Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am
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- Artur Kuntz
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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3294 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am Zunehmender Antibiotikaeinsatz in der Hühnermast - Bedrohung für die Gesundheit? Nach Berichten des NDR vom 25. Oktober 2010 werden in der konventionellen Hühnermast immer mehr Antibiotika eingesetzt. Nach Angaben des Agrarministeriums stieg der Antibiotikaeinsatz im Schnitt von 1,7 Behandlungen auf 2,3 Behandlungen pro Mastdurchgang. Nach Angaben des Veterinärs Rupert Ebner in derselben Meldung ist dies gefährlich für den Menschen. Der massive Einsatz von Antibiotika kann bei Menschen dazu führen, dass sie Antibiotikaresistenzen bilden und damit die Mittel im Falle einer Krankheit wirkungslos sind. In einem Aufsatz von Dr. Sabine Petermann aus dem LAVES in den Leipziger Blauen Heften zum 5. Leipziger Tierärztekongress vom 21. bis 23. Januar 2010 heißt es, dass drei Antibiotikabehandlungen während eines Mastdurchgangs keine Seltenheit sind und durchaus Mastdurchgänge beobachtet werden, in denen sechs Behandlungen in Folge stattfinden. Frau Dr. Petermann führt das zurück auf die zunehmend intensiveren Haltungsbedingungen mit hohen Besatzdichten sowie die extrem leistungsfähige Genetik heutiger Broilerlinien, die naturgemäß mit einer höheren Anfälligkeit der Masthühner einhergeht, es dem Tierhalter immer schwerer machen ohne bzw. mit einem geringen Arzneimitteleinsatz auszukommen. (...) Tierschutzfachliche Gesichtspunkte sowie auch die zunehmende antimikrobielle Resistenzproblematik erfordern ein Gegensteuern. Abschließend fordert Frau Petermann im Aufsatz als Fazit: Um zukünftig Masthühner haltende Betriebe unter tierschutzfachlichen Aspekten risikoorientiert zu beurteilen, sollten: die Fußballengesundheit, der Arzneimitteleinsatz sowie die Verlustrate als Indikatoren für Management und Tiergesundheit erhoben und systematisch betriebsgebunden ausgewertet werden. Eine weitergehende tierschutzfachliche Überprüfung eines Betriebs ist immer dann angezeigt, wenn bei diesen Parametern ein realistischer, noch zu definierender Sollwert überschritten wird. Im NDR-Bericht vom 25. Oktober 2010 wird auch geschildert, dass gemäß einer neue Bundesverordnung ab 2012 nach Postleitzahlen detailliert aufgeschlüsselt werden soll, in welche Region wie viele Medikamente geliefert werden. Eine Ausnahme soll es lediglich für die umstrittene Geflügelbranche geben. Der Veterinär Rupert Ebner bezeichnet dies im NDR als Skandal und meint, hier dürfte die Geflügelwirtschaft viel Druck auf die Politik ausgeübt haben. Die Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung) wurde am 12. Februar 2010 im Bundesrat beschlossen. Im Antrag der Bundesregierung (BR-Drs. 683/09) war noch keine Ausnahme für die Geflügelwirtschaft vorgesehen. 1
2 2 Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung im Bundesrat der Herausnahme der Arzneimittel für Geflügel in der DIMDI-Arzneimittelverordnung in 3 zugestimmt? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage von Staatssekretär Ripke laut NDR-Meldung vom 25. Oktober 2010 Niedersachsen sei dafür, möglichst genau zu erfassen und auch regional zu erfassen vor dem Hintergrund des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat? 3. Von wem ging die Initiative für die Ausnahmeregelung für Geflügel aus? 4. Welche Stellungnahmen hat die Landesregierung zur Herausnahme der Geflügelmast aus der geschilderten Bundesverordnung abgegeben, und welchen Einfluss hat sie in welcher Richtung konkret genommen? 5. Wie bewertet die Landesregierung die neue Bundesverordnung zum Nachvollzug des Medikamenteneinsatzes heute, und wie will sie die Nachverfolgbarkeit des Medikamentenkonsums insbesondere im sensiblen Geflügelbereich verbessern? 6. In der Antwort auf eine Kleine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜ- NE) zur systematischen Antibiotikafütterung in der Putenmast vom 10. März 2009 behauptete die Landesregierung: Der Landesregierung liegen keine systematisch auswertbaren Kenntnisse über die eingesetzte Menge der Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen bzw. die Zahl der behandelten Puten vor. Entsprechend ist auch keine Angabe zum Prozentsatz der behandelten Tiere in Bezug auf die Gesamtpopulation möglich. Wieso liegen nun statistische Durchschnittswerte zum Antibiotikaeinsatz in der Hähnchenmast mit Vergleich der Entwicklung der Gaben in den letzten zehn Jahren vor? 7. Ist die Überwachung des Medikamenteneinsatzes bei der Putenmast anders, oder sind dort auch Erhebungen möglich bzw. liegen vor? 8. Wie ist die Entwicklung des Antibiotikaeinsatzes in der Hühner-, Puten-, und Entenmast in den letzten zehn Jahren? 9. Wie werden die Daten erhoben? 10. Wieso ist der Antibiotikaeinsatz in der Intensivmast in den letzten zehn Jahren gestiegen, obwohl Antibiotika als Leistungsförderer seit 2006 verboten sind? 11. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen von Hermann Focke im Buch Die Natur schlägt zurück - Antibiotikamissbrauch in der intensiven Nutztierhaltung und Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt (Berlin 2010), dass es vermehrt zu zeitlich gestreckter Antibiotikafütterung und damit zu abgesenkten Dosisgaben komme, was letztlich wie Leistungsförderer wirke und womit das Verbot umgangen werde? 12. Wie viele Verstöße gegen die Regelungen zum Antibiotikaeinsatz sind in den letzten Jahren festgestellt worden, und welche Strafen hat es für die betroffenen Mäster gegeben? 13. Plant die Landesregierung, die Vorgaben und die Intensität der Kontrollen der Mäster zu verschärfen? 14. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderungen von Frau Dr. Petermann zum tierschutzfachlichen Gegensteuern gegen die zunehmende Resistenzproblematik? 15. Welche Initiative hat die Landesregierung unternommen, um die von Frau Dr. Petermann geforderte Fußballengesundheit, den Arzneimitteleinsatz sowie die Verlustrate als Indikatoren für Management und Tiergesundheit zu erheben, betriebsgebunden auszuwerten und risikoorientiert zu beurteilen? 16. Sieht die Landesregierung angesichts der Größenordnung in einem Stall zu mästender Tiere noch eine Einzelfallprüfung durch den Tierarzt gewährleistet, wie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Meyer vom 10. März 2010 behauptet wurde: Die Anwendung von Antibiotika ist nur in den Fällen gerechtfertigt, bei denen sie tatsächlich erforderlich ist. Sie dürfen nur in einer Menge eingesetzt werden, um das Behandlungsziel zu erreichen (...)?
3 17. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft hat Zweifel an der Aussagefähigkeit der vom Agrarministerium genannten Daten in einer Meldung vom 25. Oktober 2010 geäußert. Teilt die Landesregierung die Kritik, und, wenn ja, plant die Landesregierung eine vollständige Erhebung anhand der von den Tierärzten gegenüber der Behörde dokumentationspflichtigen realen Medikamentengaben? 18. Wie bewertet die Landesregierung die zunehmende Resistenzproblematik für den Menschen durch den wachsenden Antibiotikaeinsatz in der Mast auch vor dem Hintergrund der Äußerungen des Präsidenten des Landesgesundheitsamts im NDR-Fernsehen vom 25. Oktober 2010? 19. Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung des Ernährungsexperten Armin Valet im Hamburger Abendblatt vom 26. Oktober 2010, dass man sich fragen muss, ob die Haltungsform die richtige ist, wenn Tiere nicht ohne Arzneimittel das Ende ihrer Mastzeit erreichen? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Erfassung der ausschließlich für Geflügel zugelassenen Arzneimittel ist in 3 der Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung) nicht ausgenommen. Es erfolgt vielmehr für diese Arzneimittelgruppe keine Aufschlüsselung nach den ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen der Anschrift des jeweiligen Tierarztes, wenn diese Daten den obersten Landesbehörden zur Verfügung gestellt werden. Dieser Formulierung wurde von den Ländern letztlich aus folgendem Grund zugestimmt: Der Referentenentwurf der DIMDI-Arzneimittelverordnung (Stand 23. April 2009) sah gemäß 3 Abs. 1 Satz 2 zunächst nur eine Information der Bundesoberbehörden über die an Tierärzte abgegebenen Arzneimittel vor. Die Länder haben in ihren Stellungnahmen zu diesem Referentenentwurf gefordert, dass diese Daten zumindest auch den zuständigen obersten Landesbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieser Forderung der Länder wurde nicht entsprochen (BR-Drs. 683/09 [Stand 6. August 2009]). Als Folge haben die Länder Änderungsanträge im Jahr 2009 erarbeitet und diese am 9./10. September 2009 mit dem Bund erörtert. Diese Änderungsanträge haben immer noch eine regionale Aufschlüsselung sämtlicher Arzneimittel (inklusive der für Geflügel) nach den ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen der Anschrift des jeweiligen Tierarztes vorgesehen, wenn diese Daten den obersten Landesbehörden zur Verfügung gestellt werden. Vorgenannte Anträge sind in das Bundesratsverfahren eingebracht worden. In diesem Zusammenhang haben die betroffenen Bundesressorts deutlich gemacht, dass die Änderungsanträge ein Verkündigungshindernis für die gesamte Verordnung bedeuten würden, weil sie im Geflügelbereich die datenschutzrechtlich unzulässige Identifizierung belieferter Tierärzte zuließe. 3
4 Demgegenüber haben die Länder im Rahmen der anschließenden Beratung am 28. Oktober 2010 dargelegt, dass Rückschlüsse auf die Abgabe an den einzelnen Tierarzt durch die vorliegende Formulierung ausgeschlossen sind und aus Sicht der Länder kein Verkündungshindernis besteht. Der Bund erwiderte am 3./4. November 2009, dass es bei einer Übermittlung der Daten von Zulassungsnummern in Kombination mit den ersten zwei Ziffern der Postleitzahl gegebenenfalls möglich ist, die übermittelten Daten einem auf Geflügel spezialisierten Tierarzt in diesem Postleitzahlenbereich zuzuordnen. Diese Argumentation wurde seitens der Länder zwar für nicht schlüssig eingestuft, da die Länder für sich lediglich die gleiche Information einfordern wollten wie sie für die Bundesoberbehörden vorgesehen ist. Im Hinblick auf eine Verabschiedung der Bundesverordnung haben letztlich die Länder ihre Änderungsanträge so umformuliert, dass für die Daten, die den Ländern zur Verfügung gestellt werden, im Falle der ausschließlich für die Anwendung beim Geflügel zugelassenen Arzneimittel auf eine Regionalisierung verzichtet wird. Zu 2: Niedersachsen hat sich immer dafür eingesetzt, die Daten für den Arzneimitteleinsatz so genau und regional wie möglich zu erfassen und den zuständigen Behörden für eine zielorientierte Überwachung zur Verfügung zu stellen. Nur hat das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung im Zusammenhang mit der Verkehrsüberwachung hier datenschutzrechtliche Hürden aufgebaut, die nach Auffassung des Bundes nicht überwunden werden können. Die Meldung/Erfassung der Daten erfolgt gemäß 2 Abs. 2 der DIMDI-Arzneimittelverordnung für alle Arzneimittel regionalisiert für die ersten zwei Ziffern der Postleitzahl der Anschrift des jeweiligen Tierarztes. Nur diese Daten werden den obersten Landesbehörden - im Falle der Arzneimittel, die ausschließlich für die Anwendung beim Geflügel zugelassen sind - nicht regionalisiert zur Verfügung gestellt. Das stetige Insistieren der Länder hat dazu geführt, dass die Daten überhaupt den obersten Landesbehörden gemäß 3 der DIMDI-Arzneimittelverordnung zur Verfügung gestellt werden. Die Länder konnten sich lediglich nicht durchsetzen, die Daten für alle Arzneimittel in gleichem Umfang regionalisiert zu erhalten. Zu 3: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Beschränkung nur Arzneimittel betrifft, die ausschließlich für Geflügel zugelassen sind. Nach Auskunft des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit handelt es sich hierbei um 18 Präparate. Die übrigen 594 Arzneimittel, die von der DIMDI-Arzneimittelverordnung erfasst werden, sind für mehr als eine Tierart zugelassen und deren Zulassungsnummern werden ohne Einschränkung nach den ersten beiden Postleitzahlen aufgeschlüsselt. Die Initiative für die Ausnahmeregelung in Bezug auf Arzneimittel, die ausschließlich für Geflügel zugelassen sind, geht letztlich auf die zuständigen Bundesministerien zurück, die die Übermittlung regionalisierter Daten dieses Bereichs an die Länder kritisch beurteilt haben. Zu 4: Die Geflügelmast ist nicht von den Regelungen der DIMDI-Arzneimittelverordnung ausgenommen worden (siehe Ausführungen zu den Fragen 1, 2 und 3). Seitens Niedersachsens ist anlässlich einer Länderbesprechung mit dem Bund im Herbst 2009 dargelegt worden, dass - aufgrund der regionalen Verteilung der Tierarztpraxen - das vom Bund geschilderte datenschutzrechtliche Problem nicht auftreten könnte. Zu 5: Die DIMDI-Arzneimittelverordnung bleibt weit hinter den Erwartungen der Länder zurück. Im Rahmen der 11. Arzneimittelgesetz-Novelle wurde 2002 die Ermächtigungsgrundlage für diese Verordnung geschaffen. Die Länder gingen deshalb davon aus, dass die geplante Verordnung den Überwachungsbehörden effizient ermöglicht, den Weg der Arzneimittel von dem Lieferanten zumindest bis zu den einzelnen Tierarztpraxen verfolgen zu können. Ziel aus Sicht der für die Überwachung zuständigen Länder ist gewesen, ein Instrument für eine zielorientierte Kontrolle zu haben. 4
5 Das Fachressort hat im Rahmen der Fachaufsicht eine Schwerpunktüberwachungsaktion zum Arzneimitteleinsatz für die verschiedenen Bereiche der Tierhaltung, einschließlich Puten- und Hähnchenhaltung, initiiert. Das weitere Vorgehen hängt von den Ergebnissen dieser Erhebung ab. Zu 6: Die Darstellung vom 10. März 2009 ist zutreffend: Es haben der Landesregierung keine systematisch auswertbaren Kenntnisse über die eingesetzte Menge von Arzneimitteln in der Putenhaltung vorgelegen. Die zitierten Durchschnittswerte beruhen auf der Information eines Landkreises, in dem auf Grundlage der vom Tierhalter zu führenden Nachweise die Anzahl der Behandlungen in einzelnen Mastdurchgängen im Rahmen der amtlichen Schlachtgeflügeluntersuchung dokumentiert wurden. Zu 7: Die Überwachung des Arzneimitteleinsatzes in der Putenmast erfolgt - wie bei der Haltung von Masthühnern - in der Regel anlässlich der Schlachtgeflügeluntersuchung im Tierbestand. In diesem Zusammenhang werden u. a. die Aufzeichnungen zu Arzneimittelbehandlungen eingesehen. Eine systematische Auswertung seitens der Überwachungsbehörden ist nicht vorgeschrieben, sodass eine entsprechende Auswertung nicht vorliegt. Eine Auswertung auf der Stufe der Erzeugerbetriebe ist anzustreben. Zu 8 bis 10: Es liegen keine systematischen Daten vor, die eine Aussage zur Entwicklung des Antibiotikaeinsatzes in der Hühner-, Puten- und Entenmast in den letzten Jahren erlauben. Zu 11: Ergänzend zu vorgenannten Ausführungen ist darauf hinzuweisen, dass antimikrobiell wirksame Stoffe gemäß den Antibiotika-Leitlinien nur zu metaphylaktischen bzw. therapeutischen Zwecken eingesetzt werden dürfen, d. h. wenn deren Verabreichung eindeutig medizinisch angezeigt ist. Antibiotika dürfen nicht angewendet werden, um Mängel in der Haltung oder mangelhafte Hygienestandards auszugleichen. Auch die Anwendung zur Verbesserung der Futterverwertung ist nicht zulässig. Anlässlich der futtermittelrechtlichen Untersuchungen in Niedersachsen konnte kein illegaler Einsatz im Sinne der Leistungsförderung nachgewiesen werden. Zu 12: In Bezug auf den Einsatz von Antibiotika wurden in den Jahren 2007 bis 2010 insgesamt neun Verstöße auf Ebene Masthühner bzw. Puten haltender Betriebe amtlich festgestellt; in drei Fällen wurde das Verfahren eingestellt, in vier Fällen ist das Verfahren noch offen und in zwei Fällen erfolgte eine Einstellung gegen die Zahlung einer Geldauflage. Darüber hinaus erhielten drei Geflügelhalter ein Verwarngeld, um Aufzeichnungsmängel zu ahnden. Zu 13: Die Überwachung der Erzeugerbetriebe erfolgt aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nach dem 64 Abs. 3 Arzneimittelgesetz. Demzufolge haben die zuständigen Behörden regelmäßig in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung möglicher Risiken Kontrollen vorzunehmen. In diesem Rahmen erfolgen auch landesweite Schwerpunktüberwachungsaktionen (siehe Antwort auf die in Frage 6 zitierte Kleine Anfrage vom 10. März 2009). Die Landesregierung verfolgt weiterhin das in der Antwort zu Frage 2 genannte Ziel. Zu 14: Im Ergebnis des vom Wissenschaftlichen Gremium für Biologische Gefahren der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde im Juli 2008 vorgelegten Gutachtens über lebensmittelbedingte Antibiotikaresistenz als biologische Gefahr ist festgestellt worden, das das aktuelle Ausmaß der Exposition gegenüber antibiotikaresistenten Bakterien schwer einschätzbar und die Rolle von Lebensmitteln bei der Resistenzübertragung bisher noch unzureichend untersucht worden ist. Den- 5
6 noch weisen über die Nahrung aufgenommene Bakterien eine zunehmende Antibiotikaresistenz auf. Die Landesregierung teilt die Auffassung von Frau Dr. Petermann, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, den Gefahren zunehmender Antibiotikaresistenzen zu begegnen. Hierzu gehören u. a. eine Optimierung der Haltungsbedingungen, eine entsprechend Impfstrategie und vor allem die Einhaltung strikter Hygieneregeln. Zu 15: Die Landesregierung hat den Ansatz für eine risikoorientierte Überwachung im Rahmen der Rechtssetzung zur Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestanforderungen zum Schutz von Masthühnern sowie bei der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Masthühnern) eingebracht, um eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Zu 16: Aufgrund des dynamischen Geschehens im Falle von Infektionskrankheiten sind in der Regel nicht nur Einzeltiere betroffen, sodass sich in der Masthühnerhaltung die Gruppen- bzw. Bestandsbehandlung als logische Konsequenz ergibt. Zu 17: Das niedersächsische Fachressort hat bereits vor längerem eine Expertengruppe eingerichtet mit dem Ziel, auf der Grundlage des geltenden Rechts eine niedersachsenweite Erhebung zum Arzneimitteleinsatz unter wissenschaftlicher Begleitung zu etablieren. Im Rahmen diese Erfassung sollen zusätzlich zur Erhebung der Art und Menge angewendeter Antibiotika sowie zur Häufigkeit der Antibiotikaanwendungen in der Geflügelmast auch Angaben u. a. zur Epidemiologie dokumentiert werden, d. h. Angaben u. a. zur Bestandsgrüße, zu dem jeweiligen Gesundheitszustand der Tiere sowie der Ursache der Erkrankung. Zu 18: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 14 verwiesen. Zu 19: Hierzu wird auf die Beantwortung der Fragen 11 und 14 verwiesen. Astrid Grotelüschen 6 (Ausgegeben am )
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