Technischer Bericht Über die Gebietserschliessungen mit Situationen zu den Erschliessungsplänen und Massnahmenblätter

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1 Projekt-Nr: Projekt: Über die Gebietserschliessungen mit Situationen zu den Erschliessungsplänen und Massnahmenblätter Vom Gemeinderat beschlossen am 8. Oktober 2012 Patrik Affentranger Projektleiter Ort, Datum Dagmersellen, Unterschrift

2 Seite 2 / 11 Änderungsverzeichnis Version: Datum: Autor: Bemerkung: März 2010 PA Erstfassung März 2010 PA Ergänzungen aufgrund Besprechung mit Urs Hodel und Hansueli Wyss, Gemeinde Egolzwil März 2012 PA Anpassungen Gebiete Weid und Allmend April März 2013 PA PA Anpassung Übersichtsplan / Zone Weid Anpassung Übersichtsplan / Zone Weid Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung / Auftrag Funktion und Inhalt des Erschliessungsrichtplanes Grundlagen Annahmen für die Kostenschätzungen und Kostenaufteilungen Erläuterungen zu den Teilgebieten Teilgebiet Grossmatt Teilgebiet Allmend Teilgebiet Weid Teilgebiet Moosmatt Anhang: Situationen mit Massnahmenblätter... 11

3 Seite 3 / Einleitung / Auftrag Als Grundsatz hält 40 Absätze 1 und 2 PBG fest: Der kommunale Erschliessungsrichtplan enthält die Gemeinde- und die Privatstrassen, die Fussund die Radwege, die Anschlussgeleise sowie die Energie-, die Frischwasser- und die Abwasseranlagen, die schon bestehen oder zur Erschliessung der Bauzonen erforderlich sind. Er bezeichnet die Erschliessungsanlagen, welche die Gemeinde oder die besonders bezeichneten Erschliessungsträger zu erstellen, auszubauen, zu ersetzen oder für den öffentlichen Gebrauch zu bestimmen haben und nennt insbesondere den Zeitraum, während dessen die dazu erforderlichen Massnahmen zu treffen sind sowie die dafür mutmasslich anfallenden Kosten. Ziel des Erschliessungsrichtplans ist eine behördenverbindliche Festlegung aller zur Erschliessung der Bauzonen erforderlichen Erschliessungsmassnahmen, soweit für die Gemeinde oder für die von ihr besonders bezeichneten Erschliessungsträger eine Erschliessungspflicht besteht. Mit dem Erschliessungsrichtplan gibt die Gemeinde somit auch eine Abgrenzung zwischen öffentlicher und privater Erschliessung vor. Der Erschliessungsrichtplan ist auf die jeweils geltende Nutzungsplanung abzustimmen. Für die im Erschliessungsrichtplan enthaltenen Massnahmen sind Prioritäten und Realisierungsfristen festzulegen und eine grobe Kostenschätzung anzugeben. Das Instrument des Erschliessungsrichtplans dient demnach auch dazu, die finanziellen Folgen der Zonenplanung hinsichtlich der Erschliessung aufzuzeigen. Namentlich bei Zonenplanänderungen ergibt sich aus dem Erschliessungsrichtplan für die Gemeinden die Verpflichtung, sich gleichzeitig auch Klarheit über die damit verbundenen Kosten für die zusätzlichen Erschliessungsmassnahmen zu geben und diesen Aspekt beim Entscheid über Planänderungen in besonderer Weise in die Beurteilung einzubeziehen. Dem Erschliessungsrichtplan gemäss 40 PBG kommt neu auch die Funktion des in Artikel 19 RPG geforderten Erschliessungsprogramms zu. Damit soll den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern einerseits Aufschluss über den Zeitpunkt der Erschliessung ihres Baulandes gegeben werden; anderseits erhalten sie einen Anspruch auf Privaterschliessung oder Kostenbevorschussung, falls das Gemeinwesen seiner Erstellungspflicht gemäss Erschliessungsprogramm nicht nachkommt ( 41 PBG). Der Erschliessungsrichtplan der Gemeinde Egolzwil besteht aus dem vorliegenden Teilerschliessungsrichtplan Gebietserschliessung. Er befasst sich einerseits mit denjenigen Baugebieten, die in der Ortsplanungsrevision neu eingezont werden sollen, andererseits mit einigen Gebieten, die bereits zu den rechtskräftigen Bauzonen gehören, aber noch nicht erschlossen sind (vgl. Übersichtsplan).

4 Seite 4 / Funktion und Inhalt des Erschliessungsrichtplanes Die Festlegungen bei den Neueinzonungen im vorliegenden Richtplan beruhen auf Überbauungsund Erschliessungskonzepten. 2.1 Grundlagen Grundlagen für die Erschliessungsplanung in den Teilgebieten (Neueinzonungen) sind die im Auftrag der Grundeigentümer erarbeiteten Überbauungs- und Erschliessungskonzepte. Diese sind jedoch nicht für alle Teilgebiete vollständig vorhanden. Die konzeptionellen Lösungen der Siedlungsentwässerung und allfällige Probleme mit dem übergeordneten Leitungsnetz wurden mit dem GEP abgeglichen. Die Wasserversorgungsplanung erfolgte aufgrund bereits früher angestellter Überlegungen und wurde im Rahmen des GWP nochmals überprüft. 2.2 Annahmen für die Kostenschätzungen und Kostenaufteilungen Die Schätzung der Kosten von Strassenbau, Siedlungsentwässerung und Wasserversorgung basieren auf Erfahrungszahlen, soweit nicht genauere Planungsstudien vorliegen. Bei der Kostenaufteilung für die Erstellung der neuen öffentlichen Fusswege geht man von der Annahme aus, dass die Baukosten von den Privaten getragen werden müssen. Von einzelnen Ausnahmen in besonderen Situationen davon abgesehen. Zu beachten ist, dass die Kostenangaben in den Tabellen im Anhang nicht dem vollen Umfang der für die Erschliessung zu erwartenden Kosten entsprechen. Da die Projekte der arealinternen Feinerschliessungen noch nicht vorliegen, können dazu auch keine Kostenangaben gemacht werden. Diese Kosten entfallen jedoch ohnehin auf die Privaten. Die Erschliessungskosten, die von der öffentliche Hand zu tragen sind, werden vollständig aufgeführt, soweit sie direkt mit den Teilgebietserschliessungen zusammenhängen. Alle Kostenangaben beinhalten nur die Baukosten und haben eine Genauigkeit von +/- 25%.

5 Seite 5 / Erläuterungen zu den Teilgebieten 3.1 Teilgebiet Grossmatt Das Gebiet Grossmatt ist als Bauzone ausgeschieden. Sie ist der Arbeitszone zugeteilt. Publikumsintensive Nutzungen sowie Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, die ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen erzeugen, sind ausgeschlossen. Generell kann ausgesagt werden, dass in Arbeits- und Industriezonen eine generelle Aussage zu den Erschliessungskosten stark abhängig ist von den anzusiedelnden Betrieben und deren Grösse. Daher ist die entsprechende Auflistung auf dem massnahmenblatt sehr vage und mit entsprechender Vorsicht zu interpretieren. Strasse Die Erschliessung der Arbeitszone erfolgt über die Wellbergstrasse (Gemeindestrasse, Gemeinde Nebikon!). Die direkte Erschliessung ab der Kantonsstrasse K11 ist aufgrund deren hohen Belastung und der bereits zahlreich vorhandenen Einfahrten praktisch ausgeschlossen. Wiederum ist hier die mögliche Verkehrsbelastung massgebend und muss in jedem Fall vorgängig bei der entsprechenden Dienststelle abgeklärt und geprüft werden (Verfahren einer Vorabklärung). Siedlungsentwässerung Schmutzabwasser: Es bestehen grundsätzlich zwei Anschlussmöglichkeiten an das öffentliche Kanalisationsnetz. Die eine in nördlicher Richtung zum Kreisel hin (Gemeinde Nebikon), die zweite in westlicher Richtung an die bestehende HSK-Ableitung des ARA-Verbandes (Gemeinde Nebikon). Je nach Höhenlage der neu zu erstellenden Bauten muss das Schmutzabwasser in die entsprechenden Richtungen gepumpt werden (interne, private Erschliessung). Abfluss des Schmutzabwassers im Freispiegel ist unter Umständen auch möglich. Die Gemeinde beteiligt sich an die Erstellungskosten bis in das entsprechende Baugebiet. Reinabwasser: Das anfallende Reinabwasser kann vor Ort versickert werden. Zu beachten gilt, dass die Bestimmungen zum Gewässerschutz in Arbeitszonen einzuhalten sind (Bewilligungsinstanz ist die kantonale Dienststelle). Wasserversorgung Das im Jahre 2002 für das Gebiet erarbeitete Löschwasserkonzept der Gemeinden Nebikon, Egolzwil und Schötz sieht vor, eine neue Transportleitung NW 150 zu erstellen. Diese führt ab der K11 (Einmünder Güterstrasse) entlang der heutigen südwestlichen Zonengrenze (Wellbergstrasse) bis zum Einmünder Fröscheren in der Gemeinde Nebikon. Für den Brandschutz ist im Gebiet ein Hydrant neu zu erstellen.

6 Seite 6 / 11 Wiederum muss hier, je nach Ansiedelung eines Betriebes die Versorgungssicherheit entsprechend überprüft werden. Ebenso ist der Kostenteiler bei einer Realisierung zwischen den verschiedenen Partner grundsätzlich zu definieren.

7 Seite 7 / Teilgebiet Allmend Das Gebiet Allmend wird neu eingezont. Es wird eine separate Wohnzone Allmend (W-AL-1/2) ausgeschieden. Über das Gebiet wurde ein Bebauungskonzept erstellt. Strasse Die geplanten Einfamilienhäuser (W-AL2) werden direkt ab der Panoramastrasse (Gemeindestrasse 2. Klasse) verkehrstechnisch erschlossen. Die Mehrfamilienhäuser werden ab der heutigen Allmendstrasse (Privatstrasse Güterstrasse) mit kurzen Stichstrassen erschlossen. Grundsätzlich sind die Verkehrsträger bestehend und erstellt. Ziel ist es die Allmendstrasse als Gemeindestrasse 2. Klasse einzureihen (ab dem obersten Baukörper gar als Gemeindestrasse 3. Klasse) und ins Gemeindeeigentum zu überführen (Bauzonenerweiterung). Die Allmendstrasse ist auf die künftigen Begebenheiten auszubauen und entsprechend zu verbreitern. Die Kosten sind gemäss gültigem Strassenreglement unter den Beteiligten aufzuteilen (Perimeter). Fussweg Im Neubaugebiet Allmend sind gemäss Bebauungskonzept diverse Fusswegverbindungen vorgesehen. Gemäss Fusswegrichtplan ist eine direkte Verbindung zwischen Allmendstrasse und Panoramastrasse vorgesehen. Siedlungsentwässerung Da das Gebiet noch nicht im GEP ausgeschieden worden war, musste eine Überprüfung der Kapazitäten der unterliegenden Ableitungen erfolgen. Diese sind generell in genügendem Mass vorhanden und dürften zu keinen Problemen führen. Zu berücksichtigen gilt beim Reinabwasser dass die Retentionsleistung auf 10 l/s pro ha ausgelegt ist und diese strikte einzuhalten ist. Schmutzabwasser: Das anfallende Schmutzabwasser kann an das bestehende öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen werden. Reinabwasser: An Hanglagen ist einen Versickerung von Regenabwasser nicht zu empfehlen. Daher ist das anfallende Regenabwasser zwingend retentiert abzuleiten. Es sind zentrale (grössere, zusammenhängende Baukörper) oder dezentrale (kleinere, autonome Baukörper) Retentionsanlagen möglich.

8 Seite 8 / 11 Wasserversorgung Eine geeignete Versorgung mit Trink- und Löschwasser sieht vor, eine neue Verbundleitung entlang der Panoramastrasse einzulegen. Ab dieser können dann die verschiedenen Bauten mit Frischwasser versorgt werden. Für den Löschwasserschutz muss mindestens ein neuer Hydrant vorgesehen werden. Im gesamten Gebiet muss bei den Neubauten aufgrund der geringen Höhendifferenz zum Reservoir Allmend mit Druckerhöhungsanlagen (Private Hausinstallation) gerechnet werden. In diesem Zusammenhang wird noch die Erstellung einer Zentralen Druckerhöhungsanlage geprüft.

9 Seite 9 / Teilgebiet Weid Das Gebiet Weid wird neu eingezont. Diese wird in die Wohnzone B (W-B) mit Gestaltungsplanpflicht eingeteilt. Strasse Die Erschliessung der Bauzone erfolgt von Egolzwil her zum einen ab den heutigen Privatstrassen Haldenweg und Engelbergstrasse und zum anderen über das Gemeindegebiet Wauwil (Gemeindestrasse 3. Klasse). Die entsprechende Anfrage an die Gemeinde Wauwil ist erfolgt. Die zu erstellenden Erschliessungsstrassen sind allesamt als Private Feinerschliessungen einzustufen. Fussweg Im Gebiet sind gemäss Bebauungskonzept und Richtplan diverse Fusswegverbindungen von Nord nach Süd (Engelbergstrasse Kirche) und Ost nach West (Steinacher Gemeinde Wauwil) vorgesehen. Siedlungsentwässerung Da das Gebiet noch nicht im GEP ausgeschieden worden war, musste eine Überprüfung der Kapazitäten der unterliegenden Ableitungen erfolgen. Diese sind generell in genügendem Mass vorhanden und dürften zu keinen Problemen führen. Zu berücksichtigen gilt beim Reinabwasser, dass die Retentionsleistung auf 10 l/s pro ha ausgelegt ist und diese strikte einzuhalten ist. Schmutzabwasser: Das anfallende Schmutzabwasser kann an das bestehende öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen werden. Reinabwasser: An Hanglagen ist eine Versickerung von Regenabwasser nicht zu empfehlen. Daher ist das anfallende Regenabwasser zwingend retentiert abzuleiten. Es sind zentrale (grössere, zusammenhängende Baukörper) oder dezentrale (kleinere, autonome Baukörper) Retentionsanlagen möglich. Wasserversorgung Die Trink- und Löschwasserversorgung des Gebietes ist ausreichend vorhanden.

10 Seite 10 / Teilgebiet Moosmatt Das Gebiet Moosmatt ist als Bauzone ausgeschieden und ist der Kernzone zugeteilt. Sie ist Gestaltungsplanpflichtig. (Anmerkung: ein bestehender, bewilligter Gestaltungsplan ist in der Zwischenzeit abgelaufen.) Strasse Die verkehrstechnische Erschliessung des Gebietes kann über die Privatstrasse Moosmatt (Zufahrt über Gemeindestrasse Kleine Moosstrasse ) oder Dorfchärn erfolgen. Eine direkte Erschliessung ab der Kleinen Moosstrasse ist nur erschwert möglich. Die bestehenden Rein- und Schmutzabwasserleitungen in diesem Bereich liegen sehr hoch und eine Verlegung derer ist umfangreich und kostspielig. Fussweg Gemäss Fusswegrichtplan ist eine Verbindung ab der Moosmattstrasse in nördlicher Richtung vorgesehen. Siedlungsentwässerung Generell ist für die Erschliessung der Siedlungsentwässerung nur mit internen Kosten zu rechnen, da das Gebiet bereits vollständig erschlossen ist. Schmutzabwasser: Das Schmutzabwasser wird an die bestehende Mischabwasserkanalisation entlang dem SBB- Trasse angeschlossen. Reinabwasser: Das anfallende Reinabwasser muss retentiert an die bestehende Reinabwasserleitung (oder den Entwässerungsgraben) angeschlossen werden. Eine Versickerung ist laut GEP nicht möglich. Wasserversorgung Die Trink- und Löschwasserversorgung des Gebietes Moosmatt ist ausreichend vorhanden.

11 Seite 11 / 11 Anhang: Situationen mit Massnahmenblätter

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