HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/4192 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom betreffend ungewöhnliche Aufnahme eines Krankenhauses in den Landeskrankenhausplan und Antwort des Sozialministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Medienberichten zufolge ist die Gertrudis Klinik seit Januar 2010 in den Landeskrankenhausplan aufgenommen und die Bettenkapazität von 18 Betten für gesetzliche Versicherte auf 140 angehoben worden. Vorbemerkung des Sozialministers: Da die hessischen Plankrankenhäuser die Meldung ihrer Vorjahresfallzahlen jeweils zum 31. März eines jeden Jahres dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) melden und deren Auswertung - ebenso wie die Auswertung des statistischen Bundesamts - erst zum Jahresende veröffentlicht wird, liegen der Beantwortung der Kleinen Anfrage lediglich statistische Zahlen der Jahre 2005 bis 2009 zugrunde. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele und welche Kliniken in Hessen behandeln Parkinsonpatientinnen und -patienten? Zur Beantwortung der Frage wird auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle 1 verwiesen. Frage 2. Wie hat sich die Fallzahl von Parkinsonpatientinnen und -patienten, die stationär behandelt werden, in Hessen seit 2005 verändert? Zur Beantwortung der Frage wird auf die als Anlage 2 beigefügte Tabelle 2 sowie ergänzend auf die als Anlage 3 beigefügte Tabelle 3 zur Entwicklung der Fallzahl der Gertrudis Klink verwiesen. Da die Gertrudis Klinik vor der Aufnahme in den Krankenhausplan mit den gesetzlichen Krankenversicherungen keine Fallpauschalen vereinbart hatte, können die Fallzahlen der Klinik nicht in der Auswertung der Zahlen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus berücksichtigt werden. Als Datenquelle wurden daher die vom Krankenhausträger zur Verfügung gestellten Daten verwendet. Diese wurden durch Abgleich mit den dem Statistischen Landesamt Hessen zu meldenden Zahlen (Anlage 4) auf ihre Konsistenz überprüft. Eine direkte Nutzung der Daten des Statistischen Landesamts war nicht möglich, da die dem Statistischen Landesamt gemeldeten Zahlen keine Unterscheidung zwischen Akut- und Rehafällen vorsehen. Die Fallzahlen der Gertrudis Klinik sind der Auswertung der InEK-Daten in Anlage 2 mithin hinzuzurechnen. Es ergibt sich hessenweit damit eine Erhöhung der Fallzahlen bei stationär behandelten Parkinson-Patienten von Fällen ( ) im Jahr 2005 auf Fällen ( ) in Dies entspricht einem Anstieg von 11,7 v. H. Eingegangen am 7. September 2011 Ausgegeben am 16. September 2011 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4192 Frage 3. Wie viele parkinsonerkrankte Patientinnen und Patienten stehen auf Wartelisten der Krankenhäuser und warten auf eine stationäre Versorgung? Zur Bestimmung der Wartelisten wurden die betroffenen hessischen Kliniken angeschrieben. Drei Kliniken haben Wartezeiten für Parkinsonpatienten gemeldet. Die Hessenklinik in Korbach meldete zwei Patienten auf der Warteliste. Das Evangelische Krankenhaus Gesundbrunnen meldete bei Parkinson als Hauptdiagnose Patienten auf der Warteliste. Das Klinikum Hanau als eine auf Parkinsonerkrankungen spezialisierte Klinik meldet für elektive Aufnahmen stabiler Parkinsonpatienten Patienten auf der Warteliste. Frage 4. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein und nach welchen Kriterien werden Krankenhäuser in den Landeskrankenhausplan aufgenommen? Die Voraussetzung, ob und in welchem Umfang ein Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden kann, ist in 8 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) normiert. Der für die Rechtsposition des Krankenhauses maßgebende Feststellungsbescheid nach 8 Abs. 1 Satz 2 KHG entfaltet seine rechtliche Bindungswirkung in dem Umfang, in dem der Bescheid konkrete Feststellungen trifft, z.b. zur Bettenanzahl des Krankenhauses oder zu Art und Zahl der Fachgebiete. Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Krankenhaus einen Feststellungsbescheid nach 8 KHG erhalten kann, ist zu beachten, dass nach 8 Abs. 2 KHG kein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan besteht. Bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern entscheidet die zuständige Landesbehörde unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen und der Vielfalt der Krankenhausträger nach pflichtgemäßem Ermessen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung des Landes am besten gerecht wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat 8 KHG unter Rückgriff auf den Zweck des Gesetzes ( 1 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) dahin ausgelegt, dass ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan dann besteht, wenn das Krankenhaus bedarfsgerecht, leistungsfähig und kostengünstig ist und zur Deckung des zu versorgenden Bedarfs kein anderes ebenfalls geeignetes Krankenhaus zur Verfügung steht. Erst wenn zur Bedarfsdeckung mehrere geeignete Krankenhäuser zur Verfügung stehen, entfällt ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan. An seine Stelle tritt ein Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung. Dieser Auswahlvorgang wurde durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens festgestellt (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni BvR 355/96 -, BverfGE 82, 209). Frage 5. Welche weiteren Kliniken sind seit 2005 in den Landeskrankenhausplan aufgenommen worden? Folgende Kliniken sind seit dem erstmalig in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen worden: Jahr Einrichtung 2005 Hardtwaldklinik I Bad Zwesten 2005 Neurologische Klinik Westend Bad Wildungen 2005 Asklepios Neurologische Klinik Bad Salzhausen 2005 Neurologisches Rehazentrum Wiesbaden 2005 Asklepios Schlossbergklinik Bad König 2008 Parkland Klinik Bad Wildungen 2008 Mediclin Rehazentrum Am Hahnberg Bad Wildungen 2008 Hardtwaldklinik II Bad Zwesten 2008 Schön-Kliniken Bad Arolsen 2010 Asklepios Fachklinik Fürstenhof Bad Wildungen 2010 Neurospine-Center Dr. Al-Hami Fulda 2010 Gertrudis Klinik Leun Bisskirchen 2010 Asklepios Klinik Königstein 2010 Mediclin Rehazentrum Bad Orb 2010 Neurologische Rehabilitationsklinik Bad Camberg

3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Frage 6. Wer entscheidet, ob und wann eine Klinik in den Landeskrankenhausplan aufgenommen wird? Die Entscheidung über die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan obliegt gemäß 19 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Krankenhausgesetz HKHG 2011 (vor Abs. 1 S. 1 HKHG) dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium, mithin dem Hessischen Sozialministerium. Frage 7. Welche Gründe waren ausschlaggebend, die Ausweitung von Bettenkapazitäten der Gertrudis Klinik in den Landeskrankenhausplan vorzunehmen? Die Gertrudis Klinik ist eine auf die Behandlung von Parkinsonpatienten spezialisierte Fachklinik und bietet eine Leistung in einem Spezialbereich der Neurologie an, die in dieser Form lediglich in zwei anderen Kliniken in Hessen (Elena Klinik in Kassel und Parkinson Klinik in Bad Nauheim) angeboten wird bzw. angeboten wurde (die Parkinson Klinik in Bad Nauheim hat im Jahr 2010 ihren Betrieb eingestellt). Drei weitere Allgemeinkrankenhäuser in Hessen, die DKD in Wiesbaden, die Uniklinik Marburg und das Klinikum Hanau, haben auch einen Parkinson Schwerpunkt und sind ebenfalls im bundesweiten Kompetenznetzwerk Parkinson engagiert. Die Klinik bemühte sich nach Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) im Jahr 2000 um einen Versorgungsvertrag mit den Verbänden der Krankenkassen, da die bundesgesetzliche Änderung Rehakliniken die Erbringung sogenannter "stationsersetzenden Leistungen" zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbot. Nach der Rechtsprechung (s. zuletzt Urt. des BVerwG v , 3 C 17/10) sind die Voraussetzungen für den Abschluss eines Versorgungsvertrags deckungsgleich mit denen für die Planaufnahme. Nur ein Krankenhaus, das dem Grunde nach einen Anspruch auf Planaufnahme hat, kommt danach für den Abschluss eines Versorgungsvertrags in Betracht. Im Jahr 2001 wurde mit den Krankenkassen dann ein Versorgungsvertrag mit einem Umfang von 12 Betten geschlossen. Zum erklärten sich die Verbände der Krankenkassen bereit, den Versorgungsvertrag von 12 Betten auf 20 Betten aufgrund steigender Fallzahlen zu erweitern. Vergleicht man die Fallzahlen der Paracelsus Elena Klinik in 2009 mit den Fallzahlen der Akutbehandlung in der Gertrudis Klinik, so hatte die Gertrudis Klinik in 2009 mit hochgerechneten Fällen gegenüber der Paracelsus Elena Klinik mit Fällen lediglich 162 Behandlungsfälle im Akutbereich weniger und liegt hessenweit in der Behandlung von Parkinsonpatienten an zweiter Stelle. Die Bettenerhöhung im Rahmen des Versorgungsvertrags auf nur 20 Betten war angesichts der von der Klinik vorgelegten Zahlen unverständlich, berücksichtigt man den Umstand, dass die Parkinson Elena Klinik mit 120 Betten in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen ist. Im April 2009 wurde von der Klinik ein Antrag auf Aufnahme in den Krankenhausplan gestellt und das Sozialministerium darüber informiert, dass die Krankenkassen trotz vorgelegter Fallzahlen nicht nur nicht bereit seien, die Versorgungsvertragsbetten weiter zu erhöhen, sondern nunmehr für die Jahre 2004 bis 2007 insgesamt mehr als 1 Mio. zurückfordern, weil die Gertrudis Klinik akutstationäre Leistungen außerhalb des Versorgungsauftrags erbracht habe. Bei einem derart hohen nachgewiesenen Zusatzbedarf hätte das Sozialministerium bei einem Plankrankenhaus die Bettenkapazitäten erweitert. Wegen des zwischen Klinik und Kassen abgeschlossenen Versorgungsvertrags hatte das Hessische Sozialministerium aber keine Gestaltungsmöglichkeit, auf den bestehenden Versorgungsvertrag selbst einzuwirken. In letzter Konsequenz wurde die Klinik deswegen aufgrund des nachgewiesenen hohen Bedarfs zum in den Hessischen Krankenhausplan aufgenommen. Im Feststellungsbescheid wurde im Vorgriff auf die mit dem in Kraft Treten des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 zum abgeschafften Bettenzahlen auf Krankenhausebene dem Krankenhaus keine Bettenzahl zugewiesen. Im Bescheid wurde lediglich auf eine zu erwartende Fallzahl von ca Fällen abgestellt, um einen Anhaltspunkt für die Vereinbarung

4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4192 eines ersten Fallpauschalenbudgets zu liefern. Dies entsprach in etwa den gemeldeten akutstationären Fallzahlen. Frage 8. Wurden Anträge von der Gertrudis Klinik in der regionalen Krankenhauskonferenz beraten und mit welchem Ergebnis? Der Antrag der Gertrudis Klinik auf Aufnahme in den Hessischen Krankenhausplan wurde von der Krankenhauskonferenz Gießen/Marburg am 18. Dezember 2009 beraten. Der Antrag wurde seitens der Krankenhauskonferenz abgelehnt. Das Krankenhaus habe nicht ausreichend begründet, warum die 100 zur Rehabilitation zur Verfügung stehenden Betten vollständig in Akutbetten umgewandelt werden sollten. Im Übrigen hat die Krankenhauskonferenz den Krankenhausträger an die Verbände der Krankenkassen verwiesen und eine differenzierte Darstellung des Bedarfs empfohlen. Frage 9. Welche Position vertreten die Krankenkassen bezüglich des Versorgungsbedarfs für Parkinsonpatienten in Hessen? Die Vertreter der Krankenkassen verweisen darauf, dass das Krankheitsbild Morbus Parkinson dem Fachgebiet der Neurologie zugeordnet und eine Versorgung in Akutkliniken mit neurologischem Versorgungsauftrag möglich gewesen sei. Ein zusätzlicher Bedarf habe deswegen nicht bestanden, da es hessenweit ausreichende Kapazitäten neurologischer Betten gegeben habe. Wiesbaden, 21. August 2011 Stefan Grüttner Anlagen

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