Bundesstaatsrecht Übung III

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1 Dr. Benedikt van Spyk Bundesstaatsrecht Übung III 23. März 2012

2 Repetition 1 Was verstehen Sie unter Methodenpluralismus?

3 Repetition 1 Methodenpluralismus: «Gefordert ist die sachlich richtige Entscheidung im normativen Gefüge, ausgerichtet auf ein befriedigendes Ergebnis der ratio legis. Dabei befolgt das Bundesgericht einen pragmatischen Methodenpluralismus und lehnt es namentlich ab, die einzelnen Auslegungselemente einer hierarchischen Prioritätsordnung zu unterstellen." (BGE 132 III 707 S. 711)

4 Repetition 2 Welche beiden Gehalte des Legalitätsprinzips unterscheidet man gewöhnlich und wo finden sich verfassungs- und gesetzliche Verankerungen dieser beiden Gehalte?

5 Repetition 2 Neuere Lehre : Erfordernis des Rechtssatzes: generell-abstrakte Norm; Von der zuständigen Behörde erlassen; genügende Bestimmtheit (Normdichte). Erfordernis der Gesetzesform: Erlassen im Verfahren der Verfassungsgebung oder Gesetzgebung Verordnung mit hinreichender Grundlage in Verfassung oder Gesetz

6 Repetition 2 Was sind die Elemente des Verhältnismässigkeitsprinzips?

7 Repetition 2 Nehmen Sie die Prüfung der Verhältnismässigkeit vor und begründen Sie ihr Ergebnis! Eignung (Geeignetheit) der Massnahme Erforderlichkeit der Massnahme (geringstmöglicher Eingriff) Zumutbarkeitsprüfung/Zweck-Mittel- Relation/Verhältnismässigkeit im engeren Sinne

8 Frage 1 Wodurch unterscheidet sich der Bundesstaat vom Staatenbund?

9 Frage 1 Föderalistische Bundesstaaten

10 Frage 1 Wodurch unterscheidet sich der Bundesstaat vom Staatenbund? Der Staatenbund besteht im vertraglichen Zusammenschluss von einzelnen, souveränen Staaten zu gemeinsamen politischen Zwecken Der Bundesstaat stellt eine Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat dar, wobei in einer gesamtstaatlichen Verfassung die staatlichen Kompetenzen zwischen Gliedstaaten und Gesamtstaat aufgeteilt werden und den Gliedstaaten Mitwirkung im Gesamtstaat sowie dem Gesamtstaat Einfluss auf die Gliedstaaten zukommt Staat, in welchem eine einzige Staatsgewalt über ein einheitlich verwaltetes Staatsgebiet und ein als unteilbare Einheit aufgefasstes Staatsvolk herrscht

11 Frage 2 Was versteht man unter dem dreistufigen Bundesstaat?

12 Frage 2 Was versteht man unter dem dreistufigen Bundesstaat?

13 Frage 4 Wer ist in der Schweiz für die Zuweisung von Kompetenzen an den Bund und an die Kantone zuständig? Gestützt auf welche Rechtsgrundlage?

14 Frage 4 Wer ist in der Schweiz für die Zuweisung von Kompetenzen an den Bund und an die Kantone zuständig? Gestützt auf welche Rechtsgrundlage?

15 Frage 4

16 Frage 4

17 Frage 5 Wie können die dem Bund obliegenden Kompetenzen ausgestaltet sein? Nennen Sie zu jeder Kategorie ein Beispiel.

18 Frage 5 Wie können die dem Bund obliegenden Kompetenzen ausgestaltet sein? Nennen Sie zu jeder Kategorie ein Beispiel.

19 Frage 6 Was versteht man unter der derogatorischen Wirkung (Kraft) des Bundesrechts?

20 Frage 6 Was versteht man unter der derogatorischen Wirkung (Kraft) des Bundesrechts?

21 Frage 7 Wer ist gestützt auf welche Bestimmungen zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts zuständig? Um welche Kategorie von Kompetenz handelt es sich und welche Wirkung hat sie?

22 Frage 7 Wer ist gestützt auf welche Bestimmungen zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts zuständig? Um welche Kategorie von Kompetenz handelt es sich und welche Wirkung hat sie? Strafrecht: Bund: Art. 123 BV Art: Umfassende Bundeskompetenz Wirkung: Nachträglich derogatorische Wirkung (konkurrierende Kompetenz; Vorrang Bundesrecht); Bundeskompetenz im Strafrecht wurde bereits 1898 übertragen, StGB trat erst 1942 in Kraft. Übertretungsstrafrecht: Art. 335 StGB enthält echter Vorbehalt zugunsten der Kantone.

23 Frage 8 Befürworter des Nacktwanderns behaupten, Nacktwandern falle mangels eines sexuellen Bezugs nicht unter das eidg. Sexualstrafrecht. Welche Konsequenzen ergeben sich für den kantonalen Gesetzgeber, a) wenn diese Aussage zutrifft? b) wenn diese Aussage nicht zutrifft?

24 Frage 8 a) Nacktwandern fällt mangels sexuellen Bezugs/sexueller Motivation nicht unter das StGB. Dem Kanton bleibt Regelungskompetenz im Bereich Übertretungsstrafrecht; dann wäre ein qualifiziertes Schweigen des Bundesgesetzgebers vorab auszuschliessen. b) Würde Nachtwandern als Delikt gegen die sexuelle Integrität gewertet (strafrechtlicher Schutz vor Verletzung des geschlechtlichen Anstands), fiele es in den ausschliesslichen Regelungsbereich des Bundes (Art. 187 ff. StGB, insbes. 194 [Exhibitionismus], 198 [sexuelle Belästigung]). Die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität sind im StGB abschliessend geregelt; daneben sind keine kantonalen Strafbestimmungen zum Schutz der sexuellen Integrität zulässig.

25 Frage 9 Worauf zielt der Schutzzweck der Bestimmungen zu strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) ab? Worauf jener des Art. 19 des Gesetzes über das Strafrecht des Kantons Appenzell A.Rh.? Was ergibt sich daraus in Bezug auf die Regelungskompetenz der Kantone?

26 Frage 9 StGB: Schutz des individuellen Rechtsguts der sexuellen Integrität Kantonale Übertretungsbestimmungen: Polizeigüterschutz; Schutz der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit. Resultat: unterschiedliche Schutzzwecke, also kein qualifiziertes Schweigen des Bundesgesetzgebers. Folglich ist der Kanton zur Regelung im Bereich Übertretung legitimiert.

27 Frage 10 Für den Fall, dass die Regelung des Kantons Appenzell A.Rh. zulässig ist: Halten Sie Art. 19 des Gesetzes über das Strafrecht des Kantons Appenzell A.Rh. vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips für hinreichend bestimmt?

28 Frage 10 Nulla poene sine lege certa. Gesetz muss so präzis formuliert sein, dass der Bürger sein Verhalten danach richten und die Folgen eines bestimmten Verhaltens mit einem den Umständen entsprechenden Grad an Geweissheit erkennen kann. Vorliegend: Aus Art. 19 ergibt sich klar, dass grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit strafbar ist. Zu beantworten bleibt, ob Nacktwandern Sitte und Anstand verletzt und ob die allfällige Verletzung grob ist.

29 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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