Gebührenbedarfsberechnung 2018 Stadtentwässerung

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1 Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Drucksache Nr Stand: Gebührenbedarfsberechnung 2018 Stadtentwässerung 90-1 Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben /

2 Gebührenbedarfsberechnunq 2018 für den Geschäftsbereich Stadtentwässerunq 1. Voraussichtliche Erträge und Aufwendungen nach dem Wirtschaftsplan Erträge Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz gesamt Schmutzwasser Niederschlagswasser von Grundstücken Kanalbenutzungsgebühren öffentl. Straßen Einnahmen Stadt interne Leistungsverrechnung Sonderleistungen Kanalbetrieb ( ) Sonderleistungen Stadt u. Eigenbetriebe ( Aufwendungen Personal Instandhaltung/Fremdleistung/Pianung Abwasserabgabe Leistungsverrechnung intern Umlage Grundabgaben zentrale Dienste, Gebäude + IT Umlage Lt. Entwässerung ILV 312,313,315,316 Dienstleistungen,Verkäufe u.a Leistungen Stadt Kanaleinleiterüberw.Pers.Kosten( )+Sachb.Grur Miete, Leasing,Wartung(141) Leistungsverrechnung VIS + Kasse Büro/Post/DV (144) Sonstige Leistungen Stadt Reinigung Kleidung,Landschaftspflege (147) Beratung/Überwachung TV lnsp.(146) Abschreibungen kalkulatorische Zinsen Sinkkastenreinigung It. Urteil vom VG Gelsenkirchen zum Stadtanteil gehörend sonstige Sachkosten Dritte Fortbildung/Reisekosten (145) Wasserverbrauchsdaten Gebühren + Beiträge (143) Steuer (148) + Sonstiges (149) Vertragl. Vereinbarung mit der Stadt Langenfeld SW-Beseitigung Erika-/Mohn- weg ( ) Beiträge an Wasserverbände Überdeckungen siehe Erläuterungen unten Materialverbrauch Betriebsmittel (122) + Ersatzteile (123) Energie (121) Strom,Wasser,Ents.Treibstoff/ÖI Hilfsstoffe (124) Entsorgungen (131) Sonstige sächliche Ausgaben Die o.g. Aufwendungen entsprechen den nach 6 KAG NW ansatzfähigen Kosten, die Erträge den im Wirtschaftsplan erwarteten Erträgen. Aus der Überdeckung im Niederschlagswasserbereich aus dem Jahr 2014 wurde der Restbetrag in Höhe von Euro sowie aus 2015 ein Teilbetrag von ,-- Euro eingesetzt. Im Schmutzwasserbereich werden aus der Überdeckung 2014 die restlichen Euro sowie ein Teil der Überdeckung aus 2015 ( ,- Euro) beansprucht. Im Stadtanteil wurde die restliche Überdeckung aus 2014 in Höhe von Euro eingerechnet /

3 - 2 Einnahmen Stadt Erstattung von der Stadt fü r die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Berechnung siehe Ziffer 4.1 interne Leistungsverrechnung Hier ist der interne Gebührenaufwand berücksichtigt, der den Gebührenzahlern gutgeschrieben w ird. Sonderleistungen Fremde Behebung von Verstopfungen und Reinigungen im Kanalbereich. Aufteilung hälftig auf Schmutz-und Niederschlagswasser. Sonderleistungen Stadt und Eigenbetriebe Reinigungen fü r die TBS, Gebäudemanagement und die SWS GmbH. Schadensausgleich durch den TBS, 90-3 für am Kanal entstandene Schäden durch Wurzeleinwuchs, Planungs-und Ingenieurleistungen fü r Fernwärmenetz des MHKW, Dichtheitsbescheinigungen der Entwässerungsanlagen /

4 1.2 Aufwendungen Personal Der von den Technischen Betrieben Solingen erm ittelte Ansatz wurde nach den zu erwartenden Ist-Ausgaben fü r das Jahr 2017 und den Prognosen zum Stellenplan 2018 festgesetzt. Instandhaltung A ufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Abwasserabgabe Es handelt sich um die nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAbgG) und dem Landeswassergesetz an das Land zu entrichtende Abwasserabgabe.Die Aufteilung erfolgt entsprechend den gem. AbwAbgG fü r die jeweiligen Einleitungsstellen erm ittelten Beträgen,die Aufteilung der Beträge fü r Niederschlagswasser nach Fläche auf Grundstücken und Straßen. Die Wasserverbandsmitglieder sind gem. 7 Abs. 1 Satz 3 KAGNW nicht m it der Abwasserabgabe zu belasten, wenn sie für die jeweilige Abwasserart zu Verbandsbeiträgen herangezogen werden, da die Abwasserabgabe in diesen enthalten ist. Leistungsverrechnung intern Umlage Grundabgaben Es handelt sich um die gesamten Kosten der Grundabgabenabteilung einschl. Arbeitsplatzkosten die nach einem Verrechnungsschlüssel umgelegt werden. Auch enthalten sind hier die Kosten fü r die Betreuung des Grundabgabenprogramms. Umlage Betriebsleitung Es handelt sich um anteilige Aufwendungen der Betriebsleitung. Es erfolgt die Umlage der Personal-, Gebäudekosten, ADV und Kopierer sowie der VK-Anteile über die Betriebsleitung. Interne Leistungsverrechnung Hier werden Leistungen anderer Teilbereiche (W erkstatt,fahrbereitschaft) dem Abwasserbereich zugeordnet. Leistungen Stadt Kanaleinleiterüberwachung Hier werden die Kosten der Kanaleinleiterüberwachung durch die UWB gezeigt /

5 - 4 - Nutzung Daten ALK/ALB Für die kostenrechnende Einrichtung werden mehrere Programme, zum Teil nur anteilmäßig, eingesetzt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden mit diesen verrechnet. Leistunasverrechnung VIS/Kasse Aufteilung auf SW und NW (private Grundstücke) Portokosten der Abteilung Grundaboaben/Telefon/sonst.Postkosten Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Reinigung von Kleidung und Landschaftspfleoe Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Abschreibungen Es handelt sich um die nach 6 Abs. 2 KAG NW anzusetzenden kalkulatorischen Abschreibungen für die Abnutzung des Betriebsvermögens auf der Basis der Wiederbeschaffungswerte, (außer Grund und Boden sowie Gebäude, die über die Interne Verwaltung (Kosten der Betriebsleitung) auf die einzelnen Geschäftsbereiche umgelegt werden),im einzelnen: Anlagengruppen Bewegl. Vermögen Mischwasserkanalisation Trennkanalisation BMK AfA gesamt davon SW v. Grdst v. Straßen Summe Die Aufteilung erfolgt, soweit möglich, durch direkte Zuordnung, im übrigen bei Gebäuden und beweglichem Vermögen nach betriebswirtschaftlichen Auswertungen und bei den Kosten der Mischkanalisation nach dem hierzu erstellten Gutachten des beauftragten Ingenieurbüros hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Der Niederschlagswasserbeseitigung zugeordnete Beträge werden, soweit sie nicht direkt der Grundstücks- oder Straßenentwässerung zugeordnet werden können, nach den angeschlossenen Flächen aufgeteilt. kalkulatorische Zinsen Es handelt sich um die nach 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NW anzusetzende kalkulatorische Verzinsung des aufgewandten Kapitals auf der Basis der Anschaffungs-/Herstellungswerte und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6,3 vom Flundert (außer Grund und Boden sowie Gebäude, die über die Interne Verwaltung (Kosten der Betriebsleitung) auf die einzelnen Geschäftsbereiche umgelegt werden), im einzelnen: Anlagengruppen Bewegl. Vermögen Mischwasserkanalisation Trennkanalisation BMK Beiträge Zuwendungen MW-Kanal Zuwendungen SW-Kanal Zinsen gesamt davon SW v. Grdst v. Straßen Summe /

6 sonstige Sachkosten Dritte Fortbildung Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Mitaliedsbeiträae Mitgliedsbeitrag für die "Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, DWA". Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Wasserverbrauchsdaten Es handelt sich um Aufwendungen für den Bereich Schmutzwasserbeseitigung. Wasserverbandsbeiträge Verband Beitrag gesamt Berg.-Rhein. Wasserverb Wupperverband Unterhaltung Becken BRW davon SW v. Grdst v. Straßen Summe Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 1 KAG NW mit den Kanalbenutzungsgebühren auf die Gebührenpflichtigen abgewälzt, auf die Mitglieder in den Wasserverbänden jedoch nicht, soweit sie für die jeweilige Abwasserart zu Beiträgen unmittelbar vom Verband veranlagt werden ( 7 Abs. 1 Satz 3 KAG NW). Die einzelnen Beitragsanteile sind nach Angaben der Verbände auf die Abwassserarten direkt zugeordnet. Direkt der Straßenentwässerung zugeordnete Beträge werden unmittelbar aus dem Kernhaushalt bezahlt, die der NW-beseitigung zugeordneten Beträge werden nach den angeschlossenen Flächen verteilt auf Grundstücke und Straßen. Materialverbrauch Betriebsmittel + Ersatzteile Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Energie Strom. Gas Wasser Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen. Hilfsstoffe Aufteilung hälftig auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Aufteilung der Beträge für Niederschlagswasser erfolgt nach Fläche auf Grundstücke und Straßen /

7 Berechnung der Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr 3.1 Durch Gebühren zu deckende Kosten der Schmutzwasserbeseitigung a) nur durch Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden zu tragende Kosten: Beiträge an Wasserverbände Abwasserabgabe für Schmutzwasser Summe b) von allen Kanalbenutzern zu tragende übrige Kosten: Gesamtkosten Nebenerträge einschl. Eigenanteil Gebühren./ nur durch Nichtmitglieder in WWV zu tragende Kosten (s.o.)./ Summe Ermittlung der Maßstabseinheiten Die Gebühren werden nach der Menge des Abwassers bemessen ( 23 Abs. 1 EntwS); Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (cbm). Als Abwassermenge gilt die jeweils dem Grundstück von den Wasserwerken und aus privaten Versorgungsanlagen in dem in 23 Abs. 2 EntwS genannten Zeitraum zugeführte Wassermenge abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge. Die Abwassermengen sind auf Mitglieder i. S. d. 23 Abs. 8 EntwS und Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden aufzuteilen und je nach Art der Abwasserbeseitigung zu gewichten. Dabei wird ein Anschluß ohne Vorklärung mit 1,0 und ein Anschluß mit Vorklärung mit 0,45 angesetzt. Die einzelnen Mengen werden hierfür Kennziffern (KZ) zugeordnet, die folgende Bedeutung haben: Mitgliedschaft in Nichtmit Mitglieder Wasserwirtschaftsverbänden glieder Art des Anschlusses ohne Vorklärung (Vollkanalanschluß) 12 und mit Vorklärung (Anschluß an BMK) Für die Gebührenveranlagung 2018 sind auf der Grundlage der Regelungen des 23 EntwS folgende Mengen prognostiziert worden. a) Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden KZ Wasserbezugsmenge (cbm) Umrechnungsfaktor für Gewichtung Berechnungseinheiten (cbm) , , , b) Mitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden: , Summe der Berechnungseinheiten (a+b) /

8 3.3 Ermittlung der Gebührensätze Von allen Kanalbenutzerinnen und -benutzern sind die in Ziffer 3.1 Buchst, b aufgeführten Kosten pro cbm zu tragen: = 1,5582 = rd. 1, Dieser Wert entspricht damit dem Gebührensatz für Mitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden (KZ 13 ). Bei einem Anschluß mit Vorklärung (KZ 15 ) ergibt sich der Gebührensatz pro cbm von 1,558 x 0,45 = 0,701 Für die Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden ist der Betrag hinzuzurechnen, der sich aus der Division aus den in Ziffer 3.1 Buchst, a genannten Kosten und den in Ziffer 3.2 Buchst, a ermittelten Berechnungseinheiten pro cbm ergibt: = 1, so daß sich ein Gebührensatz für Nichtmitglieder in Wasserwirtschaftsverbänden ( KZ 12 und 26) pro cbm von 1,5582 1,2483 2,8065 = rd. 2,806 ergibt. Bei einem Anschluß mit Vorklärung (KZ 14 und 27) ergibt sich ein Gebührensatz pro cbm von 2,806 x 0,45 = 1, Gebührenaufkommen Das Gebührenaufkommen der Schmutzwassergebühr beträgt damit KZ Abwassermengen x Gebührensatz = Gebührenaufkommen (cbm) (/cbm) () , , , , , , , , , zum Vergleich Ansatz: Die Rundungsdifferenz von Unterschied in % - 0, /

9 Berechnung der Gebührensätze für die Niederschlagswassergebühr 4.1 Kosten der Oberflächenentwässerung öffentlicher Verkehrsflächen Im Wege der Erstattung durch die Stadt sind die Kosten der Oberflächentwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze zu tragen. Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung sind, soweit möglich, direkt den Bereichen Grundstücksentwässerung und Straßenentwässerung zugeordnet. W ar dies nicht möglich, wurden sie entsprechend der an die Kanalisation angeschlossenen Flächen auf die beiden genannten Bereiche verteilt, und zwar wie folgt: in Prozent gesamte angeschlossene Fläche qm 100,00 darunter von Grundstücken qm 69,94 darunter von Verkehrsflächen qm 30, durch Gebühren zu deckende Kosten Da die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ausschließlich den Gemeinden in Rechnung gestellt werden und durch den erstmalig in 2003 vom W V explizit ausgewiesenen Anteil am Zuflußkontingent die jeweiligen Kosten dem jeweiligen Haushalt (SW oder NW) zugeordnet werden können, erfolgte ab dem Haushaltsjahr 2003 keine Differenzierung bei der Niederschlagwasser gebühr.gemäß 54 LWG obliegt dem jeweiligen Wasserwirtschaftsverbandverband die Übernahme, Behandlung und Einleitung von Schmutzwasser oder mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser. von allen Kanalbenutzern zu tragende übrige Kosten: Gesamtkosten abzgl. Nebenerträge./ abzgl. Eigenanteil Gebühren./ Summe Ermittlung der Maßstabseinheiten Die Gebühren werden nach der Größe der an die Kanalisation angeschlossenen bebauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen ( 23 a Abs. 1 bis 5 b EntwS); Berechnungseinheit ist der Quadratmeter (qm). Maßgeblich ist der entwässerungstechnische Zustand an dem in 23 a Abs. 8 EntwS genannten Stichtag. Unter Berücksichtigung von geschätzten Daten für noch nicht ermittelte angeschlossene oder noch anzuschließende Flächen wird die Zahl der Berechnungseinheiten wie folgt geschätzt: KZ angeschlossene Fläche (qm) /

10 Ermittlung der Gebührensätze Von allen Kanalbenutzerinnen und -benutzern sind die in Ziffer 4.2 aufgeführten Kosten zu tragen = 1,0950 /m Gebührenaufkommen KZ angeschlossene x Gebührensatz = Fläche (qm) (/m2) ,095 zum Vergleich Ansatz: Die Rundungsdifferenz von Gebührenaufkommen () , , , ,66 beträgt 0,023 % und ist damit vernachlässigbar /

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