Aufforderung zur Angebotsabgabe

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1 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! Stadt Mössingen Freiherr-vom-Stein-Straße Mössingen (Ausschreibende Stelle) (Datum) KEV (B) A Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt Vergabe-/Projekt Nr.: Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Eröffnungs-/Einreichungstermin Einzureichen bis: Datum: Uhrzeit: 11:45 Einzureichen bei: Stadt Mössingen PLZ: Ort: Straße: Rathaus Mössingen Freiherr-vom-Stein-Str. 18 Zimmer: Bürgersaal Aufforderung zur Angebotsabgabe Zuschlagsfrist endet am: Baumaßnahme: Quenstedt-Gymnasium Shed-Trakt in: Leistung: Mössingen RLT Anlagen: Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /040.2 Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 - April Bewerbungsbedingungen Ergänzende Bewerbungsbedingungen Angebotsschreiben Besondere Vertragsbedingungen und Weitere Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Eigenerklärungen zur Eignung (nur bei Öffentlicher Ausschreibung) - KEV 179 AngErg Eignung - (2-fach) Kenn- und Hinweiszettel für Angebotsumschlag (1-fach) Erklärung der Bietergemeinschaft (nur bei Öffentlicher Ausschreibung) - KEV 175 AngErg Bietergem - (2-fach) Benennung der Nachunternehmen Lohngleitung ZVB und Änderungssätze Verzeichnis der Zusätzl./Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau Leistungsbeschreibung (Inhalt lt. Titelblatt): Aufgliederung der Angebotssumme Aufgliederung wichtiger Einheitspreise Pläne/Zeichnungen Nr. Preis 1a und Preis 1b - KEV Preis 1a - bis Preis 1c - KEV (B) BB - - KEV 174 BBErg Stamm - - KEV (B) Ang - - KEV u AngErg NU Nr. 1 u. Nr. 2 - Preis 1d (1-fach) (2-fach) - KEV (B) BVB - (2-fach) - KEV (B) WBVB - - KEV 117 (B) ZVB - - KEV 183 AngErg LGI - (2-fach) (1-fach) (2-fach) (2-fach) Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall - KEV 185 AngErg Bauabfall - (2-fach) (2-fach) - KEV ZTV-ETV StB - (2-fach) Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV ZTV-Ing - (2-fach) Vordruck Preis 1d - (2-fach) (je 2-fach) - KEV 182 AngErg Preis 2 - (2-fach) - KEV Kenn CertiFORM bzw Kenn - (je 1-fach) (je 1-fach) ( -fach) ( -fach) (1-fach) Seite 1 von 3

2 KEV (B) A Vergabe-/Projekt Nr.: Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt Mössingen 2. Auskünfte werden erteilt bzw. nicht beigefügte Vertragsunterlagen können eingesehen werden: zu vergeben. Es ist außerdem beabsichtigt, Wartungsarbeiten gemäß beigefügter Vertragsunterlagen zu vergeben. Die für die Inspektion und Wartung angebotenen Jahrespauschalen und Gleitklauseln werden in die Wertung des Angebotes für die Herstellung der Anlage einbezogen. ¹) SRM Planungsgesellschaft mbh Talstraße 23, Mössingen, Tel.: in der Zeit von: Montag - Donnerstag: Freitag: 9.00 bis Uhr 9.00 bis Uhr 3. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen Vom Bieter und gegebenenfalls von Nachunternehmen sind vorzulegen: 3.1 Eignung des Bieters (Angaben nur bei Öffentlicher Ausschreibung erforderlich) Angaben nach 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Präqualifizierte Unternehmen müssen zum Nachweis ihrer Eignung in Nr. 5.3 des Angebotsschreibens - KEV (B) Ang - die Nummer angeben, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen ist. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zum Nachweis ihrer Eignung die im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - verlangten Eigenerklärungen mit dem Angebot abgeben. Auf Verlangen der Vergabesstelle sind die Angaben bzw. die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Ab einer Auftragssumme von Euro (netto) wird die Vergabestelle für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern Angaben nach 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu: sind mit dem Angebot einzureichen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /040.2 Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 - April Weitere Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden die Aufgliederung der Angebotssumme ist mit dem Vordruck - KEV Preis 1a - oder - KEV Preis 1b - - KEV Preis 1c - - KEV Preis 1d - mit dem Angebot einzureichen die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ist mit dem Vordruck - KEV 182 Preis mit dem Angebot einzureichen. die Urkalkulation ist mit dem Angebot einzureichen. 3.3 Teilleistungen von Nachunternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen Bekanntgabe Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmen zu übertragen, dann sind diese Teilleistungen in den Vordrucken - KEV AngErg NU Nr. 1 - und - KEV AngErg NU Nr. 2 - entsprechend den dort genannten Bedingungen anzugeben Eignung und Angaben der Nachunternehmer Auf Verlangen sind die Angaben bzw. Eigenerklärungen nach Nr. 3.1 auch von den vom Bieter benannten Nachunternehmern abzugeben. Dies gilt auch, wenn nicht öffentlich ausgeschrieben wird. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. ¹) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Nr. 1.5 Seite 2 von 3

3 4. Nebenangebote sind nicht zugelassen sind zugelassen Vergabe/Projekt Nr.: KEV (B) A für folgende Fachlose/Teilleistungen (Positionen): Es gelten folgende zusätzliche Bedingungen: sind zugelassen für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle. Es gelten die zusätzlichen Bedingungen nach - KEV 185 AngErg Bauabfälle Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen. Abweichend von diesen Bewerbungsbedingungen gilt Folgendes: Wegen Sicherheiten wird auf Nr. 8 - KEV (B) BVB - hingewiesen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt ja nein Die Bieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, Angebote nicht für alle Lose einzureichen. 6. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 7. Zahlungen und Finanzierungsbedingungen siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV (B) WBVB - bzw. - KEV 117 (B) ZVB Weitere Angaben nach 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A Elektronische Angebotsabgabe ( 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c VOB/A) ist zugelassen. noch nicht zugelassen. 8.2 Nachprüfungsstelle gemäß 21 VOB/A ²) Landratsamt Tübingen Die Leistung gehört zu einer Baumaßnahme über dem EU-Schwellenwert. Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20 % Kontingent für nicht EG-weite Vergabeverfahren ( 2 Nr. 7 VgV): Vergabekammer ( 104 GWB) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /040.2 Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 - April Zum Eröffnungstermin sind nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen entfällt - Zur Abgabe Ihres Angebotes bitte das beiliegende Angebotsschreiben ausfüllen und unterschreiben. Zusammen mit allen Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die auf Seite 1 dieses Schreibens bezeichnete Stelle einsenden oder dort abgeben. Den Umschlag mit anliegendem Kenn- und Hinweiszettel - KEV 189 Kenn - versehen. Er muss Ihren Firmennamen, Ihre Anschrift und - soweit nicht vorgedruckt - die Angabe "Baumaßnahme..." und "Angebot für..." (entspr. Angaben auf Seite 1) enthalten. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben - KEV (B) Ang - wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den dort unter Nr. 1. angekreuzten Vertragsbestandteilen und Anlagen, sowie den Nachweisen, Erklärungen usw. bis zum Eröffnungstermin-/Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Falls Sie beabsichtigen, bei einer Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe kein Angebot abzugeben, bitte die Anlagen umgehend unausgefüllt zurückgeben. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht. (Unterschrift) ²) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Nr. 1.2 Seite 3 von 3

4 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV (B) BB Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 Hinweis Der Auftraggeber verfährt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A 2009). 1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder darauf hinzuweisen. 2. Form und Inhalt der Angebote 2.1 (1) (2) (3) (4) Das Angebot muss schriftlich im verschlossenen Umschlag (auf direktem Weg oder per Post) eingereicht werden und an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben sein. Elektronisch übermittelte Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe - KEV (B) A - bzw. - KEV (B) A EG - ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zulässig. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. (5) Die Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw. sind mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. (6) Alle Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein. (7) Erklärungen und Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. (8) Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz "oder gleichwertig" und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangaben und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /041.0 Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 - April Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 Abs. 1, Nr. 1 c) VOB/A). ¹) 2.3 (1) Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses können verwendet werden. Das vom Auftraggeber aufgestellte Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. (2) Kurzfassungen müssen entspr. dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers die - - Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern, Teilleistungen (nacheinander die Ordnungszahl, den Kurztext, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamt betrag), - dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, - - Angebotssumme und vom Auftraggeber geforderte Erklärungen enthalten. (3) Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. 2.4 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. ¹) Wertung der "Mischkalkulationen" siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Nr. 5.2 Seite 1 von 3

5 KEV (B) BB Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Angebote mit abweichenden technischen Spezifikationen. Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. 2.7 Nebenangebote (1) Sind Nebenangebote zugelassen, dann ist deren Anzahl unter Nr. 2.2 im Angebotsschreiben - KEV (B) Ang - bzw. - KEV (B) Ang EG - anzugeben. Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen (Technische Nebenangebote), sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. (2) Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht sein und als solche deutlich gekennzeichnet sein; die Nr. 2.1 Ziffer (2) bis (8) gilt entsprechend. (3) Sind Nebenangebote zugelassen, müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden: (3.1) Vergabe unterhalb Schwellenwert Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. (3.2) Vergabe ab Schwellenwert Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. (4) (5) (6) (7) Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenden Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Es müssen alle Leistungen erfasst sein, die zu einer einwandfreien Ausführung erforderlich sind. Die Teilleistungen sind mit einer Positions-Nummer, einer Ordnungszahl (entsprechend dem vom Auftraggeber gewählten Standardleistungsverzeichnis oder -buch), einem Kurztext, der Menge, der Einheit, dem Einheitspreis und dem Gesamtbetrag darzustellen. Werden Teilleistungen des Hauptangebotes beeinflusst (geändert, ersetzt, entfallen, zusätzlich erforderlich), sind sie mit Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern. Diese Aufgliederung ist auch bei Pauschalangeboten erforderlich. Andere Nebenangebote (z. B. abweichende Zahlungsbedingungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot oder mit einem Technischen Nebenangebot zugelassen. (8) Werden die Anforderungen der Absätze 2 bis 7 nicht erfüllt, dann werden die Nebenangebote von der Wertung ausgeschlossen. 2.8 Preisnachlässe Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /041.0 Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 - April werden nur gewertet, wenn sie (1) (2) ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben - KEV (B) Ang - bzw. - KEV (B) Ang EG - an der bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Auch Skonti (Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt die nicht gewertet werden, bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 2.9 Zur Bekämpfung von Beschränkungen des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. 3. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - abzugeben. Bei Beschränkter Ausschreibung nach einem Teilnahmewettbewerb bzw. Nichtoffenen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Seite 2 von 3

6 KEV (B) BB 4. Nachunternehmen/Andere Unternehmen 4.1 Vergabe unterhalb Schwellenwert Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er zu dem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe - KEV (B) A - genannten Zeitpunkt in den Vordrucken - KEV AngErg NU Nr. 1 - und - KEV AngErg NU Nr. 2 - Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Teilleistungen angeben und entsprechend den dort genannten Bedingungen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen Der Auftraggeber kann vor Vergabe eine verbindliche Erklärung des Nachunternehmens zur Übernahme des Auftrags vom Bieter fordern Der Bieter kann im Vergabeverfahren mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmen nach 2 Abs. 1 und 16 Abs. 2 und 6 VOB/A nur rechnen, wenn - seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (als Hauptunternehmer) durch die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmen nicht in Frage gestellt wird. Art und Umfang des vorgesehenen Einsatzes von Nachunternehmen (z. B. aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen) müssen annehmbar sein. - die Nachunternehmen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. - sonstige Vergabebestimmungen (z. B. eine Stammpersonalklausel) einer Leistungsübertragung auf Nachunternehmen nicht entgegenstehen. 4.2 Vergabe ab Schwellenwert Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er, zu dem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe - KEV (B) A EG - genannten Zeitpunkt, im Vordruck - KEV 177 AngErg NU EG - Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen angeben Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, und zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt mit dem Vordruck - KEV 178 AngErg NU Verpfl - entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 5. Kosten Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angegeben ist. 6. Gleitklauseln Ist in Nr. 9 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen - KEV (B) WBVB - eine Lohn- oder Stoffgleitung vorgesehen, dann sind für die 6.1 Lohngleitung im Vordruck - KEV 183 AngErg LGl - die v.t.-änderungssätze anzubieten. Sie werden in die Angebotswertung einbezogen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /041.0 Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 - April Stoffgleitung im Vordruck - KEV 184 AngErg StGl - die Marktpreise als Grundlage der Berechnung vom Auftraggeber eingetragen. Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (1) Vor der Auftragsvergabe wird der Auftraggeber bei Vergaben > Euro bei der Melde- und Informationsstelle ²) Auskünfte über die Zuverlässigkeit des Bieters einholen. (2) Ein Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (z. B. Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind) wird der Melde- und Informationsstelle nach Anlage 2 der VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung vom 19. Dezember 2005 (GABI. 2006, S. 125) mitgeteilt. ²) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Seite 3 von 3

7 KEV (B) Ang Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 (Name und Anschrift des Bieters) ¹) Einreichung bei der Vergabestelle: *) Stadt Mössingen Rathaus Zimmer: Bürgersaal Freiherr-vom-Stein-Straße Mössingen Vergabe-/Projekt Nr.: *) Vergabeart *) Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Eröffnungs-/Einreichungstermin *) Datum: Uhrzeit: 11:45 Zuschlagsfrist endet am: *) Angebot Baumaßnahme: in: Leistung: Quenstedt-Gymnasium Shed-Trakt Mössingen RLT *) (Platz für Sicherungs- und Prüfvermerke des Auftraggebers) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /042.8 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 - April *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen ¹) Bei Öffentlicher Ausschreibung vom Bieter, bei den anderen Vergabeverfahren vom Auftraggeber auszufüllen Seite 1 von 4

8 KEV (B) Ang Vergabe-/Projekt Nr.: Meinem/Unserem Angebot liegen folgende angekreuzte Vertragsbestandteile und Anlagen zu Grunde: ²) 1.1 Vertragsunterlagen *) Besondere Vertragsbedingungen und Weitere Besondere Vertragsbedingungen Leistungsbeschreibung mit den Preisen und geforderten Erklärungen Angebot für Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist Verzeichnis der Zusätzlichen/Ergänzenden Techn. Vertragsbedingungen im Straßenbau - KEV (B) BVB - - KEV (B) WBVB - - KEV (W) Ang Nr KEV AErg ZTV-ETV StB - Verzeichnis der Zusätzlichen Techn. Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV AErg ZTV-Ing - Lohngleitung ZVB und Änderungssätze - KEV 183 AngErg LGI - Pläne/Zeichnungen Nr. Können beim Planungsbüro eingesehen werden! 1.2 Vom Bieter nach Bedarf auszuwählen und **): mit dem Angebot einzureichen Erklärung der Bietergemeinschaft Benennung der Nachunternehmen Nr. 1 Nr. 2 - KEV 175 AngErg Bietergem - - KEV AngErg NU Nr KEV AngErg NU Nr. 2 - Eigenerklärungen zur Eignung (nur bei Öffentlicher Ausschreibung) Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall - KEV 179 AngErg Eignung - - KEV 185 AngErg Bauabfall auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen 1.3 nicht beigefügte Vertragsbestandteile Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV/VOB/C - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B) Ausgabe Ausgabe Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /042.8 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 - April Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB - Ausgabe April Anlagen **) Nebenangebote Aufgliederung der Angebotssumme Aufgliederung wichtiger Einheitspreise Freistellungsbescheinigung Vordruck Selbst gefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses Pläne/Zeichnungen Nr. Preis 1a oder - KEV Preis 1a - Preis 1b Preis 1c *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen bzw. ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen bzw. ankreuzen ²) Vom Auftraggeber angekreuzte Vertragsunterlagen (vgl. Nr. 1.1) und vom Bieter angekreuzte Anlagen (vgl. Nr. 1.4) sind immer mit dem Angebot einzureichen bis Preis 1d - KEV Preis 1d - - KEV 182 AngErg Preis 2 - Seite 2 von 4

9 KEV (B) Ang Vergabe-/Projekt Nr.: Ich biete/wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. Die Angebotssumme gemäß Leistungsbeschreibung zum Hauptangebot beträgt: 2.1 Hauptangebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) **) Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % **) keine Vergabe nach Losen *) Gesamtsumme Vergabe nach Losen *) ³) Los Los Los Los Los Los 2.2 Nebenangebote zum Hauptangebot **) Sofern zugelassen siehe Nr. 4 "Aufforderung zur Angebotsabgabe" - KEV (B) A - Technische Nebenangebote Andere Nebenangebote Anzahl: Anzahl: Preisnachlass zum Hauptangebot gilt auch für die Nebenangebote ja 2.3 Technische Nebenangebote ohne Abgabe eines Hauptangebots **) Sofern zugelassen siehe Nr. 4 "Aufforderung zur Angebotsabgabe" - KEV (B) A - Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % Nr.: Nr.: Kurzbezeichnung: Kurzbezeichnung: Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /042.8 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 - April An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 3. Sicherheiten 4.1 Bauabzugsbesteuerung (nur bei Angebotssummen > Euro) *) **) ³) siehe Nr. 8 der Besonderen Vertragsbedingungen Vordruck - KEV (B) BVB - 4. Nachweise **) Eine nicht beschränkte Freistellungsbescheinigung (Kopie) liegt bei. Eine beschränkte Freistellungsbescheinigung (Original) liegt bei. Eine Freistellungsbescheinigung liegt nicht vor. Für meinen/unseren Betrieb ist folgendes Finanzamt zuständig: Steuernummer: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48 EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen bzw. ankreuzen Zutreffendes vom Bieter ausfüllen bzw. ankreuzen Bei Vergabe nach Losen nur die jeweilige Summe des Loses (keine Gesamtsumme) angeben Seite 3 von 4

10 KEV (B) Ang Vergabe-/Projekt Nr.: Ich bin/wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/ vorliegendem Nachweis. 4.3 Ich bin/wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat anderem Staat Nationalität (Bitte internationales Kfz-Kennzeichen eintragen) Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Nationalität der Unternehmen sind in Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - gemacht. 5. Erklärungen **) 5.1 Einsatz von Nachunternehmen Ich erkläre/wir erklären, sofern nicht von mir/uns die nachfolgende gegenteilige Variante angekreuzt wurde, dass ich/wir die Leistungen im eigenen Betrieb ausführen bzw. keine Nachunternehmen einsetzen werde/werden. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Teilleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmen übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können. Ich werde/wir werden Teilleistungen, auf die mein/unser Betrieb 5.2 nicht eingerichtet ist, (Vordruck - KEV AngErg NU Nr. 1 -) eingerichtet ist, (Vordruck - KEV AngErg NU Nr. 2 -) an Nachunternehmen übertragen. Diese Teilleistungen sind in den Vordrucken aufgeführt. Ich gebe/wir geben eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab und erkenne/erkennen mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich an. 5.3 Nachweise über die Eignung (nur bei Öffentlicher Ausschreibung erforderlich) Ich bin/wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer **) Ich bin/wir sind nicht präqualifiziert und gebe/geben im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Präqualifikation bzw. zur Eignung sind im Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - gemacht. 5.4 Ich erkläre/wir erklären, dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn die Beschreibungen der Teilleistungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /042.8 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 - April Für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle biete ich/bieten wir, entsprechend den Bedingungen nach - KEV 185 AngErg Bauabfall -, ein Nebenangebot über eine andere als die in den Vertragsunterlagen genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung an. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle n i c h t unterschrieben, dann gilt das Angebot als nicht abgegeben. **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 4 von 4

11 Stadt Mössingen Freiherr-vom-Stein-Straße Mössingen (Vergabestelle) Vergabe-/Projekt-Nr.: KEV (B) BVB Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009) Baumaßnahme: Quenstedt-Gymnasium Shed-Trakt in: Leistung: Mössingen RLT 1. Allgemein 1.1 Objekt-/Bauüberwachung ( 4 Abs. 1 Nr. 3) Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur SRM Planungsgesellschaft mbh, Talstraße 23, Mössingen mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. 1.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz entspr. Baustellenverordnung Eine Vorankündigung ist nach 2 BaustellV nicht erforderlich. erforderlich Ein Koordinator ist nach 3 (1) BaustellV Sie ist erfolgt. muss noch erfolgen. nicht erforderlich. erforderlich. Der Auftraggeber übernimmt die Aufgabe selbst. überträgt die Aufgabe einem Dritten (Architekten/Ingenieur oder Gleichgestellten). Ing.-Büro Flammer, Boskoopweg 1, Mössingen Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.6 Besondere Vertragsbedingungen - Januar Ein SiGe-Plan ist nach 3 (2) BaustellV nicht erforderlich. 1.3 Bautagesberichte ( 4) Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem Vordruck - KEV 320 Bautgber - arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. 2. Dem Auftragnehmer werden zur Benutzung überlassen ( 4 Abs. 4) 2.1 Lager- und Arbeitsplätze: erforderlich; Werden bei der 1. Baubesprechung zugewiesen Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. 2.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: Werden bei der 1. Baubesprechung zugewiesen Er liegt bei der ausschreibenden Stelle zur Einsichtnahme aus. Er ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Wird bei Baubeginn vorgelegt! Seite 1 von 4

12 KEV (B) BVB 2.3 Wasseranschluss Vergabe-/Projekt Nr.: ist nicht vorhanden. ist vorhanden. ¹) Verbrauchskosten nach 4 Abs. 4; zuständiges Versorgungsunternehmen werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler entsprechend dem tatsächlichen Betrag pauschal in Höhe von in Höhe von 0,5 Euro v. H. des Endbetrages der Schlussrechnung abgesetzt. trägt der Auftraggeber abweichend von 4 Abs. 4 Nr Stromanschluss ist nicht vorhanden. ist vorhanden. ¹) Verbrauchskosten nach 4 Abs. 4, zuständiges Versorgungsunternehmen werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler entsprechend dem tatsächlichen Betrag pauschal in Höhe von in Höhe von 0,5 Euro v. H. des Endbetrages der Schlussrechnung abgesetzt. trägt der Auftraggeber abweichend von 4 Abs. 4 Nr. 3. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.6 Besondere Vertragsbedingungen - Januar Sonstige Anschlüsse für ¹) ²) sind vorhanden. 3. Ausführungs- /Vertragsfristen ( 5) 3.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung Mit der Ausführung ist zu beginnen am n.auftragsert. 12 Werktage nach Erteilung des Auftrags. nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens Auftragserteilung erfolgt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. am KW 48/2013 (Datum) Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif) Werktage nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens). (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung (3.1.1). in der im beigefügten Bauzeitplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. ¹) Durchmesser, Leistung, Zustand ²) z.b. Fernheizung, Telefon Werktage nach Seite 2 von 4

13 KEV (B) BVB 3.2 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß 5 Nr. 1 sind: vorstehende Frist (3.1.1) für den Ausführungsbeginn Vergabe-/Projekt Nr.: vorstehende Frist (3.1.2) für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart ( 5 Nr. 1 Satz 2) werden als Vertragsfristen vereinbart: Montage, Kanäle, VSR usw. in den Flurbereichen 4. Vertragsstrafen ( 11) werden keine vereinbart. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist Euro v. Hundert der Auftragssumme (brutto). 4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen 4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt, wenn nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.h. der Auftragssumme (brutto) begrenzt. 5. Verjährungsfrist für Mängelansprüche ( 13) Es werden vereinbart: Die Regelfrist nach 13 für den Gesamtauftrag Monate Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.6 Besondere Vertragsbedingungen - Januar für für für den Gesamtauftrag für für (Beschreibung der Bauleistung) (Beschreibung der Bauleistung) (Beschreibung der Bauleistung) (Beschreibung der Bauleistung) Monate Monate Jahre Jahre Jahre 6. Abrechnungen ( 14) 6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 fach einzureichen. 6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche Aufmaße, Handskizzen) sind einfach fach einzureichen. Seite 3 von 4

14 KEV (B) BVB 7. Stundenlohnarbeiten ( 15) 7.1 Beauftragung Vergabe-/Projekt Nr.: Stundenlohnarbeiten werden, auch wenn Positionen im Vertrag enthalten sind, jeweils mit einer Stundenlohnvereinbarung - KEV 249 StL Vereinbarung - beauftragt. 7.2 Stundenlohnzettel Der Auftragnehmer hat, wenn nachfolgend nichts anderes vereinbart, eigene Stundenlohnzettel zu verwenden. Stundenlohnzettel nach dem Kommunalen Einheitlichen Vordruck - KEV 321 StL Zettel - sind zu verwenden. Die Vorgestellt. drucke werden nicht gestellt. ³) die vom Auftraggeber gestellten Vordrucke sind zu verwenden. 8. Sicherheitsleistung ( 16, 17) 8.1 Stellung der Sicherheit 4) Sicherheit für die Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 22.1) ist in Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 22.2) beträgt 3 v.h. der Abbrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge (brutto). Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 22) geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für Abschlagszahlungen i. S. 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und zwei Monate nach Eingang einer prüfbaren Schlussrechnung sowie Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche (z. B. aus der Abrechnung) einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Sicherheit für Mängelansprüche umgewandelt wird. 8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.6 Besondere Vertragsbedingungen - Januar Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für die Vertragserfüllung - KEV 310 Sich 1 -, die Mängelansprüche 4) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Nr. 8 - KEV 311 Sich 2 - und für Abschlagszahlungen i. S. 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 bzw. vereinbarte Vorauszahlungen - KEV 312 Sich 3 - zu verwenden. ³) - KEV 321 StL Zettel - Stundenlohnzettel (Artikelnummer /078.7) zu beziehen beim RICHARD BOORBERG VERLAG GmbH & Co KG Scharrstraße Stuttgart Telefon: 07 11/ Telefax: 07 11/ bestellung@boorberg.de Internet: Seite 4 von 4

15 Stadt Mössingen Freiherr-vom-Stein-Straße Mössingen (Vergabestelle) Vergabe-/Projekt-Nr.: KEV (B) WBVB Seite 1 u. 2 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 1 und 2 *) Baumaßnahme: Quenstedt-Gymnasium Shed-Trakt in: Leistung: Mössingen RLT Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009) Es gelten nur die ausgewählten Klauseln. 9. Gleitklausel ( 2 und 15) für Lohn wird nach Maßgabe der Vertragsunterlagen Vordruck - KEV 183 AngErg LGI - vereinbart. Stoffpreise wird nach Maßgabe der Vertragsunterlagen Vordruck KEV 184 AngErg StGl vereinbart. Nichteisenmetall wird vereinbart. Die Preise sind auf der Basis von Euro je 100 kg Kupfer Euro je 100 kg Blei Euro je 100 kg Aluminium anzubieten (Basispreis). Der Abrechnungspreis wird auf der Grundlage der deutschen Metallnotierung - unterer Wert der Notierung der NE-Metallverarbeiter - vom 5. Werktag nach dem Datum des Auftragsschreibens ermittelt. 10. Baustelleneinrichtungsplan ( 4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Baustelleneinrichtung einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. 11. Baufristenplan ( 5) Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 1 - April Der Plan ist entsprechend dem Baufortschritt fortzuschreiben und nach Aufforderung durch den Auftraggeber überarbeitet zu übergeben. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Auftraggeber zu unterrichten und der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens jeweils in facher Fertigung zu übergeben. Versicherung ( 7) Eine hat der Auftraggeber abgeschlossen. wird der Auftraggeber abschließen. *) Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen ¹) siehe KVHB-Bau Teil 5 Nr Bauleistungsversicherung nach Montageversicherung nach AMoB Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen. Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt zu tragen hat. Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich ABN ABU ¹) -- v. H. der Entschädigungssumme, mindestens Euro und ist im Schadensfall jeweils von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr Seite 1

16 KEV (B) WBVB Seite 1 u. 2 Vergabe-/Projekt Nr.: Vom Auftragnehmer wird ein anteiliger Prämienbetrag von Euro 0,3 v. T. der Auftragssumme (brutto) gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet). Der Auftraggeber verzichtet auf eine anteilige Prämienumlage. 13. Vorauszahlungen ( 16) Der Auftraggeber gewährt eine zinslose Vorauszahlung bei Auftragserteilung von von v. H. der Auftragssumme (netto) v. H. der Auftragssumme (netto) Für die Zahlung ist jeweils Sicherheit durch eine Bürgschaft nach dem Vordruck - KEV 312 Sich 3 - zu leisten (vgl. die Nr. 23 Vordruck - KEV 117 (B) ZVB -. Die Zahlungen werden auf spätere Zahlungen (Abschlagszahlungen/Schlusszahlungen) angerechnet. 14. Ausführung der Leistungen im eigenen Betrieb ²) Die "Stammpersonalklausel" kommt zur Anwendung kommt nicht zur Anwendung 14.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von den Leistungen einschließlich etwaiger Nachträge, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, mindestens ca. 70 v. H. im eigenen Betrieb auszuführen. In dem Leistungsumfang wird eine Zustimmung zur Übertragung auf Nachunternehmer versagt ( 4 Abs. 8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Beauftragung von Nachunternehmern diese zu verpflichten, dass sie die ihnen übertragenen Teile der Leistung vollständig im eigenen Betrieb, d.h. mit eigenem Stammpersonal erbringen, soweit ihr Betrieb auf diese Leistungen eingerichtet ist Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen eine Liste über das Stammpersonal von seinem Betrieb und von dem Betrieb der beauftragten Nachunternehmer zu übergeben (betr. nur die Lohnempfänger), gegliedert nach Namen, Berufs-/Lohngruppen und Dauer der Beschäftigung. Die Anmeldung an die Sozialversicherung ist nachzuweisen. Die für den Einsatz auf der Baustelle vorgesehenen Arbeitskräfte sind in der Liste gesondert aufzuführen Dem Auftraggeber ist der Austausch von Arbeitskräften an der Baustelle schriftlich mitzuteilen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 2 - April bis 19. nicht belegt Es ist Seite 3 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - KEV (B) WBVB Seite 3 - angefügt ²) Nicht für Vergaben nach Abschnitt 2 VOB/A Seite 2

17 Stadt Mössingen Freiherr-vom-Stein-Straße 20 KEV (B) WBVB Seite Mössingen (Vergabestelle) Vergabe-/Projekt-Nr.: Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 3 nur bei Straßenbauarbeiten Baumaßnahme: Quenstedt-Gymnasium Shed-Trakt in: Leistung: Mössingen RLT Baustofflieferungen Nachweis des Gewichtes ( 14 Abs 1 und 2) Für die Abrechnung von Stoffen nach Gewicht ist der Verbrauch durch Vorlage der Frachtbriefe oder der Wiegescheine einer geeichten automatischen oder einer geeichten handbedienten, mit einem Sicherheitsdruckwerk versehenen Waage (in der Regel Brückenwaage) laufend nachzuweisen. Dies gilt auch für vom Auftraggeber beigestellte Stoffe. Anerkannt werden nur solche Lieferungen, die bei der Anfuhr von dem Beauftragten des Auftraggebers bestätigt worden sind. Der Auftraggeber kann stichprobenartig das Gewicht einzelner Lieferungen durch Nachwägungen des beladenen und des leeren Fahrzeuges auf derselben Waage oder der nächstgelegenen geeichten öffentlichen Waage nachprüfen (Kontrollwägung) Die Kosten für - die erste Kontrollwägung je Stoff und Abschnitt des Leistungsverzeichnisses und - von weiteren Kontrollwägungen, deren Ergebnis um mehr als +/- 1,0 % von dem auf dem Wiegeschein oder Frachtbrief angegebenen Gewicht abweicht, werden nicht vergütet. - alle anderen Kontrollwägungen werden nur dann und nur insoweit besonders vergütet, als das mit ihnen erfasste Liefergewicht 2 % der gesamten Liefermenge übersteigt Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren und dgl.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb und dgl.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 3 - April Abrechnung Das abzurechnende Gewicht GA = GU x Hierbei bedeuten: GA GU = = U1, U2, U3, = NK (1 - (U1 + U2 + U3...) (100 x NK)) das der Abrechnung zugrunde zu legende Gewicht. zugrunde gelegt. Gesamtliefermenge wird durch Addition der auf den einzelnen Wiegescheinen angegebenen Gewichte errechnet. die bei den einzelnen Kontrollwägungen festgestellte Unterschreitung in % des auf dem zugehörigen Wiegeschein angegebenen Gewichts, wobei jedoch nur die Unterschreitungen U über 1,0 %, diese jedoch voll, berücksichtigt werden. = Gesamtzahl der durchgeführten Kontrollwägungen Ergebnisse von Kontrollwägungen, die das auf dem Wiegeschein oder Frachtbrief angegebene Gewicht überschreiten oder um nicht mehr als 1,0 % unterschreiten, werden für die Korrektur des Gesamtgewichts also nicht berücksichtigt. Die auf den einzelnen Wiegescheinen oder Frachtbriefen angegebenen Gewichte werden aufgrund der Ergebnisse der Kontrollwägungen für die Ermittlung des Faktors GU nicht korrigiert. Seite 3

18 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - Ausgabe April KEV 117 (B) ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009). Inhaltsübersicht 1. Gültige Fassung der Techn. Regelwerke ( 1 Abs. 1) 13. Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4) 2. Rangfolge der Vertragsbestandteile ( 1 Abs. 2) 14. Unterrichtung des Auftraggebers ( 10) 3. Bedarfspositionen ( 1) frei - 4. Preisermittlungen ( 2) 16. Abrechnung ( 14) 5. Einheitspreise ( 2 Abs. 1) 17. Preisnachlässe ( 14 und 16) 6. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten 18. Rechnungen ( 14 und 16) 7. Ausführungsunterlagen ( 3) 19. Stundenlohnarbeiten ( 15) 8. Werbung ( 4 Abs. 1) 20. Zahlungen ( 16) 9. Umweltschutz ( 4 Abs. 3) 21. Überzahlungen ( 16) 10. Nachunternehmen ( 4 Abs. 8) 22. Sicherheitsleistung ( 17) 11. Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) 23. Bürgschaften ( 16 und 17) 12. Kündigung aus wichtigem Grund ( 8 Abs. 3 ff) 24. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18) 1. Gültige Fassung der Techn. Regelwerke ( 1 Abs. 1) Wenn nichts anderes festgelegt ist, gelten die in den Vertragsunterlagen genannten - Technischen Spezifikationen (z. B. DIN-Normen) und die - Zusätzlichen bzw. Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen (ZTV und ETV) in der drei Monate vor dem Eröffnungs-/Einreichungstermin eingeführten Ausgabe (es gilt das Einführungsdatum bzw. das Datum des "Allgemeines Rundschreiben Straßenbau" - ARS -). 2. Rangfolge der Vertragsbestandteile ( 1 Abs. 2) Bei Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung gelten nacheinander: - das Leistungsverzeichnis - die Baubeschreibung - die Zeichnungen 3. Bedarfspositionen ( 1) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen - April Sind für die Ausführung einer Leistung Bedarfspositionen (Eventual-Positionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Bedarfspositionen trifft der Auftraggeber i.d.r. nach Auftragserteilung. Preisermittlungen ( 2) 4.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen. Sie wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. Sind nach 2 Abs. 3 bis 9 und nach 8 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Vordrucke des Auftraggebers - KEV 330 (N) Aufst-LV -, - KEV 332 (N) Ford -, - KEV 333 (N) Aufgl Preis 3 - sind zu verwenden. Die Einheitspreise sind aufzugliedern und die einzelnen kalkulatorischen Ansätze sind zu erläutern. Die Vordrucke liegen bei der ausschreibenden Stelle zur Einsicht aus und werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Nummern 4.1 bis 4.3 gelten auch für die Preise der Nachunternehmen. Seite 1 von 4

19 5. Einheitspreise ( 2 Abs. 1) KEV 117 (B) ZVB Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht. 6. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. 7. Ausführungsunterlagen ( 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 8. Werbung ( 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 9. Umweltschutz ( 4 Abs.3) 9.1 Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 9.2 Bau- und Abbruchabfälle Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel) Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. 10. Nachunternehmen ( 4 Abs. 8) 10.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmen übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. a) Präqualifizierte Nachunternehmen haben die Nummer anzugeben unter der sie im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen sind. b) Nicht präqualifizierte Nachunternehmen haben Eigenerklärungen entspr. dem Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - abzugeben. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen - April Der Auftragnehmer hat die Nachunternehmen bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und die Eignung des hierfür vorgesehenen Nachunternehmens schriftlich bekannt zu geben Sollen Leistungen, die an Nachunternehmen übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 10.1 und 10.2 gelten entsprechend. 11. Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 12. Kündigung aus wichtigem Grund ( 8) Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 entsprechend. Seite 2 von 4

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