsetzen. Ein Krieg ist immer vorprogrammiert. Die Verfassungsordnung von juristischen Staaten sind rein privat gesetzt, mit dem Ziel der Piraterie, um sich von personifizierten Menschen durch Rechtraub selbst zu ernähren. Juristische Staaten als Rechtsubjekte können keine rechtfähigen Regierungsorganisationen als Derivat bilden. Jede fingierte Behörde ist nach der Konfusion - und Durchscheinargumentation nach acta iure imperii ohne ius gentium Grundrecht verpflichtet und nicht Grundrecht berechtigt und können nicht mehr Rechte übertragen als sie selbst besitzen!

23 23 Ein UN-Rechtstaat bleibt ein UN-Rechtstaat. Menschsein ist kein Menschs(ch)ein. Straftaten gegen das Völkerrecht werden nicht öffentlich im vertraglichen Schuldverhältnis, sondern rein privat im außervertraglichen Schuldverhältnis im Recht der Verträge von fiktionalen Funktionsbediensteten begangen, denn die Fiktion Bundesrepublik Deutschland kann - nochmals - als fingiertes Rechtobjekt keine Straftat begehen! Die Gründe, warum die Jurisfiktion 66 Jahre brauchte, um eine offensichtlich und offenkundige Tatsache festzustellen, liegt im Recht der Verträge nach dem ROM II-Statut der Obligation, um keine Entschädigung zur Amnestie für die Opfer zu leisten. Das ist NS-typisch. Eine frühere und unmittelbare Verurteilung hätte zur Folge gehabt, daß die Jurisfiktion mit funktionalen Richtern und Staatsanwälten, die Professoren sowie das juristische Personal und die einjustierten Studenten im Bereich der Recht- und Geist(es)wissenschaften an Hochschulen und Universitäten, alle juristischen Bediensteten in den Medienanstalten der Propagandamaschinerie sowie die juristische PersonalVer(ge)walt(ig)ung mit der juristischen Polizei, BKA, LKA, etc. für eine lange Zeit im Gefängnis gelandet wären. Unter dem völkerrechtlichen Druck entschied sich die Jurisfiktion, den Fall (fallen lassen) von Oscar GRÖNING geordnet zu organisieren, denn der Gerichthof der Menschen wurde in der universalen Menschenrechtverfassung mit Recht legitim ausgestattet und national und international bestätigend apostilliert. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes und gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes in Art. 24 (3), 25 GG in der Verfassungordnung. Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten zwischen Grundrecht und Grundgesetz mußte der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schied(s)gericht(s)barkeit beitreten. Einer Obligation im außervertraglichen Schuldverhältnis kann nicht mehr widersprochen werden, wenn folgende Tatsachen einer unerlaubten Handlung, einer ungerechtfertigten Bereicherung, einer Geschäftsführung ohne Auftrag ("Negotiorum gestio") oder eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen ("Culpa in contrahendo") bereits eingetreten sind. Die öffentlichen Obligationsregeln und die Gerichtstandvereinbarung ergeben sich aus dem Völkerrecht, um 1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression), 2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtwidrige Verhalten zu begehen (Spezialprävention) und 3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention). Alle obligatorisch Verantwortlichen in der Haftung der juristischen Personen Bundesrepublik Deutschland sowie alle Derivatorganisationen müssen also nicht absichtlich oder fahrlässig handeln oder nicht schuldig sein, um haftbar zu sein, und die Schuld muß auch nicht bewiesen werden, da sie verfassungrechtlich geordnet in Art. 24 (3) GG als Vertragschuld verbrieft sind.

24 24 Artikel 39 UMR-Verfassung Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu begründen, zu registrieren und zu legalisieren, Übereinkommen mit Staaten und Völkerrechtssubjekten zu schließen, zu proklamieren und vor Staatsgerichten aufzutreten, Menschenrechtverletzungen festzustellen, zu ahnden und als Rat Beschlüsse zu erstellen und zu fassen, die eine Sanktionierung der Menschenrechtverletzer zulassen, als Schied(s)gericht und politisch unabhängiges Judikativorgan Recht zu sprechen, Beamte zu ernennen, als Treuhänder aufzutreten, diplomatischen Status und Immunität zu verleihen, internationale und nationale Verträge, die universelle Rechtkraft besitzen, abzuschließen, bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen, insbesondere das Recht in besetzten Gebieten Grund und Boden neu zuzuordnen und den in Kriegsgebieten lebenden Menschen neu zu übereignen und auf Anruf einer Gesellschaft oder Gemeinschaft, die das Begehren eines eigenen Staates im Sinne der universalen Menschenrecht vorträgt, zu beraten, zu unterstützen und völkerrechtlich zu legitimieren. Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten zwischen Grundrecht und Grundgesetz mußte der juristische Bund in die Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schied(s)gericht(s)barkeit beitreten. Zuständig ist der Gerichthof der Menschen, doch die Jurisfiktion erkannte den Sinn und Zweck und versuchte durch ein Umschwenken quasi ein Präzedenzfall in der Zuständigkeit nach 66 Jahren zu schaffen. Die Menschen haben den Hintergrund des Falles nicht ganz erfassen können und nicht alles mitbekommen, da sie ein massives Fehlwissen durch Umerziehung über Jahrhunderte haben. Die Menschen haben innerhalb der juristischen Bundesrepublik Deutschland auch nach diesen Erfahrungen, weil sie in der Regel dumm gehalten werden, um sie dumm zu machen, das öffentliche Recht im natürlichen Völkerrecht nicht verstanden. In der öffentlichen Rechtordnung gilt, daß sich jeder Funktionsbedienstete in Tateinheit und Tatmehrheit unter "morituri te salutant" als kleinste Einheit (Milgram-Experiment) schuldig macht. Mehrere Jahre hatten sich Juristen "mit der Prüfung" Zeit gelassen, bis der Druck immer stärker wurde. Sie änderten die Prozeßbedingungen nach den schweren Verletzungen gegen das Menschenrecht, weil sie am Ende sind. Sie kamen auf Druck auf die Idee ihrer Ideologie, daß sie sich geirrt hätten, da sie davon ausgegangen seien, daß nur strafrechtlich verfolgt werden könne, wem man konkrete Taten nachweisen kann. Das ist meistens so gut wie unmöglich. So blieben viele Menschenrechtverletzer unbehelligt, nur weil vorsätzlich in der Jurisfiktion eine juristische Meinung vertreten wurde. Die Meinung war, daß belegt werden sollte, zu welchem konkreten Zeitpunkt welches Opfer durch Zutun eines Bediensteten ums Leben kam oder schweren Schaden erlitten hat. Und das, obwohl doch alle und jeder wußte, wozu die Lager dienten und was in ihnen vorging. In 291 ZPO gilt, Tatsachen, die beim Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises. Aus diesem Grund ist Völkermord und Völkerrechtverbrechen im öffentlichen Recht rein privat. Jeder funktionale Bedienstete ist selbst privat und persönlich in der Verantwortung haftbar. Die Jurisfiktion erkannte vorsätzlich 66 Jahre lang ihre eigenen Fehler und Straftaten nicht.

25 25 Im Unkehrschluß bedeutet die alte Neu-Erkenntnis, daß alle juristischen Verurteilungen in den letzten 66 Jahren zu überdenken sind, denn in den Leistungs- und Eingreifsver(ge)walt(ig)ungen waren alle nicht abgeurteilten NS-Verbrecher von NS-Verbänden neu organisiert und am System Bundesrepublik an den entscheidenden Stellen beteiligt worden, so daß Ursache und Wirkung auf die Menschen nach der Chaostheorie reine Vermutungen in Not, Notwehr, Notstand und Selbsthilfe sind, denn gerechtfertigter Notstand ist als Selbsthilfe in einem NS-System nicht verboten und nicht strafbar. Die Jurisfiktion machte es gegen die verfassunggemäße Grundordnung möglich, daß über ein halbes Jahrhundert massenhaft mutmaßliche NS-Straftäter und nun Menschenrechtverletzer unverfolgt blieben, die Menschenrechtopfer und ihre Familien auf Generationen schweren Schaden erleiden. Immer wieder wird die juristische Bundesrepublik Deutschland vom Internationalen Zentrum für Menschenrecht und Zentralrat Europäischer Bürger seit 2009 wegen Menschenrechtverletzungen ununterbrochen im Einzelfall kritisiert. Die Methodik ist klar, daß die Zeit die Menschenrechtopfer über Generationen heilen soll, doch ohne Restitution keine Amnestie. Die Jurisfiktion lobt das Umdenken, denn jede Obligationsforderung von Menschenrechtopfern kann die juristische Bundesrepublik Deutschland dienstbar machen oder liquidieren, denn es kann keinen Schlußstrich unter das unvorstellbare UN-Recht geben, ohne die Obligation für die Amnestie zu erfüllen. Keine eigene Rechung ohne den Wirt! Denn im natürlichen Völkerrecht gilt, ohne Amnestie kein Ge-Wissen zur Erkenntnis! Der Holocaust geht innerhalb der Jurisdiktion als Verbraucher, als verbrannte Menschen zu Personen weiter, weil die Opfer des Justizexperiment nicht entschädigt werden sollen. Die damaligen NS-Opfer sind die gegenwärtigen Menschenrechtopfer. Inzwischen ist der Gerichthof der Menschen aktiv, der in 38, 794 ZPO bestimmt ist und als Feststellung- und Schied-Gericht in jeder Lage des Vorganges berücksichtigt werden muß, denn dieser Ordnung hat sich die Jurisfiktion salvatorisch unterworfen und entäußert. Recht kann nicht verhandelt werden, und Völkerrecht vor Bundes- und Landesgesetzen muß in Art. 24 (3), 25 GG angewandt werden, denn das vorstaatliche Recht geht dem innerstaatlichen (national), zwischenstaatlichen (international) sowie überstaatlichen (supranational) Vertrag natürlich in der Verfassungordnung im Völkerrecht voraus. Deswegen ist Krieg keine Privatsache im öffentlichen Recht, sondern ein strafbares und unverjährbares Verbrechen. Krieg oder bewaffnete Konflikte verstehen die Menschen unter der bisherigen Konditionierung anders, weil sie auf das Falsche konditioniert worden sind. Menschen dürfen gemäß dem Völkerrecht niemals in Streitigkeiten, bewaffnete Konflikte oder in Kriegshandlungen verwickelt werden. Kriegshandlungen sind bewaffnete Konflikte. Jede gewaltsame Forderung gegen das Recht des Menschen ist eine Kriegshandlung!

26 26 Aufklärung ist der Ausgang aus der Unmündigkeit des Menschen. Das gilt sowohl für den Gläubigen gemäß dem Recht acta iure imperii im ius gentium als auch für die juristische Funktionsfiktion als Schuldige in der Konfusions- und Durchscheinargumentation nach morituri te salutant. Der juristisch-brandenburger Verfassungsschutz erkannte öffentlich im Handbuch "Reichsbürger" -ISBN: , Seite Nach hiesiger Auffassung handelt es sich jedoch um Menschen, die sich vom politischen System abgewandt haben, weil sie ihre Werte politisch nicht mehr vertreten fühlen. Daher kann dieser Teil des Reichsbürger -Spektrums mit dem Begriff der Staatsverdrossenheit charakterisiert werden. In Brandenburg versuchen bundesweit operierende Aktivisten aus dem Reichsbürger -Milieu u.a. Mustafa Selim Sürmeli mit seinem Internationalen Centrum für Menschenrechte/Zentralrat Europäischer Bürger aus Stade bei Hamburg Einfluß zu gewinnen...", daß das Internationale Zentrum für Menschenrecht und der Zentralrat Europäischer Bürger die Rechthilfe bringende Organisation im Völkerrecht, in Art. 142 genfer Abkommen IV-SR ist, die von den politisch-flüchtigen Menschen anerkannt ist. Diese Organisationen sind deswegen bevorrechtigt, weil mustafa-selim von Amasya, in Art. 19 (3) Grundrecht das Vorrecht auch in der völkerrechtlichen Anerkennung im Unterwerfunsgtitel des europäischen Gerichthof der Menschen in ECHR 75529/01 gegen die juristische Bundesrepublik Deutschland, unterwerfende Anerkennung in 47 Mitgliedsstaaten des Europarates für 820 Millionen Menschen beliehen hat. Die Forderungen durch Menschenrechtverletzungen sind massiv geworden und völkerrechtliche Werkzeuge sind für die Einhaltung des Menschenrecht entstanden, um die Verbrecher zu belasten und das Verbrechen zu beenden, so wie es in der Menschheitsgeschichte von Exodus nach Genesis vorgesehen und bestimmt ist. Die Masche vom juristisch-brandenburger (Schwarzmalerei oder Verbrannt gleich Holocaust) Verfassungschutz, Geheimdienst, Nachrichtendienst und Verbotsbehörde ist, die juristischen Bediensteten in den Behörden der juristischen Bundesrepublik Deutschland dazu zu bringen, den Menschen als Fantast ihrer eigenen Kriegsverbrechen von Verbänden juristischer Personen in Forderungen zu prototypisieren. Die Prototypisierung hat gegen die Aufklärung das Ziel, daß Anfragen der Menschen zur Aufklärung nicht beantwortet werden, um die Zuständigkeit und Verantwortung anonym abzuwimmeln, um telefonische Anfragen abzubrechen, um auf den Schriftweg zu verweisen, um dann auf schriftliche Anfragen nicht zu reagieren und zum Schluß willkürlich Hausverbote zu erteilen. Das NS-System wird weiterhin seit 66 Jahren praktiziert, um Menschen zu entrechten, da die Entnazifizierung nie stattgefunden hat, denn dann müßte Art. 139 GG aus der Verfassung für die juristischen Bundesrepublik Deutschland rausgestrichen werden.

27 27 Die jursitischen Bediensteten sollen prototypische Straftaten durch Empfehlung abhandeln! Die Anfragen von Menschen nicht beantworten, damit die juristischen Bediensteten das UN-Recht nicht erkennen, nicht aufwachen und weitere Straftaten begehen. Die Menschen zur Strafverfolgung aussetzen, die Anfragen und Anforderungen an die juristischen Behörden stellen. Die Anfragen und berechtigte Anforderungen sowie Obligationen als Beleidigung, Bedrohung oder als andere Straftaten zur Strafverfolgung anzuzeigen. Dienstlichen Schriftwechsel vermeiden, also Menschen strafbar und pflichtwidrig zu beleidigen, nötigen, erpressen und auszusetzen. Fazit: Personifikation macht schwer und unheilbar krank ohne Amnestie! Das Ziel der damaligen NS-Verbrechen und gegenwärtigen Menschenrechtverletzungen ist es, unter einem anderen Begriff die Menschenwürde der Menschen gegen die Verfassungordnung durch andauerndes Ausgesetztsein in lebensbedrohlichen Situationen, andauernde Gefangenschaft mit unmittelbaren Gefährdungshandlungen, Folter im Notstand, Notwehr und Selbsthilfe unter einer gewalttätigen Leistungs- und Eingreifs- oder EingriffsVer(ge)walt(ig)ung, Konzentrationslagererfahrungen nach dem Genfer Abkommen III und IV sowie durch Zwangspersonifikation des geistiglebendigenen Menschen zu biegen und zu brechen. Die globalen Nichtregierungorganisationen, das Internationale Zentrum für Menschenrecht und der Zentragrat Europäischer Bürger für Menschenrecht sind legitim und legal, denn die Grundlage der Anerkennung im Völkerrecht liegt durch öffentliche Urkunden vor (StGBl. Nr. 139/1918 vom ). Die bevorrechtigten Organisationen und ihre Strukturen stehen nicht im Widerspruch zur ordnunggemäßen und öffentlichen Verfassungordnung und sind bereits in den Gründungsurkunden des Internationalen Zentrum für Menschenrecht und des Zentralrat Europäischer Bürger vom enthalten, die zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben nach BVerwGE 123, 49 (54), - Vergleich Definition im Urteil vom BVerwG 3 C BVerwGE 99-, ausdrücklich bestimmt sind. Als Gerichtstand ( 38, 794 ZPO) ist der Gerichtstand der Menschen für ausgesprochene Obligation zuständig, da die juristischen Bediensteten innerhalb der Jurisfiktion im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen obligatorischen stehen ( 41 ZPO, Art. 24 (3), 25 GG, Art. 6, EGBGB alternativ ROM II-Statut und EG-VO 864/2007). Obligationen gegen Vertragsbedienstete (Behördenbedienstete) können dann in der SCHUFT-Datenbank (im Gegensatz zu SCHUFA) eingetragen werden. Die Vollstreckung erfolgt über das Internationale Zentrum für Menschenrecht.

28 28 Die Funktionsimmunität von profanen Beamten im Völkerrecht ist für die Bestimmung des Gerichthof der Menschen durch den Vatikan zum natürlich aufgehoben worden. Bundesrepublik Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom Regulierungsakt HK vom , WüD vom 18/ , GVG, 2 VwVfG, 40 VwGO Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft: Gerichthof der Menschen Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 GdM, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 9 /2014 Quelle: Vollzug des Völkerrecht - Art Genfer Abkommen IV. - Vertrag SR VStGB Mit der Verurteilung des 95-jährigen SS-Buchhalters steht jedoch fest, jede Form der Beteiligung an Kriegseinsätzen macht den Krieg ab sofort zur Privatsache. Man macht sich für jede Form allfälliger Kriegsverbrechen mitschuldig selbst dann, wenn man als Beteiligter nur irgendein Buchhalter wie Oscar GRÖNING war, der von all dem Geschehen nichts mitbekommen habe. Die rechtliche Lage wird deutlich, wenn bewußt wird, daß in Art. 120 GG bestimmt ist, der BUND trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen seit Der BUND sind die Finanzierungsbehörden des UN-Recht. Mit der Finanzierung über die Zwangsbesteuerung beteiligen sich, so der irrig-kranke Gedanke von funktionalen Bediensteten in den juristischen Behörden, die Menschen an ihrem eigenen Untergang in der Kollektivschuld des NS-Terrors. Das bedeutet, daß jede Person sich mitschuldig an Menschenrechtverletzungen innerhalb der juristischen Bundesrepublik Deutschland macht, der Steuern bezahlt, womit die Menschenrechtverletzungen der Verbände juristischer Personen im Gesamterfolg finanziert werden. Bürgerrechte sind nach dem Urteil keine Kategorie Recht, sondern die Pflicht, jeden Menschen zum Bürgen der völkerrechtlichen Straftaten jedes einzelnen Funktionsbediensteten zu machen, die Wir Menschen gegen Uns als Opfer selbst bezahlen oder für die Wir gegen Unser Recht Sein für das Gesetz UN-Recht bürgen sollen, damit die Menschen gewürgt werden können. Die Steuerpflicht ist verboten, denn das genfer Abkommen-SR kennt im Völkerrecht, - ganz im Gegenteil -, den Begriff der Steuerpflicht nicht. Die Steuerpflicht ist gegen Art. 25 GG für Menschen als Kriegsverbrechen verboten. Die Jurisfiktion versinkt im eigenen Sumpf ihrer eigenen Verbrechen, um die private Haftung zu versagen. Alles wird auf den Schriftweg in Scheingeschäften der Jurisfiktion erledigt. In Scheingeschäften ist rechtliches Gehör nicht möglich.

29 29 Im Geltungsbereich der Jurisfiktion, im Grundgesetz für die juristische Bundesrepublik Deutschland ist nur das gesetzte Scheingeschäft und kein rechtliches Gehör im Bereich des Grundgesetzes möglich. Die Rechtanbindung des Gesetzes an das Grundrecht wird nicht eingehalten, so jeder Prozeß eine Rechtverletzung ist, und die Rechtverletzung verweilt ohne Amnestie in der Menschenrechtverlezung weiterhin. weil es ohne Beendigung als Stillstand der Recht(s)pflege in 245 ZPO ruht. Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter). Die Steuerpflicht ist ein Kriegsverbrechen, denn mit dieser Pflicht werden die Menschen an den völkerrechtwidrigen Straftaten finanziell unter Zwang beteiligt und in eine Gleichschaltung zum Völkerstraftäter fingiert und gemacht. Jeder, auch Ausländer beteiligen sich an den gegen sie selbst gerichteten Straftaten mit der Steuerpflicht. Der Gesamterfolg liegt in der Steuerpflicht und somit in der eigenen Verantwortung mitzumachen! Durch die Raubsteuern sollen dem juristischen Bediensteten der Eindruck vermittelt werden, daß sie für die Straftaten als Söldner belohnt werden und somit alles richtig gemacht haben. Im Urteil gegen den SS-Buchhalter aber wurde festgehalten, daß es für einen kriminellen Apparat eben auch die kleinen und scheinbar unbedeutenden Rädchen brauche, damit das UN- Rechtsystem überhaupt erst funktionieren kann. Für Oskar GRÖNING führt mit anderen Worten kein Weg mehr an der Verurteilung vorbei. Jeder Bedienstete in der Jurisfiktion als Politiker, Richter, Staatsanwalt, Polizist, Ver(ge)walt(ig)ungsangestellter, Finanzinkassodienstleister oder Ähnliches, der gegen das Recht des Menschen handelt, auch unbewußt, ist Oskar GRÖNING, ein Menschenrechtverletzer. Nicht das Deutsche Volk, sondern jeder Mensch wird über die Personifikation zu Oscar GRÖNING schuldig gemacht. So entsteht eine irrige Kollektivschuld des Holocaust, die den Menschen angedichtet wird. Rechtbankrott ist das Unvermögen der Rechtordnung, der rechtunterworfenen Person das Recht zu verschaffen. Eine öffentliche Einrichtung, insbesondere eine Rechteinrichtung offenbart Rechtbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen läßt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser öffentlich zur privaten Rechtaufsicht ernennt. Ein profaner Protokollant oder ein profaner Beglaubiger bei einer juristisch-fiktionalen Behörde ist nichts anderes als ein Buchhalter. Oscar GRÖNING wäre bestenfalls durch eine damalige Kriegsdienstverweigerung, vor der Einberufung in den 2. Weltkrieg, die Beteiligung erspart geblieben. Für Oscar GRÖNING selber stand aber bislang fest, daß er wie alle anderen funktionalen Soldaten als Söldner obligatorischen Kriegsdienst geleistet hatte. Jeder, der ohne Widerstand die Steuerpflicht erfüllt, macht sich an den Menschenrechtverletzungen der privaten Bediensteten durch Piraterie schuldig und haftbar. Jeder juristische Behördenbedienstete, der im System als Söldner dient, beteiligt sich an den Menschenrechtverletzungen (Rheinwiesenmorde). Es ist also egal und völlig unwichtig, aus welchem Grund die Beteiligung von Bediensteten an einem UN-Rechtstaat stattgefunden hat, wenn der Staat die Menschenrechtverletzungen nicht sofort ahndet, verfolgt und mit der Restitution zur Amnestie beendet.

30 30 Es ist schwer ein kollektives Irresein, selbst wenn es als solches rational erkannt ist, zu heilen. Eine Gesellschaft, in der Menschenrechte nur Lüge und Menschenrechtverletzungen vorsätzlich gegen das Bekenntnis des Volkes gemeinschaftlich (gemein von bösartig) begangen werden und nicht strafbar sind, marschiert in den Schwachsinn und in den Ruin, weil ohne Ge-Wissen keine Erkenntnis möglich ist. Jeder Mensch kann den Schwachsinn inzwischen erkennen. Die Objektformel basiert auf der Verletzung der Menschenwürde. Das bedeutet, der konkrete Mensch wird zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe, im fingierten System juristisch zur Person herabgewürdigt. Damit wird der berechtigte und begünstigte Mensch in Seinem Inhaber- und Urheberrecht durch den juristischen Staat oder durch seine fiktionalen Mitbürger zu nichts anderem als zu einem bloßen Objekt reduziert, das unter vollständiger Verfügung eines UN-Rechtsystems steht. Der Mensch wird als eine x-beliebige Nummer eines Kollektivs, als ein Rädchen im Räderwerk, behandelt und ihm wird damit jede eigene geistig-moralische oder gar physische Existenz durch Instrumentalisierung durch die aufgezwungene funktionale Personifikation gleich entzogen. Mit der jüngsten und verspätet bestätigten Erkenntnis des juristischen Bundesgerichtshofes soll jedenfalls ein völlig neues UM-Denken in der fiktionalen Justiz vorgetäuscht werden, obwohl die nürnberger Prozesse als Vorbild für die Jurisfiktion bekannt sind. Auch damals mußte ein anderes Gericht im Sumpf der völkerrechtwidrigen Straftaten aufräumen. Nun ist es der Gerichthof der Menschen, der sich aus der Not des natürlichen Völkerrecht gebildet hat. Künftig können somit auch alle»kleinen Rädchen«, die an irgendeiner»un-rechtmaschinerie«mitgewirkt haben, wegen Beihilfe zur Haupttat verfolgt und verurteilt werden, weil Straftaten gemäß Völkerstrafgesetzbuch nie verjähren und damit auch nicht die Beihilfe. Unter augenfällig voreingenommener Genugtuung verkündeten die Propagandamedien des Rundfunkstaatsvertrages (ZDF- Joachim Pohl) diesen Wendepunkt in der Jurisfiktion mit den Worten:»Man muß es fast ein wenig respektlos ausdrücken: Jetzt hat es doch noch gereicht. Der frühere SS-Mann Oskar GRÖNING hat lange genug gelebt, so daß der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil sprechen konnte. Erstmals bestätigte er eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem Konzentrationslager.«Der Rundfunkstaatsvertrag ist nichts Anderes als wieder eine Beteiligungsgesellschaft, die Massen in der Versuchung in die Verführung bringt. Wir erinnern Uns an die Millionen Menschen, die Zwangsweise ihre Rundfunkgebühren an die Propaganda-Zentren von den Nachrichtendiensten zahlen müssen oder an die juristische Stadt-Ver(ge)walt(ig)ung oder Schornsteinfeger..., denn andernfalls gilt für die juristischen Bediensteten in der Bundesrepublik Deutschland, "Willst Du nicht mein Freund sein, hau ich Dir einen in die Fresse rein". Polizei, mein Freund und Helf dir bald!

31 31 Die Präliminarbedingungen in einer Republik sind klar definiert. Die Präliminargrundsätze im Grundrecht verbieten in einer Republik der öffentlichen Sache zum ewigen Frieden, Präliminargrundsätze Verbote von zur Freiheit von Exodus nach Genesis 1 Tarnung und Täuschung durch Aussetzung 2 Scheingeschäfte unter Geheimvorbehalt (Personifikation) zum Lügen und Betrügen 3 Verletzlichkeit und Veräußerlichkeit der Naturrechte 4 Polizei und Justiz 5 inflationäres Geldsystem (inflationärer Aberglaube (IN GOD WE TRUST) 6 Privatautonomie im öffentlichen Recht (Willkür und Billigkeit) 7 Demokratie (ist kein Grundrecht) Die gegenwärtige Jurisfiktion mit dem neuen Justizverständnis eröffnet nun aber bewußt ein völlig neues Verfolgungspotenzial für aktuelle und künftige Kriegstreiber von den juristischen Bediensteten: Krieg ist jede nicht freiwillige Tat/Handlung als Forderung gegen Menschen, die ohne einen Vertrag die Menschen zur Zahlung von Forderungen zwangsweise aufruft, denn Nimm dem Menschen sein Recht auf die Vertrag-Freiheit weg, dann ist der Staat nicht anderes als eine große Räuberbande. Augustinus von Hippo Legislative, Jurisfiktion und Ver(ge)walt(ig)ungspersonifikation sind Räuberbanden, wenn sie gegen die Legitimation des Menschen und der Menschheit, gegen die Verfassunggrundordnung (Art. 6, EGBGB) verstoßen. Das UN-Recht in der juristischen Bundesrepublik Deutschland wird über die Steuerpflicht finanziert. Die Steuer ist im Grunde nach eine freiwillig-gläubige Abgabe. Mit dem Zwang zur Steuerpflicht erkaufen sich die Menschen in einer Polarität von Frieden und Krieg ihre Waffen-Ruhe, doch mit dieser Steuerpflicht werden die Menschenrechtverbrechen der Menschenrechtverbrecher finanziert. Auch die völkerrechtswidrige Kriegs-Drehscheibe in Ramstein, bei der Verpflichtung mit irgendwelchen illegalen NATO-Kriegseinsätzen und selbstverständlich auch bei der erwiesenermaßen kriegstreiberischen Medienberichterstattung sowie Chemtrails oder Genmais, wie sie nachweislich tagtäglich in den Hauptmedien stattfindet, sind sie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, da sie die Entstehung und Verbreitung von Straftaten gegen Menschen billigend und belohnend in Kauf nehmen. Aus diesem Grund sind die juristischen Staaten verpflichtet, die Flüchtlinge aufzunehmen, weil die juristischen Staaten Exportwaffen liefern und Import-Flüchtlinge erhalten. Denn ohne diese»riesenräder«im Gesamtgetriebe wäre es regelrecht undenkbar, ganze Völker unter Tarnung und Täuschung unter Geheimvorbehalt von Scheingeschäften in Kriegswilligkeit zu bringen. Die Medien unterstützen aktuell laufende Kriege mit gefälschten Kriegsbildern, die gefälschte Kriegsberichterstattungen wi(e)der besseres Wissen zeigen.

32 32 Die Jurisfiktion und die Personal-Ver(ge)walt(ig)ung unterstützen sich gegenseitig und machen sogar Kopf-an-Kopf-Rennen bei Menschenrechtverletzungen mit. Die Pflicht zur Entnazifizierung zum ewigen Frieden in Art. 79, 139 GG fängt beim Widerstand gegen die Steuerpflicht, Rundfunkbeitrag... an, denn ohne Geld kann das UN-Recht nicht materialisiert werden. Die funktionalen Bediensteten in den Behörden würden ohne Geld als "morituri te salutant" oder Söldner nicht arbeiten. Jeder juristische Bedienstete hat also im öffentlichen Recht kein Grundrecht und ist rein privat illegitim tätig. Und welcher Mensch sich aufklären will und Fragen stellt, wird als "Prototyp Reichsbürger" nach dem Reichsdeportationsgesetz zum Reichsdeppen abgestempelt und strafbar ausgesetzt. Konsequenterweise kann nun auch jede nachgewiesene Mittäterschaft bei solch illegalen Kriegstreiberhandlungen bis zum»kleinsten Rädchen verfolgt und bestraft werden. Jeder, der eine Steuernummer hat oder besitzt, trägt zu Menschenrechtverletzungen durch Kriegsverbrechen ohne wenn und aber bei. Jedenfalls dürfte sich die neue fiktionale Justizpolitik des juristischen Bundesgerichtshofes zumindest als Steilvorlage für alle Kriegsgegner mit und ohne eine Uniform erweisen, denn ab sofort wird jeder Krieg, jeder behördliche Einsatz gegen Menschen zur absoluten Privatsache. Die juristischen Bediensteten behaupten, sie seien Beamte, doch vorzeigen können sie nur einen Dienstausweis. Das ist Amt(s)anmaßung, um Straftaten gegen Menschen zu verüben. Wer sich, in welchen Krieg auch immer, in welcher Form mit einbeziehen läßt, trägt ab sofort die private Verantwortung für alles, was ihm dort abverlangt wird. Allfällige Kriegsverbrechen können jederzeit zu seiner Privatsache werden, denn sie handeln privat mit der Privathaftpflicht, ob er, sie oder es darum gewußt hat oder nicht, wie es im Fall des SS-Buchhalters und somit aller Kriegs-Veteranen geschehen ist. Militär und Justiz, also Ver(ge)walt(ig)ungs-Polizei und Jurisfiktion dürfte es künftig schwer fallen, Steuerpflichtzahler davon zu überzeugen, daß ausgerechnet sie von einer potentiellen künftigen Mittäterschaft ausgeschlossen werden könnten. Kriegsdienst erfüllen Personen, die die Steuerpflicht gegen die Menschheit erfüllen. Steuerverweigerer sind Kriegsdienstverweigerer. Die Bestrafung der Menschenrechtverletzer ist notwendig, denn keine Erkenntnis ohne Ge- Wissen. Die neu angebrochene Straf-Verfolgungswelle gegen Menschenrechtverletzer ist als Mindestbeitrag nach dem Versuch, bestehende Menschenrechtverbrechen aufzuarbeiten und noch laufende Menschenrechtverletzungen zu beenden, denn nur nach der Restitution zur Amnestie kann die Menschenrechtverletzung beendet werden.

33 33 Während das "neue" Justizverständnis auf der einen Seite fordert, daß es keinen Schlußstrich unter das UN-Recht geben dürfe, muß auf der anderen Seite folgendes auch klar sein: Wer sich künftig widerstandslos oder ohne eine umfangreiche und kritische Aufklärung an illegalen Kriegen beteiligt, macht diesen Krieg zu seinem persönlichen Privat-Verbrechen. Wer mit der oder im Verband der juristischen Polizei und Jurisfiktion an Angriffskriegen gegen Menschen national, international oder supranational beteiligt oder finanziert, macht diese Kriegshandlungen zu seiner Privatsache. Zuletzt kann es wie nun im Fall sämtlicher SS- Veteranen jederzeit heißen: mitgegangen mitgefangen und mitgehangen. Nach Völkerrecht kann sich keiner im Fall eines Strafverfahrens auf Unwissenheit berufen, denn keiner kann weder sich selbst noch eine andere Vertragspartei von den Verantwortlichkeiten befreien, die ihr selbst oder einer anderen Vertragspartei auf Grund der Rechtverletzungen zufallen (Art. 1-3, 70, , 157 genfer Abkommen IV-SR ). Als schwere Verletzungen gelten jene und verjähren nach Völkerstrafgesetzbuch niemals, die die eine oder andere der folgenden Handlungen umfassen, sofern sie gegen Personen oder Güter begangen werden, die geschützt sind: vorsätzlicher Mord, Folterung oder unmenschliche Behandlung, einschließlich biologischer Experimente, vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität der Gesundheit, ungesetzliche Deportation oder Versetzung, ungesetzliche Gefangenhaltung, Nötigung einer geschützten Person zur Dienstleistung in den bewaffneten Kräften der feindlichen Macht oder Entzug ihres Anrechts auf ein ordentliches und unparteiisches, den Vorschriften des vorliegenden Abkommens entsprechendes Gericht(s)verfahren, das Nehmen von Geiseln sowie Zerstörung und Aneignung von Gut, die nicht durch militärische Erfordernisse gerechtfertigt sind und in großem Ausmaß auf unerlaubte und willkürliche Weise vorgenommen werden. Widerstand muß daher ab sofort für jeden Zivilisten zur Pflicht werden, will er, sie oder es für allfällig gegenwärtige oder zukünftige Kriegsverbrechen nicht zur Mitverantwortung gezogen werden. 1. Planung (Strategie) 2. Über die Kriegskunst (Kriegsführung) 3. Das Schwert in der Scheide (Angriff mit Strategie) 4. Taktik (Disposition militärischer Stärke) 5. Energie (Nutzung der Kraft) 6. Schwache und starke Punkte (Schwächen und Stärken) 7. Manöver (Kampf um die Initiative) 8. Taktische Varianten (Neun Varianten der Taktiken) 9. Die Armee auf dem Marsch (Marsch) 10. Terrain (Gelände) 11. Die neun Situationen (Neun Varianten der Gebiete) 12. Angriff durch Feuer (Feuerangriff) 13. Der Einsatz von Spionen (Einsatz von Spionen) Kunst des Krieges (chinesisch 孫孫孫孫, Pinyin Sūnzǐ bīngfǎ Sun Zi Beitrag von mustafa-selim von Amasya, Professor an der Akademie Menschenrecht Fachbereich Naturrecht im ius gentium - Recht des geistiglebendigenen Volkes

34 34 Rechtquelle im Naturrecht Akademie für das originäre Recht des Menschen gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig, humanitär und karitativ zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz des Recht der Menschen nach dem Schöpferbund in Treue zum Glauben im Naturrecht für Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor dem Schöpfer und der Schöpfung Akademie Menschenrecht

35 35 Die Diplomatik (Urkundenlehre, von altgriechisch diploma Gefaltetes, aus diplóos doppelt ) ist eine grundlegende Disziplin der historischen Hilfwissenschaft der Anerkennung. Sie beschäftigt sich mit der Einteilung, den Merkmalen, der Ausstellung, der Überlieferung, der Echtheit und dem historischen Wert von Rechturkunden. Das vorstaatliche Recht geht in der Notwendigkeit den Gesetzen vor. Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft Bundesrepublik Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom Regulierungsakt HK vom , WüD vom 18/ , GVG, 2 VwVfG, 40 VwGO Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2014 Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 ZEB Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2014 Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 GdM Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 9 /2013 Die globalen Nichtregierungorganisationen der Menschen sind legitim und legal, denn die Grundlage der Anerkennung im Völkerrecht liegt durch öffentliche Urkunden vor (StGBl. Nr. 139/1918 vom ), stehen nicht im Widerspruch zur ordnung(s)gemäßen Verfassungordnung und sind bereits in den Verfassungen des Internationalen Zentrum für Menschenrecht und des Zentralrat Europäischer Bürger vom , die zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben nach BVerwGE 123, 49 (54), -Vergleich Definition im Urteil vom BVerwG 3 C BVerwGE 99-, ausdrücklich bestimmt. Die globale Nichtregierung-Organisation der Menschen ist nach der Verfassungordnung mit den notwendigen originär-prärogativen überpositiven Recht aus den Verträgen ausgestattet und untersteht keiner staatlichen Aufsicht und keiner staatlichen Gerichtsbarkeit unter eigener Immunität, ordnet und verwaltet unter eigenem Recht und Gesetz, vergibt Ämter und Aufgaben selbstständig und darf Steuern erheben und besteht aus folgenden Organisationen: dem Vorstand / Rat dem Rat der Weisen den aktiven und passiven Zugehörigen und Mitgliedern der Rechtabteilung und dem Notariat für Menschenrecht der Verwaltung dem Hochkommissariat für Menschenrecht der Akademie und Öffentlichkeitsarbeit für Menschenrecht dem Gerichthof für Menschenrecht der United Human-Rights-Forces als Exekutive Hilf- und Vollstreckungbeamte

36 Rechte und Pflichten aus dem Auszug der UMR-Verfassung 36 Artikel Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu begründen, zu registrieren und zu legalisieren, 2. Übereinkommen mit Staaten und Völkerrechtssubjekten zu schließen, zu proklamieren und vor Staatsgerichten aufzutreten, 3. Menschenrechtverletzungen festzustellen, zu ahnden und als Rat Beschlüsse zu erstellen und zu fassen, die eine Sanktionierung der Menschenrechtverletzer zulassen, 4. als Schiedsgericht und politisch unabhängiges Judikativorgan Recht zu sprechen, 5. Beamte zu ernennen, 6. als Treuhänder aufzutreten, 7. diplomatischen Status und Immunität zu verleihen, 8. internationale und nationale Verträge, die universelle Rechtkraft besitzen, abzuschließen, 9. bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen, insbesondere das Recht in besetzten Gebieten Grund und Boden neu zuzuordnen und den in Kriegsgebieten lebenden Menschen neu zu übereignen und 10. auf Anruf einer Gesellschaft oder Gemeinschaft, die das Begehren eines eigenen Staates im Sinne der universalen Menschenrecht vorträgt, zu beraten, zu unterstützen und völkerrechtlich zu legitimieren. Artikel Das universelle Menschenrecht [UMR] genießt auf dem Gebiete der Zugehörigen und/oder Mitglieder die Vorrechte und Immunitäten, die zur Verwirklichung seiner Ziele notwendig sind. 2. Die Delegierten auf der Konferenz, die Mitglieder des Verwaltungsrates, sowie der Gründung-Rat und die Beamten des originären und prärogativen Amt genießen ebenfalls die Vorrechte und Immunitäten, derer Sie bedürfen, um in voller Unabhängigkeit Ihre in Verbindung mit der Organisation stehenden Aufgaben in der natürlichen Garantenpflicht erfüllen zu können. 3. Immunität der Vermögenswerte/Archive Die Vermögenswerte der Gründungsorganisationen, gleichviel wo und in wessen Besitz sie sich befinden, genießen Immunität vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder anderen Form der Beeinträchtigung oder Wegnahme, sei es durch Regierungs- oder durch gesetzgebende Maßnahmen. Die Archive der Gründungsorganisationen, gleich wo sie sich befinden, sind unverletzlich, unveräußerlich, nicht verhandelbar und nicht justiziabel. Dies gilt ebenso für elektronische Archive, Computerfestplatten oder sonstige im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung erzeugten oder gespeicherten Daten. Gebäude und Gebäudeteile und das anliegende Gelände, die, wer immer ihr Eigentümer oder Besitzer ist, für die Zwecke des UMR benutzt werden, und Archive und ganz allgemein alle Dokumente sowie Datenträger, die dem UMR gehören oder sich in seinem Besitz befinden, sind unverletzlich, unveräußerlich, nicht verhandelbar und nicht justiziabel. 4. Immunität der Organisationen Den Derivatorganisationen aus den Gründung-Organisationen, sowie entsprechend ernannte Bedienstete sowie deren Familienangehörige, wird neben der Immunität im dienstlichen Bereich auch die Immunität im privaten Bereich für die Dauer ihres Amt volle diplomatische Immunität zuerkannt.

37 37 Hinweis bei Obligation - Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand: Durch Vertrag StGBl. Nr. 139/1918 vom ist der Gerichthof der Menschen gemäß 2 BeurkG als Globalrechtbund öffentlich-rechtlich zum Schutz des Menschen nach Art. 25, 140 GG, Art. 73 UN-Charta, Art genfer Konvention zum Schutz vor der Zivilperson (am 1. Freitag nach der 21 völkerrechtlichen Tagesfrist vom ) am unmittelbar und rechtmäßig in Kraft getreten, nach dem durch die Veröffentlichung im Osservatore Romano der Erlaß motu proprio des Vatikanum vom apostolischen Palast, am im ersten Jahr seines Pontifikats zum zum Schutz der Menschenwürde promulgiert wurde. Die Funktionsimmunität von profanen Beamten im Völkerrecht ist für die Bestimmung des Gerichthof der Menschen natürlich aufgehoben worden. Durch StGBl. Nr. 139/1918 vom ist der Landesnotar nach dem Notargesetz der gesetzliche Vertreter des Landes unter der deutschen Verfassung vom nach Art. 6, 50 EGBGB durch Vertrag von Saint-Germain vom Deutsch-Österreich gemäß Art. 123 GG. Die Urkunde des Gerichthof der Menschen ist original akkreditiert beglaubigt mit zusätzlichem internationalen Charakter nach dem haager Abkommen über die internationale Überbeglaubigung und dem wiener Übereinkommen des Recht des Vertrages. Obligationen gegen Vertragsbedienstete (Behördenbedienstete) können dann in der SCHUFT- Datenbank (im Gegensatz zu SCHUFA) eingetragen werden. Die Vollstreckung erfolgt über das Internationale Zentrum für Menschenrecht. Quelle: Vollzug des Völkerrecht - Art genfer Abkommen IV. - Vertrag SR VStGB UN-RES A/66/462/Add.2, UN-RES 43/225, UN-A/RES/66/164, UN-A/RES/53/144, UN-A/RES/53/625/Add. 2, UN-DOC A/C.5/43/18 sowie UN-Resolution A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III) 56/83 zu ILC gemäß Art. 73 UN-Charta gemäß Art. 25 GG nach natürlich-völkerrechtlichem Vertrag Art. 1, 125, 127 im Vertrag genfer Abkommen Art. 1, 142, 144 im Vertrag genfer Abkommen

38 38 Hinweis zur Haftung! Verbände als juristische Funktionsvereinigungen sind keine juristischen Personen, stellen also neben ihren Mitgliedern keine eigenständigen Recht(s)subjekte dar und sind grundsätzlich nicht fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, sind nicht rechtfähig, sondern schuldhaft (vertraglich obligatorisch) tätig. Sie werden als nicht recht(s)fähige Vereine ( 54 BGB) als nicht eingetragene Vereine bezeichnet. Anders als bei eingetragenen Vereinen haftet, wer im Namen eines Verbandes einem Dritten gegenüber ein Recht(s)geschäft vornimmt, gemäß 54 Satz 2 BGB dem Dritten gegenüber für dieses Recht(s)geschäft persönlich. Haben mehrere gehandelt, haften sie als Gesamtschuldner. Für unerlaubte und andere zum Schadensersatz verpflichtende Handlungen der Vereinsorgane gegenüber Dritten haften gemäß 31 BGB analog die Verbandsmitglieder als Gesamtschuldner. Politische und gewerkschaftliche Verbände sind verbotene Organisationen, weil sie von Menschenrechtverletzungen aufrecht erhalten werden, denn wenn die ZPO auf die Verwaltungsund Sozialgerichtsbarkeit anwendbar sein soll, dann gilt das BGB und nicht das SGB und die VwVfG, denn SGB und VwVfG sind nicht zivil, sondern öffentlich, also nicht privat (Vergleich 173 VwGO, 202 SGG). Der Missionar steht im Zentrum des Behördennetzwerks und firmiert als jp. Anführer von Gruppenverbänden juristischer Personen. Als Anführer gilt die juristische Fiktionsfunktion somit automatisch als verantwortlicher Drahtzieher aller Unternehmungen jedes einzelnen Bediensteten in den Behörden als Bandenchef. Der verantwortliche Anführer solcher demokratischer Verbände juristischer Personen trägt die Haftung für Rechtverletzungen, denn Demokratie ist kein Grundrecht (Art. 1 Grundrecht). Das Grundrecht geht dem Grundgesetz vor. Verbände können mangels Recht(s)persönlichkeit nicht Träger eines Vermögens (der Summe aller geldwerten Güter wie beweglicher Sachen, Immobilien, Forderungen etc.) sein, denn nicht eingetragene Verbände außerhalb des Heiligen Auftrages sind auch nicht Grundrecht berechtigt, nicht Grundrecht fähig und somit nicht Grundbuch fähig! Verbände können mangels Recht(s)persönlichkeit nicht selbst Kläger sein ( 50 Abs. 1 ZPO), weil sie nicht Recht-, sondern nur Vertrag verpflichtet sind (prozeßfähig - einjustierbar). Nach Annahme der Obligation, nach der Wohlverhaltensphase des obligatorischen Vertrages auf Gegenseitigkeit von Recht des Gläubiger und Vertrag des Schuldners sowie die Nichtzahlung der gesamten Leistungvertragbringschuld nach Verfristung g i l t für alle Verantwortlichen der juristischen Verbände als Schuldner und der beschuldigten Personen ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu den obigen Tatsachen und Annahmen mit allen Konsequenzen zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht vom Gläubiger zu bestimmender Höhe, zur Publikation der Notiz über dieses Pfandrecht, in einem vom Gläubiger frei und global wählbares straf- und zivilrechtliches Schuldnerverzeichnis Genesis SCHUFT Datenbank, als ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche und natürliche Mittel des Schuldner und der Schuldner in der Organisationshaftung.

39 Begriffsbestimmung und Definition von Mensch und Person 39 Der Mensch ist keine Person! Der Mensch wird als ganzheitlicher Körper, Seele und Geist frei in Liebe geboren, trägt die schöpferische Botschaft als Grenze der Laizität auf Erden und alle Rechte in der Welt in sich, weil Er Mensch ist. Der Mensch, als Inhaber der tatsächlichen Gewalt auf Erden, ist im heiligen Auftrag des Schöpferbundes als Terminus Urheber und begünstigter Walter des Sachenrecht. Das "jura singulorum", das Recht des einzelnen Menschen als individuelles Rechtgut, das unverletzliche und unveräußerliche Recht der Freiheit ist nicht verhandelbar. Liegt "jura singulorum" vor, kann eine Gemeinschaft des Personalkults nicht in unverantwortlich demokratischer Abstimmung den Inhaber dieses Recht überstimmen. Der Inhaber des "jura singulorum", der Mensch, ist frei in Seiner Entscheidung, da Er als Mensch Inhaber der tatsächlichen Gewalt auf Erden in der Welt ist. Der geistig-lebendigene Mensch ist keine Person (Erläuterung Tabelle Mensch / Person) und befreit sich mit Seinem Inhaber- und Urheberrecht ganzheitlich von der Person und der Verwaltung mit der Zugehörigkeit zum Menschsein über das Amt der Menschen auf Erden in Treue zum Glaube an die Gesellschaft der Menschen [GdM]. Wir befreien Uns von der Personifikation durch Unser Bekenntnis zum Glaube im Schöpferbund zum Menschsein von den Verbänden der Jurisdiktion, die Uns und Unser Recht unmündig halten. Jeder zugehörige Mensch in Unserem gesellschaftlichen Bund des Glauben befolgt Sein Ziel im Heiligen Auftrag zum Wohl der Menschen und der Menschheit und unterstellt Sich zum Schutz nach den Geboten des Naturrecht freiwillig dem Gerichthof der Menschen, weil außerhalb der Sonderlehre des Naturrecht im öffentlichen Positivismus Ethos und Recht außer Kraft gesetzt sind. Wir Menschen sind mit Unserem Rechtschutz einverstanden, daß Unsere Daten in weltweiten öffentlichen Datenbanken und Bibliotheken über Rubrum, Rechtwahl und Gericht(s)stand gespeichert werden. Wir distanzieren Uns vom profanen System der Verbände juristischer Personen. Oberste Rechtwahl ist Naturrecht unter Erkennung der Strafbarkeitgebote von Völkermord und Mord an Menschen Diebstahl, Raub und Vertragsbruch Blasphemie und Götzenanbetung Unzucht am Leben und Brutalität gegen Tiere Wir stellen Uns freiwillig und öffentlich dem Gerichthof der Menschen als einen Pflichtgerichthof zur Wahrung des Rechtprinzips der Verwaltung und entsagen Uns von affektiven und peinlichen Taten außerhalb der Garantenpflicht von Notwehr, Notstand und Selbsthilfe. Quelle: Gen: 5 EU; 6 (9, 11, 18) EU, 8 (15-22) EU; 9 (1-13, 19) EU; Talmudtraktat: Sanhedrin 13; 56a/b Ex 19, 15 Lut, Maimonides, Hilchot Melachim 8,11; 9,1ff und Jehuda Ha-Levi, Kursari 3,73

40 40 In der Genesis wird jeder, der diese sieben Noachidischen Gebote akzeptiert und sich an sie hält, als Zaddik (Gerechter/Rechtschaffener) angesehen es bedarf dazu keiner besonderen Aufnahme. Die organisierten Menschen, die diesen Weg bewusst gewählt haben, bezeichnen sich selbst als B'nei Noach Kinder Noachs. In der Heiligen Geschichte wird erstmals von einem Bund gesprochen, den Gott Noach vor der Flut verheißt (Gen 6,18 EU) und nach der Flut erfüllt (Gen 9,9 EU). Dieser Bund sind die sieben noachidischen Gebote von Genesis im Rahmen einer rechtlichen Beziehung zwischen Gott und den Menschen. Die sieben Gebote des Bundes gelten auch für die Kinder Noachs für die ganze Menschheit (Gen 9,19 EU). Innerhalb dieses vertraglich geschnittenen Bundes kann von Geboten gesprochen werden. Deshalb wurden die sieben Gebote die noachidischen Gebote genannt, obwohl sechs davon schon seit Adam, vor der Flutgeschichte, bekannt waren. Bestimmung oder Grundform (1. Mose 3, Genesis 1. Mose 2. 4b-9.15, 9,1-11) Normalform sind die letzten Elemente in der Genesiskette der nicht reduzierbaren Rechtrelation der ganzheitlichen und heiligen Komplexität (1. Normalform) Und Gott der HERR nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, daß er ihn baute und bewahrte (2. Normalform) Und Gott der HERR gebot dem Menschen und sprach: Du sollst essen von allerlei Bäumen im Garten (3. Normalform - Person) aber von dem Baum der Erkenntnis des Guten und des Bösen sollst du nicht essen; denn welchen Tages du davon ißt, wirst du des Todes sterben. Als Noachidische Gebote werden die sieben Gebote bezeichnet, die für alle Menschen Geltung haben. Anders- oder ungläubige Menschen, die die Gebote einhalten, können als Zaddik Gerechte Anteil an der kommenden Welt erhalten, weswegen keine Notwendigkeit der Mission anders- oder ungläubiger Menschen vorausgesetzt wird. Nach Überlieferung der Lehrerzählung (Midrasch) hat Gott seine Gebote allen Völkern angeboten. Das annehmende Volk sollte das besondere Eigentum und das Heilige Volk (Ex 19,5 LUT) in der Genesis sein. Alle Völker lehnten die formulierten Forderungen dieses Ansinnens als zu unmenschlich, zu anstrengend und unerfüllbar im Vorrang der Sünde ab. Das Amt der Menschen bindet alle Menschen an das Recht zu Recht (Art. 53, 73, 107 UN- Charta), um die Heiligen Gebote zu erfüllen.

41 41 Für die nicht reduzierbare Komplexität des kategorischen und absoluten Imperativ erfordern die Gebote in der Normalform, daß ein Mensch ein Mindestmaß an glaube(n)rechtlichen Regeln zu beachten hat und die Menschen in drei Klassen von Heiden abzuleiten sind: Menschsein: Der Ben Noach, hält die noachidischen Gebote ein. Menschwerden: Der Ger Toschaw, hat vor einem öffentlichen Gerichthof erklärt, daß er die Noachidischen Gebote einhalten wird. Er durfte als Fremder im Heiligen Land auf Erden wohnen. Menschs(ch)ein: Der Nochri, hält die noachidischen Gebote nicht ein. Die Zugehörigkeit der Menschen kann unter Erkennung der Strafbarkeitsgebote von Völkermord und Mord an Menschen Diebstahl, Raub und Vertragsbruch Blasphemie und Götzenanbetung Unzucht am Leben und Brutalität gegen Tiere formlos erklärt werden. Ich bestimme freiwillig und öffentlich den Gerichthof der Menschen als einen Pflichtgerichthof zur Wahrung des Rechtprinzips der Verwaltung und entsage Mich von affektiven und peinlichen Taten außerhalb der Garantenpflicht von Notwehr, Notstand und Selbsthilfe bei Rechtbankrott. Rechtgrundlagen: (Gen 9,1 13 EU) (Gen 6,18 EU) (Gen 9,9 EU) Ich befreie Mich von der Personifikation durch Mein Glaube(n)bekenntnis im Schöpferbund zum MenschSein. entsage Mich von der Person und Personifikation. von den Verbänden der Jurisdiktion, die Mich und Mein Recht unmündig halten. Muster: AdM - GdM, TT.MM.JJJJ - nach jesus christus Geburt vorname, Herr des juristisch angedichteten Person NACHNAMEN, geboren am TT.MM.JJJJ auf Erden Geburtsort nach jesus christus Geburt Sohn von Vater vorname und Mutter vorname

42 GdM 42 Verantwortlichkeit für das Verhalten von natürlichen und juristischen Personen gegenüber geistig-lebendigenen Menschen Verursacht eine Person eine Gefahr gegen einen Menschen oder gegen das Recht, Eigentum oder Besitz des Menschen, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten. Ist für die Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt, so können die Maßnahmen im Rahmen ihres oder seines Aufgabenkreises auch gegen die Betreuerin oder den Betreuer gerichtet werden. Verursacht eine Person, die zu einer Verrichtung bestellt ist, die Gefahr in Ausführung der Verrichtung, so können Maßnahmen auch gegen denjenigen gerichtet werden, der die andere Person zu der Verrichtung bestellt hat. Geht von einem Tier, einer Sache, einer natürlichen oder juristischen Person eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen diejenige Person zu richten, die die tatsächliche Gewalt innehat. Die für Sachen geltenden Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Tiere und Fiktionen entsprechend anzuwenden. Maßnahmen können auch gegen eine Person gerichtet werden, die Eigentümerin oder Eigentümer oder sonst an der Sache berechtigt ist. Dies gilt nicht, wenn die tatsächliche Gewalt ohne den Willen des Menschen ausgeübt wird. Geht die Gefahr von einer herrenlosen Sache oder Fiktion aus, so können die Maßnahmen gegen diejenige Person gerichtet werden, die das Eigentum an der Sache aufgegeben hat. Juristische Personen sind Fiktionen. Der Gerichtshof der Menschen kann Maßnahmen gegen andere Personen als Verantwortlichen richten, wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ist, Maßnahmen gegen die Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen, der Gerichtshof die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren kann und die natürlichen und juristischen Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können. Die Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, solange die Abwehr der Gefahr nicht auf andere Weise möglich ist.

43 43 GdM - Regeln im Vorgang 1 Durch Feststellungauftrag kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungfeststellungauftrag) sowie die Verpflichtung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungfeststellungauftrag) begehrt werden. 2 Der Feststellungauftrag ist zulässig, wenn der Mensch durch Seine Richtung geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder Ablehnung oder Unterlassung in Seinen natürlichen Rechten verletzt zu sein. 3 Durch gerichteten Auftrag kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts geprüft werden, wenn der Mensch ein rechtliches Interesse an Seinem Inhaberrecht, berechtigtes Interesse an Seinem Urheberrecht hat (Feststellungauftrag). 4 Die Feststellung kann nicht begehrt und der Gerichthof bei Nichtvorlage von Gefahr im Verzug oder höherer Gewalt angerufen werden, wenn es nicht dem Willen des Menschen entspricht, wenn der Mensch unter Erkennung der Strafbarkeitsgeboten von Völkermord und Mord an Menschen Diebstahl, Raub und Vertragsbruch Blasphemie und Götzenanbetung Unzucht am Leben und Brutalität gegen Tiere freiwillig und öffentlich den Gerichthof der Menschen als einen Pflichtgerichtshof zur Wahrung des Rechtprinzips der Verwaltung ernsthaft erkennt und sich von affektiven und peinlichen Taten und von der Personifikation durch Mein Glaube(n)bekenntnis im Schöpferbund zum MenschSein. entsage Mich von der Person und Personifikation. von den Verbänden der Jurisdiktion, die Mich und Mein Recht unmündig halten außerhalb der Garantenpflicht (von Notwehr, Notstand und Selbsthilfe und Rechtbankrott) entsagt.

44 44 GdM - Regeln im Vorgang 5 Der Gerichthof der Menschen kann nicht angerufen werden, soweit innerhalb der Personifizierung das Recht durch Gestaltungs- oder Leistungsklagen bei den profanen Privatgerichten verfolgt wird und sich der Mensch dem Gerichthof der Menschen nicht freiwillig unterstellt hat. Dies gilt auch, wenn die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird. 6 Mehrere Feststellungaufträge können vom Menschen in einem Feststellungauftrag zusammen verfolgt werden, wenn sie sich gegen denselbe Personen und Verantwortliche richten und im Zusammenhang stehen. 7 Rechtbehelfe gegen naturrechtliche Handlungen sind an keine Form der Norm zur Gefahrenabwehr und Prävention des Recht gebunden. Rechtbehelfe können nur durch Rechtträger der juristischen Person als rechtliche Vertretung eingelegt und begründet werden. Juristische Person und ihre gesetzlichen Vertretungen sind keine Rechtträger des Naturrecht. 8 Der Gerichthof der Menschen stellt abschließend fest. Nichtigkeitsrüge ist nur bei Verletzung der Objektivität durch Restitution möglich und muß offenkundig oder glaubhaft nachgewiesen werden. 9 Die Individualfeststellung ist so durchzuführen, um so weit wie möglich das Recht in der Garantenpflicht aufrechtzuerhalten. GdM, Inkrafttreten vom

45 45 Akademie Menschenrecht Die Diplomatik (Urkundenlehre, von altgriechisch diploma Gefaltetes, aus diplóos doppelt ) ist eine grundlegende Disziplin der historischen Hilfwissenschaft der Anerkennung. Sie beschäftigt sich mit der Einteilung, den Merkmalen, der Ausstellung, der Überlieferung, der Echtheit und dem historischen Wert von Rechturkunden. Das vorstaatliche Recht geht in der Notwendigkeit den Gesetzen vor. Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft Bundesrepublik Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom Regulierungsakt HK vom , WüD vom 18/ , GVG, 2 VwVfG, 40 VwGO Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2014 Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 ZEB Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2014 Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 GdM Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 9 /2013 Die globalen Nichtregierungorganisationen der Menschen sind legitim und legal, denn die Grundlage der Anerkennung im Völkerrecht liegt durch öffentliche Urkunden vor (StGBl. Nr. 139/1918 vom ), stehen nicht im Widerspruch zur ordnung(s)gemäßen Verfassungordnung und sind bereits in den Verfassungen des Internationalen Zentrum für Menschenrecht und des Zentralrat Europäischer Bürger vom , die zur allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben nach BVerwGE 123, 49 (54), -Vergleich Definition im Urteil vom BVerwG 3 C BVerwGE 99-, ausdrücklich bestimmt. Die globale Nichtregierung-Organisation der Menschen ist nach der Verfassungordnung mit den notwendigen originär-prärogativen überpositiven Recht aus den Verträgen ausgestattet und untersteht keiner staatlichen Aufsicht und keiner staatlichen Gerichtsbarkeit unter eigener Immunität, ordnet und verwaltet unter eigenem Recht und Gesetz, vergibt Ämter und Aufgaben selbstständig und darf Steuern erheben und besteht aus folgenden Organisationen: dem Vorstand / Rat dem Rat der Weisen den aktiven und passiven Zugehörigen und Mitgliedern der Rechtabteilung und dem Notariat für Menschenrecht der Verwaltung dem Hochkommissariat für Menschenrecht der Akademie und Öffentlichkeitsarbeit für Menschenrecht dem Gerichthof für Menschenrecht der United Human-Rights-Forces als Exekutive Hilfs- und Vollstreckungsbeamte

46 Rechte und Pflichten aus dem Auszug der UMR-Verfassung 46 Artikel Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu begründen, zu registrieren und zu legalisieren, 12. Übereinkommen mit Staaten und Völkerrechtssubjekten zu schließen, zu proklamieren und vor Staatsgerichten aufzutreten, 13. Menschenrechtverletzungen festzustellen, zu ahnden und als Rat Beschlüsse zu erstellen und zu fassen, die eine Sanktionierung der Menschenrechtverletzer zulassen, 14. als Schiedsgericht und politisch unabhängiges Judikativorgan Recht zu sprechen, 15. Beamte zu ernennen, 16. als Treuhänder aufzutreten, 17. diplomatischen Status und Immunität zu verleihen, 18. internationale und nationale Verträge, die universelle Rechtkraft besitzen, abzuschließen, 19. bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen, insbesondere das Recht in besetzten Gebieten Grund und Boden neu zuzuordnen und den in Kriegsgebieten lebenden Menschen neu zu übereignen und 20. auf Anruf einer Gesellschaft oder Gemeinschaft, die das Begehren eines eigenen Staates im Sinne der universalen Menschenrecht vorträgt, zu beraten, zu unterstützen und völkerrechtlich zu legitimieren. Artikel Das universelle Menschenrecht [UMR] genießt auf dem Gebiete der Zugehörigen und/oder Mitglieder die Vorrechte und Immunitäten, die zur Verwirklichung seiner Ziele notwendig sind. 5. Die Delegierten auf der Konferenz, die Mitglieder des Verwaltungsrates, sowie der Gründung-Rat und die Beamten des originären und prärogativen Amt genießen ebenfalls die Vorrechte und Immunitäten, derer Sie bedürfen, um in voller Unabhängigkeit Ihre in Verbindung mit der Organisation stehenden Aufgaben in der natürlichen Garantenpflicht erfüllen zu können. 6. Immunität der Vermögenswerte/Archive Die Vermögenswerte der Gründungsorganisationen, gleichviel wo und in wessen Besitz sie sich befinden, genießen Immunität vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder anderen Form der Beeinträchtigung oder Wegnahme, sei es durch Regierungs- oder durch gesetzgebende Maßnahmen. Die Archive der Gründungsorganisationen, gleich wo sie sich befinden, sind unverletzlich, unveräußerlich, nicht verhandelbar und nicht justiziabel. Dies gilt ebenso für elektronische Archive, Computerfestplatten oder sonstige im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung erzeugten oder gespeicherten Daten. Gebäude und Gebäudeteile und das anliegende Gelände, die, wer immer ihr Eigentümer oder Besitzer ist, für die Zwecke des UMR benutzt werden, und Archive und ganz allgemein alle Dokumente sowie Datenträger, die dem UMR gehören oder sich in seinem Besitz befinden, sind unverletzlich, unveräußerlich, nicht verhandelbar und nicht justiziabel. 4. Immunität der Organisationen Den Derivatorganisationen aus den Gründung-Organisationen, sowie entsprechend ernannte Bedienstete sowie deren Familienangehörige, wird neben der Immunität im dienstlichen Bereich auch die Immunität im privaten Bereich für die Dauer ihres Amt volle diplomatische Immunität zuerkannt.

47 47 Hinweis bei Obligation - Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand: Durch Vertrag StGBl. Nr. 139/1918 vom ist der Gerichthof der Menschen gemäß 2 BeurkG als Globalrechtbund öffentlich-rechtlich zum Schutz des Menschen nach Art. 25, 140 GG, Art. 73 UN-Charta, Art genfer Konvention zum Schutz vor der Zivilperson (am 1. Freitag nach der 21 völkerrechtlichen Tagesfrist vom ) am unmittelbar und rechtmäßig in Kraft getreten, nach dem durch die Veröffentlichung im Osservatore Romano der Erlaß motu proprio des Vatikanum vom apostolischen Palast, am im ersten Jahr seines Pontifikats zum zum Schutz der Menschenwürde promulgiert wurde. Die Funktionsimmunität von profanen Beamten im Völkerrecht ist für die Bestimmung des Gerichthof der Menschen natürlich aufgehoben worden. Durch StGBl. Nr. 139/1918 vom ist der Landesnotar nach dem Notargesetz der gesetzliche Vertreter des Landes unter der deutschen Verfassung vom nach Art. 6, 50 EGBGB durch Vertrag von Saint-Germain vom Deutsch-Österreich gemäß Art. 123 GG. Die Urkunde des Gerichthof der Menschen ist original akkreditiert beglaubigt mit zusätzlichem internationalen Charakter nach dem haager Abkommen über die internationale Überbeglaubigung und dem wiener Übereinkommen des Recht des Vertrages. Obligationen gegen Vertragsbedienstete (Behördenbedienstete) können dann in der SCHUFT- Datenbank (im Gegensatz zu SCHUFA) eingetragen werden. Die Vollstreckung erfolgt über das Internationale Zentrum für Menschenrecht. Quelle: Vollzug des Völkerrecht - Art genfer Abkommen IV. - Vertrag SR VStGB UN-RES A/66/462/Add.2, UN-RES 43/225, UN-A/RES/66/164, UN-A/RES/53/144, UN-A/RES/53/625/Add. 2, UN-DOC A/C.5/43/18 sowie UN-Resolution A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III) 56/83 zu ILC gemäß Art. 73 UN-Charta gemäß Art. 25 GG nach natürlich-völkerrechtlichem Vertrag Art. 1, 125, 127 im Vertrag genfer Abkommen Art. 1, 142, 144 im Vertrag genfer Abkommen

48 48 Hinweis zur Haftung! Verbände als juristische Funktionsvereinigungen sind keine juristischen Personen, stellen also neben ihren Mitgliedern keine eigenständigen Recht(s)subjekte dar und sind grundsätzlich nicht fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, sind nicht rechtfähig, sondern schuldhaft (vertraglich obligatorisch) tätig. Sie werden als nicht recht(s)fähige Vereine ( 54 BGB) als nicht eingetragene Vereine bezeichnet. Anders als bei eingetragenen Vereinen haftet, wer im Namen eines Verbandes einem Dritten gegenüber ein Recht(s)geschäft vornimmt, gemäß 54 Satz 2 BGB dem Dritten gegenüber für dieses Recht(s)geschäft persönlich. Haben mehrere gehandelt, haften sie als Gesamtschuldner. Für unerlaubte und andere zum Schadensersatz verpflichtende Handlungen der Vereinsorgane gegenüber Dritten haften gemäß 31 BGB analog die Verbandsmitglieder als Gesamtschuldner. Politische und gewerkschaftliche Verbände sind verbotene Organisationen, weil sie von Menschenrechtverletzungen aufrecht erhalten werden, denn wenn die ZPO auf die Verwaltungsund Sozialgerichtsbarkeit anwendbar sein soll, dann gilt das BGB und nicht das SGB und die VwVfG, denn SGB und VwVfG sind nicht zivil, sondern öffentlich, also nicht privat (Vergleich 173 VwGO, 202 SGG). Der Missionar steht im Zentrum des Behördennetzwerks und firmiert als jp. Anführer von Gruppenverbänden juristischer Personen. Als Anführer gilt die juristische Fiktionsfunktion somit automatisch als verantwortlicher Drahtzieher aller Unternehmungen jedes einzelnen Bediensteten in den Behörden als Bandenchef. Der Verantwortliche Anführer solcher demokratischer Verbände juristischer Personen trägt die Haftung für Rechtverletzungen, denn Demokratie ist kein Grundrecht (Art. 1 Grundrecht). Das Grundrecht geht dem Grundgesetz vor. Verbände können mangels Recht(s)persönlichkeit nicht Träger eines Vermögens (der Summe aller geldwerten Güter wie beweglicher Sachen, Immobilien, Forderungen etc.) sein, denn nicht eingetragene Verbände außerhalb des Heiligen Auftrages sind auch nicht Grundrecht berechtigt, nicht Grundrecht fähig und somit nicht Grundbuch fähig! Verbände können mangels Recht(s)persönlichkeit nicht selbst Kläger sein ( 50 Abs. 1 ZPO), weil sie nicht Recht-, sondern nur Vertrag verpflichtet sind (prozeßfähig - einjustierbar). Nach Annahme der Obligation, nach der Wohlverhaltensphase des obligatorischen Vertrages auf Gegenseitigkeit von Recht des Gläubiger und Vertrag des Schuldners sowie die Nichtzahlung der gesamten Leistungvertragbringschuld nach Verfristung g i l t für alle Verantwortlichen der juristischen Verbände als Schuldner und der beschuldigten Personen ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu den obigen Tatsachen und Annahmen mit allen Konsequenzen zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht vom Gläubiger zu bestimmender Höhe, zur Publikation der Notiz über dieses Pfandrecht, in ein vom Gläubiger frei und global wählbares straf- und zivilrechtliches Schuldnerverzeichnis Genesis SCHUFT Datenbank, als ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche und natürliche Mittel des Schuldner und der Schuldner in der Organisationshaftung.

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106 106 Tautologie: Privat (Ersitzung) ist im öffentlichen Recht verboten. Justizia, die Verkörperung der irrigen Idee der Gerechtigkeit mit blinden Augen: Wie schwer ist 1 Kubikmeter Recht, da Justizia das Recht wiegen will? Welche Farbe hat der Geist eines Menschen, da sie mit verschlossen Augen den Geist erkennen möchte? - JP. Universitäten und jp. Hochschulen für Recht- und Geisteswissenschaften sind Pseudo-Wissenschaften zur Götzenanbetung. - jp. Runfunkanstalten betreiben Blasphemie (1. Mose 3, Genesis 1. Mose 2. 4b-9.15, 9,1-11). Pseudo-Wissenschaft (Lügen-Wissen-schaffen) Gift- und Aufmischer (kein Recht-Wissen-schaffen) Pseudowissenschaft (griech. ψεύδω, pseudo, ich täusche vor ) ist ein Begriff für Behauptungen, Lehren, Theorien, Praktiken und Institutionen, die beanspruchen, Wissenschaft zu sein, aber Ansprüche an Wissenschaften nicht erfüllen. Der Begriff wird sowohl analytisch-deskriptiv als auch abwertend benutzt. Pseudowissenschaften treten mit dem Anspruch der Wissenschaftlichkeit auf. Pseudowissenschaften stehen im Widerspruch zu den anerkannten wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen. Pseudo-Wissen schaffen Recht- und Geisteswissenschaft Rundfunkstaatsvertrag Wahrsagung - Mantik, Divination (Din-DIN) Medium - Medial (Vermittlung- Übermittlung) Giftmischer Prognose (Versuch und Irrtum) Aufmischer Provokateur (Muster) (Juristen Advokat Spitzbuben) Schönfärber, Schönredner Universitäten und Hochschulen RStV- GEZ- Medien Positivismus - Justiz - IchPsychosen Verkauf - Werbung Positionierungprozeß unmündige Vertragsirre AIDA - Wunschvorstellung Quelle: Akademie Menschenrecht, Bielfeldtweg 26, [D-21682] STADE nach jesus christus Geburt

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