greencube Fragen und Antworten zur Legionellenprüfung Eine kurze Historie der rechtlichen Grundlagen für die Gewährleistung sauberen Trinkwassers

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1 Fragen und Antworten zur Legionellenprüfung Sie haben Fragen? Wir geben Ihnen Antworten greencube Duschverbot: Legionellen-Alarm im Olympiadorf, Kölner Uni-Wasser verseucht, Bakterien-Alarm in Aschheim die Liste aktueller Pressemeldungen zum Thema Legionellenverseuchung ließe sich beliebig fortsetzen. Schätzungen zufolge erkranken in Deutschland jährlich bis zu Menschen an der sogenannten Legionärskrankheit oder dem Pontiac-Fieber, jeder 7. stirbt an den Folgen der Infektion. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit zum Schutz der Bevölkerung vor einer Legionelleninfektion erkannt und mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im November 2011 harte Fakten geschaffen. Zum Schutz unseres Lebensmittels Nummer 1, des Trinkwassers, müssen alle öffentlichen und gewerblichen Vermieter ihre Trinkwasser-Großanlagen zur Warmwasserversorgung seit 2011 einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Das schreibt die am 1. November 2011 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung vor. Lesen Sie hier, auf welche Besonderheiten sie als Gebäudeeigentümer oder Verwalter achten sollten. Die Trinkwasserverordnung: Sinn und Zweck? Die Trinkwasserverordnung schützt unser Lebensmittel Nummer 1, das Trinkwasser. Einer der wichtigsten Aspekte bei der Beurteilung der Wasserqualität ist die Frage, ob Krankheitserreger im Wasser vorhanden sind. Da vor allem Trinkwasser-Großanlagen zur Warmwasserversorgung eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen, wurde der Kreis derer, die ihre Anlage für die Trinkwassererwärmung regelmäßig auf Legionellen untersuchen müssen, erheblich erweitert. Trinkwasserinstallationen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Trinkwasserinstallationen müssen dabei gemäß der DVGW- Arbeitsblätter geplant, gebaut und betrieben werden. Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die sich sehr schnell in Warmwasser vermehren. Das Einatmen legionellenhaltigen Wassers kann zu schweren Infektionen führen. Legionellen sind neben ihrer eigenen Gefährlichkeit außerdem ein Indikatorparameter für vorhandene Biofilme. In diesen können sich auch weitere gefährliche Mikroorganismen ansiedeln. Eine kurze Historie der rechtlichen Grundlagen für die Gewährleistung sauberen Trinkwassers Reichsseuchengesetz Trinkwasser-Aufbereitungsverordnung Bundesseuchengesetz Inkraftreten Trinkwasserverordnung Neufassung Bundesseuchengesetz EG-Trinkwasserrichtlinie Novelle der Trinkwasserverordnung Novelle der Trinkwasserverordnung Revision der EG-Trinkwasserrichtlinien Infektionsschutzgesetz Novelle der Trinkwasserverordnung Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung von Überprüfung der EG-Richtlinien Neubekanntmachung der Trinkwasserverordnung Welche gesundheitlichen Symptome sind bei einer Infektion mit Legionellen festzustellen? Symptome der sogenannten Legionärskrankheit sind Schüttelfrost, Fieber, Erbrechen und Gliederschmerzen. In extremen Fällen kann es auch zu Lungenentzündungen und Nierenversagen kommen. Auf den ersten Blick wird eine Legionelleninfektion gefährlicherweise mit einer Grippe verwechselt. Klarheit schafft erst ein Abstrich mit anschließender Laboruntersuchung. Warum soll ich die Legionellenprüfung durch einen SHK- Fachbetrieb durchführen lassen? Im Gegensatz zu zahlreichen Anbietern, die Ihnen meist nur Teilleistungen anbieten können und die diese Leistungen auch noch größtenteils an Subunternehmen vergeben, bieten die uns angeschlossenen SHK-Fachbetriebe Full-Service aus einer Hand: Angefangen bei der Prüfung der Meldepflicht, über einen Check der Trinkwasserinstallation zur Sicherstellung des Regelbetriebes bei der Probenahme, die Einrichtung der Probenahmestellen und die Probenahme selbst bis hin zu Desinfizierung und/oder Sanierung im Kontaminationsfall. Die SHK-Fachbetriebe verfügen über die nötige Erfahrung mit den Trinkwasserinstallationen und kennen die Anforderungen, um den allgemeinen anerkannten Stand der Technik an den Anlagen zu gewährleisten. Das flächende-

2 ckende Netz angeschlossener SHK-Betriebe garantiert für die Legionellenprüfung professionelle Umsetzung aus einer Hand auch für überregionale Immobilienbestände. So haben Sie nur einen Ansprechpartner und ersparen sich zeitaufwendige Koordination. Unsere SHK-Betriebe gewährleisten zudem ein unverzügliches Handeln für den Fall einer Legionellenkontamination. Ausgerüstet mit einer speziellen Software sind unsere Partner-Betriebe in der Lage, Gefährdungsanalysen und Maßnahmepläne zur Vorlage bei den Gesundheitsämtern zu erstellen. Das finden Sie so bei keinem anderen Anbieter und gibt Ihnen die Sicherheit, das im Falle einer Kontamination ein unverzügliches Handeln erfolgt, um Schaden abzuwenden. SHK-Fachbetriebe sind grundsätzlich die einzigen, die an der Trinkwasserinstallation arbeiten dürfen. Zudem verfügen sie auch über die nötige Erfahrung bei der Terminierung. Im günstigsten Fall reicht eine Anfahrt, um den gesamten Vorgang der Prüfung abschließend umzusetzen. Sie haben Ihre Anlage noch nicht gemeldet und/oder geschweige untersuchen lassen? Das kann weitreichende Konsequenzen haben! Bei Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung müssen Anlagenbetreiber mit einer Geldbuße von bis zu Euro rechnen! So lautet der Verordnungstext. Praktische Erfahrungen über die dann tatsächlich erhobenen Bußgelder gibt es derzeit noch nicht. Sollten Menschen zu Schaden kommen, ist zudem mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Erhebliche Haftungsansprüche können u.a. entstehen, wenn nach einer Infektion mit Legionellen eine Berufsunfähigkeit eintritt. Weitere Haftungsfallen ergeben sich z. B. aus Mietkürzungen und Kündigungsfolgeschäden. Und das ganz abgesehen von eintretenden Imageschäden. Sind die Kosten für die jährliche Legionellenprüfung umlagefähig? Ja. Es handelt sich beim Trinkwassercheck und der orientierenden Untersuchung auf Legionellen um eine wiederkehrende Leistung. Die Kosten sind nach 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung unter den sonstigen Kosten umlegbar. Bei Neuabschlüssen von Mietverträgen empfiehlt es sich, die Position Legionellenprüfung im Mietvertrag mit aufzunehmen. Sind die Kosten für die Einrichtung der Probenahmestellen umlagefähig? Nein. Im Gegensatz zur orientierenden Untersuchung handelt es sich bei der Schaffung der Entnahmestellen um einmalige Leistungen, die nicht umlagefähig sind. Kann man als Gebäudeeigentümer Wasserproben nicht selbst entnehmen und an ein Labor schicken? Nein. Nur qualifizierte Betriebe mit ihren zertifizierten Legionellenprüfung durch SHK-Fachbetriebe Die uns angeschlossenen SHK-Fachbetriebe bieten alle mit der Legionellenprüfung verbundenen Leistungen aus einer Hand an. Standardleistungen sind: Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt Aufnahme der Trinkwasserinstallation und Dokumentation der vorgeschriebenen Entnahmestellen Trinkwassercheck (gefordert, um den Regelbetrieb sicherzustellen) Festlegen der Probenahmestellen Einbau der Probenahmeventile Entnahme der Trinkwasserproben Weiterleitung der Proben an das untersuchende Labor Überwachung der Fristen für die Auswertung der Proben Weiterleitung der Prüfergebnisse an den Auftraggeber Online Dokumentation und Archivierung Optionale Leistungen: Meldung der Untersuchungsergebnisse direkt an das Gesundheitsamt Zusätzliche Leistungen, wenn es zu Überschreitungen der Maßnahme- oder Gefahrenwerte kommt, sind: Unverzügliche Meldung Erstellen Gefährdungsanalyse und Maßnahmplan Weitergehende systematische Untersuchungen Einleiten von Sofortmaßnahmen Umsetzungen der geforderten Maßnahmen vom Gesundheitsamt Freimessung der Anlage mit Gütesiegel Unser akkreditierter Laborpartner ist anerkannte Trinkwasseruntersuchungstelle (gelistet beim LANUV NRW) und verfügt über langjähriges Know-how und einen hohen Qualitätsanspruch. Mehr Infos unter Seite 2 von 7

3 Probenehmern dürfen Wasserproben für die Legionellenprüfung nach den Vorgaben der DIN EN ISO 19458: entnehmen. Es gibt viele Vorgaben, die eingehalten werden müssen. So müssen die Proben beispielsweise innerhalb von 24 Stunden in zugelassenen Behältnissen mit besonders zu beachtenden Temperaturbedingungen in einem dafür zugelassenen Labor eintreffen. Probenahmen sind ein Job für Spezialisten. In welchem Turnus ist die Legionellenprüfung vorgeschrieben? Nach aktuellem Stand müssen Warmwasseranlagen bis spätestens 31. Oktober 2012 und danach mindestens einmal jährlich auf Legionellenbefall überprüft werden. Sollte die Legionellenprüfung in drei aufeinander folgenden Jahren ohne Befund ausfallen, kann das jeweilige Gesundheitsamt den Prüfzeitraum auf drei Jahre ausdehnen. In welchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines Legionellenbefalls besonders hoch? Wenn Teile der Warmwasserversorgung über einen längeren Zeitraum nicht mit heißem Wasser > 60 C, sondern im Temperaturbereich von C durchgespült werden, können sich Legionellen optimal vermehren. Das ist bei lange leerstehenden Wohnungen der Fall, aber auch bei Leitungen, die stumpf enden und bei denen möglicherweise früher vorhandene Zapfstellen stillgelegt wurden. Weiterhin bei Stagnationsleitungen und fehlender Zirkulationsleitung. Solche Situationen gilt es grundsätzlich zu vermeiden. Was sollte man als Gebäudeeigentümer zur Legionellen- Vorbeugung tun? Die Legionellengefahr verringert sich, wenn die Warmwasser-Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert und betrieben wird. Insbesondere sind die vorgeschriebenen Temperaturen einzuhalten. Der gesamte Trinkwasserinhalt sollte mindestens einmal am Tag auf mehr als 60 C erwärmt werden (Legionellen- Schaltung). Leitungsabschnitte mit dauerhaft stehendem Wasser und Totstrecken (Stagnationsleitungen) sind unbedingt zu vermeiden. Was kann man als Wohnungsnutzer zur Legionellen-Vorbeugung tun? Wenn Warmwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, ist die Legionellengefahr gering. Nach längerer Abwesenheit ist es dennoch ratsam, abgestandenes Wasser so lange ungenutzt aus der Leitung abfließen zu lassen, bis wieder frisches heißes Wasser kommt. Welche Voraussetzungen sind für die regelmäßige Legionellenprüfung zu schaffen? Der erste Schritt ist die Erstmeldung der prüfpflichtigen Anlage beim örtlichen Gesundheitsamt. Dann ist zu prüfen, ob alle erforderlichen Entnahmestellen für die Probenahme vorhanden sind. Wenn Entnahmestellen fehlen, werden diese durch unsere SHK-Fachhandwerker eingebaut. Was ist unter der Erstmeldepflicht zu verstehen? Von der Legionellen-Prüfpflicht betroffene Anlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet werden. Die Frist zur erstmaligen Meldung nach Inkrafttreten der novellierten Trinkwasserverordnung im November 2011 endet am 31. Oktober 2012! Wer macht die Erstanmeldung des Gebäudes ans Gesundheitsamt? Der Gebäudeeigentümer ist in der Verpflichtung. Unsere SHK-Fachbetriebe übernehmen das aber gerne für Sie! Schulung zum Probenehmer Montage der Entnahmestelle Abflämmbares Probenahmeventil Seite 3 von 7

4 Wer dokumentiert die Probenahmestellen? Um regelmäßig Wasserproben an den passenden Stellen entnehmen zu können, ist eine einmalige Dokumentation der Entnahmestellen erforderlich. Diese Dokumentation kann der Gebäudeeigentümer selber durchführen. Viel enfacher und zeitsparender ist es jedoch, wenn der SHK- Betrieb dies für Sie erledigt. Was ist zu tun, wenn Entnahmestellen für Wasserproben fehlen? Fehlen Entnahmestellen, sind sie durch einen SHK-Sanitärhandwerker einzubauen. Erforderlich sind Entnahmestellen am Austritt aus dem Warmwasserbereiter und am Wiedereintritt in den Warmwasserbereiter aus der Zirkulationsleitung. Am Ende der Steigstränge werden die Proben in den jeweiligen Wohnungen am Wasserhahn entnommen. Was kostet der Einbau von Entnahmestellen für Wasserproben? Das ist von der Trinkwasserinstallation abhängig: Rohrleitungsmaterial und -durchmesser spielen ebenso eine Rolle wie ob z. B. das Vorhandensein von Ventilen, an denen das Probenahmeventil angebracht werden kann. Welche Art von Wasserhähnen sollten für Probenahmestellen am Warmwasserbereiter verwendet werden? Entnahmestellen für Wasserproben müssen abflammbar sein, damit außen anhaftende Keime vor der Probenentnahme abgetötet werden können. Geprüft werden soll ja die Keimbelastung des Wassers und nicht die des Wasserhahns. Die Wasserhähne sollten also aus Metall sein und dürfen keine Kunststoffe enthalten. Welche Trinkwasseranlagen sind von der Prüfpflicht betroffen? Diese Bedingungen müssen erfüllt sein: 1. Die Immobilie wird öffentlich oder gewerblich genutzt. Dazu gehört auch das Vermieten von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten. Bei Eigentümergemeinschaften reicht eine vermietete Wohnung, um der Untersuchungspflicht zu unterliegen. 2. Im Objekt muss eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Speichervolumen von über 400 Litern und/oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle vorhanden sein. 3. Es müssen Duschen oder andere Einrichtungen existieren, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Was ist zu tun, wenn die Legionellen-Prüfpflicht nicht eindeutig festzustellen ist? Ob ein Gebäude der Legionellen-Prüfpflicht unterliegt, legt prinzipiell die Trinkwasserverordnung fest. Hat der Warmwasseraufbereiter mehr als 400 Liter Speichervolumen oder enthalten die Leitungen mehr als drei Liter Wasser, besteht eine Legionellen-Prüfpflicht. Bestehen Zweifel, ist das zuständige Gesundheitsamt zu befragen. Dort wird dann entschieden, ob eine Legionellen-Prüfpflicht besteht oder nicht. Sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften von der Legionellen-Prüfpflicht betroffen? Ja, wenn wenigstens eine Wohnung innerhalb der Eigentümergemeinschaft vermietet ist. Die Legionellenprüfung ist dann von der Eigentümergemeinschaft zu beauftragen, weil die Warmwasserversorgungsleitungen typischerweise zum Gemeinschaftseigentum gehören. Ist keine Wohnung vermietet, kann auf die Legionellenprüfung verzichtet werden. Kann eine Eigentümergemeinschaft durch Beschluss eine Legionellenprüfung umgehen? Nein. Eigentümergemeinschaften, die unter die Prüfpflicht fallen, weil mindestens eine Wohnung vermietet Dezinfizieren durch Abflammen Spülen vor der Probenahme Die Probenahme Seite 4 von 7

5 ist, können die Legionellenprüfung nicht per Beschluss umgehen. Ein solcher Beschluss wäre rechtswidrig. Können Mieter ihre Vermieter zur Legionellenprüfung zwingen? Ja. Der Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer ist für die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers verantwortlich und in der Pflicht, eine Trinkwasseruntersuchung durchführen zu lassen. Mieter haben das Recht auf qualitativ gutes, sauberes und legionellenfreies Wasser. Mieter können vom Vermieter das Prüfergebnis der Trinkwasseruntersuchung einfordern. Ob eine fehlende Legionellen- Untersuchung zu einer Mietminderung berechtigt, ist bisher noch nicht gerichtlich entschieden worden, aber anzunehmen. Wie ist der Wasserinhalt einer Rohrleitung zu berechnen? Aus der Leitungslänge zwischen dem Austritt am Warmwasserbereiter und der am weitesten entfernten Entnahmestelle lässt sich der Wasserinhalt der Rohrleitung berechnen. Pro Meter Wasserleitung können diese Durchschnittswerte verwendet werden: 1 Zoll Rohr (Außendurchmesser 33 mm) 0,49 l/m ¾ Zoll Rohr (Außendurchmesser 27 mm) 0,31 l/m ½ Zoll Rohr (Außendurchmesser 19 mm) 0,13 l/m Eine Warmwasserverteilung mit 15 Metern Länge hat bei Verwendung eines ¾ Zoll Rohrs einen Inhalt von 4,65 Litern und ist damit da mehr als drei Liter Wasser beinhaltet sind - prüfpflichtig. Welchen Durchmesser haben Warmwasserversorgungsleitungen typischerweise? Den Durchmesser der Warmwasserleitung sollte man kennen, um daraus den Wasserinhalt berechnen zu können. Typischerweise beträgt der Rohrdurchmesser in Mehrfamilienhäusern ¾ Zoll, was einem Außendurchmesser von 27 Millimetern entspricht. Seltener, und dann nur in kleinen Gebäuden, sind ½ Zoll Rohre mit einem Außendurchmesser von 19 Millimetern. Wie weit muss die Entnahmestelle vom Ausgang des Warmwasserbereiters entfernt sein? Aus technischen Gründen lässt sich nicht immer direkt am Warmwasserbereiter eine Probenahmestelle schaffen. Wie weit die Mindestentfernung sein darf, ist in der Trinkwasserverordnung jedoch nicht festgelegt. Prinzipiell gilt: je näher, desto besser. Gilt bei Zirkulationsleitungen die einfache oder die ganze Strecke? Bei Festlegung der Rohrstrecke zählt die einfache Strecke. Gemessen vom Austritt am Warmwasserbereiter bis zur am weitesten entfernten Entnahmestelle. Eine Zirkulationsleitung mit 9 Metern Aufstieg und 9 Metern Abgang zählt deshalb als 9 Meter Rohrlänge. Muss trotz Legionellen-Schaltung eine Trinkwasseruntersuchung durchführt werden? Ja. Eine in der Warmwasserversorgung eingebaute Legionellen-Schaltung, die zu bestimmten Zeiten das Wasser stark erhitzt, dient der Vorbeugung, ersetzt aber die vorgeschriebene Untersuchung nicht. Wie viele Wasserproben werden entnommen? Eine geforderte Probenahmeserie besteht aus mindestens drei zu entnehmenden Proben pro Anlage. Je eine Probe wird in der Zirkulationsleitung am Ausgang des Warmwasserspeichers und vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher benötigt. Darüber hinaus wird eine Probe an der am weitesten entfernten Entnahmestelle je Steigstrang entnommen. Bei einem Steigstrang im Gebäude werden drei Proben benötigt. Weitere Steigstränge erhöhen die Anzahl der Proben entsprechend. Da die Ergebnisse auch dem jeweiligen Versorger vorzu- Temperaturmessung Elektronisches Probenahmeprotokoll Die Proben vor dem Versand Seite 5 von 7

6 legen sind, empfehlen wir, auch den Speichereingang zu beproben! Werden bei der Probenahme die Wasserhähne desinfiziert? Ja, im Keller werden in der Regel an die Absperrventile Hähne montiert, die abgeflammt werden können. Also mit einer offenen Flamme aus einem mobilen Brenner desinfiziert werden. Geht das nicht, weil die Entnahmestellen Kunststoffe enthalten, kann die Entnahmestelle auch mit einem Desinfektionsspray desinfiziert werden. Das Abflammen ist am effektivsten. Probenehmer sind immer so ausgestattet, dass beide Methoden angewendet werden können. Gibt es Regeln für die Entnahme von Wasserproben? Ja, die DIN EN ISO 19458: Wasserbeschaffenheit Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen schreibt genau vor, wie die Probenahme zu erfolgen hat. Die Norm enthält eine Anleitung zur Planung eines Probenahmeprogramms, zur Vorgehensweise bei Probenahmen für mikrobiologische Analysen und für den Transport, die Handhabung und die Lagerung von Proben bis zum Beginn der Untersuchung. Müssen alle Probenahmen eines Gebäudes am selben Tag erfolgen? Ja. Die Probenahmen müssen an allen Stellen der Trinkwasserversorgung am selben Tage durchgeführt werden. Eine sogenannte Proben-Serie. Nur so ergibt sich ein passendes Gesamtbild. An unterschiedlichen Tagen genommene Proben sind unzulässig. Wie wird verfahren, wenn die oberste Wohnung bei der Beprobung nicht zugänglich ist? Neben den Wasserproben am Trinkwasserbereiter sind auch in den Wohnungen Proben zu entnehmen, die am weitesten vom Warmwasserbereiter entfernt sind. Ist eine solche Wohnung nicht zugänglich, versucht der Probenehmer alternativ in einer anderen, bestenfalls ebenso geeigneten Wohnung, eine Probe zu entnehmen. Die jeweiligen Proben werden in einem Entnahmeprotokoll festgehalten. Ob eine Probe anerkannt wird, entscheidet das jeweilige Gesundheitsamt. Ab welchem Wert gilt eine Trinkwasserinstallation als befallen? Die Trinkwasserverordnung verweist auf einen Maßnahmwert von 100 KbE/100 ml, bei dessen Überschreitung ein Verfahren zur Legionellen-Vernichtung eingeleitet werden muss. KbE bedeutet Koloniebildende Einheiten. Bei Legionellenbefall bilden sich im Labor auf der Oberfläche des Kulturmediums in Petrischalen zählbare Kolonien. Was geschieht bei einem erstmals festgestellten Legionellenbefall? Bei Überschreitung der zulässigen Maßnahmewerte muss der Gebäudeeigentümer unverzüglich das Gesundheitsamt informieren. Dem Gesundheitsamt sind dann eine Gefährdungsanalyse und ein Maßnahmeplan vorzulegen. Zur genauen Ursachenforschung wird eine sogenannte systematische Untersuchung durchgeführt. Das Gesundheitsamt ordnet dann erste Maßnahmen zur Legionellen- Beseitigung an. Bei starkem Befall kann die Nutzung der Anlage eingeschränkt oder komplett gesperrt werden. Innerhalb von vier Wochen nach Umsetzen der vom Gesundheitsamt geforderten Maßnahmen sind erneut Proben an denselben Entnahmestellen wie bei der ersten Untersuchung zu nehmen, um den Desinfizierungs- und/ oder Sanierungserfolg zu belegen. Was geschieht nach der Untersuchung, wenn kein Legionellenbefall festzustellen war? Auch wenn sich keine Legionellen in der Warmwasserversorgung befinden, hat der Gebäudeeigentümer dem Gesundheitsamt das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage mitzuteilen. Unsere SHK-Fachbetriebe erledigen das bei entsprechender Beauftragung automatisch, sodass Sie auch hierfür keine Zeit aufwenden müssen. Im nächsten Jahr ist dann die nächste turnusmäßige Untersuchung durchzuführen. Zeigt sich drei Jahre in Folge kein Legionellenbefall, kann das jeweilige Gesundheitsamt nach eigenem Ermessen anordnen, dass die Prüfung für drei Jahre ausgesetzt wird. Sind die Bewohner über das Ergebnis der Legionellenprüfung zu informieren? Ja, der Eigentümer ist verpflichtet, seine Mieter über die Ergebnisse der orientierenden Untersuchung zu informieren. Diese Pflicht kann mit einem Aushang des Prüfergebnisses im Treppenhaus erfüllt werden. Ein eigenes Anschreiben an jeden Mieter ist nicht vorgeschrieben. Unsere Betriebe geben übrigens Brief und Siegel auf legionellenfreie Anlagen: mit einem aushangfähigen Schreiben und dem datierten Prüfsiegel Legionellenfreie Anlage. Wie lange ist das Ergebnis der Legionellenprüfung aufzubewahren? Das Ergebnis ist für einen Zeitraum von zehn Jahren zu archivieren. Für SHK-Fachbetrieb-Kunden sind die Prüfergebnisse mindestens für diesen Zeitraum abrufbar. Nutzern des SHK-Fachbetrieb-Services stehen die jeweiligen Prüfergebnisse jederzeit zur Verfügung. Seite 6 von 7

7 Alles aus einer Hand Ihre Vorteile auf einen Blick greencube Legionellenfreie Anlage gemäß TrinkwV Das übernehmen unsere qualifizierten Fachbetriebe: 1. Bestandsaufnahme/Trinkwassercheck 2. Aufnahme der betroffenen Anlagen im Objektprotokoll 3. Katalogisierung der Objektprotokolle je Kunde 4. Erstellung der Meldeunterlagen für das Gesundheitsamt Die Pflichten für Eigentümer oder deren Verwalter Meldepflicht nach 13 TrinkwV Wird Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt, ist im ersten Schritt zu prüfen, ob die Trinkwasserinstallation der Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt unterliegt. Auch eine Stilllegung oder Wiederinbetriebnahme muss gemeldet werden. 5. Einrichten der Probenahmestellen 6. Jährliche Probenahmen durch qualifizierten Mitarbeiter 7. Fach- und fristgerechter Versand Untersuchungspflicht nach 14 TrinkwV Ist im Objekt eine Trinkwasserinstallation im Sinne des 13 TrinkwV vorhanden, muss das Trinkwasser einmal jährlich auf Legionellen geprüft werden. Dazu müssen geeignete Probenahmestellen eingerichtet werden. Die Probenahme darf nur von dafür qualifizierten Personen vorgenommen werden, die außerdem in das Qualitätsmanagement eines akkreditierten Analyselabors eingebunden sind! 8. Durchführung der Analyse durch QHP Life Science 9. Erstellung des Untersuchungsberichts 10. Weiterleitung des Berichts an den Kunden und auf Wunsch direkt an das Gesundheitsamt (innerhalb 10 Tagen) 11. Unverzügliche Weiterleitung an das Gesundheitsamt 12. Information der Mieter 13. Aktivierung des Maßnahmekatalogs 14. Umsetzung des Maßnahmekatalogs, ggf. Anlagensanierung 15. Freimessung nach Abarbeiten des Maßnahmeplans 16. Erteilung Gütesiegel Untersuchungsstellen, Melde- und Dokumentationspflicht nach 15 TrinkwV Die Analyse des Trinkwassers darf nur von staatlich anerkannten Trinkwasseruntersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind dem Gesundheitsamt spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung vorzulegen. Die Untersuchungsergebnisse sind fortlaufend zu dokumentieren und müssen 10 Jahre verfügbar gehalten werden. Besondere Anzeige- und Handlungspflichten nach 16 TrinkwV Werden die gesetzlich zugelassenen Grenzwerte überschritten, sind sofortige Maßnahmen einzuleiten. Das Gesundheitsamt sowie die Mieter sind unverzüglich zu informieren und es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Trinkwasserinstallation schnellstmöglich desinfiziert und/oder saniert wird. 17. Erstellung der jährlichen Mieterinformation 18. Verteilung der Information 19. Aushändigung des Gütesiegels an den Eigentümer Informationspflicht nach 21 TrinkwV Die Mieter müssen schriftlich mindestens einmal jährlich auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse über die Qualität des Trinkwassers informiert werden. Stand der Informationen 08/2012 GreenCube hat die vorliegenden Informationen sorgfältig geprüft. Dennoch kann seitens GreenCube trotz dieser Prüfung keine Gewähr für die Richtigkeit/Dauerhaftigkeit dieser Informationen übernommen werden. Bitte kontaktieren Sie GreenCube oder einen unserer Partnerbetriebe zur Klärung der jeweils aktuellen bzw. individuellen Sachlage. Mehr Infos unter Seite 7 von 7

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