E-Government als Herausforderung für das Staats- und Verwaltungsrecht

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1 E-Government als Herausforderung für das Staats- und Verwaltungsrecht egov-lunch vom 16. Februar 2017 im Hotel Bern, Bern Prof. Dr. Andreas Glaser Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 1

2 Übersicht I. Was ist E-Government aus rechtlicher Sicht? II. Stand der Implementierung von E-Government III. Schriftform und Unterschriftserfordernis als Hindernis IV.Paradigmenwechsel: E-Government-Gesetz in Deutschland V. Herausforderungen für die Verwaltungsrechtswissenschaft Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 2

3 I. Was ist E-Government aus verwaltungsrechtlicher Sicht? Interaktionsmöglichkeiten mittels elektronischer Medien zwischen Bürgern und Behörden Verkehr der Einzelnen mit den Behörden (elektronische Eingaben und Zugang zu eigenen Geschäftsfällen Daten) Verkehr der Behörden mit den Einzelnen (elektronische Zustellung, Mitteilung von Entscheiden) «Elektronische Verfügung» Elektronisch zugestellte Verfügung Elektronisch erlassene Verfügung Automatisiert erlassene Verfügung Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 3

4 II. Stand der Implementierung von E-Government - E-Government-Strategie Schweiz als blosse gemeinsame Absichtserklärung von Bundesrat, KdK sowie Städte- und Gemeindeverband lediglich politische Natur, keinerlei Rechtsverbindlichkeit - Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung als nicht rechtsetzende, lediglich rechtsgeschäftliche interkantonale Vereinbarung Rechtsverbindlichkeit nur zwischen Bund und Kantonen, keine Rechtsverbindlichkeit nach aussen gegenüber Bürgern/Unternehmen - Umsetzung durch Gesetze in Bund und Kantonen Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 4

5 II. Stand der Implementierung von E-Government - BGer., 1P.254/2005 Urteil vom 30. August 2005, E. 2.3 (bestätigt in BGE 142 V 152): Für jede Form der Einführung von E-Government ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich - Zumindest genau umschriebene, hinreichend bestimmte Ermächtigung in formellem Gesetz - Weitere Ausführungsbestimmungen durch Verordnung der Regierung Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 5

6 III. Schriftform und Unterschriftserfordernis als Hindernis - E-Government scheitert häufig an Schriftformerfordernis bzw. Erfordernis eigenhändiger Unterschrift - Daraus resultierend Rechtsunsicherheit - Rechtslage im Kanton Bern exemplarisch - Spezialregelung zur elektronischen Eröffnung von Verfügungen einzig im SteuerG - Elektronisches Baubewilligungsverfahren im BauG, Vorschlag des Regierungsrates im Januar 2016 durch den Grossen Rat verschoben Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 6

7 III. Schriftform und Unterschriftserfordernis als Hindernis - Bundesgericht beharrt in ständiger Rechtsprechung auf Einhaltung des Erfordernisses der Schriftlichkeit und der eigenhändigen Unterschrift - Vgl. zuletzt BGE 142 V Ersetzung durch ist nicht zulässig - Erlaubt ist einzig elektronische Signatur, sofern eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht - Bestehen auf Schriftlichkeit und eigenhändige Unterschrift stellt keinen überspitzten Formalismus und damit keinen Verstoss gegen Art. 29 BV dar Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 7

8 III. Schriftform und Unterschriftserfordernis als Hindernis - Bundesrecht und einige kantonale Verfahrensgesetze enthalten punktuelle Ausnahmen von Erfordernissen der Schriftlichkeit und der eigenhändigen Unterschrift - Auf Bundesebene VwVG und Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ- VwV) - Kantone JU, NE («guichet virtuel»), ZG - Elektronische Eingaben erlaubt - Elektronische Zustellung erlaubt - Voraussetzung: Einwilligung und E-Signatur Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 8

9 III. Schriftform und Unterschriftserfordernis als Hindernis Aber nicht nur? Stefan Thöni, Beschwerdeführer am Bundesgericht gegen verschiedene Äusserungen im Vorfeld der Volksabstimmung zur USR III Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 9

10 IV. Paradigmenwechsel: E-Government-Gesetz in Deutschland - Gesetzliche Pflicht jeder Behörde, elektronischen Zugang zu eröffnen - E-Government-Gesetze in Bund und Ländern - Ersetzung der Schriftform durch elektronische Identifikationslösungen gemäss 3a VwVfG Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 10

11 IV. Paradigmenwechsel: E-Government-Gesetz in Deutschland - Gesetzliche Grundlage im VwVfG für den Erlass vollständig automatisierter Verfügungen, weit über elektronische Speicherung und/oder Zustellung hinaus Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 11

12 V. Herausforderungen für die Verwaltungsrechtswissenschaft - Wie verändert E-Government die Grundprinzipien des Verwaltungsrechts? - Gesetzmässigkeitsprinzip: Schwierigkeiten der Transformation dynamischer technischer Sachverhalte in gesetzliche Normen - Beurteilungs- und Ermessensspielräume bei vollständig automatisiertem Erlass von Verfügungen - Verwaltungsorganisation: Departementalprinzip vs. One-shop-stop? - Aufgabenverteilung im Bundesstaat: Zentralisierung oder föderaler Wettbewerb - Verfahrensgarantien: Auswirkungen auf rechtliches Gehör und Unparteilichkeit - Staatshaftung: Zurechnung technischer Unzulänglichkeiten - Öffentlichkeitsprinzip: Auswirkungen von Open Government Data - Welchen Beitrag kann das Verwaltungsrecht bei der technischen Entwicklung leisten? - Vom Verhinderungs- zum Ermöglichungsrecht? Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 12

13 V. Herausforderungen für die Verwaltungsrechtswissenschaft Überwindung der klassischen Trennung von Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsorganisationsrecht Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 13

14 V. Herausforderungen für die Verwaltungsrechtswissenschaft Überwindung des hierarchisierten Departementalprinzips in einer von Kollegialregierung geführten Verwaltung? Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 14

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