Zwischenprüfung. im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 23. November 2016

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1 Landesdirektion Sachsen Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 23. November 2016 Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an! 3. Prüfungsgebiet Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 60 Minuten Hilfsmittel: Es gilt die Hilfsmittelbestimmung für die Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 25. August 2010! Die Aufgabe besteht aus 3 Seiten sowie Anlagen 1 und 2.

2 Aufgabe 1 (14 Punkte) Um Bedürfnisse zu befriedigen, werden Güter genutzt. Nutzen Sie für die Lösung Anlage 1! 1.1 Ergänzen Sie in der Anlage 1 die fehlenden Begriffe! 1.2 Ordnen Sie die folgenden Beispiele den Arten von Wirtschaftsgütern der Aufgabe 1.1 zu: Haarschnitt, Sonnenenergie, Patente, Rohstoffe, Maschinen, Lebensmittel, Möbel 1.3 Nennen Sie zwei Merkmale freier Güter! Aufgabe 2 (9 Punkte) Die Knappheit der Güter erfordert wirtschaftliches Handeln. Entscheiden und begründen Sie, ob bei den folgenden Beispielen das Maximal- oder Minimalprinzip vorliegt! 2.1 Die Gemeinde Schönberg hat sich zum Kauf eines neuen Fahrzeuges von einem bestimmten Hersteller entschieden. Es werden mehrere Vertragshändler dieses Herstellers angeschrieben und entsprechende Preisvergleiche durchgeführt. 2.2 Die Auszubildende Pauline bemüht sich, für anfallende Benzinkosten 30,00 pro Monat nicht zu überschreiten. Unter Ausnutzung von günstigen Benzinpreisen möchte sie möglichst oft und lange mit ihrem Auto fahren. 2.3 Bei der Gestaltung der Abschlussveranstaltung für die Verwaltungsfachangestellten möchte das Schulzentrum besonders schöne Blumensträuße bestellen. Diese sollen so kostengünstig wie möglich sein. Aufgabe 3 (27 Punkte) Güter werden auf dem Markt angeboten. Nutzen Sie für die Lösung Anlage 2! 3.1 Nach der Art der gehandelten Güter unterscheidet man verschiede Marktarten. Ergänzen Sie die fehlenden Begriffe bzw. Erklärungen in der vorbereiteten Tabelle. 3.2 Neben Marktarten unterscheidet man auch Marktformen. Nennen Sie die drei Grundformen und geben Sie an, wie Anbieter und Nachfrager im Verhältnis zueinander stehen! 3.3 Was kennzeichnet den Gleichgewichtspreis auf einem vollkommenen Markt? 3.4 Stellen Sie die Ermittlung des Gleichgewichtspreises graphisch dar. 3.5 Erläutern Sie kurz 2 Funktionen des Gleichgewichtspreises.

3 Aufgabe 4 (21 Punkte) Beim Abschluss eines Rechtsgeschäftes ist die Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner entscheidend. 4.1 Grenzen Sie Rechts- und Geschäftsfähigkeit voneinander ab. 4.2 Geben Sie bei den nachfolgenden Fällen an, ob die Kaufverträge wirksam, unwirksam oder schwebend unwirksam sind. Begründen Sie kurz und nennen Sie die rechtlichen Grundlagen. a) Die 16jährige Marie kauft sich von ihrem Taschengeld ohne Wissen der Eltern eine neue Hose für 30,00. b) Marc hatte sich zu seinem 17. Geburtstag nur Geldgeschenke gewünscht. Mit diesem Geld kauft er 4 Wochen später im Ausverkauf ein neues Fahrrad für 650,00. Seine Eltern möchte er mit dem neuen Rad überraschen. Aufgabe 5 (29 Punkte) Die Gewaltenteilung ist ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit in der BRD. 5.1 Nennen Sie die Bereiche der Gewaltenteilung und ordnen Sie die obersten Bundesorgane zu. 5.2 Das Amt des Bundespräsidenten ist sehr bedeutend in der Bundesrepublik Deutschland. a) Geben Sie 5 Aufgaben des Bundespräsidenten an! Belegen Sie Ihre Angaben mit Hilfe des Grundgesetzes. b) Im Verlauf der Amtszeit kommt es zum Streit zwischen dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung im Rahmen der Aufgabenverteilung gemäß des Grundgesetzes. Dieser Streit soll nun entschieden werden, damit die Regierungsarbeit nicht weiter behindert wird. Stellen Sie dar, welche Möglichkeit das Grundgesetz hierfür vorsieht und begründen Sie Ihre Entscheidung! Belegen Sie Ihre Angaben mit Hilfe des Gesetzes.

4 Prüfungsnummer: Anlage 1 (zu Aufgabe 1) Güter freie Güter... Güter z.b.: materielle Güter Güter. Dienstleistungen z.b.: z.b.:.. güter Produktionsgüter Gebrauchsgüter Verbrauchsgüter Gebrauchsgüter Verbrauchsgüter z.b.: z.b.: z.b.: z.b.: Merkmale freier Güter:

5 Prüfungsnummer: Anlage 2 (zu Aufgabe 3.1) Marktarten Gegenstand des Marktes Konsumgütermarkt Handel von Gütern, die zur Herstellung von anderen Gütern verwendet werden, z.b. Maschinen Immobilienmarkt Banken oder Sparkassen stellen Privatpersonen langfristig Kredite zur Verfügung Arbeitsmarkt

6 Wir weißen daraufhin, dass es sich hierbei um keine Musterlösung, sondern um einen Lösungsvorschlag handelt. Lösungsvorschlag: Teil 1 - Grundlagen des Wirtschaftens Aufgabe 1 Aufgabe 1.1 und 1.2 (14 Punkte) (12 Punkte) Anlage 1 Güter freie Güter z.b.: Sonnenenergie wirtschaftliche Güter materielle Güter immaterielle Güter Sachgüter Dienstleistungen Rechte z.b. Haarschnitt z.b. Patente Konsumgüter Produktionsgüter Gebrauchsgüter Verbrauchsgüter Gebrauchsgüter Verbrauchsgüter z.b.: z.b.: z.b.: z.b.: Möbel Lebensmittel Maschinen Rohstoffe 1.3 Merkmale freier Güter (je 1 Punkt pro Merkmal = 2 Punkte) sind von Natur aus konsumreif ihre Herstellung erfordert keine Kosten sind unbegrenzt vorhanden haben keinen Preis

7 Aufgabe 2 (9 Punkte) 2.1 Minimalprinzip (1) liegt vor Ein vorgegebenes Ziel (Kauf eines Fahrzeuges) (1) soll mit geringen Mitteln erreicht werden (niedrigster Preis wird ermittelt) (1). 2.2 Maximalprinzip (1) liegt vor Mit gegebenen Mitteln (30,00 pro Monat) (1) soll möglichst viel und lange mit dem Auto gefahren werden (Maximierung des Erfolges) (1). 2.3 Es liegt keines der Prinzipien (1) vor, da hier 2 Ziele miteinander verbunden werden ODER da weder ein konkreter Mitteleinsatz oder ein konkretes Ziel genannt wird (Kombination aus Minimal- und Maximalprinzip) (2) Aufgabe 3 Anlage 2 zur Aufgabe 3.1 (27 Punkte) (5 Punkte) Marktarten Gegenstand des Marktes Konsumgütermarkt Investitionsgütermarkt Immobilienmarkt Handel mit Gütern für Endverbraucher, z.b. Verkauf von Kühlschränken Handel von Gütern, die zur Herstellung von anderen Gütern verwendet werden, z.b. Maschinen Handel mit Grundstücken Kapitalmarkt Arbeitsmarkt Banken oder Sparkassen stellen Privatpersonen langfristig Kredite zur Verfügung Arbeitnehmer bieten ihre Arbeitskraft an und Arbeitgeber fragen diese nach bzw. bieten Arbeitsplätze an 3.2 Marktformen (9 Punkte) Polypol (1 Punkt): viele Anbieter; viele Nachfrager (2 Punkte) Oligopol (1 Punkt): wenige Anbieter; und/ oder wenige Nachfrager (2 Punkte) Monopol (1 Punkt): ein Anbieter; und / oder ein Nachfrager (2 Punkte) 3.3 Gleichgewichtspreis (3 Punkte) Beim Gleichgewichtspreis stimmen angebotene und nachgefragte Menge überein. Außerdem wird beim Gleichgewichtspreis das Umsatzmaximum am Markt erzielt.

8 Aufgabe 3.4: (6 Punkte) Aufgabe 3.5: (4 Punkte) mögliche Antworten sind (zwei Funktionen sind zu erläutern für je zwei Punkte): Räumungsfunktion angebotene und nachgefragte Menge stimmen überein, d. h., alles was angeboten wird, wird auch verkauft, der Markt wird geräumt Auslesefunktion Anbieter mit zu hohen Kosten verschwinden vom Markt (liegen über dem Gleichgewichtspreis), Nachfrager mit zu geringer Kaufkraft verschwinden vom Markt (liegen unter dem Gleichgewichtspreis) Ausgleichsfunktion die verschiedenen Interessen von Anbietern (Gewinnmaximum) und Nachfragern (Nutzenmaximum bzw. Kostenminimum) werden im Kompromiss des Gleichgewichtspreises ausgeglichen Erziehungsfunktion Anbieter, die über dem Gleichgewichtspreis liegen, werden zur Kostensenkung erzogen; Nachfrager, die unter dem Gleichgewichtspreis liegen, werden zum Verzicht oder auch zum Sparen und damit späterem Kauf erzogen Signalfunktion Anbieter können sich für ihre Kosten am Gleichgewichtspreis orientieren, Nachfrager können nach dem Gleichgewichtspreis auswählen Informationsfunktion Anbieter und Nachfrager können sich über den Gleichgewichtspreis informieren und entsprechend handeln Lenkungsfunktion Anbieter lenken den Einsatz der Produktionsfaktoren in die Güter, die zum Gleichgewichtspreis verkauft werden können, weil sie den maximalen Umsatz erzielen Aufgabe 4 (21 Punkte) 4.1 Rechtsfähigkeit = Fähigkeit, Träger von Rechten (1) und Pflichten (1) zu sein = beginnt mit Vollendung der Geburt ( 1 BGB) (2) Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, rechtswirksame (1) Willenserklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen (1) = Stufen der Geschäftsfähigkeit sind altersabhängig (2): volle Geschäftsfähigkeit ab 18; beschränkte Geschäftsfähigkeit ab Vollendung 7. Lebensjahr bis unter 18 Jahre; Geschäftsunfähig unter 7 Jahre (8 Punkte)

9 4.2a) - Beschränkt geschäftsfähig ( 106 i. V. m. 2 BGB) (3) - grundsätzlich Einwilligung erforderlich, da nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ( 107 BGB) - Wirksames Rechtsgeschäft, da es aus eigenen Mitteln bewirkt wurde (Taschengeld) ( 110 BGB) (3) (6 Punkte) 4.2.b) - beschränkt geschäftsfähig ( 106 i. V: m. 2 BGB) (2) - grundsätzlich Einwilligung erforderlich, da nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ( 107 BGB)(2) BGB findet keine Anwendung, weil (1) - ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab -> schwebend unwirksam ( 108 Abs. 1 BGB) (2) (7 Punkte) Aufgabe 5 (29 Punkte) 5.1 Legislative: Bundestag, Bundesrat (4) Exekutive: Bundesregierung, Bundespräsident (4) Judikative: Bundesverfassungsgericht (4) (12 Punkte) 5.2 a) Aufgaben (je Nennung 1 Punkt = 5 Punkte; je gesetzliche Grundlage 2 = 10 Punkte) (15 Punkte) vertritt Bund völkerrechtlich gem. Art. 59 I GG Begnadigungsrecht gem. Art. 60 II GG Ernennung der Bundesrichter. gem. Art. 60 I GG Ausfertigung der Gesetze gem. Art. 82 I GG ernennt und entlässt Minister auf Vorschlag des Bundeskanzlers gem. Art. 64 I GG Möglichkeit zur Auflösung des Bundestages gem. Art. 68 I GG b) Streit (2 Punkte) Organstreitigkeit/Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gem. Art. 93 I Nr. 1 GG

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