Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist der neue bvvp-online-newsletter Nr. 5/12

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1 bvvp-online-newsletter++++++bvvp-online-newsletter++++++bvvp-online-newsletter Ausgabe Nr. 5/12, , nur für Mitglieder der 17 Regionalverbände des bvvp Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist der neue bvvp-online-newsletter Nr. 5/12 Die Psychotherapeuten sind weiterhin etwas in Bedrängnis (aber das sind wir ja immer...). Das im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung der Bedarfsplanung (s. a. Punkt 2.6) fortgesetzte Rufen nach mehr Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten allen voran durch die BPtK führt bei Kassen und KVen zu erheblichen Ängsten, wer das wohl letztlich finanzieren soll. Auf dem letzten Deutschen Psychotherapeutentag wurde in einem Resolutionsentwurf des BPtK-Vorstands, der zur Abstimmung gestellt wurde, vorgerechnet, dass 4000 Psychotherapeuten notwendig seien und dass sie nur 300 Mio. Euro kosten eine kontraproduktive Milchmädchenrechnung, die uns auch zukünftig auf Sparpraxen festlegen würde. Zwar wurde von unserer Seite ein Änderungsantrag mit Weglassen dieser Zahlen gestellt, der von den Delegierten mehrheitlich angenommen wurde das hat den BPtK-Vorstand aber nicht daran gehindert, diese Zahlen dann doch genauso mittels Pressemitteilung und Homepage in die Welt hinaus zu posaunen (s. Punkt 1.1). Einen Weg das Finanzierungsproblem zu lösen, ohne die Ärzte in Verarmungsängste zu versetzen, sehen KVen, KBV und auch unsere Psychotherapeutenvertreter in den KBV-Gremien darin, dass die Psychotherapie aus der Gesamtvergütung herausgenommen wird (s. Punkt 2.1., 2.2), was bekanntlich aber einigen Ärztevertretern nicht ausreicht sie hätten sie gerne ja ganz draußen (wir berichteten). Ob da aber Politik und Kassen mitmachen, ist aber eine offene Frage. Es geht also weiterhin im Verteilungskampf ums liebe Geld. Dabei sind die Psychotherapeuten, trotz immer noch niedrigster Honorare, die zufriedenste Arztgruppe überhaupt (s. Punkte 2.5) die auch noch überdurchschnittlich arbeitet, was immer bestritten wurde (s. Punkte 2.9., 2.10). Die Zufriedenheit der Therapeuten im Gegensatz zu den Organmedizinern hängt wohl mit dem jeweiligen Vergleichsmaßstab zusammen: Die Organmediziner sind in den letzten Jahrzehnten ansehensmäßig und finanziell etwas abgesackt, und wir sind etwas aufgestiegen. Alles ist relativ. Mit kollegialen Grüßen verbleibe ich im Namen des Vorstands Dr. Frank Roland Deister, Vorstandsmitglied des bvvp 1

2 Inhaltsübersicht 1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände 1.1. Bericht vom 20. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin am PiAs in Hessen Vorreiter für politische Vernetzung 2. Aktuelle Gesundheitspolitik 2.1. Interview mit Jürgen Doebert, Mitglied des Beratenden Fachausschusses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV 2.2. Psychotherapie soll raus aus der Gesamtvergütung 2.3. KBV beschließt neue Grundsätze der EBM-Reform 2.4. Köhler exklusiv: Das sind die EBM-Pläne 2.5. Medizinklimaindex: Rekordhoch der Psychotherapeuten 2.6. KV-on erklärt das KBV-Konzept für eine neue Bedarfsplanung 2.7. Psychotisch kranke Menschen erhalten selten bestmögliche Behandlung 2.8. Schneller in psychotherapeutische Behandlung 2.9. Psychotherapeuten arbeiten überdurchschnittlich Versorgungsumfang: Therapeuten arbeiten genug männliche Psyche begünstigt psychische Erkrankungen Verbändeübergreifendes PiA Politik Treffen am in Berlin Psychotherapeutische Arbeit entwickelt sich immer mehr zum Frauenberuf 3. Praxis 3.1. Die Arztpraxis in der Wolke 3.2. Streit um Ausfallhonorar zwischen Patienten und Psychotherapeuten 4. Rechtliches und Urteile 4.1. Aktualisierung: Nichterscheinen eines Patienten zum Termin Ausfallhonorar wegen Annahmeverzuges oder in Form von Schadensersatz? 4.2. LSG-Urteil zu den Jahren , 1999, 2000 ff 4.3. Urteil: Ärztebewertungen im Internet sind zulässig 4.4. Weitere neue Gerichtsurteile 5. Medien und Wissenschaft 5.1. Misshandlungen und Mobbing 5.2. Das Ende der Schweigepflicht 2

3 1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände 1.1. Bericht vom 20. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin am Am fand in Berlin der 20. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT), die Bundesdelegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammern, statt. Zunächst stellte der Vorstand ausführlich die Schwerpunkte seiner Tätigkeiten vor. Die Aussprache mit den Delegierten ließ insgesamt eine hohe Zufriedenheit mit den Aktivitäten der Bundeskammer erkennen. Viele Abstimmungen zeigten großen Konsens unter den Delegierten und waren weitgehend einstimmig. Einzelne Stoßrichtungen wurden allerdings recht kritisch reflektiert (siehe weiter unten). Die insgesamt sehr konzentrierte und inhaltlich fokussierte Atmosphäre beim 20. DPT ließ letztlich eine zügige Diskussion zu den weiteren Tagesordnungspunkten zu. Eine Reihe der auf dem DPT vorgestellten Resolutionen wurden nach teilweise intensiver Diskussion zur Überarbeitung an den Vorstand der BPtK zurück überwiesen. Etwa die Resolution mit den Themen: Zugang zur Psychotherapie durch Kostenerstattung ermöglichen (siehe auch unser ausführlicher Kommentar) Dringend die zeitnahe Versorgung in der ambulanten Psychotherapie fördern, von Rolf Wachendorf, die einige inhaltliche Fehler enthielt und in ihren politischen Auswirkungen eher umstritten war Andere wurden aufgrund der Diskussion auf dem DPT oder aufgrund neuester Entwicklungen z.t. deutlich verändert und dann in dieser veränderten Form angenommen: So eine Resolution zur Bedarfsplanung mit dem Titel Dringend in ambulante Psychotherapie investieren! (siehe auch unser ausführlicher Kommentar) Für den Master!, der Ausbildungsinstitute auffordert, nur Studienabsolventen mit Diplom oder Master in die Ausbildungsgänge aufzunehmen. Mit nur leichten Veränderungen wurde eine Resolution zur Verbesserung der Psychotherapeutischen Versorgung im Krankenhaus Mehr Psychotherapie im Krankenhaus verabschiedet. Ein von Birgit Wiesemüller eingebrachter Antrag, die bisherige Kommission Zusatzqualifizierung erneut zu besetzen und diese Kommission zu beauftragen, bis zum 21. DPT in einem halben Jahr einen Entwurf für die Weiterbildung in Gesprächspsychotherapie zu erstellen, fand eine deutliche Mehrheit. Sobald sie veröffentlicht sind, stellen wir alle verabschiedeten Resolutionen für Sie zum Nachlesen auf unserer Homepage ein. 3

4 Die vom Bundeskammervorstand beantragte Erhöhung des Bundeskammeranteils an den Mitgliedsbeiträgen um 7 Euro von 48 auf 55 Euro ab 2013 wurde mehrheitlich angenommen, auch wenn einige Landeskammern, beispielsweise die hessische, sich dagegen aussprachen. Ursprünglich war eine Erhöhung um nur 5 Euro geplant gewesen. Aufgrund der Notwendigkeit, Rückstellungen für das 3-monatige Übergangsgeld zu bilden, das anfällt, falls ein Vorstandsmitglied der BPtK vorzeitig ausscheidet und aufgrund der ab 2013 geplanten Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht für die Aufwandsentschädigung bei ehrenamtlich Tätigen war ein zusätzlicher Finanzbedarf entstanden. Die Delegierten mussten nach den auch schriftlich vorliegenden Berichten von BPtK-Vorstandsmitglied Dr. Dietrich Munz und dem Vorsitzenden des Finanzausschusses Rudi Bittner entscheiden, ob hierfür 6 Euro ausreichend Spielraum bieten oder ob doch der Anteil der BPtK besser um 7 Euro pro Mitglied erhöht werden sollte. In der Abstimmung, die nach dem Stimmführerprinzip erfolgte, waren dann deutlich mehr, als die notwendigen 2/3 der Stimmen für die Erhöhung um 7 Euro. Stimmführerprinzip bedeutet, dass sich die Delegierten eines Landes einigen müssen und damit dann alle ihre Stimmen einem Stimmführer übertragen, der die gesammelten Stimmen des jeweiligen Landes auf einmal abgibt. Als weiterer Punkt stand ein Vortrag von Herrn Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer der InEK GmbH Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus auf der Tagesordnung. Er berichtete teilweise recht humorvoll zum Stand der Entwicklung und den Diskussionen des sogenannten Psych-Entgeltes in Kliniken nach 17d SGB V. Der BPtK-Vorstand machte in seiner Stellungnahme dazu deutlich, dass er sich in den betroffenen Kliniken von der Neuentwicklung eine insgesamt leitliniengerechtere Behandlung im Allgemeinen und eine genauere Abbildung der psychotherapeutischen Leistungen im Besonderen erhofft. Die intensiven Diskussionen im Verlauf des DPT und deren Ergebnisse machten deutlich, wie sinnvoll und wichtig es immer wieder ist, zu den im Bundesvorstand erarbeiteten Themen auch das breit gefächerte Expertenwissen der Delegierten einzuholen. Kommentar zum 20. DPT: Die Delegierten im bvvp konnten die Schwerpunkte ihrer inhaltlichen Ausrichtung deutlich machen. Insgesamt können Verlauf und Ergebnisse des 20. DPT von Seiten der Delegierten im bvvp auch als Erfolg unserer Linie bewertet werden. Bei einer Resolution zur Bedarfsplanung konnten Dank des Einsatzes unserer Mitglieder neue Schwerpunkte gesetzt und ungünstige Festlegungen abgewendet werden. Der Bundeskammervorstand hatte einen Resolutionsentwurf mit dem Titel Dringend in ambulante Psychotherapie investieren! eingebracht. Der Resolutionsentwurf legte sich sowohl auf die Zahl von Sitzen fest als auch auf eine Summe von 300 Millionen Euro zur Finanzierung dieser Sitze. Beides wurde vom bvvp kritisch gesehen. So formulierte Jürgen Doebert einen Änderungsantrag, in dem diese Zahlen komplett gestrichen waren und erläuterte die Gründe. Dieser wurde mit großer Mehrheit angenommen. 4

5 Die Zahl von 300 Millionen Euro für Vertragspsychotherapeuten würde einen jährlichen Umsatz von Euro pro Behandler implizieren, was deutlich unter dem liegt, was wir mittel- und langfristig anstreben. Gleiches gilt für die Festlegung der neuen Sitze auf neue Vertragsbehandler. Trotz des mehrheitlichen Votums des DPT, die Zahlen in der Resolution aus den hier erklärten Gründen nicht zu nennen, erschien am eine Pressemitteilung der BPtK mit dem Titel: Rund Psychotherapeuten fehlen in der ambulanten Versorgung, in der die vom DPT beanstandeten Zahlen wieder genannt wurden. Diese Pressemitteilung mit diesen Zahlen wurde inzwischen von der Presse weiterverbreitet und ist damit auch in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung und der Politik angekommen. Auf diese Zahlen können sich Politik und Kassen berufen, wenn es um die Bedarfsplanung und die Honorierung geht. Eine solche vorab Festlegung auf konkrete Zahlen ist inhaltlich und politisch höchst problematisch. Der Vorstand der BPtK setzte sich damit über einen eindeutigen Beschluss des DPT hinweg. Die Delegierten im bvvp setzten sich in Ihren Beiträgen auch immer wieder für eine integrative Linie und die Förderung eines sensiblen Umgangs mit den einzubeziehenden anderen Interessengruppen im Feld der Versorgung psychisch Kranker ein. Die BPtK hatte eine gute Broschüre mit dem Titel "Wege zur Psychotherapie" erstellt. Am Ende der Broschüre findet sich ein Hinweis auf die Psychotherapeutenkammern. Jürgen Doebert wies darauf hin, dass es wünschenswert gewesen wäre, auch auf die Arztsuche der KVen hinzuweisen um den Patienten das gesamte Behandlungsangebot darzustellen, also auch das der ärztlichen Psychotherapie. Dies sei, so Doebert: der Unterschied, der den Unterschied macht, denn es sind eben nicht nur PP und KJP, die die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen. Auf beiden Seiten gibt es immer wieder Verärgerung, wenn bestimmte Interessengruppen die Versorgung von Menschen mit (bestimmten) psychischen Erkrankungen für sich allein beanspruchen. Diese Verärgerung ließe sich durch mehr Achtsamkeit zumindest reduzieren. Benedikt Waldherr meldete sich in ähnlicher Richtung zu Wort und plädierte in der Diskussion des Vorstandsberichtes für Zurückhaltung der BPtK bei Stellungnahmen gegenüber der Ärztequote. Deren Abschaffung zu fordern sei gegenüber der Ärzteschaft übergriffig und inhaltlich nicht angemessen. Im Weiteren war es möglich, einen aus unserer Sicht politisch eher heikel zu bewertenden Vorstoß der Bundespsychotherapeutenkammer in Richtung Kostenerstattung zunächst zu stoppen und einer Überarbeitung zuzuführen. Kürzlich veröffentlichte die Kammer nach der bereits genannten Broschüre Wege zur Psychotherapie auch einen Flyer, der Informationen für PatientInnen zusammenfasst, die aufgrund der teilweise katastrophalen Versorgungslage bei der Suche nach einem Therapieplatz den Weg über die Kostenerstattung gehen wollen oder müssen. Auf dem 20. Deutschen Psychotherapeutentag legte der Bundeskammervorstand nun eine Resolution zur Diskussion und Abstimmung vor, die unter anderem den Appell an die Krankenkassen richtete, unbürokratisch einen 5

6 schnellen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung über die Kostenerstattung zu ermöglichen. Die Idee, die sich hinter derartigen Forderungen verbirgt, ist deutlich: Mit den Zahlen aus der Kostenerstattung möchte man Druck gegenüber den Krankenkassen aufbauen und gleichzeitig den PiA und Neuapprobierten signalisieren, dass man sich für sie einsetzt. Doch das ist leider nur eine Seite. Die öffentliche Positionierung für Kostenerstattung ist unserer Meinung nach insgesamt sehr kritisch zu bewerten. Kostenerstattung bedeutet für TherapeutInnen und PatientInnen einen beschwerlichen Hürdenlauf. TherapeutInnen, die im Rahmen der Kostenerstattung arbeiten, sind nicht wie die kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen durch den 85 Abs. 4 Satz 4 SGB V geschützt, der eine angemessene Vergütung garantiert. Dieser Schutz wurde durch jahrelange berufspolitische Arbeit und erfolgreiche Klagen vor dem Bundessozialgericht erkämpft und im SGB festgeschrieben. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der Kostenerstattung arbeiten, haben so auch keinen Rechtsanspruch auf die bundesweit einheitliche und im EBM festgelegte Vergütung ihrer Leistungen und damit auch keine Planungssicherheit. Auch eine Befreiung von der Gutachterpflicht für Kurzzeitpsychotherapie ist im Kostenerstattungsverfahren nicht möglich. Diese Arbeitsbedingungen betreffen v.a. neuapprobierte Kolleginnen und Kollegen, die bereits mehrere zehntausend Euro für ihre Ausbildung zur PsychotherapeutIn aufgewendet haben, wegen der nur auf dem Papier bestehenden vermeintlichen Überversorgung aber keinen Vertragspsychotherapeutensitz erhalten. Auch für die Versicherten bedeutet die Aufnahme einer Therapie im Kostenerstattungsverfahren eine zusätzliche Belastung, die nicht alle in einer an sich schon psychisch belasteten Situation bewältigen können. Somit erreicht die Möglichkeit der Therapieaufnahme im Kostenerstattungsverfahren nicht alle Versicherten. Die Wartezeiten zwischen Antragstellung und Therapieaufnahme bedeuten eine zusätzliche Erschwernis, da die PatientInnen in dieser Zeit keine Sicherheit haben, ob die Kasse die beantragte Kostenerstattung genehmigt oder doch noch versucht, einen Therapieplatz bei einer KV-zugelassenen KollegIn anzubieten. Gesundheitspolitisch sehen wir das explizite Propagieren des Kostenerstattungsverfahrens auch deshalb höchst problematisch, weil damit der Sicherstellungsauftrag der KV in Frage gestellt werden könnte. Die Krankenkassen haben in der Kostenerstattung weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf Finanzierung und sonstige Bedingungen. Die Kolleginnen und Kollegen haben keine Möglichkeit, im Rahmen des Selbstverwaltungssystems der KV ihren Einfluss geltend zu machen. Es könnte bald neben den Vertragspsychotherapeuten die KollegInnen in der Kostenerstattung geben, KollegInnen, die in Anstellung oder mit Selektivverträgen mit Krankenkassen arbeiten, KollegInnen, die Patienten mit Traumatisierung, Soldaten, Gewaltopfer oder sonstige besondere Patientengruppen behandeln. Mit der Forderung und Förderung von Kostenerstattung wird die schlechte Versorgung mit Richtlinienpsychotherapie nicht wirklich verbessert. Die Sitze bleiben knapp und damit auch die Verkaufspreise für Praxissitze hoch. 6

7 In diesem Sinne haben wir (Ariadne Sartorius und Rainer Cebulla) als bvvp- Delegierte des DPT einen Alternativvorschlag vorgelegt (siehe unten), der vor dem Hintergrund der oben genannten Argumente die Krankenkassen auffordert, sich bei der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinien für eine ausreichende Versorgung mit Psychotherapie einzusetzen und so der faktischen Unterversorgung in diesem Bereich entgegen zu wirken. Unser Hauptziel war, eine Resolution zu verhindern, die die Kostenerstattung politisch propagiert. In unseren Redebeiträgen erläuterten wir die oben genannten Bedenken und behielten uns vor, unseren Resolutionsvorschlag ebenfalls zurück zu ziehen, wenn die von der Bundeskammer vorgelegte Version nicht verabschiedet würde. Nachdem sich im weiteren Verlauf auch andere Delegierte, eher skeptisch, gegenüber dem ursprünglichen Resolutionsentwurf äußerten, stellte Karl-Wilhelm Höffler den Antrag auf Rückverweisung bzw. Verweisung an den Vorstand. Dieser Antrag, der auch in unserem Sinne war, wurde dann mit deutlicher Mehrheit vom DPT angenommen. Insgesamt kann der bvvp nach dem 20. Psychotherapeutentag sowohl vom Ablauf, als auch vom Ergebnis her, ein zufriedenes Resümee ziehen. Ariadne Sartorius und Rainer Cebulla Text Resolutionsentwurf: Zugang zur Psychotherapie sicherstellen Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland durchschnittlich mehr als drei Monate auf einen Termin bei niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten. Die Wartezeit auf dem Land ist in etwa doppelt so lange wie in der Stadt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlich verpflichtet, rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Den Patientinnen und Patienten, die nicht monatelang auf einen Behandlungsplatz warten können, bleibt derzeit nur eine stationäre Behandlung, der Weg über die Kostenerstattung oder eine rein medikamentöse Therapie. In Deutschland arbeiten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mangels Kassenzulassung zum Teil ausschließlich in Privatpraxen im Rahmen der Kostenerstattung. Die Honorare der Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der Kostenerstattung arbeiten, sind nicht wie die Honorare der kassenzugelassenen Psychotherapeuten durch den 85 Abs. 4 Satz 4 des SGB V geschützt. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die bundesweit einheitliche und im EBM festgelegte Vergütung ihrer Leistungen und zudem keinerlei Planungssicherheiten. Eine Befreiung von der Gutachterpflicht für Kurzzeitpsychotherapien ist im Kostenerstattungsverfahren nicht möglich. Diese Arbeitsbedingungen betreffen meist junge Kolleginnen und Kollegen, die bereits mehrere Euro für ihre Ausbildung zum Psychotherapeuten ausgegeben haben und wegen der nur auf dem Papier bestehenden Überversorgung keinen Vertragspsychotherapeutensitz erhalten konnten. Dies belegt die hohe Zahl 7

8 der Ablehnungen von Anträgen auf Sonderbedarf in fast allen Planungsbezirken in Deutschland. Auch für die Patientinnen und Patienten bedeutet die Aufnahme einer Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung einen Hürdenlauf, der Vielen in einer psychisch belasteten Situation kaum möglich ist. Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, dem Leistungsanspruch ihrer Versicherten Rechnung zu tragen sich bei der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinien für eine ausreichende Versorgung mit Psychotherapie einzusetzen und so der faktischen Unterversorgung in diesem Bereich entgegen zu wirken. Quelle: Ariadne Sartorius, bvvp, S. dazu auch die Stellungnahme der BPtK: und die Pressemitteilung der BPtK: hlen.pdf, PiAs in Hessen Vorreiter für politische Vernetzung Neues von den Psychotherapeuten in Ausbildung: Hessen als einer der Vorreiter in der bundesweiten PiA-Politik und die zunehmende bundesweite Vernetzung In den Mitteilungen von vhvp und bvvp wird seit einigen Jahren kontinuierlich über die oft prekäre Situation der PP/KJP in Ausbildung informiert, zuletzt im Projekt Psychotherapie vom März Es gibt in der berufspolitischen Arbeit erst wenige PP und KJP, die ihre Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) absolviert haben und damit ihre Erfahrungen mit den Neuregelungen in den Gremien einbringen können; die Verfasserin ist eine von ihnen. Nachdem wiederholt problematische Ausbildungssituationen dargestellt wurden, gibt es aber auch immer wieder Positives, auch aus Hessen zu berichten. Schon in der Vergangenheit gab es beispielsweise eine bundesweite Initiative aus Hessen, die sich um den Erhalt des/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als eigenständigen Heilberuf eingesetzt hatte und hierfür eine Unterschriftenliste und diverse Informationen online gestellt hatte: Und auch bei der bundesweiten PiA- Demonstration am nahmen die Hessen mit Teilnehmern teil und damit war in Hessen nach Berlin der zweitgrößte Demonstrationszug unterwegs. Besonders war in Hessen auch, dass die Initiative, sich der Berliner Idee einer Demonstration anzuschließen, von Studierenden der Fachschaft Psychologie ausging. Das heißt, dass sich bereits die Studierenden Gedanken um die 8

9 Ausbildungsbedingungen machen, was neu zu sein scheint. Auch Ariadne Sartorius vom vhvp nahm als an der Demonstration teil und sprach für den vhvp ein Grußwort, das Sie, wie auch einen ausführlichen Bericht zur Demonstration, auf unserer Homepage nachlesen können. Aber nicht nur in der öffentlichkeitswirksamen Arbeit machen die Hessen mit guten Initiativen auf sich aufmerksam. Ein Beispiel dafür ist der Status von PiA in der hessischen LPPKJP. In vielen Bundesländern schauen PiAs anerkennend und fast sehnsüchtig auf die Möglichkeiten, die hessische PiA haben, die Kammerpolitik aktiv mit zu gestalten. So sind dank der Aktivitäten des Kammervorstandes der letzten Legislaturperiode und im Konsens mit allen Kammerdelegierten in Hessen PiA schon seit 2006 im 2. Ausbildungsabschnitt kostenfreie Pflichtmitglieder in der Kammer - mit allen Rechten und Pflichten und wie der jetzige Kammerpräsident und vhvp Vorstandsmitglied Alfred Krieger einmal mit einem Augenzwinkern äußerte auch mit der Möglichkeit, KammerpräsidentIn zu werden. Dazu war seinerzeit eine Satzungsänderung notwendig, die von allen Delegierten mitgetragen wurde. Auch heute ist man sich in der Kammerpolitik einig, die Einbindung von PiA in die politische Arbeit zu fordern und fördern. In anderen Bundesländern ist das anders: In Nordrhein planen einige Noch-PiA und Neuapprobierte für die kommende Kammerwahl eine eigene Wahlliste mit Neuapprobierten denn dort sind PiA keine Kammermitglieder und können weder das aktive noch das passive Wahlrecht wahrnehmen. Die Wahlberechtigen dort werden bei der nächsten Kammerwahl zu ca. 25 % Neuapprobierte ausmachen und es wird spannend sein zu erleben, wie dieses neue Modell der Interessensvertretung von Neuapprobierten aussehen wird und was sich danach in der Kammerpolitik ändern wird. In Hessen sind inzwischen zwei PiA gewählte Kammerdelegierte, PiA in Ausschüssen und Gremien tätig, ein Bericht der Landes-PiA-Sprecher bei den Delegiertenversammlungen eine beschlossene Sache. Die Landes-PiA-Sprecher sind inzwischen vom Vorstand der Kammer beauftragt, eine Geschäftsordnung der Institutesprechertreffen zu entwickeln. Denn in diesen Treffen entwickeln PiA ebenso wie die Delegierten der Kammer Ideen und Konzepte, wie die PiA-Arbeit noch besser in der Kammer verankert werden kann - sei es beispielsweise über die Teilnahme von PiA in Ausschüssen und Gremien, sei es über ein eigenes Gremium wie eine PiA-AG oder über einen PiA-Ausschuss. Diese Möglichkeiten bieten sich in wenigen Bundesländern in den Kammern, sodass die PiA dort sich informieren, wie das in Hessen funktioniert und auch umgekehrt. In Berlin ist es beispielsweise so geregelt, dass PiA ebenfalls im 2. Teil der Ausbildung Mitglied in der Kammer sein können. Diese Mitgliedschaft ist jedoch weder kostenfrei noch sind damit irgendwelche Wahl- oder Rederechte verbunden. Damit ist die Möglichkeit, die Interessen der PiA in der Kammer zu repräsentieren, weit eingeschränkt. Wen wundert s, wenn von den PiA in Berlin daher nach Aussagen dortiger PiA nur circa 50 Mitglied in der Kammer sind? Dabei könnte man Berlin schon als Hochburg der Ausbildung bezeichnen. Bei so vielen PiA dampft ordentlich der Kessel: Ein halber Sitz nach der Ausbildung in Berlin ist wie ein Lottogewinn erzählte vor kurzem eine Berliner Kollegin. Da nimmt man in Berlin die Entbehrungen und Steine, die sich als PiA ergeben, noch viel 9

10 weniger bereit in Kauf denn es lockt nach der Approbation weder ein Kassensitz noch eine an die Approbation angepasste Vergütung. Und auch nicht zu vergessen ist das in Hessen mögliche Verfahren der Ausbildungsassistenz. Hier können PiA Behandlungsstunden in der Praxis eines niedergelassenen Kollegen absolvieren, sofern dieses von den Ausbildungsinstituten und der KV genehmigt und anerkannt wird. Das hat dann viele Vorteile, sowohl für die Niedergelassenen, denn damit können freie Kapazitäten der Praxis genutzt werden, als auch für die Menschen vor Ort, wenn diese Kapazitäten auch genutzt werden, und auch für die PiA selbst, die so die Möglichkeit haben, wohnortnah zu arbeiten und die Arbeit in der Niederlassung kennen zu lernen und damit auch alle Verwaltungs- und sonstige Abläufe, was sie im Rahmen einer Tätigkeit einer Institutsambulanz in diesem Rahmen nicht lernen können. Die Supervisionen der Ausbildungstherapien werden dabei von anerkannten Supervisoren der Ausbildungsinstitute übernommen. Der bvvp hat Kontakt mit den Berliner PiA, insbesondere einer Initiative, die sich PiA für gerechte Bedingungen PfgB, nennt. Gemeinsam mit dieser Gruppierung und den Aktiven anderer Berufsverbände wurde Mitte März 2012 ein bundesweites Treffen in Berlin organisiert, an dem über 30 an der PiA-Politik Interessierte zusammen kamen und eine Agenda entwickelten, die nun bundesweit umgesetzt werden soll. Die Agenda wurde verschriftlicht und wird in Kürze auch auf unserer Homepage nachzulesen sein, ebenso wie das Protokoll dieses Treffens und die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen, die Ideen zusammen getragen hatten. PiAs sind bundesweit im Austausch, um von ihren positiven und negativen Erfahrungen zu berichten, um voneinander zu profitieren, gemeinsame Ziele zu entwickeln und umzusetzen. Anfragen und Probleme, die sich in der Bundesrepublik ergeben, werden so hierüber von berufspolitisch Aktiven aus ganz Deutschland wahrgenommen und solidarisch mitgetragen und Forderungen politisch umgesetzt. So sind kürzlich Schwierigkeiten, die Nürnberger PiA berichteten, von bundesweiten Unterstützungsangeboten und Solidaritätsbekunden begleitet worden. Auch hessische PiAs können ebenso hoffen, bei Problemen und geplanten Aktivitäten bundesweite Unterstützung zu finden. Was bleibt, sind nach Jahren unter anderem noch immer die Themen rund um die Vergütung der Praktischen Tätigkeit, das im Gesetz festgeschriebene Curriculum insbesondere für diesen Ausbildungsabschnitt, aber auch sonst häufig Regelungen, die die Ausbildungsbedingungen in Deutschland innerhalb der Institute annähernd homogen gestalten würden. Denn auch die Bedingungen, die die Institute in Bezug auf die Selbsterfahrung, der Praktischen Ausbildung und der freien Spitze vorgeben, variieren und lassen so manchen PiA sich fragen, warum er Vorgaben bekommt und ein PiA im Nachbarinstitut nicht. Diese Willkür erstreckt sich bis hin zur Durchführung der sogenannten Zwischenprüfung, die im Gesetz nicht vorgeschrieben ist, von vielen Instituten abverlangt wird, von anderen wieder nicht. Ganz zu schweigen von den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung. Die Landesprüfungsämter sind derzeit gesetzlich auch völlig unzureichend geregelt damit beschäftigt, Entscheidungen zu treffen, wer zur Ausbildung zugelassen wird nachdem das Diplom durch Bachelor- und Masterabschlüsse ersetzt wurde. Allerhöchste Zeit also für die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Nachdem Bundesgesundheitsminister Bahr bei dem DPT in Offenbach im November 10

11 2011 noch von einer Novellierung in dieser Legislaturperiode gesprochen hatte, sieht es derzeit nicht danach aus. Vielmehr werden nun mehr oder weniger schnell Modelle der Direktausbildung aus versteckten und nicht versteckten Schubladen gezaubert und diskutiert. Denn spätestens, nachdem von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit entsprechende Signale gesetzt wurden, hat der Wettlauf einzelner Interessentengruppen begonnen. So sorgen sich beispielsweise psychologische Fakultäten um das Psychologiestudium, denn angeblich will ein Großteil der Absolventen eine Psychotherapieausbildung aufnehmen und damit wäre für die Unis demnach fraglich, ob das Psychologiestudium noch Interessierte finden würde. Im Januar legte die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGP) einen Diskussionsvorschlag für eine Direktausbildung vor, bei dem man sich schon sorgen muss um die Zukunft der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Psychotherapie. Denn pädagogische Inhalte sind in diesem Vorschlag nahezu ausgeschlossen, es ist zu vermuten, dass Absolventen dieses Studiums in nur geringer Anzahl eine Ausbildung absolvieren werden, die sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bezieht. Dieser Diskussionsvorschlag ist nur einer und es bleibt zu hoffen, dass noch weitere folgen werden, insbesondere auch von pädagogischen Fakultäten der Hochschulen bzw. Universitäten. Eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes sollte nach Meinung des vhvp jedoch eine Umstrukturierung in eine Direktausbildung nicht festschreiben sondern lediglich Direktausbildungen als Modellversuche deklarieren, die wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden müssten. Denn immerhin hatte das Forschungsgutachten doch belegt, dass das derzeitige postgraduale Ausbildungssystem durchaus sinnvoll ist. 12 Jahre nach dem Psychotherapeutengesetz und 2,5 Jahre nach dem Forschungsgutachten bleibt also weiterhin viel zu tun, um die Ausbildungsbedingungen der PiA zu verbessern. Quelle: Ariadne Sartorius, 62. Rundbrief des VHVP (hessischer Landesverband des bvvp), Aktuelle Gesundheitspolitik 2.1. Interview mit Jürgen Doebert, Mitglied des Beratenden Fachausschusses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV DGVT: Lieber Jürgen Doebert, innerhalb der KBV wird schon seit längerem über die Forderung nach extrabudgetärer Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen diskutiert. Worum geht es da genau? 11

12 Doebert: Schon immer gibt es ärztliche Leistungen, die direkt von den Kassen und nicht auf dem Weg der Honorarverteilung vergütet werden. Dazu gehören zum Beispiel das ambulante Operieren wie auch die Prävention. Eine solche extrabudgetäre Vergütung wird immer dann umgesetzt, wenn aus irgendeinem Grund feste Preise für die Leistung festgelegt werden, z.b. weil es eine besondere Förderungswürdigkeit gibt. Leistungen innerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) unterliegen immer dem Risiko, dass sie durch Quotierungen innerhalb der Mengenbegrenzungen floaten. Da nun aber aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die genehmigungspflichtigen Leistungen der Psychotherapie zu einem festen Honorar vergütet werden müssen, liegt es nahe, die Kassen direkt in die Pflicht zu nehmen und ihnen damit auch das Risiko für eine Mengenausweitung zu übertragen. DGVT: Nach dem Konstruktionsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung ist vorgesehen, dass die Krankenkassen das Globalbudget mit befreiender Wirkung an die Kassenärztlichen Vereinigungen überweisen, welche mit diesem die ambulante Gesundheitsversorgung finanzieren. Vor diesem Hintergrund erscheint die o.g. Forderung auf den ersten Blick systemfremd. Aus welchem Grund wird sie dennoch erhoben und scheint vielleicht sogar konsensfähig? Doebert: Wie schon gesagt, so systemfremd ist das gar nicht. Man könnte auch sagen, dass die festen Preise für die genehmigungspflichtigen Leistungen systemfremd sind. Denn die mit befreiender Wirkung gezahlte Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) bedeutet folgendes: pro Kassenmitglied in einem KV- Bereich zahlen die Kassen einen festen Betrag an die KV. Und mehr nicht für das laufende Quartal. Wenn nun in diesem Quartal eine Leistungsausweitung stattfindet, muss die Kassenärztliche Vereinigung (KV) das endliche vorhandene Geld auf die abgerechneten Leistungen verteilen, was sie mit Hilfe von Regelleistungsvolumina, begrenzten voll zu zahlenden Quoten, der Abstaffelung von Leistungssteigerungen usw. bewerkstelligt. Im Folgejahr hingegen wird dann dieser erhöhte Leistungsbedarf ganz oder teilweise als Morbiditätssteigerung dazu führen, dass die Kassen mehr zahlen müssen und sich die MGV erhöht. Innerhalb der MGV hingegen führt die Verpflichtung, aufgrund von BSG-Rechtsprechung den Psychotherapeuten feste Preise zu zahlen, dazu, dass wenn das bereitgestellte Geld für Psychotherapie nicht reicht nach gegenwärtiger Rechtslage sich die Honorare für die Fachärzte verringern. Dies ärgert die Fachärzte auch dann, wenn es vergleichsweise wenig Geld ist. Innerhalb der Ärzteschaft ist die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen genau deswegen sehr erwünscht. Hintergrund ist die finanziell im Jahr 2000 nicht geglückte korrekte Berechnung des Honorarbedarfs für alle neu Hinzukommenden und die schon vorhandenen ärztlichen Psychotherapeuten sowie die ehemaligen Delegationspsychotherapeuten. Leider vermischt sich diese finanzielle Tatsache mit vielen alten Affekten und Fremdeleien gegenüber allem, was mit Psychotherapie zu tun hat. Da man sich von einer extrabudgetären Vergütung ein Ende des Streits um Geld versprechen kann, haben auch sich alle in der KBV aktiven PP/KJP sowie die ärztlichen Psychotherapeuten, auch der gesamte Beratende Fachausschuss dafür ausgesprochen. DGVT: In den letzten Jahren gab es eine Mengenausweitung psychotherapeutischer Leistungen und diese wird vermutlich weiter zunehmen. In dieser Situation mag es auch für alle Fach- und Hausärztevertreter sympathisch erscheinen, dass die psychotherapeutischen Leistungen nicht mehr aus dem Globalbudget finanziert 12

13 werden müssen, und damit ihre eigenen Honoraranteile zu schmälern drohen. Sehen Sie auch Probleme, die sich aus diesem Herausrechnen der Psychotherapie aus dem Gesamthonorar ergeben könnten? Doebert: Ja, solche Nachteile sehen wir alle, die wir im Beratenden Fachausschuss sind: Extrabudgetäre Vergütung ist eine desintegrative Bewegung. Die Gesamtverantwortung aller Ärzte für die umfassende Versorgung, die sich über die MGV ausdrückt, würde tendentiell geschwächt. Ich möchte aber deutlich sagen: auch eine extrabudgetäre Vergütung würde über die KV laufen, von ihr berechnet und kontrolliert. Wir würden mit unserem Honorar in die sog. Gesamtvergütung gehören und unsere Verwaltungsgebühr würde weiterhin die KV mitfinanzieren und mit unseren nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen blieben wir in der MGV. Die desintegrative Wirkung des Streits um Geld muss also gegen die desintegrative Wirkung eines Sonderweges abgewogen werden. Ambulante Operateure fühlen sich jedenfalls nicht desintegriert. Ein anderes Problem besteht darin, dass sich bisher die Kassen darauf verlassen konnten, dass die Ärzteschaft einen steigenden Bedarf aus sich selbst heraus finanziert. Sobald die Kassen selbst jede Steigerung sofort finanzieren müssen, werden sie verstärkt Einfluss darauf nehmen wollen, wieviel Psychotherapie pro Patient erbracht wird. Das ist der einzige Weg, wie sie die überall festgestellte steigende Morbidität abfangen können, ohne zusätzliches Geld in die Hand nehmen zu müssen. Allerdings ist ein Zwischenweg in der Diskussion, bei dem die Kassen nur das in jedem Quartal fehlende Geld zuschießen und dann im nächsten Jahr dieses Geld über die Morbidität in die MGV kommt. Auch dieses Zuschuss-Modell genannte - Vorgehen würde das Psychotherapeuten-Honorar sichern und trotzdem die Fachärzte nicht belasten. Ist alles noch in der Diskussion. DGVT: Gibt es einen Zusammenhang dieser Forderungen mit der Notwendigkeit, die Bedarfsplanung in der Psychotherapie neu zu justieren? Doebert: Die Forderung, nach extrabudgetärer Vergütung zumindest der genehmigungspflichtigen Leistungen gibt es, seit es die erwähnte BSG- Rechtsprechung gibt. Denn schon immer ist die Finanzierung der Psychotherapie ein Zankapfel. Durch die gesetzliche Vorgabe des GKVVersorgungsstruktur-Gesetzes (GKV-VStG) gibt es die Notwendigkeit, die Bedarfsplanungsrichtlinie zu ändern und dabei u.a. auch die sog. Verhältniszahlen neu zu berechnen. Das gilt auch und in besonderer Weise für die Bedarfsplanungsgruppe Psychotherapeuten, zu der die ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie die KJP gehören. Von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vorgelegte Berechnungen, nach denen bis zu neue Psychotherapeuten notwendig seien, haben natürlich die Lage in den KVen etwas zugespitzt. Zwar werden es so viele u.a. auch aus finanziellen Gründen nicht und nicht so schnell werden, aber sowohl die Zunahme von Diagnosen aus dem psychisch/psychiatrischen Bereich wie auch eine höhere Zahl neuer Psychotherapeuten soll nicht von den Fachärzten finanziert werden. Jedoch müssen wir auch deutlich sagen: Diese Morbiditätszunahme ist auch nicht von den Psychotherapeuten selbst zu finanzieren. Letzteres allerdings ist in manchen KVen schon jetzt der Fall durch eine Quotierung der nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen. Neuerdings wird nun diskutiert, ob es Verlagerungen bei der Morbidität 13

14 und deren Behandlung von den Haus- zu den Fachärzten gibt. Der logische Schritt, nun auch Verlagerungen von der somatischen zur psychotherapeutischen Behandlung zu betrachten, muss auch noch gegangen werden. Einschränkend sei jedoch erwähnt, dass natürlich nicht jede Psycho-Diagnose eine psychotherapeutische Behandlung zur Folge hat. DGVT: Die Forderung nach separater Honorierung außerhalb des Globalbudgets mag schnell gestellt sein. Aber können Sie sich vorstellen, dass die Krankenkassen begeistert sein werden, dieser Forderung zu entsprechen? Doebert: Die Interessenlage der Kassen ist von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Manche Kassen würden insgesamt gern mehr Einfluss auf den Bereich Psychotherapie bekommen - durchaus im positiven Sinne als Einsatz für eine bessere Versorgung ihrer Mitglieder. Dazu könnte eine extrabudgetäre Vergütung eine Unterstützung sein. Begeisterung allerdings löst es sicher bei den Kassen nicht aus, wenn sie das Morbiditätsrisiko voll übernehmen müssen, nachdem sie einen Report nach dem anderen veröffentlicht haben, aus dem immer wieder hervorgeht, wie dringend eine bessere Behandlung psychisch Kranker ist. Quelle: DGVT, Rosa Beilage (Supplement zu Verhaltenstherapie und Psychosoziale Praxis), , 44 (2), S , (Abdruck m. frdl. Genehmigung) Anmerkung der bvvp:redaktion: Sie sehen, unser stellvertretender Vorsitzender, Jürgen Doebert, wird auch von anderen Verbänden als Experte für diffizile Probleme des Gesundheitswesen gefragt und wohl auch geschätzt. Beachten Sie auch dazu den nächsten Text Psychotherapie soll raus aus der Gesamtvergütung Für viele Fachärzte ist es ein Ärgernis: Seit 1999 sind die Ausgaben für Psychotherapie um satte 127 Prozent gestiegen - auf 1,5 Milliarden Euro, die von der Gesamtvergütung abgezogen werden. Jetzt soll nach dem Willen der KBV-VV Schluss damit sein. BERLIN (HL/fst). Nach dem Willen der KBV-Vertreter sollen psychotherapeutische Leistungen ab 2013 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden. Der Honorartopf der Hausärzte wäre von diesem Schritt nicht berührt. Quelle und weiter: erapie-soll-raus-gesamtverguetung.html?sh=4&h= , KBV beschließt neue Grundsätze der EBM-Reform 14

15 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab steht vor einer Reform. Die KBV- Vertreterversammlung hat sich im Vorfeld der Verhandlungen auf die Marschrichtung festgelegt. BERLIN (af). Die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) soll Ärzten Mehreinnahmen verschaffen und Umverteilungen zu Lasten einzelner Arztgruppen ausschließen. Dafür hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesversammlung (KBV) in einer Sondersitzung am 26. April in Berlin votiert. Quelle und weiter: Köhler exklusiv: Das sind die EBM-Pläne In der KBV werden die Ärmel wieder hochgekrempelt: Eine neue EBM-Reform steht an. Doch was ist genau geplant? Im Gespräch mit dem änd erklärt Köhler die Marschrichtung. Quelle und weiter: Medizinklimaindex: Rekordhoch der Psychotherapeuten Der Medizinklimaindex (MKI) Frühjahr 2012 der Stiftung Gesundheit ist auf einem Rekordhoch. Zwar beurteilen die Zahnärzte, Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland ihre wirtschaftliche Lage und die Aussichten für die kommenden sechs Monate weiterhin negativ. Mit einem Gesamtwert von -5,1 ist der MKI allerdings so hoch wie noch nie seit seiner Erfassung. Im Herbst 2011 hatte der MKI noch bei -14,9 gelegen. Fachgruppenvergleich: Psychologische Psychotherapeuten (+9,3) und Zahnärzte (+4,3) sehen ihre Lage deutlich positiver als Humanmediziner. Diese schauen mit einem Wert von -9,3 am negativsten in die Zukunft. Die gesamte Auswertung, durchgeführt von der GGMA Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse, finden Sie online: Quelle: Stiftungsbrief-News, April

16 2.6. KV-on erklärt das KBV-Konzept für eine neue Bedarfsplanung KV-on, das Web-TV der Kassenärztlichen Vereinigungen, erklärt in spielerischer Form, wie das Konzept der KBV für eine neue Bedarfsplanung aussieht. Zum Beispiel, was der sogenannte Mitversorgungseffekt ist und wie er künftig bei der Versorgungsplanung besser berücksichtigt werden soll. Quelle und Video: Psychotisch kranke Menschen erhalten selten bestmögliche Behandlung BPtK-Veranstaltung stellt Modelle guter psychotherapeutischer Versorgung vor Berlin, 18. April 2012: Etwa ein Prozent der Menschen erleidet im Laufe seines Lebens eine psychotische Erkrankung. Psychosen verändern die Art und Weise, wie die Realität wahrgenommen und verarbeitet wird. Psychotisch kranke Menschen leiden z. B. unter Wahnideen, Sinnestäuschungen oder Denkstörungen und den damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Stimmung, des Antriebs und der sozialen Funktionen. Evidenzbasierte Leitlinien empfehlen immer auch Psychotherapie als wirksame Behandlungsmethode. In der Realität dominiert jedoch eine einseitige Pharmakotherapie, kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), auf der Veranstaltung Gute Praxis psychotherapeutischer Versorgung: Psychosen in Berlin. Psychotisch kranke Menschen erhalten selten die bestmögliche Behandlung. Die aktuelle Leitlinie Schizophrenie des britischen National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) weist ausdrücklich darauf hin, dass Psychotherapie den Patienten in allen Phasen der Erkrankung angeboten werden sollte. Die Wirksamkeit der Psychotherapie für die Behandlung sowohl der akuten psychotischen Symptome als auch der Defizite in Emotionalität und sozialen Kontakten und zur Rückfallvorbeugung ist wissenschaftlich gut belegt. Es ist inzwischen unstrittig, wie psychotisch erkrankte Menschen behandelt werden müssen, stellte BPtK-Präsident Richter fest. Das Problem ist heute, dass diese gesicherten Erkenntnisse noch nicht ausreichend umgesetzt werden. Die Praxisbeispiele der Veranstaltung zeigten, wie Psychotherapie die Behandlung von psychotisch kranken Menschen verbessern kann. Menschen mit psychotischen Erkrankungen sind in besonderer Weise auf eine gut abgestimmte sektorenübergreifende Versorgung angewiesen. Moderne Konzepte der integrierten Versorgung können hierbei eine wichtige Brücke bauen. In der regulären ambulanten und stationären Versorgung sind die Rahmenbedingungen, psychotisch kranke Menschen länger und in größeren zeitlichen Abständen psychotherapeutisch zu versorgen, weiter zu verbessern. Bei der Reform der Finanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken müssen 16

17 psychotherapeutische Leistungen angemessener berücksichtigt werden. Kliniken sollten außerdem verpflichtet werden, Patienten darüber zu informieren, wie ihre Behandlungskonzepte konkret aussehen. Stichwort Psychose: Psychose ist der Oberbegriff für psychische Erkrankungen, bei denen die Realität verzerrt wahrgenommen wird oder der Bezug zur Realität verlorengegangen ist. Schizophrenie ist eine häufige und schwere Form der psychotischen Erkrankung. Häufig leiden die Betroffenen unter akustischen Halluzinationen, d. h., sie hören Stimmen, die andere nicht hören. Schizophrenie ist keine seltene Krankheit, sondern etwa so häufig wie chronisches Rheuma. Einer von 100 Erwachsenen erkrankt in seinem Leben an einer Schizophrenie. In Deutschland leiden aktuell rund Menschen an einer Schizophrenie. Jedes Jahr erkranken rund Menschen neu. Die Krankheit tritt meist erstmals im frühen Erwachsenenalter auf. Das Erkrankungsalter liegt bei Männern in der Regel zwischen 20 und 25 Jahren und bei Frauen zwischen 25 und 30 Jahren. Männer und Frauen erkranken gleich häufig. Schizophrenien verlaufen sehr unterschiedlich. Manche Patienten erkranken nur einmal, andere chronisch mit erheblichen Einschränkungen im Alltag. Eine akute Erkrankung lässt sich meistens gut behandeln. Etwa 25 Prozent der Patienten erleiden nur eine einzelne Krankheitsphase. Etwa 50 Prozent der Patienten erleben mehrere Phasen, die aber wieder abklingen bei 25 bis 30 Prozent der Betroffenen mit phasenhaftem Verlauf kommt es zu einer guten Gesundung. Etwa 25 Prozent der Patienten haben erhebliche Schwierigkeiten, sich wieder vollständig von der Krankheit zu erholen (chronische, schwere Einschränkungen). Auch bei langjährig und ungünstig verlaufenden Psychosen kann es später noch zu einer deutlichen Verbesserung der Gesundheit und des persönlichen Wohlbefindens kommen. Link: BPtK-Patientenseiten Schizophrenie : Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Anmerkung der bvvp-redaktion: Beachten Sie dazu auch den Link: Schneller in psychotherapeutische Behandlung BPtK-Ratgeber gegen lange Wartelisten Berlin, 20. April 2012: Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland durchschnittlich mehr als drei Monate auf einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb einen Ratgeber für Patienten herausgegeben, die nicht so lange warten können. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, für eine rechtzeitige Behandlung zu sorgen. Stehen dafür nicht ausreichend Ärzte oder Psychotherapeuten zur Verfügung, kann der Versicherte auch auf Psychotherapeuten in Privatpraxen zurückgreifen. Die Krankenkasse muss die Kosten für diese Behandlung tragen, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass 17

18 sonst eine dringend notwendige Psychotherapie nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Entfernung möglich gewesen wäre. Grundlage ist der Anspruch auf Kostenerstattung nach 13 Absatz 3 SGB V. Psychische Erkrankungen, die nicht behandelt werden, führen dazu, dass diese Erkrankungen erneut auftreten und chronifizieren, erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Mehr als die Hälfte aller Menschen mit einer Depression erkranken nach einer ersten Erkrankung erneut. Nach einer zweiten Erkrankung erhöht sich das Risiko, wieder zu erkranken, auf 70 Prozent und nach einer dritten Erkrankung sogar auf 90 Prozent. Bei einer Depression ist es deshalb wichtig, dass sie gleich beim ersten Mal erkannt und frühzeitig behandelt wird. Der BPtK-Ratgeber zur Kostenerstattung enthält z. B. ein Musterschreiben an die gesetzliche Krankenkasse und erläutert, auf was ein Versicherter achten muss, wenn er sich bei einem Psychotherapeuten in Privatpraxis behandeln lassen muss. Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, , Download unter: Psychotherapeuten arbeiten überdurchschnittlich Antwort auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BT-Drs. 17/9231 Berlin, 25. April 2012: Psychotherapeuten arbeiten auf dem Land und in Ostdeutschland überdurchschnittlich viel. Der Anteil der Psychotherapeuten, die mehr als die durchschnittliche Patientenzahl ihrer Arztgruppe versorgen, liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei 61,4 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 58,4 Prozent und in Thüringen bei 59,3 Prozent. In Städten wie z. B. Hamburg sind dies 26,1 Prozent der Psychotherapeuten, in Bremen 18,4 Prozent und in Berlin 17,7 Prozent. Dies geht aus aktuellen Zahlen hervor, die die Bundesregierung als Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN Tätigkeitsumfänge in der vertragsärztlichen Versorgung vorgelegt hat. Dort, wo die Wartezeiten psychisch kranker Menschen auf einen Therapieplatz besonders lang sind, bieten Psychotherapeuten überdurchschnittlich viele Therapiestunden an, um die Versorgungsengpässe zu entschärfen, erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Aufgrund der viel zu geringen Zahl zugelassener Psychotherapeuten lassen sich die Wartezeiten aber kaum verkürzen. In ländlichen Gebieten warten psychisch kranke Menschen trotzdem besonders lange auf einen ersten Termin beim Psychotherapeuten, in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise 4,5 Monate. Grundsätzlich stehen Psychotherapeuten für gesetzlich krankenversicherte Patienten überdurchschnittlich zur Verfügung. Der Anteil sogenannter Hobbypraxen ist geringer als bei vielen anderen Arztgruppen. Nach KBV-Berechnungen arbeiten 3,1 Prozent der Psychotherapeuten weniger als 60 Stunden im Quartal. Dieser Anteil beträgt bei Hausärzten dagegen 4,8 Prozent, bei Chirurgen 6,6 Prozent und bei Augenärzten 18

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