Zur sozialen Situation in Marzahn-Hellersdorf 2009

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1 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Gesundheit, Soziales und Personal Zur sozialen Situation in Marzahn-Hellersdorf 2009 Basisbericht Beiträge zur integrierten Gesundheits- und Sozialberichterstattung

2 Impressum Herausgeber: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Gesundheit, Soziales und Personal Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales Verfasserin: EDV-Bearbeitung/ Layoutgestaltung: Marion Augustin Susanne Eggert Berlin, Dezember 2010 Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin ist Mitglied im Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland.

3 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage 2009 INHALT Vorwort 1. Zusammenfassung für eilige Leserinnen und Leser 2 2. Territorium und sozialräumliche Gliederung 3 3. Bevölkerung 6 4. Erwerbsleben Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Arbeitslosigkeit Arbeitslosenquote Transfereinkommen Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld SGB II) Strukturmerkmale und Entwicklung von SGB II-Empfänger/innen Entwicklungstendenzen SGB II-Empfänger/innen im Bezirksvergleich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) Soziale Lage im Stadtteilvergleich Sozialindex Beschäftigungsquote nach Stadtteilen Arbeitslosigkeit nach Stadtteilen Hartz IV-Bezug nach Stadtteilen Entwicklungstendenzen Altersstruktur der Hartz IV-Empfänger/innen nach Stadtteilen Kinder und Jugendliche im Hartz IV-Bezug nach Stadtteilen Ältere Menschen im Hartz IV-Bezug nach Stadtteilen 6.7 Grundsicherung im Alter und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach Stadtteilen 6.8 Alleinerziehende SGB-Empfänger/innen Tabellenanhang 38

4 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage 2009 Vorwort Um die Sozialberichterstattung so aktuell wie möglich zu halten, wird die Berichterstattung dahingehend geändert, dass nach Vorliegen neuer relevanter Daten für den Bezirk diese in Kurzberichten veröffentlicht werden. Es erscheinen damit mehrere kompaktere und aktuellere Berichte, die sukzessive erstellt werden und letztendlich zusammengefasst ebenfalls ein komplexes Bild zur sozialen Situation im Bezirk abgeben. Der vorliegende Kurzbericht ist der erste dieser Art und informiert über die wesentlichen Faktoren zur Bestimmung der sozialen Lage: Erwerbsleben, Arbeitslosigkeit und Hartz IV-Bezug. Der Bericht bezieht sich auf das Jahr Er zeigt Entwicklungstendenzen und sozialräumliche Differenzierungen auf und vergleicht die Situation im Bezirk auch mit der der anderen Berliner Bezirke. Neben der Analyse beinhaltet der Bericht Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen. Damit soll zur Diskussion und weitergehenden Analyse angeregt werden. Ergänzt wird der Bericht durch einen sehr detaillierten Tabellenanhang mit Darstellung der Daten der einzelnen Stadtteile und Sozialräume, der für weitergehende Analysen genutzt werden kann. Der Bericht ist im Internet abrufbar unter Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht. Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und Personal 1

5 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf 1. Zusammenfassung für eilige Leserinnen und Leser Die soziale Lage im Bezirk ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil von Menschen, die auf Leistungen nach dem SGBII (Hartz IV) angewiesen sind. Jeder Vierte im Bezirk unter 65 Jahre lebt von Hartz IV. Das sind Personen in Haushalten. Mehr als die Hälfte dieser Haushalte sind Singlehaushalte und in 33% der SGB-Haushalte leben Kinder. 44% aller Kinder unter 15 Jahre wachsen in Familien auf, die Hartz IV beziehen. Bei den unter 6Jährigen ist es sogar jedes zweite Kind. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Stadtteilen und insbesondere zwischen der Großsiedlung und dem Siedlungsgebiet erheblich. In der Großsiedlung leben 57% der Kinder in Hartz IV-Familien, im Siedlungsgebiet sind es nur 8%. Auch innerhalb der Stadtteile und Sozialräume, insbesondere in der Großsiedlung, gibt es ein deutliches Süd-Nord-Gefälle. In den nördlichen Stadtteilen der Großsiedlung Marzahn-Nord und Hellersdorf-Nord liegt der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz IV-Familien bei 66% bzw. 65%, d.h. zwei von drei Kindern sind von Armut betroffen. Neben Kindern und Jugendlichen und deren Familien sind vor allem Alleinerziehende und Ausländer/innen auf Hartz IV angewiesen waren es im Bezirk Alleinerziehende und Ausländer/innen. Damit leben 45% aller Ausländer/innen unter 65 Jahren von Hartz IV. Hierbei sind nicht die Menschen mit Migrationshintergrund erfasst, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Entwicklungstendenzen: Im Vergleich zu 2006 ist die Zahl der Hilfeempfänger/innen insgesamt rückläufig. Sie sank um Personen. Dieser Rückgang ist in erster Linie auf einen Rückgang bei Jugendlichen im Alter von 15 < 25 Jahren zurückzuführen ( Personen), was wiederum an der sinkenden Einwohnerzahl in dieser Altersgruppe liegt ( Personen). Nach wie vor sind Kinder, insbesondere Kinder unter 6 Jahren betroffen. Ihre Zahl ist hoch, Tendenz steigend. Obwohl die Zahl der Empfängerhaushalte mit Kindern sinkt, steigt die Zahl der Kinder. Daraus ergibt sich, dass die Kinderzahl in den Empfängerhaushalten zunimmt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zahl der Kinder im Bezirk seit 2006 deutlich zugenommen hat und der Anstieg der Kinder im Hartz IV-Bezug in erster Linie auf steigende Kinderzahlen zurückzuführen ist. Durch die steigende Kinderzahl ist der Anteil der Kinder im Hartz IV-Bezug an allen Kindern im Bezirk rückläufig. D.h. dass nicht vorwiegend sozial schwache Familien in den Bezirk ziehen bzw. Kinder bekommen sondern gleichermaßen Familien die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind. Der Anteil der Älteren im SGB II-Bezug an allen Älteren ist noch vergleichsweise gering (15%), es ist aber eine starke absolute Zunahme zu verzeichnen und auch weiter zu erwarten, insbesondere aufgrund des zahlenmäßigen Wachstums dieser Altersgruppe und aufgrund der schwierigen Integration in den Arbeitsmarkt angesichts ihres Alters. Altersarmut wird in naher Zukunft ein Thema im Bezirk werden, die Kosten für Leistungen der Grundsicherung im Alter werden deutlich steigen. Stadtteileebene: Die kleinräumige Betrachtung der Entwicklung von Hartz IV-Empfänger/innen zeigt ein sehr differenziertes Bild. Im ohnehin sozial schwachen Stadtteil Marzahn-Nord ist eine weitere Abwärtsentwicklung zu beobachten. Der Anteil und die Anzahl der SGB II-Empfänger/innen haben sich trotz sinkender Einwohnerzahlen weiter erhöht, mehr als in jedem anderen Stadtteil. Demgegenüber hat Hellersdorf-Nord bei sinkenden Einwohnerzahlen auch sinkende Zahlen bei Harzt IV- Empfänger/innen, was die SGB II-Quote fast stagnieren lässt. Sehr unterschiedliche Entwicklungstendenzen lassen sich innerhalb der Stadtteile beobachten, also zwischen den Sozialräumen. Hier gibt es insbesondere in der Großsiedlung Sozialräume, die gegenüber 2006 deutlich positive Entwicklungstendenzen aufzeigen. Dazu gehören der SR Landsberger Tor und die Helle Mitte (auch wenn hier der Anteil der SGB II-Empfänger/innen nach wie vor am höchsten ist), wobei hier die Ursachen vermutlich in Verdrängungsprozessen aufgrund steigender Mieten im sozialen Wohnungsbau zu suchen sind. Es gibt weitere Sozialräume mit positiver Entwicklungstendenz wie Kaulsdorf-Nord II, Gelbes und Rotes Viertel (alle in H-Süd gelegen) und Schleipfuhl sowie Buckower Ring. Abwärtstrends gibt es neben den beiden Sozialräumen in Marzahn-Nord vor allem in der Hellersdorfer Promenade und im Boulevard Kastanienallee. 2

6 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage Territorium und sozialräumliche Gliederung Der Bezirk besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Siedlungsstrukturen: a) den Großsiedlungsgebieten Marzahn und Hellersdorf, die geprägt sind durch - industriell gefertigte Bauweise mit geschlossener Bebauung mit bis zu 21 Geschossen - gut erschlossene Verkehrsinfrastruktur - vorwiegend junge Bevölkerung (demographische Welle), insbesondere in Hellersdorf - Abwanderung sozial stärkerer Einwohner/innen und Nachzug sozial schwacher Einwohner/innen - gute Versorgung mit sozialer Infrastruktur b) den Siedlungsgebieten Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf; die geprägt sind durch - größtenteils traditionelle Bauweise mit offener niedriggeschossiger Bebauung - hohen Erschließungs- und Ausbaubedarf der Verkehrsinfrastruktur - Altersstruktur der Bevölkerung entsprechend dem Berliner Durchschnitt - langjährige Stammbevölkerung und laufender Zuzug junger und sozial stärkerer Einwohner/innen - weitmaschiges, teilweise lückenhaftes Netz sozialer Infrastruktur Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung und großen Bevölkerungszahl dieser beiden Gebiete sind weitergehende kleinräumigere Gliederungen als Planungsgrundlagen erforderlich. Die Stadtteilstrukturierung erfolgte unter Berücksichtigung sozialplanerischer, stadtplanerischer und wohnungswirtschaftlicher Aspekte. Wesentliche Kriterien sind: - Flächennutzungs- und Siedlungsstrukturen, - Bewohnerstrukturen - abgrenzbare Gebietseinheit, - Berücksichtigung städtebaulicher und natürlicher Barrieren - gewachsener historischer Zusammenhang - Zentrenbildung Ausgehend von vorhandenen sozialräumlichen Strukturierungen im Bezirk wurden im Rahmen der Vereinheitlichung von Planungsräumen für Fachplanungen in Berlin der Bezirk in 9 Stadtteile 1 und 33 Sozialräume kleinräumig gegliedert. 2 Sozialräume und Stadtteile lassen sich gemäß einem Baukastenprinzip zu größeren Planungseinheiten zusammensetzen. Diese Planungseinheiten werden berlineinheitlich als Lebensweltorientierte Räume (LOR) bezeichnet und bestehen aus Prognoseräumen, Bezirksregionen (Stadtteile) und Planungsräumen (Sozialräume). Tab.1: Gliederung der Lebensweltorientierten Räume (LOR) Gebiet Prognoseraum Stadtteil (Bezirksregion) Großsiedlung Siedlungsgebiet Sozialräume (Planungsräume) Marzahn-Nord 1-2 Marzahn Marzahn-Mitte 3-7 Marzahn-Süd 8-11 Hellersdorf-Nord Hellersdorf Hellersdorf-Ost Hellersdorf-Süd Biesdorf Biesdorf Kaulsdorf/Mahlsdorf Kaulsdorf Mahlsdorf Im gesamtstädtischen Kontext werden die Stadtteile Bezirksregionen genannt und der Sozialraum Planungsraum 2 Vgl. Bezirksamts-Vorlage 1726/II vom

7 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf Abb. 1: Stadtteile Marzahn-Hellersdorf Marzahn-Hellersdorf STADTTEILE M-Nord M-Mitte H-Nord H-Ost M-Süd H-Süd Kaulsdorf Mahlsdorf Biesdorf M = Marzahn H = Hellersdorf 4

8 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage 2009 Abb. 2: Sozialräume Marzahn-Hellersdorf 1 2 SOZIALRÄUME Marzahn-West 12 Alte Hellersdorfer Str. 23 Rotes Viertel 2 Havemannstr. 13 Gut Hellersdorf 24 Oberfeldstr. 3 Gewerbegebiet Bitterfelder Str. 14 Helle Mitte 25 Buckower Ring 4 Wuhletalstr. 15 Hellersdorfer Promenade 26 Alt-Biesdorf 5 Marzahn-Ost 16 Böhlener Str. 27 Biesdorf-Süd 6 Ringkolonnaden 17 Adele-Sandrock-Str. 28 Kaulsdorf-Nord 7 Marzahner Promenade 18 Schleipfuhl 29 Alt-Kaulsdorf 8 Marzahner Chaussee 19 Boulevard Kastanienallee 30 Kaulsdorf-Süd 9 Springpfuhl 20 Kaulsdorf-Nord II 31 Mahlsdorf-Nord 10 Alt-Marzahn 21 Gelbes Viertel 32 Alt-Mahlsdorf 11 Landsberger Tor 22 Kaulsdorf-Nord I 33 Mahlsdorf-Süd 5

9 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf 3. Bevölkerung 3 Am hatte Marzahn-Hellersdorf Einwohner/innen. Die Bevölkerungsentwicklung ist vor allem durch Wanderungsverluste geprägt, die durch den steigenden Geburtenüberschuss abgeschwächt werden. Erhebliche Wanderungsverluste gibt es vor allem bei jungen Erwachsenen zwischen 20 und 30 Jahren. Wanderungsgewinne hingegen gibt es bei älteren Menschen ab 65 Jahre und Familien mit Kindern bis zu 6 Jahren. Junge Singles verlassen den Bezirk, wohingegen es junge Familien in den Bezirk zieht. Die Prognose geht bis zum Jahr 2030 von einer annähernd gleichen Bevölkerungszahl aus. Die Altersstruktur wird sich jedoch drastisch verändern zu Ungunsten der jüngeren Bevölkerung bei rasch wachsender Anzahl älterer und alter Bewohner/innen. Das Durchschnittsalter beträgt 42,4 Jahre, was in etwa dem Berliner Durchschnitt entspricht. Aber aufgrund der demographischen Welle altert die Bevölkerung in Marzahn-Hellersdorf deutlich schneller als im Berliner Durchschnitt. Am lebten im Bezirk Personen mit Migrationshintergrund, davon Ausländer/innen. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 10,3% bzw. 3,4%. Marzahn-Hellersdorf hat den zweitniedrigsten Migrantenanteil aller Berliner Bezirke (Migrantenanteil in Berlin insgesamt: 26%). Bei der Mehrheit der Migrant/innen handelt es sich um Spätaussiedler/innen und ihre Familien. 60% aller Menschen mit Migrationshintergrund lebt in der Großsiedlung Marzahn. Während der Anteil junger Menschen unter 18 Jahren in der Gesamtbevölkerung sinkt, steigt er bei den Migrantinnen und Migranten. Jeder Fünfte unter 18 Jahren hat einen Migrationshintergrund. Ein Vergleich zum Vorjahr ist nicht sinnvoll, da mit der Bereinigung des Einwohnerregisters im Ergebnis der Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer vor allem Migrant/innen von Amts wegen abgemeldet wurden, da sie nicht (mehr) an dem gemeldeten Wohnsitz wohnten. Daher ist die Migrantenanzahl deutlich geringer als im Vorjahr (fast weniger) und nicht vergleichbar. In Marzahn-Hellersdorf betrifft das fast ausschließlich ältere Deutsche ab 65 Jahre mit Migrationshintergrund, die zwar gemeldet waren, aber nicht hier wohnten. STADTTEILE Zwischen den Stadtteilen gibt es deutliche Unterschiede in der Altersstruktur. Hellersdorf-Nord, Marzahn-Nord und Hellersdorf-Ost sind die Stadtteile mit junger Bewohnerstruktur, vielen Kindern und Jugendlichen und wenig älterer Bevölkerung. Demgegenüber sind vor allem Marzahn-Süd und Biesdorf durch einen hohen Anteil älterer Einwohner/innen geprägt. Hellersdorf-Nord hat mit 38,0 Jahren das jüngste Durchschnittsalter, Marzahn-Süd hat mit 45,8 Jahren das höchste. Der Migrantenanteil in den Stadtteilen differiert stark: In Marzahn-Nord haben 19% einen Migrationshintergrund während es in Mahlsdorf und Kaulsdorf nur je 4% sind. Der Sozialraum Helle Mitte weist den mit Abstand höchsten Migrantenanteil aller Sozialräume auf. 44% der Bewohner/innen in der Hellen Mitte haben einen Migrationshintergrund, bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre sind es hier sogar 64%. 3 ausführliche Darstellung der Bevölkerungsentwicklung s. Basisbericht Demographie, BA Marzahn-Hellersdorf, 6

10 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage Erwerbsleben 4.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Zu diesem Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig sind. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen Beamte und Beamtinnen, Selbständige und mithelfende Familienangehörige. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den ehemaligen reinen Ostbezirken deutlich höher als in den anderen Berliner Bezirken (gemessen an allen Einwohner/innen von 15 < 65 Jahren). Die Zahl der Beamten und Selbstständigen ist hier demzufolge vergleichsweise gering. Marzahn-Hellersdorf hat die dritthöchste Beschäftigungsquote aller Bezirke. Abb. 3: Beschäftigungsquote - Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an allen Einwohner/innen im Alter von 15<65 Jahre - (2009) Treptow-Köpenick Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Pankow 54,4 53,5 52,9 50,7 BERLIN Spandau Reinickendorf Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Friedrichshain-Kreuzberg Charlottenburg-Wilmersdorf Mitte Neukölln 43,8 42,6 42,3 42,0 41,9 39,0 38,3 36,2 36,2 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Quelle: Abgestimmter Datenpool, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Die Beschäftigungsquote bei den Frauen liegt in Marzahn-Hellersdorf bei 53,3% und ist damit höher als die der Männer (51,7%). 4.2 Arbeitslosigkeit Ein wichtiger Indikator zur Darstellung der sozialen Lage ist die Arbeitslosigkeit. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) änderte sich zum das Leistungssystem. Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden zusammengeführt. 7

11 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf Abb. 4: Das Leistungssystem seit 2005: bis 2004: SGB III BSHG GSiG Arbeitslosenhilfe Arbeitslosengeld Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe in besonderen Lebenslagen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Für Erwerbsfähige (+Angehörige) Für nicht Erwerbsfähige Seit 2005: Hilfen zur -Gesundheit - Eingliederung - Pflege - Überwindung besonderer soz. Schwierigkeiten - Bewältigung anderer Lebenslagen Arbeitslosengeld (ALG I) SGB III Grundsicherung für Arbeitssuchende ALG II Sozialgeld SGB II Hilfe zum Lebensunterhalt Neue Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII Nach dem SGB III ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Diese Definition gilt auch für ALG II-Empfänger/innen. Jedoch sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfeempfänger/innen arbeitslos bzw. werden als arbeitslos gezählt. Dies gilt z.b. für: - Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld erhalten. - Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Sie erhalten Arbeitslosengeld II, werden jedoch nicht als arbeitslos gezählt, da sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen. - Teilnehmer/-innen in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik - Personen, die ihre Verfügbarkeit eingeschränkt haben, z.b. 58-Jährige und Ältere, da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügungen müssen ( 428 SGB III und 252 Abs. 8 SGB VI) - Personen, die nicht arbeiten können oder dürfen - Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind - Schüler/-innen, Studierende und Schulabgänger/-innen, die eine Ausbildungsstelle suchen - Arbeitserlaubnispflichtige Ausländer/-innen und deren Familienangehörige sowie Asylbewerber/-innen ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist Insofern unterscheidet die Statistik in a) Arbeitslose nach dem SGB III und b) Leistungsempfänger/innen von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, dazu gehören: 8

12 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage Arbeitslose nach dem SGB II - erwerbsfähige Hilfeempfänger/innen, die Arbeit haben, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um daraus den Lebensunterhalt zu bestreiten - erwerbsfähige Hilfeempfänger/innen, die wegen Betreuung Angehöriger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen müssen und - Teilnehmer/innen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Zwischen den Leistungen nach SGB II und SGB III gibt es der Höhe nach deutliche Unterschiede. Die Höhe des Arbeitslosengeldes I berechnet sich nach dem früheren Arbeitsentgelt. Für das Arbeitslosengeld II gibt es Regelsätze (s. Tab. 3, S. 12). Um die Gesamtheit der Arbeitslosigkeit darzustellen, sind die Arbeitslosen nach dem SGB III (ALG I) und die Arbeitslosen nach dem SGB II (ALG II) zu berücksichtigen. Da Arbeitslosengeld II auch an Personen gezahlt wird, die nicht arbeitslos sind bzw. nicht als arbeitslos zählen, wird zur Veranschaulichung die Struktur der Leistungen und Leistungsempfänger/innen dargestellt und mit den Daten vom Dezember 2008 unterlegt. Abb. 5: Überblick Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I und Grundsicherung für Arbeitsuchende (Dezember 2009) nicht arbeitslose/als arbeitslos zählende Empfänger/innen Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (SGB III) Steuerleistung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Sozialgeld Arbeitslose nach dem SGB III Arbeitslose nach dem SGB II Arbeitslose insgesamt Beschäftigte mit zu geringem Einkommen Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Angehörige betreuen Teilnehmer/-innen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Schüler/innen/Azubis Nicht erwerbsfähige Angehörige von ALG II- Empfänger/innen Erwerbsfähig Nicht erwerbsfähig 9

13 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf Tab. 2: Strukturdaten der Arbeitslosen (nach SGB II und SGB III im Dezember 2009) und Veränderung gegenüber 2006 Arbeitslose Arbeitslose nach SGB II Arbeitslose nach SGB III Arbeitslose insgesamt Anteil an allen Arbeitslosen Veränderung Arbeitslosigkeit 2009 zu 2006 Anteil SGB III an allen Arb.losen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe absolut in % Männer ,0% 21, ,8 Frauen ,0% 20, ,0 unter 25 Jahre ,5% 28, ,7 55 Jahre und älter ,4% 43, ,5 Ausländer/innen ,4% 9,1 2 0,2 Langzeitarbeitslose ,4% 10, ,4 schwerbehindert ,9% 25, ,9 insgesamt , ,1 Jeder fünfte Arbeitslose erhält Arbeitslosengeld II, d.h. Leistungen nach dem SGB II. Nur bei 20% der Arbeitslosen bemisst sich das Arbeitslosengeld am früheren Verdienst (ALG I). Langzeitarbeitslose finden sich naturgemäß kaum unter den Bezieher/innen von ALG I. Auch bei Ausländer/innen ist der Anteil an Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGBIII sehr gering. Vor allem ältere Menschen erhalten aufgrund ihrer langen Lebensarbeitszeit häufiger Arbeitslosengeld nach dem SGBIII. Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zu 2006 deutlich zurückgegangen, insbesondere unter der älteren Bevölkerung und bei den Langzeitarbeitslosen. Bei den Frauen ist der Rückgang der Arbeitslosigkeit stärker als bei den Männern. Bei Schwerbehinderten ist jedoch eine weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Vom allgemeinen Rückgang der Arbeitslosigkeit waren Ausländer/innen nicht erfasst. Abb. 6: Anzahl der Arbeitslosen insgesamt nach SGB II und SGB III Männer Frauen unter 25 Jahre Jahre und älter Ausländer/innen Langzeitarbeitslose Schwerbehindert nach SGB II nach SGB III Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Abgestimmter Datenpool 10

14 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage Arbeitslosenquote Die Statistik unterscheidet zwei Arbeitslosenquoten: a) Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen b) Anteil der Arbeitslosen an allen abhängigen zivilen Erwerbspersonen Häufiger genutzt wird die Arbeitslosenquote abhängiger ziviler Erwerbspersonen. Diese wird im Folgenden auch verwendet. Abb. 7: Arbeitslosenquote nach Bezirken Dezember 2009 Neukölln 18,6 Friedrichshain-Kreuzberg Mitte Reinickendorf Spandau Lichtenberg Charlottenburg-Wilmersdorf Marzahn-Hellersdorf Pankow Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Steglitz-Zehlendorf 16,1 15,6 15,3 14,1 13,2 12,8 12,2 11,5 11,3 11,1 10,7 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 20,0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5. Transfereinkommen 5.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld SGB II) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde zum durch das SGB II (sog. Hartz-IV -Gesetz) eingeführt. Es fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe auf Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammen. Sie umfasst das Arbeitslosengeld II (ALG II) für erwerbsfähige Hilfebedürftige sowie das Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (vgl. auch Abb. 5, S. 9) Als erwerbsfähige Hilfebedürftige gelten nach 7 SGB II alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erwerbsfähig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Person gilt nach 8 SGB II als erwerbsfähig, die nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außer Stande ist, mindest 3 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. 11

15 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige sind alle Personen, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind, d.h. unter 15 Jahren oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht in der Lage sind mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Diese Personen erhalten Sozialgeld nach SGB II. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jedoch sind nicht alle Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II arbeitslos oder Arbeit suchend. So erhalten Personen mit geringem Arbeitseinkommen aufstockend ALG II. Aber auch Personen, die Angehörige betreuen (z.b. Kinder oder pflegebedürftige Angehörige) erhalten ALG II, auch wenn sie derzeit keine Arbeit suchen. Insofern ist der Begriff Grundsicherung für Arbeitsuchende etwas irreführend. Auch das Sozialgeld ist Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Es beträgt bis zum 14. Lebensjahr 60% und ab 15. Lebensjahr 80% des Regelsatzes (s. Tab. 3). Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die grundlegende Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch ergänzend zum Erwerbseinkommen oder zum Arbeitslosengeld I. Wie bei der früheren Sozialhilfe werden für das Arbeitslosengeld II Regelsätze festgelegt. Tab. 3: Regelsätze für Bedarfsgemeinschaften 4 für den Bezug von Alg II ab Alleinstehende und Alleinerziehende (Eckregelsatz=100%) 359 Volljährige Partner/in (90%) 323 Kinder ab 15 < 25 Jahre (80%) 287 Kinder ab 6 < 15 Jahre (70%) 251 Kinder < 6 Jahre (60%) 215 Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung Strukturmerkmale und Entwicklung von SGB II-Empfänger/innen in Marzahn- Hellersdorf Haushaltsstruktur Im Dezember 2009 waren Personen im ALG II-Bezug, was einen Anstieg um 605 Personen gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Damit lebt ein Viertel (25%) der Bevölkerung unter 65 Jahren im Bezirk von Hartz IV. Insgesamt handelt es sich um Bedarfsgemeinschaften (BG). Die durchschnittliche Haushaltsgröße beträgt damit 1,8 Personen. Mehr als die Hälfte (55%) sind 1-Personen-Haushalte. Das sind 2% mehr als im Vorjahr. In 33% der Haushalte leben Kinder. 4 Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nach 7 Abs. 3 SGB II 1. erwerbsfähige Hilfebedürftige 2. die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils 3. als Partner der hilfebedürftigen Person 1. der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, 2. der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner 3. eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, 4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1. bis 3. genannten Personen, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. 12

16 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage 2009 Partnerschaft mit Kindern; 7.662; 14% Partnerschaft ohne Kinder; 6.610; 12% Single; ; 55% Alleinerziehende; ; 19% Tab. 4: Empfängerstruktur bei SGB II Empfängerstruktur Anzahl Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe Prozent SGB II-Haushalte insg davon Haushalte mit Kindern Anteil an allen SGB II-Haushalten 32,5 SGB II-Empfänger/innen insg Anteil an allen EW 0<65 J. 24,7 Deutsche Anteil an allen dt. EW 0<65 J. 23,9 Ausländer/-innen Anteil an allen auslä. EW 0<65 J. 44,5 SGB II-Empfäng. (15 < 65 Jahre) Anteil an allen EW ds. Agru 21,2 davon 15 < 25 Jahre Anteil an allen EW ds. Agru 23,0 25 < 50 Jahre Anteil an allen EW ds. Agru 24,4 50 < 65 Jahre Anteil an allen EW ds. Agru 15,3 Männer Anteil an allen Männern 15<65 J. 20,9 Frauen Anteil an allen Frauen 15<65 J. 21,5 Alleinerziehende Anteil an allen SGB II-Haushalten mit Kindern 27,8 Sozialgeldempfänger/innen davon Kinder < 15 Jahre Anteil an allen Kindern < 15 J. 44,4 Kinder < 6 Jahre Anteil an allen Kindern < 6 J. 50,8 Kinder 6 < 15 Jahre Anteil an allen Kindern 6<15 J. 39,3 Kinder sind überproportional stark betroffen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre leben in Haushalten mit ALG II-Bezug. Das sind 44% aller unter 15-Jährigen im Bezirk. Besonders häufig trifft es Kinder unter 6 Jahre. Jedes zweite Kind dieser Altersgruppe lebt in Hartz IV-Familien. Große Unterschiede gibt es in Abhängigkeit von der Siedlungsstruktur. Während im Siedlungsgebiet nur 8% der Kinder in Hartz IV-Familien aufwachsen, sind es in der Großsiedlung 57%. Die Spanne zwischen den einzelnen Stadtteilen und Sozialräumen ist dabei erheblich. Ausführlich dazu im Kapitel 5.2 und im Tabellenanhang. 13

17 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf Abb. 8: Anteil der SGB II- Empfänger/innen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe 2009 Kinder 6 < 15 Jahre 39,3 Kinder < 6 Jahre 50,8 Alleinerziehende 27,8 Frauen Männer 50 < 65 Jahre 25 < 50 Jahre 15 < 25 Jahre SGB II-Empfäng. (15 < 65 Jahre) 21,5 20,9 15,3 24,4 23,0 21,2 Ausländer/-innen 44,5 Deutsche SGB II-Empfänger/-innen insg. 23,9 24,7 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen Entwicklungstendenzen Im Folgenden wird die Entwicklung der Hilfebedürftigen 2009 im Vergleich zu 2006 dargestellt. Während die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt rückläufig ist, gibt es Bevölkerungsgruppen, die in zunehmendem Maße von Hartz IV betroffen sind: Kinder, Ausländer/innen, Alleinerziehende und Ältere. Tab. 5: Entwicklung der Zahl der Hilfeempfänger/innen nach Empfängerstruktur von 2006 zu 2009 Empfängerstruktur Veränderung 2009 zu 2006 absolut in % SGB II-Haushalte insgesamt ,0 davon Haushalte mit Kindern ,8 SGB II-Empfänger/innen insgesamt ,0 Deutsche ,6 Ausländer/-innen ,0 SGB II-Empfäng. (15 < 65 Jahre) ,9 davon 15 < 25 Jahre ,5 25 < 50 Jahre ,3 50 < 65 Jahre ,5 Männer ,9 Frauen ,8 Alleinerziehende ,3 Sozialgeldempfänger/innen ,0 davon Kinder < 15 Jahre ,7 Kinder < 6 Jahre ,1 Kinder 6 < 15 Jahre ,3 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen 14

18 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage 2009 Nach wie vor sind Kinder, insbesondere Kinder unter 6 Jahre betroffen. Ihre Zahl ist hoch, Tendenz steigend. Obwohl die Zahl der Empfängerhaushalte mit Kindern sinkt, steigt die Zahl der Kinder. Daraus ergibt sich, dass die Kinderzahl in den Empfängerhaushalten zunimmt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zahl der Kinder im Bezirk seit 2006 deutlich zugenommen hat. Bei den unter 6Jährigen sind es jetzt Kinder mehr, bei den 6<15Jährigen 569. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahre ist damit von 2006 bis 2009 um angestiegen, während die Zahl der Kinder im Hartz IV-Bezug nur um 476 angestiegen ist. Der Anstieg der Kinder im Hartz IV-Bezug ist damit in erster Linie auf steigende Kinderzahlen zurückzuführen. Der Anteil der Kinder im Hartz IV-Bezug an allen Kindern im Bezirk ist hingegen rückläufig. Auch wenn der Anteil der Älteren im SGB II-Bezug an allen Älteren vergleichsweise gering ist (15%), so ist eine starke absolute Zunahme zu verzeichnen und auch weiter zu erwarten. Insbesondere aufgrund des zahlenmäßigen Wachstums dieser Altersgruppe und aufgrund der schwierigen Integration in den Arbeitsmarkt angesichts ihres Alters. Altersarmut wird in naher Zukunft ein Thema im Bezirk werden! Hinsichtlich des prozentualen Anstiegs muss auch hier berücksichtigt werden, dass die Zahl älterer Menschen zwischen 50 < 65 Jahre seit 2006 um Personen gestiegen ist (Zunahme SGBII ). Obwohl die Zahl der Ausländer/innen im Bezirk im Vergleich zu 2006 rückläufig ist, steigen deren Empfängerzahlen bei SGBII. Der Anteil von Ausländer/innen im SGB II-Bezug an allen Ausländer/innen beträgt 43,3%. Leider erfasst die Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht den Migrationshintergrund der Empfänger/innen. Angesichts der geringen Zahl von Ausländer/innen im Bezirk ergibt sich weniger Handlungsdruck und Analysebedarf. Eine (statistische) Einbeziehung und Erfassung des Migrationshintergrundes würde die Aussagekraft der Daten verbessern und zielgerichtetere Schlussfolgerungen ermöglichen. Rückläufig ist die Zahl junger Erwachsener zwischen 15 < 25 Jahre. Dies ist vor allem auf den natürlichen Bevölkerungsrückgang dieser Altersgruppe zurückzuführen. Ihre Zahl sank von 2006 bis 2009 um Personen. Der Rückgang im Hartz IV-Bezug dieser Altersgruppe lag bei Personen. Zur Darstellung des Verhältnisses der Entwicklung der Bevölkerungszahlen einerseits und der Empfängerzahlen andererseits wird im Folgenden der Anteil der Hartz IV-Empfänger/innen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe 2006 und 2009 aufgezeigt (SGB II-Quote): Tab. 6: Veränderung des Anteils von Hartz IV-Empfänger/innen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung nach Empfängertypen 2006 Empfängerstruktur Anteil an allen 2009 Veränderung ggü in % in % in %Punkten SGB II-Haushalte mit Kindern SGB II-Haushalte. 34,7 32,5-2,2 SGB II-Empfänger/innen insg. EW 0<65 J. 24,5 24,7 0,2 Deutsche dt. EW 0<65 J. 24,1 23,9-0,2 Ausländer/-innen auslä. EW 0<65 J. 35,4 44,5 9,1 SGB II-Empfäng. (15 < 65 Jahre) EW 15 < 65 J. 21,3 21,2-0,1 15 < 25 Jahre EW 15 <25 J. 24,9 23,0-1,9 25 < 50 Jahre EW 25 < 50J. 24,1 24,4 0,3 50 < 65 Jahre EW 50 <65 J. 14,4 15,3 0,9 Männer Männer 15<65 J. 21,2 20,9-0,3 Frauen Frauen 15<65 J. 21,2 21,5 0,3 Alleinerziehende SGB II-Haushalten mit Kindern 52,9 55,7 2,8 Kinder < 15 Jahre EW < 15 J. 45,7 44,4-1,3 Kinder < 6 Jahre EW < 6 J. 54,2 50,8-3,4 Kinder 6 < 15 Jahre EW 6<15 J. 39,4 39,3-0,1 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass aufgrund der starken Zunahme von Kindern der Anteil der Kinder im Hartz IV-Bezug an allen Kindern im Bezirk insgesamt gesunken ist. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Stadtteilen und Sozialräumen, wie im Kapitel 5 und im Tabellenanhang gezeigt wird. Es gibt 15

19 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf insbesondere in einigen Sozialräumen der Großsiedlungen positive Entwicklungstendenzen. Fazit: Trotz absoluter Zunahme der Kinder im Hartz IV-Bezug ist die SGB II-Quote bei Kindern unter 15 Jahren rückläufig aufgrund der starken Zunahme der Kinder im Bezirk insgesamt. D.h., dass nicht vorwiegend sozial schwache Familien in den Bezirk ziehen bzw. Kinder bekommen, sondern in stärkerem Maße auch Familien, die NICHT auf Transferleistungen angewiesen sind. Dies trifft auch auf Gebiete in den Großsiedlungen zu. Eine Ursache sind z.b. veränderte Strategien einzelner Vermieter zur Verringerung des Leerstandes, mit denen selbstzahlende Mieter/innen angezogen werden. Ein anderer Grund dieser positiven Entwicklung sind z. T. Verdrängungseffekte aufgrund steigender Mieten im sozialen Wohnungsbau. Diese und weitere Ursachen wären zu untersuchen, um entsprechende Schlussfolgerungen ziehen zu können. Der Rückgang der Zahl und des Anteils der jugendlichen Hartz IV-Empfänger/innen von 15 < 25 Jahre ist auf den starken Rückgang dieser Altersgruppe im Bezirk insgesamt zurückzuführen. Zu beachten ist die starke Zunahme älterer Hartz IV-Empfänger/innen, was nicht nur auf die Zunahme der Einwohner/innen dieser Altersgruppe insgesamt zurückzuführen ist, sondern auch auf die geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Angesichts der starken Alterung in unserem Bezirk ist mit zunehmender Altersarmut zu rechnen SGB II-Empfänger/innen im Bezirksvergleich Marzahn-Hellersdorf hat gemessen an der Einwohnerzahl (unter 65 Jahre) den fünfthöchsten Anteil an SGB II-Empfänger/innen von allen Bezirken und liegt damit über dem Berliner Durchschnitt. Abb. 9: SGB II-Quote - Anteil der SGB II-Empfänger/innen an der Bevölkerung (0<65 Jahre) im Bezirksvergleich Neukölln Mitte Spandau Friedrichshain-Kreuzberg Marzahn-Hellersdorf Reinickendorf Lichtenberg Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Charlottenburg-Wilmersdorf Pankow Steglitz-Zehlendorf 31,9 29,7 25,7 25,4 24,2 21,5 21,2 19,2 15,5 15,4 14,3 11,1 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen Trotz positiver Entwicklungstendenzen bei Familien mit Kindern ist der Anteil der Kinder unter 15 Jahren in Marzahn-Hellersdorf im bezirklichen Vergleich immer noch sehr hoch. Der Bezirk liegt auf dem 4. Rang, nach den sozial schwachen und migrantenstarken Bezirken Neukölln, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg. Es gibt in Marzahn-Hellersdorf überdurchschnittlich viele arme herkunftsdeutsche Familien mit Kin- 16

20 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage 2009 dern. Abb. 10: Anteil der Sozialgeld-Empfänger/innen unter 15 Jahre an allen unter 15-Jährigen nach Bezirken (in %) Neukölln Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Marzahn-Hellersdorf Spandau Lichtenberg Reinickendorf BERLIN Tempelhof-Schöneberg 53,1 52,6 46,9 44,4 40,3 38,6 35,9 35,9 32,0 Charlottenburg-Wilmersdorf Treptow-Köpenick Pankow Steglitz-Zehlendorf 24,8 24,4 20,5 15,8 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eigene Berechnungen 17

21 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf 5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Ein weiterer Indikator für die soziale Lage ist die Zahl der Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Die Grundsicherung wurde zum eingeführt und dient der Sicherstellung des Lebensunterhalts, ähnlich der Sozialhilfe und war im Grundsicherungsgesetz (GSiG) verankert. Zum wurde die Grundsicherung ebenso wie die Sozialhilfe im SGB XII verankert. Personen, die durch Alter oder Erwerbsminderung auf Dauer bzw. durch dauerhafte Erwerbsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Leistung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum gedeckt werden kann. Ein Unterhaltsrückgriff auf Angehörige erfolgt erst oberhalb einer Einkommensgrenze von jährlich Damit soll versteckter oder verschämter Altersarmut vorgebeugt werden. Marzahn-Hellersdorf hat mit Personen die zweitniedrigste Anzahl von Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung von allen Bezirken (weniger nur in Treptow-Köpenick). Aber auch prozentual belegt der Bezirk mit 14% Grundsicherungsempfänger/innen einen hinteren Rang. Abb. 11: Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen je EW nach Bezirken ( ) Neukölln Lichtenberg Charlottenburg-Wilmersdorf Mitte Spandau Tempelhof-Schöneberg Friedrichshain-Kreuzberg Reinickendorf Berlin 32,4 32,4 29,2 29,2 28,8 28,5 27,0 26,2 25,1 Steglitz-Zehlendorf Marzahn-Hellersdorf Treptow-Köpenick Pankow 18,9 16,6 15,6 15,5 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de, eigene Berechnungen Der hohe Anteil in Lichtenberg beruht darauf, dass in Lichtenberg all jene Grundsicherungsempfänger/innen erfasst werden, die keinem Berliner Bezirk zuzuordnen sind, zumeist aus Einrichtungen außerhalb der Stadt. Daher sind 1/3 aller Berliner Grundsicherungsempfänger/innen, die in Einrichtungen leben, in der Statistik des Bezirks Lichtenberg erfasst. Auffallend ist, dass in Marzahn-Hellersdorf, wie auch in den anderen reinen ehemaligen Ostbezirken der Anteil der dauerhaft Erwerbsunfähigen im Vergleich zu den Senioren deutlich höher ist als in den reinen ehemaligen Westbezirken. 18

22 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage 2009 Abb. 12: Anteil der Empfänger/innen von Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach Bezirken ( Angaben in Prozent -) Lichtenberg Treptow -Köpenick Marzahn-Hellersdorf Pankow Reinickendorf Friedrichshain-Kreuzberg BERLIN Spandau Neukölln Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Mitte Charlottenburg-Wilmersdorf 68,6 57,1 55,8 55,3 49,4 46,6 46,3 44,9 42,7 40,3 40,1 37,8 34,0 31,4 42,9 44,2 44,7 50,6 53,4 53,7 55,1 57,3 59,7 59,9 62,2 66,0 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Erw erbsunfähige Rentner/innen Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de, eigene Berechnungen Wie bereits in den Vorjahren ist in Marzahn-Hellersdorf besonders der hohe Anteil an jungen Erwerbsunfähigen unter 25 Jahren auffällig. Mit 239 Grundsicherungsempfänger/innen unter 25 Jahren liegt der Bezirk auch in absoluten Zahlen an zweiter Stelle hinter Lichtenberg. Lichtenberg ist aus o. g. Gründen nicht vergleichbar mit den anderen Bezirken. 8,3% aller Grundsicherungsempfänger/innen in Marzahn-Hellersdorf sind 18 < 25 Jahre. In Berlin sind es 3,1%. Die Annahme, dass der hohe Anteil auf einem hohen Anteil Einwohner/innen dieser Altersgruppe beruht, bestätigt sich nicht. Auch gemessen an der Anzahl der 18 < 25Jährigen im Bezirk ist der Anteil der Grundsicherungsempfänger/innen in dieser Altersgruppe höher als in allen anderen Bezirken (Lichtenberg wieder ausgeklammert). 9 von Jugendlichen zwischen 18 < 25 Jahre beziehen in Marzahn-Hellersdorf Grundsicherungsleistungen. Im Berliner Durchschnitt sind es 6% (der Durchschnitt wird durch 16% in Lichtenberg noch nach oben gedrückt). Vergleich zu den Vorjahren Die Grundsicherung wurde zum eingeführt. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Empfängerzahlen und deren Strukturen seit diesem Zeitpunkt. 19

23 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf Tab. 7: Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit seit 2003 Jahr insgesamt 18 < 65 Jahre 65+ Anteil <65 männl. weibl. Anteil weibl. darunter außerhalb von Einrichtungen Ausländer Entw ,7% ,9% ,8% ,9% ,3% ,3% ,1% ,7% ,8% ,7% ,7% ,8% ,0% 72 +7,9% ,4% ,5% 34 +6,9% ,8% ,3% 89-0,6% Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de, eigene Berechnungen Nachdem in den Vorjahren, insbesondere in den Anfangsjahren der Einführung der Grundsicherung eine starke jährliche Zunahme zu verzeichnen war, gibt es 2009 im Vergleich zum Vorjahr erstmals einen leichten Rückgang. Trotz Anstieg der Einwohner/innen im Rentenalter ist die Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen durch Menschen im Rentenalter rückläufig, während die Zahl der dauerhaft Erwerbsunfähigen weiter steigt. Abb. 13: Entwicklung von Grundsicherungsempfänger/innen seit 2003 nach Altersgruppen dauerhaft Erwerbsunfähige Rentner/innen Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de, eigene Berechnungen 20

24 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage 2009 Ausblick: In Marzahn-Hellersdorf sind jetzt schon 23% der Bewohner/innen zwischen 50<65 Jahre. Das sind mehr als in allen anderen Bezirken. Aufgrund der demographischen Welle, die durch die Besiedlung der Großsiedlung entstanden ist, altert die Bevölkerung des Bezirkes schneller als normal und als alle anderen Bezirke. Gemäß Bevölkerungsprognose 5 wird in 10 Jahren in Marzahn-Hellersdorf jeder Vierte älter als 65 Jahre sein. Der aufgezeigte Anstieg der Zahl der SGB II-Empfänger/innen im Alter von 50<65 Jahren wird sich perspektivisch in einem weiteren Anstieg der Grundsicherungsempfänger/innen niederschlagen Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) Mit Einführung des SGB II zum , mit dem die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengeführt wurden, ist die Anzahl der Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt drastisch zurückgegangen, denn die arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger/innen und deren Angehörige erhalten jetzt ALG II. Die Hilfe zum Lebensunterhalt bildet neben dem Arbeitslosengeld II (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung. Gesetzlich geregelt ist die HzL jetzt im SGB XII. Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben im Bedarfsfall 7 - Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, andererseits keinen Anspruch auf Grundsicherung, weil das Merkmal der Dauerhaftigkeit nach 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII nicht erfüllt ist, - Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten ( 7 Abs. 4 SGB II), - Kinder unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Bezieher/-innen von Grundsicherung leben (z.b. bei den Großeltern) und ihren Lebensunterhalt vor allem aus Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können, - Ausländer/-innen, die wegen 2 Abs. 1 AsylbLG einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, nach 36-monatigem Bezug von Leistungen nach 3 AsylbLG. - Ausländer/-innen, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3 AufenthG erteilt wurde, dies sind z.b. Ausländer/innen, bei denen ein Abschiebehindernis festgestellt wurde, weil ihnen im Herkunftsstaat Folter droht oder aus anderen Gründen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. - Personen, deren Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird, weil die Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde ( 41 Abs. 3 SGB XII). Der Träger der Sozialhilfe kann die Leistung in diesem Fall auf das "zum Lebensunterhalt Unerlässliche" kürzen ( 26 SGB XII) in der Praxis wird eine Kürzung des Regelsatzes um 20-30% vorgenommen. - Heimbewohner/-innen, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Heimkosten zu zahlen (Hilfe zum Lebensunterhalt in Heimen und Anstalten, 35 SGB XII) Der Bedarf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich im Wesentlichen zusammen aus: - dem Regelsatz. Der Regelsatz beträgt seit für den Haushaltsvorstand, 323 für volljährige Partner/innen, für Kinder unter 7 Jahren 215, für Kinder von 7 < 15 Jahren 251 und für Kinder ab 15 Jahre Kosten der Unterkunft und Heizkosten - Mehrbedarf für bestimmten Personengruppen und einmalige Leistungen (z. T. als Darlehen) 5 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bevölkerungsprognose für Berlin Vgl. auch Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Demographische Situation in Marzahn-Hellersdorf 2009, S. 12 unter: 7 s. www. Wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt 21

25 Basisbericht Soziale Lage 2009 Marzahn-Hellersdorf Tab. 8: Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (2009) Empfängerstruktur Anzahl Bedarfsgemeinschaften Empfänger/innen insg davon in Einrichtungen 689 außerhalb von Einrichtungen 367 männlich 528 weiblich 525 Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, www. gsi-berlin.de Auffallend ist, dass das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger/innen in Marzahn-Hellersdorf mit 45,9 Jahren das Jüngste aller Bezirke ist. Abb. 14: Durchschnittsalter der Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bezirken (2009) Charlottenburg-Wilmersdorf Mitte Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Pankow BERLIN Spandau Lichtenberg Friedrichshain-Kreuzberg Reinickendorf Treptow-Köpenick Neukölln Marzahn-Hellersdorf 56,2 53,0 52,5 51,0 50,4 50,2 49,5 49,3 49,2 49,1 48,9 47,2 45,9 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 55,0 60,0 22

26 Marzahn-Hellersdorf Basisbericht Soziale Lage Soziale Lage im Stadtteilvergleich Im Folgenden werden verschiedene Indikatoren der sozialen Lage auf Ebene der Stadtteile vorwiegend in Diagrammen abgebildet. Eine ausführliche tabellarische Darstellung unter Einbeziehung der einzelnen Sozialräume findet sich im Anhang. 6.1 Sozialindex Die soziale Situation in den Stadtteilen kann u. a. anhand von Sozialindizes abgebildet werden. So wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit der Sozialindex anhand einer Vielzahl von Indikatoren der sozialen Lage für die Bezirke und auf kleinräumiger Ebene errechnet. Dieser und weitere Indizes zur sozialen Belastung wurden im Sozialstrukturatlas Berlin dargestellt. Für 2009 liegen keine entsprechenden Berechnungen der Senatsverwaltung für Gesundheit vor und sind auch nicht vorgesehen. Daher verweisen wir an dieser Stelle auf den Sozialbericht Marzahn-Hellersdorf 2008, in dem ausführlich auf die Sozialindizes von Marzahn-Hellersdorf und seinen Stadtteilen und Sozialräumen eingegangen wurde. Nachzulesen unter: Die soziale Lage in den einzelnen Stadtteilen lässt sich aber auch anhand von Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Hartz IV-Bezug darstellen. Sie sind die wesentlichen Kriterien bei der Berechnung der Sozialindizes. 6.2 Beschäftigungsquote nach Stadtteilen Die Beschäftigungsquote ist im Bezirk vergleichsweise hoch (s. Kapitel 3.1), differiert jedoch stark zwischen den Stadtteilen. Es besteht ein enger Zusammenhang zur Arbeitslosigkeit: In Stadtteilen mit hoher Arbeitslosigkeit ist die Beschäftigungsquote geringer. Die höchste Beschäftigtenquote gibt es in Hellersdorf-Süd. Am geringsten ist sie in M-Nord. Bis auf Marzahn-Nord ist in allen Stadtteilen die Beschäftigtenquote unter Frauen höher als unter Männern. Am höchsten ist sie in Mahlsdorf mit 58%. Im Gegensatz dazu beträgt sie in Marzahn-Nord 10 Prozent weniger: 48%. Abb. 15: Beschäftigungsquote (Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen Einwohner/innen im Alter von 15<65 Jahre) nach Stadtteilen (2009, in Prozent) H-Süd Mahlsdorf Kaulsdorf Biesdorf H-Ost M-Süd Bezirk M-Mitte H-Nord M-Nord 56,8 56,3 58,1 56,1 57,7 56,0 57,1 54,8 55,4 54,6 53,6 53,0 53,3 52,5 52,5 51,1 49,7 49,4 47,6 47,7 weibl. insg. 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 55,0 60,0 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Abgestimmter Datenpool, eigene Berechnungen 8 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Sozialstrukturatlas Berlin

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