Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r
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- Volker Holzmann
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1 Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 10. Mai 2016 bis 13. Mai Prüfungsaufgabe: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: 90 Minuten Die Prüfungsaufgabe setzt sich aus den Teilen Staatsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaft mit folgender Punkteverteilung zusammen: Staatsrecht Bürgerliches Recht Wirtschaft Stil, Aufbau, Argumentation 30 Punkte 30 Punkte 35 Punkte 5 Punkte Hinweise: Es gilt die Hilfsmittelbestimmung für die Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 25. August 2010! Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an! Beantworten Sie die Fragen und begründen Sie Ihre Antworten mit den einschlägigen Rechtsvorschriften, sofern nichts anderes angegeben ist! Diese Aufgabe besteht einschließlich Deckblatt aus drei Seiten!
2 Teil Staatsrecht Während einer Sitzung des Bundeskabinetts wurde zwischen den Bundesministern heftig über die Einführung der PKW-Maut debattiert. Ein Bundesminister ist so verärgert über die Debatte, dass er der Presse seinen Rücktritt von seinem Ministeramt mitteilt. Einige Abgeordnete fragen sich, ob der Minister einfach zurücktreten kann, wer die politische Verantwortung für die Bundesregierung trägt, und wie die Arbeit der Bundesregierung organisiert ist. Die Opposition im Bundestag sieht wegen der Querelen eine Chance, die Bundesregierung zu stürzen. Sie erhofft sich Stimmen von Abgeordneten der Regierungsfraktion. Aufgaben: 1. Prüfen Sie, ob ein Bundesminister durch eine persönliche Erklärung zurücktreten kann! 2. Erläutern Sie kurz, wer die politische Verantwortung für die Bundesregierung trägt! 3. Nennen Sie die Prinzipien, nach denen die Bundesregierung arbeitet! 4. Erläutern Sie kurz, welche Möglichkeit die Opposition hat, um evtl. die Bundesregierung zu stürzen! Teil Bürgerliches Recht Max Müller sieht morgens auf dem Weg zur Arbeit im Schaufenster ein Sammlerstück, eine alte Taschenuhr. Er geht in den Laden und einigt sich mit Amelie Ahrend, der Inhaberin, über den Kaufpreis in Höhe von 300. Max Müller vereinbart mit Amelie Ahrend, dass er am Abend kommt, um die Uhr abzuholen. Am Abend des gleichen Tages sieht Frank Frei die Uhr im Schaufenster. Auch er erkundigt sich nach dem Kaufpreis. Amelie Ahrend erklärt ihm, dass sie die Uhr für 400 verkaufe. Frank Frei legt 400 in bar auf den Ladentisch. Amelie Ahrend lässt sich von diesem Argument überzeugen und verkauft Frank Frei die Uhr für 400. Er bezahlt den Kaufpreis, nimmt die Uhr und verlässt den Laden. Vor der Ladentür trifft Frank Frei auf Max Müller, der von Frank Frei die Herausgabe der Uhr verlangt. Aufgabe: Prüfen Sie, ob Max Müller einen sachenrechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Uhr gegen Frank Frei hat! Teil Wirtschaft (35 Punkte) Aufgabe 1: Das Bruttoinlandsprodukt gilt als Maßstab für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft und als Wohlstandsindikator. 1.1 Nennen Sie die drei Säulen zur Berechnung des Bruttoinlandsproduktes! 1.2 Erklären Sie den Unterschied zwischen realem und nominalem Bruttoinlandsprodukt! 1.3 Erläutern Sie drei Argumente, warum das Bruttoinlandsprodukt als Wohlstandsindikator allein nicht geeignet erscheint!
3 Aufgabe 2: Die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes ist gekennzeichnet durch ein ständiges Auf und Ab, so dass verschiedene Schwankungen der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes unterschieden werden. 2.1 Benennen Sie kurz die Unterschiede zwischen saisonalen Schwankungen, konjunkturellen Schwankungen und dem Trend! 2.2 Nennen Sie die vier Konjunkturphasen! 2.3 Beschreiben Sie kurz drei Konjunkturindikatoren in der Phase des Aufschwungs!
4 Lösungsvorschlag Die nachfolgenden unverbindlichen Hinweise zur Lösung behandeln die nach Auffassung des Erstellers maßgeblichen Probleme der Aufgabe. Sie stellen keine Musterlösung dar und schließen andere vertretbare, folgerichtig begründete Ansichten selbstverständlich nicht aus. Der Inhalt und der Umfang der Lösungshinweise, die Ausführlichkeit und die Detailgenauigkeit der Darlegungen enthalten insbesondere keinen vom Prüfungsausschuss vorgegebenen Maßstab für die Leistungsanforderung und bewertung. Teil Staatsrecht 1. Die Bundesminister werden gem. Art. 64 Abs.1 GG auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Das Amt des Bundesministers endet erst auf Vorschlag des Bundeskanzlers mit der Entlassung durch den Bundespräsidenten. Der Bundesminister kann sich nicht durch seine Rücktrittserklärung selbst entlassen. 2. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und leitet die Geschäfte der Bundesregierung, Art. 65 Satz 4 GG. Daher trägt der Bundeskanzler die politische Verantwortung für die Bundesregierung. 3. Aus Art. 65 Sätze 1 u. 4 GG ergibt sich das Kanzlerprinzip. Aus Art. 65 Satz 2 GG ergibt sich das Ressortprinzip. Aus Art. 65 Satz 3 GG ergibt sich das Kollegialprinzip. 6 Punkte 4. Die Opposition hat die Möglichkeit mit Hilfe ihrer Abgeordneten über das sog. konstruktive Misstrauensvotum gem. Art. 67 GG einen Nachfolger des Bundeskanzlers zu wählen, und den Bundespräsidenten zu ersuchen den Bundeskanzler zu entlassen. Dazu benötigt sie die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages. Teil Bürgerliches Recht Max Müller könnte einen Anspruch auf Herausgabe der Uhr gegen Frank Frei gem. 985 BGB haben. Dazu müssten folgende Voraussetzungen erfüllt sein. 1. Frank Frei müsste Besitzer der Uhr sein. Frank Frei übt die tatsächliche Gewalt über die Uhr aus, er hat sie bei sich. Er ist unmittelbarer Besitzer gem. 854 Abs.1 BGB. 2. Max Müller müsste Eigentümer der Uhr sein. Ursprünglich war Amelie Ahrend Eigentümerin der Uhr. Sie könnte jedoch das Eigentum an der Uhr an Max Müller übertragen haben. Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist nach 929 Satz 1 BGB erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Die Übergabe der Uhr von Amelie Ahrend an Max Müller hat nicht stattgefunden. Das Eigentum an der Uhr wurde nicht an Max Müller übertragen. Max Müller ist nicht Eigentümer der Uhr.
5 3. Bei der Uhr müsste es sich um eine Sache handeln. Dies ist unproblematisch der Fall. Daher sind die Voraussetzungen des 985 BGB nicht erfüllt. Max Müller hat keinen Herausgabeanspruch gegen Frank Frei aus 985 BGB. Teil Wirtschaft (35 Punkte) Aufgabe 1: Punkte Entstehungsrechnung, Verwendungsrechnung, Verteilungsrechnung Punkte Das nominale BIP enthält Preissteigerungen, da die Güter und Leistungen mit ihren Marktpreisen bewertet werden. Um die tatsächlichen Veränderungen des BIP im Vergleich zum Vorjahr zu erfassen, werden die Güter und Leistungen mit den Vorjahrespreisen bewertet dem realen BIP. Alternativ: Nennung des Begriffs preisbereinigt Punkte mögliche Argumente: BIP als wertmäßige Kennziffer berücksichtigt nicht qualitative Veränderungen der Güter und Leistungen. In der Berechnung werden bestimmte Werte statistisch nicht erfasst (z. B. Schattenwirtschaft, Leistungen der Hausfrauen und Nachbarschaftshilfe, ), anderes führt zur Erhöhung des BIP, obwohl es gesellschaftlich unerwünschte Effekte sind (z. B. Beseitigung von Umweltschäden, ). Der Wohlstand einer Gesellschaft kann nicht nur wertmäßig gemessen werden, sondern auch in besserer Qualität der Umwelt, besserer Gesundheitsvorsorge, höherer Lebenserwartung, (andere Nennungen möglich) Aufgabe 2: Punkte - saisonale Schwankungen: kurzfristige Schwankungen, die nur einzelne Wirtschaftsbereiche betreffen - konjunkturelle Schwankungen: mittelfristige, sich rhythmisch wiederholende Schwankungen, die alle Wirtschaftsbereiche betreffen - Trend: langfristige Entwicklung der Wirtschaft insgesamt Punkte Aufschwung (Expansion), Hochkonjunktur (Boom), Abschwung (Rezession), Tiefstand (Depression) Punkte BIP steigt, Kapazitätsauslastungsgrad steigt, Beschäftigung steigt, Arbeitslosigkeit sinkt, Anzahl der Aufträge steigt, Preise steigen langsam, Steuereinnahmen steigen,
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