Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung (Rundschreiben Nr. 1, RS1)
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- Michael Schumacher
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1 Rundschreiben Nr. 1 Rundschreiben Nr. 1 Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung (Rundschreiben Nr. 1, RS1) Stand am Regl. Grundlage 29. Oktober 2008 Art. 49 bis 56 KR 1. Gegenstand Dieses Rundschreiben gibt einen Überblick über regelmässig wiederkehrende Meldepflichten, welche Emittenten im Rahmen der Aufrechterhaltungspflichten aufgrund von Reglementen und Ausführungserlassen zu erfüllen haben Meldepflichtige e In den Anhängen wird aufgeführt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form eine Meldung erfolgen muss, welche Anforderungen an deren Inhalt gestellt werden und in welcher Form eine Meldung allenfalls durch die SIX veröffentlicht wird Form der Meldungen Für einige Meldepflichten kann die SIX standardisierte Formulare oder Eingabemasken zur Verfügung stellen, welche die Emittenten bei der möglichst rationellen Erfüllung ihrer Meldepflichten unterstützen sollen. 3 Siehe hierzu auch: Formulare Meldepflichten Aus jeder Meldung muss ersichtlich sein, um welchen Emittenten und welche Effekten es sich handelt und von wem die Meldung zugestellt wurde (verantwortliche Person inkl. Telefonnummer und Adresse für allfällige Rückfragen). Zudem muss klar ersichtlich sein, welcher meldepflichtige abgedeckt wird (Angabe der entsprechenden Ziffer gemäss Anhänge 1 bis 5) Publikation gemäss Sofern ein meldepflichtiger gemäss Anhang 2 (Anleihen und Wandelrechte) oder Anhang 3 (Derivate) im Sinne einer «Publikation gemäss» veröffentlicht werden soll, so richten sich die Modalitäten der Publikation nach den im jeweiligen Kotierungsprospekt veröffentlichten. 5 SIX 10/10 1
2 Zulassung von Effekten 5. Offizielle en Ist für einen meldepflichtigen die Weiterverbreitung durch eine «Offizielle» vorgesehen, so ist der Emittent verpflichtet, der SIX den Text der «Offiziellen» auf elektronischem Weg möglichst frühzeitig, jedoch, sofern keine abweichende Regelung besteht, spätestens bis Uhr am Börsentag vor dem gewünschten Erscheinungsdatum zukommen zu lassen. Eine «Offizielle» ersetzt eine allenfalls notwendige Veröffentlichung einer Ad hoc nicht. In dringenden Fällen ist eine telefonische Voravisierung erwünscht. Zudem ist SIX das Datum der gewünschten Publikation mitzuteilen. SIX Swiss kann andere Möglichkeiten zur Erstellung und zum Versand «Offizieller en» vorsehen (z.b. mittels webbasierter Anwendungen). «Offizielle en» müssen aus Gründen der Publikationsmedien der SIX (siehe Rz. 10) als Textdokumente ohne Formatierungen (d.h. NotepadDokumente o.ä.) eingereicht werden. Bei der Weiterverbreitung von «Offiziellen en» durch SIX werden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Für den Inhalt der en ist ausschliesslich der Emittent verantwortlich. Die «Offiziellen en» werden publiziert mittels: «Newsboard» des SIX Swiss Trading Systems (für Börsenteilnehmer); an interessierten Empfängerkreis; Internet ( und als «Offizielle en» Veröffentlichung und Weiterverbreitung der Meldungen durch SIX SIX kann die gemeldeten Daten verarbeiten sowie über Internet und andere geeignete Medien publizieren und weiterverbreiten. Informationen, welche im Zeitpunkt der Übermittlung an SIX noch vertraulich zu behandeln sind oder deren Veröffentlichung aufzuschieben ist, müssen klar und deutlich gekennzeichnet werden («Vertraulich»/«Veröffentlichung erst nach Rücksprache» o.ä.). Ferner ist das Datum mit der Uhrzeit anzugeben, ab welchem die Information an den Markt weitergegeben werden kann. SIX kann andernfalls eine vertrauliche Behandlung nicht gewährleisten SIX 10/10
3 Anhang 1 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 1 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Beteiligungsrechte Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX 1 Allgemeines 1.01 Namensänderung Innerhalb von fünf Tagen nach HandelsregisterEintragung, jedoch spätestens einen Börsentag vor dem Datum der Börsenumstellung 1.02 Adressänderung des Hauptsitzes 1.03 Änderung des Revisionsorgans 1.04 Änderung des Bilanzstichtags (Abschluss des Geschäftsjahrs) 1.05 Änderungen von Ansprechpersonen (VRP, CEO, CFO, Head of Investor Relations, Ad hocpublizität, Meldepflichten) Innerhalb von fünf Tagen nach HandelsregisterEintragung Innerhalb von fünf Tagen nach HandelsregisterEintragung Name alt/neu; WebAdresse alt/neu TickerSymbol alt/neu; ValorenNr., ISIN Datum, per wann die Börsenumstellung zu erfolgen hat Kopie Handelsregisterauszug und Statuten Name; Adresse; Postfach; Tel. Nr.; Fax Nr. Kopie Handelsregisterauszug Name/Firma; Domizilstaat; Registernummer der Revisionsaufsichtsbehörde Begründung, weshalb der Emittent das Revisionsorgan gewechselt hat (inkl. Angaben, ob der Rücktritt durch das Revisionsorgan erfolgt ist oder ob ungelöste Meinungsverschiedenheiten bestehen) Kopie Handelsregisterauszug Bei Vorfall Nennung des alten und neuen Stichtags Bei Vorfall Name; Vorname; Adresse Tel. Nr. direkt; Fax Nr. direkt Adresse direkt Team Adresse Formular: «Offizielle Namensänderung» Per Formular: «Meldung HauptsitzAdressänderung» Formular: «Meldung Revisionsorgan» Per Formular: «Meldung Ansprechpersonen» Offizielle SIX 10/10 1
4 Zulassung von Effekten ANHANG 1 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Beteiligungsrechte 1.06 Änderung des Links für den Eintrag im Verteiler (Subscription) gem. Art. 8 Richtlinie Ad hocpublizität 1.07 Änderung des Pfades zum Verzeichnis mit den Ad hoc en gem. Art. 9 Richtlinie Ad hocpublizität 1.08 Unternehmenskalender Zu Beginn jedes Geschäftsjahres bzw. fortlaufend 2 Berichterstattung 2.01 Jahresabschluss Bei Publikation, spätestens innert der Frist gem. Art. 10 Richtlinie Rechnungslegung 2.02 Zwischenabschluss Bei Publikation, spätestens innert der Frist gem. Art. 11 Richtlinie Rechnungslegung Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Bei Vorfall Neuer Link Per zulassung@sixgroup.com Bei Vorfall Neuer Link Per Für die Anleger bedeutende Termine (z.b. Pressekonferenzen, Analystenveranstaltungen Per Ein Exemplar gedruckt 1 Per Post Link zu den veröffentlichten Jahresund Zwischenabschlüssen gem. Art. 13 Richtlinie Rechnungslegung Per Ein Exemplar gedruckt 1 Per Post Link zu den veröffentlichten Jahresund Zwischenabschlüssen gem. Art. 13 Richtlinie Rechnungslegung 1 Per 1 Die Abschlüsse sind der SIX in Papierform zuzustellen. Wird kein Abschluss gedruckt, werden von der Gesellschaft rechtsgültig unterzeichnete Ausdrucke als Einreichung von der SIX anerkannt (Art. 12 f. RLR). 2 SIX 10/10
5 Anhang 1 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 1 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Beteiligungsrechte 2.03 Zwischenabschluss von Investmentgesellschaften 2.04 Quartalsabschlüsse gemäss Richtlinie betr. Ausnahme zur Dauer des Bestehens des Emittenten (Track Record) Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Bei Publikation, spätestens innert der Frist gem. Art. 15 Richtlinie Rechnungslegung Bei Publikation, spätestens innert der Fristen gem. Art. 25 Richtlinie Track Record 3 (Ordentliche und ausserordentliche) Generalversammlung (GV) Ein Exemplar gedruckt 1 Per Post Link zu den veröffentlichten Jahresund Zwischenabschlüssen gem. Art. 13 Richtlinie Rechnungslegung 1 Per Ein Exemplar gedruckt 1 Per Post Link zu den veröffentlichten Jahresund Zwischenabschlüssen gem. Art. 13 Richtlinie Rechnungslegung 1 Per Datum der nächsten GV Sobald festgelegt Datum Per Emittenten mit kotierten Namenaktien: Datum der Schliessung des Aktienregisters 3.03 Einladung zur GV Spätestens 20 Tage vor GV 3.04 Beschlüsse der GV Spätestens einen Börsentag nach GV 3.05 Opting Out / Opting Up (Art. 22, 32 BEHG) Sobald festgelegt Datum, wann das Aktienregister geschlossen wird Spätestens einen Börsentag nach GV Per Traktandenliste Per Beschlüsse gemäss Traktandenliste Per Beschreibung der Spezialklausel gem. BEHG Per Bei Statutenänderung Kopie der Statuten Per 1 Die Abschlüsse sind der SIX in Papierform zuzustellen. Wird kein Abschluss gedruckt, werden von der Gesellschaft rechtsgültig unterzeichnete Ausdrucke als Einreichung von der SIX anerkannt (Art. 12 f. RLR). SIX 10/10 3
6 Zulassung von Effekten ANHANG 1 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Beteiligungsrechte Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX 3.06 Emittenten mit kotierten Namenaktien: Vinkulierungsbestimmungen (Art. 685d ff. OR) 4 Dividenden/Ex Dividendenhandel 4.01 Datum ExDividendenhandel Datum Auszahlung der Dividende 5 Kapitalstruktur 5.01 Schaffung/Streichung bedingtes oder genehmigtes Kapital 5.02 Meldung des bedingten Kapitals (Ab dem Zeitpunkt der formellen Kotierung des bedingten Kapitals; Art. 13 Richtlinie Verfahren Beteiligungsrechte Spätestens einen Börsentag nach GV Beschreibung der Vinkulierungsbestimmungen Formular: «Vinkulierungsbestimmungen und Stimmrechtsbeschränkungen» Bei Statutenänderung Kopie der Statuten Per Spätestens 20 Tage vor GV ExDatum; Zahlungsdatum Titelkategorie ValorenNr., ISIN Bruttobetrag pro Beteiligungsrecht CouponNr. Allfällige weitere Modalitäten Formular: «Offizielle Dividenden» Bei Statutenänderung Kopie der Statuten Per Monatlich, jeweils am ersten Börsentag des folgenden Monats (auch bei Negativmeldungen) Titelkategorie ValorenNr., ISIN Verwendungszweck (gem. Statuten) Laufzeit bei Options oder Wandelanleihen Anzahl ausgegebene Titel Anzahl ausgeübte Titel Verbleibendes bedingtes Kapital Formular: «Meldung Bedingtes Kapital» Offizielle 4 SIX 10/10
7 Anhang 1 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 1 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Beteiligungsrechte Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX 5.03 Eintrag der neu geschaffenen Effekten aus bedingtem Kapital im Handelsregister 5.04 Kapitalherabsetzung (insbesondere Nennwertrückzahlung oder Vernichtung von Aktien) Spätestens drei Monate nach Jahresabschluss Nach Fristablauf der dritten Bekanntmachung im Rahmen des Schuldenrufs, jedoch spätestens ein Börsentag vor dem Datum der Börsenumstellung Kopie Handelsregisterauszug Per Durch Vernichtung: Datum, per wann die Börsenumstellung zu erfolgen hat Neue Anzahl ausgegebener Aktien Durch Rückzahlung: Formular: «Offizielle Kapitalherabsetzung» 5.05 Emittenten mit kotierten Vorratsaktien: Bestandesänderung Zahlungsdatum; ExDatum Titelkategorie ValorenNr., ISIN Bruttobetrag pro Beteiligungsrecht; CouponNr. Neue Anzahl ausgegebener Aktien Alter/neuer Nennwert Kopie Handelsregisterauszug und Statuten Bei Vorfall Titelkategorie ValorenNr.; ISIN Neue Anzahl Vorratsaktien Per indices@sixgroup.com Offizielle SIX 10/10 5
8 Zulassung von Effekten ANHANG 1 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Beteiligungsrechte Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX 6 Free Float und Aktionariatsstruktur 6.01 Bei primärkotierten Gesellschaften, deren Sitz sich nicht in der Schweiz befindet: Sofern möglich, Anzahl Aktien, die sich im Festbesitz im Sinne von Ziff des SPI Reglements befinden sowie, soweit bekannt, Angaben zur Aktionariatsstruktur sowie Angaben dazu, auf welche Weise die Gesellschaft die Anzahl Aktien im Festbesitz sowie die Aktionariatsstruktur feststellt. Jeweils am letzten Handelstag der Kalendermonate Februar, Mai, August und November sowie innert fünf Tagen nach einer absoluten Veränderung von mehr als 10 % gegenüber dem letztmals gemeldeten Wert Siehe Formular Free Float Formular: «Free Float» 6 SIX 10/10
9 Anhang 2 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 2 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Anleihen und Wandelrechte Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX 1 Allgemeine Angaben über den Emittenten (Anleihen/Wandelrechte) 1.01 Namensänderung Innerhalb von fünf Börsentagen nach HandelsregisterEintragung 1.02 Adressänderung des Hauptsitzes 1.03 Änderung des Revisionsorgans 1.04 Änderung des Rechnungslegungsstandards 1.05 Änderung des Prüfungsstandards Innerhalb von fünf Börsentagen nach HandelsregisterEintragung Innerhalb von fünf Börsentagen nach HandelsregisterEintragung Innerhalb von fünf Börsentagen nach Publikation des Geschäftsberichts Innerhalb von fünf Börsentagen nach Publikation des Geschäftsberichts Name alt/neu; WebAdresse alt/neu TickerSymbol alt/neu; ValorenNr./ ISIN Kopie Handelsregisterauszug und Statuten Datum, per wann die Börsenumstellung zu erfolgen hat Name; Adresse; Postfach; Tel. Nr.; Fax Nr. Kopie Handelsregisterauszug Name/Firma; Domizilstaat; Registernummer der Revisionsaufsichtsbehörde Begründung, weshalb der Emittent das Revisionsorgan gewechselt hat (inkl. Angaben, ob der Rücktritt durch das Revisionsorgan erfolgt ist oder ob ungelöste Meinungsverschiedenheiten bestehen) Kopie Handelsregisterauszug In Übereinstimmung mit Art. 7 Richtlinie Rechnungslegung In Übereinstimmung mit Art. 9 Richtlinie Rechnungslegung Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle SIX 10/10 1
10 Zulassung von Effekten ANHANG 2 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Anleihen und Wandelrechte 1.06 Jahresabschluss Bei Publikation, spätestens innert der Frist gem. Art. 10 Richtlinie Rechnungslegung 1.07 Quartalsabschlüsse gemäss Richtlinie Track Record (RLTR) 2 Angaben über die Effekten (Anleihen) Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Bei Publikation, spätestens innert der Frist gem. Art. 26 Richtlinie Track Record 2.01 Amortisationen Unmittelbar nach Vernichtung der Titel 2.02 Vorzeitige Rückzahlung Gemäss Anleihensbedingungen 2.03 Anleihen mit variablem Zinssatz: neuer Zinssatz Meldung bis spätestens Uhr zwei Börsentage vor Zinswirksamkeit Ein Exemplar gedruckt 1 Per Post Link zu den veröffentlichten Jahresund Zwischenabschlüssen gem. Art. 13 Richtlinie Rechnungslegung Per Ein Exemplar gedruckt 1 Per Post Link zu den veröffentlichten Jahresund Zwischenabschlüssen gem. Art. 13 Richtlinie Rechnungslegung ValorenNr./ISIN Fälligkeitsdatum Betrag ValorenNr./ISIN Datum Art der Rückzahlung Betrag Preis/Währung ValorenNr./ISIN Neuer Zinssatz Zinslaufzeit Bezugnahme auf Ziffer in Anleihensbedingungen Per Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle 1 Die Abschlüsse sind der SIX in Papierform zuzustellen. Wird kein Abschluss gedruckt, werden von der Gesellschaft rechtsgültig unterzeichnete Ausdrucke als Einreichung von der SIX anerkannt (Art. 12 f. RLR). 2 SIX 10/10
11 Anhang 2 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 2 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Anleihen und Wandelrechte 2.04 Änderung der Zinsusanz Gemäss Anleihensbedingungen 2.05 Sanierung, Umstrukturierung, Tatbestände für Flathandel, Informationspflichten bei notleidenden Anleihen 2.06 Schuldnerwechsel Emittentenwechsel Garantenwechsel 2.07 Wechsel der Zahlstelle/Ausübungsstelle 2.08 Einladung zur Obligationärsversammlung Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Unmittelbar bei Eintritt des Ereignisses Spätestens am Tag vor Eintritt der Rechtswirksamkeit des Schuldnerwechsels Spätestens am Tag vor Eintritt der Rechtswirksamkeit des Wechsels Bei Versand an Anleihensgläubiger ValorenNr./ISIN Zinsusanz alt/neu; gültig ab... ValorenNr./ISIN Pressecommuniqués Sämtliche Unterlagen zuhanden der Anleihensgläubiger ValorenNr./ISIN Datum Art der Rückzahlung Betrag Preis/Währung ValorenNr./ISIN Angaben über die bisherige sowie die neue Zahl bzw. Ausübungsstelle ValorenNr./ISIN Neuer Zinssatz Zinslaufzeit Bezugnahme auf Ziffer in Anleihensbedingungen Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle SIX 10/10 3
12 Zulassung von Effekten ANHANG 2 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Anleihen und Wandelrechte 2.09 Beschlüsse der Obligationärsversammlung 2.10 Konkurs, Nachlass oder andere Insolvenz und Liquidationsverfahren Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Unmittelbar nach Rechtskraft 1) Bei Antrag des Schuldners oder 2) Bei Eintritt des Ereignisses 3 Angaben über die Effekten (Wandelrechte) 3.01 Ausübungen von Wandelrechten 3.02 Kapitalereignisse im Basiswert: Anpassung Wandelpreis Anpassung Wandelbedingungen 3.03 Nicht ausgeübte Wandelrechte nach Ablauf der Wandelfrist ValorenNr./ISIN Zinsusanz alt/neu; gültig ab... Antrag des Schuldners (1) Sämtliche Unterlagen (inkl. aller im Rahmen von Konkurs, Nachlassoder anderen Insolvenz und Liquidationsverfahren gefällten Entscheide), welche den Gläubigern bzw. Anleihensgläubigern zugestellt werden (1 und 2) Monatlich Nach Effekten getrennt (inkl. ValorenNr./ISIN) Anzahl ausgeübter Rechte Unmittelbar bei Eintritt des Ereignisses Unmittelbar nach Ablauf der Frist ValorenNr./ISIN ValorenNr./ISIN des Basiswerts Wandelbedingungen alt/neu (Wandelpreis, Bezugsverhältnis etc.) ValorenNr./ISIN Anzahl Titel Hinweis über den Verwendungszweck des verbleibenden bedingten Kapitals Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Beliebig Offizielle Offizielle Beliebig 4 SIX 10/10
13 Anhang 3 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 3 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Derivate 1 Allgemeine Angaben über den Emittenten 1.01 Namensänderung Innerhalb von fünf Börsentagen nach HandelsregisterEintragung 1.02 Adressänderung des Hauptsitzes 1.03 Verlust der erforderlichen Bewilligung der entsprechenden Aufsichtsbehörde 2 Angaben über die Effekten 2 Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Innerhalb von fünf Börsentagen nach HandelsregisterEintragung Unmittelbar nach des Entscheids der Aufsichtsbehörde Name alt/neu; WebAdresse alt/neu TickerSymbol alt/neu; ValorenNr./ ISIN Kopie Handelsregisterauszug und Statuten Datum, per wann die Börsenumstellung zu erfolgen hat Name; Adresse; Postfach; Tel. Nr.; Fax Nr. Kopie Handelsregisterauszug Kopien des Entscheids der Aufsichtsbehörde Offizielle Offizielle Offizielle Beliebig 2.01 Anpassungen der der Effekten z.b. in Bezug auf: Ausübungspreis Bezugsverhältnis 2.02 Aufstockung bzw. Reduktion der Anzahl Effekten Unmittelbar bei Eintritt des Ereignisses Unmittelbar bei Eintritt des Ereignisses ValorenNr./ISIN ValorenNr./ISIN des Basiswerts alt/neu (Ausübungspreis, Bezugsverhältnis etc.) ValorenNr./ISIN Anzahl Effekten alt/neu Kopie der entsprechenden Globalurkunde Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle SIX 10/10 1
14 Zulassung von Effekten ANHANG 3 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Derivate 2.03 Erreichen von Schwellenwerten, welche den Kurs bzw. die Bewertung des Derivats beeinflussen (z.b. bei Barrier Options) 2.04 Ermittlung während der Laufzeit des Derivats eines für dessen Bewertung bzw. Auszahlung relevanten Preisparameters (z.b. Fixierung eines neuen Couponsatzes bei Derivaten mit Zinszahlung) 2.05 Vorübergehender Unterbruch oder dauerhafte Einstellung der regelmässigen Preisfeststellung im Basiswert (infolge von Sistierungen, Dekotierungen u. dgl. des Basiswerts) 2.06 Umtausch des Basiswerts (z.b. aufgrund von Kapitalereignissen im Basiswert wie bei Umstrukturierungen o.ä.) 2.07 Vorzeitige Kündigung durch den Emittenten (sofern gem. vorgesehen) Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Unmittelbar bei Erreichen des Schwellenwerts Unmittelbar nach Ermittlung des neuen Preisparameters Unmittelbar bei Eintritt des Ereignisses Unmittelbar bei Eintritt des Ereignisses ValorenNr./ISIN ValorenNr./ISIN des Basiswerts alt/neu ValorenNr./ISIN ValorenNr./ISIN des Basiswerts alt/neu ValorenNr./ISIN ValorenNr./ISIN des Basiswerts alt/neu ValorenNr./ISIN ValorenNr./ISIN des Basiswerts alt/neu Gemäss ValorenNr./ISIN ValorenNr./ISIN des Basiswerts alt/neu Telefonisch gemäss Art. 6 Richtlinie Forderungsrechte mit besonderer Struktur Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle 2 SIX 10/10
15 Anhang 3 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 3 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Derivate 2.08 Änderungen in Bezug auf den Emittenten des Derivats, welche den Kurs bzw. die Bewertung des Derivats beeinflussen (z.b. Insolvenz, Konkurs o.ä.) 2.09 Schuldnerwechsel Emittentenwechsel Garantenwechsel 2.10 Wechsel der Zahl und Ausübungsstelle Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Unmittelbar bei Eintritt des Ereignisses Fünf Tage vor Eintritt der Rechtswirksamkeit des Schuldnerwechsels Spätestens am Tag vor Eintritt der Rechtswirksamkeit des Wechsels ValorenNr./ISIN ValorenNr./ISIN des Basiswerts Beschreibung des Ereignisses Datum Auswirkungen ValorenNr./ISIN Angaben über den neuen Schuldner (unter Beilage eines Geschäftsberichts) Angaben über den Weiterbestand des Sicherungsversprechens, sofern vorhanden ValorenNr./ISIN Angaben über die bisherige sowie die neue Zahl bzw. Ausübungsstelle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle Offizielle SIX 10/10 3
16 Zulassung von Effekten 4 SIX 10/10
17 Anhang 4 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 4 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Anlagefonds Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Offizielle der SIX Swiss 1 Allgemeine Informationen 1.01 Namensänderung des Anlagefonds 1.02 Verlegung des Sitzes der Fondsleitung bzw. Fondsgesellschaft Innerhalb fünf Börsentagen nach Veröffentlichung gem. Art. 27 Abs. 4 KAG Innerhalb fünf Börsentagen nach Veröffentlichung gem. Art. 27 Abs. 4 KAG 1.03 Wechsel der Fondsleitung Innerhalb fünf Börsentagen nach Veröffentlichung gem. Art. 27 Abs. 4 KAG 1.04 Durch die FINMA genehmigte Änderungen des Fondsvertrages 1.05 Entzug/Wegfall der FINMABewilligung Innerhalb fünf Börsentagen nach Veröffentlichung gem. Art. 27 Abs. 4 KAG Datum Name alt/neu Kopie Fondsreglement Kopie Bewilligung der Aufsichtsbehörde bzw. Urteil des Richters Datum Adresse Tel.Nr. FaxNr. Adresse der Fondsleitung bzw. Fondsgesellschaft Datum Name der alten Fondsleitung Adresse Tel.Nr. FaxNr. Adresse der neuen Fondsleitung Kopie Fondsreglement Kopie Bewilligung der Aufsichtsbehörde bzw. Urteil des Richters Ja Nein Kopie des Genehmigungsentscheids Nein Unmittelbar bei Entzug/Wegfall Kopie rechtskräftiger Entscheid Nein Ja SIX 10/10 1
18 Zulassung von Effekten ANHANG 4 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Anlagefonds Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Offizielle der SIX Swiss 1.06 Liquidation des Anlagefonds Unmittelbar bei Liquidation (Art. 96 KAG i.v.m. Art. 113 KAV) 2 Anlagefondsanteile Kopie Liquidationsentscheid Ja 2.01 Offizieller Nettoinventarwert Täglich Stichtag Angabe in Rechnungswährung (Anlagefonds) bzw. Handelswährung (ETF) 2.02 Indikativer Nettoinventarwert (nur bei ETF / falls vorhanden) 2.03 Datum ExDividendenhandel Täglich während der Handelszeit Angabe in Handelswährung Nein Sobald festgelegt, jedoch spätestens 20 Börsentage im Voraus 2.04 Dividendenzahlung Spätestens zwei Börsentage vor ExDividendenhandel 2.05 Aufschub der Rückzahlung Unmittelbar bei Vorfall (Art. 81 KAG i.v.m. Art. 107 KAV) Nein Datum Nein Valorennummer Betrag pro FondsAnteil (brutto/netto) CouponNr. (sofern vorhanden) Zahlungsdatum (Fälligkeit) Zahlstelle(n) Allfällige weitere Modalitäten Nein Entscheid betr. Aufschub (Kopie) Nein 2 SIX 10/10
19 Anhang 5 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 5 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Übrige kollektive Kapitalanlagen Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX 1 Allgemeine Angaben über den Emittenten 1.01 Namensänderung Innerhalb von fünf Tagen nach HandelsregisterEintragung, jedoch spätestens ein Börsentag vor dem Datum der Börsenumstellung 1.02 Adressänderung des Hauptsitzes 1.03 Änderung des Revisionsorgans 1.04 Änderung des Bilanzstichtags (Abschluss des Geschäftsjahrs) 1.05 Änderungen von Ansprechpersonen (VRP, CEO, CFO, Head of Investor Relations, Ad hocpublizität, Meldepflichten) Innerhalb von fünf Tagen nach HandelsregisterEintragung Innerhalb von fünf Tagen nach HandelsregisterEintragung Name alt/neu; WebAdresse alt/neu TickerSymbol alt/neu; ValorenNr., ISIN Datum, per wann die Börsenumstellung zu erfolgen hat Kopie Handelsregisterauszug und Statuten Name; Adresse; Postfach; Tel. Nr.; Fax Nr. Kopie Handelsregisterauszug Name/Firma; Domizilstaat; Registernummer der Revisionsaufsichtsbehörde Begründung, weshalb der Emittent das Revisionsorgan gewechselt hat (inkl. Angaben, ob der Rücktritt durch das Revisionsorgan erfolgt ist oder ob ungelöste Meinungsverschiedenheiten bestehen) Kopie Handelsregisterauszug Bei Vorfall Nennung des alten und neuen Stichtags Bei Vorfall Name; Vorname; Adresse; Tel. Nr. direkt; Fax Nr. direkt; Adresse direkt; Team Adresse Formular: «Offizielle Namensänderung» Per Formular: «Meldung HauptsitzAdressänderung» Formular: «Meldung Revisionsorgan» Per Formular: «Meldung Ansprechpersonen» Offizielle SIX 10/10 1
20 Zulassung von Effekten ANHANG 5 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Übrige kollektive Kapitalanlagen 1.06 Änderung des Links für den Eintrag im Verteiler (Subscription) gem. Art. 8 Richtlinie Ad hocpublizität 1.07 Änderung des Pfades zum Verzeichnis mit den Ad hoc en gem. Art. 9 Richtlinie Ad hocpublizität 1.08 Unternehmenskalender Zu Beginn jedes Geschäftsjahres bzw. fortlaufend Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Bei Vorfall Neuer Link Per Bei Vorfall Neuer Link Per Für die Anleger bedeutende Termine (z.b. Pressekonferenzen, Analystenveranstaltungen) 1.09 Offizieller Nettoinventarwert Jeden Börsentag Stichtag Angabe in Rechnungswährung (Anlagefonds) bzw. Handelswährung (ETF) 1.10 Indikativer Nettoinventarwert Jeden Börsentag während der Handelszeit 2 Berichterstattung 2.01 Jahresabschluss Bei Publikation, spätestens innert der Frist gem. Art. 10 Richtlinie Rechnungslegung Per Per Angabe der Handelswährung Per Ein Exemplar gedruckt 1 Per Post Link zu den veröffentlichten Jahresund Zwischenabschlüssen gem. Art. 13 Richtlinie Rechnungslegung Per 1 Die Abschlüsse sind der SIX in Papierform zuzustellen. Wird kein Abschluss gedruckt, werden von der Gesellschaft rechtsgültig unterzeichnete Ausdrucke als Einreichung von der SIX anerkannt (Art. 12 f. RLR). 2 SIX 10/10
21 Anhang 5 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 5 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Übrige kollektive Kapitalanlagen 2.02 Zwischenabschluss Bei Publikation, spätestens innert der Frist gem. Art. 11 Richtlinie Rechnungslegung 3 (Ordentliche und ausserordentliche) Generalversammlung (GV) Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX Ein Exemplar gedruckt 1 Per Post Link zu den veröffentlichten Jahresund Zwischenabschlüssen gem. Art. 13 Richtlinie Rechnungslegung Per Datum der nächsten GV Sobald festgelegt Datum Per Emittenten mit kotierten Namenaktien: Datum der Schliessung des Aktienregisters 3.03 Einladung zur GV Spätestens 20 Tage vor GV 3.04 Beschlüsse der GV Spätestens ein Börsentag nach GV 3.05 Opting Out / Opting Up (Art. 22, 32 BEHG Sobald festgelegt Datum, wann das Aktienregister geschlossen wird Spätestens ein Börsentag nach GV Per Traktandenliste Per Beschlüsse gemäss Traktandenliste Per Beschreibung der Spezialklausel gem. BEHG Per Bei Statutenänderung Kopie der Statuten Per 1 Die Abschlüsse sind der SIX in Papierform zuzustellen. Wird kein Abschluss gedruckt, werden von der Gesellschaft rechtsgültig unterzeichnete Ausdrucke als Einreichung von der SIX anerkannt (Art. 12 f. RLR). SIX 10/10 3
22 Zulassung von Effekten ANHANG 5 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Übrige kollektive Kapitalanlagen Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX 3.06 Emittenten mit kotierten Namenaktien: Vinkulierungsbestimmungen (Art. 685d ff. OR) 4 Dividenden/Ex Dividendenhandel 4.01 Datum ExDividendenhandel Datum Auszahlung der Dividende 5 Kapitalstruktur 5.01 Schaffung/Streichung bedingtes oder genehmigtes Kapital 5.02 Meldung des bedingten Kapitals (Ab dem Zeitpunkt der formellen Kotierung des bedingten Kapitals; Art. 13 Richtlinie Verfahren Beteiligungsrechte Spätestens ein Börsentag nach GV Beschreibung der Vinkulierungsbestimmungen Formular: «Vinkulierungsbestimmungen und Stimmrechtsbeschränkungen» Bei Statutenänderung Kopie der Statuten Per Spätestens 20 Tage vor GV ExDatum; Zahlungsdatum Titelkategorie ValorenNr., ISIN Bruttobetrag pro Beteiligungsrecht CouponNr. Allfällige weitere Modalitäten Formular: «Offizielle Dividenden» Bei Statutenänderung Kopie der Statuten Per Monatlich, jeweils am ersten Börsentag des folgenden Monats (auch bei Negativmeldungen) Titelkategorie ValorenNr., ISIN Verwendungszweck (gem. Statuten) Laufzeit bei Options oder Wandelanleihen Anzahl ausgegebene Titel Anzahl ausgeübte Titel Verbleibendes bedingtes Kapital Formular: «Meldung Bedingtes Kapital» Offizielle 4 SIX 10/10
23 Anhang 5 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 5 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Übrige kollektive Kapitalanlagen Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX 5.03 Eintrag der neu geschaffenen Effekten aus bedingtem Kapital im Handelsregister 5.04 Kapitalherabsetzung (insbesondere Nennwertrückzahlung oder Vernichtung von Aktien) 5.05 Emittenten mit kotierten Vorratsaktien: Bestandesänderung Spätestens drei Monate nach Jahresabschluss Nach Fristablauf der dritten Bekanntmachung im Rahmen des Schuldenrufs, jedoch spätestens einen Börsetag vor dem Datum der Börsenumstellung Kopie Handelsregisterauszug Per Durch Vernichtung: Datum, per wann die Börsenumstellung zu erfolgen hat Neue Anzahl ausgegebener Aktien Durch Rückzahlung: Zahlungsdatum; ExDatum Titelkategorie ValorenNr., ISIN Bruttobetrag pro Beteiligungsrecht; CouponNr. Neue Anzahl ausgegebener Aktien Alter/neuer Nennwert Kopie Handelsregisterauszug und Statuten Bei Vorfall Titelkategorie ValorenNr.; ISIN Neue Anzahl Vorratsaktien Formular: «Offizielle Kapitalherabsetzung» Per indices@sixgroup.com Offizielle SIX 10/10 5
24 Zulassung von Effekten ANHANG 5 Überblick: Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung Übrige kollektive Kapitalanlagen Zeitpunkt der Meldung Anforderungen Art der an SIX 6 Free Float und Aktionariatsstruktur 6.01 Bei primärkotierten Gesellschaften, deren Sitz sich nicht in der Schweiz befindet: Sofern möglich, Anzahl Aktien, die sich im Festbesitz im Sinne von Ziff des SPI Reglements befinden sowie soweit bekannt Angaben zur Aktionariatsstruktur, sowie Angaben dazu, auf welche Weise die Gesellschaft die Anzahl Aktien im Festbesitz sowie die Aktionariatsstruktur feststellt. Jeweils am letzten Handelstag der Kalendermonate Februar, Mai, August und November sowie innert fünf Tagen nach einer absoluten Veränderung von mehr als 10% gegenüber dem letztmals gemeldeten Wert Siehe Formular Free Float Formular: «Free Float» 6 SIX 10/10
25 Anhang 6 Rundschreiben Nr. 1 ANHANG 6 Adressen und Kontaktpersonen Überblick: Meldepflichten gemäss Anhang 1, 4 und 5 (Beteiligungsrechte, Anlagefonds und übrige kollektive Kapitalanlagen) Adresse SIX Swiss AG SIX Listing & Enforcement MAP Postfach 1758 CH8021 Zürich Fax +41(0) Kontaktpersonen (Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung) zulassung@sixgroup.com (Offizielle en) Im Zusammenhang mit den Meldepflichten gemäss Anhang 1, 4 und 5 erteilen Auskünfte: Cinzia Saraco +41(0) Simona Steiger +41(0) Maria Sourlis +41(0) Im Zusammenhang mit den Meldepflichten gemäss Anhang 4 Ziff und 2.02 erteilen Auskünfte: Alain Picard Clemens Reuter +41(0) (für ETF) +41(0) (für ETF) Überblick: Meldepflichten gemäss Anhang 2 und 3 (Forderungsrechte) Adresse SIX Swiss AG SIX Listing & Enforcement KTR Postfach 1758 CH8021 Zürich Helpdesk +41 (0) Fax +41 (0) SIX 10/10 1
26 Zulassung von Effekten (Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung) (Offizielle en) 2 SIX 10/10
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