Zwischenprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013

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1 Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Zwischenprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang Prüfungsgebiet: Wirtschafts- und Sozialkunde Prüfungstag: Bearbeitungszeit: 60 Minuten zugel. Hilfsmittel: DVP- oder VSV-Gesetzessammlung, netzunabhängiger, nicht-textspeicherfähiger Taschenrechner, Mobiltelefone sind als Rechner nicht zugelassen! Hinweis: Die Klausur besteht aus 5 Seiten (incl. Deckblatt). Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit sofort nach! - 1 -

2 I. Klausurteil Privatrecht 30 Punkte 1. Wissen (16 Punkte) Kreuzen Sie bitte gleich hier auf dem Aufgabenblatt an, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind! Eine Begründung Ihrer Entscheidung ist nicht erforderlich! Aussage richtig falsch 1. Wer rechtsfähig ist, kann stets a) durch eigenes Handeln Rechte, aber keine Pflichten begründen b) durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen c) Träger von Rechten und Pflichten sein. 2. Bei der Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung kommt es primär an a) auf den Willen des Erklärenden b) auf das aus der Sicht des Erklärenden tatsächlich Erklärte c) auf das aus Sicht des Erklärungsempfängers tatsächlich Erklärte. 3. Schweigen auf ein Vertragsangebot bedeutet a) grundsätzlich Annahme b) grundsätzlich Ablehnung c) bei Kaufleuten prinzipiell Annahme. 4. Verträge, die ein beschränkt Geschäftsfähiger ohne die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter schließt, sind a) stets wirksam b) stets unwirksam c) schwebend unwirksam, wenn dieser nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangt d) wirksam, wenn dieser nur einen rechtlichen Vorteil erlangt. 5. Eine Willenserklärung, die anfechtbar ist, ist bis zur Erklärung der Anfechtung a) nichtig b) wirksam/gültig c) schwebend unwirksam

3 2. Aufgabe 2.1 (4 Punkte) Erläutern Sie kurz den Unterschied zwischen einem Vertrag und einem einseitigen Rechtsgeschäft. 2.2 (10 Punkte) Prüfen und begründen Sie bitte kurz, ob es sich bei den nachfolgenden Rechtsgeschäften um einen Vertrag oder um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt. a) der Schwester einen Nagellack schenken b) die Erteilung einer Vollmacht c) die Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses d) der Kauf eines Buches e) das Aufsetzen und Unterschreiben seines Testaments Beachten Sie den 2. Klausurteil auf den Seiten 4 und 5! - 3 -

4 II. Klausurteil Staatsrecht 28 Punkte 3. Wissen (9 Punkte) Kreuzen Sie bitte gleich hier auf dem Aufgabenblatt an, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind! Eine Begründung Ihrer Entscheidung ist nicht erforderlich! Aussage richtig falsch 1. Wie viele Staatsziele hat die Bundesrepublik Deutschland? a) fünf b) sechs c) sieben 2. Wobei handelt es sich um Wesensmerkmale der Demokratie? a) Wahlen b) Meinungsäußerungsfreiheit c) Grundsatz der Gesetzmäßigkeit d) bei den Regelungen der Artikel 30 und 70 GG 3. Die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt man durch Geburt a) nach dem Abstammungsprinzip und nach dem Territorialprinzip b) durch Adoption c) nur nach dem Abstammungsprinzip - 4 -

5 4. Aufgabe 4.1. (4 Punkte) Bitte erläutern Sie den Grundsatz der Gewaltenteilung und nennen Sie einen seiner Vorteile (5 Punkte) Ordnen Sie die nachfolgenden Organe dem richtigen der drei Gewaltenbereiche zu: - Bundestag - Bundesverfassungsgericht - Landesregierung - Landtag - Bundesregierung 5. Fallbearbeitung Der Bundestag, der aus 631 gesetzlichen Abgeordneten besteht, stimmt über eine Grundgesetzänderung ab. An der Abstimmung nehmen nur 603 der 631 Abgeordneten teil. Sie stimmen wie folgt ab: Für die Grundgesetzänderung 402 Abgeordnete, Gegen die Änderung 191 Abgeordnete, Enthaltungen 10 Abgeordnete (7 Punkte) Bitte prüfen Sie, ob die Grundgesetzänderung die erforderliche Mehrheit im Bundestag erhalten hat! Bitte geben Sie auch an, ob neben dem Bundestag noch ein anderes Bundesorgan über die Grundgesetzänderung abstimmen muss (3 Punkte) Bitte geben Sie kurz an, warum der derzeitige Bundestag statt der im Bundeswahlgesetz genannten 598 Abgeordneten aus 631 Abgeordneten besteht

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