Gemäss Art. 1 der Geschäftsordnung laden wir Sie zu einer Sitzung des Gemeindeparlamentes ein auf

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1 GEMEINDERAT An die Mitglieder des Gemeindeparlamentes und an die Mitglieder des Gemeinderates Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss Art. 1 der Geschäftsordnung laden wir Sie zu einer Sitzung des Gemeindeparlamentes ein auf Donnerstag, 18. Juni 2015, 19:00 Uhr, Rathaus Saal Traktanden 1. Eröffnung der Sitzung durch den Alterspräsidenten / Genehmigung der Traktandenliste 2. Konstituierung 2.1. Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin 2.2. Wahl des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin 2.3. Wahl von 2 Stimmenzählenden des Gemeindeparlaments 3. Wahl von 7 Mitgliedern der Kommission zur Vorberatung der Voranschläge, der Geschäftsberichte und der Rechnungen 4. Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin der Kommission zur Vorberatung der Voranschläge, der Geschäftsberichte und der Rechnungen 5. Wahl von 5 Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission 6. Wahl von 2 Ersatzmitgliedern der Rechnungsprüfungskommission 7. Wahl von 14 Mitgliedern des Wahlbüros 8. Einbürgerungen 8.1. BALIJA, Xhavit, 1969, kosovarischer Staatsangehöriger, mit Familie 8.2. CARBONE, Giancarlo, 1959, italienischer Staatsangehöriger 8.3. MORINA, Ardian, 1985, kosovarischer Staatsangehöriger, mit Familie 8.4. NUREDINI, Aladin, 1993, mazedonischer Staatsangehöriger 8.5. NUREDINI, Mevludin, 1997, mazedonischer Staatsangehöriger 8.6. ROSSETTI, Vito, 1949, italienischer Staatsangehöriger, mit Ehefrau 8.7. SPEZIALE, Bruno, 1961, italienischer Staatsangehöriger 8.8. MATIC, Milijana, 1958, serbische Staatsangehörige 9. Zonenplanänderung / Umzonung des bisher zur Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gehörenden Teils von Parzelle Nr. 1944, Egelseestrasse, in die Wohnzone für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser in Hanglage (W2ERH) 10. Verschiedenes Die Mitglieder des Gemeindeparlamentes sind eingeladen, mündliche Anfragen gemäss Artikel 38 der Geschäftsordnung bis spätestens am Montag, 15. Juni 2015, bei der Gemeindekanzlei einzureichen.

2 GEMEINDERAT WEINFELDEN Der Gemeindepräsident: Max Vögeli Der Gemeindeschreiber: Reto Marty Weinfelden, 2. Juni 2015 Wahlvorschläge folgen 8 Botschaften für Einbürgerungen (nur an die gewählten Mitglieder des Parlamentes sowie an die Mitglieder des Gemeinderates) Botschaft Änderung des Zonenplans Parzelle Nr Egelseestrasse Nächste Sitzungen: , ,

3 GEMEINDERAT Zonenplanänderung Umzonung des bisher zur Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gehörenden Teils von Parzelle Nr. 1944, Egelseestrasse, in die Wohnzone für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser in Hanglage (W2ERH) Der Gemeinderat an das Gemeindeparlament Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die Primarschule plant den Neubau eines Schulhauses im Westen von Weinfelden. Dieses soll die Anlage in der Schwärzi ersetzen. Für diesen Neubau wird der Grossteil der früheren Parzelle Nr beansprucht. Dieses Grundstück (neu Parzelle Nr. 5016) gehört hauptsächlich der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen an. Im Ostteil, entlang der Maienrainstrasse, ist eine Teilfläche der Freihaltezone zugewiesen. Der Nordteil behält die bisherige Parzellen-Nummer 1944 und weist eine Fläche von m 2 auf. Für diese Parzelle resp. die der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugehörige Teilfläche von ca m 2 beantragt Grundeigentümer Walter Keller eine Zonenplanänderung. Die Teilfläche Freihaltezone (ca. 550 m 2 ) ist von diesem Vorhaben nicht berührt. 1. Ausgangslage Der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugehörige Flächen sind dann zu überprüfen, wenn die geplante öffentliche Nutzung solche Flächen nicht beansprucht. Diese Voraussetzung ist für diese Teilfläche vorliegend zweifellos erfüllt. Die Absicht des Grundeigentümers, die nicht für den Schulhaus-Neubau und dessen Reserven beanspruchten Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen, ist nachvollziehbar. 2. bisherige Schritte Gemeinde und Grundeigentümer waren sich einig, die Umzonung dann anzugehen, wenn bezüglich Schulhaus-Neubau Rechtssicherheit besteht. Im Zuge der Planung der Langsamverkehr-Verbindungen zum neuen Schulhaus zeigte sich, dass auch die Auflage des Erschliessungsprojektes gemäss Gestaltungsplan Nr. 75 Maienrain Nord abgewartet wird. Einerseits wird damit weitere Rechtssicherheit bezüglich Schulhaus-Neubau und nötige ergänzende Projekte geschaffen. Andererseits lag der zuständigen Kommission Orts- und Zonenplanung daran, nicht weitere neue EFH-Flächen zu schaffen, solange die Erschliessung der direkt angrenzenden, bereits eingezonten Flächen nicht gesichert ist.

4 Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat stimmte der Zonenplanänderung deshalb an der Sitzung vom 17. März 2015 zu. 3. Eignung, neue Zonierung, übergeordnete Ziele Die nördlich an Parzelle Nr angrenzenden Flächen gehören zur Wohnzone für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser in Hanglage (W2ERH). Zur gleichen Zone gehören die Flächen östlich der Maienrainstrasse. Im Westen liegen die Flächen in der Landwirtschaftszone (Richtplangebiet), im Süden grenzt die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen an. Folglich drängt sich die W2ERH auf. So ist zu erreichen, dass eine neue Bebauung in vergleichbarer Dichte realisiert wird wie die nördlich angrenzenden EFH-Bauten. Aufgrund der Topografie sind die umzuzonenden Flächen der Parzelle Nr für eine Bebauung mit Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäusern geeignet. Die Fläche weist eine Tiefe von rund 31 m auf. Darin können problemlos nicht nur zonenkonforme Neubauten, sondern auch die nötigen Verkehrsanlagen realisiert werden. Die in der Freihaltezone verbleibende Fläche wird allenfalls von der Gemeinde übernommen. Sie würde damit Teil der Bachparzelle Chluppenbach bilden. Die von der Zonenplanänderung betroffenen Flächen befinden sich innerhalb des Siedlungsgebietes. Damit wird, nach Realisierung des Schulhaus-Neubaus, eine Lücke in der bestehenden Bebauung sinnvoll geschlossen. Gleichzeitig kann der bestehenden Nachfrage nach EFH-Bauland sinnvoll Rechnung getragen werden. 4. Erschliessung Folgende Eckpunkte für die Erschliessung wurden festgelegt: - Strassenerschliessung von Westen her (Egelseestrasse) mittels Stichstrasse am Südrand - Wendemöglichkeit im östlichen Bereich der Stichstrasse - allenfalls Fusswegverbindung ab Wendemöglichkeit zur Maienrainstrasse (abhängig vom Projekt Renaturierung Chluppenbach) - Erschliessung mit Werkleitungen nach Vorgaben der Technische Betriebe Weinfelden AG - Entwässerung: nach den Vorgaben Genereller Entwässerungsplan GEP Mit diesen Massnahmen wird die Baureife im Sinne von 72 PBG geschaffen. Zwischen Gemeinde und Grundeigentümer besteht Konsens, dass die Strassenerschliessung durch den Eigentümer nach den Vorgaben der Gemeinde realisiert wird. Die Strasse wird anschliessend durch die Gemeinde übernommen. Hierfür wird eine Erschliessungsvereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen. Für die neue Strasse ist eine öffentliche Auflage gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege erforderlich. Ein Gestaltungsplan ist damit nicht erforderlich. Die Konzeption entspricht auch dem Ziel, die Maienrainstrasse (Hauptzugang zum Schulhaus für den Langsamverkehr) nicht unnötig mit zusätzlichem Verkehr zu belasten. Zudem ist eine durchgehende Verbindung auf die Maienrainstrasse wegen der Freihaltezone und dem Chluppenbach keine valable Alternative. Seite 2

5 5. Umgebung, Umwelt Gemäss Gefahrenkarte besteht auf diesem Areal eine geringe Gefährdung (Überflutung). Im Ostteil, in der zur Freihaltezone gehörenden Fläche, ist die Renaturierung des Chluppenbachs geplant. Ein Projekt ist in Arbeit. Damit wird auch eine Verbesserung der Hochwassersicherheit tiefer gelegener Flächen erreicht. Die Freihaltezone kann ihre Funktion Gliederung des Siedlungsgebietes weiterhin in idealer Weise wahrnehmen. Der Baulinienplan Nr. 99 Chluppenbach (DBU Nr. 84 vom ) berührt die zur Umzonung vorgesehene Fläche nicht. 6. Sicherung Verfügbarkeit, Mehrwertabgabe Gemäss 71 PBG kann die Gemeinde zur Sicherstellung der Verfügbarkeit des Baulandes mit den betroffenen Grundeigentümern vertragliche Regelungen treffen. Diese Regelungen sind im Grundbuch anzumerken. Damit soll aktiv die Baulandhortung vermieden werden. Praxisgemäss verlangt das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (Genehmigungsinstanz der Zonenplanänderung) den Nachweis, dass die Gemeinde entsprechende Anstrengungen unternommen hat. Hierfür wurde ein Kaufsrechtsvertrag mit 10-jähriger Dauer vom Gemeinderat bereits genehmigt. Angestrebt wird die Beurkundung dieses Vertrags vor dem Entscheid des Parlaments über die Zonenplanänderung. Bei der Zuweisung von Boden von öffentlichen Zonen zu übrigen Bauzonen fällt gemäss 63 PBG die Mehrwertabgabe an. Sie beträgt 20 % des Bodenmehrwertes. Der Mehrwert wird durch eine amtliche Liegenschaftenschätzung bestimmt. Die Hälfte des Ertrags steht dem Kanton, die andere der Gemeinde zu. Er ist zweckgebunden zu verwenden ( 66 PBG). Bei der vorliegenden Zonenplanänderung fällt zweifellos die Mehrwertabgabe an. 7. Zusammenfassung Die Flächen der öffentlichen Zone auf Parzelle Nr werden für den Schulhaus-Neubau nicht benötigt. Sie sollen der gleichen Zone zugewiesen werden wie die angrenzenden Flächen des Baugebietes. Dank der Lage innerhalb des weitgehend überbauten Siedlungsgebietes ist keine Zäsur in der Landschaft zu erwarten. Vielmehr kann eine innere Reserve im Siedlungsgebiet einer zweckmässigen Überbauung zugeführt werden. Bezüglich Topographie sind die Flächen zur Überbauung gemäss den Vorgaben der W2ERH-Zone geeignet. Auf einen Gestaltungsplan kann wegen der einfach realisierbaren Erschliessung verzichtet werden. Das nun vorliegende Resultat entspricht dem Ergebnis eines kooperativen Prozesses zwischen Grundeigentümer und Gemeinde. Die öffentliche Auflage der Zonenplanänderung dauert vom 8. bis 28. Mai Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Die Inkraftsetzung der Zonenplanänderung soll gleichzeitig mit der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau erfolgen. Seite 3

6 Antrag Es sei die Zonenplanänderung des bisher zur Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gehörenden Teils von Parzelle Nr in die Wohnzone für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser in Hanglage W2ERH zu bewilligen. GEMEINDERAT WEINFELDEN Der Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber: Max Vögeli Reto Marty Weinfelden, 12. Mai 2015 Beilage: Plan Zonenplanänderung Maienrain-/Egelseestrasse Seite 4

7 KANTON THURGAU GEMEINDE WEINFELDEN Rechtsgültiger Zonenplan Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Zonenplanänderung Wohnzone für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser in Hanglage ZONENPLANÄNDERUNG Bettelbrünneliweg Bettelbrünneliweg Maienrain-/Egelseestrasse Parzelle Nr. 1944, Nordteil 1: Egelseestrasse Untere Weinbergstrasse Egelseestrasse Untere Weinbergstrasse Öffentliche Auflage:... Untersteht dem fakultativen Referendum gemäss 4 Abs. 2 PGB Vom Gemeinderat beschlossen am :... Der Gemeindeammann: Max Vögeli Der Gemeindeschreiber: Reto Marty Kantonale Genehmigung: DBU Entscheid Nr. vom Iifang 1944 Chluppebach 364 Maienrainstrasse Iifang 1944 Chluppebach 364 Maienrainstrasse

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