Jugendhilfeplan. Landkreis Stendal

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1 Landkreis Stendal Jugendhilfeplan Teilplan Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß 11 14, 16 SGB VIII 2015

2 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal Bericht 2015 Impressum Erstellt für: Jugendamt des Landkreises Stendal Hospitalstraße Hansestadt Stendal Das con_sens-projektteam: Kristina König-Freudenreich Matthias Klöppner Jacqueline Sauermann Titelbild: Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 D Hamburg Tel.: Fax: consens@consens-info.de 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Gesetzliche und fachliche Grundlagen, Planungsvorgehen Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung Fachliche Grundlagen und Grundsätze der Jugendhilfeplanung Elemente des Planungs- und Entscheidungsprozesses Planungsvorgehen und Planungsgremium Bestandsaufnahme Rahmenbedingungen Bevölkerungsstruktur und Prognose Aktuelle Bevölkerungsstruktur Bevölkerungsprognose Struktur der Haushalte Ausländische Bevölkerung Kontextdaten Sozialstrukturindikatoren Kindertagesbetreuungsquoten Schulstandorte Auflösung stabiler familiärer Strukturen: von Scheidung betroffene Kinder Berufliche Perspektivlosigkeit junger Menschen: Schulabgänger ohne Abschluss Ökonomische Armut: Arbeitslosigkeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Kriminalitätsentwicklung bei jungen Menschen vor dem Hintergrund der sozialen und strukturellen Rahmenbedingungen im Landkreis Hilfen zur Erziehung Jugendhilfequoten Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Gesetzliche Grundlagen Fachliche Grundsätze und aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendarbeit Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Stendal Regionale Verortung der Angebote für Kinder und Jugendliche Eingesetzte finanzielle Mittel Angebote der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie Gesetzliche Grundlagen Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie im Landkreis Stendal Verortung und Inanspruchnahme der Angebote Eingesetzte finanzielle Mittel Bedarfsanalyse Ziele und Anforderungen der politischen Gremien Beteiligung der freien Träger und der Vertreter des Jugendhilfeausschusses Vorgehen und Ergebnisse

4 4.3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Vorgehen Ergebnisse der Beteiligungsaktion Handlungsempfehlungen Literatur Anhang Förderrichtlinien des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (gemäß 11 bis 14 SGB VIII) Angebote der Jugendarbeit und Schulen mit Nachmittagsangebot Vereine Kommerzielle Angebote Erziehungsberatungsstellen Frühe Hilfen Klärung der fachlichen Anforderungen an Angebote der Jugendarbeit Was leitet sich aus den Ergebnissen für den Bedarf ab? Befragungen an den Schulen zu den Fragen 6 und Werbe-Flyer Lebe Deine Freizeit!

5 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Bevölkerungsdichte Abb. 2: Dichte der Altersgruppen je 1000 EW im Vergleich Abb. 3: Prozentualer Anteil Der Einwohner an der Gesamtbevölkerung je Planungsraum, Abb. 4: Prozentualer Anteil der jungen Einwohner an der Gesamtbevölkerung je Planungsraum, Abb. 5: Prozentualer Anteil der jungen Einwohner nach Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung, Abb. 6: Dichte der jungen Einwohner nach Altersgruppen je 1000 EW, Abb. 7: Bevölkerungsprognose bis Abb. 8: Bevölkerungsprognose nach Altersgruppen bis Abb. 9: Haushalte nach Typ Abb. 10: Kinderzahl pro HH und HH mit 3 und mehr Kindern Abb. 11: Asyl und ausländische Bevölkerung Abb. 12: Dichte der Plätze in Kindertagesbetreuung Abb. 13: Schulstandorte und Schultypen Abb. 14: Anteil der Scheidungen, bei denen Kinder betroffen sind, an allen Scheidungen Abb. 15: Dichte der Scheidungen, bei denen Kinder betroffen sind, von Abb. 16: Anteil der Schulabgänger und Schulabgängerinnen ohne Hauptschulabschluss an der gleichaltrigen Bevölkerung, Abb. 17: Arbeitslosenquote gesamt, Abb. 18: Arbeitslosenquote U25 und im SGB II Abb. 19: Quote der Arbeitslosen U25 im Zeitverlauf Abb. 20: Dichte der LB in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zeitverlauf 36 Abb. 21: Anteil der Grundsicherung wegen Alters im Zeitverlauf Abb. 22: Dichte der Tatverdächtigen unter 21 Jahren nach Delikt Abb. 23: Dichte der Tatverdächtigen unter 14 Jahren nach Delikt Abb. 24: Jugendgerichtshilfestatistik Abb. 25: Jugendhilfequote Abb. 26: Jugendhilfequote nach ambulanten und stationären Leistungen Abb. 27: Dichte der Personalstellen für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit auf 1000 JEW im Planungsraum Abb. 28: Dichte der Personalstellen für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit auf 1000 JEW im Planungsraum differenziert Abb. 29: Angebote der Jugendarbeit und Schulen mit Nachmittagsangebot Abb. 30: Vereine Abb. 31: Dichte der Vereinsmitgliedschaften (Sportvereine außer Schützenvereine) Abb. 32: Kommerzielle Angebote Abb. 33: Haushaltsansatz

6 Abb. 34: Verteilung der Jugendpauschale des Landes Sachsen-Anhalt und Eigenmittel des Landkreises Stendal Abb. 35: Eingesetzte Mittel zum Fachkräfteprogramm des Landes Sachsen- Anhalt Abb. 36: Verortung der Erziehungsberatungsstellen Abb. 37: Anzahl der Beratungen in den Planungsräumen Abb. 38: Angebote der Frühen Hilfen in den Planungsräumen Abb. 39: Ergebnisse der anonymen Befragung der Vertreter der freien Träger, des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung Abb. 40: Nutzt Du einen Jugendclub? Ergebnisse nach Planungsräumen Abb. 41: Nutzt Du einen Jugendclub? Ergebnisse nach Befragungstandorten Abb. 42: Hindernisse bei der Nutzung von Angeboten nach Planungsräumen Abb. 43: Hindernisse bei der Nutzung von Angeboten nach Befragungsstandorten Abb. 44: Wie kommst du zu den Angeboten die Du nutzt? Ergebnisse nach Planungsräumen Abb. 45: Welche Angebote wünschst Du dir? Ergebnisse nach Planungsräumen Abb. 46: Welche Angebote wünschst Du dir? Ergebnisse nach Befragungsstandorten Abb. 47: Wunschorte Angebote, Ergebnisse nach Planungsräumen Abb. 48: Interessen, Ergebnisse nach Planungsräumen Abb. 49: Interessen, Ergebnisse nach Schulformen/Jugendclub

7 1. Einleitung Am trat das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote vom in Kraft. Dieses Artikelgesetz basiert auf dem Gesetz zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt vom Mit dem Gesetz wird die Förderung von Angeboten der Ehe-, Lebens-, Familien-, Erziehungsund Suchtberatung sowie die Förderung von Ausgaben für Fachkräfte und örtliche Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes gemäß des SGB VIII neu geregelt. Zuwendungsempfänger von Landeszuweisungen nach diesem Gesetz ist der Landkreis. Der Landkreis hat die Mittel an freie Träger, die geeignete Beratungsangebote vorhalten und gesetzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen, weiterzuleiten. Über den Nachweis der Voraussetzungen soll der Landkreis mit den freien Trägern eine Vereinbarung abschließen. Auch die Mittel zur Förderung von Ausgaben für Fachkräfte und örtliche Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes gemäß SGB VIII sind vorrangig an Träger, die geeignete Maßnahmen durchführen, weiterzuleiten. Der Landkreis erhält die Mittel nur, wenn er sich in Höhe von mindestens 30 v. H. an der Finanzierung beteiligt. Wesentlich ist für beide Förderbereiche, dass der Landkreis über eine aktuelle vom Kreistag beschlossene Jugendhilfeplanung verfügt. Dies beinhaltet die Fortschreibung der im Landkreis Stendal vorhandenen Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben des 80 SGB VIII. Das Vorgehen definiert sich qua Gesetz wie folgt: Feststellung des Bestandes von Einrichtungen und Diensten. Ermittlung des Bedarfes unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitpunkt. Ausreichende und rechtzeitige Planung der zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben und Vorsorge treffen für die Befriedigung unvorhergesehenen Bedarfes. Planung der Dienste so, dass insbesondere Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können. Gewährung eines möglichst wirksamen, vielfältigen und aufeinander abgestimmten Angebotes von Jugendhilfeleistungen. Besondere Förderung von jungen Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen. Abstimmung der Jugendhilfeplanung mit den freien Trägern und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss. 7

8 Beschlussfassung der Jugendhilfeplanung im Kreistag im September Vorlage der beschlossenen Jugendhilfeplanung beim für Familienhilfe und Familienförderung zuständigen Ministerium bis Abschluss einer Vereinbarung nach 20 Abs. 5 FamBeFöG mit geeigneten freien Trägern der Ehe-, Lebens-, Familien-, Erziehungs-, Sucht-, Insolvenz- und Schwangerschaftskonfliktberatung. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Stendal hat am 08. September 2014 beschlossen, die Jugendhilfeplanung für die o.g. Teilbereiche fortzuschreiben. Als Ausgangslage kann auf ein 1999 in Zusammenarbeit mit der FH Magdeburg entwickeltes Jugendhilfeplanungskonzept für den Bereich Jugendarbeit zurückgegriffen werden. Der Landkreis Stendal wurde bei der Erstellung des Jugendhilfeplans durch das Beratungsunternehmen con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung unterstützt. Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse des Planungsprozesses vor. 8

9 2. Gesetzliche und fachliche Grundlagen, Planungsvorgehen 2.1. Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendhilfeplanung ergeben sich vor allem aus den 79 und 80 des 8. Sozialgesetzbuches. In 79 SGB VIII ist die Gesamtverantwortung, auch für die Grundausstattung, festgelegt. Hier heißt es: (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch 1. die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; hierzu zählen insbesondere auch Pfleger, Vormünder und Pflegepersonen; 2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von 79a erfolgt. Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln haben sie einen angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden. (3) ( ) Zum in 79 (2), Satz 2 festgelegten Grundsatz heißt es im Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe (Münder, Johannes, 2006; S. 945): Neben einigen Städten hat sich lediglich das Land Berlin gesetzlich verpflichtet, 10% der Mittel der Jugendhilfe für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Höhe des Anteils und sein Verbindlichkeitsgrad ist da es an landesgesetzlichen Vorgaben fehlt- nur vom örtlichen Haushaltssatzungsgeber zu entscheiden. Die im 11. Kinder- und Jugendbericht (BMFSFJ 2002, S. 203) empfohlene 15% Anteilsgrenze der Mittel für die Jugendarbeit sollte in Zukunft nicht unterschritten werden. Hier kommt den Jugendhilfeausschüssen eine wichtige Aufgabe zu. Die Entscheidung der kommunalen Gebietskörperschaft über die Höhe des Anteils für die Jugendarbeit ist verwaltungsgerichtlich überprüfbar. In 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung, ist das Vorgehen im Planungsprozess definiert: (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und 3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. (2) Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere 1. Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, 9

10 2. ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist, 3. junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden, 4. Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. (3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem Zwecke sind sie vom Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich tätig sind, im Rahmen der Jugendhilfeplanung des überörtlichen Trägers vom Landesjugendhilfeausschuss zu hören. Das Nähere regelt das Landesrecht. (4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen. Jede Jugendhilfeplanung braucht einen Auftrag durch den kommunalen Jugendhilfeausschuss (JHA). Er trägt die politische Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung ( 79, 80 SGB VIII). Seine Aufgaben werden in 71 Abs. 2 SGB VIII formuliert: Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit 1. der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 2. der Jugendhilfeplanung und 3. der Förderung der freien Jugendhilfe Fachliche Grundlagen und Grundsätze der Jugendhilfeplanung Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen ( 1 SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen ( 79 SGB VIII). Als Fachplanung geht es bei der Jugendhilfeplanung um die Entwicklung von Strategien zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe. Dazu gehören quantitative und qualitative Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum- und Zielgruppenanalysen, aufgaben- und organisationskritische Bewertungen der IST-Situation, konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und zur Qualifizierung der Angebote der Jugendhilfe, Prioritätensetzungen für die Umsetzung sowie deren Überprüfung (vgl. Erwin Jordan, Reinhold Schone, Jugendhilfeplanung als Prozess, in: Handbuch Jugendhilfeplanung, Maykus&Schone (Hrsg.); VS Verlag; Wiesbaden 2010, S. 91 ff.). 10

11 Die Grundsätze und das Vorgehen definieren sich qua Gesetz und sind im von Stephan Maykus, Reinhold Schone herausgegebenen Handbuch Jugendhilfeplanung, erschienen im VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ab Seite 91 näher ausdifferenziert, im Folgenden werden diese theoretischen Grundlagen zusammengefasst dargestellt. Etablierung von Planungsgremien Zur Umsetzung der Jugendhilfeplanung als kommunikativem Willensbildungs- und Entscheidungsprozess ist es erforderlich, entsprechende Planungsgremien bzw. Planungsgruppen zu bilden. Planungsgruppen sind trägerübergreifende Projektgruppen, die sich mit der Aufgabenstellung der Jugendhilfeplanung beschäftigen bzw. mit einem entsprechenden Auftrag des Jugendhilfeausschusses auf der Grundlage einer Planungskonzeption tätig werden. Als solche sind sie sowohl ein geeignetes Instrument der fachlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfe als auch ein Instrument des fachlichen Austausches und der fachlichen Qualifizierung ihrer Mitglieder. Es sollen all diejenigen Träger an der Zusammenarbeit beteiligt werden, die innerhalb einer Arbeitsgemeinschaftsregion Jugendhilfeangebote bereitstellen. Sozialräumliche Planungsorganisation Bei einer sozialraumorientierten Planungsorganisation gilt es Folgendes zu bedenken: Zunächst dürfen die Räume nicht zu groß sein. Sie müssen damit sie den Anspruch an Überschaubarkeit auch einlösen können übersichtlich sein. In einem Landkreis wäre z. B. der Stadtoder Gemeindebezug eine sinnvolle Bezugsgröße. Da sich sozialräumliche Planungsgremien jeweils zunächst mit der örtlichen Situation auseinandersetzen, werden Themen weit differieren und es wird große Ungleichzeitigkeiten in den jeweiligen Diskussionen geben. Während Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen und aus der Jugendarbeit in den meisten Sozialräumen vertreten sein werden, arbeiten viele Träger der Hilfen zur Erziehung sozialraumübergreifend, manchmal sogar regional übergreifend. Die sehr konkrete Benennung von Handlungsbedarfen und das hohe Maß an Beteiligungsmöglichkeiten von ehren- und nebenamtlichen MitarbeiterInnen der Jugendhilfe sowie von Jugendhilfeplanung als Prozess betroffenen jungen Menschen und Eltern birgt die Gefahr der überzogenen Erwartungen. Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern Ein weiteres unverzichtbares Element einer fachgerechten Jugendhilfeplanung ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Planungsprozessen. Das SGB VIII legt fest, dass der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten ( 80 Abs. 1 SGB VIII) zu ermitteln ist und dass die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihren Familien Rechnung tragen ( 80 Abs. 4 SGB VIII). Mit diesen Formulierungen verzichtet das Gesetz zwar darauf, konkrete Formen der Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien festzuschreiben und überlässt es den Planungsträgern, wie sie die Wünsche und Bedürfnisse ermitteln bzw. einschätzen wollen. Es ist aber unbestritten, dass die AdressatInnenbeteiligung in jeder Planung auch organisatorisch abgesichert sein muss. 11

12 Diese Beteiligung kann ganz unterschiedliche Formen annehmen und reicht von direkten Beteiligungsverfahren, bei denen sich alle potenziell oder faktisch Betroffenen am Meinungsbildungsund Entscheidungsprozess beteiligen können, bis hin zu indirekten oder mittelbaren Verfahren, bei denen Meinungen und Interessen der Betroffenen über Mittler oder Repräsentanten in den Planungsprozess eingebracht werden. Je nach Bezugspunkt der Planung und Planungsgegenstand sind ganz unterschiedliche Personengruppen angesprochen und ganz verschiedene Beteiligungsformen zu realisieren. Planungsdokumentation Jugendhilfeplan Die Planungsdokumentation wächst im Idealfall laufend mit der Planung mit. Er umfasst die Dokumentation der Protokolle, Grafiken, Statistiken, Tabellen und Texte aller Art, die im Laufe der Planung entstanden sind. Der Planungsbericht hat neben seinem zusammenfassenden dokumentarischen Charakter einmal die Funktion, dem Jugendhilfeausschuss, der Fachöffentlichkeit, den Mitgliedern der Verwaltung und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden aber konkretisierten Überblick über Inhalte, Verlauf und Ergebnisse der Planungsgruppen zu geben. Daneben stellt er die Grundlage für konzeptionelle, fachliche und politische Diskussionen und Entscheidungen der kommunalen Jugendhilfepolitik dar Elemente des Planungs- und Entscheidungsprozesses Da das SGB VIII jedoch gesetzliche Vorgaben für die Jugendhilfeplanung formuliert und einzelne Planungselemente explizit benennt, sollen solche Elemente analytisch im Gesamtkontext des Planungsansatzes diskutiert werden (vgl. Erwin Jordan, Reinhold Schone Jugendhilfeplanung als Prozess, in: Handbuch Jugendhilfeplanung, Maykus&Schone (Hrsg.); VS Verlag; Wiesbaden 2010, S. 128 ff.). Folgende Elemente sind für Sozialplanungsprozesse konstitutiv: Ziel- und Konzeptentwicklung, Bestandserhebung, Bedarfsermittlung, Maßnahmeplanung und -durchführung, Evaluation und Fortschreibung. Ziel- und Konzeptentwicklung Die Zielentwicklung weist inhaltlich auf die Richtung, in die das System der Jugendhilfe entwickelt werden soll. Es werden Zielvorstellungen formuliert, die als Richtpunkte gelten können, an denen sich die Jugendhilfeplanung zu orientieren hat. Zieldiskussionen durchziehen den gesamten Planungsprozess und zwingen die Planungsbeteiligten immer wieder, die impliziten Ziele der existierenden oder gewünschten Jugendhilfepraxis offenzulegen. 12

13 Zu klären sind dabei folgende Fragen: Welche fachlichen und politischen Zielvorstellungen werden mit der Planung, der Initiierung von Planungsprozessen verbunden? In welchem politischen Kontext und unter welchen politischen Rahmenbedingungen wird die Planung stattfinden? Welche Planungsorganisation (Planungsgruppen, Planungsfachkraft im Amt, Beauftragung externer Institute) muss hierfür gewählt werden? Welche organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen werden für den Planungsprozess eingeräumt? Welche Form der Beteiligung freier Träger wird gewählt? Wie soll Adressatenbeteiligung realisiert werden? Bestandserhebung Die Bestandsfeststellung ist zusammen mit der Bedarfsermittlung zentrales Element jeder Jugendhilfeplanung und wird daher auch im SGB VIII explizit erwähnt. Die Bestandsfeststellung stellt ein gesetzlich in 80 Abs. 1 SGB VIII verankertes Grundelement jeder Planung dar, dessen Legitimation in der Deckung eines bestimmten Bedarfes liegt und für dessen Ermittlung sich quantitativer und qualitativer Methoden bedient wird. Außerdem kann jeder künftige Bedarf nur Bezug nehmen auf den vorhandenen Bestand. Die Erstellung und Auswertung eines umfassenden Datenkonzeptes unter Beachtung des Raum,- Zeit- und Zielgruppenbezugs ist unerlässlich, um die empfehlende und erkenntnisschöpfende Funktion der Jugendhilfeplanung zu erfüllen. Jugendhilfeplanung muss sich in diesem Zusammenhang der Herausforderung stellen, Empirie mit Reflexion und Kommunikation zu verknüpfen, indem Empirie das Material liefert, über welches sich kommunikativ verständigt wird und aus welchem entsprechende planerische Konsequenzen abgeleitet werden können (vgl. Maykus, 2006, S. 42). Daten und Informationen zur jugendhilferelevanten Infrastruktur, Sozial- und Bevölkerungsstruktur bilden neben prognostischen Modellrechnungen zur Bevölkerungsentwicklung die Basis für die Jugendhilfeplanung. Gerade bei der Planung sozialer Dienstleistungen spielen neben den quantitativen Daten auch qualitative Aussagen z. B. in Form von Einschätzungen, Nutzeranalysen oder Trägerberichten eine große Rolle, um zu einer umfassenden Bewertung des Bestandes zu gelangen. Eine solche quantitative Jugendhilfeplanung braucht ein spezifisches Datenkonzept. Gerade für eine sozialräumliche Betrachtung ist aus der Fülle denkbarer und möglicher Informationen, Daten und Indikatoren eine Auswahl zu treffen. Dies geschieht zum einen vor dem Hintergrund inhaltlicher Begründungen (Welche der Indikatoren geben am ehesten Aufschluss über die uns interessierenden Merkmale und Merkmalzusammenhänge?). Zum anderen spielt es eine Rolle, mit welchem personellen und sachlichen Aufwand die Sozialraumanalyse betrieben werden kann. Je weniger Zeit, Mittel und Personal zur Verfügung stehen, desto mehr wird eine Reduzierung des Analyseumfangs auf einige wenige ausgewählte Größen erforderlich. 13

14 Diese Daten sollten erhoben werden: Bevölkerungsstrukturdaten, die Auskunft geben über die absolute und relative Anzahl einzelner Altersgruppen, sowie das Verhältnis zwischen deutscher und nicht-deutscher Bevölkerung; Sozialstrukturdaten, die Auskunft geben über die Lebenssituation der Menschen in einem Sozialraum; Infrastrukturdaten, die Aussagen über das vorgehaltene Infrastruktur- und Leistungsangebot der Jugendhilfe in einem bestimmten Sozialraum erlauben (z. B. Platzzahlen, Personalstellen); Leistungsstrukturdaten der Jugendhilfe, die in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Jugendarbeit, Kindertagesstätten) ausweisen, denen eine einzelfallbezogene Entscheidung des Jugendamtes bzw. einzelner Träger vorausgeht (z. B. HzE); Interventionsdaten der Jugendhilfe, wo die Jugendhilfe qua Gesetz im Einzelfall tätig wird (z. B. JGH); Auf einer anderen Ebene angesiedelt, aber für die Entwicklung möglicher Zukunftsszenarien wichtig sind Daten zu den Kosten einzelner Leistungen und Maßnahmen Jugendhilfe: Kostenstrukturdaten. Bedarfsermittlung Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung (...) den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln (...) ( 80 Abs. 1 SGB VIII). Mit dieser Formulierung nimmt das SGB VIII zwei Begriffe auf, die in Planungstheorie und Planungspraxis von jeher eine herausragende Bedeutung einnehmen: die Begriffe Bedarf und Bedürfnis. Bedürfnisse sind subjektive Mangelgefühle des Menschen. Menschliche Bedürfnisse werden in diesem Sinne häufig als Spannungszustände interpretiert, die aus einer subjektiv erlebten Mangellage (materieller oder immaterieller Art) resultieren und nach Ausgleich drängen. Bedarfe sind die Dienste oder Leistungen, die zur Befriedigung von Bedürfnissen also zur Beseitigung des Mangels für erforderlich gehalten werden oder die aufgrund gesellschaftstheoretischer und politischer Vorstellungen zur Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens für notwendig erachtet werden. Maßnahmeplanung und -durchführung Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung (...) die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen ( 80, Abs. 1 SGB VIII). Die Maßnahmeplanung im Rahmen der Jugendhilfeplanung vollzieht sich im engen Bezug zur Zielentwicklung, Bestandsaufnahme und Bedarfseinschätzung. Es geht darum, auf der Grundlage des erhobenen Bestandes (IST) und der fachlich und politisch ausgehandelten Bedarfe (SOLL) Handlungsbedarfe für notwendige Gestaltungskonsequenzen zu formulieren. Solche Gestaltungskonsequenzen können sich beziehen auf: die quantitative und qualitative Anpassung bestehender und in ihrer grundsätzlichen Notwendigkeit unbestrittener Angebote der Jugendhilfe an die herausgearbeiteten aktuellen fachlichen Erfordernisse (z. B. im Bereich der Kindertagesbetreuung), 14

15 die Umstrukturierung oder Umprofilierung vorhandener Angebote, die aufgrund veränderter Bedarfslagen oder eines veränderten Inanspruchnahmeverhaltens der Betroffenen neue Arbeitsformen und -schwerpunkte entwickeln müssen (z. B. vom Jugendzentrum zur mobilen Jugendarbeit), die Schaffung neuer Angebote und Arbeitsansätze, die sich in der Bedarfsdiskussion als hilfreich oder gar notwendig herauskristallisiert haben. Es handelt sich dabei um einen Prozess, in dem die subjektiven Bedürfnisse auf das fachlich und politisch für erforderlich und möglich Gehaltene übersetzt werden. Dabei geht es auch um eine Präzisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe geeignet, erforderlich, ausreichend und rechtzeitig. Als Einflussfaktoren zählen die Analyseergebnisse, demografische Entwicklungen, die Bedürfnisse der Adressaten, die politischen Vorstellungen zur frühkindlichen Bildung, Erkenntnisse der Wissenschaft und Fachöffentlichkeit zum Thema und nicht zuletzt die Einschätzungen der örtlichen Fachkräfte. Die Vielzahl möglicher Einflussfaktoren zeigt, dass eine Bedarfseinschätzung nur das Resultat eines kommunikativen und diskursiven Prozesses sein kann (vgl. Jordan/Schone, 2010, S. 145). Die Jugendhilfeplanung soll in der Regel für die nächsten 4 Jahre Handlungsempfehlungen liefern, woraus folgt, dass sie regemäßig evaluiert und fortgeschrieben werden muss Planungsvorgehen und Planungsgremium Der vorliegende Bericht entstand unter der aktiven Einbindung aller zuständigen Stellen der Kreisverwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern des Jugendhilfeausschusses und der freien Träger der Jugend- und Beratungsarbeit im Landkreis Stendal. Grundlage des Planungsvorgehens waren die in den vorherigen Kapiteln angeführten gesetzlichen und fachlichen Prinzipien. Der Planungsprozess umfasste insgesamt einen Zeitraum von rund 8 Monaten intensiven Arbeitens aller Beteiligten. Ziel war es, aufbauend auf einer intensiven Analyse ausgewählter Kennzahlen zur Sozial- und Infrastruktur des Landkreises mit seinen 9 Planungsräumen (siehe Kap ), den zur Verfügung stehenden Angeboten der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes sowie von Beratungsstellen und unter Hinzuziehung bundesweiter und regionaler statistischer Sozialdaten, ergänzt durch eine Beteiligung der Zielgruppe, Aussagen über den Bestand sowie den Bedarf aber auch die fachlichen Anforderungen an die vorgehaltenen Angebote zu treffen und diese in ein Gesamtkonzept zur Jugendhilfeplanung zu überführen. Um den Bestand an Beratungsangeboten zu erfassen, wurden zunächst explorative Expertengespräche mit den Führungs- und Fachkräften verschiedener Leistungsträger im Landkreis geführt, um die Grundstruktur der Leistungen und Dienste, deren Zusammenspiel und die Einschätzung 1 vgl. Münder. J., Becker, S. Rechtliche Aspekte von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeplänen. Münster. Votum S

16 der Experten zur aktuellen Bedarfsdeckung und zu zukünftigen Bedarfen zu eruieren. Diese fanden im persönlichen Gespräch statt. Die Beratungsangebote der Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatung sowie der Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII wurden daraufhin quantitativ erfasst und nach Art, regionaler Zuordnung und soweit möglich Umfang ihrer Inanspruchnahme aufgelistet und analysiert. Ergänzend zu diesen erhobenen Daten wurde für die Bedarfsanalyse die soziostrukturelle Situation des Landkreis Stendal analysiert. Hierfür wurden solche Kontextfaktoren erhoben, für die ein Einfluss auf den Bedarf angenommen wird, weil sie sich beispielsweise be- oder entlastend auf die individuelle und familiäre Lebenssituation der Einwohnerinnen und Einwohner auswirken können. Aus diesen Basiszahlen der Bestands- und Kontextdaten wurden sinnhafte Kennzahlen gebildet und analysiert, aus denen dann sozialräumliche Aussagen abgeleitet werden können. Diese Analysen können in Kapitel 4 (ab Seite 63) nachvollzogen werden. Mit Blick auf den Umfang dieses Berichts können nicht alle gebildeten Kennzahlen, sondern nur eine Auswahl in Form von Grafiken und Tabellen auf den folgenden Seiten präsentiert und gewürdigt werden. Weitere Grafiken und Tabellen finden sich in den Anlagen. Das für die Planungen erstellte Kennzahlenset beinhaltet im Wesentlichen Kennzahlen zur aktuellen Bevölkerungsstruktur und Prognose der Einwohnerdaten, zur Inanspruchnahme von existenzsichernden Leistungen, zum Leistungsgeschehen in der Hilfe zur Erziehung (HzE), zur Kriminalitätsentwicklung bei jungen Menschen, zu familiären Belastungssituationen und über das Angebot und die Inanspruchnahme von Beratungsund Jugendarbeitsangeboten. Daneben wurde zur Ermittlung der Bedürfnisse, Interessen und der Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien eine über eine Woche laufende Beteiligungsaktion in Form von Befragungen an insgesamt 14 unterschiedlichen Schulen und in vier lokalen Jugendeinrichtungen durchgeführt, ergänzt durch eine umfangreiche Onlineumfrage. Für die Umsetzung des Projektes wurde ein Planungsgremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Jugendhilfeausschusses, Fachkräften der Verwaltung und im Bereich der Jugendund Beratungsarbeit tätigen freien Trägern gebildet. Das Planungsgremium hat den gesamten Planungsprozess begleitet, die Zwischenergebnisse reflektiert, die Beteiligungsaktion koordiniert und fachliche Ziele definiert. Die einzelnen Projektschritte wurden jeweils beraten und die weiteren Schritte beschlossen. 16

17 3. Bestandsaufnahme Die folgenden Teilkapitel bilden die aktuellen Daten zu Rahmenbedingungen, Bevölkerungsstruktur und Kontextdaten der vorliegenden Jugendhilfeplanung ab. Zudem wird neben den Kennzahlen zum Geschehen in für die Planung wesentlichen Leistungen der aktuelle Bestand an Beratungsstellen sowie Angeboten der Jugendarbeit und deren Inanspruchnahme anhand von Kennzahlen dargestellt. Diese Kennzahlen sind dort, wo dieser Vergleich aussagekräftig ist, im Vergleich zwischen dem Landkreis Stendal, dem Bundesland Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland dargestellt Rahmenbedingungen Der Landkreis Stendal liegt im Nordosten des Landes Sachsen-Anhalt. Flächenmäßig ist er der zehntgrößte Landkreis in Deutschland. Nachbarkreise sind im Norden der brandenburgische Landkreis Prignitz, im Osten die ebenfalls brandenburgischen Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Havelland, im Süden die Landkreise Jerichower Land und Börde und im Westen der Altmarkkreis Salzwedel sowie im Nordwesten der niedersächsische Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Landkreis Stendal umfasst die östliche Altmark sowie den Elbe-Havel-Winkel wurden die Kreise Osterburg und Havelberg sowie die Verwaltungsgemeinschaft Bismark (Altmark) des Kreises Salzwedel mit dem Landkreis Stendal zunächst unter dem Arbeitstitel Landkreis Östliche Altmark vereinigt, der sich konstituierende Kreistag beschloss dann aber den Namen Landkreis Stendal, Verwaltungssitz ist die Hansestadt Stendal. Von der Kreisreform Sachsen-Anhalt 2007 blieb der Landkreis allerdings unberührt. Zum Landkreis gehören 25 Gemeinden, die sich in 9 Einheits- bzw. Verbandsgemeinden zusammengeschlossen haben. Dies sind die Städte Bismark (Altmark), die Hansestädte Havelberg, Osterburg (Altmark) und Stendal, die Städte Tangerhütte und Tangermünde sowie die Verbandsgemeinden Arneburg-Goldbeck, Elbe-Havel-Land und Seehausen (Altmark). Diese 9 Einheits- und Verbandsgemeinden bilden gleichzeitig die Planungsräume, die im Planungsprozess differenziert betrachtet wurden. Planungsraum 1: Hansestadt Havelberg Planungsraum 2: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck Planungsraum 3: Stadt Bismark (Altmark) Planungsraum 4: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Planungsraum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark) Planungsraum 6: Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) Planungsraum 7: Hansestadt Stendal Planungsraum 8: Stadt Tangerhütte Planungsraum 9: Stadt Tangermünde Der Landkreis Stendal umfasst eine Fläche von gut km²; insgesamt leben dort knapp Menschen (Stand: ). Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 75 km und bedeutet eine Autofahrzeit von mindestens 90 Minuten. 17

18 Der Landkreis Stendal gehört zu den strukturschwächeren Landkreisen in Sachsen-Anhalt, er ist von Landwirtschaft geprägt. Die Kreisstadt Stendal hat eine große Verkehrsbedeutung, hauptsächlich im Eisenbahnverkehr. Sie liegt direkt an der Berlin-Lehrter Eisenbahn und besitzt weitere wichtige Bahnverbindungen nach Magdeburg, Wittenberge, Uelzen und Salzwedel. Mit der Elbe durchzieht eine wichtige Binnenschifffahrtsstraße das Kreisgebiet. Der gesamte regionale Busverkehr sowie die Stadtbuslinien in Stendal und der Schülerverkehr werden seit dem 1. November 2010 von den Regionalverkehrsbetrieben Westsachsen (RVW) unter dem Markennamen Stendalbus mit sieben Stadtlinien, 34 Regionallinien und einer Landeslinie betrieben. In der Kreis- und Hansestadt Stendal befindet sich auch der Verkehrslandeplatz Stendal, er ist der meistfrequentierte Flugplatz Sachsen-Anhalts Bevölkerungsstruktur und Prognose Die diesem Bericht und der Auswertung der Kontextdaten zugrunde liegenden Daten wurden von der Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes, vom Statistischen Landesamt Sachsen- Anhalt (beide jeweils Stand ) und soweit möglich vom Einwohnermeldeamt des Landkreises Stendal (Stand ) geliefert. Die Einwohnerdaten des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt sind nur in Altersgruppen in Fünf-Jahres-Schritten verfügbar. 2 Für die Berechnung der Kennzahlen wurden entsprechend der Möglichkeiten der vorhandenen Datenbasis Altersgruppen gebildet, die sich an gängigen Definitionen und gesetzlichen Altersgrenzen des Bezuges von Jugendhilfe- und Sozialleistungen orientieren. Die gebildeten Altersgruppen sind die jungen Einwohner im Alter von 0 bis 21 Jahren, teilweise in weitere Altersgruppen ausdifferenziert, die jungen Einwohner von 19 bis 26 Jahren, Personen im erwerbsfähigen Alter, d.h. von 15 bis unter 65 Jahre und Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, d.h. ab Erreichen des 65. Lebensjahres. 3 2 Zu beachten sind auch bei diesen Werten die Auswirkungen des Zensus im Jahr 2011, der zu einigen teils erhebliche Korrekturen der Bevölkerungszahlen führte. Entsprechend vorsichtig sind die Werte ab dem Jahr 2011 zu bewerten. 3 Tatsächlich liegt die Regelaltersgrenze durch die Einführung der Rente mit 67 derzeit bei 65 Jahren und vier Monaten. Für die Lesbarkeit dieses Berichts und aufgrund der Einschränkungen durch die Datenbasis wird hier die alte Grenze von 65 Jahren verwendet. 18

19 Aktuelle Bevölkerungsstruktur Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der Landkreis Stendal rückläufige Bevölkerungszahlen verzeichnet. So wohnten im Jahr 2009 noch Personen im Landkreis, während es 2013 nur noch knapp Menschen waren, von diesen sind rund unter 26 Jahre alt. Der Landkreis wies Ende des Jahres 2013 eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von knapp 48 Personen pro km 2 Gebietsfläche auf. Damit zeigt sich im Vergleich mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland eine vergleichsweise geringe Einwohnerdichte. ABB. 1: BEVÖLKERUNGSDICHTE 2013 con_sens KeZa 12 Bevölkerungsdichte (Einwohner je km²), Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Quelle: Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes Die nachfolgende Abbildung zeigt einen Vergleich der Altersgruppen mit dem Land Sachsen- Anhalt und der Bunderepublik Deutschland. 19

20 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 2: DICHTE DER ALTERSGRUPPEN JE 1000 EW IM VERGLEICH con_sens KeZa 1 Dichte der Altersgruppen je 1000 EW, Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal u 15 J J. 65 J. u. älter JEW (0-21 J.) Quelle: Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes Es zeigt sich, dass die Dichten der unter 65-Jährigen im Landkreis Stendal in allen Vergleichsgruppen niedriger liegen als im Bundesvergleich, gleiches gilt für das Land Sachsen-Anhalt. Die Jugendeinwohner bis 21 Jahre und die Gruppe der unter 15-Jährigen weisen eine marginal höhere Dichte aus als im Bundesland Sachsen-Anhalt. Die prozentualen Anteile an der Bevölkerung sind in den Planungsräumen sehr heterogen, wie nachfolgende Abbildung zeigt. 20

21 ABB. 3: PROZENTUALER ANTEIL DER EINWOHNER AN DER GESAMTBEVÖLKERUNG JE PLANUNGSRAUM, 2014 Den deutlich höchsten Anteil an Einwohnern hat mit 35,16% die Hansestadt Stendal, in allen anderen Planungsräumen liegen die Anteile der Einwohner unter 10%. In der Hansestadt Havelberg wohnt mit 5,75% der geringste Anteil der Einwohner. Soziale Brennpunkte werden hauptsächlich in der Hansestadt Stendal, aber auch in der Stadt Tangermünde erlebt. Für die Altersgruppe der Jugendeinwohner von 0-21 Jahre, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung besonders im Fokus stehen, wurde die Dichte ebenfalls nach Planungsräumen ausgewertet. Hier zeigt sich ein gänzlich anderes Bild. 21

22 ABB. 4: PROZENTUALER ANTEIL DER JUNGEN EINWOHNER AN DER GESAMTBEVÖLKERUNG JE PLANUNGSRAUM, 2014 Insgesamt zeigt sich eine Spannbreite von 149,41 in der Hansestadt Havelberg bis 181,17 Jugendeinwohner pro 1000 Einwohner in der Hansestadt Stendal, woraus deutlich wird, dass die Dichten der Jugendeinwohner im Kreisgebiet relativ gleichmäßig sind. Auch wenn die Hansestadt Stendal hier ebenfalls den Spitzenwert ausweist, folgt knapp dahinter mit 178,64 Jugendeinwohnern die Stadt Bismark. Die nächste Abbildung zeigt den Anteil der jungen Einwohner nach Altersgruppen in Prozent an der Gesamtbevölkerung ausdifferenziert auf die Planungsräume. 22

23 54,2 50,4 49,9 55,3 48,3 47,0 50,1 60,6 50,7 54,5 47,1 40,3 48,5 51,2 48,3 44,2 43,7 49,3 46,2 44,6 49,3 41,2 51,5 54,7 48,8 46,0 58,7 48,3 47,5 48,2 54,9 60,6 53,4 58,6 55,4 56,4 62,1 66,9 66,6 83,0 168,9 149,4 167,1 178,6 160,4 151,8 167,5 181,2 159,4 162,8 0,3 0,2 0,2 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,5 0,4 0,4 0,5 0,5 0,9 0,5 0,4 0,5 0,5 0,5 0,4 0,4 0,6 1,3 1,3 1,2 1,4 1,5 1,7 1,7 1,5 1,5 2,1 2,9 4,7 4,9 5,4 6,7 6,4 16,9 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 5: PROZENTUALER ANTEIL DER JUNGEN EINWOHNER NACH ALTERSGRUPPEN AN DER GESAMTBEVÖLKERUNG, 2014 con_sens 18 KeZa 30 Prozentualer Anteil der Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung 2014 Jugendeinwohner (0-21 Jahre) Altersgruppe 0-6 Jahre Altersgruppe 7-12 Jahre Altersgruppe Jahre Altersgruppe Jahre Lk Stendal gesamt P-Raum 1: P-Raum 2: P-Raum 3: Stadt P-Raum 4: P-Raum 5: P-Raum 6: P-Raum 7: Hansestadt Verbandsgemeinde Bismark (Altmark) Verbandsgemeinde Hansestadt Verbandsgemeinde Hansestadt Stendal Havelberg Arneburg-Goldbeck Elbe-Havel-Land Osterburg (Altmark) Seehausen (Altmark) Quelle: Einwohnerdaten des Landkreises Stendal P-Raum 8: Stadt Tangerhütte P-Raum 9: Stadt Tangermünde Die Jugendeinwohner von 0-21 Jahre machen im gesamten Landkreis Stendal 16,9% der Bevölkerung aus. Zum Vergleich: In der Bundesrepublik Deutschland liegt insgesamt der Anteil in 2013 bei rund 20% 4. Hiervon leben 6,4% in der Hansestadt Stendal, mit 0,9% die wenigsten in der Hansestadt Havelberg. Hoch ist auch der prozentuale Anteil der Jährigen mit 6,7%. Insgesamt zeigt sich übergreifend, dass einhergehend mit der Verteilung der Gesamtbevölkerung auch der höchste Anteil der jungen Menschen in der Hansestadt Stendal lebt. Die folgende Abbildung zeigt die Dichten der Altersgruppen je 1000 Einwohner pro Planungsraum. ABB. 6: DICHTE DER JUNGEN EINWOHNER NACH ALTERSGRUPPEN JE 1000 EW, 2014 con_sens 200 KeZa 30 a: Dichte der Altersgruppen je 1000 EW, 2014 Lk Stendal gesamt P-Raum 1: Hansestadt Havelberg P-Raum 2: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck P-Raum 3: Stadt Bismark (Altmark) P-Raum 4: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land P-Raum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark) P-Raum 6: Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) P-Raum 7: Hansestadt Stendal P-Raum 8: Stadt Tangerhütte P-Raum 9: Stadt Tangermünde Jugendeinwohner (0-21 Jahre) Altersgruppe 0-6 Jahre Altersgruppe 7-12 Jahre Altersgruppe Jahre Altersgruppe Jahre Quelle: Einwohnerdaten des Landkreises Stendal 4 Quelle: Statistisches Bundesamt. 23

24 Aus der Abbildung wird die relativ homogene Dichte der Altersgruppen in den Planungsräumen deutlich, auch wenn der Großteil aller Einwohner in der Hansestadt Stendal lebt. Eine vergleichsweise hohe Dichte der Altersgruppe der unter 21-Jährigen und der Jährigen sowie der 0-6-Jährigen zeigt sich ebenfalls für die Hansestadt Stendal, wohingegen sich eine erhöhte Dichte der Jährigen in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) abzeichnet. Die 7-12-Jährigen sind mit 51,2 jungen Menschen je 1000 Einwohner besonders stark in der Stadt Tangermünde vertreten, die aber auch bei der Dichte der 0-21-Jährigen und der Jährigen an zweiter Stelle steht Bevölkerungsprognose Die Prognose der Einwohnerdaten basiert auf der 5. Prognose des Landesamtes Sachsen-Anhalt mit dem Basisjahr 2008 und damit vor dem Zensus Eine neue, regionalisierte Bevölkerungsprognose für das Land Sachsen-Anhalt mit dem Basisjahr 2012 ist laut Auskunft des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2016 geplant. 5 Dennoch lohnt ein Blick auf die zu erwartenden Einwohnerzahlen und -dichten in den Gemeinden und Städten des Landkreises Stendal. Diese werden, so die Prognose, stark abnehmen. So zeigt die Prognose auf, dass die Anzahl der Einwohner im Landkreis Stendal bis zum Jahr 2025 auf sinken wird, was eine Reduzierung von 2008 auf 2025 von über 22% entspricht. ABB. 7: BEVÖLKERUNGSPROGNOSE BIS 2025 Quelle: (5.RBP des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt) Differenziert nach Altersgruppen werden rückläufige Bevölkerungsanteile von rund 2% bei den unter 20-Jährigen, rund 12% bei den 20 bis unter 65-Jährigen und ein Anstieg von 10% bei den über 65-Jährigen im Vergleich von 2008 zu 2025 prognostiziert. 5 Die Daten des Wegweiser-kommune.de sind nur für Kommunen ab 5000 EW verfügbar, entsprechend wäre für viele Gemeinden im Landkreis Stendal keine Prognose möglich. 24

25 2,5 2,0 2,0 7,8 8,4 9,4 21,4 24,9 24,4 27,6 28,8 31,1 35,3 37,2 37,1 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 8: BEVÖLKERUNGSPROGNOSE NACH ALTERSGRUPPEN BIS 2025 Quelle: (5.RBP des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt) Insbesondere wird ein deutlicher Anstieg des Anteils der Nichterwerbsfähigen an den Erwerbsfähigen von rund 25% für wahrscheinlich erachtet Struktur der Haushalte Aufschlussreich für die Planung von Angeboten der Jugend- und Beratungsarbeit ist ebenfalls die Struktur der Haushalte. Die Daten basieren auf dem Zensus Die folgende Abbildung zeigt die Haushalte nach Typ in Prozent an allen Haushalten im Vergleich mit der Bundesrepublik und dem Land Sachsen-Anhalt. ABB. 9: HAUSHALTE NACH TYP 2011 KeZa 2 Haushalte nach Typ in Prozent an allen Haushalten Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal con_sens Einpersonenhaushalte (Singlehaushalte) Paare ohne Kind(er) Paare mit Kind(ern) Alleinerziehende Elternteile Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie Quelle: Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes Deutlich wird der im Vergleich geringere Anteil an Einpersonenhaushalten im Landkreis Stendal sowie der deutlich höchste Anteil an alleinerziehenden Elternteilen. Paare mit Kindern sind im Vergleich zum Land Sachsen-Anhalt um 3% mehr vertreten, womit der Anteil fast so hoch ist wie in der Bundesrepublik. 25

26 1,7 1,5 1,5 5,0 6,0 8,6 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 10: KINDERZAHL PRO HH UND HH MIT 3 UND MEHR KINDERN 2011 con_sens KeZa 13 Kinderzahl pro Haushalt und Haushalte mit 3 und mehr Kindern 2011 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Kinder pro HH Quelle: Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes Anteil der HH mit 3 Kindern und mehr an allen HH Die Kinderzahl pro Haushalt mit Kindern liegt mit 1,5 gleichauf mit dem Durchschnitt im Land Sachsen-Anhalt und damit unter dem bundesdeutschen Schnitt. Der Anteil der Haushalte mit 3 und mehr Kindern liegt mit 6% über dem Landesdurschnitt, aber deutlich unter dem Bundesdurchschnitt Ausländische Bevölkerung Für die Darstellung der Bevölkerungsstruktur ist zudem interessant, wie hoch der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung ist. Die Darstellung erfolgte hier im Vergleich des Landkreises Stendal mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage der hochgerechneten Zensus-Daten aus dem Jahr Es zeigt sich, dass der Landkreis Stendal mit gerade einmal 14 Einwohnern von Einwohnern eine niedrigere Dichte von Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung als das Bundesland Sachsen-Anhalt, vor allem aber eine wesentlich niedrigere Dichte als Gesamtdeutschland aufweist: 26

27 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 11: ASYL UND AUSLÄNDISCHE BEVÖLKERUNG con_sens KeZa 5 und 5a: Asyl und ausländische Bevölkerung pro EW, Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Dichte der Regelleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz pro EW Dichte der ausländischen Bevölkerung pro EW Quelle: Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes Aktuell steigen die Flüchtlingszahlen bundesweit rapide an. Für 2013 zeigt sich im Landkreis Stendal mit 29 Personen auf Einwohner eine leicht höhere Dichte der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als in der Bundesrepublik, aber eine marginal niedrigere Dichte als im Land Sachsen-Anhalt Kontextdaten Sozialstrukturindikatoren Die Faktoren, die Einfluss auf die Inanspruchnahme der in diesem Bericht betrachteten Leistungen nehmen, werden anhand folgender Kontext-Indikatoren abgebildet: Kindertagesbetreuungsquoten Schulstandorte Auflösung stabiler familiärer Strukturen: von Scheidung betroffene Kinder Berufliche Perspektivlosigkeit junger Menschen: Schulabgänger ohne Abschluss Ökonomische Armut: Arbeitslosigkeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Kriminalitätsentwicklung bei jungen Menschen vor dem Hintergrund der sozialen und strukturellen Rahmenbedingungen im Landkreis Hilfen zur Erziehung Jugendhilfequoten 27

28 Kindertagesbetreuungsquoten Die Betreuungsquoten für die Altersgruppen 7-14 Jahre betragen im Landkreis Stendal am : 0-3 Jahre 54,9% (Landesquote zum Vergleich 57,7%) 3-7 Jahre 93,4% (Landesquote zum Vergleich 95,5%) 7-14 Jahre 53,2% (Landesquote zum Vergleich 70,6%) Bei der letztgenannten Betreuungsquote ist anzumerken, dass die Altersgruppe 7-11 Jahre mit 51,8% Inanspruchnahme vertreten ist und die Altersgruppe Jahre nur noch einen Anteil von 1,4% Inanspruchnahme einnimmt. Auffällig ist, dass die Betreuungsquote im Landkreis Stendal in allen drei Altersgruppen unter dem Landesdurchschnitt liegt. Besonders deutlich wird dieser Abstand bei der Altersgruppe der 7 bis unter 14-Jährigen (Hortbetreuung). Betrachtet man die Dichten der Kindertagesbetreuungsplätze in den Planungsräumen für 2014, ergibt sich folgendes Bild: ABB. 12: DICHTE DER PLÄTZE IN KINDERTAGESBETREUUNG Planungsraum: Lk Stendal gesamt P-Raum 1: Hansestadt Havelberg P-Raum 2: Verbandsgem einde Arneburg- Goldbeck P-Raum 3: Stadt Bismark (Altmark) P-Raum 4: Verbandsge meinde Elbe-Havel- Land P-Raum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark) P-Raum 6: Verbandsg emeinde Seehausen P-Raum 7: Hansestad t Stendal P-Raum 8: Stadt Tangerhütte P-Raum 9: Stadt Tangermün de Kindertagesbetreuungsplätze Krippenplätze je 100 der 0-3 Jährigen, ,55 48,62 66,67 67,05 60,45 65,28 84,56 43,85 48,35 43,12 Kiga Plätze je 100 der 3-6 Jährigen, ,68 100,99 97,84 89,20 103,23 116,38 133,44 83,56 93,94 66,96 Hortplätze je 100 der 6-15 Jährigen, ,63 68,32 116,91 74,22 88,31 86,69 44,48 52,22 57,58 42,18 Die höchste Dichte an Kindergartenplätzen ist mit über 116 Plätzen pro 100 der 3-6-Jährigen im Planungsraum 5, der Hansestadt Osterburg (Altmark), festzustellen, die höchste Dichte an Krippenplätzen in der Verbandsgemeinde Seehausen. Bei den Hortplätzen zeigt sich die höchste Dichte in der Verbandsgemeinde Elbe-Havelland. Insgesamt sind die Dichten eher heterogen Schulstandorte Durch die Einführung des Offenen Ganztagsangebotes an Schulen sieht sich die Jugendarbeit neuen Herausforderungen gegenüber. Zum einen sind Kinder- und Jugendliche, die an diesen Angeboten teilnehmen, bis in den späten Nachmittag hinein an der Schule und damit nicht mehr für die Jugendarbeit erreichbar. Zum anderen stellt sich, insbesondere im Hinblick auf die Flächenkreisstruktur und die damit verbundenen langen Fahrtwege die Frage, ob es sinnvoll sein könnte, die Jugendarbeitsangebote örtlich an die Schulstandorte zu koppeln. In jedem Fall hat Jugendarbeit ein eigenes Profil neben der Schulsozialarbeit, gerade weil sie für die Kinder und Jugendlichen ein schulfreier Raum ist, in dem man sich selbst und andere in neuen Rollen und durch andere Angebote der Persönlichkeitsbildung erfahren kann. 6 Quelle: Jugendamt des Landkreises Stendal. 28

29 Darüber hinaus finden sich an vielen Schulen mittlerweile Schulsozialarbeiter, deren fachliche Arbeit vom Landkreis koordiniert wird und die wichtige Kooperationspartner für die Jugendarbeit darstellen. Die folgende Grafik zeigt die Verortung der Schulen nach Schultyp ausdifferenziert im Landkreis Stendal auf. ABB. 13: SCHULSTANDORTE UND SCHULTYPEN Wie ersichtlich wird, sind insbesondere die Grundschulen im Landkreis relativ gleichmäßig verortet. Für den Besuch der Sekundarschulen oder des Gymnasiums bzw. der berufsbildenden Schulen müssen die Schüler teilweise recht weite Wege zurücklegen. Gymnasien sind nur in den Hansestädten Stendal, Havelberg, Osterburg (Altmark) und Seehausen (Altmark) sowie in Tangermünde verortet, wo sich auch Sekundarschulen befinden, darüber hinaus jedoch auch in den Städten Bismark (Altmark) und Tangerhütte sowie in Goldbeck. 29

30 37,6 41,9 45,5 50,0 48,4 46,2 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal Auflösung stabiler familiärer Strukturen: von Scheidung betroffene Kinder Die Zahl der von Scheidung der Eltern betroffenen Kinder und Jugendlichen erfasst die Problemlage nur teilweise, da statistisch nur die Zahl der verheirateten Eltern erfasst wird, nicht jedoch die Zahl der Trennungen von Familien ohne Trauschein. Trennungen in diesen Familien werden in keiner Statistik registriert. Daher ist die Zahl der von Trennungssituationen betroffenen Kinder insgesamt in einer Kommune mit hoher Wahrscheinlichkeit wesentlich höher und nicht mit Bestimmtheit zu erheben. Die Zahl der von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen ist jedoch ein gewichtiger Indikator für belastende Familiensituationen, die oftmals auslösend für Beratungsbedarf sind. Bei der Betrachtung von Abbildung 14 ist zu berücksichtigen, dass die Kennzahl auf abgeschlossenen Gerichtsverfahren beruht, Schwankungen daher auch durch die jeweilige Arbeitssituation an den Gerichten beeinflusst werden. ABB. 14: ANTEIL DER SCHEIDUNGEN, BEI DENEN KINDER BETROFFEN SIND, AN ALLEN SCHEIDUNGEN 2013 con_sens 60 KeZa 17 Scheidungen & Scheidungskinder in %, 2013 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Anteil Scheidungen an Eheschließungen, 2013 Anteil der geschiedenen Ehen mit Kindern, in %, 2013 Quelle: Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes Im Landkreis Stendal wurden 2013 prozentual weniger Ehen geschieden als im Land Sachsen- Anhalt und in der Bundesrepublik. Auch der Anteil der geschiedenen Ehen mit Kindern liegt im Vergleich mit 46,2% am niedrigsten. Betrachtet man die Dichte der Scheidungen, bei denen Kinder betroffen sind, im Zeitverlauf der Jahre , zeigen sich starke Schwankungen, insgesamt jedoch ein rückläufiges Bild, im Gegensatz zur Entwicklung im Land Sachsen-Anhalt. 30

31 0,88 0,83 0,85 0,99 0,96 0,94 1,03 1,12 1,12 1,16 1,10 1,05 1,00 1,20 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 15: DICHTE DER SCHEIDUNGEN, BEI DENEN KINDER BETROFFEN SIND, VON KeZa 15a Dichte der Scheidungen, bei denen Kinder betroffen sind pro 1000 Einwohner, als Zeitreihe 1, con_sens 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt und Statistisches Bundesamt Anmerkung: Für das Jahr 2012 waren für den LK Stendal keine Daten verfügbar. n.v Berufliche Perspektivlosigkeit junger Menschen: Schulabgänger ohne Abschluss Relevant für den Ausbildungsgrad einer ganzen Generation und deren Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt ist der Anteil der Schulabgänger und Schulabgängerinnen ohne Hauptschulabschluss im Vergleich mit der gleichaltrigen Bevölkerung. Auch hier lohnt ein Vergleich mit dem Land Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland: 31

32 6,90 6,50 6,20 5,90 5,70 9,80 12,10 12,60 12,10 11,60 11,50 13,60 13,80 15,80 14,90 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 16: ANTEIL DER SCHULABGÄNGER UND SCHULABGÄNGERINNEN OHNE HAUPTSCHULABSCHLUSS AN DER GLEICHALTRIGEN BEVÖLKERUNG, KeZa 17 Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss an der gleichaltrigen Bevölkerung, als Zeitreihe 18, con_sens 16,0 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt und Statistisches Bundesamt Die Werte sind im Landkreis Stendal deutlich höher als im Bundes- und Landesvergleich. Die insgesamt rückläufige Entwicklung zeigt sich auch im Landkreis. Immer noch verließen 2013 jedoch 11,5% der Schulabgänger die Schule ohne Hauptschulabschluss Ökonomische Armut: Arbeitslosigkeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Arbeitslosigkeit geht oftmals einher mit familiären Problemen und damit einem Bedarf an Beratung, aber auch speziell für die Zielgruppe von Jugendlichen zugeschnittene Angebote, die selbst oder deren Familien von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Hohe Arbeitslosenquoten prägen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche, in denen das Schaffen eigener Berufs- und Lebensperspektiven erschwert ist. Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Summe aus den registrierten Arbeitslosen und den zivilen Erwerbspersonen an. 7 Sie sinkt sowohl in Deutschland als auch in Sachsen-Anhalt und im Landkreis Stendal seit Jahren kontinuierlich. Im Landkreis Stendal zeigt sich für 2013 jedoch mit 12,9 ein fast doppelt so hoher Wert wie in der Bundesrepublik und ein leicht höherer Wert als im Land Sachsen-Anhalt. 7 Zwar bildet die Arbeitslosenquote nur einen Ausschnitt der Belastungssituation ab, da viele Menschen in unterschiedlichen Maßnahmen der Arbeitsförderung, Berufsfindung und -vorbereitung beschäftigt sind und daher nicht von der Statistik erfasst werden. Allerdings stellt sie einen guten Indikator für die Situation am Arbeitsmarkt dar. 32

33 7,1 6,8 6,9 6,7 7,7 11,6 11,5 11,2 10,7 12,5 12,9 14,3 14,2 13,8 15,1 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 17: ARBEITSLOSENQUOTE GESAMT, KeZa6a Arbeitslosenquote insgesamt pro 1000 Einwohner, als Zeitreihe 16, con_sens 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt und Statistisches Bundesamt Für die Jugendhilfeplanung besonders interessant ist die Betrachtung der Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen, die in der nächsten Abbildung zusammen mit den SGB II-Quoten gezeigt wird. Die SGB II-Quote gibt an, wie hoch der Anteil der Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) an allen zivilen Erwerbspersonen ist; mit anderen Worten: wie hoch der Anteil der Personen ist, die Hartz IV erhalten. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nef) sind alle Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und nicht erwerbsfähig sind. In der Regel handelt es sich dabei um Kinder unter 15 Jahren. 33

34 6,7 5,7 10,7 9,6 9,6 12,9 12,2 16,8 15,3 18,8 26,6 30,0 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 18: ARBEITSLOSENQUOTE U25 UND IM SGB II con_sens KeZa 6, 7, 9, 10: Arbeitslosigkeit 35 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Arbeitslosenquote 2014 Arbeitslosenquote U SGB II-Quote 2013 nef-quote (U15) 2013 Quelle: Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes Die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen, die SGB II- Quote und die Quote der nicht Erwerbsfähigen liegen alle im Landkreis Stendal deutlich höher als in der Bundesrepublik und im Land Sachsen-Anhalt. Mitverantwortlich für die überdurchschnittliche Abhängigkeit der Altersgruppe unter 15-Jahren vom Leistungsbezug nach SGB II ist ein hoher Anteil Alleinerziehender an den Beziehern von Leistungen nach SGB II, da diese Gruppe Nachteile bei der Vermittlung in Arbeit hat. Betrachtet man die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen im Zeitverlauf, zeigt sich auch hier für den Landkreis Stendal eine mehr als doppelt so hohe Quote wie im Bundesschnitt und eine deutlich höhere Quote als im Land Sachsen-Anhalt. Trotz Schwankungen zeigt sich jedoch auch hier, wie in der Bundesrepublik und in Sachsen-Anhalt, ein rückläufiger Trend. 34

35 5,9 5,9 6,0 5,7 6,8 10,1 10,2 10,2 9,6 11,0 12,6 12,2 12,2 13,1 14,2 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 19: QUOTE DER ARBEITSLOSEN U25 IM ZEITVERLAUF ,0 KeZa 6b Arbeitslosenquote der 15- unter 25-Jährigen bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, als Zeitreihe con_sens 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt und Statistisches Bundesamt Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII (GSiAE) haben hilfebedürftige Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können. Entsprechend werden die Leistungsberechtigten nach Personen unter und Personen ab 65 Jahren unterschieden. Durch Erhöhung der Regelsätze können auch diejenigen Personen einen Anspruch auf Leistungen der GSiAE erhalten, die diesen vorher nicht hatten. Desweiteren erhöht sich der Unterstützungsbedarf durch steigende Kosten der Unterkunft. Nicht bedarfsdeckende Rentenansprüche sind darüber hinaus als Folge der zunehmenden Zahl von unterbrochenen Erwerbsbiographien bzw. des langjährigen Bezuges von staatlichen Transferleistungen zu nennen, die eine ergänzende Hilfegewährung notwendig werden lassen. Auch die Rentenreformen führen schrittweise zu einer Absenkung des Rentenniveaus, ebenso wie der stark anwachsende Niedriglohnsektor Renten am Existenzminimum bedingt. All diese Faktoren haben Einfluss auf die Dichte der Leistungsbeziehenden beziehungsweise auf das Ausgabenvolumen. Folglich sind insbesondere Langzeitbeziehende von SGB II-Leistungen häufig aufgrund zu niedriger oder nicht vorhandener Rentenansprüche mit Vollendung des 65. Lebensjahres auf Leistungen der GSiAE a.v.e. angewiesen. Die Dichte der Personen pro 1000 Einwohner, die Leistungen der GSiAE erhalten, gibt einen Hinweis auf die finanzielle Lage der Einwohner einer Region und bildet ab, in welchem Maße ein Bedarf an öffentlichen finanziellen Unterstützungsleistungen vorliegt. 35

36 7,9 8,3 9,3 9,7 9,2 10,5 10,3 11,2 10,7 11,0 11,9 11,2 12,3 13,7 14,0 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 In der GSiAE ist aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklungen im Landkreis Stendal und wegen tendenziell nicht bedarfsdeckender Rentenansprüche mit einer steigenden Dichte der Leistungsberechtigten im Alter von 65 Jahren und mehr zu rechnen. Damit würde sich die Entwicklung einer steigenden Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE in den Jahren 2009 bis 2013 fortsetzen, die in 20 abgebildet ist. ABB. 20: DICHTE DER LB IN DER GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG IM ZEITVERLAUF Vergleich Deutschland, Sachsen-Anhalt und Landkreis Stendal Dichte der Grundsicherungsempfänger nach SGB XII pro 1000 Einwohner, als Zeitreihe 16, con_sens 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt und Statistisches Bundesamt Darüber hinaus zeigt sich hier eine deutlich höhere Dichte an Leistungsempfängern als in der Bundesrepublik und im Land Sachsen-Anhalt. In der nachfolgenden Abbildung wird deutlich, dass im Gegensatz zur Bundesrepublik im Land Sachsen-Anhalt und noch deutlicher im Landkreis Stendal ein deutlich höherer Anteil der Leistungsberechtigten die Leistungen aufgrund von Erwerbsminderung und nicht aufgrund nicht auskömmlicher Renten beziehen. Dies bedeutet für den Landkreis Stendal einen Anteil von unter 65-Jährigen erwerbsgeminderten Leistungsbeziehenden von über 70%, was die bisherigen Ergebnisse der Kontextdatenanalyse spiegelt. 36

37 30,5 28,5 28,0 28,9 28,9 35,3 34,3 34,2 34,3 34,6 52,3 51,7 51,7 51,7 51,9 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 21: ANTEIL DER GRUNDSICHERUNG WEGEN ALTERS IM ZEITVERLAUF KeZa 8b Anteil Grundsicherung wegen Alters an allen Beziehern der GSiAE, in Prozent, als Zeitreihe 60, con_sens 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt und Statistisches Bundesamt Kriminalitätsentwicklung bei jungen Menschen vor dem Hintergrund der sozialen und strukturellen Rahmenbedingungen im Landkreis Die bisherigen Ergebnisse der Kontextdatenanalyse zeigen erschwerte Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien auf. Um Rückschlüsse auf den Bedarf von Angeboten der Jugend- und Beratungsarbeit ziehen zu können, ist auch die Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung bei jungen Menschen von Bedeutung. Aufschluss darüber kann die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik geben. Es zeigt sich im Landkreis Stendal eine Entwicklung der unter 21-Jährigen Tatverdächtigen, die seit 2005 zwar rückläufig ist, sich aber für die letzten 3 Jahre stabilisiert hat. Die folgende Abbildung zeigt die Dichte der Tatverdächtigen unter 21 Jahren im Vergleich zur Bundesrepublik und zum Land Sachsen-Anhalt. 37

38 0,1 0,1 0,2 0,7 1,4 0,6 3,1 4,5 5,1 7,1 10,5 12,8 8,8 3,7 3,5 3,7 3,4 4,3 3,4 12,5 13,5 27,4 36,0 60,4 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 22: DICHTE DER TATVERDÄCHTIGEN UNTER 21 JAHREN NACH DELIKT con_sens KeZa 16 Dichte der Tatverdächtigen unter 21 Jahre nach Delikt pro 1000 EW derselben Altersgruppe 70 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Straftaten insgesamt Diebstahl insgesamt Rauschgiftkriminalität Gewaltkriminalität Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Insgesamt weist hier der Landkreis Stendal einen deutlich erhöhten Wert an Straftaten durch Tatverdächtige unter 21 Jahren im Vergleich zur Bundesrepublik auf, einen deutlich niedrigeren jedoch als im Land Sachsen-Anhalt. Betrachtet man die Delikte Diebstahl und Rauschgiftkriminalität einzeln, zeigen sich jedoch höhere Werte als im Land Sachsen-Anhalt. Bei den unter 14-Jährigen, die noch nicht strafmündig sind, zeigt sich bezogen auf die Gesamtstraftaten ein ähnliches Bild: ABB. 23: DICHTE DER TATVERDÄCHTIGEN UNTER 14 JAHREN NACH DELIKT con_sens KeZa 16 Dichte der Tatverdächtigen unter 14 Jahre nach Delikt pro 1000 EW derselben Altersgruppe 14 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Straftaten insgesamt Diebstahl insgesamt Rauschgiftkriminalität Gewaltkriminalität Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Hier liegen die Werte im Bereich der Rauschgiftkriminalität höher als in der Bundesrepublik und im Land. 38

39 In Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) wirkt in Deutschland in der Regel auch das Jugendamt mit (gemäß 52 SGB VIII). Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen u. a. sozialpädagogische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung, indem sie über die Beschuldigten berichten. Ebenfalls prüfen sie, ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und ob es Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren gibt. Sie nehmen Einfluss auf den weiteren Gang des Verfahrens und organisieren und überwachen gerichtlich angeordnete pädagogische Maßnahmen. Auch die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Stendal führt eine Statistik, die deutlich schwankende, insgesamt eher stagnierende Zahlen aufweist. ABB. 24: JUGENDGERICHTSHILFESTATISTIK Hilfen zur Erziehung Jugendhilfequoten Die Jugendhilfequote gibt Aufschluss über das Verhältnis von Kindern und Jugendlichen, die erzieherische Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII) in Anspruch nehmen, zu Personen der gleichaltrigen Bevölkerung. Hilfe zur Erziehung soll durch geeignete Maßnahmen die Erziehung im Elternhaus unterstützen, ergänzen und erforderlichenfalls auch ersetzen. Anspruch auf Hilfe zur Erziehung besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfen zur Erziehung werden i.d.r. für Personen bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres gewährt. Zu dem hier erfassten breiten Leistungsspektrum zählen Hilfen aus den Bereichen Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII), ambulante Leistungen ( 27, 29-32, 35 SGB VIII) und stationäre ( 27, SGB VIII). Konkret gehören zu den ambulanten Leistungen die Hilfe zur Erziehung gemäß 27 SGB VIII, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Erziehungshilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe und Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung. Stationäre Hilfe erfolgt als Vollzeitpflege in einer anderen Familie, im Rahmen der Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform oder als vorrangig stationäre Hilfe zur Erziehung ( 27 SGB VIII). Die Betrachtung der Jugendhilfequoten im Vergleich zeigt, dass der Landkreis Stendal eine deutlich niedrigere Quote als die Bundesrepublik und das Land Sachsen-Anhalt aufweist. 39

40 88,7 103,2 122,8 177,5 195,2 203,3 256,7 293,5 270,1 369,7 429,5 447,7 423,1 464,5 468,2 476,4 444,1 446,7 412,6 490,6 539,5 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 Die Werte sind für die beiden letztgenannten kontinuierlich ansteigend, im Landkreis zeigen sich starke Schwankungen und ein deutlicher Anstieg für 2013 nach prägnantem Rückgang in den Vorjahren. ABB. 25: JUGENDHILFEQUOTE 600,0 KeZa 21b Kinder- und Jugendhilfequote gesamt ( SGB VIII) Anzahl der LB pro Einwohner derselben Altersgruppe, als Zeitreihe con_sens 500,0 400,0 300,0 200,0 100,0 0,0 Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt und Statistisches Bundesamt In der nachfolgenden Abbildung werden die Quoten differenziert nach stationärer und ambulanter Leistung ausgewiesen. Für den Landkreis Stendal ist die deutlich höchste Quote ambulanter Leistungen im Vergleich festzustellen, neben einer stationären Quote, die unter dem Landeswert, aber über dem Wert der Bundesrepublik liegt. ABB. 26: JUGENDHILFEQUOTE NACH AMBULANTEN UND STATIONÄREN LEISTUNGEN 250 con_sens KeZa 21a Jugendhilfequoten ambulant und stationär 2013 Anzahl der LB pro Personen derselben Altersgruppe Deutschland Sachsen-Anhalt LK Stendal Kinder- und Jugendhilfequote amb. ( 27, 29-32, 35 SGB VIII), 2013 Kinder- und Jugendhilfequote stat. ( 27, SGB VIII), 2013 Quelle: Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes Die Ergebnisse sind vor dem Hintergrund der in den vorhergehenden Kapiteln ausgewerteten Kontextfaktoren überraschend. 40

41 3.4. Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz In den folgenden Kapiteln werden die gesetzlichen Grundlagen sowie aktuelle Herausforderungen für die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie die aktuelle Situation im Landkreis Stendal und die vorhandenen Angebote in einem Überblick dargestellt Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen für die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind in den des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) geregelt. Gemäß 15 SGB VIII obliegt es den Ländern, weitere Regelungen zu erlassen, was das Land Sachsen-Anhalt mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) vom 5. Mai 2000 getan hat. In diesem Gesetz ist in 31 die Förderung örtlicher Maßnahmen in Form des sogenannten Fachkräfteprogramms festgelegt, dies beinhaltet, dass das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten Zuweisungen zur Förderung von Ausgaben für Fachkräfte und von örtlichen Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes gemäß den 11 bis 14 des SGB VIII gewährt. 11 Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. 41

42 12 Förderung der Jugendverbände (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des 74 SGB VIII zu fördern. (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mit verantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. 13 Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 42

43 Fachliche Grundsätze und aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendarbeit Jugendarbeit ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten oder Schule und beruflicher Ausbildung ein weiterer wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen 8. Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren (hauptsächlich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren) und nicht in erster Linie an sogenannte Problemgruppen. Mit letzteren befasst sich eher die zu unterscheidende Jugendsozialarbeit. Es gibt unterschiedliche Formen der Jugendarbeit, nämlich für Mitglieder bestimmte Angebote, offene Angebote und die gemeinwesenorientierten Angebote. Das sind einerseits verbandsbezogene Angebote der Jugendorganisationen, andererseits die offene Jugendarbeit in Einrichtungen wie Jugendtreffs, Jugendclubs, Jugendhäusern, Jugendzentren und dann die gemeinwesenorientierten Angebote, die in Wohnsiedlungen zur Verbesserung der Lebenswelt der Kinder und Familien beitragen. Die Aufgaben der Jugendarbeit werden von öffentlichen und von freien Trägern wahrgenommen. Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch folgende Strukturmerkmale: Freiwilligkeit der Teilnahme Vielfalt der Organisationen und Träger Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstorganisation Ergebnis- und Prozessoffenheit Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen überwiegend ehrenamtliche Tätigkeit. Pädagogische Zielsetzungen sind: Förderung der personalen und sozialen Kompetenzen, Förderung der Selbständigkeit, des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls, Förderung der Eigenverantwortlichkeit, des Verantwortungsbewusstseins und der Gemeinschaftsfähigkeit, Förderung der Kommunikations-, Kritikfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit sowie Hinführung zu sozialem Engagement und gesellschaftlicher Mitverantwortung. Jugendarbeit hat sich in Deutschland nach Familie und Schule zunehmend als drittes Standbein der Erziehung etabliert. Die gesellschaftspolitische Tendenz geht in Richtung Vernetzung und Kooperation, insbesondere zwischen Jugendarbeit und Schule (Schulsozialarbeit), aber auch zwischen Jugendarbeit und Elternhaus. 8 Aussagen und Inhalte zusammengefasst aus: Ulrich Deinet, Benedikt Sturzenhecker (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden

44 Daneben zeigt die Jugendsozialarbeit, deren Zielgruppe sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sind, folgende Handlungsfelder: Jugendberufshilfe, mobile Jugendarbeit/Streetwork, aufsuchende Jugendsozialarbeit, Migration/Integration (Jugendmigrationsdienste, Jugendmigrationsarbeit), Jugendwohnen, geschlechtsspezifische Arbeit/Gender Mainstreaming, Schulsozialarbeit. Sozial benachteiligte Jugendliche sind Jugendliche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligungen erfahren haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule in den Beruf erschweren. Individuell beeinträchtigt sind hingegen Jugendliche, die beispielsweise an Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder physische Beeinträchtigungen haben, die drogenabhängig geworden sind oder bereits eine kriminelle Karriere hinter sich haben. Von Bedeutung für die Jugendarbeit, in deren Gebiet viel mit Ehrenamtlichen gearbeitet wird, ist ebenfalls das in 72 SGB VIII geregelte Fachkräftegebot. So heißt es in 72 (1) SGB VIII: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bei den Jugendämtern und Landesjugendämtern nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert. ( ) Das Fachkräftegebot bezieht sich unmittelbar nur auf Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Norm gilt jedoch mittelbar über 74 Abs. 1 Ziff. 1 SGB VIII auch für freie Träger 9. Bei der Förderung der freien Jugendhilfe hat der öffentliche Träger darauf zu achten, dass die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt sind". Die Maßgabe der Fachlichkeit erstreckt sich ausschließlich auf hauptberufliche Kräfte. Personen, die neben der persönlichen Eignung besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit, nicht aber eine entsprechende Ausbildung nachweisen können, gelten nicht als Fachkräfte im Sinne des Gesetzes. Der Artikel Jugendarbeit unter Druck von Klaus Schäfer, erschienen in der Zeitschrift dji - Impulse des Deutschen Jugendinstituts vom Januar 2013 (S. 13 ff.) fasst die aktuellen Herausfor- 9 Vgl. Das Fachkräftegebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Februar 2005, S

45 derungen für die Jugendarbeit gut zusammen, im Folgenden werden einige wesentliche Zitate wiedergegeben: Jugendarbeit muss sich ständig neu legitimieren. Vor allem in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte wird sie hinterfragt. Angesichts ihrer besonderen Rolle in der Bildung junger Menschen und der Entwicklung der Ganztagsschulen wird sie immer wieder als ein wichtiger Partner in der Bildung und Erziehung junger Menschen genannt. Als Ort außerschulischer Bildung hat sie durchaus die Qualität, junge Menschen zusammenzuführen, ihnen Räume zu geben, Gelegenheitsstrukturen zu eröffnen und sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu fördern. Dabei muss sie sich mehreren Herausforderungen stellen: Die demografische Entwicklung bedingt nicht nur einen quantitativen Rückgang der Zielgruppe, sondern zugleich auch eine regionale Differenzierung. Eine weitere Herausforderung ist der Ausbau der Ganztagsschulen, der zwangsläufig zu einer anderen Zeitgestaltung bei Kindern und Jugendlichen führt. Zudem erweitern kommerzielle Freizeitangebote die Optionsvielfalt für junge Menschen, sie stehen häufig in Konkurrenz zur Kinder- und Jugendarbeit. Das wird durch die Bedeutung der neuen Medien und der virtuellen sozialen Kontakte noch verstärkt. Schließlich lässt die Bereitschaft Jugendlicher nach, sich systematisch und dauerhaft freiwillig zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Das verändert das für die Jugendarbeit so wichtige Prinzip der Ehrenamtlichkeit. In der Praxis fehlt es jedoch oft an der notwendigen Stabilität in der Finanzierung. Planungssicherheit und Verbindlichkeit sind jedoch zwei Voraussetzungen, die nicht allein für das gute Verhältnis zwischen Trägern und jungen Menschen wichtig sind, sie spielen auch bei der Bildungsförderung und bei der Kooperation mit Schulen eine bedeutende Rolle. Denn nur wenn die Kinder- und Jugendarbeit verlässlich ist und ihre Angebote über längere Zeiträume hinweg planen und gestalten kann, wird sie auch den Stellenwert erhalten, der ihr angesichts der wachsenden Bedeutung non-formaler und informeller Bildung zukommt. So soll sie (die Jugendarbeit) zum Beispiel neue Zielgruppen ansprechen und diese für ihre Angebote gewinnen, etwa Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund; sie soll ein Ort gemeinsamer Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung werden (Inklusion); sie soll sich in die Ganztagsschulen einbringen, die Ehrenamtlichkeit noch mehr fördern, präventiv arbeiten und natürlich in der Bildungsförderung einen aktiven Part spielen. Dafür ist es aber auch notwendig, sich stärker auf die unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen einzustellen. Außerdem bedarf es einer Strategie, um junge Menschen mit Angeboten und inhaltlichen Schwerpunkten besser zu erreichen und deren eigene Interessen stärker zu berücksichtigen. Die Fähigkeit, den Alltag mit seinen Widersprüchen und Herausforderungen zu meistern, ist für alle 45

46 Heranwachsenden von Bedeutung. Die Kinder- und Jugendarbeit kann dabei ein unverzichtbarer Partner sein. Gefordert ist mehr und mehr ein Zugehen auf den Lern- und Lebensort Schule und das Einbringen in Ganztagskonzeptionen. In diesen Prozess bringt die Kinder- und Jugendarbeit ihre besondere Stärke und Kompetenz mit: die Nähe zu jungen Menschen und den direkten Bezug zu ihren Lebenswelten. Dies unterscheidet sie von der (klassischen) Schule. Notwendiger denn je ist zudem, dass die Kinder- und Jugendarbeit sich transparent darstellt. Dabei geht es auch darum, das Wissen über Kinder- und Jugendarbeit und über die Wirkung ihrer pädagogischen Prozesse deutlich zu erweitern Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Stendal Der Kreis fördert auf Basis seiner Förderrichtlinie grundsätzlich alle gesetzlich vorgesehenen Angebote der Jugendarbeit, allerdings in sehr unterschiedlicher Intensität. Er verwendet dafür neben Mitteln des Landes zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Jugendpauschale) und des Fachkräfteprogrammes eigene Mittel, da der Erhalt der Landesmittel ihn zur Ko-Finanzierung verpflichtet. Der Kreis hält zur Koordination der Kinder- und Jugendarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes und der Schulsozialarbeit zwei Vollzeitstellen mit sozialpädagogischen Fachkräften vor. Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat im Landkreis einen wichtigen Stellenwert. Bei der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ist sowohl die institutionelle als auch die Maßnahmeförderung von hoher Bedeutung. Insbesondere die institutionelle Förderung der Jugendeinrichtungen sichert die Kontinuität der Arbeit und ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Infrastruktur. Im Landkreis Stendal gibt es 2014 insgesamt 15 institutionell geförderte Jugendclubs/Jugendzentren in kommunaler und freier Trägerschaft, in den folgenden Orten: Drei in der Hansestadt Stendal Jeweils einen in den Städten Hansestadt Havelberg Tangermünde und Tangerhütte Hansestadt Osterburg (Altmark) Hansestadt Seehausen (Altmark) Bismark (Altmark) sowie Zwei in Kamern und je einen in Klietz und Schollene. Dazu werden noch drei nicht geförderte Jugendclubs/Begegnungsstädten von freien Trägern in der Hansestadt Stendal unterhalten. 46

47 Dazu kommen sieben geförderte Projekte: "Die Kunstplatte" Die Kunstplatte e.v. mobile Jugendkulturarbeit im ländlichen Raum Kreis-Kinder- und Jugendring Anti-Aggressions-Training des Vereins für Straffälligenbetreuung u. Bewährungshilfe e.v. Beratungsstelle Miß-Mut Kreisverkehrsmobil Schulsozialarbeit an der BBS I und II (ab gefördert durch den Europäischen Sozialfond) und sechs geförderte Maßnahmen der mobilen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Streetwork: Streetworker der Hansestadt Stendal mobile Jugendarbeit des CJD Ländliches Streetwork "Sport statt Straße" mobile Jugendarbeit im Diakoniewerk Osterburg e.v. mobile Jugendarbeit des Fördervereins Jugendzentrum "Elb-Havel-Winkel" mobile Jugendkulturarbeit der Kunstplatte e.v. Die Gemeinden sind finanziell nicht in der Lage, eigene Jugendräume mit Fachpersonal zu unterhalten. Im Gegensatz zum von hauptamtlichen Fachkräften betreuten Jugendzentrum oder Jugendclub sind unbetreute Jugendräume ein informeller Ort, an dem sich Jugendliche, ohne Eintritt zu zahlen, treffen können. In unbetreuten Jugendräumen sind es vorrangig die Jugendlichen selbst, die vor Ort ihre Freizeit gestalten und planen sollen. Hilfestellung können sie hierbei von öffentlicher Stelle wie freien Trägern oder der Gemeinde bekommen. In aktuell 11 Orten im Landkreis Stendal existieren solche Jugendräume, die durch Ehrenamtliche, geringfügig Beschäftigte oder AGH-Kräfte (Arbeitslose, denen durch Arbeitsgelegenheiten ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll) ohne pädagogische Qualifikation betreut werden. So entstand das den Landkreis prägende Angebot der mobilen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Streetwork auf dem Lande. Sozialpädagogische Fachkräfte verschiedener Träger der freien Jugendhilfe fahren mit ihren Angeboten zur sinnvollen Freizeitgestaltung nach festgelegtem Tourenplan in die Orte. Sie beraten darüber hinaus die AGH-Kräfte. Es gibt eine Konzeption und festgelegte Qualitätsstandards (siehe Anhang). Die Orte, an denen die mobile Jugendarbeit tätig wird, werden bedarfsorientiert in Abstimmung mit den Gemeinden ausgewählt. In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Abstimmung mit den Fachkräften des Jugendamtes des Landkreises, an welchen Orten aktuell ein Bedarf besteht. Hierbei handelt es sich dann aber eher um wöchentlich oder zweiwöchentliche aufsuchende Angebote in zeitlich begrenztem Umfang. Unter dem Dach des ebenfalls vom Landkreis geförderten Kreis-Kinder- und Jugendringes besteht eine bunte Vielfalt aus 25 Jugendverbänden. Insgesamt ist eine große Vielfalt in der Trägerlandschaft festzustellen. Über die allgemeinen für alle offenen Angebote der Jugendsozialarbeit hinaus hält der Landkreis auch Leistungen nach 13 Abs. 2 und 3 SGB VIII vor. 47

48 Zum einen ist dies das Kooperationsprojekt Starthilfe zwischen Jobcenter und Jugendamt in Trägerschaft des Diakoniewerkes Osterburg e.v. (Jugendwerkstatt Hindenburg). Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die sich im Leistungsbezug des SGB II befinden und bei denen multiple Vermittlungshemmnisse bestehen (fehlender Schul- oder Berufsabschluss, fehlende arbeitsmarktrelevante Schlüsselqualifikationen, mangelnde soziale Kompetenzen, psychische Einschränkungen, Drogengebrauch, Migrationshintergrund u. ä.). Die Maßnahme wird als Kooperationsmaßnahme zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis Stendal/Jugendamt finanziert. Dabei erhalten die Leistungsberechtigten vom Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, den diese dann durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistung entsprechend in Anspruch nehmen (können). Dazu hat der Träger selbst für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Gleiches gilt auch für die Maßnahme Starthilfe selbst. Der Landkreis trägt anteilig pauschal die Kosten für die sich aus dem Personenkreis ergebende ergänzende sozialpädagogische Betreuung bis zu einer Höhe von Euro. Diese Kooperationspraxis leitet sich dem Grunde nach ab aus 13 Abs.1 und 2 SGB VIII und wird seit 2013 bis auf Weiteres nicht mehr als Projekt, sondern als Regelangebot geführt. Darüber hinaus gibt es noch die Kooperationsmaßnahme Betreutes Wohnen zwischen Jobcenter und Jugendamt in Trägerschaft des internationalen Bundes IB Mitte ggmbh für Bildung und soziale Dienste. Es handelt sich um eine sozialpädagogisch betreute Wohnform bis zur Verselbständigung und zur Steigerung der sozialen Integration junger Menschen ab 18 Jahre bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres ( 13 i. V. m. 41 SGB VIII). Die Leistungsgewährung erfolgt individuell nach Antrag und Vorliegen der Voraussetzungen in beiden Rechtskreisen. Der Landkreis befindet sich aktuell als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Antragsverfahren zum ESF-Modellprogramm JUSTIQ JUGEND STÄRKEN im Quartier. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist bewilligt, Laufzeit des Projekts ist bis Mit dem Programm sollen junge Menschen von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund unterstützt werden, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind und zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind. 48

49 Im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes wird vom Grundsatz her eher beratend und projektorientiert gearbeitet, koordiniert durch einen Sozialarbeiter des Landkreises, in dessen Aufgabenbereich auch der Kinder- und Jugendschutz fällt. Faktisch werden Projekte in diesem Bereich allerdings derzeit eher durch das Gesundheitsamt, z.b. an Schulen, durchgeführt. Früher wurden auch gemeinsam mit Ordnungsamt und Polizei Kontrollen in Discotheken etc. durchgeführt, dies erfolgt aber vor dem Hintergrund knapper Personalressourcen nicht mehr. Die Dichte der geförderten Personalstellen für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit pro 1000 Jugendeinwohner in den Planungsräumen wird in folgender Grafik dargestellt. ABB. 27: DICHTE DER PERSONALSTELLEN FÜR JUGENDARBEIT/JUGENDSOZIALARBEIT AUF 1000 JEW IM PLANUNGSRAUM Auffällig ist die hohe Dichte der Personalstellen in Planungsraum 1 und 4, der Hansestadt Havelberg (2,37 VzÄ 10 auf 1000 Jugendeinwohner) und der Verbandsgemeinde Elbe-Havelland (2,31 VzÄ auf 1000 Jugendeinwohner), was mit den hier im Vergleich zur Hansestadt Stendal geringen Anteilen von Jugendeinwohnern zusammenhängt. Die Dichte der Personalstellen in der 10 VzÄ = Vollzeitäquivalente 49

50 Hansestadt Stendal, mit dem deutlich höchsten Anteil der Jugendeinwohner ist dagegen mit 0,71 VzÄ auf 1000 Jugendeinwohner vergleichsweise gering. Hierzu sei aber auch ausgeführt, dass auch die Personalstellen eingerechnet sind, die für mobile Angebote im Landkreis eingesetzt werden, deren Träger aber in den Planungsräumen verortet sind. Neben der Jugendarbeit gewinnt auch die Schulsozialarbeit immer mehr an Bedeutung für die Sozialisierungsräume von Kindern und Jugendlichen. Sie wird aus dem Sachgebiet Jugendarbeit des Landkreises heraus begleitet, es gibt kreisweit geltende Qualitätsstandards und mit dem Jugendamt abgestimmte Konzeptionen. Auch werden regelmäßige Kooperationstreffen mit den Schulsozialarbeitern initiiert. Im Landkreis gibt es mittlerweile in allen Planungsräumen Schulsozialarbeiter, die an den Schulen ebenfalls Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten. Die Schule ist zunehmend ein Einflussfaktor auf die Jugendarbeit, nicht nur durch Ganztagsangebote, sondern im Landkreis Stendal kommen auch lange Fahrtwege hinzu. Kinder und Jugendliche sind damit zunehmend erst am späten Nachmittag oder frühen Abend zu Hause und beginnen ihre Freizeit. Dies bedeutet eine neue Herausforderung für die Jugendarbeit und ihre Positionierung im Geflecht der Sozialisierungsräume. Die im Landkreis Stendal insgesamt vorhandenen Stellen für die einzelnen Bereiche der Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit teilen sich wie folgt auf: Schulsozialarbeiterstellen, ,38 Jugendsozialarbeiterstellen in Regelförderung 2,00 Stellen mobile Jugendarbeit 6,25 Stellen offene Jugendarbeit (Jugendfreizeiteinrichtung) 14,25 Gesamt (Jugendsozialarbeit, mobile und offene Jugendarbeit) 22,50 Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass es im Verhältnis ähnlich viele Schulsozialarbeiterstellen wie Stellen für die Jugendarbeit gibt, wobei diese sich dem aktuellen Trend zufolge eher erhöhen, während sich die Stellen für die Jugendarbeit im Zuge von Einsparungsmaßnahmen auf Landes- und Kreisebene in den letzten Jahren eher rückläufig entwickelt haben. In ausdifferenzierter Form, hier nachrichtlich durch die Personalstellen für Schulsozialarbeit, zeigt die folgende Abbildung den Personaleinsatz in den Planungsräumen auf. 50

51 0,00 0,00 0,10 0,11 0,07 0,07 0,08 0,07 0,06 0,06 0,06 0,05 0,15 0,32 0,41 0,41 0,35 0,36 0,50 0,49 0,44 0,56 0,65 0,58 0,57 0,51 0,58 0,65 0,68 0,73 0,85 1,04 1,01 0,95 1,19 1,17 1,38 1,57 1,66 1,76 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 28: DICHTE DER PERSONALSTELLEN FÜR JUGENDARBEIT/JUGENDSOZIALARBEIT AUF 1000 JEW IM PLANUNGSRAUM DIFFERENZIERT 2,0 con_sens KeZa 36,39,40,41,44: Personalstellen pro 1000 JEW im Planungsraum 2015 Lk Stendal gesamt P-Raum 1: Hansestadt Havelberg P-Raum 2: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck P-Raum 3: Stadt Bismark (Altmark) P-Raum 4: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land P-Raum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark) P-Raum 6: Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) P-Raum 7: Hansestadt Stendal P-Raum 8: Stadt Tangerhütte P-Raum 9: Stadt Tangermünde 1,8 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 Schulsozialarbeit Jugendsozialarbeit mobile Jugendarbeit Quelle: Daten des Landkreises Stendal offene Jugendarbeit (Jugendfreizeiteinrichtungen) Hier zeigt sich, dass in der Hansestadt Havelberg und in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land die Schwerpunkte des Personaleinsatzes zwar mit der höchsten Dichte in der offenen Kinderund Jugendarbeit liegen gefolgt von der Stadt Tangermünde, eine hohe Dichte aber auch in der mobilen Jugendarbeit feststellbar ist. Die höchsten Dichten in der mobilen Jugendarbeit zeigen sich in den Planungsräumen Arneburg-Goldbeck und Hansestadt Osterburg (Altmark). Eine hohe Dichte im Bereich der Jugendsozialarbeit zeigt sich vor allem für die Hansestadt Stendal, für die auch die höchste Dichte an Personalstellen für die Schulsozialarbeit festzustellen ist. Insgesamt zeigt sich, dass die Dichten in diesem Bereich eher heterogen sind, insbesondere zeigen sich für die Hansestadt Stendal als sozialer Brennpunkt und mit dem höchsten Anteil an Jugendeinwohnern eher geringe Dichten an Personalstellen in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit. Das derzeitige Modell der Jugendarbeit steht aufgrund der soziostrukturellen Entwicklungen, der rückläufigen Landes- und Kreismittel und dem Auslaufen der AGH-Maßnahmen auf dem Prüfstand Regionale Verortung der Angebote für Kinder und Jugendliche Neben der Betrachtung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit stehen hier auch die Angebote von Vereinen und kommerzielle Freizeitangebote im Fokus, ebenso wie die Nachmittagsangebote an Schulen, die durch Schulsozialarbeit angeboten werden. 51

52 Im Folgenden wird die regionale Verteilung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Schulen mit Nachmittagsangebot in den Planungsräumen dargestellt. Eine Liste aller Angebote ist dem Anhang beigefügt. ABB. 29: ANGEBOTE DER JUGENDARBEIT UND SCHULEN MIT NACHMITTAGSANGEBOT Deutlich wird hier, dass auf den ersten Blick in allen Planungsräumen Angebote zur Verfügung stehen. Teilweise sind durch Überlappungen der Punkte nicht alle Angebote ersichtlich. Jedoch zeigt sich, wie in den vorherigen Kapiteln bereits angeführt, ein Schwerpunkt der Angebote für die Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Havelberg und der Verbandgemeinde Elbe- Havel-Land, aber auch in der Hansestadt Stendal. Mit nur einem Angebot der mobilen Jugendarbeit und einer Schule mit Nachmittagsangebot ist die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck zu erkennen. Aber auch in den Planungsräumen Stadt Bismark (Altmark), Hansestadt Osterburg (Altmark), Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) und Stadt Tangerhütte sind eher wenige Angebote verfügbar. 52

53 Darüber hinaus sind eine Vielzahl an Vereinen, in denen Kinder und Jugendliche sich in Jugendverbänden organisieren können und sich musisch, sportlich oder kulturell erfahren können, im Landkreis verortet, wie folgende Abbildung zeigt. ABB. 30: VEREINE Insbesondere die Sportvereine sind im Landkreis sehr gleichmäßig vertreten, eine hohe Anzahl an Vereinen insgesamt zeigt sich vor allem in der Hansestadt Stendal. Unter Sonstige Vereine sind zum Beispiel auch die Jugendfeuerwehr oder das Jugendrotkreuz zusammengefasst, also Jugendverbände, die sich im Kreis-Kinder- und Jugendring organisiert haben. Für Kinder und Jugendliche gibt es damit überall im Landkreis die Möglichkeit, sich in der Freizeit in Vereinen und Verbänden zu engagieren, verbunden mit kurzen Wegen und Angeboten auch in den Abendstunden. Musikschulen sind im Landkreis an 5 Orten vorhanden, mehrere allein in der Hansestadt Stendal. Interessant ist hierbei die Betrachtung der Dichte der Vereinsmitgliedschaften in den Planungsräumen. 53

54 ABB. 31: DICHTE DER VEREINSMITGLIEDSCHAFTEN (SPORTVEREINE AUßER SCHÜTZENVEREINE) Anmerkung: Bei den kirchlichen Jugendverbänden umfasst die Mitgliederzahl die des Kirchenkreises, dieser ist nicht vollständig identisch mit dem Landkreis. Vor allem in der Stadt Bismark (Altmark), aber auch in der Verbandsgemeinde Arneburg- Goldbeck und der Hansestadt Havelberg ist eine hohe Dichte an Vereinsmitgliedschaften festzustellen. Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck ist der Planungsraum, in dem die wenigsten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen, gefolgt von der Stadt Bismark (Altmark), in der außer einem Jugendclub und einem nicht geförderten Projekt ebenfalls keine Angebote der Kinder- und Jugendarbeit fest etabliert sind. Hier haben sich Kinder und Jugendliche offenbar vor diesem Hintergrund vermehrt Vereinen angeschlossen. Auch die Verfügbarkeit kommerzieller Angebote, wie Kinos und Schwimmbäder oder Fitnessstudios hat einen Einfluss auf den Bedarf an Angeboten der Jugendarbeit. Die Verortung dieser Angebote ist der folgenden Grafik zu entnehmen. 54

55 ABB. 32: KOMMERZIELLE ANGEBOTE Kommerzielle Angebote für Kinder und Jugendliche finden sich erwartungsgemäß vor allem in der Hansestadt Stendal, aber auch in der Stadt Tangerhütte. Eher wenige Angebote sind für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und Arneburg-Goldbeck festzustellen. Ansonsten sind Schwimm- und Freibäder sowie Kegeln / Bowling in jedem Planungsraum verfügbar Eingesetzte finanzielle Mittel In der folgenden Abbildung wird die prozentuale Verteilung der Mittel für Leistungen nach den SGB VIII gemäß dem Haushalts-Ansatz 2015 (exklusive Mittel aus dem Fachkräfteprogramm) des Landkreises Stendal dargestellt. 55

56 ABB. 33: HAUSHALTSANSATZ 2015 Aus der Verteilung der Mittel wird die Fokussierung auf fest installierte Angebote der offenen und mobilen Jugendarbeit deutlich. Projekte und Seminare der außerschulischen Jugendbildung werden kaum gefördert, hier erfolgt die Finanzierung oftmals über die freien Träger selbst. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Jugendarbeit. Auch für Kinder- und Jugendschutz ist mit 0,2% nur ein geringer Teil der Mittel veranschlagt. Seit 2003 sind die Aufwendungen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (finanziert durch Landes- und Kreismittel) insgesamt von auf (HH-Ansatz 2014) zurückgegangen, für die Förderung im Rahmen des Fachkräfteprogrammes des Landes sind die Aufwendungen von (Landes- und Kreismittel insgesamt) auf (HH-Ansatz 2014) gesunken. 56

57 ABB. 34: VERTEILUNG DER JUGENDPAUSCHALE DES LANDES SACHSEN-ANHALT UND EIGENMITTEL DES LANDKREISES STENDAL ABB. 35: EINGESETZTE MITTEL ZUM FACHKRÄFTEPROGRAMM DES LANDES SACHSEN- ANHALT Insgesamt hat sich, wie aus den obigen Abbildungen ersichtlich, eine Verschiebung der Landesund Kreismittelanteile an den Aufwendungen ergeben. Der Anteil des Kreises ist deutlich angestiegen. Da der Landkreis aufgrund seiner finanziellen Lage Maßnahmen der Konsolidierung identifizieren und umsetzen muss, ist aktuell nicht mit einer weiteren Erhöhung des Eigenanteils zu rechnen. 57

58 3.5. Angebote der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie In diesem Kapitel werden die Angebote der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß 16 SGB VIII im Landkreis Stendal näher betrachtet. Hierzu werden insbesondere die Verortung in den Planungsräumen und die Inanspruchnahme der Leistung analysiert. Es sei angemerkt, dass der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes des Landkreises Stendal im Rahmen seiner täglich Arbeit ebenfalls Leistungen gemäß 16 SGB VIII in großem Umfang erbringt, die hier zwar nicht näher betrachtet werden, aber einen Großteil des Bedarfes decken dürften Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen sind in 16 SGB VIII geregelt, welcher ebenfalls den Grundsatz der weiteren Regelung durch die Länder beinhaltet. Dies hat das Land Sachsen-Anhalt durch das am in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote vom getan. Dieses Artikelgesetz basiert auf dem Gesetz zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt vom Hierin werden auch die finanziellen Zuwendungen der Länder an die Kreise und Städte zur Erfüllung dieser Leistung geregelt, auf die im Kapitel 1 bereits näher eingegangen wurde. 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. (2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere 1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten, 2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, 3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. (3) Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden. (4) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht. 58

59 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie im Landkreis Stendal Der Landkreis Stendal hält eine Erziehungsberatungsstelle zur Versorgung der Bevölkerung des Landkreises im Leistungsbereich der 16, 17 und 28 SGB VIII vor, soweit entsprechende Leistungen nicht unmittelbar durch den Landkreis selbst, im Rahmen der Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes, erbracht werden. Die Erziehungsberatungsstelle befindet sich allerdings nicht in Trägerschaft des Landkreises, sondern eines freien Trägers der Jugendhilfe. Mit dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen-Anhalt e.v. besteht eine Vereinbarung gemäß 77 SGB VIII. Vertragsgemäß legt der Träger jährlich einen Sachbericht vor. Die Erziehungsberatungsstelle wird mit vier Beratungsfachkräften geführt, was bedeutet, dass auf rund Einwohner eine Beratungskraft kommt. Hauptstandort ist die Hansestadt Stendal. Es besteht eine Außenstelle in der Hansestadt Osterburg, und es werden regelmäßig Sprechstunden in der Hansestadt Havelberg angeboten. Die Beratungsstelle stellt die Grundversorgung für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien bereit und ist offen für Eltern sowie junge Menschen aller Altersgruppen; sie ist nicht auf bestimmte Adressatengruppen, Problemlagen oder Störungsbilder begrenzt. Sie garantiert eine niedrigschwellige, kurzfristige Beratung in Not- und Krisenfällen; die Arbeitsformen sind Einzel- und Familienberatung sowie Gruppenarbeit. Es gibt darüber hinaus zahlreiche Angebote der Frühen Hilfen im Landkreis, die jedoch sehr unterschiedlich intensiv im Umfang sowie in ihrer Verfügbarkeit in den verschiedenen Planungsräumen sind. Näheres dazu findet sich in Kapitel Grundsätzlich wird das Angebot von der Planungsgruppe als eher bedarfsdeckend eingeschätzt. 59

60 Verortung und Inanspruchnahme der Angebote Die folgende Abbildung zeigt die Standorte der Sprechstunden der Beratungsstelle im Landkreis Stendal. ABB. 36: VERORTUNG DER ERZIEHUNGSBERATUNGSSTELLEN Die Beratungsstelle ist, wie in den vorherigen Kapiteln bereits erläutert, in den Hansestädten Stendal und Osterburg (Außenstelle) sowie mit regelmäßigen Sprechstunden in Havelberg angesiedelt. Dies bedeutet unter Umständen lange Wege für die Betroffenen, was sich auf die Inanspruchnahme der Angebote auswirken könnte. Fraglich ist insofern, ob Sprechstunden an zusätzlichen Standorten sinnvoll sein könnten. 60

61 Jugendhilfeplanung Landkreis Stendal 2015 ABB. 37: ANZAHL DER BERATUNGEN IN DEN PLANUNGSRÄUMEN 45 con_sens KeZa 25: Anzahl der Beratungen in den Planungsräumen nach Altersgruppen, 2014 P-Raum 7: Hansestadt Stendal P-Raum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark) P-Raum 1: Hansestadt Havelberg Jahre 4-6 Jahre 7-10 Jahre Jahre Jahre Jahre Quelle: Daten des Landkreises Stendal Die Zahlen zur Inanspruchnahme der Beratung, bezogen auf die betroffenen Altersgruppen, zeigen grundsätzlich insgesamt eine höhere Inanspruchnahme in der Hansestadt Stendal, was mit dem hohen Einwohneranteil hier, aber auch mit kürzeren Wegen für die Familien zusammenhängen könnte. Umgekehrt sind die wenigsten Beratungen für die Hansestadt Havelberg festzustellen, wo keine feste Beratungsstelle verortet ist, sondern lediglich regelmäßige Sprechstunden stattfinden. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass hier zwar das Angebot wie vorhanden genutzt wird, aber der tatsächliche Bedarf sich nicht daraus ableiten lässt, da die vorhandene Kapazität hier deutlicher die Anzahl der Beratungen bestimmt. Die meisten Beratungen werden überall für die Altersgruppe der 7-10-Jährigen verzeichnet. Auch Angebote der Frühen Hilfen sind bei der Förderung der Allgemeinen Erziehung in der Familie von Bedeutung. Der wissenschaftliche Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen hat 2009 eine Begriffsbestimmung verabschiedet, die den derzeitigen Stand der Diskussion über Frühe Hilfen widerspiegelt: "Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Angebote der Frühen Hilfen sind im Landkreis zahlreich vorhanden, jedoch sehr unterschiedlich intensiv im Umfang sowie in ihrer Verfügbarkeit in den verschiedenen Planungsräumen. Zu den Frühen Hilfen zählen sowohl die Angebote des Jugendamtes des Landkreis Stendal als auch die von Frühförderstellen, Kindertagesstätten und Hebammen. 61

62 ABB. 38: ANGEBOTE DER FRÜHEN HILFEN IN DEN PLANUNGSRÄUMEN Auch hier ist erwartungsgemäß eine Angebotshäufung für die Hansestadt Stendal erkennbar. In der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land findet sich kein Angebot, in den Planungsräumen Stadt Tangermünde, der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck und der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) gibt es nur sehr wenige Anlaufstellen Eingesetzte finanzielle Mittel Das Land Sachsen-Anhalt fördert derzeit noch eine Beratungsfachkraft mit Euro. Die verbleibenden Kosten trägt komplett der Landkreis. Die Kosten des Landkreises für diese Leistung belaufen sich 2015 voraussichtlich auf Euro. 62

63 4. Bedarfsanalyse 4.1. Ziele und Anforderungen der politischen Gremien Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Stendal hat am 08. September 2014 beschlossen, die Jugendhilfeplanung für die genannten Teilbereiche fortzuschreiben. Die fachlichen und strukturellen Anforderungen an die Angebote wurden in einem gemeinsamen Workshop mit der Planungsgruppe erarbeitet. Da das Angebot der Leistungen nach 16 SGB VIII von der Planungsgruppe grundsätzlich als bedarfsdeckend wahrgenommen wird, richtet sich der Fokus insbesondere auf die Leistungen der Jugendarbeit nach SGB VIII. Die folgenden Fragen wurden dabei erörtert, die häufigsten Antworten zu den Fragen sind darunter aufgeführt. Eine ausführliche Liste aller Antworten ist dem Anhang zu entnehmen. Was soll Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit, was Erziehungsberatung aus ihrer Sicht leisten? o An den Interessen der Jugendlichen/Kinder orientierte Angebote. o Soziale Kompetenzen entwickeln und stärken. o Positives Lebensgefühl schaffen. Was soll erzieherischer Kinder- und Jugendschutz aus ihrer Sicht leisten? o Erreichen, dass Kinder und Jugendliche über gefährdende Themen nachdenken, mit Gefährdungen umgehen können. Welche Zielgruppen für die offene Kinder- und Jugendarbeit und für die Jugendsozialarbeit gibt es im Landkreis Stendal? o Für die Kinder- und Jugendarbeit alle Kinder und Jugendlichen von 6-27 Jahren. o Für die Jugendsozialarbeit: Stendal Stadtsee III: Stadtteil mit multiplen Problemlagen, dieser liegt mit Abstand vor den weiteren soziale Problembezirken: Tangermünde, Havelberg und Tangerhütte. Vor welchen Herausforderungen stehen Kinder und Jugendliche im Landkreis Stendal? o Zu wenig Angebote im ländlichen Raum. Was für eine Struktur in der Jugendarbeit braucht der Landkreis Stendal? o Lokale Vernetzung von Verwaltung, Schule, Eltern und Jugendarbeit: diese sollte gestärkt und persönlicher gestaltet werden. o Ein Geflecht aus verschiedenen Angeboten (feste Häuser, mobile Angebote, Sozialarbeit). 63

64 Welche gesellschaftlichen und individuellen Ziele sollen mit dem Angebot Jugendarbeit im Landkreis gefördert werden? o Glück, Zufriedenheit o Entwicklung von Gemeinschaftssinn, einen Platz in der Gesellschaft finden. Was macht für Sie Qualität in der Jugendarbeit aus? Was davon sollte und kann realistischer Weise im Landkreis Stendal umgesetzt werden? o Angebote müssen für alle Kinder und Jugendliche erreichbar und nutzbar sein / Angebote in strukturschwachen Regionen des Landkreises. o Qualität wird bestimmt durch Kontinuität und Planbarkeit (muss berechenbar sein), Verlässlichkeit. Welchen Nutzen hat der Landkreis davon, Angebote der Jugendarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes und der Erziehungsberatung zu fördern? o Perspektiven für Kinder und Jugendliche auf gelingende Lebensgestaltung statt Lebensbewältigung. In der Zusammenfassung bedeutet dies insbesondere für die Kinder- und Jugendarbeit: Zielgruppe für die offene Kinder- und Jugendarbeit und für die Jugendsozialarbeit sollen alle Kinder und Jugendlichen (7-26 J.) sein. Die Struktur des großen Flächenkreises muss in der Planung Berücksichtigung finden, und es muss auch Angebote im ländlichen Raum geben. Die Struktur muss ein Geflecht aus verschiedenen Angeboten (feste Häuser, mobile Angebote, Streetwork) sein. Die Angebote sollen insbesondere: sich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Die Entwicklung von Gemeinschaftssinn und sozialen Kompetenzen fördern. junge Menschen dabei unterstützen, einen Platz in der Gesellschaft sowie die eigene Rolle im Leben zu finden (Familie, Freunde, Beruf). Ehrenamt, politisches Engagement fördern. Kinder und Jugendliche zu gefährdenden Themen sensibilisieren und ihre Kompetenz beim Umgang mit Gefährdungen stärken. Perspektiven für Kinder und Jugendliche auf gelingende Lebensgestaltung aufzeigen. Für alle Kinder und Jugendliche müssen Angebote erreichbar und nutzbar sein. Die Angebote müssen mit genug Personal (Fachkräften) und finanziellen Mitteln ausgestattet sein Beteiligung der freien Träger und der Vertreter des Jugendhilfeausschusses Vorgehen und Ergebnisse Die freien Träger und Vertreter des Jugendhilfeausschusses waren im gesamten Planungsprozess durch die Mitarbeit im Planungsgremium beteiligt. Auch im Planungsgremium wurde eine Befragung zu den Bedarfen in Form eines Fragebogens und eines Workshops durchgeführt. 64

65 Der Fragebogen sowie die Ergebnisse des Workshops sind in vollständiger Form dem Anhang beigefügt. Workshop Vor dem Hintergrund der Frage Was leitet sich aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme für den Bedarf ab? wurden von den Teilnehmenden im Rahmen eines Workshops auf Stellwänden zehn verschiedene Fragen beantwortet und die Antworten anschließend gewichtet und diskutiert. Im Folgenden sind die Ergebnisse in Form der am stärksten gewichteten und häufigsten Aussagen zusammengefasst. Welche Angebote sollen in jedem Fall bleiben, weil sie besonders nützlich und bedarfsgerecht sind? Aufsuchende Jugendarbeit, d.h. mobile Angebote, Jugendräume, die selbst verwaltet werden; dort können spezielle Projekte wie Graffiti gut umgesetzt werden. Jugendzentren, Jugendclubs und Jugendräume, auch im ländlichen Raum Erziehungs- und Familienberatung (mit jetzigen Standorten und ggf. Sprechtagen in anderen Planungsräumen). Welche Angebote fehlen im Bereich (1) offene Jugendarbeit, (2) Jugendverbandsarbeit, (3) Jugendsozialarbeit, (4) erzieherischem Kinder- und Jugendschutz und (5) der Erziehungsberatung? Meistgenannt: Unabhängige Kinder- und Jugendinteressenvertretung, Beschwerdemanagement, z.b. Kinderbeauftragte (auch regional) oder Quartiersmanagement. Zu (1) und (3): Spezielle Anlaufpunkte für männliche Migranten zwischen 21 und 27 Jahren. Zu (4): Präventive Angebote/Projekte als Beteiligung und in Verbindung mit Angeboten anderer Ämter/Träger an Einrichtungen, in denen Kinder- und Jugendliche sind (KiTa, Schulen usw.). Zu (2) und (5) wurden keine fehlenden Angebote genannt. In welchen Planungsräumen fehlen welche Angebote besonders? In 6/Seehausen und 5/Osterburg: Jugendtreffpunkte/Jugendräume sowie in der Einheitsgemeinde 8/Stadt Tangerhütte. In 7/Stendal, insbesondere Stadtsee III: o hier v.a. Finanzen für Integration und Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit o keine neuen Projekte, sondern bestehende unterstützen Jugendarbeit muss gewollt sein und braucht engagierte Betreuer vor Ort. Welche inhaltlichen Scherpunktthemen erscheinen Ihnen in den Bereichen (1) offene Jugendarbeit, (2) Jugendverbandsarbeit, (3) Jugendsozialarbeit, (4) erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und (5) der Erziehungsberatung kreisübergreifend als besonders wichtig? Zu (1): Beziehungsarbeit, persönliche und langfristige Ansprechpartner Zu (3): Benachteiligtenunterstützung, mit Fokus Hilfe zur Selbsthilfe 65

66 Zu (1), (3) und (4): Gewaltbereitschaft, Verhältnis zu Andersdenkenden Zu (5): Rolle der Familie Übergreifend: Jugendbetreuer als Vertrauensperson der Kinder und Jugendlichen Nennen Sie die 5 wichtigsten Orte, wo (1) ein Jugendclub stehen muss, (2) wo ein mehrmals wöchentlich stattfindendes mobiles Angebot etabliert sein muss, (3) wo Streetwork präsent sein muss: Zu (1): Jugendclub sollte an Orten mit der größten Dichte an Kindern und Jugendlichen stehen; derzeit Stendal (Stadtsee III), Bismark, Seehausen, Tangermünde, Havelberg, Osterburg. Zu (2): nach Bedarf Zu (3): in Orten mit selbstverwalteten Jugendräumen, in sozialen Brennpunkten und Orten, wo es kein jugendspezifisches Angebot gibt, Einheitsgemeinde Tangerhütte. Welche Idee haben Sie zum Umgang mit der Situation AGH-Kräfte? Qualifizierung muss gesichert sein -> Juleica AGH-Kräfte dürfen nicht allein gelassen werden (wenigstens einmal pro Woche ein Kontakt mit Beratern ). AGH abschaffen und durch Personen mit Aufwandsentschädigung (AE) ersetzen; Aufwandsentschädigung muss finanziert werden. Grundprinzip muss bleiben: Jugendarbeit kann nicht auf AGH o.ä. tragend und langfristig aufgebaut sein -> kann nur Ergänzung sein! Welche Ideen haben Sie, wie Schule als Standort und Schulsozialarbeit als Angebot zukünftig das Angebot ergänzen können? Gemeinsame Aktionen zwischen Schulsozialarbeit und mobiler Jugendarbeit, regional in den Planungsräumen. Absprachen bei Konflikt- und Problemfällen. Welche Kooperationspartner könnte man zusätzlich nutzen, um Angebote im ländlichen Raum stärker und effizienter zu etablieren? Wie könnte man mit diesen in Kontakt kommen? Kommunen -> Gemeinde-/Ortschaftsräte/Stadträte Auf örtlicher Ebene: Kooperation zwischen Jugendeinrichtung Sportvereinen Jugendfeuerwehr Karnevalsverein Kirche u.v.m. (keine Berührungsängste). Welche Ideen haben Sie, wie die Qualitätsentwicklung und Bedarfsgerechtheit der Angebote in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten weiterentwickelt werden kann? Regelmäßige Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und Umsetzung der Ideen (realisierbare!), auch regional in den Planungsräumen. 66

67 Mit welcher finanziellen Struktur könnte man am ehesten ein breitgefächertes Angebot aus festen Häusern, mobilen Angeboten und Berücksichtigung aktueller Bedarfe sicherstellen? Bei den festen Häusern muss eine Komplementärfinanzierung vom Land Sachsen-Anhalt LK Stendal Kommune vor Ort festgeschrieben werden, z.b. im Verhältnis jeweils 33 % oder Mittel, egal welcher Herkunft (Land, LK, Kommunen), sollten verlässlich bereitstehen (+ Regelfinanzierung gekoppelt an bestehende Bedingungen). Fragebogen Neben der offenen Diskussion im Workshop wurde unter den Vertretern der freien Träger, des Jugendhilfeausschusses und der Fachkräfte der Verwaltung in anonymer Form eine Befragung per Fragebogen durchgeführt. Folgende Fragen wurden gestellt: Wie beurteile ich die Angebote der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im LK Stendal? Wie beurteile ich die Angebote zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im LK Stendal? Wie beurteile ich die Angebote der verbandlichen Jugendarbeit? Wie beurteile ich die Angebote der Erziehungsberatung im LK Stendal? Was ist mein Eindruck von der Arbeit der Jugendclubs im LK Stendal? Wie beurteile ich die Zusammenarbeit zwischen Verbänden, Vereinen, mobiler Jugendarbeit und Jugendclubs? Wie beurteile ich die finanzielle Ausstattung für die Jugendförderung? Wie beurteile ich die Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik und Jugendarbeit? In welchem Bereich sehe ich besonders großen strukturellen Handlungsbedarf? (z.b. Ausstattung, Verfügbarkeit des Angebotes, Fachkräfte, Verortung der Angebote, Koordination der Angebote, Finanzierungsform ) Die folgenden Tabellen zeigen die Antworten, differenziert nach freien Trägern, Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und Fachkräften des Jugendamtes. 67

68 ABB. 39: ERGEBNISSE DER ANONYMEN BEFRAGUNG DER VERTRETER DER FREIEN TRÄGER, DES JUGENDHILFEAUSSCHUSSES UND DER VERWALTUNG Frage Antworten Freie Träger (N=6) KAntworten Jugendhilfeausschuss (N=3) KAntworten Jugendamt (N=2) 2. Wie beurteile ich die Auf großer Fläche verteilt Angebote der Jugenhilfearbeit/ Das Jugendamt war bisher stets gewillt, ein breit gefächertes Jugendsozialarbeit im LK Angebot aufrecht zu erhalten (Trotz Kürzungen der Stendal? Landesmittel in den letzten 10 Jahren um ca Euro). Kontinuität und Langfristigkeit sind zu sichern Grundsätzlich vorhanden, aber in speziellen Räumen zu wenig vorhanden. Z.B. Stendal ggf. zu aufwändig im ländlichen Raum für zu wenig Kids Die bisherigen Angebote konnten die Bedarfe nicht abdecken, es mussten immer Prioritäten und Kompromisse gefunden werden. Insgesamt aber ein "Gut" als Bewertung Im ländlichen Raum zu wenig Jugendräume vorhanden. Streetwork müsste es mehr geben, als Unterstützung im ländl. Raum Im LK Stendal gibt es eine ausgewogene JA/ JSA, die leider nicht immer alle Kinder und Jugendlichen errreicht. Dies ist bedingt durch lange Wege und dadurch Unerreichbarkeit (zeitlich, örtlich der Angebote) Die Angebote sind zwar regional unterschiedlich, grundsätzlich finde ich aber, dass sie gut sind Nicht ausreichend, da im ländlichen Bereich kaum jemand diese nutzen kann. Finanzen müssten erhöht werden. Fester Bestandteil im gesellschaftlichen Leben der Einwohner des LK SDL Inhaltliche Gestaltung muss sich der gesellschaftlichen Entwicklung anpassen - Neue Themen, Qualität verbessern, Strukturen dem Bedarf anpassen Gute Angebotsstruktur Relativ ausgewogen. Anpassung der Schwerpunktsetzung nötig. Mobile qualifizierte Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in der Fläche, muss konzeptionell, verlässlich, bedarfsgerecht angeboten werden. 68

69 Frage Antworten Freie Träger (N=6) KAntworten Jugendhilfeausschuss (N=3) Antworten Jugendamt (N=2) 4. Wie beurteile ich die Angebote der verbandlichen Jugendarbeit? Im ländlichen Raum geht die verbandl. Jugendarbeit viel mit der vorhandenen Jugendarbeit einher Ist ausreichend Vorhanden -> wenig junge Ehrenamtler, wenig Interesse und wenig Zeit. Ergo nicht mehr Bedarf. Kann ich nicht einschätzen Es sind Angebote vorhanden, welche sicher mehr miteinander verknüpft werden könnten. Ich denke, es gibt viele Jugendverbände im LK die eine hervorragende, vor allem ehrenamtliche, Arbeit leisten. Dabei denke ich an die Jugendfeuerwehr, die nebem den Sportvereinen das Leben auf dem Dorf gestallten. Ist ausreichend - Ausreichend, wobei die Ansprechpartner für die Kommunen (z.b. Stadträte& Ortschaftsräte) bekannter gemacht werden sollen. Angebotsbreite gut - Nachwuchsprobleme (Feuerwehren) - engagierte Betreuer müssen auch finanziert und bezahlt werden. - Frage Antworten Freie Träger (N=6) KAntworten Jugendhilfeausschuss (N=3) Antworten Jugendamt (N=2) 5. Wie beurteile ich die Angebote der Erziehungsberatung im LK Stendal Ist ausreichend Ist ausreichend - - Schwerpunkte ausreichend, Verknüpfung besser Ausreichend bei Zugrundelegung der aktuellen gestalten. Leistungsvereinbarung, qualitativ gut! Scheinbar vorhanden. Aber in der Praxis nie erlebt. Angebote unbekannt. Wird dem Auftrag und der Vereinbarung mit dem LK gerecht. Beständiges Angebot (langjährig) mit bedarfsorientierten Angeboten für Familien, Kd./Jgdl. die sich besonders in den letzten Jahren vielfältig zeigen und flexibel sind. Die Beratung an drei Schwerpunktstandorten (Stendal, Osterburg u. Havelberg) ist gut, Beratungstage in Tangerhütte und Bismark z.b. wären wünschenswert, bedarf aber finanzielle Ausstattung. Sind vorhanden, Nutzung ist freiwillig - Bezahlung Pflichtaufgabe 69

70 Frage Antworten Freie Träger (N=6) Antworten Jugendhilfeausschuss (N=3) Antworten Jugendamt (N=2) Fachkräfte stehen nicht überall zur Verfügung, kurzfristige Wechsel der AGH-Stellen bringen die Kontinuität ins stocken 6. Was ist mein Eindruck von der Arbeit der Jugendclubs im LK Stendal Ist sehr differenziert, reicht von vorbildlich (ostelbischer Bereich) bis mangelhaft Gut und engagiert bis vorbildlich. Bei öffentlichen Träger wenig Bereitschaft zur Vernetzung. In Stendal sind finanzielle Mittel falsch verteilt. Kommune investiert nur in eigene Häuser, die verhältnismäßig weit von den Themen der Jugendlichen entfernt sind Ich habe einen guten Eindruck. Kenne und erlebe viele engagierte Menschen (Fachkräfte) mit Herzblut In den Einrichtungen arbeiten sehr engagierte Kollegen. Unterschiedliche Ausrichtungen der einzelnen JC (Stendal) In den Jugendclubs wird gute bis sehr gute Arbeit geleistet. Da es unterschiedliche Angebote in den Klubs gibt, wäre ein organisierter Austausch der Jugendlichen wünschenswert -> Partnerschaften Die Arbeit in den Jugendclubs ist hervorragend. Als Anlaufpunkt bieten sie Begegnungsmöglichkeiten, die von den Jugendlichen geschätzt werden. Die Angebote der Jugendclubs sind unterschiedlich. Auch die Qualität der Angebote ist nicht in jeder Einrichtung gleich gut. Im allgemeinen (insgesamt) gut. - Je nach örtlicher Situation (Träger, Räume, Personal, Gewolltheit in der Komune) unterschiedliche Außenwirkung und Akzeptanz. Generell kritische Sicht auf AGH u.a., auch wenn diese fachlich begleitet und i.a.r. auch engagiert arbeitet ->Arbeit hat aber Grenzen, das muss allen klar sein Gute Arbeit, breite Angebote. Finanzierung auch zukünftig sichern. Als Koordinierer für andere Träger nutzen. 70

71 Frage Antworten Freie Träger (N=6) KAntworten Jugendhilfeausschuss (N=3) Antworten Jugendamt (N=2) In meinem Bereich funktioniert die Zusammenarbeit im Sinne der jeweiligen Kommune (z.b. Dorf- oder Stadtfeste) 7. Wie beurteile ich die Zusammenarbeit dzwischen Verbänden, Vereinen, mobiler Jugendarbeit und Jugendclúbs Im ostelbischen Raum funktioniert die Zusammenarbeit sehr gut. Das gemeinsame Miteinander ist die Vorraussetzung für erfolgreiche Jugendarbeit. Es erfolgt insgesamt gesehen eine gute bis sehr gute Zusammenarbeit. Gut bis sehr gut - Generell gut. Handeln hängt aber auch von Personen ab. Deshalb -> besser geht immer. KKJR- Modell des LK- Stendal spielt positive Rolle Läuft über KKJR und klappt gut. Mehr muss nicht sein. Zu viel Koordinationstreffen und Absprachen stehlen die Zeit für andere Aufgaben. Häufig von den agierenden Personen abhängig. -> wie gut kennt man sich, welche Erfahrungen hat man miteinander gemacht. Regional unterschiedlich -> könnte ausgebaut werden. Zusammenarbeit sollte zukünftig ein Merkmal bei der Förderung sein! Ständige Kommunikation notwendig. Zusammenarbeit könnte sicher noch intensiviert werden. Mehr übergreifende Angebote. Die Zusammenarbeit zwischen MJA und JK finde ich gut. Vereine und Verbände haben eigene Strukturen, eine Zusammenarbeit ist zu Schwerpunkten möglich und auch gut. Gut - engagierte Vertreter überall. Großes Potenzial auch für zukünftige Arbeit 71

72 Frage Antworten Freie Träger (N=6) KAntworten Jugendhilfeausschuss (N=3) Antworten Jugendamt (N=2) 8. Wie beurteile ich die finanzielle Ausstattung für die Jugendförderung? Hat sich seit seit 10 Jahren nicht geändert, obwohl überall die Kosten (Betriebs-u. Personalkosten) gestiegen sind. Dieses hatte eine Stundenreduzierung bei den hauptamtl. Kräften zur Folge, obwohl der Bedarf gestiegen ist. Die finanzielle Ausstattung ist angemessen. Mehr Geld bedeutet nicht zwangsläufig bessere Jugendarbeit. Bis 2014 gut. Ab 2015 mussten bewährte Angebote zurückgefahren werden (z.b. internationale Jugendbegegnungen) - Reicht nie aus. Was daraus erreicht wurde ist erstaunlich. Keine weitere Kürzung. Mieserabel. 10 Euro pro Kind und Jahr in Stadtsee ist ein Witz! Hier wohnen in Stadtsee III alle Migranten und in Stadtsee Gesamt alle oder sehr viele junge Arbeitslose. Bitte so viel wie Havelberg! Der LK bemüht sich die finanzielle Ausstattung zu gewährleisten. Landesmittel-> Kürzungen werden kaum zu kompensieren sein. Eine Stabilität der Finanzierung ist für alle Beiteiligten wichtig und wünschenswert. Ständig "kämpfen" um Weitererhaltung. Kommunen haben kaum Geld, um freiwillige Aufgaben durchzuführen. Würde mir wünschen, dass es vom Land eine bessere und gesicherte finanzielle Ausstattung gibt. Programme, die sich bewährt haben, sollten in eine Regelfinanzierung übergehen. Kann immer mehr sein, aber realistisch bleiben - wichtig ist Planungssicherheit für alle Beteiligten Für die zu erzielenden Aufgaben und die zu versorgende Fläche stehen insgesamt zu wenig Mittel zur Verfügung. Problem: Verlässliche Bereitstellung der Mittel ist nicht sicher. -> Folgen für Routine in der JA und Qualität der Arbeit! 72

73 Frage Antworten Freie Träger (N=6) KAntworten Jugendhilfeausschuss (N=3) Antworten Jugendamt (N=2) 9. Wie beurteile ich die Austausch ist vorhanden. Regelmäßige Arbeitstreffen mit Zusammenarbeit von Jugendamt und Mitarbeiter der Jugendarbeit, sowie in Verwaltung, Politik und Kommunal- und Stadtverwaltungen. Jugendarbeit? Gut, haben immer ein offenes Ohr Verwaltung &Jugendamt: recht gut. Politik &Verwaltung: keine Ahnung Poltik &Jugendarbeit: nicht vorhanden bis sehr wenig. Ich habe gute Erfahrungen gemacht. Ich beteilige mich und kenne dadurch Umstände und Problemfragen. Politik sieht Notwendigkeit, aber man muss auch den finanziellen Aspekt betrachten und da stehen oft Pflichtaufgaben im Vordergrund. Ich glaube es gibt eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit ist gut, vor allem aber konstruktiv, offen und auf ein gemeinsames Miteinander gerichtet. In einigen Orten besuchen zumindest die Stadt- und Ortschaftsräte die Einrichtungen und geben seit Jahren finanzielle Unterstützung. Heute das erste mal deutliche Zusamenarbeit aller beim Workshop. Wobei Kreisverwaltung mit den Abgeordneten für mich gut zusammenarbeitet. (JHA) 1Offene und konstruktive Zusammenarbeit. -> Arbeit am Jugendhilfeplan, Gespräche miteinander immer gut -> gemeinsames Ziel, Verbesserungen sind immer möglich. Gut. (Siehe Arbeit des JHUA) Insgesamt Entwicklungsfähig (gilt immer). Ebene Verwaltung - JHA - Jugendarbeit, offen und immer im Film der Sache. Gefühl, daß "echte" Interesse der KT ist nicht immer spürbar. 73

74 Frage Antworten Freie Träger (N=6) KAntworten Jugendhilfeausschuss (N=3) Antworten Jugendamt (N=2) 10. In welchem Bereich sehe ich besonders großen strukturellen Handlungsbedarf? (z.b. Ausstattung, Verfügbarkeit des Angebotes, Fachkräfte, Verortung der Angebote, Koordination der Angebote, Finanzierungsform ) Zuweisung der AGH- Stellen, die Zusweisungskriterien müssen dringend überarbeitet werden. Sicherung von Kontiuität und Stetigkeit. Bitte keine Alibi- Jugendarbeit (für 2 Std. alle 14 Tage an der Bushaltestelle) Bestehende Angebote freier Träger, vor allem in Stadtsee, müssen langfristig auch finanziell unterstützt werden. Z.B. Integrationsarbeit von Maranatha finanziell fördern. Clubs & Häuser sind vorhanden, Betriebskosten müssen teilweise gefördert werden. Fachkräfte werden gebraucht. Zur Koordination sollte der Landkreis vor Ort Besuche machen. Finanzierung, Fachkräfte, Verortung der Angebote, Zusammenarbeit derer, die in den verschiedensten Bereichen mit Kinder, Jgdl., Familien arbeiten, regional (in den Planungsräumen)und ggf. überregional (in Landkreisen). Verfügbarkeit der Angebote <-> Erreichbarkeit insbesondere im ländlichen Bereich (Dorf <-> Stadt) Geeignete Personen für die Jugendarbeit zu finden. Angebote für ländliche Regionen (zentrale Orte). Finanzierung müsste mit der Wirtschaftsleistung steigen. Ausstattung könnte immer besser sein, vor allem in kultur- und musischen Bereichen. Angebote an die Kinder zu bringen, die es wollen und auch brauchen. Regelmäßige Überprüfung des Bedarfs. Fachkräfte und Koordinierung der Angebote. Strukturellen Handlungsbedarf weniger, ich sehe insgesamt investiven Handlungsbedarf. Ausstattung Verortung Finanzierungsform (-> gilt nicht für EB!) Jugendräume im ländlichen Raum -> Vernetzung mit festen Standorten. Finanzierung von Jugendarbeit Handlungsbedarf sehe ich vor allem bei der personellen Ausstattung. AGH sind oft allein vor allem in den Dörfern. 74

75 4.3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Vorgehen Um ein Bild über die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu bekommen, wurde eine umfassende Beteiligungsaktion durchgeführt. Diese erfolgte durch Befragungen an Schulen und Jugendclubs begleitet von Fachkräften und wurde ergänzt durch eine Online-Befragung. Die Projektgruppe einigte sich darauf, die Beteiligungsbefragung an beiden Berufsschulen zwei Gymnasien 5 Sekundarschulen 2 Förderschulen 3 Grundschulen durchzuführen, plus vier Jugendeinrichtungen, nämlich im Jugendklub, Shalom Haus Tangermünde Jugendclub IB, Seehausen Jugendclub, Hansestadt Stendal, Stadtsee Jugendclub, Hansestadt Havelberg. An Schulen mit Schulsozialarbeitern und in lokalen Jugendeinrichtungen erhielten die dortigen Mitarbeiter Handreichungen, anhand derer sie mit der Zielgruppe innerhalb von einer Woche die Antworten auf insgesamt acht Fragen erarbeiten. Die Handreichungen erhielten Anregungen, die während der Befragung gegeben werden können. Folgende Fragen wurden den Kindern und Jugendlichen gestellt: 1. Nutzt du den Jugendclub? 2. Was hindert dich daran, vorhandene Freizeitangebote zu nutzen? 3. Wie kommst du zu den Angeboten, die du nutzt? 4. Welche Freizeitangebote wünschst du dir? 5. Wo sollten diese Angebote sein? 6. Wo wohnst du? Hierzu erhielten die Schüler farbige Klebepunkte, mit denen auf einer Landkarte der eigene Wohnort eingetragen wurde. Die Farbe des Klebepunktes entsprach der Altersklasse. Die Altersklassen sind: 7-12 Jahre, Jahre, 18 Jahre und älter. 7. Wo hältst du dich in deiner Freizeit hauptsächlich auf? Zu dieser Frage erhielten die Schüler ebenfalls farbige Klebepunkte nach Altersklassen 8. Welche Themen interessieren Dich? Folgende Themen wurden aufgenommen und per Strichliste erfasst: Sport, Mode, Berufswahl, Essen u. Ernährung, Liebe und Sex, Kultur anderer Länder/Reisen/Sprachen, Schule, Musik hören/musik machen, Kreatives (Basteln, Malen, Handwerken usw.), Tanzen, Internet, Computer, Computerspiele, Sucht und Drogen, Filme, Politik, Religionen, Ehrenamt/Vereinsarbeit. 75

76 Die Fragen 6 und 7 sind an den jeweiligen Standorten fotografisch dokumentiert und dem Anhang zu entnehmen. Insgesamt wurden allein online rund 240 Personen erreicht, an den Standorten der Schulen und Jugendclubs rund 1690 Personen. Die Befragten kamen aus dem gesamten Kreisgebiet und gaben als bevorzugten Aufenthaltsort ebenfalls Orte im ganzen Kreisgebiet ab, wobei ein Schwerpunkt auf der Hansestadt Stendal lag. Für die Beteiligungsaktion wurde die Unterstützung der Hochschule Magdeburg-Stendal gewonnen: Im Studiengang Angewandte Kindheitswissenschaften beschäftigten sich Studierende des Seminars Partizipation Theorie und Praxis in außerschulischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Kommunen mit dem Projekt. Es wurden Werbe-Flyer für die Aktion (siehe Anhang) und eine Online-Befragung entwickelt, abschließend wurden die Ergebnisse der Beteiligungsaktion digital aufbereitet Ergebnisse der Beteiligungsaktion In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der Befragung vorgestellt. Herbei wird jeweils nach Befragungsstandort (dies bietet Rückschlussmöglichkeiten auf das Alter der Befragten) und Planungsraum unterschieden. Die folgende Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der Antworten zu der Frage: Nutzt Du einen Jugendclub? nach Planungsräumen. ABB. 40: NUTZT DU EINEN JUGENDCLUB? ERGEBNISSE NACH PLANUNGSRÄUMEN Prozentuale Verteilung je Planungsraum ja, mehrmals ja, mehrmals in der Woche im Monat ja, ein Mal im Monat ja, seltener als ein Mal im Monat ja, nur in den Ferien nein, nie ich weiß nicht, was ein Jugendklub ist anderes und zwar: nicht beantwortet P-Raum 1: Hansestadt Havelberg , , P-Raum 2: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck 2,82 9,86-1,41 2,82 81,69 1, P-Raum 3: Stadt Bismark (Altmark) P-Raum 4: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land 18,75 12,50 3,13 6,25 31,25 28, P-Raum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark) 34,15 4,88 4,88 4,88 14,63 34,15 2, P-Raum 6: Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) 63, ,58 5, P-Raum 7: Hansestadt Stendal 17,81 11,15 2,52 8,27 1,98 30,04 28, P-Raum 8: Stadt Tangerhütte 3,85 3,42 2,14 2,56-88, P-Raum 9: Stadt Tangermünde 22,48 9,73 1,34 6,38 4,70 52,68 2, Online 30,86 13,99 5,35 2,88 1,23 32,92 2,88 9,47 0,41 Die Ergebnisse zeigen, dass über 80% der befragten Kinder und Jugendlichen in den Planungsräumen Arneburg-Goldbeck und der Stadt Tangerhütte nie einen Jugendclub nutzen, wobei es in ersterem auch keinen Jugendclub gibt. In der Stadt Tangermünde sind es immer noch über 50%. Es sei an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen, dass Befragte auch aus Umlandgemeinden kamen wo ggf. kein Jugendclub zur Verfügung steht und andersrum auch Jugendliche Jugendclubs in den Nachbarorten nutzen. Dies hat Einfluss auf das Ergebnis. Auch haben Personalressourcen und Raumgröße Einfluss auf die Nutzeranzahl in einem Jugendclub. 76

77 In den Planungsräumen Hansestadt Havelberg, Hansestadt Osterburg und der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) geben über 30% der Befragten an, mehrmals wöchentlich einen Jugendclub zu nutzen, wobei es im letztgenannten über 60% sind. In der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land nutzen über 30% der Befragten das Angebot nur in den Ferien. Die Ergebnisse der Onlinebefragung zeigen ein Verhältnis von jeweils über 30%, die regelmäßig und die nie einen Jugendclub nutzen. Was ein Jugendclub ist, wissen die Kinder und Jugendlichen offensichtlich. Festzustellen ist jedoch, dass der Großteil der Befragten insgesamt nie einen Jugendclub nutzt. Insgesamt nutzen 43% aller Befragten nie einen Jugendclub, und 33% nutzen ihn mehrmals wöchentlich oder monatlich. Nachfolgende Tabelle zeigt die prozentuale Verteilung der Antworten differenziert nach Befragungsstandorten. Der Befragungsort Sonstiges bezeichnet hier eine Befragung, die auf einem Stadtfest in der Hansestadt Werben stattgefunden hat. ABB. 41: NUTZT DU EINEN JUGENDCLUB? ERGEBNISSE NACH BEFRAGUNGSTANDORTEN Prozentuale Verteilung nach Befragungsort ja, mehrmals ja, mehrmals in der Woche im Monat ja, ein Mal im Monat ja, seltener als ein Mal im Monat ja, nur in den Ferien nein, nie ich weiß nicht, was ein Jugendklub ist anderes und zwar: nicht beantwortet Berufsschule Förderschule 18,69 5,61 3,74 8,41 8,41 45,79 9,35 Gemeinschaftsschule 3,85 3,42 2,14 2,56 88,03 Grundschule 9,85 6,57 1,82 5,47 5,47 21,90 48,91 Sekundarschule 17,11 15,77 4,03 11,41 4,70 45,64 1,34 Gymnasium 8,57 8,57 1,43 5,36 3,21 67,50 5,36 Jugendklub 64,90 18,37 2,04 4,08 6,12 2,45 2,04 Online 30,86 13,99 5,35 2,88 1,23 32,92 2,88 9,47 0,41 Sonstiges 7,69 15,38 7,69 7,69 53,85 7,69 Dass die an den Jugendclubs befragten Kinder und Jugendlichen mit über 60% angeben, diesen mehrmals die Woche zu nutzen, erscheint nachvollziehbar. Erstaunlich ist jedoch, dass insbesondere an den Gemeinschaftsschulen und an den Gymnasien über 60% angeben, nie einen Jugendclub zu nutzen, mit knapp unter 20% geben die Befragten an Förder- und Sekundarschulen an, den Jugendclub mehrmals wöchentlich zu nutzen. Auch hier liegt der Schwerpunkt insgesamt bei der Antwort Ich nutze einen Jugendclub nie. Es stellt sich die Frage, ob dies an den langen Tagen in der Schule, den Fahrtwegen oder dem unattraktiven Angebot liegt. Aufschluss zu den Hinderungsgründen gibt die folgende Grafik. Die Ergebnisse der Frage: Was hindert Dich daran, vorhandene Angebote zu nutzen? in den Planungsräumen werden in der nächsten Tabelle dargestellt. 77

78 ABB. 42: HINDERNISSE BEI DER NUTZUNG VON ANGEBOTEN NACH PLANUNGSRÄUMEN andere Kinder, Jugendliche Familienverpflichtungepflichtungen Erwachsene Geld Zeit keiten freiheit Sonstiges Schulver- oder Fahrmöglich- Barriere- Prozentuale Verteilung je Planungsraum P-Raum 1: Hansestadt Havelberg 1,37 8,22-28,77 46,58-4,11 10,96 P-Raum 2: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck 4,44 37, ,67 17,78 2,22 11,11 P-Raum 3: Stadt Bismark (Altmark) P-Raum 4: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land 15,00 15,00 12,50 5,00 30,00 10,00 12,50 - P-Raum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark) 6, ,11 28,89 11,11 2,22 20,00 P-Raum 6: Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) 11, ,78-11,11 P-Raum 7: Hansestadt Stendal 9,11 16,71 3,29 8,86 16,46 15,19 3,80 26,58 P-Raum 8: Stadt Tangerhütte 16,67 16, ,67 8,33 8,33 33,33 P-Raum 9: Stadt Tangermünde 1,00 13,35 0,60 10,76 12,95 32,67 8,76 19,92 Online 4,05 13,77 10,12 15,79 14,98 5,26-36,03 Schulverpflichtungen als Hinderungsgrund wurden mit über 30% am häufigsten in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck angegeben, gefolgt von rund 26%, die zu wenig Zeit als Grund nennen und rund 18%, für die keine Fahrtmöglichkeit zum Jugendclub zur Verfügung steht, da es hier ja keinen Jugendclub gibt. Sehr auffällig ist auch in der Verbandsgemeinde Seehausen, dass über 70% fehlende Fahrmöglichkeiten angeben, in der Stadt Tangerhütte über 30%. Interessant ist jedoch, dass schulische Verpflichtungen insgesamt eher weniger als Hinderungsgrund angegeben werden. Am häufigsten wird in der Hansestadt Havelberg, in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und in der Hansestadt Osterburg (Altmark) zu wenig Zeit als Hinderungsgrund angegeben. In der Hansestadt Stendal gibt die Mehrheit Schulverpflichtungen und zu wenig Zeit als Hinderungsgrund an. ABB. 43: HINDERNISSE BEI DER NUTZUNG VON ANGEBOTEN NACH BEFRAGUNGSSTANDORTEN andere Kinder, Jugendliche Familienverpflichtungepflichtungen Schulver- oder Fahrmöglich- Barriere- Prozentuale Verteilung nach Befragungsort Erwachsene Geld Zeit keiten freiheit Sonstiges Berufsschule Förderschule 2,22 8,15 2,22 17,78 17,78 29,63 0,74 21,48 Gemeinschaftsschule 16,67 16, ,67 8,33 8,33 33,33 Grundschule 12,75 21,57 4,90 2,94 21,57 12,75 17,65 5,88 Sekundarschule 7,94 17,99 5,29 7,94 20,63 5,29 1,06 33,86 Gymnasium 2,09 13,88 0,19 10,27 12,93 32,70 7,79 20,15 Jugendklub 6,94 13,89 1,39 20,83 29,86 6,94 4,17 15,97 Online 4,05 13,77 10,12 15,79 14,98 5,26-36,03 Sonstiges 15,38 15, ,46 23,08 7,69 - Betrachtet man die Ergebnisse nach Befragungsstandorten, zeigen sich für Förderschüler und Gymnasiasten am häufigsten Hindernisgründe in Form von Fahrmöglichkeiten, für Gemeinschafts- und Sekundarschüler am häufigsten zeitliche und schulische Gründe. Der Anteil, der Sonstige Gründe angibt, ist außer an der Grundschule und im Jugendclub, überall hoch. Schaut man hier differenziert in die Erhebung, zeigt sich, dass hier überwiegend ein fehlendes oder unpassendes Angebot oder die schlechte Erreichbarkeit des Angebotes als Begründung angegeben werden. Wie die Kinder und Jugendlichen zu den genutzten Angeboten kommen, zeigt folgende Abbildung: 78

79 ABB. 44: WIE KOMMST DU ZU DEN ANGEBOTEN DIE DU NUTZT? ERGEBNISSE NACH PLANUNGSRÄUMEN mit dem mit dem Motorroller / Moped / mit dem Familie oder Freunde fahren mich Prozentuale Verteilung je Planungsraum zu Fuß Fahrrad Motorrad eigenen Auto hin mit Bus oder anders, und Bahn zwar P-Raum 1: Hansestadt Havelberg 40,95 37,93 3,45 5,17 7,76 4,31 0,43 - P-Raum 2: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck 35,71 25, ,86 17,86 3,57 - P-Raum 3: Stadt Bismark (Altmark) P-Raum 4: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land 13,89 41,67-25,00 19, P-Raum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark) 30,00 54,00 2,00 4,00 4,00 2,00 4,00 - P-Raum 6: Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) 36,00 40,00-4,00-20, P-Raum 7: Hansestadt Stendal 50,83 34,22 1,00 1,66 7,97 2,99 1,33 - P-Raum 8: Stadt Tangerhütte 46,43 21,43 14,29-17, P-Raum 9: Stadt Tangermünde 28,11 35,74 1,20 6,83 14,86 6,83 6,43 - Online 41,01 34,89 2,16 2,88 12,23 5,76 1,08 - nicht beantwortet In allen Planungsräumen kommt die deutliche Mehrheit zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu den genutzten Angeboten. Die folgenden Übersichten zeigen, welche Freizeitangebote sich Kinder und Jugendliche wünschen. ABB. 45: WELCHE ANGEBOTE WÜNSCHST DU DIR? ERGEBNISSE NACH PLANUNGSRÄUMEN Computerspi Prozentuale Verteilung je Sportliche Planungsra Aktivitäten/ Kombi Sport- / Spiel-/ el/ Handy/ Smartphone/ Computer/ Erlebnisbad/ Entspannung Schwimmba Freunde Jugendzentrum Lerntreff/ Workshop/ Kreative Feiern/ um Fitness Freizeitpark Spiel indoor Internet Ernährung Engagement / Erholung d treffen Kunst Natur Tiere Festivals Tanz Reisen Kino Anderes P-Raum 1: 20,43 23,17 0,91 3, ,13 21,04 4,88-0,30-0,30 6,10 1,83-12,50 3,05 P-Raum 2: 30,43 10,87 1, ,17-2,17 2,17-20,65 6,52 1,09-5, ,39 P-Raum 3: P-Raum 4: P-Raum 5: 30,77 25,00 5, ,77 9,62 1,92-1,92 3,85 3,85 1,92-5,77 3,85 - P-Raum 6: 25,00 5,00 20,00 10, , , ,00 - P-Raum 7: 20,96 21,97 4,15 1,12 2,47 0,11 2,91 8,86 2,02 2,02 8,63 1,57 2,24 2,13 3,03 6,39 2,91 6,50 P-Raum 8: 42, , P-Raum 9: 31,57 31,16 2,44 1, ,20 0, ,26 0,41-3,87-1,02 10,79 2,24 Online 19,57 13,44 12,06 4,55 0,99 1,19 3,16 5,34 8,10 10,67 1,98 3,36 1,38 3,36 3,56 1,19-6,13 Sportliche Aktivitäten stehen in allen Planungsräumen deutlich bei der Mehrheit der Befragten hoch im Kurs und werden am häufigsten angegeben, gefolgt von einer Kombination aus Sport- /Spiel- und Freizeitpark, aber auch Lerntreffs oder Kreatives und Kulturelles wurden häufiger angegeben. Auffällig ist: Ein Jugendzentrum wünschen sich nur rund 2% der Befragten in der Hansestadt Stendal, ansonsten wurde dies in keinem Planungsraum gewünscht, offenbar, weil dieses Angebot ausreichend vorhanden ist. ABB. 46: WELCHE ANGEBOTE WÜNSCHST DU DIR? ERGEBNISSE NACH BEFRAGUNGSSTANDORTEN Computerspi Sportliche Prozentuale Verteilung Aktivitäten/ Kombi Sport- / Spiel-/ el/ Handy/ Smartphone/ Computer/ Erlebnisbad/ Entspannung Schwimmba Freunde Jugendzentrum Lerntreff/ Workshop/ Kreative nach Befragungsort Fitness Freizeitpark Spiel indoor Internet Ernährung Engagement / Erholung d treffen Kunst Natur Tiere Feiern/ Festivals Tanz Reisen Kino Anderes Berufsschule , Förderschule 25,33 16,00 2,00 2, ,33 6,00 8,67-4,67 8,00 1,33 0,67-9,33 7,33 1,33 Gemeinschaftsschule 42, , Grundschule 16,18 13,26 3,98 0,27 1,33 0,27 8,49 6,63 8,49 0,53 11,14 0,27 4,77 0,27 3,18 3,98 2,12 14,85 Sekundarschule 21,00 17,42 0,24 1,67 2,15-2,15 16,23 5,49 0,24 5,49 1,67 0,48 5,01 3,10 0,95 10,98 5,73 Gymnasium 28,15 34,92 0,55 1, ,13 6, , ,40 0,55 0,55 9,69 0,37 Jugendklub 25,17 24,71 8,47 2,29 1,83-4,81 4,81-3,43 3,89 0,92 0,23 0,92 2,06 6,64 1,37 8,47 Online 19,57 13,44 12,06 4,55 0,99 1,19 3,16 5,34 8,10 10,67 1,98 3,36 1,38 3,36 3,56 1,19-6,13 Sonstiges 28,00 12,00 4, ,00-8,00 4,00-20,00-4,00-4, ,00 Betrachtet man die Auswertung nach Befragungsstandorten, ergibt sich ein ähnliches Bild, erwähnenswert ist jedoch, dass sich von den Onlinebefragten immerhin über 10% ein Jugendzentrum wünschen. Befragt danach, wo die Angebote sein sollen, antworteten die Kinder und Jugendlichen wie folgt: 79

80 ABB. 47: WUNSCHORTE ANGEBOTE, ERGEBNISSE NACH PLANUNGSRÄUMEN bei in der Freunden/ im in extra öffentliche Spiel-/ Schwimm sonstiges sonstiges Prozentuale Verteilung je Planungsraum Schule zu Hause Verwandten im Wohnort Nachbarort in der Nähe Jugendhaus Plätze Sportplätze bäder Indoor Outdoor sonstiges P-Raum 1: Hansestadt Havelberg 1, , , P-Raum 2: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck 9,82 6,25-42,86 7,14 7,14-13,39 0,89-3,57 8,93 - P-Raum 3: Stadt Bismark (Altmark) P-Raum 4: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land 16,10 18,64 25,42 17, , P-Raum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark) 7,41 11,11 18,52 18,52 14,81 14,81 7,41 3, ,70 - P-Raum 6: Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) , , P-Raum 7: Hansestadt Stendal 6,27 7,58 3,27 29,54 4,44 4,44 8,10 18,17 3,27 1,70 2,35 10,85 - P-Raum 8: Stadt Tangerhütte 10, ,26 5,26 5,26-36, ,53 26,32 - P-Raum 9: Stadt Tangermünde 3,58 0,77-51,41 9,21 9,21 6,91 9,46 2,56 0,51 1,02 5,37 - Online 2,28 16,21 18,95 29,45 5,94-19,18-0,91 0,68 1,14 2,74 2,51 Hier lässt sich übergreifend sagen, dass die Angebote mehrheitlich am Wohnort oder in einem extra Jugendhaus bzw. an öffentlichen Plätzen gewünscht werden, aber weniger in der Schule. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Befragung an den Schulen und Jugendclubs. Auch nach ihren Interessen wurden die Kinder und Jugendlichen befragt. Aufgrund der Verteilung der Ergebnisse sind die Antworten unkommentiert in den folgenden Tabellen zusammengefasst: ABB. 48: INTERESSEN, ERGEBNISSE NACH PLANUNGSRÄUMEN Naturwissen Prozentuale Verteilung je Kulturen anderer Länder / schaften (Physik, Musik hören / Mathe, Kreatives (Basteln, Malen, Ehrenamt / Schutz vor Planungsrau Essen und Liebe und Reisen / Schule und Musik Biologie Handwerken Tanz / Computerspiele Beschäftigun Drogen und Anderes, und m Sport Mode Berufswahl Ernährung Sexualität Sprachen Lernen machen usw.) usw.) Theaterspiel Politik Computer g im Verein Internet Religionen Filme Sucht zwar P-Raum 1: 13,86 4,58 3,40 3,53 4,31 0,65 2,09 10,98 1,44 4,71 2,35 1,05 7,97 10,33 0,78 7,45 0,78 8,50 5,23 6,01 P-Raum 2: 10,99 6,02 4,97 5,50 1,57 2,88 3,14 10,73 1,57 6,81 4,19-8,38 7,59 2,62 7,07 1,05 9,16 3,93 1,83 P-Raum 3: P-Raum 4: 7,65 4,41 2,94 5,00 1,18 4,71 5,29 6,76 6,76 6,47 5,88 3,24 5,59 6,18 4,12 5,59 4,41 7,65 3,53 2,65 P-Raum 5: 13,86 6,63 4,22 3,01 5,42 1,81 1,81 9,64 1,81 4,82 0,60 1,81 7,23 10,24 3,01 9,04-10,84 3,01 1,20 P-Raum 6: 16,42 8,96-1,49 1,49-2,99 14,93 4,48 7,46 5,97 1,49 8,96 8,96 1, ,45-4,48 P-Raum 7: 11,61 4,81 3,94 3,91 4,45 3,58 3,62 8,72 4,45 5,28 4,59 1,45 5,35 7,02 2,28 5,64 2,03 8,43 3,58 5,28 P-Raum 8: 26,72 10,78 1,72-12,50 1,29 0,43 14,66-4, ,45 13,36-0,86 0,86 1,72 0,43 6,90 P-Raum 9: 13,86 5,37 3,77 6,09 5,69 3,37 1,12 8,25 1,92 3,93 3,21 1,28 4,89 6,89 1,84 8,17 1,12 8,57 1,52 9,13 Online 12,57 5,57 3,16 4,67 4,89 3,76 2,93 10,38 1,66 6,77 4,36 1,13 6,85 7,98 2,26 7,00 1,05 7,75 3,01 2,26 ABB. 49: INTERESSEN, ERGEBNISSE NACH SCHULFORMEN/JUGENDCLUB Naturwissen Prozentuale Verteilung Essen und Liebe und Kulturen anderer Länder / Reisen / Schule und Musik hören / Musik schaften (Physik, Mathe, Biologie Kreatives (Basteln, Malen, Handwerken Tanz / Ehrenamt / Computerspiele Beschäftigun nach Befragungsort Sport Mode Berufswahl Ernährung Sexualität Sprachen Lernen machen usw.) usw.) Theaterspiel Politik Computer g im Verein Internet Religionen Filme Schutz vor Drogen und Sucht Berufsschule Förderschule 8,71 3,71 5,48 4,52 4,84 3,39 5,32 9,19 5,32 6,61 3,39 0,65 4,52 7,26 1,13 5,65 1,13 9,68 3,71 5,81 Gemeinschaftsschule 26,72 10,78 1,72-12,50 1,29 0,43 14,66-4, ,45 13,36-0,86 0,86 1,72 0,43 6,90 Grundschule 12,00 4,62 4,00 4,09 3,47 4,00 4,80 8,18 6,04 5,96 5,78 2,67 5,60 6,49 2,22 4,18 3,47 7,29 3,11 2,04 Sekundarschule 13,47 6,34 2,95 4,11 3,24 2,38 1,95 10,88 1,95 3,82 3,39 0,79 7,56 7,93 1,59 7,78 0,58 9,73 3,31 6,27 Gymnasium 11,11 4,79 4,19 5,26 5,39 3,66 0,80 6,85 2,73 4,59 3,53 1,46 4,72 7,05 3,53 7,98 1,33 8,38 2,06 10,58 Jugendklub 14,93 5,15 2,93 4,24 5,15 1,61 3,33 10,90 2,02 5,25 3,33 1,21 6,56 9,18 1,01 6,05 1,72 8,27 5,05 2,12 Online 12,57 5,57 3,16 4,67 4,89 3,76 2,93 10,38 1,66 6,77 4,36 1,13 6,85 7,98 2,26 7,00 1,05 7,75 3,01 2,26 Sonstiges 10,38 3,77 5,66 2,83 0,94 5,66 5,66 6,60 3,77 9,43 6,60-6,60 6,60 4,72 5,66 3,77 5,66 4,72 0,94 Anderes, und zwar Die Ergebnisse zeigen die vielfältigen Ansatzmöglichkeiten für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in den unterschiedlichen Altersgruppen. Das Interessenspektrum ist breit, Sport, Musik und Computer stehen jedoch insgesamt im Fokus. 80

81 5. Handlungsempfehlungen Die Ergebnisse der Kontextfaktorenanalyse zeigen auf, dass Kinder und Jugendliche im Landkreis Stendal Rahmenbedingungen erleben, die als erschwerend bei der Identifizierung der eigenen Rolle in der Gesellschaft und der individuellen Lebensperspektive angesehen werden können. Familien im Landkreis sind mit hohen Arbeitslosendichten und schwierigen sozio-strukturellen Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Kinder- und Jugendarbeit gem SGB VIII und die Beratungsarbeit im Kontext des 16 SGB VIII können diese Situation nicht verhindern, aber einen wichtigen Unterstützungsbeitrag im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und für bessere und auch attraktivere Lebensbedingungen im Landkreis Stendal leisten. Die bereits in der Anfang 2000 durch die FH Magdeburg erstellten Jugendhilfeplanung identifizierten Funktionen der Kinder- und Jugendarbeit für den Landkreis Stendal gelten nach wie vor: Die Jugendarbeit hat: eine nachhaltige Unterstützungsfunktion, über den konkreten Alltag erlangt sie in gelingenden Situationen eine Aktivierungsfunktion, sie besitzt nach wie vor eine im Tagesgeschehen dominante Freizeitgestaltungsfunktion, sie unterstützt und ermöglicht die Erlangung und Erfahrung sozialer Kompetenzen, sie ist ein Ort des Gruppengeschehens, sie schafft Gelegenheit zur Inszenierung interaktiven Geschehens zwischen Jugendlichen und Erwachsenen. Grundsätzlich ist mit der Kombination aus festen Häusern der offenen Kinder- und Jugendarbeit, mobiler Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit/Streetwork sowie der Beratungsstellen nach 16 SGB VIII mit Sprechstunden an mehreren Orten im Landkreis eine fachlich sinnvolle und dem Flächenkreis angemessene strukturelle Basis für die gesetzlich geforderten Aufgaben gegeben. Die Koordination der Kinder- und Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit erfolgt durch die Fachkräfte des Landkreisjugendamtes. Durch die Verteilung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Vereine und Verbände, der Schulen und auch der kommerziellen Angebote ist insgesamt eine gute Erreichbarkeit von Angeboten für Kinder und Jugendliche im Landkreis gegeben. Vor dem Hintergrund der sich seit Jahren zuspitzenden Haushaltssituation des Landkreises und den damit einhergehend immer mehr gekürzten Mitteln für die Kinder- und Jugendarbeit ist dies besonders hervorzuheben. Unter Beachtung der in Kap.4.1 beschriebenen Ziele der politischen Gremien des Landkreises für die Jugendhilfeplanung, sowie der Ergebnisse der Beteiligung von Politik, freien Trägern, Verwaltung und Kindern und Jugendlichen werden nachfolgende Empfehlungen für notwendige Veränderungen in Strukturen und Prozessen der Arbeit gem , 16 SGB VIII gegeben: 81

82 Offene Kinder- und Jugendarbeit Die Arbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendclubs wird von den Fachkräften der freien Träger, Verwaltung und Politik überwiegend als fachlich gut und engagiert erlebt, wenn auch mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen in den Planungsräumen und zwischen kommunalen und freien Trägern. Teilweise ist dies durch den Ansatz an sich bedingt, teilweise aber auch durch unzureichende kreisübergreifende Qualitätsdiskussionen beeinflusst. Die Ergebnisse der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zeigen, dass 43% der befragten Kinder und Jugendlichen nie einen Jugendclub nutzen, als Hindernisgründe werden mehrheitlich mangelnde Zeit und Fahrtmöglichkeiten, aber auch fehlende oder nicht bedarfsgerechte Angebote angegeben. Mit 33%, die einen Jugendclub regelmäßig mehrmals wöchentlich oder monatlich nutzen, ist jedoch deutlich, dass das Angebot trotz der Flächenkreisstruktur und der aufgeführten Hindernisse immer noch gut genutzt wird. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen haben sich in den letzten zwanzig Jahren durch den deutlichen Einfluss von Internet und Medien, veränderter gesellschaftlicher Anforderungen und Auflösung verlässlicher Strukturen und Rollenmuster in Familien und sozialen Beziehungen verändert, sie sind außerdem weniger beständig und häufig abhängig von aktuellen Trends. Die Kinder- und Jugendarbeit muss daher genauso flexibel und situativ mit passenden Angeboten ihre wichtige Funktion erfüllen, sie muss die aktuellen Trends und Bedarfe kennen und dieses Wissen einsetzen können. Insgesamt wird daher empfohlen, eine Qualitätsdiskussion unter den Fachkräften der Kinderund Jugendarbeit, koordiniert vom Jugendamt des Landkreises Stendal, anzustoßen, in der vorrangig folgende Punkte erörtert werden sollten: Gestaltung von zeitgemäßen, bedarfsorientierten Angeboten unter Berücksichtigung der in diesem Bericht enthaltenen Ergebnisse der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Umgang mit verschiedenen Zielgruppen und Bedarfen. Förderung von Ehrenamt. Regelmäßige, das heißt mindestens jährliche, Evaluation der vorhandenen Angebote hinsichtlich ihrer Bedarfsgerechtheit. Kooperation mit Schule und Schulsozialarbeit. Bekanntheit und Image der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit optimieren, z.b. durch eine jährliche gemeinsame Aktion. Die Qualitätsdiskussion sollte als fester Bestandteil zwischen den Fachkräften der kommunalen und freien Träger etabliert werden, hierzu sollten feste Austauschstrukturen und auch gemeinsame Fortbildungen vom Landkreis initiiert werden. Für die Verteilung der Personalstellen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zeigen sich in der Hansestadt Havelberg und in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land die höchsten Dichten. Insgesamt zeigt sich, dass die Dichten in diesem Bereich eher heterogen im Landkreis Stendal verteilt sind, was auch damit zu tun hat, dass in den Gemeinden, in denen sich engagierte Personen des öffentlichen Lebens für die Jugendarbeit einsetzen, auch eher Angebote entstehen. Insbesondere ist für die Hansestadt Stendal mit einem besonderen als sozialen Brennpunkt im Stadtteil Stadtsee und mit dem höchsten Anteil an Jugendeinwohnern eine eher geringe Dichte an Personalstellen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit festzustellen. 82

83 Hier sollte über eine Neustrukturierung der Verteilung der personellen Ressourcen unter Einbezug der Dichten von Jugendeinwohnern beziehungsweise der Bevölkerungsanteile und im Dialog mit den Kommunen diskutiert werden, wobei ausdrücklich keine Reduzierung des Personaleinsatzes empfohlen wird, sondern ein Handlungsbedarf in den Kommunen gesehen wird, in denen sehr geringe Dichten an Personal für die Jugendarbeit festzustellen sind. Die Bestandsauswertung und die Analyse der Kontextfaktoren machen auch deutlich, dass zukünftig ein noch stärkerer Schwerpunkt auf mobilen Angeboten der Jugendarbeit liegen sollte, um insbesondere in den ländlich ausgerichteten Planungsräumen bedarfsorientierte Angebote vorzuhalten, die nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich und räumlich zielgruppenorientiert geplant werden können. Die befragten Kinder und Jugendlichen wünschen sich mehrheitlich Angebote an ihrem Wohnort. Mobile Angebote sind sowohl zeitlich und räumlich flexibel und können damit den aktuellen Bedarf der Zielgruppe situativ angepasst am besten decken. Jugendclubs bieten mit ihrer Ausstattung und dem eigenen Raum für die Kinder und Jugendlichen einen wichtigen Anlaufpunkt und sollten daher gleichberechtigt bestehen bleiben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Situation im Landkreis Stendal, der einen hohen prozentualen Bevölkerungsanteil bei den Jährigen im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen aufweist, was mit dem Rückgang von Geburten und Wegzug vor dem Hintergrund der sozio-strukturellen Rahmenbedingungen zusammenhängt. Aufgrund der hohen Arbeitslosenund Grundsicherungsquote insbesondere bei den unter 25-Jährigen ist diese Altersgruppe oft noch bei den Eltern wohnhaft und nutzt den Jugendclub als Anlaufstelle. Diese Zielgruppe ist auch im Jugendclub besser erreichbar für die Aktivierungsfunktion der Jugendarbeit. Deutlich geworden ist jedoch, dass sich die Methode der Jugendarbeit noch stärker in Richtung aufsuchende Arbeit bewegen muss. Die Kinder- und Jugendarbeit muss aktiv auf ihre Zielgruppe zugehen und kann nicht wie noch vor einigen Jahrzehnten davon ausgehen, dass die Zielgruppe zu ihr in die Häuser kommt. Die mobile Jugendarbeit hat die Möglichkeit, ihre Angebote dort zu platzieren, wo die Zielgruppe sich aufhält. Für die mobile Jugendarbeit sowohl im ländlichen Raum als auch im städtischen Bereich sollten daher mehr personelle Ressourcen eingesetzt werden, als derzeit zur Verfügung stehen. Mit 6,25 VzÄ in der mobilen Jugendarbeit zu über 14 VzÄ in der Jugendarbeit in Einrichtungen ist derzeit ein zu geringer Anteil der Personalressourcen im Bereich der mobilen Arbeit eingesetzt. Schon in der Jugendhilfeplanung von 1999 wurde für diesen Bereich eine stärkere Fokussierung empfohlen. Im Hinblick auf die Ergebnisse der aktuellen Analyse werden eher 7-8 VzÄ als sinnvoll erachtet. 83

84 Sollte ein Mehreinsatz an finanziellen Mitteln aufgrund der Haushaltslage des Landkreises Stendal nicht möglich sein, ist im Hinblick auf die demografische Entwicklung mittelfristig zu überlegen, ob in den Planungsräumen mit geringeren Anteilen an Jugendeinwohnern nicht sinnvoller Weise vermehrt auf verlässliche mobile Angebote statt Angebote mit der Komm-Struktur von Jugendclubs gesetzt werden sollte und die personellen Ressourcen erhalten bleiben, aber zu größeren Anteilen für die mobile Jugendarbeit eingesetzt werden. Jugendclubs sollten jedoch in jedem Fall an Orten mit einer hohen Dichte an Kindern und Jugendlichen auch langfristig etabliert bleiben, wie den Hansestädten Stendal, Havelberg, Seehausen, Osterburg sowie den Städten Bismark (Altmark), Tangermünde und Tangerhütte. Grundsätzlich sei angemerkt, dass in allen Bereichen der Jugendarbeit, und damit auch in hohem Maße im Bereich der mobilen Jugendarbeit, personelle und qualitative Kontinuität für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind, da es sich hier um Beziehungsarbeit handelt. Die mobile Jugendarbeit braucht eine Institutionalisierung und eine Lobby, die nur im Dialog mit den Kommunen erreicht werden kann. Sie sollte zwar weiterhin nach Bedarf tätig werden, aber dann auch mindestens einmal die Woche mit einem zeitlichen Angebot von einigen Stunden vor Ort sein, dies orientiert an den Bedarfen auch mal am Abend oder am Wochenende. Nur alle zwei Wochen für eine Stunde in einen Ort zu fahren stellt keine tragbare Arbeitsgrundlage dar. Die Einsatzorte sollten weiterhin in regelmäßigen Koordinierungstreffen einmal pro Quartal mit den Fachkräften des Landkreisjugendamtes abgestimmt werden. Neben dem Dialog mit Kommunen sollte die mobile Jugendarbeit aber auch selber im Landkreis aktiv werden und bekannte Treffpunkte von Jugendlichen anfahren, um Beziehungen aufzubauen, sich bekannt zu machen, situativ unterstützen zu können und Bedarfe zu eruieren. Daraus leitet sich ab, dass die mobile Jugendarbeit eine Kombination aus Streetwork und klassischer mobiler Jugendarbeit mit Freizeitangeboten vor Ort sein sollte. Vereine und Verbände Die Analyse zeigt deutlich die flächendeckende und häufig in Anspruch genommene Arbeit der Vereine und Verbände, die Kindern und Jugendlichen vor allem in den Planungsräumen, in denen wenige öffentliche oder kommerzielle Angebote sind, ermöglichen, sich in Gruppen sportlichmusisch-kulturell oder im Bereich des Rettungswesens zu erfahren, soziale Fähigkeiten zu trainieren und sich selbst zu organisieren. Im Landkreis Stendal ist die Jugendverbandsarbeit, in der sich Kinder und Jugendliche selbst organisieren, vergleichsweise wenig im Fokus, die Vereinsarbeit dafür deutlich. Der Bereich der Jugendverbandsarbeit ist jedoch, gerade im Hinblick auf die im Planungsprozess formulierten Ziele, von Bedeutung. Hier können sich Jugendliche selber organisieren, Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen, was eine wichtige Vorbereitung auf das spätere Erwachsenen- und Berufsleben darstellt. Die Ehrenamtsstruktur ist sowohl 84

85 in Vereinen als auch in Verbänden ausgeprägt. Eine wichtige Funktion bei der Stärkung und Beratung von Jugendverbänden aber auch in der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen hat der Kreis-Kinder- und Jugendring. Es ist mit ihm gemeinsam zu überlegen, wie es gelingen kann, in den Vereinen die eigenständigen Jugendverbände zu fördern und die bereits bestehenden Jugendverbände mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Ein wichtiger Baustein dazu könnte der Einsatz von Jugendgruppenleitern anstelle von AGH-Kräften sein, wie weiter unten erläutert. Jugendsozialarbeit Im Landkreis zeigen sich deutlich erhöhte Werte bei den Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss, den jugendlichen Tatverdächtigen und der Arbeitslosenquote bei den unter 25-Jährigen. Die Ergebnisse der Kontextfaktoren- und der Bedarfsanalyse machen deutlich, dass die Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal eine wichtige Funktion erfüllt und es hier einen hohen Bedarf an Jugendsozialarbeit gibt, um die berufliche und soziale Integration der betroffenen Jugendlichen zu unterstützen. Aktuell fließen rund 20% der für den Bereich Jugendarbeit bereitgestellten Mittel des Landkreises Stendal in die Jugendsozialarbeit. Die Jugendsozialarbeit ist mit 2 VzÄ im Landkreis Stendal nach diesen Ergebnissen unzureichend personell aufgestellt, auch wenn es über 20 Schulsozialarbeiterstellen im Landkreis gibt, die jedoch nur schulbezogene Aufgaben wahrnehmen. Die Jugendsozialarbeit sollte zukünftig in stärkerem Maße als Methode eingesetzt werden, insbesondere in mobiler Form (Streetwork), verstärkt an Orten mit sozialen Brennpunkten wie der Hansestadt Stendal und den Städten Tangerhütte und Tangermünde und eher weniger in ländlichen Räumen. Sie kann auch einen wichtigen Beitrag zur Integration von Migranten leisten. Vor diesem Hintergrund ist ein Einsatz von mindestens 4 VzÄ für diese Arbeit empfehlenswert, wobei es Schnittmengen zur Mobilen Jugendarbeit gibt. Das Aufgabenfeld des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wird vor dem Hintergrund der engen Haushaltslage derzeit unzureichend abgedeckt. Da die Jugendsozialarbeit Schnittmengen zu der Thematik aufzeigt und zudem regional tätig ist, wird die Initiierung eines entsprechenden Projektes in Kooperation mit Schulsozialarbeit insbesondere zur Thematik Drogen/Cannabis/Alkohol und Medien angeraten. Vernetzung, Dialog mit den Kommunen Die Vernetzung zwischen freien und kommunalen Trägern der Jugendarbeit, Vereinen, Verbänden, Kreis-Kinder- und Jugendring und Verwaltung wird als gut und ausreichend sowie offen und fachkompetent erlebt und ist institutionalisiert durch regelmäßige Austauschtreffen. Grundsätzlich ist ein Dialog mit den Kommunen des Kreises zum Thema Jugendarbeit zu initiieren, um bedarfsorientierter und qualitativ einheitlicher arbeiten zu können und den Rückhalt, die Finanzierung beziehungsweise die Verortung der Angebote vor Ort zu sichern. In diesen Dialog sollten alle Kommunen einbezogen werden. Gerade wenn die Schaffung von Angeboten scheinbar nicht gewollt ist, muss umso genauer geschaut werden, was die Kinder und Jugendlichen dort für Angebote erhalten. Das Engagement des Landkreises und der Kommune muss als Gesamtkonzept bestehen: Jugendhilfe ist nicht nur Aufgabe des Landkreises, sondern eine gemeinsame Aufgabe der kommu- 85

86 nalen Familie. In manchen Kommunen sind die Angebote der mobilen Jugendarbeit nicht bekannt, auch das Spektrum des SGB VIII nicht. Umso wichtiger ist die Etablierung der bereits in der Jugendhilfeplanung Anfang 2000 von der FH Magdeburg unter anderer Bezeichnung empfohlenen Sozialraumkonferenzen zur Jugendarbeit. Diese sollten mindestens einmal im Jahr pro Planungsraum stattfinden, initiiert und koordiniert vom Landkreis, Ansatzpunkt hierfür sollten die Ergebnisse des vorliegenden Jugendhilfeplanes sein. In diesen sollten die Angebote der Jugendarbeit, ihre gesetzlichen Grundlagen, aber vor allem ihr Nutzen für die Kommunen kommuniziert werden, um das Engagement der Gemeinden zu stärken. Auch können hier Bedarfe transparent gemacht und frühzeitig transportiert sowie Maßnahmen evaluiert werden. Sinnvoll ist es, in diese Konferenzen auch die Schulen bzw. die Schulsozialarbeiter sowie weitere Akteure vor Ort einzubeziehen, wie Jugendeinrichtung, Sportvereine, Jugendfeuerwehr, Kirche etc. Schule als Kooperationspartner der Jugendarbeit Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Jugendarbeit und Schulsozialarbeit/Schule verschiedene gesetzliche Aufgaben und Profile haben, daher ist es wichtig, dass beide von den Kindern und Jugendlichen nicht als eins wahrgenommen werden und die Jugendarbeit als schulfreier Raum für die Zielgruppe erhalten bleibt. Beide können den jeweils anderen nicht ersetzen, sondern bestehen eigenständig nebeneinander, wobei sich Schnittmengen ergeben. Jedoch ist das Wissen um die Kompetenzen und Angebote des anderen für Jugendarbeit und Schulsozialarbeit von hoher Bedeutung, um effektiv die eigene Arbeit machen zu können. Aber auch die Kinder und Jugendlichen sollen um die verschiedenen Angebote wissen, um diese für sich individuell nutzen zu können. Empfohlen wird daher, in den Planungsräumen regelmäßig gemeinsame Aktionen zwischen Schulsozialarbeit und Jugendarbeit stattfinden zu lassen. Die Initiative hierzu sollte durch die Koordinationskräfte für die Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit des Landkreises erfolgen. Auch sollte Jugendarbeit an den Schulen präsent sein und regelmäßig dort in Form von Informationsveranstaltungen ihr Angebot darstellen. Dies sowohl in Lehrerkonferenzen als auch ggf. mal in einer Klasse. Auch sollte die Etablierung von Sozialraumkonferenzen in den Planungsräumen dazu beitragen, dass Räumlichkeiten der Schule in den Nachmittags- und Abendstunden bei Bedarf von mobiler Jugendarbeit genutzt werden können. Zur Situation der AGH-Kräfte Die Struktur der Jugendangebote im ländlichen Raum ist im Landkreis Stendal seit Jahren durch die Betreuung der Jugendräume durch AGH-Kräfte geprägt. Diese werden zwar seit einigen Jahren durch hauptamtliche Fachkräfte der mobilen Jugendarbeit betreut, aber dennoch muss, neben dem Umstand des Auslaufens dieser Maßnahmeform und der sinkenden Qualität des zur Verfügung stehenden Personals, deutlich gesagt werden, dass diese Form der Betreuung von Jugendräumen als unzureichend beurteilt wird. 86

87 Es sollte in den nächsten Jahren durch die in der Jugendarbeit im Landkreis tätigen Fachkräfte intensiv darauf hingearbeitet werden, die AGH-Kräfte durch ausgebildete Jugendgruppenleiter mit JugendgruppenleiterCard (JuleiCa), möglichst im Alter bis zu 26 Jahren, zu ersetzen, die ggf. mit einer Aufwandsentschädigung ehrenamtlich die Jugendräume betreuen. Dies käme auch der Angebotsform des Jugendraumes, in dem sich Jugendliche von jeher eher selbst organisieren, fachlich deutlich näher und unterstützt gleichzeitig die Förderung des Ehrenamtes. Auch wenn es nicht leicht sein dürfte, entsprechende Jugendgruppenleiter zu finden, zeigt sich doch in der Praxis immer wieder, wie wichtig es für die Förderung von ehrenamtlichem Engagement ist, auch wirklich klare Einsatzgebiete für die Ehrenamtlichen zu haben. Die Möglichkeit an sich dürfte schon motivierend wirken, einen Jugendgruppenleiterkurs zu machen, der von einigen der in der Jugend- und Jugendverbandsarbeit tätigen freien Träger im Landkreis angeboten wird. Durch eine Aufwandsentschädigung, die durch die Gemeinden an die Ehrenamtler gewährt werden sollte, wäre neben der Möglichkeit, eigene Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten zu haben, ein zusätzlicher Anreiz gegeben. Die Aufwandsentschädigung könnte je nach Bedarf auch in Form von Gutscheinen etc. erfolgen, in jedem Fall ist sie für die Ehrenamtler bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei. Die Betreuung der Jugendgruppenleiter sollte weiterhin durch die mobile Jugendarbeit erfolgen, die dadurch nicht nur die Qualität in den Jugendräumen fördert sondern ihre ureigenen Aufgaben in dieser Struktur nachkommen kann, wie in 11(1) SGB VIII beschrieben: Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Förderrichtlinie und Finanzierung der Jugendarbeit durch die Kommunen Wie bereits in den vorherigen Kapiteln deutlich geworden sein sollte, braucht eine qualitativ gute und wirksame Jugendarbeit im Sinne des Gesetzes eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Neben den rückläufigen Landesmitteln hat der Landkreis Stendal seinen Eigenanteil in den letzten Jahren erhöht, um das weitere Abschmelzen der Mittel für die Jugendarbeit einzudämmen. Hierzu wird der Landkreis jedoch nicht dauerhaft in der Lage sein. Ein Einflussfaktor auf die unterschiedliche regionale Verteilung der Angebote ist, dass nicht alle Kommunen im Landkreis eigene Ressourcen für die Jugendarbeit einbringen seien es finanzielle oder räumliche und somit auch der Landkreis sich in diesen Orten aus der Finanzierung zurückzieht. Grundsätzlich ist der regelmäßige Dialog mit den Kommunen wie oben beschrieben zu suchen, um auf die gemeinsame Aufgabe und den Nutzen von Jugendarbeit für die Kommune hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund sollte auch über eine Überarbeitung des momentanen Finanzierungssystems/der Förderrichtlinie für die Jugendarbeit zwischen Kommunen und Landkreis nachgedacht werden, um für die Kommunen einen Anreiz zur Schaffung eigener Angebote zu bieten, aber auch die gemeinsame Verantwortung deutlich zu machen. Hierfür würde sich die Überarbeitung der Förderrichtlinie z.b. bezogen auf die Prozentsätze, 87

88 die die Kommunen im Rahmen einer Komplementärfinanzierung für die Angebote der Jugendarbeit in ihrem Bereich beizutragen haben, eignen. Hinsichtlich des Verhältnisses der Förderungsanteile Landkreis und Kommune für alle Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit geht es zunächst nicht um die konkrete Zahl, sondern dass das Vorgehen hier generell schriftlich vereinbart wird und im Sinne der gemeinsamen kommunalen Verantwortung ein Anreizsystem zur Förderung der Jugendarbeit verstärkt ausgebaut wird. Erziehungsberatung Das Angebot der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach 16 SGB VIII wird grundsätzlich als ausreichend und bedarfsgerecht wahrgenommen. Durch die Verortung an nur drei Standorten, wovon einer nur mit Sprechstunden vor Ort bedient wird, ist das Angebot jedoch für einen Großteil der Bürger schwer erreichbar. Dies hat möglicherweise einen dämpfenden Einfluss auf die Inanspruchnahme. Angeraten ist es daher, möglicherweise unter Einbeziehung der Einschätzung des ASD des Landkreisjugendamtes, zu prüfen, ob auch in anderen Planungsräumen Bedarfe für Sprechstunden bestehen und diese dann ggf. in diesen Orten anzubieten. Jugendhilfeplanung als Prozess Jugendhilfeplanung ist ein Prozess, der vor allem durch Kommunikation geprägt ist. Auch kann der hier vorliegende Jugendhilfeplan nur die aktuelle Situation erfassen und daraus abgeleitet Empfehlungen aussprechen. Er ist kein abschließendes Dokument, welches verlässliche Aussagen für die nächsten 20 Jahre liefern kann. Eine Jugendhilfeplanung, die in der Praxis greifen und gelebt werden soll, braucht regelmäßigen Austausch zu Bedarfen aber auch zur Evaluation der durchgeführten Maßnahmen. Empfohlen wird, gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Landkreis Stendal, eine mindestens alle fünf Jahre stattfindenden Aktualisierung der vorliegenden Planung, unter Beteiligung bei der Bedarfsanalyse durch die Kinder und Jugendlichen in den Planungsräumen. Für alle o.g. Punkte können auch die empfohlenen Sozialraumkonferenzen ein gutes Forum sein. Für das Verfahren könnte die Hochschule mit Standort Stendal als Kooperationspartner gewonnen werden. Für die Weiterentwicklung der Maßnahmen, aber vor allem zur Legitimierung der eigenen Arbeit und Sichtbarmachung von Bedarfen sollte die Jugendarbeit in Zukunft mehr statistische Daten insbesondere hinsichtlich Nutzerzahlen erheben. Hierzu sollte der Landkreis gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendarbeit zunächst Kennzahlen festlegen, die zur Erhebung von Bedarfen oder Wirkung von Angeboten Aussagen treffen können. Diese dazu benötigten Daten sollten standardisiert von den Trägern erhoben werden, dies sollte im Rahmen der Leistungsvereinbarungen festgelegt werden. Die Daten können dann jährlich in die Kommunikationsstrukturen in den Planungsräumen aber auch in den politischen Gremien des Landkreises einfließen. 88

89 6. Literatur Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Das Fachkräftegebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Februar 2005, S. 7 Deinet, Ulrich, Sturzenhecker, Benedikt: Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden 2005 Jordan, Erwin und Schone, Reinhold: Jugendhilfeplanung als Prozess, in: Handbuch Jugendhilfeplanung, Maykus&Schone (Hrsg.); VS Verlag; Wiesbaden 2010, S. 128 ff. Maykus, Stephan: Hinwendung zum Empirischen bedeutet nicht Abwendung vom Kommunikativen : Anmerkungen zur Mehrdimensionalität von Planungsprozessen. In: Herausforderung Jugendhilfeplanung : Standortbestimmung, Entwicklungsoptionen und Gestaltungsperspektiven in der Praxis. Hrsg.: Stephan Maykus. Weinheim: Juventa Verlag, S. 42 Maykus, Stephan und Schone, Reinhold: Handbuch Jugendhilfeplanung, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010 Münder, Johannes: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe, 2006, S. 945 Münder. J., Becker, S.. Rechtliche Aspekte von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeplänen. Münster. Votum Schäfer, Klaus: Artikel Jugendarbeit unter Druck erschienen in der Zeitschrift dji- Impulse des Deutschen Jugendinstituts e.v. München vom Januar 2013, S. 13 ff. Schnurr, Johannes; Jordan, Erwin; Schone, Reinhold: Gegenstand, Ziele und Handlungsmaximen von Jugendhilfeplanung. In: Handbuch Jugendhilfeplanung :Grundlagen, Anforderungen und Perspektiven. Hrsg.: Stephan Maykus; Reinhold Schone. 3., überarb. u. aktual. Aufl. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S. 101 Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe, 1, 11-14, In: Sozialgesetzbuch Bücher I-XII: Allg. Teil Grundsicherung Arbeitsförderung Gem. Vorschriften Kranken-, Renten-. UnfallVers. Kinder-/Jugendhilfe- Rehabilitation Verwaltungsverfahren PflegeVers. Sozialhilfe: Hrsg.: Beck-Texte im dtv, 43. Auflage,

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91 7. Anhang 7.1. Förderrichtlinien des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (gemäß 11 bis 14 SGB VIII) Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (gemäß 11 bis 14 SGB VIII) 1

92 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Ziel und Zweck der Förderung Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass jungen Menschen Angebote gemacht werden, die an ihre Interessen anknüpfen, von ihnen mitgestaltet werden und zur Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Mitverantwortung befähigen. Jugendarbeit als ein Teil der Jugendhilfe soll gemäß 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe mit dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinderund familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder neu zu schaffen. Auf die ehrenamtliche Mitarbeit junger Menschen sowie erfahrener und geeigneter Erwachsener kann dabei nicht verzichtet werden. Dies ist nicht nur eine Frage der finanziellen Fördermöglichkeiten, sondern die ehrenamtliche Arbeit ist wesentliche Voraussetzung für eine gute Breitenwirkung und Anerkennung in der Öffentlichkeit. Die Förderung zielt auf den Ausbau einer vielfältigen Trägerstruktur, deren Eigenständigkeit zu wahren ist Rechtsgrundlagen In Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages hat das Jugendamt die in den 11 bis 14 SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) sowie der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Stendal näher beschriebenen Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erbringen. Die Rahmenzuwendungsrichtlinie des Landkreises Stendal gilt entsprechend. Der Betrag der Zuwendung soll regelmäßig 50 v.h. der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen nicht überschreiten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendgruppen, Wohlfahrtsverbände, anderer Träger der Jugendhilfe sowie der Kommunen, wenn sie den nachfolgenden Richtlinien und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Nicht gefördert werden: Maßnahmen, die kommerziellen, beruflichen, religiösen, parteipolitischen, gewerkschaftlichen oder sportfachlichen Zwecken dienen Wettkämpfe und Übungslager der Jugendfeuerwehren Maßnahmen von Schulen und Kindertagesstätten Veranstaltungen im Rahmen der Jugendweihevorbereitung Investitionen 1.4. Zuwendungsempfänger Die Zuwendungen können freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und Jugendgruppen nach schriftlicher Antragstellung gewährt werden. Darüber hinaus kann für junge Menschen, die Inanspruchnahme von Leistungen nach dieser Richtlinie im Einzelfall gefördert werden, sofern diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Stendal haben. 2

93 1.5. Zuwendungsvoraussetzungen Der Zuwendungsempfänger muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Der Zuwendungsempfänger muss die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten. Die Vorhaben müssen ausschließlich Zwecken der Jugendhilfe dienen. Nach 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Sachsen-Anhalt i.v.m. den Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO dürfen nur solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass in der geförderten Maßnahme keine Person beschäftigt wird, für die eine Eignung im Sinne des 72a SGB VIII ausgeschlossen ist. Für die jeweilige Aufgabe müssen die Personen geeignet sein. Zur Feststellung der persönlichen Eignung ist vor Aufnahme der Tätigkeit das Führungszeugnis gemäß 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei freien Trägern und gemäß 30 Abs. 5 BZRG bei öffentlichen Trägern einzuholen und zu den Personalunterlagen zu nehmen. Im Einzelfall kann auf eine Vorlage des Führungszeugnisses verzichtet werden. Dann ist jedoch eine schriftliche Erklärung zu verlangen, dass keine entsprechenden Ermittlungen gegen diese Person laufen oder keine rechtskräftigen Verurteilungen vorliegen Verfahren Über die Bewilligung von Zuwendungen ab 2.500,00 Euro nach dieser Richtlinie entscheidet ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Entscheidungen unter dieser Grenze sind laufendes Geschäft der Verwaltung des Jugendamtes. Träger von Maßnahmen und Einrichtungen stellen bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres einen schriftlichen Antrag für das nachfolgende Haushaltsjahr. Hinzuzufügen sind: eine Beschreibung des Vorhabens oder ggf. das Programm bzw. Konzeption ein Kosten- und Finanzierungsplan Später eingereichte Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Bei Maßnahmen des 1. Halbjahres ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zu beantragen. Ergeben sich nach der Antragstellung Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan, sind diese umgehend vor Maßnahmebeginn dem Jugendamt bekannt zu geben. In der Regel werden Zuwendungen durch einen Bescheid (Verwaltungsakt im Sinne des 31 SGB X) gewährt. Das Jugendamt kann dort, wo es einen Verwaltungsakt erlassen kann, auch durch öffentlich-rechtlichen Vertrag handeln. 2. Mitarbeiterfortbildung und Jugendgruppenleiterschulungen für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements der jungen Menschen und die Förderung von Fachlichkeit in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nimmt im Landkreis Stendal einen wichtigen Stellenwert ein. Um diesem Rechnung zu tragen, kann die Teilnahme ehrenamtlich Tätiger an Jugendgruppenleiterschulungen und Fortbildungen gefördert werden. 3

94 2.1. Teilnehmerförderung Teilnehmer an Jugendgruppenleiterschulungen und Fortbildungen, die in einer Jugendgruppe, - initiative, einem Jugendverband bzw. bei anderen Trägern der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind, können für 2 Veranstaltungen im Jahr mit bis zu 2 / 3 der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden. Zuwendungshöhe Tagesveranstaltungen bis zu 50,00 Euro Mehrtagesveranstaltungen bis zu 80,00 Euro / Veranstaltung An Jugendgruppenleiterschulungen können auch Personen teilnehmen, die älter als 27 Jahre sind. Förderfähige Kosten sind insbesondere: Teilnahmebeitrag Tagungsmaterialien Fahrkosten Unterkunft 2.2. Förderung von Maßnahmeträgern Im Landkreis Stendal ansässige Träger, die Angebote zu Jugendgruppenleiterschulungen und Mitarbeiterfortbildungen unterbreiten, können auf Antrag mit bis zu 2 / 3 der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden. Zuwendungshöhe bis zu 500,00 Euro / Maßnahme Nicht bezuschusst werden Maßnahmen, die eine Berufsausbildung und/oder anerkannte Zusatzqualifikation zum Ziel haben. Mit dem Antrag ist das Ausbildungskonzept einzureichen. Förderfähige Kosten sind insbesondere: Referentenhonorar methodisch- didaktische Arbeitsmaterialien Raumkosten 3. Jugendverbände und Jugendgruppen Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist gemäß 12 SGB VIII zu fördern. Es können z.b. Bastel-, Musik-, Foto- oder Tanzgruppen gefördert werden. Mit dem Antrag sind die Jugendordnung, Ziele und Schwerpunktsetzungen einzureichen. Bei vorhandenem Dachverband muss der Antrag über diesen gestellt werden. Zuwendungshöhe Kosten für Gegenstände und Materialien (z.b. Bastelmaterial, Bücher, Bälle, Spiele, Sportartikel, Musikgegenstände) zur Förderung der Gruppenarbeit bis zu 200,00 Euro / Jahr 4

95 4. Maßnahmen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung Voraussetzungen Gefördert werden Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung als Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen gemäß 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII. Die Jugendbildungsarbeit kann sich unterschiedlicher Formen bedienen. Diese können sein: Vorträge, Kurse, Seminare, Lehrgänge, Workshops, Gespräche, Diskussionen. Sie sind durch folgende Qualitätskriterien gekennzeichnet: Die Arbeit steht immer unter einem bestimmten Thema und lässt eine klare Zielstellung erkennen. Sie hat ein klares Programm mit Bildungsanteil, das die Zielsetzung und die methodischdidaktische Vorgehensweise nachweist. Bezüge zur alltäglichen Lebenswelt der Teilnehmer werden hergestellt. Sie regt zur Selbstreflexion an. Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind durch die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und die Offenheit für alle Teilnehmer unabhängig von sozialer Herkunft, Religion, Nationalität und Geschlecht gekennzeichnet. Die außerschulische Jugendbildung handelt nicht staatlich beauftragt, sondern im Rahmen der Gesetzgebung staatlich legitimiert. Zuwendungshöhe / Förderdauer Veranstaltungen bis zu 250,00 Euro Die Teilnehmerzahl einer Maßnahme soll 10 Teilnehmer nicht unterschreiten. Hauptamtliche Betreuer werden in der Förderung den Teilnehmern gleichgestellt. TN = Teilnehmer Bildungsfahrt ohne Übernachtung bis zu 7,50 Euro / TN (mindestens 6 Stunden) Bildungsfahrt mit einer Übernachtung bis zu 10,00 Euro / TN Bildungsfahrt mit mehr als einer Übernachtung bis zu 7,50 Euro/ TN /Tag (maximal 5 Tage) An- und Abreise gelten als 1 Tag. ehrenamtliche Betreuer bis zu 10,00 Euro / Tag Eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer wird mit bis zu 15,00 Euro / Tag im Kostenplan anerkannt. Wird eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer gezahlt, kann diese mit bis zu 50 v.h. jedoch maximal 5,00 Euro / Tag zusätzlich gefördert werden. Teilnehmer Gefördert werden junge Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Stendal haben. Bei einer Gruppenstärke von 10 Teilnehmern wird ein Betreuer, darüber hinaus je angefangene 10 Teilnehmer ein weiterer Betreuer gefördert. In begründeten Ausnahmen ist ein höherer Betreuerschlüssel möglich. Sind unter den Teilnehmern bis zu 4 behinderte junge Menschen, kann ein Betreuer, darüber hinaus je angefangene 4 behinderte junge Menschen ein weiterer Betreuer zusätzlich gefördert werden. 5

96 Betreuer Die Betreuer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine Befähigung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen verfügen (z.b. Jugendgruppenleiterschulung). Zudem müssen sie persönlich geeignet sein (siehe Punkt 1.5.). Förderfähige Kosten sind insbesondere: pädagogische Arbeitsmaterialien Unterkunft/Verpflegung Fahrkosten Referentenhonorare 5. Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen Es werden nur solche Veranstaltungen und Maßnahmen gefördert, die überwiegend dem Erholungs- und Freizeitcharakter Rechnung tragen und außerhalb der Schulzeit stattfinden. Voraussetzungen Kinder- und Jugendfreizeiten müssen öffentlich ausgeschrieben werden und allen jungen Menschen des Landkreises Stendal offen stehen. Förderdauer Die Feizeitmaßnahme wird für mindestens 2 bis längstens 14 Tage gefördert. An- und Abreise gelten als 1 Tag. Teilnehmer Gefördert werden junge Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Stendal haben. Eine Gruppe umfasst mindestens 7 Teilnehmer. Bei einer Gruppenstärke von 7-10 Teilnehmern wird ein Betreuer, darüber hinaus je angefangene 10 Teilnehmer ein weiterer Betreuer gefördert. In begründeten Ausnahmen ist ein höherer Betreuerschlüssel möglich. Sind unter den Teilnehmern bis zu 4 behinderte junge Menschen, kann ein Betreuer, darüber hinaus je angefangene 4 behinderte junge Menschen ein weiterer Betreuer zusätzlich gefördert werden. Betreuer Die Betreuer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine Befähigung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen verfügen (z.b. Jugendgruppenleiterschulung). Zudem müssen sie persönlich geeignet sein (siehe Punkt 1.5.). Zuwendungshöhe Hauptamtliche Betreuer werden in der Förderung den Teilnehmern gleichgestellt. TN = Teilnehmer außerörtliche Freizeitmaßnahmen im Inland bis zu 6,00 Euro / TN / Tag außerörtliche Freizeitmaßnahmen im europäischen Ausland bis zu 8,50 Euro / TN / Tag Stadt- bzw. Ortsranderholung = örtliche Ferienerholung, z.b. Zeltlager an einem Jugendclub oder einer 6

97 vergleichbaren Einrichtung bis zu 2,00 Euro / TN / Tag ehrenamtliche Betreuer bis zu 10,00 Euro / Tag Eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer wird mit bis zu 15,00 Euro / Tag im Kostenplan anerkannt. Wird eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer gezahlt, kann diese mit bis zu 50 v.h. jedoch maximal 5,00 Euro / Tag zusätzlich gefördert werden. 6. Einzelbeihilfen Gemäß 90 SGB VIII kann ein Teilnahmebeitrag für die Inanspruchnahme von Angeboten nach dieser Richtlinie für die Teilnehmer durch das Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, wenn dieses Angebot für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist. Ein Antrag soll spätestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Jugendamt eingereicht werden. Hierzu ist das vorgeschriebene Formblatt zu verwenden. Eine Einzelbeihilfe kann je Teilnehmer alle 2 Jahre einmal für Maßnahmen in den Sommerferien gewährt werden und bis zu 250,00 Euro betragen. 7. Internationale Jugendbegegnungen Der Jugendaustausch stellt ein geeignetes Mittel dar, um den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine bessere Kenntnis anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge nahe zu bringen. Er ist geeignet gegen Fremdenfeindlichkeit zu wirken und für Toleranz zu werben. Voraussetzungen Die Inanspruchnahme aller sonstigen Zuschussmöglichkeiten hat Vorrang. Internationale Begegnungen können im Rahmen einer Komplementärfinanzierung aus Mitteln des örtlichen Trägers der Jugendhilfe sowie aus Landes- und Bundesmitteln gefördert werden. Es werden grundsätzlich nur Maßnahmen mit direktem Kontakt zu ausländischen Partnern gefördert. Vorliegen der Einladung und des Programms der Veranstaltung. Das Programm muss gemeinschaftsbildenden Charakter haben und auf Gegenseitigkeit angelegt sein. Die Maßnahme muss inhaltlich vorbereitet sowie nachbereitet werden. Die Teilnehmer müssen in Form eines Vorbereitungsseminars über die politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Gastlandes unterrichtet werden. Eine angemessene sprachliche Kommunikation (ggf. durch Sprachmittler) muss gewährleistet sein. Internationale Jugendbegegnungen können sein: internationale Jugendgemeinschaftsdienste, Workcamps europäische Jugendlager bilaterale Begegnungen zwischen Jugendgruppen aus Deutschland und aus dem Ausland multilaterale Jugendbegegnungen Förderdauer Begegnungen werden für mindestens 5 bis längstens 21 Tage gefördert. An- und Abreise gelten als 1 Tag. 7

98 Teilnehmer Gefördert werden Jugendliche und junge Erwachsene (14 bis 27 Jahre). Deutsche Teilnehmer müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Stendal haben. Eine Gruppe umfasst mindestens 10 Teilnehmer (je 5 deutsche und 5 ausländische). Sofern es sich um eine überörtliche Veranstaltung eines öffentlich anerkannten Trägers der Jugendhilfe handelt, wird der Zuschuss auch dann gewährt, wenn weniger als 5 Teilnehmer aus dem Landkreis Stendal teilnehmen. Bei einer Gruppenstärke von 10 Teilnehmern werden eine Betreuungskraft für die deutschen und eine Betreuungskraft für die ausländischen Teilnehmer gefördert. Darüber hinaus wird je angefangene 10 Teilnehmer ein weiterer Betreuer gefördert. In begründeten Ausnahmen ist ein höherer Betreuerschlüssel möglich. Betreuer Die Betreuer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine Befähigung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen verfügen (z.b. Jugendgruppenleiterschulung). Zudem müssen sie persönlich geeignet sein (siehe Punkt 1.5.). Zuwendungshöhe Maßnahmen können auf Antrag mit bis zu 2 / 3 der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden. TN = Teilnehmer Jugendbegegnungen im Inland bis zu 12,00 Euro / TN / Tag Jugendbegegnung im Ausland bis zu 12,00 Euro / dt. TN / Tag (einschließlich Fahrkostenpauschale) Betreuer werden in der Förderung den Teilnehmern gleichgestellt. 8. Sonstige Maßnahmeförderung der Jugendarbeit Der Landkreis Stendal fördert Projekte und Maßnahmen die lokal und regional durch die Beteiligung von jungen Menschen wirken und somit dazu beitragen, die aktive Mitgestaltung positiver Lebensbedingungen zu unterstützen. Diese setzt entsprechende Artikulationsräume sowie zeit- und altersgemäße Methoden voraus. Projekte und Maßnahmen sind innovative Formen der Arbeit mit jungen Menschen. Diese können sein: Medienprojekte Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendkulturarbeit Maßnahmen mit in Deutschland lebenden Ausländern Maßnahmen der Erlebnispädagogik in der Jugendarbeit behindertenintegrative Maßnahmen geschlechtsspezifische Maßnahmen Projekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Nicht gefördert werden: z.b. Märkte, Stadt-, Dorf- oder Kinderfeste, Werbeveranstaltungen, Demonstrationen 8

99 8.1. Tagesveranstaltungen Zuwendungshöhe Ausstellungen bis zu 250,00 Euro Veranstaltungen bis zu 500,00 Euro Förderfähige Kosten sind insbesondere: Verbrauchsmaterialien für Programmgestaltung Werbe- und Informationsmaterial für diese Veranstaltung Fahr- und Transportkosten Honorare Gebühren (z.b. GEMA, Leihgebühren) Raummiete (soweit es sich nicht um eigene Räumlichkeiten handelt) Versicherungsbeiträge Nicht anerkannte Kosten: Kosten für Unterkunft, Lebens- und Genussmittel, Ausstattungsgegenstände sowie Kosten, die der Strukturerhaltung des Trägers dienen 8.2. Modelle und Projekte in der Jugendarbeit Modelle und die damit verbundene wissenschaftliche Begleitung sind zeitlich begrenzte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sind. Sie sollen Erkenntnisse bringen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung neuer Wege, Methoden und Konzeptionen in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Antrag sind der Kosten- und Finanzierungsplan und das Konzept einzureichen, in dem insbesondere folgende Punkte darzustellen sind: Darstellung der Ausgangssituation und ggf. Modellhaftigkeit Bedarfslage und Zielsetzung sozialpädagogische Begründung Inhalt und Umfang der wissenschaftlichen Begleitung beabsichtigte Umsetzung und Veröffentlichung der Ergebnisse Zeitplan des Vorhabens Der Jugendhilfeausschuss beschließt über jeden Antrag selbst. Nicht anerkannte Kosten: Kosten für Unterkunft, Lebens- und Genussmittel sowie Kosten, die der Strukturerhaltung des Trägers dienen 8.3. Regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen Regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen sind Angebote, die als Modellprojekte begonnen und gezeigt haben, dass eine Weiterführung in Regelförderung erfolgen sollte. 9

100 Voraussetzungen Die Maßnahmen müssen öffentlich ausgeschrieben werden und allen jungen Menschen des Landkreises Stendal offen stehen. Eine inhaltlich-fachliche und pädagogische Begleitung ist zu gewährleisten. Mit der Antragstellung ist eine Programmbeschreibung einzureichen. Förderdauer Die Förderung der Maßnahme ist auf das laufende Haushaltsjahr beschränkt. Zuwendungshöhe mit bis zu 50 v.h. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu 2.500,00 Euro / Maßnahme Nicht anerkannte Kosten: Kosten für Genussmittel sowie Kosten, die der Strukturerhaltung des Trägers dienen 9. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit Voraussetzungen regionaler Bedarf gesicherte Gesamtfinanzierung bedarfsgerechtes Freizeitangebot Arbeit nach pädagogischen Konzeptionen angemessene Besetzung mit festangestellten Fachkräften Mit dem Antrag sind der Nachweis der Qualifikation der festangestellten Mitarbeiter und eine Konzeption einzureichen. Diese muss enthalten: die Ausgangssituation die angestrebten Zielsetzungen die methodische Vorgehensweise eine Reflexion der bisherigen Arbeit und eine Weiterentwicklung Nicht anerkannte Kosten: Kosten für Unterkunft, Lebens- und Genussmittel sowie Kosten, die der Strukturerhaltung des Trägers dienen 9.1. Jugend-Freizeit-Haus / Jugendfreizeitzentrum Öffnungszeiten Die Einrichtung soll wöchentlich mindestens 30 Stunden in den Nachmittags- und Abendstunden der offenen Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Alle 14 Tage soll sie an einem Wochenendtag geöffnet sein. Mitarbeiter Die Einrichtung soll mit mindestens zwei festangestellten Mitarbeitern (Fachkräfte) mit einer Wochenarbeitszeit von insgesamt mindestens 60 Stunden, nach Möglichkeit paritätisch besetzt werden. Diese müssen über eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung in Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder eine Fachschulausbildung als Erzieher oder als Fachkraft für soziale Arbeit verfügen. 10

101 Ihnen muss die Möglichkeit zur Weiterbildung gegeben werden. Sie sind nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer für eine kontinuierliche Jugendarbeit einzusetzen. Vor einem Personalwechsel ist die Zustimmung des Zuwendungsgebers einzuholen. Weitere Mitarbeiter mit besonderen Berufsqualifikationen aus den Bereichen Medien, Sport, Kultur oder Handwerk können zusätzlich zur Unterstützung der Angebote im Rahmen der Pflichtaufgaben entsprechend der Konzeption des Jugend-Freizeit-Hauses / Jugendfreizeitzentrums eingesetzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit Personen, u.a. auf der Basis von Honorar, Ehrenamt, Praktikum, Freiwilligem Sozialem Jahr, Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahme einzusetzen. Die Mitarbeiter müssen persönlich geeignet sein (siehe Punkt 1.5.). Raumangebot Das Raumprogramm sollte 250 m 2 Anlagen müssen vorhanden sein. für die offene Jugendarbeit nicht unterschreiten. Sanitäre Inhaltliche Angebote Neben dem offenen Bereich sollen aus den Standardangeboten mindestens zwei und aus den Wahlangeboten mindestens eines vorgehalten werden. Standardangebote: bedarfsorientierte Projektarbeit Zielgruppenarbeit gemeinwesenorientierte Arbeit Wahlangebote: öffentliche Veranstaltungen Bildungsangebote nach 11 SGB VIII erlebnisorientierte Freizeitmaßnahmen niederschwellige Beratungsangebote Ferienaktivitäten generationsübergreifende Angebote internationale Arbeit geschlechtsspezifische Arbeit Integrationsarbeit Zusammenarbeit mit Schulen Medienarbeit Zuwendungshöhe Betriebs-, Sach- und Honorarkosten Personalkosten bis zu 65 v.h. bis zu ,00 Euro / Jahr bis zu 1.550,00 Euro / Monat je vollbeschäftigter festangestellter Fachkraft (40 Wochenstunden) Bei mehreren Fachkräften mit Teilzeitbeschäftigung darf dieser festgelegte Satz nicht überschritten werden. Das Besserstellungsverbot gegenüber der öffentlichen Verwaltung der Jugendhilfe ist einzuhalten. 11

102 9.2. Jugendclub Öffnungszeiten Die Einrichtung soll wöchentlich mindestens 25 Stunden in den Nachmittags- und Abendstunden der offenen Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Alle 14 Tage soll sie an einem Wochenendtag geöffnet sein. Mitarbeiter Die Einrichtung soll mit mindestens einem festangestellten Mitarbeiter (Fachkraft) mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 30 Stunden besetzt werden. Dieser muss über eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung in Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder eine Fachschulausbildung als Erzieher oder als Fachkraft für soziale Arbeit verfügen. Ihm muss die Möglichkeit zur Weiterbildung gegeben werden. Er ist nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer für eine kontinuierliche Jugendarbeit einzusetzen. Vor einem Personalwechsel ist die Zustimmung des Zuwendungsgebers einzuholen. Weitere Mitarbeiter mit besonderen Berufsqualifikationen aus den Bereichen Medien, Sport, Kultur oder Handwerk können zusätzlich zur Unterstützung der Angebote im Rahmen der Pflichtaufgaben entsprechend der Konzeption des Jugendclubs eingesetzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit Personen, u.a. auf der Basis von Honorar, Ehrenamt, Praktikum, Freiwilligem Sozialem Jahr, Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahme einzusetzen. Die Mitarbeiter müssen persönlich geeignet sein (siehe Punkt 1.5.). Raumangebot Das Raumprogramm sollte 80 m 2 für die offene Jugendarbeit nicht unterschreiten. Sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein. Inhaltliche Angebote Neben dem offenen Bereich sollen aus den Standard- und Wahlangeboten mindestens eines vorgehalten werden. Standardangebote: bedarfsorientierte Projektarbeit Zielgruppenarbeit gemeinwesenorientierte Arbeit Wahlangebote: öffentliche Veranstaltungen Bildungsangebote nach 11 SGB VIII erlebnisorientierte Freizeitmaßnahmen niederschwellige Beratungsangebote Ferienaktivitäten generationsübergreifende Angebote internationale Arbeit geschlechtsspezifische Arbeit Integrationsarbeit Zusammenarbeit mit Schulen 12

103 Medienarbeit Zuwendungshöhe Betriebs-, Sach- und Honorarkosten Personalkosten bis zu 65 v.h. bis zu 6.000,00 Euro / Jahr bis zu 1.162,50 Euro / Monat je vollbeschäftigter festangestellter Fachkraft (30 Wochenstunden) Bei mehreren Fachkräften mit Teilzeitbeschäftigung darf dieser festgelegte Satz nicht überschritten werden. Das Besserstellungsverbot gegenüber der öffentlichen Verwaltung der Jugendhilfe ist einzuhalten. 10. Weitere Angebote der offenen Jugendarbeit Zur Sicherung einer kontinuierlichen Arbeit insbesondere im ländlichen Raum werden der Bestand und die Schaffung weiterer Arbeitsformen in der offenen Jugendarbeit gefördert. Das regelmäßig offene Angebot soll unter Anleitung der Mitarbeiter erfolgen. Diese Mitarbeiter müssen persönlich geeignet sein (siehe Punkt 1.5.). Diese können sein: Einrichtungen zur Integration unterschiedlicher gesellschaftlicher und ethnischer Gruppen Stätten der offenen Kinder- und Jugendkulturarbeit Zuwendungshöhe Betriebs-, Sach- und Honorarkosten bis zu 3.500,00 Euro / Jahr Nicht anerkannte Kosten: Kosten für Unterkunft, Lebens- und Genussmittel sowie Kosten, die der Strukturerhaltung des Trägers dienen 11. Sonstige Stätten der offenen Jugendarbeit Sonstige Stätten der offenen Jugendarbeit sind Einrichtungen der Kommunen, Kirchen, Jugendverbände und -vereine, die Freizeitangebote für junge Menschen anbieten. Das regelmäßig offene Angebot soll unter Anleitung der Mitarbeiter erfolgen. Diese Mitarbeiter müssen persönlich geeignet sein (siehe Punkt 1.5.). Zuwendungshöhe Kosten für Gegenstände und Materialien (z.b. Bastelmaterial, Bücher, Bälle, Spiele, Sportgegenstände) für offene Angebote bis zu 200,00 Euro / Jahr 13

104 12. Mobile Angebote der offenen Jugendarbeit Gefördert werden Maßnahmen der aufsuchenden Jugendarbeit vorrangig im ländlichen Raum mit verschiedenen Angeboten, wie z.b. Sport, Kreativangeboten, Bildung oder Medienarbeit durch qualifizierte und geeignete Mitarbeiter. Mitarbeiter Die Mitarbeiter müssen über eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung in Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder eine Fachschulausbildung als Erzieher oder als Fachkraft für soziale Arbeit verfügen. Ihnen muss die Möglichkeit zur Weiterbildung gegeben werden. Sie sind nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer für eine kontinuierliche Jugendarbeit einzusetzen. Vor einem Personalwechsel ist die Zustimmung des Zuwendungsgebers einzuholen. Die Mitarbeiter müssen persönlich geeignet sein (siehe Punkt 1.5.). Zuwendungshöhe Betriebs-, Sach- und Honorarkosten bis zu 90 v.h. bis zu 9.000,00 Euro / Jahr Nicht anerkannte Kosten: Kosten für Unterkunft, Lebens- und Genussmittel sowie Kosten, die der Strukturerhaltung des Trägers dienen Über die Förderung von Personalkosten entscheidet nach Antragstellung ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Das Besserstellungsverbot gegenüber der öffentlichen Verwaltung der Jugendhilfe ist einzuhalten. 13. Jugendsozialarbeit Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt oder ihre soziale Integration fördern. Dieses soll durch qualifizierte und geeignete Mitarbeiter erfolgen. Gefördert werden Maßnahmen und Angebote in den Bereichen: Streetwork mobile sozialpädagogische Angebote im Kreisgebiet schulische, berufliche und soziale Integration Gleichstellung von Mädchen und Jungen Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund Mitarbeiter Die Mitarbeiter müssen über eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung in Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder eine Fachschulausbildung als Erzieher oder als Fachkraft für soziale Arbeit verfügen. Ihnen muss die Möglichkeit zur Weiterbildung gegeben werden. Sie sind nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer für eine kontinuierliche Jugendarbeit einzusetzen. Vor einem Personalwechsel ist die Zustimmung des Zuwendungsgebers einzuholen. 14

105 Die Mitarbeiter müssen persönlich geeignet sein (siehe Punkt 1.5.). Zuwendungshöhe Betriebs-, Sach- und Honorarkosten bis zu 90 v.h. bis zu 9.000,00 Euro / Jahr Über die Förderung von Personalkosten entscheidet nach Antragstellung ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Das Besserstellungsverbot gegenüber der öffentlichen Verwaltung der Jugendhilfe ist einzuhalten. 14. Kreis-Kinder- und Jugendring Stendal Der Kreis-Kinder- und Jugendring Stendal e.v. (KKJR) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendverbänden, Vereinen und freien Trägern der Jugendhilfe des Landkreises Stendal. Trotz der unterschiedlichen Ziele, Wertorientierungen und Arbeitsformen der einzelnen Mitglieder nimmt er die demokratisch legitimierte Interessenvertretung von jungen Menschen wahr. Durch den KKJR sind ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendarbeit Tätige fachlich zu begleiten und fortzubilden. Bei Wahrung von Qualität und Kontinuität sollen die Fortbildungsangebote an sich wandelnde gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Zuwendungshöhe Betriebs-, Sach- und Honorarkosten bis zu 2 / 3 der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu 3.000,00 Euro / Jahr Nicht anerkannte Kosten: Kosten für Unterkunft sowie Lebens- und Genussmittel Sprachregelung Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom in Kraft. Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jg. 18 Nr. 8 vom Die Richtlinie vom veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jg. 14 Nr. 3 vom , die 1. Änderung (Punkt IX.1.2) der Förderrichtlinie, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jg. 14 Nr. 9 vom und die 2. Änderung (Punkte I 6 und VI 2) der Förderrichtlinie, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jg. 15 Nr. 21 vom treten am außer Kraft. Jörg Hellmuth Landrat 15

106 7.2. Angebote der Jugendarbeit und Schulen mit Nachmittagsangebot Schulen mit Nachmittagsangebot Typ Schule Str. PLZ Ort Sekundarschule Sekundarschule "Diesterweg" Stendal Arneburger Straße 1 a Stendal Sekundarschule Sekundarschule "Geschwister Scholl" Friedrich-Ebert-Straße Goldbeck Förderschule Förderschule (L) "Pestalozzi" Stendal Max-Planck-Straße Stendal Sekundarschule Sekundarschule "Komarow" Stendal Stadtseeallee Stendal Grundschule Grundschule "Juri Gagarin" Stadtseeallee Stendal, Grundschule Grundschule "Am Stadtsee" K.-Hagenbeck-Str Stendal, Sekundarschule Sekundarschule "Am Weinberg" Havelberg Pestalozzistraße Havelberg Sekundarschule Sekundarschule "Hinrich Brunsberg" Augustastraße Tangermünde Grundschule Grundschule Sandau Kirchberg Sandau Grundschule Grundschule Schönhausen Am Mühlenberg Schönhausen Berufsbildende Schule Berufsbildende Schulen I Schillerstraße 6, Haus Stendal Berufsbildende Schule Berufsbildende Schulen II Schillerstraße 4, Haus Stendal Sekundarschule Sekundarschule Osterburg Ballerstedter Straße Osterburg Förderschule Förderschule (L) "Anne Frank" Osterburg Düsedauer Straße Osterburg Jugendclubs mit Zuwendung Typ Name Str. PLZ Ort JFZ Jugendfreizeitzentrum "Mitte" Altes Dorf Stendal JFZ MAD-Club Wahrburger Straße Stendal Jugendclub Jugendclub "Eckstein" Heinrich-Zille-Str Stendal JFZ Shalomhaus Tangermünde Grete-Minde-Str Tangermünde JFZ Schüler- und Freizeitzentrum Werner-Seelenbinder-Ring 2a Tangerhütte JFZ IB - Jugendzentrum Osterburg Stendaler Straße Osterburg Jugendclub IB - Jugendclub Seehausen Lindenstraße Seehausen Jugendclub Kinder- u. Jugendfreizeitzentrum in Bismark Platz der Jugend Bismark JFZ Jugendzentrum "Elb-Havel-Winkel" e.v. Uferstraße Havelberg Jugendclub Jugendclub Klietz Birkheide Klietz Jugendclub Jugendclub Schollene Bergstraße Schollene Jugendclub Jugendclub Kamern Dorfstraße 12 A Kamern Jugendclub Jugendclub Wulkau Am Deich Kamern Jugendclub Soziokulturelles Zentrum in Stendal Heinrich-Zille-Str Stendal Jugendclubs ohne Zuwendung Typ Name Str. PLZ Ort Jugendclub Teestube "Maranta" Heinrich-Zille-Str Stendal Begegnungsstätte Bildungs- und Begegnungsstätte "Amicus" Stadtseeallee Stendal Jugendclub Jugendclub "Zenit" Johannes-Kepler-Straße Stendal 16

107 Jugendräume ohne Zuwendung Typ Name Str. PLZ Ort Jugendraum Jugendraum Schönhausen Am Mühlenberg Schönhausen (Elbe) Jugendraum Jugendraum Wust Breite Str Wust-Fischbeck Jugendraum Jugendraum Fischbeck Kabelitzer Str Wust-Fischbeck Jugendraum Jugendraum Hohengöhren Sandstr Schönhausen (Elbe) Jugendraum Jugendraum Neuermark-Lübars Dorfstraße Klietz Jugendraum Jugendraum Scharlibbe Hauptstraße Klietz Jugendraum Jugendraum Buch Bucher Querstr Tangermünde Jugendraum Jugendclub Nitzow Dorfstraße 12b Havelberg Jugendraum Jugendraum Bretsch Ahornweg Bretsch Jugendraum Jugendraum Bittkau Ernst-Thälmann-Str Tangerhütte Jugendraum Jugendraum Rossau Rossauer Dorfstr Osterburg Jugendraum Jugendclub Warnau Alte Lindenstraße Havelberg Projekte mit Förderung Name Str. PLZ Ort "Die Kunstplatte" Die Kunstplatte e.v. A.-Menzel-Str Stendal Mobile Jugendkulturarbeit im ländlichen Raum A.-Menzel-Str Stendal Kreis-Kinder- und Jugendring Altes Dorf Stendal Anti-Aggressions-Training des VSB Altes Dorf Stendal Beratungsstelle Miß-Mut Bruchstr Stendal Kreisverkehrsmobil Friedrich-Ebert-Str Stendal Schulsozialarbeit an der BBS II Schillerstr Stendal Projekte ohne Förderung Name Str. PLZ Ort Projekt "Kreativwerkstatt Kunterbund" Kegelhalle Kläden Christliches Jugendprojekt Arche Stendal A.- Menzel- Str Stendal Streetwork in der Stadt Tangermünde Grete- Minde- Str Tangermünde Mobile Jugendarbeit mit Zuwendung Typ Name Str. PLZ Ort A.-Menzel-Str. Streetwork Streetworker der Stadt Stendal Stendal Mobile Jugendarbeit Mobile Jugendarbeit des CJD Brunnenweg Tangermünde Streetwork Ländliches Streetwork "Sport statt Straße" Altes Dorf Stendal Mobile Jugendarbeit Mobile Jugendarbeit Projekt: Mobile Jugendarbeit Mobile Jugendarbeit im Diakoniwerk Osterburg e.v. Schulstr Hindenburg Mobile Jugendarbeit des Fördervereins Jugendzentrum "Elb-Havel-Winkel" Uferstraße Havelberg Mobile Jugendkulturarbeit im ländlichen Raum A.-Menzel-Str Stendal 17

108 7.3. Vereine Musikschulen Typ Name Straße PLZ Ort kommunal Kreismusikschule Stendal "Ferdinand Vogel" Pestalozzistraße Havelberg kommunal privat Kreismusikschule Stendal - Außenstelle Osterburg Bahnhofstraße Osterburg Musikschule Fröhlich, Andreas u. Birgit Neubert Bahnstraße 2A Seehausen kommunal Hansestadt Stendal - Musik- und Kunstschule Poststr. 4/ Stendal privat Petra Slotta Musikschule Fröhlich Nachtweide Stendal privat Musikschule Tino Hoffmann Südwall Stendal privat Musikerfabrik Frank Wedel - Yamaha Musikschule Schadewachten Stendal privat Musikschule Tangermünde Karl-Liebknecht-Straße Tangermünde privat Beate Kurras Musikschule Breitscheidstraße Tangermünde Sportvereine Typ Name Straße PLZ Ort Sport Reit- und Fahrverein Beuster e.v. Hauptstraße Aland Sport Sportverein Aulosen e.v. Ernst-Thälmann-Str Aland Sport Angelverein Pollitz und Umgebung e.v. Lindenstr Pollitz Sport Reit- und Sportverein Bretsch e.v. Drüsedau Bretsch Sport TuS Lückstedt 76 e.v. Dorfstraße Lückstedt Sport SV Rot-Weiß 1868 Arneburg e.v. Stendaler Straße 84A Arneburg Sport Laufgruppe Haeder Stendal e.v. Birnenweg Arneburg Sport Arneburger Leichtathletikverein e.v. Breite Str Arneburg Sport ZS Turbine e.v. Goldbecker Str Arneburg Sport 1. Arneburger Sportbootverein e.v. Sandauer Str Arneburg Sport SV "Fidelia" Beelitz e.v. Dorfstr Beelitz Sport Preußische Kavallerie Regimenter Arensberg e.v. Dorfstr Arensberg Sport Kulturelle Sportgemeinschaft Berkau e.v. Am Poritzer Weg Berkau Sport TuS "Schwarz-Weiß" Bismark e.v. Stendaler Straße 17A Bismark Sport Klädener Sportverein e.v. Deetzerwarther Weg Bismark Sport SV Preußen Dobberkau e.v. Ober Str Bismark Sport Reit- u. Fahrsportverein Bismark e.v. Breite Str Bismark Sport Sportgemeinschaft "Grün-Weiß" Büste e.v. Meßdorfer Str Bismark Sport Frauenturnverein Badingen e.v. Ernst-Thälmann-Str Bismark Sport Schernikauer SV e.v. Hauptstr Bismark Sport Altmark-Linedancer e.v Am Eichengrund Bismark Sport Sportverein Grassau e.v. Dorfstr Bismark Sport Reit- u. Fahrverein Vinzelberg e.v. Dorfstr Bismark Sport Reit- und Fahrverein Kremkau und Umgebung e.v. Dorfstraße Kremkau Sport SV Eintracht Späningen e.v. Schönebecker Str Messdorf Sport SV "Edelweiß" Meßdorf e.v. Neue Straße Meßdorf Sport Schinner SV "Eintracht" e.v. Kirschallee Schinne Sport Leichtathletikverein Schinne 2013 e.v. Bergstr Schinne Sport Reit- u. Fahrverein Schinne e.v. Hauptstr Schinne Sport SV Schorstedt e.v. Dorfstr Schorstedt Sport Bertkower SC e.v. Altbertkower Weg Bertkow Sport SV Eichstedt Altmark e.v. Bahnhofstr Eichstedt 18

109 Sport SGi Eichstedt e.v. Bahnhofstr Eichstedt Sport SV Blau-Gelb 21 Goldbeck e.v. An der Uchte Goldbeck Sport 1. Stendaler Kraftsportverein e.v. Sanner Dorfstr Hassel Sport Hasseler SV 2000 e.v. Sanner Dorfstr Hassel Sport Pferdesport- und Touristikverein Rudolphital e.v. Rudolphital Hassel Sport FC Hassel e.v. Am Weidenplan Hassel Sport Tischtennisfreunde Stendal e.v. Birkenstr Hassel Sport SV Sanne 93 e.v. Sanner Dorfstr Hassel Sport SV 90 Havelberg e.v. Amtstorstraße 2a Havelberg Sport Fußballsportverein Havelberg 1911 e.v. Fischerstraße Havelberg Sport Havelberger Wassersportverein e.v. Spülinsel Havelberg Sport SSV "Havelwinkel Warnau 2000" e.v. Neue Str. 11a Havelberg Sport Ruderriege Havelberg von 1909 e.v. Spülinsel Havelberg Sport Havelberger Tanzgruppe "Arabeske" e.v. Uferstr Havelberg Sport Reit- u. Fahrverein Havelberg e.v. Wöplitz Nr Havelberg Sport SG "Freizeit" Havelberg e.v. Am Sportplatz Havelberg Sport Radsportclub 1891 Orkan Havelberg e.v. Havelstr Havelberg Sport PSV "1881" Hohenberg-Krusemark e.v. Friedensstraße Hohenberg- Krusemark Sport TSV Hindenburg e.v. Altenau 6 Hohenberg Krusemark Sport SV Altmark Iden e.v. Neue Schulstr Iden Sport SV Empor Kamern 68 e.v. Hohenkamern Kamern Sport SV Germania Klietz e.v. Seestraße Klietz Sport SV Preußen 1960 Klietz e.v. Sandauer Str Klietz Sport Armeesportverein Klietz e.v. Seestraße Klietz Sport Reit-u.Fahrverein Flessau e.v. Storbeck Nr Flessau Sport Tauchsportclub Osterburg e.v. Am Bahnhof Flessau Sport Kreveser Sportverein e.v. Hauptstr Krevese Sport SV "Eintracht" Osterburg e.v. Karl-Marx-Straße Osterburg Sport Reit-, Fahr- und Tourismusverein Krumke e.v. Bahnhofsallee 3a Osterburg Sport Osterburger Fußballclub e.v. Arendseer Str Osterburg Sport HSG Osterburg e.v. Ackerstr Osterburg Sport TV Osterburg 1905 e.v. Werbener Straße Osterburg Sport WSG I Osterburg e.v. Brüderstraße Osterburg Sport SV Blau-Weiß Gladigau seit 1928 e.v. Boocker Str Osterburg Sport Osterburger Schwimmverein 1922 e.v. Alter Krumker Weg Osterburg Sport Triathlonfüchse Osterburg e.v. Arendseer Str Osterburg Sport Kegelsportclub Osterburg e.v. Mühlenstr Osterburg Sport Kampfsport-Club Osterburg e.v. Stendaler Chaussee Osterburg Sport Frauen-"Bewegung" Erxleben e.v. Möllendorfer Str Osterburg Sport SV "Sparta" Erxleben e.v. Möckern Osterburg Sport KYOHAN-Karateverein Osterburg e.v. Breite Str Osterburg Sport Rossauer Sportverein e.v. Dorfstraße Rossau Sport SV "Eintracht 1919" Walsleben e.v. Neue Welt Walsleben Klein Sport SV "Heide" Klein Schwechten e.v. Rotdornweg Schwechten Sport Sportverein Rochau e.v. An der Ruthen Rochau Sport Reit- und Fahrverein. Kl. Schwechten u. U. e.v. Dorfstraße Rochau Sport SV "Power Frauen" e.v. Rotdornweg Rochau Sport Turn- und Sportverein Sandau e.v. Am Sandberg Sandau Sport SV Blau-Weiß Schollene e.v. Schulstraße Schollene Sport MSC Schollene e.v. Friedensstraße Schollene Sport SV Preussen 27 Schönhausen e.v. Fontanestr Schönhausen 19

110 Sport SV Hohengöhren e.v. Dammstraße Schönhausen Sport RV "Fürst Bismark" Schönhausen e.v. Mittelstr Schönhausen Sport SG "THG 1990" Geestgottberg e.v. Hohe Geest Geestgottberg Sport Schönberger SV e.v. Am Sportplatz Schönberg Sport SG Seehausen e.v. Vor dem Mühlentor 9 b Seehausen Sport Kickers Seehausen e.v. Goethestraße Seehausen Sport Post SV Stendal e.v. Chausseestr Gohre Sport FC Insel e.v. Gatenstr Insel Sport Möringer SV e.v. Ziegeleiweg Möringen Sport Behinderten- Rehabilitations- und Seniorensportverein Stendal e.v. Bruchstr Stendal Sport Stendaler LV 92 e.v. Haferbreiter Weg Stendal Sport 1. FC Lok Stendal e.v. Arneburger Str Stendal Sport TV "Popcorn" Stendal e.v. Anemonenweg Stendal Sport Tanzzentrum Stendal e.v. Fabrikstr Stendal Sport ESV Lok Stendal e.v. Südwall Stendal Sport SG Einheit Stendal e.v. Pappelweg Stendal Sport ASV "Weiß-Blau" 01 Stendal e.v. Preußenstr Stendal Sport TuS "Siegfried" 09 Wahrburg e.v. Döbbeliner Straße Stendal Sport SV Wasserfreunde Stendal 1923 e.v. Schillerstraße Stendal Sport SV "Medizin" Uchtspringe e.v. Wilhelmshoferstr Stendal Sport Tennis-Club Stendal 1912 e.v. Arnimer Damm Stendal Sport 1. Jiu-Jitsu-Verein Sachsen-Anhalt Stendal 1993 e.v. Lemgoer Str Stendal Sport HV Lok Stendal e.v Krähenwinkel Stendal Sport Ringersportverein Stendal 07 Weidengang Stendal Sport SG Post Stendal 2012 e.v. Ziegelhof Stendal Sport Stendaler Volleyballverein 1990 e.v. Narzissenweg Stendal Sport SV Krüden/Groß Garz Alte Siedlung Stendal Sport TTC Lok Altmark Stendal e.v. Lüderitzer Str Stendal Sport SV Viktoria Uenglingen e.v. Lange Str Stendal Sport SG Aufbau Stendal e.v. Bismarkstr Stendal Sport SV Jarchau 99 e.v. Bauernstr Stendal Sport Stendaler KC e.v. Parkallee Stendal Sport Kampfsportschule Ten-Shin e.v. Schillerstr Stendal Sport SV Grün-Weiß Staffelde e.v. Hauptstr Stendal Sport Stendaler Pferdesportverein e.v. Haferbreite Stendal Sport SG Empor Stendal e.v. Osterbruger Str. 212a Stendal Sport SV "Eintracht" Wittenmoor e.v. Hauptstr Stendal Sport BBC Stendal e.v. Rathenower Str Stendal Sport Badminton Verein Stendal 97 e.v. Haferbreiter Weg Stendal Sport Dartverein Fabrik e.v. Dahlöener Str Stendal Sport Stendaler Judoverein e.v. Westwall Stendal Sport SV Medizin Gymn. Studio für GG e.v. Hans-Schomburgk-Str Stendal Sport Volleyballverein Querschläger e.v Stadtseeallee Stendal Sport Ballspielclub Stendal e.v. Osterburger Straße 43A Stendal Sport TV "Day Fit" Stendal e.v Hauptstr Stendal Sport Karate-Dojo tokon Stendal e.v. Zur Weide Stendal Sport Motorsport Club Altmark e.v. Rieckestr Stendal Sport TC Nekton Alpha Stendal e.v. (Tauchsportverein) Bergstr. 35d Stendal Sport TSG Rot-Weiß 90 Stendal e.v. Auf dem Berg Stendal Sport Kimura Shukokai Karate Stendal e.v. Friesenstr Stendal Sport Handwerker-Sport-Verein Stendal e.v. Parkstr Stendal Sport IRISH DANCE Stendal-Gardelegen e.v. Carl-Hagenbeck-Str Stendal Sport Sportgemeinschaft Vinzelberg e.v. Volgfelder Dorfstr Stendal Sport Stendaler Schachklub e.v. Hohe Bude Stendal 20

111 Sport RFV Badingen e.v. Hook Stendal Sport RFV "Uchtetal" Nahrstedt e.v. Am Rittergut Stendal Sport SV Altmärker Fleischer e.v. Lerchenweg 53b Stendal Sport Skydive-Stendal e.v. Osterburger Str Stendal Sport PBC Stendal e.v. Arneburger Str. 27d Stendal Sport Landsportverein Groß-Schwechten e.v. Am Storchennest Stendal Sport Heerener SV 1949 e.v. Sälinger Str Stendal Sport Betriebssportgemeinschaft Volksbank Stendal e.v. Birkenhagen Stendal Sport Reha- und Vitalverein Altmark e.v. Gardelegener Str. 55d Stendal Sportjugend Stendal e.v. Osterburger Str Stendal Sport MC Billberge e.v. Elversdorf Demker Sport Sportclub Demker 95 e.v. Damaschke Weg Demker Sport Sportverein Grieben 47 e.v. Bittkauer Weg 4A Grieben Sport SV Germania Tangerhütte e.v. Neustädter Ring Tangerhütte Sport SV "Eintracht 1876" Lüderitz e.v. Hüselitzer Dorfstr Tangerhütte Sport Birkholzer SG e.v. Birkholzer Gartenstr Tangerhütte Sportgemeinschaft "Freundschaft" Sport Schernebeck e.v. Dorfstr Tangerhütte Sport Turn- u. Sportverein 05 Uchtdorf e.v. Burgstaller Str Tangerhütte Sport Reit- u. Fahrverein "von Blücher" Tangerhütte e.v. Breite Str Tangerhütte Sport Interesseng. Freiz. m. Pferden u. Pferdeschutz e.v. Cobbeler Mühlenstr Tangerhütte Sport Reit-und Sportverein Ringfurth e.v. Cobbeler Str Tangerhütte Sport SV "Eintracht" Tangerhütte e.v. Werner-Seelenbinder-Ring Tangerhütte Sport VfB "Elbe" Uetz e.v. Sonnemannstr Uetz Sport Sportclub Weißewarte 98 e.v. Chausseestr Weißewarte Sport RFV "Roland" Buch e.v. Kornstraße Buch Sport SV "Roland" Buch e.v. Chausseestr Buch Sport Heerener Aktiv Frauen 97 e.v. Dahlener Weg Heeren Sport Tangermünder LV e.v. Schwarzer Weg Tangermünde Sport Turn- und Sportverein von 1990 Tangermünde e.v. Ernst-Drong-Str Tangermünde Sport FSV " Saxonia" Tangermünde e.v. Schwarzer Weg Tangermünde Sport Tangermünder Wassersportverein e.v. Am Hafen Tangermünde Sport CJD Billberge RSV "Ferdinand von Schill" e.v. Brunnenstr Tangermünde Sport Tangermünder Ruderclub von 1906 e.v. Stendaler Str. 55B Tangermünde Sport Karate Club ZEN Tangermünde e.v. Käthe-Kollwitz-Ring Tangermünde Sport Tangermünder Elbdeichmarathon e.v. Kirschallee Tangermünde Sport Tennisverein Tangermünde 93 e.v. Lange Fischerstr Tangermünde Sport Lauftreff Tangermünde e.v. Heerener Str. 29c Tangermünde Sport Aqua Fun Rehabilitation und Prävention e.v. Kirchstr. 31/ Tangermünde Fit und Aktiv - Verein für Gesundh. Sport - und Rehasport e.v. Theodor-Fontane-Str Tangermünde Sport SV Rot-Weiß Werben e.v. Dorfstr Werben Sport SG "Traktor" Wust e.v. Hauptstraße Wust- Fischbeck Sport Kegel- u. Sportverein Fischbeck Elbe e.v. Darre1 Wust Fischbeck Sport Sportverein Groß Garz e.v. Molkereistr Groß Garz Sport Sport-Akademie Altmark e.v. Dorfstraße Werben 21

112 (Bogen-) Schützenvereine Name Straße PLZ Ort Schützengilde Arneburg e.v. Stendaler Str Arneburg Schützengilde Bismark seit 1860 e.v. Wartenberger Chaussee Bismark Schützenverein Goldbeck e.v. Bertkower Str Goldbeck Havelberger Schützengilde 1849 e.v. Havelberger Str Havelberg SV Nitzow 1870 e.v. Birkenweg Havelberg Schützenverein Klietz von 1991 e.v. Fischerstr Havelberg Schützenverein Gladigau 1992 e.v. Schulstr. 9a Gladigau Schützengilde zu Osterburg von 1707 e.v. August-Bebel-Straße Osterburg Schützengilde Preußen Hohengöhren 2007 e.v. Hirtenbergstr Hohengöhren Schützengilde Schönhausen 1901 e.v. Bergstr Schönhausen Schützengilde Seehausen/Altmark 1824 e.v. Am Krähenholz Seehausen Schützenverein Möringen/Altmark e.v. Dorfstr Klein Möringen Landwehrschützen USB Altmark e.v. Dorfstr Staats Stendaler Schützenverein Diana e.v. Cordatusplatz Stendal Priviligierte Schützengilde zu Stendal von 1483 e.v. Bismarkstr Stendal Bogenclub Bellingen e.v. Breite Str Stendal Schießclub Tell 26 Stendal e.v. Scharnhorststr Stendal Schützenverein Hubertus Stendal e.v. Heinrich Heine Str Stendal Bürgerschützenverein Stendal e.v. Sachsenstr Stendal SV Fortuna Stendal e.v. Bergstr. 21b Stendal Bürgerschützenverein Tangerhütte e.v. Rosenweg Tangerhütte Schützengilde Tangermünde von 1702 e.v. Blumenthalstr Tangermünde Schützengilde zu Werben 1750 e.v. An der Mühle Werben Schützenverein Kabelitz von 1926 e.v. Dorfstr Wust-Fischbeck 22

113 Sonstige Vereine Typ Name Straße PLZ Ort Sonstiges Marine-Verein Havelberg u. Umgebung e.v. Alte Dorfstr Havelberg Gesundheit Präventiv- und Herzgruppe Osterburg e.v. Gartenstraße Osterburg Flugverein AERO-Club Stendal e.v. Osterburger Straße Stendal Schachverein SF Turm 2000 Wahrburg e.v. Am Glockenberg Stendal Karneval Wahrburger Carneval Club e.v. Frommhagenstr Stendal Schachverein SV Energie Stendal e.v. Dorfstraße Stendal Flugverein MFC "Albatros" Stendal/Tangerhütte e.v. Dahlienweg Tangerhütte DLRG S-A DLRG OG Tangermünde e.v. Mozartstr Tangermünde Sonstiges Interessenvereinigung Jugendweihe e.v. Karlstr Stendal Zentrum für Ökologie, Natur- und Umweltschutz Tangermünde, OT Natur (ZÖNU) e.v. Bucher Querstr Buch Natur NABU Kreisverband Stendal e.v. Bucher Querstr Tangermünde, OT Buch Natur Bildungsverein für Natur, Umwelt und Kultur VITOS e.v. Am Elbdeich Aland, OT Wahrenberg Jugendrotkreuz im DRK KV Östliche Altmark Ehrenamt e.v. Moltkestr Stendal Ehrenamt Johanniterjugend RV Altmark Nordwall 14, Rettungswache Stendal Stendal Sonstiges DPWV Regionalstelle Altmark e.v. Osterburger Str Stendal Sonstiges Kreisverkehrswacht Stendal e.v. Fr.-Ebert-Str Stendal Ehrenamt Verein f. Straffälligenbetreuung u. Bewährungshilfe Stendal e.v. Mönchskirchhof 2a Stendal Sonstiges Diakoniewerk Osterburg e.v. in Hindenburg Schulstraße Hindenbur Ehrenamt Kreisjugendfeuerwehr im KV Stendal e.v. Karl-Friccius-Str Stendal Sonstiges ShalomHaus Tangermünde e.v. Grete Minde-Str Tangermünde Sonstiges CJD Billberge OT Billberge Tangermünde Sonstiges EC Kinder- und Jugendarbeit in der Altmark im ECSA e.v. Mittelstraße Groß-Schwarzlosen Sonstiges EFG Stendal Dorfstraße Giesenslage Sonstiges JFZ des IB e.v. Osterburg/Seehausen Osterburger Str Osterburg Sonstiges Jugendarbeit im evangelischen Kirchenkreis Stendal Gartenstraße Kläden Sonstiges Förderverein Jugendzentrum "Elb-Havel- Winkel" e.v. Uferstraße Havelberg Sonstiges Maranata e.v. Heinrich-Zille-Str Stendal Sonstiges Förderverein Modellsportzentrum Havelberg e.v. Wilsnacker Str Havelberg Sonstiges KTSC "Treuer Husar" Heeren e.v. OT Heeren Stendal Sonstiges Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Bismark e.v. Straße der Einheit Bismark Sonstiges Stamm Brizanen Havelberg im BDP e.v. Friedenssiedlung Klietz Sonstiges Lebendige Steine - CKJS e.v. Heinrich-Zille-Str Stendal Sonstiges Kinderstärken e.v. Osterburger Str Stendal 23

114 7.4. Kommerzielle Angebote Sportstätten und Fitnessstudios Name Straße PLZ Ort Freizeitsutdio Möhring Uferstraße Hansestadt Havelberg Luxor Fitness & Wellness GmbH Nordwall Stendal Das Schöne Sportstudio UG (haftungsbeschränkt) Lübecker Straße Stendal Gesundheits- und Fitnessstudio GALAXY Stendal Erich-Weinert-Straße Stendal Nützis Wellnessoase Inh. Simone Nütz Bismarckstr Stendal T und B Tennis und Freizeitcenter Industriestraße 22A Stendal Fitness Gym Seehausen Bahnstrasse 28a Seehausen Höft Dirksen Alte Str Bismark (Altmark) Goses Farm Unter den Linden Klein Schwechten Sportschule Arendseer Straße Hansestadt Osterburg Stadion Arneburger Straße Stendal Sporthallen Schillerstraße Stendal Sporthallen Winckelmannstraße Hansestadt Seehausen Tennis Straße der Jugend Bismark Tennis Am Mühlenberg (Dobberkau) Bismark Tennis Elbstraße Hansestadt Havelberg Tennis Seeweg Kamern Tennis Großer Markt Hansestadt Osterburg Tennis Arnimer Damm Stendal Tennis Osterburger Straße Stendal Tennis Stadion Am Wäldchen Tangermünde Tennis Ortsteil Uetz Tangerhütte Schwimm- u. Freibäder Typ Straße PLZ Ort Schwimm- und Freibäder Schillerstraße Hansestadt Stendal Schwimm- und Freibäder Kirchstraße Tangermünde Schwimm- und Freibäder Arendseer Straße Hansestadt Osterburg Biesebad Osterburg Nordpromenade Hansestadt Osterburg Schwimm- und Freibäder Döllnitzer Straße Bismark Schwimm- und Freibäder Kellerwiehl Tangerhütte Schwimm- und Freibäder Am Deich Kamern Schwimm- und Freibäder Ortsteil Schönfeld Kamern Schwimm- und Freibäder Ortsteil Wischer Hassel Schwimm- und Freibäder Horstweg Tangerhütte Schwimm- und Freibäder Friedensstraße Tangermünde Schwimm- und Freibäder Seehäuser Straße Hansestadt Werben Schwimm- und Freibäder Lindenweg Hansestadt Havelberg Schwimm- und Freibäder Ortsteil Dobberkau Bismark Schwimm- und Freibäder Ortsteil Lüderitz Tangerhütte Schwimm- und Freibäder Im Schillerhain Hansestadt Seehausen 24

115 Kegeln / Bowling Typ Straße PLZ Ort Bowling Arendseer Straße Hansestadt Osterburg Bowling Am Mühlenberg Schollene Bowling Genthiner Straße Klietz Bowling Industriestraße 22 a Hansestadt Stendal Bowling Vor dem Mühlentor Hansestadt Seehausen Kegeln Südwall Hansestadt Stendal Kegeln Stendaler Straße 84A Arneburg Kegeln Ortsteil Aulosen Aland Kegeln Bahnhofstraße Bismark Kegeln Bucher Querstraße Tangermünde Kegeln Am Poritzer Weg Bismark Kegeln Ortsteil Büste Bismark Kegeln Dorfstraße Tangerhütte Kegeln Ortsteil Dobberkau Bismark Kegeln Hauptstraße 2A Wust-Fischbeck Kegeln Eichstedter Straße Goldbeck Kegeln Akazienweg Tangerhütte Kegeln Endstraße Hansestadt Stendal Kegeln Amtstorstraße 2a Hansestadt Havelberg Kegeln Ortsteil Kläden Bismark Kegeln Mühlenstraße Hansestadt Osterburg Kegeln Arendseer Straße Hansestadt Osterburg Kegeln Am Mühlenberg Schollene Kegeln Haferbreiter Weg Hansestadt Stendal Kegeln Langer Weg Hansestadt Stendal Kegeln Birkholzer Chaussee Tangerhütte Kegeln Stendaler Straße Tangerhütte Kegeln Carlbau Tangermünde Kegeln Burgstaller Str Tangerhütte Kegeln Dorfstraße Tangerhütte Kegeln Am Wall Hansestadt Werben Kegeln Achterstraße Rochau Kegeln Unter den Linden Kl. Schwechten Rudern Typ Straße PLZ Ort Rudern Spülinsel Hansestadt Havelberg Rudern Stendaler Straße Tangermünde Motocross Typ Straße PLZ Ort Motocross Ortsteil Schorstedt Bismark Minigolf Typ Straße PLZ Ort Minigolf Dorfstraße 1 a Rochau Minigolf Spülinsel Hansestadt Havelberg 25

116 Skaterbahnen Typ Straße PLZ Ort Skaterbahn Döllnitzer Straße Bismark Skaterbahn Johannes-Kepler-Straße Hansestadt Stendal Skaterbahn H.-Eckholdt-Allee Hansestadt Osterburg Shoppingmals Typ Straße PLZ Ort Shoppingmalls Industriestr. 16 Hansestadt Stendal Shoppingmalls Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 1-5 Hansestadt Stendal Schnellrestaurants Typ Straße PLZ Ort Schnellrestaurants Arneburger Straße 32 Hansestadt Stendal Schnellrestaurants Arneburger Straße Hansestadt Stendal Kinos Typ Straße PLZ Ort Kino Uppstall Stendal Autokino Am Augraben Krüden Diskotheken Typ Straße PLZ Ort Diskotheken Hoher Weg Hansestadt Stendal Diskotheken Kornmarkt Hansestadt Stendal Diskotheken Düsedauer Str Hansestadt Osterburg 7.5. Erziehungsberatungsstellen Einrichtung Str PLZ Ort Erziehungs- und Familienberatungsstelle Stendal Osterburger Str Hansestadt Stendal Erziehungs- und Familienberatungsstelle Stendal, Außenstelle Havelberg Genthiner Str Havelberg Erziehungs- und Familienberatungsstelle Osterburg Bahnhofstr Osterburg 26

117 7.6. Frühe Hilfen Name Straße Postleitzahl Ort pro familia Osterburger Straße Hansestadt Stendal EHV - Erziehungs- und Familienberatung Osterburger Straße Hansestadt Stendal Caritasverband für das Dekanat Stendal Brüderstraße Hansestadt Stendal Landkreis Stendal, Jugendamt Hospitalstraße Hansestadt Stendal Familienzentrum Färberhof ggmbh Huhe Bude Hansestadt Stendal SchreiBabyAmbulanz Bahnhofstraße Hansestadt Stendal Frühförderstelle der Lebenshilfe Osterburg gemeinnützige GmbH Dr. Gustav-Nachtigal-Straße Hansestadt Stendal Heilpädagogische Praxis Bahnhofstraße Hansestadt Stendal Pädagogische Praxis Elfering-Purschke Bahnhofstraße Hansestadt Stendal Evangelische Kirche Petrikirchstraße Hansestadt Stendal 1. Jiu-Jitsu Verein Sachsen-Anhalt Stendal 1993 e.v. Lemgoer Straße Hansestadt Stendal Altmark-Oase Sport- und Freizeitbad Stendal GmbH Schillerstraße Hansestadt Stendal Kita "Märchenland" Juri-Gagarin-Straße Hansestadt Stendal "An der Modderkuhl" der Salus ggmbh Willy-Brandt-Straße Hansestadt Stendal OT Uchtspringe AOK Kundencenter Schadewachten Hansestadt Stendal Gesine Thom Winckelmannstraße Hansestadt Stendal Hebamme - Helga Sültmann Bauernstraße Hansestadt Stendal Hebamme - Stefanie Elsner Altes Dorf Hansestadt Stendal Hebamme - Sandra Chlopik Uenglinger Straße Hansestadt Stendal Hebamme - Ines Nehrkorn Wahrburger Straße Hansestadt Stendal Johanniter - Frauen- und Kinderklinik Bahnhofstraße Hansestadt Stendal KinderStärken e.v. Breite Straße Hansestadt Stendal Hebamme Diana Saupe Kiefernweg 26a Schernikau pro familia Bahnhofstraße Hansestadt Osterburg Landkreis Stendal Stendaler Chaussee Hansestadt Osterburg Frau Korts Poststraße Hansestadt Osterburg LandesSportSchule Osterburg Arendseer Straße Hansestadt Osterburg Hebamme - Andrea Portele Seehäuser Straße Hansestadt Osterburg Hebamme - Ulrike Glatzer Drosselweg Hansestadt Osterburg Erziehungs- und Familienberatung Genthiner Straße Hansestadt Havelberg Kita Regenbogen Franz-Mehring-Viertel Hansestadt Havelberg Hebamme - Ute Knospe Wilsnacker Straße Hansestadt Havelberg Hebamme - Elvira Blaton Dorfstraße Klein Schwechten Landkreis Stendal, Jugendamt Genthiner Straße Hansestadt Havelberg Frühförderstelle der Lebenshilfe Osterburg gemeinnützige GmbH Neue Straße Hansestadt Osterburg OT Flessau Landkreis Stendal, Jugendamt Große Brüderstraße Seehausen Hebamme - Doris Niemann Arendseer Straße Seehausen Hebamme - Sandra Chlopik Wiesenweg Hohenwulsch Landkreis Stendal, Jugendamt Breite Straße Bismark Gudrun Kersten Stendaler Straße Bismark Evangelische Kirche Priester Straße Bismark Kinderwünsche-Kinderträume Kläden e.v. Am Schloss Kläden ShalomHaus Tangermünde - Familienzentrum Grete-Minde-Straße Tangermünde Frau Rost Breite Straße Tangerhütte Aqua Fun - Schwimmbad und Kirchstraße Tangermünde Saunalandschaft Landkreis Stendal, Jugendamt Stendaler Straße Tangerhütte 27

118 7.7. Klärung der fachlichen Anforderungen an Angebote der Jugendarbeit Leitfragen und Vorschläge mit abgegeben Stimmen, Ergebnisse des Workshops vom Was soll Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (1), was Erziehungsberatung (2) aus ihrer Sicht leisten? 2. Was soll erzieherischer Kinder- und Jugendschutz aus ihrer Sicht leisten? 3. Welche Zielgruppen für die offene Kinder- und Jugendarbeit (1) und für die Jugendsozialarbeit (2) gibt es im Landkreis Stendal? 4. Vor welchen Herausforderungen stehen Kinder und Jugendliche im Landkreis Stendal? 5. Was für eine Struktur in der Jugendarbeit braucht der Landkreis Stendal? 6. Welche gesellschaftlichen und individuellen Ziele sollen mit dem Angebot Jugendarbeit im Landkreis gefördert werden? 7. Was macht für Sie Qualität in der Jugendarbeit aus? Was davon sollte und kann realistischer Weise im Landkreis Stendal umgesetzt werden? 8. Welchen Nutzen hat der Landkreis davon, Angebote der Jugendarbeit, des Kinder und Jugendschutzes und der Erziehungsberatung zu fördern? Zu 1.: Was soll Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (1), was Erziehungsberatung (2) aus ihrer Sicht leisten? (1) Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit An den Interessen der Jugendlichen/Kinder orientierte Angebote (6) Gleichberechtigt für alle zugänglich: Manche Projekte sind wohnortbezogen und entsprechend für Kinder und Jugendliche aus anderen Regionen nicht zugänglich (0) o Durchgängige Erreichbarkeit in der Fläche ermöglichen (2) o Angebote für alle Kinder & Jugendliche, egal wo ich wohne und wie mobil ich bin (3) Soziale Kompetenzen entwickeln und stärken (6) o Soll Kinder und Jugendliche auf den Alltag vorbereiten (0) Selbstwert fördern (1) o Positives Lebensgefühl schaffen (3) o Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung: an den Möglichkeiten der Familien ansetzend: Haltung, wie Fachkräfte auf junge Menschen zugehen (Was kann die Person?) Diese Haltung ist erlernbar; der junge Mensch sollte nicht objektiviert subjektiviert werden. Allerdings werden öffentliche Mittel oftmals erst dann gewährt, wenn Defizite aufgezeigt werden. Der derzeitige Trend in der Jugendarbeit geht bereits dahin, die Ressourcen zu stärken und dadurch Defizite auszugleichen. Die entsprechende Umsetzung im LK basiert derzeit auf individuell gesammelten Erfahrungen, es werden keine konkreten Schulungen zu diesem Thema angeboten (0) Zeitgemäße Angebote: Angebote müssen sich weiterentwickeln und den Wünschen und Bedarfe heutiger Kinder und Jugendlicher anpassen bzw. Veränderungen in der Jugendkultur berücksichtigen. (0) Angebote für alle Zielgruppen (0) 28

119 Übergang von Kita Schule bzw. Schule Beruf bzw. Schule Studium begleiten und gestalten (0) Persönliche Benachteiligungen ausgleichen (0) (2) Erziehungsberatung Kompetente Beratung: fachlich kompetent und ressourcenorientiert: Die Kinder werden in ihren Stärken gestärkt. Zusätzlich auch Wissen um vorhandene Beratungsmöglichkeiten (1) o Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung: an den Möglichkeiten der Familien ansetzend: Haltung, wie Fachkräfte auf junge Menschen zugehen (Was kann die Person?) Diese Haltung ist erlernbar; der junge Mensch sollte nicht objektiviert subjektiviert werden. Allerdings werden öffentliche Mittel oftmals erst dann gewährt, wenn Defizite aufgezeigt werden. Der derzeitige Trend in der Jugendarbeit geht bereits dahin, die Ressourcen zu stärken und dadurch Defizite auszugleichen. Die entsprechende Umsetzung im LK basiert derzeit auf individuell gesammelten Erfahrungen, es werden keine konkreten Schulungen zu diesem Thema angeboten (0) Informationen und Anleitungen Konfliktbewältigung (0) Durchgängige Erreichbarkeit in der Fläche ermöglichen (2) Systemische Beratung (1) Unterstützung der Eltern: Beratung der Eltern zu gesetzlichen Anforderungen (0) o Junge Eltern unterstützen: Bspw. aufsuchende Hilfe für werdende Eltern. Aktuell erhalten junge Eltern Hinweise auf Beratungsangebote per Post. (0) Soziale Kompetenzen entwickeln und stärken (6) Zu 2.: Was soll erzieherischer Kinder- und Jugendschutz aus ihrer Sicht leisten? Aufklären und sensibilisieren (0) o Kompetenzen entwickeln (4) o Erreichen, dass Kinder und Jugendliche über gefährdende Themen nachdenken, mit Gefährdungen umgehen können (8) o Massive Drogenprävention: Alle Jugendlichen sollten über einen längeren Zeitraum aufgeklärt werden. Aktuell scheint die Drogenprävention nicht alle Jugendlichen zu erreichen und ist entsprechend nicht für alle Teilnehmenden ausreichend (Derzeit sucht das Gesundheitsamt Schulen auf und bietet dort Präventionsprogramme an, mehrere Träger bieten ebenfalls kleine Programme an.) (0) o Auseinandersetzung mit Andersdenkenden (0) o Radikalisierung verhindern (0) o Umgang mit neuen Medien (Möglichkeiten und Gefahren) (2) Wissen, wo man Hilfe bekommen kann, wenn sie gebraucht wird (3) Friedliche Konfliktbewältigung (2) Zustimmung der Kinder und Jugendlichen für die Notwendigkeit von Maßnahmen Verstehbarkeit, Handhabbarkeit seitens der Zielgruppe, Möglichkeit der Mitgestaltung: Kindern und Jugendlichen den Nutzen von Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (3) Abkehr von Paternalismus: flexibler werden, mehr die Einsicht der Kinder für ihren eigenen Schutz (bspw. Alkoholkonsum) fördern (0) 29

120 Zu 3.: Zielgruppen für die offene Kinder- und Jugendarbeit (1) und für die Jugendsozialarbeit (2) (1) offene Kinder- und Jugendarbeit 7-12 / / (2) Alle Kinder und Jugendlichen (6-27 J.) (5) o Kinder und Jugendliche auf dem Land alle Altersgruppen o Struktur vom großen Flächen-LK muss Berücksichtigung finden (ländl. Bereich) (2) Migranten (2) Alle Altersklassen von 7-27 Jahre, jedoch altersspezifische Angebote (7-10, 11-13, 14-17, 18-27) Junge isolierte (alleinerziehende) Mütter Fangruppen von Fußballvereinen, die in manchen Gemeinden wortwörtlich zuschlagen Bildungsferne Jugendliche Potentielle Fachkräfte Berufsausbildung für soziale Berufe o Azubis der erziehenden Berufe Netzwerkpartner_innen Frühe Hilfen im Kinderschutz: Kinder- und Jugendarbeit soll Eingang finden in Ausbildung von Ganze Familien (Keine Erreichbarkeit der Kinder ohne Erwachsene/Eltern) (2) Jugendsozialarbeit (1) Kinder und Jugendliche mit multiplen Problemen im Elternhaus / Schule / Umfeld (4) Stadtsee III: Stadtteil mit multiplen Problemlagen, dieser liegt mit Abstand vor den weiteren soziale Problembezirken: Tangermünde, Havelberg (Tangerhütte) In jeder Kommune gibt es Problembezirke. (3) Migranten (2) und insbesondere auf dem Land o Struktur vom großen Flächen-LK muss Berücksichtigung finden (ländl. Bereich) (2) Kinder und Jugendliche aus ländl. Gegenden und aus der Stadt (1) Alle Altersklassen von 7-27 Jahre, jedoch altersspezifische Angebote (7-10, 11-13, 14-17, 18-27) Arbeitslose und unwillige Jugendliche (2) Kinder und Jugendliche mit Drogen- und Alkoholproblem Junge isolierte (alleinerziehende) Mütter 30

121 Zu 4.: Herausforderungen für Kinder und Jugendliche im LK Stendal Zu wenig Angebote im ländlichen Raum (12) o Teilhabe an Angeboten auf dem Land im Vergleich zu Städten unterdurchschnittlich möglich (2) Weite Wege (1) o Weite Wege und Entfernungen o Eingeschränkte Mobilität o ÖPNV orientiert an Schulbetrieb o Pflege von Freundschaften durch räumliche Trennung Eingeschränkte Freizeit durch Anforderungen/Rahmenbedingungen Schule (z.b. lange Schulwege) o Schultage voller Stress und Leistungsdruck (1) Eingeschränktes Internet (1) Beeinflussung von sozialen Netzwerken, Fernsehen Umgang mit Drogen Abhängigkeit Arbeitslosigkeit o Schlechte schulische Ausbildung: Die Ausbildung an manchen Schulen reicht nicht aus, um einen Beruf erlernen zu können, da bspw. bei Förderschulen nur eine Schulbescheinigung ausgestellt aber kein Schulabschluss verliehen wird. Die Schulabbrecherquote ist im LK höher als in anderen Landkreisen. Datenkonzept: Schulabgangszahlen o Perspektivlosigkeit o Überdurchschnittliche Armutsgefährdung, Armut (2) o Hohe Kinderarmut (Kinder in ALG II-Bezug-Haushalten= Mangel an Vielfalt der Ausbildungsberufe Schwierige familiäre Verhältnisse Vorurteile (generational) z.b. Unterschätzung: Kinder werden in ihren Möglichkeiten oft unterschätzt o Eigenen Stellenwert finden Vereinsamung in einigen Dörfern Müssen sich entscheiden, ob sie bleiben oder gehen (Abwanderung) Zu 5.: Benötigte Struktur in der Jugendarbeit Lokale Vernetzung von Verwaltung, Schule, Eltern und Jugendarbeit: diese sollte gestärkt und persönlicher gestaltet werden. (7) o Vernetzung von Ehrenamt, öffentlichen Trägern, Vereinen, Schulen, Elternhaus Die vielfältige, den Räumen angepasste Struktur in der Jugendhilfe sollte erhalten bleiben (2) o Sichere Strukturen: Projekte ja, müssen aber langfristig angelegt sein und in Regelbetrieb übergehen. o Kontinuität um sozialpäd. Angeboten aufbauen Mobile Angebote Ein Geflecht aus verschiedenen Angeboten (feste Häuser, mobile Angebote, Sozialarbeit) (8) Feste Ansprechpartner vor Ort (1) 31

122 Finanziell handlungsfähige Strukturen Beteiligungs -kultur in den Strukturen: Beteiligung der Zielgruppe an der Definition und Anpassung von Angeboten. (1) Zu 6.: Gesellschaftliche und individuelle Ziele Gesellschaftlich: Erlebbarkeit von Demokratie, lebensweltbezogen für Kinder und Jugendliche (1) Individuell: Förderung von Selbstwirksamkeit der Kinder und Jugendlichen, identitätsstiftend und haltgebend / in der Region haltend, zuhause (3) Hilfe zur Selbsthilfe Kinder und Jugendliche Stark machen (3) Glück, Zufriedenheit (7) Entwicklung von Gemeinschaftssinn, einen Platz in der Gesellschaft finden (7) o Eigene Rolle im Leben finden (Familie, Freunde, Beruf) (2) o Ehrenamt, politisches Engagement Wertevermittlung: Prinzipien und Werte, die gesellschaftlich akzeptiert sind, sollten vermittelt werden (1) Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (6) Kenntnis seiner/ihrer Rolle Umsetzung in den Institutionen und Angeboten Präsenz und Sichtbarkeit in der Region Zu 7.: Qualität in der Jugendarbeit, was davon sollte und kann in Stendal umgesetzt werden? Angebote müssen für alle Kinder und Jugendliche erreichbar und nutzbar sein / Angebote in strukturschwachen Regionen des Landkreises (6) Qualität wird bestimmt durch Kontinuität und Planbarkeit (muss berechenbar sein), Verlässlichkeit (5) Mit genug Personal (Fachkräfte) ausgestattet und finanziellen Mitteln ausgestattet sein (6) o Qualität sollte sich an den Bedürfnissen orientieren, nicht an den Konsolidierungsplänen (1) o Nicht nur Beaufsichtigung der Kinder und Jugendlichen gewährleisten, sondern sinnvolle, altersgerechte Angebote o Fachlichkeit, Bildungsangebote: Sollten von Fachkräften veranstaltet werden. Mitarbeiter, die in vielen/allen Lebensbereichen unterstützen (keine unnötigen Zuständigkeitsdiskussionen) Stadtteilbezogenheit (Sozialraum) Finanzen: 10% bzw. 15% in die Jugendarbeit!: In der Praxis muss mit vorhandenen Mitteln hausgehalten werden, es gibt allerdings gesetzliche Vorgaben und entsprechende Kommentare, die klare Budgetvorschläge beinhalten und diese sind als Argumentationsgrundlage ggü. den über den Haushalt Entscheidenden geeignet. (4) Einstellungen von Kindheitswissenschaftlern (BA, Einstiegsbarrieren senken): Werden derzeit nicht von der Bundesagentur für Arbeit als Beruf anerkannt Breites Träger-/Veranstaltungsangebot, mit dem alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden (3) 32

123 Das Angebote von Kindern und Jugendlichen angenommen werden: Dies bedeutet, dass Bedarfe konsequent erfasst werden müssen (4) Kinderfreundlichkeit Reflexionsfähigkeit der Fachkräfte Transfer Wissenschaft Praxis mit der Hochschule Zu 8.: Nutzen der Förderung von Angeboten der Jugendarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes und der Erziehungsberatung Allgemeine Zufriedenheit gutes Heimatgefühl Identifikation mit der Region Verbleiben in unserer Region Familie gründen (3) o Verringerung der Abwanderung o Standortfaktor / lebenswerte Region für Familien (+Kinder) o Steigende Geburtenrate Perspektiven für Kinder und Jugendliche auf gelingende Lebensgestaltung statt Lebensbewältigung (12) o Perspektiven für Kinder und Jugendliche aufzeigen o Ressourcen und Stärken der Kinder und Jugendlichen sowie der Region sollen stärker zum Vorschein kommen Weniger Kriminalität/Gewalt Präventiver Kinderschutz (1) Sozialer Frieden / Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (3) Weniger akute Fälle, in denen das JA einschreiten muss Kostenersparnis (5) o Zukünftig höhere finanzielle Einnahmen (1) o Zukünftig niedrigere finanzielle Ausgaben 33

124 7.8. Was leitet sich aus den Ergebnissen für den Bedarf ab? Fragebogen sowie die Ergebnisse des Workshops vom Welche Angebote sollen in jedem Fall bleiben, weil sie besonders nützlich und bedarfsgerecht sind? Aufsuchende Jugendarbeit, d.h. mobile Angebote, Jugendräume, die selbst verwaltet werden; dort können spezielle Projekte wie Graffitti gut umgesetzt werden (2) Streetwork Freizeithäuser Jugendzentren, Jugendclubs und Jugendräume, auch im ländlichen Raum (4) Beihilfen für Ferienfreizeiten (Bildungspaket), auch bei Nutzung kommerzieller Angebote (3) Erziehungs- und Familienberatung (mit jetzigen Standorten und ggf. Sprechtagen in anderen Planungsräumen) Angebote bzw. Einrichtungen der Jugendarbeit, die festzulegende Qualitätskriterien erfüllen Sprachförderung bei Migranten Kinder- und Jugendarbeit als offene Arbeit in Stadtsee (1) Personalkostenförderung (langfristig) Welche Angebote fehlen im Bereich (1) offene Jugendarbeit, (2) Jugendverbandsarbeit, (3) Jugendsozialarbeit, (4) erzieherischem Kinder- und Jugendschutz und (5) der Erziehungsberatung? Zu (3): o Unabhängige Kinder- und Jugendinteressenvertretung, Beschwerdemanagement, z.b. Kinderbeauftragte (auch regional) oder Quartiersmanagement (9) Zu (1) und (3): o Spezielle Anlaufpunkte für männliche Migranten zwischen 21 und 27 Jahren (1) Zu (4): o o Präventive Angebote/Projekte als Beteiligung und in Verbindung mit Angeboten anderer Ämter/Träger an Einrichtungen, in denen Kinder- und Jugendliche sind (KiTa, Schulen usw.) Strukturierte und kontinuierliche Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (1) In welchen Planungsräumen fehlen welche Angebote besonders? In 6/Seehausen, 5/Osterburg und 3/Bismark: Angebote am Nachmittag in Schulen (alle Schulformen) o Bspw. Schulsozialarbeiter in Kooperation mit mobiler Jugendarbeit In 6/Seehausen und 5/Osterburg: Jugendtreffpunkte/Jugendräume -> Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte (4) In 7/Stendal, insbesondere Stadtsee III: o hier v.a. Finanzen für Integration und Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit (2) 34

125 o keine neuen Projekte, sondern bestehende unterstützen In 2/Arneburg: derzeit kein einziger Jugendclub trotz hoher Jugend-EW-Dichte Frage: Besteht eine generelle Unterversorgung oder gibt es andere Angebote, die Jugendliche nutzen (Sportvereine etc.)? Besteht eventuell gar kein Bedarf? Jugendarbeit muss gewollt sein und braucht engagierte Betreuer vor Ort (6) o Nicht nur vom LK ausgehend / nicht nach Gieskannenprinzip Gelder ausschütten, sondern Angebote müssen auch in den Planungsräumen selbst gewollt sein o Das, was gut läuft, stärken statt künstlich Neues zu erfinden, was evtl. im betreffenden Planungsraum gar nicht gewollt ist o Es muss auch Menschen geben, die diese Dinge umsetzen Dieser letzte Aspekt wird in der anschließenden Diskussion vor dem Hintergrund erörtert, dass die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen flächendeckend vertreten ist und somit Angebote auch dort bestehen sollten, wo sie scheinbar nicht gewollt sind bzw. weniger Engagement vorhanden ist. Generell sollten alle Kommunen einbezogen werden; keine Bevorteilung einzelner Kommunen, nur weil andere nicht wollen Gerade wenn die Schaffung von Angeboten scheinbar nicht gewollt ist, muss umso genauer geschaut werden, was die Kinder und Jugendlichen dort für Angebote erhalten Es werden engagierte Betreuer gebraucht, aber für den Fall, dass keine engagierten Personen vor Ort sind, müssen dennoch Leute gefunden werden bzw. verstärkt gefördert werden; sonst leidet die Zielgruppe darunter Bestehendes regelmäßig überprüfen: Was ist der Bestand? Wie sind die Angebote finanziert? Einbeziehung von Qualitätsanforderungen Orientierung an Orten, wo es bereits gut funktioniert und genügend Geld da ist (statt Konkurrenzdenken) Motivation der Kommunen bspw. über Anreizsystem: falls Kommune sich entscheidet, etwas zu etablieren, bekommt sie mehr Geld Engagement LK und Kommune muss als Gesamtkonzept bestehen: Jugendhilfe ist nicht nur Aufgabe des LK, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Zusammenarbeit mit freien Trägern: Manchen Kommunen ist nicht bewusst, dass sie nicht auf sich allein gestellt sind; es gibt freie Träger, die man nutzen kann bzw. muss, da dort auch fachliche Kompetenz vorhanden ist Muss aber kommuniziert werden Stärkung des Dialoges mit Kommunen 35

126 Welche inhaltlichen Scherpunktthemen erscheinen Ihnen in den Bereichen (1) offene Jugendarbeit, (2) Jugendverbandsarbeit, (3) Jugendsozialarbeit, (4) erzieherischem Kinder- und Jugendschutz und (5) der Erziehungsberatung kreisübergreifend als besonders wichtig? Zu (1): o Berufsorientierung, Visionsarbeit (1) o Beziehungsarbeit, persönliche und langfristige Ansprechpartner (2) Zu (3): o Kinder- und Menschenrechte, Ethik o Demokratiebildung, Beteiligungs kultur etablieren o Benachteiligtenunterstützung, mit Focus Hilfe zur Selbsthilfe (2) o Berufsfindung und Lebensberatung Zu (1), (3) und (4): o Gewaltbereitschaft, Verhältnis zu Andersdenkenden Zu (4): o Netzwerke (1) Zu (5): o emotionale Intelligenz, Umgang mit Kleinkindern o junge Mütter und Familien o Rolle der Familie (4) o Fördermöglichkeiten, Projekte Jugendbetreuer als Vertrauensperson der Kinder und Jugendlichen (2) Begegnungsstätten Ferienfreizeiten Nennen Sie die 5 wichtigsten Orte, wo (1) ein Jugendclub stehen muss, (2) wo ein mehrmals wöchentlich stattfindendes mobiles Angebot etabliert sein muss, (3) wo Streetwork präsent sein muss Zu (1): o Jugendclub sollte an Orten mit der größten Dichte an Kindern und Jugendlichen stehen; derzeit Stendal, Bismark, Seehausen, Tangermünde, Havelberg o Stadtsee III o Osterburg Zu (2): o nach Bedarf (6) o in größeren Dörfern o in der Fläche bei Bedarf (weniger in Abhängigkeit von der Dorfgröße) (1) Zu (3): o in Orten mit selbstverwalteten Jugendräumen, in sozialen Brennpunkten und Orten, wo es kein jugendspezifisches Angebot gibt o Einheitsgemeinde Tangerhütte (3) o Da, wo Kinder sind; gestaffelt nach Dichte und räumlicher Entfernung o Stendal / Stendal-Stadtsee III (1) o Ländliche Ballungsgebiete (größere Dörfer), wo sonst nichts mehr ist bzw. alles weggebrochen ist o In der Fläche bei Bedarf (1) 36

127 Generell: Arneburg, da hier vergleichsweise hohe Jugend-EW-Dichte Im Anschluss wird in der Runde insbesondere über das Angebot der mobilen Jugendarbeit vertieft diskutiert. Institutionalisierung von mobiler Jugendarbeit und Dialog mit Kommunen/Anbietern von Bedeutung Aber: Fachkräfteprogramm in der mobilen Jugendarbeit wird gestutzt Dadurch ist in Gefahr, was jahrelang aufgebaut wurde Jugendclubs/-räume häufig mithilfe AGH-Stellen angeboten (besser als kein Angebot) Unterstützung und Austausch mit AGH-Kräften wichtig, z.b. durch Hin- und Herfahren von Fachpersonal zwischen einzelnen Standorten Fragen: Gibt es einen Bedarf, die Verteilung zu ändern, bspw. eher weniger mit mehr Stunden zu bedienen, als viele Angebote mit wenigen Stunden anzubieten? Ist es fachlich sinnvoller, an speziellen Orten regelmäßig anzubieten oder punktuell an vielen verschiedenen Orten? o Schwer zu vergleichen, da beides wichtig (es gibt Orte, an denen etwas funktioniert; andere, wo dieselbe Maßnahme nicht viel bringt) o Bedeutet im Notfall Entscheidung, jemanden nicht zu berücksichtigen, wenn andere Prioritäten bestehen o Nicht effizient, alle 2 Wochen an der Bushaltestelle etwas anzubieten o Angebote an der Bushaltestelle : Bemühen dort, wo sonst gar nichts vorhanden ist, oder zum Ausloten von Bedarfen und Intervenieren bei Krisen o Aber kein Dauerzustand, nur punktuell Eruierung von Bedarfen: Mobile Angebote fahren Orte ab und führen Umfragen mit Jugendlichen, Bürgermeistern etc. durch Alle drei Monate Austausch, wo Angebot stattfinden soll (daher Angebot z.t. schlecht zu erfassen) Regelmäßig wird Projekt geändert / Hin- und Herfahren von Projekt zu Projekt: schwierig, v.a. wenn bestimmte benötigte Ressourcen nicht vor Ort bestehen Mobiler Betreuer als Motor, aber in Kommune müssen Voraussetzungen geschaffen werden, u.a. Bereitstellung von Räumen, Übernahme Betriebs- und Sachkosten etc. Kommune muss einsteigen, finanzielle Entlastung für LK Auch hier ist der Dialog mit den Kommunen wichtig Welche Idee haben Sie zum Umgang mit der Situation AGH-Kräfte? Bei der Auswahl der AGH-Kräfte durch das Jobcenter (JC) muss eine größere Möglichkeit genutzt werden; JC muss bessere Auswahl treffen, Personen müssen geeignet sein o JC weist nur AGH-Maßnahmen zu für Personen, die in bestimmten Qualifizierungskursen sind, hat jedoch mehr Spannbreite und könnte mehr Leute in Jugendarbeit bringen o Nutzung der hohen Arbeitslosigkeit unter Jugend-EW als Ressource (viele wollen nebenbei arbeiten, bis sie wieder einen Job finden) o Auch Personen, die schon älter und Hartz IV-Empfänger sind, wären teilweise geeignet und könnten eingesetzt werden, dürfen aber vom JC aus nicht, da sie nicht in der richtigen Kategorie sind 37

128 o Gerne Juleicas als AGH, jedoch nicht möglich o Eingruppierung muss überarbeitet/überdacht werden Geeignete AGH-Kräfte müssen gemeinsam mit Trägern ausgewählt und sollten regelmäßig geschult werden (2) Qualifizierung muss gesichert sein -> Juleica (2) Schnellkurse zum Umgang mit Jugendlichen, die einheitlich im LK angeboten werden Längere Laufzeiten: mind. zwölf Monate und länger bei besonders geeigneten AGH- Kräften AGH-Kräfte dürfen nicht allein gelassen werden (wenigstens einmal pro Woche ein Kontakt mit Beratern ) (3) AGH abschaffen und durch Personen mit Aufwandsentschädigung (AE) ersetzen; Aufwandsentschädigung muss finanziert werden (3) o AE als Geste, um Danke zu sagen (es können zwar Jugendliche sein, die gern ehrenamtlich tätig sind, weil sie bspw. in einem Jugendclub auch Freunde haben, aber trotzdem müssen sie sich die Zeit dafür einteilen und Verantwortung übernehmen etc.) und um Leute zu halten (bereits ausgebildete Juleicas gehen z.b. häufig weg, sobald sie Abitur haben) o Ggf. benötigte Mittel beim Land beantragen o Schwierig, AE bei kommunaler Aufsichtsbehörde genehmigt zu bekommen (für Abgeordnete und Feuerwehr recht unkompliziert, bei anderen schwieriger) o Aufgrund Verschuldung der Kommunen soll regelmäßig geprüft werden, inwiefern bei den freiwilligen Aufgaben gespart werden kann o Aber: AE ist gesetzlich abgesichert (z.b. bis Euro/Jahr für Pädagogen, 720 Euro/Jahr für andere Personen) o Kommune muss entscheiden, welche Prioritäten gesetzt werden sollen, z.b. dass es trotz Haushaltskonsolidierung weiterhin Budget für derartige freiwillige Aufgaben gibt (bspw. Vereinsförderung) und ob Euro aus dem Fördertopf es wert sind, für Jugendliche eingesetzt zu werden o Auch Positionierung als Unterausschuss des JHA: Es geht nicht um teure Fachkräfte, sondern um Ehrenämter -> wesentlich sinnvoller, als AGH-Kräfte einzusetzen o Bereitstellung AE kann sich langfristig lohnen o Gibt noch weitere Anreize als Alternativen zur Bezahlung, z.b. McDonalds-/ Kinogutschein etc. o Auch Eltern wollen z.t. ehrenamtlich unterstützen, bspw. um Öffnungszeiten zu sichern, und sind an einer Juleica-Ausbildung interessiert Grundprinzip muss bleiben: Jugendarbeit kann nicht auf AGH o.ä. tragend und langfristig aufgebaut sein -> kann nur Ergänzung sein! (2) o Rückgang der Anzahl der AGH-Kräfte o Qualität der zur Verfügung stehenden Personen: Niveau derzeit nicht mehr akzeptabel (AGHs müssen z.t. selbst überwacht werden und können nicht mit Kindern allein gelassen werden -> Juleicas deutlich besser) o Derzeit bekommen Träger Zuweisung überhaupt nur noch wg. bisheriger Zusammenarbeit; langfristig kein Thema mehr o Aber: auch Juleica keine Fachkraft (Lehrgang reicht z.t. nicht mehr aus, ggf. weiterer Lehrgang nötig) 38

129 o Bei Einsatz von Fachkräften ist auch Bezahlung wichtig, da kein großes Angebot an Fachkräften vorhanden Langfristig möglich, AGH zu ersetzen, muss jedoch wachsen Derzeit 3 Säulen von Bedeutung: 1. Fachliche Anleitung durch Fachkraft 2. Geeignete AGH-Kraft, die die Hauptzeit da ist 3. Juleicas Welche Ideen haben Sie, wie Schule als Standort und Schulsozialarbeit als Angebot zukünftig das Angebot ergänzen können? Nutzen der Infrastruktur der Schule für AGs am Nachmittag (z.b. Kochen und Backen im Hauswirtschaftsraum) Miteinander; gemeinsame Aktionen planen, z.b. 3-4 im Jahr (2) Gemeinsame Aktionen zwischen Schulsozialarbeit und mobiler Jugendarbeit, regional in den Planungsräumen (6) Durchführung von Informationsveranstaltungen über bestehende Angebote in der Region durch die Schulsozialarbeit bzw. Jugendarbeit an Schulen, (damit nicht nur die Bundeswehr beworben wird ) Nutzung der Sport- und Spielmöglichkeiten (1) Absprachen bei Konflikt- und Problemfällen (2) Verschiedene Aufgaben/Angebote; wichtig, dass jeder für sich ist (damit mit Schulsozialarbeiter in der Perspektive der Jugendlichen nicht gleich Schule verbunden wird) An den Schnittstellen müssen sie sich ergänzen (1) Welche Kooperationspartner könnte man zusätzlich nutzen, um Angebote im ländlichen Raum stärker und effizienter zu etablieren? Wie könnte man mit diesen in Kontakt kommen? Kommunen -> Gemeinde-/Ortschaftsräte/Stadträte (2) ARGE/Jobcenter -> AGH (1) Enge Zusammenarbeit zwischen freien Trägern Kommune vor Ort Schule (evtl. halbjährliche Abstimmung) Auf örtlicher Ebene: Kooperation zwischen Jugendeinrichtung Sportvereinen Jugendfeuerwehr Karnevalsverein Kirche u.v.m. (keine Berührungsängste) (7) Stadt- und Landschaftsplanende für Planungsprozesse und Naturprojekte (1) Sämtliche Vereine in der jeweiligen Kommune / regelmäßiger Gedankenaustausch (z.b. 2x im Jahr) Einbeziehung von Feuerwehr, Schule, Verkehrsbetrieben Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Partnerschaften/Austauschprojekte mit anderen Kommunen oder Ländern (1) Sportvereine: von diesen müssen auch offene Angebote verlangt werden, da diese schließlich auch öffentliche Förderung vom LK erhalten Partner im Bereich Telekommunikation -> Internetnutzung/WLAN-Zugang Welche Ideen haben Sie, wie die Qualitätsentwicklung und Bedarfsgerechtheit der Angebote in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten weiterentwickelt werden kann? 39

130 Regelmäßige Jahrgangsbefragung, fortlaufend und in Kooperation mit Hochschule, Trägern, Zielgruppe; standardisiertes Verfahren o Jährlich = ambitioniert; alle fünf Jahre ggf. realistischer; Planungsprozesse dauern etwas länger Regelmäßige Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und Umsetzung der Ideen (realisierbare!), auch regional in den Planungsräumen (10) Auswahl der AGH-Stellen durch die ARGE/Jobcenter unter fachlicher Beteiligung Jugendamt u.a. Auswahl der AGH-Kräfte durch die Träger Statistische Erfassung zur Nutzung der Angebote Wirkungskontrolle Abrechenbarkeit/Wirkungsmessung in der Jugendarbeit ist schwer möglich, trotzdem sollte man stets die Effektivität beachten, d.h. was stecke ich hinein und was erreiche ich durch den Mitteleinsatz (1) Regelmäßige Überprüfung: Was wird gemacht? Wie kommt das an? Wie können Ziele gemessen werden? Mit welcher finanziellen Struktur könnte man am ehesten ein breitgefächertes Angebot aus festen Häusern, mobilen Angeboten und Berücksichtigung aktueller Bedarfe sicherstellen? Grundlage sollte stets die Finanzierung aus der Jugendpauschale (bzw. Feststellenprogramm) sein Bei den festen Häusern muss eine Komplementärfinanzierung vom Land Sachsen-Anhalt LK Stendal Kommune vor Ort festgeschrieben werden, z.b. im Verhältnis jeweils 33 % oder (6) o Hinsichtlich dem Verhältnis der Förderung geht es zunächst nicht um die konkrete Zahl, sondern dass dieser Punkt generell schriftlich vereinbart wird o Festgeschriebener Prozentsatz ist nötig, um jeweilige Beteiligung festzulegen Förderrichtlinie soll diesbezüglich überarbeitet werden o Im Interesse der Kommune, ein festes und dauerhaftes Angebot zu gewährleisten wenn politischer Wille in Kommunen da ist, ist es einfacher o Bisher gibt es bestimmte feste Prozentsätze zwischen Trägern und LK bzw. Gemeinden -> Verträge mit Trägern als Grundlage Bei den mobilen Angeboten sollten sich die Einsatzorte (Kommunen) an den Betriebskosten beteiligen Kommunen dürfen nicht nur eigene Häuser und Angebote finanzieren, sondern auch freie Träger Möglichst keine oder wenig Finanzierung aus Programmen, da immer wieder Sorge um Fortdauer -> Festbetragsfinanzierung des LK durch das Land -> JHA entscheidet gemeinsam mit Trägern nach Konzept über Verwendung Mittel, egal welcher Herkunft (Land, LK, Kommunen), sollten verlässlich zur bereitstehen (+ Re-Finanzierung gekoppelt an bestehende Bedingungen) (6) 40

131 7.9. Befragungen an den Schulen zu den Fragen 6 und 7 Frage 6: Wo wohnst du? BBS I: BBS II: 41

132 FöS Anne Frank Obg. FöS Pestalozzi SDL 42

133 GMS WWundt Tgh GS Bilinguale GS SDL 43

134 GS Gagarin SDL GS Sandau 44

135 Gym Diesterweg Gym Tgm Gym Privatgym SDL 45

136 JC Arche Kidsklub JC Stadtsee JC Eckstein JC Stadtsee 46

137 JC Havelberg JC IB Seehausen 47

138 JC ShalomHaus SEK Diesterweg 48

139 SEK Goldbeck SEK Havelberg 49

140 SEK Komarow Stadt Werben 50

141 Frage 7: Wo verbringst du deine Freizeit? BBS I: BBS II: 51

142 FöS Anne Frank Obg. FöS Pestalozzi SDL 52

143 Gagarin GS SDL GMS WWundt Tgh 53

144 GS Bilinguale GS SDL GS Sandau 54

145 Gym Diesterweg Gym Tgm Gym Privatgym SDL 55

146 JC Eckstein_JC Stadtsee JC Havelberg 56

147 JC IB Seehausen JC ShalomHaus 57

148 JC Arche_Kidsklub_JC Stadtsee SEK Diesterweg 58

149 SEK Goldbeck SEK Havelberg 59

150 SEK Komarow Stadt Werben 60

151 7.10. Werbe-Flyer Lebe Deine Freizeit! 61

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