24. Mai Gemeinde Engelsbrand

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1 24. Mai 2013 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation I Abwasser bis und bis

2 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag Rechtsgrundlagen Öffentliche Einrichtung Vorgehensweise Kostenermittlung Divisionskalkulation Abschreibungen Verzinsung des Anlagekapitals Straßenentwässerungsanteil Straßenentwässerungsanteil aus kalkulatorischen Kosten Straßenentwässerungsanteil aus Betriebskosten Kostenaufteilung für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Aufteilung der kalkulatorischen Kosten Aufteilung der Betriebskosten Kostendeckung Bemessungseinheiten Gemeindebetreff Starkverschmutzer Ermessensentscheidungen... 13

3 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 2 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag Die Gemeinde Engelsbrand erteilte uns den Auftrag, eine Gebührenkalkulation für die zentrale Abwasserbeseitigung nach einem gesplitteten Gebührenmaßstab für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erstellen. Die Gebührenkalkulation soll die Bemessungszeiträume bis und bis umfassen. Bis Mai 2013 fanden mehrere Besprechungen zur Erstellung der Gebührenkalkulation statt, in denen uns Frau Fabi von der Gemeindeverwaltung die nötigen Auskünfte gab und uns mit Unterlagen unterstützte. Für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit möchten wir uns herzlich bedanken.

4 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 3 2. Rechtsgrundlagen Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf den 13, 14 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen. 3. Öffentliche Einrichtung Bei der zentralen Abwasserbeseitigung handelt es sich gemäß 1 Abs. 1 der Abwassersatzung der Gemeinde Engelsbrand um eine öffentliche Einrichtung.

5 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 4 4. Vorgehensweise 4.1. Kostenermittlung Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für die Bemessungszeiträume bis und bis haben wir uns an die Ansätze des Verwaltungshaushalts 2012 gehalten und die zu erwartende Entwicklung für den Kalkulationszeitraum mit der Verwaltung abgestimmt. Für die Ermittlung der ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten wurde der Anlagenachweis Stand zugrunde gelegt und anhand der Angaben der voraussichtlichen Zugänge laut Verwaltung bis zum Ende des Berechnungszeitraums weiterberechnet Divisionskalkulation Die so ermittelten Kosten werden durch die uns von der Gemeinde mitgeteilten geschätzten Leistungseinheiten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung geteilt, um die Gebührensatzobergrenze zu ermitteln. Schema Schmutzwassergebühr: Gebührensatzobergrenze Schmutzwassergebühr = voraussichtlich gebührenfähige Kosten Schmutzwasserbeseitigung voraussichtliche Schmutzwassermenge Schema Niederschlagswassergebühr: Gebührensatzobergrenze Niederschlagswassergebühr = voraussichtlich gebührenfähige Kosten Niederschlagswasserbeseitigung voraussichtliche überbaute und darüber hinaus befestigte (versiegelte) Fläche

6 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 5 5. Abschreibungen Mit den "angemessenen Abschreibungen" soll die tatsächliche Abnutzung betriebsnotwendiger Anlagen durch den Gebrauch wertmäßig erfasst und als Kosten auf die einzelnen Jahre der mutmaßlichen Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Nach 14 Abs. 3 KAG dürfen die Kosten nur mit ihrem Anschaffungs- oder Herstellungswert in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden (Nominalwertprinzip; Ausnahme ist Artikel 5 Abs. 2 des KAG Änderungsgesetzes vom 25. April 1978). 14 Abs. 3 Satz 4 KAG gestattet mit der Brutto- oder Nettomethode wahlweise zwei Abschreibungsverfahren. Die Gemeinde Engelsbrand schreibt ihre Anlagen im Abwasserbereich nach dem Bruttoverfahren ab, das heißt, dass Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter als Ertragszuschüsse passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Auflösungssatz aufgelöst werden. Kapitalzuschüsse werden nicht aufgelöst, weil sie ausdrücklich nur die Finanzkraft der Gemeinde stärken sollen. Die Abschreibungs- und Auflösungssätze für die Zugänge im Anlagevermögen wurden in der vorliegenden Kalkulation mit Durchschnittswerten angesetzt. Die Abschreibungen und Auflösungen für bestehendes Anlagevermögen wurden abzüglich erkennbarer Abgänge in gleicher Höhe wie bisher beibehalten. Die Berechnung der Abschreibung und Auflösung der Zugänge beginnt entsprechend der Handhabung der Verwaltung jeweils im Folgejahr des Zugangs.

7 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 6 6. Verzinsung des Anlagekapitals Den Kapitalzinsen wird das um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse gekürzte Anlagekapital zugrunde gelegt. Dieses wiederum ergibt sich aus den um die Abschreibungen gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich der Anschaffungskosten der Grundstücke ( 14 Abs. 3 Satz 2 KAG). In der Gemeinde Engelsbrand beträgt der Satz für die Anlagekapitalverzinsung seit %. Er wird als Mittelwert zwischen Fremdkapitalverzinsung und Eigenkapitalzins angewendet. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der Restwertmethode und der Durchschnittswertmethode auszuwählen. Die Gemeinde verzinst ihr Anlagekapital schon immer nach der Restwertmethode. Als Zinsbasis wird der Jahresendwert verwendet.

8 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 7 7. Straßenentwässerungsanteil In 17 Abs. 3 KAG wird bestimmt, dass der Straßenentwässerungsanteil durch eine Absetzung auf der Kostenseite berücksichtigt werden muss Straßenentwässerungsanteil aus kalkulatorischen Kosten Aus den kalkulatorischen Kosten ist der Abzug des Straßenentwässerungsanteils so vorzunehmen, wie dies im Bereich der Beitragskalkulation praktiziert wird. Der Anteil der Straßenentwässerung im Mischsystem wurde entsprechend der kostenorientierten Musterberechnung der Vedewa mit 25 % der kalkulatorischen Kosten übernommen. Nach Information der Gemeinde stimmen die repräsentativen Gebiete der Musterberechnung mit den Verhältnissen in Engelsbrand überein. Eine separate Berechnung des Straßenentwässerungsanteils ist aus diesem Grund nicht erforderlich. Für die Anteile an den Zuleitungssammlern (Mischwasser) und an den Regenüberlaufbecken (Mischwasser) wurde dieser Abzugssatz von 25 % aus den kalkulatorischen Kosten übertragen. Bei einem Trennsystem werden aus den Kosten der Regenwasserkanäle für die Straßenentwässerung 50 % abgesetzt (BVerwG Urteil vom sowie vom ). Entsprechend der Vorgehensweise in der Globalberechnung wird aus den reinen Kläranlagenkosten ein Satz von 5 % für die Straßenentwässerung in Abzug gebracht (VGH Baden- Württemberg, Urteil vom und andere). Hausanschlüsse Grundstücksanschlüsse Abwasserbeseitigung Die Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse, die in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verlaufen) sind Teil der öffentlichen Einrichtung und werden über Beiträge finanziert (siehe 12 Abs. 2 Abwassersatzung). Die im Anlagenachweis enthaltenen Grundstücksanschlusskosten wurden für die Berechnung des Straßenentwässerungsanteils in Höhe von 10 % der Abschreibung und Verzinsung für Mischwasser- und Regenwasserkanäle abgezogen.

9 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite Straßenentwässerungsanteil aus Betriebskosten Im Bereich der Betriebskosten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Straßenentwässerungsanteil nach einer kostenorientierten- oder einer abflussmengenorientierten Methode zu ermitteln. Entsprechend der bisherigen Handhabung der Verwaltung sollen bei der Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils aus den Betriebskosten die kostenorientierten Sätze verwendet werden.

10 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 9 8. Kostenaufteilung für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Für die Berechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren ist eine Aufteilung der Kosten erforderlich. Hierfür können mittlere Erfahrungswerte nach einer Veröffentlichung des Gemeindetages oder soweit vorhanden die Ergebnisse ortsspezifischer Berechnungen herangezogen werden. Die Ermittlung der Schmutz- und Niederschlagswasserkostenanteile orientiert sich in Abstimmung mit der Verwaltung am Urteil 2 S 136/10 des VGH BW vom , in dem die Mittelwerte aus der Veröffentlichung des Gemeindetags in der BWGZ 21/2001 bestätigt werden. Die dort ausgewiesenen Aufteilungsschlüssel beziehen sich auf die verbleibenden gebührenfähigen Kosten nach Abzug des Straßenentwässerungskostenanteils Aufteilung der kalkulatorischen Kosten Bezüglich der kalkulatorischen Kosten ergibt sich aus der Veröffentlichung des Gemeindetags für Mischwasserkanäle ein Verteilungsverhältnis in Höhe von 60 % für die Schmutzwasserbeseitigung zu 40 % für die Niederschlagswasserbeseitigung. Dieses wird auch auf die kalkulatorischen Kosten der Zuleitungssammler und der Regenbecken übertragen. Die kalkulatorischen Kosten der Schmutzwasserkanäle werden zu 100 % der Schmutzwasserbeseitigung, die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle zu 100 % der Niederschlagswasserbeseitigung zugerechnet. Hier wird jeweils ausschließlich Schmutzwasser beziehungsweise Niederschlagswasser abgeleitet. Das Verteilungsverhältnis für Kläranlagen beträgt nach der Veröffentlichung des Gemeindetags 90 % für die Schmutzwasserbeseitigung zu 10 % für die Niederschlagswasserbeseitigung.

11 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite Aufteilung der Betriebskosten Bezüglich der Betriebskosten ergibt sich nach der Veröffentlichung des Gemeindetags für die Mischwasserkanäle eine Aufteilung der Betriebskosten nach dem Verteilungsverhältnis von 50 % für die Schmutzwasserbeseitigung zu 50 % für die Niederschlagswasserbeseitigung. Es wird auch auf die Betriebskosten der Zuleitungssammler und der Regenbecken übertragen. Die Betriebskosten der Schmutzwasserkanäle werden zu 100 % der Schmutzwasserbeseitigung, die Betriebskosten der Regenwasserkanäle zu 100 % der Niederschlagswasserbeseitigung zugerechnet. Hier wird ausschließlich Schmutzwasser beziehungsweise Niederschlagswasser abgeleitet. Das Verteilungsverhältnis für die Betriebskosten der Kläranlagen beträgt 90 % für die Schmutzwasserbeseitigung und 10 % für die Niederschlagswasserbeseitigung.

12 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite Kostendeckung Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100 % anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so hat die Gemeinde gemäß 14 Abs. 2 Satz 2 KAG die Pflicht, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Laut Mitteilung der Verwaltung ergaben sich im Gebührenhaushalt in den Jahren 2008 und 2009 ausgleichsfähige Kostenunterdeckungen in Höhe von (2008) und (2009). Die Unterdeckung aus 2008 in Höhe von sollen in die vorliegende Kalkulation für den Bemessungszeitraum bis eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Die Unterdeckung aus 2009 in Höhe von soll in die vorliegende Kalkulation für den Bemessungszeitraum bis eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden.

13 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite Bemessungseinheiten Für die Prognose der Bemessungseinheiten für die Schmutzwasserbeseitigung über den Berechnungszeitraum wurde auf der Grundlage der veranlagten Schmutzwassermengen (modifizierter Frischwassermaßstab) der Jahre 2009 bis 2011 in Abstimmung mit der Verwaltung die voraussichtliche zukünftige Entwicklung geschätzt. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Teilflächen. Diese wurden über das Befliegungsverfahren und eine anschließende Selbstauskunft der Grundstückseigentümer ermittelt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Erhebungen wurde in Abstimmung mit der Verwaltung die voraussichtliche zukünftige Entwicklung geschätzt. 11. Gemeindebetreff Die Kosten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen durch die Gemeinde selbst wurden auf der Leistungsseite mit in die Gebührenkalkulation eingestellt, da Schulen und andere öffentliche Gebäude eigene Zähler haben und somit die Leistungsmenge genau ermittelt werden konnte. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurden die gemeindeeigenen Grundstücksflächen genauso ermittelt und zur Niederschlagswassergebühr herangezogen, wie dies allgemein bei den anderen Grundstücksflächen nach der Abwassersatzung üblich ist. 12. Starkverschmutzer Eine Starkverschmutzerzuschlagsregelung in der Satzung dürfte dann geboten sein, wenn die stark verschmutzten Abwassermengen mehr als 10 % der gesamten Abwassermengen ausmachen (vgl. BVerwG, Beschluss vom , Urteil vom ). In der Gemeinde Engelsbrand gibt es keinen Betrieb, der entsprechend stark verschmutztes Abwasser einleitet. Die Notwendigkeit der Berechnung eines Starkverschmutzerzuschlags entfällt daher.

14 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite Ermessensentscheidungen Bei der Gebührenkalkulation handelt es sich um ein Kontrollinstrument zur Überprüfung des Gebührensatzes als rechnerisches Endergebnis. Sie muss vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Höhe des Gebührensatzes gebilligt werden und dient als Nachweis darüber, dass der Gemeinderat das ihm bei der Kostenermittlung eingeräumte Ermessen über die Höhe des Gebührensatzes fehlerfrei ausgeübt hat (VGH BW NKB vom S 998/86, Urteil vom S 1168/88 und Urteil vom S 2805/87). Der Gemeinderat hat Ermessensentscheidungen in folgenden Bereichen zu treffen: I. Auswahlermessen I.1. I.2. I.3. I.4. I.5. I.6. I.7. I.8. Höhe des Gebührensatzes Kalkulationszeitraum für die Gebühr (max. 5 Jahre) Einstellung der gebührenfähigen Kosten Berechnungsmethodik und Abzugssätze für den Straßenentwässerungsanteil Berechnungsmethodik und Kostenaufteilung auf Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals Methode der Mischzinskalkulation für das Anlagekapital (Restwert- oder Durchschnittswertmethode) sowie der Zinsbasis (Jahresanfangs-, Jahresmittel- oder Jahresendwert) Höhe der Abschreibungssätze I.9. Abschreibungsmethode (Brutto- oder Nettomethode) I.10. verpflichtender Ausgleich von Überdeckungen aus den Vorjahren in den folgenden fünf Haushaltsjahren I.11. möglicher Ausgleich von Unterdeckungen aus den Vorjahren in den folgenden fünf Haushaltsjahren II. Prognoseermessen II.1. II.2. II.3. Entwicklung der Betriebskosten geschätzte Hochrechnung der kalkulatorischen Kosten anhand der Ergebnisse des Anlagenachweises vom und der Zugänge 2012 bis 2014 laut Verwaltung geschätzte Bemessungseinheiten bei den Abwassermengen und den überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen

15 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 14 Diese Auflistung zeigt deutlich, in welchem Umfang die Rechtsprechung die Gebührenkalkulation zur Beratungsgrundlage des Ortsgesetzgebers gemacht hat. Zu diesem Zweck wurde das nachfolgende Zahlenmaterial so übersichtlich und transparent wie möglich aufbereitet und dessen ausführliches Studium wird empfohlen. Obersulm, 24. Mai 2013 Daniela Klingberg Bachelor of Laws (FH)

16 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 15 Kalkulation Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 16 Übersicht über die Berechnungsergebnisse 17 zentrale Abwasserbeseitigung Berechnung der Schmutzwassergebühr 18 Berechnung der Niederschlagswassergebühr 18 Berechnung der dezentralen Abwassergebühren 19 Berechnungsgrundlagen Anlage 1 Aufstellung der Kosten und Erlöse Kosten & Erlöse Kosten & Erlöse Anlage 2 Ermittlung Kostenanteile Schmutz- und Niederschlagswasser 24 Anlage 3 Ermittlung Straßenentwässerungskostenanteil 26 Anlage 4 kalkulatorische Verzinsung 28 Anlage 5 Beiträge 29 Anlage 6 Bemessungseinheiten 32 Anlage 7 AN zum Gemeinde Engelsbrand 33 Anlage 8 Mischwasserkanäle 35 Anlage 9 Schmutzwasserkanäle 36 Anlage 10 Regenwasserkanäle 37 Anlage 11 Zuleitungssammler 38 Anlage 12 Regenüberlaufbecken 39 Anlage 13 Kläranlagen 40 Anlage 14 Darstellung der Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren 41

17 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 16 Abkürzungsverzeichnis ABW abzgl. AfA AHK AN Anl. Aufl. Ausgl. AZV baul. BE Beitr. BKU FK GG GKA GKW Grdst. GVV KA lt. MW Abwasser abzüglich Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) Anschaffungs- und Herstellungkosten Anlagenachweis Anlage Auflösung (von Ertragszuschüssen) Ausgleich Abwasserzweckverband baulich Bemessungseinheit Beiträge Betriebskostenumlage Fremdkapital Grundgebühr Gruppenkläranlage Gruppenklärwerk Grundstücke Gemeindeverwaltungsverband Kläranlage laut o. Beitr. ohne Beiträge pfl. PW MW PW SW QN RB RBW RRB RÜB RW RW DF RW Hof RW Str. SEA SVZ SW unbew. Vj. Vw ZLS ZV zzgl. Mischwasser (Ableitung von SW, RW Str., RW Hof, RW DF) -pflichtig Pumpwerk Mischwasser Pumpwerk Schmutzwasser Nennbelastung/Durchflussmenge eines Wasserzählers Regenbecken (RW) Restbuchwert Regenrückhaltebecken Regenüberlaufbecken (MW) Regenwasser Regenwasser Dachfläche Regenwasser Hoffläche Regenwasser Straße Straßenentwässerungskostenanteil Starkverschmutzerzuschlag Schmutzwasser unbeweglich Vorjahr Verwaltung Zuleitungssammler (Mischwasserkanal von der Gemeindegrenze bis zur Kläranlage) Zweckverband zuzüglich

18 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 17 Berechnungsergebnisse für die Bemessungszeiträume bis und bis errechneter Geb.satz mit Ausgleich Vorjahre bisheriger Geb.satz zentrale Abwasserbeseitigung Schmutzwassergebühr bis ,67 /m³ 2,91 /m³ bis ,84 /m³ 3,77 /m³ 1,82 /m³ Niederschlagswassergebühr bis ,41 /m² 0,45 /m² bis ,42 /m² 0,56 /m² 0,12 /m² dezentrale Abwasserbeseitigung geschlossene Gruben bis ,22 /m³ 4,70 /m³ bis ,56 /m³ 6,02 /m³ 2,90 /m³ Kleinkläranlagen bis ,75 /m³ 58,75 /m³ bis ,00 /m³ 75,25 /m³ 36,25 /m³

19 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 18 Berechnung der Schmutzwassergebühr Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung lt. Anl zeitanteilige Kosten Schmutzwasserbeseitigung Schmutzwassermenge lt. Anl m³ m³ zeitanteilige Schmutzwassermenge m³ Schmutzwassergebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre 2,67 /m³ 2,84 /m³ Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen laut Anlage 14 prozentualer Anteil Schmutzwasserbeseitigung 76,86 % 77,55 % Ausgleich Unterdeckung aus % % 0 Ausgleich Unterdeckung aus % 0 100% Summe Ausgleich Vorjahre Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung lt. Anl. 2 (oh. Vorjahre) Kostenanteil Schmutzwasserbes. einschl. Ausgleich Vorjahre Schmutzwassermenge lt. Anl m³ m³ Schmutzwassergebühr einschl. Berücksichtigung Vorjahre 2,91 /m³ 3,77 /m³ Berechnung der Niederschlagswassergebühr Kostenanteil Niederschlagswasserbeseitigung lt. Anl zeitanteilige Kosten Niederschlagswasserbeseitigung überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche lt. Anl m² m² zeitanteilige überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche m² Niederschlagswassergebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre 0,41 /m² 0,42 /m² Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen laut Anlage 14 prozentualer Anteil Niederschlagswasserbeseitigung 23,14 % 22,45 % Ausgleich Unterdeckung aus % % 0 Ausgleich Unterdeckung aus % 0 100% Summe Ausgleich Vorjahre Kostenanteil Niederschlagswasserbeseitigung Kostenanteil Niederschlagswasserbes. einschl. Ausgleich Vorjahre überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche lt. Anl m² m² Niederschlagswassergebühr einschl. Berücksichtigung Vorjahre 0,45 /m² 0,56 /m²

20 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 19 Berechnung der dezentralen Abwassergebühren Betriebskosten Schmutzwasserbeseitigung Kläranlage lt. Anl Kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung Kläranlage lt. Anl Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung Kläranlage zzgl. Entlastung durch Klärbeiträge lt. Anl. 4 und Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung Kläranlage zzgl. Entlastung durch Klärbeiträge zeitanteiliger Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung Kläranlage Schmutzwassermenge lt. Anl m³ m³ zeitanteilige Schmutzwassermenge m³ Kläranlagengebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre 2,11 /m³ 2,28 /m³ Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen laut Anlage 14 prozentualer Anteil Kosten der Kläranlage (ohne Entlastung durch Klärbeiträge) 78,01 % 60,10 % Ausgleich Unterdeckung aus % % 0 Ausgleich Unterdeckung aus % 0 100% Summe Ausgleich Vorjahre Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung Kläranlage zzgl. Entlastung durch Klärbeiträge Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung Kläranlage einschl. Ausgleich Vorjahre Schmutzwassermenge m³ m³ Kläranlagengebühr einschl. Berücksichtigung Vorjahre 2,35 /m³ 3,01 /m³ Gebühr Faktor Gebühr 2013 Gebür 2014 geschlossene Gruben 2 4,70 /m³ 6,02 /m³ Kleinkläranlagen 25 58,75 /m³ 75,25 /m³

21 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 20 Kosten 2013 Anlage 1 Abschnitt Verwaltungshaushalt Nr. Bezeichnung Ansatz Kosten davon (für Ermittlung SEA und Kostenanteile) Kanäle MW SW RW ZLS RÜB KA 25,75km 0,60km 3,00km 3,35km 79 % 2 % 9 % 10 % Ausgaben Kläranlage Gebäudeunterhaltung Unterhaltung Maschinen u. techn. Anlagen Geräte, Ausstattung, Einrichtung Bewirtschaftung Gebäude u. Grundstücke Aus- und Fortbildung Verbrauchsmittel Betriebsstrom Abwasseruntersuchungen Leistungsvergütung an Unternehmen Geschäftsausgaben Erstatt. v. Betriebsaufwand an Gemeinde Erstattung an Bauhof Verwaltungskostenbeitrag Ausgaben Kanalisation/Sonderbauwerke Unterhaltung Kanäle, Pumpwerke u. ähnlich Betriebsstrom Leistungsvergütung an Unternehmen Geschäftsausgaben Erstattungen Bauhof Verwaltungskostenbeitrag Betriebskosten (Zwischensumme für SEA) Abwasserabgabe Betriebskosten (bei SEA nicht zu berücks.) **) Betriebskosten gesamt Abschreibungen Kläranlage*) Abschreibungen Kanalisation/Sonderbauwerke *) AfA MW-Kanäle lt. Anl AfA SW-Kanäle lt. Anl AfA RW-Kanäle lt. Anl AfA ZLS lt. Anl AfA RÜB lt. Anl AfA KA lt. Anl Abschreibungen Verzinsung Kläranlage *) Verzinsung Kanalisation/Sonderbauwerke *) Verzinsung lt. Anl Verzinsung kalkulatorische Kosten gesamt Kosten Kontrollsumme Differenz 0 *) wird in Kalkulation errechnet

22 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 21 Erlöse 2013 Anlage 1 Abschnitt Verwaltungshaushalt Nr. Bezeichnung Ansatz Erlöse davon (für Ermittlung SEA und Kostenanteile) Kanäle MW SW RW ZLS RÜB KA 79 % 2 % 9 % 10 % Entwässerungsgebühren *) Ersätze und ähnliche Einnahmen Betriebserlöse (Zwischensumme für SEA) Straßenentwässerungsanteil *) Betriebserlöse (bei SEA nicht zu berücks.) **) SEA aus Betriebskosten lt. Anl Betriebserlöse gesamt Auflösung Zuweisungen u. Zuschüsse*) Aufl. Zusch. MW-Kanäle lt. Anl Aufl. Zusch. SW-Kanäle lt. Anl Aufl. Zusch. RW-Kanäle lt. Anl Aufl. Zusch. ZLS lt. Anl Aufl. Zusch. RÜB lt. Anl Aufl. Zusch. KA lt. Anl Auflösungen Zuschüsse Auflösung Beiträge u. ä. Entgelte *) Auflösung Beiträge lt. Anl Auflösungen Beiträge SEA aus kalk. Kosten lt. Anl kalkulatorische Erlöse gesamt Erlöse Kontrollsumme Differenz 0 *) wird in Kalkulation errechnet **) betrifft nicht die Straßenentwässerung und ist deshalb bei der Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteil nicht zu berücksichtigen

23 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 22 Kosten 2014 Anlage 1 Abschnitt Verwaltungshaushalt Nr. Bezeichnung Ansatz Kosten davon (für Ermittlung SEA und Kostenanteile) Kanäle MW SW RW ZLS RÜB KA 79 % 2 % 9 % 10 % Ausgaben Kläranlage Gebäudeunterhaltung Unterhaltung Maschinen u. techn. Anlagen Geräte, Ausstattung, Einrichtung Bewirtschaftung Gebäude u. Grundstücke Aus- und Fortbildung Verbrauchsmittel Betriebsstrom Abwasseruntersuchungen Leistungsvergütung an Unternehmen Geschäftsausgaben Erstatt. v. Betriebsaufwand an Gemeinde Erstattung an Bauhof Verwaltungskostenbeitrag Ausgaben Kanalisation/Sonderbauwerke Unterhaltung Kanäle, Pumpwerke u. ähnlich Betriebsstrom Leistungsvergütung an Unternehmen Geschäftsausgaben Erstattungen Bauhof Verwaltungskostenbeitrag Betriebskosten (Zwischensumme für SEA) Abwasserabgabe Betriebskosten (bei SEA nicht zu berücks.) **) Betriebskosten gesamt Abschreibungen Kläranlage*) Abschreibungen Kanalisation/Sonderbauwerke *) AfA MW-Kanäle lt. Anl AfA SW-Kanäle lt. Anl AfA RW-Kanäle lt. Anl AfA ZLS lt. Anl AfA RÜB lt. Anl AfA KA lt. Anl Abschreibungen Verzinsung Kläranlage *) Verzinsung Kanalisation/Sonderbauwerke *) Verzinsung lt. Anl Verzinsung kalkulatorische Kosten gesamt Kosten Kontrollsumme Differenz 0 *) wird in Kalkulation errechnet

24 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 23 Erlöse 2014 Anlage 1 Abschnitt Verwaltungshaushalt Nr. Bezeichnung Ansatz Erlöse davon (für Ermittlung SEA und Kostenanteile) Kanäle MW SW RW ZLS RÜB KA 79 % 2 % 9 % 10 % Entwässerungsgebühren *) Ersätze und ähnliche Einnahmen Betriebserlöse (Zwischensumme für SEA) Straßenentwässerungsanteil *) Betriebserlöse (bei SEA nicht zu berücks.) **) SEA aus Betriebskosten lt. Anl Betriebserlöse gesamt Auflösung Zuweisungen u. Zuschüsse*) Aufl. Zusch. MW-Kanäle lt. Anl Aufl. Zusch. SW-Kanäle lt. Anl Aufl. Zusch. RW-Kanäle lt. Anl Aufl. Zusch. ZLS lt. Anl Aufl. Zusch. RÜB lt. Anl Aufl. Zusch. KA lt. Anl Auflösungen Zuschüsse Auflösung Beiträge u. ä. Entgelte *) Auflösung Beiträge lt. Anl Auflösungen Beiträge SEA aus kalk. Kosten lt. Anl kalkulatorische Erlöse gesamt Erlöse Kontrollsumme Differenz 0 *) wird in Kalkulation errechnet **) betrifft nicht die Straßenentwässerung und ist deshalb bei der Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteil nicht zu berücksichtigen

25 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 24 Ermittlung Kostenanteile Schmutz- und Niederschlagswasser Anlage Summe Aufteilung Betriebskosten MW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 50,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 50,0 % Aufteilung Betriebskosten SW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 100,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 0,0 % Aufteilung Betriebskosten RW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 0,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 100,0 % Aufteilung Betriebskosten Zuleitungssammler Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 50,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 50,0 % Aufteilung Betriebskosten Regenüberlaufbecken Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 50,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 50,0 % Aufteilung Betriebskosten Kläranlagen Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 90,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 10,0 %

26 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 25 Ermittlung Kostenanteile Schmutz- und Niederschlagswasser Anlage Summe Aufteilung kalkulatorische Kosten MW-Kanäle kalkulatorische Kosten lt. Anl abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 60,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 40,0 % Aufteilung kalkulatorische Kosten SW-Kanäle kalkulatorische Kosten lt. Anl abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 100,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 0,0 % Aufteilung kalkulatorische Kosten RW-Kanäle kalkulatorische Kosten lt. Anl abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 0,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 100,0 % Aufteilung kalkulatorische Kosten Zuleitungssammler kalkulatorische Kosten lt. Anl abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 60,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 40,0 % Aufteilung kalkulatorische Kosten Regenüberlaufbecken kalkulatorische Kosten lt. Anl abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 60,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 40,0 % Aufteilung kalkulatorische Kosten Kläranlagen kalkulatorische Kosten lt. Anl abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 90,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 10,0 % Summe Anteil Schmutzwasser prozentualer Anteil Schmutzwasser 77,2 % Summe Anteil Niederschlagswasser prozentualer Anteil Niederschlagswasser 22,8 %

27 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 26 Ermittlung Straßenentwässerungskostenanteil Anlage Summe SEA aus den Betriebskosten MW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 25,0 % SEA aus den Betriebskosten RW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 50,0 % SEA aus den Betriebskosten Zuleitungssammler Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 25,0 % SEA aus den Betriebskosten Regenüberlaufbecken Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 25,0 % SEA aus den Betriebskosten Kläranlagen Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 5,0 % Summe SEA aus Betriebskosten

28 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 27 Ermittlung Straßenentwässerungskostenanteil Anlage Summe SEA aus kalkulatorischen Kosten MW-Kanäle Abschreibungen lt. Anl abzgl. Grdst.anschlüsse 10 % abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl abzgl. Grdst.anschlüsse 10 % Summe daraus SEA 25,0 % SEA aus kalkulatorischen Kosten RW-Kanäle Abschreibungen lt. Anl abzgl. Grdst.anschlüsse 10 % abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl abzgl. Grdst.anschlüsse 10 % Summe daraus SEA 50,0 % SEA aus kalkulatorischen Kosten Zuleitungssammler Abschreibungen lt. Anl abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl Summe daraus SEA 25,0 % SEA aus kalkulatorischen Kosten Regenüberlaufbecken Abschreibungen lt. Anl abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl Summe daraus SEA 25,0 % SEA aus kalkulatorischen Kosten Kläranlagen Abschreibungen lt. Anl abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl Summe daraus SEA 5,0 % Summe SEA aus kalkulatorischen Kosten Summe SEA

29 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 28 kalkulatorische Verzinsung Anlage 4 kalkulatorische Verzinsung kalk. Zinssatz 4,00 % Zusammenstellung der Verzinsung Mischwasserkanäle laut Anlage Schmutzwasserkanäle laut Anlage Regenwasserkanäle laut Anlage Beiträge Kanalbereich laut Anlage Summe kalkulatorische Verzinsung Kanalbereich Zuleitungssammler laut Anlage Regenüberlaufbecken laut Anlage Kläranlagen laut Anlage Beiträge Klärbereich laut Anlage Summe kalkulatorische Verzinsung Klärbereich Summe kalkulatorische Verzinsung Summe kalkulatorische Verzinsung Kanalbereich (ohne Beiträge) Summe kalkulatorische Verzinsung Klärbereich (ohne Beiträge) Summe kalkulatorische Verzinsung (ohne Beiträge) Prozentuales Verteilungsverhältnis Mischwasserkanäle 87,91 % 87,96 % Schmutzwasserkanäle 2,01 % 2,00 % Regenwasserkanäle 10,08 % 10,04 % Summe kalkulatorische Verzinsung Kanalbereich (ohne Beiträge) 100,00% 100,00% Zuleitungssammler 6,32 % 6,27 % Regenüberlaufbecken -3,25 % -3,29 % Kläranlagen 96,93 % 97,02 % Summe kalkulatorische Verzinsung Klärbereich (ohne Beiträge) 100,00 % 100,00 % Verteilung der kalkulatorischen Verzinsung Mischwasserkanäle Schmutzwasserkanäle Regenwasserkanäle Summe kalkulatorische Verzinsung Kanalbereich Zuleitungssammler Regenüberlaufbecken Kläranlagen Summe kalkulatorische Verzinsung Klärbereich Summe kalkulatorische Verzinsung Kontrollsumme Differenz 0 0

30 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 29 Beiträge Anlage 5 Beiträge Zugänge Beiträge Kanalbereich werden im Berechnungszeitraum keine erwartet Summe Zugänge Beiträge Kanalbereich Zugänge Beiträge Klärbereich werden im Berechnungszeitraum keine erwartet Summe Zugänge Beiträge Klärbereich Summe Zugang Beiträge gesamt Kalkulatorische Erlöse Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugänge Beiträge Kanalbereich Erhöhung Auflösung 2,50 % Auflösung Beiträge Kanalbereich Zugänge Beiträge Klärbereich Erhöhung Auflösung 2,50 % Auflösung Beiträge Klärbereich Auflösung Beiträge Verzinsung Beiträge Kanalbereich Zugang Beiträge Auflösung Auflösungsrest Beiträge Zinsbasis Zins 4,0 % Verzinsung Beiträge Klärbereich Zugang Beiträge Auflösung Auflösungsrest Beiträge Zinsbasis Zins 4,0 % Zins

31 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 30 Beiträge Anlage 5 Ermittlung des Verteilungsverhältnisses AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Mischwasserkanäle laut Anlage Schmutzwasserkanäle laut Anlage Regenwasserkanäle laut Anlage Kanalbereich Zuleitungssammler laut Anlage Regenüberlaufbecken laut Anlage Kläranlagen laut Anlage Klärbereich AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Kontrollsumme Differenz 0 0 Prozentuales Verteilungsverhältnis Mischwasserkanäle 86,02 % 86,12 % Schmutzwasserkanäle 2,32 % 2,31 % Regenwasserkanäle 11,66 % 11,57 % Kanalbereich 100,00 % 100,00 % Zuleitungssammler 38,45 % 7,97 % Regenüberlaufbecken -8,73 % -1,81 % Kläranlagen 70,28 % 93,84 % Klärbereich 100,00 % 100,00 % Auflösung Beiträge Kanalbereich Auflösung Beiträge Klärbereich Auflösung Beiträge

32 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 31 Beiträge Anlage 5 Ermittlung des Verteilungsverhältnisses Verteilung der Beitragsauflösung Mischwasserkanäle Schmutzwasserkanäle Regenwasserkanäle Kanalbereich Zuleitungssammler Regenüberlaufbecken Kläranlagen Klärbereich Verteilung der Beitragsauflösung

33 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 32 Bemessungseinheiten Anlage 6 Schmutzwassermenge bisherige Schmutzwassermenge Mittelwert bisherige Schmutzwassermenge m³ m³ m³ m³ Schmutzwassermenge m³ m³ m³ m³ Darstellung prognostizierter Schmutzwassermenge erwartete Schmutzwassermenge (Prognose) m³ m³ m³ Schmutzwassermenge m³ m³ m³ überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche bisherige überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche Mittelwert bisherige Fläche m² m² m² überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche m² m² m² prognostizierte überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche erwartete Fläche m² m² m² überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche m³ m³ m³

34 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 33 AN zum Gemeinde Engelsbrand Anlage 7 Investitionen Investitionen AHK AfA RBW A253 Leitungsnetz anteilig A255 Hausanschlüsse anteilig Mischwasserkanäle A253 Leitungsnetz anteilig A255 Hausanschlüsse anteilig Schmutzwasserkanäle A253 Leitungsnetz anteilig A255 Hausanschlüsse anteilig Regenwasserkanäle A254 Sammler Zuleitungssammler A257 RÜB Regenüberlaufbecken A100 Grund und Boden A257 Kläranlagen A400 Betriebs- und Geschäftsausstattung Kläranlagen Summe Investitionen nachrichtlich A810 Anlagen im Bau Kontrollsumme AN zum Gemeinde Engelsbrand Differenz 0 0 0

35 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 34 AN zum Gemeinde Engelsbrand Anlage 7 Ertragszuschüsse Ertragszuschüsse Anf.stand Aufl. Aufl.rest A941 Zuschüsse Kanal anteilig A990 Zuschüsse Ausgleichsstock anteilig Mischwasserkanäle A941 Zuschüsse Kanal anteilig A990 Zuschüsse Ausgleichsstock anteilig Schmutzwasserkanäle A941 Zuschüsse Kanal anteilig A990 Zuschüsse Ausgleichsstock anteilig Regenwasserkanäle A941 Zuschüsse Kanal anteilig A990 Zuschüsse Ausgleichsstock anteilig Zuleitungssammler A940 Zuschüsse für unbewegl. Vermögen Regenüberlaufbecken A940 Zuschüsse für unbewegl. Vermögen A990 Zuschüsse Ausgleichsstock Kläranlagen Zuschüsse A910 Kanalbeiträge A920 Kostenersätze Hausanschluss Beiträge Kanalbereich A912 Klärbeiträge Beiträge Klärbereich Abwasserbeiträge Summe Ertragszuschüsse Kontrollsumme AN zum Gemeinde Engelsbrand Differenz 0 0 0

36 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 35 Mischwasserkanäle Anlage 8 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK Ausbau Jahnstraße Abwasserkanal Jahnstraße Summe Zugänge AHK Zuschüsse Zugänge Zuschüsse werden im Berechnungszeitraum keine erwartet Summe Zugänge Zuschüsse Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK Erhöhung AfA 2,50 % AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse Erhöhung Auflösung 2,50 % Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0%

37 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 36 Schmutzwasserkanäle Anlage 9 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK Summe Zugänge AHK Zuschüsse Zugänge Zuschüsse werden im Berechnungszeitraum keine erwartet Summe Zugänge Zuschüsse Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK Erhöhung AfA 2,50 % AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse Erhöhung Auflösung 2,50 % Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0 %

38 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 37 Regenwasserkanäle Anlage 10 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK Summe Zugänge AHK Zuschüsse Zugänge Zuschüsse werden im Berechnungszeitraum keine erwartet Summe Zugänge Zuschüsse Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK Erhöhung AfA 2,50 % AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse Erhöhung Auflösung 2,50 % Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0 %

39 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 38 Zuleitungssammler Anlage 11 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK Gemeinde Engelsbrand sind im Berechnungszeitraum keine geplant Zugänge Gemeinde Engelsbrand Zuschüsse Zugänge Zuschüsse Gemeinde Engelsbrand werden im Berechnungszeitraum keine erwartet Zugänge Gemeinde Engelsbrand Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK Erhöhung AfA 2,50 % AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse Erhöhung Auflösung 2,50 % Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0 %

40 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 39 Regenüberlaufbecken Anlage 12 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK Gemeinde Engelsbrand sind im Berechnungszeitraum keine geplant Zugänge Gemeinde Engelsbrand Zuschüsse Zugänge Zuschüsse Gemeinde Engelsbrand werden im Berechnungszeitraum keine erwartet Zugänge Gemeinde Engelsbrand Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK Erhöhung AfA 2,50 % AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse Erhöhung Auflösung 2,50 % Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0 %

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