Bergen Theuma Tirpersdorf Werda. Verwaltungsverbandes Jägerswald

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1 Amtsblatt für die Gemeinden Bergen Theuma Tirpersdorf Werda und des Verwaltungsverbandes Jägerswald Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli 2014 Nummer 4 Herausgeber: Gemeinden Bergen Theuma Tirpersdorf Werda Verwaltungsverband Jägerswald Erscheinungsdatum: zweimonatlich, jeweils im ungeraden Monat Bezugsmöglichkeit: unentgeltliche Verteilung an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden und im Verwaltungsverband Jägerswald, Hauptstraße 41, Tirpersdorf GEMEINDE TIRPERSDORF Gemeindeamt Tirpersdorf Öffnungszeiten: Hauptstraße 36 Donnerstag Uhr Tirpersdorf Sprechzeiten Bürgermeister: Telefon: /88620 Donnerstag Uhr Telefax: /83268 oder nach Vereinbarung gemeinde-tirpersdorf@jaegerswald.de Internet: Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Tirpersdorf am 25. Mai 2014 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am das amtliche Endergebnis zur Gemeinderatswahl entsprechend 50 Abs. 3 KomWO festgestellt. Gemäß 51 Abs. 1 KomWO werden die Ergebnisse der Wahl hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bei der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Tirpersdorf wurde folgendes Ergebnis erzielt: Zahl der Wahlberechtigten: Zahl der Wähler: 613 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 16 Zahl der gültigen Stimmzettel: 597 Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen : Wahlbeteiligung: 51,0 % Bei Verhältniswahl Von den Parteien und Wählervereinigungen erreichten Gesamtstimmenzahlen und somit ermittelten Sitze im Wahlgebiet: Partei/WV Gesamt- % Sitze stimmenzahl Parteiunabhängige Wählergemeinschaft ,5 11 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 90 5,1 0 DIE LINKE 164 9,4 1 Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen : 1. Parteiunabhängige Wählergemeinschaft Ludwig, Hans-Peter 92 Seidel, Günter 163 Trippner, Gerd 95 Fickert, Gert 86 Tenner, Ronny 325 Kesselboth, Thomas 201 Rentsch, Matthias 137 Six, Ralph 128 Schäfer, Thomas 42 Engler, Jens 75 Geiseler, Katrin 92 Grummt, André BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Liebscher, Ulrike DIE LINKE Stephan, Klaus 164 Es wurden folgende Bewerber gewählt: 1. Parteiunabhängige Wählergemeinschaft Tenner, Ronny selbständig Am Ring Tirpersdorf OT Lottengrün 325 Kesselboth, Thomas Abteilungsleiter Birkenstraße Tirpersdorf 201 Seidel, Günter Rentner Hauptstraße Tirpersdorf 163 Rentsch, Matthias Musterer Bachstraße Tirpersdorf 137 1

2 Six, Ralph Oberbrandmeister Hauptstraße 23a Tirpersdorf 128 Trippner, Gerd Dipl.-Ingenieur Alte Bahnhofstraße Tirpersdorf OT Lottengrün 95 Ludwig, Hans-Peter Rentner Arnoldsgrüner Straße Tirpersdorf OT Brotenfeld 92 Geiseler, Katrin Vermessungs- Wiesenweg 15 ingenieur Tirpersdorf 92 Fickert, Gert Umweltschutz- Droßdorfer Straße 10 techniker Tirpersdorf OT Altmannsgrün 86 Engler, Jens Zimmerer Stöckigter Straße 2c Tirpersdorf, OT Schloditz 75 Grummt, André Hausmeister Hauptstraße Tirpersdorf BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Es wurden keine Bewerber gewählt. 3. DIE LINKE Stephan, Klaus Kurierfahrer Birkenstraße Tirpersdorf 164 n der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge: 1 Parteiunabhängige Wählergemeinschaft Schäfer, Thomas Kundendiensttechniker Waldstraße Tirpersdorf 42 Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl entfallen sind, kann gemäß 25 Abs. 1 Kommunalwahlgesetzes innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Vogtlandkreis, Neundorfer Str. 94/96, Plauen, erheben. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 13 Wahlberechtigte beitreten. Tirpersdorf, Reiher Verbandsvorsitzende Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Tirpersdorf, am fand in der Gemeinde Tirpersdorf eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, über die wir Sie informieren möchten und gefassten Beschlüsse bekannt geben. - Die Badesaison für unser Freibad begann am Die Eintrittspreise für die Tages- und 10er Karten bleiben unverändert, sie betragen: Tageskarten für Kinder von 6 16 Jahren 0,50 für Erwachsene ab 17 Jahren 1,00 10er Karte für Kinder von 6 16 Jahren 4,00 für Erwachsene ab 17 Jahren 8,00 Für die Saisonkarte wird eine Angleichung der in der Nachbargemeinde Werda für das Freibad Kottengrün erhobenen Kosten vorgenommen. Beschluss-Nr. 08/2014 Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am folgende Preise für die Saisonkarten zur Benutzung des Freibades Tirpersdorf: Saisonkarte für Kinder von 6-16 Jahren 10,00 für Erwachsene (ab 17 Jahre) 18,00 - Seit der vorangegangenen Sitzung wurde durch den ZWAV das Abwasserbeseitigungskonzept auf den aktuellen Stand gebracht. Die Grundstücke in der Brotenfelder Straße sowie Bachstraße wurden in das Konzept für eine zentrale Entsorgung aufgenommen, so dass nun von Seiten der Gemeinde ein Beschluss gefasst werden konnte. Beschluss-Nr. 09/2014 Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Fortschreibung vom Abwasserbeseitigungskonzept des ZWAV (Stand v ), dass die Abwasserbeseitigung der Liegenschaften, für die kein zentraler Anschluss geplant ist, dezentral erfolgen wird. - Beschluss-Nr. 10/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Tirpersdorf bestätigt die 2. Preisvereinbarung mit der HTL Schöneck GmbH, Am Bahnhof 2 in Schöneck in Höhe von 6.216,23 für die Verlegung eines Straßenentwässerungskanales von ca. 120 m Länge im oberen Bereich der Birkenstraße zur Ableitung der Oberflächenwässer vom Bauende bis zur Einleitung in den ZWAV-Kanal im Zuge der bituminösen Wiederherstellung der Reststreifen nach der Kanal- und Trinkwasserrohrverlegung durch den ZWAV. Die Einheitspreise der 2. Preisvereinbarung basieren weitestgehend auf Einheitspreisen aus dem Rahmenvertrag des ZWAV bzw. wurden aus dem Vertrags-LV für den Kanalbau des ZWAV übernommen. Entfallene Positionen aus der 1. Preisvereinbarung vom wurden gegengerechnet. - Beschluss-Nr. 11/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Tirpersdorf bestätigt, auf der Grundlage der Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom / und der Vergabeempfehlung der OAG Objekt- und Anlagenplanungsgesellschaft mbh die Vergabe der Bauleistung für die Deckenwiederherstellung (Reststreifen) der Gartenstraße im Zuge der Kanalbauarbeiten des ZWAV an die Firma Hoch- Tief- Landschaftsbau Schöneck GmbH, Am Bahnhof 2 in Schöneck. Die vorgenannte Firma war bei der öffentlichen Ausschreibung der wirtschaftlich günstigste Bieter für die Gesamtmaßnahme. - Beschluss-Nr. 12/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Tirpersdorf bestätigt, auf der Grundlage der Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom / und der Vergabeempfehlung der OAG Objekt- und Anlagenplanungsgesellschaft mbh die Vergabe der Bauleistung für die Deckenwiederherstellung (Reststreifen) der Bachstraße im Zuge der Kanalbauarbeiten des ZWAV an die Firma Hoch- Tief- Landschaftsbau Schöneck GmbH, Am Bahnhof 2 in Schöneck. Die vorgenannte Firma war bei der öffentlichen Ausschreibung der wirtschaftlich günstigste Bieter für die Gesamtmaßnahme. - Beschluss-Nr. 13/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Tirpersdorf bestätigt, auf der Grundlage der Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom / und der Vergabeempfehlung der OAG Objekt- und Anlagenplanungsgesellschaft mbh die Vergabe der Bauleistung für die Deckenwiederherstellung (Reststreifen) der Querstraße im Zuge der Kanalbauarbeiten des ZWAV an die Firma UTR GmbH, Hauptstraße 1 in Schönbrunn. 2 Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

3 Die vorgenannte Firma war bei der öffentlichen Ausschreibung der wirtschaftlich günstigste Bieter für die Gesamtmaßnahme. - Beschluss-Nr. 15/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Tirpersdorf beschließt, auf der Grundlage der Vergabeempfehlung vom Ingenieurbüro Wolfgang Dölling den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten vom Los 1 Baumeisterarbeiten der Firma Baugeschäft Mario Schaller, OT Brotenfeld, Arnoldsgrüner Straße 32 in Tirpersdorf zu erteilen. Die vorgenannte Firma war nach öffentlicher Ausschreibung der für die Gemeinde wirtschaftlich günstigste Bieter. - Beschluss-Nr. 16/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Tirpersdorf beschließt, auf der Grundlage der Vergabeempfehlung vom Ingenieurbüro Fleischer & Partner, Poststraße 18 im Auerbach den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten vom Los 3 Elektroinstallation der Firma Elektroinstallation Jürgen Müller, Forststraße 28 in Schöneck zu erteilen. Die vorgenannte Firma war nach beschränkter Ausschreibung (6 Firmen beteiligt, 4 Angebote erhalten) der für die Gemeinde wirtschaftlich günstigste Bieter. - Beschluss-Nr. 17/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Tirpersdorf beschließt, auf der Grundlage der Vergabeempfehlung vom Ingenieurbüro Schlosser-Ingenieur-Consult GmbH, Syrauer Straße 4 in Plauen OT Kauschwitz, den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten vom Los 2 - Heizung/Lüftung/Sanitär der Firma Bad & Heizung Weiß GmbH, Hauptstraße 16 in Neuensalz zu erteilen. Die vorgenannte Firma war nach beschränkter Ausschreibung (6 Firmen beteiligt, 3 Angebote erhalten) der für die Gemeinde wirtschaftlich günstigste Bieter. Liebe Einwohner, wie Sie bereits aus unseren vorhergehenden Amtsblättern entnehmen konnten, begehen wir dieses Wochenende unser 750-jähriges Bestehen. Bereits vergangenes Wochenende öffnete die Heimatstube ihre Türen für eine Sonderausstellung anlässlich der 750 Jahrfeier Tirpersdorf, ebenso hielt die Feuerwehr Tirpersdorf Rückblick auf ihre Geschichte. Anlässlich unserer Jahrfeier möchten wir Sie nochmals auf einige Highlights aufmerksam machen: Freitag, 04. Juli Uhr Auftaktveranstaltung mit Power-Point-Rückblick 750 Jahre Tirpersdorf Sonnabend, 05. Juli Uhr Wanderung um Tirpersdorf Uhr Fußballspiel der Bambinis Uhr Vogtländische Handdruckspritzmeisterschaften der Feuerwehren Uhr Buntes Nachmittagsprogramm mit Silke Fischer, Selina u. Loreen Uhr 12. Geburtstag Privates Spitzenmuseum Pfeiffer Uhr Fußballspiel Oberdorf : Unterdorf Uhr Tanz mit Borderline nachmittags Oldtimerschau Sonntag, 06. Juli Uhr Mundartgottesdienst in der Kirche Uhr Frühschoppen mit dem Vogtland-Echo Uhr Festumzug Uhr musikalischer Nachmittag Uhr Tanz mit Zeitsprung Uhr Feuerwerk Sonnabend/Sonntag - Mittelaltermarkt, Animationskünstler Jonny, Hüpfburg u. a. An allen Tagen wird für reichlich Speisen und Getränke gesorgt sein. Betreffs des Festumzuges bitten wir die Anwohner, die an der Umzugsstrecke (entlang der Hauptstr./Am Anger/Brotenfelder Str.) wohnen, keine Fahrzeuge während des Umzuges auf der Straße zu parken. Alle Einwohner und Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen. Reiner Körner Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung vom Verwaltungsverband Jägerswald, Hauptstr. 41, Tirpersdorf i.a. der Gemeinde Tirpersdorf Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen (Verfügung) 1. Straßenbeschreibung Bezeichnung der Straße (, bisherige Straßenklasse / Hinweis auf Neubau): Wiesenweg, Ortsstraße, grundhafter Ausbau Beschreibung des Anfangspunktes (z.b. Station): Flurstück 190 e (Ausweichstelle, Rand- u. Sicherheitsstreifen) Teil v. Flurstück 764/6 (Wendehammer) Gemeinde: Tirpersdorf Landkreis: Vogtlandkreis 2. Verfügung 2.1. Die unter 1. bezeichneten Flurstücke werden gewidmet zur Ortsstraße Widmungsbeschränkungen: keine 3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast) Bezeichnung: Gemeinde Tirpersdorf, Hauptstraße 36, Tirpersdorf 4. Wirksamwerden Wirksamwerden der Verfügung: Tag der öffentlichen Bekanntmachung Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verwendungszweck: Sonstiges Gründe für Widmung: Die unter 1. bezeichneten Flurstücke sind Teil der Ortsstraße Wiesenweg 6. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Jägerswald, Hauptstraße 41, Tirpersdorf einzulegen. Unterschrift Reiher Verbandsvorsitzende Öffnungszeiten: Sonntags Uhr außer August (Sommerpause) Zusätzliche Termine für Gruppen sind nach Terminvereinbarung möglich. Bitte anmelden unter: oder Ausstellung 750 Jahre Tirpersdorf in der Heimatstube Achtung zweite Chance; wer beim 1. Vortrag ( Auszeit mit dem Fahrrad von Falkenstein nach Gibraltar) leider nicht dabei sein konnte, dem bietet sich eine neue Gelegenheit! Bitte den Termin dick im Kalender anstreichen: Wann? 15. November 2014 Wo? Vereinssaal der Gemeinde Der Heimatverein lädt zum 2. Vortrag von Michael Kaiser und Partner über seine Fahrradtour 4 Wochen 3 Länder 1 Faszination quer durch den Fernen Osten alle Interessierten ein. 3

4 Veranstaltungskalender in der Gemeinde Tirpersdorf Juli Jahrfeier Tirpersdorf (Programm sh. Aushang) Uhr Ausstellung 750 Jahre Tirpersdorf Uhr in der Heimatstube Uhr Heimatverein e. V Uhr Sommerfest Kleintierzuchtverein Droßdorf-Juchhöh e.v. Veranstaltungsort: APROHA-Halle Altmannsgrün Uhr kommt die Fahrbibliothek nach Tirpersdorf Uhr kommt die Fahrbibliothek nach Tirpersdorf Uhr kommt die Fahrbibliothek nach Lottengrün Uhr kommt die Fahrbibliothek nach Lottengrün Uhr Tischtennisverein 1979 Tirpersdorf e. V Uhr Seniorensport allgemeine Beweglichkeit, Uhr geeignet für alle Senioren/innen, Schichtler, Uhr Menschen ohne Arbeit, Menschen mit Behinderung alle Sportinteressierte Veranstaltungsort: Turnhalle Tirpersdorf August Ausfahrt nach Bamberg mit dem Kleintierzuchtverein Droßdorf-Juchhöh e. V Uhr kommt die Fahrbibliothek nach Tirpersdorf Uhr kommt die Fahrbibliothek nach Lottengrün Uhr Tischtennisverein 1979 Tirpersdorf e. V Uhr Seniorensport allgem. Beweglichkeit, geeignet für alle Uhr Senioren/innen, Schichtler, Menschen ohne Arbeit, Uhr Menschen mit Behinderung, alle Sportinteressierte Veranstaltungsort: Turnhalle Tirpersdorf Weitere Hinweise in den vereinseigenen Veranstaltungskalendern bzw. Aushängen. Entsorgungstermine Juli/August Restmülltonne in Tirpersdorf, Altmannsgrün, Brotenfeld, Droßdorf, Juchhöh, Lottengrün, Obermarxgrün, Schloditz Gelber Sack in Brotenfeld, Lottengrün Blaue Tonne in Brotenfeld, Lottengrün Gelber Sack & Blaue Tonne in Schloditz, Obermarxgrün, Juchhöh, Droßdorf, Altmannsgrün, Tirpersdorf Restmülltonne in Tirpersdorf, Altmannsgrün, Brotenfeld, Droßdorf, Juchhöh, Lottengrün, Obermarxgrün, Schloditz Gelber Sack in Brotenfeld, Lottengrün Blaue Tonne in Brotenfeld, Lottengrün Gelber Sack & Blaue Tonne in Schloditz, Obermarxgrün, Juchhöh, Droßdorf, Altmannsgrün, Tirpersdorf Restmülltonne in Tirpersdorf, Altmannsgrün, Brotenfeld, Droßdorf, Juchhöh, Lottengrün, Obermarxgrün, Schloditz Gelber Sack in Brotenfeld, Lottengrün Blaue Tonne in Brotenfeld, Lottengrün Gelber Sack & Blaue Tonne in Schloditz, Obermarxgrün, Juchhöh, Droßdorf, Altmannsgrün, Tirpersdorf Restmülltonne in Tirpersdorf, Altmannsgrün, Brotenfeld, Droßdorf, Juchhöh, Lottengrün, Obermarxgrün, Schloditz Gelber Sack in Brotenfeld, Lottengrün Blaue Tonne in Brotenfeld, Lottengrün Gelber Sack & Blaue Tonne in Schloditz, Obermarxgrün, Juchhöh, Droßdorf, Altmannsgrün, Tirpersdorf Restmülltonne in Tirpersdorf, Altmannsgrün, Brotenfeld, Droßdorf, Juchhöh, Lottengrün, Obermarxgrün, Schloditz BESTATTUNGEN Hannemann Ansprechpartner Jens Hannemann Angelika Stutzke Dem Leben einen würdigen Abschluss geben. Rosa-Luxemburg-Straße Oelsnitz Telefon Mobil Auf Wunsch persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause. Wenn der Mensch den Menschen braucht, dann sind wir für Sie da. Wir stehen Ihnen in den schweren Stunden des Lebens und Sterbens zur Seite, mit ehrlichen Worten, helfenden Händen und einem fairen Preis. Mit uns gestalten Sie den letzten Weg Ihres verstorbenen Angehörigen angemessen und würdevoll, wir begleiten Sie in der Trauerzeit und wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Entscheidungen. Ihre Fragen beantworten wir gerne jederzeit persönlich, nicht nur bei der Anmeldung eines Trauerfalls. Denn wir sind für Sie da, wenn der Mensch den Menschen braucht. 4 Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

5 GEMEINDE WERDA Gemeindeamt Werda Mittlere Straße 31 Öffnungszeiten: Dienstag 8-12 Uhr Telefon: /88232 Donnerstag Uhr Telefax: / Internet: Sprechzeit Bürgermeisterin: Dienstag Uhr Gemeindeamt Kottengrün Telefon: /88295 Sprechzeit Bürgermeisterin: Dienstag Uhr Liebe Einwohner aus Werda und Kottengrün, am 20. Juni trafen sich die Gemeinderäte im Feuerwehrgerätehaus Kottengrün in geselliger Runde zum Abschluss der Legislaturperiode Die Bürgermeisterin dankte allen Gemeinderäten für ihr Engagement und die angenehme Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren für die Gemeinde Werda. Ein Teil der bisherigen Räte wird auch in den kommenden Jahren weiterhin die Geschicke der Gemeinde mit leiten, die Bürgermeisterin wünscht weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit. Transporte & Baustoffe Ihr zuverlässiger Partner Wir bieten an: - Sand, Splitt, Kies - gesiebter Mutterboden - Granitpflaster - Trockenmauersteine - Spielsand - Multicarcontainer Am Ring Lottengrün Tel /88639 Fax /21240 mail.ronny-tenner@t-online.de Der neu gewählte Gemeinderat wird voraussichtlich Ende Juli zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen, wenn bis dahin die Wahl vom Landratsamt bestätigt wurde. 5

6 *** Die Teilnahme bei der Fanta-Spielplatzinitiative hat leider nicht dazu geführt, dass die Gemeinde in den Genuss von Spielplatzgeräten kommen konnte. Am Ende reichten über 360 für Platz 164 von insgesamt 430 Teilnehmern deutschlandweit. Bei allen, die am Voting teilgenommen haben, bedankt sich die Gemeinde Werda an dieser Stelle recht herzlich, vielleicht gehen wir es im nächsten Jahr nochmals mit etwas mehr Erfolg an. Unabhängig davon hat sich in den letzten Tagen auf dem Spielplatz an der Hauptstraße einiges getan. Durch die Gemeindearbeiter wurde die alte Schaukel entfernt und durch ein neues Spielgerät ersetzt. Verwendung fanden dabei finanzielle Mittel aus einer Aktion zum letzten Weihnachtsmarkt am Häusl, die durch die Gemeinde noch aufgestockt wurden, so dass das neue Spielgerät angeschafft werden konnte. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an Daniela Backhaus als Initiatorin der Spenden-Aktion. *** Die Gemeinde Werda gratuliert an dieser Stelle ganz herzlich der 1. Mannschaft des SV 1903 Kottengrün e.v. zum Pokalsieg des Wernesgrüner Vogtland-Pokal sowie der Spielgemeinschaft Kottengrün/Werda der B-Jugend zum Titel des Bezirksmeisters. Carmen Reiher Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde WERDA am 25. Mai 2014 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Mai 2014 das amtliche Endergebnis zur Gemeinderatswahl entsprechend 50 Abs. 3 KomWO festgestellt. Gemäß 51 Abs. 1 KomWO werden die Ergebnisse der Wahl hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bei der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Werda wurde folgendes Ergebnis erzielt: Zahl der Wahlberechtigten: Zahl der Wähler: 682 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 22 Zahl der gültigen Stimmzettel: 660 Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen : Wahlbeteiligung: 52,46 % Bei Verhältniswahl Von den Parteien und Wählervereinigungen erreichten Gesamtstimmenzahlen und somit ermittelten Sitze im Wahlgebiet: Partei/WV Gesamt- % Sitze stimmenzahl Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU ,21 6 Wählervereinigung Feuerwehr Kottengrün ,26 4 Freie Wählervereinigung Am Eimberg ,53 2 Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen : 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Dr. Backhaus, Sven 296 Ficker, Karlheinz 65 Pommer, Denny 117 Zimmer, Sybille 103 Pommer, Dietmar 225 Lindenberg, Ekkehard 67 Schmalfuß, Steffen 46 Findeis, Thomas 53 2 Wählervereinigung Feuerwehr Kottengrün Teichmann, Marcel 269 Poller, Andreas 184 Zimmer, Christoph 91 Apel, Nicky Freie Wählervereinigung Am Eimberg Kaiser, Ralf 133 Michel, Frieder 68 Mothes, Sven 119 Es wurden folgende Bewerber gewählt: 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Dr. Backhaus, Arzt Talsperrenstraße Sven Pommer, Dietmar selbstständig Pfarrstraße 60c 225 Pommer, Denny selbstständig Pfarrstraße Zimmer, Sybille Angestellte Am Eimberg OT Kottengrün Lindenberg, Elektroinstallateur / Siedlung Ekkehard selbstständig Ficker, Karlheinz Rentner Talsperrenstraße Wählervereinigung Feuerwehr Kottengrün Teichmann, Angestellter Werdaer Straße Marcel OT Kottengrün Poller, Andreas Angestellter Oelsnitzer Straße OT Kottengrün Apel, Nicky Dipl.-Ing. Am Bühl OT Kottengrün Zimmer, Dipl.-Ing. Am Eimberg Christoph OT Kottengrün 3 Freie Wählervereinigung Am Eimberg Kaiser, Ralf Technischer Pfarrstraße 46a 133 Mitarbeiter Mothes, Sven Kraftfahrer Pfarrstraße 26 a Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

7 n der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge: 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Findeis, Thomas Dipl.Ing. (FH) Langer Weg Landespflege OT Kottengrün Sport-Frei! Am 2. Juni hatten wir unseren besonderen Tag den Kindertag. Bei Sonnenschein hatten unsere Erzieherinnen für uns ein tolles Sportfest vorbereitet. Bei Sackhüpfen, Wettlauf, Zielweitwurf usw. waren wir alle Gewinner und erhielten eine Medaille. Mit Melone und Zuckerwatte ging dieser schöne Vormittag zu Ende. Schmalfuß, Steffen Dipl.-Ing. (FH) Kottengrüner Straße 4b 46 OT Kottengrün 2 Wählervereinigung Feuerwehr Kottengrün Freie Wählervereinigung Am Eimberg Michel, Frieder Installateurmeister Wacholderstraße Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl entfallen sind, kann gemäß 25 Abs. 1 Kommunalwahlgesetzes innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Vogtlandkreis, Neundorfer Str. 94/96, Plauen, erheben. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 13 Wahlberechtigte beitreten. Werda, 26. Mai 2014 Reiher; Verbandsvorsitzende Kindertag bei den Eimbergzwergen Am 02. Juni brachen alle großen Eimbergzwerge auf zur Schatzsuche. Aufgeregt halten wir Ausschau nach roten Bändchen, die uns den Weg zeigten. Nach einem langen Marsch wurden wir am Teich von Familie Gündel endlich fündig. Die Freude war groß. Nach einem kräftigen Frühstück mit Würstchen, Brot und Süßigkeiten ging es endlich zurück in den Kindergarten. Feuerwehreinsatz bei den Eimbergzwergen Am 26. Juni besichtigten wir das Feuerwehrhaus und das Feuerwehrauto und Marcel erklärte uns all die vielen Sachen. Anschließend durften wir wie echte Feuerwehrleute einen Brand löschen und mit dem Auto eine Runde fahren. Vielen Dank liebe Feuerwehrleute! Die Eimbergzwerge mit ihren Erzieherinnen Waldwichtelnachrichten Meine Mama ist die Beste! Hierzu luden wir unsere Muttis zu einer kleinen Muttertagsfeier ein. Natürlich hatten wir alle ein Geschenk vorbereitet. Wir füllten Flaschen mit gesammelten Kräutern und Essig. War da ein Duft in unserem Kindergarten! Wir Kinder der kleinen Gruppe zeigten bei Kaffee und Keksen, was wir alles an Lidern und Bewegungsspielen gelernt haben. Darüber freuten sich unsere Muttis sehr. Die mittleren und großen Kinder hatten sich etwas ganz Besonderes ausgedacht. Dort gab es für die Muttis selbst gemachte Kräuterbutter mit Baguettes, was den Muttis nach dem Programm sehr gut schmeckte. Bis bald! Die Waldwichtel Sommer im Kuschelbär der kleinen Kindertagespflege-Einrichtung in Werda Bei unseren Spaziergängen gibt`s immer wieder Neues zu entdecken: Auf einem Dach wird g e h ä m m e r t und gesägt, in e i n e m G r u n d s t ü c k gräbt ein Bagger eine Grube, ein Kran transportiert Baumaterialien, selbst ein Rasenmäher verleitet uns zum Stehenbleiben und Zuschauen. Oder wie fühlt es sich an, barfuß zu laufen: in der Wiese, im Sand oder auf den großen Steinen entlang der Straße über die Vorsperre? Wie lustig ist es, Zapfen und Steinchen zu sammeln und sie in den Ziegelteich zu werfen! Besondere Freude hat uns das Füttern der Ziegen gemacht und zuzuschauen beim Herumtollen der kleinen Zicklein, bis sie in ihr Sommerquartier umgezogen sind. Gern sind wir auch im Wald. Da haben wir unseren Platz zum Stöckchen und Zapfen sammeln. Und wer allein auf einen Baumstumpf klettert, fühlt sich wie ein König! Bei unseren Erkundungstouren haben wir auch mit Begeisterung beobachtet, wie die Gemeindearbeiter auf dem Spielplatz das neue Spielgerät aufgebaut haben, der Multicar Zement gebracht und der Traktor von seinem Hänger Sand abgeladen hat. Um so größer war dann die Freude, als wir am Freitag, dem endlich klettern und schaukeln konnten. Doch vorher haben wir bunte Luftballons aufgehängt, die lustig im Wind flatterten. Jetzt freuen wir uns auf unser jährliches Sommerfest am 4.Juli, zu dem neben den jetzigen Kuschelbären auch alle Ehemaligen bis zum Schuleintritt eingeladen sind. Wir hoffen auf Sonnenschein dazu, sowie für all unsere Sommer-Unternehmungen. 7

8 Unser Schulfest Alle Jahre wieder findet es statt:.. UNSER SCHULFEST!!!.. sozusagen DAS Ereignis unseres Schuljahres. So verwandelte sich auch in diesem Jahr am 14. Juni 2014 unser Schulhof in ein Festgelände und das Klassenzimmer der Klasse 2 in eine gemütliche Kaffeestube. Pünklich um Uhr eröffnete unsere Schulleiterin Frau Weller das Schulfest und es ging los mit unserem Programm. Frau Braun hatte mit Ihrem Chor wieder einmal einen phantastischen Auftritt vorbereitet und unsere Chorkinder eröffneten das Programm mit peppigen und fröhlichen Liedern. Dann folgte das Highlight der Klasse 4 ein Tanz zu dem Song Hands Up alle Jungen und Mädchen in Formation das war schon eine Augenweide. Aber auch der Auftritt unserer Musikschulkinder, die von Frau Tunger von der Musikschule Fröhlich unterrichtet werden, fand großen Anklang beim Publikum. Dann traten noch die Kinder des Cheerleader Vereins Oelnitz e.v. auf und begeisterten uns alle mit ihrer Darbietung. Unsere Schüler durften sogar probieren, wie es sich anfühlt, ein Cheerleader zu sein. Sie konnten mit den Puscheln üben und auch einmal ihre Körperbeherrschung bei einigen Übungen testen. Auf unserem Festgelände konnten wir bei der Feuerwehr mit den Kinderschläuchen Wasserspritzen üben, eine Hüpfburg lud zum Springen und Toben ein und wer Lust hatte, konnte mit der Bimmelbahn eine Runde durch Werda fahren. Außerdem gab es noch Kinderschminken bei Frau Hinkeldei und Frau Eckstein, Frau Ebert hatte einen Stand mit Basteleien rund um die Äpfel vorbereitet, bei Frau Klopfer konnten wir tolle Hüte aus Zeitungen oder Geschenkpapier basteln und mit Familie Prüfer durften wir phantasievolle Kerzenhalter für Teelichter herstellen. Natürlich war auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt neben Fischsemmeln, Würstchen, Eis und kalten Getränken war natürlich besonders unsere Kaffestube ein Publikumsmagnet. Die Muttis unserer Klasse 4 hatten viele leckere Kuchen und Torten gebacken, so dass unsere guten Kaffee-Stuben-Feen unsere Gäste mit Kaffee und süssen Leckereien verwöhnen konnten. Es war also wieder einmal ein tolles, gelungenes Fest für Schüler, Eltern und Gäste und wir freuen uns schon auf das nächste Mal. Am 10. Juli findet unsere Schuljahresabschlußfahrt nach Syrau zur dortigen Drachenhöhle und Windmühle statt. Wir möchten einen Teil der erfolgten Einnahmen für unser Schulfest dort mit verwenden. 8 Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

9 B-Junioren der Spielgemeinschaft Kottengrün/Werda Bezirksmeister Für ordentlich Furore sorgten die B-Junioren der Spielgemeinschaft Kottengrün/Werda in der Bezirksliga Staffel West als auch im Sachsenpokalwettbewerb. Mit nur 2 Niederlagen schaffte man den Durchmarsch vom Kreismeister zum Bezirksmeister. Das Team der Trainer Dennis Villmann, Andre Eckstein und Mike Strobel erreichte im Sachsenpokal-Wettbewerb die 3.Runde und schied gegen den Viertelfinalisten FSV Zwickau aus. Mit Ruven Rittrich stellt die Mannschaft auch den besten Torjäger mit 31 Treffern. Entsorgungstermine Juli/August Gelber Sack & Blaue Tonne Restmülltonne Gelber Sack & Blaue Tonne Restmülltonne Gelber Sack & Blaue Tonne Restmülltonne Gelber Sack & Blaue Tonne Restmülltonne VERWALTUNGSVERBAND JÄGERSWALD Anschrift Hauptstraße 41, Tirpersdorf Tel.: /226-0, Fax: /22620 Öffnungszeiten Montag Uhr Dienstag Uhr u Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr u Uhr Freitag Uhr Sehr geehrte Einwohner aus unseren Mitgliedsgemeinden, zu Ihrer letzten Sitzung in der Legislaturperiode trafen sich die Verbandsräte in Bergen, um über den Haushaltplan 2014 zu beraten. Im Vergleich zum Entwurf ergaben sich keine Änderungen. Einwendungen gegen den Entwurf wurden nicht erhoben. Der Beschluss wurde mit 9 Ja- und 3 Nein- mehrheitlich gefasst. Im Anschluss informierte die Kämmerin, Frau Goldhahn die Anwesenden über die nunmehr im Entwurf vorliegende Eröffnungsbilanz für den Verwaltungsverband sowie die für die Erstellung der Eröffnungsbilanzen für alle Mitgliedsgemeinden notwendige Bewertungsrichtlinie. Hier -adressen: Verbandsvors.: Sekretariat: Meldeamt: Gewerbe: Bauamt: Kämmerei: Internet: reiher@jaegerswald.de kontakt@jaegerswald.de ema@jaegerswald.de gebhardt@jaegerswald.de blank@jaegerswald.de goldhahn@jaegerswald.de wurde deutlich, dass mit der Einführung der doppischen Haushaltführung in der kommunalen Verwaltung ein immenser personeller und finanzieller Mehraufwand verursacht wurde und wird. Letztlich haben alle Kommunen im Freistaat Sachsen sich jedoch dieser Aufgabe zu stellen. *** An dieser Stelle möchte ich allen im Ergebnis der Kommunalwahl am 25. Mai gewählten Gemeinderäten herzlich zu ihrer Wahl gratulieren. Die öffentlichen Bekanntmachungen hierzu können Sie in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes noch einmal nachlesen. In den vergangenen Tagen konnte der Tagespresse immer wieder der Hinweis entnommen werden, dass der Termin für die konstituierenden 9

10 Sitzungen der neu gewählten Gemeinderäte noch nicht genau benannt werden kann. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Partei Die Parteifreien Wähler (DPFW) eine Wahlanfechtung geltend gemacht hat, auch für die Kommunalwahlen, für die sie selbst nicht kandidiert hatte. Zwischenzeitlich wurde die Verwaltung vom Landratsamt informiert, dass der Wahleinspruch der DPFW Die Parteifreien Wähler durch das Landratsamt Vogtlandkreis, als Rechtsaufsichtsbehörde, mit Bescheid vom als unzulässig zurückgewiesen wurde. Gemäß 26 Abs. 1 KomWG beginnt die Wahlprüfungsfrist von einem Monat am , da weitere Wahleinsprüche für unsere Mitgliedsgemeinden nicht eingegangen sind. Folglich können spätestens ab 26. Juli 2014 die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Gemeinderäte stattfinden. Im Zusammenhang mit der rechtlichen Situation zur Öffentlichkeit des Kirchsteiges in Bergen informiere ich an dieser Stelle darüber, dass zunächst gegen den Widerspruchsbescheid des Verwaltungsverbandes Jägerswald Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben wurde. Zwischenzeitlich erfolgte jedoch die Klagerücknahme und gleichzeitig wurde bei der Gemeinde Bergen Antrag auf Einziehung eines Teils des Kirchsteiges gestellt. Hierüber hat nunmehr der Gemeinderat Bergen zu entscheiden. Seitens des Verwaltungsverbandes wird aus den genannten Gründen erst nach der Entscheidung des Gemeinderates ein weiteres Handeln in dieser Angelegenheit möglich sein. Reiher Verbandsvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Jägerswald Öffentliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014 für die Gemeinde Bergen, die Gemeinde Theuma, die Gemeinde Tirpersdorf und die Gemeinde Werda 1. Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Die Wählerverzeichnisse für die Gemeinde Bergen, die Gemeinde Theuma, die Gemeinde Tirpersdorf und die Gemeinde Werda werden in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 9.00 bis Uhr Dienstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag von 7.00 bis Uhr im Verwaltungsverband Jägerswald, Einwohnermeldeamt, Hauptstr. 41, Tirpersdorf für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereit gehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei erreichbar. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß 34 Sächsisches Meldegesetz eingetragen ist. Während der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte gegen Erstattung der Sachkosten zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner Personen steht. Die Auszüge dürfen nur zu diesem Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens am 15. August 2014, Uhr, beim Verwaltungsverband Jägerswald unter o.g. Anschrift schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Vogtland 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: 6.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter ohne Angabe von Gründen, 6.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014, Uhr, beim Verwaltungsverband Jägerswald, Hauptstraße 41, Tirpersdorf mündlich, schriftlich oder per kontakt@jaegerswald.de oder Fax /22620 beantragt werden. Telefonische Beantragung ist nicht zulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Das gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises - einen amtlichen grünen Wahlumschlag - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 10 Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

11 Wahltag bis Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Tirpersdorf, den Reiher Verbandsvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Jägerswald Landkreis Vogtlandkreis Wahlkreis Vogtland 2 Wahlbekanntmachung der Gemeinde Bergen, der Gemeinde Theuma, der GemeindeTirpersdorf und der Gemeinde Werda 1. Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Bergen bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerbegnungszentrum Falkensteiner Str. 52, Bergen eingerichtet. Wahlraum ist barrierefrei. Die Gemeinde Theuma bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Dorfgemeinschaftshaus Schulstr. 9, Theuma eingerichtet. Wahlraum ist barrierefrei. Die Gemeinde Tirpersdorf bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Vereinssaal Hauptstr. 39, Tirpersdorf eingerichtet. Die Gemeinde Werda ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Nr. 01 Grundschule Werda, Hauptstr. 18, Wahlbezirk Nr. 02 Sportlerheim Kottengrün, Badstr. 13, OT Kottengrün In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe am , um Uhr im Beratungsraum des Schönecker Rathauses, Sonnenwirbel 3, Schöneck/Vogtl. zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt ab Uhr. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und/oder seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl auf Verlangen abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis die Angabe von Familienname, Vorname, Beruf oder Stand und Wohnort (Hauptwohnung) der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom n jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die n der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 7. Im folgenden Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt: Grundschule Werda Hauptstr. 18, Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag vorgegeben. Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen. Tirpersdorf, den Reiher Verbandsvorsitzende Ferienangebot im Walderlebnisgarten Eich Langeweile in den Ferien? Nicht bei uns! Der Forstbezirk Plauen bietet ein abwechslungsreiches Ferienprogramm für Familien und Urlauber im Walderlebnisgarten Eich. 11

12 Bei Holzstapelspiel, Fußtastpfad, Memory, Jahresarten-Quiz, Waldparfümerie und vielen anderen Spielen können alle, die Freude an der Natur haben, den Wald mit allen Sinnen erleben. Jung und Alt erfahren im Blockhaus und in der Umgebung Wissenswertes vom Wald mit seinen Pflanzen und Tieren. Das Ferienprogramm wird veranstaltet am: Donnerstag, den 24. Juli 2014 von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr und am Dienstag, den 19. August 2014 von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Treffpunkt: Walderlebnisgarten Eich in Treuen/ OT Eich Er befindet sich zwischen Treuen und Lengenfeld an der Treuener Straße, Ortseingang links von Treuen in Richtung Lengenfeld fahrend. Bei Interesse melden Sie sich bitte an im Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Plauen. Verantwortlich ist Frau Bimberg: Telefon (03741) oder Weiterhin sind Gruppenanmeldungen für Hortgruppen, Ferienfreizeiten, Wandervereine und für alle anderen interessierten Besucher möglich. Forstwirt Ulf Schlegel erklärt das Klangholzspiel. Foto: Staatsbetrieb Sachsenforst 12 Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

13 Festwoche vom Juli Uhr Freigabe des Rad- und Fußweges S297 über die Sperrmauer Uhr Feierliche Eröffnung der Festwoche am Ankerplatz mit Vogtlandradio, dem Shantychor der Marinekameradschaft Plauen e.v. sowie Rahmenprogramm der Grundschulen Thoßfell & Jocketa Uhr Tanz & Unterhaltung mit Sound Express am Ankerplatz Uhr Party zur Eröffnung der Festwoche mit der Liveband Mr.Feelgood am Ankerplatz Uhr 14. Vogtländisches Schalmeientreffen an der Bühne Pöhl in Jocketa Uhr Tag der offenen Tür in der Staumeisterei Uhr Festgottesdienst und Ausstellung in der Kirche Jocketa Uhr Familiennachmittag am Ankerplatz mit den Blasmusikanten Junges Egerland Uhr Schifffahrt und Musik zum großen gemeinsamen Bootskorso der Segelvereine Uhr Exkursion anlässlich 50 Jahren Talsperre Pöhl mit den Naturfreunden Plauen e.v Uhr Minigolfturnier im Freizeitgarten in Jocketa Uhr Mittwochssegeln am Wassersportzentrum Uhr Kleine Störtebecker treffen sich an der Pöhl Kinderfest in Altensalz (mit Voranmeldung) Uhr Unvergessenes Pöhl Bildervortrag mit Thilo Lehmann in der Kirche Jocketa Uhr Strand- und Laternenfest an der Bühne Pöhl in Jocketa Uhr Zumbaparty an der Bühne Pöhl Uhr Fischmarkt am Ankerplatz mit dem Shantychor der Marinekameradschaft Plauen e.v Uhr 1. Beachcup der Volksbank Vogtland an der Talsperre Pöhl Uhr Familienlauf mit verschiedenen Strecken für Kinder und Erwachsene Uhr Segelregatta Blaues Band Uhr Kinder- und Familientag mit Elterncafé auf dem Campingplatz Gunzenberg Überraschungsparty am Steghaus Uhr Strand- und Laternenfest mit der Andreas Lorenz Showband und Feuerwerk Uhr Feuerwerksfahrt zum Strand- und Laternenfest auf den Fahrgastschiffen Uhr Frühschoppen mit den Adorfer Blasmusikanten am Ankerplatz Uhr Langstreckenschwimmen am Wassersportzentrum Uhr Musikalischer Kaffeenachmittag mit den Streichern der Chursächsischen Philharmonie Barocke Tafelmusiken auf dem Fahrgastschiff Uhr Open Air Gottesdienst, Campingplatz Gunzenberg Nähe Grillplatz Uhr Besichtigung der Ausstellungsräume der Landestalsperrenverwaltung an der Staumauer Ganztägig Besichtigungen der Ausstellungen in der Kirche Jocketa im Rahmen der offenen Kirche (ab ) 13

14 GEMEINDE BERGEN Gemeindeamt Bergen Falkensteiner Straße 10 Öffnungszeiten: Bergen Montag 8-12 Uhr Telefon: /88201 Dienstag Uhr Telefax: /8120 Donnerstag 8-12 Uhr Internet: Sehr geehrte Bergener Bürgerinnen und Bürger, ich möchte Sie nachfolgend über die Beschlüsse des Gemeinderates aus seiner Sitzung vom informieren: o Beratung und Beschlussfassung zum Abwasserbeseitigungskonzept (Stand 2013) der Gemeinde Bergen Der Gemeinderat der Gemeinde Bergen beschließt im Rahmen der Fortschreibung vom Abwasserbeseitigungskonzept des ZWAV (Sammelliste, Stand 2013), dass die Abwasserbeseitigung der Liegenschaften, für die kein zentraler Anschluss geplant ist (Spalte ABK- Status), aus derzeitiger Sicht dezentral erfolgen wird. Beschluss-Nr.: 4/2014 Anwesend: 7+1, Ja-: 5+1, Nein-: 1, Enthaltungen: 1 Gemäß 21 Abs. 3 KomWG sind zwei Sitze im Gemeinderat unbesetzt o Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Bergen Der Gemeinderat Bergen beschließt in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Bergen. Beschluss-Nr.: 5/2014 Anwesend: 7+1, Ja-: 7+1, Nein-: -, Enthaltungen: - Gemäß 21 Abs. 3 KomWG sind zwei Sitze im Gemeinderat unbesetzt o Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben: Aufstellung von 2 Containern sowie Überdachung Bauort: Flurstück 593/15 Gemarkung Bergen, Falkensteiner Str. 26 in Bergen Beschluss-Nr.: 6/2014 Anwesend: 7+1, Ja-: 7+1, Nein-: -, Enthaltungen: - Gemäß 21 Abs. 3 KomWG sind zwei Sitze im Gemeinderat unbesetzt Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Tirpersdorf wünscht die Gemeinde Bergen eine schöne und fröhliche 750-Jahrfeier. Volkmar Trapp Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde B e r g e n am 25. Mai 2014 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das amtliche Endergebnis zur Gemeinderatswahl entsprechend 50 Abs. 3 KomWO festgestellt. Entsprechend 51 Abs. 1 KomWO werden die Ergebnisse der Wahl hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bei der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Bergen wurden folgende Ergebnisse erzielt: Zahl der Wahlberechtigten: 873 Zahl der Wähler: 545 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 14 Zahl der gültigen Stimmzettel: 531 Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen : Wahlbeteiligung: 62,43 Von den Parteien und Wählervereinigungen erreichten Gesamtstimmenzahlen und somit ermittelten Sitze im Wahlgebiet: Partei/WV Gesamt- % Sitze stimmenzahl Freie Wähler ,46 6 Wählervereinigung Sport ,17 2 Die LINKE DIE LINKE 27 1,71 0 Freie Demokratische Partei FDP 25 1,58 0 Bergener Interessengemeinschaft ,47 1 Wählervereinigung Ihre Feuerwehr ,60 3 Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen : 1. Parteiunabhängige Wählergemeinschaft Ackermann, Rentner/ Falkensteiner Str. 48, Günter Bergbauingenieur Bergen 192 Dally, Rolf Handwerksmeister Plauensche Str. 70g, Bergen 52 Windisch, Uwe selbständig Falkensteiner Str. 2, Bergen 81 Grintz, Uwe selbständig Plauensche Str: 59, Bergen 59 Böswetter, Frank Versicherungs- Am Winkel 5, kaufmann Bergen 21 Taubner, Ekkehard Dipl.-Mediziner Falkensteiner Straße 6, FA f. Innere Medizin Bergen 28 Schaffrath, Dipl. Soziologin Plauensche Straße 38b, Katharina Bergen 67 Modes, Mandy Laborantin Plauensche Straße 87, Bergen 8 Trapp, Enrico Kfz-Elektromeister Am Anger 8, Bergen 99 Gottschaldt, Zahnarthelferin Am Mühlgraben 7, Jeanette Bergen Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

15 Erler, Andre` Elektroinstallateur Plauensche Straße 73a, Bergen 32 Rauner-Blasko, Betriebswirt Plauensche Straße 69, Kerstin Bergen 19 2 Wählervereinigung Sport Weller, Gerd Kurierfahrer Thomas-Müntzer-Str. 10, Bergen 51 Kliegel, Daniel Dipl. Kaufmann Am Roten Bühl 8, Bergen 64 Strauch, Michael Kurierfahrer Falkensteiner Straße 28, Bergen 24 Büttner, Heinz Angestellter Plauensche Str. 86, Bergen 67 Geigenmüller, Maurer Poppengrüner Str. 19, Matthias Bergen 65 3 DIE LINKE DIE LINKE Luderer, Heinz Rentner Am Streuberg 7, Bergen 27 4 Freie Demokratische Partei FDP Straubel, Frank Betriebswirt Thomas-Müntzer-Str. 9, Bergen 25 5 Bergener Interessengemeinschaft Drahota, Kevin Elektrotechniker Bergstraße 1, Bergen 43 Heß, Karla Dipl.Ingenieur Thomas-Müntzer-Str. 16, Bergen 43 Müller-Hoherz, Sozialpädagogin Poppengrüner Straße 13, Ingrid Bergen 37 Rink, Wolfgang Elektromeister Gartenstraße 7c, Bergen 58 6 Wählervereinigung Ihre Feuerwehr Werner, Jörg Technischer Fachwirt Rosenweg 5b, Bergen 80 Fischer, Uwe Geschäftsführer Plauensche Straße 43, Bergen 65 Ficker, Wolfgang Fachinformatiker Plauensche Str. 24, Bergen 6 Bernhardt, Uwe Werkleiter Plauensche Str. 81a, Bergen 36 Künzel, Ronny Produktionsmitarbeiter Plauensche Str. 44, Bergen 6 Kluge, Volkmar Verkaufsleiter Theumaer Str. 14, Bergen 66 Grüner, Jörg Kfz-Mechaniker Thomas-Müntzer-Str. 1, Bergen 28 Forchheim, Dipl. Geologe Plauensche Str. 46, Christian Bergen 7 Borckmann, Natursteinmechaniker Falkensteiner Str. 26, Philipp Bergen 1 Oelßner, Jörg Obermonteur Plauensche Str. 41, Bergen 6 Kluge Melanie Sonderpädagogin Falkensteiner Str. 63, 0829 Bergen 15 Ebert, Sebastian Landwirt Plauensche Str. 23, Bergen 17 Krutzger, Ronny selbständig Falkensteiner Str. 16, Bergen 8 Werner, Vanessa Abiturientin Rosenweg 5b, Bergen 2 Müller, Matthias Schlosser Falkensteiner Str. 41, Bergen 12 Müller, Marko Auszubildender Falkensteiner Str. 41, Bergen 6 Pfeifer, Lars Maurer Plauensche Str. 22, Bergen 27 Horlbeck, Monteur Rosenweg 11, Michael Bergen 16 Es wurden folgende Bewerber gewählt: 1 Freie Wähler Ackermann, Rentner/Bergbauing. Falkensteiner Str. 48, Günter Bergen 192 Trapp, Enrico Kfz-Meister Am Anger 8, Bergen 99 Windisch, Uwe selbständig Falkensteiner Str. 2, Bergen 81 Schaffrath, Dipl.Soziologin Plauensche Straße 38b Katharina Bergen 67 Grintz, Uwe selbständig Plauensche Str. 59, Bergen 59 Dally, Rolf Handwerksmeister Plauensche Str. 70g, Bergen 52 2 Wählervereinigung Sport Büttner, Heinz Angestellter Plauensche Str. 86, Bergen 67 Geigenmüller, Maurer Poppengrüner Str. 19, Matthias Bergen 65 3 DIE LINKE DIE LINKE - (kein Sitz) 4 Freie Demokratische Partei FDP - (kein Sitz) 5 Bergener Interessengemeinschaft Rink, Wolfgang Elektromeister Gartenstr. 7c, Bergen 58 6 Wählervereinigung Ihre Feuerwehr Werner, Jörg Technischer Fachwirt Rosenweg 5b, Bergen 80 Kluge, Volkmar Verkaufsleiter Theumaer Str. 14, Bergen 66 15

16 Fischer, Uwe Geschäftsführer Plauensche Str. 43, Bergen 65 n der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge: 1 Freie Wähler Erler, André Elektroinstallateur/ Plauensche Str. 73 a, Sicherheitstechniker Bergen 32 Taubner, Ekkehard Dipl.-Mediziner Falkensteiner Straße 6, FA f. Innere Med Bergen 28 Böswetter, Frank Versicherungs- Am Winkel 5, kaufmann Bergen 21 Rauner-Blasko, Betriebswirt Plauensche Str. 69, Kerstin Bergen 19 Gottschaldt, Zahnarzthelferin Am Mühlgraben 7, Jeanette Bergen 12 Modes, Mandy Laborantin Plauensche Str. 87, Bergen 8 2 Wählervereinigung Sport Kliegel, Daniel Dipl.-Kaufmann (FH) Am Roten Bühl 8, Bergen 64 Weller, Gerd Kurierfahrer Thomas-Müntzer-Str. 10, Bergen 51 Strauch, Michael Kurierfahrer Falkensteiner Straße 28, Bergen 24 3 DIE LINKE DIE LINKE - 4 Freie Demokratische Partei FDP - 5 Bergener Interessengemeinschaft Drahota, Kevin Elektrotechniker Bergstr. 1, Bergen 43 Heß, Karla Dipl.-Ingenieur Thomas-Müntzer-Str. 16, Bergen 43 Müller-Hoherz, Sozialpädagogin Poppengrüner Str. 13, Ingrid Bergen 37 6 Wählervereinigung Ihre Feuerwehr Bernhardt, Uwe Werkleiter Plauensche Str. 81a, Bergen 36 Grüner, Jörg Kfz-Mechaniker Thomas-Müntzer-Str. 1, Bergen 28 Pfeifer, Lars Maurer Plauensche Str. 22, Bergen 27 Ebert, Sebastian Landwirt Plauensche Str. 23, Bergen 17 Horlbeck, Michael Monteur Rosenweg 11, Bergen 16 Kluge Melanie Sonderpädagogin Falkensteiner Str. 63, 0829 Bergen 15 Müller, Matthias Schlosser Falkensteiner Str. 41, Bergen 12 Krutzger, Ronny selbständig Falkensteiner Str. 16, Bergen 8 Forchheim, Dipl. Geologe Plauensche Str. 46, Christian Bergen 7 Ficker, Wolfgang Fachinformatiker Plauensche Str. 24, Bergen 6 Künzel, Ronny Produktions- Plauensche Str. 44, mitarbeiter Bergen 6 Oelßner, Jörg Obermonteur Plauensche Str. 41, Bergen 6 Müller, Marko Auszubildender Falkensteiner Str. 41, Bergen 6 Werner, Vanessa Abiturientin Rosenweg 5b, Bergen 2 Borckmann, Natursteinmechaniker Falkensteiner Str. 26, Philipp Bergen 1 Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl entfallen sind, kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Vogtlandkreis, Neundorfer Str. 96, Plauen, erheben. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens zehn Wahlberechtigte beitreten. Tirpersdorf, den Reiher, Verbandsvorsitzende Neues aus der Kita Am Ententeich Bergen In diesem Jahr fand am 17. Mai 2014 auf unseren neuen Spielplatz bei kühlen Wetter, aber trotzdem sehr gut besucht, das Kinderfest statt. Ab 15:00 Uhr organisierten die Kita Am Ententeich und die Gemeinde Bergen, sowie ortsansässige Vereine jede Menge Spiel und Spaß. Man konnte sich an Hüpfburg, Kinderschminken, Schneeball schießen, Schlitten fahren mit Rädern, Bagger fahren, DRK Auto, Feuerwehr, Filzen, Oldtimer fahren erfreuen. Für das leibliche Wohl wurde am Nachmittag mit Kaffeestube und am Abend mit Herzhaftem gesorgt. Wer die Disziplinen seiner Eintrittskarte erledigt hatte, konnte an einer Verlosung teilnehmen. Es gab Alters entsprechend tolle Gutscheine zu gewinnen. Die musikalische Umrahmung übernahm DJ Markus mit Disco Royal. André Erler war als Maskottchen mit verschiedenen Figuren unterwegs, was die Kinder sehr erfreute. Am 13. Juni war für unsere Schulanfänger ein ganz besonderer Tag, sie feierten ihr Abschussfest. Sie fuhren nach Schöneck auf den Bauernhof der Familie Jensch, wo sie übernachteten und viele Highlights erlebten. Wir wünschen den Schulanfängern einen tollen Schulstart. Das Team der Kita Am Ententeich Bergen wünscht einen schönen Sommer 16 Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

17 Entsorgungstermine Juli/August Gelber Sack Restmülltonne & Blaue Tonne Gelber Sack Restmülltonne & Blaue Tonne Gelber Sack Restmülltonne & Blaue Tonne Gelber Sack Restmülltonne & Blaue Tonne Besuchen Sie unsere Ausstellung Mo. bis Do. von 13 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung. Ist Ihr Vertreter nicht erreichbar!? Von Montag bis Freitag Uhr sind wir für Ihre Anliegen rund um Versicherung, Vorsorge und Vermögen verlässlich da. Rufen Sie uns an! André und Dieter Steiniger Vertretungen der Allianz Ferdinand-Lassalle-Str Falkenstein Tel Fax

18 GEMEINDE THEUMA Gemeindeamt Theuma Öffnungszeiten: Hauptstraße 29 Montag Uhr Theuma Donnerstag Uhr Sprechzeiten Bürgermeister: Telefon: /88291 Donnerstag Uhr Telefax: /88330 oder nach Vereinbarung Internet: Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich möchte Sie aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass ich die Geschäfte der Gemeinde Theuma solange übernehmen werde, bis der neu gewählte Gemeinderat bestätigt und vereidigt ist und aus seiner Mitte der neue 1. und 2. stellvertretende Bürgermeister gewählt sind. Die Sprechzeit donnerstags Uhr werde ich soweit es dienstlich möglich ist absichern. Ich würde Sie bitten, Vorsprachen vorher telefonisch abzustimmen. Das Gemeindeamt (Sekretariat) wird zu den gewohnten Zeiten geöffnet sein. Lothar Schwenkbier, 2. stellvertretender Bürgermeister *** Beschlüsse aus den letzten Gemeinderatssitzungen: aus der Gemeinderatssitzung am Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe vom Los 9 - Malerarbeiten zur energetischen Sanierung der Grundschule Theuma Der Gemeinderat der Gemeinde Theuma beschließt, den Auftrag der Firma Malerbetrieb Heinze GmbH, Siedlung 5 in Auerbach zu erteilen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt brutto ,40 Beschluss-Nr.: 1/51/2014 Abstimmungsergebnis: 11 Anwesend/ 11 Ja/ 0 Nein/ 0 Enthaltung Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe vom Los 10 - Innendämmung zur energetischen Sanierung der Grundschule Theuma Der Gemeinderat der Gemeinde Theuma beschließt, den Auftrag der Firma MKM Bau GmbH, Markneukirchener Str.45 in Klingenthal zu erteilen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt brutto ,42. Beschluss-Nr.: 2/51/2014 Abstimmungsergebnis: 11 Anwesend/ 10 Ja/ 0 Nein/ 1 Enthaltung Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe vom Los 11 - Heizung, Sanitär zur energetischen Sanierung der Grundschule Theuma Der Gemeinderat der Gemeinde Theuma beschließt, den Auftrag der Firma Morgner Heizung, Bäder, Dach GmbH, Am Johannisberg 1 in Oelsnitz zu erteilen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt brutto ,72. Beschluss-Nr.: 3/51/2014 Abstimmungsergebnis: 11 Anwesend/ 11 Ja/ 0 Nein/ 0 Enthaltung Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe vom Los 12 - Bodenbelagsarbeiten zur energetischen Sanierung der Grundschule Theuma Der Gemeinderat der Gemeinde Theuma beschließt, den Auftrag der Firma Bolz Bodenverlegung Mühlbergweg 17 in Ellefeld zu erteilen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt brutto ,88. Beschluss-Nr.: 4/51/2014 Abstimmungsergebnis: 11 Anwesend/ 11 Ja/ 0 Nein/ 0 Enthaltung Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe vom Los 13 - Fassadendämmarbeiten / Außenputzarbeiten zur energetischen Sanierung der Grundschule Theuma Der Gemeinderat der Gemeinde Theuma beschließt, den Auftrag dem Malermeister Hartmut Frieser, Saaldorf 34 in Bad Lobenstein zu erteilen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt brutto ,13. Beschluss-Nr.: 5/51/2014 Abstimmungsergebnis: 11 Anwesend/ 10 Ja/ 0 Nein/ 1 Enthaltung Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für folgende Bauvorhaben: Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus Bauort: Flurstück 673/15 Gemarkung Theuma, Schulstraße 30 a in Theuma Beschluss-Nr.: 6/51/2014 Abstimmungsergebnis: 11 Anwesend/ 10 Ja/ 0 Nein/ 0 Enthaltung 1 wegen Befangenheit nicht stimmberechtigt aus der Gemeinderatssitzung am Beratung und Beschlussfassung zur Festsetzung des Termins der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Theuma sowie eines etwaigen 2. Wahlganges Der Gemeinderat der Gemeinde Theuma bestimmt gemäß 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz den Wahltag für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Theuma für Sonntag, den 31. August Ein etwaiger 2. Wahlgang wird für Sonntag, den 21. September 2014 bestimmt. Beschluss-Nr.: 1/52/2014 Abstimmungsergebnis: 10 Anwesend/ 10 Ja/ 0 Nein/ 0 Enthaltung Beratung und Beschlussfassung zur Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Theuma Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Theuma für die Bürgermeisterwahl am werden gewählt: Vorsitzende: Anja Fücker, Theuma Stellv. der Vorsitzenden: Steffi Zeller, Theuma Beisitzer: Hella Winkelmann, Theuma Stellv. des Beisitzers: Uta Lenz, Theuma Beisitzer: Katja Richter, Plauen Stellv. des Beisitzers: Silke Schiener, Plauen Beisitzer: Christiane Sörgel, Theuma Stellv. des Beisitzers: Petra Klemet, Neuensalz, OT Mechelgrün Beschluss-Nr.: 2/52/2014 Abstimmungsergebnis: 10 Anwesend/ 10 Ja/ 0 Nein/ 0 Enthaltung *** Die Gemeinde Tirpersdorf begeht am Wochenende vom ihr 750jähriges Jubiläum. Dazu beglückwünschen wir Sie recht herzlich, liebe Tirpersdorfer! Wir wünschen ein gelungenes Festwochenende mit zahlreichen Gästen und schönem Wetter. Lothar Schwenkbier 2. stellvertretender Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Theuma am 25. Mai 2014 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am das amtliche Endergebnis zur Gemeinderatswahl entsprechend 50 Abs. 3 KomWO festgestellt. Gemäß 51 Abs. 1 KomWO werden die Ergebnisse der Wahl hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bei der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Theuma wurde folgendes Ergebnis erzielt: 18 Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

19 Zahl der Wahlberechtigten: 875 Zahl der Wähler: 626 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 10 Zahl der gültigen Stimmzettel: 616 Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen : 1831 Wahlbeteiligung: 71,54 % Von den Parteien und Wählervereinigungen erreichten Gesamtstimmenzahlen und somit ermittelten Sitze im Wahlgebiet: Partei/WV Gesamt- % Sitze stimmenzahl Freie Demokratische Partei FDP ,19 2 Kleintierzuchtverein Theuma u.u.e.v ,29 2 Sportverein Theuma e.v ,82 2 Freiwillige Feuerwehr Theuma e.v ,85 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 38 2,08 0 DRK Ortsgruppe Theuma 162 8,85 1 Initiative für Theuma ,93 4 Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen : 1. Freie Demokratische Partei - FDP Riedel, Ulrich 236 Günther, Monika 36 Riedel, Uwe 50 Keil, Madlen 8 Genßler, Hans-Peter 3 2. Kleintierzuchtverein Theuma u.u.e.v. Schwenkbier, Jörg 62 Meinlschmidt, Frank 91 Knoll, Ekkehard 71 Knoll, Matthias 45 Dunger, Domenica Sportverein Theuma e.v. Sörgel, Ulrich 188 Aurich, Michaela 56 Mattheß, Ronny Freiwillige Feuerwehr Theuma e.v. Hertel, Steve 100 Müller, Mario 37 Güne, Tom 41 Hüttner, Mathias BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE Schröter, Dieter DRK Ortsgruppe Theuma Dietz, Fredi 61 Schneider, Birgit 84 Müller, Marion Initiative für Theuma Hutschenreuter, Frank 180 Lindner, Thomas 174 Petukat, Andreas 76 Koch, Mathias 63 Es wurden folgende Bewerber gewählt: 1. Freie Demokratische Partei - FDP Riedel, Ulrich Rentner Gartenstraße 21, Theuma 236 Riedel, Uwe Selbständiger Gartenstraße 5, Unternehmer Theuma Kleintierzuchtverein Theuma u.u.e.v. Meinlschmidt, Fleischer Mühlenweg 2, Frank Theuma 91 Knoll, Ekkehard Rentner Schulstraße 8, Theuma Sportverein Theuma e.v. Sörgel, Ulrich Diplom Lehrer Oelsnitzer Str. 27d, Theuma 188 Mattheß, Ronny selbständig Oelsnitzer Str. 3, Theuma Freiwillige Feuerwehr Theuma e.v. Hertel, Steve Rettungsassistent/ Lindenweg 12, Berufsfeuerwehrmann Theuma BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE Es wurden keine Bewerber gewählt 6. DRK Ortsgruppe Theuma Schneider, Birgit Krankenschwester Theumaer Weg 5, Theuma Initiative für Theuma Hutschenreuter, Geschäftsführer Theumaer Weg 13, Frank Theuma 180 Lindner, Thomas Dipl.-Ing.f. Siedlerweg 7, Elektrotechnik Theuma 174 Petukat, Andreas Abteilungsleiter Mechelgrüner Str. 20, Handel Theuma 76 Koch, Mathias Maler Oelsnitzer Str. 23, Theuma 63 n der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge: 1. Freie Demokratische Partei - FDP Günther, Monika Ingenieurin Gartenstraße 33, Theuma 36 Keil, Madlen Bürokauffrau Gartenstraße 6, Theuma 8 Genßler, Regionalvertriebsleiter Gartenstraße 36, Hans-Peter Theuma 3 2. Kleintierzuchtverein Theuma u.u.e.v. Schwenkbier, Jörg Elektromeister Am Sportplatz 2, Theuma 62 19

20 Knoll, Matthias Angestellter Hauptstraße 22, Theuma 45 Dunger, Hausfrau Lindenweg 4, Domenica Theuma Sportverein Theuma e.v. Aurich, Einzelhandels- Am Sportplatz 2A, Michaela kauffrau Theuma Freiwillige Feuerwehr Theuma e.v. Güne, Tom Rettungsassistent Dorfweg 5, Theuma 41 Hüttner, Mathias Kfz Mechaniker Oelsnitzer Str. 01, Theuma 39 Müller, Mario Steinmetz Hauptstraße 43, Theuma BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE keine Ersatzperson 6. DRK Ortsgruppe Theuma Dietz, Fredi Elektromeister Stöckigter Weg 20, Theuma 61 Müller, Marion Mitarbeiter Hauptstraße 43, Qualitätssicherung Theuma Initiative für Theuma keine Ersatzpersonen Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl entfallen sind, kann gemäß 25 Abs. 1 Kommunalwahlgesetzes innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Vogtlandkreis, Neundorfer Str. 94/96, Plauen, erheben. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 9 Wahlberechtigte beitreten. Theuma, den Reiher Verbandsvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Jägerswald Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Theuma am 31. August 2014 und des etwaigen zweiten Wahlgangs am 21. September Am 31. August 2014 findet die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Theuma statt. Ein etwaiger zweiter Wahlgang findet am 21. September 2014 statt. Die Stelle des Bürgermeisters ist ehrenamtlich. 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Die Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber werden hiermit aufgefordert, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Je Wahlvorschlag ist nur ein Bewerber zulässig. Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 04. August 2014 (27. Tag vor der Wahl) bis Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Theuma unter folgender Adresse schriftlich eingereicht werden. Anschrift: Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Theuma Verwaltungsverband Jägerswald Zimmer Allgemeine Verwaltung Hauptstr Tirpersdorf Die Wahlvorschläge gelten auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang, sofern sie nicht nach 44a Abs. 2 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) zurückgenommen oder nach 44a Abs. 2 Nr. 2 KomWG geändert werden. 3. Hinweis auf die Bestimmungen über Inhalt und Form von Wahlvorschlägen sowie die den Wahlvorschlagen beizufügenden Unterlagen 3.1. Jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche i.s.d. Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Form und Inhalt der Wahlvorschläge der 6a, 6b, 6c, 6e sowie 41 KomWG und 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die in 16 Absatz 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen Erforderliche Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind im Verwaltungsverband Jägerswald, Hauptstr.41, Tirpersdorf, Zimmer Allgemeine Verwaltung, während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich. 4. Hinweise auf Bestimmungen über erforderliche Unterstützungsunterschriften 4.1. Jeder Wahlvorschlag muss von 20 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, eigenhändig unterschrieben sein Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Gemeinderat der Gemeinde Theuma vertreten war, bedarf jedoch keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Darüber hinaus bedarf auch ein Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften, der als Bewerber den amtierenden Amtsinhaber enthält. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist Ein Wahlberechtigter kann nur für einen Wahlvorschlag seine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge unterstützt, so sind alle seine Unterstützungsunterschriften ungültig. Geleistete Unterstützungsunterschriften können nicht zurückgezogen werden. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags beim: 20 Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

21 Verwaltungsverband Jägerswald - Einwohnermeldeamt Hauptstr. 41, Tirpersdorf während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge gem. Pkt. 2 geleistet werden. Auf Verlangen hat sich der Unterzeichner über seine Person auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Verwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsitzendes des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist (28. Juli 2014) für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Tirpersdorf, dem Reiher, Verbandsvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Jägerswald Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Theuma am 31. August 2014 sowie den etwaigen zweiten Wahlgang am 21.September Das Wählerverzeichnis für den Wahlbezirk der Gemeinde Theuma wird an den Werktagen in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 9.00 Uhr bis Uhr Dienstag von 9.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 9.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr im Verwaltungsverband Jägerswald, Einwohnermeldeamt, Hauptstr. 41, Tirpersdorf für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. (Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei.) Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der die Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Person ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetztes in Verbindung mit 34 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt, eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Frist zur Einsichtnahme, spätestens am 15. August bis Uhr, beim Verwaltungsverband Jägerswald, Einwohnermeldeamt, Hauptstr. 41, Tirpersdorf, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen bzw. eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 10. August 2014 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang, neue Wahlbenachrichtigungen werden nicht versandt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist der Antrag auf einen Wahlschein für die Wahl des Bürgermeisters am 31. August 2014 sowie den etwaigen zweiten Wahlgang am 21. September 2014, abgedruckt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Eine Person, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und ggf. Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie nicht Gefahr laufen will, dass sie ihr Wahlrecht nicht ausüben kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl zum Bürgermeister durch Stimmabgabe im Wahlraum des Wahlgebietes der Gemeinde Theuma, oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Auslegungsfrist entstanden ist, c) sein Wahlrecht im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014, Uhr und für den etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 19. September 2014, Uhr beim Verwaltungsverband Jägerswald, Einwohnermeldeamt, Hauptstr. 41, Tirpersdorf mündlich, schriftlich oder per E.Mail kontakt@ jaegerswald.de oder Fax /22620 beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2. Buchstaben a) bis c)angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr stellen. Das gleiche gilt, wenn bei glaubhaft gemachter plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Sonnabend vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des zweiten Wahlganges, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte zugleich folgende Briefwahlunterlagen: einen amtlichen gelben Stimmzettel bei einem notwendigen zweiten Wahlgang einen amtlichen weißen Stimmzettel einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und ein Merkblatt für die Briefwahl. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn 21

22 die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt, dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen. Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Sie können auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Tirpersdorf, den Reiher Verbandsvorsitzende Grundschule Theuma Schulstraße Theuma Telefon: / Fax: / grundschule-theuma@t-online.de An die Eltern der Schulanfänger 2015 in Theuma, Bergen, Großfriesen und Ortsteilen von Tirpersdorf Anmeldung der Schulanfänger Schuljahr 2015/2016 Sehr geehrte Eltern, alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 geboren wurden, werden im Schuljahr 2015/2016 schulpflichtig. Außerdem können auch Kinder von ihren Eltern zum Schulbesuch angemeldet werden, die bis zum 30. September 2009 geboren wurden. Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016 erfolgt in unserer Grundschule am Montag, 01. September 2014, Uhr bis Uhr. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihr Kind und eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Die Schulanmeldung muss von beiden Sorgeberechtigten des Kindes unterschrieben werden, sofern Mutter und Vater sorgeberechtigt sind. Ist ein Sorgeberechtigter zum Anmeldetermin verhindert, bringen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht mit. Die medizinische Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Vogtlandkreis, voraussichtlich im Januar Dazu erhalten Sie eine gesonderte Einladung. Mit freundlichen Grüßen Renkwitz Schulleiterin 22 Jahrgang 2014 Freitag, den 4. Juli Nummer 4

23 Augen auf beim Wohnungskauf! In Zeiten undurchsichtiger Geldanlageprodukte und Unsicherheiten an den Finanzmärkten investieren immer mehr Menschen in das sogenannte Betongold. Zunehmend beliebt wird dabei der Kauf von Eigentumswohnungen. Für 85 % der Deutschen ist Wohneigentum ein großer Wunsch. Vor allem Mieter stellen sich im Laufe ihres Lebens die Frage, ob es nicht besser wäre, die Wohnung, in der sie leben, zu kaufen. Dafür spricht vielfach die oft gestiegene Wohnqualität und die Absicherung fürs Alter. Doch dieser Schritt will gut überlegt sein. Entscheidend ist dabei, für welche Zwecke die Wohnung erworben werden soll. Bei dem Erwerb eines Alterswohnsitzes sind andere Rahmenbedingungen zu beachten, als bei einem Objekt, das als Kapitalanlage erworben wird. Für Kapitalanleger spielt vor allem der Wiederverkaufswert und die Frage der langfristigen Vermietbarkeit eine Rolle. Ist die Wohnung bereits vermietet, sollten sich Kapitalanleger den Mietvertrag genau ansehen, besonders mit Blick auf hinterlegte Mietkautionen und auf die Umlagefähigkeit von Nebenkosten. Mit dem Voreigentümer sollten außerdem die Fragen geklärt werden, ob der Mieter Investitionen geleistet hat und ob Rechtsstreitigkeiten anhängig sind. Für Eigennutzer werden insbesondere die Lage der Wohnung, die Erreichbarkeit von Versorgungszentren und Ärzten sowie Freizeitmöglichkeiten den Ausschlag für den Erwerb einer Wohnung geben. Bei einer bereits vermieteten Wohnung ist besondere Vorsicht geboten, da das bestehende Mietverhältnis durch den Kauf der Wohnung nicht endet, sondern auf den Käufer als neuen Eigentümer übergeht. Zwar besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs. Wenn der Mieter jedoch rechtlich gegen diese vorgeht, kann ein langer, nervenaufreibender und kostenintensiver Gerichtsprozess auf den Käufer warten und der Zustand des Objekts nach dem unfreiwilligen Auszug eines Mieters sehr schlecht sein. Für beide Erwerbsmodelle gilt es, sich die laufenden Kosten und Verpflichtungen vor Augen zu halten, die bei Wohnungseigentum stets anfallen. Durch den Erwerb einer Eigentumswohnung erwirbt man nicht nur die Wohnung, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, also z.b. der tragenden Konstruktion des Gebäudes, Dach und Fassade sowie Außenanlagen. Deren Instandhaltung muss von allen Eigentümern gemeinsam bezahlt werden, weshalb monatlich Wohngeld bzw. Hausgeld zu zahlen und eine Instandhaltungsrücklage für Reparaturen anzulegen ist. Diese laufenden Kosten müssen beim Kauf der Wohnung neben den Erwerbskosten und der Finanzierung bei der Bank berücksichtigt werden. Interessenten für eine Eigentumswohnung sollten sich außerdem die für die Eigentümergemeinschaft bestehenden Regelungen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlusssammlung genau ansehen, denn diese gelten automatisch auch für den Erwerber. Die Notarkammer Sachsen empfiehlt: Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar, welche Regelungen im Wohnungskaufvertrag für Ihre Lebensverhältnisse am besten sind. Mithilfe kompetenter Beratung können Sie so für Klarheit und Sicherheit sorgen. Notarkammer Sachsen Königstraße Dresden Tel.: (03 51) Fax: (03 51) Mit einer Anzeige im Amtsblatt für die Gemeinden Bergen Theuma Tirpersdorf Werda und des Verwaltungsverbandes Jägerswald erreichen auch Sie Ihre Kunden! Entsorgungstermine Juli/August Gelber Sack & Blaue Tonne Restmülltonne Gelber Sack & Blaue Tonne Restmülltonne Gelber Sack & Blaue Tonne Restmülltonne Gelber Sack & Blaue Tonne Restmülltonne 23

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