I. Rechtliche Grundbegriffe
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- Ulrich Hilko Küchler
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1 WISSEN Rechtliche Grundbegriffe Rechtsgrundlagen I. Rechtliche Grundbegriffe Privatrecht Öffentliches Recht Geschriebenes Recht Gewohnheitsrecht Rechtsquellen Rechtsobjekte Rechtliche Grundbegriffe Rechtssubjekte Sachen Rechte Eigentum und Besitz Natürliche Personen Juristische Personen Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit 1. Rechtsgrundlagen Was muss ich für die Prüfung wissen? 1.1 Rechtsordnung Die Rechtsordnung in einer Gesellschaft soll das Zusammenleben der Menschen regeln und gleichzeitig die Freiheit des Einzelnen schützen. Diese Regelungen stellen die sogenannten Rechtsnormen dar, die vor allem in Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind. Es werden verschiedene Bereiche des Rechts unterschieden, die unterschiedliche Anwendungspunkte und Beteiligte betreffen: Objektives Recht Subjektives Recht Festgelegte Rechtsnormen (z. B. in Verfassungen oder Gesetzen), die unabhängig von individuellen Einzelfällen verbindlich sind. Das objektive Recht bildet den grundsätzlichen Rahmen, der festlegt, was rechtens ist. Durch das subjektive Recht wird dem Einzelnen eingeräumt, welche Rechte er in bestimmten Einzelfällen geltend machen kann. Das subjektive Recht vollzieht sich im Rahmen der Rechtsnormen (also des objektiven Rechts). 1.2 Rechtsbereiche Privatrecht Das Privatrecht soll in erster Linie Rechte und Pfl ichten der Bürger untereinander regeln. Es gilt hierbei der Grundsatz der Gleichordnung zwischen den Beteiligten. Im Rahmen des Privatrechts ist auch die Möglichkeit vorgesehen, Rechtsbeziehungen vom Gesetz abweichend zu regeln, solange kein zwingendes Gesetz verletzt wird (z. B. können im Rahmen eines Kaufvertrags Vereinbarungen getroffen werden, die von den Regelungen des BGB abweichen). Das Privatrecht (Zivilrecht) umfasst z. B. das bürgerliche Recht, das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht (z. B. AktG, GmbHG, GenG). 13
2 TRAINIEREN Rechtliche Grundbegriffe Rechtsgrundlagen 1.2 Richtig oder falsch? Aussagen: Das öffentliche Recht beruht auf dem Prinzip der Gleichordnung. Das Steuerrecht ist dem Privatrecht zuzuordnen. Das Privatrecht regelt Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Das HGB ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Für juristische Personen gilt immer das öffentliche Recht. Richtig oder falsch? Falsch (Im öffentliches Recht gilt das Unterordnungsprinzip.) Falsch (Hoheitliche Aufgaben gehören zum öffentlichen Recht.) Richtig Falsch (Handelsrecht gehört zum Privatrecht.) Falsch (Nur bei einem Unterordnungsverhältnis gegenüber einer staatlichen Institution gilt öffentliches Recht.) 1.3 Mehrfachauswahl 1. e Gleichordnung herrscht im Privatrecht, Über-/Unterordnung im öffentlichen Recht. a) Verträge zwischen dem Staat und gleichberechtigten Vertragspartnern sind Privatrecht. b) Handelsrecht ist Privatrecht. c) Arbeitsverträge zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern 2. b, d, e a) Steuerrecht ist öffentliches Recht (Über-/Unterordnungsverhältnis). c) Über-/Unterordnung herrscht im öffentlichen Recht. 3. f Öffentliches Recht ist zwingendes Recht. 4. b Herr Müller handelt hier als Privatperson. Außerdem wird der Kaufvertrag zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern abgeschlossen. 5. b Die Stadt Ulm ist zwar ein Träger staatlicher Gewalt, jedoch handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen gleichrangigen Geschäftspartnern. 6. c Die Regierung kann Rechtsverordnungen erlassen, sofern sie durch ein Gesetz dazu ermächtigt ist. Sie stehen in der Rangordnung unterhalb der Gesetze. 20
3 TRAINIEREN Rechtliche Grundbegriffe Rechtssubjekte, Rechts- und Geschäftsfähigkeit So trainiere ich für die Prüfung Aufgaben 1. Wissensfragen 1.1 Lernfragen 1. Wie ist der Begriff Rechtssubjekte definiert? 2. Nennen Sie zwei Rechtsformen der Unternehmung, die eine juristische Person darstellen. 3. Unterscheiden Sie verschiedene Stufen der Geschäftsfähigkeit nach dem Alter einer Person. 4. Erklären Sie den Unterschied zwischen Einwilligung und Genehmigung. 5. Führen Sie vier Fälle an, in denen die Willenserklärungen einer minderjährigen Person auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksam sind. 1.2 Richtig oder falsch? Geben Sie an, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind: Aussagen: Richtig oder falsch? 1. Sachen gehören zu den Rechtssubjekten. 2. Immobilien sind vertretbare Sachen. 3. Ein neunjähriges Kind ist beschränkt rechtsfähig. 4. Willenserklärungen von Minderjährigen sind immer nichtig. 5. Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. 6. Eine juristische Person kann nicht beschränkt geschäftsfähig sein. 7. Der Gesellschafter einer GmbH ist eine juristische Person. 1.3 Mehrfachauswahl 1. Wann beginnt die Rechtsfähigkeit einer GmbH? a) mit der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit b) mit der Eintragung ins Grundbuch c) mit der Eintragung ins Handelsregister d) mit der notariellen Beurkundung der Satzung e) mit Abschluss des Gesellschaftervertrags 38
4 LERNEN Rechtsgeschäfte Arten von Rechtsgeschäften Was erwartet mich in der Prüfung? 1. Das Lernlabyrinth A vor? Welche Art von Rechtsgeschäft liegt B Wie unterscheidet man wichtige Vertragsarten? 2. Wege aus dem Labyrinth A Welche Art von Rechtsgeschäft liegt vor? Wie viele Personen müssen eine Willenserklärung (WE) abgeben, damit das Rechtsgeschäft zu Stande kommt? eine WE mehrere WE Einseitiges Rechtsgeschäft Zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag) Muss die WE dem Empfänger zugegangen sein? Besteht für beide Seiten eine Leistungspfl icht? ja nein ja nein Empfangsbedürftig Nicht empfangsbedürftig Mehrseitig verpflichtend Einseitig verpflichtend Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer kündigt seinen Arbeitsvertrag. Es genügt die Willenserklärung des Arbeitnehmers. Ein Einverständnis des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Einseitiges Rechtsgeschäft Die Kündigung muss dem Arbeitgeber rechtzeitig zugegangen sein. Empfangsbedürftig Die Kündigung ist somit ein einseitiges Rechtsgeschäft mit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung. 46
5 TRAINIEREN Rechtsgeschäfte Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften 7. Herr Eckert will von seinem Nachbarn eine kleine Rasenfl äche kaufen, um einen zusätzlichen Stellplatz für ein Auto zu haben. Zum Abschluss des Geschäftes setzt er mit seinem Nachbarn einen schriftlichen Vertrag auf. 8. Herr Friedrichs will seine Dreizimmerwohnung vermieten. Als eine Familie mit 5 Kindern, die dringend eine Wohnung sucht, anfragt, verlangt er das Vierfache der üblichen Miete. Aufgrund der Wohnungsnot ist die Familie gezwungen einzuwilligen. 9. Durch einen Schreibfehler werden 200 statt 20 Packungen Kopierpapier bestellt. 10. Durch die Vorlage eines gefälschten Zeugnisses erlangt Alexander S. einen Arbeitsvertrag. Nichtig (wegen Formmangel) Nichtig (Es handelt sich um ein sittenwidriges Geschäft, bei dem die Notlage einer Vertragspartei ausgenutzt wird.) Anfechtbar (Irrtum in der Erklärung) Anfechtbar (wegen arglistiger Täuschung) 2. Fallsituation a) A Es handelt sich um Wucher in Form überhöhter Zinsen. Das Geschäft verstößt gegen die guten Sitten und ist somit nichtig. Dies bedeutet, dass der Kreditvertrag von Anfang an unwirksam war. Peter hat somit nicht die Pfl icht, den überhöhten Zinssatz zu zahlen. b) B Es liegt eine arglistige Täuschung durch den Autohändler vor. Der Kaufvertrag ist somit anfechtbar. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr nach Entdeckung der Täuschung; sie ist noch nicht abgelaufen. Auch sind noch keine 10 Jahre seit Abschluss des Kaufvertrages vergangen. Die Anfechtung erfolgte also rechtzeitig. Eine erfolgreiche Anfechtung ist demnach möglich. 64
6 WISSEN Schuld- und Vertragsrecht Der Kaufvertrag Verbrauchsgüterkauf Der Käufer ist Verbraucher (Privatperson), der Verkäufer ist Unternehmer (Kaufmann). Hierbei sieht das BGB manche Sonderregelungen vor, um den Verbraucher zu schützen. In manchen Fällen wird die Vertragsfreiheit auch eingeschränkt, um keine für den Verbraucher nachteiligen Vertragsinhalte zuzulassen. Kaufvertragsarten nach dem Liefertermin Terminkauf Fixhandelskauf Kauf auf Abruf Kauf gegen Andienung Die Lieferung muss zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Beispiel: Lieferung am 20. Dezember oder Lieferung bis zum 15. Januar oder Lieferung in der 23. Kalenderwoche Der Liefertermin muss wie beim Terminkauf zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Der Liefertermin ist für die Vertragserfüllung jedoch von so hoher Bedeutung, dass nach Verstreichen des Liefertermins die Leistung nicht mehr erfüllt werden kann. Diese strenge Regelung nach HGB muss durch eine Fixklausel im Vertrag gekennzeichnet sein. Beispiel: Lieferung am 20. Dezember fix (oder genau, exakt, spätestens,...) Der Käufer kann innerhalb einer festgelegten Frist nach seinen Terminwünschen Teilmengen abrufen. Der Verkäufer kann innerhalb einer festgelegten Frist nach seinen Terminwünschen Teilmengen an den Käufer liefern. Kaufvertragsarten nach der Bestimmung der Ware Stückkauf (Spezieskauf) Gattungskauf Kauf auf Probe Kauf nach Probe Kauf zur Probe Spezifikationskauf (Bestimmungskauf) Es handelt sich hierbei um den Kauf einer nicht vertretbaren (einmaligen) Sache (z. B. ein bestimmtes Ölgemälde). Es handelt sich hierbei um den Kauf von vertretbaren (austauschbaren) Sachen. Die Sachen sind meist durch bestimmte Gattungsmerkmale (z. B. Sorte, Typ) bestimmt. Der Käufer kann also eine beliebige Sache liefern, die diesen Merkmalen entspricht. Es wird im Vertrag vereinbart, dass der Käufer die Sache innerhalb einer bestimmten Frist nach Lieferung zurückgeben kann. Die gekaufte Sache muss einem genau bestimmten Muster oder einer bestimmten Probe entsprechen. Die Eigenschaft des entsprechenden Musters wird damit zum Vertragsbestandteil. Weicht die Lieferung vom Muster ab, liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer kauft eine bestimmte Menge zur Probe, wenn sie seinen Anforderungen entspricht, werden gegebenenfalls weitere Käufe getätigt. Der Käufer hat das Recht, nach Abschluss des Kaufvertrags noch bestimmte Merkmale der Sache (z. B. Farbe) festzulegen. 1.5 Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache, liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Um die Position des Verbrauchers in solchen Geschäften zu stärken, existieren u. a. folgende Regelungen: 70
7 LERNEN Schuld- und Vertragsrecht Verjährung von Rechtsansprüchen C Wann tritt die Verjährung ein? Wenn keine besonderen Gründe (Neubeginn oder Hemmung) vorliegen, wird auf den Beginn der Verjährungsfrist die Verjährungsfrist hinzugerechnet. Beispiel: Verjährung von Ansprüchen aus mangelhafter Lieferung Übergabe der gekauften Sache = Beginn der Verjährungsfrist ( ) Verjährung des Anspruchs nach 2 Jahren ( ) Mit Ablauf des (bzw. mit Beginn des ) tritt die Verjährung ein. Beispiel: Forderung (Regelmäßige Verjährungsfrist) Fälligkeit ( ) Beginn der Verjährungsfrist ( ) Verjährung des Anspruchs nach 3 Jahren ( ) Mit Ablauf des (bzw. mit Beginn des ) tritt die Verjährung ein. Bestimmte Gründe können die Verjährungsfrist hemmen oder neu beginnen lassen. Beispiel: Neubeginn der Verjährung Der Kunde leistet am eine Abschlagszahlung an die Elektro Brehm GmbH. Der Kunde erkennt damit den Anspruch der Elektro Brehm GmbH an und die Verjährungsfrist von 3 Jahren beginnt neu. Fälligkeit ( ) Beginn der Verjährungsfrist ( ) Verjährung des Anspruchs nach 3 Jahren ( ) aber: Neubeginn der Verjährung durch eine Abschlagszahlung ( ) Tatsächliche Verjährung 3 Jahre nach Neubeginn ( ) 128
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