Zwischenprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013
|
|
- Hede Koch
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Zwischenprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang Prüfungsgebiet: Wirtschafts- und Sozialkunde Prüfungstag: Bearbeitungszeit: 60 Minuten zugel. Hilfsmittel: DVP- oder VSV-Gesetzessammlung, netzunabhängiger, nicht-textspeicherfähiger Taschenrechner, Mobiltelefone sind als Rechner nicht zugelassen! Hinweis: Die Klausur besteht aus 5 Seiten (incl. Deckblatt). Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit sofort nach! - 1 -
2 I. Klausurteil Privatrecht 30 Punkte 1. Wissen (16 Punkte) Kreuzen Sie bitte gleich hier auf dem Aufgabenblatt an, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind! Eine Begründung Ihrer Entscheidung ist nicht erforderlich! Aussage richtig falsch 1. Wer rechtsfähig ist, kann stets a) durch eigenes Handeln Rechte, aber keine Pflichten begründen b) durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen c) Träger von Rechten und Pflichten sein. 2. Bei der Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung kommt es primär an a) auf den Willen des Erklärenden b) auf das aus der Sicht des Erklärenden tatsächlich Erklärte c) auf das aus Sicht des Erklärungsempfängers tatsächlich Erklärte. 3. Schweigen auf ein Vertragsangebot bedeutet a) grundsätzlich Annahme b) grundsätzlich Ablehnung c) bei Kaufleuten prinzipiell Annahme. 4. Verträge, die ein beschränkt Geschäftsfähiger ohne die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter schließt, sind a) stets wirksam b) stets unwirksam c) schwebend unwirksam, wenn dieser nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangt d) wirksam, wenn dieser nur einen rechtlichen Vorteil erlangt. 5. Eine Willenserklärung, die anfechtbar ist, ist bis zur Erklärung der Anfechtung a) nichtig b) wirksam/gültig c) schwebend unwirksam
3 2. Aufgabe 2.1 (4 Punkte) Erläutern Sie kurz den Unterschied zwischen einem Vertrag und einem einseitigen Rechtsgeschäft. 2.2 (10 Punkte) Prüfen und begründen Sie bitte kurz, ob es sich bei den nachfolgenden Rechtsgeschäften um einen Vertrag oder um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt. a) der Schwester einen Nagellack schenken b) die Erteilung einer Vollmacht c) die Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses d) der Kauf eines Buches e) das Aufsetzen und Unterschreiben seines Testaments Beachten Sie den 2. Klausurteil auf den Seiten 4 und 5! - 3 -
4 II. Klausurteil Staatsrecht 28 Punkte 3. Wissen (9 Punkte) Kreuzen Sie bitte gleich hier auf dem Aufgabenblatt an, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind! Eine Begründung Ihrer Entscheidung ist nicht erforderlich! Aussage richtig falsch 1. Wie viele Staatsziele hat die Bundesrepublik Deutschland? a) fünf b) sechs c) sieben 2. Wobei handelt es sich um Wesensmerkmale der Demokratie? a) Wahlen b) Meinungsäußerungsfreiheit c) Grundsatz der Gesetzmäßigkeit d) bei den Regelungen der Artikel 30 und 70 GG 3. Die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt man durch Geburt a) nach dem Abstammungsprinzip und nach dem Territorialprinzip b) durch Adoption c) nur nach dem Abstammungsprinzip - 4 -
5 4. Aufgabe 4.1. (4 Punkte) Bitte erläutern Sie den Grundsatz der Gewaltenteilung und nennen Sie einen seiner Vorteile (5 Punkte) Ordnen Sie die nachfolgenden Organe dem richtigen der drei Gewaltenbereiche zu: - Bundestag - Bundesverfassungsgericht - Landesregierung - Landtag - Bundesregierung 5. Fallbearbeitung Der Bundestag, der aus 631 gesetzlichen Abgeordneten besteht, stimmt über eine Grundgesetzänderung ab. An der Abstimmung nehmen nur 603 der 631 Abgeordneten teil. Sie stimmen wie folgt ab: Für die Grundgesetzänderung 402 Abgeordnete, Gegen die Änderung 191 Abgeordnete, Enthaltungen 10 Abgeordnete (7 Punkte) Bitte prüfen Sie, ob die Grundgesetzänderung die erforderliche Mehrheit im Bundestag erhalten hat! Bitte geben Sie auch an, ob neben dem Bundestag noch ein anderes Bundesorgan über die Grundgesetzänderung abstimmen muss (3 Punkte) Bitte geben Sie kurz an, warum der derzeitige Bundestag statt der im Bundeswahlgesetz genannten 598 Abgeordneten aus 631 Abgeordneten besteht
Zwischenprüfung 2018 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2016
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Zwischenprüfung 218 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 216 2. Prüfungsgebiet:
MehrAbschlussprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2014
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschlussprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2014 1. Prüfungsbereich:
MehrAbschlussprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschlussprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste Alle Fachrichtungen
MehrZwischenprüfung. im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 23. November 2016
Landesdirektion Sachsen Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 23. November 2016 Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an! 3. Prüfungsgebiet
MehrZwischenprüfung 2009 im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien und Informationsdienste Einstellungsjahrgang 2007
Thüringer Landesverwaltungsamt Zuständige Stelle nach 73 BBiG Kennziffer: Zwischenprüfung 2009 im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien und Informationsdienste Einstellungsjahrgang 2007 3. Prüfungsarbeit:
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"
Landesdirektion Sachsen Prüf. Nr. : Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation" am 14. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: 90 Minuten
MehrZwischenprüfung 2018 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2016
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Zwischenprüfung 2018 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2016 1. Prüfungsgebiet:
MehrZwischenprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienste. Einstellungsjahrgang 2012
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr.: Zwischenprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienste Einstellungsjahrgang
MehrRechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt
MehrAbschlussprüfung 2018 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2015
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschlussprüfung 2018 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2015 2. Prüfungsbereich:
MehrÜbungsklausur für das Fach Staatsrecht 1. Angestelltenprüfung (Verfasser: Willi Heidemann)
Übungsklausur für das Fach Staatsrecht. Angestelltenprüfung (Verfasser: Willi Heidemann) Hilfsmittel: DVP-Gesetzessammlung und Taschenrechner (Geben Sie bei der Beantwortung der Fragen jeweils die Rechtsgrundlage(n)
MehrAbschluss- und Wiederholungsprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2014
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschluss- und Wiederholungsprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang
MehrAbschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013 1. Prüfungsbereich:
MehrThüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts
Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA 015/016 in Weimar am 7. Mai 2010 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Wirtschafts- und
MehrAbschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013 1. Prüfungsbereich:
MehrRechtsgeschäftslehre
Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäft Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder i.v.m. anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt
MehrAbschlussprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2014
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschlussprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2014 1. Prüfungsbereich:
MehrPrüfungsaufgaben für die Abschluss-/Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker. Termin: Winter 2004/2005
Bezirksregierung Hannover als Zuständige Stelle nach 84 BBiG für die Ausbildungsberufe Kartograph/in im öffentlichen Dienst und Vermessungstechniker/in in Niedersachsen Prüfungsaufgaben für die Abschluss-/Umschulungsprüfung
MehrUnwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB
Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB 1. Unwirksamkeit nach 111 Satz 1 BGB a) Einseitiges Rechtsgeschäft durch Minderjährigen selbst b) Erforderlichkeit der Einwilligung (1) 107 BGB (nicht
MehrGerichtszweige und Beweisregeln
Gerichtszweige und Beweisregeln Privatrecht Ordentliche Gerichte Amtsgericht Landgericht Oberlandesgericht Bundesgerichtshof Kläger Beklagter Beibringungsgrundsatz Beweislastregeln Grundregel: Die Beweislast
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 1. Prüfungsaufgabe: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: 90 Minuten Die
MehrFelix Biedermann, wiss. Angest. Eva-Maria Kuhn, wiss. Angest. Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I Im WS 2004/2005
Lösungen zu den Fällen auf Blatt 7 Geschäftsunfähigkeit 1. Lösung Geschäftsunfähigkeit Kinder Fall (1) Um Eigentümer des Legobausatzes, sein zu können, müsste A möglicher Träger von Rechten sein (Eigentum
MehrBewusstes Abweichen von Wille und Erklärung
Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung Erklärender will die von ihm erklärte Rechtsfolge nicht, 116-118 BGB: Geheimer Vorbehalt ( 116 BGB) - Erklärender behält sich insgeheim vor, das Erklärte nicht
MehrZwischenprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. am 20. November 2017
Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r am 20. November 2017 3. Prüfungsgebiet: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: Hilfsmittel: 60 Minuten Es gilt die Hilfsmittelbestimmung
MehrLösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011. Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung. Lösungen. Prüfe Dein Wissen!
Lösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011 Prüfe Dein Wissen! Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung Lösungen 1. Aufgabe Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Einzelnen
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl (mit Deckblatt): 5 Kennziffer: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste am
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten am
Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten VSV/DVP oder VSV AuF PRÜFUNGSHINWEISE: BITTE
Mehr11 Nichtigkeit und Unwirksamkeit
11 Nichtigkeit und Unwirksamkeit I. Begriff der Nichtigkeit und Abgrenzung zur Unwirksamkeit Willenserklärungen oder Rechtsgeschäfte können aus unterschiedlichen Gründen fehlerbehaftet sein. Diese Mängel
MehrGeschäftsfähigkeit. Insbesondere (schwebende) Unwirksamkeit von Willenserklärungen wegen Minderjährigkeit (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse)
Insbesondere (schwebende) Unwirksamkeit von Willenserklärungen wegen Minderjährigkeit (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 4 Vorüberlegungen: zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - B (= wer) will von A (= von wem) die Zahlung der 100,- Euro (= was)
MehrFall 4 Der verflixte Bildband
Fall 4 Der verflixte Bildband Grundfall A. Ansprüche des V gegen K I. Herausgabe des Bildbandes gem. 985 BGB Voraussetzungen von 985 BGB: 1. Anspruchsberechtigter = Eigentümer 2. Anspruchsgegner = Besitzer
MehrAbschlussprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2012
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach ig Kenn-Nr. Abschlussprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2012 1. Prüfungsbereich:
MehrAbschlussprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Einstellungsjahrgang Fachrichtung Bibliothek
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschlussprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Einstellungsjahrgang
MehrBedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden.
Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Dagegen muß die Annahmeerklärung als solche vorliegen. Privatautonomie Der einzelne soll seine Rechtsverhältnisse
MehrWirtschafts- und Sozialkunde
Verwaltungsakademie Berlin Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Zwischenprüfung Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Prüfungskennzahl: VfA 2015 P3 / Berlin, den 27.01.2015 Begonnen:
MehrVorlesung BGB AT. Auslegung von Willenserklärungen. Dr. Michael Bohne
Auslegung von Willenserklärungen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster 1 Auslegung Normen: 133 BGB (Auslegung einer Willenserklärung) Bei der Auslegung einer
MehrSérgio Fernandes Fortunato, Übung im Zivilrecht für Anfänger II und Magister- und Erasmusstudierende. Lösungsskizze Fall 3
Lösungsskizze Fall 3 A. Ansprüche des K gegen V auf Herausgabe des Fahrrades I. Anspruch des K gegen V auf Herausgabe des Fahrrades nach 985, 986 BGB 1. Eigentümerstellung des K a) Einigungsangebot b)
MehrC. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt
C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt I. Willenserklärung 1. (Objektiver) Tatbestand und Inhalt 2. Wirksamwerden durch Abgabe / Abgabe und Zugang II. Vertragsschluss 1. Angebot a) Vertragsbestandteile
MehrWirtschafts- und Sozialkunde
1 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz - A b s c h l u s s p r ü f u n g für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Prüfungskennzahl: Berlin, den 07.12.2009 Begonnen: Beendet: Wirtschafts-
MehrDie Verwendung von Fallbearbeitungsschemata zur Lösung juristischer Klausuren
Konversatorium zum GK BGB I Zusatzmaterialien von Björn Becker Die Verwendung von Fallbearbeitungsschemata zur Lösung juristischer Klausuren Beispielsfall: Der 17-jährige A möchte von B ein gebrauchtes
MehrAllgemeine Staatslehre Begriffliche Grundlagen
Allgemeine Staatslehre Begriffliche Grundlagen den Begriff Staat erklären Drei Elemente Lehre die wichtigsten Staatszwecke nennen und die sich daraus ergebenen Aufgaben des Staates beschreiben Innere u.
MehrWirtschafts- und Sozialkunde
Verwaltungsakademie Berlin Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Zwischenprüfung Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Prüfungskennzahl: VfA 2016 P3 / Berlin, den 25.01.2016 Begonnen:
MehrDas Abstraktionsprinzip
Das Abstraktionsprinzip A Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag Abstraktionsprinzip Erfüllungsgeschäft: Übergabe der Kaufsache Erfüllungsgeschäft: Übergabe des Geldes B Zustandekommen eines Kaufvertrages,
MehrWiederholung Trennungs- und Abstraktionsprinzip
Wiederholung Trennungs- und Abstraktionsprinzip 1. Das Trennungsprinzip Schuldrechtlicher (obligatorischer) Vertrag und dinglicher Vertrag (Verfügung) sind von einander getrennt. Durch Verpflichtungsgeschäfte
MehrMax-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT. 26. Januar 2017
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT 26. Januar 2017 Lernziele Heute: 1) Besprechung Fall 13 2) Rechtsgeschäftliches Handeln unter
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl (mit Deckblatt): 6 Kennziffer: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste am
MehrAbschluss- und Wiederholungsprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschluss- und Wiederholungsprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang
Mehrfür Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 /
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Rechts- u.geschäftsfähigkeit Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand:
MehrAbschlussprüfung. für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie Fachrichtung Vermessung / Geomatik
Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie Fachrichtung Vermessung / Geomatik PB4 / PB5 Wirtschafts- und Sozialkunde Termin II / 2014 Lösungsfrist: 60 Minuten Hilfsmittel:
MehrAllgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1)
Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1) 2.1 Sozialversicherung (25 Lernkarten) 2.2 Rechtsordnung (11 Lernkarten) 2.3 Gerichtsbarkeit (12 Lernkarten)
MehrProfessor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 13: (Lösung)
Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester 2006 Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre Fall 13: (Lösung) BGH NJW 1991, 691, BGH NJW 1985, 2407, BGH NJW 1981, 109 A. Ausgangsfall: Das vermietete
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten am
Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten VSV/DVP oder VSV AuF PRÜFUNGSHINWEISE: BITTE
MehrZwischenprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Zwischenprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013 1. Prüfungsgebiet:
MehrInhaltsverzeichnis. Willenserklärung
Inhaltsverzeichnis Einführung in die Handhabung des Buches... 11 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 13 Alle Fälle auf einmal... 22 - Willenserklärung... 22 - Stellvertretung... 27 - Geschäftsfähigkeit...
MehrRechtsfolgen von Willensmängeln
Rechtsfolgen von Willensmängeln Nichtige Willenserklärung (bei bewusster Divergenz) - 116 Satz 2 (erkannter Vorbehalt) - 117 (Scheinerklärung) - 118 (Scherzerklärung) Anfechtbare Willenserklärung - bei
MehrWirtschafts- und Sozialkunde Fragen
Wirtschafts- und Sozialkunde 001 100 Fragen WS 1. Welche Rechtsform hat die Bundesrepublik Deutschland? WS 2. Was sind Bedürfnisse? WS 3. Unterscheiden Sie Bedarf und Nachfrage! WS 4. Unterscheiden Sie
MehrAllgemeines Prüfungsschema (vereinfacht)
I. Anspruch entstanden Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) 1. Zustandekommen eines Vertrages a) Angebot b) Annahme c) Konsens 2. Keine Wirksamkeitshindernisse (keine rechtshindernden Einwendungen)
MehrB. Überblick über die einzelnen Prüfungspunkte
Übersicht zur Stellvertretung, 164 ff. BGB A. Prüfungsschema I. Vorliegen von Stellvertretung II. III. 1. Zulässigkeit der Stellvertretung 2. Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch Stellvertreter
MehrLösung BGB AT - Fall 11
Lösung BGB AT - Fall 11 A. Anspruch auf Kaufpreiszahlung A könnte einen Anspruch gegen L auf Zahlung des Kaufpreises haben, 433 Abs. 2 BGB. Vorauss.: wirksamer Kaufvertrag gem. 433 BGB über das Mofa zu
MehrI. Anspruch des F gegen K auf Herausgabe des Sonderdruckes gem. 985 BGB
Der 17-jährige Fußballfan F hat ohne das Wissen seiner Eltern von seinem reichen Patenonkel P einige wertvolle und seltene Panini-Bilder der WM 2006 geschenkt bekommen. Als er seinem 18-jährigen Klassenkameraden
MehrKurs 55101: Bürgerliches Recht I
Kurs 55101: Bürgerliches Recht I Videobesprechung Teil 6 Uta Wichering Übungsfall 6-1 - Sachverhalt: (3. EA, Teile 5 und 6, SoSe 2004) M wird 14 Jahre alt. Bei der Geburtstagsfeier überreicht Patenonkel
MehrDer Professor ist enttäuscht: "Haben Sie denn überhaupt nichts in den vergangenen fünf Jahren bei mir gelernt!"
I. Einstieg Geschichte Ein Student wird in der Examensprüfung vom Professor gefragt:" Sie steigen am Marktplatz auf einen hohen Turm und sehen hinunter. Was sehen Sie?" Der Student beginnt: Marktstände,
MehrInhaltsverzeichnis. Willenserklärung
Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 3 Alle Fälle auf einmal... 12 - Willenserklärung... 12 - Stellvertretung... 17 - Geschäftsfähigkeit... 22 - Anfechtung...
MehrWirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen
Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen I. Abgabe der Willenserklärung II. Zugang der Willenserklärung - Unter Anwesenden: Eine schriftliche Willenserklärung geht durch Aushändigung des Schriftstücks
MehrPrüfungsausschuss für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker des Landes Mecklenburg - Vorpommern
Prüfungsausschuss für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker des Landes Mecklenburg - Vorpommern Prüfungsaufgaben für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Termin: Februar
MehrBGB Allgemeiner Teil
BGB Allgemeiner Teil EIN STUDIENBUCH von Dr. Helmut Köhler o. Professor an der Universität München Richter am OLG München a.d. 34., völlig neu bearbeitete Auflage des von Heinrich Lange begründeten Werkes
MehrStaatsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst. im Juli / August Prüfungsfach: Rechts- und Verwaltungskunde (Teil 1)
/Nr. Staatsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst im Juli / August 2008 Prüfungsfach: Rechts- und Verwaltungskunde (Teil 1) Zeit: 2 Stunden Hilfsmittel: keine Seitenzahl: 3
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter
Vorüberlegung: Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich 1. Schritt: Wer will was von wem? => V verlang von S die Bezahlung 2. Schritt: Woraus? => Auffinden eines Anspruchsgrundlage Falllösung:
MehrZwischenprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte(r) für Bürokommunikation Einstellungsjahrgang 2012
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Zwischenprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte(r) für Bürokommunikation Einstellungsjahrgang 2012
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer 16 (mit Deckblatt) Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste am 14.
MehrBGB Allgemeiner Teil
Juristische Kurz-Lehrbücher BGB Allgemeiner Teil Ein Studienbuch von Prof. Dr. Helmut Köhler, Heinrich Lange 33., völlig neu bearbeitete Auflage BGB Allgemeiner Teil Köhler / Lange schnell und portofrei
MehrInhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht
TEIL 1: Die Rechtsgeschäftslehre des BGB 1. Kapitel: Die Privatautonomie 1 Begriff, Funktionen und rechtliche Verfassung der Privatautonomie... 1 I. Der Begriff der Privatautonomie... 1 II. Die Funktionen
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Wirtschafts- und Sozialkunde. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Wirtschafts- und Sozialkunde Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre
MehrWirtschafts- und Sozialkunde
1 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz - A b s c h l u s s p r ü f u n g für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation Prüfungskennzahl: Berlin, den 04.12.2009 Begonnen:
MehrRechtsgeschäftslehre II
Rechtsgeschäftslehre II Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen von Rechtsgeschäften 1. Auflage C.F. Müller Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 8114 7011 8 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 16. Mai 2007 3. Prüfungsarbeit:
MehrFrage 1: A könnte einen Anspruch gegen B auf Zahlung der 20 aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB haben.
Lösung der Fälle der 3. Übung (21.11.2005) Lösung des Falles zum Abstraktionsprinzip: Frage 1: A könnte einen Anspruch gegen B auf Zahlung der 20 aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB haben. 1. Dazu müssten
MehrBearbeitervermerk: Kann B von K oder deren Eltern Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 50,- verlangen?
Fall 1: Die dreizehnjährige K wünscht sich schon seit langem einen MP3-Player. Ihre Eltern haben die Erfüllung des Wunsches versprochen, sobald sich die Gelegenheit für den günstigen Kauf eines gebrauchten
MehrFall 8 - Folie. I. Anspruch entstanden
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 8 - Folie A. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Bildbandes gem. 433 I 1 BGB Voraussetzung: wirksamer
MehrFahrradkauf/Lösung (Fall 1)
Fahrradkauf/Lösung (Fall 1) A könnte gegen X einen Anspruch auf Übereignung des Mountainbike gemäß 433 Abs. 1 BGB haben. Dann müsste ein Kaufvertrag zwischen A und X wirksam zustande gekommen sein. Ein
MehrA. Anspruch des V gegen M auf Herausgabe der Spielkonsole aus 985 BGB
Übungsklausur Lösungsvorschlag Moritz im Pech 1. Kann V von M die Herausgabe der Spielkonsole verlangen? 2. Welche Ansprüche hat M gegen S? Frage 1: A. Anspruch des V gegen M auf Herausgabe der Spielkonsole
MehrTatbestand und Auslegung von Willenserklärungen
Vierte Veranstaltung (22.11.2011) Tatbestand und Auslegung von Willenserklärungen Die Auslegung von Willenserklärungen Zwei im Rahmen der Auslegung zu klärende Fragen: 1. Ist die Willenserklärung auf ein
MehrZwischenprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienste. Einstellungsjahrgang 2012
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr.: Zwischenprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienste Einstellungsjahrgang
MehrUnterscheidung in der Rechtssprechung
Unterscheidung in der Rechtssprechung Verwaltungsrechtweg (VG) in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten solange nicht verfassungsrechtlicher Art (BVerfG), soweit nicht durch Bundesgericht einem anderen
MehrFall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II
Fall 22 Der Rentner A bittet seinen Nachbarn S, beim Tabakhändler B 20 Brasilzigarren, das Stück zu höchstens 2,- zu kaufen; dabei geht A davon aus, dass die Zigarren ca. 1,- pro Stück kosten. A erklärt
MehrDie Auslegung von Willenserklärungen
Die Auslegung von Willenserklärungen Folie 11 Durch Auslegung wird ermittelt, ob (Abgrenzung zu den Gefälligkeiten) und mit welchem Inhalt eine Willenserklärung (WE) abgegeben wurde. Denkbar wäre, entweder
MehrUnwirksamkeitsanordnungen bei Minderjährigen
Unwirksamkeitsanordnungen bei Minderjährigen Unwirksamkeitsanordnungen: - 108 I BGB: Unwirksamkeit von nicht genehmigten Verträgen - 109 BGB: Unwirksamkeit von widerrufenen Verträgen - [ 111 BGB: Unwirksamkeit
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenanzahl: 17 (mit Deckblatt) Kennziffer: Abschlussprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 10. Mai 2016 bis 13. Mai 2016 1. Prüfungsaufgabe: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: 90 Minuten Die
MehrFrage 1: Eigentumserwerb der Petra nach 929 ff. BGB vom F- Verlag
Prof. Dr. Burkhard Hess SS 2010 Lösungshinweise zur Probeklausur Frage 1: Eigentumserwerb der Petra nach 929 ff. BGB vom F- Verlag I. Ursprünglich war der F-Verlag Eigentümer des Bandes. Er könnte das
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 17. Oktober 2016 bis 20. Oktober 2016 1. Prüfungsaufgabe: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: 90 Minuten
MehrBeispiel einer Prüfungsklausur im mittleren Bereich Staatsrecht
Beispiel einer Prüfungsklausur im mittleren Bereich Staatsrecht Zeitvorgabe: Zulässige Hilfsmittel: 180 Minuten Gesetzessammlung Pappermann Taschenrechner Sachverhalt 1 07.06.2013 Vertrauliche Geburt Schätzungsweise
MehrBeispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild
Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild Die Studentin S sieht im Schaufenster einer Boutique ein Abendkleid, das mit einem Preis von 250 ausgestellt ist. Im Geschäft bittet sie die Inhaberin
MehrWillenserklärungen. ausdrückliche Erklärung schlüssiges Verhalten. geschriebene o. unterschriebene Erklärung
1.3 Das Zustandekommen von Rechtsgeschäften 1.3.1 Die Willenserklärungen Geschäftsfähige Personen nehmen durch Willenserklärungen (= Rechtsfolgewillen und Kundgabe an die Außenwelt) am Rechtsleben teil.
Mehr