Modernisierung? 15. Ministerialkongress Innovation und Wandel Gestalten ohne Finanzen?! der BearingPoint Management & Technology Consultants in Berlin
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- Jörg Tiedeman
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1 Prof. Dr. Stefan Bajohr: Sparen an oder durch Modernisierung? 15. Ministerialkongress Innovation und Wandel Gestalten ohne Finanzen?! der BearingPoint Management & Technology Consultants in Berlin
2 Agenda 1. Die Ausgangslage: Defizite, Schulden, demografischer Wandel 2. Verfassungsrechtliche Instrumente des Sparens 3. Instrumente, deren Glanz verblasst 4. Modernisierung des Haushaltsrechts? Exkurs: Generational Accounting 5. Benchmarking 6. Wirkungsorientierter Haushalt 7. Sparen durch Modernisierung: strukturelle Bildungsarmut bekämpfen 8. Die Steuern müssen angehoben werden
3 Nettokreditaufnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts in Milliarden ,7 37,1 27,7 19,8 0,3 3,
4 Defizit in Prozent des BIP 0,5 0-0,5-1 -1,5-2 -2, ,5-4 -4,
5 Öffentliche Gesamtverschuldung in Mrd
6 Sozialleistungsquote in Deutschland ,5 29,8 27,6 31,1 31,
7 Zinsausgaben in Milliarden ,8 64, , ,3 3,5 15,
8 Zins-Steuer-Quoten von Bund und Ländern ,4 16,4 19,7 19,3 12,4 19,4 12,7 18,4 11,8 16, ,8 10,
9
10
11 Verfassungsrechtliche Instrumente des Sparens Art. 115 Abs. 1 Satz 1-2 GG alt: Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan a a veranschlagten agte Ausgaben für Inves- titionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
12 Verfassungsrechtliche Instrumente des Sparens Art. 115 GG neu: (1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. (2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichti- gen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. [ ] Im Falle von Naturkata- strophen oder außergewöhnlichen h Notsituationen, ti die sich der Kontrolle des Staates t entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.
13 Public Private Partnership
14 Cross Border Leasing
15
16 Vermögensaktivierungen keine Einsparung ehrgeizige Einsparung Netto-Neuschuldenstand (r>i) moderate Einsparung Brutto-Neuschuldenstand (r=0)
17 Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens
18 Doppik: 3-Komponenten-System Komponente 1 Komponente 2 Komponente 3 I II III IV V VI Einzah- lungen Auszah- lungen Zu- bzw. Abnahme des Nicht- Zahlungsmittelver- mögens Zu- bzw. Abnahme der Schulden Aufwen- dungen Erträge
19 Generational Accounting
20 Doppik: Die kommunale Bilanz Aktiva Passiva 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital ( = Aktiva minus 3., 4. und 5.) 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1. Allgemeine Rücklage 1.2. Sachanlagen 1.2. Sonderrücklangen Grundstücke, Infrastruktur, Kunst, Maschinen, Fahrzeuge, geleistete Anzahlungen usw Ausgleichsrücklage 1.4. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.3. Finanzanlagen 2. Sonderposten Unternehmensanteile, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere, Ausleihungen für Zuwendungen, Beiträge, den Gebührenausgleich, Sonstiges 2. Umlaufvermögen 3. Rückstellungen 2.1. Vorräte für Pensionen, Deponien und Altlasten, 2.2. Forderungen & sonstige Verm.Gegenstände Instandhaltung, Sonstiges 2.3. Wertpapiere des Umlaufvermögens 4. Verbindlichkeiten 2.4. Liquide Mittel (Zahlungsmittelendbestand) aus Kreditaufnahme, Vorgängen, die 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, Lieferungen und Leistungen usw. 4. Fehlbetrag im Falle der Überschuldung ( 47 Abs. 4 Nr. 5 GO Rhld.-Pf.) 5. Passive Rechnungsabgrenzung
21 Doppik: Der Weg in die Überschuldung
22 Benchmarking Optimieren Vergleichen Konzipieren Lernen
23 Wirkungsorientierter Haushalt - Ganzheitlicher Steuerungsansatz, - Einbeziehung von Steuerungs- und Wirkungszielen in das Haushaltsverfahren, - Orientierung ng an messbaren en politischen und strategischen Zielen, -Operative Umsetzung dieser Ziele, - Ausschöpfung von Effizienzverbesserungspotenzialen in der Leistungserbringung.
24 Sparen durch Modernisierung: Strukturelle Bildungsarmut bekämpfen AkademikerInnen und Ungelernte nach Altersgruppen (in %) bis 34-Jährige 35- bis 49-Jährige 50- bis 64-Jährige Akademikerinnen i Ungelernte
25 Steueraufkommen und BIP Kassenmäßige Steuereinnahmen in EUR BIP in EUR
26 Die Steuern müssen angehoben werden! Bei einer Steuerquote des Jahres 1980 wäre das Steueraufkommen 2010 um rund 95 Milliarden höher. Nötig sind - Wiedererhebung der Vermögensteuer, - Anhebung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer - Börsenumsatzsteuer - Streichung von Ausnahmetatbeständen bei der Erbschaftsteuer. Verwendung des Mehraufkommens ausschließlich zur Schuldentilgung und für das Bildungssystem.
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals
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