17. Wahlperiode. Vorsitzender Fabio Reinhardt stellt fest, dass im Rahmen der Aktuellen Viertelstunde keine Fragen vorlägen.

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1 Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit 55. Sitzung Beginn: Schluss: Vorsitz: Uhr Uhr Fabio Reinhardt (PIRATEN) Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Vorsitzender Fabio Reinhardt stellt fest, dass im Rahmen der Aktuellen Viertelstunde keine Fragen vorlägen. Dr. Alexander Dix (Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) teilt mit, dass man die Ergebnisse der 89. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder elektronisch bereitgestellt habe. Es seien acht Entschließungen gefasst worden, und zwar zu folgenden Themen: 1. Datenschutz nach Charlie Hebdo : Rechtsstaat und Grundrechte beweisen sich gerade in Zeiten terroristischer Bedrohung! 2. Datenschutzgrundverordnung darf keine Mogelpackung werden! 3. Verschlüsselung ohne Einschränkungen ermöglichen! 4. IT-Sicherheitsgesetz nicht ohne Datenschutz! 5. Nachbesserungen beim ehealth-gesetz und klare Regelungen zum Einsatz externer Dienstleister bei Berufsgeheimnisträgern erforderlich 6. Big Data zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung: Risiken und Nebenwirkungen beachten 7. Mindestlohngesetz und Datenschutz 8. Safe Harbor bietet keinen ausreichenden Schutz für den Datentransfer in die USA. Auf Nachfrage werde er die Entschließungen gern erläutern. Den Datenschutzbericht 2014 werde man dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses und dem Regierenden Bürgermeister übergeben und am der Presse vorstellen. Der Senat werde innerhalb von drei Monaten zu diesem Bericht Stellung nehmen, und danach werde der Bericht diesem Ausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt. Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) teilt mit, dass das Land Berlin in der vergangenen Woche wieder mit offiziellen Ständen auf der Cebit in Hannover vertreten ge- Redaktion: Dr. W. Burger, Tel bzw. quer

2 Seite 2 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 wesen sei. Dort habe dann auch die Sitzung des IT-Planungsrates unter dem Vorsitz des Landes Berlin stattgefunden mit dem Schwerpunkt Online-Transaktionen und Beförderung von deren Akzeptanz. Der Vorschlag, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um hierbei zu einer gemeinsamen Strategie zu kommen, sei angenommen worden. Vorsitzender Fabio Reinhardt stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlägen und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen sei. Punkt 2 der Tagesordnung Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Verordnung zur Einrichtung eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters VO-Nr. 17/089, Drucksache 17/0967 (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 0095 ITDat Thomas Birk (GRÜNE) fragt, ob die Arbeit mit dem zentralen elektronischen Personenstandsregister noch Probleme bereite. Sei das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsregister eingerichtet worden? Wie sei der Stand bei der Nacherfassung von Papierakten und im Umgang mit Sammelakten? Ferner bitte er um eine Erläuterung zu den Gebühren. Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) weist darauf hin, dass die Verordnung zur Einrichtung eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters VO-Nr. 17/089 am in Kraft getreten sei. Stefan Haake (SenInnSport) berichtet, dass nach den anfänglichen, auch zu erwartenden Problemen beim zentralen elektronischen Personenstandsregister mittlerweile eine Besserung eingetreten sei. Es gebe nicht mehr so viele Ausfallzeiten im System. Zwischen 2009 und Ende 2013 sei die elektronische Registerführung möglich, aber nicht verpflichtend gewesen. Die Erfassung dieser Bestände auf Ebene der Standesämter sei mittlerweile abgeschlossen. Es gebe jetzt Überlegungen, noch ältere Registereinträge in Papierform auch in das elektronische Register zu überführen. Dazu laufe bei SenInnSport ein Projekt unter dem Titel ProPstand 2, das sich auch mit anderen Fragen wie dem Sicherungsregister befasse. Thomas Birk (GRÜNE) hebt hervor, dass im Haushalt jährlich 1,5 Mio. Euro für die Weiterentwicklung der Reform des Personenstandswesens eingestellt seien, was wiederum mit der Entwicklung eines Fachverfahrens begründet worden sei. Hierzu bitte er um eine Erläuterung. Wie sei der Sachstand in Bezug auf das zentrale Sicherheitsregister? Wie würden die Daten gegenwärtig gesichert? Wie sei der Sachstand in Bezug auf die elektronische Sammelakte? Gebe es einheitliche Regelungen z. B. zum Inhalt einer solchen Sammelakte? Entgegen der Darstellung, dass das Überführen der Papierakten in das elektronische Register automatisch und ohne großen Aufwand erfolgt sei, sei es nach seinen Information in der Praxis doch sehr aufwendig gewesen. Hierzu bitte er auch um eine Erläuterung. Die Gebühren seien offenbar genauso hoch wie vor Einführung des elektronischen Personenstandsregisters. Warum seien diese Gebühren nicht gesenkt worden?

3 Seite 3 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 Alexander Morlang (PIRATEN) fragt, wie hoch derzeit die Ausfallzeiten bzw. die Verfügbarkeit nach Rechenzentrumsmaßstäben seien und welche konkreten Folgen die Nicht- Verfügbarkeit insbesondere für den Kunden habe. Stefan Haake (SenInnSport) erklärt, in Bezug auf das Sicherungsregister sehe er derzeit keinen Handlungsbedarf. Die Rechtsgrundlage für ein zentrales elektronisches Sicherungsregister sei in der vorgelegten Verordnung mit geregelt. Dieses Doppel für den Verlustfall müsse zeitgleich mit dem zentralen elektronischen Personenstandsregisters vorliegen, und das sei der Fall. Ihm lägen auch keine Informationen des IT-Verfahrensverantwortlichen dem LABO vor, dass es hierbei aktuell irgendwelche Probleme gebe. In der Verordnung habe man vorausschauend die Möglichkeit von elektronischen Sammelakten vorgesehen und eine entsprechende Rechtsgrundlage eingefügt. Zurzeit sei man allerdings von elektronischen Sammelakten weit entfernt, denn viele Fragen etwa der Umgang mit Originalurkunden seien noch offen. Das gelte auch für die anderen Bundesländer. Hinsichtlich der Projektgelder für ProPstand 2 und den konkreten Anmeldungen könne er wenig beitragen, weil er nicht Projektverantwortlicher hierfür sei. Man müsse zwischen den Übergangsbeurkundungen 2009 bis Ende 2013 und den Nacherfassungen von noch älteren Registereinträgen unterscheiden. Letztere könnten im Einzelfall von Standesbeamten nacherfasst werden, und das Projekt ProPStand 2 befasse sich mit der Frage, für welche Bereiche eine systematische Nacherfassung sinnvoll sei. Zu den Gebühren: Wesentliche Kosten entständen durch Rechtsprüfungen, Prüfungen ausländischen Rechts, internationale privatrechtliche oder namensrechtliche Fragen etc., und dieser Prüfaufwand habe sich durch die Umstellung auf elektronische Registerverfahren nicht geändert. Insofern beständen auch kaum Voraussetzungen für eine Verringerung der Gebühren. Die Verfahrensverfügbarkeit habe im Jahr 2014 bei 97,72 Prozent gelegen. Rechne man den Stand bis Mitte März 2015 auf das Jahr hoch, liege dieser Wert bei 99,4 Prozent. Das sei ein relativ guter Wert, aber dennoch arbeite man weiter an einer Verbesserung. Thomas Birk (GRÜNE) stellt fest, dass es somit in diesem Bereich hybride Akten gebe, weil man mit der Sammelakte noch eine Papierakte weiterführe. Insofern bestehe für die Mitarbeiter weiterhin ein doppelter Aufwand. Bestehe für die Mitarbeiter bei einem Systemausfall die Möglichkeit, sofort auf das Sicherungsregister zuzugreifen, oder diene dieses Sicherungsregister nur in einem allgemeinen Sinn zur Sicherung der Daten? Stefan Haake (SenInnSport) erklärt, das Sicherungsregister diene nur zur Sicherung der Daten und laufe sozusagen im Hintergrund. Der Standesbeamte könne nicht bei technischen Problemen darauf ausweichen. Die Sammelakten und die Registereinträge seien zwei getrennte Dinge, die im Personenstandsrecht des Bundes auch getrennt behandelt würden. Die Sammelakten speisten sich aus verschiedenen Daten, eingereichten Originalurkunden, die als Grundlage der Beurkundung dienten oder wichtig seien, um bestimmte Prozesse nachzuvollziehen. Damit seien sie sowohl rechtlich wie faktisch etwas anderes als die eigentlichen Registereinträge. Insofern sehe er nicht die Gefahr von Doppelungen oder Redundanzen. Vorsitzender Fabio Reinhardt stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt abgeschlossen sei.

4 Seite 4 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 Punkt 3 der Tagesordnung a) Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/1828 Open311 Offene und standardisierte Schnittstellen für das Berliner Online-Ordnungsamt b) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Optimierung der bezirklichen Ordnungsämter Stand der Weiterentwicklung (auf Antrag der Fraktion Die Linke) 0140 ITDat 0053 ITDat Vorsitzender Fabio Reinhardt teilt mit, dass zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/1828 ein gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Piratenfraktion vorliege (siehe Anlage zum Beschlussprotokoll). Alexander Morlang (PIRATEN) erklärt, der Open311-Standard sei ein international genutzter Standard für den geolokalisierten Zugriff zu Daten auch für Ordnungsämter und Ähnliches. Dieser Standard sei in den USA entwickelt worden, werde aber mittlerweile auch in Deutschland z. B. in Bonn genutzt. Mit diesem Standard sei es relativ einfach, vorhandene Applikationen, die darauf aufbauten, anzuwenden. Der ursprüngliche Antrag der Piratenfraktion habe darauf abgezielt, dass das Land Berlin diesen Standard implementiere. Staatssekretär Statzkowski habe schon einmal kurz mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei, und werde dies sicherlich noch ausführlich erläutern. Inwiefern sei es möglich, die vorhandenen Systeme auf Open311 zu erweitern und einen Abstraction Layer oder eine Zwischenschicht einzufügen, die es ermöglichten, mit den vorhandenen Datenverarbeitungsprogrammen zuzugreifen? Der gemeinsame Änderungsantrag fordere den Senat nun auf, zu prüfen, was es kosten würde, wie lange es dauern würde und wie aufwendig es wäre, zusätzliche Schnittstellen nach dem Open311-Standard bereitzustellen. Sven Kohlmeier (SPD) weist darauf hin, dass bereits eine Ausschreibung erfolgt sei und insofern die Forderung, den Open311-Standard zu implementieren, keinen Sinn mache. Staatssekretär Statzkowski könne sicherlich zum aktuellen Stand dieser Ausschreibung berichten. Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag fordere man nun dazu auf, die Möglichkeit der Implementierung dieses Standards zu prüfen. Uwe Doering (LINKE) erklärt, die Weiterentwicklung der Ordnungsämter zu leistungsstarken Serviceanbietern sei ein Schwerpunkt der Verwaltungsmodernisierung im letzten Jahrzehnt gewesen. Die Entwicklung und Bereitstellung eines Kundenfall- und Beschwerdemanagementsystems, das eigentlich schon 2012 bereitgestellt werden sollte, habe sich sehr verzögert. Auf der Cebit 2015 sei nun der Prototyp hierfür vorgestellt worden. Hierzu bitte er um eine Erläuterung. Zur Situation in den Ordnungsämtern: Gebe es aktuell eine Rahmenzielvereinbarung mit den Ordnungsämtern, und welche Ziele und Standards beinhalte diese gegebenenfalls? Gebe es ein IT-gestütztes Berichtswesen? Böten alle 12 Ordnungsämter einheitlich definierte Serviceleistungen an? Welche Probleme beständen in Bezug auf die personelle Ausstattung der Ord-

5 Seite 5 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 nungsämter Stichwort Eingruppierungen? Warum hätten die Bezirke Charlottenburg- Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Pankow noch nicht den einheitlichen Internetauftritt? Sei eine Zusammenarbeit der Ordnungsämter mit stadtteilbezogenen Gremien in allen Bezirken realisiert worden? Zum Antrags- und Anliegenmanagementsystem: In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Baum vom teile SenInnSport mit: Die Verarbeitungslogik des Verfahrens erlaubt die weitgehend automatisierte Verarbeitung der Anliegen innerhalb der bezirklichen Ordnungsämter. Welche Prozesse erfolgten insofern noch nicht automatisch? Wann sei mit der bidirektionalen Schnittstelle zu BSR und Polizei zu rechnen? Welche Reaktions- und Bearbeitungsfristen seien geplant, und werde es dazu eine Zielvereinbarung geben? Wie und wann erfolge die Bekanntmachung für das neue Verfahren? Werde es noch in diesem Jahr zum Einsatz des neuen Verfahrens bei allen Bezirken kommen, und mit welchen Problemen sei zu rechnen? Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) betont, dass es bei den Ordnungsämtern zu erheblichen Weiterentwicklungen auch zu Eingruppierungsentscheidungen, und zwar in der Regel zugunsten der Klagenden gekommen sei. Darüber hinaus sei man mit konkreten Maßnahmen dabei, diese Entwicklung fortzuführen etwa mit dem Basisprogramm Ordnungsämter Es sei beabsichtigt, die gemeinsam erarbeiteten Standards und erforderlichen Rahmenbedingungen in eine neue Rahmenzielvereinbarung 2016/17 einfließen zu lassen. Ein weiterer Punkt sei der IT-Masterplan; dabei gehe es vor allem um Schnittstellen für einen barrierefreien Transfer zwischen unterschiedlichen Fachverfahren. Auch die Einführung eines zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierenden eigenen Datenmanagementsystems könnte langfristig die Arbeitsabläufe in den Ordnungsämtern verbessern. Zum Anliegenmanagement: Ab werde das bisher nur in drei Bezirken genutzte Online-Portal Maerker durch das landesweit zu nutzende AMS abgelöst. Damit stehe den Ordnungsämtern ein IT-Verfahren zur Verfügung, das eine weitestgehend durchgängige ITgestützte Bearbeitung übermittelter Meldungen ermögliche. Zudem sei die Möglichkeit geschaffen, einen Datenaustausch über Schnittstellen sowie mit externen Beteiligten z. B. BSR vorzunehmen. Dieses System würde man gern im Frühherbst im Ausschuss vorführen. SenInnSport habe sich mit der bundeseinheitlichen Ausbildung für den Außendienst befasst gewissermaßen bundesweit führend und dazu einen großen Fachkongress mit organisiert. Es gehe darum, ob man die bisher 14,5-wöchige Grundqualifizierung der VAk langfristig ablöse, um daraus einen anerkannten Ausbildungsberuf zu machen. Diese Frage werde bundesweit diskutiert, und man lote aus, ob für die organisatorische Umsetzung dessen eine gemeinsame bundesweite Basis zu finden sei. Zum Zeitmanagementsystem in den Ordnungsämtern: Aus den Mitteln des Innovationsfonds seien die Ordnungsämter in den Jahren 2013 und 2014 mit der betreffenden Hardware ausgestattet und die Beschäftigten geschult worden. Seit 2015 könnten Termine mit den Ordnungsämtern vor allem auch mit den Gewerbeämtern über das Zeitmanagementsystem online bzw. über 115 gebucht werden.

6 Seite 6 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 Länderübergreifende Beschaffung der Dienstkleidung der Außendienstkräfte: Man habe mit dem Land Brandenburg eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, damit die Dienstkleidung der Außendienstkräfte der Ordnungsämtern gemeinsam durch den zentralen Dienst der Polizei Brandenburgs beschafft werden könne. Dazu laufe seit dem eine europaweite Ausschreibung. Man beabsichtige, gemeinsam ab die Beschaffung dieser Dienstkleidung über die vorhandene E-Warenhaus-Plattform abzuwickeln. Anke Schmidt (SenInnSport) erklärt, dass sich sowohl das Aufgabenportfolio wie auch die Rahmenbedingungen für die Ordnungsämter ständig veränderten. Das aktuelle Vorhaben sei das Basisprogramm, weil man ausgelöst durch das Gerichtsurteil, wonach die Außendienstkräfte in den Ordnungsämtern in der Entgeltgruppe 9 einzustufen seien noch mal das gesamte Aufgabenpaket in den Blick nehmen und neu strukturieren müsse. Das betreffe auch die Rahmenzielvereinbarung, wo das Aufgabenportfolio mit bestimmten Indikatoren festzulegen sei. Dieses Basisprogramm diene als Basis für all diese Fragestellungen, die in der heutigen Sitzung aufgeworfen worden seien: Für welche Aufgaben sollten die Ordnungsämter tätig sein? Welche Kapazitäten benötigten sie? Mit welchen Qualitätsindikatoren sollten sie ihre Leistung erbringen? Wie tief und breit solle die Kontrolltätigkeit sein? Anhand dieser Fragen wolle man dann eine neue Rahmenzielvereinbarung schließen. Die aktuelle sehe dies so nicht vor, sondern formuliere nur eine allgemeine Zielrichtung. In der Folge werde man auch wieder ein kontinuierliches Berichtswesen aufbauen. Zum Thema einheitlicher Internetauftritt : Derzeit arbeite man mit den Ordnungsämtern daran, dass sie ihre Dienstleistungsdatenbank pflegten. Der Schwerpunkt aus Sicht von SenInnSport liege darauf, dass der Bürger über Berlin.de den einheitlichen Zugriff bekomme, um sich über die Dienstleistungen des Ordnungsamtes egal, von welchem Bezirksamt zu informieren. Es gehe um 450 bis 500 Aufgaben, und diese müssten in einer solchen Dienstleistungsdatenbank auch bearbeitet und gepflegt werden. Zum Thema Automatisierung Stichwort AMS : Der Bürger erhalte über das Service-Portal die Möglichkeit, sein Anliegen in ein einheitliches System einzugeben mit Bezug auf einen bestimmten Bezirk. Insofern sei es natürlich sinnvoll, dass alle Bezirke daran teilnähmen, der Bürger immer über dieselbe Seite sein Anliegen vorbringen könne und in der Verwaltung sortiert werde, wer die jeweilige Bearbeitung vornehme. Das müsse nicht nur das Ordnungsamt, sondern könne z. B. auch das Tiefbauamt oder Grünflächenamt sein. Es werde also eine der nächsten Herausforderungen sein, dass mit dem AMS Aufgaben hereinkämen, die nicht nur vom Ordnungsamt allein gelöst werden könnten, sodass eine überbezirkliche Arbeit erforderlich sei. Das sei ein komplexes Thema, und hierzu müsse man mit den Bezirken bzw. allen Ämtern reden. In Bezug auf das AMS müsse man mit den Bezirken ein bestimmtes Serviceversprechen erarbeiten. Es müsse für den Bürger klar sein, was mit dem von ihm vorgebrachten Anliegen geschehe. Alexander Morlang (PIRATEN) teilt zu der nun gewählten Formulierung des Berichtstermins innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung mit, dass erfahrungsgemäß Berichtstermine mit einem festen Datum zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Antrag längst abgelaufen seien und neu bestimmt werden müssten. Wer sei der Hersteller des Anliegenmanagementsystems, von dem hier die Rede sei? Über welche API nach welchen Standards verfüge dieses System? Was gebe es bei diesem außer ?

7 Seite 7 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 Thomas Birk (GRÜNE) erklärt, dass man die überbezirklichen Vereinbarungen über Serviceversprechen möglichst vor Einführung des Fachverfahrens treffen sollte. Es wäre ärgerlich, wenn es in den Bezirken anschließend zu unterschiedlichen Handhabungen und einem unnötigen Ranking käme. Zur zentralen Anlauf- und Beratungsstelle sei im Bezirksverwaltungsgesetz u. a. das Folgende festgelegt worden: Für Angelegenheiten, bei denen in der Regel ordnungsrechtliche Genehmigungen von mehreren Stellen eingeholt werden müssen, wird eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet, die auch die zügige und widerspruchsfreie Bearbeitung fördert und die Einhaltung der Bearbeitungsfristen überwacht. Absatz 3 Satz 5 und 6 gilt entsprechend. Demnach könnten dann u. a. Einigungskonferenzen einberufen werden. Nach seinem Eindruck werde dies nicht praktiziert. Viele Ordnungsämter sähen sich wohl mehr als Gewerbeämter, während Bürger mit ihren Anliegen nicht wirklich durchkämen, insbesondere dann, wenn sich das Ordnungsamt nicht zuständig fühle. Die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle sollte gerade eine Koordinierung in Bezug auf die ordnungsrechtlichen Aufgaben leisten, die nicht direkt beim Ordnungsamt, sondern bei anderen Ämtern lägen. Was werde unternommen, um diese Situation zu verbessern? Wie werde im Zuge des Anliegenmanagements erreicht, dass die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle die koordinierenden Aufgaben mit Hilfe der Technik erfülle? Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) teilt mit, dass man die Frage zur Technik schriftlich beantworten werde. Jürgen Freund (LABO) erklärt, dass überbezirkliche Vereinbarungen zum Servicemanagement und zu Serviceversprechen zwingend erforderlich seien und zu diesem Thema eine erste Runde mit den Amtsleitungen der Bezirke stattgefunden habe. Es bestehe Einvernehmen mit den Bezirken, dass man zu landesweiten Serviceversprechen oder Servicezusagen kommen müsse. Diese gebe es bisher auch schon im Zusammenhang mit dem Maerker. In den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf lägen hierzu BA-Beschlüsse vor, denn es sei wichtig, alle Ämter der Bezirke in dieses Verfahren miteinzubeziehen. Wenn in einem Bezirk das Ordnungsamt mit dem AMS gewissermaßen alleingelassen werde, sei das Projekt mit seiner Zielrichtung zum Scheitern verurteilt. Die Diskussionen mit den Bezirken seien sehr schwierig, aber es sei klar, dass man hierbei vor der Einführung zu einer Vereinbarung kommen müsse. Es werde einen konkreten Vorschlag zur nächsten gemeinsamen Sitzung von Staatssekretär Statzkowski mit den Bezirksstadträten Anfang Juli geben. Im Moment liege der Fokus bei diesem Projekt auf den Ordnungsämtern. Es sei wichtig, dass man jetzt in eine weitere Entwicklungsstufe hineingehe, nämlich die anderen Ämter prozessual in diesem System zu hinterlegen und somit auch mehr in die Verantwortung zu nehmen. Das Verfahren solle den Bezirken ab betriebsbereit zur Verfügung stehen. Es würden sicherlich nicht alle 12 Bezirke am gewissermaßen ans Netz gehen. Man wolle Mitte Juni noch eine Pilotphase mit drei Bezirken Pankow, Lichtenberg und höchstwahrscheinlich auch Marzahn-Hellersdorf einschieben. Ein offener Punkt sei noch, dass in allen Bezirken und im LABO die Beschäftigtenvertretungen beteiligt werden müssten und diese Beteiligungsverfahren wohl unterschiedlich lang dauerten. Man gehe davon aus, dass

8 Seite 8 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 alle 12 Bezirke das System nutzen würden; das sei auch so in der Rahmenzielvereinbarung enthalten. Man habe keine Erkenntnisse, dass ein Bezirk dies nicht machen wolle. Thomas Birk (GRÜNE) fragt, ob den Datenschutzbeauftragten der Bezirke genügend Zeit bleibe, um sich ernsthaft damit zu befassen und eine Freigabe zu erteilen? Seine Fragen in Bezug auf die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle seien nicht beantwortet worden. Die Ordnungsämter hätten jetzt schon den gesetzlichen Auftrag der Koordinierung zwischen den Ämtern. Aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen in seinem Bezirk müsse er aber annehmen, dass das nicht geschehe. Demnach werde all das, was nicht deren direkte Aufgabe sei, sondern andere Ämter betreffe, nicht koordinierend weitgegeben, sondern einfach nicht behandelt. Dr. Alexander Dix (Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) weist darauf hin, dass seine Behörde das Anliegenmanagementsystem gern vor dem Echtbetrieb datenschutzrechtlich bewerten würde, was aber zurzeit nicht möglich sei, weil die erforderlichen Unterlagen noch ausständen. Dazu zählten die Risikoanalyse, das Datensicherheitskonzept und ein Datenschutzkonzept, das verschiedene Aspekte mit abdecken müsste. Rechte- und Rollenvergabe, Protokollierung, Löschung und Back-up müssten darin enthalten sein, die Beauftragung der Bezirke an das LABO sollte rechtzeitig geregelt sein auch die notwendigen Einwilligungen der meldenden Personen einschließlich der Datenschutzerklärung. Man habe heute erste Teile dieser Unterlagen bekommen. Es sei sinnvoll, dass diese datenschutzrechtlichen Themen zentral entwickelt würden, damit die einzelnen Bezirken dies nicht jeweils neu in Angriff nehmen müssten. Selbstverständlich müssten aber auch die bezirklichen Datenschutzbeauftragten eine Chance haben, darauf zu schauen. An sich sei die Risikoanalyse Aufgabe der verfahrensverantwortlichen Stelle, weil aber das Verfahren berlinweit einheitlich vorgegeben werden solle, wäre es sinnvoll, auch dies zentral zu erledigen. Nach seinen Informationen leiste dies das ITDZ im Auftrag des LABO. Seine Behörde würde das Ergebnis gern sehen, und er gehe davon aus, dass es von seiner Behörde vor dem Echtbetrieb Ende Juni bewertet werden könne. Jürgen Freund (LABO) stimmt dem Vorredner zu. Es sei mit einer Mitarbeiterin des Datenschutzbeauftragten auch schon vereinbart, dass bis zum Ende des Monats noch diverse Unterlagen eingingen. Das relevanteste Dokument in diesem Zusammenhang sei das Sicherheitskonzept, das sich allerdings noch in der Erarbeitung befinde; ein Sicherheitskonzept stehe meistens am Ende eines Projekts. Auch dieses werde dem Datenschutzbeauftragten Ende April/Anfang Mai zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich erhielten dann auch die bezirklichen Datenschützer diese Unterlagen. Die betreffende Zeitschiene sei den Bezirken bekannt; mit den Beteiligungsverfahren in den Bezirken solle ab begonnen werden. In manchen Bezirken nehme die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle die koordinierenden Aufgaben wahr, in anderen nicht. Das sei allerdings durch das Projekt nicht zu beeinflussen, sondern entspreche dem bezirklichen Verwaltungsleben. Umso wichtiger sei das Thema Serviceversprechen, damit die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle etwas in den Hand habe und z. B. zu den Ämtern sagen könne: Liebe Leute, wir haben eine Rückmeldung vereinbart! Alexander Morlang (PIRATEN) merkt an, die Aussage, dass Sicherheitskonzepte am Ende eines Projekts ständen, sei ihm neu. Vielmehr sei das der Weg, wie man zu Katastrophen

9 Seite 9 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 komme, warum Start-ups scheiterten oder Millionen von personenbezogenen Daten irgendwie im Internet landeten. Auch das BSI weise darauf hin, dass man sich am Anfang Gedanken über Sicherheitskonzepte machen müsse. Er halte es für verantwortungslos, das Sicherheitskonzept an den Schluss zu stellen. Auf welcher Grundlage habe man sich für diesen Weg entschieden? Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) erklärt, dass hier sicherlich ein Missverständnis vorliege. Entscheidend sei, was mit der Firma, die die Ausschreibung gewonnen habe, vereinbart worden sei, und diese Firma sei dabei, das Sicherheitskonzept jetzt zu erarbeiten, bevor das Ganze fertiggestellt sei und in Betrieb gehe. Man sei gerade in den Sicherheitsfragen mit der notwendigen Sensibilität unterwegs und werde dabei die BSI-Standards einhalten. Der Ausschuss stimmt dem gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU- Fraktion und der Piratenfraktion zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/1828 zu und beschließt, die Annahme des Antrags der Piratenfraktion Drucksache 17/1828 in der so geänderten Fassung zu empfehlen. Vorsitzender Fabio Reinhardt stellt fest, dass die Besprechung unter Tagesordnungspunkt 3 b) abgeschlossen sei. Punkt 4 der Tagesordnung Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucksache 17/1164 IT-Planungs- und Finanzierungskonzept Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsplan Drucksache 17/0400 (II.A.14.9) Schlussbericht (auf Antrag der Piratenfraktion) 0109 ITDat Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) hebt hervor, dass die Mitteilung Drucksache 17/1164 vom datiere und insofern deren Inhalt nicht auf dem neuesten Stand sei. Das betreffe insbesondere die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Der Entwurf für das E-Government- und Organisationsgesetz befinde sich im Mitzeichnungsverfahren, die Berliner E-Government-Strategie habe der Senat am zur Kenntnis genommen und an den RdB zur Stellungnahme weitergeleitet, und der Senat habe am ein Normenscreening des Berliner Landesrechts zur Anpassung der Formanforderungen öffentlich-rechtlicher Normen des Berliner Landesrechts an die Bedingungen des E-Governments beschlossen. Der Senat werde noch im Jahr 2015 einen Beschluss zum standardisierten IT-Arbeitsplatz fassen. Das Konzept zur Einführung dieses sogenannten Berlin-PC liege vor. Derzeit laufe eine letzte Erhebung fachverfahrensbezogener Besonderheiten, die hierbei zu berücksichtigen seien. Die IT-Bedarfsplanung sei weiterhin aktiv und werde jährlich dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Derzeit befasse sich SenInnSport mit der Erhebung für das laufende Jahr. Diverse Basis-

10 Seite 10 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 dienste würden bereitgestellt und seien teilweise neu hinzugekommen Stichworte: eid- Funktion, D , qualifizierte Signatur, Service-Konto Berlin. Aufgrund der EU-Vorgaben sei die Bereitstellung zentraler Vertrauensdienste mit Anbindung an alle EU-Mitgliedsstaaten nur über zentrale Basisdienste realisierbar. Die Umsetzungspflicht beginne hierfür stufenweise ab Der Senat werde in Kürze weitere Schritte zur Konsolidierung des Serverbetriebs in der Berliner Landesverwaltung beschließen, und zwar nach Abschluss der zweiten Lesung und nach Behandlung im RdB. Die Berliner Behörden würden verpflichtet, bei geplanten Neu- oder auch Ersatzinvestitionen von dezentral betriebenen Server- bzw. Speichersystemen ein Angebot des ITDZ einzuholen, dieses zu prüfen, danach zu entscheiden, ob das Angebot wirtschaftlicher sei als ein dezentraler Betrieb, und gegebenenfalls das ITDZ auch miteinzubeziehen. Das Konzept zur zentralen Finanzierung von IT-Maßnahmen habe man am SenFin vorgelegt mit dem Ziel, mittelfristig eine Umstellung zu erreichen, um eine einheitliche Veranschlagungslinie aufzustellen, die für mehr Klarheit sorgen würde. SenFin habe am die grundsätzliche Bereitschaft zur Zustimmung signalisiert. Wegen der schon weit vorangeschrittenen Überlegungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 solle die neue Systematik verfahrensunabhängiger IT-Kosten ab dem Doppelhaushalt 2018/2019 greifen. Auf Vorschlag von SenFin werde im Doppelhaushalt 2016/2017 bereits bei neuen zentralen IT-Maßnahmen unter Kapitel 0505 eine Veranschlagung erfolgen beispielsweise für CERT. Man habe also die Standardisierung verfahrensunabhängiger IT in den letzten anderthalb Jahren massiv vorangetrieben. Aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung sei allerdings der Abstimmungsprozess weiterhin mühsam. Thomas Birk (GRÜNE) hebt hervor, dass die Mitteilung Drucksache 17/1164 bereits am vom Finanzsenator gezeichnet worden sei und nach dem Hinweis auf Seite 4 schon zu dem Zeitpunkt die Berliner E-Government-Strategie vorgelegen habe. Diese Mitteilung benenne auch viele Projekte, die 2016 abgeschlossen sein sollten, aber mit denen bis jetzt noch nicht einmal begonnen worden sei. Zu verweisen sei auf das ausstehende E-Government-Gesetz und die E-Akte. Es sei auch kein Weg angegeben, wie man mit dem zu erwartenden Verlust bei den IT-Fachkräften umgehen wolle. Im Senat sei die IT-Strategie verabschiedet worden, sie liege den Abgeordneten aber nicht vor. Als Teilerfolg werde der standardisierte IT-Arbeitsplatz angeführt. Sei dieser dann Grundlage für die nächsten Haushaltsberatungen? Zur Neuaufstellung des ITDZ und der Kooperation mit neuen Partnern: In Mitte seien die Kosten für den verfahrensunabhängigen Arbeitsplatz dermaßen angestiegen wenn auch aus guten Gründen, dass es ein abschreckendes Signal für diejenigen sei, die gemeinsam mit dem ITDZ den Standard-PC und Standard-Arbeitsplatz weiterentwickeln sollten. Bei der Konsolidierung des Serverbetriebs seien keine großen Fortschritte erkennbar. Werde es SenInnSport gelingen, zu den nächsten Haushaltsberatungen die Personalkosten so abzubilden, dass man nicht wieder mit pauschalen Minderausgaben arbeiten müsse, sondern zu einem tatsächlichen Kostenvergleich zwischen ITIS und den Arbeitsplätzen, die von den Verwaltungen selbst betrieben würden, komme?

11 Seite 11 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 Alexander Morlang (PIRATEN) dankt Staatssekretär Statzkowski für das ausführliche Update zu der Mitteilung aus dem Jahr Erfreulicherweise sei man in einigen Punkten vorangekommen. Damit meine er speziell die Serverkonsolidierung, die eine Notwendigkeit sei, und erfreulich sei auch, dass das Land Berlin den Weg mit einer eigenen Cloud gehe. Wie lange werde das E-Government-Mitzeichnungsverfahren dauern? Uwe Doering (LINKE) erinnert daran, dass man in der vorangegangenen Sitzung anhand der vorgelegten E-Government-Strategie ausführlich den Stand bei den einzelnen Punkten erörtert habe. Im Unterschied zu seinem Vorredner könne er keinen Fortschritt bei der Serverkonsolidierung erkennen. Staatssekretär Statzkowski habe es zwar nur angedeutet, aber der RdB habe die betreffende Vorlage abgelehnt, und es stehe eine zweite Lesung bevor. Werde es zur zweiten Lesung eine andere Vorlage geben? Zum IT-Finanzierungskonzept: Habe er Staatssekretär Statzkowski richtig verstanden, dass die Veranschlagungspraxis erst zum Doppelhaushalt 2018/2019 verändert werde? Oliver Rohbeck (SenFin) erklärt, man habe bereits in der betreffenden Roten Nr. des Hauptausschusses berichtet, dass es wegen der Besonderheit der kameralen Personalveranschlagung äußerst schwierig sei, anders damit umzugehen als mit einer auf Basis des Informationssystems der KLR berechneten pauschalen Minderausgabe im Personalbereich. Man sehe hierbei keine Öffnungsmöglichkeiten. Bei dem Aufstellungsrundschreiben für den aktuellen Haushalt sei man wieder so vorgegangen: Die IT-Finanzierung finde dezentral nach den gleichen Prinzipien statt, mit den gleichen drei Preisen, die man veröffentlicht habe, und man habe eine pauschale Minderausgabe berechnet, die sich auch einem Vergleich der Inanspruchnahme der Personalressourcen auf Basis der KLR verdanke. Dabei habe es diesmal die Wirtschaftsverwaltung getroffen und erneut die Justizverwaltung auf Basis von deren besonderen ITIS- Modellen. Innerhalb der Maßnahmegruppe 31 und innerhalb dieses Veranschlagungsmodells nicht im Rahmen einer zentralen Finanzierung; das sei Zukunftsmusik bleibe es dabei, dass man die Personalressourcen mit pauschalen Minderausgaben belegen müsse. Zu den anderen Finanzierungsfragen habe Staatssekretär Statzkowski bereits das Nötige gesagt. Manfred Pasutti (SenInnSport) erklärt, man habe in der letzten Sitzung in Bezug auf die E-Government-Strategie offen eingeräumt, dass das durch die Zeitabläufe einer Abstimmung auf Senatsebene etwas dauere. Der RdB habe den Senat aufgefordert, diese zu aktualisieren und Punkte zu berücksichtigen, und dem werde man gern nachkommen. Es werde also eine zweite, aktualisierte Fassung dem Senat vor der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt, die den Stand von 2015 darstelle. Zum E-Government-Gesetz: Auch hier seien die Zeitabläufe, zu denen es bei einer Befassung auf Senatsebene einfach komme, zu berücksichtigen. Fast alle Senatsverwaltungen hätten den Entwurf von SenInnSport mitgezeichnet, aber zwei Senatsverwaltungen nicht. Mit dem einen Hause werde am ein Gespräch stattfinden, um diese Mitzeichnung zu erreichen. Zum Stand in Bezug auf die andere Senatsverwaltung könne er jetzt nichts Näheres mitteilen. Der Beschluss des Staatssekretärsausschusses zum Berlin-PC sei erfolgt. Vor dem Senatsbeschluss, dass die Big Five das ITDZ eingerechnet den Berlin-PC einführen würden, müsse noch abschließend die Frage der Fachverfahrensanbindung für einen solchen standardi-

12 Seite 12 Inhaltsprotokoll ITDat 17/55 sierten IT-Arbeitsplatz geklärt werden. Hier sei man dabei, das mit den Staatssekretären und den Bezirksbürgermeistern auf der Ebene sei angeschrieben worden zu klären. Zur Serverkonsolidierung habe der Abgeordnete Morlang bereits eine treffende Bewertung vorgenommen. Das sei das, was gegenwärtig im Land Berlin optimal möglich sei: Transparenz und Wettbewerb. Der RdB habe das geplante Vorgehen nicht abgelehnt, sondern erklärt, dass man vor dem Einholen von Vergleichsangeboten vom ITDZ sehr genau wissen wolle, wie das Verfahren laufe und wie Wirtschaftlichkeit verglichen werde, und die Sicherheit haben wolle, dass das ITDZ kurzfristig, transparent und vergleichbar antworte also innerhalb von ca. 14 Tagen standardisierte Angebote vorlege, damit die Stelle, die vor einer Anschaffung stehe, kurzfristig entscheiden könne. Diese Frage erörtere man derzeit mit dem ITDZ. IT-Finanzierungskonzept: Wie der Vorredner bereits ausgeführt habe, werde man im Doppelhaushalt 2016/2017 die bisherige Form beibehalten. Im Herbst 2014 habe SenInnSport in einem Schreiben an SenFin vorgeschlagen, die IT-Finanzierung im Land unter vier Säulen verfahrensunabhängige IT-Infrastruktur, IT-Basisdienste, Querschnittsverfahren und Fachverfahren neu aufzustellen. Staatssekretär Feiler habe diesem Weg prinzipiell zugestimmt, allerdings könne das aus zeitlichen Gründen erst ab dem Doppelhaushalt 2018/2019 geschehen. Nun werde man gemeinsam mit SenFin diskutieren, um zu einer zentraleren IT-Finanzierung zu kommen. Thomas Birk (GRÜNE) betont, dass sich seine Kritik nicht auf die Konzepte, sondern auf den Verzug bei der Umsetzung bezogen habe. Uwe Doering (LINKE) hebt hervor, dass SenFin bereits im Juli 2013 Mitteilung Drucksache 17/1164, Seite 9 erklärt habe, dass die jetzige Veranschlagungspraxis überprüft werden solle. Hierzu benötige der Senat nun also mehrere Jahre und verschiebe das Problem in die nächste Wahlperiode. Vorsitzender Fabio Reinhardt stellt fest, dass die Mitteilung Drucksache 17/1164 zur Kenntnis genommen und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen sei. Punkt 5 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll.

Mitteilung zur Kenntnisnahme

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