GK ZIVILRECHT PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG

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1 GK ZIVILRECHT PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG Fall Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 1

2 Wiederholung Interner/ verdeckter K~ Objektiv erklärt ist nur der Endpreis (obj. Empfängerhorizont) Kalkulationsirrtum Prüfungsort: Anspruch entstanden, Inhalt einer WE = auf den ersten Blick erkennbar Externer/Offener Kalkulationsirrtum Fehler offenkundig Auslegung nach obj. Empfängerhorizont Wenn unmöglich: WE ist perplex, d.h. nichtig Sonstige Fehler Kein Abwälzen des Risikos einer Fehlkalkulation durch Mitteilung der Berechnungsgrundlage Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 2

3 Wiederholung Inhaltsirrtum 119 I Alt. 1 Anfechtung wegen Irrtum, 119 Prüfungsort: Anspruch erloschen, 142 Erklärungsirrtum 119 I Alt. 2 Eigenschaftsirrtum 119 II Abgabe einer Erklärung mit einem objektiven Inhalt, der subjektiv nicht gemeint ist Technisches Misslingen der Umsetzung von Willen in Erklärung (z.b. Tippfehler) Irrtum über verkehrswesentliche, wertbildende Eigenschaft einer Person oder Sache Gehört zur natürlichen Beschaffenheit von oder haftet dauerhaft an Person/Sache Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 3

4 Wiederholung Anfechtung nach 119 II I. Anfechtungserklärung, 143 II. Anfechtungsgrund I. Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft II. Eigenschaft: wertbildende Faktoren, die der Sache/Person unmittelbar anhaften und von gewisser Dauer sind Verkehrswesentlich: (objektiv) nach der Verkehrsanschauung für das konkrete Rechtsgeschäft typischerweise entscheidungserheblich Kausalität WE wäre bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben worden III. Anfechtungsfrist, 121 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 4

5 Wiederholung Übereignung von Grundstücken 873 I, 925 I I. Einigung in Form der Auflassung, 925 I, 873 I Beidseitige Anwesenheit (persönlich oder durch Vertreter) vor Notar II. Eintragung ins Grundbuch, 873 III. Berechtigung zur Verfügung, 873 Berechtigt ist der Eigentümer Keine Anfechtung des dinglichen Geschäfts wegen Fehlers auf schuldrechtlicher Seite! Ausnahme : Fehleridentität, d.h. gleicher Fehler wirkt auf beiden Seiten (z.b. arglistige Täuschung) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 5

6 Wiederholung Culpa in contrahendo (c.i.c.), 280 I, 311 II, 241 II I. Vorvertragliches Schuldverhältnis II. Pflichtverletzung III. Verschulden wird vermutet, 280 I 2 IV. Schaden Leistungskondiktion, 812 I 1 Alt. 1 I. Etwas erlangt jede Position von wirtschaftlichem Wert II. Durch Leistung jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens III. Ohne Rechtsgrund Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 6

7 Einführung Heutige Lernziele: Minderjährige und beschränkte Geschäftsfähigkeit Auswirkungen des Trennungs- und Abstraktionsprinzips Zulässigkeit verschiedener Aufbauvarianten Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 7

8 Taschengeld Fall 6 Sachverhaltsanalyse V Dingliche Einigung? J.! K 400 Anzahlung Rest nächster Monat Eltern Gesetzliche Vertreter, 1629 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 8

9 Fall 6 Sachverhaltsanalyse Sachverhalt erfassen: Chronologie +1 Monat + 4 Wochen K spart 400 Taschengeld Kaufvertrag 499 Anzahlung 400 Übergabe Fahrrad Eltern wollen keinen Terz machen Zahlungsfrist verstreicht Mahnung V an K Brief V an Eltern: Bitte um kurze Mitteilung V bittet RAin um Rat Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 9

10 Fall 6 Sachverhaltsanalyse Erstellen Sie das Gutachten der R. Die BGB sowie mögliche Gegenansprüche des K, insbesondere im Rahmen eines Zurückbehaltungsrechts, bleiben bei der Bearbeitung außer Betracht. V möchte von R gutachtlich geprüft wissen, ob er einen Kaufpreiszahlungsanspruch gegen K, hilfsweise einen Anspruch auf Rückgabe des Mountainbikes hat. Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 10

11 Fall 6 Gliederung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II B. Anspruch V K auf Rückgabe des Fahrrads Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 11

12 Fall 6 Lösung Geschäftsfähigkeit Geschäftsunfähig a Beschränkt geschäftsfähig Kinder unter 7; Geisteskranke WEn nichtig, 105 Ausnahme: Geschäfte des täglichen Lebens, 105a (nur für Volljährige!) Lediglich rechtlich vorteilhafte oder neutrale WEn sind möglich, 107 I.Ü. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nötig grds. die Eltern, 1626, 1629 Wenn Einwilligung fehlt: Verträge bis zur Genehmigung schwebend unwirksam, 108, 109; einseitige Geschäfte unwirksam, 111 Ausnahmen: 110 ( Taschengeldparagraph ), 112, 113 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 12

13 Fall 5 Lösung 5 Minuten Brainstorming Welche Vorschriften werden für uns relevant? Wo im Gesamtaufbau würdet ihr diese Vorschriften in der Klausur prüfen? Versucht eine Grobgliederung für den Prüfungspunkt Anspruch entstanden zu erstellen, wenn ein Minderjähriger einen Vertrag ohne Einwilligung der Eltern abschließt. Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 13

14 Fall 5 Lösung Grundaufbau: Minderjähriger schließt Vertrag ab Variante 1 I. Angebot des Mdj. 1. Abgabe einer WE 2. Zugang der WE 3. P: Minderjährigkeit a) Lediglich rechtlicher Vorteil, 107 b) Einwilligung, 107 c) 110 d) 112; 113 II. Annahme => schwebend unwirksamer Vertrag, 108 III. Genehmigung, 108 Variante 2 I. Einigung 1. Abgabe von WEn 2. Zugang der WEn II. Schwebend unwirksam, 108 a) Lediglich rechtlicher Vorteil, 107 b) Einwilligung, 107 c) 110 d) 112; 113 III. Genehmigung, 108 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 14

15 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. Anspruch entstanden II. 1. Angebot 2. Annahme Anspruch erloschen III. Anspruch durchsetzbar B. Anspruch V K auf Rückübereignung des Fahrrads Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 15

16 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. Anspruch entstanden 1. Angebot des K Auszeichnung als Sonderangebot nur invitatio P: V ist minderjährig 2. Annahme II. Anspruch erloschen III. Anspruch durchsetzbar B. Anspruch V K auf Rückübereignung des Fahrrads Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 16

17 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. P: Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 107 ff. a) Lediglich rechtlich vorteilhaft, 107? b) Einwilligung gesetzlicher Vertreter, 107? = Einverständnis vorab geäußert Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 17

18 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. P: Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 107 ff. a) Lediglich rechtlich vorteilhaft, 107? (-) b) Einwilligung gesetzlicher Vertreter, 107? (-) c) Aber: 110 als Spezialfall Mittel zur freien Verfügung überlassen (+) Vertragsgemäße Leistung bewirkt = Leistung vollständig erbracht (-) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 18

19 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. P: Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 107 ff. a) Lediglich rechtlich vorteilhaft, 107? (-) b) Einwilligung gesetzlicher Vertreter, 107? Ausdrücklich (-) c) 110 als Spezialfall (-) d) Rechtsfolge: WE ist zwar wirksam (vgl. 105), aber ein wegen ihr zustande kommender Vertrag ist schwebend unwirksam, 108 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 19

20 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. Anspruch entstanden 1. Angebot (+) Wirksam, aber Einschränkung des Annahme (+) Rechtsfolge: Schwebend unwirksamer Vertrag 3. Wirksamwerden durch Genehmigung, 108, 184 = nachträgliche Zustimmung II. Anspruch erloschen III. Anspruch durchsetzbar Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 20

21 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. 3. Wirksamwerden durch Genehmigung, 108, 184 a) Vorliegen einer Genehmigung, 108 I wollen keinen Terz machen, 133, 157 b) Wirksamkeit der Genehmigung Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 21

22 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. 3. Wirksamwerden durch Genehmigung, 108, 184 a) Vorliegen einer Genehmigung, 108 I (+) b) Wirksamkeit der Genehmigung (1) Erklärung gegenüber K, 182 I (+) (2) P: Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungserklärungen Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 22

23 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. 3. Wirksamwerden durch Genehmigung, 108, 184 a) Vorliegen einer Genehmigung, 108 I (+) b) Wirksamkeit der Genehmigung (1) Erklärung gegenüber K, 182 I (+) (2) P: Potestativbedingung (+/-) (3) Aufforderung zur Erklärung, 108 II 1 Hs. 2 Auslegung analog 133, 157 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 23

24 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. 3. Wirksamwerden durch Genehmigung, 108, 184 a) Vorliegen einer Genehmigung, 108 I (+) b) Wirksamkeit der Genehmigung (1) Erklärung gegenüber K, 182 I (+) (2) P: Potestativbedingung (+/-) (3) Aufforderung zur Erklärung, 108 II 1 Hs. 2 Auslegung analog 133, 157 (+) Rechtsfolge: Genehmigung ggü. K unwirksam Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 24

25 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. 3. Wirksamwerden durch Genehmigung, 108, 184 a) Vorliegen einer Genehmigung, 108 I (+) b) Wirksamkeit der Genehmigung (1) Erklärung gegenüber K, 182 I (+) (2) P: Potestativbedingung (+/-) (3) Aufforderung zur Erklärung, 108 II 1 Hs. 2(+) Rechtsfolge: Genehmigung ggü. K unwirksam (4) Verweigerungsfiktion, 108 II (+) Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 25

26 Fall 5 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. Anspruch entstanden 1. Angebot (+) Wirksam, aber Einschränkung des Annahme (+) Rechtsfolge: Schwebend unwirksamer Vertrag 3. Wirksamwerden durch Genehmigung, 108, 184 (-) a) Vorliegen einer Genehmigung (+) b) Wirksamkeit der Genehmigung (-) (1) Erklärung ggü. K (+) (2) Potestativbedingung (+/-) (3) Unwirksamkeit der Genehmigung ggü. K wg. Aufforderung zur Erklärung, 108 II 1 Hs. 2 (+) (4) Verweigerungsfiktion, 108 II (+) 4. Zwischenergebnis: Kaufvertrag endgültig unwirksam II. Ergebnis: Kein Anspruch aus 433 II Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 26

27 Fall 5 Lösung Gesamtaufbau bei Variante 1 A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. Anspruch entstanden 1. Angebot (+) a) Lediglich rechtlicher Vorteil, 107 (-) b) Einwilligung, 107 (-) c) 110 (-) d) Zwischenergebnis: Wirksam, aber Einschränkung des Annahme (+) Rechtsfolge: Schwebend unwirksamer Vertrag 3. Wirksamwerden durch Genehmigung, 108, 184 (-) a) Vorliegen einer Genehmigung (+) b) Wirksamkeit der Genehmigung (-) (1) Erklärung ggü. K (+) (2) Potestativbedingung (+/-) (3) Unwirksamkeit der Genehmigung ggü. K wg. Aufforderung zur Erklärung, 108 II 1 Hs. 2 (+) (4) Verweigerungsfiktion, 108 II (+) 4. Zwischenergebnis: Kaufvertrag endgültig unwirksam II. Ergebnis: Kein Anspruch aus 433 II Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 27

28 Fall 5 Lösung Gesamtaufbau bei Variante 2 A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II I. Anspruch entstanden 1. Einigung (+) 2. Schwebende Unwirksamkeit, 108 (+) a) Lediglich rechtlicher Vorteil, 107 (-) b) Einwilligung, 107 (-) c) 110 (-) 3. Wirksamwerden durch Genehmigung, 108, 184 (-) a) Vorliegen einer Genehmigung (+) b) Wirksamkeit der Genehmigung (-) (1) Erklärung ggü. K (+) (2) Potestativbedingung (+/-) (3) Unwirksamkeit der Genehmigung ggü. K wg. Aufforderung zur Erklärung, 108 II 1 Hs. 2 (+) (4) Verweigerungsfiktion, 108 II (+) 4. Zwischenergebnis: Kaufvertrag endgültig unwirksam II. Ergebnis: Kein Anspruch aus 433 II Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 28

29 Fall 6 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II (-) B. Anspruch V K auf Rückgabe des Fahrrads I. aus 985 II. aus 812 I 1 Alt. 1 BGB Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 29

30 Fall 6 Lösung Grundschema: Anspruch auf Herausgabe aus 985 I. Besitz des Anspruchsgegners = rein tatsächliche Herrschaft über eine Sache + nach außen tretender Besitzwille, vgl. 854 BGB II. Eigentum des Anspruchsstellers Chronologische Prüfung möglicher Eigentumswechsel III. Kein Recht des Anspruchsgegners zum Besitz, 986 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 30

31 Fall 6 Lösung B.I. Anspruch V K auf Rückgabe des Fahrrads aus Besitz des K (+) Wille im natürlichen Sinn genügt; 107 ff. sind nicht einschlägig 2. Eigentum V a) Ursprüngliches Eigentum des V (+) b) Verlust durch Übereignung an K? 3. Kein Recht des K zum Besitz, 986 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 31

32 Fall 6 Lösung B.I. Anspruch V K auf Rückgabe des Fahrrads aus b) Verlust durch Übereignung an K, 929 S. 1 (1) Übergabe (+) (2) Dingliche Einigung (3) Berechtigung Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 32

33 Fall 6 Lösung B.I. Anspruch V K auf Rückgabe des Fahrrads aus b) Verlust durch Übereignung an K, 929 S. 1 (1) Übergabe (+) (2) Dingliche Einigung i. Angebot des V (+) ii. Annahme des K Abgabe einer WE (+) 107 I 1: lediglich rechtlicher Vorteil (+) (3) Berechtigung Trennungs- und Abstraktionsprinzip! Daher keine schwebende Unwirksamkeit Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 33

34 Fall 6 Lösung B.I. Anspruch V K auf Rückgabe des Fahrrads aus Besitz des K (+) Wille im natürlichen Sinn genügt; 107 ff. sind nicht einschlägig 2. Eigentum V (-) a) Ursprüngliches Eigentum des V (+) b) Verlust durch Übereignung an K, 929 S. 1 (+) a) Übergabe (+) b) Einigung (+) c) Berechtigung (+) 3. Ergebnis: Kein Anspruch aus 985 Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 34

35 Fall 6 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II (-) B. Anspruch V K auf Rückgabe des Fahrrads I. aus 985 (-) II. aus 812 I 1 Alt. 1 BGB Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 35

36 Fall 6 Lösung B.II. Anspruch V K auf Rückgabe des Fahrrads aus 812 I 1 Alt. 1 BGB 1. Etwas erlangt (+) Besitz und Eigentum am Fahrrad, s.o. 2. Durch Leistung des V (+) Bewusste Mehrung des Vermögens des K zwecks Erfüllung einer vermeintlichen Verbindlichkeit 3. Ohne Rechtsgrund (+) Kaufvertrag ist unwirksam, s.o. 4. Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 36

37 Fall 6 Lösung A. Anspruch V K auf Zahlung von weiteren 99 aus 433 II (-) B. Anspruch V K auf Rückgabe des Fahrrads I. aus 985 (-) II. aus 812 I 1 Alt. 1 BGB (+) Achtung: Rückübereignung nur mit Zustimmung der Eltern möglich, da für K rechtlich nachteilig Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 37

38 Abschluss Heutige gelernt: Zulässigkeit von Aufbauvarianten Vertragsschluss und Auswirkungen des Trennungsund Abstraktionsprinzips bei beschränkter Geschäftsfähigkeit Nächstes Mal: Komplikationen beim Vertragsschluss durch beschränkt Geschäftsfähige Erlöschen eines Anspruchs durch Erfüllung Viola de Blecourt AG zum GK Zivilrecht I 38

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