H E Y D E R + P A R T N E R
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1 H E Y D E R + P A R T N E R G E M E I N D E H O H E N S T E I N - H E S S E N G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N W A S S E R V E R S O R G U N G H A U S H A L T S J A H R Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen
2 H E Y D E R + P A R T N E R GESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALBERATUNG MBH KONRAD - ADENAUER - STRAßE 11 TEL.: / FAX: / info@heyder-partner.de Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen
3 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen Abschreibungen Verzinsung des Anlagevermögens Entwicklung im Gebührenrecht nach KAG Spezielle Bemerkungen - Vorgehensweise Gebührenobergrenze/Wasserpreis Gebührenkalkulation für das Jahr
4 Kalkulation der Wassergebühr Gemeinde Hohenstein - Hessen HEYDER + PARTNER Dokumentation Gebührenkalkulation Wasserversorgung 1. Grundlagen Nach 10 Abs.1 HKAG können die Gemeinden und Landkreise für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Diese Gebühren sind im Allgemeinen so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt sind. Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten für den laufenden Betrieb auch Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen, sowie die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen, 10 Abs.2 HKAG. Die Gebühr ist nach Art und Umfang der Inanspruchnahme der Einrichtung zu bemessen. In der Satzung können Mindestsätze festgelegt werden. Die Erhebung einer Grundgebühr neben einer Gebühr nach Satz 1 oder 2 ist zulässig, 10 Abs.3 HKAG. 2. Abschreibungen Die kalkulatorischen Abschreibungen können sowohl an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als auch am Wiederbeschaffungszeitwert bemessen werden. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen müssen die Abschreibungsbeträge nicht um die Auflösungsbeträge der Zuwendungen vermindert werden. Eine Gemeinde ist laut VG Kassel (Urteil vom E 3271/95 (3)) zur Abschreibung vom ungekürzten Kapital berechtigt. Die Abschreibungserlöse dienen in erster Linie der Schuldentilgung, der Rest kann Erneuerungsrücklagen zugeführt werden. Die Zuführungen zu Erweiterungsrücklagen gehören aber nicht zu den betriebswirtschaftlichen Kosten. Im Gegensatz dazu sind seit Änderung des HKAG vom mit Wirkung zum die Beiträge aufzulösen und gegenzurechnen. Eine Abschreibungsmethode ist nicht verbindlich vorgeschrieben, im Sinne der gleichmäßigen Gebührenbelastung sollte jedoch linear abgeschrieben werden. Dieses 1
5 Kalkulation der Wassergebühr Gemeinde Hohenstein - Hessen HEYDER + PARTNER Verfahren ermöglicht eine von Jahr zu Jahr konstante Belastung der Gebührenschuldner, die über ihre Entgelte den Werteverzehr der Anlagen refinanzieren. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer oder der Leistungsmenge. Grundsätzlich können Anlagegüter, die im Laufe eines Rechnungsjahres angeschafft werden, im Anschaffungsjahr mit einem Teilbetrag, der der jeweiligen Nutzung im Anschaffungsjahr entspricht, abgeschrieben werden. 3. Verzinsung des Anlagevermögens Im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung, bei der das zu verzinsende Anlagekapital mit einem einheitlichen kalkulatorischen Mischzinssatz verzinst wird, ist in der Wasserversorgung aus steuerlichen Gründen für die Berechnung der Gebühren nach KAG nur die Fremdkapitalverzinsung ansatzfähig (nach 121 HGO gilt die Wasserversorgung als wirtschaftliches Unternehmen). Wird dagegen eine Gewinnerzielung beabsichtigt und damit auch eine Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht in Kauf genommen, so können auch die kalkulatorischen Zinsen angesetzt werden. Bei der kalkulatorischen Verzinsung besteht nicht, wie bei der Abschreibung, die Wahlmöglichkeit zwischen Anschaffungswert und Wiederbeschaffungswert als Ausgangswert. (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Bearbeiter: Lohmann, 27 Erg. Lfg., Randnr 674). Ebenso müssen bei der Verzinsung die Beiträge und Zuschüsse außer Betracht bleiben, d. h bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung nach der Restwertmethode ist von dem Restbuchwert der Ausgaben (Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen) der Restbuchwert der Einnahmen (Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse) abzuziehen. Auf diesen Wert ist dann ein einheitlicher kalkulatorischer Mischzinssatz anzuwenden. 2
6 Kalkulation der Wassergebühr Gemeinde Hohenstein - Hessen HEYDER + PARTNER 4. Entwicklung im Gebührenrecht nach KAG Es gibt in Hessen keine gesetzliche Regelung zur Dauer des Kalkulationszeitraumes. Der VGH Kassel (B.v N269/92 GemHH 1998) geht davon aus, dass Kommunen bei der Bestimmung dieses Zeitraumes ein Ermessen zusteht. Allerdings müssen auch in diesem längeren Zeitraum das Kostenüberdeckungsgebot, das Kostenüberschreitungsverbot, sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden. Das Fehlen einer mängelfreien Kalkulation im Zeitpunkt des Satzungserlasses hat noch nicht die Ungültigkeit der Beitragsregelung zur Folge. Für die Benutzungsgebühr gilt das Gleiche (VGH U. v (5 UE 1593/94 HSGZ 1998). Es ist auch bei der Gebührenkalkulation möglich, durch eine stimmige Nachkalkulation den Nachweis dafür zu erbringen, dass der festgelegte Abgabensatz den Anforderungen des Kostenüberschreitungsverbotes genügt. 5. Spezielle Bemerkungen - Vorgehensweise Die Kalkulation der Wassergebühr beruht auf folgenden Datengrundlagen: Ansätze des Haushaltsplans 2013 Mitteilung der Verwaltung bezüglich der verbrauchten Frischwassermenge der letzten Jahre Anlagenspiegel Wasserversorgung Stand mit fiktiver Fortschreibung auf die Jahre Rechnungsergebnisse 2009 bis 2011 Kalkulatorischer Zinssatz 5,0 % Bemessungsgrundlage für die Kalkulation der Gebühr pro Einheit ist die Frischwassermenge. 3
7 Kalkulation der Wassergebühr Gemeinde Hohenstein - Hessen HEYDER + PARTNER 6. Gebührenobergrenze/Wasserpreis Für die Wasserversorgung der Gemeinde Hohenstein wurde der folgende kostendeckende Gebührensatz ermittelt: Kostendeckende Wassergebühr nach KAG (4,54 /m³ inkl. 7% Umsatzsteuer) 4,24 /m³ Unterdeckungen vorheriger Rechnungsperioden können innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden, Überdeckungen sind in diesem Zeitraum auszugleichen. Der Stand der vorhandenen Über- bzw. Unterdeckungen ist unter Punkt 9. (Seite 8) dargestellt. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2009 ( ,49 ) ist zwingend auszugleichen, da diese nach dem Jahr 2014 nicht mehr ausgleichfähig ist. Aufgrund der Höhe der Unterdeckungen sollte auch die Unterdeckung aus 2010 (72.392,96 ) und 2011 (14.993,01 ) ausgeglichen werden. Mit Ausgleich dieser Unterdeckungen in Höhe von ,46 ergibt sich der folgende Gebührensatz: Wassergebühr nach KAG mit Ausgleich von Unterdeckung (4,96 /m³ inkl. 7% Umsatzsteuer) 4,64 /m³ Nachrichtlich: Die derzeitige Wassergebühr stammt aus dem Jahr 2004 und beträgt 2,90 /m³ (3,10 /m³ inkl. 7% Umsatzsteuer. 4
8 Heyder + Partner Für die Wasserversorgung der Gemeinde wurde für die Jahre folgende durchschnittliche kostendeckende Gebühr ermittelt: Mit Verrechnung der Unter- und Überdeckungen Jahr Kosten Gebühr , m³ 4,99 /m³ , m³ 4,56 /m³ , m³ 4,37 /m³ Gesamt , m³ 4,64 /m³ ,99 /m³ 4,57 /m³ 4,37 /m³ durchschnittl. Gebührensatz 4,64 /m³ 5,50 /m³ 5,00 /m³ 4,50 /m³ durchschnittl. Gebührensatz 4,00 /m³ 3,50 /m³ 3,00 /m³ 2,50 /m³ 2,00 /m³ Ohne Verrechnung der Unter- und Überdeckungen Jahr Kosten Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage Gebühr , m³ 4,18 /m³ , m³ 4,25 /m³ , m³ 4,30 /m³ Gesamt , m³ 4,24 /m³ durchschnittl. Gebührensatz 4,18 /m³ 4,25 /m³ 4,30 /m³ 4,24 /m³ 5,00 /m³ 4,50 /m³ durchschnittl. Gebührensatz 4,00 /m³ 3,50 /m³ 3,00 /m³ 2,50 /m³ 2,00 /m³ 5
9 Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 7. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 I. KOSTEN 1. Eigentlicher Betriebsaufwand Planansatz % Preissteigerungsrate Personalkosten ,30 Personalkosten , Aufwendungen für Büromaterial etc. 510, Verbrauchsmaterial 5.100, Praxis- u. Laborbedarf, Arzneimittel 204, Strom , Treibstoffe 6.120, Fremdwasserbezug , Materialaufwendungen für Gebäude und Außenanlagen 5.100, Materialaufwendungen für techn. Anlagen in Betriebsbauten 5.100, Materialaufwendungen für Straßen und Wege 2.040, sonstiger Materialaufwand f. Reparatur u.instandhaltung , Aufwendungen f.berufskleidung, Arbeitsschutzmittel 612, Sonstige weitere Fremdleistungen , Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen , Instandhaltung von techn. Anlagen in Betriebsbauten , Instandhaltung von Fahrzeugen 4.080, Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch , Sonstige Fremdinstandhaltung 1.530, Miete Fahrzeuge 6.120, Gebühren Abwasser 10, Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung , Aufwendungen für Zeitungen u. Fachliteratur 51, Datenübertragungskosten 775, Telefonkosten, Reisekosten 3.162, Reisekosten 510, Aufwendungen für Fort- u.weiterbildung 1.530, KFZ-Versicherungsbeiträge 2.040, Beiträge zu Wirtschaftsverbänden etc , Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen ,00 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ,20 6
10 Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 7. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR Kalkulatorische Kosten Abschreibungen , Verzinsung des Anlagekapitals (Kalkulatorischer Zins) ,48 Kalkulatorische Kosten , Gesamtkosten ,23 II. ERLÖSE Grundgebühr Wasserzähler , öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte 102, Kostenersatzleistungen -erstattungen , Auflösung der Beiträge ,74 Summe Erlöse ,74 Verrechnung der Über- und Unterdeckungen der Vorjahre ,49 (siehe S. 12) Ansatzfähige Kosten d. Wasserversorgung (Netto) ,98 III. KOSTEN PRO BEMESSUNGSEINHEIT (KALKULATORISCHE VERSZINSUNG) 1. Ansatzfähige Kosten ,98 2. Ansatzfähige Bemessungsgrundlage m³ 3. Satz pro cbm (1./2:) 4,99 /m³ 7
11 Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 8. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 I. KOSTEN 1. Eigentlicher Betriebsaufwand Planansatz % Preissteigerungsrate Personalkosten ,25 Personalkosten , Aufwendungen für Büromaterial etc. 520, Verbrauchsmaterial 5.202, Praxis- u. Laborbedarf, Arzneimittel 208, Strom , Treibstoffe 6.242, Fremdwasserbezug , Materialaufwendungen für Gebäude und Außenanlagen 5.202, Materialaufwendungen für techn. Anlagen in Betriebsbauten 5.202, Materialaufwendungen für Straßen und Wege 2.080, sonstiger Materialaufwand f. Reparatur u.instandhaltung , Aufwendungen f.berufskleidung, Arbeitsschutzmittel 624, Sonstige weitere Fremdleistungen , Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen , Instandhaltung von techn. Anlagen in Betriebsbauten , Instandhaltung von Fahrzeugen 4.161, Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch , Sonstige Fremdinstandhaltung 1.560, Miete Fahrzeuge 6.242, Gebühren Abwasser 10, Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung , Aufwendungen für Zeitungen u. Fachliteratur 52, Datenübertragungskosten 790, Telefonkosten, Reisekosten 3.225, Reisekosten 520, Aufwendungen für Fort- u.weiterbildung 1.560, KFZ-Versicherungsbeiträge 2.080, Beiträge zu Wirtschaftsverbänden etc , Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen ,78 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ,86 8
12 Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 8. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR Kalkulatorische Kosten Abschreibungen , Verzinsung des Anlagekapitals (Kalkulatorischer Zins) ,59 Kalkulatorische Kosten , Gesamtkosten ,82 II. ERLÖSE Grundgebühr Wasserzähler , öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte 104, Kostenersatzleistungen -erstattungen , Auflösung der Beiträge ,74 Summe Erlöse ,98 Verrechnung der Über- und Unterdeckungen der Vorjahre ,96 (siehe S. 12 Ansatzfähige Kosten d. Wasserversorgung (Netto) ,80 III. KOSTEN PRO BEMESSUNGSEINHEIT (KALKULATORISCHE VERSZINSUNG) 1. Ansatzfähige Kosten ,80 2. Ansatzfähige Bemessungsgrundlage m³ 3. Satz pro cbm (1./2:) 4,57 /m³ 9
13 Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 9. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016 I. KOSTEN 1. Eigentlicher Betriebsaufwand Planansatz % Preissteigerungsrate Personalkosten ,31 Personalkosten , Aufwendungen für Büromaterial etc. 530, Verbrauchsmaterial 5.306, Praxis- u. Laborbedarf, Arzneimittel 212, Strom , Treibstoffe 6.367, Fremdwasserbezug , Materialaufwendungen für Gebäude und Außenanlagen 5.306, Materialaufwendungen für techn. Anlagen in Betriebsbauten 5.306, Materialaufwendungen für Straßen und Wege 2.122, sonstiger Materialaufwand f. Reparatur u.instandhaltung , Aufwendungen f.berufskleidung, Arbeitsschutzmittel 636, Sonstige weitere Fremdleistungen , Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen , Instandhaltung von techn. Anlagen in Betriebsbauten , Instandhaltung von Fahrzeugen 4.244, Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch , Sonstige Fremdinstandhaltung 1.591, Miete Fahrzeuge 6.367, Gebühren Abwasser 10, Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung , Aufwendungen für Zeitungen u. Fachliteratur 53, Datenübertragungskosten 806, Telefonkosten, Reisekosten 3.289, Reisekosten 530, Aufwendungen für Fort- u.weiterbildung 1.591, KFZ-Versicherungsbeiträge 2.122, Beiträge zu Wirtschaftsverbänden etc , Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen ,50 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ,32 10
14 Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 9. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR Kalkulatorische Kosten Abschreibungen , Verzinsung des Anlagekapitals (Kalkulatorischer Zins) ,67 Kalkulatorische Kosten , Gesamtkosten ,06 II. ERLÖSE Grundgebühr Wasserzähler , öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte 106, Kostenersatzleistungen -erstattungen , Auflösung der Beiträge ,74 Summe Erlöse ,56 Verrechnung der Über- und Unterdeckungen der Vorjahre ,01 (siehe S. 12) Ansatzfähige Kosten d. Wasserversorgung (Netto) ,50 III. KOSTEN PRO BEMESSUNGSEINHEIT (KALKULATORISCHE VERSZINSUNG) 1. Ansatzfähige Kosten ,50 2. Ansatzfähige Bemessungsgrundlage m³ 3. Satz pro cbm (1./2:) 4,37 /m³ 11
15 7.1 Z U S A M M E N S T E L L U N G D E R K A L K U L A T O R I S C H E N K O S T E N Heyder + Partner Gemeinde Landkreis : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis 10. Verechnung der Kostenüber/unterdeckungen der Vorjahre Jahr Über/Unter- Bemerkung Verrech- Verrech- Verrech- Deckung betrag betrag betrag ,49 Unterdeckung , ,96 Unterdeckung , ,01 Unterdeckung , , , , ,01 12
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H E Y D E R + P A R T N E R G E M E I N D E H O H E N S T E I N G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N G E T R E N N T E A B W A S S E R G E B Ü H R W I R T S C H A F T S J A H R E 2 0 1 4-2 0 1 6 Ihr kompetenter
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