Kleine Anfrage mit Antwort
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- Annegret Althaus
- vor 7 Jahren
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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5582 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Silke Lesemann, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Wolfgang Jüttner, Stefan Klein, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD), eingegangen am Bekämpfung der Glücksspielsucht Sucht ist vielfältig. Nicht nur bestimmte Drogen können süchtig machen, sondern auch die Suche nach Glück. So gibt es zunehmend Meldungen von Beratungsstellen (u. a. aus der Migrationsberatung), dass sie es immer häufiger mit der Problematik Glücksspielsucht zu tun haben. Besonders erschreckend ist, dass es immer häufiger junge Menschen sind und darunter viele mit Migrationshintergrund, die dem Glücksspiel verfallen sind. Fatal ist dabei, dass laut Experten jede pathologische Glücksspielerin/jeder pathologische Glücksspieler das Leben von acht bis zehn Personen in negativer Weise (Ehepartnerin/Ehepartner, Kinder, Freunde, Arbeitgeber) beeinflusst. In der Regel suchen die Angehörigen der Glücksspielerinnen/Glücksspieler Hilfe bei Sozialberatungsstellen und nicht die Glücksspielsüchtigen selbst. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen in Niedersachsen sind glücksspielsüchtig, aufgeteilt nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit? 2. Wie hat sich die Glücksspielsucht in Niedersachsen seit dem Jahr 2000 entwickelt, aufgeteilt nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit? 3. Welche Trends sind bei der Glücksspielsucht festzustellen? 4. Hält die Landesregierung die Kontrollen der Glücksspielstätten für ausreichend, um zu verhindern, dass Minderjährige Zutritt erhalten? 5. Welches Konzept hat die Landesregierung, um junge Menschen präventiv vor dem Glücksspiel zu schützen? 6. Welche Erfolge hatte dieses Konzept bislang? 7. Hält es die Landesregierung für notwendig, bei der Bearbeitung des Problems der Glücksspielsucht besondere Maßnahmen zur Erreichung von spielsüchtigen Migrantinnen/Migranten zu ergreifen? 8. Welche Rolle spielen für die Landesregierung die Migrantenselbstorganisationen in diesem Kontext? 9. Wie beurteilt die Landesregierung - angesichts der Gefahren des Glücksspiels - die vielen Wettbüros, die es mittlerweile gibt? 10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, inwieweit auch in Wettbüros regelmäßige Kontrollen stattfinden, um den Zutritt Minderjähriger zu verhindern? 11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Nutzung von Onlineportalen, die z. B. Pokerspiele und andere Glücksspiele anbieten, und deren suchtfördernden Effekte? 12. Was weiß die Landesregierung über die Gruppe der Spielerinnen/Spieler, die solche Onlineportale nutzen? 1
2 13. Ist die im Zuge der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vorgenommene Liberalisierung des Sportwettenmarktes aus Sicht der Landesregierung ein Beitrag zur Prävention vor Glücksspielsucht? Falls ja, worin besteht dieser Beitrag genau? Falls nein, warum stimmte die Landesregierung dieser Liberalisierung zu? 14. Wie viele zusätzliche jährliche Einnahmen erwartet die Landesregierung für das Land Niedersachsen durch die Liberalisierung des Sportwettenmarktes? 15. Welche gesetzlichen Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um insbesondere gewerbliche Glücksspielanbieter zu stärkeren suchtpräventiven Maßnahmen zu zwingen? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Spielen ist ein natürlicher und verbreiteter Bestandteil menschlichen Verhaltens - nicht nur bei Kindern. Glücksspiele bergen jedoch die Gefahr, dass einzelne Personen die Kontrolle über ihr Spielverhalten verlieren und deshalb häufig große finanzielle Verluste erleiden und in emotionale Konflikte geraten. In diesem Fall spricht man von pathologischem Glücksspiel oder Glücksspielsucht. Das pathologische Glücksspiel ist als eigenständige psychische Erkrankung im internationalen diagnostischen System des International Classification of Diseases (ICD-10) anerkannt (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung: Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik, 2011, S. 44 bis 47). Nach derzeitigem Forschungsstand geht das höchste Suchtpotenzial vom Spiel an Glücksspielautomaten aus. Dieses wird von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Frau Dyckmans, auch in ihrem Drogen- und Suchtbericht 2012, Seite 38, bestätigt ( fileadmin/dateien-dba/presse/downloads/ _drogensuchtbericht_2012.pdf). Sowohl im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) als auch im Niedersächsischen Glücksspielgesetz sind gleichrangige Ziele definiert worden. Dies sind der Schutz der Bevölkerung vor übermäßigem Spiel und der Schutz der Jugend vor dem Einstieg in diesen Bereich sowie durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken. Die Landesregierung wird weiterhin alle Ziele des GlüStV und des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes gleichrangig unterstützen. Damit wird es weiterhin Unterstützung und Hilfe geben, um Menschen mit einem problematischen oder pathologischen Glücksspielverhalten möglichst frühzeitig zu erreichen und Präventionsmaßnahmen einzuleiten, die ein Abgleiten in die Glücksspielsucht verhindern (Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen - Jahresbericht2011_2606.pdf NLS - (2012): Jahresbericht 2011, Glücksspielsuchtprävention in Niedersachsen, S. 20 ff.). Die NLS wirkt dazu im Bereich der Prävention, aber auch bei der Entwicklung von Konzepten und der Beratung für das weitere Vorgehen bis hin zur Evaluation maßgeblich mit. Sie koordiniert in wesentlichen Bereichen das Aufgabenspektrum von 75 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention in Niedersachsen, die suchtmittelübergreifend arbeiten und ebenfalls anteilig vom Land gefördert werden.
3 In 2008 wurde in 24 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention das bisherige Beratungsangebot zur Glücksspielsucht im ambulanten Bereich verstärkt, indem diese jeweils um eine halbe Stelle aufgestockt wurden. Die Aufgaben der 24 Fachkräfte liegen in der Planung, Entwicklung und Durchführung von Konzepten und Strategien zur Suchtprävention, dem Knüpfen regionaler Netzwerke sowie Aufklärung und Beratung zur regionalen Glücksspielsuchtprävention. Zusätzlich gilt es, Glücksspielerinnen und -spieler mit einem riskanten oder süchtigem Spielverhalten möglichst frühzeitig zu erreichen und Beratung und spezielle Angebote für diese Zielgruppe vorzuhalten. Durch die Unterstützung der Fachkräfte konnte der zusätzliche Aufbau von Selbsthilfegruppen an vielen Standorten befördert werden. Dieses niedrigschwellige Angebot stellt für viele Glücksspielerinnen und -spieler eine erste Anlaufstelle dar und bietet ihnen begleitend zur Beratung und Therapie Halt und Festigung. Die landesweite Steuerung erfolgt durch eine Landeskoordinatorin für die Prävention und Beratung von Glücksspielsucht in der NLS. Zu ihren Aufgaben gehört die Koordination der zusätzlichen Fachkräfte, deren fachliche Fortbildung und Betreuung und eine regelmäßige Dokumentation der in Niedersachsen durchgeführten Maßnahmen in der Glücksspielsuchtthematik. Darüber hinaus hält die Landeskoordination bundesweit den Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen von Bundesorganisationen und Forschungsverbünden. In den ersten Jahren wurde eine Vielzahl von unterschiedlichen Präventionsmaßnahmen durchgeführt. Sie dienten in erster Linie der allgemeinen Bekanntmachung des neuen Angebots sowie der Aufklärung über die Risiken und Gefahren von Glücksspielen. Weit mehr als Angebote wurden jährlich landesweit geplant, konzipiert und durchgeführt. Zunehmend werden diese Maßnahmen umfangreicher und intensiver, sodass sie eine größere Nachhaltigkeit erreichen. Bei regionalen Tagungen und Informationsveranstaltungen zum Themenfeld werden neue Zielgruppen, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ämtern und Behörden, Vereinen, Kirchen, Banken und Beratungsstellen an den Standorten erschlossen. Zunehmend gelang es, auch in Schulen und Jugendeinrichtungen gezielte Präventionsveranstaltungen durchzuführen. Dabei zeigte sich, dass Jugendliche schon eine Vielzahl von Erfahrungen im Bereich des Glücksspielens gesammelt hatten und - trotz des Verbots der Teilnahme von Minderjährigen - einen Zugang finden. Im September 2011 wurde erstmalig ein bundesweiter Aktionstag Glücksspielsucht durchgeführt, an dem auch die niedersächsischen Standorte teilnahmen. Eine große Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützte diese Aktion. Unterschiedlichste Angebote machten auf die Problematik und Gefahren des Glücksspielens aufmerksam und verwiesen auf das neu aufgebaute Beratungs- und Präventionsangebot. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 3: Unterschiedliche Forschungsstudien kommen zu dem Ergebnis, dass in Deutschland bis zu 0,5 % der Bevölkerung ein pathologisches Glücksspielverhalten aufweisen. Weitere 0,5 % zeigen ein problematisches Glücksspielverhalten (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2012): Jahrbuch Sucht 2012, S. 138). Heruntergebrochen auf die Bevölkerung Niedersachsens kann von einer Betroffenenzahl von rund pathologisch spielenden Menschen ausgegangen werden. Die Studie Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie (PAGE) der Universitäten Greifswald und Lübeck, eine umfangreiche Forschungsstudie aus 2011, die im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags durch die Bundesländer gefördert wurde, ergab, dass überwiegend Männer spielen und die Altersgruppe der 18- bis 30-Jährigen am meisten betroffen ist (Meyer/Rumpf: Kurzbericht: Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie (PAGE): Entstehung, Komorbidität, Remission und Behandlung, über Homepage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung). In den Beratungen durch die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention in Niedersachsen überwiegt ebenfalls der Anteil an männlichen Glücksspielern. Frauen kommen eher als Angehörige in die Beratung, sie sind dann von der finanziellen und sozialen Not belastet und suchen einen Ausweg für sich, ihre Familie und ihren Partner. Der Anteil der Glücksspielerinnen in der Beratung hat 3
4 sich auf ca. 10 % eingependelt (Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (2012): Jahresbericht 2011, S. 24 ff., Seit Beginn der zusätzlichen Aktivitäten in der Glücksspielsuchtthematik 2008 durch die von der NLS im Rahmen des Konzepts zur Verstärkung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei problematischem und pathologischem Glücksspielverhalten im ambulanten Suchthilfe-Netzwerk (2008 bis 2011) verstärkten 24 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention konnte die Zahl der Beratungen in diesem Bereich deutlich gesteigert werden. So stieg die Zahl der Betreuten von 518 Klientinnen und Klienten im ersten Jahr 2008 auf im Jahr 2011 (NLS (2012): Jahresbericht 2011, S. 24 ff.). Zu 4: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verbietet die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in Spielhallen sowie die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten ( 6 JuSchG). Realität ist aber, dass Kinder und Jugendliche insbesondere Jungen und junge Männer an Glücksspielen teilnehmen. Entwicklungspsychologisch ist die Teilnahme an Glücksspielen als Risikoverhalten einzuschätzen, das, wie z. B. auch der Konsum legaler oder illegaler Drogen bei vielen Jugendlichen zu den Erfahrungen des Jugendalters gehört. Entscheidend ist, dass mit den Zielgruppen, bei denen sich Risikoverhalten verfestigt, frühzeitig verhaltenspräventiv gearbeitet wird. Ordnungsrechtlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sind beim Glücksspiel gleichermaßen wichtig. Gemäß 16 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes überwachen die Gemeinden, die ein Jugendamt errichtet haben, im Übrigen die Landkreise, die Einhaltung der Vorschriften des JuSchG. Es besteht kein Anlass anzunehmen, dass die Kommunen dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommen. Durch regelmäßig durchgeführte Testkäufe in den Lottoannahmestellen konnten bereits signifikante Rückgänge von Verstößen gegen das Verbot der Teilnahme Jugendlicher an in Lottoannahmestellen angebotenen Glücksspielen erzielt werden. Die Polizei Niedersachsen unterstützt die originär zuständigen Ordnungs- und Jugendbehörden bei der Überwachung der Bestimmungen des JuSchG. Sofern der Polizei Informationen vorliegen, dass sich minderjährige Personen entgegen den Bestimmungen des JuSchG an entsprechenden Orten aufhalten, wird sie in der Regel im Rahmen des Einsatz- und Streifendienstes tätig. Für Spielbanken gilt, dass Personen, die noch nicht volljährig sind, gemäß 5 der Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken in Niedersachsen (NSpielO) jegliche Teilnahme am Spiel untersagt ist. Ihnen wird deshalb bereits bei der vor jedem Spielbankbesuch an der Rezeption zum Abgleich mit der Sperrdatei nach 23 GlüStV zwingend durchzuführenden Identitäts- und Alterskontrolle jedweder Zutritt zu den Spielsälen verwehrt. Darüber hinaus würde sowohl die Person, die Minderjährige am Spiel teilnehmen lässt, als auch die Minderjährigen selbst, die sich durch falsche Angaben über das Alter die Teilnahme am Spiel erschleichen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden kann ( 12 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 Niedersächsisches Spielbankgesetz - NSpielbG). Diese Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit bewährt. Die Kontrollen der Glücksspielstätten, um Minderjährigen den Zutritt zu verhindern, werden von der Landesregierung für ausreichend gehalten. Zu 5: Der GlüStV setzt Rahmenbedingungen zum Jugendschutz und zur Suchtprävention. Die Veranstalter und Vermittler sind gehalten, ihre Kunden deutlich auf die Suchtgefahren hinzuweisen. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind von ihnen umfassende Jugendschutz- und Sozialkonzepte vorzulegen. Diese Konzepte werden Gegenstand der erteilten Erlaubnisse (siehe auch Antwort auf Frage 13). Das Land Niedersachsen unterstützt seit dem Jahr 2008 in 24 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention das Personal mit jeweils einer zusätzlichen halben Stelle (siehe Vorbemerkung). 4
5 Zusätzlich wird bei der NLS die Stelle einer Glücksspielsuchtreferentin gefördert, die koordinierende Aufgabe in der Fragestellung für die Fachstellen übernimmt und das Thema fachlich fortentwickelt (siehe ebenfalls Vorbemerkung). Durch die NLS wurde ein Manual zur Glücksspielsuchtprävention (BAGS) entwickelt. BAGS steht für BAusteine zur GlücksspielSuchtprävention und richtet sich an pädagogisch Verantwortliche für Jugendliche und junge Erwachsene in Schule und Freizeit. Weiterhin dient eine Vielzahl unterschiedlicher Präventionsangebote durch die Fachstellen der Aufklärung über die Risiken und Gefahren von Glücksspielen sowie der Information über das neu geschaffene Angebot speziell für gefährdete oder pathologische Glücksspielerinnen und -spieler. Jährlich werden mehr als Präventionsangebote durch die NLS geplant, konzipiert und verwirklicht. Eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit über Presse, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen sowie Aktionstage unterstützen das Präventionskonzept (siehe Vorbemerkung). Zu 6: Aufgrund der vielfältigen Präventionsbemühungen ist eine größere Kenntnis, Aufmerksamkeit und Sensibilität in der Bevölkerung für die mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren festzustellen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 7 und 8: Alle Präventions-, Beratungs-, Betreuungs- bzw. Nachsorgemaßnahmen im Rahmen der Glücksspielsucht richten sich an alle Bevölkerungsgruppen. Sie sind mit jeweiligen spezifischen Ansprachen und individuellen Zugangswegen auszustatten. Um Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen für dieses Problemfeld zu sensibilisieren und zu informieren, ist die Unterstützung der Migrantenorganisationen erforderlich. Ihnen obliegt die Aufgabe des Aufklärers und Multiplikators, aber auch des Vermittlers und nicht zuletzt treten sie als Sprachrohr der hier lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auf. In diesen Kontext fügt sich die Förderrichtlinie des Landes zur Suchtbekämpfung vom , auf deren Grundlage die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention bei ihrer Arbeit das gesamte Präventions- und Hilfesystem nutzen und darauf hinwirken, dass Kranke und Gefährdete rechtzeitig die Angebote des Rehabilitations- und Gesundheitssystems in Anspruch nehmen. Sie arbeiten mit allen für die Aufgabenerfüllung relevanten Institutionen, Gruppen und Personen suchtmittelübergreifend zusammen, wobei die Angebote - auch für Menschen mit Migrationshintergrund - entsprechend der regional durchaus unterschiedlichen Schwerpunktsetzung mit dem Ziel der Verbesserung des Zugangs zum deutschen Gesundheitssystem ausgerichtet werden. So wurde kürzlich seitens des Landes Niedersachsen eine russischsprachige Beratungshotline eingerichtet sowie auf unterschiedlichen Fortbildungen für Menschen mit Migrationshintergrund auf das neue Präventionsund Beratungsanbot hingewiesen. Eine Notwendigkeit, Maßnahmen gegen die Glücksspielsucht speziell und ausschließlich für Migrantinnen und Migranten zu ergreifen, wird von der Landesregierung nicht gesehen. Zu 9: Wettvermittlungsstellen sind grundsätzlich im Rahmen bestehender Erlaubnisse zulässig. Zu 10: Erkenntnisse über regelmäßige Kontrollen in Wettbüros liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 11: Als Sucht fördernde Kriterien des internetgestützten Glücksspiels gelten u. a.: allzeitige Verfügbarkeit (sieben Tage die Woche mit 24 Stunden pro Tag), Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und bargeldloser Zahlungsverkehr (Dyckmans, M. (2011): Aktuelles zur Spielsucht aus Sicht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. In: Zs SUCHT, 57 (4), 2011, S. 290, Huber Verlag). Laut Auskunft der NLS gibt es derzeit im Internet rund Websites, die Glücksspielangebote zur Verfügung stellen. Eine Besonderheit stellen sogenannte Trainingsspielseiten dar. 5
6 Konkrete Erkenntnisse über die Nutzung von Onlineportalen für Glücksspiele durch die niedersächsische Bevölkerung liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 12: Der Ergebnisbericht vom Januar 2012 Glückspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland - Ergebnisse aus drei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen 2007, 2009 und 2011 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), in der Personen der 16- bis 65-jährigen Bevölkerung in Deutschland repräsentativ befragt wurden, macht auch Aussagen zum Spielort bzw. zum Bezugsweg für Glücksspiele. Grundsätzlich sind die Ergebnisse schwierig zu bewerten. Die Studie gibt den Anteil des Internets als Spielort bzw. Bezugsweg für 2011 mit 3,7 % für alle Glücksspielformen im Zeitraum von zwölf Monaten an. Casinospiele im Internet, die illegal sind, werden insbesondere von der Altersgruppe der 20- bis 35-jährigen Männer wahrgenommen (BZgA Ergebnisbericht Januar 2912, a. a. O., S. 56 und 79). Auch die großangelegte PAGE-Studie der Universitäten Greiswald und Lübeck aus 2011 kommt bei der Bewertung des Zugangswegs zum Glücksspiel zu einem ähnlichen Ergebnis. Bezogen auf alle Personen mit mindestens einmaliger Nutzung des jeweiligen Glücksspiels stellen Annahmestellen für die Mehrzahl der Angebote den am häufigsten genannten Zugangsweg dar.... Bei Probanden mit Nutzung des Angebotes in den letzten 12 Monaten hat das Internet als Zugangsweg mit Raten von mehr als 10 % eine substanzielle Bedeutung für riskante Börsenspekulationen, andere Sportwetten, Keno, Poker und Oddset (des Deutschen Lotto und Totoblocks) (Meyer, Ch.; Rumpf, H.-J. u. a. (2011): Pathologisches Glückspielen und Epidemiologie (PAGE): Entstehung, Komorbidität, Remission und Behandlung. Endbericht an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport. Vorläufige Fassung vom , S. 51 bis 53). Die Gruppe der Spielerinnen und Spieler, die Onlineportale zum Glücksspiel nutzen, wird ansonsten nicht weiter beschrieben. Zu 13: Die Liberalisierung des Sportwettenmarkts trägt zur Kanalisierung des Glücksspiels bei. Eine zu repressive Ausrichtung oder ein vollständiges Verbot von Sportwetten hätte den negativen Nebeneffekt des Auf- bzw. Ausbaus des illegalen Sportwettenmarkts zur Folge. Die Implementierung von Sozialkonzepten, die insbesondere der Suchtprävention dienen, in die Sportwettkonzessionen trägt zur Eindämmung der Glücksspielsucht bei. Die Anforderungen an Sportwettkonzessionäre sehen u. a. vor, dass der zukünftige Konzessionär ein schlüssiges Konzept vorlegt, mit welchen Maßnahmen er den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorbeugen will und wie diese behoben werden sollen (Teil A des Sozialkonzeptes - sozialschädliche Aspekte: Vorbeugung und Behebung). Der Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss im Konzept die vorgesehenen Maßnahmen zur Suchtprävention sowie die Maßnahmen zur Verhinderung von Spielsucht beschreiben: Maßnahmen zur Aufklärung und Schärfung des Problembewusstseins (Zugang und Umfang von Informationsmaterial und -veranstaltungen), Maßnahmen zur Früherkennung von potenziell Suchtgefährdeten (Technische Vorkehrungen zur Identifizierung problematischen Spielverhaltens, Beobachtung des Spielverhaltens, Clustering der Spielerinnen und Spieler in verschiedenen Risikoklassen - niedrige bis hohe Suchtgefahr etc.), Umgang mit Betroffenen (gegebenenfalls Benennung etwaiger Kooperationen mit Spielsuchtverbänden, anbieterunabhängigen Beratungseinrichtungen und Forschungsstellen), Darstellung der Maßnahmen bei Vorliegen von Ansatzpunkten für problematisches Spielverhalten (Ansprache, Warnung, Spielpausen, zeitweise oder dauerhafte Kontosperrung, Einsatz von speziell geschulten Beschäftigten etc.). Das Sozialkonzept ist zu evaluieren und fortzuschreiben. 6
7 Zu 14: Bei den Sportwetten könnte die Vergabe von Konzessionen zu einer stärkeren Kanalisierung des unregulierten Markts führen. Da die Konzessionierung von Sportwettenanbietern noch nicht abgeschlossen ist, ist noch nicht absehbar, wie die Liberalisierung die konkrete Einnahmesituation des Landes verändern wird. Zu 15: Spielhallen: Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Glücksspiel vom bereits weitreichende Einschränkungen für das gewerbliche Glücksspiel in Spielhallen eingeführt. Durch dieses Gesetz ist der GlüStV unmittelbar geltendes Recht in Niedersachsen geworden. Der GlüStV beinhaltet für die Zulassung und den Betrieb von Spielhallen zahlreiche Vorgaben, die auch von den Betreibern bestehender Spielhallen spätestens bis zum umzusetzen sind: Der Betrieb einer Spielhalle bedarf neben der gewerberechtlichen Erlaubnis auch einer Erlaubnis nach dem GlüStV. Diese Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Spielhalle nicht den Zielen des GlüStV zuwiderläuft. Zwischen den Spielhallen muss ein Mindestabstand von 100 Metern bestehen, den die Gemeinden auf bis zu 50 Meter reduzieren bzw. bis zu 500 Metern erhöhen können. Spielhallen- Mehrfachkomplexe sind verboten. Bestehende Mehrfachkomplexe sind spätestens bis zum zurückzubauen. Die äußere Gestaltung einer Spielhalle darf keine Anreize für den Spielbetrieb auslösen. Die Spielhallen sind ausnahmslos für drei Stunden täglich zu schließen. Darüber hinaus sind den Spielhallenbetreibern neue Pflichten auferlegt, wie z. B. zur Entwicklung von Sozialkonzepten, zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Aufklärung der Spielerinnen und Spieler über die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Risiken des gewerblichen Automatenspiels. Ob weitergehender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird zu entscheiden sein, sobald sich aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorbereiteten Novellierung der Spielverordnung abzeichnet, in welchem Umfang die Gefahren des gewerblichen Spiels durch verordnungsrechtliche Restriktionen gemindert werden. Für das Recht am Automaten ist nach wie vor der Bundesgesetzgeber bzw. -verordnungsgeber zuständig. Im Übrigen: Grundsätzlich hält die Landesregierung die mit dem GlüStV getroffenen Maßnahmen derzeit für ausreichend. Aygül Özkan (Ausgegeben am ) 7
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