Herzlich willkommen. Informationsabend für die Eltern der neuen Kindergartenkinder im Schuljahr 2016/17
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- Gisela Hummel
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Transkript
1 Herzlich willkommen Informationsabend für die Eltern der neuen Kindergartenkinder im Schuljahr 2016/17
2 Programm / Ablauf des Abends 1. Begrüssung und Schulleitung 2. Vorstellung nach kantonalen Vorgaben Schulleitung 3. Präsentation Kreisschule REOG Schulleitung Organisation/Kreisschule vorstellen Aufgaben und Pflichten der Eltern und KG/Schule 4. Schulleitung 5. Einstieg Nadja Meister 6. Ausschnitt Rahmenlehrplan, & Bildungsauftrag Nicole Schyder 7. Allgemeine Einführung & Umsetzung an Laura Moreni Logopädie Barbara Novakovic 8. / Zeckeninfo / Wald-Formular Ursula Fluri 9. Sibylle Rüegg 10. Fragen / Varia alle 11. Abschluss alle
3 Wir stellen uns Ihnen vor
4 im Kanton Solothurn
5 im Kanton Solothurn Kindergarten (KG) 1. und 2. Schuljahr Der KG ist die erste Stufe der Volksschule (obligatorisch). Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Lebensjahr ein. Einschulung Stichtag: 31. Juli Der Besuch im Kindergarten ist (am Wohnort) unentgeltlich. Im Kindergarten lernt das Kind spielerisch seinen Erfahrungs- und Lebensbereich erweitern selbständig werden sich in einer Gruppe Gleichaltriger bewegen selber etwas zur Gemeinschaft beitragen Übertritt Nach dem Kindergarten treten die Kinder über in die 1. Klasse der Primarschule ( 3. Schuljahr). Der Übergang wird von Kindergarten, Primarschule und Eltern begleitet. Zeugnis: Bestätigung des Kindergartenbesuchs Sonderpädagogik Für Kinder mit Behinderungen steht bedarfsweise ein sonderpädagogisches Angebot zur Verfügung.
6 im Kanton Solothurn 1. bis 6. Klasse der Primarschule ( 3. bis 8. Schuljahr) Die Primarschule dauert sechs Jahre schafft Grundlagen für zielgerichtetes Lernen fördert die individuellen geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten fördert und fordert die Gemeinschaftsbildung fördert und fordert selbständiges und eigenverantwortliches Handeln Als erste Fremdsprache wird ab der 3. Klasse der Primarschule Französisch unterrichtet, als zweite Fremdsprache ab der 5. Klasse Englisch. Die Leistungen in den Fächern werden benotet und im Zeugnis festgehalten. Die Leistungen im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten werden bewertet und im Zeugnis eingetragen. Die Primarschule kennt keine Promotionsbedingungen. Die Kinder werden automatisch in die nächsthöhere Klasse befördert. Übertritt in den Sekundarstufe 1 Das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt.
7 Unsere Schule in der Übersicht 2 Schulstandorte mit Recherswil und Obergerlafingen Kreisschule Kreisschule REOG Schulhaus Recherswil (inkl. KG) Schulhaus Obergerlafingen Kindergarten Winkel Recherswil Kindergarten Obergerlafingen 3 Kindergärten (KG Winkel in RE und KG Schulhaus in RE, KG Obergerlafingen) 3 Schulklassen in Obergerlafingen und 5 Schulklassen in Recherswil aktuell 226 Kinder 29 Lehrpersonen (pro Klasse nicht mehr nur eine Lehrperson) Schulleitung und Schulsekretariat in Recherswil Schulaufsicht: lokal: Gemeinderat und Vorstand Schule kantonal: Volksschulamt Kt. Solothurn
8 Klassen im Schuljahr 2016/17 Kreisschule REOG Klasse Klassenlehrpersonen Standort KG Winkel Eliane Cslovjecsek, Petras Neuenschwander, Ursula Fluri Recherswil KG Schulhaus Nicole Schnyder, Laura Moreni, Ursula Fluri Recherswil KG OG Maja Bläsi, Fabienne Heri, Nadja Meister Obergerlafingen UST A Susanne Schneider, Carole Schluep Obergerlafingen UST B Brigitte Studer, Carmen Johannsmeier Recherswil UST C Deborah Kummer, Rebekka Boner Recherswil 3a Michelle Gugelmann Recherswil 3b/4b Stefanie Schmid, Carmen Johannsmeier Recherswil 4a Kathrin Würmli, Barbara Rust Obergerlafingen 5a Martin Gugelmann Obergerlafingen 6a Heinz Siegenthaler, Julie Killisch Recherswil
9 Aufgaben und Pflichten: Eltern sowie Kindergarten / Schule Kreisschule REOG Verantwortlichkeiten KINDERGARTEN (Lehrpersonen) Geordneter Schulbetrieb Förderliches Lernklima Gute Zusammenarbeit Schule und Elternhaus sowie den Diensten/Fachstellen Verantwortlichkeiten ELTERN Erziehung ihrer Kinder (Grundwerte) Unterstützung und Förderung des Bildungsprozess ihrer Kinder Zusammenarbeiten mit den Lehrpersonen und der Schule Sie halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen ihrer Schule einzuhalten Unterricht ausgeruht und lückenlos besuchen Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Eltern (
10 Aufgaben und Pflichten: Eltern sowie Kindergarten / Schule Kreisschule REOG Verantwortlichkeiten KINDERGARTENKINDER Regeln der Schule für das Zusammenleben einhalten Anordnungen der Lehrpersonen und der Schulleitung befolgen Unterricht lückenlos besuchen Rechte ELTERN Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben Anrecht auf Rechtzeitige Information über schulorganisatorisch Belange (Stundenplan, Klassenzuteilung, ) Informationen zum Kindergartenbetrieb Gegenseitige Informationspflicht (Schwierigkeiten, ausserordentliche Ereignisse, Entwicklungen, ) Mitwirkungsrecht bei Laufbahnentscheiden, Massnahmen Speziellen Förderung, Disziplinarwesen,
11 Aufgaben und Pflichten: Eltern sowie Kindergarten / Schule Kreisschule REOG ZU BEACHTEN Werte der Schule Leitbild / Schulhaus- und Klassenregeln / kantonale Vorgaben Werte in der Familie Ereignis Unterschiedliche Sichtweisen / Wahrnehmung Kinder Eltern Schule Wertekonflikt Zusammenarbeit: Kontakte / Gespräche Rollenbewusstsein Respektieren Sie bitte den Entscheid einer Lehrperson
12 Aufgaben und Pflichten: Eltern sowie Kindergarten / Schule ZU BEACHTEN Kreisschule REOG
13 Absenzenregelung Gesetzliche Grundlagen I Volksschulgesetz 22 Begründete Schulversäumnisse (Absenzen und Dispensationen) Kein schulpflichtiges Kind darf ohne wichtigen Grund dem Unterricht fernbleiben.
14 Absenzenregelung Gesetzliche Grundlagen II Volksschulgesetz 26 bis Als zureichende Absenzgründe gelten insbesondere: a) Krankheit und Unfall, sofern der Schulbesuch dadurch nicht möglich ist; b) ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schüler; c) aussergewöhnliche Anlässe oder Ereignisse im persönlichen Umfeld der Schüler; d) hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art; e) Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen; f) aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen; g) Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung; h) Bezug von Jokertagen.
15 Absenzenregelung Gesetzliche Grundlagen III Volksschulgesetz 26 bis Ablehnung, wenn: a. es sich um keinen aussergewöhnlichen Anlass handelt b. es sich um bereits gebuchte Ferien oder Reisen handelt c. es sich um Ferienüberschneidungen verschiedener Schulen handelt d. die Anträge diffus und unklar sind e. günstigere Flugpreise ausserhalb Wochenenden geltend gemacht werden; evtl. Jokertage empfehlen f. wiederkehrende Ferienverlängerung, welche unbegründet, pädagogisch, familiär oder aufgrund der schulischen Leistungen der Schüler nicht vertretbar sind g. wiederkehrende, bereits mehrmalige Anträge gleicher Art
16 Dispensationsregelung Dispensationsformular Nr. 1 Dispensationen von 1 bis zu 4 Halbtagen sind 2 Wochen vorher an die Klassenlehrperson zu richten. Dispensationsformular Nr. 2 Dispensationen vom Schulunterricht zwischen 3 Tagen und 12 Wochen sind 6 Wochen im Voraus an die Schulleitung zu richten. Dispensationsformular Nr. 3 Dispensationen vom Schulunterricht von mehr als 12 Wochen sind 6 Wochen im Voraus an die Schulleitung zu richten. Diese werden an das kant. Volksschulamt weitergeleitet. Dispensationsformulare können unter heruntergeladen oder bei der Lehrperson /auf dem Schulsekretariat bezogen werden.
17 Dispensationsregelung Jokertage Jokertage müssen im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrperson gemeldet werden. Diese Dispensation ist ohne Angabe von Grund während maximal 2 Tagen (einzeln oder aufeinanderfolgend) pro Schuljahr möglich. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer bezogener Jokertag, auch wenn an diesem Tag nur halbtags unterrichtet wird. In Zusammenarbeit mit der Schulleitung bestimmt der Vorstand Schule Sperrdaten, an denen keine Jokertage bezogen werden können: Schulanlässe, Schulsporttage, Projekt- & Lagerwochen, Prüfungen (OA5, VA6, Leistungstests). Nicht bezogene Jokertage verfallen. Dispensationsformulare können unter heruntergeladen oder bei der Lehrperson und auf dem Schulsekretariat bezogen werden.
18 Wir kommen ins Gespräch
19 Alltag im Kindergarten: Nadja Meister, Nicole Schnyder
20 : Laura Moreni
21 Schule Recherswil-Obergerlafingen Kinder sind unverwechselbar einzigartig. Gedanken, Phantasie, Intellekt, Gene, Körperliche und seelische Entwicklung
22 Schule Recherswil-Obergerlafingen Schulische Heilpädagogik im Kindergarten Auszug aus dem kantonalen Leitfaden Die Grundlagen für den schulischen Erfolg werden massgeblich in der frühen Kindheit gelegt. Dies trifft auch für Kinder zu, deren intellektuelle, körperliche und soziale Entwicklung auffällig ist. Mit gezielter Intervention können Benachteiligungen angegangen werden. Durch die heilpädagogische Unterstützung im Kindergarten wird das individuelle Potenzial eines Kindes früh erkannt.
23 Schule Recherswil-Obergerlafingen Förderbereiche Kinder mit einer besonderen Begabung Kinder mit einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand Kinder mit einer Verhaltensauffälligkeit Angebote Begabungs- und Begabtenförderung Schulische Heilpädagogik Logopädie Deutsch als Zweitsprache Frühfremdsprachen für Zugezogene Kantonal: Psychomotorik, Regionale Kleinklasse,
24 Schule Recherswil-Obergerlafingen Förderstufe A Die Förderung gemäss Förderstufe A wird im Schulischen Standortgespräch mit den Eltern besprochen und schriftlich festgehalten. Förderstufe A beinhaltet Massnahmen im einzelnen Fach oder im Arbeits-, Lern- oder Sozialverhalten. Die Fördermassnahmen basieren auf den Klassenlernzielen. Die Massnahmen welche mit den Eltern besprochen wurden, werden in einer Förderplanung festgehalten und dann umgesetzt.
25 Schule Recherswil-Obergerlafingen Förderstufe B Förderstufe B beinhaltet die verfügten Massnahmen mit individuellen Lernzielen im einzelnen Fach oder individuellen erweiterten Lernzielen im einzelnen Fach oder Verlangsamung oder Beschleunigung oder Schulung in der regionalen Kleinklasse.
26 Schule Recherswil-Obergerlafingen Förderstufe B Die Durchführung des Schulischen Standortgesprächs mit den Eltern. Die Massnahmen der Förderstufe B, deren Ziele und die Umsetzung werden im Schulischen Standortgespräch besprochen und schriftlich festgehalten (Eltern einbezogen). Für Massnahmen der Förderstufe B wird der Schulpsychologische Dienst (SPD) mittels Triage (SF-Triage) beigezogen. Die Schulleitung legt die Massnahme fest und stellt eine Verfügung aus.
27 Schule Recherswil-Obergerlafingen Allgemeine Informationen Massnahmen bauen auf Stärken der Kinder auf und sind individuell für das Kind angepasst Begleitung der Klassen durch eine Förderlehrperson Anzahl Förderlektionen an einer Klasse im Kindergarten Hängt von der Anzahl Kinder mit Förderbedarf ab (aktuell im KG: ca. 4-6 Lektionen) Verschiedene Formen der Begleitung der Kinder Verschiedene Formen der Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen
28 Weitere Informationen:
29 SPEZIELLE FÖRDERUNG: Bereich Logopädie Barbara Novakovic
30 : Ursula Fluri
31
32
33 Lauskontrolle: Sibylle Rüegg
34 Wir kommen ins Gespräch
35 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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