21. November Gemeinde Iffezheim

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1 21. November 2013 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation I Abwasser bis

2 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag Rechtsgrundlagen Öffentliche Einrichtung Vorgehensweise Kostenermittlung Divisionskalkulation Abschreibungen Verzinsung des Anlagekapitals Straßenentwässerungsanteil Straßenentwässerungsanteil aus kalkulatorischen Kosten Straßenentwässerungsanteil aus Betriebskosten Kostenaufteilung für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Aufteilung der kalkulatorischen Kosten Aufteilung der Betriebskosten Kostendeckung Bemessungseinheiten Gemeindebetreff Starkverschmutzer Ermessensentscheidungen...13

3 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 2 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag Die Gemeinde Iffezheim erteilte uns den Auftrag, eine Gebührenkalkulation für die zentrale Abwasserbeseitigung nach einem gesplitteten Gebührenmaßstab für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erstellen. Die Gebührenkalkulation soll den Bemessungszeitraum bis umfassen. Bis November 2013 fanden mehrere Besprechungen zur Erstellung der Gebührenkalkulation statt, in denen uns Herr Falk von der Gemeindeverwaltung die nötigen Auskünfte gab und uns mit Unterlagen unterstützte. Für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit möchten wir uns herzlich bedanken.

4 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 3 2. Rechtsgrundlagen Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf den 13, 14 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen. 3. Öffentliche Einrichtung Bei der zentralen Abwasserbeseitigung handelt es sich gemäß 1 Abs. 1 der Abwassersatzung der Gemeinde Iffezheim um eine öffentliche Einrichtung.

5 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 4 4. Vorgehensweise 4.1. Kostenermittlung Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für den Bemessungszeitraum bis haben wir uns an die Vorgaben des Teilergebnishaushalt 2013 gehalten und die zu erwartende Entwicklung für den Kalkulationszeitraum mit der Verwaltung abgestimmt. Im Bereich der Betriebskosten wurden uns von der Verwaltung die voraussichtlichen Kostenansätze des Teilergebnishaushalt 2014 mitgeteilt. Für die Ermittlung der ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten wurden die Anlagenachweise Stand zugrunde gelegt und anhand der voraussichtlichen Zugänge laut Finanzplanung bis zum Ende des Berechnungszeitraums weiterberechnet Divisionskalkulation Die so ermittelten Kosten werden durch die uns von der Gemeinde mitgeteilten geschätzten Leistungseinheiten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung geteilt, um die Gebührensatzobergrenze zu ermitteln. Schema Schmutzwassergebühr: Gebührensatzobergrenze Schmutzwassergebühr = voraussichtlich gebührenfähige Kosten Schmutzwasserbeseitigung voraussichtliche Schmutzwassermenge Schema Niederschlagswassergebühr: Gebührensatzobergrenze Niederschlagswassergebühr = voraussichtlich gebührenfähige Kosten Niederschlagswasserbeseitigung voraussichtliche überbaute und darüber hinaus befestigte (versiegelte) Fläche

6 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 5 5. Abschreibungen Mit den "angemessenen Abschreibungen" soll die tatsächliche Abnutzung betriebsnotwendiger Anlagen durch den Gebrauch wertmäßig erfasst und als Kosten auf die einzelnen Jahre der mutmaßlichen Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Nach 14 Abs. 3 KAG dürfen die Kosten nur mit ihrem Anschaffungs- oder Herstellungswert in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden (Nominalwertprinzip; Ausnahme ist Artikel 5 Abs. 2 des KAG Änderungsgesetzes vom 25. April 1978). 14 Abs. 3 Satz 4 KAG gestattet mit der Brutto- oder Nettomethode wahlweise zwei Abschreibungsverfahren. Die Gemeinde Iffezheim schreibt ihre Anlagen im Abwasserbereich nach dem Bruttoverfahren ab, das heißt, dass Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter als Ertragszuschüsse passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Auflösungssatz aufgelöst werden.. Die Abschreibungs- und Auflösungssätze für die Zugänge im Anlagevermögen wurden in der vorliegenden Kalkulation mit Durchschnittswerten angesetzt. Die Abschreibungen und Auflösungen für bestehendes Anlagevermögen wurden in gleicher Höhe wie bisher beibehalten soweit keine Anlagenabgänge im Bemessungszeitraum ersichtlich waren. Die Gemeinde schreibt ihr Anlagevermögen monatsgenau ab. Da sich der Zugangszeitpunkt aus heutiger Sicht nicht monatsgenau prognostizieren lässt, wird für Zwecke der Gebührenkalkulation die Abschreibung für neu hinzukommende Anlagegüter jeweils im Jahr des Zugangs mit 25 % eines Jahresbetrags und ab dem Folgejahr mit dem vollen Abschreibungssatz berücksichtigt.

7 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 6 6. Verzinsung des Anlagekapitals Den Kapitalzinsen wird das um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse gekürzte Anlagekapital zugrunde gelegt. Dieses wiederum ergibt sich aus den um die Abschreibungen gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich der Anschaffungskosten der Grundstücke ( 14 Abs. 3 Satz 2 KAG). In der Gemeinde Iffezheim beträgt der Satz für die Anlagekapitalverzinsung 4 %. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der Restwertmethode und der Durchschnittswertmethode auszuwählen. Die Gemeinde verzinst ihr Anlagekapital schon immer nach der Restwertmethode. Als Zinsbasis wird der Jahresmittelwert verwendet, der sich errechnet, indem der Jahresanfangsstand zum Jahresendstand des Restbuchwertes addiert und die Summe durch zwei geteilt wird.

8 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 7 7. Straßenentwässerungsanteil In 17 Abs. 3 KAG wird bestimmt, dass der Straßenentwässerungsanteil durch eine Absetzung auf der Kostenseite berücksichtigt werden muss Straßenentwässerungsanteil aus kalkulatorischen Kosten Aus den kalkulatorischen Kosten ist der Abzug des Straßenentwässerungsanteils so vorzunehmen, wie dies im Bereich der Beitragskalkulation praktiziert wird. Der Anteil der Straßenentwässerung im Mischsystem wurde entsprechend der kostenorientierten Musterberechnung der Vedewa mit 25 % der kalkulatorischen Kosten übernommen. Nach Information der Gemeinde stimmen die repräsentativen Gebiete der Musterberechnung mit den Verhältnissen in Iffezheim überein. Eine separate Berechnung des Straßenentwässerungsanteils ist aus diesem Grund nicht erforderlich. Für die Anteile an den Zuleitungssammlern (Mischwasser) und an den Regenüberlaufbecken (Mischwasser) wurde dieser Abzugssatz von 25 % aus den kalkulatorischen Kosten übertragen. Bei einem Trennsystem werden aus den Kosten der Regenwasserkanäle für die Straßenentwässerung 50 % abgesetzt (BVerwG Urteil vom sowie vom ). Entsprechend der Vorgehensweise in der Globalberechnung wird aus den reinen Kläranlagenkosten ein Satz von 5 % für die Straßenentwässerung in Abzug gebracht (VGH Baden- Württemberg, Urteil vom und andere). Hausanschlüsse Grundstücksanschlüsse Abwasserbeseitigung Die Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse, die in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verlaufen) sind Teil der öffentlichen Einrichtung und werden über Beiträge finanziert (siehe 12 Abs. 2 Abwassersatzung). Die im Anlagenachweis enthaltenen Grundstücksanschlusskosten wurden für die Berechnung des Straßenentwässerungsanteils in Höhe von 10 % der Abschreibung und Verzinsung für Mischwasser - und Regenwasserkanäle abgezogen.

9 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite Straßenentwässerungsanteil aus Betriebskosten Im Bereich der Betriebskosten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Straßenentwässerungsanteil nach einer kostenorientierten- oder einer abflussmengenorientierten Methode zu ermitteln. In der Gemeinde Iffezheim soll der Straßenentwässerungsanteil aus Betriebskosten nach der abflussmengenorientierten Methode berechnet werden. Hier gibt der Gemeindetag mit der abflussmengenorientierten Musterberechnung der Vedewa für den Straßenentwässerungsanteil als repräsentativen Wert einen Prozentsatz von 13,5 % für die Kosten der Mischwasserkanalisation, der Zuleitungssammler und der Regenüberlaufbecken sowie einen Prozentsatz von 1,2 % für die Kläranlagen an. Diese Sätze werden von der Verwaltung ebenfalls als repräsentativ für die Gemeinde erachtet und wurden daher für die vorliegende Kalkulation übernommen. Bei einem Trennsystem lässt sich für die Kosten der Regenwasserkanäle ein Prozentsatz von 27 % aus der Musterberechnung der Vedewa ableiten.

10 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 9 8. Kostenaufteilung für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Für die Berechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren ist eine Aufteilung der Kosten erforderlich. Hierfür können mittlere Erfahrungswerte nach einer Veröffentlichung des Gemeindetages oder soweit vorhanden die Ergebnisse ortsspezifischer Berechnungen herangezogen werden. Die Ermittlung der Schmutz- und Niederschlagswasserkostenanteile orientiert sich in Abstimmung mit der Verwaltung am Urteil 2 S 136/10 des VGH BW vom , in dem die Mittelwerte aus der Veröffentlichung des Gemeindetags in der BWGZ 21/2001 bestätigt werden. Die dort ausgewiesenen Aufteilungsschlüssel beziehen sich auf die verbleibenden gebührenfähigen Kosten nach Abzug des Straßenentwässerungskostenanteils Aufteilung der kalkulatorischen Kosten Bezüglich der kalkulatorischen Kosten ergibt sich aus der Veröffentlichung des Gemeindetags für Mischwasserkanäle ein Verteilungsverhältnis in Höhe von 60 % für die Schmutzwasserbeseitigung zu 40 % für die Niederschlagswasserbeseitigung. Dieses wird auch auf die kalkulatorischen Kosten der Zuleitungssammler und der Regenbecken übertragen. Die kalkulatorischen Kosten der Schmutzwasserkanäle werden zu 100 % der Schmutzwasserbeseitigung, die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle zu 100 % der Niederschlagswasserbeseitigung zugerechnet. Hier wird jeweils ausschließlich Schmutzwasser beziehungsweise Niederschlagswasser abgeleitet. Das Verteilungsverhältnis für Kläranlagen beträgt nach der Veröffentlichung des Gemeindetags 90 % für die Schmutzwasserbeseitigung zu 10 % für die Niederschlagswasserbeseitigung.

11 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite Aufteilung der Betriebskosten Bezüglich der Betriebskosten ergibt sich nach der Veröffentlichung des Gemeindetags für die Mischwasserkanäle eine Aufteilung der Betriebskosten nach dem Verteilungsverhältnis von 50 % für die Schmutzwasserbeseitigung zu 50 % für die Niederschlagswasserbeseitigung. Es wird auch auf die Betriebskosten der Zuleitungssammler und der Regenbecken übertragen. Die Betriebskosten der Schmutzwasserkanäle werden zu 100 % der Schmutzwasserbeseitigung, die Betriebskosten der Regenwasserkanäle zu 100 % der Niederschlagswasserbeseitigung zugerechnet. Hier wird ausschließlich Schmutzwasser beziehungsweise Niederschlagswasser abgeleitet. Das Verteilungsverhältnis für die Betriebskosten der Kläranlagen beträgt 90 % für die Schmutzwasserbeseitigung und 10 % für die Niederschlagswasserbeseitigung.

12 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite Kostendeckung Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100 % anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so hat die Gemeinde gemäß 14 Abs. 2 Satz 2 KAG die Pflicht, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Aus der Gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung für die Jahre 2008 bis 2012 ergeben sich nach Berücksichtigung der politisch akzeptierten Unterdeckungen die folgenden ausgleichspflichtigen bzw. ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren: Schmutzwasserbeseitigung Niederschlagswasserbeseitigung Formulierung Einstellung nach Rücksprache mit der Verwaltung.

13 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite Bemessungseinheiten Für die Prognose der Bemessungseinheiten für die Schmutzwasserbeseitigung über den Berechnungszeitraum wurde auf der Grundlage der veranlagten Abwassermengen (modifizierter Frischwassermaßstab) der Jahre 2010 bis 2012 in Abstimmung mit der Verwaltung die voraussichtliche zukünftige Entwicklung geschätzt. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Teilflächen. Diese wurden neu über das Befliegungsverfahren und eine anschließende Selbstauskunft der Grundstückseigentümer ermittelt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Erhebungen wurde in Abstimmung mit der Verwaltung die voraussichtliche zukünftige Entwicklung geschätzt. 11. Gemeindebetreff Die Kosten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen durch die Gemeinde selbst wurden auf der Leistungsseite mit in die Gebührenkalkulation eingestellt, da Schulen und andere öffentliche Gebäude eigene Zähler haben und somit die Leistungsmenge genau ermittelt werden konnte. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurden die gemeindeeigenen Grundstücksflächen ebenfalls ermittelt und zur Niederschlagswassergebühr herangezogen, wie dies allgemein bei den anderen Grundstücksflächen nach der Abwassersatzung üblich ist. 12. Starkverschmutzer Eine Starkverschmutzerzuschlagsregelung in der Satzung dürfte dann geboten sein, wenn die stark verschmutzten Abwassermengen mehr als 10 % der gesamten Abwassermengen ausmachen (vgl. BVerwG, Beschluss vom , Urteil vom ). In der Gemeinde Iffezheim gibt es keinen Betrieb, der entsprechend stark verschmutztes Abwasser einleitet. Die Notwendigkeit der Berechnung eines Starkverschmutzerzuschlags entfällt daher.

14 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite Ermessensentscheidungen Bei der Gebührenkalkulation handelt es sich um ein Kontrollinstrument zur Überprüfung des Gebührensatzes als rechnerisches Endergebnis. Sie muss vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Höhe des Gebührensatzes gebilligt werden und dient als Nachweis darüber, dass der Gemeinderat das ihm bei der Kostenermittlung eingeräumte Ermessen über die Höhe des Gebührensatzes fehlerfrei ausgeübt hat (VGH BW NKB vom S 998/86, Urteil vom S 1168/88 und Urteil vom S 2805/87). Der Gemeinderat hat Ermessensentscheidungen in folgenden Bereichen zu treffen: I. Auswahlermessen I.1. I.2. I.3. I.4. I.5. I.6. I.7. I.8. Höhe des Gebührensatzes Kalkulationszeitraum für die Gebühr (max. 5 Jahre) Einstellung der gebührenfähigen Kosten Berechnungsmethodik und Abzugssätze für den Straßenentwässerungsanteil Berechnungsmethodik und Kostenaufteilung auf Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals Methode der Mischzinskalkulation für das Anlagekapital (Restwert- oder Durchschnittswertmethode) und Zinsbasis (Jahresanfangs-, Jahresmittel-, oder Jahresendwert) Höhe der Abschreibungssätze I.9. Abschreibungsmethode (Brutto- oder Nettomethode) I.10. verpflichtender Ausgleich von Überdeckungen aus den Vorjahren in den folgenden fünf Haushaltsjahren I.11. möglicher Ausgleich von Unterdeckungen aus den Vorjahren in den folgenden fünf Haushaltsjahren II. Prognoseermessen II.1. II.2. II.3. Entwicklung der Betriebskosten geschätzte Hochrechnung der kalkulatorischen Kosten anhand der Ergebnisse des Anlagenachweises vom und der Zugänge 2013 und 2014 laut Finanzplanung geschätzte Bemessungseinheiten bei den Schmutzwassermengen und den überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen

15 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 14 Diese Auflistung zeigt deutlich, in welchem Umfang die Rechtsprechung die Gebührenkalkulation zur Beratungsgrundlage des Ortsgesetzgebers gemacht hat. Zu diesem Zweck wurde das nachfolgende Zahlenmaterial so übersichtlich und transparent wie möglich aufbereitet und dessen ausführliches Studium wird empfohlen. Obersulm, 21. November 2013 Anna Wagner Diplom-Wirtschaftsjuristin

16 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 15 Kalkulation Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 16 Übersicht über die Berechnungsergebnisse 17 zentrale Abwasserbeseitigung Berechnung der Schmutzwassergebühr 18 Berechnung der Niederschlagswassergebühr 18 Berechnungsgrundlagen Anlage 1 Aufstellung der Kosten und Erlöse Kosten & Erlöse Anlage 2 Ermittlung Kostenanteile Schmutz- und Niederschlagswasser 21 Anlage 3 Ermittlung Straßenentwässerungskostenanteil 23 Anlage 4 kalkulatorische Verzinsung 25 Anlage 5 Beiträge 26 Anlage 6 Bemessungseinheiten 28 Anlage 7 Zusammenstellung Anlagevermögen zum Anlage 8 Mischwasserkanäle 31 Anlage 9 Schmutzwasserkanäle 32 Anlage 10 Regenwasserkanäle 33 Anlage 11 Zuleitungssammler 34 Anlage 12 Regenüberlaufbecken 35 Anlage 13 Kläranlagen 36 Anlage 14 Darstellung der Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren 37

17 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 16 Abkürzungsverzeichnis ABW abzgl. AfA AHK AN Anl. Aufl. Ausgl. AZV baul. BE Beitr. BKU FK GG GKA GKW Grdst. GVV KA lt. MW Abwasser abzüglich Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) Anschaffungs- und Herstellungkosten Anlagenachweis Anlage Auflösung (von Ertragszuschüssen) Ausgleich Abwasserzweckverband baulich Bemessungseinheit Beiträge Betriebskostenumlage Fremdkapital Grundgebühr Gruppenkläranlage Gruppenklärwerk Grundstücke Gemeindeverwaltungsverband Kläranlage laut o. Beitr. ohne Beiträge pfl. PW MW PW SW QN RB RBW RRB RÜB RW RW DF RW Hof RW Str. SEA SVZ SW unbew. Vj. Vw ZLS ZV zzgl. Mischwasser (Ableitung von SW, RW Str., RW Hof, RW DF) -pflichtig Pumpwerk Mischwasser Pumpwerk Schmutzwasser Nennbelastung/Durchflussmenge eines Wasserzählers Regenbecken (RW) Restbuchwert Regenrückhaltebecken Regenüberlaufbecken (MW) Regenwasser Regenwasser Dachfläche Regenwasser Hoffläche Regenwasser Straße Straßenentwässerungskostenanteil Starkverschmutzerzuschlag Schmutzwasser unbeweglich Vorjahr Verwaltung Zuleitungssammler (Mischwasserkanal von der Gemeinde-/Stadtgrenze bis zur Kläranlage) Zweckverband zuzüglich

18 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 17 Berechnungsergebnisse für den Bemessungszeitraum bis errechneter Geb.satz mit Ausgleich Vorjahre bisheriger Geb.satz zentrale Abwasserbeseitigung Schmutzwassergebühr 3,07 /m³ 3,34 /m³ 1,60 /m³ Niederschlagswassergebühr 0,36 /m² 0,22 /m² 0,64 /m²

19 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 18 Berechnung der Schmutzwassergebühr Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung lt. Anl. 2 Schmutzwassermenge lt. Anl. 6 Schmutzwassergebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen Schmutzwasserbeseitigung laut Anlage 18 Ausgleich Unterdeckung aus % Ausgleich Unterdeckung aus % Ausgleich Unterdeckung aus % Ausgleich Unterdeckung aus % Summe Ausgleich Vorjahre Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung lt. Anl. 2 (oh. Vorjahre) Kostenanteil Schmutzwasserbes. einschl. Ausgleich Vorjahre Schmutzwassermenge lt. Anl. 6 Schmutzwassergebühr einschl. Berücksichtigung Vorjahre m³ 3,07 /m³ m³ 3,34 /m³ Berechnung der Niederschlagswassergebühr Kostenanteil Niederschlagswasserbeseitigung lt. Anl. 2 bebaute und befestigte Fläche lt. Anl. 6 Niederschlagswassergebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen Niederschlagswasserbereich laut Anlage 18 Ausgleich Überdeckung aus % Ausgleich Überdeckung aus % Ausgleich Überdeckung aus % Ausgleich Überdeckung aus % Ausgleich Überdeckung aus % Summe Ausgleich Vorjahre Kostenanteil Niederschlagswasserbeseitigung Kostenanteil Niederschlagswasserbes. einschl. Ausgleich Vorjahre bebaute und befestigte Fläche lt. Anl. 6 Niederschlagswassergebühr einschl. Berücksichtigung Vorjahre m² 0,36 /m² m² 0,22 /m²

20 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 19 Kosten 2014 Anlage 1 Teilergebnishaushalt Nr. Bezeichnung Ansatz Kosten davon (für Ermittlung SEA und Kostenanteile) Kanäle MW SW RW ZLS RÜB KA 21,64km 9,24km 5,54km 0,47km 59 % 25 % 15 % 1 % 11. Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Unterhaltung Grundstücke, baul. Anlagen Unterhaltung sonstiges Unterhaltung bewegliches Vermögen Erwerb v. geringwertigen Vermögensgeg Aufwendungen für Energie Aufwand für Abfallbeseitigung Aufwand f. Gebäudereinigung Aufwand f. gebäudebezogene Versicherungen Sonst. Bewirtsch. d. Grdst./baul. Anlagen Haltung von Fahrzeugen- Treibstoff Haltung von Fahrzeugen -Rest Dienst- u. Schutzkleidung, pers. Ausrüstung Aus- und Fortbildung, Umschulung Sonst. besondere Aufw. für Beschäftigte Aufwendungen für EDV Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Rechts- und Beratungskosten Geschäftsaufwendungen Aufwendungen für interne Leistungen IBL-Aufwand Verwaltungskostenbeitrag IBL-Aufwand Bauhofkosten IBL-Aufwand Umlage Produktbereich Betriebskosten (Zwischensumme für SEA) Steuern, Sonderabgaben Betriebskosten (bei SEA nicht zu berücks.) **) Betriebskosten gesamt Abschreibungen *) AfA MW-Kanäle lt. Anl AfA SW-Kanäle lt. Anl AfA RW-Kanäle lt. Anl AfA ZLS lt. Anl AfA RÜB lt. Anl AfA KA lt. Anl Abschreibungen Verzinsung des Anlagekapitals *) Verzinsung lt. Anl Verzinsung kalkulatorische Kosten gesamt Kosten Kontrollsumme Differenz 0 *) wird in Kalkulation errechnet

21 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 20 Erlöse 2014 Anlage 1 Teilergebnishaushalt Nr. Bezeichnung Ansatz Erlöse davon (für Ermittlung SEA und Kostenanteile) Kanäle MW SW RW ZLS RÜB KA 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 55 % 25 % 15 % 5 % Verwaltungsgebühren Abwasser Verbrauch *) Kleineinleitergebühr (Grube) Niederschlagswassergebühr Betriebserlöse (Zwischensumme für SEA) Straßenentwässerungsanteil *) Betriebserlöse (bei SEA nicht zu berücks.) **) SEA aus Betriebskosten lt. Anl Betriebserlöse gesamt Auflösung Sopo aus Zuwendungen*) Aufl. Zusch. MW-Kanäle lt. Anl Aufl. Zusch. SW-Kanäle lt. Anl Aufl. Zusch. RW-Kanäle lt. Anl Aufl. Zusch. ZLS lt. Anl Aufl. Zusch. RÜB lt. Anl Aufl. Zusch. KA lt. Anl Auflösungen Zuschüsse Auflösung SoPo aus Beiträgen *) Erträge aus Auflösung SoPo für Beiträge 42 Auflösung Beiträge lt. Anl Auflösungen Beiträge SEA aus kalk. Kosten lt. Anl kalkulatorische Erlöse gesamt Erlöse Kontrollsumme Differenz 0 *) wird in Kalkulation errechnet **) betrifft nicht die Straßenentwässerung und ist deshalb bei der Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteil nicht zu berücksichtigen

22 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 21 Ermittlung Kostenanteile Schmutz- und Niederschlagswasser Anlage Aufteilung Betriebskosten MW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl. 1 abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 50,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 50,0 % Aufteilung Betriebskosten SW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl. 1 abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 100,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 0,0 % 0 Aufteilung Betriebskosten RW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl. 1 abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 0,0 % 0 daraus Anteil Niederschlagswasser 100,0 % Aufteilung Betriebskosten Zuleitungssammler Betriebskosten lt. Anl. 1 abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 50,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 50,0 % Aufteilung Betriebskosten Regenüberlaufbecken Betriebskosten lt. Anl. 1 abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 50,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 50,0 % Aufteilung Betriebskosten Kläranlagen Betriebskosten lt. Anl. 1 abzgl. Betriebserlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 90,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 10,0 %

23 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 22 Ermittlung Kostenanteile Schmutz- und Niederschlagswasser Anlage Aufteilung kalkulatorische Kosten MW-Kanäle kalkulatorische Kosten lt. Anl. 1 abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 60,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 40,0 % Aufteilung kalkulatorische Kosten SW-Kanäle kalkulatorische Kosten lt. Anl. 1 abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 100,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 0,0 % 0 Aufteilung kalkulatorische Kosten RW-Kanäle kalkulatorische Kosten lt. Anl. 1 abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 0,0 % 0 daraus Anteil Niederschlagswasser 100,0 % Aufteilung kalkulatorische Kosten Zuleitungssammler kalkulatorische Kosten lt. Anl. 1 abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 60,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 40,0 % Aufteilung kalkulatorische Kosten Regenüberlaufbecken kalkulatorische Kosten lt. Anl. 1 abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 60,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 40,0 % Aufteilung kalkulatorische Kosten Kläranlagen kalkulatorische Kosten lt. Anl. 1 abzgl. kalkulatorische Erlöse und SEA lt. Anl Summe daraus Anteil Schmutzwasser 90,0 % daraus Anteil Niederschlagswasser 10,0 % Summe Anteil Schmutzwasser prozentualer Anteil Schmutzwasser 77,7 % Summe Anteil Niederschlagswasser prozentualer Anteil Niederschlagswasser 22,3 %

24 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 23 Ermittlung Straßenentwässerungskostenanteil Anlage SEA aus den Betriebskosten MW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 13,5 % SEA aus den Betriebskosten RW-Kanäle Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 27,0 % SEA aus den Betriebskosten Zuleitungssammler Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 13,5 % SEA aus den Betriebskosten Regenüberlaufbecken Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 13,5 % 695 SEA aus den Betriebskosten Kläranlagen Betriebskosten lt. Anl abzgl. Betriebserlöse lt. Anl Summe daraus SEA 1,2 % Summe SEA aus Betriebskosten

25 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 24 Ermittlung Straßenentwässerungskostenanteil Anlage SEA aus kalkulatorischen Kosten MW-Kanäle Abschreibungen lt. Anl abzgl. Grdst.anschlüsse abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl % Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl abzgl. Grdst.anschlüsse 10 % Summe daraus SEA 25,0 % SEA aus kalkulatorischen Kosten RW-Kanäle Abschreibungen lt. Anl abzgl. Grdst.anschlüsse abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl % Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl abzgl. Grdst.anschlüsse 10 % Summe daraus SEA 50,0 % SEA aus kalkulatorischen Kosten Zuleitungssammler Abschreibungen lt. Anl. 11 abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl Summe daraus SEA 25,0 % SEA aus kalkulatorischen Kosten Regenüberlaufbecken Abschreibungen lt. Anl. 12 abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl Summe daraus SEA 25,0 % SEA aus kalkulatorischen Kosten Kläranlagen Abschreibungen lt. Anl. 13 abzgl. Auflösung Zuschüsse lt. Anl Verzinsung (ohne Beitr.) lt. Anl Summe daraus SEA 5,0 % Summe SEA aus kalkulatorischen Kosten Summe SEA

26 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 25 kalkulatorische Verzinsung Anlage 4 kalkulatorische Verzinsung kalk. Zinssatz 4,00 % 2014 Zusammenstellung der Verzinsung Mischwasserkanäle laut Anlage Schmutzwasserkanäle laut Anlage Regenwasserkanäle laut Anlage Zuleitungssammler laut Anlage Regenüberlaufbecken laut Anlage Kläranlagen laut Anlage Beiträge laut Anlage Summe kalkulatorische Verzinsung Summe kalkulatorische Verzinsung (ohne Beiträge) Prozentuales Verteilungsverhältnis Mischwasserkanäle 41,71 % Schmutzwasserkanäle 7,35 % Regenwasserkanäle 3,41 % Zuleitungssammler 26,10 % Regenüberlaufbecken 12,65 % Kläranlagen 8,78 % Prozentuales Verteilungsverhältnis 100,00 % Summe kalkulatorische Verzinsung Verteilung der kalkulatorischen Verzinsung Mischwasserkanäle Schmutzwasserkanäle Regenwasserkanäle Zuleitungssammler Regenüberlaufbecken Kläranlagen Verteilung der kalkulatorischen Verzinsung Kontrollsumme Differenz 0

27 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 26 Beiträge Anlage 5 Beiträge Zugänge Beiträge Beitragszugänge Summe Zugang Beiträge Kalkulatorische Erlöse Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Beiträge Erhöhung Auflösung 2,17 % 0 27 Auflösung Beiträge Verzinsung Zugang Beiträge Auflösung Auflösungsrest Beiträge Zinsbasis Zinsentlastung 4,0 %

28 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 27 Beiträge Anlage 5 Ermittlung des Verteilungsverhältnisses 2014 AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Mischwasserkanäle laut Anlage Schmutzwasserkanäle laut Anlage Regenwasserkanäle laut Anlage Zuleitungssammler laut Anlage Regenüberlaufbecken laut Anlage Kläranlagen laut Anlage AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Kontrollsumme Differenz 0 Prozentuales Verteilungsverhältnis Mischwasserkanäle 20,05 % Schmutzwasserkanäle 10,93 % Regenwasserkanäle 5,14 % Zuleitungssammler 35,50 % Regenüberlaufbecken 9,20 % Kläranlagen 19,18 % Prozentuales Verteilungsverhältnis 100,00 % Auflösung Beiträge Verteilung der Beitragsauflösung Mischwasserkanäle Schmutzwasserkanäle Regenwasserkanäle Zuleitungssammler Regenüberlaufbecken Kläranlagen Verteilung der Beitragsauflösung

29 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 28 Bemessungseinheiten Anlage 6 Schmutzwassermenge bisherige Schmutzwassermenge Mittelwert bisherige Schmutzwassermenge m³ m³ m³ m³ Schmutzwassermenge m³ m³ m³ m³ Darstellung prognostizierter Schmutzwassermenge 2014 erwartete Schmutzwassermenge (Prognose) m³ zzgl. neue Baugebiete 0 m³ Schmutzwassermenge m³ überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche prognostizierte überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche 2014 erwartete Fläche m² zzgl. neue Baugebiete 0 m² überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche m²

30 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 29 Zusammenstellung Anlagevermögen zum Anlage 7 Investitionen Investitionen AHK AfA RBW Sonstiges immaterielles Vermögen Mischwasserkanal - Anlagen zur Abwasserableitung abzgl. enthaltene Anlage im Bau Ortskernsanierung abzgl. enthaltene Anlage im Bau Erschließung Rheinstraße abzgl. enthaltene Anlage im Bau Hauptstraße Verlegung Mischwasserkanäle Vakuumentwässerung - Anlagen zur Abwasserableitung Schmutzwasserkanäle Regenwasserkanal - Anlagen zur Abwasserableitung abzgl. enthaltene Regenrückhaltebecken (Mischsystem) Regenrückhaltebecken Gewann Sand Regenrückahltebecken Industriegebiet Regenwasserkanäle Altstandort Mischwasser - Anlagen zur Abwasserreinigung Altstandort Mischwasser - Anlagen zur Abwasserreinigung sonstig Sammler - Anlagen zur Abwasserableitung Zuleitungssammler Altstandort Regenwasser - Anlagen zur Abwasserreinigung Regenwasserkanal - Sonstiges Immaterielles Vermögen Regenwasserkanal - Anlagen zur Abwasserreinigung aus Regenwasserkanal - Anlagen zur Abwasserableitung Regenrückhaltebecken Gewann Sand Regenrückahltebecken Industriegebiet Regenüberlaufbecken Abwasser allgemein - KLA Spindelschieber Abwasser allgemein - Fahrzeuge Abwasserbeseitigung allgemein - Maschinen Abwasser allgemein - Betriebs- und Geschäftsausgaben Anlagen zur Abwasserreinigung Anlagen zur Abwasserreinigung - Sonstiges abzgl. enthaltene Anlage im Bau Sanierung Schnecke Kläranlage Kläranlage Neustandort - Fahrzeuge Kläranlage Neustandort - Maschinen Kläranlage Neustandort - Technische Anlagen Kläranlage Neustandort - Betriebs- und Geschäftsausgaben Rasentraktor Hustler - Maschinen Dacia Logan Express - Fahrzeuge Kläranlagen Summe Investitionen nachrichtlich Anlagen zur Abwasserreinigung - Tiefbau aus Abwasserreinigung Sonstiges - Sanierung Schnecke Kläranlage Neustandort - Anlagen im Bau aus Anlagen zur Abwasserableitung - Ortskernsanierung aus Anlagen zur Abwasserableitung - Erschließung Rheinstraße aus Anlagen zur Abwasserableitung - Hauptstraße Verlegung Kontrollsumme AN Differenz 0 0 0

31 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 30 Zusammenstellung Anlagevermögen zum Anlage 7 Ertragszuschüsse Ertragszuschüsse Anf.stand Aufl. Aufl.rest aus Sonderposten aus Beiträgen u.ä. Entgelten Landeszuschüsse Zuweisungen vom Kreis abzgl. enthaltener Zuschuss für Straßenentwässerung Mischwasserkanäle keine Zuschüsse erhalten Schmutzwasserkanäle keine Zuschüsse erhalten Regenwasserkanäle keine Zuschüsse erhalten Zuleitungssammler keine Zuschüsse erhalten Regenüberlaufbecken keine Zuschüsse erhalten Kläranlagen Zuschüsse Sonderposten aus Beiträgen u.ä. Entgelten abzgl. enth. Zuschüsse Land Abwasserbeiträge Summe Ertragszuschüsse nachrichtlich aus Zuweisungen vom Kreis - Zuschuss für Straßenentwässerung Kontrollsumme AN Differenz 0 0 0

32 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 31 Mischwasserkanäle Anlage 8 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK Kanalausbau Ortskernsanierung Kanalausbau Hügelsheimer Straße Kanal Erschließung Rheinstraße Kanal Severin-Schäfer-Straße Generalentwässerungsplan Summe Zugänge AHK Zuschüsse Zugänge Zuschüsse werden im Berechnungszeitraum keine erwartet 0 0 Summe Zugänge Zuschüsse 0 0 Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK Erhöhung AfA 2,00 % AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse 0 0 Erhöhung Auflösung 2,00 % 0 0 Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,00%

33 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 32 Schmutzwasserkanäle Anlage 9 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK sind im Berechnungszeitraum keine geplant 0 0 Summe Zugänge AHK 0 0 Zuschüsse Zugänge Zuschüsse werden im Berechnungszeitraum keine erwartet 0 0 Summe Zugänge Zuschüsse 0 0 Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK 0 0 Erhöhung AfA 2,00 % 0 0 AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse 0 0 Erhöhung Auflösung 2,00 % 0 0 Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK 0 0 AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung 0 0 Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0 %

34 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 33 Regenwasserkanäle Anlage 10 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK sind im Berechnungszeitraum keine geplant 0 0 Summe Zugänge AHK 0 0 Zuschüsse Zugänge Zuschüsse werden im Berechnungszeitraum keine erwartet 0 0 Summe Zugänge Zuschüsse 0 0 Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK 0 0 Erhöhung AfA 2,00 % 0 0 AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse 0 0 Erhöhung Auflösung 2,00 % 0 0 Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK 0 0 AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung 0 0 Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0 %

35 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 34 Zuleitungssammler Anlage 11 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK Umbau Zwischenhebewerk Summe Zugänge AHK Zuschüsse Zugänge Zuschüsse werden im Berechnungszeitraum keine erwartet 0 0 Summe Zugänge Zuschüsse 0 0 Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK Erhöhung AfA 2,00 % AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse 0 0 Erhöhung Auflösung 2,00 % 0 0 Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung 0 0 Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0 %

36 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 35 Regenüberlaufbecken Anlage 12 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK sind im Berechnungszeitraum keine geplant 0 0 Summe Zugänge AHK 0 0 Zuschüsse Zugänge Zuschüsse werden im Berechnungszeitraum keine erwartet 0 0 Summe Zugänge Zuschüsse 0 0 Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK 0 0 Erhöhung AfA 2,50 % 0 0 AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse 0 0 Erhöhung Auflösung 2,50 % 0 0 Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK 0 0 AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung 0 0 Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0 %

37 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 36 Kläranlagen Anlage 13 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge AHK Umbau der Kläranlage Erneuerung der Heizungsanlage Trinkwasserleitung an der Kläranlage Sanierung der Vakuumstation mobiles Notstromaggregat an der Kläranlage Summe Zugänge AHK Zuschüsse Zugänge Zuschüsse werden im Berechnungszeitraum keine erwartet 0 0 Summe Zugänge Zuschüsse 0 0 Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang AHK Erhöhung AfA 3,50 % Veränderung AfA-Bestand lt. Vorausschau AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Zuschüsse 0 0 Erhöhung Auflösung 3,50 % 0 0 Auflösung Zuschüsse AfA abzgl. Auflösung Zuschüsse Verzinsung Zugang AHK AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung 0 0 Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis Zins 4,0 %

38 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 37 Darstellung der Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren - Schmutzwasserbereich Anlage 14 Jahr Kalk.- Beschluss akzept. Gebühr gültig Rechnungsergebnis Ausgleich Vj. lt. GR-Beschluss zur Ergebnis Auswirkung Ergeb. nach davon im Rest zeit- GR vom Unter- lt. Satzg. ab Rechn.- Korrektur Endwert Betrag aus Kalk./Verr./Verz. nach Ausgleich pol. akzept. pol. akzept. aus- Zeit- noch ausgl.- nicht mehr raum deckung Ergebnis RE-Ergeb. in Jahr vom K./Verr./Verz. von Vorjahren Unterdeck. Unterdeck. geglichen raum fähig/-pfl. ausgl.fähig ***) , **) , , **) , , Darstellung der Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren - Niederschlagswasserbereich Jahr Kalk.- Beschluss akzept. Gebühr gültig Rechnungsergebnis Ausgleich Vj. lt. GR-Beschluss zur Ergebnis Auswirkung Ergeb. nach davon im Rest zeit- GR vom Unter- lt. Satzg. ab Rechn.- Korrektur Endwert Betrag aus Kalk./Verr./Verz. nach Ausgleich pol. akzept. pol. akzept. aus- Zeit- noch ausgl.- nicht mehr raum deckung Ergebnis RE-Ergeb. in Jahr vom K./Verr./Verz. von Vorjahren Unterdeck. Unterdeck. geglichen raum fähig/-pfl. ausgl.fähig *) , *) , *) , Kalkulation *) , *) , *) Die politisch akzeptierte Unterdeckung hat keine Auswirkung, da eine Kostenüberdeckung entstanden ist. **) Im Jahr 2009 ist im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung keine Kostenüberdeckung entstanden, wie ursprünglich in der Gebührenkalkulation für 2011 angenommen. ***) Die Unterdeckung aus dem Jahr 2008 kann nicht mehr durch Einstellung in eine Gebührenkalkulation ausgeglichen werden. Eine Verrechnung ist aufgrund einer fehlenden Überdeckung im Schmutzwasserbereich auch nicht mehr möglich.

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