Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. "Fachangestellte/r für Bürokommunikation""

Transkript

1 Landesdirektion Sachsen Prüf. Nr.: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation" am 13. Mai Prüfungsaufgabe: Verwaltung Arbeitszeit: Hilfsmittel: 90 Minuten VSV Sachsen Hinweis: Beantworten und begründen Sie alle Fragen unter Angabe der rechtlichen Normen! Achtung: Wir bitten Sie den Teil Personalwesen und Finanzwesen getrennt zu heften.

2 Teil Personalwesen (Bearbeitungszeit 45 Minuten) Frau Sabine Dietrich wurde mit Wirkung vom 1. September 2010 bei der Stadt Osterfeld in ein Arbeitsverhältnis übernommen. In den Monaten Juni und Juli 2012 erschien sie mehrmals ohne Begründung zu spät zur Arbeit und erhielt dafür im August 2012 eine Abmahnung. Nachdem sie im Dezember 2012 erneut an mehreren Tagen zu spät kam und am 2. Januar 2013 unentschuldigt gar nicht zur Arbeit erschien, teilte ihr ihr Abteilungsleiter am 21. Januar 2013 mit, dass ihr Arbeitsverhältnis zum 31. März 2013 ordentlich gekündigt wird. Das Kündigungsschreiben des Personalamtes der Stadt Osterfeld erhielt Frau Dietrich am 23. Januar Frau Dietrich war hierüber sehr verärgert und behauptete, die Kündigung wäre "sozial ungerechtfertigt", schließlich gäbe es das Kündigungsschutzgesetz und außerdem sei sie allein stehend. Fragen: 1. Musste bei der Kündigung der Personalrat beteiligt werden? 5 Punkte 2. Erfolgte die Kündigung form- und fristgerecht? 22 Punkte 3. Musste die Stadt Osterfeld in diesem Fall das Kündigungsschutzgesetz beachten? 7 Punkte 4. Prüfen Sie, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist! 7 Punkte 5. Was könnte Frau Dietrich gegen die Kündigung unternehmen? Wie lange hätte sie dafür Zeit? 6 Punkte Aufgabe: Beantworten Sie die Fragen anhand der einschlägigen tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen und begründen Sie Ihre Entscheidungen. Hinweise: 1. Die Stadt Osterfeld liegt im Freistaat Sachsen und wendet auf alle Arbeitsverhältnisse den TVöD an. 2. Die Stadt Osterfeld hat 115 Beschäftigte.

3 Lösungshinweise Personalwesen zu 1.: Musste bei der Kündigung der Personalrat beteiligt werden? Gemäß 1 SächsPersVG gilt für die Stadt Osterfeld als Kommune im Freistaat Sachsen das SächsPersVG. (1) 78 Abs. 1 SächsPersVG: Der PR wirkt bei der ordentlichen Kündigung mit, d. h. er kann Einwendungen gegen die Kündigung erheben. (3) Gemäß 78 Abs. 3 SächsPersVG ist die Kündigung unwirksam, wenn der PR nicht beteiligt wurde. (1) zu 2.: Erfolgte die Kündigung form- und fristgerecht? Form: Kündigungen bedürfen gemäß 623 BGB der Schriftform Die mündliche Kündigung durch den AL am war nicht formgerecht. Da sie ihr am noch schriftlich zuging, war sie formgerecht. (4) Frist: AV besteht zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mehr als 6 Monate ( bis ), deshalb gilt 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD nicht. (2) Kündigungsfrist richtet sich gemäß 34 Abs. 1 S.2 TVöD nach Beschäftigungszeit, (2) Beschäftigungszeit ist nach 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit (3) Beschäftigungszeit beträgt mehr als ein Jahr, aber weniger als 5 Jahre ( 187 Abs. 2 i.v.m. 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB) (3) Kündigungsfrist beträgt damit gemäß 34 Abs. 2 S. 2 TVöD sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres (3) Zugang der Kündigung: Beginn der Kündigungsfrist: , 187 Abs. 1 BGB (2) Ende der 6-Wochen-Frist: , 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB (1) Ende zum Vierteljahresschluss: (1) Die Kündigung zum erfolgte fristgerecht. (1) zu 3.: Musste die Stadt Osterfeld in diesem Fall das Kündigungsschutzgesetz beachten? gemäß 1 Abs. 1 KSchG findet es Anwendung, wenn das AV mindestens 6 Monate bestanden hat; ist in diesem Fall zutreffend (siehe Lösung Aufgabe 2) (3) Der betriebliche Geltungsbereich (mehr als 10 Beschäftigte gemäß 23 Abs. 1 KSchG) ist mit 115 Beschäftigten erfüllt. (3) Die Stadt Osterfeld muss das Kündigungsschutzgesetz beachten. (1) (5) (22) (7)

4 zu 4.: Prüfen Sie, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist! 1 Abs. 2 KSchG Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe bedingt ist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder sie nicht aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse erfolgt ist (2) hier: verhaltensbedingte Gründe (Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen...) - Abmahnung ist vor Kündigung (lt. Rechtssprechung) erforderlich - Nach Sachverhalt erfolgte diese im August 2012 (2) In den Monaten Dezember 2012 und Januar 2013 kam es zu erneutem Fehlverhalten (1) Dass sie allein stehend ist, hat in diesem Fall keinen Einfluss (1) Ergebnis: Kündigung ist nicht sozial ungerechtfertigt (1) zu 5.: Was könnte Frau Dietrich gegen die Kündigung unternehmen? Wie lange hätte sie dafür Zeit? Da Frau Dietrich die Kündigung für sozial ungerechtfertigt hält, muss sie gemäß 4 KSchG innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht Klage (auf Feststellung) erheben, (dass AV durch Kündigung nicht aufgelöst ist) (4) hier: gemäß 187 Abs. 1 i. V. m. 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB bis zum (2) (7) (6) Summe: Aufbau, Gliederung, Subsumtion etc.: Teil Personalwesen gesamt: 47 Punkte 3 Punkte 50 Punkte

5 Teil Kommunales Finanzwesen (Bearbeitungszeit 45 Minuten) Aufgabe 1 19 Punkte Die Gemeinde veröffentlicht im Amtsblatt folgenden Artikel: Aufgrund von 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 27. Dezember 2012 seine nicht genehmigungspflichtige Haushaltssatzung erlassen. Diese Haushaltssatzung liegt zur kostenlosen Einsichtnahme vom 09. Januar 2013 bis 14. Januar 2013 während der Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude, Hauptstraße 7, Raum 12, aus. Die Haushaltssatzung tritt am 15. Januar 2013 in Kraft. Prüfen Sie, ob durch die Gemeinde die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden! Hinweis: Auf Sachverhalte, die im Artikel richtig wiedergegeben oder nicht angesprochen werden, soll nicht eingegangen werden. Aufgabe 2 7 Punkte Können im Haushaltsplan die Ansätze für Aufwendungen Gebäudeunterhaltung und Aufwendungen für Abschreibungen für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden? Aufgabe 3 8 Punkte Sie sind für die Planung des Haushaltes 2014 zuständig und wollen für folgende Position die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen feststellen: Sie beabsichtigen Neubeschaffung von Büchern in Höhe von Euro. Da Schadenersatz für beschädigte und verlorengegangene Bücher in Höhe von Euro zu erwarten sind, sollen nur Euro veranschlagt werden. Erläutern Sie, auf Grund welches Haushaltsgrundsatzes Sie was in welcher Höhe im Haushaltsplan veranschlagen (ohne Angabe von Produkt oder Konto)! Aufgabe 4 7 Punkte Malermeister Kunterbunt kommt in die Stadtkasse Dresden und verlangt unter Vorlage einer Rechnung eine Auszahlung für ausgeführte Malerarbeiten in einer Grundschule. In welchen Kassenbüchern ist dieser Zahlungsvorgang zu buchen? Aufgabe 5 6 Punkte Entscheiden Sie, ob es sich bei den Geschäftsvorfällen um Ertrag, Aufwand, Einzahlung und/oder Auszahlung handelt (Mehrfachnennungen sind grundsätzlich möglich)! a) Die Verwaltung erstellt und verschickt einen Bescheid zur fälligen Hundesteuer in Höhe von 50 Euro. b) Eine Rechnung zur durchgeführten Instandsetzung der örtlichen Gemeindestraße in Höhe von Euro geht in der Verwaltung ein und wird am gleichen Tag überwiesen. c) Der Sportverein begleicht nach mehrmaliger Aufforderung die Miete für die Nutzung der Sporthalle im städtischen Berufsschulzentrum in Höhe von 125 Euro. d) Verkauf eines nicht mehr benötigten Kleintransporters des städtischen Pflegeheimes für Euro in bar, der Buchwert des Fahrzeuges beträgt zu diesem Zeitpunkt Euro.

6 Teil Kommunales Finanzwesen (Bearbeitungszeit 45 Minuten) Lösungsvorschlag: Aufgabe 1 (19 Punkte) Die Gemeinde veröffentlicht im Amtsblatt folgenden Artikel: Aufgrund von 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 27. Dezember 2012 seine nicht genehmigungspflichtige Haushaltssatzung erlassen. Diese Haushaltssatzung liegt zur kostenlosen Einsichtnahme vom 09. Januar 2013 bis 14. Januar 2013 während der Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude, Hauptstraße 7, Raum 12, aus. Die Haushaltssatzung tritt am 15. Januar 2013 in Kraft. Prüfen Sie, ob durch die Gemeinde die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden! (Hinweis: Auf Sachverhalte, die im Artikel richtig wiedergegeben oder nicht angesprochen werden, soll nicht eingegangen werden.) Lösung: - Verwaltungsausschuss = falsch (1) 76 Abs. 2 SächsGemO (2): Die Haushaltssatzung ist vom Gemeinderat zu beschließen (1); 41 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 SächsGemO (2) keine Übertragbarkeit auf beschließenden Ausschuss möglich (1) - Auslagefrist = falsch (1) 76 Abs. 3 S. 2 SächsGemO (2): für die Dauer von mindestens einer Woche (1), daher Auslegung mindestens bis 15. Januar 2013 (1) - tritt am 15. Januar 2013 in Kraft = falsch (1) 76 Abs. 3 S. 1 SächsGemO (2): Die Haushaltssatzung tritt abweichend von 4 Abs. 3 Satz 2 mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft (1) (sie tritt unabhängig vom Abschluss der Bekanntmachung stets am 01. Januar des HH-Jahres in Kraft), 74 Abs. 3 SächsGemO (2), Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr (1) Aufgabe 2 (7 Punkte) Können im Haushaltsplan die Ansätze für Aufwendungen Gebäudeunterhaltung und Aufwendungen für Abschreibungen für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden? Lösung: Gemäß 20 Abs. 1 S. 2 KomHVO-Doppik (2) dürfen zahlungsunwirksame (1) Aufwendungen, hier die Abschreibungen (1), nicht zugunsten zahlungswirksamer (1) Aufwendungen, hier die Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung (1), für deckungsfähig erklärt werden (1). Aufgabe 3 (8 Punkte) Sie sind für die Planung des Haushaltes 2014 zuständig und wollen für folgende Position die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen feststellen: Sie beabsichtigen Neubeschaffung von Büchern in Höhe von Euro. Da Schadenersatz für beschädigte und verlorengegangene Bücher in Höhe von EUR zu erwarten sind, sollen nur Euro veranschlagt werden. Erläutern Sie, auf Grund welches Haushaltsgrundsatzes Sie was in welcher Höhe im Haushaltsplan veranschlagen (ohne Angabe von Produkt oder Konto)! Lösung: Hier wird der Bruttogrundsatz/Bruttoprinzip (1) gemäß 10 Abs. 2 KomHVO- Doppik (2) angesprochen. Er verlangt, dass die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und

7 Auszahlungen in voller Höhe (1) und getrennt voneinander (1) zu veranschlagen sind. Die Erträge und Aufwendungen dürfen nicht aufgerechnet werden (1). Der Schadenersatz muss also mit Euro (1) als Ertrag und die Beschaffung von Büchern mit Euro (1) bei den Aufwendungen veranschlagt werden. Aufgabe 4 (7 Punkte) Malermeister Kunterbunt kommt in die Stadtkasse Dresden und verlangt unter Vorlage einer Rechnung eine Auszahlung für ausgeführte Malerarbeiten in einer Grundschule. In welchen Kassenbüchern ist dieser Zahlungsvorgang zu buchen? Lösung: Die Auszahlung an den Malermeister ist gemäß 24 SächsKomKBVO (2) in zeitlicher Reihenfolge im Zeitbuch, 25 SächsKomKBVO (2) und in sachlicher Ordnung im Hauptbuch, 27 SächsKomKBVO (2) zu buchen (1). Aufgabe 5 (6 Punkte) Entscheiden Sie, ob es sich bei den Geschäftsvorfällen um Ertrag, Aufwand, Einzahlung und/oder Auszahlung handelt (Mehrfachnennungen sind grundsätzlich möglich)! a) Die Verwaltung erstellt und verschickt einen Bescheid zur fälligen Hundesteuer in Höhe von 50 Euro. b) Eine Rechnung zur durchgeführten Instandsetzung der örtlichen Gemeindestraße in Höhe von Euro geht in der Verwaltung ein und wird am gleichen Tag überwiesen. c) Der Sportverein begleicht nach mehrmaliger Aufforderung die Miete für die Nutzung der Sporthalle im städtischen Berufsschulzentrum in Höhe von 125 Euro. d) Verkauf eines nicht mehr benötigten Kleintransporters des städtischen Pflegeheimes für Euro in bar, der Buchwert des Fahrzeuges beträgt zu diesem Zeitpunkt Euro. Lösung: a) Ertrag b) Aufwand und Auszahlung c) Einzahlung d) Einzahlung und Aufwand fachlicher Teil: Gesamteindruck: Gesamt: 47 Punkte 3 Punkte 50 Punkte

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 19. Mai 2015 bis 22. Mai 2015 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Fachangestellte/r für Bürokommunikation Landesdirektion Sachsen Prüf. Nr.: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation" am 13. Mai 2014 2. Prüfungsaufgabe: Verwaltung Arbeitszeit: Hilfsmittel: 90 Minuten VSV

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 10. Mai 2016 bis 13. Mai 2016

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 10. Mai 2016 bis 13. Mai 2016 Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 10. Mai 2016 bis 13. Mai 2016 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweise: Es gilt

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 21.05.2008 2. Prüfungsarbeit:

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 6. Oktober 2015 bis 9. Oktober 2015 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweise: Es

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 16. Oktober 2012 bis 19. Oktober 2012 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 14. Mai 2013 bis 17. Mai 2013 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 14. Oktober 2014 bis 17. Oktober 2014 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 17. Oktober 2016 bis 20. Oktober 2016 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweise:

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag

Mehr

Deckungsgrundsätze. Ergebnishaushalt. Regelung im Haushaltsplan a) Mehrerträge -> Mehraufwendungen. Seite 1 von 5. Beispiel

Deckungsgrundsätze. Ergebnishaushalt. Regelung im Haushaltsplan a) Mehrerträge -> Mehraufwendungen. Seite 1 von 5. Beispiel Seite 1 von 5 Deckungsgrundsätze und Übertragbarkeit im doppischen Haushalt 2017 Ermächtigungen des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der 19, 20 und 21 GemHVO-Doppik Rechtsgrundlage

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 02/2012 Schleswig 15. Februar 2012 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r. vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r. vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 2. Prüfungsaufgabe: Verwaltungsbetriebswirtschaft (kommunal) Arbeitszeit: 135

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;

2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn; 60 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21 I n h a l t Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn; Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für

Mehr

Tarifvertrag zur Anwendung des TVöD-K für die Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz GmbH vom 26. Juni 2008

Tarifvertrag zur Anwendung des TVöD-K für die Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz GmbH vom 26. Juni 2008 Tarifvertrag zur Anwendung des TVöD-K für die Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz GmbH vom 26. Juni 2008 Zwischen der Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (MedBO) GmbH, vertreten

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 11. Februar 2015

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 11. Februar 2015 Vom Prüfling auszufüllen Kennziffer: Zeitpunkt des Beginns: Zeitpunkt der Abgabe: Berufsschule Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am. Februar 205 Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel:

Mehr

Abschluss- und Wiederholungsprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013

Abschluss- und Wiederholungsprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013 Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Abschluss- und Wiederholungsprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r. vom 16. Oktober 2012 bis 19. Oktober 2012

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r. vom 16. Oktober 2012 bis 19. Oktober 2012 Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 16. Oktober 01 bis 19. Oktober 01 Prüfungsaufgabe: Verwaltungsbetriebswirtschaft (kommunal) Arbeitszeit: 135

Mehr

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche

Mehr

19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky

19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky 19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I. Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

Schulverband Mollhagen

Schulverband Mollhagen Schulverband Mollhagen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 1 Vorbericht Umlageberechnung 6 Umlagebeschluss 7 Übersicht Budgets 8 Stellenplan

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Verwaltungsbetriebswirtschaft 135 Minuten VSV/DVP, VSV-AuF nichtprogrammierbarer

Mehr

Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt

Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt Auf Grund der 5, 8, 45 Abs. 2 Ziff. 9 sowie 128 i.v.m. 121 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Schulverband Mollhagen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Schulverband Mollhagen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Schulverband Mollhagen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung Vorbericht Umlageberechnung Umlagebeschluss Übersicht Budgets Stellenplan Investitionsprogramm

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2016 Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.

Mehr

7.3 Seite Dürener Service Betrieb

7.3 Seite Dürener Service Betrieb 7.3 Seite - 1 - Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "" vom 7.3.1993, in Kraft getreten am 1.4.1993, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 15.10.1994, 1.7.1994, 12.1.1995, 9.8.2001,

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer (mit Deckblatt) 3 Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 15. März 2013 2.

Mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht

Hessisches Landesarbeitsgericht Hessisches Landesarbeitsgericht Aktenzeichen: 16 Sa 1036/09 Entscheidungsdatum: 14.06.2010 Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 30. April 2009-12 Ca 469/08

Mehr

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert

Mehr

EINLADUNG. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 22. Februar 2018, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3

EINLADUNG. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 22. Februar 2018, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3 Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

AMTSBLATT der Stadt Querfurt AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011

Mehr

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Seite 1 Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 110 Abs. 4 NKomVG 1 Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G Gemeinde Claußnitz Landkreis Mittelsachsen H A U P T S A T Z U N G der Gemeinde Claußnitz vom 18. 06. 2012 Auf der Grundlage des 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim AMTSBLATT für den Landkreis Barnim Jahrgang 2016 Eberswalde, 14. Dezember 2016 Nr. 20/2016 INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Barnim Seite 2 Seite 4 Seite 6

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad

Mehr

Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz

Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Dr. Hans-Peter Lehner,, Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Bearbeitungsstand: Oktober 2004 Allgemeines I Der

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

B e s c h l u s s p r o t o k o l l B e s c h l u s s p r o t o k o l l der 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg am Dienstag, den 17.03.2009, um 20:00 Uhr, Bürgerhaus Ortenberg T a g e s o r d n u

Mehr

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) bekannt gemacht im Amtsblatt

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

23. Jahrgang Nr. 21 /2013

23. Jahrgang Nr. 21 /2013 AMTSBLATT der Stadt Querfurt 23. Jahrgang 30.12.2013 Nr. 21 /2013 Inhalt Seite 1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Querfurt für das Haushaltsjahr 2013 1 Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich

Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Fachangestellte/r für Bürokommunikation Landesdirektion Sachsen Prüf. Nr. : Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation" am 14. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: 90 Minuten

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 75. Jahrgang 21. März 2018 Nr. 12 / S. 1 Inhaltsübersicht: 38/2018 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die Haushaltssatzung

Mehr

MANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994

MANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 MANTELTARIFVERTRAG für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 gültig ab 01. Januar 1994 2 Zwischen dem Arbeitgeberverband Verkehr Baden-Württemberg,

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für Märkte (Marktgebührensatzung) Vom 15. Juni 2000

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für Märkte (Marktgebührensatzung) Vom 15. Juni 2000 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von für Märkte (Marktgebührensatzung) Vom 15. Juni 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 26/00 vom 29.06.00, geändert in Nr. 42a/01 vom 18.10.01

Mehr

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Mehr

2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren

2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren Kündigungsfristen 2017 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren 3. Verlängerte Kündigungsfristen bei

Mehr

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/387 öffentlich Datum: 05.03.2015 Dienststelle: Fachbereich 44 Bearbeitung: Fr. Toteva Schulausschuss Ausschuss für Inklusion Finanz- und

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Anlage 4 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Zwischen... vertreten durch... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... wohnhaft. geboren am... (Beschäftigte/r) wird -

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Nennen Sie fünf Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen und geben Sie jeweils die gesetzliche Grundlage hierfür an.

Nennen Sie fünf Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen und geben Sie jeweils die gesetzliche Grundlage hierfür an. Personalrecht, Prüfungsvorschlag, Verwaltungsfachangestellte Zeit: Hilfsmittel: 120 Minuten Unkommentierte Gesetzessammlung (DVP, Pappermann, Becktexte, BGB, Arbeitsgesetze) TVöD Auszug s. Anlage Aufgabe

Mehr

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Großröhrsdorf

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Großröhrsdorf Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Großröhrsdorf Aufgrund von 4 und 95a der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf

Mehr

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis XII Literaturverzeichnis XVIII A. Vorbemerkungen 1 1. Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt 1 2. Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen... vertreten

Mehr

A) K./. U auf Zahlung von Lohn aus 611 I BGB ab dem I) Anspruch entstanden 1) Dienstvertrag? i) Vertrag vom Dienstvertrag?

A) K./. U auf Zahlung von Lohn aus 611 I BGB ab dem I) Anspruch entstanden 1) Dienstvertrag? i) Vertrag vom Dienstvertrag? A) K./. U auf Zahlung von Lohn aus 611 I BGB ab dem 01.09.2013 I) Anspruch entstanden 1) Dienstvertrag? i) Vertrag vom 01.03.2011 Dienstvertrag? a) P: Deklarierung als Werkvertrag b) L: Bestimmung des

Mehr

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Haushaltssatzung. des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Haushaltssatzung. des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018 Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Bekanntmachung Haushaltssatzung des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 53, 54 und 55 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung

Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses Ordentliche oder außerordentliche Kündigung Befristung Aufhebungsvertrag Anfechtung Altersgrenze Die Kündigung Im juristischen Sinne bedeutet der Begriff der

Mehr

DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE

DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber

Mehr

Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - Berechnung

Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - Berechnung Kündigungsfristen - Berechnung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Fristbeginn 3. Fristende 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Falscher Beendigungszeitpunkt 4.2 Klagefrist 4.3 Spätschicht 4.4 Starre Fristen 4.5

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Personalwesen 120 Minuten VSV/DVP/VSV-AuF nichtprogrammierbarer Taschenrechner Anlage:

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Mehr

1. War die Vereinbarung einer dreimonatigen Probezeit im Arbeitsvertrag von

1. War die Vereinbarung einer dreimonatigen Probezeit im Arbeitsvertrag von Prüfung: Fach: Angestelltenprüfung II/10-01 Dresden Öffentliches Dienstrecht 240 Minuten/100 Punkte Sachverhalt 1 1. War die Vereinbarung einer dreimonatigen Probezeit im Arbeitsvertrag von Frau Sieg zulässig?

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach 1a KSchG.

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach 1a KSchG. Abfindung nach 1 a KSchG KSchG 1 a Wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit Ausspruch einer Kündigung das Angebot auf Abschluss eines Beendigungsvertrags unterbreiten will, ohne die gesetzliche Abfindung

Mehr

Tarifvertrag T-ZUG 2019

Tarifvertrag T-ZUG 2019 IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag T-ZUG 2019 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2019 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres Zwischen dem

Mehr

Abschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr Prüfungsbereich: Personalwesen kommunal-

Abschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr Prüfungsbereich: Personalwesen kommunal- Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 06 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 0. Prüfungsbereich: Personalwesen

Mehr

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer Juli 2011 Seite: 28 BAG, Urteil vom 09.02.2011-7 AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer EINLEITUNG: Für die Kündigung schwerbehinderter

Mehr

Befristung und Beendigung von

Befristung und Beendigung von Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen 33 Führung auf Probe 34 Führung auf Zeit 35 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung 36 Kündigung des Arbeitsverhältnisses 37 Zeugnis 33 Führung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Witten für die Haushaltsjahre 2017/2018

Haushaltssatzung der Stadt Witten für die Haushaltsjahre 2017/2018 Haushaltssatzung der Stadt Witten für die Haushaltsjahre 2017/2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenanzahl: 17 (mit Deckblatt) Kennziffer: Abschlussprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom 22.06.2016 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 15.03.2016 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom

Mehr