Gebührenbedarfsberechnung 2018 Stadtentwässerung
|
|
- Karin Lieselotte Hofmeister
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Drucksache Nr Stand: Gebührenbedarfsberechnung 2018 Stadtentwässerung 90-1 Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben /
2 Gebührenbedarfsberechnunq 2018 für den Geschäftsbereich Stadtentwässerunq 1. Voraussichtliche Erträge und Aufwendungen nach dem Wirtschaftsplan Erträge Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz gesamt Schmutzwasser Niederschlagswasser von Grundstücken Kanalbenutzungsgebühren öffentl. Straßen Einnahmen Stadt interne Leistungsverrechnung Sonderleistungen Kanalbetrieb ( ) Sonderleistungen Stadt u. Eigenbetriebe ( Aufwendungen Personal Instandhaltung/Fremdleistung/Pianung Abwasserabgabe Leistungsverrechnung intern Umlage Grundabgaben zentrale Dienste, Gebäude + IT Umlage Lt. Entwässerung ILV 312,313,315,316 Dienstleistungen,Verkäufe u.a Leistungen Stadt Kanaleinleiterüberw.Pers.Kosten( )+Sachb.Grur Miete, Leasing,Wartung(141) Leistungsverrechnung VIS + Kasse Büro/Post/DV (144) Sonstige Leistungen Stadt Reinigung Kleidung,Landschaftspflege (147) Beratung/Überwachung TV lnsp.(146) Abschreibungen kalkulatorische Zinsen Sinkkastenreinigung It. Urteil vom VG Gelsenkirchen zum Stadtanteil gehörend sonstige Sachkosten Dritte Fortbildung/Reisekosten (145) Wasserverbrauchsdaten Gebühren + Beiträge (143) Steuer (148) + Sonstiges (149) Vertragl. Vereinbarung mit der Stadt Langenfeld SW-Beseitigung Erika-/Mohn- weg ( ) Beiträge an Wasserverbände Überdeckungen siehe Erläuterungen unten Materialverbrauch Betriebsmittel (122) + Ersatzteile (123) Energie (121) Strom,Wasser,Ents.Treibstoff/ÖI Hilfsstoffe (124) Entsorgungen (131) Sonstige sächliche Ausgaben Die o.g. Aufwendungen entsprechen den nach 6 KAG NW ansatzfähigen Kosten, die Erträge den im Wirtschaftsplan erwarteten Erträgen. Aus der Überdeckung im Niederschlagswasserbereich aus dem Jahr 2014 wurde der Restbetrag in Höhe von Euro sowie aus 2015 ein Teilbetrag von ,-- Euro eingesetzt. Im Schmutzwasserbereich werden aus der Überdeckung 2014 die restlichen Euro sowie ein Teil der Überdeckung aus 2015 ( ,- Euro) beansprucht. Im Stadtanteil wurde die restliche Überdeckung aus 2014 in Höhe von Euro eingerechnet /
3 - 2 Einnahmen Stadt Erstattung von der Stadt fü r die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Berechnung siehe Ziffer 4.1 interne Leistungsverrechnung Hier ist der interne Gebührenaufwand berücksichtigt, der den Gebührenzahlern gutgeschrieben w ird. Sonderleistungen Fremde Behebung von Verstopfungen und Reinigungen im Kanalbereich. Aufteilung hälftig auf Schmutz-und Niederschlagswasser. Sonderleistungen Stadt und Eigenbetriebe Reinigungen fü r die TBS, Gebäudemanagement und die SWS GmbH. Schadensausgleich durch den TBS, 90-3 für am Kanal entstandene Schäden durch Wurzeleinwuchs, Planungs-und Ingenieurleistungen fü r Fernwärmenetz des MHKW, Dichtheitsbescheinigungen der Entwässerungsanlagen /
4 1.2 Aufwendungen Personal Der von den Technischen Betrieben Solingen erm ittelte Ansatz wurde nach den zu erwartenden Ist-Ausgaben fü r das Jahr 2017 und den Prognosen zum Stellenplan 2018 festgesetzt. Instandhaltung A ufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Abwasserabgabe Es handelt sich um die nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAbgG) und dem Landeswassergesetz an das Land zu entrichtende Abwasserabgabe.Die Aufteilung erfolgt entsprechend den gem. AbwAbgG fü r die jeweiligen Einleitungsstellen erm ittelten Beträgen,die Aufteilung der Beträge fü r Niederschlagswasser nach Fläche auf Grundstücken und Straßen. Die Wasserverbandsmitglieder sind gem. 7 Abs. 1 Satz 3 KAGNW nicht m it der Abwasserabgabe zu belasten, wenn sie für die jeweilige Abwasserart zu Verbandsbeiträgen herangezogen werden, da die Abwasserabgabe in diesen enthalten ist. Leistungsverrechnung intern Umlage Grundabgaben Es handelt sich um die gesamten Kosten der Grundabgabenabteilung einschl. Arbeitsplatzkosten die nach einem Verrechnungsschlüssel umgelegt werden. Auch enthalten sind hier die Kosten fü r die Betreuung des Grundabgabenprogramms. Umlage Betriebsleitung Es handelt sich um anteilige Aufwendungen der Betriebsleitung. Es erfolgt die Umlage der Personal-, Gebäudekosten, ADV und Kopierer sowie der VK-Anteile über die Betriebsleitung. Interne Leistungsverrechnung Hier werden Leistungen anderer Teilbereiche (W erkstatt,fahrbereitschaft) dem Abwasserbereich zugeordnet. Leistungen Stadt Kanaleinleiterüberwachung Hier werden die Kosten der Kanaleinleiterüberwachung durch die UWB gezeigt /
5 - 4 - Nutzung Daten ALK/ALB Für die kostenrechnende Einrichtung werden mehrere Programme, zum Teil nur anteilmäßig, eingesetzt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden mit diesen verrechnet. Leistunasverrechnung VIS/Kasse Aufteilung auf SW und NW (private Grundstücke) Portokosten der Abteilung Grundaboaben/Telefon/sonst.Postkosten Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Reinigung von Kleidung und Landschaftspfleoe Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Abschreibungen Es handelt sich um die nach 6 Abs. 2 KAG NW anzusetzenden kalkulatorischen Abschreibungen für die Abnutzung des Betriebsvermögens auf der Basis der Wiederbeschaffungswerte, (außer Grund und Boden sowie Gebäude, die über die Interne Verwaltung (Kosten der Betriebsleitung) auf die einzelnen Geschäftsbereiche umgelegt werden),im einzelnen: Anlagengruppen Bewegl. Vermögen Mischwasserkanalisation Trennkanalisation BMK AfA gesamt davon SW v. Grdst v. Straßen Summe Die Aufteilung erfolgt, soweit möglich, durch direkte Zuordnung, im übrigen bei Gebäuden und beweglichem Vermögen nach betriebswirtschaftlichen Auswertungen und bei den Kosten der Mischkanalisation nach dem hierzu erstellten Gutachten des beauftragten Ingenieurbüros hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Der Niederschlagswasserbeseitigung zugeordnete Beträge werden, soweit sie nicht direkt der Grundstücks- oder Straßenentwässerung zugeordnet werden können, nach den angeschlossenen Flächen aufgeteilt. kalkulatorische Zinsen Es handelt sich um die nach 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NW anzusetzende kalkulatorische Verzinsung des aufgewandten Kapitals auf der Basis der Anschaffungs-/Herstellungswerte und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6,3 vom Flundert (außer Grund und Boden sowie Gebäude, die über die Interne Verwaltung (Kosten der Betriebsleitung) auf die einzelnen Geschäftsbereiche umgelegt werden), im einzelnen: Anlagengruppen Bewegl. Vermögen Mischwasserkanalisation Trennkanalisation BMK Beiträge Zuwendungen MW-Kanal Zuwendungen SW-Kanal Zinsen gesamt davon SW v. Grdst v. Straßen Summe /
6 sonstige Sachkosten Dritte Fortbildung Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Mitaliedsbeiträae Mitgliedsbeitrag für die "Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, DWA". Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Wasserverbrauchsdaten Es handelt sich um Aufwendungen für den Bereich Schmutzwasserbeseitigung. Wasserverbandsbeiträge Verband Beitrag gesamt Berg.-Rhein. Wasserverb Wupperverband Unterhaltung Becken BRW davon SW v. Grdst v. Straßen Summe Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 1 KAG NW mit den Kanalbenutzungsgebühren auf die Gebührenpflichtigen abgewälzt, auf die Mitglieder in den Wasserverbänden jedoch nicht, soweit sie für die jeweilige Abwasserart zu Beiträgen unmittelbar vom Verband veranlagt werden ( 7 Abs. 1 Satz 3 KAG NW). Die einzelnen Beitragsanteile sind nach Angaben der Verbände auf die Abwassserarten direkt zugeordnet. Direkt der Straßenentwässerung zugeordnete Beträge werden unmittelbar aus dem Kernhaushalt bezahlt, die der NW-beseitigung zugeordneten Beträge werden nach den angeschlossenen Flächen verteilt auf Grundstücke und Straßen. Materialverbrauch Betriebsmittel + Ersatzteile Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Energie Strom. Gas Wasser Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Hilfsstoffe Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen /
7 Berechnung der Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr 3.1 Durch Gebühren zu deckende Kosten der Schmutzwasserbeseitigung a) nur durch Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden zu tragende Kosten: Beiträge an Wasserverbände Abwasserabgabe für Schmutzwasser Summe b) von allen Kanalbenutzern zu tragende übrige Kosten: Gesamtkosten Nebenerträge einschl. Eigenanteil Gebühren./ nur durch Nichtmitglieder in WWV zu tragende Kosten (s.o.)./ Summe Ermittlung der Maßstabseinheiten Die Gebühren werden nach der Menge des Abwassers bemessen ( 23 Abs. 1 EntwS); Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (cbm). Als Abwassermenge gilt die jeweils dem Grundstück von den Wasserwerken und aus privaten Versorgungsanlagen in dem in 23 Abs. 2 EntwS genannten Zeitraum zugeführte Wassermenge abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge. Die Abwassermengen sind auf Mitglieder i. S. d. 23 Abs. 8 EntwS und Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden aufzuteilen und je nach Art der Abwasserbeseitigung zu gewichten. Dabei wird ein Anschluß ohne Vorklärung mit 1,0 und ein Anschluß mit Vorklärung mit 0,45 angesetzt. Die einzelnen Mengen werden hierfür Kennziffern (KZ) zugeordnet, die folgende Bedeutung haben: Mitgliedschaft in Nichtmit Mitglieder Wasserwirtschaftsverbänden glieder Art des Anschlusses ohne Vorklärung (Vollkanalanschluß) 12 und mit Vorklärung (Anschluß an BMK) Für die Gebührenveranlagung 2018 sind auf der Grundlage der Regelungen des 23 EntwS folgende Mengen prognostiziert worden. a) Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden KZ Wasserbezugsmenge (cbm) Umrechnungsfaktor für Gewichtung Berechnungseinheiten (cbm) , , , b) Mitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden: , Summe der Berechnungseinheiten (a+b) /
8 3.3 Ermittlung der Gebührensätze Von allen Kanalbenutzerinnen und -benutzern sind die in Ziffer 3.1 Buchst, b aufgeführten Kosten pro cbm zu tragen: = 1,5582 = rd. 1, Dieser Wert entspricht damit dem Gebührensatz für Mitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden (KZ 13 ). Bei einem Anschluß mit Vorklärung (KZ 15 ) ergibt sich der Gebührensatz pro cbm von 1,558 x 0,45 = 0,701 Für die Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden ist der Betrag hinzuzurechnen, der sich aus der Division aus den in Ziffer 3.1 Buchst, a genannten Kosten und den in Ziffer 3.2 Buchst, a ermittelten Berechnungseinheiten pro cbm ergibt: = 1, so daß sich ein Gebührensatz für Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden ( KZ 12 und 26) pro cbm von 1,5582 1,2483 2,8065 = rd. 2,806 ergibt. Bei einem Anschluß mit Vorklärung (KZ 14 und 27) ergibt sich ein Gebührensatz pro cbm von 2,806 x 0,45 = 1, Gebührenaufkommen Das Gebührenaufkommen der Schmutzwassergebühr beträgt damit KZ Abwassermengen x Gebührensatz = Gebührenaufkommen (cbm) (/cbm) () , , , , , , , , , zum Vergleich Ansatz: Die Rundungsdifferenz von Unterschied in % - 0, /
9 Berechnung der Gebührensätze für die Niederschlagswassergebühr 4.1 Kosten der Oberflächenentwässerung öffentlicher Verkehrsflächen Im Wege der Erstattung durch die Stadt sind die Kosten der Oberflächentwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze zu tragen. Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung sind, soweit möglich, direkt den Bereichen Grundstücksentwässerung und Straßenentwässerung zugeordnet. W ar dies nicht möglich, wurden sie entsprechend der an die Kanalisation angeschlossenen Flächen auf die beiden genannten Bereiche verteilt, und zwar wie folgt: in Prozent gesamte angeschlossene Fläche qm 100,00 darunter von Grundstücken qm 69,94 darunter von Verkehrsflächen qm 30, durch Gebühren zu deckende Kosten Da die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ausschließlich den Gemeinden in Rechnung gestellt werden und durch den erstmalig in 2003 vom W V explizit ausgewiesenen Anteil am Zuflußkontingent die jeweiligen Kosten dem jeweiligen Haushalt (SW oder NW) zugeordnet werden können, erfolgte ab dem Haushaltsjahr 2003 keine Differenzierung bei der Niederschlagwasser gebühr.gemäß 54 LWG obliegt dem jeweiligen Wasserwirtschaftsverbandverband die Übernahme, Behandlung und Einleitung von Schmutzwasser oder mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser. von allen Kanalbenutzern zu tragende übrige Kosten: Gesamtkosten abzgl. Nebenerträge./ abzgl. Eigenanteil Gebühren./ Summe Ermittlung der Maßstabseinheiten Die Gebühren werden nach der Größe der an die Kanalisation angeschlossenen bebauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen ( 23 a Abs. 1 bis 5 b EntwS); Berechnungseinheit ist der Quadratmeter (qm). Maßgeblich ist der entwässerungstechnische Zustand an dem in 23 a Abs. 8 EntwS genannten Stichtag. Unter Berücksichtigung von geschätzten Daten für noch nicht ermittelte angeschlossene oder noch anzuschließende Flächen wird die Zahl der Berechnungseinheiten wie folgt geschätzt: KZ angeschlossene Fläche (qm) /
10 Ermittlung der Gebührensätze Von allen Kanalbenutzerinnen und -benutzern sind die in Ziffer 4.2 aufgeführten Kosten zu tragen = 1,0950 /m Gebührenaufkommen KZ angeschlossene x Gebührensatz = Fläche (qm) (/m2) ,095 zum Vergleich Ansatz: Die Rundungsdifferenz von Gebührenaufkommen () , , , ,66 beträgt 0,023 % und ist damit vernachlässigbar /
Gebührenbedarfsberechnung 2016 Stadtentwässerung
Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Drucksache Nr. 1111 Stand: 23.10.2015 Gebührenbedarfsberechnung 2016 Stadtentwässerung 90-1 Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben 90-104/ 23. 10.2015 Gebührenbedarfsberechnunq
MehrGebührenbedarfsberechnung 2017 Straßenreinigung/ Winterdienst
Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Drucksache Nr. 2075 Stand: 24.10.2016 Gebührenbedarfsberechnung 2017 Straßenreinigung/ Winterdienst 90-1 Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben 90-104/ 24. 10.2016 Gebührenbedarfsberechnung
MehrGebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung-
Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung D rucksache Nr. 1109 Stand: 23.10.2015 Gebührenbedarfsberechnung 2016 -Abfallentsorgung- 90-1 Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben 90-104/23.10.2015 G ebührenbedarfsberechnung
MehrGebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung-
Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Drucksache Nr. 3089 Stand: 20.10.2017 Gebührenbedarfsberechnung 2018 -Abfallentsorgung- 90-1 Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben Gebührenbedarfsberechnung 2018 für
MehrGebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung Stadtentwässerung Bezeichnung Bezeichnung
Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung Stadtentwässerung 2017 Bezeichnung 2017 2016 2015 Bezeichnung 2017 2016 2015 Einnahmen Ausgaben Benutzungsgebühren* 3.800.000 3.785.000 3.575.000
MehrFachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV ; ; ; FA 3/ öffentlich
STADT NORDERNEY Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV 865.30; 022.32; 022.15; 902.01 FA 3/2012 Beratungsfolge TOP-Nr. Öffentlich / nicht Öffentlich Ausschuss für
MehrGebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung Gesamtübersicht
Gesamtübersicht Grundlage ist die Kostenschätzung für 2012 Kostenstellen A. FORTLEITUNG Verteilungsschlüssel Niederschlagswasser Schmutzwasser Sachkosten davon Kanal davon KKA davon Gruben 01. Honorare
MehrVorlage Nr. 129/2011
Vorlage Nr. 129/2011 - FB 2-3/Str - Rees, den 15.11.2011 Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt - Zur Beratung Zur Entscheidung
MehrWirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 2012 hier: Beratung des Entwurfs
Sitzungsvorlage Nr. VIII/529.1 X öffentlich nichtöffentlich Amt Abwasser Berichterstatter/Berichterstatterin Kaufm. Betriebsleiterin Anja Jacob Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin Anja Jacob Beratungsfolge
MehrWirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 37/2018 Der Vorstand Seite 1
Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 37/2018 Der Vorstand 15.10.2018 Seite 1 Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Beirat 23.11.2018 1. Lesung Beirat 06.12.2018 Beschluss Verwaltungsrat 23.11.2018
MehrSatzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung von Grundstücken vom
Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung von Grundstücken vom 16.12.2015 Der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Lippstadt AöR hat aufgrund der 7, 8, 9 und 114 a
MehrGebührenkalkulation für das Jahr 2012 getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser enthalten in Produkt 1102 und 1103
Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser enthalten in Produkt 1102 und 1103 lfd. Nr. Bezeichnung Ist 2010 Plan 2011 Plan 2012 Grundstücksentwässerung / Schmutzwasser
MehrMünchner Stadtentwässerung München
Münchner Stadtentwässerung Gebührengutachten zur Berechnung der Benutzungsgebühren für die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung für den Zeitraum 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 - Zusammenfassung
MehrAnlage 2. Ergebnis der Entwurf 2010 Kalkulation 2010 Schmutzwasser. bish. HHST
090051 Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung konto BAB 2010 bish. HHST Ergebnis der Entwurf 2010 Kalkulation 2010 Schmutzwasser Sach- Niederschlagswasser Abwasser 2008 [EUR] [EUR] [EUR] SW NW Direkte Stellenkosten
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) der Stadt Norderney
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) der Stadt Norderney in der Fassung der 16. Änderung vom 12.12.2018 Aufgrund der 6 und 8
MehrInnerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen:
TOP 6 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2014-31.12.2014 Kalkulationszeitraum 01.01.2015-31.12.2016 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
MehrGemeinderat
Gemeinderat 21.12.2015 TOP 6 ö.s. Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Neufestsetzung der Abwassergebühr zum 01.01.2016 1. Gebührenkalkulation gesplittete Abwassergebühr für die Jahre 2016 und 2017
Mehr20 Gr Anlage Erläuterungsbericht zum BAB für die Märkte für das Jahr 2012
20 Gr Anlage 1 305 Erläuterungsbericht zum BAB für die Märkte für das Jahr 2012 G l i e d e r u n g: 1. Allgemeines 2. Anlagenbeschreibung, Vermögensbewertung 2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Mehrgeändert durch Satzungen vom , , , , , , , , und
Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke -Entwässerungsgebührensatzungvom 15.12.1999 7.1.2 geändert durch Satzungen vom 14.12.2000, 05.11.2001, 20.12.2001, 18.12.2002, 12.12.2003,
MehrHEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2009
HEYDER + PARTNER STADT REUTLINGEN GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2009 Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen HEYDER + PARTNER GESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALBERATUNG MBH
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Grundlagen Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Verzinsung... 2
Stadt Reutlingen Gebührenkalkulation Gesplittete Abwassergebühr 2013 HEYDER + PARTNER Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen... 1 2. Kalkulatorische Abschreibungen... 1 3. Kalkulatorische Verzinsung... 2 4.
MehrSatzung. über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS )
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS ) Aufgrund der 10, 13 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
MehrDeponiegebühren. Vorauskalkulation 2014
Anlage 2 Deponiegebühren Vorauskalkulation 2014-1 - I. ALLGEMEINES Zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt betreibt die Stadt Balingen die Entsorgungsanlage Hölderle und die Annahmestelle
MehrGebührenbedarfsberechnung zum Budget "Bestattungen und Friedhöfe" für das Haushaltsjahr
Gebührenbedarfsberechnung zum Budget 13.02.01"Bestattungen und Friedhöfe" für das Haushaltsjahr 2014 12.11.2013 Kostenart Bezeichnung Aufteilung auf gebührenrelevante Kostenstellen Summen Kalkulation f.
MehrKommunalwerkstatt. 44. Fachtagung
Kommunalwerkstatt 44. Fachtagung 14.04. 17.04.2014 16.04.2014 Rücklagenbildung Wie geht es kalkulatorisch? Gebührenbedarfsberechnung / Gebührenkalkulation Kosten Menge = Gebühr / Einheit Betriebskosten
MehrWarum gibt es künftig getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser?
Die bisherige Gebührensituation Die Gebühr für Abwasser wurde bisher nach dem Frischwasserverbrauch erhoben. Diese Gebühreneinnahmen decken neben der Schmutzwasserbehandlung auch Leistungen der Niederschlagswasserbeseitigung.
MehrStadt Sprockhövel. Kalkulationen für das Haushaltsjahr. Sachgebiet Kostenrechnung/Controlling der Stadt Sprockhövel
Stadt Sprockhövel Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2016 Sachgebiet Kostenrechnung/Controlling der Stadt Sprockhövel Vorwort Grundlage für die nachfolgenden Gebührenbedarfsberechnungen der öffentlichen
MehrStadt Ratingen Der Bürgermeister -Tiefbauamt- Einführung der getrennten Abwassergebühr
Einführung der getrennten Abwassergebühr In der Stadt Ratingen werden seit dem 01.01.2007 die Abwassergebühren nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt abgerechnet. 1 Zusammensetzung des Abwassers
MehrDer Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 18.01.2017 Neufassung der Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) am 19.01.2017
MehrMarkt Dinkelscherben
Markt Dinkelscherben Betriebsabrechnungen 2011-2013 vorläufige Betriebsabrechnung 2014 Kalkulation der Benutzungsgebühren 2015-2016 für die öffentliche Entwässerungseinrichtung Schneider & Zajontz Gesellschaft
MehrHEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION WIRTSCHAFTSJAHR
HEYDER + PARTNER S T A D T REUTLINGEN GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2 0 1 0 Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen HEYDER + PARTNER GESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALBERATUNG
MehrGebührenbedarfsberechnung zum Budget "Bestattungen und Friedhöfe" für das Haushaltsjahr
Gebührenbedarfsberechnung zum Budget 13.02.01"Bestattungen und Friedhöfe" für das Haushaltsjahr 2010 19.11.2009 Kostenart Bezeichnung Aufteilung auf gebührenrelevante Kostenstellen Summen Kalkulation f.
MehrWirtschaftsplan. für das Abwasserwerk der Stadt Drensteinfurt
Wirtschaftsplan für das Abwasserwerk der Stadt Drensteinfurt für das Jahr 2007 Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Stadt Drensteinfurt für das Wirtschaftsjahr 2007 Auf Grund der 4, 14-18 Eigenbetriebsverordnung
MehrGebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn
Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 15.Dezember 2009 die nachstehende Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn beschlossen. Die
MehrGebührensatzung der Stadt Recklinghausen für die Abwasserbeseitigung vom 15. Dezember 2004
Gebührensatzung der Stadt Recklinghausen für die Abwasserbeseitigung vom 15. Dezember 2004 1. Änderung durch Satzung vom 20.12.2005 (Amtsblatt Nr. 36 vom 28.12.2005) 2. Änderung durch Satzung vom 19.12.2006
MehrEinführung der. Gesplitteten Abwassergebühr. Informationen
Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr Informationen Abwassergebühr Ist-Stand Die Gemeinde Kressbronn hat bisher für das Ableiten und das Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser einen Einheitsgebührensatz
Mehrmit 1. Änderungssatzung vom (Abgabensatzung Abwasserbeseitigung)
Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung Anstalt des öffentlichen Rechts für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großhansdorf vom 22.06.2012 mit 1. Änderungssatzung
MehrInfoveranstaltung zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr
Infoveranstaltung zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr Grundlagen Zukunftsvertrag vom 05.10.2011 zwischen: dem Land Niedersachsen dem Landkreis Wolfenbüttel der Samtgemeinde Asse der Samtgemeinde
MehrAnpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung
Vorlage Stadtwerke 179/2017 Eigenbetrieb Stadtwerke Geschäftszeichen: 23.10.2017 Ältestenrat 13.11.2017 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ausschuss für Technik und Umwelt 22.11.2017 öffentlich Beratung Gemeinderat
Mehr1 Benutzungsgebühren und Fremdeinleiterabgabe. 4 Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr 9
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Düren vom 10.12.1999, in Kraft getreten am 01.01.2000, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 27.12.2000, 14.12.2001, 17.12.2002, 11.12.2003, 17.12.2004,
MehrLWG-Novelle: Neuregelung zur Gewässergebühr
Wasserwirtschaftliches Kommunalforum NRW Düsseldorf, 06.12.2016 LWG-Novelle: Neuregelung zur Gewässergebühr Michael Grimm Stadt Münster Rahmenbedingungen 305.235 Einwohner (Stand: 31.12.2015) 602 km Fließgewässer
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow
Ortsrecht der Barlachstadt Güstrow Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow Auf Grund des 5 der Kommunalve rfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Saaldorf-Surheim (BGS-EWS) vom 14. August 2006
Gemeinde Saaldorf-Surheim Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Saaldorf-Surheim (BGS-EWS) vom 14. August 2006 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt
MehrGebührensatzung. zur Entwässerungssatzung: des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden (GS-EWS) vom
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden (GS-EWS) vom 04.12.2008 Auf Grund der Art. 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Abwasserzweckverband
Mehr20 Gr Anlage Erläuterungsbericht zum BAB Abwasserbeseitigung für das Jahr 2012
20 Gr Anlage 1 305 Erläuterungsbericht zum BAB Abwasserbeseitigung für das Jahr 2012 Gliederung: 1. Allgemeines 2. Vermögensermittlung und -bewertung, Anlagenbeschreibung, Wertfortschreibung 2.1 Betriebsanlagen
MehrStadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015. Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum
Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015 Den 03.12.2015 Sitzung des Gemeinderates Az.: 200-D/Rd am 15. Dezember 2015 - öffentlich Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr
Mehr1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
siehe Produktgruppentexte Teilergebnisplan vorläufiges Ergebnis 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -241.454-245.746-253.753-263.785-268.079-270.099 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -836.930-800.526-745.638-739.906-751.119-760.004
MehrLesefassung. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die städtische zentrale Abwasseranlage der Stadt Wilhelmshaven beschlossen: Abschnitt I
Lesefassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtische zentrale Abwasseranlage der Stadt Wilhelmshaven vom 19.11.1981 in der aktuellen Fassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für
Mehrüber die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadt Lingen (Ems)
über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 17.12.2009 Inhalt I. Abschnitt I Seite 1 Definition Abwassergebühren...2 2 Grundstücksbegriff...2 II. Abschnitt
MehrMarkt Wolnzach. Kalkulation des Verbesserungsbeitrags für die öffentliche Entwässerungseinrichtung. 8. Entwurf, Stand 02.
Markt Wolnzach Kalkulation des Verbesserungsbeitrags für die öffentliche Entwässerungseinrichtung 8. Entwurf, Stand 02. Juli 2012 Schneider & Zajontz Jakob-Engel-Straße 2 91171 Greding Telefon: 08463/60294-29
MehrStadt Güstrow. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Stadt Güstrow 7.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung Auf Grund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren
Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 8. Dezember 2005 aufgrund der 4 und 142 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000,
MehrGebührensatzung für die Entwässerung in der Stadt Hemer vom
Gebührensatzung für die Entwässerung in der Stadt Hemer vom 03.02.1999 ( 2 Abs. 3 und 5 Abs. 1, 2a und 2b zuletzt geändert durch die XXII. Nachtragssatzung vom 12.12.2018) Aufgrund - des 7 der Gemeindeordnung
MehrEinführung einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung
Einführung einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung Einwohnerversammlung in Borstel-Hohenraden am 22.02.2016 Christine Mesek - Heike Weißmann Öffentliche Wahrnehmung 22.02.2016 Folie 2 Wofür
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Altenkunstadt (BGS-EWS)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Altenkunstadt (BGS-EWS) Vom 10. März 1999 In der Fassung der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 06.08.2013 Bekanntmachung: 10./11.08.2013 (Dachauer Nachrichten) 1 Beitragserhebung Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für
MehrSatzung über die Erhebung von Abwassergebühren und
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Abwasserabgaben (Abwassergebührensatzung) vom 19.12.1997 *) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: der Gemeinde Gaissach (BGS/EWS) Vom.22. September 2009.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gaissach (BGS/EWS) Vom.22. September 2009. Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gaißach folgende
MehrGebührenbedarfsermittlung für den Bereich der Abwasserbeseitigung 2018
Gemeinde Wennigsen (Deister) Anlage 2 zur Vorlage 86/2017 Gebührenbedarfsermittlung für den Bereich der Abwasserbeseitigung 2018 Die Gebühren für das Jahr 2018 wurden gemäß den beigefügten Unterlagen in
MehrBeratung im Drucksache Nr. 178/2014
Fachbereich : F1.2 Aktenzeichen : F1.2-20-23-10 Datum : 28.10.2014 Vorlage der Verwaltung Beratung im Drucksache 178/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
Mehrhat der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Benutzungsgebühren
Gebührensatzung vom 12.12.2014 zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung) Der Einfachheit halber,
MehrBeitrags- und Gebührensatzung. zur Entwässerungssatzung
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes i.d.f. der Bek. vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272), erlässt die Gemeinde Adelzhausen folgende
MehrGemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage
Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: 1.4 Vorlage Nr.: 00/217/2014 Aktenzeichen: 700.11L002 Fachbereich: Rechnungsamt Vorlage vom: 14.02.2014 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 24.03.2014 Gegenstand
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Münnerstadt (BGS-EWS) vom (einschließlich Änderungen - Stand
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Münnerstadt (BGS-EWS) vom 01.03.2000 (einschließlich Änderungen - Stand 16.12.2010) Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
MehrProtokoll Gemeinderat / Öffentlich
Stadt Ettlingen Der Oberbürgermeister Protokoll Gemeinderat 23.11.2016 / Öffentlich Aktenzeichen: 830.310.000 Federführung: Stadtkämmerei R. Pr. Nr. 106 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Ettlingen
MehrGesplitteten Abwassergebühr
Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr Sitzungsvorlage 1. Allgemeine Einführung 2. Voraussichtliche Gebühr 1. Allgemeine Einführung Informationen Was ist die gesplittete Abwassergebühr? Bei der gesplitteten
MehrGebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung 2017
Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung 2017 Bezeichnung 2017 2016 2015 Bezeichnung 2017 2016 2015 Einnahmen Euro Euro Euro Ausgaben Euro Euro Euro Straßenreinigungsgebühren*
MehrSatzung über die Erhebung von Abwassergebühren und
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Abwasserabgaben (Abwassergebührensatzung) vom 19.12.1997 *) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Geroldsgrün. 1 Beitragserhebung. 2 Beitragstatbestand
Gemeinde Geroldsgrün Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Geroldsgrün vom 03.11.1997 (geändert in 6 durch Änderungssatzung vom 24.03.2000; geändert in 6 und 11
MehrSatzung der Stadt Bexbach über die Erhebung einer Abwassergebühr (Abwassergebührensatzung)
Satzung der Stadt Bexbach über die Erhebung einer Abwassergebühr (Abwassergebührensatzung) Vom 20. Dezember 2011, geändert am 18. Dezember 2012 Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in
MehrA. Überblick. Gebührenkalkulation A. 2. Entwicklung der Kosten und Erlöse. Anlage 2 zur Beschluss-Drucksache Nr... / 2009.
Anlage 2 zur Beschluss-Drucksache Nr.... / Gebührenkalkulation - Gliederung A. Überblick B. Kalkulation der Schmutzwasser-Gebühren C. Kalkulation der Regenwasser-Gebühren D. Kalkulation der Gebühren für
MehrAnlage C) Erläuterungen zur Struktur der einzelnen Gebühren 2015 Allgemeines: Die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Gebühren und Entgelte enthält im oberen Teil einen Hinweis auf die Art des Maßstabes
MehrSchmidt und Häuser GmbH. Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen
Schmidt und Häuser GmbH Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Seite I. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation 1. Ausgangssituation... 3 2. Rechtsgrundlagen... 4 3. Gesplittete Abwassergebühr...
MehrGemeinde Riegelsberg. Ortsrecht
Gemeinde Riegelsberg Ortsrecht Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Fassung vom: In Kraft seit: Neufassung vom 17. Dezember 1990 01. Januar
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Affing (BGS/EWS)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Affing (BGS/EWS) vom 01.12.2008 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Affing folgende Beitrags-
MehrLesefassung der Kanalbenutzungsgebührensatzung (Stand: )
Lesefassung der Kanalbenutzungsgebührensatzung (Stand: 01.01.2016) HINWEIS: Bei dem folgenden Text handelt es sich um die Lesefassung der ab 01.01.2016 geltenden Kanalbenutzungsgebührensatzung. Die 4 nach
MehrGebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn
Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 15.Dezember 2009 die nachstehende Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn beschlossen. Zuletzt
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2018 vom 20. Dezember 2017
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2018 vom 20. Dezember 2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31.Januar 1994
MehrSATZUNG. der Gemeinde Nohfelden
SATZUNG der Gemeinde Nohfelden über die Höhe der Gebühren im Abwasserbereich die Höhe des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen 1 Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert
MehrGebührensatzung Abwasseranlage Gebührensatzung der Stadt Dinslaken für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage vom
Gebührensatzung Abwasseranlage 704 1 Gebührensatzung der Stadt Dinslaken für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage vom 15.03.2006 Aufgrund 7 und 8 und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrInformationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr
Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr 05. April 2011 Unternehmensvorstellung: Schmidt und Häuser GmbH Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Ringstraße 13 74226 Nordheim
Mehr1 Beitragserhebung. 2 Beitragstatbestand
Markt Beitrags- und Gebührensatzung Falkenberg zur Entwässerungssatzung des Marktes Falkenberg Vom 19.12.1996 eingearbeitet: 1. Änderungssatzung vom 30.10.1997 2. Änderungssatzung vom 09.06.1998 3. Änderungssatzung
MehrSatzung 7.13 über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung) der Stadt Essen vom 02. Dezember 2011
Satzung 7.13 über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung) der Stadt Essen vom 02. Dezember 2011 zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2016 Der Oberbürgermeister Amt
Mehrin der Fassung der 1. Änderungssatzung vom (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom , S )
Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) vom 11. Dezember 2003 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2003, S. 308 309) in der Fassung der 1. Änderungssatzung
MehrGebühren ab Kanalgebühr 0,86 0,91 1,21 Klärgebühr 0,63 0,70 0,47 Niederschlagswassergebühr 0,35 0,37 0,41
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Kämmerei Sitzung am Aktenzeichen: 700.11 TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Volker Strecker öffentlich nichtöffentlich Beschlussvorlagen
MehrTeilhaushalt Stadtentwässerung
Teilhaushalt 7400 Stadtentwässerung THH 7400 Stadtentwässerung Haushaltsplan / Produktbereiche Produktgruppe: 53 Ver- und Entsorgung 5380-740 Abwasserbeseitigung Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung
MehrGebührensatzung. zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler vom , zuletzt geändert durch Satzung vom (in Kraft ab
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baesweiler vom 22.11.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.11.2015 (in Kraft ab 01.01.2016) 1 Benutzungsgebühren und Kleineinleiterabgabe (1) Für
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz. - Entwässerungsgebührensatzung -
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - Inhalt: 1 Allgemeines 2 Grundsatz 3 Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr
Mehr- 1 - Ortsrecht der Gemeinde Odenthal 66-4
- 1 - Satzung über die Abwälzung und Erhebung der Abwasserabgabe durch die Gemeinde Odenthal vom 18.12.1980 in der Fassung der 27. Änderungssatzung vom 14.12.2016 Aufgrund der 4, 19 Gemeindeordnung für
MehrGemeinde Thumby Damp, den Der Bürgermeister
Gemeinde Thumby 24351 Damp, den 24.10.2002 Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde T h u m b y vom 24.10.2002 (Gebührensatzung) Aufgrund
MehrNiederschlagswassergebühr FAQ
Niederschlagswassergebühr FAQ Im Folgenden finden Sie oft gestellte Fragen und deren Antworten bezüglich der zum 01.01.2015 eingeführten Niederschlagswassergebühr in Bobingen Inhalt Allgemeine Fragen...
MehrInformationen zur Einführung. der getrennten Abwassergebühr
Informationen zur Einführung der getrennten Abwassergebühr Inhaltsverzeichnis Wo finde ich was? Grundlegende Informationen Was ist die getrennte Abwassergebühr? Seite 1 Folgen der neuen Gebührenaufteilung
MehrGebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Lappersdorf (Gebührensatzung GS) vom 18. Oktober Gebührenerhebung
Aufgrund des Art. 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lappersdorf den Gebührenteil der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17. September 1991, in der Fassung der
MehrG e b ü h r e n s a t z u n g zur Entwässerungssatzung der Stadt Balve vom in der Fassung der Bekanntmachung vom
G e b ü h r e n s a t z u n g zur Entwässerungssatzung der Stadt Balve vom 18.12.1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehr