Niedersachsen. EU-Infoveranstaltung für die Träger der. Freien Wohlfahrt am in
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1 Niedersachsen EU-Infoveranstaltung für die Träger der Rtrtrt Freien Wohlfahrt am in Hannover Gfh Fghj Fgh Förderung von Basisdienstleistungen als Bestandteil der ZILE-Richtlinie Fgh Fgjhfg Henning Isensee Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
2 Einordnung ELER-Fonds, NRR, ZILE-Richtlinie ELER-Fonds der EU VO (EU) 1305/2013 KOM genehmigt Nationale Rahmenregelung (NRR) d. BMEL Vorlage bei KOM (Ausgestaltung GAK- Rahmenpläne) Vorlage bei KOM KOM genehmigt Abgleich Konformitätsprüfung PFEIL-Programm - übernimmt NRR - zusätzliche Fördertatbestände außerhalb NRR ZILE-RL Ausgestaltung PFEIL Grundlage für Umsetzung einzelner Maßnahmen von PFEIL
3 Ziele und Prioritäten gemäß der ELER-VO Ziele der GAP bzw. gem. ESI-VO und die ELER-Prioritäten: Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete Innovation, Umweltschutz, Eindämmung von/anpassung an Klimawandel Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Rentabilität der landwirtsch. Betriebe Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Landund Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme Förderung der Ressourceneffizienz -und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
4 Grundsätze zur ILE-Umsetzung Vier Bewilligungsstellen Ämter für regionale Landesentwicklung Stichtagsregelung: jährlich ; Ausnahme 2015: Antragsüberhang ist zu erwarten Nachrückerliste für mögliche Rückflussmittel aber: fristgerechte Ablehnungen, um zum nächsten Stichtag eine erneute Antragstellung zu ermöglichen. n+3-regelung Förderung der Mehrwertsteuer (Nachweis durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
5 Basisdienstleistungen Ziel: Daseinsvorsorge sichern/verbessern Lebensqualität erhöhen Arbeitsplätze schaffen und Wirtschaft stärken Fördervoraussetzungen Förderung nur in Orten bis Einwohnern Abstimmung mit angrenzenden Nachbarorten, um vor allem Konkurrenzsituation zu gleichen Einrichtungen zu ermitteln und Kundenpotenzial festzustellen. Bei nichtkommunalen Vorhaben übernimmt die Gemeinde die Abstimmung. Markt- und Standortanalyse erforderlich
6 Basisdienstleistungen Maßnahme wird landesweit angeboten Insgesamt 25 Mio. Euro, davon 10 Mio. Euro Umschichtungsmittel (letztere bedürfen keiner Kofinanzierung) Förderempfänger, Fördersätze Gemeinden und Gemeindeverbände; Fördersätze: 33 % bis 63 % (abhängig von der Steuereinnahmekraft) Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts; Fördersatz: 40 % juristische Personen des privaten Rechts, natürliche Personen und Großunternehmen, sofern sie gemeinnützig sind und soziale Dienstleistungen erbringen; Fördersatz: 30 % Bei Übereinstimmung mit ILEK/REK: Aufschlag um 10 %-Punkte für öffentl. und 5 %-Punkte für private Antragsteller
7 Basisdienstleistungen Fördertatbestände Barrierefreie Nah-/Grundversorgungseinrichtungen, z. B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren, u. a. mit Sozialstation Einrichtungen für betreutes Wohnen (auch Senioren-WG ), Demenzkranke usw. Nutzung für die örtliche Bevölkerung Innenentwicklung (Erhalt der Dorfkerne) d. h. Umnutzung vorhandener, ungenutzter Bausubstanz ggf. Abriss alter Bausubstanz und dorfgerechter Neubau Umfang: Gebäude einschl. Innenausbau und fest verbauter Gegenstände wie Heizung, Sanitäranlagen
8 Basisdienstleistungen Sonstige Rahmenbedingungen Einnahmeschaffende Investitionen: ab einer Mio. Euro zuwendungsfähige Gesamtkosten zu berücksichtigen; KOM betrachtet dies unabhängig vom Status des Antragstellers; falls anzuwenden, üblicherweise eine erhebliche Reduzierung des Zuwendungsbetrages Keine Förderung von Pflichtaufgaben Kommune kann kofinanzieren Alle Anträge werden bewertet und in ein Bewilligungsranking gebracht
9 Basisdienstleistungen Auswahlkriterien Zahl Arbeits-/Qualifizierungsplätze bis zu 20 P. Schaffung einer Einrichtung bis zu 20 P. Überörtliche Versorgungsbedeutung 20 P. Beitrag zur Innenentwicklung bis zu 40 P. Bedeutung des Projektes 20 P. Mobilität bis zu 10 P. Förderung der Gleichstellung 10 P. Klimaschutz/Klimaschutzfolgenanpassung bis zu 10 P. ehrenamtliches Engagement 10 P. Besondere Anforderungen 10 P. + immer anzuwendende Kriterien
10 Kriterien für alle Maßnahmen Strukturschwäche des Raumes aus drei Jahren gemittelte Steuereinnahmekraft, wird jährlich fortgeschrieben Nach Abweichung vom Vergleichswert 0, 5 oder 10 Pkte Bevölkerungsentwicklung der letzten 10 Jahre statistische Daten des LSN, werden jährlich fortgeschrieben Nach Abweichung vom Landesdurchschnitt 0, 5 oder 10 Pkte (je negativer die Abweichung, desto mehr Punkte) Gleiche Daten werden auch im EFRE/ESF für regional bedeutsame Maßnahmen genutzt.
11 Kriterien für alle Maßnahmen Projekt liegt in Südniedersachsen besondere Situation des demografischen Wandels im Zusammenhang mit schlechter Wirtschaftslage (größtes zusammenhängendes Gebiet im Land)
12 Kommunale Steuerungsausschüsse Zu beteiligen an allen regional bedeutsamen Maßnahmen des ELER, EFRE und ESF ELER = ZILE-Maßnahmen und Breitband Wertgrenzen für die Beteiligung ( Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben) Zweistufige Beteiligung für ZILE Steckbrief im Vorverfahren vor der Antragstellung Nach Stichtag: Rankingliste als Ergebnis der Prüfung und Bewertung der Anträge an KSA für die Projekte oberhalb der Wertgrenzen 2015 und nicht möglich, weil kein ausreichender zeitlicher Vorlauf
13
14 Ämter für regionale Landesentwicklung Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig, Bohlweg 38, Braunschweig Tel: 0531/ , Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, Hildesheim Tel: 05121/ , Lüneburg, Auf der Hude 2, Lüneburg Tel: 04131/ , Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, Oldenburg Tel: 0441/799-0,
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