Notwendigkeit einer Rechtsordnung
|
|
- David Berger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Notwendigkeit einer Rechtsordnung Wir Menschen sind in ein System von Gewohnheiten, Verhaltensregeln und das soziale Ordnungssystem eingebunden. Nur wer sich an diese Regeln hält, wird in der Gesellschaft akzeptiert. Wesen und Zweck des Rechts Die Rechtsvorschriften haben folgende Aufgaben: 1. Ordnungsfunktion des Rechtes Um das tägliche Zusammenleben friedlich zu gestalten, sind verbindliche Verhaltensnormen notwendig. Dafür sorgt das Recht. 2. Freiheitsfunktion des Rechts Recht sollte so gestaltet sein, daß dem Individuum eine größtmögliche persönliche Freiheit im Denken und Handeln eingeräumt wird. 3. Schutzfunktion des Rechtes Im täglichen Leben müssen meist die Schwächeren vor den Stärkeren geschützt werden. Diese Aufgabe übernimmt das Recht. Um diesen Funktionen des Rechts gerecht zu werden, muß eine Rechtsordnung zweckmäßig und durchsetzbar sein. Das Ziel und der Maßstab jeder Rechtsordnung ist die Gerechtigkeit. Recht: ist das soziale Ordnungssystem des Staates. Die Vorschriften sollen objektiv sein und richten sich nicht nach dem Einzelfall, sondern werden dort angewendet. Gerechtigkeit: ist die persönliche Empfindung eines Rechtsgefühls. Wurzeln des Rechts Die Wurzeln des heutigen Rechts liegen in Sitten, Bräuchen sowie in religiösen Vorstellungen und ethischen Idealen begründet. Das deutsche Recht orientiert sich nah am römischen Recht und wurde mehr und mehr von ihm durchdrungen. Die Vor- und Nachteile diese Systems sind heute noch erkennbar. Durch Abstraktion (Loslösung vom konkreten Fall) können Rechtsgrundsätze besser heraus gearbeitet werden, aber die allgemeine Verständlichkeit (konkreter Rechtsfall) leidet darunter.
2
3 Formen des Rechts Die Rechtsnormen sind allmählich gewachsen und sind heute wie folgt geordnet: Menschenrechte Grundgesetz förmliche Gesetze Rechtsverordnungen Satzungen (Gemeindesatzung) Gewohnheitsrechte (Wegerecht) Grundbegriffe Eigentum und Besitz Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer kann mit der Sache nach seinem Belieben verfahren. (Ausnahme - Eigentum verpflichtet -Mietwohnung) Besitz ist dagegen die tatsächliche Herrschaft (Gewalt) über eine Sache. Aufbau des BGB Die rechtlichen Grundlagen des Privatrechtes findet man im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch). Das BGB ist in fünf Bücher eingeteilt: 1. Buch Allgemeiner Teil Buch Schuldverhältnisse hierin werden die allgemeinen Regeln aufgestellt, die im gesamten bürgerlichen Recht von Bedeutung sind allgemeines Schuldrecht ( ) es enthält Regelungen, die für alle schuldrechtlichen Verhältnisse gelten, sofern nicht Sonderregeln bestehen besonderes Schuldrecht ( ) Regelungen über vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse (z.b. Kauf-, Werkvertrag,
4 Bereicherungs- und Deliktsrecht) 3. Buch Sachenrecht Buch Familienrecht Buch Erbrecht hierin werden die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten und Sachen beschrieben (z.b. Besitz an Sachen, Eigentum, Hypothek) hierin sind alle die mit der Ehe zusammenhängenden Fragen sowie das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern geregelt regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes von Menschen
5 Überblick über die Einteilung der Rechtsgebiete In der BRD kennt man zwei Rechtsgebiete. Das Privatrecht beruht auf dem Grundsatz der Gleichordnung, d.h. die Verhandlungs- bzw. Streitparteien stehen sich gleichberechtigt gegenüber. Das Öffentliche Recht beruht auf dem Grundsatz der Unterordnung, da die Belange der Allgemeinheit und das Gemeinwohl eine Unterordnung des Einzelnen voraussetzen. Rechtsgebiete Öffentliches Recht (im weiteren Sinn) Verwaltungsrecht Strafrecht Arbeitsrecht Privatrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht
6 Die Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben. 1 BGB: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." Mit dem Tode endet die Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit: ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig wirksam abzuschließen d.h. Willenserklärungen abgeben und empfangen zu können BGB regeln, wer welche Rechtsgeschäfte abschließen kann. Natürliche Personen wachsen allmählich in die (unbeschränkte) Geschäftsfähigkeit hinein. Stufe Alter Voraussetzung Rechtsfolgen geschäftsunfä unter 7 WE unwirksam hig Jahre beschränkt 7-17 geschäftsfähig Jahre ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit Einwilligung des gesetzl. Vertreters ledigl. rechtl. Vorteil im Rahmen von Dienst- und Arbeitsverhältniss en Vertrag, bezahlt durch Taschengeld Vertrag schwebend unwirksam bei Genehmigung wirksam von Anfang an bei Verweigerung der Genehmigung unwirksam WE wirksam von Anfang an
7 geschäftsfähig ab 18 Jahren (keine Rate) WE wirksam von Anfang an
8 Deliktsfähigkeit Deliktsfähigkeit: ist die Fähigkeit, für sein Tun und Handeln verantwortlich zu sein, d.h. schadensersatzpflichtig gemacht zu werden BGB regeln die Schadensersatzpflicht für materiellen und immateriellen Schaden. Auch die Deliktsfähigkeit ist abhängig vom Lebensalter. Stufen deliktsunfähig Kinder im Alter von 0-6 Jahren und beschränkte deliktsfähig unbegrenzt deliktsfähig Geistesgestörte sind nicht deliktsfähig Kinder und Jugendliche von 7-17 Jahren sind entsprechend ihrer geistigen Entwicklung für ihr Handeln haftbar Volljährige (ab 18) können voll für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Strafmündigkeit Strafmündigkeit: regelt die strafrechtliche Verantwortung für eine Straftat. Das Strafrecht ist nicht im BGB, sondern im Strafgesetzbuch StGB und für Jugendliche im Jugendgerichtsgesetz niedergelegt. Denn es ist im Gegensatz zum bürgerlichen Recht - ein hoheitliches Recht und wird durch staatliche Organe ausgeübt. Stufen: strafunmündig Strafmündigkeit als Jugendlicher (beschränkt strafmündig) Strafmündigkeit als Heranwachsender (beschränkt strafmündig) voll strafmündig bei Kindern unter 14 Jahren hat das Handeln noch keine strafrechtlichen Folgen. Jugendliche von Jahren erhalten ihre Strafe entsprechend der sittlichen und geistigen Reife. Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren können nach ihrer geistigen und sozialen Entwicklung sowohl nach dem Jugendstrafrecht als auch nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Erwachsene ab 21 Jahren sind voll strafmündig.
Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1)
Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1) 2.1 Sozialversicherung (25 Lernkarten) 2.2 Rechtsordnung (11 Lernkarten) 2.3 Gerichtsbarkeit (12 Lernkarten)
MehrWirtschaftsbezogene Qualifikation
1. BGB Allgemeiner Teil 1. ssubjekte 2. s- und Geschäftsfähigkeit 1. sfähigkeit 2. Geschäftsfähigkeit 3. sgeschäfte 2. BGB Schuldrecht 1. Grundlagen 2. Produkthaftung 3. Kaufvertrag 4. Weitere Vertragsarten
MehrSteuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht
Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Gezielt das lernen, was in der Prüfung verlangt wird von Klaus Dumser, Blazenka Ban. Auflage Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Dumser / Ban schnell und portofrei
MehrRechtliche Grundbegriffe. Einführung Wirtschaftslehre. Rechtliche Rahmenbedingungen INHALT
Einführung Wirtschaftslehre INHALT Rechtliche Rahmenbedingungen... 2 1. Überblick zu den (Rechtsquellen) Rechtsnormen... 3 2. Objektives und subjektives Recht... 5 3. Die Rechtsordnung... 5 4. BGB und
MehrAusgangsbeispiel. Mit welchen rechtlichen Folgen muß S rechnen? Welche dieser möglichen Folgen werfen Fragen des Bürgerlichen Rechts auf?
Folie 1 Ausgangsbeispiel Bei einer Wirtshausschlägerei in der Gaststätte des Greger [G] zertrümmert Schmidt [S] einen Bierkrug auf dem Kopf des unbeteiligten Otto [O], der nicht schnell genug flüchten
MehrMarvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen)
O f f e n e F r a g e n Definition von bürgerlichem Recht bzw. was ist bürgerliches Recht? Beziehung der Bürger untereinander bzw. Teil der Rechtsordnung, der auf der Grundlage der Gleichordnung die Beziehungen
MehrUnterscheidung in der Rechtssprechung
Unterscheidung in der Rechtssprechung Verwaltungsrechtweg (VG) in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten solange nicht verfassungsrechtlicher Art (BVerfG), soweit nicht durch Bundesgericht einem anderen
MehrLösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011. Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung. Lösungen. Prüfe Dein Wissen!
Lösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011 Prüfe Dein Wissen! Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung Lösungen 1. Aufgabe Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Einzelnen
MehrGeschäftsfähigkeit. Insbesondere (schwebende) Unwirksamkeit von Willenserklärungen wegen Minderjährigkeit (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse)
Insbesondere (schwebende) Unwirksamkeit von Willenserklärungen wegen Minderjährigkeit (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael
Mehr= Fähigkeit,. Delikt = Jahre Jahre Jahre. Tipp:
= Fähigkeit,. Delikt = Jahre Jahre Jahre JA NEIN Tipp: Während die Deliktfähigkeit ein Begriff des Zivilrechts ist, spricht das Strafrecht im Jugendgerichtsgesetz (JGG) von Strafmündigkeit. Wer strafmündig
Mehr3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsquellen, aus denen sich solches objektives Recht ergibt, sind
3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts I. Begriff und Arten der Rechtsquellen Wie bei einer Quelle Wasser entspringt, bildet eine Rechtsquelle die Grundlage für die Entstehung von Recht. Aus einer Rechtsquelle
Mehr12 Die Rechtsstellung des Minderjährigen
12 Die Rechtsstellung des Minderjährigen I. Allgemeines Soweit wir von natürlichen Personen als Rechtssubjekten sprechen, gehen wir davon aus, dass es sich um Menschen als autonome Persönlichkeiten handelt,
MehrBegriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89).
Rechtssubjekte Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89). Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische
MehrGesetze regeln das Zusammenleben schaffen Ordnung vermitteln Sicherheit schützen vor Übergriffen ermöglichen Freiheit für ALLE
Gesetze regeln das Zusammenleben schaffen Ordnung vermitteln Sicherheit schützen vor Übergriffen ermöglichen Freiheit für ALLE Die Grundlage der Rechtsordnung ist das Grundgesetz Recht und Rechtsstaat
MehrAbkürzungsverzeichnis...XIII
Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung
MehrAdrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti. Recht. für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung. Lösungen
Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti Recht für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung Lösungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Rechtskunde 5 Repetitionsfragen des
MehrDas Abstraktionsprinzip
Das Abstraktionsprinzip A Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag Abstraktionsprinzip Erfüllungsgeschäft: Übergabe der Kaufsache Erfüllungsgeschäft: Übergabe des Geldes B Zustandekommen eines Kaufvertrages,
MehrDienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )
Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht
MehrEinführung in das deutsche Recht
Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und
MehrBürgerliches Recht Allgemeiner Teil
Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Arbeitsschwerpunkte im Gesundheits-, Wettbewerbs-, und Medienrecht Materialien im Internet Homepage Fachbereich Rechtswissenschaften www.jura.uni-marburg.de Homepage
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund
MehrModulhandbuch. Modulbeschreibung Basismodul A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem 6 LP Pflichtmodul Basismodul Inhalt:
Modulhandbuch A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem Pflichtmodul Der Student / Die Studentin kennt die Grundlagen des deutschen Rechtssystems. Er / Sie hat die Fertigkeit, aufbauend auf dem gelernten
MehrUnwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB
Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB 1. Unwirksamkeit nach 111 Satz 1 BGB a) Einseitiges Rechtsgeschäft durch Minderjährigen selbst b) Erforderlichkeit der Einwilligung (1) 107 BGB (nicht
MehrPRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag
PRIVATRECHT Inhaltsübersicht 1. Privatrecht 2. Personenrecht 3. Vertrag 1. Rechtsquellen Bund Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 SR 210 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen
MehrPrivatrechtliche Handlungsfähigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Privatrechtliche Handlungsfähigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Privatrechtliche Handlungsfähigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Aktenzeichen:
MehrVertragsrechtliche Grundlagen. RA Arno Keipke Nierstein
Vertragsrechtliche Grundlagen RA Arno Keipke Nierstein www.rechtsanwalt-keipke.de Ursprung Das Zusammenleben der Menschen muss geregelt werden, damit Konflikte friedlich beigelegt werden können. Kein unbedingter
MehrEinführung in das Privatrecht. (beschränkte) Geschäftsfähigkeit
Universität Konstanz Fachbereich Rechtswissenschaft Richter am LG Marcus Percic Universitätsstraße 10 D-78457 Konstanz Telefon: (07531) 88-3658 E-mail: Marcus.Percic@uni-konstanz.de Einführung in das Privatrecht
MehrEinführung in das deutsche Recht
Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 2. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete
MehrEinführung in das deutsche Recht
Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 4. Auflage Nomos waa^r Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen
MehrRechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt
MehrWürzburger Woche an der April Dipl. iur. Helena Noll, Europajuristin
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Einführung ng in das deutsche Zivilrechtilrecht Dipl. iur. Helena Noll, Europajuristin (Universität ität Würzburg) Gliederung 1 Allgemeiner
Mehrfür Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 /
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Rechts- u.geschäftsfähigkeit Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand:
Mehr21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts. Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt.
21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt. Das BGB ist dabei in die fünf Bücher Erstes Buch (Allgemeiner Teil, 1 bis 240
MehrGrundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe
Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen wir wirtschaften? Einer begrenzten Gütermenge stehen unendliche Bedürfnisse gegenüber.
MehrInhalt. I. Wirtschaft
3 I. Wirtschaft 1 Grundzüge wirtschaftlichen Handelns..................................................... 8 Überblick 1.1 Wirtschaften im Spannungsverhältnis zwischen Bedürfnisvielfalt und Güterknappheit..............
MehrPropädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008
Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008 Fall 4: Airsoftgun: Sachverhalt Der 14jährige K kauft ohne Wissen seiner Eltern bei V von seinem Taschengeld eine Pistole
MehrPerson, die Träger von Rechten und Pflichten ist.
20 Brückenkurs Neben Rechten können aus einer Rechtsstellung auch Pflichten folgen. Das ist nicht immer so, aber in sehr vielen Fällen. Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung
MehrWozu dient Recht? Verhaltensregeln
Wozu dient Recht? Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln Ohne Verhaltensregeln wäre eine menschliche Gemeinschaft nicht möglich. Chaotische Zustände würden ständig zu Streit führen HB/08.04.03 Was
MehrEinführung in das Bürgerliche Recht
Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz
MehrInhalt. Vorwort zur sechsten Auflage 7. Abkürzungsverzeichnis 15. A. Allgemeine Strukturen 21. B. Öffentliches Recht 37
Inhalt Vorwort zur sechsten Auflage 7 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Allgemeine Strukturen 21 I. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen 21 1. Rechtstradition 21 2. Rechtsgebiete 22 a) Privatrecht-öffentliches
MehrMethodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016
Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 4 Vorüberlegungen: zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - B (= wer) will von A (= von wem) die Zahlung der 100,- Euro (= was)
MehrEinführung in das bürgerliche Recht
Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof. Dr. Jan Schapp, Dr. Wolfgang Schur 3. Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich
MehrBeim Sachenrecht ist der Name Programm. Es geht um Sachen und Rechte daran.
IN DIESEM KAPITEL Sachenrecht im Gesamtsystem des BGB Abgrenzung des Sachenrechts zu anderen Rechtsgebieten des BGB Kapitel 1 Sachenrecht: Mit Spaß an die Sache Beim Sachenrecht ist der Name Programm.
MehrC. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt
C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt I. Willenserklärung 1. (Objektiver) Tatbestand und Inhalt 2. Wirksamwerden durch Abgabe / Abgabe und Zugang II. Vertragsschluss 1. Angebot a) Vertragsbestandteile
MehrEinführung in das Zivilrecht
Einführung in das Recht und Lehrstuhl für, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Recht Gerechtigkeit Die staatliche Gewährleistung von Gerechtigkeit beschränkt unter anderem das
MehrEinführung in das Recht und die Rechtswissenschaft
Einführung in das Recht und die Rechtswissenschaft 25. Oktober 2017 Simplex sigillum veri. Schopenhauer, Parerga und Paralipomena, Bd. II, 121 Wintersemester 2017/2018 Universität Leipzig Juristenfakultät
Mehr10 Natürliche Personen. = Fähigkeit, überhaupt Träger von Rechten und Pflichten sein zu können.
10 Natürliche Personen I. Rechtsfähigkeit = Fähigkeit, überhaupt Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Diese haben nur Personen (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften).
MehrEinführung in das bürgerliche Recht
Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei
MehrDie folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1. Grundlegendes
Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1 Grundlegendes Privatrecht Rechtsbeziehungen zwischen Personen im Gleichordnungsverhältnis im Gegensatz zum Öffentlichen
MehrGrundwissen WR (WSG-W): Jahrgangsstufe 8. [Quelle:
Grundwissen WR (WSG-W): Jahrgangsstufe 8 [Quelle: http://gutenberger.ro/wp-content/uploads/2013/10/einheit-3.jpg] WRW 8.1.1 Entscheidungen beim Konsum Warum müssen Menschen Wirtschaften? unbegrenzte Bedürfnisse
MehrEinführung ins Recht. Skript: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick
Skript: Einführung ins Recht Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick Dr. Susanne A. Benner Professorin an der Alice Salomon Hochschule Berlin Studienskripte Susanne A. Benner Einführung ins
MehrSchuldrecht: Schuldverhältnisse und Pflichtverletzungen... 71 1 Inhalt und Systematik des Schuldrechts... 72 2 Vertragliche Schuldverhältnisse...
Inhalt Vorwort Recht und Rechtsordnung... 1 1 Funktionen des Rechts in der Gesellschaft... 2 2 Rechtsquellen... 3 2.1 Naturrecht, Rechtspositivismus und Gewohnheitsrecht... 3 2.2 Hierarchie der Rechtsquellen...
MehrAutonome Systeme Überlegungen zur Forderung einer Roboterhaftung. Dr. V. Kluge / A.-K. Müller Vortrag 1./ Telemedicus Sommerkonferenz Berlin
Autonome Systeme Überlegungen zur Forderung einer Roboterhaftung Dr. V. Kluge / A.-K. Müller Vortrag 1./2.7.2017 Telemedicus Sommerkonferenz Berlin Entwicklungsstufen Mensch Automatisierte Systeme Autonome
MehrBeispielsfall 1. Folie 2. Vorlesung BGB-AT Christof Wagner, LL.M. (Cambridge)
Geschäftsfähigkeit Teil 1 Folie 1 Beispielsfall 1 Der zehnjährige Max ist Eigentümer eines 10 Euro Scheins. Seine Eltern haben ihm ausdrücklich verboten, Süßigkeiten zu erwerben. Dennoch sucht er den Süßwarenhändler
MehrSchiedsamtsZeitung Online-Archiv
Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Deliktsfähigkeit; 1* ein Überblick Von Ass. jur. Anne Bade, Kamen In den Schulungen des Schiedsamtsseminars im Bürgerlichen Recht tauchen immer wieder die Begriffe auf,
MehrA. Rechtsquellen und Rechtsweg. Das nationale deutsche Recht kennt verschiedene Rechtsquellen: Gesetze, Verordnungen und Satzungen.
Vorwort Prüfungsschwerpunkt für das schriftliche Steuerberaterexamen ist mit Ausnahme des Erbrechts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und des Handelsrechts für den Bereicht Bilanzierung das Steuerrecht.
MehrI. Rechtliche Grundbegriffe
WISSEN Rechtliche Grundbegriffe Rechtsgrundlagen I. Rechtliche Grundbegriffe Privatrecht Öffentliches Recht Geschriebenes Recht Gewohnheitsrecht Rechtsquellen Rechtsobjekte Rechtliche Grundbegriffe Rechtssubjekte
MehrPrüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute
www.kiehl.de Beck Dippold Wachtler Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute 240 Prüfungsaufgaben mit Lösungen 2. Auflage Vorwort Mit den Prüfungsklassikern erhalten angehende
MehrIII. Das dingliche RechtsG
III. Das dingliche RechtsG 1. Definition und gesetzliche Regelung 2. Unterschiedliche Regeln für Grundstücke und bewegliche Sachen 3. Anwendbare Vorschriften 4. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip 5.
MehrA. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT
A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter
Vorüberlegung: Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich 1. Schritt: Wer will was von wem? => V verlang von S die Bezahlung 2. Schritt: Woraus? => Auffinden eines Anspruchsgrundlage Falllösung:
MehrDie Stufen der Geschäftsfähigkeit
Die Stufen der Geschäftsfähigkeit Rechtsgeschäfte sind elementare Bestandteile unseres alltäglichen Lebens. Ob der Brötchenkauf, das Geschenk für die Freundin, die Fahrt mit dem Bus oder der Besuch beim
MehrEinführung in das Zivilrecht
Einführung in das und Lehrstuhl für, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer allgemein: Zwecke Gerechtigkeit (Schutzfunktion) vs. des Stärkeren, z. B. 823 I BGB (vergangene Folie)
MehrTUTORIUM WIPR I. Fallbesprechung
TUTORIUM WIPR I Fallbesprechung 1 FALL 4 - GESCHÄFTSFÄHIGKEIT Der neunjährige Klaus (K) ist großer Fan der Action-Serie Killer-Heros. Als er auf dem Heimweg von der Schule in einem Spielzeugladen eine
MehrWirtschaft und Recht (WSG-W) Grundwissen Jahrgangsstufe 8
Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte 1. Entscheidungen beim Knsum Der Mensch hat unbegrenzte, unterschiedliche und wandelbare Bedürfnisse: Primärbedürfnisse (Grund- der Existenzbedürfnisse,
MehrGeleitwort des Reihenherausgebers Autorenvorwort Abkürzungsverzeichnis... 15
Geleitwort des Reihenherausgebers... 5 Autorenvorwort... 7 Abkürzungsverzeichnis.... 15 Prolog: Versuch zur Motivation wofür benötigen Wirtschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler überhaupt Rechtskenntnisse?...
MehrZivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Inhaltsverzeichnis Literatur... VII 1: Grundlagen...1 A. Aufbau des BGB...1 I. Bücher...1 II. Allgemeiner
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung a. Aufgaben des Rechts b. Schweizer Gewalten c. Normhierarchie d. Wie entsteht eine Gesetz e. Aufbau der Rechtsordnung f. Rechtsquellen
MehrMinderjährige Arbeitnehmer
TK Lexikon Arbeitsrecht Minderjährige Arbeitnehmer Minderjährige Arbeitnehmer HI521805 Zusammenfassung LI1100279 Begriff Minderjährig ist, wer noch nicht volljährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht
MehrRechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften
Rechtssubjekte Personengesellschaften Personen Natürliche Personen Lebende Menschen ( 1 ff. BGB) Privatrecht Grundformen im BGB: Vereine ( 21 ff BGB) Stiftungen Juristische Personen Sonderformen außerhalb
MehrAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht Rechtsgrundlage Bürgerliches Recht = Teil des Zivilrechts; ergänzt durch die privatrechtlichen Sondergebiete, z.b. Recht des Geistigen Eigentums, Handelsrecht, Arbeitsrecht Wichtigste
Mehr19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky
19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.
MehrHauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung
Materielles Recht Formelles Recht I. Unterscheidung II. materielles Recht: formelles Recht: Regelung der Rechtsbeziehungen/ Rechtslage Regelung des Verfahrens und der Organisation von Behörden und Gerichten
MehrFall 4 Der verflixte Bildband
Fall 4 Der verflixte Bildband Grundfall A. Ansprüche des V gegen K I. Herausgabe des Bildbandes gem. 985 BGB Voraussetzungen von 985 BGB: 1. Anspruchsberechtigter = Eigentümer 2. Anspruchsgegner = Besitzer
MehrLösungen der Aufgaben zur Selbstüberprüfung
Lösungen der Aufgaben zur Selbstüberprüfung 1. Berechtigung, das heißt, bestimmten oder allen Rechtsgenossen werden Rechte zum Beispiel kraft Gesetzes eingeräumt, zum Beispiel Ansprüche. 2. Beim privaten
MehrDer Mensch ( natürliche Person) ist rechtsfähig, solange er lebt. II. Eine Mehrheit von Personen kann als solche rechte und Pflichte haben..
Weltrecht - zu ergänzende Sammlung von Rechtssätzen, von denen der Verfasser postuliert, dass sie unabhängig von der Rechtskultur heute immer und überall auf der Welt gelten. M. Aden Vorweg Es läßt sich
MehrFall Wie viele Verträge sind im Sachverhalt abgeschlossen worden? 2. Ist der Kauf wirksam? 3. Wer ist Eigentümer des Mofa?
Fall 1 Der 17-jährige Kevin kauft sich ein gebrauchtes Mofa zum Preis von 300,-. Der Verkäufer denkt sich nichts dabei, weil Kevin groß gewachsen ist und beim Kauf erklärt hat, er sei längst 18 Jahre.
MehrGesellschaft. Peter Schneider, Bettina Meier, Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger. Ausgabe B. Handbuch für Lehrpersonen
Peter Schneider, Bettina Meier, Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger Gesellschaft Ausgabe B Handbuch für Lehrpersonen 4. Auflage 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen
MehrDie Verwendung von Fallbearbeitungsschemata zur Lösung juristischer Klausuren
Konversatorium zum GK BGB I Zusatzmaterialien von Björn Becker Die Verwendung von Fallbearbeitungsschemata zur Lösung juristischer Klausuren Beispielsfall: Der 17-jährige A möchte von B ein gebrauchtes
MehrÜbersicht: Wirksamkeitshindernisse bei Rechtsgeschäften
Übersicht: Wirksamkeitshindernisse bei Rechtsgeschäften Mangelnde Fähigkeit zur vernünftigen Willensbildung, 104 ff. BGB Willensmängel bei einzelnen Erklärungen, 119 ff. BGB Verstoß gegen Formerfordernisse,
MehrRecht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /
(Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) 2. Vorlesung (29-11-02) Geltungsbereich des Rechts Anwendung oder Bezug Objektives Recht Die Rechtsordnung ohne unmittelbaren konkreten Bezug Gesetze
MehrZivilrechtliche Schutzvorschriften für Minderjährige bei Vertragsabschluss
Zivilrechtliche Schutzvorschriften für Minderjährige bei Vertragsabschluss 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zivilrechtliche Schutzvorschriften für Minderjährige bei Vertragsabschluss Aktenzeichen: Abschluss
MehrA. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick
A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik
MehrJugendgerichtsgesetz 1998 JGG
Jugendgerichtsgesetz 1998 JGG Rausch und Recht, 11.05.2016 Thomas Schwarzenbrunner, Sucht- und Drogenkoordinator OÖ Ein gesundes Oberösterreich ist unser Ziel! Die Abteilung Gesundheit Handlungs- und Geschäftfähigkeit
MehrGRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT - 8. Jgst.
GRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT - 8. Jgst. 8.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen Menschen wirtschaften? Das Leben ist von der nappheitssituation geprägt. Begrenzten Gütern stehen
MehrJGL Rechte und Pflichten. in der Jugendarbeit. Alterstufen
Rechte und Pflichten in der Jugendarbeit Ex, Heilo, Xaver, Blohmi Universität für Jugendarbeit, Tettenborn 2 Altersstufen Zeugung Noch nicht geborenes Kind (Nasciturus) ist ab der Zeugung erbberechtigt
MehrGrundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe
Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen wir wirtschaften? Einer begrenzten Gütermenge stehen unendliche Bedürfnisse gegenüber.
MehrGRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT - 8. Jgst. WSG-W
GRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT - 8. Jgst. WSG-W 8.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen Menschen wirtschaften? Das Leben ist von der Knappheitssituation geprägt. Begrenzten Gütern
MehrWirtschafts- und Sozialkunde Fragen
Wirtschafts- und Sozialkunde 001 100 Fragen WS 1. Welche Rechtsform hat die Bundesrepublik Deutschland? WS 2. Was sind Bedürfnisse? WS 3. Unterscheiden Sie Bedarf und Nachfrage! WS 4. Unterscheiden Sie
MehrTUTORIUM WIPR I. Fallbesprechung
TUTORIUM WIPR I Fallbesprechung 1 FALL 6 - GESCHÄFTSFÄHIGKEIT Der 14-jährige Robert (R) bekommt von seinen Eltern (E) monatlich 50 um sich den ein oder anderen Wunsch zu erfüllen. Als R, der recht sparsam
MehrA. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick
A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik
Mehr