Sozialplanung aktiv mitgestalten - wie Netzwerke freier Träger Kommunen unterstützen können. am Beispiel der Neuordnung der Beratungslandschaft

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1 Sozialplanung aktiv mitgestalten - wie Netzwerke freier Träger Kommunen unterstützen können am Beispiel der Neuordnung der Beratungslandschaft

2 Netzwerke sind nur so tragfähig wie die Festigkeit der Knoten (Akteure) und die Belastbarkeit, Stabilität und Flexibilität, der sie verbindenden Kanten bzw. Stränge (Beziehungen) Netzwerke an sich sind noch keine verbindliche Kooperation - sondern vielmehr die Grundlage dafür

3 Hintergrund: Prozess der Neuordnung der Beratungslandschaft in Sachsen- Anhalt 2009 Auftrag des Landtages an das Land: für die unterschiedlichen Beratungsangebote unter Einbeziehung Grundlagen für die jeweilige strukturelle und inhaltliche Entwicklung zu erarbeiten. (Berücksichtigung veränderter Beratungsbedarfe, demografische Entwicklung, Synergien) umfassende gemeinsame Bestandsaufnahme zu vorhandenen und geförderten Beratungsangeboten (Bericht) > kein gemeinsamer Vorschlag zu Neuordnung und weiteren Finanzierung durch das Land > Land wollte sich aus Planungs- und Steuerungsverantwortung für den Bereich zurückziehen und seine Finanzierungsanteile für die Bereiche: Insolvenzberatung, Suchtberatung, anteilig Erziehungsberatung an Landkreise/kreisfreie Städte übertragen > hoher Handlungsdruck bei Freien Trägern der LIGA, Veränderungsbereitschaft und Innovationsfähigkeit zu beweisen

4 Die Erkenntnis der LIGA: Beratungsstellen haben hohe spezifische Qualität entwickelt, aber relativ wenig Kenntnis über die anderen Beratungsangebote und deren Kompetenzen Integrierte Beratungskonzepte wurden bereits durch einzelne Träger in Beratungszentren (vorwiegend Städten) umgesetzt Alle spezifischen Beratungsstellen beschrieben Netzwerk-Arbeit und Kooperation in ihren Konzepten ohne tatsächliche Verbindlichkeit und strukturelle Untersetzung (findet nur punktuell statt) Kaum regionaler Austausch der Beratungsangebote untereinander zu Inanspruchnahme, Zielgruppen, Tendenzen der Bedarfsentwicklung und gemeinsamen Schnittstellen Keine zielgerichtet Abstimmung zu Einflussnahme auf regionale Jugendhilfe- und Sozialplanung

5 : Konzept der LIGA zur regionalen Neugestaltung der Beratungslandschaft Wir wissen: demografischer Wandel macht strukturelle Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Beratungsangebote notwendig Multiproblemlagen und veränderte Familiensysteme erfordern umfassende, adäquate und längerfristige Hilfesysteme Wir entwickeln: ein abgestimmtes System von Beratungsleistungen mit einem einheitlichen verbindenden Element zur Bedarfsfeststellung, Hilfeerbringung, Steuerung und Prävention Wir haben die Antwort: Integrierte psychosoziale Beratung als ganzheitlicher und individueller Beratungsansatz gebündelte Beratungskompetenz durch multiprofessionelles, trägerübergreifendes Zusammenwirken der Beratungsfachkräfte gemeinsame Präsenz im Rahmen eines Beratungszentrums oder trägerübergreifenden Netzwerkes November 2015

6 Bestandteile Integrierter psychosozialer Beratung flexibel erweiterbar entsprechend sozialräumlicher Anforderungen

7 Ziel des Konzeptes: Optimierung bereits vorhandener integrierter Beratungssysteme und einzelner Beratungsangebote durch verbindliches Zusammenwirken bei Multiproblemfällen, Verfahren zur gemeinsame Fallbesprechung, Abstimmung bei Hilfeplanverfahren mit dem JA und Festlegung der Verantwortlichkeit für den Fall Weiterentwicklung und Handlungssicherheit ermöglichen: Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für das Zusammenwirken im multiprofessionellen Team (formalisierte Abläufe- Flussdiagramme, erforderliche Qualifizierungen, Formen der Dokumentation erarbeiten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten einer fallführenden Fachkraft Grundsätzliche Klärung der Fragen des Datenschutzes Zusammenwirken mit dem öffentlichen Träger und anderen Institutionen Beratungsstellen als Seismographen für psychosoziale Bedarfe Unterstützung der regionalen Sozial- und Jugendhilfeplanung

8 2014: Neues Gesetz zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote Die Zuweisungen sind an die freien Träger von Beratungsstellen unter der Voraussetzung weiterzugeben, dass die Beratungsstellen nachweisen, dass sie im Sinne der Integrierten psychosozialen Beratung: Fachübergreifend unter Nutzung gemeinsamer Ressourcen zusammenwirken, durch Abstimmung den individuellen, komplexen Hilfebedarf zu Beginn der Beratungsleistung feststellen, umfassende und gebündelte Beratungsleistungen abgestimmt auf den Hilfebedarf, auch für Ratsuchende mit mehreren Problemen, erbringen, Ein gemeinsames Beratungszentrum oder ein mit den Landkreisen /kreisfreien Städten abgestimmtes Netzwerk betreiben und über ein einheitliches Qualitätssicherungssystem und Dokumentation verfügen - bezogen auf die Integrierte psychosoziale Beratung > Freie Träger sind nun verpflichtet, ihr Angebot einer neuen Qualität umzusetzen Gesetz wird in 3 Jahren evaluiert

9 Auftrag des Gesetzes an Kommunen: Die Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte..sind davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte eine mit den freien Trägern von Beratungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen Kreistagen und Stadträten beschlossene Sozialplanung durchgeführt haben. Im Rahmen der Sozialplanung sind insbesondere: 1. der Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen 2.den Bedarf zu ermitteln usw. - Vorrang der Angebote freier Träger zu sichern - Nachweis einer Vereinbarung der LK und krf. Städte mit Freien Trägern, der ein regionales Konzept zugrunde liegt

10 Unterstützung durch die LIGA bei der Umsetzung des Gesetzes Grundlagen für eine regionale Konzepte: Übersicht zu den Standorten der Beratungsangebote Träger, personelle Ausstattung, Spezifik der Angebote, Einbindung in integrierte Systeme Auf der Grundlage eines regionalen Planungsprogrammes wurden Standortkarten mit den 4 Kernelementen erstellt. Diese sind unterlegt mit: dem jeweiligen Träger, der Personalausstattung und sonstigen Angaben (Adresse usw.) mit Hintergrunddaten zu Bevölkerungsdichte, Zahl der Hilfeempfänger, Einzugsbereichen/ Erreichbarkeit, Versorgungssituation, Besonderheiten zur regionalen Infrastruktur Statistik Fallzahlen (noch kein Vergleich untereinander) gemeinsame Auswertungsgespräche und Überlegungen für ein regionales Angebotskonzept

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14 Beispiel: Regionales Konzept zur Erbringung sozialer Beratungsleistungen in der Stadt Magdeburg Gemeinsamer Prozess zur Erarbeitung des regionalen Konzeptes Stabsstelle für Sozialplanung und KAG Magdeburg 3 moderierte Fachgespräche unter Beteiligung der Träger und Beratungsstellenleiter (März-Mai 2015) zu: - Grundlagen von Beratung, Standards und Zielen, Leistungserbringung - Verständigung zu Integrierter psychosozialer Beratung, neue Qualität, Definition, Grundsätze und Verfahren - Vorstellung Bedarfssituation und Bedarfsentwicklung durch Stabsstelle durch Veröffentlichung der Beratungszahlen, Häufigkeit der Kontakte und abgeschlossene Fälle > erster Versuch gemeinsamer Interpretation und Klärung zu Inanspruchnahme, veränderte Bedarfe - Bevölkerungsprognose und Vorausschätzung der Fallzahlentwicklung - Anforderung an Freie Träger, eine Geh-Struktur umzusetzen Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung im Oktober 2915 Festlegung einer gemeinsamen prozesshaften Weiterentwicklung

15 Handlungsoptionen für eine gelingende Einbringung freier Träger in Planungsprozesse (Vom Wollen zum Handeln! ) Kenntnisse erwerben über Grundlagen von Sozial-und Jugendhilfeplanung, Methoden und Instrumente, einzelne Prozess-Schritte Perspektivwechsel vornehmen, Rolle im Prozess mit Kommunen klären Umfangreiche statistische Erfassung Zielgruppen und Inanspruchnahme > zunächst interne Bewertung, Analyse zur Verfügung stellen von Fallzahlen und Daten für Kommunen, Interpretation und gemeinsame Auswertung - Ableiten von Entwicklungstendenzen und Indikatoren für Bedarfe und die sozialräumliche Entwicklung Kritische Überprüfung der eigenen Angebotsstrukturen hinsichtlich Bedarfsentwicklung > Veränderungsmöglichkeit/ -bereitschaft - Innovationsfähigkeit Weiterentwicklung, Abbau, Umbau und Neustrukturierung > erfordert hohes Maß an Organisations- und Personalentwicklung beim Träger

16 FAZIT: Freie Träger können Kommunen in ihren Planungsprozessen unterstützen, wenn der Rahmen dazu klar ist: - Verständigung zu einheitlicher und verwertbarer Datengrundlage - Dialogprozess zu Erkenntnissen, Entwicklungen und weiterer Ausgestaltung (z.b. im Rahmen einer moderierten Sozialplanungskonferenz) - verbindlich gestaltete Netzwerke Abschluss von Vereinbarungen Die Beteiligung freier Träger an Planungsprozessen setzt eine hohe Innovationsbereitschaft und fähigkeit auf deren Seite voraus Von der Standortsicherung zum Change- Management

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