I N F O R M A T I O N
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- Manfred Feld
- vor 7 Jahren
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Agrar-Landesrat Dr. Josef Stockinger und Präsident ÖR Hannes Herndl, Landwirtschaftskammer für OÖ am 14. Juli 2009 zum Thema "GVO-Monitoring auf Oberösterreichs Feldern - Zusätzlicher Sicherheitsgurt für gentechnikfreien Anbau" Weitere Gesprächsteilnehmer: HR Dipl.-Ing. Leopold Girsch, Bereichsleiter Landwirtschaft, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Dipl.-Ing. Christian Krumphuber, Leiter der Abteilung Pflanzenbau, Landwirtschaftskammer für Oberösterreich
2 LR Dr. Stockinger / Präs. Herndl Seite 2 GVO-freies Saatgut als Schlüsselfrage Die Sicherstellung von GVO-freiem Saatgut auf unseren Feldern ist in der Praxis die zentrale Herausforderung, um eine flächendeckende und natürlich wirtschaftende Landwirtschaft sowie die Qualitätsproduktion von unverfälschten Lebensmitteln dauerhaft abzusichern. Bei der Schlüsselfrage GVO-freies Saatgut geht es um das Recht auf Selbstbestimmung anstatt neuer Abhängigkeiten von internationalen Saatgut-Multis. Wer das Saatgut in der Hand hat, diktiert letztlich den Markt. Es geht aber auch um ein Respektieren der demokratischen Spielregeln in ganz Europa. Hinter der vorsichtigen Linie des Landes Oberösterreich gegen den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Pflanzenbau stehen auch die Bevölkerung und die Bäuerinnen und Bauern selbst. 95 Prozent der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind skeptisch beim Einsatz von Gentechnik im Pflanzenbau. Auch neun von zehn Bauern wollen sich die industrielle Agrar-Gentechnik bei Saatgut und Pflanzen nicht aufzwingen lassen. In einem sind sich Landespolitik, Konsument/innen, Interessenverbände und die Bauernschaft einig: "Ein Nutzen von GVO-Pflanzen ist nicht erkennbar und die Risken überwiegen deutlich." Bundesweit "doppelter Sicherheitsgurt" gegen GVO auf unseren Feldern In Österreich besteht ein doppeltes Sicherheitsnetz, um Gentechnikfreiheit auf unseren Feldern abzusichern:
3 LR Dr. Stockinger / Präs. Herndl Seite 3 1. Importverbot für GVO-Saatgut. Über die Saatgut- Importverordnung des Bundes ist EU zugelassenes GVO- Saatgut für die Einfuhr nach Österreich verboten. Trotz mehrmaliger Versuche der EU-Kommission konnte diese Verordnung von der europäischen Gentechnik-Lobby nicht gekippt werden. Österreich hat sich hier zuletzt im Frühjahr 2009 neuerlich durchgesetzt und eine deutliche und große Unterstützung erhalten. Über standardisierte Routinekontrollen erfolgt eine regelmäßige Prüfung des Saatgutes. 2. Gentechnikvorsorgegesetze in allen Bundesländern Dem breiten Konsens der Gesellschaft entsprechend hat Oberösterreich zuerst versucht, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) generell zu verbieten. Das vom Land Oberösterreich erlassene Oö. Gentechnik-Verbotsgesetz wurde jedoch von der EU-Kommission nicht genehmigt und die dagegen von der Republik Österreich und dem Land Oberösterreich erhobene Klage vom EUGH abgewiesen. In der Folge wurden mit dem Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 gesetzliche Regelungen geschaffen, die den Anbau von GVO-Saatgut grundsätzlich erlauben, durch strenge Auflagen wird allerdings die Ko-Existenz von GVO-freien konventionellen und biologischen Kulturen und GVO-Kulturen sichergestellt. Dies bedeutet in der oberösterreichischen Landwirtschaft de Facto ein Ausscheiden von GVO im Anbau und damit auf Oberösterreichs Feldern. Auch die Landwirtschaft stellt sich klar hinter diese Position. Die agrarpolitische Zielsetzung der Gentechnikfreiheit im Anbau wurde auch in einer Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes 2008 klar zum Ausdruck gebracht.
4 LR Dr. Stockinger / Präs. Herndl Seite 4 Strenge Saatgutkontrollen in Österreich Mit dem Vollzug der Saatgutgentechnik-Verordnung durch das BAES (Bundesamt für Ernährungssicherheit) wird der GVOfreie Anbau abgesichert. Dabei werden beim Handel Saatgutproben gezogen und auf GVO-Freiheit geprüft. Mit der Prüfung des Saatgutes wird die Grundlage der Pflanzenproduktion kontrolliert. Oberösterreich geht mit zusätzlichen Überwachungskontrollen auf Nummer sicher Oberösterreich knüpft das Sicherheitsnetz enger durch zusätzliche Kontrollen in einem eigenen GVO-Monitoring. Dieses doppelte Sicherheitsnetz wird bundesweit routinemäßig von der AGES kontrolliert über insgesamt Saatgutproben. Damit wird überprüft, ob die Firmen die strengen Zulassungsbedingungen auch einhalten und kein GVO-Saatgut ins Land bringen. In Oberösterreich wird dieses Prüfnetz ergänzt durch firmeneigene GVO-Untersuchungen im Rahmen von gentechnikfrei ausgepriesener Kontraktproduktion mit jährlich 920 Analysen (beispielsweise beim Speiseöl Rapso oder bei GVO-frei erzeugter Maisstärke der Firma Agrana am Standort Aschach). Zusätzlich hat das Land Oberösterreich jetzt ein Monitoring über die Felder gelegt. Bei 150 Feldproben wurde stichprobenartig erhoben, ob eine Verunreinigung oder Verschleppung von GVO im Pflanzenbestand vorliegt. Über diese Kontrollen hinaus gibt es jährlich noch Futtermittel-Beprobungen in Österreich, die die GVO-freie Auslobung bei Futtermitteln absichern sollen.
5 LR Dr. Stockinger / Präs. Herndl Seite 5 Zusätzliche systematische Kontrollen am wachsenden Bestand in Oberösterreich Bis heute gab es allerdings kaum systematische Felduntersuchungen bei Mais, Raps und Soja, ob die Gentechnikfreiheit auch auf den Feldern eingehalten wurde. Diese Lücke wurde mit dem von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich durchgeführten Projekt geschlossen. Damit wollen wir Sicherheit für Konsument/innen und Verarbeiter geben, dass pflanzliche Produkte aus OÖ garantiert gentechnikfrei sind. Die Positionierung Oberösterreichs als GVO-freie Region weiter festigen. Stichprobenartige Überprüfung der Bestimmungen des Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetzes (kein Anbau von GVO-Pflanzen in OÖ) durchführen. Untersuchungen des Erntegutes gab es bisher aber schon bei garantiert GVO-freien Kontraktproduktionen wie beispielsweise bei Soja oder Mais. Bis heute wurden dabei keinerlei GVO-Verunreinigungen festgestellt. Untersuchungen zu GVO-Verunreinigungen Im vorliegenden Projekt wurden die standardmäßigen Untersuchungen des BAES (Bundesamt für Ernährungssicherheit) und die Feldkontrollen bei Raps, Mais und Soja zu einem Gesamtüberblick zusammengeführt.
6 LR Dr. Stockinger / Präs. Herndl Seite 6 Monitoring Teil I Dieser beinhaltet eine verstärkte Überprüfung nach der Saatgutgentechnik-Verordnung. Zusätzlich zu den routinemäßigen Untersuchungen wurden bei allen maßgeblichen oberösterreichischen Handelsbetrieben weitergehende Saatgutkontrollen durchgeführt. Monitoring Teil II Dabei wurden erstmals systematische Zufallsbeprobungen bei Raps, Mais und Soja von wachsenden Beständen durchgeführt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Saatgut von Händlern, die nicht in Oberösterreich liegen, zum Anbau kommt. Daher wurden im Rahmen dieses Projektes auch wachsende Feldbestände beprobt. Für die Feldkontrollen (Blattproben) wurde ein risikobasierter Kontrollplan entwickelt. Dieser berücksichtigt vor allem die Parameter Anbaufläche in Europa, Verwendung der Ernte als Nahrungsmittel, Blühbiologie der Pflanze und damit Verschleppungsrisiko von GVO- Bestandteilen. Als Stichprobe wurden insgesamt 150 Felder festgelegt. Ergebnis des Prüf-Radars Teil I: Überprüfungen gem. Saatgutgentechnik-Verordnung Das Ergebnis gliedert sich in die Teile routinemäßiges Monitoring des BAES bei Saatgut, routinemäßige Saatgutverkehrskontrolle und zusätzliche Untersuchungen im Rahmen dieses Projektes. Routinemäßiges Monitoring bei Saatgut des Bundesamtes für Ernährungssicherheit mit unmittelbarem Bezug zu Oberösterreich.
7 LR Dr. Stockinger / Präs. Herndl Seite 7 Die dem Bundesamt für Ernährungssicherheit gemeldeten oberösterreichischen Saatguterzeuger und Aufbereiter von Mais-, Sojabohnen- und Rapssaatgut wurden im Rahmen des jährlichen GVO-Überwachungs- und Monitoringplanes überprüft und hinsichtlich Aufzeichnungspflichten in der Saatgutaufbereitung gemäß 9 Saatgutgesetz 1997 idgf und innerbetrieblichen Dokumentation der Guten Herstellungspraxis gemäß 4 Absatz und 1 und 2 Saatgut-Gentechnik- Verordnung auditiert und beginnend vom Ausgangs-Saatgut über die Saatgutproduktion am Feld und das erzeugte Saatgut an Hand risikobasierter Kontrollpläne überprüft und untersucht. Zusätzlich zu den umfassenden Überprüfungen im Rahmen der Saatgut-Zertifizierung in Österreich wurden acht Saatgutpartien von Mais, vier Partien von Sojabohne und drei Rapspartien von nicht österreichischer Herkunft auf Verunreinigungen mit GVO untersucht. Ergebnis: Es wurden keine Verunreinigungen festgestellt. Den Saatguterzeugern und aufbereitern in Oberösterreich kann demnach ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt werden. Die Saatgutproduktion ist sowohl in pflanzenbaulicher Hinsicht als auch was die technische Aufbereitung betrifft auf höchstem Niveau hinsichtlich der Gewährleistung einer GVO-freien Pflanzenproduktion. Routinemäßige Saatgutverkehrskontrolle (SAKO) Verbringung von EU- und Drittlandspartien in Oberösterreich Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wurden insgesamt neun Mais- und eine Rapssaatgutpartie mit ausländischer Zertifizierungsherkunft vorgefunden und überprüft.
8 LR Dr. Stockinger / Präs. Herndl Seite 8 Ergebnis: Bei einer Maispartie mit Erzeugerland Frankreich wurde eine ganz geringfügige Verunreinigung mit MON810 (< 0,1 %) nachgewiesen, die unter dem gesetzlichen Grenzwert lag. Bei den restlich durchgeführten Untersuchungen wurde keinerlei GVO-Verunreinigung festgestellt. Beauftragte Überwachung und Überprüfung der Inverkehrbringung von Saatgut Es wurden Kontrollen bei allen maßgeblichen Handelsbetrieben in Oberösterreich mit Erhebung der Partieidentität, des Partieumfanges und eine Kontrolle der Kennzeichnung, Verpackung und Verschließung von insgesamt 42 Mais-, Sojabohnen- und Rapssaatgutpartien sowie eine repräsentative Beprobung von zehn Mais-, fünf Sojabohnen- und zwei Rapssaatgutpartien durchgeführt. Ergebnis: Bei einer Maispartie aus dem Erzeugerland Tschechien wurde eine geringfügige GVO-Verunreinigung mit MON810 (< 0,1 Prozent) unter dem Grenzwert nachgewiesen. Das Ergebnis der Überwachung wurde dem Inverkehrbringer umgehend mitgeteilt. Obwohl der Grenzwert nicht überschritten war, wurde diese Partie Saatgut nicht in Verkehr gebracht. Bei allen restlichen durchgeführten Untersuchungen wurde keine GVO-Verunreinigung nachgewiesen. Teil II: Überprüfungen am Feld Die 150 Feldproben wurden entsprechend dem Kontrollplan ausgewählt. Es wurden 48 Mais-, 49 Soja- und 53 Rapsfelder beprobt. Von jedem Feld wurden 500 Blattproben (von verschiedenen Pflanzen) gezogen. Die Auswahl der Flächen erfolgte zufällig. Die beprobten Felder wurden identifiziert (mittels GPS), um allfällige Nachbeprobungen zu ermöglichen.
9 LR Dr. Stockinger / Präs. Herndl Seite 9 Die Beprobung der Rapsfelder erfolgte in der zweiten Aprilhälfte. Die Kontrollen der Mais- und Sojafelder wurden in der ersten Junihälfte durchgeführt. Die Analyse der Proben erfolgte in einem akkreditierten Labor (Methode: Polymerase- Kettenreaktion, PCR-Methodik) Ergebnis: Bei den durchgeführten Untersuchungen wurden keine GVO-Verunreinigungen auf Oberösterreichs Feldern festgestellt. Zusammenfassung und Schlussfolgerung Die Saatgutqualität in Österreich ist hoch und die Gentechnikfreiheit ist gegeben. Die Überprüfung zeigte jedoch, dass es in zwei Fällen bei Import-Saatgut geringfügige Spuren von GVO-Anteilen gab, die jedoch beide unter dem Grenzwert lagen. Dies beweist nicht nur das Funktionieren der Kontrolle, sondern auch die Richtigkeit unserer ständigen Mahnung, dass ein Nebeneinander von GVO- und Nicht-GVO-Pflanzen automatisch zu Verschmutzungen führt. In Tschechien und Frankreich wird GVO-Mais angebaut. Dies ist offensichtlich der Grund, warum in Saatgutpartien aus diesen Ländern GVO- Spuren nachgewiesen wurden. Damit ist auch der Beweis für das Nichtfunktionieren der Ko-Existenz erbracht. Eine weitere strenge bundesweite Kontrolle zur Erhaltung des gentechnikfreien Anbaues im Rahmen der Erstzulassung vor Inverkehrbringen ist daher unerlässlich. Das zusätzliche Überwachungs-Monitoring durch das Land Oberösterreich wird fortgesetzt, weil es für Bäuerinnen und Bauern und Konsument/innen zusätzliche Sicherheit für einen GVO-freien Anbau auf unseren Feldern gibt.
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